Analyse einer möglichen Riesterrente
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- Walter Salzmann
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1 Analyse einer möglichen Riesterrente für: Herrn Dr. Max Pfiffig und Frau Lena Pfiffig Musterstr Musterstedt Datum: Freitag, 08.Juli 2016
2 Riestervorgaben Neuvertrag Prognosedatum / Berechnung vom Familienstand Name Geburtsdatum (Alter) Bundesland Kirchensteuerpflichtig Unmittelbar zulagenberechtigt? (Sonderausgabenabzug) RV-pflichtiger Arbeitslohn Vorjahr/ aktuelles Jahr zu versteuerndes Einkommen Beginnjahr des Riestervertrages Rentenbeginnalter Optimieren für Mindestbeitrag des Versicherers je Person und Jahr Kunde v e r h e i r a t e t H e r r D r. M a x P f i f f i g ( 4 0 J, 9 M ) N o r d r h e i n - W e s t f a l e n J a J a , 0 0 / , , J, 0 M ( i n ) M a x i m a l e F ö r d e r u n g 6 0, 0 0 Partner F r a u Le n a P fi f f ig ( 3 8J, 7 M) N o r d r h e i n - W estfa l e n Ja Ja 0, 0 0 / , J, 0M (in ) Eigenbeitr. (für volle Zulage) Kinder Riesterzulage für Name Geburtsdatum Alter Ki.-Freibetrag bis Alter Krankenversicherung Kunde Mara J, 10M 1,0K 25 gesetzlich mitversichert Beitragsverlauf Diagramm Verlauf der Riester-Förderung Kunde Mara J, 10M 1,0K 25 gesetzlich mitversichert Nettoaufwand Zulage gesamt Steuerersparnis (inkl. Soli-Zuschlag ggf. KiSt. Beitragsverlauf Tabelle Kunde Partner Gesamt Jahr Spar- Gr.- Ki. Steuer- Netto- Förderleistung Zulagen ersparnis aufwand quote ab , ,00 154,00 600, ,00 754,00-62, ,93 32,91 ab , ,00 154,00 600, ,00 754,00-94, ,74 31,39 ab , ,00 154,00 600, ,00 754,00-92, ,01 31,52 ab , ,00 154,00 600, ,00 754,00-84, ,29 31,89 Version 2016R1 (N1050) FinanzPortal24 GmbH ID: N7CE7-18A Seite 1 von 5
3 Beitragsverlauf Tabelle (Fortsetzung) Kunde Partner Gesamt Jahr Krankenversicherung, (Rundung gem. 159 SGB 6) ,47 Angenommene Inflationierung der Steuertabelle durch Anpassung des Steuertarifs Angenommene Steigerung des Bruttoeinkommens (Kunde / Partner) Spar- Gr.- Ki. Steuer- Netto- Förderleistung Zulagen ersparnis aufwand quote ab , ,00 154,00 600, ,00 754,00-72, ,13 32,47 ab , ,00 154,00 600, ,00 754,00-76, ,71 32,25 ab , ,00 154,00 600, ,00 754,00-77, ,86 32,20 ab , ,00 154,00 600,00 11,05 8,72 2, ,05 756,33-81, ,40 31,96 ab , ,00 154,00 600,00 27,59 21,91 5, ,59 759,68-86, ,57 31,63 ab , ,00 154,00 600,00 44,46 35,50 8, ,46 762,96-91, ,06 31,31 ab , ,00 154,00 600,00 61,67 49,52 12, ,67 766,15-98, ,16 30,88 ab , ,00 154,00 600,00 79,22 63,96 15, ,22 769,26-95, ,29 30,93 ab , ,00 154,00 600,00 97,13 78,82 18, ,13 772,31-86, ,05 31,23 ab , ,00 154,00 600, ,39 94,12 21, ,39 775,27-80, ,57 31,36 ab , ,00 154,00 600,00 134,02 109,85 24, ,02 778,17-75, ,62 31,44 ab , ,00 154,00 600,00 153,02 126,03 26, ,02 780,99-65, ,29 31,77 ab , ,00 154,00 600,00 172,40 142,65 29, ,40 783,75-62, ,34 31,73 ab , ,00 154,00 600,00 192,17 159,73 32, ,17 786,44-53, ,90 31,99 ab , ,00 154,00 600,00 212,33 177,26 35, ,33 789,07-47, ,29 32,09 ab , ,00 154,00 600,00 232,90 195,26 37, ,90 791,64-36, ,49 32,38 ab , ,00 154,00 600,00 253,88 213,73 40, ,88 794,15-29, ,67 32,47 ab , ,00 154,00 600,00 275,28 232,69 42, ,28 796,59 34, ,87 35,00 ab , ,00 154,00-297,10 252,12 44, ,10 198,98 739, ,42 39,16 ab , ,00 154,00-319,36 272,04 47, ,36 201,32 748, ,57 39,26 ab , ,00 154,00-342,07 292,47 49, ,07 203,60 756, ,31 39,30 ab , ,00 154,00-365,23 313,40 51, ,23 205,83 950, ,85 46,91 ab ,86 334,85 54,01-388,86 54,01 75,56 259,29 33,32 bis Optionen Angenommene Steigerung 2,65 % 1,50 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung und Kunde 2,00 %/2,00% Riesterangab en Bestand Partner Mindestsparleistung für volle Zulage 1.536,00 624,00 Zulage(n) / bereits bestehender Beitrag 0,00 /0,00 154,00 /720,00 noch möglicher Beitrag 2.100, ,00 Version 2016R1 (N1050) FinanzPortal24 GmbH ID: N7CE7-18A Seite 2 von 5
4 Auswertung gesamt Sparleistung Eigenbeitrag Grundzulage Kinderzulage Steuerersparnis Nettoaufwand Förderquote Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen, unter der Annahme, dass Beitrag und Zulagen im gleichen Jahr dem Riestervertrag zufliessen Sparleistung abzüglich Grund- und Kinderzulage Jährlich Grundförderung je zulagenberechtigter Person mit eigenem Riestervertrag Kinderförderung je Kind, für das der Zulageberechtigte Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag erhält Durch Sonderausgabenabzug der Sparleistung zusätzlich erzielbare Streuerersparnis, inkl. Soli-Zuschlag und Ki.-Steuer Effektiver Aufwand nach Abzug der Grund- und Kinderzulagen sowie der zusätzlichen Steuerersparnis Gesamtförderung aus Zulagen und Steuerersparnis im Verhältnis zur gesamten Sparleistung Gesamtergebnis der Riester-Förderung Gru. + Ki.-Zulagen ,50 Steuerersparnis 1.681,82 Ihre finanziellen Vorteile auf einen Blick für den Prognosezeitraum von 2016 bis 2043 Sparleistung Kunde ,00 Sparleistung Partner 3.775,13 - Grundzulage Kunde 4.158,00 - Grundzulage Partner 600,50 - Kinderzulage Kunde ,00 - Kinderzulage Partner 0,00 - Zusätzliche Steuerersparnis 1.681,82 = Ihr Nettoaufwand ,82 Nettoaufwand ,82 Ihre Förderquote 33,47 % Hochrechnung Gewünschter Rentenbeginn Ablaufleistung Summe der Bruttobeiträge Geschätzte Ablaufleistung (Rendite 4,00 %) Kunde Partner 67J, 0M (in ) 67J, 0M (in ) , , , ,15 330,68 16,25 Geschätzte mtl. Brutto-Rente (Rendite Auszahlung 1,25 %) Erläuterungen zur Riesterrente und Riester-Förderung ( 10a und 79 ff EStG) Förderfähiger Personenkreis Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, ebenso Beamte (unmittelbar Zulagenberechtigte), sowie die nicht unmittelbar zulagenberechtigten Ehegatten (mittelbar Zulagenberechtigte) sind förderfähig. Voraussetzung für den nicht unmittelbar zulagenberechtigten Ehegatten ist, dass er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Version 2016R1 (N1050) FinanzPortal24 GmbH ID: N7CE7-18A Seite 3 von 5
5 Die Riester-Förderung besteht aus drei Teilen 1. Grundzulage 2. Kinderzulage 3. Sonderausgabenabzug Euro 92 Euro bis max Euro 2006/ Euro 138 Euro bis max Euro ab Euro *185 Euro bis max Euro (*300 Euro für ab dem Geborene) Verheiratete können die Grundzulage je Person erhalten, die einen eigenen Vertrag abschließt. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das der Zulageberechtigte Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhält. Standardmäßig sind die Kinder der Mutter zugeordnet. Die Zuordnung ist durch gemeinsame Erklärung änderbar. Der Sonderausgabenabzug für Riesterbeiträge gilt nach 10a EStG für jeden unmittelbar Zulagenberechtigten. Wird die Sparleistung (Eigenbeitrag + Zulage) als Sonderausgaben geltend gemacht, so wird mittels einer Günstigerprüfung ermittelt, ob ggf. die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. In diesem Fall erhält der Begünstigte den übersteigenden Betrag als Steuerersparnis zusätzlich zur Zulage. Sind beide Ehegatten rentenversicherungspflichtig, so können beide Ehegatten, jeweils bis zum Höchstabzugsbetrag, den Sonderausgabenabzug für sich geltend machen. Wieviel Beitrag kann aufgewendet werden? Wer die maximale Förderung erhalten möchte, muss einen bestimmten Anteil seines rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens in den Riester-Vertrag als Sparleistung investieren. Sparleistung 2005 mindestens 2% des Bruttoeinkommens, max Euro 2006/2007 mindestens 3% des Bruttoeinkommens, max Euro ab 2008 mindestens 4% des Bruttoeinkommens, max Euro Bei einer geringeren Sparleistung als den Mindestbeiträgen wird die Zulage anteilig gekürzt. Eigenbeitrag - Mindesteigenbeitrag Der Eigenbeitrag errechnet sich aus der einkommensabhängigen Mindest- oder Maximalsparleistung abzüglich der Grund- und Kinderzulagen. Sollten die Zulagen höher sein, als der Eigenbeitrag, so muss der Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag) von 60 Euro p. a. investiert werden. Ist bei Ehepaaren nur ein Ehegatte unmittelbar zulagenberechtigt, gilt folgende Besonderheit: Die Zulage des nur mittelbar berechtigten Partners wird vom Mindesteigenbeitrag des unmittelbar Zulagenberechtigten abgezogen. Steuerersparnis Die ausgewiesene Steuerersparnis berechnet sich aus der tatsächlichen Steuerersparnis, die durch die Einzahlung der Beiträge zur Riesterrente resultiert, abzüglich der gezahlten Zulagen. Es kann sich auch dann eine Steuerersparnis ergeben, wenn der Mindesteigenbeitrag zur vollen Zulage nicht geleistet wird und somit die Zulagen gekürzt werden. Auszahlung der Riesterrente mit teilweiser Kapitalauszahlung Die Riesterrente darf ab dem vollendetem 62. Lebensjahr an den Rentenempfänger ausgezahlt werden. Die Riesterrente unterliegt bei Auszahlung komplett der nachgelagerten Besteuerung gemäß 22 Nr. 5 EStG, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Sozialabgaben fallen jedoch für gesetzlich pflichtversicherte Rentner nicht an. Es gibt die Möglichkeit der zinslosen Stundung dieser Forderung, bei dem die gezahlten Förderbeträge unverzinst erst während des Rentenbezugs mit 15% zurückgezahlt werden. Seit dem Jahr 2005 ist eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals bei Rentenbeginn möglich. Der Auszahlungsbetrag ist voll zu versteuern. Die Riesterrente wird auf die Grundsicherung angerechnet. Sofern das Kapital des Riestervertrags für den Erwerb oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet wird, kann eine förderunschädliche Entnahme erfolgen. Dies gilt nur wenn mindestens gefördertes Restkapital im Vertrag verbleiben. Die genauen Rahmenbedingungen sind in 92a EStG definiert. Riesterrente bei Tod des Versicherten Die Riester-Rente ist grundsätzlich vererbbar. Dabei ist allerdings nur die eigentliche Riester-Rente uneingeschränkt vererbbar, für den Förderanteil (Zulagen und Steuervorteile) gelten Einschränkungen. Diese sind nur an den nicht getrennt lebenden Ehepartner weitervererbbar: sofern dieser selbst einen Riestervertrag hat, fließt das ererbte Kapital inkl. Förderanteil in den bestehenden Vertrag. Alle anderen Erben müssen die staatliche Förderung zurückzahlen: vollständig, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor Erreichen des Rentenalters verstorben ist, anteilig, wenn er bereits Rentenzahlungen erhalten hat. Version 2016R1 (N1050) FinanzPortal24 GmbH ID: N7CE7-18A Seite 4 von 5
6 Vereinfachtes Verfahren mit Dauerzulagenantrag Der Kunde bevollmächtigt seinen Anbieter, im Rahmen eines normalen Zulagenantrags, für ihn jährlich den Zulagenantrag zu stellen. Die zentrale Stelle holt sich die einkommensrelevanten Daten bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Besoldungsstellen der Beamten. Der Kunde meldet nur noch Statusänderungen oder Geburten. Wichtiger Hinweis Der vorstehende Auszug zur Riester-Förderung ist eine komprimierte Zusammenfassung und erfolgt trotz größter Sorgfalt ohne Gewähr. Bei allen finanzmathematischen Berechnungen handelt es sich um modellhafte Darstellungen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Es erfolgt keine steuerliche Beratung. Für steuerliche Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Version 2016R1 (N1050) FinanzPortal24 GmbH ID: N7CE7-18A Seite 5von 5
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