Jahresberichte BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g., Berlin BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v., Berlin

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1 Jahresberichte 2004 BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g., Berlin BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v., Berlin Altersversorgung für die Finanzwirtschaft

2 BVV auf einen Blick Anzahl Mitglieds-/Trägerunternehmen Anwärter Rentner Mio.e Jahresrentenansprüche Gezahlte Leistungen Verlustrücklage Deckungsrückstellung Kapitalanlagen Beitragseinnahmen Betriebskostensatz* 2,3% 2,2% 2,2% 2,0% Laufende Vermögenserträge Nettoverzinsung 5,0% 4,4% 4,1% 6,6% Bilanzsumme Überschuss Überschusssätze Alttarife Anpassungszuschlag 0% 0% 0% 2,50% Sonderzuschlag 25% 25% 40% 40% Neutarife Anpassungszuschlag 0,5% 0,5% 0,5% * direkte Verwaltungsaufwendungen für den Versicherungsbetrieb im Verhältnis zu den gebuchten Beiträgen

3 Inhalt Seite Bericht des Vorstandes 2 Jahresbericht 2004 des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. 13 Organe, leitende Mitarbeiter, Verantwortlicher Aktuar, Treuhänder, Abschlussprüfer Lagebericht Jahresabschluss 2004 Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrates Anlagen zum Lagebericht und Anhang Statistische Angaben zum Jahresbericht Jahresbericht 2004 der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. 59 Organe, Abschlussprüfer Lagebericht Jahresabschluss 2004 Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrates Verzeichnis der Mitglieds- und Trägerunternehmen 67 Verzeichnis der außerordentlichen Mitgliedsunternehmen 79 1

4 Bericht des Vorstandes Reform der Alterssicherung Die Reform der Alterssicherung in Deutschland ist mittlerweile ein gutes Stück vorangekommen. Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), die zum bzw in Kraft getreten sind, wurden die Weichen für den gleitenden Umbau unserer Alterssicherungssysteme gestellt. Gesetzliche Rentenversicherung Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ändert sich die politische Blickrichtung. War in der Vergangenheit das Leistungsniveau der zentrale Gegenstand der Rentenpolitik, so wird dieser künftig das Beitragsniveau sein. Angestrebt wird, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 die Marke von 20 % und bis zum Jahr 2030 die Marke von 22 % nicht übersteigt. Erreicht werden soll dieses Ziel durch eine veränderte Rentenformel, mit der eine automatische Begrenzung auf der Ausgabenseite in das System eingeführt wird. Die weiterhin prinzipiell aus der Lohnentwicklung abgeleitete Rentenanpassung wird durch den so genannten Riester- Faktor bis 2010 jährlich um 0,6 Prozentpunkte gekürzt. Damit wird berücksichtigt, dass sich auch für die Arbeitnehmer durch den Aufbau einer Riester-Rente das verfügbare Einkommen vermindert. Ferner wird mit dem Nachhaltigkeitsfaktor die sich künftig verschlechternde Relation von Beitragszahlern zu Rentenempfängern durch eine weitere Kürzung der künftigen Rentenanpassungen um durchschnittlich 0,7 Prozentpunkte pro Jahr berücksichtigt. Dieser Entlastungsmechanismus bei der Finanzierung der GRV kann allerdings nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die Lohnentwicklung des Vorjahres also die Ausgangsgröße für den nach der Rentenformel zu ermittelnden Anpassungssatz zu entsprechend hohen Werten führt, um die vorgenannten Minderungen möglich zu machen. Der Gesetzgeber wollte hier nicht soweit gehen, wie die Empfehlungen der Rürup-Kommission, auch echte Minus-Anpassungen, d.h. also Rentenkürzungen zuzulassen, um die erforderliche Entlastungswirkung herbeizuführen. Bei den derzeitigen Lohnsteigerungsraten wird die aus der neuen Rentenformel resultierende Entlastung voraussichtlich nicht ausreichen, um den vorgegebenen Beitragspfad (20 % bis 2020; 22 % bis 2030) einzuhalten. Die einzig kurzfristig wirksame Maßnahme zur Rettung dieser Ziele wäre dann ein erhöhter Bundeszuschuss. Als weitere Stellschraube zur langfristigen Stabilisierung der Rentenfinanzierung bleibt die aus unserer Sicht unvermeidliche und von der Rürup- Kommission empfohlene Anhebung der Regelaltersgrenze auf (zunächst) 67 Jahre. Es ist wohl davon auszugehen, dass dieses Thema auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2006 vertagt wird. Mit den dargestellten Reformmaßnahmen erhält die GRV künftig eine andere neue Rolle zugewiesen. In der Vergangenheit konnte bei langjährig Versicherten die gesetzliche Rente alleine den Lebensstandard im Alter weitgehend sichern. In der Zukunft wird dieses Ziel nur noch im Rahmen einer Verbundlösung erreicht, bei der zur Grundrente aus der GRV weitere Bausteine aus betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge hinzukommen müssen. Das Alterseinkommen eines durchschnittlichen, ehemals abhängig Beschäftigten setzt sich heute zu etwa 85 % aus der GRV-Rente, 5 % aus der Betriebsrente und 10 % aus privater Vorsorge zusammen. In der langfristigen Perspektive, d.h. in den nächsten 40 Jahren, wird die gesetzliche Rente (Netto-Standardrente) nur noch etwa 67 % zum Alterseinkommen beitragen. Die zur Sicherung des Lebensstandards fehlenden 33 % müssen dann aus der ergänzenden (kapitalgedeckten) Vorsorge kommen. Nach einer aktuellen Studie der Deutsche Bank Research ist es zur Schließung der künftig zu erwartenden Versorgungslücke erforderlich, neben dem Beitrag für die Riester-Rente je nach Geburtsjahrgang weitere 1 % bis 5,5 % des Nettoeinkommens für die Altersvorsorge aufzuwenden. Für die Mitarbeiter des privaten Bankgewerbes ist die Ausgangssitu- 2

5 Bericht des Vorstandes ation insofern günstiger, als der aufgezeigte Vorsorgebedarf durch die hier übliche betriebliche Altersversorgung teilweise vom Arbeitgeber gedeckt wird. Den verbleibenden Bedarf kann der Mitarbeiter im Rahmen der BVV-Versorgung decken, und zwar sowohl im Wege der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung als auch der ergänzenden Eigenvorsorge. Ergänzende Eigenvorsorge Mit dem AVmG und dem AltEinkG hat der Gesetzgeber mehrere attraktive Möglichkeiten für den Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Eigenvorsorge geschaffen. Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung ( Eichel-Rente ) Beiträge des Arbeitgebers an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen können bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zzgl (in 2005 also insgesamt jährlich ) steuerfrei geleistet werden. Bei vor dem erteilten Altzusagen tritt an die Stelle des Betrages von die Möglichkeit, weiterhin die Pauschalbesteuerung nach 40 b EStG zu nutzen. In Verbindung mit dem in 2002 eingeführten Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung kann dieser Weg also soweit nicht bereits durch originäre Arbeitgeberbeiträge ausgeschöpft zum steuerfreien Aufbau einer arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente, der so genannten Eichel-Rente, genutzt werden. Auch schon vor den jetzt umgesetzten Reformmaßnahmen konnten Arbeitnehmer steuerfrei eine Betriebsrente aufbauen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zu Gunsten einer rückgedeckten Unterstützungskasse oder einer Pensionszusage anbietet. Der BVV hat seinen Mitgliedern diese Möglichkeit mit dem Angebot der rückgedeckten Unterstützungskasse seit 1999 eröffnet. Förderrente ( Riester-Rente ) Beiträge aus dem versteuerten Nettoeinkommen zu Gunsten einer Riester-Rente werden im Rahmen der stufenweise bis 2008 steigenden Höchstbeträge durch staatliche Zulagen gefördert bzw. im Wege der Günstigerprüfung durch Sonderausgabenabzug im Ergebnis steuerfrei gestellt. Basisrente ( Rürup-Rente ) Die Basisrente ist eine der gesetzlichen Rente nachgebildete, monatlich zahlbare, lebenslange Leibrente. Um den Versorgungszweck sicherzustellen, ist der Rentenanspruch weder übertragbar noch beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar oder vererbbar. Für Beiträge zum Aufbau einer Basisrente wurde mit dem AltEinkG ein neuer Sonderausgabenabzug geschaffen, der beginnend mit dem Jahr 2005 in Höhe von / für Ledige/Verheiratete im Rahmen einer Übergangsregelung bis 2025 schrittweise auf / steigt. Da dieser Sonderausgabenabzug jedoch vorrangig und ebenfalls schrittweise steigend durch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur GRV ausgeschöpft wird, bleibt bei Arbeitnehmern für die Basisrente nur ein begrenzter Abzugsspielraum übrig. Sonstige Rentenversicherungen ( Privatrente ) Aus dem versteuerten Nettoeinkommen können Beiträge zu einem Rentenversicherungsvertrag geleistet werden, der nicht die Kriterien der Rürup-Rente erfüllt beispielsweise durch die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr im vorzeitigen Todesfall. Von dieser so genannten Privatrente wird später nur der Ertragsanteil, der jetzt mit dem AltEinkG weiter abgesenkt wurde, versteuert. In Abhängigkeit von der individuellen Einkommenssituation kann dies ebenfalls eine interessante Variante für die Altersvorsorge sein. Förder-, Basis- und Privatrente können sowohl bei privaten Versorgungsträgern als auch im Rahmen betrieblicher Altersversorgung, beispielsweise bei einer Pensionskasse, abgeschlossen werden. Insgesamt ergibt sich daraus eine Viel- 3

6 Bericht des Vorstandes zahl von Gestaltungsmöglichkeiten für die ergänzende Eigenvorsorge. Vor dem Hintergrund einer völlig unterschiedlichen Ausgestaltung der staatlichen Förderung in den einzelnen Vorsorgewegen, höchst komplexer und dem Normalbürger kaum noch vermittelbarer Regelungen im Steuerrecht, unterschiedlicher Regelungen für die Sozialversicherungs-Verbeitragung sowie einer jedenfalls bisher unzureichenden Aufklärung über das tatsächliche Ausmaß der künftig zu erwartenden Versorgungslücke bleibt abzuwarten, ob die Einführung der ergänzenden Eigenvorsorge auf freiwilliger Basis gelingt. Ein bewusster Verzicht auf finanzielle Gestaltungsspielräume in der Erwerbsphase fällt schwer. Hier ist also noch viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten, um die Reform der Alterssicherung mit ihrer freiwilligen Ergänzungskomponente zum Erfolg zu führen. Es bleibt abzuwarten, ob die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten den Verbreitungsgrad fördert und nicht eher hemmend wirkt. Die bisherigen Abschlusszahlen sind mit Ausnahme der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung noch nicht sehr ermutigend. Rentenbesteuerung Das in der Altersversorgung international weit verbreitete Prinzip der nachgelagerten Besteuerung also Steuerfreiheit der Beiträge und volle Versteuerung der späteren Rente galt in Deutschland bisher nur für bestimmte Versorgungsformen, insbesondere die Beamtenpensionen sowie Renten aus Unterstützungskassen und Pensionszusagen. Mit dem AltEinkG findet dieses Prinzip künftig auch Anwendung auf die gesetzliche Rente sowie die neu eingeführte Basisrente. Auch in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung greift für künftig zu erwerbende Ansprüche weitgehend die nachgelagerte Besteuerung. In der GRV gilt für alle Bestandsrenten sowie den Rentenzugang 2005 ein steuerfreier Anteil von 50 %. Der so ermittelte steuerfreie Euro-Betrag bleibt für diese Rentner zukünftig festgeschrieben. Für Rentenzugänge in den Folgejahren wird der steuerfreie Rententeil im Rahmen einer Übergangsregelung sukzessive abgebaut, bis er im Jahr 2040 auf Null gesunken ist. Ab diesem Zeitpunkt ist die gesetzliche Rente für zukünftige Rentenzugänge voll zu versteuern. Für Renten aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen richtet sich die Rentenversteuerung nach den Verhältnissen bei der Beitragszahlung: Nur der Rententeil, der aus steuerfreien oder zulagegeförderten Beitragszahlungen resultiert, unterliegt der Vollversteuerung. Rententeile aus (individuell oder pauschal) versteuerten Beiträgen unterliegen weiterhin nur mit dem Ertragsanteil der Versteuerung. Der Ertragsanteil wurde dabei durch das AltEinkG zur Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung weiter abgesenkt. Er beträgt jetzt für Renten, die beispielsweise im Alter 63 begonnen haben, nur noch 20 % statt bisher 29 %. Nach den Beispielrechnungen des Bundesfinanzministeriums führt die neue Rentenbesteuerung für den Normalrentner, der neben seiner gesetzlichen Rente keine oder nur geringe zusätzliche Einkünfte hat, zu keiner Steuerzahlung. Anders liegen die Verhältnisse jedoch bei Rentenempfängern, die neben ihrer gesetzlichen Rente über weitere Einkünfte wie beispielsweise Betriebsrenten oder Zins- und Mieteinnahmen verfügen. In diesen Fällen kommt es ab 2005 zu spürbaren Besteuerungseffekten, wie die Tabelle 1 zeigt. Die Rentenempfänger aus dem Bereich der Finanzwirtschaft, die in aller Regel über eine gute betriebliche Altersversorgung verfügen, werden hiervon vermutlich betroffen sein. Tabelle 1 zeigt die Situation für Bestandsrentner und die im Jahr 2005 neu zugehenden Renten. Für die künftigen Rentenbeginnjahre ab 2006 verschärft sich dann in Folge der Übergangsregelung schrittweise die Besteuerungswirkung, bis für das Rentenbeginnjahr 2040 die Vollversteuerung erreicht ist, siehe Tabelle 2. 4

7 Bericht des Vorstandes Tabelle 1 Monatliche Alterseinkünfte Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag Alleinstehende gesetzliche zusätzliche Summe bisheriges Alterseinkünfte- Differenz Rente Betriebsrente*) Recht gesetz ,67 16, ,58 39, ,58 1, ,75 16, ,75 65,75 Verheiratete ,50 105,67 86, ,17 19, ,17 182,58 131, ,50 4, ,17 77, ,17 277,08 186,91 *) soweit steuerpflichtig Quelle: Bundesministerium der Finanzen Tabelle 2 Monatliche Alterseinkünfte Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag Alleinstehende gesetzliche zusätzliche Summe Rentenbeginn im Jahr Rente Betriebsrente*) Verheiratete *) soweit steuerpflichtig Quelle: Bundesministerium der Finanzen und weitere Berechnungen In der Öffentlichkeit bisher wenig beachtet wurde eine weitere, durch das AltEinkG eingeführte Änderung, die das Besteuerungsverfahren betrifft: Ab 2005 sind alle gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungsträger verpflichtet, ihre Rentenzahlungen an eine zentrale Stelle zu melden, die diese Daten dann gebündelt pro Rentenempfänger an die Finanzämter weitergibt. Abzuwarten bleibt, ob die Finanzverwaltung die für 2005 gemeldeten Daten auch zum Anlass nehmen wird, in bestimmten Fällen die Vergangenheit im Rahmen der 10-jährigen Verjährungsfrist aufzurollen. Die Bundesregierung hatte dieses Problem durchaus erkannt und im Frühjahr vergangenen Jahres eine spezielle Steueramnestie für Rentner in Erwägung gezogen. Dieses Thema verschwand jedoch nach wenigen Tagen wieder aus der öffentlichen Diskussion. 5

8 Bericht des Vorstandes Betriebliche Altersversorgung Neben den hier dargestellten weit reichenden Veränderungen im Steuerrecht gibt es für die betriebliche Altersversorgung weitere aktuelle Themenfelder. Portabilität Mit dem AltEinkG wurde in das Betriebsrentengesetz eine Regelung zur Mitnahme von Versorgungsansprüchen bei Arbeitgeberwechsel (so genannte Portabilität) eingefügt. Arbeitnehmer können jetzt innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass der Wert ihrer in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung erworbenen unverfallbaren Anwartschaft (Übertragungswert) auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird. Der Anspruch besteht nur, wenn der Übertragungswert die BBG (2005: ) nicht übersteigt. Außerdem muss es sich um eine ab 2005 erteilte Neuzusage handeln. Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, eine wertgleiche Zusage in einem der drei vorgenannten versicherungsförmigen Durchführungswege zu erteilen. Alle übrigen Ansprüche (noch verfallbare Anwartschaften, Anwartschaften aus Altzusagen vor 2005, Anwartschaften in den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage) können nur auf freiwilliger Basis mit Zustimmung aller Beteiligten übertragen werden. Für den BVV ist die Frage der Portabilität praktisch ohne Bedeutung, da im Fall eines Arbeitgeberwechsels die Versorgung zumeist im BVV fortgeführt wird. Dies gilt bei einem Wechsel innerhalb der Bankenbranche zu einem anderen Mitgliedsunternehmen. Darüber hinaus können Arbeitgeber außerhalb der Branche die bestehende BVV-Versorgung im Rahmen einer Teilmitgliedschaft als betriebliche Altersversorgung fortführen. Neue Sterbetafeln Im Juni 2004 hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) neue Sterbetafeln für private Rentenversicherungen in Deutschland veröffentlicht. Die Tafeln spiegeln die Beobachtungsergebnisse wider, nach denen die rechnerische Lebenserwartung mit wachsendem Geburtsjahr weiter steigt. In den letzten Jahren hat sich dieser Trend sogar noch verstärkt. Im Vergleich zur letzten DAV-Sterbetafel von 1994 ergibt sich folgendes Bild: Restliche Lebenserwartung im Alter 65 nach Sterbetafel DAV 1994 R DAV 2004 R Männer im Jahr 2004 (Geb.jahr 1939) 21 Jahre 24 Jahre Männer im Jahr 2040 (Geb.jahr 1975) 24 Jahre 30 Jahre Frauen im Jahr 2004 (Geb.jahr 1939) 25 Jahre 27 Jahre Frauen im Jahr 2040 (Geb.jahr 1975) 28 Jahre 34 Jahre Ist man bei der Sterbetafel DAV 1994 R noch davon ausgegangen, dass die restliche Lebenserwartung im Alter 65 im Zeitraum von 2004 bis 2040 für Männer/Frauen um durchschnittlich 1,0/1,2 Monate pro Jahr steigt, so liegen die entsprechenden Werte der neuen Sterbetafel DAV 2004 R mit 2,2/2,1 Monaten pro Jahr für Männer/Frauen deutlich höher. Die DAV-Sterbetafeln werden aus den Beständen der privaten Rentenversicherung abgeleitet. Hier spielen zwei Einflussgrößen eine wesentliche Rolle. Zum einen erfolgt der (freiwillige) Abschluss einer privaten Rentenversicherung vorzugsweise durch überdurchschnittlich langlebige Personen. Zum anderen führt das in der privaten Rentenversicherung übliche Kapitalwahlrecht dazu, dass anstelle von Rentenzahlungen mit unterdurchschnittlicher Laufzeit vorzugsweise die Kapitalzahlung gewählt wird. Diese Effekte treten in der betrieblichen Altersversorgung wegen ihres kollektiven Ansatzes nicht auf. Dennoch müssen aber auch hier die aus den DAV-Tafeln abzuleitenden grundsätzlichen Erkenntnisse zur Veränderung der Biometrie in angemessener Form Berücksichtigung finden. 6

9 Bericht des Vorstandes Ausblick Für die betriebliche Altersversorgung als kapitalgedeckte Ergänzung zur GRV sehen wir hervorragende Zukunftschancen. In den nächsten 40 Jahren soll der Anteil der betrieblichen und privaten Vorsorge auf durchschnittlich etwa ein Drittel des Alterseinkommens wachsen. Aus dem Spannungsfeld zwischen den gegebenen Wachstumsmöglichkeiten, einer anhaltenden Niedrigzinsphase, den Finanzierungsanforderungen aus der steigenden Lebenserwartung und der Notwendigkeit ständiger Anpassungen an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen sehen wir die großen finanz- und verwaltungsstarken Versorgungsträger als die Gewinner hervorgehen. Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen seien hier insbesondere das AltEinkG mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und der Einführung der Portabilität genannt. Aber auch weitere in 2005 erwartete Veränderungen, wie zum Beispiel die Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie in deutsches Recht mit der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die Neuregelung des Versorgungsausgleichs, das Antidiskriminierungsgesetz und die mögliche Anwendung von Solvency II stellen die Versorgungsträger vor neue Herausforderungen. Kapitalanlage Die Situation an den Kapitalmärkten stellt Versicherungen und Altersvorsorgeinstitutionen wie den BVV unverändert vor große Herausforderungen. Aktuell sehen wir uns konfrontiert mit im historischen Vergleich sehr niedrigen Renditen an den Anleihemärkten, mit in Teilbereichen unzureichenden Risikoprämien für Investments in Anleihen von Unternehmen, mit einer schwer kalkulierbaren Volatilität und eher einstelligen Renditen an den Aktienmärkten sowie einer anhaltenden Talsohle der europäischen Immobilienmärkte, insbesondere in Deutschland. Auch für den Bereich alternativer Investments kann von einer Konsolidierung der Renditen ausgegangen werden. Eine Institution wie der BVV, die ihren rund Anspruchsberechtigten eine deutlich über dem Wettbewerbsniveau liegende Mindestverzinsung von 4 % p.a. garantiert, bewegt sich damit in einem ausgesprochen anspruchsvollen Umfeld. Diese garantierte Verzinsung hat dabei angesichts der Zinsentwicklung an den Finanzmärkten erheblich an Wert gewonnen. Die Wertsteigerung der Mindestverzinsung gilt ebenfalls in realer Betrachtung: Aufgrund der anhaltend niedrigen Inflationsrate ergibt sich für die Versicherten eine attraktive Realrendite. Das anspruchsvolle Umfeld bedingt jedoch mehr und mehr die Analyse der Vorteilhaftigkeit neuer Wege in der Kapitalanlage mit dem Ziel des Ausschöpfens zusätzlicher Renditepotentiale. Konjunkturelle Perspektiven Als zweiter Wachstumsmotor für die Weltwirtschaft hat sich neben Amerika, allen voran die USA, zunehmend Asien entwickelt. Die Mehrzahl der asiatischen Länder konnte in 2004 ein überaus starkes Wirtschaftswachstum verzeichnen. Die Asian Development Bank prognostiziert auch für 2005 ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum von 6,2 % in Asien. Die Entwicklung im Euroraum in dem traditionell unsere Investitionsschwerpunkte liegen fiel dagegen in 2004 mit rund 1,8 % eher bescheiden aus und sollte sich 2005 in diesem Rahmen bewegen. Trotz hoher Energiepreise der Preis für Rohöl verteuerte sich im abgelaufenen Jahr in der Spitze um 73 % legte der Konsum in den USA weiter zu, was der dortigen Wirtschaft ein starkes Wachstum bescherte. Auch wenn das Vorjahreswachstum nicht ganz erreicht werden dürfte, rechnen die Analysten mit einer Wachstumsrate in den USA von rund 3,0 bis 3,5 %. Der durch die Zinssenkungen ausgelöste Anstieg der Immobilienpreise ermöglichte den US-Bürgern eine zusätzliche Verschuldung. Im Zusammenhang mit den hohen Steuerrückzahlungen führte dies zu einem enormen Konsumboom in den Vorjahren. Doch die Steuerentlastungen laufen aus, und die amerikanische Notenbank hat ihren Leitzins die Federal Funds Rate inzwischen bereits in fünf Schritten von 1,00 % auf 2,25 % erhöht. Der 7

10 Bericht des Vorstandes Spielraum für weitere Konsumsteigerungen wird geringer und damit die Gefahr einer Wachstumsenttäuschung tendenziell größer, da die Konsumausgaben einen Anteil von rund 70% am Bruttoinlandsprodukt der USA haben. Entwicklung an den Aktienmärkten Nachdem die europäischen Aktienmärkte sich im abgelaufenen Jahr über weite Strecken in einer vergleichsweise engen Range bewegten, verlief das vierte Quartal an den Börsen ausgesprochen positiv. Der DJ EURO STOXX 50 lag zum Ende des dritten Quartals mit 1,2 % noch im negativen Terrain und beendete das Jahr mit einem Zuwachs von 6,9 %. Für die positive Stimmung zum Ende des Jahres sorgten u.a. die Wiederwahl des Präsidenten in den USA sowie die Entspannung am Rohölmarkt. Auch die Perspektive anhaltend steigender Gewinne der Unternehmen ist in diesem Kontext anzuführen. Trotz der im Vergleich zu Europa deutlich höheren Dynamik der Konjunktur konnte der amerikanische Aktienmarkt nicht zuletzt aufgrund der höheren Bewertung keinen Vorsprung erzielen. Der S&P 500 gewann in lokaler Währung 9,0 %, aufgrund der Abwertung des US-Dollars legten die amerikanischen Aktienmärkte in Euro gerechnet jedoch kaum zu. Angesichts der zeitlichen Ausdehnung des Hausse-Trends der US-Aktienmärkte, des zwischenzeitlich wieder erreichten Bewertungsniveaus sowie letztlich weiterer struktureller Umfeldfaktoren wie die jetzt wieder rückläufigen Zuwachsraten der Unternehmensgewinne rechnen wir nicht damit, dass die Performance der Aktienmärkte im laufenden Jahr 2005 den einstelligen positiven Bereich übersteigen wird. Anleihemarkt im Niedrigzinsumfeld Obwohl die Mehrzahl der Experten im letzten Jahr mit steigenden Renditen und somit nachgebenden Kursen der Anleihen kalkuliert hatte, ist die Situation am Rentenmarkt durch weiterhin im historischen Vergleich sehr niedrige Renditen und Risikoprämien beispielsweise von Unternehmensanleihen und Schwellenländeranleihen geprägt. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe lag per Ende 2004 bei 3,7 % nach noch 4,3 % per Ende Die amerikanische Notenbank begann Mitte des Jahres die Zinsen in Schritten von 25 Basispunkten zu erhöhen. Obwohl die Kurzfristzinsen von 1,00 % auf 2,25 % erhöht wurden, gingen die Renditen der amerikanischen Treasuries deutlich zurück. Die europäischen Bondmärkte konnten zusätzlich von einer Verschiebung der Anlegerpräferenzen und einer Reallokation von Währungsreserven der Notenbanken zu Gunsten des Euro profitieren. Die Entwicklung setzte sich bis in das laufende Jahr fort: Im ersten Quartal 2005 sank die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen zeitweilig auf unter 3,5 %. Dieses Renditeniveau erreichte der Rentenmarkt zuletzt im Juni 2003, als die Gefahr einer globalen Deflation ein bestimmendes Thema der Anleger war. Wir sehen aktuell eine Übertreibung am Rentenmarkt und gehen davon aus, dass noch im Verlauf des Jahres 2005 die langfristigen Renditen wieder ansteigen werden. Allerdings ist nicht mit einer Rückkehr zu für Anleger attraktiven Renditeniveaus zu rechnen, wie sie noch in den 70er und 80er Jahren zu verzeichnen waren. Rahmenbedingungen wie die Globalisierung mit ihren dämpfenden Effekten auf inflationäre Risiken, die Konsolidierung der Staatshaushalte, die keine weitgehenden konjunkturellen Impulse zulässt, und nicht zuletzt die Liquiditätssituation der Anleger weltweit, die unverändert eher durch Anlagebedarf geprägt ist, lassen eine Fortsetzung des Niedrigzinsumfeldes unter Schwankungen in den nächsten Jahren erwarten. Aufwertungstrend des Euro Nachdem der Euro bereits im Jahr 2003 signifikant gegenüber dem Dollar aufgewertet hatte, waren es in 2004 noch einmal 7,7 %. Der schwache Dollar wird vor allem mit dem erheblichen Zwillingsdefizit im Staatshaushalt und der Leistungsbilanz der USA begründet. Die USA konsumieren jährlich rund 600 Mrd. USD mehr als sie produzieren. Zur Finanzierung dieses Leistungs- 8

11 Bericht des Vorstandes bilanzdefizits, das gemessen am Bruttoinlandsprodukt bei fast 6 % liegt, sind die USA auf Mittelzuflüsse aus dem Ausland angewiesen. Sollte sich der Dollar weiter abschwächen, wären die Gläubiger die Verlierer, so dass die Diversifikation von Währungsreserven von Notenbanken, insbesondere des asiatischen Raums, in den Euro erheblich an Momentum gewonnen hätte. In Europa wird durch die Euroaufwertung der Export als Konjunkturmotor gebremst. Diversifikation der Assetklassen und Regionen Pensionskassen wie der BVV können sich in dem beschriebenen Umfeld nicht länger darauf verlassen, eine attraktive Verzinsung für ihre Versicherten ausschließlich durch Investments am Anleihe- und Aktienmarkt zu erwirtschaften. Eine systematische und risikobewusste Diversifikation in andere Assetklassen ist nicht nur ein wesentliches Element der Risikosteuerung und -streuung, sondern auch der Schlüssel zum Erfolg hinsichtlich der Zielsetzung einer stabilen Rendite auf hohem Niveau. Versicherungen und Pensionskassen sehen sich durch die Investmentvorgaben der Anlageverordnung und der begleitenden Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Möglichkeiten der Diversifikation begrenzt. Umso mehr gilt es, die sich bietenden Chancen zu nutzen. Wie bereits im Bericht des Jahres 2003 ausgeführt, nimmt der BVV eine systematisch angelegte Ausweitung seiner Immobilienquote vor mit einem Fokus auf ein europäisches Zielportfolio. Im Immobilien- wie auch im Aktienbereich ist perspektivisch der unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung der Weltregionen Rechnung zu tragen. Eine internationale Diversifikation mit gezielten Investments auch im amerikanischen und asiatischen Raum wird vom BVV geprüft. Ferner sind Engagements in anderen Assetklassen ins Auge zu fassen. So hat der BVV in 2004 erste Investments im Bereich der Hedge Fonds getätigt. Ein weiteres Thema sind Rohstoffe. In Zeiten historisch niedriger Zinsen und volatiler Aktienmärkte erleben Rohstoffe vor dem Hintergrund anhaltend hoher Nachfrage der Emerging Markets, allen voran China, und der in den letzten Jahren vielfach nicht erweiterten Produktions- und Verarbeitungskapazitäten als Anlagemedium ein Comeback. Für eine längerfristig positive Entwicklung dieser Assetklasse sprechen historische Daten zur Trenddynamik wie auch strukturelle Faktoren. Auch Währungen und Volatilitäten sind zunehmend als eigene Assetklassen zu begreifen. Die Prüfung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen in diesen Bereichen muss sich naturgemäß an der Risikobewertung orientieren und unterliegt den Beschränkungen aufsichtsrechtlicher Vorschriften. Änderungen der Investmentvorgaben Das Investmentmodernisierungsgesetz, das aus dem Investmentgesetz (InvG) und dem Investmentsteuergesetz (InvStG) besteht, ersetzte das alte Kapitalanlagegesellschafts-Gesetz (KAGG) und das Auslandinvestmentgesetz (AuslInvestmG). Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes, dessen Ziel die Fortentwicklung und Steigerung von Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Investmentstandortes Deutschland ist, erfolgte u.a. die erstmalige Zulassung von Hedge Fonds ( Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken ) in Deutschland. Die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung), die seit dem 1. Januar 2002 gilt, musste aufgrund der Änderungen des Investmentrechts angepasst werden. Für institutionelle Kapitalanleger, die wie der BVV dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterliegen, ergeben sich durch die neue Anlageverordnung substanzielle Änderungen mit Blick auf die Handlungsalternativen für Investments in Aktien, Fonds und Hedge Fonds. Die direkte Anlage in Aktien mit Anrechnung auf den Deckungsstock bzw. das Sicherungsvermögen war bisher beschränkt auf Aktien, die ausschließlich in der indirekten Anlage über Fonds überwiegend an einer Börse innerhalb des EWR in einen organisierten Markt einbezo- 9

12 Bericht des Vorstandes gen waren. Mit der neuen Anlageverordnung wird die Anlage in Aktien ebenso möglich, die an einer Börse außerhalb des EWR in einen organisierten Markt einbezogen sind. Dies ermöglicht eine über Europa hinausgehende regionale Diversifikation der Aktienanlage und leistet damit einen Beitrag zur Risikostreuung des Gesamtportfolios von institutionellen Anlegern. Durch die neue Anlageverordnung ist der Erwerb von Fondsanteilen, die von einer inländischen oder einer ausländischen Investmentgesellschaft mit Sitz im EWR (insb. Fonds mit so genanntem EU-Pass) aufgelegt wurden, zulässig. Dies gilt insbesondere für Publikumsfonds, in die bisher nur investiert werden durfte, wenn ihre Vertragsbedingungen explizit auf die damalige Deckungsstockfähigkeit abhoben. So finden Publikumsfonds zur Abdeckung von Sonderthemen zunehmend Eingang in Portfolios institutioneller Investoren. Mit der Änderung der Anlageverordnung wurden Hedge Fonds erstmals explizit in den Anlagekatalog aufgenommen. Das Engagement ist auf 5 % des Sicherungsvermögens unter Anrechnung auf die Risikokapitalquote von 35 % begrenzt. Mit ihrem Rundschreiben 1/2004 hat die BaFin den Stresstest, der im Kern die Portfoliostruktur auf Kompatibilität mit der Risikotragfähigkeit der Versicherung oder Pensionskasse prüfen soll, in einer überarbeiteten Fassung vorgestellt. Der BVV hat diesen Stresstest zum vorgegebenen Stichtag wie auch unterjährig jeweils in allen Varianten bestanden. BVV Blick nach vorn Der BVV ist auf die zukünftigen Herausforderungen bestens vorbereitet. Das bestätigen auch mehrere Pensionskassenvergleiche von unabhängigen Institutionen wie die Stiftung Warentest (FINANZtest 10/2004), ÖKO-TEST 4/2005 und Towers Perrin (Deutscher Pensionskassen Survey 2003 und 2004). In der Marktübersicht Pensionskassen 2004 bescheinigt der Herausgeber MediAss GmbH dem BVV, das besondere Vertrauen von Unternehmen, Arbeitnehmern und Tarifpartnern verdient zu haben. Neue Tarifgeneration Angesichts des nachhaltig gesunkenen Renditeniveaus an den Kapitalmärkten hat der BVV seine beiden mit 4 % Rechnungszins kalkulierten Tarife für die Grundversorgung (Alttarif und Neutarif 1999) für die Anmeldung neuer Versicherter geschlossen. Der Bestand wird unverändert in diesen Tarifen fortgeführt. Seit dem werden Neuzugänge ausschließlich im Neutarif 2005 angemeldet. Dieser Tarif ist mit einem Rechnungszins von 2,75 % kalkuliert und beinhaltet zudem zusätzliche Sicherheiten für die weiter steigende Lebenserwartung. Der über 2,75 % hinausgehende Zinsertrag wird den Versicherten in vollem Umfang im Wege der Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Mit der Einführung des neuen Tarifes setzt der BVV seine ausgewogene und auf langjährige Sicherheit ausgerichtete Geschäftspolitik konsequent fort. Geänderte Überschussbeteiligung im Alttarif Die veränderte Kapitalmarktsituation mit deutlich reduzierten Renditeerwartungen, die den Jahr für Jahr zunehmenden Finanzierungsbedarf der bislang praktizierten Ausschüttung des Sonderzuschlages nicht dauerhaft gewährleisten kann, machte es erforderlich, die Bedingungen zur Überschussbeteiligung im Alttarif an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung gelten ab 2005 folgende Regelungen: Die vorrangige Ausschüttung des Überschusses in Form des Sonderzuschlages an die Rentenempfänger wurde in ihrem Volumen auf maximal 25 % der Stammrente begrenzt. Zudem wird der Sonderzuschlag nur noch auf die bis Ende 10

13 Bericht des Vorstandes 2004 erworbenen Rentenbausteine gezahlt. Für alle später erworbenen Rentenbausteine erfolgt die Überschussbeteiligung ausschließlich in der Form des Anpassungszuschlages für Anwärter und Rentner. Verbesserte Eigenkapitalausstattung Aufgrund geänderter Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung von Lebensversicherungsunternehmen muss der BVV bis zum seine Eigenkapitalquote auf 4,5 % der Deckungsrückstellung erhöhen. Wir sehen dieses Erfordernis grundsätzlich positiv, da wir mit der Aufstockung der Eigenkapitalquote unsere Finanzstärke und Risikotragfähigkeit und damit zunehmend bedeutsame Wettbewerbsfaktoren weiter verbessern. In den Jahren 2003 und 2004 konnte der BVV trotz der ungünstigen Kapitalmarktsituation deutliche Dotierungsschritte aus dem jeweiligen Jahresergebnis vornehmen. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Prozent der Deckungsrückstellung) hat sich wie folgt entwickelt: Eigenkapitalausstattung des BVV Mio. Mio. Mio. Verlustrücklage 456,0 326,0 150,0 Freie RfB* 72,5 27,3 96,7 Eigenkapital 528,5 353,3 246,7 Eigenkapitalquote 3,3 2,3 1,7 * Rückstellung für Beitragsrückerstattung Wir streben an, die Zielquote von 4,5 % bis zum möglichst weitgehend aus eigener Kraft d.h. ohne Inanspruchnahme von Eigenkapitalsurrogaten wie beispielsweise Nachrangdarlehen zu erreichen. Der BVV kann dann frei von außerordentlichen Belastungen aus der Eigenkapitalaufstockung für die weiterhin steigende Lebenserwartung seiner Versicherten durch Erhöhung der Deckungsrückstellung Vorsorge treffen wie dies auch in der Vergangenheit stets der Fall war. Reorganisation im Kapitalanlagebereich In 2004 und zu Beginn des Jahres 2005 wurden Schritte einer umfassenden Reorganisation des Kapitalanlagebereichs vollzogen. So wurden die Kapazitäten des Portfoliomanagements wie auch des Risikomanagements quantitativ und qualitativ erweitert, die bisherigen Immobilienabteilungen in das Portfoliomanagement integriert, um einer ganzheitlichen Betrachtung des Portfolios Rechnung zu tragen, und eine weitergehende Systematisierung von Investment- und Controllingprozessen vorangetrieben. Hohe Priorität wurde und wird auf den Ausbau des Risikocontrollings gelegt, das zukünftig Maßstäbe setzen soll. Der BVV hat damit die Voraussetzungen geschaffen, ausgehend von einer permanenten und uneingeschränkten Transparenz der Ertrags- und Risikosituation, eine kontinuierliche Optimierung der Portfoliostruktur und damit eine weitergehende Ausschöpfung sich bietender Renditepotentiale in zunehmend anspruchsvolleren Kapitalmärkten sicherzustellen. Starker Partner der Mitgliedsunternehmen Im August 2004 wurde die Umstellung der IT- Systemlandschaft mit der Inbetriebnahme des neuen SAP-basierten versicherungstechnischen Verwaltungssystems für die integrierte Vertragsverwaltung von Anwärtern und Rentnern abgeschlossen. Nachdem bereits Anfang 2004 das Rechnungswesen und die Vermögensverwaltung planmäßig umgestellt wurden, verfügt der BVV jetzt über eine einheitliche SAP-Verwaltungsplattform für alle wesentlichen Anwendungen. Parallel zu den Maßnahmen auf IT-Ebene wurde ein Projekt zur Effizienzprüfung und Prozessoptimierung angestoßen. Ziel ist es, auf der Grundlage der zeitgemäßen Systemunterstützung die Effizienz der Abläufe im BVV weiter zu verbessern, im Wesentlichen durch die optimierte IT-Unterstützung der Arbeitsabläufe sowie verbesserte Prozessschnittstellen. Mit dieser zukunftsorientierten Plattform können wir die steigenden Anforderungen an unsere Verwaltungs-, Service- und Beratungsleistungen kostengünstig erfüllen und zum anderen auf 11

14 Bericht des Vorstandes neue Anforderungen im Produkt- und Servicebereich flexibel, schnell und autark reagieren. Mit Blick auf die zunehmende Komplexität der betrieblichen Altersversorgung und die damit verbundenen hohen Verwaltungsanforderungen bei unseren Mitgliedsunternehmen verfügen wir über die Kompetenz und die infrastrukturellen Voraussetzungen, das gesamte Servicespektrum, beispielsweise im Rahmen der Verwaltung von Pensionszusagen, als Komplettanbieter abzubilden. Dem erkennbaren Bedarf nach Auslagerung und externer Finanzierung von Pensionszusagen wollen wir uns mit geeigneten Lösungen stellen. 12

15 Jahresbericht 2004 BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g., Berlin 13

16 Aufsichtsrat Dr. Horst Müller Vorsitzender Herbert Betz stellv. Vorsitzender bis Dr. Tessen von Heydebreck stellv. Vorsitzender Gabriele Platscher stellv. Vorsitzende ab Hans-Hermann Altenschmidt ab Renate Bloß-Barkowski Bernhard Beckers Prof. Dr. Jörg-E. Cramer bis Peter Gatti ab Harold Hörauf Hans-Georg Jurkat Detlef Kayser bis Peter König ab Andreas de Maizière Uwe Plucinski Renate Schuster Dr. Wolfgang Sprißler Alexander Stuhlmann Ehem. Mitglied des Vorstandes der Dresdner Bank AG,, ehem. Mitglied des Vorstandes der Allianz AG, Bankkaufmann, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bank AG, Vorsitzende des Betriebsrates der Deutschen Bank Privatund Geschäftskunden AG, Braunschweig Stellv. Betriebsratsvorsitzender der Commerzbank AG, Essen Mitglied des Vorstandes der SEB AG, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der SEB AG, Ehem. persönlich haftender Gesellschafter der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, / Persönlich haftender Gesellschafter der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, / Aufsichtsratsmitglied des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA, Bankkaufmann, Commerzbank AG, Köln Vorsitzender des Betriebsrates der Commerzbank AG, Berlin Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, Mitglied des Vorstandes der Commerzbank AG, Bankkaufmann, Dresdner Bank AG, Stellv. Vorsitzende des Betriebsrates der Dresdner Bank AG, Nürnberg Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, Vorsitzender des Vorstandes der HSH Nordbank AG, 14

17 Vorstand Rainer Jakubowski Christoph v. Langsdorff Berlin Berlin Direktoren Friedhelm Dresp Prokuristen Hannelore Bischoff Wolfram Bremerich Alfred Hengster-Prikryl Herbert Maas ( ) Thomas Mühlenhoff Wolfgang Niedack Wolfgang Völkers (bis ) Verantwortlicher Aktuar Hannelore Bischoff Treuhänder Michael Waage Gerhard Wrede Treuhänder stellv. Treuhänder Abschlussprüfer PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin 15

18 Lagebericht Geschäftsumfang und Überblick über die Geschäftsentwicklung Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. ist eine überbetriebliche Pensionskasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Er betreibt die betriebliche Altersversorgung seiner Mitgliedsunternehmen als Pensionsversicherung sowie auch als Rückdeckungsversicherung für die zugesagten Leistungen der BVV Versorgungskasse, der Unterstützungskasse des BVV. Mitglieder sind deutsche Banken, Finanzdienstleister und diesen verbundene Dienstleistungsunternehmen, deren versicherte Mitarbeiter sowie ehemalige Mitarbeiter, die ihre Versicherung freiwillig fortsetzen. Mitglied ist auch die BVV Versorgungskasse. Jeder Versicherte kann zur Ergänzung seiner betrieblichen Altersversorgung weitere Zusatzversicherungen individuell abschließen. Gegenstand der Versicherungsleistungen ist die Zahlung von Rente nach Erreichen der Altersgrenze und bei dauernder Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung sowie die Zahlung von Hinterbliebenenrenten und von Sterbegeldern. Für die angebotenen Berufsunfähigkeitstarife (Zusatzversicherungen) wurde ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen. Weitere Rückversicherungsverträge bestehen nicht. Der Bestand der beitragszahlenden Versicherten hat sich leicht rückläufig entwickelt. Ursache hierfür sind die Restrukturierungsmaßnahmen bei unseren Mitgliedsunternehmen mit dem damit verbundenen Personalrückgang. Durch Akquisition neuer Mitgliedsunternehmen und außerordentlicher Mitgliedsunternehmen sowie durch verstärkte Inanspruchnahme der Weiterversicherung unserer Versicherten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ist es dem BVV gelungen, den Rückgang der Beitragszahler jedoch weitgehend aufzufangen. Die Beitragseinnahmen sind vor diesem Hintergrund aufgrund der Gehaltsabhängigkeit der Beiträge nur moderat gestiegen. Der Zugang im Rentenbestand entwickelte sich planmäßig. Bei den laufenden Vermögenserträgen konnte trotz per saldo weiter rückläufiger Kapitalmarktzinsen eine Trendumkehr zu einem höheren Ertrag realisiert werden. Zum positiven Ergebnis trugen die Ausschüttungen aus Spezialfonds bei. Unter Berücksichtigung der aus dem Bestand realisierten Gewinne sowie des Saldos aus Zuschreibungen und Abschreibungen auf Kapitalanlagen ergab sich eine abermals verbesserte Nettoverzinsung von 5,0 (4,4) % 1. Das anhaltend im historischen Vergleich außergewöhnlich niedrige Zinsniveau und die zusätzlichen Anforderungen aus der im Zuge der Umsetzung von EU-Vorgaben in deutsches Recht notwendigen deutlichen Aufstockung des Eigenkapitals erforderten beim BVV wie auch bei vergleichbaren Versicherern und Pensionskassen unverändert Einschränkungen bei der Überschussbeteiligung. So muss auf die Zahlung eines Anpassungszuschlags im Alttarif wie im Vorjahr verzichtet werden. Im Neutarif bleibt der Anpassungszuschlag mit 0,5 % unverändert. Auch der Sonderzuschlag an Rentenempfänger bleibt mit 25 % (Deklaration für 2006) auf dem Niveau des Vorjahres. Die laufenden Rentenzahlungen liegen trotz dieser Einschränkungen nach wie vor deutlich über den nach den Versicherungsbedingungen zugesagten Rentenleistungen. Jahresabschluss, Überschuss, Gewinnquellen Aus dem Gesamtüberschuss des Geschäftsjahres von 257,4 (175,8) Mio. wurden 130,0 (171,0) Mio. zur Dotierung der Verlustrücklage verwendet, 123,6 (0,7) Mio. der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen 1 Angaben in Klammern jeweils Vorjahreszahlen 16

19 Lagebericht und 3,8 Mio. als Direktgutschriften ausgeschüttet; hiervon 3,1 (3,2) Mio. (ohne Regulierungsaufwendungen) für Heilverfahrensleistungen. Der abermals gestiegene Gesamtüberschuss resultiert im Wesentlichen aus deutlich verminderten Aufwendungen für Kapitalanlagen ( 222 Mio. ) sowie erhöhten laufenden Kapitalerträgen und realisierten Buchgewinnen aus Zuschreibungen. Der Überschuss entstammt größtenteils den über den kalkulierten Rechnungszins hinaus erzielten Kapitalerträgen sowie darüber hinaus den versicherungstechnischen Risikogewinnen infolge günstigerer Sterblichkeitsverläufe und sehr geringer Invalidisierung bei den Aktiven. Risikomanagement Den Bestimmungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde durch die regelmäßige Überprüfung und zielgerichtete Weiterentwicklung unseres bestehenden Risikomanagementsystems sowie durch das laufende Risikocontrolling Rechnung getragen. Im Hinblick auf interne wie auch aufsichtsbehördliche Anforderungen wurde die Weiterentwicklung des Risikocontrollings im Bereich der Kapitalanlage forciert. Bestandsgefährdende Risiken und Risiko- Entwicklungen könnten in den Bereichen Kapitalanlage, Mathematik sowie Informationstechnik auftreten. In diesen Bereichen erfolgt eine ständige Risikokontrolle und -steuerung zur frühzeitigen Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken. Über die Risikosituation und die Risikoeinschätzung wird turnusmäßig berichtet. Aus heutiger Sicht und nach Einschätzung der künftigen Entwicklungen erkennen wir keine bestandsgefährdenden Risiken und Risiko-Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BVV Versicherungsvereins führen könnten. Risiken aus Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen des BVV dienen in erster Linie der dauerhaften Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Risiken, die aus einzelnen Anlageprodukten resultieren, könnten die Anlageziele Rentabilität, Sicherheit und Liquidität gefährden. Der Grundsatz der Mischung und Streuung bildet daher einen wesentlichen Maßstab für die Risikosteuerung der Kapitalanlagen. Die Analyse der Risiken auf der Aktiv- und Passivseite und deren Beziehung zueinander erfolgt im Rahmen des Asset-Liability-Managements und findet innerhalb des strukturierten Investmentprozesses Berücksichtigung. Die Überwachung der Zielerreichung und der Risiken aus Kapitalanlagen verantwortet das Risikocontrolling. Die Risiken aus Kapitalanlagen lassen sich in die drei Kategorien Marktrisiko, Bonitätsrisiko und Liquiditätsrisiko unterteilen. Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr des Wertverlustes von Kapitalanlagen aufgrund negativer Veränderungen von Marktpreisen oder preisbildenden Faktoren wie Aktienkursen, Zinsen oder Währungskursen. Zur Begrenzung der Risiken aus Aktienanlagen wird derzeit eine Optionsoverlay-Strategie eingesetzt. Währungsrisiken spielen in den Kapitalanlagen nur eine untergeordnete Rolle, einzelne Investments außerhalb des Euro-Währungsraumes werden in der Regel abgesichert. Aufgrund der Struktur der Kapitalanlagen des BVV mit einem hohen Anteil an zinssensitiven Investments hat das Zinsänderungsrisiko einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Kapitalanlagebestandes. Zur langfristigen Stabilisierung der Ergebnisse aus dem zinstragenden Teil der Kapitalanlagen wurden dem Portfolio selektiv strukturierte Papiere beigemischt. 17

20 Lagebericht Instrumente des Risikocontrollings von Marktrisiken sind regelmäßige Szenariorechnungen und Sensitivitätsanalysen. Der Einsatz von Stresstests, d.h. also von Worst-Case-Szenarien, dient dabei der Quantifizierung der möglichen Auswirkungen von besonders negativen Marktentwicklungen auf den Kapitalanlagebestand. Das Bonitätsrisiko umschreibt die Gefahr einer Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners bzw. Emittenten und kann im schlimmsten Fall zum totalen Ausfall der Forderung führen. Um dieser Gefahr zu begegnen, setzt der BVV auch hier auf eine breite Streuung der Kapitalanlagen. Das Ausfallrisiko wird durch die Anlage in Papieren von Emittenten mit einem Investment-Grade-Rating minimiert. Die Überwachung der Engagements erfolgt regelmäßig. Liquiditätsrisiken bestehen zum einen in einer unzureichenden Marktliquidität der Kapitalanlagen und zum anderen in der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen aufgrund abweichender Zahlungsströme. Eine ausführliche vierteljährliche und jährliche Vorabanalyse und Planung der Zahlungsströme belegt, dass diese Risiken innerhalb des BVV derzeit nicht existent sind. Die möglichen Auswirkungen der o.g. Risiken werden durch das Risikomanagement zusätzlich im Hinblick auf ihre handelsrechtlichen und bilanziellen Folgen analysiert. Verbandsmitgliedschaften Der BVV Versicherungsverein gehört der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v., Heidelberg, und der innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft bestehenden Fachvereinigung Pensionskassen an. Ausblick Die Ertragssituation des Jahres 2005 wird naturgemäß in erster Linie durch die Entwicklungen an den für den BVV relevanten Finanzmärkten bestimmt, die wiederum geprägt sind vom Verlauf der Weltkonjunktur. Die meisten Experten rechnen mit einem schwächeren Weltwirtschaftswachstum als im Jahr In Europa wird eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um rund 1,5 % erwartet. Ein seit Jahren anhaltendes Problem ist die im Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen geringe Binnennachfrage. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit sowie der offenen Strukturfragen etwa hinsichtlich der Entlastung der Sozialsysteme üben die Verbraucher weiterhin Konsumverzicht, was in Deutschland derzeit in einer Rekordsparquote von mehr als 10 % mündet. Ein Ausweg aus diesem Dilemma ist momentan trotz der begonnenen Reformen am Arbeitsmarkt nicht in Sicht. Ein schwächeres Wachstum in den USA sowie ein weiter fallender Dollar könnten besonders Exportnationen wie Deutschland stark belasten. Auch die konjunkturelle Dynamik in Amerika und Asien dürfte nach dem außergewöhnlich starken Wachstum in 2004 nachlassen. Ferner ist aufgrund der monetär unverändert reichlichen Versorgung mit Liquidität und der hartnäckigen Verteuerung von Rohstoffen mit einem moderaten Anziehen der Inflationsrate zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist ein Anstieg der Anleiherenditen auf ein Normalniveau plausibel, nachdem im ersten Quartal 2005 die Renditen 10-jähriger Bundestitel im Rahmen einer Marktübertreibung unter 3,5 % gefallen sind. Allerdings ist kaum mit einem sehr ausgeprägten Renditesprung zu rechnen. Die unverändert hohe Liquiditätsposition der Investoren, die anhaltende Europräferenz internationaler Akteure und die fragile konjunkturelle Situation werden den Renditeanstiegstrend im Jahresverlauf abbremsen. Am Aktienmarkt ist mit einer Fortsetzung des positiven Klimas zu rechnen; mehr als ein einstelliger Zuwachs der Indizes ist gleichwohl kaum realistisch, da der Haussetrend sowohl in der zeitlichen Dimension als auch nach den bisherigen Kursgewinnen bereits ein reifes Stadium erreicht hat. Auch die inzwischen normalisierte Bewertung von Aktien lässt nur begrenzten Spielraum für Kursphantasie. Per saldo stellen sich damit die Aussichten für die Finanzmärkte und die Erwartungen für die Wertzuwächse in den einzelnen Assetklassen kaum anders dar als in

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