Partizipation. Vollständige Version. Ein Teil von BNE Partizipation

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1 Partizipation Vollständige Version Ein Teil von BNE Partizipation

2 Schule Gettnau Partizipation Ebene I SchülerInnen (neu überarbeitet) Ebene II Lehrteam (folgt zu einem späteren Zeitpunkt ) Ebene III Eltern (bestehend, siehe Konzept Elternmitwirkung) Visionsidee: Diese Gremien tagen einmal jährlich zusammen. Ebene I Die Umsetzung der Partizipation Ebene I SchülerInnen wird in drei Teile gegliedert: Teil 1 Konzept Teil 2 Leitfaden Teil 3 Umsetzungshilfen Das Konzept, der Leitfaden und die Umsetzungshilfen zur Partizipation der Schule Gettnau wurden für Erwachsene erarbeitet. Zusätzlich wird ein für die SchülerInnen verständliches Dokument mit den wichtigsten Inhalten erstellt. Teil 1 Konzept Die UNO verabschiedete im Jahre 1989 die UN Kinderrechtskonvention, und die Schweiz ratifizierte 1997 diese Verpflichtung. Diese Konvention stützt sich auf vier Grundprinzipien. Eines davon ist das Recht auf Anhörung und Partizipation (Mitbeteiligung). Somit ist auch die Schule Gettnau zur Partizipation auf allen Ebenen mit allen Beteiligten verpflichtet. Partizipation ist eine Grundhaltung und ist im Leitbild der Schule Gettnau verankert. Sie wird von allen Schulgremien unterstützt. 1. Leitgedanken Im Leitbild verpflichtet sich die Schule Gettnau zu den Werten der Partizipation. Darin steht: D) Die Gettnauer Schülerinnen und Schüler können in definierten Bereichen mitbestimmen. F) Rituale und Anlässe sind ein fester Bestandteil unseres Schullebens und fördern den Gemeinschaftssinn. G) Wir sind auf dem Weg zu einer BNE Schule und entwickeln dieses Profil weiter. 2. Ziele Die übergeordneten Ziele der Partizipation an der Schule Gettnau sind: Schulhausklima, Schulhauskultur und Schulqualität positiv beeinflussen Einen Beitrag zu mündigen und demokratischen Menschen leisten Aktive Prävention gegen Gewalt und Gleichgültigkeit betreiben Partizipation als wesentlichen Teil von BNE sehen, entsprechend gewichten, leben und umsetzen Partizipation Schule Gettnau Februar 2014 Seite 1

3 3. Voraussetzungen Eine wichtige Voraussetzung stellt die Haltung der Lehrpersonen dar. Sie geben den Lernenden Vorschussvertrauen und regelmässige Gelegenheiten, eine Meinung zu bilden und zu vertreten. Sie trauen den SchülerInnen zu, dass sie fähig sind, eine gerechte, objektive, für alle geltende Lösung zu erarbeiten und sich daran zu halten. Wichtige Voraussetzungen dazu sind: offene Gesprächskultur Diskussion über die Schulhauskultur Gemeinsam gelebter Weg zum Konsens Transparenz im Schulteam Geduld 4. Aufbau der Partizipation (Modell) Als kleine Schule arbeitet Gettnau mit allen Bereichen der Partizipation. Das Modell der Schule Gettnau sieht folgendermassen aus: Klassenrat (KR) Delegiertenversammlung (DV) Vollversammlung (VV) 5. Kompetenzbereiche (Vollversammlung) 5.1. Beschlüsse Die Vollversammlung hat das Recht auf abschliessende Entscheidungen: Inhalt von 2 Schulhalbtagen im Zusammenhang mit dem Jahresthema selber bestimmen Anschaffungen: Zum Beispiel von Spielgeräten (Finanzkompetenz von Fr pro Schuljahr) Projekte für die Schulgemeinschaft Wahl des Ritters / der Ritterin des Schulhauses 5.2. Antragsrecht Die Vollversammlung hat Antragsrecht gegenüber dem Lehrteam und der Schulpflege. Beispiele: Änderung betreff Hausordnung, Spiel- und Pausenplatzregeln Einrichtungen und Bauten auf dem Schulgelände Änderungen im Leitfaden des Partizipationskonzeptes 6. Finanzielle Mittel (siehe Dokument "Finanzkompetenz der Vollversammlung") Der Vollversammlung stehen Fr pro Schuljahr für Reparaturen von Spielgeräten aus der Spielkiste und Neuanschaffungen von Spielgeräten zur Verfügung. 7. Zeitressourcen Eine Lehrperson leitet jeweils die Versammlung. Diese Arbeit gilt als Kustode. 8. Evaluation Das Konzept wird im Jahr 2020 evaluiert. Anpassungen müssen von allen Gremien (Schulpflege, Schulleitung, Lehrteam und SchülerInnen) abgesegnet werden. Geduld bringt Rosen! Sie braucht es auch, was die Partizipation betrifft. Partizipation ist nicht plötzlich da, sondern wächst wie die Rosen. Genau das aber ist das Ermutigende. Man darf sich Zeit lassen, man darf Fehler machen und kann aus Erfahrung lernen. (T. Jaun, Präsident Kinderlobby Schweiz) Partizipation Schule Gettnau Februar 2014 Seite 2

4 Teil 2 Leitfaden Der Leitfaden dient den Lehrpersonen als Anleitung, wie Partizipation an der Schule Gettnau umgesetzt werden soll. Neue Lehrpersonen können sich damit schnell in die Abläufe der Mitbestimmung der Schule einarbeiten. Der Leitfaden kann wenn nötig ergänzt oder abgeändert werden. Aufbau der Partizipation Als kleine Schule arbeitet Gettnau mit allen Bereichen der Partizipation, also auch mit den sich seit Jahren bewährten Vollversammlungen. So umfasst dieses Modell die Bereiche Klassenrat (ganze Klasse) Delegiertenversammlung (Vertretung aus allen Klassen) Vollversammlung (ganze Schule mit SchülerInnen und Lehrpersonen) Natürlich soll auch ausserhalb dieser Gefässe im Schulalltag die Partizipation gelebt werden. Mögliche Bereiche und Themen findet man bei den Umsetzungshilfen. 1. Klassenrat 1.1. Zusammensetzung Der Klassenrat setzt sich aus allen SchülerInnen der Klasse und der Klassenlehrperson zusammen Ziele und Aufgaben des Klassenrates Der Klassenrat... ermöglicht allen SchülerInnen, ihre Meinung in einem vertrauten Rahmen einzubringen. dient als gute Vorbereitung auf die Arbeit in der Delegiertenversammlung und Vollversammlung. ist eine optimale Möglichkeit, Anliegen und Probleme der SchülerInnen in der Klasse frühzeitig zu besprechen. gibt den SchülerInnen Mitverantwortung in problematischen Situationen. Gemeinsam mit den Lehrpersonen tragen sie die Verantwortung, dass in der Klasse gut gelernt werden kann. gibt den SchülerInnen die Möglichkeit, Gesprächsregeln zu trainieren, eine Meinung zu äussern, zu argumentieren, Lösungsstrategien zu entwickeln und Entscheidungen zu suchen, die für möglichst alle akzeptabel sind. wählt die zwei Delegierten pro Klasse für die Delegiertenversammlung. ist das entscheidende Gremium, welches Themen über die Klassendelegierten in die Delegiertenversammlung bringt und Beschlüsse/Aufgaben aus der Delegiertenversammlung nochmals bespricht oder umsetzt. unterstützt die SchülerInnen bei Vorbereitungen und Meinungsbildungen für die Vollversammlung Struktur des Klassenrates Der Klassenrat findet regelmässig (mindestens 1x pro Monat) statt. Für den Klassenrat können Lektionen von Ethik und Religionen, Mensch und Umwelt oder Deutsch eingesetzt werden. Während dem Klassenrat sollen alle Anwesenden einander sehen können. Partizipation Schule Gettnau Februar 2014 Seite 3

5 Die Leitung der Sitzung hat je nach Schulstufe entweder die Lehrperson oder ein/e SchülerIn. Eine Mischform ist ebenfalls möglich. Die SchülerInnen sind langsam an diese Leitungsform heranzuführen (siehe Teil 3 Umsetzungshilfen) Die SchülerInnen können Themen und Ideen vorgängig mittels einer Pinwand, Briefkasten etc. einbringen. Die Leitung gibt nach Möglichkeit die Klassenratsthemen allen Beteiligten bekannt. Probleme und Ideen sollen im Klassenrat angesprochen werden. Bei sensiblen Themen sucht die Lehrperson das Vorgespräch mit den betroffenen Personen. Der Ablauf des Klassenrates soll immer möglichst gleich verlaufen. (siehe Teil 3 Umsetzungshilfen) Die Beschlüsse des Klassenrates werden entweder von der Lehrperson oder von SchülerInnen in einem Protokoll aufgeschrieben. (siehe Teil 3 Umsetzungshilfen) Das Protokoll kann in einem Ordner (Heft) abgelegt werden und ist so jedem/r SchülerIn der Klasse zugänglich. Es wird nur wenn es nötig ist abgestimmt. Optimal ist, wenn möglichst alle mit einem Beschluss einverstanden sind. (siehe Teil 3 Umsetzungshilfen: Entscheidungsabläufe) Findet der Klassenrat keine Lösung, wird das Problem auf einen nächsten Klassenrat vertagt Rechte Die Gespräche, die im Klassenrat behandelt wurden, sind vertraulich. 2. Delegiertenversammlung 2.1. Zusammensetzung Die Delegiertenversammlung setzt sich grundsätzlich aus zwei Vertretern jeder Abteilung zusammen. Bei Mischklassen muss jede Klasse mit einem/r SchülerIn vertreten sein. Eine optimale Aufteilung von Knaben und Mädchen soll beachtet werden. Die KG-Lehrpersonen entscheiden selber, ob und wann sie zwei SchülerInnen als Delegierte einsetzen wollen. Evtl. kann jemand mehr als einmal in der Primarschulzeit Delegierte/r sein. Bevorzugt werden diejenigen SchülerInnen, die noch nie Delegierte waren. Es darf jedoch niemand dazu gezwungen werden. SchülerInnen, die ihre Delegiertenrolle nicht korrekt wahrnehmen, können von der verantwortlichen Person der Partizipation ersetzt werden Aufgaben Anliegen aus dem Klassenrat in die Delegiertenversammlung bringen Rückmeldungen und Aufträge aus der Delegiertenversammlung in den Klassenrat bringen Vollversammlungen vorbereiten Vollversammlungen mitorganisieren, Teilbereiche leiten Aufträge aus der Vollversammlung als MithelferIn umsetzen 2.3. Rechte Die Aufgabe als Delegierte/r ist ein Ehrenamt. Die Gewählten werden nach der ersten Vollversammlung fotografisch an der Informationswand präsentiert. Zusätzliche Arbeiten der Delegierten ausserhalb der Schulzeit werden speziell erwähnt. Partizipation Schule Gettnau Februar 2014 Seite 4

6 3. Vollversammlung 3.1. Zusammensetzung An der Vollversammlung nehmen alle SchülerInnen des Kindergartens und der Klasse mit den Lehrpersonen teil Aufgaben der Vollversammlung Hausordnung besprechen Spiel- und Pausenplatzregeln bearbeiten Ritter / Ritterin des Schulhauses wählen Schnupperangebote vorschlagen und auswählen Vorbereitungen aufs neue Jahresthema machen: z. B. Jahresmotto auswählen oder kreieren, ausgewählte Bereiche mitbestimmen ) 3.3. Struktur der Vollversammlung Häufigkeit und Zeitdauer Die Versammlung findet mindestens 3x pro Schuljahr statt und dauert gewöhnlich eine Lektion. In der Regel im September/Oktober, Januar/Februar und April/Mai. Die Daten werden Anfang Schuljahr bekannt gegeben. Zusätzliche Versammlungen werden einberufen, wenn sie von der Mehrheit des Lehrteams oder mindestens 30 SchülerInnen mittels einer Unterschriftensammlung verlangt werden Leitung der Versammlung Eine Lehrperson ist verantwortlich für die Versammlung. Die Delegierten der Klassen helfen bei der Organisation und Leitung der Versammlung mit. Diese Arbeit gilt für die BNE-Lehrperson als Kustode Rederecht Zwei Äffchen begleiten die Versammlung. Wer reden will, bekommt ein Äffchen. Das grosse Äffchen ist für die SchülerInnen, das kleine für die Erwachsenen. Die SchülerInnen und Lehrpersonen haben Antrags- und Rederecht Protokollführung Zwei SchülerInnen der 5./6. Kl. protokollieren die Beschlüsse und den Verlauf der VV. Das Protokoll wird am Anschlagbrett aufgehängt und an der nächsten Vollversammlung vorgelesen und genehmigt Durchführung Die Versammlung findet normalerweise in der Turnhalle statt. Die Leitung setzt Lehrpersonen und Delegierte als StimmenzählerInnen ein. Das Wahlprozedere wird im Voraus bekannt gegeben. (siehe Teil 3 Umsetzungshilfen: Mögliche Wahlverfahren) Ablauf Gemeinsames Einstiegsritual Vorstellen der Themen Diskussionen und Beschlussfassung im Plenum Ehrungen, Auszeichnungen für Verdienste Spontane Meldungen unter Verschiedenem Abschlussritual Partizipation Schule Gettnau Februar 2014 Seite 5

7 Mögliche Arbeitsformen Diskussionen im Plenum Vertiefung und Kleingruppen nach Bedarf (Plakatgestaltung ) Mit verschiedenen Methoden Ideen und Gedanken sichtbar machen 3.4. Rechte und Pflichten Vorbereitung Die Vollversammlung wird von der verantwortlichen Lehrperson und den Delegierten vorbereitet. Es findet mindestens eine Delegiertenversammlung im Vorfeld statt Themen Bis zwei Wochen vor der Delegiertenversammlung können SchülerInnen, Lehrpersonen, Elternrat oder Schulpflege Themen für die nächste Vollversammlung schriftlich bei der Leitung einreichen. Spezielle Themen werden im Lehrteam vorbesprochen Antragsrecht Die Versammlung hat Antragsrecht gegenüber dem Lehrteam und der Schulpflege: Beispiele: Änderung betreff Hausordnung, Spiel- und Pausenplatzregeln Einrichtungen und Bauten auf dem Schulgelände Änderungen im Leitfaden des Partizipationskonzeptes Stimmrecht Es sind alle SchülerInnen stimmberechtigt. Die Lehrpersonen haben kein Stimmrecht Beschlüsse Die Versammlung hat das Recht auf abschliessende Entscheidungen: Inhalt von zwei Schulhalbtagen im Zusammenhang mit dem Jahresthema Anschaffungen: z. B. Spielgeräte (Finanzkompetenz von Fr pro Schuljahr, abzüglich Reparaturen an Spielgeräten aus der Spielkiste.) Weiterarbeit und Vertiefung zwischen den Versammlungen Die Versammlung hat das Recht, Arbeitsgruppen zu wählen, welche Aufträge bis zur nächsten Vollversammlung erledigen. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe kann sein: Jede Klasse ist vertreten Offene Zusammensetzung nach Interessen Freiwillige Delegierte Arbeitsgruppe Partizipation: Lehrpersonen: Eugen Wechsler, Theres Müller-Tanner, Priska Zettel-Arnet Mitglieder Elternrat: Bruno Erni, Franz Meier SchülerInnen: Naomi do Nascimento, Gabriela Lasku Rückmeldungen aus dem Teilnetzwerk "Partizipation" sind in diesem Konzept integriert worden. Von diesem Konzept gibt es eine gekürzte Version für Schülerinnen und Schüler. Partizipation Schule Gettnau Februar 2014 Seite 6

8 Teil 3 Umsetzungshilfen 1. Allgemein Kinderrechte Konfliktdiskussionen Philosophische Werkzeuge Problemlösungsmöglichkeiten Wahlverfahren 2. Klassenrat Gesprächsregeln in Klassendiskussionen Klassenrat auf der Unterstufe: Beispiel Kastanienbaum Klassenrat Gesprächsregeln Möglicher Ablauf Protokollvorlage Sitzungsleitung Themengebiete Themensammlung Schüler leiten den Klassenrat: Beispiel Zürich Schüler leiten den Klassenrat: Titel 3. Delegiertenversammlung Liste der Delegierten Protokoll einer Delegiertenversammlung Themen für die Vorbereitung einer Delegiertenversammlung 4. Vollversammlung Ablauf einer Vollversammlung Ablauf einer Vollversammlung: Titel Finanzkompetenz der Vollversammlung Protokoll der Vollversammlung: Vorlageraster Protokoll einer Vollversammlung Ritter des Schulhauses Ritter des Schulhauses: Kopiervorlage Diese Auflistung wird laufend ergänzt. Partizipation Schule Gettnau Februar 2014 Seite 7

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