Strukturprinzipien des Grundgesetzes

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1 Strukturprinzipien des Grundgesetzes Grundsätze der Verfassung Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern Bundesstaat Rechtsstaat Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtsschutz vor Willkür Volkssouveränität, Repräsentativsystem, Mehrheitsentscheidungen Demokratie Sozialstaat Soziales Handeln, Soziale Gerechtigkeit, Sozialpolitik Art. 20 Grundgesetz Gru n d g e s etz (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

2 Grundrechte Rechtsgarantien im Grundgesetz Widerstand gegen Beseitigung der verfassungsgemäßen Ordnung Versammlungsfreiheit Schutz der Menschenwürde Wahlrecht Recht auf gesetzlichen Richter Gleichheit vor dem Gesetz Glaubens- und Gewissensfreiheit Freie Meinungsäußerung Vereinigungsfreiheit Staatsangehörigkeit Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern Freie Berufswahl Freizügigkeit Alle Deutschen haben das Recht auf... Bürgerrechte Jeder hat das Recht auf... Menschenrechte Schutz der Ehe und Familie Brief- und Postgeheimnis Freie Entfaltung der Persönlichkeit Petitionsrecht Unverletzlichkeit der Wohnung Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung Gewährleistung des Eigentums Richterentscheid über Verwirkung der Grundrechte Wesensgehalts- und Rechtswegegarantie / Einschränkung der Grundrechte Rechtliches Gehör vor Gericht Asyl Staatliche Schulaufsicht, Elternrechte Gesetzliche Regelung bei Überführung in Gemeineigentum

3 Föderalismus und Bundesländer Bundesländer mit Hauptstädten, Einwohnern und Stimmen im Bundesrat 6 10,7 Mio. Baden-Württemberg Kiel Schleswig-Holstein Niedersachsen 6 8,0 Mio. Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 6 12,5 Mio. 4 Bayern Berlin Bremen Niedersachsen Hamburg Hannover Berlin Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 6 18,0 Mio. 4 3,4 Mio. Sachsen-Anhalt Magdeburg Potsdam Brandenburg 4,0 Mio. 4 2,5 Mio. Brandenburg Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Erfurt Thüringen Dresden Sachsen Saarland 3 1,0 Mio. 3 Bremen Wiesbaden Hessen Sachsen 4 0,7 Mio. Rheinland-Pfalz Mainz 4,2 Mio. 3 1,8 Mio. 5 Hamburg Hessen Saarland Saarbrücken Baden-Württemberg Stuttgart München Bayern Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein 4 2,4 Mio. 4 6,1 Mio. 2,8 Mio. 3 Mecklenburg-Vorpommern Thüringen 4 1,7 Mio. 23. Mai 1949: Unterzeichnung des Grundgesetzes 03. Oktober 1990: Tag der Deutschen Einheit 2,3 Mio.

4 Bund, Länder, Kommunen Beispiele für Einnahmen und Aufgaben Bund Soziale Sicherung Verteidigung Forschung Bund Land Bildung Polizei Kultur Land Wasser- und Kommune Kommune Müllabfuhr Energieversorgung Straßenreinigung Kommunaler Finanzausgleich Länderfinanzausgleich Bundeszuweisungen Steuern Abgaben Gebühren

5 Wahlen Wahlgrundsätze und Beispiele für Abstimmungen Europawahlen frei Kommunalwahlen allgemein gleich direkt geheim Landtagswahlen Bundestagswahlen

6 Bundestag Wahl des Bundestages und Beispiele für seine Zusammensetzung Bundestagspräsident Vizepräsidenten Ältestenrat Bundestagspräsidium Bundestagsverwaltung Fraktion Regierungsmehrheit Opposition Fraktion mindestens 5 % aller Abgeordneten mindestens 5 % aller Abgeordneten Fraktion Fraktion mindestens 5 % aller Abgeordneten mindestens 5 % aller Abgeordneten Fraktionslos Bundestag Erststimme Direktwahl Parteimitglied Parteimitglied Parteimitglied Parteimitglied Zweitstimme Listenwahl

7 Bundestag Beispiele für Aufgaben und Arbeitsweisen Bundesregierung kontrollieren Gesetzgebung Bundeskanzler Bundeshaushalt verabschieden Europaabgeordnete EU-Ausschuss Sonderausschüsse Gemeinsamer Ausschuss Bundestag Gremien, Beiräte, Kommissionen Bundestag und Bundesrat Untersuchungsausschüsse Vermittlungsausschuss Plenum zwischen Bundestag und Bundesrat Ständige Ausschüsse Petitionsausschuss Verteidigung Auswärtiges Haushalt Petitionen

8 Bundeskanzler und Bundesregierung Wahl und zentrale Arbeitsprinzipien Bundestag Misstrauensvotum Vertrauensfrage Gesundheit Inneres Finanzen Justiz Arbeit und Soziales Auswärtiges Verteidigung Bundeskanzler Richtlinienkompetenz Kabinett Kollegialprinzip Bundeszentrale für politische Bildung, 2013, Ressortprinzip Mehrheitsentscheidungen

9 Bundesrat Beispiele für Aufgaben und Organisation Mitwirkung an Gesetzgebung des Bundes Mitwirkung an Europäischen Angelegenheiten Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes Agrar Wirtschaft Europa Inneres Gesundheit Stimmen im Bundesrat Arbeit und Sozialpolitik 6 Baden-Württemberg Thüringen 4 Finanzen 6 Bayern Schleswig-Holstein 4 Recht Kultur 4 Berlin Bundesrat Sachsen-Anhalt 4 Verkehr Auswärtige Angelegenheiten 4 3 Brandenburg Bremen Sachsen Saarland 3 4 Verteidigung Frauen und Jugend 3 Hamburg Rheinland-Pfalz 4 Wohnungsbau Familie und Senioren Hessen 5 Nordrhein-Westfalen 6 Umwelt Ausschüsse 3 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 6 Ausschüsse bilden bilden Landesregierungen Landesregierungen Ministerpräsidenten Ministerpräsidenten Landesparlamente Landesparlamente

10 Bundespräsident Aufgaben und Wahl des Staatsoberhauptes Bundesregierung, Offiziere, Gesetze unterzeichnen Repräsentation völkerrechtliche Vertretung Neuwahlen herbeiführen Bundestag auflösen Richter ernennen Wenn kein Kanzler ge Auf Antrag des Kanzlers Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, maximal eine Wiederwahl ist möglich. alle Abgeordneten Abgeordneter entsenden Delegierte (je nach Einwohnerzahl) Bundestag Bundesversammlung Landesparlamente Parteimitglied

11 Bundesverfassungsgericht Organisation und Beispiele für Aufgaben Jeder kann die Einhaltung der Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Die Entscheidungen des Verfassungsorgans sind verbindlich. Präsident Normenkontrolle Verfassungsbeschwerden Vize-Präsident Vorsitz Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen Parteiverbot Vorsitz Wahlprüfung 1. Senat 2. Senat Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt je zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate Bundestag Wahlausschuss (12 Abgeordnete) Bundesrat

12 Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) bildet Petition Bundestag Ministerpräsidenten Landesregierungen bilden bildet Bundesrat kontrolliert kontrolliert Klage Bundesverfassungsgericht bilden kontrolliert ernennt kontrollieren kontrolliert kontrollieren bildet kontrolliert Bundesversammlung Bundesregierung Landesverfassungsgerichte kontrollieren bilden bildet Klage Länderparlamente Petition ernennt Bundeskanzler Bundespräsident ernennt

13 Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) Petition Bundestag Ministerpräsidenten Landesregierungen Bundesrat Bundesverfassungsgericht Bundesversammlung Bundesregierung Landesverfassungsgerichte Länderparlamente Petition Bundeskanzler Bundespräsident

14 Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) bildet Bundestag Ministerpräsidenten Landesregierungen bilden bildet Bundesrat Bundesverfassungsgericht bilden ernennt bildet Bundesversammlung Bundesregierung Landesverfassungsgerichte bilden bildet Länderparlamente ernennt Bundeskanzler ernennt Bundespräsident

15 Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) Bundestag Ministerpräsidenten Landesregierungen Bundesrat kontrolliert kontrolliert Klage Bundesverfassungsgericht kontrolliert kontrollieren kontrolliert kontrollieren kontrolliert Bundesversammlung Bundesregierung Landesverfassungsgerichte Klage kontrollieren Länderparlamente Bundeskanzler Bundespräsident

16 Wie ein Gesetz entsteht Am Beispiel eines Zustimmungsgesetzes Bundesregierung Gesetzesvorlage leitet weiter Gesetzesvorlage Stellungnahme Bundestag Ablehnung Bundesrat Gesetzesvorlage 1. Lesung 2. Lesung Beschlussempfehlung 3. Lesung verabschiedetes Gesetz Auschussberatung Ablehnung Ablehnung Schlussabstimmung Verkündung Vermittlungsausschuss Bundespräsident

17 Recht und Rechtsprechung Prinzipien und Gerichtsbarkeiten Bürger Staat Bürger Bürger Staat Bürger Private Rechtsbeziehungen regeln Freiheit gewährleisten Frieden sichern Richterliche Unabhängigkeit (Art. 92 GG) Recht auf gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) Rechtsgarantien (Art. 103/104 GG)

18 Öffentlicher Dienst und Verwaltung Beispiele für Aufgaben und Leistungsbereiche Verwaltung Wirtschaftsverwaltung verwaltet Vermögen Beschaffungsämter Finanzämter Gemeindekassen verteilt Einnahmen zahlen Steuern, Abgaben und Gebühren Politische Verwaltung organisiert und unterstützt Regierungspolitik Staat Bundestagsverwaltung Leistungsverwaltung Bundesministerien Landesministerien erbringt technische und personale Dienstleistungen Teil der Exekutivgewalt Kindergärten Ordnungsverwaltung Universitäten Arbeitsagenturen vollzieht Gesetze und kontrolliert Einhaltung verwaltet Polizei Zoll Finanzaufsicht Organisationsverwaltung

19 Öffentliche Verwaltung Träger und Beispiele für Zuständigkeiten Freiwillige Aufgaben Schwimmbäder Büchereien Sportanlagen delegiert Aufgaben an delegiert Aufgaben an Pflichtaufgaben Bundesfinanzverwaltung Bundeswehr Bundespolizei Schulen und Hochschulen Polizei Gerichte Wahlen Wohngeld Passwesen Bundesverwaltung Landesverwaltung kommunale Selbstverwaltung leitet Aufgaben nach Artikel 87 GG leitet Aufgaben nach Artikel 30, 83, 84 GG leitet Aufgaben nach Artikel 28 Abs. 2 GG Minister Minister bestimmt bestimmt Bürgermeister Landrat Bundeskanzler Ministerpräsident oberste Verwaltungsinstanz Gemeinderat Stadtverordnetenversammlung je nach Bundesland Bundestag Landtag kommunale Volksvertretung Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,

20 Der deutsche Sozialstaat Beispiele des Leistungsspektrums Beiträge Steuern Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Art. 20 Abs. 1 GG) Bürger Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. (Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG.) öffentliche Hand Fürsorgeleistungen Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Wohngeld Versorgungsleistungen Pensionen Kindergeld Elterngeld Versicherungsleistungen Krankenversicherung Rentenzahlungen Arbeitslosengeld I Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,

21 Das deutsche Sozialversicherungssystem Beispiele für Versicherungsleistungen Krankheit Berufsunfähigkeit Prävention, Früherkennung, Behandlung, Krankengeld Rehabilitation berufliche Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten Prävention, Rehabilitation, Verletztenrente Mutterschaft Gesetzliche Krankenversicherung Unfallversicherung Tod Mutterschaftsgeld Hinterbliebenenrente Sterbegeld bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosengeld, Arbeitsvermittlung, berufliche Bildung Arbeitslosigkeit Altersrente Alter Pflegeversicherung Unterstützung im Pflegefall Pflegeabhängigkeit

22 Parteien Beispiele für Aufgaben und gesellschaftliche Einbindung politische Verantwortung übernehmen politisches Personal ausbilden gesellschaftliche Interessen Legitimation schaffen Aufgaben bündeln und vertreten Streit, Diskussionen, Kompromisse Partei A Partei B Partei C Partei D Partei E Parteien Wahl Gründung Mitgliedschaft Mitarbeit Spenden Meinungen und Vorschläge Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,

23 Politische Partizipation Beispiele für Beteiligungsmöglichkeiten Diskussion Kandidatur Mitgliedschaft und Mitarbeit Demonstration Petition Beschwerde Wahl Bürgerforen Bürgerentscheide Bürgerbeteiligung

24 Interessenvertretung Beispiele für Methoden und Adressaten von Lobbyismus Wirtschaft Artikel 9 GG Information und Kommunikation Adressaten Regierung (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Gesellschaft (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. Personal bereitstellen Parteien Soziales (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Entscheidungsträger integrieren Parlamente Politikfinanzierung Kultur Druck ausüben Medien und Ziel: Interessen vertreten und durchsetzen Öffentlichkeit

25 Medien Aufgaben und Funktionen Interessenvermittlung Medien Online-Medien Öffentliche Meinung Aktivierung Print Thematisierung eigener Informationen Kritik und Kontrolle Herstellung von Öffentlichkeit Fernsehen Meinungsartikulation Bürger Themensetzung und Filterung Radio Themensetzung und Filterung Staat Artikel 5 Grundgesetz: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Entscheidungsvermittlung

26 Deutschland in der Europäischen Union Beispiele für Mitwirkung an Rechtsakten der EU Europäisches Parlament Europäische Kommission Rat der EU Zusammenarbeit je nach Politikbereich und Verfahren Zusammenarbeit je nach Politikbereich und Verfahren Europa deutsche Abgeordnete Richtlinien Verordnungen Entscheidungen Europaausschuss ist Teil von Regierungen anderer EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht Abgeordnete Bundestag Bundeskanzler bestimmt Leitlinien der Europapolitik Bundeskanzler / Regierung Bundesrat Deutschland bildet Ministerpräsident Landesregierung Umsetzung in nationales Recht unmittelbar geltendes Recht Landesparlament Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,

27 Deutschland in internationalen Organisationen Beispiele für die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland Gemeinsame Verteidigung NATO UNO Weltfrieden und Völkerrecht Polizei Interpol OSZE Friedenssicherung Wirtschaft und Entwicklung OECD EU Europäische Zusammenarbeit Wirtschaft und Politik G8 Europarat Menschenrechte Internationale Gerichtshöfe Welthandel WTO Internationale Entwicklungshilfefonds und -programme CERN Forschung Rohstoffübereinkommen Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,

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