Strukturprinzipien des Grundgesetzes
|
|
- Daniel Lange
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Strukturprinzipien des Grundgesetzes Grundsätze der Verfassung Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern Bundesstaat Rechtsstaat Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtsschutz vor Willkür Volkssouveränität, Repräsentativsystem, Mehrheitsentscheidungen Demokratie Sozialstaat Soziales Handeln, Soziale Gerechtigkeit, Sozialpolitik Art. 20 Grundgesetz Gru n d g e s etz (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
2 Grundrechte Rechtsgarantien im Grundgesetz Widerstand gegen Beseitigung der verfassungsgemäßen Ordnung Versammlungsfreiheit Schutz der Menschenwürde Wahlrecht Recht auf gesetzlichen Richter Gleichheit vor dem Gesetz Glaubens- und Gewissensfreiheit Freie Meinungsäußerung Vereinigungsfreiheit Staatsangehörigkeit Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern Freie Berufswahl Freizügigkeit Alle Deutschen haben das Recht auf... Bürgerrechte Jeder hat das Recht auf... Menschenrechte Schutz der Ehe und Familie Brief- und Postgeheimnis Freie Entfaltung der Persönlichkeit Petitionsrecht Unverletzlichkeit der Wohnung Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung Gewährleistung des Eigentums Richterentscheid über Verwirkung der Grundrechte Wesensgehalts- und Rechtswegegarantie / Einschränkung der Grundrechte Rechtliches Gehör vor Gericht Asyl Staatliche Schulaufsicht, Elternrechte Gesetzliche Regelung bei Überführung in Gemeineigentum
3 Föderalismus und Bundesländer Bundesländer mit Hauptstädten, Einwohnern und Stimmen im Bundesrat 6 10,7 Mio. Baden-Württemberg Kiel Schleswig-Holstein Niedersachsen 6 8,0 Mio. Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 6 12,5 Mio. 4 Bayern Berlin Bremen Niedersachsen Hamburg Hannover Berlin Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 6 18,0 Mio. 4 3,4 Mio. Sachsen-Anhalt Magdeburg Potsdam Brandenburg 4,0 Mio. 4 2,5 Mio. Brandenburg Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Erfurt Thüringen Dresden Sachsen Saarland 3 1,0 Mio. 3 Bremen Wiesbaden Hessen Sachsen 4 0,7 Mio. Rheinland-Pfalz Mainz 4,2 Mio. 3 1,8 Mio. 5 Hamburg Hessen Saarland Saarbrücken Baden-Württemberg Stuttgart München Bayern Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein 4 2,4 Mio. 4 6,1 Mio. 2,8 Mio. 3 Mecklenburg-Vorpommern Thüringen 4 1,7 Mio. 23. Mai 1949: Unterzeichnung des Grundgesetzes 03. Oktober 1990: Tag der Deutschen Einheit 2,3 Mio.
4 Bund, Länder, Kommunen Beispiele für Einnahmen und Aufgaben Bund Soziale Sicherung Verteidigung Forschung Bund Land Bildung Polizei Kultur Land Wasser- und Kommune Kommune Müllabfuhr Energieversorgung Straßenreinigung Kommunaler Finanzausgleich Länderfinanzausgleich Bundeszuweisungen Steuern Abgaben Gebühren
5 Wahlen Wahlgrundsätze und Beispiele für Abstimmungen Europawahlen frei Kommunalwahlen allgemein gleich direkt geheim Landtagswahlen Bundestagswahlen
6 Bundestag Wahl des Bundestages und Beispiele für seine Zusammensetzung Bundestagspräsident Vizepräsidenten Ältestenrat Bundestagspräsidium Bundestagsverwaltung Fraktion Regierungsmehrheit Opposition Fraktion mindestens 5 % aller Abgeordneten mindestens 5 % aller Abgeordneten Fraktion Fraktion mindestens 5 % aller Abgeordneten mindestens 5 % aller Abgeordneten Fraktionslos Bundestag Erststimme Direktwahl Parteimitglied Parteimitglied Parteimitglied Parteimitglied Zweitstimme Listenwahl
7 Bundestag Beispiele für Aufgaben und Arbeitsweisen Bundesregierung kontrollieren Gesetzgebung Bundeskanzler Bundeshaushalt verabschieden Europaabgeordnete EU-Ausschuss Sonderausschüsse Gemeinsamer Ausschuss Bundestag Gremien, Beiräte, Kommissionen Bundestag und Bundesrat Untersuchungsausschüsse Vermittlungsausschuss Plenum zwischen Bundestag und Bundesrat Ständige Ausschüsse Petitionsausschuss Verteidigung Auswärtiges Haushalt Petitionen
8 Bundeskanzler und Bundesregierung Wahl und zentrale Arbeitsprinzipien Bundestag Misstrauensvotum Vertrauensfrage Gesundheit Inneres Finanzen Justiz Arbeit und Soziales Auswärtiges Verteidigung Bundeskanzler Richtlinienkompetenz Kabinett Kollegialprinzip Bundeszentrale für politische Bildung, 2013, Ressortprinzip Mehrheitsentscheidungen
9 Bundesrat Beispiele für Aufgaben und Organisation Mitwirkung an Gesetzgebung des Bundes Mitwirkung an Europäischen Angelegenheiten Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes Agrar Wirtschaft Europa Inneres Gesundheit Stimmen im Bundesrat Arbeit und Sozialpolitik 6 Baden-Württemberg Thüringen 4 Finanzen 6 Bayern Schleswig-Holstein 4 Recht Kultur 4 Berlin Bundesrat Sachsen-Anhalt 4 Verkehr Auswärtige Angelegenheiten 4 3 Brandenburg Bremen Sachsen Saarland 3 4 Verteidigung Frauen und Jugend 3 Hamburg Rheinland-Pfalz 4 Wohnungsbau Familie und Senioren Hessen 5 Nordrhein-Westfalen 6 Umwelt Ausschüsse 3 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 6 Ausschüsse bilden bilden Landesregierungen Landesregierungen Ministerpräsidenten Ministerpräsidenten Landesparlamente Landesparlamente
10 Bundespräsident Aufgaben und Wahl des Staatsoberhauptes Bundesregierung, Offiziere, Gesetze unterzeichnen Repräsentation völkerrechtliche Vertretung Neuwahlen herbeiführen Bundestag auflösen Richter ernennen Wenn kein Kanzler ge Auf Antrag des Kanzlers Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, maximal eine Wiederwahl ist möglich. alle Abgeordneten Abgeordneter entsenden Delegierte (je nach Einwohnerzahl) Bundestag Bundesversammlung Landesparlamente Parteimitglied
11 Bundesverfassungsgericht Organisation und Beispiele für Aufgaben Jeder kann die Einhaltung der Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Die Entscheidungen des Verfassungsorgans sind verbindlich. Präsident Normenkontrolle Verfassungsbeschwerden Vize-Präsident Vorsitz Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen Parteiverbot Vorsitz Wahlprüfung 1. Senat 2. Senat Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt je zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate Bundestag Wahlausschuss (12 Abgeordnete) Bundesrat
12 Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) bildet Petition Bundestag Ministerpräsidenten Landesregierungen bilden bildet Bundesrat kontrolliert kontrolliert Klage Bundesverfassungsgericht bilden kontrolliert ernennt kontrollieren kontrolliert kontrollieren bildet kontrolliert Bundesversammlung Bundesregierung Landesverfassungsgerichte kontrollieren bilden bildet Klage Länderparlamente Petition ernennt Bundeskanzler Bundespräsident ernennt
13 Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) Petition Bundestag Ministerpräsidenten Landesregierungen Bundesrat Bundesverfassungsgericht Bundesversammlung Bundesregierung Landesverfassungsgerichte Länderparlamente Petition Bundeskanzler Bundespräsident
14 Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) bildet Bundestag Ministerpräsidenten Landesregierungen bilden bildet Bundesrat Bundesverfassungsgericht bilden ernennt bildet Bundesversammlung Bundesregierung Landesverfassungsgerichte bilden bildet Länderparlamente ernennt Bundeskanzler ernennt Bundespräsident
15 Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) Bundestag Ministerpräsidenten Landesregierungen Bundesrat kontrolliert kontrolliert Klage Bundesverfassungsgericht kontrolliert kontrollieren kontrolliert kontrollieren kontrolliert Bundesversammlung Bundesregierung Landesverfassungsgerichte Klage kontrollieren Länderparlamente Bundeskanzler Bundespräsident
16 Wie ein Gesetz entsteht Am Beispiel eines Zustimmungsgesetzes Bundesregierung Gesetzesvorlage leitet weiter Gesetzesvorlage Stellungnahme Bundestag Ablehnung Bundesrat Gesetzesvorlage 1. Lesung 2. Lesung Beschlussempfehlung 3. Lesung verabschiedetes Gesetz Auschussberatung Ablehnung Ablehnung Schlussabstimmung Verkündung Vermittlungsausschuss Bundespräsident
17 Recht und Rechtsprechung Prinzipien und Gerichtsbarkeiten Bürger Staat Bürger Bürger Staat Bürger Private Rechtsbeziehungen regeln Freiheit gewährleisten Frieden sichern Richterliche Unabhängigkeit (Art. 92 GG) Recht auf gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) Rechtsgarantien (Art. 103/104 GG)
18 Öffentlicher Dienst und Verwaltung Beispiele für Aufgaben und Leistungsbereiche Verwaltung Wirtschaftsverwaltung verwaltet Vermögen Beschaffungsämter Finanzämter Gemeindekassen verteilt Einnahmen zahlen Steuern, Abgaben und Gebühren Politische Verwaltung organisiert und unterstützt Regierungspolitik Staat Bundestagsverwaltung Leistungsverwaltung Bundesministerien Landesministerien erbringt technische und personale Dienstleistungen Teil der Exekutivgewalt Kindergärten Ordnungsverwaltung Universitäten Arbeitsagenturen vollzieht Gesetze und kontrolliert Einhaltung verwaltet Polizei Zoll Finanzaufsicht Organisationsverwaltung
19 Öffentliche Verwaltung Träger und Beispiele für Zuständigkeiten Freiwillige Aufgaben Schwimmbäder Büchereien Sportanlagen delegiert Aufgaben an delegiert Aufgaben an Pflichtaufgaben Bundesfinanzverwaltung Bundeswehr Bundespolizei Schulen und Hochschulen Polizei Gerichte Wahlen Wohngeld Passwesen Bundesverwaltung Landesverwaltung kommunale Selbstverwaltung leitet Aufgaben nach Artikel 87 GG leitet Aufgaben nach Artikel 30, 83, 84 GG leitet Aufgaben nach Artikel 28 Abs. 2 GG Minister Minister bestimmt bestimmt Bürgermeister Landrat Bundeskanzler Ministerpräsident oberste Verwaltungsinstanz Gemeinderat Stadtverordnetenversammlung je nach Bundesland Bundestag Landtag kommunale Volksvertretung Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,
20 Der deutsche Sozialstaat Beispiele des Leistungsspektrums Beiträge Steuern Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Art. 20 Abs. 1 GG) Bürger Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. (Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG.) öffentliche Hand Fürsorgeleistungen Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Wohngeld Versorgungsleistungen Pensionen Kindergeld Elterngeld Versicherungsleistungen Krankenversicherung Rentenzahlungen Arbeitslosengeld I Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,
21 Das deutsche Sozialversicherungssystem Beispiele für Versicherungsleistungen Krankheit Berufsunfähigkeit Prävention, Früherkennung, Behandlung, Krankengeld Rehabilitation berufliche Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten Prävention, Rehabilitation, Verletztenrente Mutterschaft Gesetzliche Krankenversicherung Unfallversicherung Tod Mutterschaftsgeld Hinterbliebenenrente Sterbegeld bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosengeld, Arbeitsvermittlung, berufliche Bildung Arbeitslosigkeit Altersrente Alter Pflegeversicherung Unterstützung im Pflegefall Pflegeabhängigkeit
22 Parteien Beispiele für Aufgaben und gesellschaftliche Einbindung politische Verantwortung übernehmen politisches Personal ausbilden gesellschaftliche Interessen Legitimation schaffen Aufgaben bündeln und vertreten Streit, Diskussionen, Kompromisse Partei A Partei B Partei C Partei D Partei E Parteien Wahl Gründung Mitgliedschaft Mitarbeit Spenden Meinungen und Vorschläge Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,
23 Politische Partizipation Beispiele für Beteiligungsmöglichkeiten Diskussion Kandidatur Mitgliedschaft und Mitarbeit Demonstration Petition Beschwerde Wahl Bürgerforen Bürgerentscheide Bürgerbeteiligung
24 Interessenvertretung Beispiele für Methoden und Adressaten von Lobbyismus Wirtschaft Artikel 9 GG Information und Kommunikation Adressaten Regierung (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Gesellschaft (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. Personal bereitstellen Parteien Soziales (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Entscheidungsträger integrieren Parlamente Politikfinanzierung Kultur Druck ausüben Medien und Ziel: Interessen vertreten und durchsetzen Öffentlichkeit
25 Medien Aufgaben und Funktionen Interessenvermittlung Medien Online-Medien Öffentliche Meinung Aktivierung Print Thematisierung eigener Informationen Kritik und Kontrolle Herstellung von Öffentlichkeit Fernsehen Meinungsartikulation Bürger Themensetzung und Filterung Radio Themensetzung und Filterung Staat Artikel 5 Grundgesetz: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Entscheidungsvermittlung
26 Deutschland in der Europäischen Union Beispiele für Mitwirkung an Rechtsakten der EU Europäisches Parlament Europäische Kommission Rat der EU Zusammenarbeit je nach Politikbereich und Verfahren Zusammenarbeit je nach Politikbereich und Verfahren Europa deutsche Abgeordnete Richtlinien Verordnungen Entscheidungen Europaausschuss ist Teil von Regierungen anderer EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht Abgeordnete Bundestag Bundeskanzler bestimmt Leitlinien der Europapolitik Bundeskanzler / Regierung Bundesrat Deutschland bildet Ministerpräsident Landesregierung Umsetzung in nationales Recht unmittelbar geltendes Recht Landesparlament Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,
27 Deutschland in internationalen Organisationen Beispiele für die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland Gemeinsame Verteidigung NATO UNO Weltfrieden und Völkerrecht Polizei Interpol OSZE Friedenssicherung Wirtschaft und Entwicklung OECD EU Europäische Zusammenarbeit Wirtschaft und Politik G8 Europarat Menschenrechte Internationale Gerichtshöfe Welthandel WTO Internationale Entwicklungshilfefonds und -programme CERN Forschung Rohstoffübereinkommen Bundeszentrale für politische Bildung, 2013,
Strukturprinzipien des Grundgesetzes
Strukturprinzipien des Grundgesetzes Grundsätze der Verfassung Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern Bundesstaat Rechtsstaat Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtsschutz vor Willkür Volkssouveränität,
MehrStellung und Aufgaben des Landtages
8 Stellung und Aufgaben des Landtages Landtag = oberstes Verfassungsorgan = Gesetzgebende Gewalt (Legislative) Gesetzgebungsorgan Erlass von Landesgesetzen Repräsentationsorgan Gewählte Vertretung des
MehrVerfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992. Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt: Die Grundlagen des Staates Sehe
Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Die Grundlagen des Staates Sehe Art. 1 Freistaat Sachsen 14 Art. 2 Landeshauptstadt, -färben und -wappen 14 Art. 3 Grundlagen
MehrBundesverfassungsgericht (BVerfG)
Gliederung 1. 2.das Gebäude 3. 4. 5. a. b. e Normenkontrolle c. abstrakte bt Normenkontrolle d. Verfassungsstreit / e. f. gegen Bundespräsidenten oder Richter 6.Aktuell 7. -Unabhängiges Verfassungsorgan
MehrArt. 21 Abs. 1 GG. Der Begriff der Partei 2 Abs. 1 PartG
Art. 21 Abs. 1 GG (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrDie folgende Aufstellung versteht sich als ein Versuch, den Unterricht in den Klassen 8-10 zu strukturieren, um so die KC-Vorgaben zu erreichen.
Anmerkungen zur Verwendung des Schullehrplans Die Aufgabe der Fachkonferenz ist es unter anderem, einen Schullehrplan zu erarbeiten, nach dem die Fachlehrrinnen und Fachlehrer sicherstellen sollen, dass
MehrSchleswig-Holstein Was ist Politik?
Schleswig-Holstein? Was ist Politik? Eine Erklärung in Leichter Sprache Vorwort zur Broschüre Was ist Politik? In der Politik werden wichtige Entscheidungen getroffen. Für alle Menschen. Politik geht also
Mehr9 Der Bundespräsident. 1. Welches ist der Unterschied zwischen einem parlamentarischen und einem präsidentiellen Regierungssystem?
9 Der Bundespräsident 1. Welches ist der Unterschied zwischen einem parlamentarischen und einem präsidentiellen Regierungssystem? Bei dem parlamentarischen Regierungssystem wird der Regierungschef vom
MehrÖffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen
Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen In absoluten In absoluten Zahlen und Zahlen Anteile und Anteile in Prozent, in Prozent, 2011 2011 1 1 Verkehrs- und Nachrichtenwesen: 20,5 Mrd. (1,8%) sonstiges:
MehrInhalt. Inhalt 5. Einleitung... 11
Inhalt 5 Inhalt Einleitung... 11 1 2 Eckpunkte der Demokratieanalyse: Regierungssystem, Mehrheitsentscheidung, Konsenshandeln... 15 1.1 Parlamentarisches und präsidentielles Regierungssystem... 15 1.2
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der
MehrDigitale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Juli 2012. TNS Infratest Digitalisierungsbericht 2012
Digitale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern Juli 2012 1 Inhalt 1 Methodische Hinweise 2 Stand der Digitalisierung in den TV-Haushalten 3 Verteilung der Übertragungswege 4 Digitalisierung der Übertragungswege
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4436 5. Wahlperiode 21.06.2011 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrDigitale Entwicklung in Hamburg und Schleswig-Holstein. September 2009
Digitale Entwicklung in Hamburg und Schleswig-Holstein September 2009 Inhalt Methodische Hinweise Stand der Digitalisierung in den TV-Haushalten Verteilung der Übertragungswege Digitalisierung der Übertragungswege
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrLive-Onlinebefragung erhoben im Rahmen der 15-Jahr-Feier des zze: Impulse für die Zivilgesellschaft.
Live-Onlinebefragung erhoben im Rahmen der 15-Jahr-Feier des zze: Impulse für die Zivilgesellschaft. September 2011 zze Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung 2011 15 Jahre zze Das Engagement der
MehrGesundheitsbarometer 2009. Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland
Gesundheitsbarometer 2009 Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland Das Design der Studie Telefonische Befragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut (Valid Research,
MehrWahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013
Der Bundeswahlleiter Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der und nach Altersgruppen Informationen des Bundeswahlleiters Herausgeber: Der Bundeswahlleiter,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrDAS PETITIONSRECHT Ein Recht für Alle
DAS PETITIONSRECHT Ein Recht für Alle Herausgeber: Hessischer Landtag, Schlossplatz 1 3, 65183 Wiesbaden, Stand Juni 2004 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit der vorliegenden Broschüre wollen wir Sie
MehrDie Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland Amtssprache: Deutsch Hauptstadt: Berlin Staatsform: Parlamentarische Bundesrepublik Regierungsform: Parlamentarische Demokratie Staatsoberhaupt: Bundespräsident Christian
MehrLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung
13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten
MehrTest: Grundkenntnisse über die Europäische Union
Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union Wer über weniger als ein Viertel der folgenden Kenntnisse verfügt, ist unzureichend informiert, wer die Hälfte weiß, hat gute Vorkenntnisse, für ausreichende
Mehr9.243 9.039. Das Gros der Steuerberatungsgesellschaften (42,7 %) wurde in den letzten zehn Jahren anerkannt.
Berufsstatistik 2014 2014 Entwicklung des Berufsstandes Mitgliederentwicklung per 1. Januar 2015 Am 1. Januar 2015 hatten die Steuerberaterkammern in Deutschland 93.950 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr
MehrDie Deutschen im Frühjahr 2008
Die Deutschen im Frühjahr 2008 Die Stimmungslage der Nation im Frühjahr 2008 März 2008 Die Beurteilung der aktuellen Lage eins Die gegenwärtige persönliche Lage wird besser eingeschätzt als die gegenwärtige
MehrGute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.
Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrVorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009
Senatorin für Finanzen 22. Juli 2009 Frau Reichert Tel.:361 4135 Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Haushaltsgrundsätzemoderniseriungsgesetz (HGrGMoG) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung
MehrPersonalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. November 2010 Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an
MehrGerichtsverfahren alt -> neu
Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrKurzes Wahl-Programm der FDP
FDP Kurzes Wahl-Programm der FDP Eine Zusammenfassung des Wahl-Programms der Freien Demokratischen Partei in leicht verständlicher Sprache zur Wahl des Deutschen Bundestages am 22. September 2013 Nur mit
MehrDer Bayerische Land-Tag in leichter Sprache
Der Bayerische Land-Tag in leichter Sprache Seite Inhalt 2 Begrüßung Der Bayerische Land-Tag in leichter Sprache 4 1. Der Bayerische Land-Tag 6 2. Die Land-Tags-Wahl 8 3. Parteien im Land-Tag 10 4. Die
MehrNeue Wege für eine gute Pflege?
Angelika Graf, MdB angelika.graf@bundestag.de www.grafspd.de Berlin, 25. September 2012 Neue Wege für eine gute Pflege? Für eine umfassende Pflegereform: Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken
MehrDas politische System Deutschlands
Das politische System Deutschlands Eckpfeiler der demokratischen Ordnung Alle Macht geht vom Volk aus Das Demokratieprinzip als Grundlage staatlicher Ordnung Die Quintessenz des politischen Systems der
MehrDer Europäische Datenschutzbeauftragte
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen
MehrBetriebsrente - das müssen Sie wissen
renten-zusatzversicherung Informationen zum Rentenantrag Betriebsrente - das müssen Sie wissen Sie möchten in Rente gehen? Dieses Faltblatt soll eine Orientierungshilfe für Sie sein: Sie erfahren, wie
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
Mehr(Unterrichtung des Landtags) Vorblatt
(Unterrichtung des Landtags) Vorblatt zum Entwurf des Sechzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag 16. RÄStV) (Stand: 19. Mai
MehrUnternehmensportale,Kundenkommunikation,Telearbeitsplätze,E-Governmentundleichtzugängliche,barrierefreieInternet-undMedienangebotesind
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7291 16. Wahlperiode 28. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Grietje Bettin, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
Mehr1. Was ist der Thüringer Landtag?
1. Was ist der Thüringer Landtag? In Thüringen gibt es 3 wichtige Verfassungs-Organe. die Landes-Regierung den Verfassungs-Gerichtshof den Landtag Ein anderes Wort für Verfassung ist: Gesetz. In der Verfassung
MehrTabellenband Onlinebefragung Wie teuer ist das Leben?
Tabellenband Onlinebefragung Wie teuer ist das Leben? Eine Onlinebefragung der Stiftung: Internetforschung im Auftrag der ERGO Direkt Versicherungen, Juli 2015 Feldzeit: 06.07.2015 bis 13.07.2015 Befragte:
MehrAktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2015) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI
Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2015) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI Was ist der Breitbandatlas? Der interaktive Breitbandatlas ist das zentrale Informationsmedium
MehrSatzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt
MehrKinder und ihr Kontakt zur Natur
EMNID UMFRAGE Kinder und ihr Kontakt zur Natur im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung und Forum Bildung Natur Befragungszeitraum: 2.1.215 2.2.215 Kindern fehlt der Kontakt zur Natur! Immer weniger
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
MehrSatzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe
Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
Mehrc) Wie hoch ist der Holzverbrauch in der BRD je Einwohner in m³ pro Jahr?
-- Vorname, Name - - Klasse lich... Der Wald ist für den Menschen lebensnotwendig. a) Nennen Sie drei Schutzfunktionen des Waldes. b) Wie viele m³ Holz werden im Durchschnitt je ha und Jahr in Bayern eingeschlagen?
MehrErneute Zunahme der Anwendung von automatisierten Kontenabfragen im Jahr 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14455 17. Wahlperiode 30. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrGerichtsverfahren neu -> alt
Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrIII. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV)
Prof. Dr. Norbert Konegen III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV) Quelle: Konegen, WWU/IfP 1 III. Der Vertrag von Lissabon - Grundlagen 1. Entstehungsphase:
MehrMobiliar,Spiel-undBastelmaterialien,Nahrungsmittel,Hygieneartikel,Fachliteratur,WeiterbildungskostenundKommunikationskosten,etwaTelefonund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrInstitutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)
TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für (SMT) Institutsordnung Die Institutsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik in seiner Sitzung am 16.04.2012 bestätigt. Ordnung
MehrStatuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)
Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:
MehrSatzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung
Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.
Mehrfür die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen für die in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Personen die Regierung;
Anmerkung zu Nummer 27: Zuständige Aufsichtsbehörden sind im Land Baden-Württemberg Oberschulamt in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen; für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen
MehrGesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4764 25. 10. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von
MehrName der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
MehrSATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl
Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin
MehrSozialer Umbau: Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Politik Manuela Schauer Sozialer Umbau: Kranken- und Arbeitslosenversicherung Studienarbeit Inhaltsverzeichnis zum Thema: Sozialer Umbau: Kranken- und Arbeitslosenversicherung I. Der Sozialstaat...S.3
MehrJunge Leute Repräsentative Onlinebefragung. D-MM-MAB Marktforschung, Januar 2011
Junge Leute Repräsentative Onlinebefragung D-MM-MAB Marktforschung, Januar 2011 Methodensteckbrief Männer und Frauen im Alter von 18-29 Jahren Zielgruppe und Stichprobe n=2.007 Interviews, davon n=486
Mehr556 GBl. vom 29. Oktober 2012 Nr. 15. Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes
556 GBl. vom 29. Oktober 2012 Nr. 15 Für die Freie Hansestadt Bremen: Jens Böhrnsen Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Olaf Scholz Für das Land Hessen: Volker Bouffier Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
MehrAktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2015) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI
Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2015) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI Was ist der Breitbandatlas? Der interaktive Breitbandatlas ist das zentrale Informationsmedium
MehrBevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012
Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen
MehrSperrfrist: Ende der Rede Es gilt das gesprochene Wort.
Grußwort des Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Erwin Sellering, anlässlich des 20. Jubiläums der Landesverfassung am 12. November 2014, Schwerin Sperrfrist: Ende der Rede Es
Mehr0 10 20 30 40 50 60 70% Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit dem Preis des Gesundheitswesens
Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit den Leistungen des Gesundheitswesens Zufriedenheit gesamt Unzufriedenheit gesamt Zufriedenheit Unzufriedenheit Zufriedenheit Personen mit Leistungseinschränkungen
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrKreditstudie. Kreditsumme, -zins und -laufzeit betrachtet nach Wohnort und Geschlecht des/r Kreditnehmer/s
Kreditstudie Kreditsumme, -zins und -laufzeit betrachtet nach Wohnort und Geschlecht des/r Kreditnehmer/s CHECK24 2015 Agenda 1 2 3 4 5 Zusammenfassung Methodik Kreditsumme, -zins & -laufzeit nach Bundesland
MehrGebuchte Internet- Surfgeschwindigkeit. nach Wohnort und Alter des Kunden
Gebuchte Internet- Surfgeschwindigkeit nach Wohnort und Alter des Kunden CHECK24 2015 Agenda 1 2 3 4 Zusammenfassung Methodik Surfgeschwindigkeit nach Bundesland Surfgeschwindigkeit in den 30 größten deutschen
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
Mehrder LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- Ursula Schulz 27.09.
der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- Lebenshilfe-Landesverband Kitzinger Str. 6 91056 Erlangen ELTERNBERATUNG 7 verantwortlich für
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrVermittlung europäischer Haushaltshilfen. Dienstleistungsangebot der ZAV. Polnische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege
Polnische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege Gosia Reinicke ZAV Auslandsvermittlung Berlin Vermittlung europäischer Haushaltshilfen Dienstleistungsangebot der ZAV Rahmenbedingungen Vermittlung der
MehrStaatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs
Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs Martin Frank Rechnungshof Baden-Württemberg Die Verschuldung der öffentlichen Hand und ihre Grenzen Eine Herausforderung für die Einrichtungen der öffentlichen
MehrKieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015
Kieferorthopädische Versorgung Versichertenbefragung 2015 Fragestellungen 1. Wie ist es um Beratung und Behandlung in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland bestellt? 2. Wie sind die Versicherten?
MehrVierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrBenchmark der Besoldungseingruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten der Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1244 Landtag 18. Wahlperiode 28.01.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Benchmark der Besoldungseingruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten
MehrErgänzung. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/5562. zu der Antwort der Bundesregierung Drucksache 12/5246
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/5562 (ersetzt Drucksache 12/5517 ergänzende Antwort zu Drucksache 12/5246 ) Ergänzung zu der Antwort der Bundesregierung Drucksache 12/5246 auf die Kleine
MehrPORTAL ZUR HAUSHALTSSTEUERUNG.DE DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT
PORTAL ZUR DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT Andreas Burth Düsseldorf, 16. September 2014 HAUSHALTSSTEUERUNG.DE Allgemeines zur Studie 16.09.2014 HaushaltsSteuerung.de
MehrDie Europäische Union
Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist
MehrBasisdaten der Bundesländer im Vergleich (zusammengestellt von Ulrich van Suntum)
Basisdaten der Bundesländer im Vergleich (zusammengestellt von Ulrich van Suntum) Es werden jeweils die letzten verfügbaren Daten dargestellt Deutschland = Durchschnitt der Bundesländer, nicht Bund Detaillierte
Mehronline Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die Stromeinspeisung bei Netzbetreibern für das Jahr 2012
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die bei Netzbetreibern für das Jahr 202 Rücksendung bitte bis 07. Juni 203 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 3 Alt-Friedrichsfelde 60 035 Berlin
MehrSatzungen der Ärzteversorgungen
Satzungen der Aerzteversorgungen 2013-07-28.doc 1 / 6 Satzungen der Ärzteversorgungen Stand der Inhalte im wesentlichen August 2012 Letzte Korrektur: Juli 2013 Inhaltsverzeichnis Satzungen der Ärzteversorgungen...1
MehrGrundlagen des Datenschutz
1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die
MehrDem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz
Mehr