Dokumentation zu den Mediengesprächen vom 12., 14., 15. und 16. August 2013 Herausforderungen und Projekte der St.Galler Gesundheitsversorgung

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1 Dokumentation zu den Mediengesprächen vom 12., 14., 15. und 16. August 2013 Herausforderungen und Projekte der St.Galler Gesundheitsversorgung 1. Zusammenfassung 2. Antworten auf grundlegende Fragen 3. Glossar 4. Anhang: Facts & Figures 5. Hand-out Präsentation 6. Info-Flyer

2 A. Zusammenfassung 1. Die st.gallische Spitalversorgung: ein fein abgestimmtes Räderwerk Die Spitalversorgung der öffentlichen Spitäler im Kanton St.Gallen ist ein austariertes Netzwerk im Dienst der Patientinnen und Patienten, vergleichbar mit einem fein aufeinander abgestimmten Räderwerk. Das Räderwerk garantiert Qualität und spart Kosten. Für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung braucht es alle Räder des Werks. Werden einzelne Teile herausgebrochen, gerät das Räderwerk ins Stocken und dadurch die ganze Spitalversorgung. 2. Flächendeckend vernetzt: wohnortnahe Versorgung im ganzen Kanton Die vier St.Galler Spitalunternehmen und das Ostschweizer Kinderspital vernetzen sich für ihre Patientinnen und Patienten. Mit ihrer Vernetzung gewährleisten sie im ganzen Kanton St.Gallen wohnortnah eine flächendeckende Grund-, Notfall- und Spezialversorgung von hoher Qualität. 3. Ein Generationenprojekt: moderne Medizin auch für morgen Um die gute Versorgung zu sichern, für Patientinnen, Patienten und Personal attraktiv zu bleiben, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und auch für die Zukunft auf der Höhe der modernen Medizin zu sein, muss die Spitalinfrastruktur dringend erneuert werden. Nach einem insgesamt 15-jährigen Baumoratorium besteht in den öffentlich-rechtlichen Spitälern des Kantons St.Gallen ausgewiesener Investitions-Nachholbedarf. Dieser soll nun endlich behoben werden, damit die Spitäler wettbewerbsfähig bleiben. Ohne zeitgemässe Infrastruktur weichen die Patientinnen und Patienten in umliegende Kantone aus. 4. Herausforderung neue Spitalfinanzierung: Steuergelder im Kanton einsetzen Mit der neuen Spitalfinanzierung bezahlt der Kanton generell an alle Behandlungen in so genannten Listenspitälern, unabhängig davon, ob jemand in einem öffentlichen oder privaten Spital, im Kanton oder ausserhalb behandelt wird. Mit jeder ausserkantonalen Behandlung fliessen St.Galler Steuergelder ab an Spitäler, in denen der Kanton St.Gallen keinen Einfluss nehmen kann, weder auf die Angebotsstruktur noch auf die Höhe der Baserates. Diese Mittel fehlen dann für die Spitäler im Kanton. Deshalb will die St.Galler Regierung in eine bedarfsgerechte, zeitgemässe Spitalinfrastruktur investieren. Mit Bauvorhaben am Kantonsspital St.Gallen, an den Spitalstandorten Altstätten, Grabs, Uznach und Wattwil sowie für das Ostschweizer Kinderspital im Gesamtvolumen von rund 930 Mio. Franken. Die Investitionen wirken für die kommenden 35 Jahre. 5. Kostengünstige St.Galler Spitäler: lohnende Investition für die Zukunft Die Spitalversorgung im Kanton St.Gallen ist im schweizweiten Vergleich kostengünstig. Das soll so bleiben. Die Investition lohnt sich: für die Patientinnen und Patienten, für den Kanton, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Der Kanton erhält den grössten Teil der geplanten Investitionen über die so genannten Nutzungsentschädigungen (Mieten) wieder zurück, die ihm die Spitalunternehmen für den Gebrauch der Gebäude jedes Jahr bezahlen waren dies total 322 Mio. Franken; in derselben Zeit gab der Kanton für Pflege und Unterhalt der Spitalbauten 224 Mio. Franken aus also deutlich weniger. 2

3 B. Antworten auf grundlegende Fragen Die st.gallische Spitalversorgung baut auf eine Strategie der Netzwerke, Kooperationen und Leistungskonzentrationen. Welches sind die Gründe für diese Strategie? 1. Der Kantonsrat und die Stimmberechtigten haben mehrfach ihrem Willen Ausdruck gegeben, dass sich die St.Galler Bevölkerung auf eine wohnortnahe Grundversorgung verlassen kann: 2005 definierte der Kantonsrat die Verbund- und Netzwerk-Strategie «Quadriga II» mit Leistungskonzentrationen. Ein Jahr später bestätigten die Stimmberechtigten die Strategie mit der Ablehnung der Initiative «Für unsere Regionalspitäler». Diese wollte die heutigen Spitalstandorte im Gesetz festschreiben und in allen Spitälern die uneingeschränkte Grundversorgung fixieren. Der Kantonsrat bestätigte die Strategie erneut 2008 mit seiner Zustimmung zum Postulatsbericht zur «Investitionsplanung für st.gallische Spitäler» und 2009 mit dem Nichteintreten auf das Postulat «Rechtzeitige Spital-Neubauplanung im Rheintal». 2. Die Strategie bewährt sich. Sie wird durch die vier Spitalunternehmen unter dem gemeinsamen Verwaltungsrat konsequent weiterentwickelt, immer ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten sowie auf die sich ändernden Rahmenbedingungen: Heute haben wir faktisch eine Netzwerk-Strategie «Quadriga II Plus». Darin bildet die Grundversorgung vor Ort nach wie vor einen entscheidenden Pfeiler. Viele Menschen haben gar kein festes Hausarzt-Verhältnis mehr und vertrauen auf die nahen Spitäler. Das Kantonsspital St.Gallen spielt eine tragende Rolle in der Netzwerk-Strategie. Es unterstützt die Regionalspitäler im Rahmen zahlreicher Netzwerke und Kooperationen. So profitiert die Bevölkerung im ganzen Kanton von medizinischer Versorgung auf höchstem Niveau und hat im Rahmen der überregionalen spezialisierten Gesundheitsversorgung direkten Zugang zu spezialisiertem Fachwissen. Ergänzend zu diesem Netzwerk bietet das Ostschweizer Kinderspital Kindern und Jugendlichen umfassende medizinische Behandlung und Betreuung. 3. Die wohnortnahe Grundversorgung durch die Regionalspitäler ist günstiger und wirtschaftlicher, als es eine zentrale Grundversorgung durch ein oder mehrere Spitalzentren einer höherer Versorgungsstufe wäre. Dies zeigt allein schon der schweizweite Vergleich der «Baserates», der mit den Versicherungen ausgehandelten Grundbeträge, welche die Spitäler für ihre Leistungen pro Fall erhalten. Bezieht man das Mehr an Fahrkilometern für Anreisen und Transporte, das ein Verzicht auf die wohnortnahe Grundversorgung nach sich zöge, in die Gesamtsicht mit ein, wird das Bild noch deutlicher. 4. Spitalstandorte in den Regionen sind für die Hausarztmedizin attraktiv. Sie tragen dazu bei, auch weiterhin Hausärztinnen und Hausärzte für die Regionen zu gewinnen und zu halten. 5. Schliesslich ist die Vernetzung der Spitäler auch für den Nachwuchs attraktiv. Diese vergrössert namentlich auch dank dem Anschluss ans Kantonsspital St.Gallen die Karrieremöglichkeiten sowie das Aus- und Weiterbildungsangebot. 3

4 Wie funktionieren die Netzwerke und Kooperationen? Welchen Nutzen bringen sie? Die Netzwerke und Kooperationen nutzen Synergien, garantieren flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung von hoher Qualität, bauen Doppelspurigkeiten ab und sparen Kosten. Wie das funktioniert, zeigen fünf Beispiele, herausgegriffen aus der Vielfalt der etablierten Kooperationen: 1. Stroke-Netzwerk zur Behandlung von Schlaganfällen Stellen Sie sich vor, Ihre Mutter oder Ihr Vater hat einen Schlaganfall. Sie wohnen auf dem Land. Jede Minute zählt. In wenigen Minuten ist ein Team unserer eng vernetzten Rettungsdienste vor Ort und stellt verbunden mit dem Kantonsspital St.Gallen klar, welcher Spitalstandort für die Behandlung der richtige ist: Braucht es die Fahrt ins Kantonsspital, oder kann, dank der Kooperation mittels Telemedizin, ein näherer Standort angefahren werden? Das Stroke-Netzwerk stellt sicher, dass alle Schlaganfall-Patientinnen und -Patienten im ganzen Kanton im Notfall hochqualitativ nach aktuellsten medizinischen Standards behandelt werden gemäss der Philosophie: zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit der richtigen Behandlung versorgt. Ein Wohnort auf dem Land benachteiligt nicht mehr, unnötige beschwerliche Transporte, welche die Patientinnen und Patienten belasten und unnötig Geld kosten, werden vermieden. Das Kantonsspital St.Gallen erfüllt den vollumfänglichen Leistungsauftrag eines medizinisch hoch spezialisierten «Stroke Centers» für den ganzen Kanton. Alle Schlaganfall-Patientinnen und -Patienten profitieren in der Sofortbehandlung vor Ort von einheitlichen Algorithmen in der Diagnostik und Behandlung. Das Kantonsspital garantiert die regelmässige Aktualisierung der Algorithmen sowie die Schulung der Rettungsdienste. Zudem besteht in Grabs eine spezielle «Stroke Unit». 2. Netzwerk Onkologie Krebsspezialistinnen und -spezialisten des Kantonsspitals St.Gallen betreuen und behandeln Patientinnen und Patienten in den Spitälern Grabs, Linth und Wil, je in Zusammenarbeit mit der dortigen Inneren Medizin. Die Patientinnen und Patienten profitieren ganz direkt: Sie werden wohnortnah behandelt und müssen nicht für eine Chemotherapie auch noch je nach Fall täglich oder mehrmals wöchentlich einen beschwerlichen Weg auf sich nehmen. Zugleich werden sie weniger aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen, und die Angehörigen können sie besser begleiten. Mit dem Netzwerk Onkologie stellen die Krebsspezialistinnen und -spezialisten des Kantonsspitals St.Gallen zudem einheitliche Abklärungs-, Behandlungs- und Nachsorgestandards für Tumorpatientinnen und -patienten sicher. Einen Tag pro Woche ist ein Kaderarzt oder eine Kaderärztin aus St.Gallen für Sprechstunden vor Ort. Zugleich gewährleistet das Kantonsspital Weiter- und Fortbildungen für das Fachpersonal der Spitäler. 3. Ostschweizerisches Kompetenznetz Infektiologie OSKI am Kantonsspital St.Gallen Das OSKI bietet in der Infektiologie, der Spitalhygiene und im personalärztlichen Dienst allen Regionalspitälern diverse Dienstleistungen: regelmässige Konsiliarvisiten durch Kaderärztinnen und Kaderärzte in den Regionalspitälern, einen telefonischen Beratungsdienst das ganze Jahr rund um die Uhr, Weiterbildungen sowie einheitliche Standards und Richtlinien. So 4

5 werden Synergien genutzt und einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet. In der Spitalregion 2 (Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt) liegt auch die Fachführung der Spitalhygiene und des personalärztlichen Dienstes beim OSKI. Das OSKI trägt wesentlich dazu bei, das Niveau der Spitalhygiene weiter zu erhöhen, so dass sich das Risiko von Infektionen für die Patientinnen und Patienten noch weiter reduziert. 4. Perinatalzentrum Das Perinatalzentrum betreut Schwangere mit erhöhtem Risiko und ihre Neugeborenen. Es wird gemeinsam vom Kantonsspital St.Gallen und vom Ostschweizer Kinderspital betrieben. Die Leitung liegt beim Chefarzt Pädiatrie des Ostschweizer Kinderspitals. Wenn bei einer werdenden Mutter während der Schwangerschaft Komplikationen auftreten und auch das Kind, wenn es auf die Welt kommt zum Beispiel zu früh oder mit einer Krankheit, arbeiten die Kinderärztinnen und -ärzte, die das Kind betreuen, und die Geburtshelfer, Frauenärztinnen und -ärzte, welche die Mutter betreuen, Hand in Hand zusammen. 5. Zentralsterilisation Damit keine Infektionen auftreten, werden alle Instrumente, die in den Spitälern bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, z.b. bei Operationen, zum Einsatz kommen, sterilisiert. Bei der Sterilisation sind strengste Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen (Swissmedic). Heute werden die Instrumente der st.gallischen Spitäler nicht mehr an den neun Standorten sterilisiert verbunden mit aufwändigem Unterhalt und hohen Investitionen in die Infrastruktur, um die sich immer wieder ändernden Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen, sondern am Kantonsspital St.Gallen als Zentrumsspital im neuen Haus 24. Investitionen für dieses wichtige Geschäft sind so nur noch einmal am zentralen Kompetenzort für die Sterilisation zu leisten und nicht mehr an verschiedenen Orten. Die Patientinnen und Patienten profitieren ganz automatisch von der hohen Qualitätssicherung. Die Instrumente reisen und werden den Vorschriften entsprechend sterilisiert. Die Mitarbeitenden der zentralen Sterilisation sind dank den attraktiven Arbeitsplätze in der modernen Anlage zusätzlich motiviert was die Qualität nochmals erhöht, und die Nachwuchsrekrutierung ist ebenfalls einfacher. Was bedeutet das System der neuen Spitalfinanzierung für die st.gallische Spitalversorgung? Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung per Anfang 2012 erhöhte sich der Wettbewerbsdruck auf die Spitäler. Der Kanton St.Gallen muss sich neu an allen Behandlungen in Spitälern auf kantonalen Spitallisten beteiligen ob inner- oder ausserkantonal, Privat- oder kantonales Spital. Wenn z.b. der Kanton Appenzell Ausserrhoden die Hirslanden-Klinik Rosenberg in Heiden auf seine Spitalliste setzt, ist diese auch für den Kanton St.Gallen ein Listenspital, selbst wenn sie nicht auf seiner eigenen Spitalliste steht. Ohne zeitgemässe Spitalbauten, die den heutigen Anforderungen und Abläufen sowie den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten entsprechen, lassen sich über kurz oder lang weder qualifiziertes Personal finden noch die heutigen Standards garantieren. Die Patientinnen und 5

6 Patienten weichen in umliegende Kantone aus je grenznaher sie wohnen, umso rascher. Mit jeder ausserkantonalen Behandlung fliessen St.Galler Steuergelder ab. Mit den baulichen Investitionen lässt sich sicherstellen, dass die ganze Bevölkerung eine wohnortnahe Versorgung von hoher Qualität geniesst sowie Arbeitsplätze und Steuerfranken im Kanton bleiben. Heute fliesst jeder fünfte Franken der Spitalkosten des Kantons in ausserkantonale Spitalleistungen. Der Kanton St.Gallen bietet im schweizweiten Vergleich eine günstige Spitalversorgung. Für einen kostengünstigen Kanton muss es das erklärte Ziel sein, die Patientinnen und Patienten im Kanton zu behandeln alles andere wäre volkswirtschaftlich unklug. Die st.gallische Spitalversorgung wird als vergleichsweise kostengünstig dargestellt. Woran lässt sich das ablesen? Wie lassen sich die Spitalkosten in den einzelnen Kantonen vergleichen? Die Spitalkosten widerspiegeln sich in den «Baserates», den mit den Versicherungen ausgehandelten Grundbeträgen, welche die Spitäler für ihre Leistungen pro Fall erhalten. Der Vergleich der Baserates der Regionalspitäler in der Ostschweiz und der Zentrumsspitäler in der Deutschschweiz zeigt, dass die st.gallische Spitalversorgung sehr kostengünstig arbeitet: 2012 hatten die Regionalspitäler der St.Galler Spitalregionen 2 bis 4 im Vergleich mit den Regionalspitälern in den Kantonen Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Glarus, Graubünden und Thurgau mit 9'550 Franken die tiefste Baserate gemeinsam mit der Spital Thurgau AG. Die Baserate des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden lag bei 9'600 Franken, die erst provisorisch festgelegten Baserates der Spitäler Appenzell und Glarus bei 9'750 Franken, und jene der Bündner Spitäler Davos, Unterengadin, Oberengadin, Schiers und Ilanz wurden hoheitlich auf 9'929 bis 9'970 Franken festgelegt. Für 2013 sind die Baserates mit Ausnahme Graubündens erst provisorisch festgelegt, das Bild ist jedoch weitgehend unverändert. Unter den Zentrumsspitälern in der Deutschschweiz lagen 2012 einzig die Baserates des Kantonsspitals Chur (10'094 Franken, hoheitlich festgesetzt) und des Kantonsspitals Luzern (10'325 Franken, hoheitlich festgesetzt) unter jener des Kantonsspitals St.Gallen (10'350 Franken, provisorisch festgelegt). Das Kantonsspital Chur ist allerdings nicht direkt mit dem Kantonsspital St.Gallen vergleichbar, das auch einen hohen Anteil an universitären Leistungen erbringt. Die Baserate des Kantonsspitals Aarau ist gleich hoch (hoheitlich festgelegt) wie jene des Kantonsspitals St.Gallen. Es folgen das Universitätsspital Basel (10'670 10'800 Franken, hoheitlich festgelegt), die Zürcher Universitätsspitäler (11'300 Franken, hoheitlich festgesetzt) und das Inselspital Bern (11'425 Franken, provisorisch festgelegt). Auch hier ist das Bild 2013 bei den erst provisorisch festgelegten Baserates weitgehend dasselbe. Beim Ostschweizer Kinderspital ist das Bild dasselbe: Sowohl die Baserate des Kinderspitals Zürich als auch jene des Universitätskinderspitals Basel lagen und liegen 2012 und 2013 über derjenigen des Ostschweizer Kinderspitals. 6

7 Wären Schliessungen von Spitälern und weniger Spitalstandorte nicht günstiger? Nach Jahren der Blockade bis 2005 verfügt der Kanton St.Gallen heute dank seiner Strategie mit vier Spitalunternehmen, Kooperationen, Netzwerken und Leistungskonzentrationen über eine Spitalversorgung, die sehr kostengünstig arbeitet. Das zeigen die Vergleiche der «Baserates» der Regionalspitäler in der Ostschweiz und der Zentrumsspitäler in der Deutschschweiz. Die Bettenbelegung in den st.gallischen Spitälern ist mit durchschnittlich rund 90 Prozent hoch. Gegen die Schliessung von Spitälern sprechen zudem folgende Gründe: 1. Die wohnortnahe Grundversorgung durch Regionalspitäler ist aufgrund der tiefen Baserates der Regionalspitäler günstiger als die Grundversorgung in Schwerpunkt- oder Zentrumsspitälern. Deren Baserates sind in der Regel höher. 2. Würde ein Teil der Patientinnen und Patienten als Folge einer Konzentration der Spitalstandorte in Spitälern mit einer höheren Baserate behandelt, hätte dies für die Krankenversicherer und für den Kanton höhere Kosten zur Folge. Was das konkret heisst, zeigt das Berechnungsbeispiel für die Behandlung einer Blinddarm- Erkrankung ohne Komplikationen (DRG-Code G23C mit Schweregrad gemäss SwissDRG-Version 2.0 für das Jahr 2013): Diese Behandlung kostet am Kantonsspital St.Gallen 6' Franken (Schweregrad x Baserate: x 10'210), am Spital Altstätten 6' Franken (0.649 x 9'550). Der Anteil des Kantons beläuft sich am Kantonsspital im Jahr 2013 mit aktuellen Kostenteiler (52 Prozent zulasten des Kantons, 48 Prozent zulasten der Krankenversicherer) auf 3' Franken (0.52 x 6'626.30), am Spital Altstätten auf 3' Franken (0.52 x 6'197.95). Ab 2017 hat der Kanton dann fix 55 Prozent der Kosten zu tragen. 3. Eine Schliessungsstrategie hätte eine Abwanderung von Patientinnen und Patienten in ausserkantonale Spitäler und damit auch einen Abfluss von Steuer- und Prämiengeldern zur Folge an Spitäler, in denen der Kanton St.Gallen keinen Einfluss nehmen kann, weder auf die Angebotsstruktur noch auf die Höhe der Baserates: Der Kanton St.Gallen bezahlt, hat aber nichts zu sagen. 4. Die hohe Qualität der flächendeckend wohnortnahen Versorgung bildet einen wesentlichen Faktor für die Attraktivität des Kantons St.Gallen im immer härteren Standortwettbewerb. 5. Schliesslich würde eine Schliessungsstrategie auch längere Transport- und Anfahrtswege nach sich ziehen. 7

8 Der Kanton St.Gallen muss sparen. Kann er sich Investitionen von 930 Mio. Franken überhaupt leisten? Die Investitionen in die st.gallischen Spitäler sind nicht nur ausgewiesen und dringend nötig, sie sind für den Kanton auch finanziell tragbar. Sie sind bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und wirken für die nächsten 35 Jahre: ein Generationenprojekt für die Patientinnen und Patienten, aber auch für den Standort Kanton St.Gallen. Die Investitionen nicht zu tätigen, würde bedeuten, dass weitere hohe finanzielle Überbrückungsleistungen in Millionenhöhe nötig würden: eine Belastung ohne Gegenwert, die für den Kanton nicht tragbar wäre. Die St.Galler Bevölkerung will eine wohnortnahe Spitalversorgung von hoher Qualität im ganzen Kanton. Ohne die nötigen Investitionen können die St.Galler Spitäler dieser Erwartung nicht gerecht werden. Nach einem insgesamt 15-jährigen Baumoratorium ist der Investitions- Nachholbedarf unzweifelhaft ausgewiesen. Die Spitalunternehmen bezahlen dem Kanton als ihrem Vermieter eine jährliche Nutzungsentschädigung (Miete) für die Spitalgebäude. Über die Einnahmen aus den Nutzungsentschädigungen kann der Kanton seine Investitionskosten (Abschreibungsaufwand, Finanzierungskosten) langfristig decken. Nimmt der Kanton wertvermehrende Investitionen vor, erhöht sich die Nutzungsentschädigung wie in einem klassischen Mietverhältnis. Werterhaltende Investitionen dürfen ebenfalls wie bei einer Miete nicht zu einer Erhöhung führen bis 2013 bezahlten die Spitalunternehmen dem Kanton 322 Mio. Franken Nutzungsentschädigung; der Kanton investierte in dieser Zeit total 224 Mio. Franken. Der Kanton hat also mehr Miete erhalten, als er investiert hat. Die Bauprojekte sind in der Finanz- und Investitionsplanung des Kantons berücksichtigt. Ihre Umsetzung ist in Etappen geplant: Sie erstreckt sich über die Jahre 2015 bis Entsprechend setzt der Abschreibungsbeginn der Investitionen gestaffelt über mehrere Jahre ein. Und wichtig: Die Einnahmen aus der Nutzungsentschädigung fliessen auch nach der vollständigen Abschreibung nach 25 Jahren weiter, wenn in der laufenden Rechnung des Kantons kein Abschreibungsaufwand mehr resultiert. Ab diesem Zeitpunkt generiert der Kanton also wieder Mehreinnahmen. Das Ostschweizer Kinderspital bezahlt keine Nutzungsentschädigung, da die Stiftung Ostschweizer Kinderspital selbst Eigentümerin ihrer Gebäude ist. Beim Ostschweizer Kinderspital erfolgt der Rückfluss über die Verzinsung und Amortisation des Darlehens, das der Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau zur Verfügung gestellt werden soll. Die Nutzungsentschädigungen werden sich aufgrund der Investitionen erhöhen. Sind sie dann für die Spitalunternehmen finanziell noch tragbar? Die finanzielle Tragbarkeit hängt von den Betriebsergebnissen der einzelnen Spitalunternehmen ab. Diese wiederum werden von verschiedensten, auch externen Faktoren mitbestimmt, namentlich von den Baserates, vom TARMED-Taxpunktwert und vom Zinsniveau../. 8

9 Die Investitionen sind aus unternehmerischer Sicht mit Blick auf die künftige Wettbewerbssituation unverzichtbar. Die Zusatzkosten aus der Erhöhung der Nutzungsentschädigungen werden über die massiv verbesserte Wettbewerbsposition sowie über die Effizienz- und Produktivitätssteigerungen abgedeckt, welche die baulichen Erneuerungen bringen und die sich kostensenkend auswirken. Ausgehend von den Betriebsergebnissen und Gewinnen der vier Spitalverbunde im Jahr 2012 und gemessen am heutigen Zinsniveau, ist die Tragbarkeit aus heutiger Sicht für alle vier Unternehmen gegeben. Der Kantonsrat berät im September den Grundlagenbericht der Regierung zur Immobilienstrategie der Spitalverbunde. Wie würde sich eine Übertragung der Immobilien vom Kanton auf die Spitalverbunde auf die Bauvorhaben auswirken? In ihrem Grundlagenbericht zur Immobilienstrategie der Spitalverbunde stellt die Regierung eine Vorlage zur Übertragung der Spitalimmobilien als Sacheinlagen an die Spitalverbunde in Aussicht. Der Kantonsrat soll diese Vorlage spätestens 2016 beraten können. Eine Eigentumsübertragung setzt jedoch aufwändige und zeitintensive Abklärungen und Bewertungen voraus, vor allem zur Ermittlung der Gebäudewerte. Diese Abklärungen dürfen nicht zur Verschiebung der geplanten Spitalbauvorlagen führen; eine weitere Verzögerung würde zu teuren baulichen Überbrückungsmassnahmen führen und wäre nicht zu verantworten. Eine Übertragung der Spitalimmobilien hat jedoch keine Auswirkungen auf den Umfang der geplanten Bauvorhaben. Die Bauvorhaben können und sollen deshalb wie in den Kantonen Thurgau, Solothurn oder Zürich unabhängig von der Frage einer allfälligen Immobilienübertragung umgesetzt werden. Eine rasche Übertragung der Spitalimmobilien hätte auch für das Entlastungsprogramm 2013 keine Einsparungen ergeben, da derzeit die Einnahmen des Kantons aus der Nutzungsentschädigung die Ausgaben des Kantons für die Spitalbauten übersteigen. Die Realisierung der Bauvorhaben ist gestaffelt geplant, und zuerst müssen die Bauvorhaben auch noch bewilligt werden. Wie sieht der zeitliche «Fahrplan» aus? Die Sanierung der Spitäler hat hohe Priorität; eine weitere Verschiebung der Spitalbauten ist nicht zu verantworten. Aktuell läuft die Ausarbeitung der Vorlagen für die bauliche Erneuerung und Erweiterung des Kantonsspitals St.Gallen, des Ostschweizer Kinderspitals und der Spitäler Altstätten, Grabs, Linth und Wattwil. Die Vorlagen sollen dem Kantonsrat im Herbst 2013 zugestellt werden, damit in der Novembersession 2013 eine vorberatende Kommission eingesetzt werden kann. Vorgesehen sind zwei Botschaften: eine zu den fünf Projekten der Spitäler der kantonalen Spitalverbunde und eine zum Bauprojekt des Ostschweizer Kinderspitals. Wenn dies wie vorgesehen klappt, kann der Kantonsrat die Vorlagen in der Februar- und April- Session 2014 behandeln, so dass die notwendige Volksabstimmung im November 2014 möglich ist. So können die ersten Bauarbeiten 2015 an den Regionalspitälern und 2016 am Kantonsspital St.Gallen und Ostschweizer Kinderspital starten. Bis 2021 sollen dann die Arbeiten an den Regionalspitälern, bis 2027 jene am Standort des Kantonsspitals St.Gallen abgeschlossen sein. 9

10 Immer wieder wird die volkswirtschaftliche Bedeutung der Spitäler herausgehoben. Wie zeigt sich diese? In seinem Bericht «Gesundheit2020» (vgl. hält der Bundesrat fest, dass der Gesundheitssektor eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung hat. Eine gute Gesundheit der Menschen ist volkswirtschaftlich von grossem Nutzen. Die Verhinderung von Krankheiten und Unfällen sowie die rasche Behandlung ihrer Folgen erhalten die Produktivität, reduzieren die Zahl der Arbeitsausfälle und der langfristigen Sozialkosten. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es immer wichtiger, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsprozess zu halten. Die Schweiz und der Kanton St.Gallen haben also nicht nur ein gesundheitspolitisches, sondern auch ein gesellschaftliches und volkswirtschaftliches Interesse an möglichst gesunden Menschen. Zugleich ist jedes Spital auch eine wirtschaftliche Einheit, die Einnahmen erwirtschaftet, Ausgaben verursacht, Arbeitsplätze schafft und Dienstleistungen anbietet. Die Spitäler erwerben ihrerseits Güter und Dienstleistungen mindestens teilweise im Standortkanton. Das schafft zusätzliche Arbeitsplätze und in der Regel auch Steuereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden (volkswirtschaftlicher «Multiplikator-Effekt»). Verschiedene Studien aus dem In- und Ausland belegen diesen Multiplikator-Effekt. 10

11 C. Glossar Algorithmen der Diagnostik (bei Schlaganfall-Patient/innen) Baserate / SwissDRG Konsiliarvisite Schriftlich festgehaltene Vorgehensweisen über die vorzunehmenden Untersuchungen bei einem Patienten oder einer Patientin mit Verdacht auf Schlaganfall. Das Ziel besteht darin, die Diagnose «Schlaganfall» schnellstmöglich bestätigen oder ausschliessen zu können. Baserates sind die mit den Versicherungen ausgehandelten Grundbeträge, welche die Spitäler für ihre Leistungen pro Fall erhalten. Wenn sich Spitäler und Versicherungen in den (jährlichen) Tarifverhandlungen einig werden, muss die Kantonsregierung den Tarif genehmigen, sofern dieser wirtschaftlich ist (Benchmarking). Scheitern die Tarifverhandlungen, muss die Regierung muss nach Anhörung der Parteien und des Preisüberwachers einen Tarif festsetzen ebenfalls unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (Benchmarking). Die Baserates werden bei der Kostenberechnung der Spitalbehandlungen mit dem Schweregrad der Behandlung gemäss SwissDRG multipliziert. Was das konkret heisst, zeigt das Berechnungsbeispiel für die Behandlung einer Blinddarm- Erkrankung ohne Komplikationen (DRG-Code G23C mit Schweregrad gemäss SwissDRG-Version 2.0 für das Jahr 2013): Diese Behandlung kostet z.b. am Kantonsspital St.Gallen 6' Franken (Schweregrad x Baserate: x 10'210) und am Spital Altstätten 6' Franken (0.649 x 9'550). Der Anteil des Kantons beläuft sich am Kantonsspital im Jahr 2013 mit aktuellen Kostenteiler (52 Prozent zulasten des Kantons, 48 Prozent zulasten der Krankenversicherer) auf 3' Franken (0.52 x 6'626.30), am Spital Altstätten auf 3' Franken (0.52 x 6'197.95). Ab 2017 hat der Kanton dann fix 55 Prozent der Kosten zu tragen. SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen, das gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt. Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien, wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und weiteren Faktoren, einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet. Die schweizweite, tarifwirksame Einführung von SwissDRG ist seit Anfang 2012 in Kraft. Visite oder Mitbetreuung einer Patientin oder eines Patienten durch einen aussenstehenden Arzt oder eine aussenstehende Ärztin (z.b. vom Kantonsspital St.Gallen an einem der Regionalspitäler); vom lateinischen «consilium» (Beizug einer beratenden Person). 11

12 KVG Nutzungsentschädigung OKS: Ostschweizer Kinderspital Onkologie OKP Pädiatrie Perinatalzentrum SR 1: Spitalregion 1 SR 2: Spitalregion 2 SR 3: Spitalregion 3 SR 4: Spitalregion 4 Swissmedic Krankenversicherungsgesetz: Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März Die Spitalunternehmen bezahlen dem Kanton als ihrem Vermieter eine jährliche Nutzungsentschädigung (Miete) für die Spitalgebäude. Über die Einnahmen aus den Nutzungsentschädigungen kann der Kanton seine Investitionen in die Spitalbauten (Abschreibungsaufwand, Finanzierungskosten) langfristig decken. Nimmt der Kanton wertvermehrende Investitionen vor, erhöht sich die Nutzungsentschädigung wie in einem klassischen Mietverhältnis. Werterhaltende Investitionen dürfen ebenfalls wie bei einer Miete nicht zu einer Erhöhung führen. Als regionales Zentrum für Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Jugendmedizin bildet das Ostschweizer Kinderspital (OKS) einen wichtigen Eckpfeiler der Spezialversorgung in der Ostschweiz. In der Region rund um die Stadt St.Gallen stellt es zudem zusammen mit den niedergelassenen Pädiaterinnen und Pädiatern die allgemeine medizinische Grundversorgung für spitalbedürftige Kinder und Jugendliche sicher. Das OKS wird von der Stiftung Ostschweizer Kinderspital betrieben, die zugleich im Auftrag des Kantons St.Gallen das Kinderschutzzentrum führt. Träger der Stiftung sind die Kantone SG, TG, AI, AR und das Fürstentum Liechtenstein. Der Kanton St.Gallen ist mit einem Anteil von rund 75% Hauptträger. Das OKS gehört keinem Spitalverbund an. Zweig der inneren Medizin, der sich mit der Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Krebserkrankungen befasst. Obligatorische Krankenpflegeversicherung Kinder- und Jugendmedizin. Perinatalzentren sind Einrichtungen zur Versorgung von Frühund Neugeborenen. Kantonsspital St.Gallen: Das Unternehmen Kantonsspital St.Gallen umfasst die Spitäler St.Gallen, Rorschach und Flawil. Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland: Das Unternehmen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland umfasst die drei Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt. Spital Linth in Uznach: Das Spital Linth gewährleistet als zentraler medizinischer Grundversorger die Gesundheitsversorgung im Linthgebiet. Spitalregion Fürstenland Toggenburg: Das Unternehmen Spitalregion Fürstenland Toggenburg umfasst die beiden Akutspitäler Wattwil und Wil. Schweizerisches Heilmittelinstitut: die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel. 12

13 D. Anhang: Facts & Figures 1. Baserate-Vergleich Regionalspitäler Ostschweiz (2012) Kt. Spital Baserate 2012 Stand SG SR 2-4 Fr. 9' Genehmigt AI Spital Appenzell Fr. 9' Provisorisch festgelegt AR Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden Fr. 9' Genehmigt GR Davos, Unterengadin, Oberengadin, Schiers, Ilanz Fr. 9' ' Hoheitlich festgesetzt GL Spital Glarus Fr. 9' Provisorisch festgelegt TG Spital Thurgau AG Fr. 9' Genehmigt ZH Nichtuniversitäre Spitäler Fr. 9' ' Hoheitlich festgesetzt 2. Baserate-Vergleich Zentrumsspitäler Deutschschweiz (2012) Kt. Spital Baserate 2012 Stand SG Kantonsspital St.Gallen Fr. 10' Provisorisch festgelegt LU Kantonsspital Luzern Fr. 10' Hoheitlich festgesetzt (provisor. Tarif 10'350.--) AG Kantonsspital Aargau Fr. 10' Hoheitlich festgesetzt GR Kantonsspital Chur Fr. 10' ZH Universitätsspitäler Fr. 11' Tarif ab hoheitlich festgesetzt Tarif ab hoheitlich festgesetzt BS Universitätsspital Basel Fr. 10' ' Provisorisch festgelegt BE Inselspital Bern Fr. 11' Provisorisch festgelegt 3. SwissDRG: ein Rechenbeispiel Spital Baserate inkl. Investitionskosten Schweregrad (CW) Kosten Beitrag Kt. SG (2012: 50%) Regionalspital (SR 2-4) Kantonsspital St.Gallen (SR 1) Fr. 9' Fr. 7' Fr. 3' Fr. 10' Fr. 8' Fr. 4'

14 4. 15-jähriges Investitions-Moratorium Übersicht Beschlüsse Kantonsrat (nach Beschlussjahr, > 3 Mio. Franken): Übersicht nach Bauabrechnung (Jahre, Beträge): In Mio. Fr. Total bbu* B+R* Investitionen Eigene Mittel Spitäler ** ** Total werterhaltend rund CHF 20 Mio. pro Jahr = deutlich weniger als die CHF Mio. pro Jahr, die zur langfristigen Werterhaltung nötig wären * bbu: baulicher & betrieblicher Unterhalt (keine Investitionen, bezahlt durch die Spitalunternehmen); B+R: Bauten & Renovationen ** (in Fr.) Beschluss/Bauabrechnung 1990/1999 Flawil, Ausbau und Erneuerung: 33.6 Mio. 1995/1999 Kantonsspital St.Gallen, Notfallstation Haus 03C: 9.4 Mio. 1997/2000 Kantonsspital St.Gallen, Kardiologie: 9.1 Mio. 1997/2001 Kantonsspital St.Gallen, Erneuerung Haus 03B: 22.3 Mio. 1997/2002 Kantonsspital St.Gallen, Erneuerung Bettenhaus 03: 33.0 Mio. Nach Beschluss Quadriga II, (in Fr.) 2005/2010 Spital LInth, Sanierung 1. Etappe: 35.6 Mio. 2007/2013 Kantonsspital St.Gallen, Neubau Pathologie/Rechtsmedizin: 47.7 Mio. 2010/2013 Kantonsspital St.Gallen, Erweiterung Haus 24 (Logistikzentrum, Zentralsterilisation): 33.0 Mio. 14

Generationenprojekt Spitalversorgung Kanton St.Gallen

Generationenprojekt Spitalversorgung Kanton St.Gallen Mediengespräch vom 14. August 2013 Generationenprojekt Spitalversorgung Kanton St.Gallen Herausforderungen und Investitionen Kantonsspital St.Gallen Ostschweizer Kinderspital Begrüssung: Aktuelle Themen

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