Seminare für Interessenvertretungen

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1 Seminare für Interessenvertretungen Bayern 2017

2 Inhalt 2 Wir über uns 7 Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung 8 Unser System der Grundqualifizierung 9 Unser pädagogisches Konzept 10 Seminarübersicht 11 Seminare BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 30 Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 31 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 32 Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 33 PR-Grundqualifizierung BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) 34 BayPVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 BayPVG) 35 Schwerbehindertenvertretung Die Pflichtquote in reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV 1 36 Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV 2 37 Auffrischung Schwerbehindertenrecht: Gesetzesnovellen, neuere Rechtsprechung 38 SBV-Aufbauseminar 3 Rechtssicheres Formulieren Sozialgericht Antrag auf Gleichstellung 39 Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben, Rechte, Pflichten 40 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 41 JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BayPVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 42 Das besondere Angebot 43 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater 44 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung 46 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen 48 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV/BR/PR spezial: Zwischen den Zeilen lesen Antidiskriminierung als Aufgabe von JAV, Betriebs- und Personalrat 50 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung 51 Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats 52 Betriebsverfassungsrecht Der Betriebsrat vor der Wahl Tagesseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung der Betriebsratswahl 53 Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen 54 Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen 55 Beschlüsse richtig fassen Formalien, Formulierungen und Rechtsfolgen 57 Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 58 Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) 59

3 Inhalt Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen 60 Betriebsratsrechte einfordern und durchsetzen! Rechtsgrundlagen aus dem Betriebsverfassungsgesetz, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 61 Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien 62 Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern 63 Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats 64 Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat 65 Konzernbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit 66 Europäischer Betriebsrat Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten 67 Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 68 Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 69 Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats 70 Urlaubsrecht was der Betriebsrat wissen sollte 71 Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH 72 Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen 73 Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats 74 Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben 75 Wirf da bitte mal nen Blick drauf! Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten 76 Beschlussverfahren und Einigungsstelle 77 Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarungen nicht ohne die Beteiligung des Betriebsrats! 78 Personalvertretungsrecht Beamtenrecht und Beteiligung nach BayPVG 79 Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 80 Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen 81 Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 82 Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 83 Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand 84 Arbeitsorganisation Arbeits- und Planungsklausur für die gesetzliche Interessenvertretung 85 Gerüchte Spekulationen Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? 86 Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 87 Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 88 Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht 89 Schriftverkehr des Betriebsrats 90 Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 91 Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat 92 3

4 Inhalt 4 Kommunikation und Zusammenarbeit Kooperieren beraten verhandeln Öffentlichkeit herstellen Basisseminar zur Kommunikation 93 Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen 94 Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen 95 Das erfolgreiche Monatsgespräch 96 Beraten will gelernt sein! Beratungskompetenz für Betriebs- und Personalräte 97 Betriebsratswahl und Öffentlichkeitsarbeit Handlungsmöglichkeiten für amtierende Betriebsräte 98 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 99 Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses 100 Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 101 Arbeitsrecht Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder 102 Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht kompakt Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit 103 Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte 104 Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung 105 Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung, um die ordnungsgemäße Anwendung zu überprüfen und Missbrauch zu verhindern 106 Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 107 Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle 108 Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft 109 Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen 110 Nein heißt Nein! Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 111 Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 112 Personaleinsatz nach Gutsherrenart? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung 113 Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz 114 Rund um s Geld... Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder 115 Gestaltung von Entgeltsystemen in Betrieben ohne Tarifbindung Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 116 Betriebliche Sozialpolitik Elternzeit gestalten Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen 117 Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht 118 Arbeitszeitgestaltung Übersicht über die neuere Rechtsprechung und mögliche betriebliche Konsequenzen 119 Arbeitszeitgestaltung im Winterdienst Rechtsgrundlagen, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 120 Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen 121 Arbeitszeit- und Dienstgestaltung per App Herausforderung für die betriebliche Mitbestimmung!? 122

5 Inhalt Entgrenzung von Arbeit und Freizeit wenn aus Selbstbestimmung Selbstausbeutung wird 123 Ganz im Vertrauen Chancen und Risiken der Vertrauensarbeitszeit 124 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen 125 TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 126 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung 127 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA 128 TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick 129 TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bayern Praxis der Eingruppierung nach TV-L unter Berücksichtigung spezieller bayerischer Umsetzungsvorschriften 130 TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung 131 TVöD-/TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3 Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? 132 TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 133 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 134 Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene 135 Betriebliches Gesundheitsmanagement Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren 136 Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 137 Gefährdungen erkennen Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 138 Offenes Angebot für Gremien: Inhouse-Workshop bzw. Beratung Aktivitätenplanung zur Durchsetzung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen im Betrieb Mitbestimmung aktiv nutzen 139 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit 140 Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) 141 Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert 142 Mutterschutz Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Novelliertes Mutterschutzgesetz: betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 143 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Handlungsansätze der Interessenvertretung 144 Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? 145 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 146 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren 147 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern 148 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Unterstützungs- und Förderungsangebote 149 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen 150 Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 151 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen 152 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 153 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz spezial: Maßnahmen durchsetzen! 154 Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 155 Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 156 5

6 Inhalt Suchtprobleme im Betrieb Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren 157 Suchtprobleme im Betrieb Teil 2: Betriebliche Suchtprävention Wege aus der Sucht Nachsorge 158 Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 159 Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen 160 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen 161 Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 162 EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 163 Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst und Auswirkungen auf die Beschäftigten 164 Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro 165 Arbeiten 4.0 gute digitale Arbeit gestalten Grundlagenseminar 166 Digitalisierung aktiv mitgestalten: Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen 167 Gute digitale Arbeit im öffentlichen Dienst Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 168 E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 169 Social Media im Betrieb Anwendung und Regelungsbedarf 170 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss! Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses 172 Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung 173 Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 174 Interessenvertretung im Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat Branchenangebote: Ver- und Entsorgung Überblick: Seminarangebote für den Bereich Ver- und Entsorgung 177 Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 178 Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen zum TVöD und zur Entgeltordnung VKA 179 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen 180 Hinweise zu unseren Seminaren 182 Unsere Referentinnen und Referenten 183 Unsere Tagungsstätten von A Z 190 und Kostenübernahme 199 Musterformular Beschluss 201 Musterformular Mitteilung 202 Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht 203 Anmeldeformular 204 Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung 205 Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen für den Betriebsrat 171 6

7 Wir über uns ver.di Bildung + Beratung ist eine gemein nützige Bildungsein richtung und mit der Ver einten Dienst leistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für die Qualifi zierung von Be triebs rats- und Per so nal ratsmit gliedern, Mitglie dern von Mit arbeiter- und Schwer behindertenvertretungen sowie von Jugend- und Aus zubil den den vertre tungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm: Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch. Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis. Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für ihre Funktion. Ihre Vorteile Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen. Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt! Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt: Das unabhängige Institut hat Bereiche unserer Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard (Lern er orientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert. Ihre Ansprechpartner/-innen Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Nürnberg/Franken: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Monika Langbein Gerlinde Dürscherl Kornmarkt Nürnberg Fon /-935 Fax info@n.verdi-bub.de Augsburg/Schwaben: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Renate Krainz Am Katzenstadel Augsburg Fon Fax info@a.verdi-bub.de München/Oberbayern: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Renate Krainz Ulrike Greb Schwanthalerstr. 64 Haus C, 5. Stock München Fon /-4114 Fax info@m.verdi-bub.de Bildungsberatung und Konzepte: Kerstin Döpfert Fon , Mobil Wiebke Oldsen Fon , Mobil Frank Rehberg Fon Maxie Wolter Fon , Mobil Dr. Barbara Heiden Fon , Mobil

8 e n e n Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt. Unsere Schwerpunkte Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und Mit arbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Inte res senvertreter/-innen. Wir bilden besondere n in speziellen Seminaren gezielt aus. Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen. Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.b. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorgani sation entscheidend mitzubestimmen. Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezial seminaren Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der Interessen vertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Koopera tion mit den ver.di-fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen. 8 Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in Kooperation mit den ver.di-fachbereichen auch spezielle Programme an: Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen Fachbereich 06: Bund und Länder Fachbereich 07: Gemeinden Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie im Internet unter Seminare für Interessenvertretungen wir bewegen was 2017 Seminare für den Fachbereich Finanzdienstleistungen erkehr Fachgruppe Straßenpersonenverkehr Banken Sparkassen Versicherungen Finanzdienstleistungen _04_FB03_Gesundheit_Sozialwesen_Cover.indd : Seminarangebote Fachbereich Gemeinden dd :17 Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen 2017 Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen _05_FB08_MedienKunstIndustrie_Cover.indd Seminarangebote für den Fachbereich Bund + Länder 2017 Seminarangebote aus dem Fachbereich Medien, Kunst und Industrie Medien, Kunst und Industrie

9 Unser System der Grundqualifizierung FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)* * Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben. FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER Einstieg leicht gemacht (PR 1) Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen (PR 2) Diese Reihe vermittelt Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes. FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN JAV-Praxis 1 JAV-Praxis 2 JAV-Praxis 3 9

10 Unser pädagogisches Konzept Ihre Stärke ist unser Ziel Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können: Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt. Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch einsetzen. Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen. Lernen mit effizienten Methoden Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis. Die Leitung unserer Seminare Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus ver schiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr indi vi du eller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie Seminar themen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats- oder JAV-Mitglied gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommuni kationsstrategie, in der Media tionspraxis oder im Coaching. 97 % unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen der Seminare von ver.di b + b mit sehr gut /gut! Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan. Dez

11 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Januar Brannenburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Brannenburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BayPVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Frankfurt Betriebsratsrechte einfordern und durchsetzen! am Main Rechtsgrundlagen aus dem Betriebsverfassungsgesetz, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Brannenburg Wirtschaftsausschuss Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Augsburg BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Gunzenhausen BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Dietenhofen Elternzeit gestalten Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen Februar Neumarkt BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Würzburg Einführung in das Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Roßhaupten Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Naumburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Naumburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BayPVG) bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Beilngries- Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand Paulushofen Passau Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Neumarkt JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Nürnberg Urlaubsrecht was der Betriebsrat wissen sollte Nicht lange suchen finden! 11

12 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Mannheim Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Mainz Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Mainz Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben, Rechte, Pflichten Gladenbach Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Fensterbach Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Gunzenhausen Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Frankfurt Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche am Main Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen Timmendorfer Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung Strand März Gladenbach Entgrenzung von Arbeit und Freizeit wenn aus Selbstbestimmung Selbstausbeutung wird Frankfurt Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz am Main Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Gladenbach Interessenvertretung im Aufsichtsrat Frankfurt Auffrischung Schwerbehindertenrecht: Gesetzesnovellen, neuere Rechtsprechung am Main Frankfurt Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation am Main Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Mosbach Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Kipfenberg- Agieren statt reagieren Arnsberg Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Brannenburg Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Eibelstadt Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Nürnberg Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 12 Nicht lange suchen finden!

13 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite München Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement am Main BEM spezial: Unterstützungs- und Förderungsangebote Gladenbach Arbeiten 4.0 gute digitale Arbeit gestalten Grundlagenseminar Würzburg Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Fensterbach Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Neumarkt JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Bad Soden- TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Salmünster Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Dietenhofen Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Gerlingen Betriebliches Eingliederungsmanagement (b. Stuttgart) BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Bayreuth Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Augsburg Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Würzburg Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Bad Berneck BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Brannenburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Brannenburg Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Brannenburg Wirtschaftsausschuss 1 BA Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung München Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Hattingen JAV/BR/PR spezial: Zwischen den Zeilen lesen Antidiskriminierung als Aufgabe von JAV, Betriebs- und Personalrat Nicht lange suchen finden! 13

14 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Stuttgart Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert Ulm Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Brannenburg Einführung in das Arbeitsrecht 2 BA Inhalt des Arbeitsverhältnisses Dortmund Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung Frankfurt Wer macht das Protokoll? am Main Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Bad Soden- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen Salmünster Fensterbach Die Pflichtquote in reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV Kochel am See Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Würzburg Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung April Würzburg Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Mosbach TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Bernried am Agieren statt reagieren Starnberger See Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Pommelsbrunn Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Neumarkt JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BayPVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Brannenburg BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Nürnberg Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen Hamm Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Bad Soden- Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Salmünster Nicht lange suchen finden!

15 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Würzburg Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene Gladenbach Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Mosbach Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen Mosbach Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Bad Berneck Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Rothenburg Aller Anfang ist... gar nicht so schwer ob der Tauber Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Brannenburg Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Frankfurt Arbeitszeitgestaltung Übersicht über die neuere Rechtsprechung und mögliche betriebliche Konsequenzen am Main Bad Soden- Arbeitszeit- und Dienstgestaltung per App Salmünster Herausforderung für die betriebliche Mitbestimmung!? Ulm Beschlussverfahren und Einigungsstelle München Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Mai Berlin Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Gladenbach Gefährdungen erkennen Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Regensburg Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien Walsrode Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz Mannheim Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Unterstützungs- und Förderungsangebote Würzburg Suchtprobleme im Betrieb Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren Hohenroda Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht Nicht lange suchen finden! 15

16 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Beilngries- TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Paulushofen Pommelsbrunn Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Eibelstadt Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Brannenburg Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Augsburg Beamtenrecht und Beteiligung nach BayPVG Rothenburg Mensch geht vor! ob der Tauber Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Kipfenberg- Betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen für den Betriebsrat Arnsberg Beilngries- BayPVG: Einstieg leicht gemacht Paulushofen Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Brannenburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Brannenburg Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Frankfurt Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren am Main Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat München Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung, um die ordnungsgemäße Anwendung zu überprüfen und Missbrauch zu verhindern Stuttgart Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Frankfurt Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung am Main Inklusive der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren Gladenbach Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Kipfenberg- Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Arnsberg Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Augsburg Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen Nicht lange suchen finden!

17 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite München Schriftverkehr des Betriebsrats Mosbach Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft Frankfurt E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung am Main Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Gerlingen Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (b. Stuttgart) Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Mosbach Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Gladenbach Europäischer Betriebsrat Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Günzburg TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Roßhaupten Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen Kochel am See Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht München Beschlüsse richtig fassen Formalien, Formulierungen und Rechtsfolgen Frankfurt Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen am Main Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Juni Hattingen Nein heißt Nein! Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Berlin Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Dortmund Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung Mosbach Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro Mosbach Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle Brannenburg Einführung in das Arbeitsrecht 3 BA Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Frankfurt Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation am Main Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Frankfurt Außertarifliche Angestellte am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats Gerlingen Auffrischung Schwerbehindertenrecht: Gesetzesnovellen, neuere Rechtsprechung (b. Stuttgart) Frankfurt Kooperieren beraten verhandeln Öffentlichkeit herstellen am Main Basisseminar zur Kommunikation Nicht lange suchen finden! 17

18 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Fensterbach TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA Eibelstadt Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Neumarkt JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kochel am See Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Mosbach Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Fulda Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Handlungsansätze der Interessenvertretung Fulda Betriebliches Gesundheitsmanagement Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren Frankfurt Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert am Main Nürnberg Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht kompakt Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Bad Soden- Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und Salmünster arbeitsvertraglichen Regelungen Frankfurt Psychische Belastungen am Arbeitsplatz spezial: Maßnahmen durchsetzen! am Main Bernried am Beständig ist in der Wandel! Starnberger See Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Kochel am See Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Ulm Gefährdungen erkennen Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Regensburg Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Mainz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Nürnberg Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 18 Nicht lange suchen finden!

19 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Juli München Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Bamberg Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarungen nicht ohne die Beteiligung des Betriebsrats! Passau Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Rothenburg Agieren statt reagieren ob der Tauber Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Neumarkt JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BayPVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Neumarkt JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kochel am See Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Köln Arbeitsrecht Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder Brannenburg Einführung in das Arbeitsrecht 1 BA Begründung des Arbeitsverhältnisses Brannenburg Wirtschaftsausschuss Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Bamberg Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Grainau Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Brannenburg Die Pflichtquote in reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV Neumarkt Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Würzburg Einführung in das Arbeitsrecht Inhalt des Arbeitsverhältnisses Roßhaupten BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Brannenburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Mosbach Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Nicht lange suchen finden! 19

20 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite München Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Beilngries- Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand Paulushofen Regensburg Beraten will gelernt sein! Beratungskompetenz für Betriebs- und Personalräte München Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Neumarkt BayPVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 BayPVG) Horgau Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Pommelsbrunn BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) August Gladenbach Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz Mosbach Einführung in das Arbeitszeitrecht Mosbach Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht Mosbach Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst und Auswirkungen auf die Beschäftigten Gladenbach Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats September Brannenburg Einführung in das Arbeitsrecht 1 BA Begründung des Arbeitsverhältnisses Augsburg Gerüchte Spekulationen Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? Mosbach Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Mosbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen Bernried am BayPVG: Einstieg leicht gemacht Starnberger See Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Nicht lange suchen finden!

21 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Horgau Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Gladenbach Arbeitsrecht Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder Neumarkt Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Pommelsbrunn Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Brannenburg BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Mannheim Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Stuttgart Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen Mosbach Interessenvertretung im Aufsichtsrat Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement am Main BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Mainz Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Bad Soden- Digitalisierung aktiv mitgestalten: Salmünster Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen Frankfurt Gestaltung von Entgeltsystemen in Betrieben ohne Tarifbindung am Main Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kipfenberg- Betriebsratswahl und Öffentlichkeitsarbeit Handlungsmöglichkeiten für amtierende Betriebsräte Arnsberg Brannenburg Arbeitszeitgestaltung im Winterdienst F Rechtsgrundlagen, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Brannenburg TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA Beilngries- Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Paulushofen Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Brannenburg Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Nürnberg Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats Nicht lange suchen finden! 21

22 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Oktober Remagen Personaleinsatz nach Gutsherrenart? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung Dietenhofen Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung Mosbach Gute digitale Arbeit im öffentlichen Dienst Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Gladenbach Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Ohlstadt Gefährdungen erkennen Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Stuttgart Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Walsrode Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Bad Soden- Rund um s Geld Salmünster Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder Bad Berneck Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Gunzenhausen Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Kochel am See Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Regensburg Der Betriebsrat vor der Wahl Tagesseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung der Betriebsratswahl Würzburg Konzernbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Nürnberg Der Betriebsrat vor der Wahl Tagesseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung der Betriebsratswahl München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Brannenburg Einführung in das Arbeitsrecht 2 BA Inhalt des Arbeitsverhältnisses Gunzenhausen Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen München Betriebsratsrechte einfordern und durchsetzen! Rechtsgrundlagen aus dem Betriebsverfassungsgesetz, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 22 Nicht lange suchen finden!

23 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Bernried am Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Starnberger See Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Brannenburg Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Walsrode Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats Augsburg Der Betriebsrat vor der Wahl Tagesseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung der Betriebsratswahl Mosbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Frankfurt Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen am Main Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Frankfurt Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst am Main Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Mosbach TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Neumarkt BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Roßhaupten Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Kochel am See Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Frankfurt Achtung, ich kann nicht mehr! am Main Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Würzburg Der Betriebsrat vor der Wahl Tagesseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung der Betriebsratswahl Frankfurt Ganz im Vertrauen am Main Chancen und Risiken der Vertrauensarbeitszeit Kipfenberg- Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Arnsberg Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Gerlingen Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche (b. Stuttgart) Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen München Der Betriebsrat vor der Wahl Tagesseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung der Betriebsratswahl München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nicht lange suchen finden! 23

24 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite November Gladenbach Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Gladenbach Wirf da bitte mal nen Blick drauf! Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten Gladenbach Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren München Das erfolgreiche Monatsgespräch Frankfurt Social Media im Betrieb Anwendung und Regelungsbedarf am Main Kassel Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Mannheim Suchtprobleme im Betrieb Teil 2: Betriebliche Suchtprävention Wege aus der Sucht Nachsorge Bamberg Betriebsratswahl und Öffentlichkeitsarbeit Handlungsmöglichkeiten für amtierende Betriebsräte Beilngries- BayPVG: Einstieg leicht gemacht Paulushofen Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Gunzenhausen BayPVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 BayPVG) Fensterbach Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Brannenburg Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Augsburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Passau Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Frankfurt Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? am Main Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Mannheim Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 24 Nicht lange suchen finden!

25 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Nürnberg Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Brannenburg Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV Bamberg Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Augsburg BayPVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 BayPVG) Brannenburg Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Regensburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Augsburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Bayreuth Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Mannheim Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Gerlingen SBV-Aufbauseminar (b. Stuttgart) Rechtssicheres Formulieren Sozialgericht Antrag auf Gleichstellung Pommelsbrunn TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bayern Praxis der Eingruppierung nach TV-L unter Berücksichtigung spezieller bayerischer Umsetzungsvorschriften Bad Berneck Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Naumburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Naumburg JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BayPVG) bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Brannenburg Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Brannenburg Wirtschaftsausschuss 2 BA Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Augsburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nicht lange suchen finden! 25

26 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Regensburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Mosbach Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Mosbach TVöD-/TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? Mosbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz spezial: Maßnahmen durchsetzen! Würzburg Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Hattingen Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung Gunzenhausen Betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen für den Betriebsrat Würzburg Einführung in das Arbeitsrecht Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Würzburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Regensburg Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren Regensburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Dezember Dietenhofen Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Bernried am Mensch geht vor! Starnberger See Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Beilngries- BayPVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Paulushofen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 BayPVG) Nicht lange suchen finden!

27 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Roßhaupten Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Schwaig Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Kassel Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Januar München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Würzburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Passau Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Augsburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Regensburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Bamberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nicht lange suchen finden! 27

28 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Augsburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Würzburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Augsburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Bayreuth Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Februar Regensburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Regensburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Augsburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Regensburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nicht lange suchen finden!

29 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Würzburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Augsburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Würzburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen März Nürnberg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen München Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nicht lange suchen finden! 29

30 BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vor haben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats ( 80 BetrVG) Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung Roßhaupten Brannenburg* Fensterbach Rothenburg ob der Tauber Pommelsbrunn Brannenburg* Eibelstadt Passau Kochel am See* Horgau Neumarkt Kochel am See* Bernried am Starnberger See Brannenburg* Bad Berneck Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung Teilnahmevoraussetzungen Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 975,00 Bemerkungen * Vorrangig für München und Oberbayern 30

31 BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar Mensch geht vor! liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Personelle Angelegenheiten was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die gesetzliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Grundsätze der Personalplanung Gunzenhausen Brannenburg* Würzburg - GHOTEL Pommelsbrunn Rothenburg ob der Tauber Kochel am See* Neumarkt Horgau Brannenburg* Bad Berneck Fensterbach Brannenburg* Bernried am Starnberger See Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 975,00 Bemerkungen * Vorrangig für München und Oberbayern 31

32 BR-Grundqualifizierung Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar Agieren statt reagieren vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.b. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren Fensterbach Kipfenberg-Arnsberg Kochel am See* Bernried am Starnberger See Eibelstadt Kochel am See* Rothenburg ob der Tauber Pommelsbrunn Brannenburg* Roßhaupten Bamberg - Hotel National Brannenburg* Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 975,00 Bemerkungen * Vorrangig für München und Oberbayern 32

33 BR-Grundqualifizierung Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen Passau Brannenburg* Bad Berneck Bernried am Starnberger See Bamberg - Hotel National Gunzenhausen Kochel am See* Roßhaupten Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen 37 Abs. 6 BetrVG 975,00 Bemerkungen * Vorrangig für München und Oberbayern 33

34 PR-Grundqualifizierung BayPVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 BayPVG) Das Seminar erläutert das Bayerische Personalvertretungsgesetz im System der Rechtsordnung, seine Stellung und Funktion sowie das Selbstverständnis des Personalrats und dessen allgemeine Aufgaben. Die Interessen und Erwartungen der Belegschaft und der Dienststelle an den Personalrat werden ebenso beleuchtet wie die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Personalrat sowie Umfang, Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte des Personalrats im Kontext gesetzlicher und tariflicher Regelungen. Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Struktur des Arbeitsrechts und Umgang mit Gesetz und Rechtsbegriffen Rechtliche Einordnung des BayPVG Allgemeine Aufgaben des Personalrats Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststelle, anderen Interessenvertretungsgremien und der Belegschaft Überblick über die Informations-, Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte Organisation der Personalratsarbeit, Geschäftsordnung, Personalversammlung Überblick über das Beschlussverfahren Augsburg - Bio Hotel Gunzenhausen Für Personalräte der bayerischen Sparkassen Neumarkt Bad Berneck Brannenburg* Beilngries-Paulushofen Roßhaupten Pommelsbrunn Bernried am Starnberger See Brannenburg* Neumarkt Beilngries-Paulushofen Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Art. 46 Abs. 5 BayPVG, 96 Abs. 4 SGB IX 760,00 Bemerkungen * Vorrangig für München und Oberbayern 34

35 PR-Grundqualifizierung BayPVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 BayPVG) Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Personalratsarbeit nach dem BayPVG sind eine Voraussetzung erfolgreicher Personalratsarbeit. Eine engagierte Interessenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt. Aufbauend auf dem Seminar BayPVG: Einstieg leicht gemacht werden in diesem Seminar rechtliche und organisatorische Aspekte der Personalratsarbeit vertieft. Antrags- und Initiativrechte Beteiligung des Personalrats in sozialen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen Angelegenheiten Rechte, Aufgaben und Rolle des Personalrats bei Organisationsänderungen und Privatisierungsabsichten Beteiligung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie beim betrieblichen Gesundheitsmanagement Verfahrensrechte im BayPVG und ihre Durchsetzung Datenschutz Aktuelle Rechtsprechung Neumarkt Gunzenhausen Für Personalräte der bayerischen Sparkassen Augsburg - Bio Hotel Beilngries-Paulushofen Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars BayPVG: Einstieg leicht gemacht Art. 46 Abs. 5 BayPVG, 96 Abs. 4 SGB IX 760,00 35

36 Schwerbehindertenvertretung Die Pflichtquote in reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV 1 In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor m darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Behinderung Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung Fensterbach Brannenburg Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 975,00 36

37 Schwerbehindertenvertretung Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV 2 Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern. Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Brannenburg Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grund seminars Die Pflichtquote in reicht nicht! 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analoglpersvg 975,00 37

38 Schwerbehindertenvertretung Auffrischung Schwerbehindertenrecht: Gesetzesnovellen, neuere Rechtsprechung Zum Schwerbehindertenrecht liegen aktuell einige Gesetzesänderungen bzw. -entwürfe vor, die für die Interessenvertretung insbesondere die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung sind. Das betrifft vor m die Novellierungen des SGB IX, des Bundesteilhabegesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes. Gleichermaßen gibt es weitere Änderungen von Rechtsvorschriften im Arbeits- und Sozialrecht, die speziell für Menschen mit Behinderung relevant sind. Daneben ist für die Praxis stets die ständige Rechtsprechung zu beachten, mit der die Rechtsvorschriften ausgelegt werden. Mit diesem Seminar können Sie Ihre Rechtskenntnisse auf den neuesten Stand bringen, um die Interessen von Menschen mit Behinderung möglichst rechtssicher zu vertreten. Es verhilft Ihnen zu mehr Sicherheit, z.b. bei der Beratung von Kolleginnen und Kollegen, bei der Beteiligung in Einstellungsverfahren, bei Verhandlungen mit dem Arbeit geber u.v.a.m. Das Seminar vermittelt auf leicht verständliche Weise die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften und ausgewählte Grundsatzurteile der letzten Jahre. Die Folgen für Menschen mit Behinderung werden erläutert, und die praktische Handhabung durch die Interessenvertretung wird ausführlich besprochen. Gesetzesnovellierungen, u.a. SGB IX: Stärkung der SBV, höhere F reistellungskontingente, Inklusion etc. Einstellung, Versetzung, Übertragung anderer Tätigkeiten, Beförderung, Kündigung, Betriebsänderung Gleichstellungsverfahren Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Integrationsvereinbarung, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits- und Gesundheitsschutz, neues Präventionsgesetz Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben, Rechte, Befugnisse Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Gerlingen (b. Stuttgart) Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des SBV-Grundseminars 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 580,00 38

39 Schwerbehindertenvertretung SBV-Aufbauseminar 3 Rechtssicheres Formulieren Sozialgericht Antrag auf Gleichstellung Zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung zählt es, Beschäftigte bei verschiedenen Anträgen zu unterstützen und zu beraten ( 95 Abs. 1 SGB IX), sei es zur Feststellung einer Behinderung, des Behinderungsgrades bzw. zum Nachteilsausgleich oder zur Gleichstellung. Nicht selten aber scheitern berechtigte Anträge bzw. Widersprüche nur deshalb, weil sie formale Fehler aufweisen bzw. unvollständig sind. In diesem Seminar erhalten Sie notwendige Informationen zu Verwaltungs-, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren sowie hilfreiche Hinweise für die Formulierung von Anträgen an das Versorgungsamt. Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigen die Referentinnen/Referenten, wie man typische Fehler vermeidet und Anträge korrekt auf den Weg bringt. Sie nehmen am zweiten Seminartag an mehreren Sozialgerichtsverfahren teil. Die Richterin steht uns einführend und anschließend für Erläuterungen persönlich zur Verfügung. Am dritten Tag erklärt ein Referent der Agentur für Arbeit die rechtlichen Vorraussetzungen einer Gleichstellung. Unterstützung von schwerbehinderten Beschäftigten durch die SBV nach 95 Abs. 1 SGB IX Verwaltungs-, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren: Verfahrensabläufe bei Anträgen bzw. Widersprüchen Erläuterungen und Übungen zu folgenden Verfahren: Feststellung der Behinderung, Behinderungsgrad, Nachteilsausgleich (Versorgungsmedizin-VO), Gleichstellung (Arbeitsagentur) Formvorschriften zu Anträgen bzw. Widersprüchen Welche Angaben sind unerlässlich, welche (typischen) Fehler sind unbedingt zu vermeiden? Gerichtsverhandlung (mit ausführlichen Erläuterungen) Gerlingen (b. Stuttgart) Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des SBV-Grundseminars 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 600,00 Bemerkungen Ein weiterer Termin in Mainz wird in Absprache mit dem Sozialgericht Ende 2016 verabredet und im Internet bekannt gegeben: 39

40 Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben, Rechte, Pflichten In diesem SBV-Grundseminar können Sie die wesentlichen Basiskenntnisse erwerben, die Sie für Ihre Arbeit als Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen benötigen. Nach der Klärung rechtlicher Grundlagen geht es vor m darum, sich mit den Aufgaben, Rechten, Pflichten und der Rolle der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Fragen zur praktischen Organisation und Gestaltung der SBV-Arbeit werden dabei eingehend behandelt. Rechtliche Grundlagen der SBV-Arbeit (Übersicht) Rechte der schwerbehinderten Menschen Behindert, schwerbehindert, gleichgestellt; Antragsverfahren, Widerspruch, Zusatzurlaub Pflichten des Arbeitgebers, Zusammenarbeit der SBV mit dem Arbeitgeber/mit dem Beauftragten des Arbeitgebers Aufgaben, Rechte, Pflichten und Rolle der Schwerbehindertenvertretung Arbeitsgrundlagen und praktische Organisation der SBV-Arbeit Zusammenarbeit mit Betriebsrat/Personalrat/MAV Öffentlichkeitsarbeit der SBV, Versammlung der schwerbehinderten Menschen Dieses Seminar richtet sich primär an Schwerbehindertenvertretungen; aber auch BR-/PR-/MAV-Mitglieder sollten sich mit der Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen vertraut machen, die sie diese ebenso vertreten Mainz - INNdependence Hotel Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 560,00 40

41 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie s über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und ganz wichtig praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen Alltag kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können? Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Grundlagen der Geschäftsführung der JAV Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung Brannenburg Naumburg bei Kassel Neumarkt Neumarkt Brannenburg Brannenburg Neumarkt Neumarkt Brannenburg Naumburg bei Kassel Mitglieder der JAV nach BetrVG 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG 760,00 Bemerkungen Anmeldungen aus Bayern werden bevorzugt berücksichtigt. 41

42 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BayPVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie s über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Bayerische Personalvertretungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und ganz wichtig praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im Alltag der Dienststelle kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können? Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Grundlagen der Geschäftsführung der JAV Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung Brannenburg Naumburg bei Kassel Neumarkt Neumarkt Naumburg bei Kassel Mitglieder der JAV Art. 62 Satz 1 i.v.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG 760,00 42

43 Das besondere Angebot Das besondere Angebot Fortbildung mit Zertifikat Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch ausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt bekommen. Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche n: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater : Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (und weitere Beschäftigte) Interessenvertretung als Berufung : Weiterbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Qualifiziert mit.bestimmen : Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven Lernprozess. 43

44 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater b+b Zertifizierte Weiterbildung Zertifizierte Weiterbildung zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater Betriebliche Konfliktberaterin/ betrieblicher Konfliktberater Zertifizierte Weiterbildung in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.v. der Universität Hamburg Ein Kooperationsangebot von Das besondere Angebot Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten... In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den Konflikten gefunden wird. Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung. In den einzelnen Modulen erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen. Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts. Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung. 44

45 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Reihe 2017/2018 Modul Walsrode Grundlagen der Konfliktbearbeitung Schwerpunkt Konfliktanalyse Modul Walsrode Kernkompetenzen für die Einzelberatung Modul Walsrode Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln Modul 4 April/Mai 2018 Hamburg N.N. Abschlusskolloquium und Kostenübernahme Die nach 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Regionalvertretung Hamburg Paula Klingemann Besenbinderhof Hamburg Fon Fax klingemann@hh.verdi-bub.de Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird, es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit als Personalrat. Ferdinand Badtke Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau 45

46 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung b+b Zertifizierte Weiterbildung Interessenvertretung als Berufung zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Interessenvertretung als Berufung Seminarreihe mit Universitätszertifikat Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Ein Kooperationsangebot von Das besondere Angebot Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt. Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben: als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüssel kom pe tenzen: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten professionell verhandeln. Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Vor sitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen. 46

47 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Gladenbach IV Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Vom Gremium zum Team Berlin IV Gremien leiten und Teamarbeit fördern Mit System und Übersicht Gladenbach IV Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Wenn der Wind des Wandels weht Berlin IV Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten Stratege, Taktikerin, Pokerface...? Berlin IV Professionell verhandeln Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG bzw. gemäß 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Köpenicker Str Berlin Margit Hauck Fon Fax hauck@bb.verdi-bub.de Die fünfteilige Modulreihe Interessenvertretung als Berufung hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es jedem nur empfehlen. Sabine Blauth Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal Ein Kooperationsangebot von: 47

48 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen b+b Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Qualifiziert mit.bestimmen Seminarreihen mit Universitätszertifikat Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats, seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens. Die Seminarreihen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit. Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank, um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats und um den Praxistransfer. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit. 48 Ein Kooperationsangebot von Das besondere Angebot Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an n Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die Bearbeitung der Modul-Aufgaben.

49 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen Die Termine Thema Termin/Ort Seminarnummer Ort Banken/Vers. Kapitalges. Modul A MB MB Hamburg Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank Modul B MB MB Walsrode Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse Modul C MB MB Undeloh Organisation und Rolle des Aufsichtsrats Modul D MB MB Berlin Workshop Praxistransfer Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Kosten Die für die Qualifizierungsreihe (Module A D) beträgt jeweils insgesamt 4.950,00 Euro. Sie enthält die Kosten für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst Module; eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich. Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze. Die Kostenerstattung richtet sich nach 675 i.v.m. 670 BGB. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Catrin Krüger-Thiemann Köpenicker Str Berlin Fon Fax krueger-thiemann@bb.verdi-bub.de Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich empfehle daher die Teilnahme auch denen, die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind. Ralf Neidhardt Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung 49

50 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV/BR/PR spezial: Zwischen den Zeilen lesen Antidiskriminierung als Aufgabe von JAV, Betriebs- und Personalrat Ein Seminar für Mitglieder der JAV sowie des Betriebs- und Personalrats, die den gesetzlichen Auftrag der Antidiskriminierung in ihrem Amt umsetzen wollen und schon mindestens ein Seminar der Grundqualifizierung (JAV 1, BR 1, PR 1) besucht haben. Der Gesetzgeber trägt der JAV sowie dem Betriebs- und Personalrat auf, sich gegen Benachteiligung und Diskriminierung am Arbeitsplatz einzusetzen. Doch dafür muss man sie erstmal erkennen. Was ist eigentlich direkte und indirekte Diskriminierung, und wie wirkt sie sich im Betrieb oder in der Dienststelle aus? Was hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung zu tun? Und wie können JAV, Betriebs- und Personalrat die eigene Arbeit diskriminierungs- und benachteiligungsfrei gestalten und das Thema auch bei den Beschäftigten und Auszubildenden setzen? Wir wollen uns in diesem Seminar die rechtlichen Grundlagen der Antidiskriminierungsarbeit von JAV, Betriebs- und Personalrat ansehen. Auf dieser Basis wird es dann um die praktische Umsetzung dieses Auftrags in der täglichen Arbeit der Interessenvertretung gehen Hattingen - Bildungszentrum Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ JAV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 695,00 50

51 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Im Seminar werden die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden. Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe des Betriebs-/Personalrats Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/Personalrat Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Berufsausbildungsverhältnisses Hattingen - Jugendbildungsstätte Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 51

52 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung 52 Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats Ziele einer Personalentwicklung sollten sein, den im Betrieb notwendigen Personalund Fachkräftebestand zu sichern, Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie die fachlichen Kompetenzen der Beschäftigten zu sichern und den aktuellen und künftigen Anforderungen des Unternehmens anzupassen. Die Feststellung des Personal- sowie des Aus- und Weiterbildungsbedarfs kann z.b. durch Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalysen erfolgen. Der geforderte Personalbedarf sowie Qualifikationen und Kompetenzen werden mit den aktuellen verglichen und so der Bedarf an Nachwuchskräften und an Aus- und Weiterbildung ermittelt. Das Seminar informiert über Methoden und Instrumente der Personalentwicklung sowie die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, auch schon im Rahmen der unterschiedlichen Bedarfsanalysen. Insbesondere die Mitbestimmungsrechte und die Frage, wie Maßnahmen der Personalentwicklung im Sinne der Beschäftigten und einer zukunftsorientierten Personalplanung sowie Stellenbesetzung mitgestaltet werden können, werden eingehend erörtert. Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung, Personalentwicklung: Begriffe und Grundlagen Die verschiedenen Ebenen und Maßnahmen der Personalentwicklung Bedarf und Kompetenzprofile ermitteln: Instrumente und Methoden (z.b. Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalyse) Planung, Qualitätssicherung, Kontrolle (Evaluation) der Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung Auswahlverfahren zur Teilnahme an internen und externen Qualifizierungsmaßnahmen Fort- und Weiterbildung als Teil der Beschäftigungssicherung Aktuelle Qualifizierungsformen (z.b. E-Learning) und Anrechnung als Arbeitszeit Überblick über alternsgerechte und beschäftigtenorientierte Lernmethoden und -formen Walsrode Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der JAV Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG 1.020,00

53 Betriebsverfassungsrecht Der Betriebsrat vor der Wahl Tagesseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung der Betriebsratswahl Vor den anstehenden Betriebsratswahlen stellen sich unter anderem folgende Fragen: Was muss vom Betriebsrat vor der Wahl s beachtet werden? Wie können Wissen und Erfahrung mittel- und langfristig gesichert werden, und wie findet man ausreichend Kandidierende? Wie geht der Betriebsrat mit Störfeuer während der Wahl um? Antworten auf diese Fragen sind auch deshalb wichtig, um die anstehenden Wahlen strategisch richtig angehen zu können. Im Seminar erfolgt ein Überblick über die wichtigsten allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats vor der Wahl. Es werden Möglichkeiten vorgestellt, wie sich die Betriebsratswahl aktiv gestalten lässt. Zudem werden aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Thema Wahlvorbereitung vorgestellt. Überblick über die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats vor der Wahl Wahlwerbung was ist erlaubt? Kandidatenfindung und Wahlwerbung wie geht s, was ist erlaubt? Störfeuer während der Wahlzeit wie gehen wir damit um? Wissenstransfer und Übergabe von Projekten des Betriebsrats Aktuelle Rechtsprechung zur Wahlvorbereitung Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen Regensburg - Apollo Hotel Nürnberg - Hotel Victoria Augsburg - Haus Sankt Ulrich Würzburg - Hotel Walfisch München - DGB-Haus Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 53

54 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Auch beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser eintägiges Seminar ist speziell auf dieses Wahlverfahren im Kleinbetrieb zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich hier auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch geübte Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen Augsburg - Haus Sankt Ulrich München - DGB-Haus Nürnberg - Hotel Victoria Regensburg - Apollo Hotel München - DGB-Haus Nürnberg - Hotel Victoria Regensburg - Apollo Hotel Nürnberg - Hotel Victoria Nürnberg - Hotel Victoria Augsburg - Haus Sankt Ulrich Würzburg - Hotel Walfisch Nürnberg - Hotel Victoria Wahlvorstandsmitglieder 20 Abs. 3 BetrVG 280,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. 54

55 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem eintägigen Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch geübte Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen München - DGB-Haus München - DGB-Haus Augsburg - Haus Sankt Ulrich Passau Nürnberg - Hotel Victoria München - DGB-Haus Regensburg - Apollo Hotel Augsburg - Haus Sankt Ulrich Bayreuth - Hotel Lohmühle Regensburg - Apollo Hotel Nürnberg - Hotel Victoria Würzburg - Hotel Walfisch München - DGB-Haus Schwaig Weitere Termine finden Sie auf der nächsten Seite. Wahlvorstandsmitglieder 20 Abs. 3 BetrVG 280,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. 55

56 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Weitere Termine München - DGB-Haus München - DGB-Haus München - DGB-Haus Würzburg - Hotel Walfisch Nürnberg - Hotel Victoria Passau Nürnberg - Hotel Victoria München - DGB-Haus Augsburg - Haus Sankt Ulrich München - DGB-Haus Nürnberg - Hotel Victoria Regensburg - Apollo Hotel Bamberg - Hotel Brudermühle Augsburg - Haus Sankt Ulrich Augsburg - Haus Sankt Ulrich Würzburg - Hotel Walfisch Bayreuth - Hotel Lohmühle München - DGB-Haus Regensburg - Apollo Hotel Nürnberg - Hotel Victoria München - DGB-Haus Nürnberg - Hotel Victoria Augsburg - Haus Sankt Ulrich Regensburg - Apollo Hotel München - DGB-Haus München - DGB-Haus Würzburg - Hotel Walfisch Nürnberg - Hotel Victoria München - DGB-Haus Nürnberg - Hotel Victoria München - DGB-Haus München - DGB-Haus 56

57 Betriebsverfassungsrecht Beschlüsse richtig fassen Formalien, Formulierungen und Rechtsfolgen Bei gerichtlichen Streitigkeiten stellen Beschlüsse eine notwendige Grundlage für die Entscheidung der Arbeitsgerichte dar. Falsch formulierte Beschlüsse bzw. Fehler bei der Einladung zur Betriebsratssitzung können für den Ausgang eines Verfahrens von großer Bedeutung sein. Im Seminar werden die notwendigen Formalien thematisiert; die Beschlussfassung wird anhand konkreter Beispiele (Zustimmungsverweigerungen, Widersprüche) geübt. Allgemeine Voraussetzungen der Beschlussfassung Ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung Formalien der Beschlussfassung, aktuelle Rechtsprechung Zu welchen Themen sind Beschlüsse notwendig? Zustimmungsverweigerung gem. 99 BetrVG Widersprüche gem. 102 BetrVG Hinzuziehung eines Sachverständigen Beschlussverfahren zur Anwaltsbeauftragung und die Rechtsfolgen München - DGB-Haus Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 610,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen; sie kann aber organisiert werden. 57

58 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs. Als Gesetz des Betriebs entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenz Betriebsrat Gesamtbetriebsrat Konzernbetriebsrat Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten Würzburg - GHOTEL Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 780,00 58

59 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte n im Betrieb und vor m den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein. Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln. Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden. Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr. Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat Bekanntmachung im Betrieb Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte Mögliche Schritte zur Anpassung Frankfurt am Main - mainhaus Stadthotel Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 780,00 59

60 Betriebsverfassungsrecht 60 Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen Nach oftmals langwierigen und nicht immer einfachen Verhandlungen können mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Eine Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu überwachen. Aber nicht nur für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist häufig nicht ganz klar, welche betrieblichen Regelungen seit wann existieren. Doch wie soll dann die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen überwacht werden, wenn diese selbst, ihre Inhalte und Anlagen nicht bekannt bzw. klar sind? Liegt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung schon länger zurück, muss zudem überprüft werden, ob die Regelungen noch mit den geltenden Gesetzen, Tarifverträgen oder der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind. Falls nicht, kann sich daraus die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung ergeben. Somit könnten Ansprüche der Beschäftigten verloren gehen. Der Workshop bietet die Möglichkeit, die jeweiligen betrieblichen Regelungen, ihre Inhalte, ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und mit den aktuellen betrieblichen Bedingungen zu überprüfen. Kennenlernen der jeweiligen betrieblichen Regelungen Vorgehensweise bei der Kontrolle und Überprüfung auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht Müssen Betriebsvereinbarungen möglicherweise nach- oder neu verhandelt werden? Strategie und weitere Arbeitsplanung zur Anpassung/Aktualisierung bestehender Betriebsvereinbarungen Welche Ressourcen werden benötigt intern wie extern (Qualifizierung, Sachverstand)? Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG Bemerkungen Dieser Workshop wird nur betriebs-/unternehmensbezogen angeboten. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf.

61 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratsrechte einfordern und durchsetzen! Rechtsgrundlagen aus dem Betriebsverfassungsgesetz, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Interessenvertretung ohne Interessenkonflikte ist kaum denkbar. Mit diesen sollte souverän, sachlich und lösungsorientiert umgegangen werden. Dem Betriebsrat stellen sich dabei aber häufig folgende Fragen: Welche rechtlichen Instrumente und Argumente stehen zur Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats zur Verfügung? Lässt sich (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) ein verbindlicher, konfliktund kompromissfähiger Umgangsstil entwickeln, der auf der Einhaltung fairer Regeln beruht? Wie kann der Betriebsrat reagieren, wenn dies nicht funktioniert? Das Seminar will für die Durchsetzung der Betriebsratsrechte die erforderliche Rechtssicherheit vermitteln und die Handlungskompetenzen des Betriebsrats stärken. Überblick: Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Verletzung der Betriebsratsrechte durch den Arbeitgeber Ursachen, Formen und Auswirkungen für Betriebsrat und Beschäftigte Betriebsratsrechte einfordern Ziele, Strategien und Wege Rechtliche (Sanktions-)Mittel der Durchsetzung von Betriebsratsrechten aus dem BetrVG Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit im BetrVG, Fairness, Respekt, Konfliktmanagement Schutz von Betriebsratsmitgliedern und Betriebsratsrechten im BetrVG Betriebsrats-Handlungsschritte mit der Belegschaft kommunizieren Erfolgreiche Praxisfälle, aktuelle Rechtsprechung Frankfurt am Main - mainhaus Stadthotel München - Leonardo Hotel Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 61

62 Betriebsverfassungsrecht Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet als wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage die Basis für den Betriebsrat. Auch wenn der betriebliche Rahmen für Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit maximal 50 Beschäftigten überschaubar ist, müssen sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter den besonderen Bedingungen anwenden und umsetzen können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber ist besonders schwierig; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu. Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie können anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und sich für die besonderen Herausforderungen im kleinen Gremium fit machen. Was ist bei der Geschäftsführung im kleinen Gremium zu beachten? Wie organisieren wir unsere Betriebsratsarbeit und teilen sie sinnvoll auf? Welche Instrumente einer aktiven betrieblichen Informationspolitik können wir wie anwenden? Wer unterstützt uns wie? Wie organisieren wir uns ein Netzwerk? Was motiviert uns in der Betriebsratsarbeit? Wie wirken wir bei Einstellungen, Versetzungen ( 99 BetrVG) und Kündigungen ( 102 BetrVG) mit? Fragen der praktischen Umsetzung und Fallbeispiele Regensburg - St. Georg - business hotel Betriebsratsmitglieder aus ein- und dreiköpfigen Betriebsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 Bemerkungen Dieses Spezialseminar ersetzt nicht das Grundlagen seminar BR 1, dessen Besuch vorausgesetzt wird! 62

63 Betriebsverfassungsrecht Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied. In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es sollte aber auch das richtige sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach 15 Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben, um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen. Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden, fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel? Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt: Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht? Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden? Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und Akteneinsicht Dürfen Ersatzmitglieder von n Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen? Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit Ulm Frankfurt am Main - DGB-Haus Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 63

64 Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden. Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich. In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt. Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats. Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats Konstituierung und Entsendung Abstimmungen und Beschlüsse Geschäftsführung und Vorsitz regelmäßige Aufgaben Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit Mosbach Kassel - Best Western Plus Gesamtbetriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 795,00 Bemerkungen Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. 64

65 Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im Betriebs rat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an klar. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden. Den Satz Davon höre ich zum ersten Mal! kennt zwar auch jeder Betriebsrat gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist für den Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gibt. Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten Gremienaufbau und Zusammenarbeit BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse mögliche Wege der Informationsund Arbeitspolitik Arbeiten in Projekten Informationswege in Unternehmen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsvereinbarungen mögliche Inhalte, Zustandekommen usw Stuttgart Kassel - Best Western Plus Gesamtbetriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 795,00 Bemerkungen Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. 65

66 Betriebsverfassungsrecht Konzernbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern nach 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine Befugnisse? Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt. Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzernbetriebsrat und zwischen den Gremien Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei? Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse des Konzernbetriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats Würzburg - GHOTEL Mitglieder von Konzernbetriebsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 Bemerkungen Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. 66

67 Betriebsverfassungsrecht Europäischer Betriebsrat Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden. Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem EBR. Rechtliche Grundlagen Europarecht und nationales Recht Definition: Europäischer Betriebsrat Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen Betriebsrats EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen (z.b. örtliche Betriebsräte) Erforderliche Ressourcen des EBR Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften Gladenbach Mitglieder von Europäischen Betriebsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 67

68 Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den Fresh-up-Angeboten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert und vertieft Ihre Kenntnisse. Ein Blick auf die Gepflogenheiten in der Geschäftsführung des Betriebsrats, Tipps und Hinweise zur Veränderung Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren Beteiligungsrechte bei der Personalplanung Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Würzburg - GHOTEL Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 68

69 Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Dieses Fresh-up-Seminar widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder nutzen oft nicht Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Daher sollen neben der Rechtsprechung noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden. Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um? Rekapitulation die Inhalte der sozialen Mitbestimmung Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung Formalien und aktuelle Rechtsprechung Informationsbeschaffung und Bewertung Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten Gladenbach Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 69

70 Betriebsverfassungsrecht Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss beteiligt werden? Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist. Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen aktuelle Rechtsprechung Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags Ziele und Strategien des Betriebsrats Frankfurt am Main - mainhaus Stadthotel Gladenbach Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 70

71 Betriebsverfassungsrecht Urlaubsrecht was der Betriebsrat wissen sollte Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Urlaubsangelegenheiten ( 87 Abs. 1 Ziffer 5 BetrVG). Doch damit sind lediglich Teilaspekte des Themas erfasst. Sie erhalten in diesem Seminar die wichtigsten Antworten auf sämtliche Fragen rund um die schönste Zeit des Jahres. Was ist, wenn Arbeitnehmer/-innen während des Urlaubs erkranken? Was ist während des Urlaubs erlaubt, was nicht? Wie verhält es sich mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs? Kann man Urlaubsansprüche ansparen? Kann der gesamte Urlaub am Stück genommen werden? Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt? Was ist mit dem Urlaubsgeld? Wie funktioniert der Bildungsurlaub? Was regeln Tarifverträge? Nürnberg - Loew s Hotel Merkur Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 770,00 71

72 Betriebsverfassungsrecht Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung, schwerpunktmäßig mit der Haftung des Betriebsrats. Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in seiner täglichen Praxis zu behaupten. Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen Rechtliche Stellung des Betriebsrats Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. 79, 120 BetrVG Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder (BAG, BGH) München - DGB-Haus Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 72

73 Betriebsverfassungsrecht Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir werden zusammengelegt! Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer Betriebsänderung nach 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen können. Thematisiert wird s rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erläutert. Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen Folgen für die Belegschaft Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Interessenausgleich/Sozialplan Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf Augsburg - Bio Hotel Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 73

74 Betriebsverfassungsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzes änderungen Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte: zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats zur Geschäftsführung des Betriebsrats zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff Nürnberg - Hotel Victoria Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 74

75 Betriebsverfassungsrecht Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als Tendenzbetrieb zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können? Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit. Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen Tendenzbetrieb handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt. Die Bestimmungen des 118 Abs. 1 BetrVG Definition: Tendenzträger/-in Bedeutung für die Betriebsratsarbeit Personelle Angelegenheiten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben Gladenbach Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 Bemerkungen Gerne bieten wir Ihnen dieses Seminar speziell für Ihr Gremium an. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. 75

76 Betriebsverfassungsrecht Wirf da bitte mal nen Blick drauf! Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten Gleicher Lohn für gleiche Arbeit diesem Grundsatz wird jeder Betriebsrat schnell zustimmen. Doch in der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Durchsetzung oft schwierig. Sinnvoll ist es, wenn der Betriebsrat regelmäßig die Bruttolohn- und -gehaltslisten einsieht. Nach welchen Regeln die Einsichtnahme erfolgt und was mit den erhaltenen Informationen getan werden kann, ist Thema dieses Seminars. Zunächst werden die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Danach geht es um Fragen zur Erhebung und Auswertung r relevanten Daten. Sie erfahren, wie Sie konkret handeln können, um Ungleichbehandlungen in Ihrem Betrieb angemessen zu begegnen. Klärung der rechtlichen Grundlagen Eingruppierung gemäß 99 BetrVG Die Grundlagen zur Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten gemäß 80 Abs. 2 BetrVG Erhebung und Auswertung der Daten (MS Excel) Aspekte des Datenschutzes Initiativrecht und Überwachungspflichten des Betriebsrats Lohngerechtigkeit als Thema für die betriebliche Öffentlichkeit Gladenbach Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Grundkenntnisse in MS- Office (vorzugsweise Excel) 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 76

77 Betriebsverfassungsrecht Beschlussverfahren und Einigungsstelle In diesem Seminar erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat, seine Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz durchzusetzen. So wird etwa geklärt, wie der Betriebsrat mithilfe des Arbeitsgerichts dafür sorgen kann, dass Betriebsvereinbarungen eingehalten und Mitbestimmungsrechte respektiert und durchgesetzt werden. Dabei wird umfassend dargestellt, welche Rolle die Einigungsstelle bei der Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats spielt. Sie erfahren, wann die Anrufung einer Einigungsstelle aus Sicht des Betriebsrats strategisch sinnvoll sein kann und wie der Betriebsrat taktisch klug vorgeht, um die Einigungsstelle erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Überblick über die Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gemäß BetrVG Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats durch Beschlussverfahren (normales und Eilverfahren) und Einigungsstelle Überblick über die Voraussetzungen zur Durchführung des Beschlussverfahrens Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen der Einigungsstelle gem. 76 BetrVG Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden und Einigungsstelle Umgang mit Problemen nach Beendigung eines Verfahrens oder einer Einigungsstelle Entwicklung und Diskussion von Strategien zur Durchsetzung von Betriebsratsrechten Ulm Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 77

78 Betriebsverfassungsrecht Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarungen nicht ohne die Beteiligung des Betriebsrats! Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen werden immer häufiger zur Gestaltung von leistungsbezogenen Entgelten eingesetzt. Im Rahmen der Personalentwicklung fungieren sie als Führungsinstrumente. Wie diese Gespräche und Vereinbarungen auf die Beschäftigten wirken, hängt von den (negativen) Konsequenzen für sie ab. Dieses Seminar vermittelt Ihnen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung von Mitarbeitergesprächen und Zielvereinbarungen, um einen möglichst hohen Schutz der Beschäftigten zu erreichen. Dabei geht es vor m darum, Zieldiktate zu verhindern und wirkliche Zielvereinbarungen zu ermöglichen. Vor- und Nachteile von Mitarbeitergesprächen und Zielvereinbarungen für die Beschäftigten Bewertungskriterien für Mitarbeitergespräche Anforderungen an die Vorbereitung und den Ablauf von Mitarbeitergesprächen Grundlagen zu Zielvereinbarungen Die Bedeutung von Zielvereinbarungen für Leistungsentlohnung Rechtliche Grundlagen für das Handeln des Betriebsrats Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung Bamberg - Hotel National Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 78

79 Personalvertretungsrecht Beamtenrecht und Beteiligung nach BayPVG Die Föderalismusreform I war der Ausgangspunkt für das gültige Dienstrecht in Bayern. Durch diese hat sich die bisherige Zuständigkeitsstruktur völlig verändert. Der Freistaat Bayern erhielt die Regelungskompetenz für Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht der bayerischen Beamtinnen und Beamten. Für die Interessenvertretung bedeutet dies, sich mit den Beteiligungsrechten des BayPVG im Zusammenhang mit dem aktuellen Dienstrecht der Beamten auseinanderzusetzen. Das Seminar erläutert die Inhalte des Dienstrechts und schlägt die Brücke zur Beteiligung des Personalrats nach BayPVG. Rechtsgrundlagen und Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Beamtenrecht in Bayern Grundzüge der Beamtenversorgung Besondere Anforderungen und Problemstellungen des Beamtenrechts bei der Umsetzung in die Praxis Beteiligungsrechte der Personalvertretung im BayPVG im Zusammenspiel mit dem bayerischen Dienstrecht Handlungsperspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei der Ausgestaltung dienstrechtlicher Vorschriften Anwendung von europarechtlichen und weiteren gesetzlichen Grundlagen, z.b. zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Augsburg - Bio Hotel Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Art. 46 Abs. 5 BayPVG 620,00 79

80 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle. Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Gesetz Tarifvertrag Dienstvereinbarung Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder des Hauptpersonalrats Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht Kipfenberg-Arnsberg Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 790,00 80

81 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte n bekannt sein, vor m den Mitgliedern des Personalrats. Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen. Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt. Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung? Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im Personalrat Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen wann und in welcher Form? Kipfenberg-Arnsberg Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 790,00 81

82 Personalvertretungsrecht Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor angespannt. Es existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.b. durch interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und jede bringt neue Aufgaben für den Personalrat mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen. Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst, ihre Ursachen und Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten des Personalrats unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und Beteiligungsrechte des Personalrats Ursachen und Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach 613a BGB (Betriebsübergang) Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen Dietenhofen Berlin (Warschauer Str.) Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 780,00 82

83 Personalvertretungsrecht Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Das Thema der Personalauswahl spielt bei Einstellungen, bei der Besetzung höherwertiger Posten sowie bei Beförderungsmaßnahmen eine ganz entscheidende Rolle. In keinem anderen Bereich hat sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren stärker fortentwickelt. Ein besonderes Thema ist die Zulässigkeit von Anforderungsprofilen. Wie soll der Arbeitgeber/die Dienststelle unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ein rechtssicheres Personalauswahlverfahren durchführen? Worauf hat der Personalrat bei Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren zu achten? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen. Stellenausschreibung/Anforderungsprofil: Bedeutung für das Personalauswahlverfahren und mögliche Inhalte Einstellungsvoraussetzung/laufbahnrechtliche Voraussetzungen Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG sowie Beamtenstatusgesetz: Rechtsgrundsätze und Umsetzung in der betrieblichen Praxis Entscheidung über die Auswahl bei der Vergabe höherwertiger Dienstposten/bei Beförderungen: Akteure und Verfahren Die Konkurrentenmitteilung: Zeitpunkt und Inhalte der Unterrichtung, Folgen bei Fehlern Konkurrentenrechtsstreitigkeiten und Schadenersatzforderungen gegenüber der Dienststelle/dem Dienstherrn Überblick über die Methoden und Instrumente der Personalauswahl Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Personalrats Mosbach Personalratsmitglieder 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 790,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 83

84 Personalvertretungsrecht Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand Die besondere Situation von Personalratsvorsitzenden, deren Stellvertretung und von Vorständen wird in diesem Seminar aus rechtlicher Sicht betrachtet und gewürdigt. Das Seminar bearbeitet praxisorientiert die mit der Funktion des Vorsitzes bzw. stellvertretenden Vorsitzes und des Vorstandes zusammenhängenden besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf der Grundlage des BPersVG bzw. der Landespersonalvertretungsgesetze. Was sind die besonderen Aufgaben gegenüber dem Gremium oder der Dienststelle? Was muss der Vorsitzende machen, was darf er machen? Wie weit geht die Vertretungsbefugnis? Dies sind einige Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit das Gremium seine Arbeit wirklich im Griff hat. Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der Arbeit von Personalratsvorsitzenden, Stellvertretenden und Vorstand Besondere (rechtliche) Stellung und Aufgaben Voraussetzungen einer rechtssicheren Beschlussfassung aus Sicht des Vorsitzenden Möglichkeit der Delegation von Arbeitsaufgaben an einzelne Mitglieder oder Arbeitsgruppen/Ausschüsse Umfang der Vertretungsmacht Folgen des Überschreitens (Amtshaftung!?) Rechtliche Stellung als Personalratsmitglied und Verhältnis gegenüber den anderen Mitgliedern im Gremium Beilngries-Paulushofen Beilngries-Paulushofen Vorsitzende und stellv. Vorsitzende sowie Vorstände von Personalräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 650,00 84

85 Arbeitsorganisation Arbeits- und Planungsklausur für die gesetzliche Interessenvertretung Für Betriebs- bzw. Personalräte und Mit arbeitervertretungen bewährt es sich, mindestens einmal im Jahr eine extern begleitete Arbeitsklausur mit dem gesamten Gremium durchzuführen. Abseits vom alltäglichen Druck mit Terminvorgaben, Sach- und Handlungszwängen sind Arbeitsklausuren sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme der Gremienarbeit vorzunehmen, Rahmenziele zu entwickeln und Schwerpunkte zu identifizieren, die Bearbeitung der Schwerpunktaufgaben (neu) zu strukturieren, Fragen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären sowie um konkrete Vereinbarungen über die weitere Arbeit zu treffen. Dies ist insbesondere für neu gewählte und neu zusammengesetzte Gremien von großer Bedeutung. Die Klausur kann aber auch genutzt werden, um noch einmal speziell vor Wahlen Bilanz der Interessenvertretungsarbeit der letzten vier Jahre zu ziehen. Die Begleitung dieses Prozesses durch eine/-n Externe/-n ermöglicht neben der inhaltlichen Bearbeitung die Auseinandersetzung mit eingefahrenen Arbeitsweisen und Ritualen. Es werden Instrumente und Methoden vorgestellt, die für die alltägliche Interessenvertretungspraxis hilfreich sind. Den Zeitpunkt der Klausur bestimmen Sie. Empfehlenswert ist ein Umfang von mindestens zwei vollen Tagen. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung. Nach einem Beratungsgespräch machen wir Ihnen ein Angebot. Betriebsrats-/Personalrats-/ Mitarbeitervertretungsgremien 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Bemerkungen Eine Durchführung ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 85

86 Arbeitsorganisation Gerüchte Spekulationen Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? Über aussagekräftige und ausreichende Informationen zu verfügen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine effektive Arbeit der Interessenvertretung. Der Betriebsrat wird ständig von Informationen überflutet. Wie aber kann er die für seine Arbeit nützlichen Informationen, Daten und Fakten bekommen und bewerten? Wie kann er die Informationen für seine Arbeit verwerten? Die Informationspflicht des Arbeitgebers Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats Die rechtlichen Grundlagen der Informationsarbeit des Betriebsrats Informationsbeschaffung und -auswahl Analyse von Daten und Fakten Strategien einer aktiven Informationsarbeit Augsburg - Bio Hotel Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 710,00 86

87 Arbeitsorganisation Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten Regensburg - Münchner Hof Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 760,00 87

88 Arbeitsorganisation Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden. Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten Nürnberg - Loew s Hotel Merkur Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 760,00 88

89 Arbeitsorganisation Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten Sprecher/-innen des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird. Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu. Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern. Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun, was nicht? Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen in machen, was nicht? Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium Fragen von Führung und Arbeitsorganisation Kommunikation im Gremium Hohenroda Kochel am See Vorrangig für München und Oberbayern Mosbach Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/Personalräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.120,00 89

90 Arbeitsorganisation Schriftverkehr des Betriebsrats Im Betriebsrat muss vieles schriftlich niedergelegt werden. Dabei sind nicht nur die Rechtsvorschriften zu beachten auch die Formulierungen müssen klar und unmissverständlich sein. Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht werden Formalien vorab einer Prüfung unterzogen. Fehlerhafte Form kann dazu führen, dass Betriebsräte Verfahren unnötigerweise verlieren. Im Seminar wird vermittelt, in welcher Form Beschlüsse, Widersprüche, Bedenken, Zustimmungsverweigerungen und Protokolle formuliert werden müssen. Wie kann bzw. sollte die schriftliche Kommunikation des Betriebsrats gestaltet sein? Wie muss ein Beschluss bzw. eine Sitzungsniederschrift formuliert werden? Wie macht der Betriebsrat sein Anliegen deutlich und formuliert es mit Nachdruck, ohne die Gebote der Höflichkeit und die Norm der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu verletzen? Wie weist man auf seine Rechte hin und setzt Fristen für eine Stellungnahme/ Reaktion, ohne dass dies als Erpressung missverstanden wird? Wie begründet man Zustimmungsverweigerungen, Bedenken oder Widersprüche so, dass sie rechtlich gültig sind? München - Leonardo Hotel Betriebsratsmitglieder, die häufig mit Schreib arbeiten befasst sind: Vorsitzende, Schriftführer/-innen; Sekretariatsmitarbeiter/-innen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 und 40 BetrVG 710,00 90

91 Arbeitsorganisation Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen München - Leonardo Hotel Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Gladenbach Nürnberg - Loew s Hotel Merkur Schriftführer/-innen und Vorsitzende des Betriebs-/ Personalrats oder der JAV/ MAV Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ JAV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 765,00 91

92 Arbeitsorganisation Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der Interessenvertretung. -Flut, Projekte, Telefon eine Aufgabenfülle bei geringen Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesentliches verrinnt in den Mühlen des Alltags. Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps. Eine effiziente Organisation ist der Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen zu können. Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, die Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die -Flut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu sorgen. Wesentliches im Blick behalten Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben Einfache und flexible Ablagesysteme einrichten Mit weniger tun mehr Erfolg haben Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren Ihren Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Sekretariatsmitarbeiter/ -innen von Betriebs-/Personalräten 40 BetrVG, 44 BPersVG, analog LPersVG 590,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 92

93 Kommunikation und Zusammenarbeit Kooperieren beraten verhandeln Öffentlichkeit herstellen Basisseminar zur Kommunikation Sich nach n Seiten wirkungsvoll verhalten zu können, ist für Interessenvertretungsmitglieder enorm wichtig. Sie müssen unterschiedliche Anforderungen bewältigen: sich auf andere Menschen einstellen, eine gute Beziehung aufbauen, mit Konflikten umgehen usw. Vier für die Interessenvertretungsarbeit wesentliche Situationen bilden den Kern des Seminars: im Gremium kooperieren, Beschäftigte beraten, mit dem Arbeitgeber verhandeln, Öffentlichkeit gegenüber den Beschäftigten herstellen. Für jeden Anlass erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Techniken der Rhetorik und Kommunikation, die Sie individuell trainieren können. Folgende Techniken spielen u.a. eine Rolle: Fragetechnik, Umgang mit Konflikten, Kommunikationsstile, Feedback geben und nehmen, Argumentationstechniken, sach- und lösungsorientiertes Verhandeln, Techniken der Gesprächsführung, Einwandbehandlung, freies und strukturiertes Reden. Kooperieren: Ein solidarisches Miteinander und einen guten Umgangsstil entwickeln Beraten: Gespräche führen, dabei die Interessen herausarbeiten und gemeinsam bestmögliche Lösungen finden Verhandeln: Eine konstruktive Konfliktbeziehung zum Arbeitgeber aufbauen, um dauerhaft die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse zu erzielen Öffentlichkeit herstellen: Eine gezielte und systematische Selbstdarstellung der Interessenvertretung in der Betriebsöffentlichkeit entwickeln Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 990,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 93

94 Kommunikation und Zusammenarbeit Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen Interessenvertretungen sind in ihrer Arbeit häufig mit Konflikten konfrontiert: als Ratgeber und Schlichter, wenn es zu Konflikten innerhalb der Belegschaft oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kommt oder aber als Beteiligte, wenn Konflikte zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung auftreten. Nicht zuletzt kann es auch innerhalb des Gremiums Spannungen und Streit geben, z.b. wenn es um den richtigen Weg der Interessenvertretung geht. In all diesen Feldern mit Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen, ist eine wichtige Voraussetzung erfolgreicher Interessenvertretungsarbeit. Das Seminar macht die Teilnehmer/-innen mit den wichtigsten Grundlagen der Konflikterkennung und -bearbeitung vertraut und vermittelt praxisorientierte Konfliktlösungsstrategien. Im Seminar wechseln sich Informationseinheiten, Übungen und die Arbeit an Praxisbeispielen der Teilnehmer/-innen ab. Was sind Konflikte, wie entstehen sie? Konflikte und ihre Ursachen in der Interessenvertretungsarbeit Konflikte frühzeitig erkennen; erste Konfliktdiagnose Rechtliche und soziale Ansätze zur Konfliktbearbeitung kennenlernen Angemessenen Umgang mit Konflikten als Gremium und als Einzelperson einüben Lösungen für Konflikte und Konfliktsituationen Konstruktive Dialoge führen Kommunikation in Konfliktsituationen trainieren Augsburg - Bio Hotel Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 710,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 94

95 Kommunikation und Zusammenarbeit Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen Zur effektiven Betriebs-/Personalratsarbeit gehören mehr als fundiertes rechtliches Wissen und guter Wille. Interessen und Forderungen der Beschäftigten müssen auch in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vertreten und durchgesetzt werden. In diesem Seminar werden die Grundsätze einer erfolgreichen Gesprächs- und Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung erarbeitet. Die Themen werden durch Fallarbeit und Übungen vertieft. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Verhandlungsvorbereitung nach dem Harvard-Verhandlungsmodell: I nhaltlich-organisatorisch und strategisch Kommunikation in Verhandlungen Umgehen mit schwierigen Situationen und schwierigen Verhandlungsteilnehmerinnen/-teilnehmern Durchsetzungsmöglichkeiten und Druckmittel Auswertung und Nachbereitung von Gesprächen und Verhandlungen Dieses Seminar ist an der Praxis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtet. Es bietet neuen Verhandlungsführerinnen/Verhandlungsführern einen guten Einstieg und ermöglicht erfahrenen die Vertiefung vorhandener Kenntnisse. Die Übungen und Fallbeispiele orientieren sich an den Verhandlungserfahrungen und Anliegen der Teilnehmenden Nürnberg - Loew s Hotel Merkur Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 750,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 95

96 Kommunikation und Zusammenarbeit Das erfolgreiche Monatsgespräch Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen. Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs Rechtsfolgen aus 74 Abs. 1 BetrVG, 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG Auswahl der Themen für das Monatsgespräch Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten Teilnahme Externer Grundlagen der Gesprächsführung Protokollierung der Gesprächsinhalte Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch München - DGB-Haus Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 610,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen; sie kann aber organisiert werden. 96

97 Kommunikation und Zusammenarbeit Beraten will gelernt sein! Beratungskompetenz für Betriebs- und Personalräte Ein erheblicher Teil der Betriebs- und Personalratsarbeit ist Beratungstätigkeit. Was würden Sie mir denn raten? oder Was soll ich tun? Beschäftigte kommen oft mit ihren Fragen, Wünschen und Beschwerden zur Interessenvertretung und wollen kompetent beraten werden. Eine gute Beratung ist gar nicht so leicht jedenfalls dann nicht, wenn am Ende etwas herauskommen soll, was den Bedürfnissen der Ratsuchenden tatsächlich entspricht und von ihnen auch umgesetzt werden kann. In unserem Seminar erwerben Sie das notwendige Handwerkszeug und erhalten das erforderliche Hintergrundwissen. Dafür arbeiten wir mit vielen praktischen Übungen. Unterschiedliche Beratungssituationen in der Betriebs-/Personalratsarbeit Voraussetzungen erfolgreicher Beratungsgespräche Von der Anliegenklärung bis zur Problemlösung: Die Schritte eines Beratungsgesprächs Kommunikationshilfen im Beratungsgespräch Probleme bei fehlerhafter Beratung Regensburg - Münchner Hof Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 710,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 97

98 Kommunikation und Zusammenarbeit Betriebsratswahl und Öffentlichkeitsarbeit Handlungsmöglichkeiten für amtierende Betriebsräte Wann lesen Beschäftigte eine Information der Interessenvertretung überhaupt oder sogar mit Lust? Wenn die Fakten knapp referiert werden? Wenn blumig oder bissig kommentiert wird? Wenn eine Karikatur böse trifft oder das Layout poppig wirkt? Was will und soll der Betriebsrat mit seiner Informations- und Öffentlichkeitsarbeit erreichen? Gerade die Öffentlichkeitsarbeit während der Wahl wirft eine Reihe von (rechtlichen) Fragen auf, die in diesem Seminar geklärt werden. Rückschau auf die letzten Wahlen was ist verbesserungswürdig, was lief gut? Die Betriebsversammlung als Auftaktveranstaltung zur Betriebsratswahl Wirksame Öffentlichkeitsarbeit vor und während der Wahl Information, Motivation, Überzeugung Flugblatt, Flyer und Plakate Urheberrechtsverletzungen vermeiden Rechtliche Grundlagen zur Nutzung von Intranet, Internet und Blogs als Kommunikationsplattform Formulierungshilfen und Wahlwerbung Kipfenberg-Arnsberg Bamberg - Hotel National Betriebsratsmitglieder, Wahlvorstandsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 20 Abs. 3 BetrVG 710,00 98

99 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung Würzburg - GHOTEL BA Brannenburg Kooperationsseminar mit dem ver.di-bildungszentrum Brannenburg BA Brannenburg Kooperationsseminar mit dem ver.di-bildungszentrum Brannenburg Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 975,00 99

100 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u.a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Bezahlte und unbezahlte sansprüche im Arbeitsverhältnis Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses BA Brannenburg Kooperationsseminar mit dem ver.di-bildungszentrum Brannenburg Würzburg - GHOTEL BA Brannenburg Kooperationsseminar mit dem ver.di-bildungszentrum Brannenburg Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grund seminars Einführung in das Arbeitsrecht 1 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 975,00 100

101 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In n Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass s mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverhältnissen Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses BA Brannenburg Kooperationsseminar mit dem ver.di-bildungszentrum Brannenburg Würzburg - GHOTEL Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grund seminars Einführung in das Arbeitsrecht 1 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 975,00 101

102 Arbeitsrecht Arbeitsrecht Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder Oft liegt die letzte Schulung zum Arbeitsrecht für wiedergewählte Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung schon etwas länger zurück. Aber auch diese Mitglieder müssen immer auf den Laufenden sein und mit den einschlägigen Gesetzen, der aktuellen Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen vertraut sein. Das Seminar wiederholt zum Einstieg in kompakter Form die wesentlichen Grundzüge des Arbeitsrechts. Bestehendes Wissen wird aufgefrischt und anhand aktueller Entscheidungen und betrieblicher Fallbeispiele vertieft unter Bezugnahme auf die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung. Überblick: Grundlagen des Arbeitsrechts Zustandekommen und Bestand des Arbeitsverhältnisses (z.b. Arbeitszeitregelungen, Vergütung, Urlaub, Krankheit) Kompakte Darstellung der Schutzgesetze und ihrer Inhalte (z.b. ArbZG, ArbSchG usw.) Grundzüge des Teilzeit- und Befristungsrechts Kündigungs(schutz)recht wesentliche gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wirkungen, Folgen und Grenzen Fallbearbeitung aus der aktuellen Rechtsprechung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Köln - Novotel City Gladenbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 795,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 102

103 Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht kompakt Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Vermittelt wird ein Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung, u.a. zu den Themen Arbeitsvertrag, Befristung, Arbeitszeit, Kündigungsschutz und Urlaub. Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt Nürnberg - Hotel Victoria Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 103

104 Arbeitsrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst in nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und T arifverträgen (beispielhaft) Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte) Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Dietenhofen Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 780,00 104

105 Arbeitsrecht Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung Der Umfang der Leiharbeit steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge, auf Solo-Selbstständige (Crowdworker) oder Freelancer. Darüber hinaus nimmt die Anzahl der Mini-Jobs im Nebenerwerb stetig zu. Grund dafür ist u.a., dass das Entgelt aus dem Haupterwerb nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. Oft werden von Arbeitgebern auch nur noch Teilzeitarbeitsverhältnisse angeboten. Beschäftigte würden zur Einkommenssicherung gern mehr arbeiten, können dies in ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis aber nicht. Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert, um prekäre Beschäftigung soweit es geht zu verhindern. Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und Werkverträgen Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stammund der Randbelegschaft Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalbedarfsplanung und beim Personaleinsatz Tarifvertragliche Regelungen (z.b. MTV Zeitarbeit) Gesetzliche Vorgaben (AÜG, TzBfG, SGB III, SGB IV; EU-Richtlinie 2008/104/EG) Möglichkeiten des Betriebsrats, prekäre Beschäftigung einzudämmen Timmendorfer Strand Dortmund - Mercure Centrum Dortmund - Mercure Centrum Dietenhofen Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 830,00 105

106 Arbeitsrecht Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung, um die ordnungsgemäße Anwendung zu überprüfen und Missbrauch zu verhindern Seit 2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG), für das die Gewerkschaften gegen heftigen Widerstand der Lobbyisten aus Wirtschaft und Politik lange gekämpft haben. Arbeitgeber haben aber schnell Strategien entwickelt, um die Regelungen zu umgehen oder die Entgelte in anderer Form zu reduzieren. Die betriebliche Umsetzung erfolgt nicht reibungsfrei; daher hat die gesetzliche Interessenvertretung eine wichtige Rolle bei der Überwachung inne. Im Seminar werden das Gesetz, sein Geltungsbereich, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Auswirkungen für die betroffenen Beschäftigten sowie die Pflichten der Arbeitgeber erläutert. Es werden aktuelle Beispiele der betrieblichen Anwendung des MiLoG dargestellt sowie bisher bekannte Formen seiner Interpretation zulasten der Beschäftigten. Hierzu werden die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Die durch das MiLoG verursachten Änderungen anderer Gesetze (z.b. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Tarifvertragsgesetz) werden im Überblick dargestellt. Regelungen des MiLoG Geltungsbereich und Ausnahmen Zusammensetzung des Mindestlohns und Anrechnung anderer Entgeltbestandteile Mindestlohn bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen Strategien der Unternehmen, den Mindestlohn zu umgehen Übergangsregelungen bzgl. vom Mindestlohn abweichender Regelungen in Tarifverträgen Überblick über die neuen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die Übergangsregelungen Rechte, Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung München - DGB-Haus Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten.

107 Arbeitsrecht Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Der Kern des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die Verankerung eines umfassenden Diskriminierungsverbots im Arbeitsrecht. Dadurch sollen Benachteiligungen und Belästigungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität, einer Behinderung sowie der sozialen Herkunft verhindert werden. Den benachteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern räumt es unter anderem das Recht ein, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren. Dazu gehört auch die gesetzliche Interessenvertretung. Grundlagen des AGG (Umsetzung der EU-Richtlinien) Ziele und Anwendungsbereich Formen der Diskriminierung Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (Verbot der Benachteiligung, Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten, Rechte und Pflichten der Interessenvertretung und der Tarifvertragsparteien) Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr Rechtsschutz Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Antidiskriminierungsstelle Hamm - Mercure Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 570,00 107

108 Arbeitsrecht Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle Rechtspopulistische und ausgrenzende Einstellungen haben nicht nur gesamtgesellschaftlich zugenommen, sondern sind auch in Betrieben und Dienststellen ein zunehmendes Problem. Insbesondere wenn Beschäftigte nichtdeutscher Herkunft am Arbeitsplatz, in den sozialen Netzwerken oder in der Kantine ausgegrenzt bzw. verächtlich gemacht werden. Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen für die Integrationsarbeit im Betrieb/ in der Dienststelle erarbeitet und konkrete Handlungsperspektiven insbesondere für die gesetzliche Interessenvertretung entwickelt. Begriffsklärungen: Rassismus/Diskriminierung versus Integration und interkulturelle Verständigung im Betrieb Rechtliche Möglichkeiten gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten im Betrieb/in der Dienststelle, Pflichten des Arbeitgebers zur Integration der Beschäftigten mit Migrationshintergrund Maßnahmen und Strategien zur Integration, rechtlichen Gleichstellung, sozialen Partizipation (z.b. durch Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen) Argumente und Aktionen gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten und fremdenfeindliche Tendenzen Übersicht: Netzwerke und Beratungsstellen zur Unterstützung gegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung im Betrieb Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 800,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 108

109 Arbeitsrecht Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft Vertreter der deutschen Wirtschaft starteten im Februar 2016 eine Initiative zur Inte gration von Geflüchteten: Finanzdienstleistungs-, Post- und Telekommunikations- sowie Luftverkehrsbetriebe bieten Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsplätze. Andererseits gibt es Forderungen, Geflüchtete aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns herauszunehmen und Tarifstandards abzusenken. Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung von Geflüchteten? Wie können geeignete Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten identifiziert werden? Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, und wie können diese erworben werden? Wie kann Lohndumping verhindert werden? Was kann man gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Betrieb tun? Wie kann Integration am Arbeitsplatz aktiv gestaltet werden? Im Seminar werden diese und andere Fragen zur Beschäftigung und Integration von Geflüchteten behandelt und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats dargestellt (z.b. bei der Feststellung des Personalbedarfs, bei Stellenausschreibungen, Eingruppierungen, der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen usw.). Rechte und Aufgaben des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Integration ausländischer Arbeitnehmer/-innen Rechtliche Voraussetzungen der Ausbildung oder Beschäftigung von Geflüchteten Möglichkeiten und Instrumente, um Personalbedarf festzustellen (z.b. Demografieanalyse, Arbeitszeitstatistiken) Qualifizierungskonzepte zur Integration von Geflüchteten im Betrieb (z.b. zur interkulturellen Zusammenarbeit) Musterbetriebsvereinbarung zur Integration und Beschäftigung von Geflüchteten Mosbach Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der JAV 37 Abs. 6 BetrVG, 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG 800,00 109

110 Arbeitsrecht Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen Im öffentlichen Dienst wurden in der Vergangenheit enorm viele Vollzeitstellen abgebaut. Die Aufgaben, die mit der Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen verbunden sind, haben die Arbeitsbelastung zusätzlich erhöht. Viele Beschäftigte haben nun ihre Belastungsgrenze erreicht. In den letzten Monaten hat der öffentliche Dienst reagiert; Bund, Länder und Kommunen sowie soziale Dienstleister haben neue Beschäftigte eingestellt. Auch für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund sollen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst entstehen. Dies darf jedoch nicht über zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, Ein-Euro-Jobs oder unter Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgen. Die gesetzliche Interessenvertretung muss daher bei Einstellungen prüfen, ob die Eingruppierung stimmt und ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechen. Überblick: Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen (z.b. zu Eingruppierung oder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz) bei der Ausgestaltung der Arbeits bedingungen in der Arbeit mit Flüchtlingen Überblick: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten am Arbeitsplatz Zulässigkeit von Ein-Euro-Beschäftigung Programm zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Möglichkeiten der Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten und Geflüchteten Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Stuttgart Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 700,00 110

111 Arbeitsrecht Nein heißt Nein! Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist so zeigen zahlreiche Untersuchungen ein verbreitetes Problem. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, denn aus Scham und Angst sprechen die Betroffenen selten über ihre Erfahrung. Wie geht die gesetzliche Interessenvertretung mit diesem Thema um? Im Seminar werden die gesetzlichen Regelungen sowie die Aufgaben der Interessenvertretung dargestellt und mit Ihnen Eckpunkte für Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen entwickelt. In speziellen Trainings üben Sie Gesprächssituationen mit Betroffenen sowie die Kommunikation mit Arbeitgeber und Belegschaft. Sexuelle Belästigung: Definition, Häufigkeit und Verbreitung Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, bezogen auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Die Verpflichtungen des Arbeitgebers Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Eckpunkte für Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen Hattingen - Jugendbildungsstätte Termin speziell für JAVen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Mit arbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ JAV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 695,00 111

112 Arbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen Altersversorgung vereinbaren. Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert. Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG und zum Kapitalerhalt Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.b. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung) Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche) und Leistungsformen Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mosbach Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 780,00 112

113 Arbeitsrecht Personaleinsatz nach Gutsherrenart? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer/-innen werden in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert. Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenommen werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt. Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts Versetzung vs. Direktionsrecht Definitionen und Handlungsoptionen für die Interessenvertretung Direktionsrecht und Änderungskündigung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Remagen Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 570,00 113

114 Arbeitsrecht Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz Wirtschaftliche Zwänge führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal. Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.b. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche, aber auch finanzielle Risiko bei z.b. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter die Beschäftigten selbst. Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden? Überblick über die rechtlichen Grundlagen Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs und -einsatzes Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.b. Nutzung des Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen) Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung Walsrode Gladenbach Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 780,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 114

115 Arbeitsrecht Rund um s Geld... Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder Als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats müssen Sie zunehmend jenseits von tariflichen Eingruppierungen die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern prüfen und die Kolleginnen und Kollegen beraten. Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten als Interessenvertretungsmitglied und lernen die aktuelle Rechtsprechung zu den verschiedenen Themenfeldern kennen. Auf diese Weise können Sie Ihre Überwachungsaufgaben besser wahrnehmen und die betroffenen Arbeitnehmer/-innen qualifiziert mit Ihrem Rat unterstützen. Dienstreisen, Absicherung und Kostenübernahmepflichten des Arbeitgebers Die Haftung des Arbeitnehmers Nebenjobs und die Folgen für das Hauptarbeitsverhältnis Weiterbildungskosten Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag Entgeltfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und aus sonstigen Gründen Arbeitslosengeld Voraussetzungen, Anspruch, Dauer, Sperre, Ruhezeiten Mit den Themen im Zusammenhang stehende tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Den Schwerpunkt des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen Bad Soden-Salmünster - Landhotel Betz Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.160,00 115

116 Arbeitsrecht Gestaltung von Entgeltsystemen in Betrieben ohne Tarifbindung Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Viele Betriebsräte, vor m in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe, mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit verhindert. Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien werden vorgestellt. Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen. Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen. Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb Formen der Arbeitsbewertung Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte nach 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung Frankfurt am Main - mainhaus Stadthotel Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 780,00 116

117 Betriebliche Sozialpolitik Elternzeit gestalten Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnt zunehmend an Bedeutung. Insbesondere in Fragen der Elternzeit sind Betriebs- und Personalräte für die Beschäftigten häufig die ersten Ansprechpartner. Mit dem im November 2014 verabschiedeten Gesetz zur Einführung des Elterngelds Plus und zur Flexibilisierung der Elternzeit hat der Gesetzgeber das Ziel bekräftigt, Eltern zukünftig noch besser in ihren Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Die Interessenvertreter/-innen sind hier mit ihrer Beratungskompetenz gefragt, aber auch als Gestalter betrieblicher Regelungen gefordert. Das Seminar bietet Ihnen Informationen und Anregungen zu Beginn und Ende der Elternzeit sowie zu Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf auch nach der Elternzeit, z.b. durch familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und (betriebliche) Kinderbetreuung. Sie lernen das einschlägige rechtliche Instrumentarium kennen und bekommen Unterstützung für die Entwicklung betrieblicher Regelungen. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz im Überblick: Elternzeit und Elterngeld Rechtliche Möglichkeiten der Aufteilung von Elternzeit; Teilzeit und Kündigungsschutz in der Elternzeit Betriebliche Weiterbildung und Personalentwicklung für Eltern Qualifikation während der Elternzeit erhalten und weiterentwickeln Ideen für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle Beteiligungsrechte der Interessenvertretung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Eckpunkte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen Argumente für den familienfreundlichen Betrieb, betriebliche Praxisbeispiele Dietenhofen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ JAV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 580,00 Bemerkungen Zum Thema Familienfreundliche Arbeitszeiten bieten wir ein gesondertes Spezialseminar an. 117

118 Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema Arbeitszeitrecht einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen. Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z.b. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können. Übersicht über die rechtlichen Grundlagen Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen) Definition des Begriffs Arbeitszeit : Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit usw. Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile) Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 800,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 118

119 Arbeitszeit Arbeitszeitgestaltung Übersicht über die neuere Rechtsprechung und mögliche betriebliche Konsequenzen Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder aus Unternehmen, Betrieben und Dienststellen, die über Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Themenfeld Arbeitszeitgestaltung verfügen und/oder über eine neue Vereinbarung verhandeln. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Landesarbeitsgerichte wird vorgestellt, und es wird diskutiert, in welchen Fällen es sinnvoll ist, bestehende Vereinbarungen zu überarbeiten und/oder zu kündigen. Im Zentrum des Seminars stehen aktuelle Entscheidungen, bei denen die bisherige Rechtsprechung aufgegeben wurde, und Entscheidungen von Arbeitsgerichten, die besonders interessante Streitfälle verhandelt haben. Kappung von Arbeitszeitguthaben Aufbau und Abbau des Zeitguthabens eines Arbeitszeitkontos durch Bereitschaftsdienst und Freizeitausgleich Annahmeverzug bei Arbeit in Pausen Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Pflegezeitgesetz (verschiedene Urteile) Dauerbrenner: Umkleiden und Fahrzeiten als Arbeitszeit Frankfurt am Main - DGB-Haus Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 119

120 Arbeitszeit Arbeitszeitgestaltung im Winterdienst Rechtsgrundlagen, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Im Winter, wenn es glatt ist, müssen Straßen und Wege gestreut oder Schnee muss geräumt werden, um Wege und Straßen für den Verkehr frei zu halten. Aber wer genau ist dafür zuständig und auf welcher rechtlichen Grundlage? Wie müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten vergütet werden, die außerhalb der regelmäßigen betriebsüblichen Arbeitszeit liegen? Wer haftet, wenn von den Beschäftigten im Winterdienst nicht s so umgesetzt werden kann, wie es die Verkehrssicherungspflichten vorsehen, weil nicht genügend Personal oder Fahrzeuge zur Verfügung stehen? Für was ist der Arbeitgeber und für was sind Beschäftigte verantwortlich? Ziel des Seminars ist die Vermittlung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Grundlagen der Arbeitszeitregelungen der Beschäftigten im Winterdienst. Es werden Begriffe geklärt und u.a. die Voraussetzungen von Rufbereitschaft dargestellt. Es wird erläutert, wie ein Winterdienstplan aussehen kann, der den Interessen der Beschäftigten und den Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entspricht. Übersicht der Rechtsgrundlagen zu Straßenverkehrssicherungspflichten sowie zur Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit, Lenk- und Ruhezeiten usw. Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit: Definition und Vergütungspflicht Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Beispiele zur Personalbedarfsberechnung und zur Gestaltung eines Winterdienstplans Pflichten der Beschäftigten und Haftungsfragen rund um den Winterdienst Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und ihre Durchsetzung F Brannenburg Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 120

121 Arbeitszeit Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken. Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung Beanspruchung Ermüdung Erholung Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte Gesundheitliche Folgen inhumaner und entgrenzter Arbeitszeiten Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach 5 Arbeitsschutzgesetz Mitbestimmung bei der Durchsetzung humaner Arbeitszeiten Walsrode Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 750,00 121

122 Arbeitszeit Arbeitszeit- und Dienstgestaltung per App Herausforderung für die betriebliche Mitbestimmung!? Eine flexible Arbeitszeit- und Dienstgestaltung bildet aus Arbeitgebersicht einen wichtigen Ansatz für einen bedarfsorientierten und kostensparenden Personaleinsatz. Smartphones ermöglichen eine jederzeitige sowie ortsunabhängige Erreichbarkeit der Beschäftigten. WhatsApp-Gruppen werden gebildet, in denen Dienste je nach Bedarf von den Beschäftigten eigenverantwortlich geplant, verschoben und geändert werden. Schicht-Doodles oder Apps (siehe das Projekt KapaflexCy des Fraunhofer IAO, gefördert durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) werden als Instrumente für einen hochflexiblen Personaleinsatz benutzt. Die Gestaltung der Arbeitszeit im Interesse der Beschäftigten (im Sinne einer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit ) sowie der Erhalt der Arbeitsund Leistungskraft sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Kernelemente des Mitbestimmungsrechts der gesetzlichen Interessenvertretung. Ziel des Seminars ist es daher u.a., die Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von Apps im Zusammenhang mit der Gestaltung der Arbeitszeit, der Personaleinsatzplanung sowie mögliche Inhalte von betrieblichen Regelungen (z.b. zur Begrenzung der ständigen Erreichbarkeit) darzustellen. Weitere Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitszeitrechtliche Grundlagen aus Sicht der Beschäftigten (z.b. Einhaltung von Ruhezeiten und das Recht auf das Abschalten von Smartphones) Datensicherheit der Kommunikationswege und der kommerziellen Anbieter, insbesondere bei Nutzung von privaten Smartphones Ständige Erreichbarkeit als Kennzeichen für Rufbereitschaft tarifvertragliche Aspekte und Ansprüche der Beschäftigten Bad Soden-Salmünster - Kress Hotel Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 870,00 122

123 Arbeitszeit Entgrenzung von Arbeit und Freizeit wenn aus Selbstbestimmung Selbstausbeutung wird Die Grenzen zwischen Arbeitsort, Arbeitszeit und Freizeit verschieben sich. Moderne Kommunikationstechnologien ermöglichen eine permanente Erreichbarkeit von Be - schäftigten sowie die Arbeit zu jeder Zeit und von jedem Ort. Arbeitgeber fordern die Auflösung der Regelarbeitszeit sowie das Aufweichen des Achtstundentags. Feste und aus Sicht der Arbeitgeber starre Arbeitszeitmodelle gelten als Bremse für die immer wieder angeführte dringend benötigte Flexibilität, die das Zeitalter der Digitalisierung und das Arbeiten 4.0 mit sich bringen, und auch die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz seien nicht mehr zeitgemäß und müssten angepasst werden. Für die Beschäftigten kommt es zur räumlichen und zeitlichen Vermischung der verschiedenen Lebensbereiche und zu einer Einschränkung des Privatlebens; gesundheitliche Belastungen nehmen zu. Entgrenzung der Arbeit durch unternehmerische Entscheidungen, indirekte Steuerung, Digitalisierung und Einsatz neuer Arbeitsinstrumente Auswirkungen auf die Beschäftigten Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen, z.b. für arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Modelle der beschäftigtenorientierten flexiblen und sozialverträglichen Arbeitszeit, Maßnahmen der Arbeitsorganisation Kommunikation und Zusammenarbeit der Beschäftigten unter den Bedingungen der entgrenzten Arbeit Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung zur Stärkung der Abgrenzung der Erwerbsarbeit vom Privatleben Gladenbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 850,00 123

124 Arbeitszeit Ganz im Vertrauen Chancen und Risiken der Vertrauensarbeitszeit Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, das genau zu den Vorstellungen einer hochflexiblen Arbeitswelt passt. Die Beschäftigten sind engagiert, teamfähig, flexibel und mobil sie gönnen sich ihre Freizeit, wenn die Auftragslage dünn ist und legen dann Stunden drauf, wenn der Laden läuft. Im Gegenzug wird auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichtet und hohe zeitliche Autonomie versprochen. Soweit zumindest die Theorie. Entscheidend dafür, ob mit Einführung der Vertrauensarbeitszeit eine echte Win-win- Situation entsteht, ist eine Unternehmenskultur, die geprägt ist durch eine vertrauensvolle Atmosphäre und flache Hierarchien. Hinzu muss die Überzeugung kommen, dass permanente Überlastung kontraproduktiv und eine konsequente Einbeziehung der gesetzlichen Interessenvertretung notwendig ist. Doch genau hier liegt das Problem. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, besteht die Gefahr, dass dieses Modell zu einem planlosen Programm zur Verlängerung der Arbeitszeit wird, ohne Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung. Das Seminar vermittelt Grundlagen des Modells, benennt praktische Beispiele sowie Chancen und Risiken und orientiert über Handlungsmöglichkeiten der Interessen vertretung. Vertrauensarbeitszeit das Modell Chancen und Risiken der Vertrauensarbeitszeit Balance von Arbeitszeit und Arbeitsvolumen Instrumente zur Vermeidung von Überlastungssituationen Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigte und die gesetzliche Interessenvertretung Rechtliche Rahmenbedingungen, Mitbestimmungstatbestände, aktuelle Urteile Eckpunkte einer Dienst-/Betriebsvereinbarung Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 610,00 Bemerkungen In Kooperation mit der BTQ Kassel. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 124

125 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt, haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz klar, wie weit die Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und was genau Inhalt von Betriebs-/Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag sein kann. Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs-/Dienstvereinbarungen können im schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvorbehalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind zulässig? Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt, Regelungssperre und Tarifvorrang Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen der Betriebs-/Dienstvereinbarung Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen Betriebs-/Dienstvereinbarungen Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag Betriebs-/Dienstvereinbarung Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber tarifwidrigen Angelegenheiten Bad Soden-Salmünster - Kress Hotel Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 550,00 125

126 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordert umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden Themenbereiche bearbeitet. Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle Hinweis: Für Vertiefungen z.b. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote Günzburg Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 126

127 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar Eingruppierungsrecht vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 127

128 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar Eingruppierungsrecht vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert Fensterbach Brannenburg Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 128

129 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führt dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote Beilngries-Paulushofen Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 129

130 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bayern Praxis der Eingruppierung nach TV-L unter Berücksichtigung spezieller bayerischer Umsetzungsvorschriften Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der 12, 13 TV-L und der Anlage A (Entgeltordnung) zum TV-L. Im Rahmen der Mitbestimmung bei Einstellung und Eingruppierung der Beschäftigten obliegt der gesetzlichen Interessenvertretung u.a. die Aufgabe, die Eingruppierung auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieses Seminar vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, die vom Arbeitgeber ermittelte Entgeltgruppe nachvollziehen bzw. eine korrekte Eingruppierung vornehmen zu können. Erläutert werden u.a. der Aufbau und die Struktur der Entgeltordnung, Begriffe und Besonderheiten aus dem Eingruppierungs- und Tarifrecht, aber auch die Stufen zu ordnung/-verläufe in der Entgelttabelle des TV-L. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Interessenvertretung. Die Darstellung der Seminarinhalte erfolgt jeweils unter Bezugnahme der Durchführungshinweise und Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Eingruppierung der Beschäftigten. Darstellung der Regelungen im Überblick Erläuterung von Inhalt und Begriffen aus den 12,13 TV-L (Eingruppierung) Systematisches Vorgehen bei Eingruppierungen Rechtliche Bedeutung der Durchführungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen für die Eingruppierungspraxis Eingruppierungsbeispiele und Übungen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Pommelsbrunn Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, Art. 46 Abs. 5 BayPVG 895,00 130

131 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert wurden die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung abgeschlossen. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars Eingruppierungsrecht 1 auf Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Eingruppierungsrecht 1 nach TVöD bzw. TV-L 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 895,00 131

132 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-/TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3 Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? Als Personal- bzw. Betriebsratsmitglied bestimmen Sie nicht nur bei Einstellungen und Eingruppierungen mit, sondern Sie müssen auch die tarifliche Richtigkeit von Stellenbeschreibungen überprüfen und deren Auswirkungen auf die konkrete Tätigkeit und den Arbeitsumfang ( schleichende Zunahme von zu erledigenden Aufgaben) kennen. TVöD und TV-L regeln den Themenkomplex der Stellenbewertung auf gleiche Weise. Anhand praktischer Übungen und Beispiele lernen die Teilnehmenden im Seminar die verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Erstellung und Formulierung von Stellenbeschreibungen kennen Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Eingruppierungsrecht 1 nach TVöD bzw. TV-L 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 690,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 132

133 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen sowie die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/Betriebsvereinbarung. Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeits zeitgestaltung Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Bad Soden-Salmünster - Kress Hotel Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 720,00 133

134 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretung. In diesem Seminar können Sie Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von gesunder Arbeit dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit Gesundheit Krankheit: Zusammenhänge und Trends Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG Elemente eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Gladenbach Brannenburg Mosbach Beilngries-Paulushofen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.050,00 134

135 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess voranzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen? Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hinweise für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt. Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der Teilnehmenden Fördernde und hemmende Faktoren Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung, BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o.ä. Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte? Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung? Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans für das Gremium Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle Neueste Rechtsprechung Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks kritischer Überprüfung mit! Würzburg - GHOTEL Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Vorkenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 910,00 135

136 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Gesundheitsmanagement Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren Gesundheitsschutz im Betrieb lässt sich wirkungsvoll organisieren, indem das Thema in die Ablauf- und Entscheidungsprozesse und somit in das Management des Betriebs eingebettet wird. Dafür steht das Konzept Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Es trägt nicht nur zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten bei, sondern hat nachweislich auch einen positiven Effekt auf Betriebsklima, Motivation und Leistungsfähigkeit. Das BGM managt den Arbeits- und Gesundheitsschutz im umfassenden Sinn. Es zielt auch auf Führung, Unternehmenskultur, Betriebsklima, Qualifikation, Arbeitsorganisation und Gesundheitsverhalten. Wichtige Leitlinien für Arbeitsbedingungen und das Personalmanagement werden dadurch vorgegeben. Das Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die zentralen Ziele, Bestandteile und Verfahren eines BGM. Auch heikle Punkte, die hinter den positiven Zielen des BGM stecken können, werden kritisch beleuchtet. BGM: Ziele und Verfahrensweisen, Grundaufbau und Management; Zertifizierung Mitarbeiterbefragung, Führungskräfteentwicklung, Fehlzeitenmanagement, BEM, Personalmanagement, Altersstrukturanalyse, Gesundheitsförderung, Arbeitsschutz, EAP, Suchtprophylaxe Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten Nutzen, Qualitätssicherung, Integration in betriebliche Prozesse Gestaltungsansätze für die Interessenvertretung, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Fulda - Zum Ritter Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 550,00 Bemerkungen Wir bieten dieses Thema auch speziell für einzelne Gremien/Ausschüsse an, die zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation in ihrem Betrieb aktiv werden wollen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf. 136

137 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für ein wirkungsvolles Engagement. Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken? Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung. Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im ASA Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen? Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 (Kurzüberblick) Frankfurt am Main - Spenerhaus Bayreuth - Arvena Kongress-Hotel Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen München - DGB-Haus Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen; sie kann aber organisiert werden. Die beträgt 870,00 und beinhaltet die Tagesverpflegung. Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 800,00 137

138 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungen erkennen Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen. Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen entwickelt. Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen gibt. Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung; Wirksamkeitskontrolle Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen? Gladenbach Ulm Ohlstadt Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 800,00 138

139 Arbeits- und Gesundheitsschutz Offenes Angebot für Gremien: Inhouse-Workshop bzw. Beratung Aktivitätenplanung zur Durchsetzung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen im Betrieb Mitbestimmung aktiv nutzen Das Angebot wendet sich an Gremien, die ihre Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz nutzen und Verbesserungen im Betrieb aktiv anstoßen wollen. Damit bieten wir professionelle Beratung/Begleitung bei der systematischen Planung und Umsetzung entsprechender Initiativen. Ziel: Erstellung eines Arbeitsplans für Aktivitäten der Interessenvertretung in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Gesundheitsmanagement, BEM, Gesundheitsförderung, Prävention, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Prozessmanagement, Demografiefestigkeit o.ä. Themenüberblick: Gemeinsame Bestandsaufnahme der Situation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Welche Belastungsschwerpunkte und welche betrieblichen Maßnahmen gibt es? Wie wirksam sind sie? Wie ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz organisiert? Wie laufen Informationsprozesse und Mitbestimmungsverfahren? Wie läuft die Arbeit im ASA und im Gremium? Hintergrundwissen und Rechtsgrundlagen (nach Bedarf) Fördernde und hemmende Faktoren im Betrieb Festlegen von Handlungszielen, Prioritätensetzung Vertiefte Bearbeitung von ausgewählten Handlungsschwerpunkten, z.b. Gefährdungsbeurteilung, Stress/psychische Belastungen/Burn-out, Überlastung(sanzeige), Personalbemessung, Arbeitszeit, Zielvereinbarungen, körperliche Gefährdungen, BEM, alternsgerechte Arbeitsgestaltung o.ä. Was ist zur Verbesserung notwendig? Wie kann dies durchgesetzt werden? Wer sollte eingeschaltet werden? Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Wie kann im Betrieb dafür sensibilisiert und geworben werden? Entwicklung eines Umsetzungsplans mit konkreten Handlungsschritten Vorbereitung einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Betriebs-/Personalratsgremien bzw. -ausschüsse 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Die gleiche Unterstützung bieten wir auch ASAs, AKs Gesundheit und Betriebl. Kommissionen nach TV S+E Gesundheitsförderung. In Kooperation mit der Rat.geber GmbH Workshopdauer: Ein bis drei Tage. Den Ort bestimmt das Gremium. Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. 139

140 Arbeits- und Gesundheitsschutz Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hat z.t. erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und damit auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Das Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung vor, unter Einbeziehung konkreter betrieblicher Problemstellungen der Teilnehmenden. Damit können Sie Ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen. Behandelt werden Entscheidungen zum Arbeitsschutzgesetz, insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, aber auch zu sozialrechtlichen Aspekten, z.b. zu Themen wie Arbeitsunfälle, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeit sowie zu krankheitsbedingten Kündigungen. Daneben ist auch die grundsätzliche Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Thema. Die genauen Themen werden auf Basis der aktuellen Rechtsprechung zum Arbeitsund Gesundheitsschutz kurzfristig festgelegt Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Gerlingen (b. Stuttgart) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent/-in Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 650,00 140

141 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die Arbeitsstättenverordnung und die sog. Technischen Regeln sind wichtige Grundlagen für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze. Die Technischen Regeln (die die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) enthalten konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m. Durch die Novellierung der ArbStättV wurde das Thema psychische Belastungen gestärkt und die Bildschirmarbeitsverordnung integriert. Beides wird auch im Seminar behandelt. Das Seminar bringt Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Hier erhalten Sie wichtige Empfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen Ihres Gremiums. Arbeitsschutz-Rechtsgefüge im Kurzüberblick ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten, BildschArbVO: Bedeutung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz PC-/Bildschirm- und Softwareergonomie, Arbeitsorganisation, Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege, Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung (Kurzüberblick) ArbStättV (Telearbeit, Tageslicht, Pausenräume, psychische Belastungen) Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden Mitgestaltung und Mitbestimmung/Initiativrechte der Interessenvertretung, Betriebs-/Dienstvereinbarungen (Eckpunkte) Zusammenarbeit mit internen/externen Arbeitsschutzverantwortlichen Frankfurt am Main - Spenerhaus Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme am Grund seminar Gesunde Arbeit gesunder Betrieb empfohlen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 790,00 141

142 Arbeits- und Gesundheitsschutz Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert Das Präventionsgesetz soll auch dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz neue Impulse verleihen. Dieser soll durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung ergänzt und stärker mit der gesundheitlichen Aufklärung der Beschäftigten verzahnt werden. Hierzu erhalten die Krankenkassen eine neue, wichtige Funktion: Sie und die gesetzlichen Unfallversicherungen sind aufgefordert, Beschäftigte und Arbeitgeber intensiver als bisher mit konkreten Angeboten zu unterstützen und dabei eng zusammenzuarbeiten. Neben diesen Unterstützungsangeboten birgt die neue Ausrichtung rdings auch gewisse Risiken. So etwa bietet es sich für Arbeitgeber an, ihre Verantwortung für gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen auf die Beschäftigten abzuschieben (z.b. durch Trainingskonzepte/-modelle zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit/Resilienz gegen Belastungen am Arbeitsplatz), die sich halt gesundheitsbewusster verhalten sollten. Demgegenüber kann die Interessenvertretung über ihre Beteiligungsrechte dafür sorgen, dass die Priorität auf die Verhältnisprävention gesetzt wird. Anspruchsgrundlagen der Leistungen der Gesundheitsprävention Verantwortlichkeiten: Arbeitgeber, Betriebsarzt, Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherung Verknüpfung mit bestehenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Konsequenzen für die Betriebspraxis Maßnahmen zur betrieblichen Resilienzförderung durch Verhältnisprävention ( 4 Nr. 1 ArbSchG) Verhaltensprävention als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung? Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Bedarfsfeststellung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Stärkung der Maßnahmen zur Verhältnisprävention Stuttgart - Bürohaus theo Frankfurt am Main - DGB-Haus Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 142

143 Arbeits- und Gesundheitsschutz Mutterschutz Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Novelliertes Mutterschutzgesetz: betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Für werdende oder stillende Mütter gelten spezielle Schutzvorschriften, um die Frau und das Kind vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Eine vorausschauende Umsetzung trägt dazu bei, Konflikte oder vorschnelle Beschäftigungsverbote zu verhindern, wenn eine Beschäftigte ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Das Seminar erläutert in kompakter Form die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Im Zentrum steht dabei das novellierte Mutterschutzgesetz mit zahlreichen wichtigen Änderungen, dessen Inkrafttreten für Anfang 2017 geplant ist. Möglichkeiten der praktischen betrieblichen Umsetzung (Schwerpunkt: Arbeitsgestaltung) werden anhand von Fragen der Teilnehmenden diskutiert. Daneben werden die Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung sowie ihre Gestaltungsmöglichkeiten erläutert. Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zum Mutterschutz; novelliertes Mutterschutzgesetz Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen schwangerer Frauen und des werdenden Kindes Einbindung des Mutterschutzes in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung Aufgaben, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Weitere Schutzmaßnahmen, z.b. vor Benachteiligung am Arbeitsplatz Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, F rauenund Gleichstellungs beauftragte Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/JAV-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 10 Abs. 5 BGleiG, analog Regelungen der Länder 550,00 Bemerkungen Die Seminartermine werden veröffentlicht, sobald das novellierte Mutterschutzgesetz verabschiedet ist. 143

144 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Handlungsansätze der Interessenvertretung Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung sorgt für eine klare Trennung: hier die arbeitsmedizinische Vorsorge, dort die Eignungsuntersuchung für eine bestimmte Tätigkeit bzw. Weiterbeschäftigung. Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Es wird unterschieden zwischen Pflicht-, Angebotsund Wunschvorsorge. Hierbei geht es um Beurteilung, Aufklärung und Beratung, nicht um Eignungsprüfung. Erweitert sind auch die Pflichten des Arbeitgebers (Untersuchungsangebote), der Arbeitnehmer/-innen (Teilnahme) sowie der Ärzte (Prüfungen und Maßnahmenvorschläge). Betriebs- und Personalräte können und sollten über die Arbeit der vom Betrieb beauftragten Mediziner mitbestimmen. Die Beschäftigten dürfen nicht in die Klemme geraten, entweder ihren Arbeitsplatz oder die Gesundheit zu erhalten. ArbMedVV; Aufgaben der Betriebsärzte gemäß DGUV Vorschrift 2 Mögliche Gefährdungsbereiche: u.a. Lärm, Nachtarbeit, Belastungen für den Muskel-Skelett-Apparat Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage arbeitsmedizinischer Vorsorge Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; Eignungsuntersuchungen; Biomonitoring Welche Folgen können die Untersuchungen haben? Berufsgenossenschaftliche Grundsätze ( G-Untersuchungen ) Betriebliche Umsetzung: Festlegung von Aufgaben und Abläufen; Integration in betriebliche Präventionsmaßnahmen Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Fulda - Zum Ritter Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/JAV-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 144

145 Arbeits- und Gesundheitsschutz Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: Work smarter not harder! Der Ansatz des alter(n)sgerechten Arbeitens bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung. Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit. Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams Mosbach Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.080,00 145

146 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, so hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung beitragen und mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen einer drohenden Kündigung vorbeugen. Die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die betriebliche Umsetzung der Vorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich gefördert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im alten Stil auszugrenzen. Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften und arbeitsrechtlichen Folgen. Es gibt erste Hinweise zur betrieblichen Umsetzung und zur Entwicklung betrieblicher Regelungen. BEM: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken Krankheits- und Kündigungsprävention, personenbedingte Kündigung Klärungsverfahren nach 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers, Beteiligungsrechte, Wiedereingliederung Präventionspflicht des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des Integrationsamts u.ä., Zusammenarbeit mit Servicestellen Mögliche Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Datenschutz Frankfurt am Main - DGB-Haus München - DGB-Haus Stuttgart Nürnberg - Hotel Victoria Mainz - INNdependence Hotel Mannheim Frankfurt am Main - DGB-Haus Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 146

147 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren Dieses Seminar unterstützt Sie als Mitwirkende in Präventionsgesprächen nach 84 Abs. 2 SGB IX dabei, diese gut vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen, damit Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch Betriebliches Eingliederungsmanagement stabilisiert werden. Anhand von Fallbeispielen (auch von Teilnehmenden) werden typische betriebliche Situationen bearbeitet, um Standpunkte, Schwierigkeiten und deren praktische Lösung anschaulich erfahrbar zu machen. Ausgehend von den unterschiedlichen Positionen der Akteure (Betroffene, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Interessenvertretung, Integrationsamt, Reha-Träger u.ä.) werden wirksame Verhandlungs- und Gesprächsstrategien entwickelt. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche: Vorschriften, Ziele, Verfahren (kurze Zusammenfassung) Praktische Mitwirkung der gesetzlichen Interessenvertretung bei Präventionsgesprächen Kommunikationsaufgaben: Beraten und verhandeln Mit dem Arbeitgeber über Maßnahmen des BEM verhandeln, Grundzüge erfolgreicher Verhandlungsführung Präventions- und Beratungsgespräch mit den Betroffenen: Regeln zur Gesprächsführung, Gesprächsleitfaden Fallbeispiele aus der Praxis Aktuelle Ausführungsbestimmungen Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Mosbach Gladenbach Regensburg - St. Georg - business hotel Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Betriebliches Eingliederungsmanagement, Teil 1 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 800,00 147

148 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechungsübersicht: BEM und personenbedingte Kündigung, Rechte und Pflichten der Interessenvertretung u.a.m. Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem Harvard-Konzept ) Präventionsauftrag und gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeiten zur Nachbesserung einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen Würzburg - GHOTEL Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch eines BEM-Grundlagenseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.110,00 148

149 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Unterstützungs- und Förderungsangebote Bei der Einführung bzw. Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) können die Betriebe/Dienststellen diverse Unterstützungs-, Beratungsund Förderungsangebote in Anspruch nehmen, die die Integrationsämter, lntegrationsfachdienste, Servicestellen und (sonstigen) Träger der Rehabilitation bereitstellen. Für Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, der stufenweisen Wiedereingliederung, Maßnahmen der menschen- und behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung sowie Maßnahmen der Gesundheitsförderung gibt es umfangreiche Leistungs- und Hilfemöglichkeiten. In Präventionsverfahren, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, stehen Maßnahmen der begleitenden Hilfe des Integrationsamts im Vordergrund (z.b. Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den notwendigen technischen Arbeitshilfen). Das Seminar bietet konkrete Beratung aus Perspektive der Interessenvertretung. Es werden praktische Umsetzungsbeispiele und Verfahren beschrieben, und es wird über Kontakte und Möglichkeiten von Unterstützungsnetzwerken informiert. Leistungs- und Hilfsangebote: Welche Träger bieten was an? Finanzielle Hilfen, Prämien- oder Bonusförderung Rehabilitationsträger, Integrationsämter, Integrationsfachdienste, Servicestellen Welche Maßnahmen, Arbeitshilfen etc. kommen infrage? Beispiele Praktische Umsetzungsbeispiele, Verfahren Spezialfälle: BEM für schwerbehinderte Beschäftigte, BEM für psychisch Erkrankte Frankfurt am Main - DGB-Haus Mannheim Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Einführungsseminars zu BEM 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 149

150 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen. Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie z.b.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein? Das Seminar behandelt Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen? Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder Gerlingen (b. Stuttgart) Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 810,00 150

151 Arbeits- und Gesundheitsschutz Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum Umgang mit Kranken. Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen Fehlzeitenmanagement, Krankenrückkehrgespräch u.ä. dem gesetzlichen Auftrag zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in 84 Abs. 2 SGB IX. Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen? Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfahren. Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung? Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.ä.: Ziele, Grenzen zur Illegalität Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.b. krankheitsbedingte Kündigung); Persönlichkeitsrechte Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen? Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick) Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Rechte der Betroffenen Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit Frankfurt am Main - DGB-Haus Stuttgart Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 151

152 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen: Ursachen (z.b. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und mögliche Folgen für die Beschäftigten Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten) Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische Präventionsansätze Bad Soden-Salmünster - Landhotel Betz Roßhaupten Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme am Grund seminar Gesunde Arbeit gesunder Betrieb empfohlen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.160,00 152

153 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Überblick: Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen Überblick über die Möglichkeiten der Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen Würzburg - GHOTEL Frankfurt am Main - Spenerhaus Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Vorherige Teilnahme an einem Grundlagenseminar zu psychischen Belastungen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 890,00 153

154 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz spezial: Maßnahmen durchsetzen! Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwändige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche Veränderungen bewirken. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden? Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen bei der Arbeit stärken? Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Vorherige Teilnahme an einem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 890,00 154

155 Arbeits- und Gesundheitsschutz Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Studien der Krankenkassen zufolge leiden immer mehr berufstätige Menschen unter psychischen Erkrankungen; ihre Ausfalltage nehmen deutlich zu. Das berufliche Umfeld der Betroffenen ist, ebenso wie die Interessenvertretung, mit dieser Problematik konfrontiert und zumeist verunsichert. Welche Merkmale können darauf hindeuten, dass eventuell eine psychische Erkrankung vorliegt? Wie sollen wir mit den Betroffenen umgehen, und wie sollen wir uns als gesetzliche Interessenvertretung dazu verhalten? Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Problematik. Die häufigsten Formen psychischer Erkrankungen werden vorgestellt, um ein Verständnis für verschiedene Krankheitsbilder zu vermitteln. Gemeinsam werden Hinweise erarbeitet, wie die Interessenvertretung agieren kann. Die Dimension psychischer Erkrankungen bei Berufstätigen Hinweise zu möglichen Ursachen Kurzüberblick: Typen, Formen und Merkmale psychischer Erkrankungen Auswirkungen auf das Arbeitsleben Hinweise zum verständnisvollen Umgang der Interessenvertretung mit psychisch kranken Menschen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und ihre Grenzen Mainz - INNdependence Hotel München - DGB-Haus Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 155

156 Arbeits- und Gesundheitsschutz Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Die Zahl psychisch erkrankter Arbeitnehmer/-innen steigt weiterhin an. Die mit ihnen in Kontakt stehenden Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten reagieren oft hilflos. In besonderer Weise sind Mitglieder der Interessenvertretung mit diesem heiklen Thema konfrontiert. Ziel dieses Fortsetzungsseminars ist es, mehr Sicherheit im Umgang mit den betroffenen Kolleginnen/Kollegen zu gewinnen. Sie vertiefen und erweitern Ihre im Einführungsseminar erworbenen Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen. Hierzu dienen zum einen Informationen zu beispielhaften Krankheitsbildern und deren Behandlungsmöglichkeiten. Zum anderen lernen Sie konstruktive Gesprächsführung mit Betroffenen sowie alternative Verhaltens- und Handlungsweisen kennen. Diese werden in praktischen Rollenspielen eingeübt, bei denen die Teilnehmenden ihre Erfahrungen mit schwierigen Gesprächen als Fallbeispiele einbringen. Überblick über verschiedene Krankheitsbilder Möglichkeiten der Behandlung von psychischen Erkrankungen im Überblick (medikamentös und nicht-medikamentös) Umgangsmöglichkeiten der Mitglieder der Interessenvertretung mit psychisch erkrankten Beschäftigten Methoden der verstehenden und konstruktiven Gesprächsführung mit Betroffenen Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Mannheim Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Einführungsseminars Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 550,00 156

157 Arbeits- und Gesundheitsschutz Suchtprobleme im Betrieb Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren Alkohol und Nikotin stehen bei den Suchtmitteln auch im Arbeitszusammenhang nach wie vor an erster Stelle. Doch der Missbrauch leistungsteigernder und stimmungsaufhellender Substanzen unter den Beschäftigten hat zugenommen. Außerdem ist eine Zunahme bei Verhaltenssüchten, z.b. Computerspielsucht, Arbeitssucht oder Internetsucht zu verzeichnen. Trotzdem wird dem Thema betrieblich oft nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Aus Unsicherheit, falscher Scham oder vermeintlicher Kollegialität bleiben Auffälligkeiten im Verhalten und bei der täglichen Arbeit lange verdeckt. Häufig sind Betriebs-/Personalratsmitglieder erste Ansprechpartner für Betroffene bzw. deren Kolleginnen und Kollegen. Sie können Anstoß geben, betriebliche Strukturen zur Prävention und Unterstützung zu schaffen. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen und fachlichen Grundlagen zum Thema. Dabei werden kurz- und mittelfristige Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung entwickelt und diskutiert. Missbrauch und Sucht Zahlen und Fakten, Formen, Entstehung Auswirkungen im Unternehmen: Unfallhäufigkeit, Fehlzeiten, Betriebsklima und arbeitsbezogene Einflussfaktoren Erkennen von Suchtproblemen im Betrieb/in der Dienststelle, Umgang mit Betroffenen Problematik der Co-Abhängkigkeit Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchterkrankungen Überblick zu suchtpräventiven Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle Externe Hilfe und Unterstützungsangebote Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Würzburg - GHOTEL Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBV-/ JAV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 790,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 157

158 Arbeits- und Gesundheitsschutz Suchtprobleme im Betrieb Teil 2: Betriebliche Suchtprävention Wege aus der Sucht Nachsorge In diesem Aufbauseminar können Sie Ihre im Sucht-Grundseminar erworbenen Kenntnisse vertiefen und vorhandene Kompetenzen erweitern. Schwerpunkte sind dabei die Entwicklung vorbeugender, präventiver Ansätze und Möglichkeiten der betrieb lichen Suchthilfe. Dazu zählen u.a. Aufklärungsmaßnahmen, betriebliche Suchtberater sowie der Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Sucht. Verbindliche betriebliche Regelungen schaffen die Grundlage für ein schnelles, sachliches und professionelles Handeln. Missbrauch und Sucht therapeutische Möglichkeiten und Prognosen Betriebliche Wiedereingliederung Suchtkranker Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchterkrankungen Aufbau einer betrieblichen Suchtprävention mit Hilfsmaßnahmen und Einbindung externer Kooperations- und Unterstützungsangebote Information und Aufklärungsarbeit Vorstellung und Erarbeitung eines Stufenprogramms Einbindung in die betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Sucht Mannheim Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Suchtprobleme im Betrieb, Teil 1 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 790,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 158

159 Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen Störungen und z.t. schweren Erkrankungen führen. Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle. Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht, die Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing erst durch Wegsehen und Nichteingreifen anderer Beteiligter und Vorgesetzter ermöglicht durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert. Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maßnahme zu unterstützen. Mobbing: Was ist das? Erscheinungsformen und Dynamik Auswirkungen auf Betroffene, auf die unbeteiligten Kolleginnen und Kollegen und den Betrieb Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer betrieblicher Akteure Gesetzeslage und Rechtsprechung Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der Prävention u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit Mosbach Eibelstadt Gladenbach Grainau Mainz - INNdependence Hotel Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBV-/ JAV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 800,00 159

160 Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Es werden die im Grundseminar Mobbing das kommt bei uns nicht vor! erworbenen Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit der möglichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozessen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit auf und erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen. Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und Grenzen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen Aktuelle Rechtsprechung Gunzenhausen Mannheim Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Mobbing das kommt bei uns nicht vor! Teil 1 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 800,00 160

161 Arbeits- und Gesundheitsschutz Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen Ausgebrannt, ausgepowert, müde und antriebslos so fühlen sich längst nicht mehr nur Manager. Mittlerweile trifft es Beschäftigte r betrieblichen Hierarchiegruppen und vornehmlich Kolleginnen und Kollegen, die sich in besonderem Maße engagieren, wie z.b. Interessenvertreter/-innen. Ständige Umorganisationen, Angst vor Arbeitsplatzverlust, überzogener Leistungs- und Termindruck, permanenter Stress und Überforderung zehren dauerhaft an den Kräften und schwächen die Ressourcen zur Stressbewältigung. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Burn-out-Risiken und -Symptome im Betrieb zu erkennen, auf präventive Maßnahmen hinzuwirken und Betroffenen bei der betrieblichen Bewältigung zu helfen. Was ist Burn-out? Wodurch entsteht Burn-out? Betriebliche, persönliche und verhaltensbedingte Risikofaktoren Welche Folgen hat Burn-out für die Betroffenen und den Betrieb? Was kann der Betrieb und was können die Beschäftigten tun, um Burn-out vorzubeugen? Verhältnis- und Verhaltensprävention Wie kann die Interessenvertretung Betroffene unterstützen? Gefährdete, Akutfälle, Betriebliches Eingliederungsmanagement Wie kann durch Aufklärung im Betrieb vorgebeugt werden? Welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten (Betriebs-/Dienstvereinbarung) kann die Interessenvertretung nutzen? Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 800,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 161

162 Arbeits- und Gesundheitsschutz Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten in n Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen, Abhilfemaßnahmen einzufordern und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt. Überlastungsanzeige Ziele, Bedeutung und Funktion Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Beschwerderecht der Beschäftigten Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige Mannheim München - DGB-Haus Frankfurt am Main - DGB-Haus Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 162

163 EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Moderne Technologien sowie die weltweite Vernetzung der Unternehmen ermöglichen einen globalen Informations- und Datenaustausch sowie eine umfassende Verhaltensund Leistungskontrolle. Welche datenschutzrechtlichen Folgen haben moderne IT- Systeme? Wo sind aus Sicht des Betriebsrats die Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Ist es überhaupt noch möglich, den Austausch und das Speichern von Arbeitnehmerdaten zu begrenzen? Den Datenschutz im Betrieb zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe des Betriebsrats geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor dem Hintergrund der Digitalisierung 4.0 im Überblick dar und zeigt Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems. Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz Grundbegriffe des Datenschutzrechts: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, personenbezogene Daten, Nutzung von Daten usw. Aktuelle Entwicklung von IT-/Kommunikationssystemen (Einsatz von Transpondern, CloudComputing, cyber-physische Systeme in den Dienstleistungsbranchen usw.): Auswirkungen auf Beschäftigtendatenschutz und Datensicherheit Nutzung privater Endgeräte als Arbeitsgeräte, Einsatz sozialer Medien Datenschutz und Datensicherheit Rechte des Betriebsrats zur (rechtzeitigen) Mitgestaltung von IT-Systemen Möglichkeiten der (betrieblichen) Regulierung des Datenaustauschs und des Beschäftigtendatenschutzes Bad Soden-Salmünster - Kress Hotel Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 870,00 163

164 EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst und Auswirkungen auf die Beschäftigten Moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt bieten ungeahnte Möglichkeiten für schnellen Informationsaustausch, schnelle Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen, Feststellung des Aufenthaltsorts der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist dabei (fast) s möglich doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht des Personalrats betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Den Datenschutz in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im öffentlichen Dienst im Überblick dar und zeigt Möglichkeiten der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems. Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes im öffentlichen Dienst: EU-Datenschutz- Grundverordnung, Bundes-/Landes datenschutzgesetze Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und IT-Systemen zur a utomatisierten Datenverarbeitung Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von B eschäftigten (z.b. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung) E-Government und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik Informationstechnik: Gute Arbeit Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Personalrats Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmendienstvereinbarung zum Datenschutz beim Einsatz von IuK-Technik Mosbach Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 870,00

165 EDV- und Technologieentwicklung Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro Im Büro der Interessenvertretung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet, sei es bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen oder im Rahmen des normalen Alltags. Die Mitglieder der Interessenvertretung haben sorgsam mit diesen Daten umzugehen. Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen Betriebs-/Personalräte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen haben und wie die technisch-organisatorische Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für einen aktiven Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro aufgezeigt. Datensicherheit Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats, Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung Umgang mit Briefen, Akten, s, Veröffentlichungen im Intranet Die Zusammenarbeit des Betriebs-/Personalrats mit der/dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebs-/ Personalrat Datenschutzkonzept des Betriebs-/Personalrats Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.b. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen Mosbach Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 870,00 165

166 EDV- und Technologieentwicklung Arbeiten 4.0 gute digitale Arbeit gestalten Grundlagenseminar Gerade die Dienstleistungsbranchen sind vom digitalen Wandel besonders betroffen. Ca. 90 Prozent der Arbeitsplätze in den Medien, 80 Prozent in der Energiebranche und 70 Prozent im Handel sind bereits digital ausgestattet. Und der Trend beschleunigt sich: ob selbstfahrende Fahrzeuge, Selbstbedienungkassen im Handel oder Fintech Finance in der Finanzdienstleistungsbranche es gilt, als gesetzliche Interessenvertretung auf die Veränderungen vorbereitet zu sein und in die Prozesse einzugreifen. Dieses Seminar gibt nicht nur einen Überblick über die Trends, sondern benennt grundlegende Gestaltungsfelder und Regelungsbedarfe für die Interessenvertretung. Begriffsklärungen, Trends und Szenarien der Digitalisierung (u.a. Gute digitale Arbeit ) Überblick über die arbeitspolitischen Handlungsfelder (z.b. Dialogprozess Arbeiten 4.0 des BMAS mit dem Grün-/Weißbuch und Werkheft 01 zur Digitalisierung der Arbeitswelt) Gestaltung der Arbeitswelt (u.a. Beschäftigung, Arbeitsformen und -verhältnisse, Qualifizierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz) Arbeiten 4.0 : Mitbestimmung und Mitgestaltung der gesetzlichen Interessenvertretung (u.a. rechtliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung, Regelungsbeispiele, Notwendigkeit einer erweiterten Mitbestimmung, Beteiligung der Beschäftigten) Gladenbach Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 870,00 Bemerkungen In Kooperation mit der BTQ Kassel. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Diensstelle möglich. 166

167 EDV- und Technologieentwicklung Digitalisierung aktiv mitgestalten: Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel geschehen: Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich sprunghaft weiterentwickelt (Datenkommunikation, Virtualisierung, Cloud-Computing, Internet der Dinge...). Insbesondere dann, wenn alte Technik durch neue (interne und externe) IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen der bestehenden Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können. Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (vom Bürokommunikationssystem über die Nutzung mobiler Endgeräte, WhatsApp-Beschäftigtengruppen und Internet der Dinge) Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutz gesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.b. im Rahmen der Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Geräten Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, z.b. zum Datenschutz, zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten oder zur Nutzung digitaler Endgeräte Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen Die Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich aufgefordert, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen Bad Soden-Salmünster - Kress Hotel Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 870,00 167

168 EDV- und Technologieentwicklung Gute digitale Arbeit im öffentlichen Dienst Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes sind bereits E-Government-Dienstleistungen abrufbar. Bürger können ihre Anliegen zunehmend über eine App oder das Internet abwickeln. Aber trotz Voranschreitens der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und IT-Modernisierung fehlt es in den Verwaltungen an den erforderlichen Arbeitstechnologien und Arbeitsmitteln wie z.b. Smartphones oder Tablets. Viele Beschäftigte nutzen deshalb zur Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben private Mobilgeräte. Datenschutzprobleme und damit verbundene Haftungsfragen für die Beschäftigten sind die Folge. Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Arbeitsplätze und die Tätigkeit der Beschäftigten? Welche Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben Personalräte? Digitalisierung von Dienstleistungen und Tätigkeiten im öffentlichen Dienst Folgen für die Beschäftigten Bring-Your-Own-Device, Company-Owned-Personally-Enabled: Begriffsklärungen Formen der privaten Technologienutzung und Vereinbarkeit von IT-Richtlinien, IT-Sicherheit, Datenschutz in der Verwaltung Konsequenzen fehlender IT-Richtlinien und -Dienstvereinbarungen Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz: Der Entgrenzung von Arbeits- und Privatleben entgegenwirken Haftung der Beschäftigten bei der Verletzung von Datenschutz- oder IT-Sicherheitsregeln Zum Thema E-Government und Arbeitnehmerdatenschutz im öffentlichen Dienst gibt es ein Spezialseminar Mosbach Personalratsmitglieder 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 950,00 168

169 EDV- und Technologieentwicklung E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) regelt die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen, nutzerfreundliche und effiziente elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Denn Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung sind oft nur Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung. Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt das Gesetz für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat? Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.b. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz) Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung Frankfurt am Main - DGB-Haus Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 169

170 EDV- und Technologieentwicklung Social Media im Betrieb Anwendung und Regelungsbedarf Der Begriff Social Media bezeichnet digitale Kommunikations- und Informationsmedien, die einen Austausch von Inhalten und soziale Interaktion in Echtzeit und unabhängig vom jeweiligen Ort des Nutzers ermöglichen. Diese sozialen Informations- und Kommunikationstechnologien werden nicht nur privat genutzt, sondern prägen auch den beruflichen Alltag. Sie dienen z.b. dem innerbetrieblichen Informationsaustausch oder auch dazu, Kunden über aktuelle Angebote auf dem Laufenden zu halten. Neben den positiven Effekten wie der Beschleunigung von Arbeitsvorgängen gibt es auch negative Folgen. So sind z.b. die betrieblichen Daten nur unzureichend gesichert, und die Belastung der Beschäftigten aufgrund der Möglichkeit der ständigen Erreichbarkeit nimmt beständig zu. Betriebliche Regelungen zur Nutzung von Social-Media-Anwendungen sind deshalb notwendig, um insbesondere die Beschäftigten vor den negativen Folgen zu schützen. Rechtliche Dos and Don ts für Social Media (u.a. EU-Daten schutz- Grundverordnung, Datenschutzgesetze des Bundes bzw. der Länder, IT-Richtlinien) Überblick über digitale Anwendungen und kommerzielle Anbieter (z.b. Facebook, WhatsApp, Doodle, Gesundheits-Apps usw.) und deren Datensicherheitskonzepte Datensicherheit der Kommunikationswege, insbesondere bei Nutzung von privaten Smartphones der Beschäftigten Arbeitsvertrags- und arbeitszeitrechtliche Grundlagen zur Nutzung und Anwendung von Social Media Betriebliche Social-Media-Guidelines (Beispiele) Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 650,00 170

171 Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen für den Betriebsrat Mitglieder von Betriebsräten und Wirtschaftsausschüssen werden regelmäßig mit wirtschaftlich erforderlichen Maßnahmen konfrontiert, die sich aus der betriebswirtschaftlichen Logik der Unternehmensleitung begründen. Neben den Grundlagen der Unternehmensplanung und -strategie liegt der Schwerpunkt in diesem Seminar auf dem internen Rechnungswesen und den daraus abgeleiteten Kennziffern. Ziel des Seminars ist es, nicht nur die betriebswirtschaftliche Logik einer Unternehmensleitung besser zu verstehen, sondern auch, eigene Vorstellungen im Interesse der Beschäftigten entwickeln zu können. Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung Planungsprozesse in Unternehmen Einführung in das interne Rechnungswesen Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung Deckungsbeitragsrechnung Make-or-buy-Analysen Kipfenberg-Arnsberg Gunzenhausen Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder, Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen 37 Abs. 6 BetrVG 1.050,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 171

172 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss! Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses In n Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich hierbei um eine Muss -Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt. Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen unverzichtbar. Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA). Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der WA-Mitglieder Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG Bemerkungen Wir bieten dieses Seminar auf Anfrage als Inhouse- Schulung an. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns auf. 172

173 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses ( 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses Brannenburg BA Brannenburg Kooperationsseminar mit dem ver.di-bildungszentrum Brannenburg Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 1.050,00 173

174 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Brannenburg BA Brannenburg Kooperationsseminar mit dem ver.di-bildungszentrum Brannenburg Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars Wirtschaftsausschuss 1 37 Abs. 6 BetrVG 1.050,00 174

175 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen geänderte Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung neue Anforderungen und erfordern ein größeres Verantwortungsbewusstsein. So etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten Grundsätze Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen Gladenbach Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat 37 Abs. 6 BetrVG, 675 i.v.m. 670 BGB und Rechtsprechung des BGH 870,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 175

176 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu stärken. Damit Sie sicher und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar entsprechende Inhalte sowie praktische Übungen. Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Beauftragung des Jahresabschlussprüfers Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement Corporate-Governance-Kodex Vertiefung Qualität der Informationsversorgung Zustimmungsbedürftige Geschäfte Wirksamkeit der Überwachung Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse Mosbach Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 37 Abs. 6 BetrVG, 675 i.v.m. 670 BGB und Rechtsprechung des BGH 870,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 176

177 Branchenangebote: Ver- und Entsorgung Überblick: Seminarangebote für den Bereich Ver- und Entsorgung Tarifvertrag Versorgungsbetriebe Termin Ort TV-V-Grundlagen: Einführung und Überblick Mosbach Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung TV-V spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in der Energiewirtschaft Walsrode Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht Walsrode Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach 5 TV-V Mosbach TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht Gladenbach Praxis des Eingruppierungsrechts Mosbach Abfallwirtschaft Termin Ort Demografieanalyse in Betrieben der Abfallwirtschaft folgt Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung TVöD spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in Entsorgungsbetrieben folgt Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG Interesse? Dann fordern Sie doch unseren Spezialflyer an: Fon meinhardt@rlp.verdi-bub.de 177

178 Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen Thema Termin Ort Personalnot im Sozial- und Gesundheitswesen Ohlstadt Leiharbeit und Werkvertrag Berlin (Wannsee) Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte in Sozial- und Gesundheitsberufen Berlin (Wannsee) Ursachen, Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 1) Berlin (Wannsee) Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Saalfeld Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 2) Berlin (Wannsee) Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen Saalfeld Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 3) Berlin (Wannsee) Rechtliche und betriebliche Durchsetzung der Mitbestimmung Saalfeld Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Saalfeld Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2) Saalfeld Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1) Bielefeld-Sennestadt Rechtliches und betriebswirtschaftliches Grundwissen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss Walsrode Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2) Bielefeld-Sennestadt Informationsrechte und Grundwissen für die Analyse unternehmerischer Planung Walsrode Keine Angst vor Zahlen (Teil 1) Bielefeld-Sennestadt Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie Gladenbach Keine Angst vor Zahlen (Teil 2) Bielefeld-Sennestadt Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie Gladenbach Mitarbeitervertretungsrecht: Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts Berlin (Wannsee) 178

179 Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen zum TVöD und zur Entgeltordnung VKA Thema Termin Ort TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Gesundheitswesen und soziale Dienste Brannenburg TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern Saalfeld Eingruppierung nach dem TVöD-K-VKA Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für Krankenhäuser und Saalfeld Psychiatrie Bielefeld-Sennestadt Gladenbach Koblenz Walsrode Mosbach Berlin (Wannsee) Gladenbach Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für die Altenpflege Bielefeld-Sennestadt Walsrode Koblenz Gladenbach Berlin (Wannsee) Saalfeld Mosbach Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für den Rettungsdienst Saalfeld Saalfeld Interesse? Dann fordern Sie doch das Spezialprogramm für den Bereich Gesundheits- und Sozialwesen an: Fon

180 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare Die ver.di-bildungsstätten führen etliche Seminare mit Frei stel lungs - möglich keiten nach Bildungsurlaubs ge setzen und Sonder urlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerk schaftspoli tische Seminare werden für ver.di-mitglieder von ver.di getragen. Bitte wenden Sie sich an: ver.di Abt. Gewerkschaftliche Bildung Paula-Thiede-Ufer Berlin ver.di Bezirk Augsburg ver.di Bezirk Mittelfranken Sigrid Ciampa Rita Wittmann Am Katzenstadl 34 Kornmarkt Augsburg Nürnberg Fon Fon ver.di Bezirk München ver.di Bezirk Oberfranken-Ost Georg Wäsler Peter Igl Schwanthalerstr. 64 Bahnhofstr. 15/ München Bayreuth Fon Fon ver.di Bezirk Oberpfalz ver.di Bezirk Alexander Gröbner Würzburg-Aschaffenburg Richard-Wagner-Str. 2 Reinhold Schömig Regensburg Berliner Platz 9 Fon Würzburg Fon oder im Internet unter: Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen. Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und richten sich an n oder an Interessenvertretungen aus bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf unserer Homepage: Bildungsplanung mit System Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun eine gezielte Weiterbildung mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften. Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch direkt zu Ihnen in die Sitzung. 180

181 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Maßgeschneiderte Seminare Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden: wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf entsteht wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten. Mögliche Themenbeispiele: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Betriebsänderungen Betriebliches Eingliederungsmanagement Überlastungsanzeigen Stellenbewertung und Eingruppierung Arbeits- und Planungsklausuren Wahlvorstandsschulungen. Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären? Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen Um setzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten. Mit unserer Beratung zum passenden Seminar Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Rufen Sie uns einfach an: Nürnberg Fon Augsburg Fon München Fon

182 Hinweise zu unseren Seminaren Melden Sie sich bei uns an Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 204. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren wir Sie umgehend. Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab. Wenn Sie stornieren müssen Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 205. Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung stellt. Wenn wir absagen müssen Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, erhalten Sie die bereits gezahlte selbstverständlich in voller Höhe zurück. Ihre Einladung und Rechnung Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung über die. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. 182

183 Unsere Referentinnen und Referenten Peter Aschenbrenner Stellv. Betriebsratsvorsitzender und Gesamtbetriebsratsmitglied bei der UniCredit Bank AG München. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsrecht, Wahlvorstandsschulungen, Konfliktbewältigung, IT-Themen. Michael Batog Stellv. Betriebsratsvorsitzender bei Swissport Losch am Flughafen München. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Ingrid Bäumler Mobbing- und Konfliktberaterin im ver.di-bezirk Mittelfranken. Schwerpunkte: Mobbing, Konfliktbewältigung, Kommunikation. Christian Becker Rechtsanwalt, Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht. Visnja Bernhard Betriebsratsmitglied bei der Verlagsgruppe Weltbild, betriebliche Suchtberaterin, aktiv bei den Bezirksfrauen Augsburg und dem Landesfrauenrat. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Otto Biederer Freigestellter Personalratsvorsitzender bei der Stadt Regensburg. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Personalräte nach BayPVG, TVöD, TV-L. Olaf Bötcher Informationselektroniker im Außendienst, Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Timm Boßmann Freier Journalist, u.a. für Arbeitsrecht im Betrieb, stellv. Betriebsratsvorsitzender bei Weltbild, Sprecher der ver.di-betriebsgruppe. Schwerpunkte: Öffentlichkeitsarbeit, Digitale Medien/Web 2.0, Kampagnen- Führung. Kerstin Döpfert Bildungsreferentin und Betriebsratsmitglied bei ver.di b+b, ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Jürgen Emmenegger Drucker, ehemaliges Betriebsratsmitglied, Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Handel im ver.di-bezirk München. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Betriebsänderungen, Arbeitszeit. Michael Frosch Gewerkschaftssekretär im Bereich Jugend im ver.di-bezirk Augsburg. Schwerpunkt: Jugendbildung. Tatjana Fuchs Geschäftsführerin der Gesellschaft für Gute Arbeit mbh in München. Schwerpunkte: Arbeits- und Gesundheitsschutz, alternsgerechte Arbeitsgestaltung, Demografie. 183

184 Unsere Referentinnen und Referenten Jürgen Gechter Freiberuflicher Referent für Arbeits- und Sozialrecht. Personal Coach und Burn-Out-Berater, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen. Michael Gerstberger Dipl.-Betriebswirt (FH), Bankkaufmann und Betriebsratsmitglied in einer Genossenschaftsbank. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Ingrid Greif Krankenschwester und Gesamtbetriebsratsvorsitzende in einem Münchener Krankenhaus. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitnehmerhaftung, Überlastungsanzeigen. Sabine Gruber Stellv. Personalratsvorsitzende beim Amtsgericht München und stellv. Vorsitzende des ver.di-bezirks München. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Personalräte, TV-L, Eingruppierung und AGG. Thomas Gürlebeck Gewerkschaftssekretär im ver.di-bezirk Augsburg im Fachbereich Handel. Schwerpunkt: spezifische Themen für den Handel. Tanja Haas Elektrotechnikerin/Technische Betriebswirtin in der Energiewirtschaft. (Konzern-)Betriebsratsmitglied, Aufsichtsratsmitglied. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Sabine Heegner Dipl.-Sozialwissenschaftlerin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mediatorin. Schwerpunkte: Arbeits- und Gesundheitsschutz, Konfliktmanagement und Kommunikation. Dr. Barbara Heiden Bildungsreferentin bei ver.di b+b, Medizinerin, langjährige Gesamtbetriebsratsvorsitzende. Schwerpunkte: Arbeits- und Gesundheitsschutz, psychische Belastungen und Fehlbeanspruchungen. Manfred Hellwig Mitglied der ver.di-landesbildungskommission Bayern, ehemaliges Betriebs- und Personalratsmitglied bei der Telekom. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Wahlvorstandsschulungen. Florian Hofmann Gewerkschaftssekretär im ver.di-bezirk Augsburg und im Landesfachbereich Versorgung und Entsorgung. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebs- und Personalräte in den Tarifrechten des Fachbereichs. Peter Kahlenberg Freigestellter Betriebsratsvorsitzender bei der Amway GmbH in Puchheim. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Tanja Kirchner Gewerkschaftssekretärin im Bereich Jugend im ver.di-bezirk München. Schwerpunkt: Jugendbildung. 184

185 Unsere Referentinnen und Referenten Timo Klein Gewerkschaftssekretär im Bereich Jugend im ver.di-bezirk Mittelfranken. Schwerpunkt: Jugendbildung. Elke Klingbeil Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied bei der Fiducia IT AG in München. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Daniela Kolb Freigestelltes Betriebsratsmitglied, Vorsitzende der Betriebsgruppe Telekom Regensburg und Mitglied im Bezirksfachbereich Telekommunikation/Informationstechnologie Oberpfalz. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und BEM. Karlheinz Kolb Dipl.-Pädagoge, seit über 30 Jahren in der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Peter König Gewerkschaftssekretär im ver.di-bezirk Würzburg-Aschaffenburg und Schweinfurt im Fachbereich Handel. Schwerpunkt: spezifische Themen für den Handel. Bruno Lehmeier Personalratsvorsitzender der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (MedBO), ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Regensburg. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, TVöD. Frank Leibig Ehemaliger Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Handel, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Regensburg. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Kollektivarbeitsrecht und Einigungsstellen. Monika Linsmeier Gewerkschaftssekretärin im Fachbereich Handel im ver.di-bezirk Niederbayern. Schwerpunkt: Seminare für EDEKA Neukauf. Thomas Loihl Betriebs- und Gesamtbetriebsratsmitglied im Einzelhandel, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsrecht, Arbeitsorganisation und Konfliktbewältigung. Georg Luber Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Handel im ver.di-bezirk Oberpfalz. Schwerpunkt: Seminare für Netto Marken-Discount. Kanzlei Manske & Partner Ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Betriebs-/Personalräten und Mitarbeitervertretungen sowie Gewerkschaften. Anna Manuri Rechtsanwältin, Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsrecht. 185

186 Unsere Referentinnen und Referenten Elfriede Martin Freiberufliche Beraterin für Betriebsräte. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsänderungen, Arbeitsrecht, Wahlvorstandsschulungen. Brigitte Meisinger Gesamtpersonalratsvorsitzende, Master in Neuro-Linguistischem Programmieren. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Personalräte nach BayPVG, TVöD, Eingruppierung, Kommunikation und Konfliktlösung. Gudrun Menzinger Juristin, ehemalige Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsvorsitzende. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Thomas Meyer-Fries Dipl.-Volkswirt, Beratung von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsräten sowie Arbeitnehmervertretungen in Aufsichtsräten. Schwerpunkte: wirtschaftliche Angelegenheiten, Betriebsänderungen. Wolfgang Munding Personalratsmitglied und Mitglied der Schwerbehindertenvertretung im Klinikum Augsburg, Mediator. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Personalräte nach BayPVG, BEM, Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen. Dirk Nagel Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Handel im ver.di-bezirk München. Schwerpunkt: spezifische Themen für den Handel. Eva-Maria Nieberle Krankenschwester und Personalratsmitglied. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Personalräte nach BayPVG. Wiebke Oldsen Regioniterin bei ver.di b+b in Bayern, Buchhändlerin, ehemalige Betriebsratsvorsitzende und Gewerkschaftssekretärin. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsorganisation. Fritz Paschke Krankenkassenfachwirt, Personalratsvorsitzender, Gesamtpersonalratsmitglied bei der AOK in Bayern, ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Personalräte, Arbeits- und Tarifrecht. Wolfgang Preis Ehemaliger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Wahlvorstandsschulungen, Kommunikation, Konfliktberatung. Frank Rehberg Dipl.-Soziologe und Bildungsreferent bei ver.di b+b. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, wirtschaftliche Angelegenheiten, Umstrukturierung, Arbeitszeiten (Schichtplanung) und Entgeltgestaltung. Harry Roggow Ehemaliger Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Finanzdienstleistungen im ver.di-bezirk Mittelfranken. Schwerpunkt: spezifische Themen für Finanzdienstleistungsunternehmen. 186

187 Unsere Referentinnen und Referenten Jürgen Romberg Dipl.-Psychologe, ehemaliger Gewerkschaftssekretär. Schwerpunkte: Kommunikation, Rhetorik, Verhandlungsführung, Grundqualifizierung für Betriebsräte. Christine Sander Ehemaliges Betriebsratsmitglied bei der Deutschen Post, Moderatorin. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsorganisation, Kommunikation, Rhetorik. Klaus Schindler Bankkaufmann, langjähriger Betriebsratsvorsitzender einer Genossenschaftsbank, ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsorganisation. Robert Schlenker Dipl.-Sozialwissenschaftler, Mediator, ehemaliger Personalratsvorsitzender. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Öffentlichkeitsarbeit, Betriebs-/Personalversammlungen, Kommunikation und Konfliktmanagement, Mobbing, Teamentwicklung. Ludwig Schlierf Freigestelltes Betriebsratsmitglied bei der Deutschen Post. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen. Fritz Schmalzbauer Buchdrucker, Dipl.-Sozialökonom, Trainer in der Nachwuchsausbildung für Referentinnen/Referenten. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Sprechwirksamkeit/Redekompetenz, Seminare für Betriebsratsvorsitzende. Reimund Schmode Betriebsratsmitglied der Allianz AG in München, Mitglied des Wirtschaftsausschusses, Tarifarbeit in der Tarifkommission Versicherungen. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Mario Schüler Freiberuflicher Referent, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsorganisation, Rhetorik und Verhandlungsführung, Wirtschaftsausschuss, Wahlvorstandsschulungen. Wolfgang Schulz Softwareentwickler, freigestelltes Betriebsratsmitglied bei der Fiducia & GAD IT AG. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Tarifarbeit, Arbeitsorganisation, Kommunikation. Dr. Friedrich Sendelbeck Ehemaliger Gewerkschaftssekretär im ver.di-bezirk Mittelfranken. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, prekäre Beschäftigung, Arbeitsrecht, Seminare für Branchen ohne Tarifvertrag. Markus Sendelbeck Interner Berater der städtischen Pflegeeinrichtungen, langjähriger ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Nürnberg. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Martin Stöcklein Physiotherapeut, Personalratsmitglied in den Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (MedBO), ehemaliges Betriebsratsmitglied. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. 187

188 Unsere Referentinnen und Referenten 188 Michael Theil Gepr. Sachverständiger für Personal- und Arbeitswirtschaft, Qualifizierung und Beratung für gesetzliche Interessenvertretungen. Schwerpunkte: Wirtschaftsausschuss, betriebliche Änderungsprozesse. Hubert Thiermeyer Landesfachbereichsleiter Handel in Bayern. Schwerpunkte: spezifische Themen für den Handel, Tarifvertrag. Holger Thoms Personalratsmitglied des Baureferats der Stadt Augsburg, Fachbereich Ver- und Entsorgung. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Personalräte nach BayPVG. Gabriele Vogler Krankenschwester und Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, TVöD, Mobbing, Konfliktbewältigung. Kevin Voß Bankkaufmann und Politikwissenschaftler, Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Finanzdienstleistungen Bayern. Schwerpunkt: spezifische Themen für den Bereich Finanzdienstleistungen. Manfred Wages Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Handel im ver.di-bezirk Mittelfranken. Schwerpunkt: spezifische Themen für den Handel. Rolf Wagner Ehemaliger Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Finanzdienstleistungen im ver.di-bezirk Mittelfranken. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Wahlvorstandsschulungen. Christoph Wagner-Neisinger Freigestellter Personalratsvorsitzender. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Personalräte nach BayPVG. Hermann Warmuth Freigestelltes Betriebsratsmitglied bei der STRABAG in Nürnberg. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Organisation, Konfliktlösung. Georg Wäsler Stellv. Geschäftsführer und Gewerkschaftssekretär im ver.di-bezirk München, zuständig für Bildung. Schwerpunkt: spezifische Themen für den Handel. Hans-Georg Weinfurter Dipl.-Sozialökonom, gepr. Datenschutzbeauftragter. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Datenschutz. Ben Wermuth Landesjugendsekretär im ver.di-landesbezirk Bayern. Schwerpunkt: Jugendbildung. Anja Wessely Gewerkschaftssekretärin im Bereich Jugend im ver.di-bezirk Niederbayern. Schwerpunkt: Jugendbildung. Dr. Gesine Wildeboer Ehemalige Beraterin für betriebliche Gesundheitsförderung. Schwerpunkte: Arbeits- und Gesundheitsschutz, BEM, psychische Belastungen.

189 Unsere Referentinnen und Referenten Gottfried Wimmer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Berater von Betriebsräten. Schwerpunkte: Grundqualifizierung und Organisationsstrukturen für Betriebsräte, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen. Kai Winkler Landesfachbereichsleiter Besondere Dienstleistungen in Bayern. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Interessenvertretungen sowie branchenspezifische Themen. Rita Wittmann Stellv. Geschäftsführerin und Gewerkschaftssekretärin im Handel im ver.di-bezirk Mittelfranken, u.a. zuständig für Bildung. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und spezifische Themen für den Handel. Maxi Wolter Bildungsreferentin bei ver.di b+b, M.A. Erwachsenenbildung. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsorganisation, Kommunikation, Jugendbildung. Edelbert Zimmermann Systemischer Berater für Betriebsräte. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Teambildung, Arbeitsorganisation, Entgeltgestaltung, Betriebsänderung, Wahlvorstandsschulungen. 189

190 Unsere Tagungsstätten von A Z Augsburg (Biohotel Bayerischer Wirt) Biohotel Bayerischer Wirt Neuburger Str. 122 Preise (inkl. MwSt.): Augsburg 3-Tages-Seminar: 380,00 Fon Wochenseminar: 695,00 Unsere Tagungsstätten sind gut ausgestattete ver.di-bildungszentren oder Tagungshotels. Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen. Augsburg (Haus Sankt Ulrich) Haus Sankt Ulrich Kappelberg Augsburg Fon Seminare mit Übernachtung Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und Meinungen aus oder entspannen sich einfach. Tagesseminare Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist, sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung bereits in der enthalten. Bad Berneck Hotel Hartl s Lindenmühle Kolonnadenweg 1 Preis (inkl. MwSt.): Bad Berneck Wochenseminar 460,00 Fon Bad Soden-Salmünster (Kress Hotel) Kress Hotel Sprudele 26 Preise (inkl. MwSt.): Bad Soden-Salmünster 2-Tages-Seminar: 175,00 Fon Tages-Seminar: 295,00 Wochenseminar: 540,00 190

191 Unsere Tagungsstätten von A Z Bad Soden-Salmünster (Landhotel Betz) Landhotel Betz Brüder-Grimm-Str. 21 Preise (inkl. MwSt.): Bad Soden-Salmünster 2-Tages-Seminar: 175,00 Fon Tages-Seminar: 300,00 Wochenseminar: 555,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 85,00 Bamberg (Hotel Brudermühle) Hotel Brudermühle Schranne Bamberg Fon Bamberg (Hotel National Bamberg) Hotel National Bamberg Luitpoldstr. 37 Preise (inkl. MwSt.): Bamberg 3-Tages-Seminar: 340,00 Fon Wochenseminar: 625,00 Bayreuth (Arvena Kongress Hotel) Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a Preise (inkl. MwSt.): Bayreuth 3-Tages-Seminar: 445,00 Fon Wochenseminar: 830,00 Bayreuth (Hotel Lohmühle) Hotel Lohmühle Badstr Bayreuth Fon Beilngries-Paulushofen Landgasthof Euringer Dorfstr. 23 Preise (inkl. MwSt.): Beilngries-Paulushofen 3-Tages-Seminar: 265,00 Fon Wochenseminar: 480,00 Berlin (Paula-Thiede-Ufer) ver.di-bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 3-Tages-Seminar: 90,00 Fon Wochenseminar: 150,00 (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) Berlin (Warschauer Str.) Upstalsboom Hotel Friedrichshain Gubener Str. 42 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 3-Tages-Seminar: 145,00 Fon Wochenseminar: 235,00 (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) 191

192 Unsere Tagungsstätten von A Z Bernried Hotel Seeblick Tutzinger Str. 9 Preis (inkl. MwSt.): Bernried Wochenseminar: 670,00 Fon Brannenburg ver.di-bildungszentrum Haus Brannenburg Schrofenstr. 32 Preise (inkl. MwSt.): Brannenburg 2-Tages-Seminar: 170,00 Fon Tages-Seminar: 300, Tages-Seminar: 430,00 Wochenseminar (Mo Fr): 555,00 Wochenseminar (So Fr): 650,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 95,00 Dortmund (Mercure Centrum) Mercure Hotel Dortmund Centrum Olpe 2 Preise (inkl. MwSt.): Dortmund 3-Tages-Seminar: 330,00 Fon Wochenseminar: 595,00 Eibelstadt Hotel Kapellenberg Am Kapellenberg 2/ Preise (inkl. MwSt.): Würzburger Str Tages-Seminar: 390, Eibelstadt Wochenseminar: 755,00 Fon Dietenhofen Hotel Moosmühle Mühlstr. 12 Preise (inkl. MwSt.): Dietenhofen 2-Tages-Seminar: 200,00 Fon Tages-Seminar: 300,00 Fensterbach Hotel Wolfringmühle Wolfringmühle 3 Preis (inkl. MwSt.): Fensterbach Wochenseminar: 535,00 Fon

193 Unsere Tagungsstätten von A Z Frankfurt am Main (Das Spenerhaus) Das Spenerhaus Hotel und Tagungszentrum am Dominikanerkloster Dominikanergasse 5 Preise (inkl. MwSt.): Frankfurt am Main 2-Tages-Seminar: 220,00 Fon Tages-Seminar: 385,00 Frankfurt am Main (DGB-Haus) DGB-Haus Frankfurt Wilhelm-Leuschner-Str Frankfurt am Main Fon Frankfurt am Main (Landessportbund) Landessportbund Hessen Otto-Fleck-Schneise 4 Preise (inkl. MwSt.): Frankfurt am Main 2-Tages-Seminar: 190,00 Fon Tages-Seminar: 330,00 Wochenseminar: 610,00 Frankfurt am Main (mainhaus Stadthotel) mainhaus Stadthotel Lange Str. 26 Preis (inkl. MwSt.): Frankfurt am Main 3-Tages-Seminar: 450,00 Fon Fulda (Hotel zum Ritter) Hotel zum Ritter Kanalstr Preis (inkl. MwSt.): Fulda 2-Tages-Seminar: 240,00 Fon Gerlingen Bonjour Tagungshotel Weilimdorfer Str. 70 Preise (inkl. MwSt.): Gerlingen bei Stuttgart 2-Tages-Seminar: 220,00 Fon Tages-Seminar: 385,00 Gladenbach ver.di-bildungszentrum Gladenbach Schloße 33 Preise (inkl. MwSt.): Gladenbach 2-Tages-Seminar: 155,00 Fon Tages-Seminar: 280, Tages-Seminar: 400,00 Wochenseminar (Mo Fr): 525,00 Wochenseminar (So Fr): 620,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 100,00 193

194 Unsere Tagungsstätten von A Z Grainau Sentido Zugspitze Berghotel Hammersbach Kreuzeckweg 2 6 Preis (inkl. MwSt.): Zugspitzdorf Grainau 3-Tages-Seminar: 370,00 Fon Günzburg Hotel Zettler Ichenhauser Str. 26A Preise (inkl. MwSt.): Günzburg 3-Tages-Seminar: 360,00 Fon Wochenseminar: 670,00 Gunzenhausen Parkhotel Altmühlthal Zum Schießwasen 15 Preise (inkl. MwSt.): Gunzenhausen 3-Tages-Seminar: 360,00 Fon Wochenseminar: 670,00 Hamm Mercure Hotel Hamm Neue Bahnhofstr. 3 Preise (inkl. MwSt.): Hamm 3-Tages-Seminar: 335,00 Fon Wochenseminar: 610,00 Hattingen (DGB-Jugendbildungsstätte) DGB-Jugendbildungsstätte Am Homberg 44 Preise (inkl. MwSt.): Hattingen Wochenseminar: 430,00 Fon Einzelzimmerzuschlag: 25,00 Hattingen (DGB-Tagungszentrum Hattingen) DGB-Tagungszentrum Hattingen Am Homberg Preise (inkl. MwSt.): Hattingen 3-Tages-Seminar: 315,00 Fon Wochenseminar: 595,00 Hohenroda/Oberbreitzbach Hessen Hotelpark Hohenroda Schwarzengrunder Str. 9 Preise (inkl. MwSt.): Hohenroda/ 2-Tages-Seminar: 220,00 Oberbreitzbach 3-Tages-Seminar: 380,00 Fon Wochenseminar: 705,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 115,00 Horgau Flairhotel Platzer Hauptstr. 1 Preis (inkl. MwSt.): Horgau Wochenseminar: 710,00 Fon

195 Unsere Tagungsstätten von A Z Kassel (Best Western Plus) Best Western Plus Hotel Kassel City Spohrstr. 4 Preis (inkl. MwSt.): Kassel 3-Tages-Seminar: 400,00 Fon Kipfenberg-Arnsberg Landgasthof zum Raben Schlossleite 1 Preise (inkl. MwSt.): Kipfenberg-Arnsberg 3-Tages-Seminar: 340,00 Fon Wochenseminar: 540,00 Kochel am See Georg-von-Vollmar-Akademie e.v. Bildungsstätte Kochel Preis (inkl. MwSt.): Am Aspensteinbichl 9 11 Wochenseminar: 475, Kochel am See Fon Köln (Novotel City) Novotel Köln City Bayenstr. 51 Preis (inkl. MwSt.): Köln 3-Tages-Seminar: 555,00 Fon Mainz (Inndependence-Hotel) INNdependence-Hotel Gleiwitzer Str. 4 Preis (inkl. MwSt.): Mainz 3-Tages-Seminar: 385,00 Fon Mannheim (Delta Park Hotel) BEST WESTERN PLUS Delta Park Hotel Keplerstr. 24 Preise (inkl. MwSt.): Mannheim 2-Tages-Seminar: 240,00 Fon Tages-Seminar: 415,00 Mosbach ver.di-bildungszentrum Michael-Rott-Schule Am Wasserturm 1 3 Preise (inkl. MwSt.): Mosbach 2-Tages-Seminar: 165,00 Fon Tages-Seminar: 290, Tages-Seminar: 420,00 Wochenseminar (Mo Fr): 545,00 Wochenseminar (So Fr): 635,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 95,00 195

196 Unsere Tagungsstätten von A Z München (DGB-Haus) DGB-Haus München Schwanthalerstr München Fon München (Leonardo Hotel) Leonardo Hotel München City West Brudermühlstr. 33 Preis (inkl. MwSt.): München 3-Tages-Seminar: 380,00 Fon Naumburg ver.di-jugendbildungsstätte Haus Naumburg Unter den Linden 30 Preise*: Naumburg 2-Tages-Seminar: 125,00 Fon Tages-Seminar: 225, Tages-Seminar: 325,00 Wochenseminar (Mo Fr): 420,00 Wochenseminar (So Fr): 500,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 75,00 * Die Preise beziehen sich auf eine Unterbringung im Doppelzimmer. Neumarkt Tagungshotel Schönblick Am Höhenberg 12 Preis (inkl. MwSt.): Neumarkt Wochenseminar: 465,00 Fon Nürnberg (Hotel Victoria) Hotel Victoria Nürnberg Königstr Nürnberg Fon Nürnberg (Loew s Hotel Merkur) Ringhotel Loew s Merkur Pillenreuther Str. 1 Preis (inkl. MwSt.): Nürnberg 3-Tages-Seminar: 410,00 Fon Ohlstadt Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 Preise: (inkl. MwSt.): Ohlstadt 3-Tages-Seminar: 385,00 Fon Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 85,00 196

197 Unsere Tagungsstätten von A Z Passau Altstadt-Hotel Passau Bräugasse Preis (inkl. MwSt.): Passau 3-Tages-Seminar: 365,00 Fon Pommelsbrunn Hotel Lindenhof Hubmersberg 2 Preis (inkl. MwSt.): Pommelsbrunn Wochenseminar: 600,00 Fon Regensburg (Hotel Apollo) Hotel Apollo Neuprüll Regensburg Fon Regensburg (Münchner Hof) Hotel Münchner Hof Tändlergasse 9 Preis (inkl. MwSt.): Regensburg 3-Tages-Seminar: 345,00 Fon Regensburg (St. Georg business hotel) St. Georg business hotel Karl-Stieler-Str. 9 Preis (inkl. MwSt.): Regensburg 3-Tages-Seminar: 365,00 Fon Remagen Haus Humboldtstein Am Humboldtstein Preise (inkl.mwst.): Remagen 2-Tages-Seminar: 120,00 Fon Tages-Seminar: 210,00 Roßhaupten Hotel Kaufmann Füssener Str. 44 Preis (inkl. MwSt.): Roßhaupten Wochenseminar: 770,00 Fon Rothenburg ob der Tauber Hotel Eisenhut Herrngasse 3 5/7 Preis (inkl. MwSt.): Rothenburg ob der Tauber Wochenseminar: 795,00 Fon

198 Unsere Tagungsstätten von A Z 198 Schwaig Arcadia Hotel München Airport Freisinger Str Schwaig Fon Stuttgart Bürohaus theo 2 Theodor-Heuss-Str Stuttgart Timmendorfer Strand Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand An der Waldkapelle 26 Preise (inkl. MwSt.): Timmendorfer Strand 3-Tages-Seminar: 335,00 Fon Tages-Seminar: 480,00 Wochenseminar: 620,00 Ulm City Partner Hotel Goldenes Rad Neue Str. 65 Preis (inkl. MwSt.): Ulm 3-Tages-Seminar: 380,00 Fon Walsrode ver.di-bildungszentrum Walsrode Sunderstr. 77 Preise (inkl. MwSt.): Walsrode 2-Tages-Seminar: 155,00 Fon Tages-Seminar: 285, Tages-Seminar: 410,00 Wochenseminar (Mo Fr): 535,00 Wochenseminar (So Fr): 635,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 100,00 Würzburg (GHotel) GHOTEL hotel & living Würzburg Schweinfurter Str. 1 3 Preise (inkl. MwSt.): Würzburg 3-Tages-Seminar: 385,00 Fon Tages-Seminar: 550,00 Wochenseminar: 720,00 Würzburg (Hotel Walfisch) Hotel Walfisch Am Pleidenturm Würzburg Fon

199 und Kostenübernahme für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben. Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. 37 Abs. 6 BetrVG gilt für solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt erforderlich? Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare, die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie besuchen. Dazu gehören z.b. die Seminare der Grundqualifizierung (siehe Seite 9) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen, die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten. Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.b. nur dann erforderlich (im Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind. Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung. Beabsichtigt der Betriebsrat z.b., eine Betriebsvereinbarung zur Arbeits zeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat oder aus der Mit arbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten. Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen um gehend zu). Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu beachten, dass der Betriebsrat als Gremium ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne erforderlich ist. Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsrats mit glieder, die außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.b. Teilzeit beschäftigte) ein Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeit nehmers. Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Da zu gehören neben der die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei n Fragen rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. 199

200 und Kostenübernahme Zusammenfassung Die und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber neben der Entgeltfortzahlung die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfnden Kosten zu tragen. Das sind u.a.: en, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gemäß 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzu legen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen ent - sprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebs rat. für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß 46 Abs. 6 BPersVG und Art. 46 Abs. 5 BayPVG Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist rdings nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminar besuch. Bei rechtlichen Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Die und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Siehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage: Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten. 200

201 Musterformular Beschluss Beschluss der Interessenvertretung Der Betriebsrat Der Personalrat Die Mitarbeitervertretung des Betriebs/der Dienststelle hat auf der Sitzung am das Mitglied der Interessenvertretung in der Zeit vom bis zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH zu dem Thema in in (Tagungsstätte) (Ort) zu einem Preis von (Kosten des Seminars und der Tagungsstätte) beschlossen, Euro zu entsenden. Vorsorglich benennt die Interessenvertretung als Ersatzteilnehmer/-in. Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für: Betriebsratsmitglieder gem. 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitglieder gem. 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitglieder gem. Art. 46 Abs. 5 BayPVG JAV-Mitgl. gem. 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. Art. 62 Satz 1 i.v.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG Sonstige die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist. Die Interessenvertretung hat beschlossen, im F der Zahlungsverweigerung durch den Arbeit geber ein Beschlussverfahren einzuleiten. Begründung: (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung) (Ort/Datum) (Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung) 201

202 Musterformular Mitteilung Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH zu dem Thema in der/dem in (Ort) (Bildungsstätte/Seminarhotel) zu entsenden. Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mitglieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für Betriebsratsmitglieder gem. 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitglieder gem. 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitglieder gem. Art. 46 Abs. 5 BayPVG JAV-Mitgl. gem. 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. Art. 62 Satz 1 i.v.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gem. 96 Abs. 4 SGB IX Sonstige Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung am das Mitglied der Interessenvertretung beschlossen hat, Vorsorglich hat die Interessenvertretung als Ersatzteilnehmer/-in benannt. Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere Interessenvertretungsarbeit erforder liche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß 40 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG (BR) 44 Abs. 1 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG (PR) Art. 44 Abs. 1 i.v.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG (PR) 40 Abs. 1, 37 Abs. 6 i.v.m. 65 Abs. 1 BetrVG (JAV) 44 Abs. 1, 46 Abs. 6 i.v.m. 62 Satz 1 BPersVG (JAV) Art. 44 Abs. 1, 46 Abs. 5 i.v.m. Art. 64, Art. 62 BayPVG (JAV) 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen) Sonstiges der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfnden Kosten zu erstatten. Die Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfn den Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei. in der Zeit vom bis (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung) 202

203 Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht An die Interessenvertretung Kostenübernahme/Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir er - halten. Das Mitglied der Interessenvertretung wird in der Zeit vom bis zur Teilnahme am Seminar Seminar-Nr.: der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt. Neben den anfnden Reisekosten werden von uns die Seminar ge bühren in Höhe von EUR (gem. 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR inkl. MwSt. übernommen. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen. Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden: Firma/Dienststelle: (Abteilung): Straße: PLZ/Ort: Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per an das zu - ständige ver.di b+b-büro weiterleiten! * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 203

204 Anmeldeformular Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern!! 204 Anmeldung zum Seminar Nürnberg Fax info@n.verdi-bub.de Augsburg Fax info@a.verdi-bub.de München Fax info@m.verdi-bub.de Thema Seminar-Nr. von Seminarort Hinweise für die Tagungsstätte Zum Zeitpunkt der Teilnahme minderjährig Mitglied der Gewerkschaft ver.di andere kein Mitglied keine Angabe Funktion in BR PR JAV MAV SBV WV andere Hiermit widerspreche ich der Zusendung von Werbung per Die Teilnahme am o. g. Seminar wurde durch das Gremium am.. ordnungsgemäß beschlossen. Die Kostenübernahme/Vollmacht für die /Kosten der Tagungstätte durch den Arbeitgeber/die Dienststelle liegt vor und wurde als Kopie beigefügt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt. Datum/Unterschrift (Anmeldung) Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der nebenstehenden Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung) bis Privatadresse der/des Teilnehmenden Frau Herr Name Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon privat Telefon dienstlich privat dienstlich Adresse des Gremiums: Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Fax Branche ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma Abteilung/Ansprechperson Straße/Nr. PLZ/Ort Kostenstelle/Bestellkennzeichen für elektronischen Rechnungsversand Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht ausüben zu können, müssen Sie uns, ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, Düsseldorf, Fax: , info@verdi-bub.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

205 Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Veranstaltungsunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfn, überweisen wir die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen übernehmen wir für Teilnehmen den die Buchung der Tagungsstätte. Eine Teilnahme ist bei mehr tägigen Veranstaltungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug r gastronomischen Leistungen für die gesamte Veranstaltungsdauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Teilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst in der Tagungsstätte vorzunehmen. Anmeldestornierung Veranstaltungsabsagen: Können Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Veranstaltungsgebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Veranstaltungsgebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfn, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an der Veranstaltung teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre -Adresse. Werbewiderspruchsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per zu gesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe- jederzeit widersprechen. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tag ungs stätten weiter. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Muster-Widerrufsformular Widerrufserklärung Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie Ihre Teilnahme widerrufen möchten und senden Sie es an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, Düsseldorf, Fax: , info@verdi-bub.de Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Veranstaltung): Veranstaltungs-Nr. Veranstaltungs-Thema Name der/des Teilnehmenden Vorname Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, so fern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Ver tragsverhält nisses (z.b. Veranstaltungsanmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produkt angebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Straße/Nr. PLZ/Ort Datum/Unterschrift 205

206 ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Bayern Nürnberg/Franken Kornmarkt Nürnberg Fon Fax info@n.verdi-bub.de nuernberg.verdi-bub.de Augsburg/Schwaben c/o ver.di Augsburg Am Katzenstadel Augsburg Fon Fax info@a.verdi-bub.de augsburg.verdi-bub.de München/Oberbayern Schwanthalerstr. 64 Haus C, 5. Stock München Fon Fax info@m.verdi-bub.de muenchen.verdi-bub.de

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