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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stv. DI Erich Haider am 13. Oktober 2008 zum Thema "2. EU Road Safety Day 2008 Gefahrenzone Schutzweg" Weitere Gesprächsteilnehmer/innen: Mag. Oliver Drachta, Kuratorium für Verkehrssicherheit Harald Köppelmayr, Leiter Verkehrserziehung und -sicherheit ÖAMTC OÖ. Oberst Karl Pogutter, Stv. Stadtpolizeikommandant Linz Mag. Marina Pree-Candido, Stv. Leiterin des Unfallverhütungsdienstes AUVA

2 2 Gefahrenzone Schutzweg Anlässlich des heutigen EU Verkehrssicherheitstages gedenkt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) der getöteten Fußgänger der letzten zehn Jahre 247 Fußgänger wurden in Oberösterreich in den letzten zehn Jahren im Straßenverkehr getötet, 28 davon auf sogenannten Schutzwegen. Schon seit langem weist das KfV auf die komplexen Gefahrenmechanismen hin, die am Zebrastreifen zusammenspielen. Dennoch beweisen die aktuellsten Erhebungen, dass in diesem Bereich noch immer das Recht des Stärkeren gilt. Österreichweit wurden dazu je Fahrzeuglenker in Tempo 30-Zonen und Tempo 50-Zonen beobachtet, ob sie vor einem ungeregelten Zebrastreifen stehenblieben, wenn ein Fußgänger diesen erkennbar queren wollte. Nur knapp die Hälfte (54 %) der beobachteten Fahrzeuglenker hielt in Tempo 30-Zonen an, wenn ein Fußgänger einen Zebrastreifen benützen wollte. Mit steigender Geschwindigkeit sank die Anhaltebereitschaft sogar noch weiter. In den 50 km/h-zonen blieben nur noch 48 Prozent der Fahrzeuglenker vor einem Zebrastreifen stehen, um einen Fußgänger ungehindert die Straße queren zu lassen. Tragisch sind diese Zahlen angesichts der Tatsache, dass bei 50 km/h bereits ein 40-prozentiges Risiko für den Fußgänger besteht, bei einer Kollision mit einem Pkw getötet zu werden. Besonders bedenklich war für uns die Erkenntnis, dass in beiden Geschwindigkeitszonen rund ein Drittel der Fahrzeuglenker die Geschwindigkeit nicht einmal reduzierte. Dabei gab es keine signifikanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Die mangelnde Anhaltebereitschaft vor ungeregelten Schutzwegen weist demnach auf einen grundsätzlichen Machtkonflikt zwischen Fahrzeuglenkern und Fußgänger hin, wobei die Fußgänger aufgrund ihrer physischen Schwäche das Nachsehen haben sagt Mag. Oliver Drachta vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, Landesstelle Oberösterreich. 68 Prozent der Fußgänger halten sich an die Verkehrsregeln Das KfV hat auch das Verhalten von Fußgängern an geregelten Schutzwegen beobachtet. Hier zeigte sich, dass rund zwei Drittel (68 %) die Verkehrsregeln einhalten und die Straße nur bei Grün überqueren. Für den größten Teil der 32 Prozent, die bei Rot über die Straße gingen, war wohl Ungeduld der Hauptgrund für den Regelverstoß. Rund ein Drittel (31 %) startete bereits als die Ampel noch rot war, nahezu ein weiteres Drittel (28 %) betrat den Schutzweg noch, als die Ampel gerade auf Rot gesprungen war. Die restlichen 35 Prozent überquerten ohne ersichtliche Gründe die Straße bei Rotlicht. Schwammige gesetzliche Formulierung führt zu Kommunikationsproblem am Schutzweg Bereits 1994 wurde der erweiterte Vorrang für Fußgänger gesetzlich verankert. Fußgänger, die einen ungeregelten Schutzweg benützen oder erkennbar benützen wollen, haben Vorrang. Fahrzeuglenker dürfen diese weder gefährden noch in ihrer Querungsabsicht behindern. Dementsprechend müssen sie auch die

3 3 Fahrgeschwindigkeit anpassen und gegebenenfalls anhalten. Die Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg ist seit dem 1. Juli 2005 ein Vormerkdelikt. Bleibt der Fußgänger vor dem Schutzweg stehen oder zögert er, ist das kein Vorrangverzicht. Umgekehrt haben aber auch Fußgänger Pflichten. Will ein Fußgänger auf einem ungeregelten Schutzweg über die Straße, darf er nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend auf den Zebrastreifen treten. Ohne Schutzweg darf man die Fahrbahn nur betreten, wenn kein anderer Straßenbenützer gefährdet wird. Neben der mangelnden Anhaltebereitschaft der Fahrzeuglenker und der Ungeduld der Fußgänger an geregelten Schutzwegen, bemängelt das KfV die schwammige Formulierung der gesetzlichen Regelung. Schon die Bezeichnung Schutzweg sollte gestrichen werden denn sie täuscht eine Sicherheit vor, die in vielen Fällen nicht gegeben ist. Die Wendung erkennbar benützen ist sowohl für Autofahrer als auch für die Fußgänger unklar und schafft Unsicherheit, erklärt Drachta. Auch der Blickkontakt zwischen Fahrer und Fußgänger oder das Einsetzen der Lichthupe können von beiden Seiten missverstanden werden und führt zu Fehlverhalten. Das dürfte der Grund sein, warum in der Erhebung 81 Prozent der Fahrzeuglenker überhaupt auf das Geben von Zeichen verzichten. Eine bessere Ausformulierung der Rechte und Pflichten der Fußgänger und Autofahrer wäre es daher sinnvoll. Technische Mängel beseitigen Aber auch der Irrglaube, dass ein Zebrastreifen alle Problem lösen kann, trägt zu den hohen Unfallzahlen bei. Viele Zebrastreifen sind falsch oder technisch mangelhaft angelegt. Die bereits schwierige Kommunikation zwischen Fußgängern und Autolenkern wird noch weiter negativ beeinflusst, wenn zum Beispiel die notwendigen Sichtweiten nicht gegeben sind. Vor allem ungeregelte Schutzwege sollten daher, am besten bereits bevor sie angelegt werden, auf ihre Sinnhaftigkeit und technische Umsetzbarkeit überprüft werden. Gegenseitige Rücksichtnahme verbessern In allen Landeshauptstädten werden am heutigen EU Verkehrssicherheitstag schwarze Luftballons mit weißen Kreuzen als Symbol für die Anzahl der in den letzten zehn Jahren verstorbenen Fußgänger aufsteigen. Gleichzeitig werden Karten verteilt, die darauf aufmerksam machen sollen, wie wichtig die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist. Nicht nur die Fahrzeuglenker sondern auch die Fußgänger sollen erkennen, dass das eigene Verhalten den Grad der eigenen und fremden Sicherheit mitbestimmt. Rücksichtsvolles und eindeutiges Agieren kann viele Unfälle vermeiden, schließt Drachta.

4 4 Verkehrssicherheitsreferent Erich Haider: Anhalten vor Zebrastreifen besonders wichtig Viele Fahrzeuglenker/innen sind sich noch nicht bewusst, dass sie vor einem Zebrastreifen zwingend anhalten müssen, wenn Fußgänger/innen diesen überqueren wollen. Das Land Oberösterreich begrüßt daher jede Initiative sehr, die zum Schutz und der Bewusstseinsbildung bei den Verkehrsteilnehmern beiträgt. Der Road Safety Day im Rahmen der Europäischen Union und die Aktivitäten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sind eine sehr wichtige Initiative in diesem Zusammenhang. ÖAMTC: In Städten sind Fußgänger die gefährdetsten Verkehrsteilnehmer In der dunklen Jahreszeit - von Oktober bis Jänner - passieren die meisten Schutzwegunfälle Anlässlich des zweiten europäischen Verkehrssicherheitstages weist der ÖAMTC auf die gefährdetsten Verkehrsteilnehmer in Städten hin. Rund 40 Prozent aller Getöteten im Ortsgebiet in Österreich sind Fußgänger. "In Städten treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Passiert ein Unfall, sind die Unfallfolgen für den 'Schwächeren' meist dramatisch. Besonders gefährdet sind Menschen über 65 Jahren, die rund die Hälfte aller getöteten Fußgänger ausmachen", sagt ÖAMTC-Verkehrssicherheitsexperte Harald Köpplmayr. Insgesamt ist die Zahl der Fußgängerunfälle und die Zahl der verletzten Fußgänger im Vorjahr wieder leicht gestiegen, 108 Todesopfer waren österreichweit zu beklagen gab es in Oberösterreich 712 verletzte und 21 getötete Fußgänger (Quelle: Statistik Austria). Fußgänger am Schutzweg wägen sich oft in trügerischer Sicherheit. Alleine im vergangenen Jahr starben in Österreich 20 Fußgänger auf Schutzwegen, 2006 waren es 18 Menschen. "Eine Auswertung der letzten fünf Jahre ( ) zeigte, dass knapp die Hälfte aller Schutzwegunfälle in der dunklen Jahreszeit von Oktober bis Jänner passiert", erklärt der ÖAMTC-Experte und führt an, wo das Gefahrenpotenzial der Schutzwege liegt: "Teilweise schlechte Beleuchtung, kaum mehr wahrnehmbare Markierungen, parkende Autos vor Schutzwegen und Planungsschwächen bei der Gestaltung von Schutzwegen. Aber vor allem Fehlverhalten von Fußgängern und Autofahrern führt immer wieder zu schweren Unfällen."

5 5 ÖAMTC-Tipps für Fußgänger, zum sicheren Queren des Zebrastreifens * Niemals überraschend die Fahrbahn betreten. * Den Querungswunsch eindeutig anzeigen: Am Fahrbahnrand stehen bleiben und den Augenkontakt mit den Fahrzeuglenkern suchen - ein Handzeichen kann die Querungsabsicht unterstützen. "Wer mit dem Gedanken, im Recht zu sein, einfach drauflos geht, spielt mit seinem Leben", warnt der ÖAMTC-Experte. "Im Zweifelsfall ist es besser, auf den Vorrang zu verzichten." * Alle Fahrstreifen beachten: Auch wenn ein Fahrzeug hält, muss man sich vergewissern, dass man auch aus der Gegenrichtung wahrgenommen wird. * Vorsicht vor möglichen Fahrfehlern von Fahrzeuglenkern: Stress, Ärger und Nebenbeschäftigungen führen zu Ablenkung und Unaufmerksamkeit. * Reflektierende Kleidung: "In der dunklen Jahreszeit werden Fußgänger mit reflektierender Kleidung wesentlich früher vom Autofahrer erkannt", erklärt der ÖAMTC-Experte. ÖAMTC-Tipps für Autofahrer, damit es zu keinem Unfall kommt * Auf Fußgänger achten und bremsbereit fahren: Auch im Umfeld von Zebrastreifen ist es ratsam, nach Fußgängern Ausschau zu halten. "Vor allem bei Straßenbahnen und Bussen im Haltestellenbereich immer mit querenden Fußgängern rechnen", sagt der ÖAMTC-Experte. * Auf den Straßenverkehr achten: Handytelefonierer sind auch als Fußgänger unaufmerksamer. * Fußgängern von beiden Seiten den Vorrang gewähren. * Anhalten, wenn ein Fußgänger queren will: "Besondere Vorsicht gilt bei Kindern und älteren Personen. Sie können die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nur schwer einschätzen und reagieren oft spontan und unberechenbar", erklärt der ÖAMTC- Experte. * Warten, bis der Fußgänger die Fahrbahn gänzlich überquert hat. * Niemals direkt vor oder auf dem Schutzweg überholen. * Direkt vor Schutzwegen besteht ein Halte- und Parkverbot. Zwtl.: Zweiter Europäischer Verkehrssicherheitstag mehr Sicherheit in Städten Dieses Jahr findet am 13. Oktober zum zweiten Mal der Europäische Verkehrssicherheitstag mit dem Schwerpunkt "Straßenverkehrssicherheit in unseren Städten" statt. Ziel der EU ist es, bis 2010 die Zahl der Verkehrstoten zu halbieren.

6 6 AUVA-Beitrag zum EU-Verkehrssicherheitstag 2008 Gefahrenzone Schutzweg Die Landesstelle Linz der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA führt in ganz Oberösterreich die soziale Unfallversicherung für über Menschen durch. Unsere Versicherten sind Arbeiter und Angestellte, Selbständige, aber auch Schüler und Studenten unseres Landes. Die wichtigste Aufgabe der AUVA ist die Prävention, die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Unter Versicherungsschutz stehen darüber hinaus Wege im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Von allen anerkannten Arbeitsunfällen sind rund 10 % so genannte Wegunfälle, von allen tödlich verlaufenen Arbeitsunfällen gehen sogar rund die Hälfte auf das Konto der Wegunfälle. Aus diesem Grund engagiert sich die AUVA auch für mehr Sicherheit auf Oberösterreichs Straßen, zb durch schulische Verkehrserziehungsaktivitäten, Förderung von Fahrsicherheitstrainings, Radhelmen, AUVA-Radworkshops, Mopedtrainings und Warnwesten für Schulanfänger. Dementsprechend begrüßt die AUVA auch diese Aktion, um auf die Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger noch dazu auf einem vermeintlich sicheren Weg ("Schutzweg) hinzuweisen. Mag. Marina Pree-Candido vom Unfallverhütungsdienst der AUVA Landesstelle Linz meint: "Perspektivenwechsel, also sich in die Situation des jeweils anderen hineinversetzen, kann auch im Straßenverkehr für weniger Unfälle und mehr Sicherheit sorgen."

7 Pressekonferenz zum 2. EU Road Safety Day 2008 Gefahrenzone Schutzweg

8 Unfälle mit Fußgängern Österreich Unfälle mit Fußgängern seit 1998: Verletzte Fußgänger seit 1998: Getötete Fußgänger seit 1998:

9 Fußgängerunfälle auf Schutzwegen Österreich seit Anteil Unfälle auf Schutzwegen an allen Fußgängerunfällen im Jahr 2007: Ungeregelte Schutzwege Geregelte Schutzwege 28 %

10 Fußgängerunfälle Oberösterreich Unfälle mit Fußgängern seit 1998: Verletzte Fußgänger in OÖ seit 1998: Getötete Fußgänger in OÖ seit 1998:

11 Fußgängerunfälle auf Schutzwegen Oberösterreich Anteil Schutzwegunfälle an allen Fußgängerunfällen in OÖ 2007: % ungeregelter Schutzweg geregelter Schutzweg

12 Regelung durch die StVO seit Pflicht Fußgänger ( 76 Abs. 4) Pflicht Fahrzeuglenker ( 9 Abs. 2) An Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm noch durch Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Fußgänger einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Darf sich einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann und hat, falls erforderlich, anzuhalten.

13 Anhaltebereitschaft von Autofahrern vor unger. Schutzwegen in Tempo 30 Zonen 3% 1% 1% 1% hält an verlangsamt sich 31% verlangsamt und beschleunigt wieder behält Geschwindigkeit bei beschleunigt 54% verlangsamt und weicht aus beschleunigt und weicht aus 3% 8% Erhebungszeitpunkt: September 2008 behält Geschwindigkeit bei und weicht aus

14 Anhaltebereitschaft von Autofahrern vor unger. Schutzwegen in Tempo 50 Zonen 3% 1% 48% 29% hält an verlangsamt sich verlangsamt und beschleunigt wieder behält Geschwindigkeit bei beschleunigt 4% behält Geschwindigkeit bei und weicht aus 15% Erhebungszeitpunkt: September 2008

15 Verhalten von Fußgängern an ampelgeregelten Schutzwegen Kinder bis 12 Jahre anwesend (bei 23% der Beobachtungen) 32% 31% 68% 69% Grüngeher Rotgeher

16 Fazit Schutzwege täuschen oft eine Sicherheit vor, die nicht gegeben ist Schutzweg Inflation : Ein Zebrastreifen ist nicht immer die beste Lösung Technische Mängel von Schutzwegen Uneindeutige Regelungen in der StVO Daraus resultierend Unsicherheiten bei Fußgängern und Lenkern Gehobenes Aggressionsniveau in ungeregelten Situationen Kommunikationsschwierigkeiten und Missverständnisse zwischen den Beteiligten

17 Konsequenzen Überprüfung ungeregelter Schutzwege Bewusstseinsbildung beginnend mit der Verkehrserziehung: Eindeutige Signale setzen! Vermeiden des Begriffs Schutzweg Eine eindeutigere gesetzliche Regelung, die leichter verständlich und leichter exekutierbar ist

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