Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Kollektives Arbeitsrecht. Kollektives Arbeitsrecht. Streik und Aussperrung: Definitionen

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1 1 Koalitionsrecht 2 Tarifvertragsrecht 3 Arbeitskampfrecht 4 Betriebsverfassungsrecht 5 Arbeitnehmermitwirkung im Aufsichtsrat Nr. 2 Streik und Aussperrung: Definitionen planmäßige gemeinschaftliche Arbeitsverweigerung zum Zweck, durch die Störung ein Ziel zu erreichen planmäßige Ausschließung von ArbeitnehmerInnen von Beschäftigung und Lohnzahlung gegen mehrere AN mit dem Zweck, ein Ziel zu erreichen Nr. 3 Historische Daten zum Arbeitskampfrecht 1869 GewO: Aufhebung des Koalitionsverbots im Norddeutschen Bund 1878 Sozialistengesetze 1920 Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1923 Schlichtungsverordnung 1928 Ruhreisenstreit (Aussperrung trotz Schlichtungsspruch) 1934 Verbot von Arbeitsniederlegungen Nr. 4 S. 1

2 Entwicklung des Arbeitskampfrechts 1952: Streiks gegen das neue BetrVG, LAG-Urteile zur Unzulässigkeit 1955 GS BAG: kollektiv-rechtliche Theorie des Streiks (Streik von Netzmachern) 1971 GS BAG: Grundsätze des Arbeitskampfrechts der BRD (Aussperrung von Croupiers) 1971 Massenaussperrung Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden 1978/79 Massenaussperrungen Eisen- und Stahl- sowie Druckindustrie; Massenklagen 1980 BAG: Urteil zur Parität; Urteil zur Betriebsrisikolehre/kalte Aussperrung Nr. 5 Entwicklung des Arbeitskampfrechts seit 1981 Neue Beweglichkeit bei IG Metall (Warnstreiks) 1984 BAG-Entscheidung zur Zulässigkeit von Warnstreiks in der Form Neue Beweglichkeit 1984 Streik um die 35-Stunden-Woche in der Metallindustrie; Fernwirkungen/ kalte Aussperrungen 1986 Änderung des 116 AFG (= 146 SGB III) 1988 zweite Warnstreik-Entscheidung des BAG 1994 wochenlanger Streik in der ostdeutschen Metallindustrie (Ziel: Ost-/West-Angleichung) 2009 Streiks bei der Bahn; Konkurrenz der Gewerkschaften Transnet/GDL Nr. 6 Das BAG zur Legitimität von Arbeitskämpfen (I) Arbeitskampf unerwünscht, aber in einer freiheitl. Rechtsordnung zulässig notwendig in einem freiheitl. Tarifvertragssystem Institution der Tarifautonomie Streik allein als kollektiver Akt zu betrachten soziale Adäquanz Verhältnismäßigkeit (Zweck-Mittel- Betrachtung) absolut notwendig für Gewerkschaften, sonst kollektives Betteln Nr. 7 S. 2

3 Das BAG zur Legitimität von Arbeitskämpfen (II) Aussperrung Zur Parität soziale Adäquanz; als lösende und suspendierende Aussperrung möglich (formelle) Kampfmittelparität Verhältnismäßigkeit; idr nur suspendierend zulässig (materielle) Verhandlungsparität nur als Abwehr gegen besondere Streikstrategien Materielle Kampfmittelparität, Arbeitskampfarithmetik Nr. 8 Rechtliche Anforderungen an Streiks Tariflich regelbares Ziel; Folgerungen u.a.: keine tarifliche Friedenspflicht u.a. kein politischer Streik kein Ziel, das auch auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden kann Aufruf oder Übernahme durch eine Gewerkschaft Verhältnismäßigkeit/Streik als ultima ratio (u.a.: Scheitern der Verhandlungen) Verhältnismäßigkeit in der Durchführung ( fairer Kampf, u.a. Sicherung der notwendigen Verletzung macht Streik Erhaltungs- und Notstandsarbeiten) nicht notwendig insgesamt rechtswidrig Nr. 9 Rechtliche Anforderungen an die Aussperrung Tarifbezug Ultima ratio und Verhältnismäßigkeit in der Durchführung (nur suspendierend, nicht lösend) nur zur Gewährleistung von Parität nur Abwehraussperrung nur bei Schwerpunktstreiks Arbeitskampfarithmetik : bei 25% Streikenden dürfen weitere 25% ausgesperrt werden bei 25-50% darf Aussperrung bis insgesamt 50% auffüllen bei mehr als 50% Streikenden keine Aussperrung zulässig Nr. 10 S. 3

4 Arbeitgeberverband Rechtsbeziehungen in Arbeitskämpfen Tarifvertragliche Beziehungen Gewerkschaft Mitgliedschaft einzelner AG Liefer-/Kaufverträge Deliktshaftung Individualarbeitsvertrag Zulieferer/ Abnehmer Mitgliedschaft einzelner AN Nr. 11 Individualrechtliche Rechtsbeziehungen Arbeitgeberverband Gewerkschaft einzelner AG Liefer-/Kaufverträge Individualarbeitsvertrag Zulieferer/ Abnehmer Deliktshaftung einzelner AN Nr. 12 Individualrechtliche Folgen des Arbeitskampfs Rechtmäßiger Arbeitskampf Suspendierung der Hauptleistungspflichten Maßregelungsverbot auch für streikende AußenseiterAN Haftung in Lieferverträgen nur bei Verschulden ( 280 ff BGB) Rechtswidrige Maßnahme Arbeitsvertragliche Pflichtverletzung Haftung bei Verschulden Mögliche Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ( 823 I BGB) des AG Kündigungsbefugnis der Gegenseite Nr. 13 S. 4

5 Streikarbeit (Übernahme der Arbeitstätigkeiten Streikender) Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft können Streikarbeit verweigern (BAG) Pflicht zur Durchführung von Not- und Erhaltungsarbeiten kein Verweigerungsrecht von BeamtInnen (BVerwG) 11 Abs. 5 AÜG für LeihAN 36 Abs. 3 SGB III für Arbeitssuchende Gewerkschaftsausschluss wegen Streikbruchs ist zulässig (BGH) Nr. 14 Kollektivrechtliche Beziehungen Arbeitgeberverband (Tarif)Vertragliche Beziehungen Gewerkschaft Deliktshaftung einzelner AG einzelner AN Nr. 15 Kollektivrechtliche Folgen des Arbeitskampfs Rechtmäßiger Arbeitskampf Organisation von Erhaltungsarbeiten Einwirkung auf Mitglieder Rechtswidrige Maßnahme Verletzung tariflicher Pflichten mögliche Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einzelner AG ( 823 I BGB) Zurechnung bei Streikleitern: 31 BGB; bei Streikposten: 831 BGB Nr. 16 S. 5

6 Das Arbeitskampfrisiko Anspruch AN AG auf Entgeltzahlung ( 615 Satz 1/3 BGB) Arbeitgeber trägt Betriebs- und Wirtschaftsrisiko Arbeitskampfrisiko von AN zu tragen bei Teilstreik in einem Betrieb Wellenstreik, wenn AG Betrieb nicht mehr organisieren kann Fernwirkungen mit Einfluss auf Parität im Kampfgebiet z.b., wenn Verbände miteinander verbunden sind Nr. 17 Der Eingriff in Arbeitskämpfe nach 146 Abs. 3 SGB III Keine Leistungen der Arbeitsförderung bei Beteiligung des AN an einem inländischen Arbeitskampf Arbeitskampf im Tarifgebiet des jeweiligen Betriebs Arbeitskampf in der Branche, wenn Hauptforderungen in beiden Tarifgebieten nach Art und Umfang gleich (Forderung ist beschlossen oder als beschlossen anzusehen) und Arbeitskampfergebnis wird aller Voraussicht nach im Wesentlichen übernommen Nr. 18 Regelmäßiger Ablauf von Tarifbewegungen bis zum Arbeitskampf in Deutschland Verhandlungen beginnen bereits vor Auslaufen eines TV Verhandlungsbegleitende Warnstreiks und öffentliche Aktionen Urabstimmung über Streiks gemäß gewerkschaftlichen Satzungen Beginn des Erzwingungsstreiks Nr. 19 S. 6

7 Warnstreik - Erzwingungsstreik Warnstreik Erzwingungsstreik Dauer kurzfristig, kurz, befristet langfristig (ab mehreren Tagen), oft unbefristet Zeitpunkt/ Verfahren finanzielles Risiko Vor Urabstimmung Ohne Vorstandsbeschluss Beschäftigte Nach Urabstimmung und Vorstandsbeschluss nach Ablauf der Friedenspflicht Unterstützungsleistungen durch Gewerkschaft Nr. 20 Die Zulässigkeit von Warnstreiks Geltung der allgemeinen Grundsätze? BAG 1984: ultima-ratio-prinzip eingeschränkt BAG 1988: ja Anwendung des ultima-ratio-prinzips BAG 1988: konkludente Erklärung des Scheiterns der Verhandlungen Verhandlungsbegleitende Warnstreiks als milderes Mittel? Nr. 21 Besondere Streikziele oder Streikformen Politischer Streik Proteststreik Sympathie-/Solidaritätsstreik wilder Streik Nr. 22 S. 7

8 Die Zulässigkeit des Solidaritäts-/Sympathiestreiks Zulässig in Ausnahmefällen? enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen AG und Tarifgegner Einflussmöglichkeit des AG auf den Verband AG hat Neutralität verletzt (zb durch Übernahme der Produktion) aus Gründen der Parität des Hauptarbeitskampfs? bevorstehende Übernahme der Forderungen durch Haustarifvertrag? Nr. 23 Wilder Streik Deutschland: kollektivrechtliche Interpretation kollektive Ausübung des Zurückbehaltungsrechts als Individualakt auf dem Boden des Einzelvertrags möglich BAG: klare und eindeutige Erklärung Art. 6 Nr. 4 ESC verbietet Gewerkschaftsmonopol? Nr. 24 Der Arbeitskampf im öffentlichen Dienst und bei hoheitlichen und ähnlichen wesentlichen Tätigkeiten Problembereiche Versorgungseinrichtungen BeamtInnen-Status Rechtsfrage(n) rechtliche Antworten Verhältnismäßigkeit in (der Durchführung)? Einschränkungen bei wesentlichen Diensten? (ILO-Recht) Tariflich regelbares Ziel? Dt.land: kein Streikrecht, da Arbeitsbedingungen gesetzlich geregelt deutsches Recht: allgemeine Verpflichtung zu Notdienstvereinbarungen u.ä. Nr. 25 S. 8

9 andere Kampfformen der Arbeitnehmerseite Wahrnehmung von Rechten kollektives Zurückbehaltungsrecht Verweigerung von Überstunden Dienst nach Vorschrift Kollektive Kampfformen im engeren Sinn Bummelstreik Betriebsbesetzung, Sperrung des Betriebs Sabotage Käuferstreik, Boykottaufruf, Gründung von Konkurrenzunternehmen Betriebsstörung durch Flash-Mob Nr. 26 Firmentarifverträge und Arbeitskämpfe bei Verbandsbindung des AG Individuelle Koalitionsfreiheit allenfalls berührt bei Maßnahmen zum gezielten Herausbrechen aus Verband Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers Verhandlungsparität grundsätzlich anzunehmen (zur Tariffähigkeit auch 2 I TVG) geht mit Verbandseintritt nicht verloren (str.) Friedenspflicht: relativ, auf Gegenstand des TV/der Forderung bezogen Kampfparität ist grundsätzlich anzunehmen Nr. 27 Schlichtung Zwangsschlichtung: verbindlicher Spruch einer staatlichen Stelle Schlichtungszwang: Einlassungszwang; Schlichtungsversuch Art. 9 III: keine Zwangsschlichtung; Schlichtungsversuch nicht Voraussetzung für Arbeitskampf aber z.t. landesrechtlicher Schlichtungszwang vereinbarte Schlichtungsverfahren Nr. 28 S. 9

10 Koalitionsrechte und europäische Wettbewerbsfreiheit Nationales Arbeitskampfrecht: Einschränkung von Freiheiten der betroffenen Unternehmer (Art. 28, Art. 49 EG-V)? (Vaxholm C 341/05, Viking) Rechtfertigung durch europäische Grundrechte? Nationales Tarifrecht: Wettbewerbsbeschränkung nach Art. 81? (EuGH Albany): Tarifverträge fallen nicht darunter Verwirklichung sozialpolitischer Ziele (Verbesserung der Beschäftigung und der Arbeitsbedingungen) Nr. 29 Eckpunkte des Viking-Urteils Eingriff in die Niederlassungsfreiheit Vorrang des Gemeinschaftsrechts Art. 43 enthält Beschränkungsverbot direkte und horizontale Wirkung Keine Ausnahme für Sozialbereich Rechtfertigung mit legitimen Allgemeininteressen Arbeitnehmerschutz kann zwingender Grund des Allgemeininteresses sein kollektive Maßnahme ist zulässiges Instrument des Arbeitnehmerschutzes Maßnahme muss Arbeitnehmerschutz dienen Verhältnismäßigkeit des Eingriffs Nr. 30 S. 10

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