Protokoll. zur 87. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft 02. der DGOU in Baden-Baden am Donnerstag, den TOP 1:
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- Ute Fried
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1 , TOP 1: Protokoll zur 87. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft 02 der DGOU in Baden-Baden am Donnerstag, den Das Protokoll der 86. Sitzung des Arbeitskreises wird einstimmig angenommen. An der Sitzung nehmen 55 Personen teil. TOP 2: Frau Dr. Claudia Drechsel-Schlund (Geschäftsführerin der Bezirksverwaltung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Würzburg) referiert über: MdE-Werte in der gesetzlichen Unfallversicherung: Zahlen Daten - Fakten. Die Referentin legt konkrete Daten sämtlicher Unfallversicherungsträger (gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) der Jahre 2009 bis 2013 vor. Die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle blieb in diesem Beobachtungszeitraum weitgehend stabil (2009: Unfälle, 2013: Unfälle), die neuen Unfallrenten haben im selben Zeitraum um zirka 10 Prozent abgenommen (von auf ). Nahezu die Hälfte aller Unfallrenten beliefen sich auf Werte bis zu 20 Prozent MdE (2013: 9476). MdE-Werte darüber dagegen waren ebenso rückläufig wie Todesfälle in Folge von Arbeitsunfällen. Die überwiegende Anzahl von Unfallrenten wurde wegen Funktionsminderungen beschieden, wobei auch hier die Gesamtzahl im Beobachtungszeitraum rückläufig war, während Unfallrenten wegen Funktionsverlusten (Amputati-
2 onen, Querschnittlähmungen) weitgehend stabil blieben (2009: 760, 2013: 732). Fast 30 Prozent der Unfallrenten für Funktionsverluste blieben unter 20 Prozent (zum Beispiel für Fingerverluste). Zirka die Hälfte der Funktionsverluste betrafen die Hände der Versicherten. Aufschlussreich auch das Durchschnittsalter der Unfallverletzten: Während alle Unfallverletzten mit neuen Unfallrenten 2013 gut 48 Jahre alt waren, waren die Unfallverletzten mit Gliedmaßen-Teilverlusten deutlich jünger (41,3 Jahre). Abschließend weist die Referentin auf ein Berechnungsmodell der Unfallrente hin. Eine Vollrente bezieht sich 100 Prozent MdE auf 2/3 Drittel des letzten Jahres Bruttoverdienstes (der im allgemeinen bei zirka Euro gedeckelt ist). Somit würden bei einer MdE von 50 Prozent und einem Jahresarbeitsverdienstes von Euro dann Euro Rente im Jahr oder 833,34 Euro Rente im Monat ausgezahlt. Weiterhin berichte die Referentin, dass nun die Expertengruppe zur Entwicklung einer MDE-Reform weitgehend besetzt ist: Für die DGOUC Prof. Dr. Thomann und der Unterzeichner, für die die DGU Prof. Dr. Wich und Dr. Grosser, für die DGPMR Prof. Dr. Gutenbrunner, für die DGAUM PD Dr. Spallek, für die Bundesanstalt für Arbeit Dr. Bahemann, für die Geschäftsführerkonferenz M. Kunze und Frau Drechsel-Schlund; die Gruppe soll durch Herrn Scholtyzek von der DGUV in Berlin moderiert werden. Das Ziel soll eine Weiterentwicklung der unfallchirurgischen MdB-Tabellen, die bislang weitgehend autorengestützt publiziert wurden, zu übergreifenden und einheitlichen MdE-Empfehlungen mit der Rechtsqualität allgemeiner Erfahrungssätze sein. Dies entspräche einem Beschluss des Deutschen Sozialgerichtstages vom Im Anschluss referieren Frau Drechsel-Schlund und Dr. Grosser, Leiter des Gutachtenzentrums des berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg, über ein Pilotprojekt zur Qualitätssicherung von Gutachten anhand einer Auswertung von sog. Korrekturfällen im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren wurden im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherungsträger Klageverfahren nach Arbeitsunfällen anhängig. In 20,6 % führte das Klageverfahren zu einer Aufhebung oder Änderung der Verwaltungsbescheidung (Verurteilungen 6 %, Vergleich, Anerkenntnisse 46,7 %). Im Bereich der BGW waren es bei insgesamt 635 erledigten Klageverfahren 17,2 % (Verurteilungen 5,0%, Vergleich, Anerkenntnisse 12,2 %). In über der Hälfte der Fälle sind neue medizinische Gutachten der Grund für die Korrekturentscheidung. Ziel des Projektes ist die retrospektive Bewertung der Qualität der Gutachten in den Verwaltungssachen und in den Gerichtsverfahren, soweit es zu Änderungen der Verwaltungsbescheidung kam. Untersucht wurde mögliche Defizite in der Fallbearbeitung (Vorbereitung der Begutachtung, der Auswertung von Gutachten und der Umsetzung in eine versicherungsrechtliche Entscheidung).
3 DGOU Hierzu Geschäftsstelle wurde ein Erfassungsbogen, entwickelt, in Berlin welchem die Qualität der eingeholten Gutachten, der Wert der beratungsärztlichen Stellungnahmen, die Arbeit der Verwaltung (aus medizinischer Sicht) und der Ausgang des Gerichtsverfahrens (aus medizinischer Sicht) standardisiert und EDV-auswertbar beurteilt werden. Beurteilungskriterien für die Gutachten waren: Befunderhebung (Vollständigkeit, Plausibilität); Beurteilung der Kausalität soweit Teil der Fragestellung (ausreichendes Herausarbeiten der Anknüpfungstatbestände, Begründungstiefe, Beurteilung in Übereinstimmung mit der Lehrmeinung); Einschätzung der Höhe der MdE (Beurteilung im Einklang mit Erfahrungswerten). Außerdem erfolgte für jeden Fall eine Freitextbeurteilung. Für das Pilotprojekt wurde der Erfassungsbogen an 10 anonymisierten Korrekturfällen der BGW Bezirksverwaltungen Würzburg und Bochum getestet. Die Beurteilung erfolgte unabhängig voneinander durch 2 Gutachter (Dr. Grosser, Dr. Meyer- Clement). Hierbei zeigte sich eine hohe Übereinstimmung. Neben dem Ergebnis der statistischen Auswertung der 10 Pilotfälle wurden 3 Fallbeispiele den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft vorgestellt. Qualitätsmängel der im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten und beratungsärztlichen Stellungnahmen waren bei den 10 ausgewerteten Korrekturfällen relativ häufig, wurden aber auch bei einem Teil der Gerichtsgutachten festgestellt. Im Ergebnis war der Ausgang des Gerichtsverfahrens aus medizinischer Sicht bei den 10 Pilotfällen in 6 Fällen nachvollziehbar, lag in 1 Fall die Bewertungsdiskrepanz im gutachtlichen Beurteilungsrahmen, war in 1 Fall teilweise nachvollziehbar, war in 1 Fall nicht nachvollziehbar und war in 1 Fall eine Beurteilung wegen unzureichender und diskrepanter Befunddokumentationen nicht möglich. Zu betonen ist, dass die Fälle negativ selektiert waren (nur Korrekturfälle wurden ausgewertet) und dass die Auswertung des Pilotprojektes zudem aufgrund der kleinen Fallzahl keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben kann. Der Erfassungsbogen hat sich jedoch bewährt und soll in einem geplanten Folgeprojekt an Korrekturfällen aller BGW-Bezirksverwaltungen zur Anwendung kommen. Prof. Dr. med. M. Schiltenwolf
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