Workshop. Innovationsfonds leisten?
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- Gerda Schuler
- vor 7 Jahren
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1 Was müssen erfolgsversprechende Projekte für den Innovationsfonds leisten?
2 PROF. DR. VOLKER AMELUNG Seit 2007 Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Managed Care e. V. Volker Amelung studierte Betriebs wirtschaftslehre an der Hochschule St. Gallen und an der Universität Paris- Dauphine. Prof. Amelung hat eine Schwerpunktprofessur für Internationale Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover und ist als Berater für nationale und internationale Unternehmen im Gesundheitswesen tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind Managed Care und Integrierte Versorgung. MARTIN SCHNEIDER Seit 2011 Leiter der vdek-landesvertretungen Rheinland-Pfalz und Saarland. Nach seiner Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten studierte Schneider Wirtschaftswissenschaften an der Universität-GH Siegen. Er arbeitete zunächst als Projektmanager in einem großen Dentallabor und als Consultant in einer betriebswirtschaftlichen Beratungssozietät für Ärzte und Zahnärzte, bevor er 1996 zum Verband der Ersatzkassen wechselte, wo er auf Bundes- und Landesebene unter anderem im Bereich Vertrags- und Versorgungsmanagement arbeitete. Martin Schneider ist verheiratet und hat drei Kinder. DR. THOMAS MAXIMILIAN BAHR Seit 2012 Mitgründer, Gesellschafter und Managing Partner in der Unternehmung Gesundheit Management und Services UGMaS GmbH, eines Dienstleisters für Neue Versorgungsformen. In 2013/14 war er Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement an der Hochschule Rosenheim bei Prof. Saatkamp; seit 2011 Mitglied des Vorstandes bei Forum MedTech Pharma der Bayern Innovativ e.v.; 2011 war er Mitbegründer der ADA, der Agentur Deutscher Arztnetze e. V. Bahr studierte von 1990 bis 1997 erst Medizin, dann Politik- und Sozialwirtschaftswissenschaften in Münster und promovierte zum Thema Vertragsärztliche Funktionsfelder im Wandel. Von 1996 bis 1999 arbeitete er als persönlicher Referent Politik und Leiter des Bundestagsbüros von Minister a. D. Jürgen W. Möllemann. Von 2000 bis 2005 arbeitete er in verschiedenen Führungsfunktionen in unterschiedlichen pharmazeutischen und medizintechnischen Unternehmen. Zwischen 2005 und 2013 war er Mitglied der Geschäftsführung des Unternehmen Gesundheit UGOM GmbH. MIRJAM MANN Seit Gründung im Jahr 2004 Geschäftsführerin der ACHSE, der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen e. V. Die ACHSE setzt sich als Netzwerk von Patientenorganisationen von Menschen mit seltenen Erkrankungen für die Belange der Betroffenen im Gesundheitswesen, bei Politik und in der Gesellschaft ein. Mittlerweile gehören der ACHSE 117 Mitgliedsvereine an. Mirjam Mann ist neben der Leitung der Geschäftsstelle insbesondere für die Netzwerkarbeit zuständig sowie für die politische Interessenvertretung und das Thema Forschungsförderung. Bevor sie zu ACHSE kam hatte Mirjam Mann mehr als zehn Jahre Berufserfahrung in Wirtschaftskanzleien und als Justitiarin gesammelt (zugelassen in Deutschland, den Niederlanden und in New York). DR. RAINER HESS Rechtsanwalt und unparteiischer Vorsitzender der Schiedsstelle nach 129 Abs. 8 SGB V und Vorsitzender des Ausschusses Gesundheitsziele der GVG. Nach dem Abschluss seines Jurastudiums 1969 startete Rainer Hess seine berufliche Laufbahn als Justitiar des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte. Neben seiner dortigen Beschäftigung promovierte er im Steuerrecht, ehe er 1971 als Justitiar in die gemeinsame Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung wechselte übernahm er die Hauptgeschäftsführung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die er bis zu seiner Pensionierung 2003 innehatte. Seit 2004 war er für zwei Legislatur perioden von vier Jahren tätig als Un parteiischer Vorsitzender des damals neugegründeten Gemeinsamen Bundesausschusses nach 91 SGB V von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Zuletzt war er hauptamtlicher Vorstand für Restrukturierung der Stiftung für Organtransplantation. 2
3 Was müssen erfolgsversprechende Projekte für den Innovationsfonds leisten? Der Innovationsfonds fördert jährlich neue Versorgungsformen mit 225 Millionen Euro mit dem Ziel, die sektorenübergreifende Versorgung zu verbessern. Die Fördergelder werden dabei vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vergeben im Rahmen eines Antragsverfahrens. Der Workshop diskutierte die gesetzlichen Voraussetzungen sowie weitere Kriterien, die ein förderungswürdiges Projekt voraussichtlich erfüllen muss. Zunächst skizzierte Martin Schneider, Leiter der vdek-landesvertretungen Rheinland-Pfalz und Saarland, die Strukturen und Entscheidungswege des Innovationsfonds. Er erläuterte die Ergebnisse des Gutachtens Rahmenbedingungen im Innovationsfonds des IGES-Instituts. Für das Antragsverfahren sollten Projekte aller Art zugelassen werden und möglichst keine Themeneinschränkung vorgenommen werden. Dennoch seien Projekte zu priorisieren, die einen großen Nutzen für die Regelversorgung aufweisen. Im Vordergrund stehe die Qualität der Projekte. Auf keinen Fall sollten nicht innovative Projekte gefördert werden, nur weil Fördermittel übrig sind. In dem Fall wird vom IGES-Institut empfohlen, das Geld an die Kassen zurückzuzahlen. Im zweiten Vortrag äußerte sich Dr. Thomas Bahr von der UG-MaS (Unternehmung Gesundheit Management und Services GmbH) zu den aktuellen politischen Entwicklungen und Meinungsfindungen im G-BA und hat diese aus Sicht der Arztnetze kommentiert. Dabei stellte er fest, dass professionell geführte Arztnetze seit Jahren Innovation in das Versorgungsmanagement bringen und auch gezeigt haben, wie gesundheitsökonomisch und medizinisch relevante Outcomes erzielt werden können. Diese seien vor allem auch skalierbar. Daraus könnte man die entsprechenden Schlüsse ziehen, welche Kriterien für den Fonds anzuwenden seien. Man brauche nicht neue Kriterien zu erarbeiten. Dr. Bahr hat die Sorge geäußert, dass die eigentlichen Zielgruppen, die einer notwendigen Förderung unbedingt bedürfen, aus machtpolitischen und bürokratischen Gründen nicht die Adressaten werden, die der Fonds bedienen wird. Vielmehr ist zu befürchten, dass es Gruppierungen sein werden, die dieser Fördermittel eigentlich nicht bedürfen und die gerade mit dazu beigetragen hätten, dass die Versorgung in der kollektiven Betrachtung zu den Mängeln geführt hat, die der Fonds nun beseitigen soll und die tatsächlich die regionalen und sektoralen Missstände in der Gesundheitsversorgung beheben. Dr. Thomas Bahr konnte darlegen, dass eine Gruppe von Leuchtturmprojekten, wie Kinzigtal, SoliMed, Q&E und UGOM bereits vor Jahren gezeigt haben, wie ein solcher Prozess einer Innovationsförderung durch den Gesetzgeber zu sinnvollen Ergebnissen führen kann, anhand der 1 % Förderung in der Novelle des 140 ff. SGB V der Schröder Administration. Selbstverständlich müssen Kriterien für den Innovationsfonds erstellt werden, diese dürften aber nicht zu einem bürokratischen Monster führen, bzw. von Institutionen umgesetzt werden, die das eigentliche Ziel der Politik und dieses Fonds konterkarieren. Sinnvoll sei vielmehr mit einer Philosophie der Vielfältigkeit in den Versorgungskonzepten auf die jeweiligen Herausforderungen in Regionen, bzw. Versorgungsgebieten zu handeln. Hierzu zählen vor allem Sektor- und versorgungsübergreifende Konsortien, wie z. B. Arztnetzstrukturen mit weiteren Partnern aus dem Health Care Sektor. Dies sei nun im Prozess der Umsetzung durch Förderrichtlinien aus Sicht der Arztnetze zu wünschen. Definierte Kriterien aus Sicht der Leistungsteilnehmer zu erfüllen, die eine qualitative Versorgung gesundheitsökonomisch erfolgreich gestalten, ist dabei nicht das Problem. 3
4 Zum Schluss ergänzte Mirjam Mann von der Achse e. V. (Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen) weitere Kriterien und Erwartungen an ein Projekt aus Sicht der Patienten. Die Erfahrungen der Patienten sowie die Gewinne für die Gesellschaft sollten eine größere Rolle spielen. Die anschließende Diskussion hatte zwei Schwerpunkte: Was zeichnet erfolgreiche Projekte aus? Was sind Erfolgs-/Misserfolgsfaktoren? Als Input für die Diskussion sprach Dr. Rainer Hess wichtige Aspekte des Innovationsfonds an. Dabei bezog er sich auf den Vortrag Startschuss für den Innovationsfonds von Prof. Josef Hecken (Unparteiischer Vorsitzender des G-BA) auf der BMC-Veranstaltung im September Die Förderung innovativer Versorgungsstrukturen sei nicht auf Neuheiten ausgerichtet, sondern auf Projekte, die auf einer entsprechend breiten Basis den Beleg für eine Beseitigung bestehender Defizite in der Versorgung mit dem Ziel einer Übertragbarkeit in die Regelversorgung erbringen können und deswegen ein substantiiertes Evaluationskonzept beinhalten müssen. Noch unklar seien die Förderkriterien für die Versorgungsforschung. Klar jedoch sei, dass keine Grundlagenforschung gefördert werden sollte, da diese über andere Mittel zu finanzieren ist. Der Fokus liegt auf der Regelversorgung. Beim Antragsverfahren sollte ein zweistufiges Verfahren genutzt werden, da viele Forschungseinrichtungen nicht immer über ausreichende Kapazität und Ressourcen verfügen, um einen vollständigen Antrag im ersten Anlauf vorzulegen. Prinzipiell sollten sich die Förderkriterien beider Bereiche an die konsentierten Kriterien des Netzwerks für Versorgungsforschung orientieren. Die Evaluation sollte durch Externe erfolgen. Die Förderung sollte sich darüber hinaus ausschließlich auf Versorgungsdefizite der Regelversorgung des SGB V beziehen und keine Produktinnovationen fördern. Die förderwürdigen Kosten werden dabei zu 100 Prozent übernommen, wobei die im Rahmen der Projekte erbrachten Leistungen zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden sollen. Bevor die Fragen einzeln diskutiert wurden, kam die Frage auf, ob eher kleine oder große Projekte für den Innovationsfonds geeignet seien? Die Antwort: Obwohl viele kleine Projekte ein hohes Entwicklungspotenzial besitzen, werden derzeit tendenziell eher Großprojekte als geeignet angesehen. Somit bestehe ein Nachjustierungsbedarf, um zukünftig alle Potenziale zu fördern. Bezüglich der Organisationsform wurde die Position von Prof. Josef Hecken genannt (Unparteiischer Vorsitzender des G-BA): Auf der BMC-Veranstaltung Startschuss für den Innovationsfonds forderte er im September 2015 eine zentrale Rolle der Krankenkassen. Prof. Volker E. Amelung erläuterte, dass die Frage nach der Übertragbarkeit der Mittel über das jeweilige Kalenderjahr hinaus im Moment zwar noch nicht geregelt sei, jedoch wollten alle Beteiligten den Innovationsfonds schnell und erfolgreich umsetzen. Wodurch sich erfolgreiche und förderungswürdige Projekte auszeichnen, wurde anhand der Kriterien beantwortet, die derartige Projekte erfüllen sollten, unter anderem: Weiterentwicklung der Regelversorgung valide Evaluation als Basis Skalierbarkeit (Übertragbarkeit in die Fläche) Managementfähigkeit Verbesserung der Versorgungsqualität und/oder Effizienz Anreize für die Akteure (Geld, Entlastung usw.) 4
5 Was müssen erfolgsversprechende Projekte für den Innovationsfonds leisten? Es wurde betont, dass eine Innovation nicht gleichbedeutend sei mit etwas Neuem. Bei einer Innovation ginge es auch darum, bereits existierende Projekte zu skalieren und inhaltlich zu verbessern. Daher müsse eine Innovation nicht unbedingt etwas sein, was es vorher noch nie gegeben habe. Eine Grundvoraussetzung für den Zuschlag aus dem Innovationsfonds ist die Realisierbarkeit des Projekts. Von Vorteil wäre es, wäre das Projekt lokal multiplizierbar. Zur Beantwortung der zweiten Frage wurden vor allem Misserfolgsfaktoren zusammengetragen. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist, diese Misserfolgsfaktoren zu vermeiden, wie: fehlende Strukturen und Regeln unzureichende Evaluation fehlende kritische Masse fehlende Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten zu hohe Anforderungen. Auf den Erfolg eines Projektes wirke sich zudem negativ aus, wenn bürokratische Entscheidungen wenig Bezug zur Realität oder Praxis hätten, vor allem, wenn die Patientenorientierung nicht berücksichtigt würde. Ansprechpartner Martin Göhl MSD Sharp & DOHME GmbH Market Access Primary Care Manager Versorgungsprogramme & Kooperationen Lindenplatz Haar Telefon: martin.goehl@msd.de 5
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