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1 Staatliche FördermF rdermöglichkeiten und öff. geförd. Wohnungsbau Einführende Worte von Alexander Recht, Kreisvorstandsmitglied der Partei Die LINKE Köln

2 Wohnungspolitik: Wie und Für r wen fördern?! Verschiedene Fördermöglichkeiten! Frage nach dem Wie? ist nicht zu trennen von Frage nach dem Für wen?! Zielgruppe soll Methode des Förderns beeinflussen

3 Wen fördern? f! Linker Ansatz: Breiten- und Spezialförderung 1. der breiten Gruppen von Lohnabhängigen, die Mieter sind, 2. der ökonomisch stark benachteiligten Gruppen wie Arbeitsloser oder kinderreicher Familien mit geringem Einkommen! Wohnungspolitik dementsprechend anpassen! bzgl. der Wohnrechtsform vor allem bezahlbare Mietwohnungen Priorität vor der Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bzgl. der Wohnstruktur bezahlbare Wohnungen, die zu mehreren Personen bewohnt werden können! Förderwege sollen diese Ziele unterstützen

4 Mögliche Funktionen der öffentlichen Hand! Öffentliche Hand als Eigentümerin mit Leitungsfunktion z. B. Städtische Wohnungsunternehmen! Öffentliche Hand als Akteur mit Steuerungsfunktion Steuerung via Ausgaben und Vorgaben! Öffentlich geförderte Wohnungsbau als Teil der Steuerungsfunktion (auch städtische Wohnungen können öffentlich gefördert werden!)

5 Mögliche Instrumente! verbilligtes Bauland! Investitionszulage! zinsgünstige Erbbaurechte! Erwerb von Belegungsrechten! Übernahme von Bürgschaften! Gewährung von Prämien für Wohnbausparer! Arbeitnehmer-Sparzulage! Maßnahmen zur Baukostensenkung! Steuervergünstigungen! Vergünstigungen bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Mittel! Wohngeld

6 Förderpraxen! Subjektförderung Leistungsberechtigte Individuen erhalten Förderung! Objektförderung Bauherr / Bauträger erhält Förderung und soll sie preislich weitergeben! Direkte Förderung Gelder werden zur Verfügung gestellt! Indirekte Förderung Finanzielle Hilfen werden gewährt

7 Förderpraxenmatrix Allg. Beispiele Direkte Förderung Indirekte Förderung Subjektförderung Mietkostenübernahme beim ALG II, Wohngeld, Wo.-Bau-Prämie, AN- Sparzulage WBS, Mietbindungen, Bürgschaften, Steuervergünstigung Objektförderung Vorzugsdarlehen, Aufwandszuschüsse und -darlehen, verbilligtes Bauland Bürgschaften, Steuervergünstigung

8 Förderpraxenmatrix Sozialer Wohnungsbau Direkte Förderung Indirekte Förderung Subjektförderung WBS, selbstkostennahe Mietbindung Objektförderung Aufwendungszuschüsse und -darlehen

9 Gesetzeswechsel 2002! Bis 2002: Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) mit Vorgabecharakter und Breitenorientierung Bindend für die Kommunen! Ab 2002: Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) mit Rahmencharakter und Spezialorientierung Kommunen können selber gestalten! Problem unter neoliberalen Wettbewerbsbedingungen Kommunen konkurrieren und betreiben Austeritätspolitik Kommunen vernachlässigen allgemeine Breitenförderung

10 Zweites Wohnungsbaugesetz: Zweck! Zweck: Es soll eine Nutzung von Wohnraum gewährleistet werden, die nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für breite Schichten des Volkes bestimmt und geeignet ist! Öffentlich geförderte Mietwohnungen sollen gemeinsam mit staatlichen Mietwohnungen sozial akzeptables Wohnangebot bereitstellen! Öffentlich geförderte Mietwohnungen sollen gemeinsam mit staatlichen Mietwohnungen Mieterhöhungsspielräume des frei finanzierten Wohnungsbaus durch Konkurrenz begrenzen! Öffentliche Förderung soll auch kleine Eigenheime einbeziehen

11 Zweites Wohnungsbaugesetz: Maßnahmen! Vorgabe der Kostenmiete bei öffentlich geförderten Wohnungen Eigentümer darf während der Mietbindung nur die Selbstkosten deckende Mieten erheben (aber incl. EK-Mindestverzinsung) Bindung läuft nach Darlehensrückzahlung aus! Belegungs-, Benennungs- und Besetzungsrecht der Stadt gegenüber dem öffentlich geförderten Eigentümer Belegung: Stadt schreibt dem öffentlich geförderten Eigentümer vor, dass nur WBS-Inhaber seine Wohnungen bewohnen dürfen Benennung: Stadt nennt dem Eigentümer drei Personen, aus denen er eine Person auswählen muss, die die Wohnung bewohnen darf Besetzung: Stadt schreibt dem Eigentümer eine Person vor, die die Wohnung bewohnen darf

12 Wohnraumförderungsgesetz: rderungsgesetz: Zweck! Keine expliziter wohnungspolitischer Zweck und Auftrag mehr! Keine explizite Breitenförderung mehr! Stattdessen Bezug auf eine Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung: Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

13 Wohnraumförderungsgesetz: rderungsgesetz: Maßnahmen! Verbindlicher Maßnahmencharakter für Kommunen entfällt! Kommunen sollen unter Wettbewerbsimperativen selber regeln: Grundphilosophie Fördergruppen Höchstzulässige Mieten Belegungs-, Benennungs- und Besetzungsrechte Bindungen von Mieten und Belegungen

14 Was tun?! Auf bundeseinheitliche Regelungen und höhere Staatseinnahmen auch für Kommunen drängen!! Druck auf breitenwirksame Förderung hin forcieren!! Gestaltungen in Kommunen Sich erkundigen! Breitenausrichtung einfordern: Steigerung des Anteils der Förderung! Spezialförderung einfordern für Benachteiligte wie etwa Arbeitslose, kinderreiche Familien ohne adäquates Einkommen Konkrete Forderungen erheben: Änderungen der WBS-Bedingungen. Modifizierung der Förderprogramme fordern

15 Zielgruppenanalyse nicht vergessen! Zielgruppenanalyse nicht vergessen!! Was ist aus Breitensicht erforderlich?! Wer hat bei der jeweiligen Situation einer Kommune einen besonderen Förderbedarf?

16 Ich danke für die Aufmerksamkeit!

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