Systemakkreditierung Herausforderungen und Möglichkeiten

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1 Systemakkreditierung Herausforderungen und Möglichkeiten für Beteiligte in Berufspraxis, Hochschulen und Akkreditierungsverfahren Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hannover März 2009

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3 Systemakkreditierung Herausforderungen und Möglichkeiten für Beteiligte in Berufspraxis, Hochschulen und Akkreditierungsverfahren Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Akkreditierung im Gewerkschaftlichen Gutachternetzwerk 1 Textentwürfe: Günter Heitmann, Barbara Hellinge, Gerhard Lapke, Karl-Heinrich Steinheimer Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hannover März : Der Arbeitsgruppe gehören an: Ulf Banscherus, Dieter Berdelsmann, Paul Bobbert, Karl Eisele, Günter Heitmann, Barbara Hellinge, Heidrun Jahn, Günther Kleine, Gerhard Lapke, Sonja Staack, Andreas Stahl, Kira Stein, Karl-Heinrich Steinheimer, Helmut Ungemach

4 Impressum. Redaktion: Karl-Heinrich Steinheimer Gestaltung: teamadwork werbe GbR Düsseldorf Herausgeber: Hans-Böckler-Stiftung Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Industriegewerkschaft Metall ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Druck: KS Druck Team, Düsseldorf 4

5 Inhalt. 1. Einführung 6 2. Inhalt und Ablauf der Systemakkreditierung Ziel und Gegenstand Begriffserläuterungen / Definitionen Ablauf des Verfahrens Bedeutung der Programm- und der Merkmalsstichproben Verhältnis Evaluierung und Akkreditierung Unterschiede zwischen Wirtschaft und Hochschule bei der Qualitätssicherung Beteiligungsmöglichkeiten an Studienreform und Qualitätssicherung Ausgangslage: Programmakkreditierung Beteiligung im Rahmen der Systemakkreditierung Sinnvolle weitere Möglichkeiten Gutachterinnen und Gutachter in der Systemakkreditierung Formalien Anforderungen, Qualifikation, Qualifizierung Prüfkriterien mit gewerkschaftlichem Augenmerk 21 Anlagen 24 5

6 1. Einführung 1 Der Akkreditierungsrat (AR) hat im Oktober 2007 beschlossen, die Systemakkreditierung als methodisches Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Studiengängen einzuführen. Er hat diese Beschlüsse im Februar und im Oktober 2008 ergänzt und modifiziert sowie die ersten Agenturen zur Systemakkreditierung zugelassen. Dazu wurden Regeln und Kriterien 2 erlassen, die für alle Akkreditierungsagenturen und Hochschulen verbindlich sind. Die Systemakkreditierung löst die bisher übliche Programmakkreditierung nicht ab, sondern beide Verfahren laufen parallel. Die einzelne Hochschule kann entscheiden, für welches Verfahren sie sich entscheidet. Sie kann sich auch der Systemakkreditierung unterziehen und trotzdem einzelne Studiengänge der Programmakkreditierung unterwerfen. Während bei der Programmakkreditierung der einzelne Studiengang oder ein Bündel verwandter Studiengänge durch externe Gutachterinnen und Gutachter daraufhin geprüft werden, ob sie Mindeststandards erfüllen und selbst gesteckte Ziele erreichen, wird bei der Systemakkreditierung das interne Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre (AR) einer Hochschule, in begründeten Ausnahmefällen das einer Teileinheit der Hochschule, der externen Begutachtung unterworfen. In beiden Fällen geht es letztlich um die Qualität aller einzelnen Studiengänge. Deshalb gelten die Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen (Anlage 4) bei beiden Verfahren ebenso wie weitere Vorgaben, so die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) 3, der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse 4, die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) 5 und die landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Das Neue bei der Systemakkreditierung besteht darin, dass die Hochschule selbst gewährleisten und prüfen muss, dass die Qualität ihrer Studiengänge den Anforderungen entspricht. Was bisher von externen Gutachterinnen und Gutachtern übernommen wurde, liegt nun in der Verantwortung der Hochschule. Externe Tests erfolgen im Verfahren der Systemakkreditierung lediglich stichprobenartig. Damit die Hochschule selbst die Qualitätssicherung und -entwicklung übernehmen kann, muss sie zunächst ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem (QS-System) für Studium und Lehre entwickeln, einführen und in Betrieb nehmen. Als Voraussetzung, ein solches Vorhaben anzupacken, muss die Hochschule im Vorfeld, zumindest aber gleichzeitig mit dem System, ein Qualitätsbewusstsein entwickeln, Qualitätsorientierung ihrer Prozesse und Ergebnisse zur Selbstverständlichkeit werden lassen. Bekanntlich gehen Hochschulbeschäftigte, insbesondere aus dem Lehrpersonal, davon aus, dass hohe Qualität ihrer Arbeit von selbst innewohnt. Einzelne Maßnahmen und Instrumente, um (sehr) gute Ergebnisse heute wird das Wort exzellente schon inflationär gebraucht zu erzielen, würden benutzt. Wie die Praxis zeigt, reichen solche sporadischen Ansätze jedoch nicht aus. Viele Hochschulen haben dies erkannt und sind dazu übergegangen, Qualitätssicherung und -entwicklung zielbewusst und strukturiert zu betreiben. Die Vielfalt einzelner Ansätze wird dabei systematisch zusammengeführt. Ziele und Vorhaben werden definiert, Prozesse und Teilprozesse kontinuierlich kritisch untersucht. Schlussfolgerungen aus gewonnenen Erkenntnissen müssen nicht nur gezogen sondern in praktisches Handeln umgesetzt werden. Mit anderen Worten: Qualitätsentwicklung ist als permanente Aufgabe zu gestalten und im Rahmen von definierten Regelkreisen umzusetzen. Für Studium und Lehre, die bei der Systemakkreditierung im Mittelpunkt stehen, dürfte klar sein, dass dabei nicht nur der unmittelbare Studien- und Lehrprozess, der selbst eine Vielzahl von Veranstaltungen und Elementen umfasst, betrachtet werden darf. Auch die unterstützenden Prozesse und die Verknüpfung mit weiteren Kernprozessen etwa der Forschung nehmen Einfluss auf die Qualität von Studium und Lehre. Der Aufbau eines solchen Systems für die Qualitätssicherung und -entwicklung und dessen funktionsfähiges Betreiben werden einen erheblichen Aufwand seitens der Hochschule erfordern, ganz besonders in der Entwicklungs- und in der ersten Einführungs- 6

7 phase. Daher ist kaum zu erwarten, dass eine Hochschule allein ein QS-System für Studium und Lehre implementieren wird, schon gar nicht mit dem alleinigen Ziel der Systemakkreditierung. Es ist eher davon auszugehen, dass eine Hochschule bestrebt ist, ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem (QM- System) für alle Prozesse einzurichten. Begonnen werden kann dabei durchaus mit dem Kernprozess Studium und Lehre. Die Produktionsprozesse erfolgen in Hochschulen anders als in der Industrie, Wissenschaft zeichnet sich durch Kreativität aus und kann kaum standardisiert werden, die Produkte sind völlig unterschiedlich und komplexer, der Kundenbegriff ist vielschichtiger und zum Teil umstritten, ein Markt im allgemein gebrauchten Sinne existiert für Hochschulen und deren Ergebnisse (zum Glück) nicht. Daraus folgt, dass aus der Industrie (bzw. aus der Wirtschaft) bekannte QM- Systeme nicht auf Hochschulen übertragbar sind. Aus ihnen können bestenfalls Anregungen und Modellrahmen abgeleitet werden. Andererseits unterscheiden sich auch die Hochschulen, z. B. in ihrem Selbstverständnis und in ihren Zielen, in ihrer Größe, in ihrer Aufbau- und Ablauforganisation, in ihrer internen Kultur und nicht zuletzt durch die im deutschen föderalen System uneinheitlichen gesetzlichen Grundlagen. Folglich wird jede Hochschule ihr eigenes passgenaues QS- bzw. QM-System gestalten müssen. Ein einheitliches Modell, das für alle gilt, kann es nicht geben, zumal auch für eine bestimmte Hochschule durchaus verschiedene Systeme zu gleichen positiven Ergebnissen führen können. Der AR hat deshalb in seinen Beschlüssen lediglich Eckpunkte und Kriterien, die einen Rahmen für QS- Systeme im Bereich Studium und Lehre beschreiben, vorgegeben. Bei der Systemakkreditierung soll im Peer-Review-Verfahren durch Gutachtergruppen geprüft werden, ob das darauf basierende QS-System der jeweiligen Hochschule das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleistet (AR). Der AR hat in dieser Konsequenz formal erstmalig festgelegt, dass die verschiedenen Beschäftigtengruppen, die Studierenden und Absolventinnen und Absolventen der Hochschule sowie VertreterInnen der Berufspraxis auf mehreren Ebenen bei der Qualitätsgestaltung, -sicherung und -überprüfung einzubeziehen sind. Die Einführung und das Arbeiten mit einem QM- System, oder auch nur mit einem QS-System für Studium und Lehre, werden Veränderungen in der Leitungs- und Entscheidungsstruktur sowie in der Beteiligungspraxis einer Hochschule mit sich bringen. Es ist aber auch nicht schwer, sich vorzustellen, dass ein QM-System erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsaufgaben und -zusammenhänge, auf Arbeitsabläufe, auf Anforderungen und auf Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in (nahezu) allen Beschäftigtengruppen und in vielen Tätigkeitsfeldern der Hochschule nach sich ziehen wird. Nicht nur die Struktur und Qualitätsziele der Studiengänge sowie die Anforderungen an ein QS-Systems für Studium und Lehre und damit wohl auch an ein QM- System für die Hochschule auf der einen sondern auch deren Akkreditierung auf der anderen Seite unterliegen den gleichen Kriterien und Eckpunkten. Die logische Folgerung kann aus gewerkschaftlicher Sicht nur lauten: Sowohl die Kolleginnen und Kollegen in den Hochschulen, die ein QM- bzw. QS-System einführen wollen (oder dies schon getan haben oder gerade dabei sind), als auch diejenigen, die als Gutachterin oder Gutachter in Verfahren der Systemakkreditierung aktiv werden wollen, sollten sich rechtzeitig, möglichst im Vorfeld, also jetzt mit QMbzw. QS-Systemen für Studium und Lehre sowie mit dem Verfahren der Systemakkreditierung vertraut machen. Die vorliegende Broschüre, die sich deshalb an beide Seiten, sowohl an die Gestalter in der Hochschule als auch an die Begutachter in verschiedenen Gremien und Gruppen im Akkreditierungsverfahren, wendet, will dafür sensibilisieren und erste Anregungen geben. 1 letzter Zugriff auf alle angegebenen Internet-Adressen am Die für die Systemakkreditierung maßgeblichen Regeln und Kriterien sind als Anlagen 1 bis 8 enthalten bzw. in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter abrufbar LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf 7

8 2. Inhalt und Ablauf der Systemakkreditierung 2.1 Ziel und Gegenstand Im Beschluss des Akkreditierungsrates Kriterien für die Systemakkreditierung (Anlage 1, I. 1.) heißt es u. a.: Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten,. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. Das Ziel der Systemakkreditierung besteht also ebenso wie bei der bisher üblichen Programmakkreditierung darin zu sichern, dass in jedem einzelnen Studiengang die Qualifikationsziele mit einer definierten hohen Qualität erreicht werden. Allerdings steht im Verfahren der Systemakkreditierung nicht mehr der einzelne Studiengang im Fokus sondern das Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre einer Hochschule. An das interne QS-System sind deshalb Maßstäbe anzulegen, die dessen Funktionssicherheit gewährleisten. Ob dies zu erwarten ist oder von der Hochschule schon nachgewiesen werden kann, wird durch die Systemakkreditierung geprüft. Die folgende Übersicht (nach 6 ) zeigt die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der seit 2008 in Deutschland möglichen Systemakkreditierung und der daneben oder zusätzlich weiterhin möglichen Programmakkreditierung: Programmakkreditierung Systemakkreditierung Gegenstand Studiengang Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre Ansatz Prüfung des einzelnen Studiengangs im Hinblick auf das Erreichen der angestrebten Lernergebnisse und seine Gesamtkonzeption auch im sog. Clusterverfahren zu Bündeln von Studiengängen möglich Prüfung des Steuerungssystems für Studium und Lehre, dabei stichprobenartige Überprüfung von Studiengängen 8 Zertifikat Für den einzelnen Studiengang: Für das System: Bestätigung von außen, Bestätigung von außen über die dass ein funktionierendes und wirksames Realisierung von Qualifikationszielen QS-System für Studium und Lehre in einem Studiengang und die damit vorhanden ist; dabei sind unter diesem System verbundenen Kompetenzprofile der eingeführte Studiengänge akkreditiert Absolventinnen und Absolventen

9 Während die Programmakkreditierung zwar für einzelne Studiengänge von der Hochschule beantragt werden muss, bleibt die Verantwortlichkeit für die Gestaltung des Studiengangs trotzdem bei der für den Studiengang zuständigen Struktureinheit. Dies zeigt sich auch darin, dass sich der Anteil akkreditierter Studiengänge nicht nur von Hochschule zu Hochschule sondern auch von Fachbereich zu Fachbereich, von Fach zu Fach unterscheidet. Bei der Systemakkreditierung wird nun die ganze Hochschule als Institution in die Pflicht genommen. Die Hochschule als Ganzes muss das QS-System für Studium und Lehre tragen, gestalten und betreiben. 2.2 Begriffserläuterungen / Definitionen In den Beschlüssen des Akkreditierungsrates werden Begriffe verwendet, die verschieden gedeutet werden können oder die sogar vielfach unbekannt sind. Daher soll hier versucht werden, diese Begriffe im Sinne und im Sprachgebrauch des AR mehr oder weniger eindeutig zu beschreiben. Dabei muss im Blick bleiben, dass sich die Aussagen, Kriterien und Regeln des Akkreditierungsrates immer nur auf Studium und Lehre beziehen. Weitere Prozesse in der Hochschule spielen in den Vorgaben des AR und bei der Systemakkreditierung nur eine Rolle, sofern Wechselwirkungen mit Studium und Lehre bestehen. Qualifikationsziele Die Hochschule hat als Institution für alle ihre Studiengänge fachliche und überfachliche Qualifikationsziele definiert und sie in die Studiengangkonzepte umgesetzt. Die Qualifikationsziele umfassen fachliche und überfachliche Aspekte, insbesondere wissenschaftliche Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen, die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. 7 Sie sind kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das heißt, die inhaltliche, methodische und strukturelle Gestaltung der Studiengänge muss davon ausgehen, welche Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen am Ende eines Studiums erworben haben sollen. Dies ist mit der sogenannten Kompetenzoder Outcome-Orientierung des Studiums gemeint im Gegensatz zur Input-Orientierung, bei der davon ausgegangen wird, dass am unteren Ende des Trichters (im Kopf der Studierenden) ausreichend ankommt, wenn oben nur genügend hinein geschüttet wird. Somit bedeutet schon die Definition von und das Orientieren an verbindlichen Qualifikationszielen einen Paradigmenwechsel von Masse zu Klasse zur Qualität. Qualität (von Studium und Lehre) Seitdem die Wirtschaft vor mehr als zwanzig Jahren entdeckt hat, dass als alleiniger Qualitätsbeweis das Made in Germany nicht mehr ausreichte und die Qualität näher beschrieben werden musste, konkurrieren viele Definitionen um Allgemeingültigkeit. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Akkreditierung wurde nun der Versuch unternommen, die in der Wirtschaft verankerten Qualitätsbegriffe auch auf das System Hochschule zu übertragen. Die Diskussion zeigte aber bald, dass sich der Qualitätsbegriff zwar als (abstrakt) definierbar erwies, er sich jedoch zugleich als hochkomplex darstellte. Im Gegensatz zur Wirtschaft ist es im System Wissenschaft schwierig zu bestimmen, was Qualität nun im Einzelfall bedeutet und welche Qualitätsziele eine Hochschule erreichen soll. Während in der Wirtschaft eindeutig von Externen (z. B. den Kunden und Käufern eines konkreten Produkts) bestimmbar ist, was Qualität ist und an welchen Merkmalen die Qualität zu messen ist, ist das in den Hochschulen nicht der Fall. Weder der Staat noch die Gesellschaft oder die Wirtschaft usw. können diesem hochkomplexen und dynamischen System Hochschule von außen vorgeben, was sie unter Qualität zu verstehen hat und wie sie einen einmal erreichten Qualitätsstandard erhalten und sichern will das muss jede Hochschule für sich selbst definieren und entscheiden. Dies gilt auch bezüglich der Qualitätsmerkmale, die zugrunde gelegt werden sollen. Die Akkreditierungsagentur ASIIN hat in ihren Anforderungen 6 versucht, einen Qualitätsbegriff zu beschreiben, der den Besonderheiten von Studium und Lehre gerecht wird: Die Bestimmung der inhaltlichen Qualität von Studium und Lehre ihrer Güte erfolgt zunächst durch die Festlegung von Zielen und Ergebniserwartungen in der Hochschule selbst. Dazu werden die Mitglieder einer Hochschule externe Anforderungen aus dem politisch-rechtlichen und aus dem sozio-ökonomischen Umfeld, in dem sie ihre Studienangebote konzipieren und realisieren, einbeziehen. Deshalb ist die Bestimmung der inhaltlichen Qualität nicht beliebig, sondern muss auch selber Qualitätsmaßstäben entsprechen: derartige Qualitätskriterien (lassen sich) für Hochschulen nur unter Bezug auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und (bildungs)politischen Wirkungen ihres Handelns entwickeln Anlagen 1, 4 9

10 Hieraus lassen sich direkt zwei wesentliche Erkenntnisse ableiten. Erstens hängt das Niveau / die Angemessenheit des Qualitätsstandards nicht nur davon ab, dass er in der Hochschule definiert wird, sondern es kommt auch auf die Art und Weise auf den Weg an, in der dies erfolgt. Zweitens setzt dies die Beteiligung der Betroffenen innerhalb und außerhalb der Hochschule sowie die Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Prozessen und Ergebnissen voraus. Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement Qualitätssicherung umfasst alle Aktivitäten, die ganz allgemein der Erhaltung der Qualität eines bestimmten Gegenstandes dienen. An einer Hochschule können diese Gegenstände z. B. konkrete Studiengänge sein, aber auch Prozesse in Lehre und Studium, die die Konzeption, Entwicklung, Veränderung oder Einstellung eines Studienganges regeln. Andere Prozesse können sich auf der Ebene der Administration befinden, wie die Entwicklung und Pflege bestimmter DV-Anwendungen, die Berufung von HochschullehrerInnen oder die Entwicklung, Veränderung oder Pflege von Prüfungsordnungen. Als Prozess wird hierbei jede Tätigkeit oder jeder Satz von Tätigkeiten verstanden, die bzw. der Ressourcen verwendet, um Eingaben in Ergebnisse umzuwandeln. Elemente der Qualitätssicherung (Aktivitäten, Maßnahmen, Instrumente) können z. B. sein: interne und externe Evaluation, studentische Lehrveranstaltungsbewertung, Vorgabe von und Orientierung an Kenngrößen und Indikatoren, Befragungen von Absolvent- Innen, AbsolventInnen- und Abbrecheranalysen, Lehrberichte, Vergleich mit dem Stand der Wissenschaft und mit anderen Akteuren, Personalentwicklungsmaßnahmen, Berufungsordnungen und -verfahren, Aufwertung der Lehre, Ziel- und Leistungsvereinbarungen und leistungsorientierte Mittelvergabe u. a.. Diese Elemente können einzeln und unabhängig voneinander eingesetzt werden, was jedoch nicht sinnvoll erscheint. Sie sollten so angewandt werden, dass nicht nur wie das Wort Qualitätssicherung suggeriert der derzeitige Stand gesichert sondern dass eine Qualitätsentwicklung befördert wird. Aktivitäten der Qualitätssicherung können als Maßnahmen und Instrumente im Rahmen von Qualitätsmanagement konzipiert sein. Hierbei bezieht sich Qualitätsmanagement auf die qualitätsorientierte Steuerung der Prozesse in der Organisation Hochschule, wie z. B. auf die Zielausrichtung, Koordinierung, Überprüfung und Weiterentwicklung. Qualitätssicherungssystem (für Studium und Lehre) Entsprechend des Wortgebrauchs des Akkreditierungsrates soll zwischen einem Qualitätssicherungssystem (QS-System) für Studium und Lehre und einem Qualitätsmanagementsystem (QM-System) einer Hochschule unterschieden werden. Wie schon erwähnt, wird bei der Systemakkreditierung nur das QS-System im Bereich Studium und Lehre geprüft. Dies soll auch in der Wortwahl deutlich werden. Verglichen mit dem Sprachgebrauch in der Wirtschaft könnte ein QS-System für Studium und Lehre auch als Qualitätsmanagementsystem für diesen Bereich bezeichnet werden. Ein Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre bedeutet die systematische Zusammenführung und den Einsatz aller benutzten Qualitätssicherungselemente zur qualitätsorientierten Steuerung aller Prozesse in der Kernaufgabe Studium und Lehre bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der Ziele, der Prozesse und der Elemente. Für andere (weitere) Kernaufgaben und -prozesse könnten andere (weitere) QS-Systeme entwickelt werden. Qualitätsmanagementsystem (einer Hochschule) Das Zusammenführen aller Teil-QS-Systeme würde folglich zu einem Qualitätsmanagementsystem führen. Ein QM-System einer Hochschule wäre demnach durch die systematische qualitätsorientierte Steuerung aller Kern- und Nebenaufgaben und der unterstützenden Prozesse sowie deren komplexe Verknüpfung bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der Ziele, der Teilaufgaben und deren Zusammenwirken gekennzeichnet. 10

11 Da ein Qualitätsbegriff, der die normativ-strategisch und technisch-funktionale Seite miteinander verbindet, sämtliche Bereiche einer Hochschule durchzieht, bezieht sich auch das Management dieser Qualität auf sämtliche Bereiche einer Hochschule. Es gibt also nicht einen abgetrennten Bereich als Qualitätsmanagement so wie es etwa Finanzmanagement, Personalmanagement oder Liegenschaftsmanagement gibt. Es handelt sich vielmehr um ein umfassendes System, das die einzelnen, zur Herstellung von Qualität erforderlichen Elemente in einer handlungsorientierten Perspektive miteinander verbindet. In einem Qualitätskreislauf, dem sog. PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act), werden Beobachtungen und Analysen vorgenommen, Schlüsse für Verbesserungen gezogen, konkrete Umsetzungsschritte vorgenommen, die Auswirkungen dieser Veränderungen wiederum beobachtet und in neues Handeln übersetzt. Hierfür stehen unterschiedliche Instrumente und Verfahren zur Verfügung, die je nach spezifischer Zielrichtung und Ausrichtung der Hochschule passend konfiguriert und aufeinander abgestimmt sein müssen. Es geht also nicht um den isolierte Einsatz einzelner Instrumente der Qualitätssicherung wie z. B. Evaluation, Managementinformationssysteme, auf Handbücher gestützte Kontrollen o.ä., sondern die ganzheitliche Organisationsentwicklung von Hochschulen. 8 Steuerung / Steuerungssystem Die Funktionsfähigkeit eines QS- bzw. QM-Systems setzt voraus, dass es die zielorientierte Steuerung der betroffenen Prozesse gewährleistet. Hiermit ist der oben erwähnte PDCA-Zyklus gemeint. Entscheidend ist, Erkenntnisse in zielgerichtetes Handeln umzusetzen. Dies erfolgt in Regelkreisläufen. Ein Qualitätssteuerungssystem für Studium und Lehre einer Hochschule wird aus mehreren möglicherweise ineinander verschachtelten, auf jeden Fall aber verbundenen Regelkreisen bestehen. Die Ausgestaltung im Einzelnen kann und wird sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Eine funktionierende Steuerung bedarf klar geregelter Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. 2.3 Ablauf des Verfahrens Das Akkreditierungssiegel der Systemakkreditierung bezieht sich auf das Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre einer Hochschule. Es bestätigt, dass dieses System den für die Akkreditierung vorgegebenen Anforderungen genügt. Gemäß Vorgaben des Akkreditierungsrates und der KMK gilt für Hochschulen in Deutschland nach Wahl der Hochschule eine Verpflichtung entweder zur Systemakkreditierung oder zur Akkreditierung einzelner Studienprogramme (Programmakkreditierung). Diese Verpflichtung ist durch das jeweilige Recht der deutschen Länder geregelt. Das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgt nach den vom Akkreditierungsrat festgelegten Regeln (Anlage 2) und besteht aus folgenden Elementen: 1. Prüfung des Qualitätssicherungssystems für Studium und Lehre einer Hochschule 2. Durchführung von Stichproben zur Überprüfung der Wirksamkeit: a. Merkmalsstichprobe: Eine Merkmalsstichprobe besteht aus der vertieften, vergleichenden Untersuchung relevanter Merkmale der Studienganggestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung. b. Programmstichprobe: Eine Programmstichprobe besteht aus der Überprüfung einer Auswahl an Studienprogrammen einer Hochschule nach den Anforderungen und Verfahrensgrundsätzen für die Programmakkreditierung, ohne zu selbstständigen Akkreditierungsentscheidungen zu führen. Sie wird im Rahmen des Verfahrens zur Systemakkreditierung durchgeführt. Beide Stichproben sind im AR-Beschluss (Anlage 2) ausführlich beschrieben. Welche Merkmale im Rahmen der Merkmalsstichprobe geprüft werden können und wie deren Zusammenstellung erfolgt, ist der Anlage 6 zu entnehmen. Welchen Kriterien die Programmstichprobe zu genügen hat, steht gleichfalls in Anlage 2. 8 Zechlin, Lothar: Funktion und Nutzen der externen Qualitätssicherung für das hochschuleigene Qualitätsmanagementsystem, in: AQA Österreichische Qualitätssicherungsagentur (Hrsg.), Trends der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements an Hochschulen, Wien 2008 (erscheint demnächst) 11

12 Die Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung sehen neben den genannten Elementen auch eine sogenannte Halbzeitstichprobe nach der Hälfte der Akkreditierungsfrist vor. Die Hochschule lässt demnach von einer für die Programmakkreditierung zugelassenen Agentur eine vertiefte Begutachtung von Studiengängen nach den Regeln zur Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen (Anlage 5) vornehmen. Die durchführende Agentur erstellt einen Bericht über das Ergebnis der Halbzeitstichprobe, der gegebenenfalls Empfehlungen zur Behebung von Qualitätsmängeln enthält, stellt ihn der Hochschule zur Verfügung und veröffentlicht ihn. Diese Halbzeitstichprobe wird für die Beantragung einer Systemreakkreditierung benötigt. Sie ist aber kein Verfahrensschritt im Rahmen der Begehungen, die unmittelbar der Entscheidung über die Systemakkreditierung vorausgehen. Sie erfolgt jeweils nach der Entscheidung über die Systemakkreditierung, ihre Ergebnisse wirken sich jeweils erst zur darauf folgenden Systemreakkreditierung aus. Der Ablauf einer Systemakkreditierung ist in Anlage 2 ausführlich beschrieben. An dieser Stelle sei lediglich auf wenige wichtige Schwerpunkte und Aspekte hingewiesen. Die Akkreditierungsagentur (im Folgenden Agentur) ist bei der Durchführung von Systemakkreditierungen an die Beschlüsse des Akkreditierungsrates gebunden. Sie hat alle Regeln und Kriterien einzuhalten, darf aber auch keine zusätzlichen Vorgaben auferlegen oder Abweichungen zulassen. Die Hochschule hat Voraussetzungen zu erfüllen, ehe sie die Systemakkreditierung beantragen kann. In einem vorbereitenden Gespräch zwischen Hochschule und Agentur werden Verfahrensgrundlagen geklärt. Die Agentur darf die Hochschule aber nicht beim Aufbau des Qualitätssicherungssystems beraten (haben) oder unterstützen (Anlage 8). Nach einer Vorprüfung, in der die Agentur feststellt, ob die formalen Zulassungsvoraussetzungen für eine Systemakkreditierung gegeben sind, legt die Hochschule eine umfassende Dokumentation vor. Diese wird durch die Agentur bei der Systemakkreditierung geprüft. Eine von der Agentur benannte Gruppe unbefangener, unvoreingenommener 9 GutachterInnen (zur Gutachtergruppe siehe unter 4.) prüft die Unterlagen, führt Begehungen der Hochschule, Gespräche mit Hochschulmitgliedern und die Merkmalsstichprobe durch und fertigt zunächst einen vorläufigen Bericht und unter Berücksichtigung der Gutachten der Programmstichproben einen Bericht mit Beschlussempfehlung zur Systemakkreditierung. Die Hochschule hat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht, der ihr ohne die Beschlussempfehlung von der Agentur zugeleitet wird. Die Akkreditierungsagentur entscheidet auf der Basis des Gutachterberichts und der Beschlussempfehlung unter Würdigung der Stellungnahme der Hochschule. Sie spricht die Akkreditierung aus oder versagt sie. Eine Akkreditierung unter Auflagen ist nicht möglich. (Anlage 3) Eine einmalige Aussetzung des Verfahrens durch die Agentur für in der Regel 12, höchstens 24 Monate ist möglich. Die Akkreditierungsagentur veröffentlicht die Entscheidung, eine Zusammenfassung des Gutachtens und die Namen der Gutachterinnen und Gutachter. Die Systemakkreditierung wird auf 6 Jahre befristet ausgesprochen. Danach hat sich die Hochschule einer Systemreakkreditierung zu unterwerfen, wenn die Akkreditierung weiterhin gültig bleiben soll. 9 Anlage 2 Nr. 6; Anlage 8 Nr. 2 12

13 2.4 Bedeutung der Programmund der Merkmals-Stichproben Beide Stichproben sollen dazu dienen, an wenigen Beispielen exemplarisch zu überprüfen, ob das Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre tatsächlich die Qualität der Studiengänge in der angestrebten Weise gewährleistet. Dieses Vorgehen ist vergleichbar damit, dass in der industriellen Produktion trotz eines funktionierenden QM-Systems einzelne Produktexemplare einer intensiven Endkontrolle unterzogen werden. Beide Stichproben zusammen bilden sozusagen ein Netz, das alle Studiengänge anhand vorgegebener Kriterien entlang der Fäden des Netzes unter die Lupe nimmt. Werden bei der Programm- oder bei der Merkmalsstichprobe Qualitätsmängel festgestellt, ist durch die Gutachtergruppe der Systemakkreditierung zu bewerten, ob diese systemische Ursachen haben. Das heißt, es sind die Ursachen zu suchen: ist es ein einmaliges Ergebnis, das nur für diesen Studiengang zutrifft, oder hat das Qualitätsmanagement versagt? Die Systemakkreditierung muss versagt werden, wenn wesentliche Qualitätsanforderungen nicht erfüllt sind; Mängel sind insbesondere dann wesentlich, wenn das interne Qualitätssicherungssystem nicht die Einhaltung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen gewährleistet. Bei der Programmstichprobe werden einzelne Studiengänge (15 % aller Studiengänge der Hochschule, mindestens aber 3) entsprechend den Regeln der Programmakkreditierung (Anlage 5) vertieft begutachtet. Dazu wird eine gesonderte Gutachtergruppe berufen, die eine sachgemäße fachliche Begutachtung der Studiengänge in allen für die Prüfverfahren relevanten Bereichen gewährleistet (Anlage 2). Die Auswahl der Studiengänge durch die Agentur muss alle studienorganisatorischen Teileinheiten der Hochschule umfassen, das gesamte Fächerspektrum sowie das Verhältnis Bachelor- / Masterstudiengänge berücksichtigen und erfolgt nach dem Zufallsprinzip, sprich: durch das Los. Eine Begehung erfolgt bei Studiengängen der Programmstichprobe, die in den letzten 3 Jahren erfolgreich programmakkreditiert wurden, nicht mehr. Eine Hochschule mit einem großen Teil programmakkreditierter Studiengänge kann demnach bei der Systemakkreditierung Aufwand sparen. Die im Rahmen der Systemakkreditierung durchzuführende Merkmalsstichprobe dient insbesondere dazu, die Einhaltung der Vorgaben der KMK und der Kriterien des Akkreditierungsrates zu überprüfen. Sie ist eine sich auf alle Bachelor- und Masterstudiengänge erstreckende vertiefte vergleichende Untersuchung relevanter Merkmale der Studienganggestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung (Anlage 2, Ziff. 7.). Der AR hat eine abschließende Liste der Prüfmerkmale beschlossen (Anlage 6): Definition von Qualifikationszielen Einhaltung der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen Definition von Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Auswahlverfahren Studentische Arbeitsbelastung Sächliche, räumliche und personelle Ausstattung unter Berücksichtigung von Verflechtungsstrukturen Studienorganisation und -koordination Modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem (Prüfungsaufwand und Prüfungsformen) und hinreichende Information hierüber Fachliche und überfachliche Studienberatung Von diesen werden mindestens 3 geprüft. Die Gutachtergruppe bestimmt die Zusammensetzung, wobei 2 Merkmale durch Los ausgewählt werden. Agenturen dürfen keine weiteren Merkmale vorgeben. 13

14 2.5 Verhältnis Evaluierung und Akkreditierung Bis vor wenigen Jahren waren die Begriffe Evaluierung und Akkreditierung Fremdworte im Bereich der Hochschulpolitik und -entwicklung, heute sind sie gängige Begriffe zur Bezeichnung von Qualitätssicherungsinstrumenten. Evaluierung (auch: Evaluation) in der Hochschulpolitik wird nun als Synonym für ein Verfahren der Selbst- und Fremdüberprüfung benutzt. Ziel der Evaluierung soll die Verbesserung der Lehr- und Lernpraxis in den Studienfächern sein (fit for purpose). Leitfragen in Evaluierungsverfahren können daher sein: Hat der zu evaluierende Fachbereich Ziele, die transparent und auf dem Stand der wissenschaftlichen Entwicklung sind? Stimmt die Praxis in der Lehre, in der Beratung, in den Prüfungen und im Selbststudium in sich und in den Zielen überein? Wird sorgsam mit der Zeit der Lehrenden und Studierenden (und damit mit den zur Verfügung gestellten Steuergeldern) umgegangen? Wie sieht die Stellung des Faches dieser Hochschule im Vergleich zu den anderen Hochschulen des Landes aus? Evaluierungsverfahren mit dem Ziel einer kritischen Bestandsaufnahme und der Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen gehören mittlerweile zum anerkannten Instrumentarium der Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Ihre Gegenstände sind heute Lehre und Studium, Forschung und Nachwuchsförderung, Betreuungs-, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen, die Verwaltung, Bibliotheken, Medien und Rechenzentren, Organisationsstrukturen und Managementprozesse also praktisch alle Funktionsbereiche der Hochschule im Innern und in ihren Außenbeziehungen 10. Evaluierung wird stets auf der operativen Ebene im Zusammenhang mit Feedback und Reflexion für die Lehrenden und Lernenden gesehen. Ziel der Evaluation ist nicht der/die Lehrende und/oder die Lernenden sondern die Lehre in ihrer Gesamtheit als interaktiver Prozess. Die Evaluierungsverfahren dienen dabei mehreren Zielen: Es soll Stärken und Schwächen eines Faches in der Lehre aufzeigen, aber vor allem auch auf Möglichkeiten der Verbesserung hinweisen. Evaluierung ist auch eine Art des Verbraucherschutzes für Studierende, Studieninteressenten und für das Beschäftigungssystem. Rechenschaftslegung über die Effizienz der Verwendung öffentlicher Mittel. Eine Evaluation ist im Kern eine Stärken- Schwächen-Analyse mit dem Ziel, offenbar gewordene Schwachpunkte abzubauen und erkennbar gewordene Potenziale besser zu nutzen. Deshalb werden im Anschluss an Evaluationen zur Erreichung dieser Ziele häufig Zielvereinbarungen geschlossen. In einem Akkreditierungsverfahren wird dagegen speziell bei der Einführung neuer und der Überprüfung bestehender Studiengänge das Vorliegen bestimmter Mindeststandards geprüft und bei positivem Votum für einen bestimmten Zeitraum zertifiziert. Beiden Verfahren gemeinsam ist die interne Bestandsaufnahme (interne Evaluation bzw. Selbstdokumentation im Akkreditierungsverfahren) und die externe Begutachtung ( peer review ). 11 Im Gegensatz zur Evaluierung bedeutet Akkreditierung das Durchlaufen eines Begutachtungsverfahrens: Im Auftrag der Hochschulen prüfen dazu berechtigte Akkreditierungsagenturen, ob ein Studiengang fachlich-inhaltlich und hinsichtlich seiner Berufsrelevanz bestimmten Mindestanforderungen genügt (Programmakkreditierung), oder ob das interne Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleistet (Systemakkreditierung). Entscheidend ist dabei die Mitwirkung externer Gutachter sowohl aus der Fachwissenschaft als auch der Berufspraxis. Die Akkreditierung wird für einen begrenzten Zeitraum ausgesprochen, danach ist die Re-Akkreditierung erforderlich S

15 Das Instrument der Akkreditierung soll nicht zu einer Vereinheitlichung der Studiengänge und -programme führen, sondern Transparenz und Qualität der Leistungen und Angebote sicherstellen. Die Entwicklung unterschiedlicher Studiengangprofile ist auf der Grundlage struktureller Rahmenvorgaben und formulierter Qualitätskriterien ausdrücklich erwünscht. Mit der Einführung von Akkreditierungsverfahren sind verschiedene Intentionen verbunden: Qualitätssicherung bei der Einführung neuer Studiengänge und der Überprüfung bereits bestehender Studiengänge, Verbesserung von Vergleichbarkeit und Transparenz von Studienangeboten im europäischen bzw. internationalen Kontext, Gewährleistung der nationalen und internationalen Anerkennung von Studienabschlüssen. Der Akkreditierungsrat hat für die Akkreditierung von Studiengängen folgende acht Kriterien beschlossen (Anlage 4), auf deren Einhaltung die vom Akkreditierungsrat akkreditierten Akkreditierungsagenturen zu achten und die auch Ziel eines QS-Systems im Bereich Studium und Lehre zu sein haben: 1. Systemsteuerung der Hochschule 2. Qualifikationsziele des Studiengangkonzepts 3. Konzeptionelle Einordnung in das Studiensystem 4. Studiengangkonzept 5. Durchführung des Studiengangs 6. Prüfungssystem 7. Transparenz und Dokumentation 8. Qualitätssicherung Die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen soll also Qualität der Studiengänge sichern, Studierbarkeit nachweisen, Transparenz schaffen und Vielfalt ermöglichen. Bei der Systemakkreditierung beziehen sich Qualitätssicherung und Akkreditierung auf hochschulinterne Qualitätssicherungs- bzw. -management-systeme. Begutachtet wird, ob verbindlich geregelte Prozesse und Prozessabläufe (einschließlich der Implementierung funktionierender Qualitätsregelkreise) existieren, die die Qualität der Studienangebote garantieren. Da Evaluierung und Akkreditierung unterschiedliche Zielsetzungen haben, hält es der Akkreditierungsrat für geboten, dass Evaluationen und Akkreditierungen nach getrennten Verfahren durchgeführt und in unterschiedlichen Gremien entschieden werden. Gemäß dem Beschluss der KMK vom können zeitnahe Evaluationsergebnisse jedoch in ein Akkreditierungsverfahren einbezogen werden. Evaluationsergebnisse, die gemäß den Standards des Akkreditierungsrates gewonnen wurden, sollten für anschließende Akkreditierungsverfahren genutzt werden. 12 Die Evaluierung soll Stärken und Schwächen eines Faches in der Lehre aufzeigen, aber vor allem auch auf Möglichkeiten der Verbesserung hinweisen. Sie ist auch eine Art des Verbraucherschutzes für Studierende, Studieninteressenten und für das Beschäftigungssystem und dient der Rechenschaftslegung über die Effizienz der Verwendung öffentlicher Mittel. Die Programmakkreditierung liefert eine Bestätigung von außen über die Realisierung von Qualifikationszielen in einem Studiengang und die damit verbundenen Kompetenzprofile der Absolventinnen und Absolventen. Die Systemakkreditierung liefert eine Bestätigung von außen, dass ein funktionierendes und wirksames QS-System für Studium und Lehre vorhanden ist, das die Qualität der Studiengänge gewährleistet. 2.6 Unterschiede zwischen Wirtschaft und Hochschule bei der Qualitätssicherung In der Wirtschaft werden bereits seit vielen Jahren verschiedene systematische Verfahren des Qualitätsmanagements angewandt. Daher war es nicht verwunderlich, dass auch von Seiten der Hochschulen auf diese Systeme geschaut wurde, um zu prüfen, ob Ansätze der Wirtschaft auch auf Hochschulen adaptierbar sein könnten. Verfahren des Qualitätsmanagements beschreiben formalisierte Mechanismen und Systeme mit institutionalisierten Formen, die eine Steuerung im Sinne einer Qualitätsentwicklung ermöglichen. In Anlehnung an Erfahrungen aus der Wirtschaft werden inzwischen teilweise Konzepte aus diesem Bereich verwendet oder es kommt zu spezifischen Eigenentwicklungen der Hochschulen unter Rückgriff auf Elemente anderer, wirtschaftsnaher Verfahren (für detailliertere Information siehe 13 )

16 Häufig angewandte Verfahren sind: DIN ISO 9000 ff. 14 Total Quality Management (TQM) 15 European Foundation for Quality Management (EFQM) 16 Benchmarking 17 Balanced Scorecard 18 Von diesen sei nur kurz auf DIN ISO 9000 ff. eingegangen, da dieses Modell offenbar für einige Hochschulen wegen seiner Bekanntheit attraktiv erscheint. Die DIN-EN-ISO-Normreihe 9000ff. ist ein Regelwerk, das eine umfassende Qualitätssicherung in einem breiten Anwendungsbereich von der Produktion bis zur Dienstleistung bezweckt. Der Grundgedanke der DIN-EN-ISO 9000ff.-Verfahren ist, dass gleiche Prozesse zu gleichen Ergebnissen und damit zu einer gleich bleibenden Qualität führen. Anstatt Qualitäts - mängel erst am Ende zu beheben, sollen durch ein prozessbegleitendes Qualitätsmanagement Fehler bereits bei der Erstellung von Produkten und Dienstleistungen verhindert werden. Geprüft wird allerdings nicht die Qualität des Produkts sondern der Weg der Entstehung. Dieser Entstehungsweg ist nach den Vorgaben von DIN-EN-ISO 9000 in einem "QM-Handbuch" zu dokumentieren. Aber nur ein Teil der Vorgänge innerhalb der Hochschule sind normierbar - gerade in Forschung und Lehre kann das Abweichen von der Norm den entscheidenden qualitativen Unterschied im positiven Sinne ausmachen. Auch das Konzept der Wissensbilanzen 19, wodurch das intellektuelle Kapital einer Organisation dargestellt und Ansätze zu dessen Weiterentwicklung gegeben werden sollen, kann nur Anregungen und Elemente für ein QS- bzw. QM-System einer Hochschule liefern. Gleichwohl ist z. B. den österreichischen Hochschulen gesetzlich auferlegt, regelmäßig Wissensbilanzen zu erstellen. Alle genannten Methoden gehen von standardisierten oder standardisierbaren Prozessen aus. In Hochschulen trifft dies aber nur auf einige Teilbereiche oder Prozesse, etwa in der Verwaltung und im Gebäudemanagement, zu. Gerade Studium und Lehre zeichnen sich durch Kreativität aus. Es kann kaum vorhergesagt werden, wie Lern- und Lehrprozesse, die durch hohe Individualität gekennzeichnet sind, ablaufen. In der Industrie sind ein Produktionsprozess und seine Zuordnungen und Erwartungen klar definiert. Kurz: Der Produzent stellt ein Produkt her, das vom Kunden gekauft wird. Dieser hat bestimmte Erwartungen von dessen Qualität und wird sie nach seinen Kriterien bewerten. Der Unterschied zur Hochschule soll an der Rolle und Funktion eines Studierenden dargestellt werden. Betriebswirtschaftlich-ökonomische Sichtweisen sehen einen Studierenden in der Rolle eines Kunden, der sich Produkte (Lehrleistungen) der Hochschule abholt. Das kann so gesehen werden. Gleichzeitig stellt er selbst als Absolvent das Wissen in seinem Kopf und die erworbenen Kompetenzen ein Produkt der Hochschule dar. An der Entstehung dieses Produkts ist er durch die aktiven Lernprozesse im Studium selbst maßgeblich beteiligt er ist also Produzent. Zusammengefasst: Produzent, Produkt und Kunde sind in einer Person vereinigt. Ähnliches könnte für andere Kernprozesse der Hochschule (Forschung, wissenschaftliche Dienstleistung, Qualifizierung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) abgeleitet werden. Etwas Vergleichbares gibt es in der industriellen Produktion nicht. Der Spruch der Kunde soll zurück kommen, nicht das Produkt kann für Studium und Lehre, für Studierende, nicht gelten. Schon allein deswegen muss ein QM-System einer Hochschule oder ein QS-System für Studium und Lehre anders konstruiert sein und anders funktionieren. In der Hochschule gibt es keine Linienhierarchie, über die Anweisungen von oben nach unten durchgestellt werden können. Noch nicht einmal das Durchsetzen gemeinsam vereinbarter Ziele funktioniert auf diese Weise. Die Hochschule setzt sich in extremer Betrachtungsweise aus einem chaotischen Haufen hochqualifizierter Individualisten zusammen. QM- Systeme und Steuerungsmodelle müssen darauf abgestimmt sein. Keine Hochschule wird darum herum kommen, ein für sie passendes, ihre Individualität berücksichtigendes QM- bzw. QS-System für Studium und Lehre zu entwickeln, zu implementieren, zu betreiben und zu evaluieren. Viele die Anforderungen erfüllende Modelle sind denkbar (siehe z. B. 20 ). Ein Idealmodell kann es nicht geben. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist allerdings Modellen, die nicht als Top-down-Prozess angelegt sind, sondern die dazu einen Bottom-up- Ansatz in einem Gegenstromverfahren integrieren, Modellen, die auf Qualitätsentwicklung im Innern von unten statt auf die blanke Erfüllung äußerer Vorgaben setzen, die auf einer internen Evaluierung aufbauen und die Qualitätsentwicklung als partizipativen Prozess begreifen, der Vorzug zu geben. 16

17

18 3. Beteiligungsmöglichkeiten an Studienreform und Qualitätssicherung 3.1 Ausgangslage: Programmakkreditierung 3.2 Beteiligung im Rahmen der Systemakkreditierung Die Beteiligung der Berufspraxis bzw. von deren Vertreterinnen und Vertretern ist für die Daueraufgabe Studienreform schon seit langem im (alten) Hochschulrahmengesetz und in den Landeshochschulgesetzen vorgesehen. Mit der Einführung der Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) durch externe Agenturen wurde erstmals die Beteiligung der Berufspraxis an der Bewertung und damit mittelbar auch an der Gestaltung von Studiengängen verbindlich festgeschrieben. Sie findet sich sowohl auf der Ebene des Akkreditierungsrates wie auf der Ebene der Akkreditierungsagenturen 21 und deren Akkreditierungskommissionen, Fachausschüssen und Gutachtergruppen (Anlage 5, I. 4.). Dabei kann die Berufspraxis sowohl durch die Arbeitgeber- als auch durch die Arbeitnehmerseite repräsentiert sein. Eine genaue Aufteilung wurde dazu nur für den Akkreditierungsrat vereinbart, in dem die Gewerkschaften gleich den Arbeitgebern mit 2 Mitgliedern beteiligt sind. Die Gewerkschaften haben darauf gedrungen, dass die Arbeitnehmerseite auch bei den Agenturen und in den Akkreditierungsverfahren selbst gleichgewichtig vertreten ist und haben zur Gewinnung und Vorbereitung geeigneter Vertreterinnen und Vertreter eigens das Gewerkschaftliche Gutachternetzwerk 22 gegründet. Da in den Teams, welche die Begutachtung der Studiengänge durchführen, die Berufspraxis in der Regel nur durch 1 Mitglied repräsentiert ist, hat sich die Tendenz, dafür die von der Arbeitgeberseite Nominierten zu bevorzugen, nur allmählich und noch keineswegs in befriedigendem Umfang zugunsten einer stärkeren Beteiligung der Arbeitnehmerseite verändern lassen. Die Beteiligung wird bei der Systemakkreditierung für die Berufspraxis sogar tendenziell gestärkt und auf weitere Gruppen ausgedehnt. Die Beteiligung soll auf drei Ebenen erfolgen: a) bei der Entwicklung und Reform der Studiengänge: Lehrende, Studierende, Absolventinnen und Absolventen, externe Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis (Anlage 1 Ziff. 2.) b) bei der Entwicklung, dem Aufbau und dem Betrieb des internen QS-Systems für Studium und Lehre: Lehrende, Studierende, Verwaltungspersonal, Absolventinnen und Absolventen, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis (Anlage 1 Ziff. 3.) c) im Rahmen der Systemakkreditierung: aktiv als Mitglied einer Gutachtergruppe der Systemakkreditierung (Anlage 2 Ziff. 6) bzw. einer Gutachtergruppe für die Programmstichprobe (Anlage 5, I. 4.) passiv bei Gesprächen der Gutachtergruppe mit Hochschulangehörigen (Anlage 2 Ziff. 7). Aus gewerkschaftlicher bzw. ArbeitnehmerInnensicht ist hervorzuheben, dass die Beteiligungsmöglichkeiten der Hochschulmitglieder und der Berufspraxis formal noch nie so weitgehend festgelegt waren wie durch die Beschlüsse des AR für die Systemakkreditierung. Die Hochschulen sind aufgefordert, schon intern und im Rahmen des Qualitätssicherungssystems die Berufspraxis bei der Entwicklung und Reform der Studiengänge zu beteiligen, was dann wiederum ein Ziffer

19 Aspekt der externen Begutachtung werden kann. Aus gewerkschaftlicher Sicht kommt der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerschaft bei der Systemakkreditierung eine noch größere Bedeutung zu als bei der reinen Programmakkreditierung. Sie können damit nicht nur ihre durch Berufspraxis und gesellschaftliche Verantwortung geprägte Sicht und Kompetenz bei der Entwicklung und Reform von Studiengängen einbringen, sondern sie sind darüber hinaus durch die Einführung umfassender Qualitätsmanagement- bzw. QS-Systeme in den Hochschulen auch als dort tätige und zum Teil mit der Organisation und Umsetzung derartiger Systeme befasste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt betroffen und können eine entsprechende Kompetenz beisteuern. Dieses gilt sowohl für eine entsprechende Tätigkeit als Gutachterin oder Gutachter als auch auch für die Rolle als zu befragende Hochschulbeschäftigte an der eigenen Hochschule innerhalb des dort laufenden Systemakkreditierungsverfahrens. 3.3 Sinnvolle weitere Möglichkeiten Die Möglichkeiten der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerschaft an der hochschulinternen Gestaltung von Studiengängen und Qualitätssicherungssystemen sind vielfältiger als auf den ersten Blick zu erkennen. Neben der durch die Regeln der Systemakkreditierung neu eingeführten Auflage, die Berufspraxis an der Entwicklung und Reform der Studiengänge zu beteiligen, haben die Hochschulen vor allem die hochschulinterne Arbeitnehmerschaft verstärkt in die Entwicklung von Struktur und Prozessen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einzubeziehen (Anlage 1). Dieses bietet sich vor allem dann an, wenn sich der Trend verstärkt, dass Hochschulen umfassende Qualitätsmanagementsysteme entwickeln, die neben Studium und Lehre alle Kernprozesse der jeweiligen Hochschule einschließlich der Hochschulleitung und -verwaltung und der jeweiligen Unterstützungsprozesse umfassen. Angesichts der Traditionen und Besonderheiten von Hochschulen scheinen aus der Wirtschaft übernommene, eher kontrollierende Strukturen und Verfahren wenig effektiv. Für die Entwicklung einer nachhaltigen Qualitätskultur erscheinen partizipative Organisationsformen und Prozesse aussichtsreicher und sehr viel geeigneter, die in Anknüpfung an Formen der Hochschulselbstverwaltung alle Beteiligtengruppen einschließlich der hochschulischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbeziehen (siehe auch 2.5). Einzelne gute Beispiele der Entwicklung entsprechender Qualitätssicherungssysteme an Hochschulen lassen sich bereits erkennen. Eine mittelbar durch Systemakkreditierung und die ihr vorausgehende Einführung von Qualitätssicherungssystemen für Studium und Lehre oder noch umfassenderer Qualitätsmanagementsysteme betroffene Form der Beteiligung hochschulischer Arbeitnehmer soll hier nicht unerwähnt bleiben: die betriebliche Mitbestimmung und Mitwirkung im Zusammenhang der Personalvertretung. Noch ist nicht im Detail klar, inwieweit derartige Systeme Arbeitsprozesse und Arbeitsumfang von Arbeitnehmern innerhalb der Hochschulen verändern, da dieses nicht zuletzt von den tatsächlich implementierten Systemen abhängt. Vereinzelt wurde bereits deutlich, dass Hochschulen den mit derartigen Systemen verbundenen Arbeitsund Qualifizierungsaufwand unterschätzen und nicht genügend Personalressourcen bereitstellen wollen oder können. Hier könnte aus gewerkschaftlicher Sicht zusätzlicher Handlungsbedarf entstehen, sowohl was die Information und Vertretung ihrer hochschulischen Mitglieder betrifft, aber auch, was den Zusammenhang mit dem durch Systemakkreditierung zu prüfenden und zu bescheinigenden Erfolg des jeweiligen Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre angeht. 19

20 4. Gutachterinnen und Gutachter in der Systemakkreditierung 4.1 Formalien Formal basiert die Beteiligung der Berufspraxis und der hochschulischen VertreterInnen an den Verfahren der externen Begutachtung und Akkreditierung von hochschulischen Qualitätssicherungssystemen für Lehre und Studium der Systemakkreditierung auf einer der Programmakkreditierung ähnlichen Struktur. Neben der Vertretung der Arbeitnehmerseite in den letztlich entscheidenden Akkreditierungskommissionen der autorisierten Agenturen steht die Beteiligung in den von den Agenturen zu bestellenden Gutachtergruppen. Der unter 2.3 aufgeführte Gutachterbericht, der eine Grundlage für die Entscheidung der mit der Systemakkreditierung beauftragten Agentur darstellt, wird durch eine Gutachtergruppe erstellt. Diese Gutachtergruppe setzt sich mindestens aus den folgenden Personen zusammen: drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung, einem Mitglied aus der Berufspraxis. Jeweils ein Mitglied der Gutachtergruppe sollte über Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verfügen. (Anlage 2) Die aus Hochschulen stammenden Mitglieder müssen entsprechend des letzten zitierten Satzes nicht Vertreter der Professorenschaft oder der Hochschulleitung sein. Daher besteht grundsätzlich auch hier die Möglichkeit, zumindest eines dieser drei Mitglieder aus Arbeitnehmervertretern, die mit hochschulinternen Qualitätssicherungsprozessen oder mit der Studiengestaltung befasst sind, zu wählen. Ebenso ist vorstellbar was allerdings in jeder Agentur möglicherweise von Fall zu Fall zu regeln wäre, dass die Gruppe um zusätzlich einen Praxisvertreter erweitert wird, so dass beide Seiten sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite beteiligt sind. Dass jede Gutachterin und jeder Gutachter unvoreingenommen und unbefangen sein muss, ist unstrittig. Der AR hat dies noch einmal bekräftigt (Anlagen 2 und 8). Die im Rahmen von Systemakkreditierung geforderten Stichproben der Begutachtung von Studiengängen folgen hinsichtlich der Zusammensetzung der besonderen Gutachtergruppe und der Beteiligung der Berufspraxis im Übrigen den aus der Programmakkreditierung bekannten Vorgaben. 4.2 Anforderungen, Qualifikation und Qualifizierung Von Gutachterinnen und Gutachtern der Systemakkreditierung müssen andere Kompetenzen erwartet werden als von denen für die Begutachtung einzelner Studiengänge. Während es bei Letzteren wesentlich darauf ankommt, dass sie die Fachdisziplin beherrschen, dass sie mit der Methodik hochschulischer Lern- und Lehrprozesse vertraut sind, dass sie die Anforderungen an die Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen und deren Berufs- und Arbeitsfeld kennen, werden Gutachter für die Systemakkreditierung mit Konzepten und Maßnahmen der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmanagements vertraut sein und Erfahrung in deren Entwicklung, Einrichtung und Anwendung haben müssen. Sie sollten auch die besonderen Randbedingungen und Anforderungen sowie die 20

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