Erwerb gegen Renten. Erwerb gegen Renten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erwerb gegen Renten. Erwerb gegen Renten"

Transkript

1 Erwerb gegen Renten Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen deren Dauer vom Eintritt eines Ungewissen Ereignisses, vor allem dem Tod einer Person, abhängt Überblick über die Rentenbesteuerung findet sich in den Einkommensteuerrichtlinien ab Rz 7001 Erwerb von Wirtschaftsgüter gegen Renten zunächst Barwert der zukünftigen Rentenverpflichtungen ermitteln stelllen Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes sowie Wert der Rentenverbindlichkeit dar Jährliche Anpassung der Rentenverbindlichkeit in der Bilanz keine Auswirkung auf Anschaffungskosten FolienNr.: Erwerb gegen Renten Kaufpreisrente: Errechnung der Anschaffungskosten: Rentenschuld mittels versicherungsmath.verfahren (Abhängig von Alter des Verkäufers ) zuzügl. allfälliger Einmalbeträge Buchungsvorgang Rentenschuld wird als Verbindlichkeit ausgewiesen zum Bilanzstichtag neue Berechnung der Rentenschuld Abnahme wird als Ertrag verbucht FolienNr.: 30 Rentenzahlung wird sofort als Aufwand verbucht 81 Wifi Seite 81 1

2 Gebäude Gebäudeabschreibung: Nutzungsdauer gesetzlich festgelegt Gewerbebetrieb, LW, unmittelbare Betriebsausübung 3 %» bis zum Jahr % andere betriebliche Zwecke (Verwaltung) 2 % teilweise f. Produktion und Verwaltung Mischsatz» bei 80 % unmittelbare Betriebsausübung 3 % selbständige Tätigkeit 2 % Eink. aus Vermietung und Verpachtung 1,5 % Betrieblich vermietete Gebäude entsprechend der Nutzung Gebäude von Banken und Versicherungen 2,5 %» bei mind. 80 % dem Kundenverkehr dienend 3 % AK/HK von Betriebsgebäuden aufgrund des Stadterneuerungsgesetzes KANN-Bestimmung 10 Jahre Bescheinigung Denkmalamt notwendig FolienNr.: Wifi Seite 66 Gebäude - Abgrenzungsproblematik Gebäude oder selbständige Anlagegüter Abgrenzungsprobleme Gebäude lange Abschreibungsdauer Opfertheorie (siehe weiter hinten) Baurechte Vertrag und Eintragung ins Grundbuch Ausweis unter Sachanlagen grundstücksähnliches Recht Abschreibung auf Laufzeit des Baurechts Freimachungskosten eines Mietobjekts Mieter verzichtet auf Mietrecht vorzeitig als zusätzliche Anschaffungskosten zu aktivieren keine Abschreibung auf Restlaufzeit des Mietvertrages Anbau, Umbau, Zubau Kosten erhöhen grundsätzlich des Wert des Gebäudes und werden auf Restnutzungsdauer abgeschrieben Sind die Kosten höher als der Restbuchwert des Gebäudes, verlängert sich die Restnutzungsdauer FolienNr.: Selbst erstellte Anlagen Ermittlung der Herstellungskosten Aktivierung (aktivierte Eigenleistungen) Definitionen in den EST-Richtlinien 2

3 Gebäude EST-Richtlinien Rz3169 Wirtschaftsgut mit einem Gebäude verbunden, dass es ohne Verletzung seiner Substanz nicht versetzt werden kann als Teil des Gebäudes und als unbeweglich anzusehen teilt steuerrechtlich das Schicksal der Gesamtanlage Rz3170 Selbständig bewertbare Gebäudeinvestitionen Einbaumöbel, Holzdecken und Wandverkleidungen, die der Raumeinrichtung dienen außerhalb des Verputzes verlegte Elektroinstallationen Einbauküchen eine in Leichtbauweise errichtete Halle, die mit einem aus massivem Material (Ziegel) gebauten und unterkellerten Wohn- und Bürogebäude verbunden ist Rz3171 Nicht selbständig bewertbare Gebäudeinvestitionen eingebaute Elektroinstallationen sowie Gas- und Wasserzuleitungen sanitäre Anlagen (Waschtische, Badewannen oder Klosettanlagen), Beleuchtungsanlagen Türschnallen und ähnliche Gegenstände Aufwendungen für den Anschluss eines zu errichtenden Gebäudes an die öffentlichen Versorgungsbetriebe und für die Straßenkanalisation Zentralheizungen (Etagenheizungen) Aufzugsanlagen Konsequenzen Selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter bei der Erneuerung zu aktivieren und auf die individuelle Nutzungsdauer abzuschreiben Erneuerung nicht selbständig bewertbarer Wirtschaftsgüter Instandsetzungsaufwand. FolienNr.: 33 Herstellungs- bzw. Erhaltungsaufwand Unterscheidung wichtig Herstellungsaufwand Aktivierung Erhaltungsaufwand Sofortaufwand Herstellungsaufwand Neues Wirtschaftsgut Erweiterung eines bestehenden Wirtschaftsgutes Nachträgliche Einbauten in Gebäude Änderung der Wesensart Nachgeholte Instandhaltungsaufwendungen Erhaltungsaufwand Laufende Reparaturen / Großreparaturen Instandsetzung von Wohngebäuden Trennung in Instandsetzung (10 Jahre Verteilung) und Instandhaltung FolienNr.: 34 3

4 Nachträgliche Baumaßnahmen Herstellungskosten Errichtung zusätzlicher Gebäudeteile oder bisher nicht vorhandener Anlagen Anbau Umbau größeren Ausmaßes Zubau Aufstockung erstmaliger Einbau von Sanitäranlagen erstmaliger Einbau von Aufzugsanlagen S. auch EStR ab Rz Erhaltungsaufwand Erneuerung bestehender Gebäudeteile Dacherneuerung Fassadenerneuerung Sanierung von Böden, Türen, Fenstern Ausmalen FolienNr.: 35 Erhaltungsaufwand Unterscheidung zwischen: Instandhaltungsaufwand (IH) laufende regelmäßig wiederkehrende Reparaturen zb Ausmalen, Reparatur einzelner Fenster etc. Instandsetzungsaufwand (IS) Erhöhung des Nutzwertes und der Nutzungsdauer des Gebäudes (Großreparaturen)» Erneuerung Dachstuhl» Fassadenerneuerung» Austausch aller Fenster, Türen» Austausch von Stiegen, Sanitäranlagen, Installationen, Aufzugsanlagen etc. Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen bei Betriebsgebäuden normalerweise sofort steuerlicher Aufwand Ausnahmen bei: Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen Fremdvermietete Wohngebäude FolienNr.: 36 4

5 Instandsetzungsaufwand - Ausnahmen Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen (Rz EStR) sind Aufwendungen mit zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft zu aktivieren, wenn Kaufpreis der Liegenschaft deswegen niedriger ist, weil nicht der Verkäufer, sondern erst der Käufer diese Aufwendungen tätigt Aktivierung dient der Gleichstellung mit einem Käufer, dessen erworbene Liegenschaft vor der Veräußerung verbessert wurde und der deshalb einen höheren (aktivierungspflichtigen) Kaufpreis zu zahlen hat naher zeitlicher Zusammenhang zeitliche Abstand der Erhaltungsaufwendungen von der Anschaffung der Liegenschaft nicht mehr als drei Jahre beträgt In Einzelfällen wird dieser zeitliche Abstand bis zu fünf Jahren ausgedehnt Schlechter Zustand des Gebäudes ist ein Indiz dafür, dass sich das Tragen des anschaffungsnahen Instandsetzungsaufwandes auf den Kaufpreis niedergeschlagen hat und eine Aktivierung vorzunehmen ist FolienNr.: Instandsetzungsaufwand - Ausnahmen Fremdvermietete Wohngebäude 4 (7) EStG Betroffene Gebäude zum Anlagevermögen gehören an Personen, die nicht betriebszugehörige Arbeitnehmer sind, für Wohnzwecke entgeltlich überlassen werden Vorgangsweise: Instandsetzungsaufwendungen unter Verwendung von entsprechend gewidmeten steuerfreien Subventionen aus öffentlichen Mitteln aufgewendet werden, scheiden insoweit aus der Gewinnermittlung aus Soweit Instandsetzungsaufwendungen nicht durch steuerfreie Subventionen gedeckt sind» sind sie gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abzusetzen. FolienNr.: 38 Wifi S

6 Nachträgliche Herstellungskosten Rz3163 EStR Kommt es bei Gebäuden nachträglich zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen Erhöhung des Restbuchwerts erhöhter Restbuchwert auf die sich aus dem jeweiligen AfA-Satz ergebende Restnutzungsdauer abzuschreiben. Rz3164 EStR nachträglicher aktivierungspflichtiger Aufwand mit Restnutzungsdauerverlängerung eines Gebäudes wenn der Investitionsaufwand den Restbuchwert des Betriebsgebäudes übersteigt Restnutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die für die Zusatzinvestition ermittelte Nutzungsdauer Zusatzinvestitionen Charakter eines eigenständigen Gebäudeteils (zb Aufstockung, An- und Zubauten Ermittlung der Nutzungsdauer für die Zusatzinvestitionen die Sätze des 8 Abs. 1 EStG 1988 anwendbar andere Zusatzinvestitionen (Badezimmereinbau, Einbau von Aufzugsanlagen, Einbau von Heizungsanlagen) Nutzungsdauer nach allgemeinen Kriterien zu ermitteln FolienNr.: Wifi Seite Opfertheorie Opfertherorie = Restbuchwert abgerissener Gebäude und die Abbruchkosten auf die Anschaffungskosten des Grundes oder eines neu errichteten Gebäudes zu aktivieren (Rz2618EStR ab 2006) Varianten: Erwerb eines abbruchreifen Gebäudes Abbruchkosten gehören mit dem Kaufpreis zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens Erwerb eines noch verwendbaren Gebäudes in der Absicht, es abzureißen Abbruchkosten und Restbuchwert des Gebäudes gehören zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes Abbruch eines noch verwendbaren Gebäudes das nicht in Abbruchabsicht erworben wurde und schon längere Zeit zum Betriebsvermögen gehört bzw. dem Betrieb gedient hat Abbruchkosten und Restbuchwert sind sofort abzugsfähig Abbruch eines schon lange zum Betriebsvermögen gehörenden baufälligen (einsturzgefährdeten) Gebäudes zur Herstellung eines unbebauten Grundstückes Abbruchkosten und Restbuchwert sind sofort abzugsfähig. FolienNr.: 40 Wifi S

Steuerliche Aspekte der energetischen Sanierung für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen München

Steuerliche Aspekte der energetischen Sanierung für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen München Steuerliche Aspekte der energetischen Sanierung für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen München Büro Nürnberg Bernhardstraße 10 90431 Nürnberg Büro Würzburg Karmelitenstraße 5-7 97070

Mehr

1. Vergleich der Buchwert- und Abschreibungsentwicklung eines Wirtschaftsgutes bei normaler Abschreibung und vorzeitiger Abschreibung

1. Vergleich der Buchwert- und Abschreibungsentwicklung eines Wirtschaftsgutes bei normaler Abschreibung und vorzeitiger Abschreibung 13 Vorzeitige Abschreibung in 2009 und gem 7a EStG 7a EStG idf Konjunkturbelebungsgesetz 2009, BGBl I 27/2009 Rz 3250-3260 EStR idf Wartungserlass 2009, BMF-010203/0704-VI/6/2009 vom 11.12.2009 1. Vergleich

Mehr

Änderung der Nutzungsdauer von Betriebsgebäuden Abschreibungssätze ab Anpassung der bisherigen Abschreibungssätze

Änderung der Nutzungsdauer von Betriebsgebäuden Abschreibungssätze ab Anpassung der bisherigen Abschreibungssätze IMMOBILIEN 1 Änderung der Nutzungsdauer von Betriebsgebäuden Abschreibungssätze ab 1.1.2016 Anpassung der bisherigen Abschreibungssätze 8 Abs 1 EStG ivm 124b Z 283 EStG idf EU-AbgÄG 2016, 16 Abs 1 Z 8

Mehr

VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI IMMOBILIEN. Stb. Mag. Markus RAML Stb. MMag. Maria WINKLHOFER

VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI IMMOBILIEN. Stb. Mag. Markus RAML Stb. MMag. Maria WINKLHOFER VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI IMMOBILIEN Stb. Mag. Markus RAML Stb. MMag. Maria WINKLHOFER LINZ, 12.12.2018 ÜBERSICHT Immobilien im Anlagenvermögen Berichtigungszeitraum Großreparaturen Laufende Änderung Veräußerung/Entnahme

Mehr

Herstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden

Herstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden Herstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden von Dr. Rudi W. Märkle. Ministerialdirigent! RCHARD BOORBERG VERLAG l STUTTGART - MÜNCHEN - HANNOVER BERLW - WEAWR I. Einleitung 1. Vereinfachungsregelung

Mehr

Die Abschreibung von Betriebsgebäuden

Die Abschreibung von Betriebsgebäuden Die Abschreibung von Betriebsgebäuden Allgemein gilt im Ertragsteuerrecht der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter, die im Eigentum oder Miteigentum des Unternehmers stehen und überwiegend (zu mehr als 50%)

Mehr

1. Themenworkshop Bilanzierungsfragen in der Praxis. Diskussionsforum Investition vs. Aufwand Abgrenzungsfragen. Herne

1. Themenworkshop Bilanzierungsfragen in der Praxis. Diskussionsforum Investition vs. Aufwand Abgrenzungsfragen. Herne 1. Themenworkshop 2008 Bilanzierungsfragen in der Praxis Diskussionsforum Investition vs. Aufwand Abgrenzungsfragen Herne 27.03.2008 Anja Fischer / Vicky Block Stadtverwaltung Moers 2 Anschaffungskosten

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Innsbruck Senat (Innsbruck) 1 GZ. RV/0771-I/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Bw, vom 19. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz

Mehr

2. Lösung der Fallstudie

2. Lösung der Fallstudie 2. Lösung der Fallstudie Fallstudie 1 2. Lösung der Fallstudie Die Lösung der Fallstudie erfolgt, indem in einem ersten Schritt für jede Position der Saldenliste die notwendigen Bilanzierungs- bzw Nachbuchungen

Mehr

A Grundlagen, Anschaffung und Herstellung 10

A Grundlagen, Anschaffung und Herstellung 10 4 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Inhaltsverzeichnis Seite A Grundlagen, Anschaffung und Herstellung 10 1. Begriff Anlagevermögen 11 2. Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz 11 3. Dreiteilung des Anlagevermögens

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0729-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FS, vom 27. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom

Mehr

IDW RS IFA. (Stand: )[1] Quellennachweis

IDW RS IFA. (Stand: )[1] Quellennachweis DW Prüfungsstandards CD-ROM - Druckausgabe IDW Prüfungsstandards, IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung, IDW Standards IDW RS RS IFA IDW RS IFA 1: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Mehr

Steuerliche Förderung von Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten. Foto: PeterA / pixelio.de

Steuerliche Förderung von Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten. Foto: PeterA / pixelio.de Steuerliche Förderung von Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten Foto: PeterA / pixelio.de 15.09.2015 Überblick über die steuerliche Behandlung von Sanierungsaufwendungen Sanierung/Modernisierung

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20

INHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20 4 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Seite PRAXISTIPPS ZUM STEUEROPTIMALEN VERMIETEN... 12 HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN... 16 Verzeichnis der Abkürzungen... 20 TEIL I EINKOMMENSTEUER

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/3312-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., vertreten durch Franz Schober, Wirtschaftstreuhänder, 1160 Wien, Pfenninggeldgasse

Mehr

Energetische Sanierung im Steuerrecht. Hans-Joachim Beck 9. Mai 2018

Energetische Sanierung im Steuerrecht. Hans-Joachim Beck 9. Mai 2018 Energetische Sanierung im Steuerrecht Hans-Joachim Beck 9. Mai 2018 GRUNDSTEUER 14.05.2018 Hans-Joachim Beck 2 Grundsteuer Entscheidung des BVerfG vom 10. April 2018 Die Verwendung der Einheitswerte als

Mehr

Die Abschreibung von Betriebsgebäuden

Die Abschreibung von Betriebsgebäuden Die Abschreibung von Betriebsgebäuden Allgemein gilt im Ertragsteuerrecht der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter, die im Eigentum oder Miteigentum des Unternehmers stehen und überwiegend (zu mehr als 50%)

Mehr

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung and 01/2012... Begriffsbestimmung Ermittlung der Einkünfte Bei der Feststellung, ob vorliegen, sind folgende Punkte relevant: Gemeinsames Merkmal von Vermietung und ist die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung

Mehr

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Sachverhalt 1 a) Fertigungsgebäude Vermögensgegenstand, dessen Herstellungsprozess zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, dient anschließend

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen... 7 Steuerliche Änderungen 2013... 7 Vorläufige

Mehr

Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen

Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 448 08982 0 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht

Mehr

Rückstellungen ( 249 HGB)

Rückstellungen ( 249 HGB) Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen

Mehr

SANIERUNG UND STEUERN

SANIERUNG UND STEUERN SANIERUNG UND STEUERN Einkommensteuerliche Förderung für Baumaßnahmen in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten Autor: Bernd Willems, Finanzamt Trier Gebäudesanierung und Steuern Stand:

Mehr

I. GEGENSTAND DER PRÜFUNGSKLAUSUREN BUCHFÜHRUNG UND BILANZWESEN" 1

I. GEGENSTAND DER PRÜFUNGSKLAUSUREN BUCHFÜHRUNG UND BILANZWESEN 1 Vorw ort Abkürzungsverzeichnis V XIII I. GEGENSTAND DER PRÜFUNGSKLAUSUREN BUCHFÜHRUNG UND BILANZWESEN" 1 1. Buchführung und Bilanzwesen als Teil der Steuerberaterprüfung 1 2. Die Prüfungsinhalte der letzten

Mehr

steuerliche Themen für Mitglieder von HWG Ilsede und Region Peine e.v. Christina Musiolek Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht

steuerliche Themen für Mitglieder von HWG Ilsede und Region Peine e.v. Christina Musiolek Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht steuerliche Themen für Mitglieder von HWG Ilsede und Region Peine e.v. Christina Musiolek Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Vortragsthemen: 1. Anliegerbeiträge Werbungskosten

Mehr

Pflichtübung aus Finanzrecht Sommersemester 2017 Dr. Andreas Kauba. XI. Abschreibungen

Pflichtübung aus Finanzrecht Sommersemester 2017 Dr. Andreas Kauba. XI. Abschreibungen XI. Abschreibungen 1. Eine Maschine wird um 5.000,- angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Im ersten Jahr werden 2000,- im zweiten Jahr 1.000,- im dritten Jahr 1.000,- im vierten und fünften Jahr

Mehr

Vorwort 9. So arbeiten Sie mit dem Buch 11

Vorwort 9. So arbeiten Sie mit dem Buch 11 Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 So arbeiten Sie mit dem Buch 11 1 Von der Buchführungbis zum Jahresabschluss 13 1.1 Grundregeln der doppelten Buchführung 14 1.2 Die Gewinnermittlungsarten 17 1.3 Bilanz nach

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0782-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf

Mehr

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG) Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen Überlassung von Rechten Veräußerung

Mehr

Beispiele Themenbereich I

Beispiele Themenbereich I 1 Beispiele Themenbereich I LVA-Termin 02.10.2018 Für den Themenbereich I sind folgende Beispiele für den Erhalt von Mitarbeitspunkten relevant: Beispiel A2 Beispiel B1 Beispiel C1 Die Liste zum Ankreuzen

Mehr

3.3 Zweifelsfragen zur Behandlung sog. anschaffungsnaher

3.3 Zweifelsfragen zur Behandlung sog. anschaffungsnaher (II/2017) Einkommensteuer 3.3 Zweifelsfragen zur Behandlung sog. anschaffungsnaher Aufwendungen OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 14.03.2017, DB 2017 S. 817 Der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit

Mehr

Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba

Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am 08.06.2017 Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba Lösung Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;

Mehr

Inhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5

Inhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5 Inhaltsübersicht Vorwort 5 A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) I. Steuervergünstigungen durch Erwerb und Herstellung von Wohngebäuden 1 Allgemeines 13 2 Die Abschreibungen 15

Mehr

1.7 Bewertung des Grundstücks nach der Einräumung des Erbbaurechtes

1.7 Bewertung des Grundstücks nach der Einräumung des Erbbaurechtes 1 Anlage 1 Stand: 30. März 2009 Häufig-gestellte-Frage NKHR M-V F1_203 Frage: Wie erfolgt die Bilanzierung und Bewertung von Erbbaurechten im NKHR M-V? Antwort: Die Antwort gliedert sich wie folgt: 1.

Mehr

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter

Mehr

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung Aufgabe 1 - Firmenwert Der Steuerpflichtige S. hat am 02.01.2007 ein Unternehmen gekauft. Die übernommenen Vermögensgegenstände haben einen Wert von 2.170.000,00, die Schulden 1.840.000,00. Der Kaufpreis

Mehr

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung Übungsaufgaben Aufgabe 1 Das Unternehmen U. erhält am 30.06.2008 einen Zuschuss von 50.000,00 zu einer Maschine, deren Anschaffungskosten 200.000,00 betragen. Die Maschine wurde am 10.05.2008 erworben.

Mehr

Steuerupdate 2016 WKO Webinar, Februar 2016 Stb. Univ.-Lekt. Mag. Bernhard Woschnagg MSc STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung

Steuerupdate 2016 WKO Webinar, Februar 2016 Stb. Univ.-Lekt. Mag. Bernhard Woschnagg MSc STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung Steuerupdate 2016 WKO Webinar, Februar 2016 Stb. Univ.-Lekt. Mag. Bernhard Woschnagg MSc STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung Steuerupdate 2016 Update Einkommensteuer vermieten wird teurer Abschreibung von

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/0134-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 1xxx Wien, P-Straße, vertreten durch Dr. Priklopil Steuerberatung GesmbH,

Mehr

Abgrenzung von Aufwand und Anschaffungs- / Herstellungskosten. 23

Abgrenzung von Aufwand und Anschaffungs- / Herstellungskosten.   23 Abgrenzung von Aufwand und Anschaffungs- / Herstellungskosten www.dasfibuwissen.de 23 Aktivierung bei Neuschaffung: Auch bei Wesensänderung Neuschaffung nach Vollverschleiß Aktivierung bei Erweiterung:

Mehr

4.3 Besonderheiten bei der Vermietung und Verpachtung

4.3 Besonderheiten bei der Vermietung und Verpachtung Einkommensteuer 4.3 Besonderheiten bei der Vermietung und Verpachtung 4.3 Besonderheiten bei der Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegen immer nur dann vor, wenn das

Mehr

Abgrenzung der Privatausgaben von den Betriebsausgaben

Abgrenzung der Privatausgaben von den Betriebsausgaben Einkommensteuer Abgrenzung der Privatausgaben von den Betriebsausgaben Abgrenzung der Privatausgaben von den Betriebsausgaben Ausschließlich Privatausgaben Wenn ein Unternehmer Ausgaben, die in seinem

Mehr

Im Einkommensteuergesetz findet man sogar eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt.

Im Einkommensteuergesetz findet man sogar eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt. Für Vermieter Steuerlicher Überblick zur Vermietung Besitzen Sie Immobilien, welche Sie zu Wohn- oder auch zu Geschäftszwecken vermieten bzw. einer anderen Person zur Nutzung überlassen, dann sind diese

Mehr

Buchungen im Sachanlagenbereich

Buchungen im Sachanlagenbereich Buchungen im Sachanlagenbereich 1 Rechnungswesen - Jahresabschluss Buchungen im Sachanlagebereich -Begriffe Sachanlagen Der materielle Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens, zu dem Grundstücke, Maschinen

Mehr

TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER

TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER VORWERBUNGSKOSTEN Es können auch dann schon steuerlich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn zum Zahlungszeitpunkt noch keine Einnahmen zufließen (Vorwerbungskosten).

Mehr

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden, Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 11 GZ. RV/0870-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Karl Fußeis, Steuerberater, 4910 Ried im Innkreis, Bahnhofstraße

Mehr

Jahresabschluss. Anlagevermögen

Jahresabschluss. Anlagevermögen Jahresabschluss Anlagevermögen Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ Inventur, Inventar

Mehr

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Herstellungskosten. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Herstellungskosten. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Herstellungskosten Rechtsstand: Januar 2019 in Kooperation mit Inhalt Lernziele... 1 1 Einführung... 2 1.1 Bewertungsvorschriften... 2 1.2 Fundstellen... 2

Mehr

1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.

1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. BMF 30. 9. 2008 IV B 8 - S 7306/08/10001 BStBl 2008 I S. 896 Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung

Mehr

Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3)

Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3) Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3) Als letzten Teil der Trilogie Einkommensteuer-Erklärung 2012 möchte ich Ihnen in meinem Editorial Mai 2013 einen speziellen Hinweise zur Einkunftsart Vermietung

Mehr

Aufgabe 1 (15 Punkte)

Aufgabe 1 (15 Punkte) Der Unternehmer U. e. K., Bochum, ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.

Mehr

Klasse: STO2 Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Vorbereitung KL1

Klasse: STO2 Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Vorbereitung KL1 Aufgabe 1 Firmenwert Der Steuerpflichtige U. hat von einem Wirtschaftsprüfer den Wert seines Unternehmens zum 02.01.2009 feststellen lassen. Sein Unternehmen ist 5.000.000,00 wert, in diesem Wert ist ein

Mehr

Aufgabe 1 (15 Punkte)

Aufgabe 1 (15 Punkte) Der Unternehmer U. (Einzelunternehmer) ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

Es werde Licht. Die betriebswirtschaftliche Seite

Es werde Licht. Die betriebswirtschaftliche Seite Es werde Licht Die betriebswirtschaftliche Seite Mag. Manfred Wildgatsch 1 Begriffsbestimmungen (Richtlinien zu Einkünften aus V+V): Überschneidung/Abgrenzung von baulichen Maßnahmen in: Herstellungsaufwand

Mehr

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014.

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2014 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2014 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich I Seite

Mehr

Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken Rechtslage bis

Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken Rechtslage bis Abschnitt 8 Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken (bis 31. 3. 2012) 165 Abschnitt Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken Rechtslage bis 31. 3. 2012 Seite 8.0 Vorbemerkung 166 8.1 Begriffsbestimmungen

Mehr

Mobilien-Leasing-Erlass des BMF

Mobilien-Leasing-Erlass des BMF Mobilien-Leasing-Erlass des BMF Der Bundesminister der Finanzen 53 Bonn 1, den 19 April 1971 Gesch.-Z.: IV B/2 - S 2170-31/71 Betr. Ertragssteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter

Mehr

Abschreibungen. des Anlagevermögens

Abschreibungen. des Anlagevermögens Abschreibungen des Anlagevermögens Abschreibungen Abschreibungen verteilen die AK auf die geplanten Nutzungsjahre Abschreibungen erfassen die Wertminderung des AV Abschreibungen stellen Aufwand dar gewinnmindernd

Mehr

Sonderinfo April 2012

Sonderinfo April 2012 Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

Steuern sparen. Sanierung. Modernisierung

Steuern sparen. Sanierung. Modernisierung Steuern sparen durch Sanierung und Modernisierung Martina 12.04.2008 Steuerberatung Wer kann sparen? Martina Eigentümer als Vermieter Eigentümer als Selbstnutzer Mieter Steuerberatung Vermieter - Altbesitzer

Mehr

GRUNDLAGEN BWL / VWL. 31 Abschreibungen. (Ergänzung zu 30 Wertschöpfung) Prof. Dr. Friedrich Wilke Grundlagen BWL und VWL 3 Wertschöpfung 1

GRUNDLAGEN BWL / VWL. 31 Abschreibungen. (Ergänzung zu 30 Wertschöpfung) Prof. Dr. Friedrich Wilke Grundlagen BWL und VWL 3 Wertschöpfung 1 GRUNDLAGEN BWL / VWL 31 Abschreibungen (Ergänzung zu 30 Wertschöpfung) 2010.09 Prof. Dr. Friedrich Wilke Grundlagen BWL und VWL 3 Wertschöpfung 1 Abschreibung AV Anlagevermögen Das Anlagevermögen wird

Mehr

Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen

Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen Mag. Bernhard RENNER Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen im Lichte des VwGH, UFS, BFH sowie der Literatur & Verwaltungspraxis Innsbruck, 8. Oktober 2009 INHALT 1. Definitionen / Abgrenzungen 2. Praktische

Mehr

Neues zur steuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken

Neues zur steuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken Neues zur steuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken I. Allgemeines Im Zeitalter alternativer Energieerzeugung und dem Streben nach möglichst hoher Energieeffizienz gewinnen sog. Blockheizkraftwerke

Mehr

Änderung des Bilanzstichtages

Änderung des Bilanzstichtages Änderung des Bilanzstichtages X 5 1 2 RA-Kosten: Vertragserrichtung Grundsätzlich abzugsfähig, soweit betrieblich veranlasst (zb: Arbeitsverträge, ) Achtung bei: Kaufverträgen von Anlagevermögen Aktivierungspflicht

Mehr

KU Steuerliche Aspekte bei Liegenschaftstransaktionen

KU Steuerliche Aspekte bei Liegenschaftstransaktionen KU Steuerliche Aspekte bei Liegenschaftstransaktionen LV-Nr 030385 Univ.-Ass. Mag., MBA CREA (IREBS) Wintersemester 2017/2018 Organisatorisches 1 Terminübersicht und Ablauf Einheit Datum (SEM 61) Inhalt

Mehr

VO Bilanzsteuerrecht (2. Termin) Univ. Ass. Mag. Dr. Thomas Bieber

VO Bilanzsteuerrecht (2. Termin) Univ. Ass. Mag. Dr. Thomas Bieber VO Bilanzsteuerrecht (2. Termin) Univ. Ass. Mag. Dr. Thomas Bieber 1 Ziele Sie sollen nach diesem Termin die Bilanzierung von immateriellen Wirtschaftsgütern vornehmen können den Firmenwert bei Übernahme

Mehr

Abschreibung nach Leistungseinheiten

Abschreibung nach Leistungseinheiten Abschreibung nach Leistungseinheiten Bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Wertminderung eng mit einer schwankenden Leistung zusammenhängt (z. B. gefahrene Kilometer eines Lkws),

Mehr

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt

Mehr

Sparpaket Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I Nr 22/2012) Änderungen des UStG:

Sparpaket Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I Nr 22/2012) Änderungen des UStG: 1. Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I Nr 22/2012) Änderungen des UStG: 6 Abs 2 (ab 1.9.2012): Eingeschränkte Optionsmöglichkeit für Verzicht auf Steuerbefreiung bei Grundstücksvermietung 12 Abs 10 UStG (ab

Mehr

Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft

Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft -Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten- Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt 1 Der Immobilienerwerb Grunderwerbsteuer Abschreibungen Die Immobiliennutzung

Mehr

Lösung der Übungsklausur 1

Lösung der Übungsklausur 1 Lösung der Übungsklausur 1 59 Lösung der Übungsklausur 1 1. Planungsbüro a) Auflösung Mietverhältnis Die Abstandszahlung für die vorzeitige Räumung stellen Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) für ein

Mehr

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Gewinnermittlung: Bilanz 4 I, 5 I 1 EStG

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen zwischen der Stadt Saalfeld, vertreten durch und die Grundstückseigentümer wohnhaft i. S. d. 177 BauGB ( 7h Abs. 1 Satz

Mehr

bei Regelbesteuerung: 2 % p.a ab 11. Jahr, max. 50 % 2 % oder 2,5 % oder 3 % 1,5 % im allgemeinen 2 % für Gebäude errichtet vor 1915

bei Regelbesteuerung: 2 % p.a ab 11. Jahr, max. 50 % 2 % oder 2,5 % oder 3 % 1,5 % im allgemeinen 2 % für Gebäude errichtet vor 1915 52 GRUND/BODEN UND GEBÄUDE Immobilienbesteuerung ab 1.1.2016 Steuersatz, Inflationsabschlag, Abschreibungssätze, Aufteilungsverhältnis Grund und Gebäude, Verteilungszeitraum Instandsetzungen, Verluste

Mehr

Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden Wirtschaft Hauke Johannsen Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden zugleich ein Beitrag zum Zusammenspiel

Mehr

Inhalt. IAS 16: Sachanlagen

Inhalt. IAS 16: Sachanlagen Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Erstbewertung... 5 II. Folgebewertung... 6 5. Beispiel... 8 www.boeckler.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. Vorwort VII INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1. Einschränkung des Eigentums, 2. Nießbrauchsberechtigter.... 3. Nießbrauch an Sachen a) Umfang des Nutzungsrechts. b)

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung

Aktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen

Mehr

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen 16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen Modernisierung von Gebäuden Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten Hans Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Immobilienverband

Mehr

Swiss GAAP FER 18 - Sachanlagen

Swiss GAAP FER 18 - Sachanlagen 18 - Sachanlagen Prof. Dr. Reto Eberle Agenda 1 Einleitung 2 Aktivierung erstmalige Bewertung 3 Betriebliche Sachanlagen - Folgebewertung 4 Renditeliegenschaften - Folgebewertung 5 Offenlegung 6 Zusammenfassung

Mehr

3 Ermittlung der Ausgaben

3 Ermittlung der Ausgaben 3 Ermittlung der Ausgaben Einkommensteuer 3 Ermittlung der Ausgaben Das einzig Positive an Ausgaben liegt für den Steuerzahler meist darin, sie bei der Steuererklärung von den Einnahmen abziehen zu dürfen

Mehr

Lösung Übung Klausur

Lösung Übung Klausur Fall 1 Lösung Übung Klausur A) Strukturierung des Sachverhalts Subjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt offenkundig in Dtschl., da Studium in Frankfurt Behinderung zu 55% verwitwet, Kind 3 Jahre Gegenstände:

Mehr

IMMOBILIEN UND STEUERN Seite 1

IMMOBILIEN UND STEUERN Seite 1 IMMOBILIEN UND STEUERN 20.11.2017 Seite 1 IMMOBILIEN UND STEUERN EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN VERMIETUNG IMMOBILIEN (VORSORGEWOHNUNG) BEISPIEL 20.11.2017 Seite 2 EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN 20.11.2017 Seite 3 EIGENNUTZUNG

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

Vorwort 13 So arbeiten Sie mit dem Buch 14

Vorwort 13 So arbeiten Sie mit dem Buch 14 Vorwort 13 So arbeiten Sie mit dem Buch 14 1 Von der Buchführung bis zum Jahresabschluss 16 1.1 Grundregeln der doppelten Buchführung 16 1.1.1 Buchung im SOLL 16 1.1.2 Buchung im HABEN 17 1.1.3 Buchungssatz

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Textgegenüberstellung Artikel I Änderung des Unternehmensgesetzbuches 189. (1) 189. (1) unverändert 1.... 1. unverändert 2. alle anderen mit Ausnahme der in Abs. 4 genannten Unternehmer, die hinsichtlich

Mehr

Buch Seite 266 Einkunftserzielungsabsicht BMF vom

Buch Seite 266 Einkunftserzielungsabsicht BMF vom Seite 266 Einkunftserzielungsabsicht BMF vom 08.10.2004 Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen. Selbst bei Veräußerung

Mehr

Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien

Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Als Steuerberaterin berate ich in meiner Münchner Steuerkanzlei immer wieder Mandanten zum Thema Immobilienkauf,

Mehr

A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016

A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 ANLAGE III/1 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 I. Allgemeine Erläuterungen Im Jahr 2013 wurde die HV Hotelverwaltungs GmbH rückwirkend

Mehr

Spezielle steuerliche Fallstricke im Windbereich. Ernst Kötter. Steuerberater

Spezielle steuerliche Fallstricke im Windbereich. Ernst Kötter. Steuerberater Spezielle steuerliche Fallstricke im Windbereich Ernst Kötter Steuerberater Energy Steuerberatung Dresden 1 Foto Schweizer Straße.3a 01369 Dresden Tel.: 0171/4876064 0351/20607680 E-Mail: e.koetter@energysteuerberatung.de

Mehr

Kapitel 18. Verbuchung von Zugängen im Anlagevermögen

Kapitel 18. Verbuchung von Zugängen im Anlagevermögen Kapitel 18 Verbuchung von Zugängen im Anlagevermögen Abteilung für Wirtschaftspädagogik, WU-Wien 1 Der Zugang kann erfolgen durch Kauf Selbsterstellung Miete (Leasing) Anschaffungs/ Herstellungs HÖHER

Mehr

Jahresabschluss. Anlagevermögen. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss. Anlagevermögen. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss Anlagevermögen Prof. Dr. Werner Müller Anderer Ansatz der Systematisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Quelle: in Anl. an Buchner, R.: Buchführung und Jahresabschluss, 7.

Mehr

Vorwort. München, im Juni Josef Streun. Dipl.-Finanzwirt (FH) Regierungsrat

Vorwort. München, im Juni Josef Streun. Dipl.-Finanzwirt (FH) Regierungsrat Vorwort Dieser Ratgeber enthält einen ausführlichen Kommentar zu den Rechtsgrundsätzen der steuerlichen Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter sowie sämtliche AfA-Tabellen, und verknüpft

Mehr

Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00

Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00 Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe JÜ/JF Vorläufiger JÜ 45.000,00 a) Kapital WB (50%) 5.625,00 Kapital RR (50%) 5.625,00 an Beteil.-Erträge 11.250,00 11.250,00 b) Gewinnausschüttungen

Mehr