Gesellschaftliche Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit. Melanie Ludwig. Leiterin der VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit.

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1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit Melanie Ludwig Leiterin der VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit anlässlich des Zukunftsforums barrierefreies Planen und Bauen in Hessen am 12. November 2014 in Gießen Auch ich heiße Sie im Namen der Fachstelle für Barrierefreiheit des Sozialverbandes VdK herzlich willkommen und freue mich, dass Sie an unserem Herzensthema Interesse zeigen. Mein Name ist Melanie Ludwig und ich möchte Ihnen in den folgenden Minuten vier Teilaspekte gesellschaftlicher Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit näher bringen. Zunächst möchte ich Ihr Problembewusstsein schärfen. Denn häufig ist es gerade im Bereich der Barrierefreiheit so,

2 dass die vorhandenen Probleme erst bewusst werden, wenn eine persönliche Betroffenheit vorliegt. Zweitens werde ich auf die vorhandene und die notwendige Infrastruktur eingehen, die sowohl den privaten als auch den öffentlichen Bereich betrifft. Drittens streife ich kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen. Barrierefreiheit ist im Grunde genommen gesetzlich verankert, dies zieht jedoch nicht die zu erwartenden und auch notwendigen gesellschaftlichen Auswirkungen nach sich. Abschließend werde ich als vierten Teilaspekt die politische Ebene ansprechen, um Ihnen die aus meiner Sicht notwendigen zukünftigen politischen Entwicklungen darzustellen. Problembewusstsein Die Beschreibung einer Zielgruppe erfolgt traditionell häufig über soziodemographische Merkmale. Bei einer Zielgruppenbeschreibung für die Barrierefreiheit wird jedoch schnell deutlich, dass Barrierefreiheit alle Menschen betrifft. Manchmal mehr, manchmal weniger, manchmal immer.

3 Zum Beispiel geht das Alter in der Regel mit körperlichen Veränderungen einher, so dass Treppen zu einer Hürde werden können, wenn es keinen alternativen Zugang gibt. Vor dieser Barriere steht jedoch auch ein Mensch mit Gipsbein oder eine Familie mit Kinderwagen. Da heute viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Bereich Planen und Bauen anwesend sind, ist es mir wichtig hervorzuheben, dass selbstverständlich auch Bauherren, Ingenieure, Architekten und kommunale Entscheidungsträger zur Zielgruppe gehören. Sie können beraten und entscheiden, in welchem Maße an die Barrierefreiheit gedacht und in welchem Maße sie umgesetzt wird. Damit gestalten Sie den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Es ist sehr schwierig bis fast unmöglich, eine universelle Definition für das Phänomen Behinderung zu erstellen. Der Begriff Behinderung müsste dazu in all seinen Facetten erfasst werden. Diese Schwierigkeiten werden deutlich in der langen Begriffsdiskussion, die es dazu gibt. Doch es ist festzuhalten, dass in der Betrachtung des Phänomens Behinderung ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat: an

4 die Stelle des medizinischen Modells von Behinderung ist das soziale Modell von Behinderung getreten. Ich möchte Ihnen die unterschiedlichen Betrachtungsweisen genauer erläutern: Im medizinischen Modell von Behinderung wird die individuelle Schädigung als alleinige Ursache von Behinderung und Benachteiligung gesehen. Dadurch zwingt dieses Modell Menschen mit Behinderung in eine abhängige Position und erwartet von ihnen, sich so gut es geht, individuell anzupassen und ihre Behinderung so gut wie möglich zu bewältigen. Im Gegensatz dazu unterscheidet das soziale Modell von Behinderung zwischen der Schädigung oder Beeinträchtigung und der Behinderung. Die Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung des Menschen mit Beeinträchtigung und den einstellungs- und umweltbedingten Barrieren der Umwelt. Menschen werden dementsprechend nicht durch ihre Beeinträchtigung behindert, sondern durch Barrieren, die ihre Teilhabe verhindern. Daraus abzuleiten ist, dass sich nicht der Einzelne, sondern die Umwelt bzw. die Gesellschaft sich ändern muss.

5 Ein signifikantes Kriterium zur Festlegung einer Behinderung ist demnach die Teilhabe, die ein Mensch mit Beeinträchtigung erfährt oder auch nicht erfährt. Im deutschsprachigen Raum ist diese Unterscheidung zwischen Beeinträchtigung und Behinderung nicht eindeutig in ihren Bezeichnungen. Im englischsprachigen Raum wird zum Beispiel klar unterschieden zwischen impairment = Schädigung und disability = Behinderung. Die Zahlen zu den Ursachen einer Behinderung - hier wird die nicht vorhandene sprachliche Präzision bereits sichtbar - verdeutlichen, dass fast jeder Mensch betroffen sein kann. Denn 85 % der Behinderungen entstehen krankheitsbedingt und nur 4 % sind angeboren. Doch was heißt dies in Zahlen auf Deutschland und auf Hessen bezogen? Der Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem Jahr 2013 gibt an, dass fast 17 Millionen Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten leben.

6 Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Menschen mit Schwerbehinderung engen den Betrachtungskreis ein, denn eine Schwerbehinderung ist ein vom Versorgungsamt anerkannter Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Das waren im Jahr ,5 Millionen Menschen in Deutschland und in Hessen rund 610 Tausend. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass sich Betroffene vor allem dann als schwerbehinderte Personen anerkennen lassen, wenn sie im Erwerbsleben sind oder ein anderer Nachteilsausgleich damit verbunden ist. Daher ist es wahrscheinlich, dass diese Zahlen eine Unter-Erfassung sind. An den deutschlandweiten Zahlen des Statistischen Bundesamtes wird deutlich, dass der Großteil der schwerbehinderten Menschen 55 plus ist. Aus diesem Grund möchte ich mit Ihnen einen kurzen Blick in die Zukunft, nämlich auf das Alter, werfen. Die Bevölkerungsvorausberechnung bildet die Anteile der über 65jährigen und der über 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

7 Die Grafik beginnt im Jahr 1950 und endet Die männliche Bevölkerung ist in Blau, die weibliche in Rot abgebildet. Während im Jahr 1950 die über 65-Jährigen einen Anteil von ca. 10 % an der Gesamtbevölkerung ausmachten, werden es 2050 über 30 % sein. Und auch der Anteil der über 80-Jährigen wird stark ansteigen, auf ca. 14 %. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Menschen hat sich im Gegensatz zu den Jahren 1932/1934 im Jahr 2050 verdoppelt. Und mit der abnehmenden Geburtenrate befinden wir uns mitten im demographischen Wandel. Natürlich zeigen Alternsstudien, dass ein Altern heutzutage in längerer Gesundheit möglich ist. Jedoch zeigten die Zahlen vorhin auch, dass mit steigendem Alter die körperlichen Beeinträchtigungen zunehmen. Das heißt für uns und für Sie: Die Gruppe der Menschen, die dauerhaft auf eine barrierefreie Umwelt angewiesen sein wird, wird wachsen.

8 Nur kurz möchte ich Ihnen einen Einblick in alterstypische Veränderungen geben. Ich möchte keine Depressionen auslösen, sondern nur kurz ein paar Fakten nennen. Die Muskeln bauen sich ab, die Knochenstabilität reduziert sich. Ab 35 Jahren benötigt man mehr Licht zum Sehen und hört auch langsam etwas schlechter. Im Alltag bedeutet das, die Kraft lässt nach, man ist nicht mehr zu Hundertprozent funktionsfähig, es zwickt mal hier und da. Vielleicht benötigt man eine Lampe mehr, um die Zeitung lesen zu können oder der Fernseher oder das Radio wird etwas lauter gestellt. Wenn wir auf das hohe Alter schauen, hat ein Mensch von 90 Jahren ein 50%-iges Risiko, an Demenz zu erkranken. Und im Alter steigt das Risiko, mehrere Erkrankungen gleichzeitig zu haben - Fachbegriff ist Multimorbidität - und das Risiko, dass Krankheiten chronisch werden. Insgesamt steigt durch Multimorbidität und chronischen Krankheiten das Risiko, durch die Erkrankungen dauerhaft beeinträchtigt zu sein, aber auch das Risiko, an den vorliegenden Krankheiten zu versterben.

9 Das war der kurze Exkurs in alterstypische Veränderungen, werfen wir nun einen Blick auf die vorhandene und notwendige Infrastruktur für Barrierefreiheit. Infrastruktur Im Jahr 2011 erschien die Studie Wohnen im Alter. Marktprozesse und wohnungspolitischer Handlungsbedarf. Daraus werde ich Ihnen nun einige Ergebnisse präsentieren, die einen Einblick in die altersgerechte Gestaltung des bestehenden Wohnangebotes gibt. So wohnten zu Hause 93 % der über 65-Jährigen - kein überraschendes Ergebnis - aber auch noch 2/3 der 90- Jährigen und älter. Es lebten auch 2/3 der Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden und knapp ¼ der Senioren hatte Einschränkungen in der Mobilität. Insgesamt war der Wunsch, Zuhause Wohnen zu bleiben, sehr groß, denn nur 2 5 % gaben an, sich vorstellen zu können, bei Bedarf in ein Heim umzuziehen. Die Hälfte der befragten Senioren lebte in älteren Gebäuden und ein Großteil lebte bereits über 30 Jahre in dieser Wohnung oder diesem Haus.

10 75 % der Seniorenhaushalte müssen Treppenstufen beim Zugang zum Haus überwinden und etwa 50 % müssen nochmals Treppen zur Wohnung überwinden. Weitere Ergebnisse sind, dass rund ein Viertel der befragten Seniorenhaushalte zu kleine Bewegungsflächen im Bad hat. Und nur 15 % haben eine bodengleiche Dusche. Diese Ergebnisse haben eine große Relevanz. Ein Umbau im Bestand ist mit einigen Anforderungen verbunden: Räume können nicht einfach beliebig vergrößert werden, Stromleitungen müssen eventuell neu verlegt werden, früher sind die Räume und vor allem das Bad nicht großzügig gebaut worden. Treppen sind oftmals die erste Barriere, die einen Menschen im Alter vor Probleme stellt. Wenn diese aber nicht überwunden werden können, ist der Mensch in seiner eigenen Wohnung gefangen - er kann nicht einkaufen, nicht zum Arzt und kann auch nicht am sozialen Leben teilhaben. Weiterhin kommt die Studie zu der Aussage, dass maximal 5 % aller Wohnungen einigermaßen barrierefrei sind. Einigermaßen barrierefrei bedeutet in dieser Studie: weniger als 3 Stufen zum Haus und zur Wohnung oder bei mehr als

11 3 Stufen eine entsprechende Alternative zur vertikalen Überwindung der Barriere sprich Aufzug oder Rampe oder Treppenlift. Die Wohnung hat keine Barrieren, ausreichende Türbreiten und eine bodengleiche Dusche. Aber - ich bitte zu beachten in diesen 5 % können Wohnangebote dabei sein, die weniger als 3 Stufen haben, also nicht komplett barrierefrei sind. Der zu erwartenden Bedarf in naher Zukunft kann jedoch weder durch Pflegeheime noch durch ausschließliche Neubauten gedeckt werden. Es müssen praktikable und finanzierbare Lösungen für den Umbau im Bestand umgesetzt werden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass 2/3 der Seniorenhaushalte eher in den Randlagen der Städte liegen, so dass es zu Problemen kommen kann wie eben bereits aufgeführt den Arzt, die Apotheke, das Lebensmittelgeschäft oder die Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs zu Fuß zu erreichen. Bitte behalten Sie sich: Je älter ein Mensch wird, umso geringer wird sein Bewegungsradius.

12 Umso wichtiger wird es, nicht nur barrierefreie Wohnungen zu planen und bauen das Kuratorium für Deutsche Altershilfe hat in seiner aktuellen Studie eine Versorgungslücke von Wohnungen in Hessen beschrieben sondern diese in Quartierskonzepte einzubetten. Quartierskonzept bedeutet: einen sozialen Nahraum mit dem sich die Bewohner identifizieren ein Dorf, ein Gemeinde, ein Stadtteil, ein Kiez, ein Viertel - es gibt viele Bezeichnungen so zu gestalten, dass auch ältere Menschen und Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrem vertrauten Wohnumfeld verbleiben können - in der eigenen Wohnung und im gewohnten Quartier. Notwendig sind dabei möglichst viele barrierefreie oder barrierearme Wohnangebote plus soziale Angebote und Unterstützungsangebote. Im Einzelnen heißt das: Neben den bereits benannten Wohnangeboten, die natürlich nicht nur baulich sondern auch preislich angepasst sein sollten, sollten Hilfe- und Pflegeangebote im Quartier angesiedelt sein wie z.b. ein ambulanter Pflegedienst oder eine Haushaltsunterstützung oder ein mobiler Hausmeisterdienst.

13 Beratungsstellen von Verbänden und Institutionen, aber auch Bürgerberatungen sollten im Quartier vorhanden sein - denn, Sie erinnern sich, der Bewegungsradius wird immer kleiner. Natürlich darf auch die soziale Infrastruktur nicht fehlen - ein erreichbares Café, Freunde, die in der Nachbarschaft wohnen, Quartiersaktionen, bei denen sich die Bewohner kennenlernen. Dabei sind nicht zu vergessen: Ärzte, Apotheke, Lebensmittelgeschäft und öffentlicher Nahverkehr. Zwischentitelfolie Rechtliche Rahmenbedingungen Nun möchte ich mit Ihnen einen kurzen Blick in die Gesetzeslage werfen. Am 30. Juni 1994 wurde erstmalig die besondere Situation von Menschen mit Behinderung in den Blick genommen und auf Gesetzesebene ein eindeutiger Schutz vor Diskriminierung geboten. Denn in 3, Artikel 3 unseres Grundgesetzes heißt es: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

14 Das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, trat am 1. Mai 2002 in Kraft. Seine Aufgabe ist die Umsetzung des Paragraphen 3 des Grundgesetzes. Im BGG finden Sie ebenfalls eine häufig zitierte Definition von Barrierefreiheit. Dabei sind besonders beachtenswert die Worte: in der üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar. Mit der Verabschiedung der UN- Behindertenrechtskonvention im Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen einen bemerkenswerten Reformschritt vollzogen. Denn die UN-Behindertenrechtskonvention markiert nun auch auf Gesetzesebene den von mir bereits angesprochenen Paradigmenwechsel vom medizinischen

15 Modell von Behinderung hin zum sozialen Modell von Behinderung. Zur Erinnerung: Die Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und den einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ratifiziert. Diese Konvention verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz des Menschenrechtsschutzes, das heißt, es werden nicht nur Antidiskriminierungspflichten beschrieben, sondern die Staaten werden aufgerufen, Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten zu erarbeiten. Dieses geschieht in Hessen momentan aktiv in der Form, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit Verbänden und Interessensvertretungen den Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention überarbeitet. Ich möchte Ihnen folgende drei Artikel der UN- Behindertenrechtskonvention näher erläutern: 1. den Artikel 9: Zugänglichkeit.

16 Zugänglichkeit meint, dass für Menschen mit Beeinträchtigungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich sein müssen. Dazu gehört nicht nur die bauliche Umwelt, sondern auch Transportmittel, Information und Kommunikation, Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. 2. den Artikel 19, der die unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft beschreibt. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen ihren Aufenthaltsort frei wählen können und nicht verpflichtet sein, in besonderen Wohnformen zu leben, weil zum Beispiel keine anderen Wohn- und Lebensmöglichkeiten verfügbar sind. 3. Der Artikel 20 Persönliche Mobilität beschreibt inhaltlich das Ziel, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ihre persönliche Mobilität in größtmöglicher Unabhängigkeit gestalten können. Und zwar zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten -

17 denn mit Unterstützungsbedarf ist es oftmals nicht möglich, spontan zu handeln. Politische Rahmenbedingungen Kommen wir nun zu den politischen Rahmenbedingungen, die das bereits Gesagte noch einmal zusammenfassen. Ein elementares Element ist die Gestaltung eines Wohnangebotes, dass den besonderen Anforderung des Alters und den besonderen Anforderungen von Menschen mit Beeinträchtigungen gerecht wird. Im Rahmen des demographischen Wandels - der auch vor Hessen nicht haltmachen wird - wird die Zahl der Menschen über 65 und auch die der hochaltrigen Menschen ansteigen. Bereits jetzt besteht eine Versorgungslücke für Menschen, die eine barrierefreie Wohnung benötigen. Doch eine barrierefreie Wohnung kann eine selbständige Lebensführung nicht immer sicherstellen. Es ist notwendig, im Quartier Beratungs-, Hilfe- und Pflegeangebote aufzubauen, die im kleinen Raum den Unterstützungsbedarf abdecken. Für die Zukunft sollten auch Wohn- und Versorgungsmodelle entwickelt werden, die außerhalb des

18 bisherigen Angebotes liegen. Traditionelle Familienstrukturen und Lebensmodelle sind im Wandel und die Dienstleistungen sollten bzw. müssen sich diesem Wandel anpassen, wenn die Versorgung gesichert sein soll. Und natürlich ist es unerlässlich, bezahlbaren Wohnraum anzubieten, denn schon jetzt zeigt sich eine wachsende Altersarmut. Deshalb ist es notwendig, auf der politischen Ebene eine Gesamtstrategie auf den Weg zu bringen, die die betreffenden Ressorts zusammen bringt. Dabei sind vor allem das Sozial- und das Bauressort angesprochen, die gemeinsam kontinuierlich arbeiten sollten. Konzeptionelle Überlegungen sollten dahin gehen, dass Angebote ganzheitlich und flächendeckend initiiert werden. Da sich die Angebote selbstverständlich an den Bedürfnissen der Bewohner und Bewohnerinnen orientieren sollten, erscheint eine partizipative Vorgehensweise sinnvoll. Denn wenn Ideen von fachlichen Experten und Experten in eigener Sache, den späteren Nutzer und Nutzerinnen, entwickelt und gestaltet werden, wird die

19 Chance größer, die tatsächlichen Bedürfnisse zu erkennen und zu bedienen. Mit diesem Einstieg in die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen möchte ich Ihnen nun einen guten und informativen Tag wünschen. Ich bin mir sicher, dass die noch kommenden Vorträge Einzelheiten vertiefen werden und freue mich auf spannende Inhalte. Vielen Dank.

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