Hier lernen wir gemeinsam Vielfalt erwünscht
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- Simon Lehmann
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1 Grund- und Hauptschule August Becker Schule Neustadt an der Weinstraße Lachen Speyerdorf August Becker Schule, Postfach , Neustadt Pestalozzistr. 4, Neustadt Tel.: 06327/3196 Fax.: 06327/5383 Stand Oktober 2011 Konzept der Schwerpunktschule August Becker Schule, Neustadt Lachen Speyerdorf Hier lernen wir gemeinsam Vielfalt erwünscht 1. Allgemeines Zur Umsetzung des 24 der UN-Behindertenrechtskonvention können Kinder mit Beeinträchtigungen in Rheinland Pfalz eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule besuchen. Die August Becker Grund - und Hauptschule ist seit dem Schuljahr 2006/ 2007 Schwerpunktschule. In jeder Klasse der Schule werden bis zu vier Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet. Zur Sicherung der optimalen Lernbegleitung und Förderung aller Kinder arbeiten Grunschullehrkräfte, FörderschullehrerInnen, Pädagogische Fachkräfte und IntegrationshelferInnen eng in Klassen- und Stufenteams zusammen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler beträgt zur Zeit ca. 20 Kinder pro Klasse. Die reguläre Klassenmesszahl von 24 Kindern je Klasse hat weiterhin Gültigkeit. Im Schuljahr 2011/2012 konnten 12 Grundschulklassen gebildet werden (
2 2. Welche Kinder besuchen unsere Schwerpunktschule? Unsere Schule besuchen alle Kinder, die direkt im Schulbezirk der ABS wohnen und Kinder mit Beeinträchtigungen, bei denen ein sonderpädagogisches Gutachten vorliegt. 3. Ablauf Gutachtenerstellung Kinder mit Beeinträchtigungen müssen zunächst an der zu ihrem Wohnbezirk gehörenden Grundschule angemeldet werden. Es findet ein Austausch zwischen Eltern und Schulleitung über den vermuteten Förderbedarf statt. Die Schulleitung informiert über unterschiedliche Fördermöglichkeiten: allgemeine und integrierte Fördermaßnahmen an der zuständigen Grundschule integrative Beschulung in der Einzelintegration an der zuständigen Grundschule integrative Beschulung an der Schwerpunktschule Beschulung an der Förderschule Zurückstellung (nur mit schulärztlicher Begründung) Liegt ein vermuteter Förderbedarf vor, gibt die zuständige Grundschule das Kind in das Gutachtenportal ein. Über das Portal wird die Meldung an die zuständige Förderschule weitergeleitet. Diese veranlasst die Erstellung des Gutachtens durch eine Förderlehrkraft. Das Gutachten enthält Aussagen über die Art des Förderbedarfs und dessen Umfang. Das Gutachten schließt mit einem der nachstehenden Fördervorschläge ab: Feststellung, dass kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt Förderung in einer Grundschule, verbunden mit Vorschlägen für allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen
3 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Förderung im Sinne der Schule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt Gutachtengespräch: Anhörung der Eltern durch die Förderschule mit Eröffnung des Gutachtens: Eltern äußern ihren Schulwunsch. Entscheidung über die Zuweisung des Förderortes durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Weitere Einzelheiten können nachgelesen werden unter dem LINK Handreichungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. 4. Personelle Ausstattung An der August Becker Schule wird jede Klasse von einem Klassenteam unterrichtet. Dieses Team besteht aus der Klassenleitung und einem/einer TeampartnerIn aus dem Förderbereich. Die Klassenleitung liegt in der Hand der Grundschullehrkräfte, in einigen Stunden (durchschnittlich ein bis zwei am Tag) kommt die Förderlehrkraft zusätzlich dazu. Einige Kinder nehmen mit einer Integrationshelferin am Unterricht teil. Diese personelle Ausstattung ermöglicht differenziertes und individualisiertes Unterrichten in sehr heterogenen Lerngruppen. Das Klassenteam ist, mit Ausnahme der Integrationshelferinnen, für alle SchülerInnen der Klasse zuständig und verantwortlich. 5. Arbeiten im Team oder 4 Augen sehen mehr als 2 An einer Schwerpunktschule müssen nicht nur SchülerInnen integriert werden, sondern auch die verschiedenen Lehrkräfte: Grundschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte und IntegrationshelferInnen. Mit den Förderschullehrkräften und IntegrationshelferInnen sind also veränderte Strukturen in die Schule eingezogen. Es haben sich verschiedene Teams gebildet, die sich untereinander austauschen: Stufenteam: Hier tauschen sich vor allen Dingen die KlassenlehrerInnen der einzelnen Klassenjahrgänge aus.
4 Förderteam: Förderlehrkräfte besprechen förderpädagogische Aspekte und Maßnahmen der Diagnostik. Klassenteam: Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft arbeiten in einer Klasse zusammen. Für die einzelne Klasse sind immer der/die KlassenlehrerIn und die Förderschullehrkraft verantwortlich. Das angestrebte inklusive Unterrichtskonzept an unserer Schule beinhaltet verschiedenste Formen von Teamteaching : Planung und Durchführung gemeinsamer Unterrichtsstunden Gemeinsame Förderplanung Gemeinsame Fallbesprechungen Vorbereitung und Durchführung von Elterngesprächen und Elternabenden Reflektion von Lehr- und Lernformen Zum Teil gemeinsame Klassenaktionen (z. B. Ausflüge, Klassenfahren, Lesenächte) Maßnahmen in Form von Einzel- und Kleingruppenförderung können durchgeführt werden. Dies alles kommt selbstverständlich allen SchülerInnen einer Klasse zugute. Die Verzahnung von individuellen, förder- und forderpädagogischen Inhalten ist Bestandteil unseres Schwerpunktschulkonzeptes. 6. Organisation des Schulalltags und der Förderung Unterrichtskonzepte Der Schulalltag beinhaltet vielfältige Arbeitsweisen: Gespräche und Erarbeitungen, an denen alle Kinder teilnehmen, wechseln mit Partner- und Gruppenarbeiten sowie Phasen der Entspannung und Phasen der individuellen Arbeit. Gerade in Phasen, in denen die SchülerInnen individuell, d. h. in ihrem Tempo an zum Teil unterschiedlichen Aufgaben arbeiten, die so angelegt sind, dass sie weitgehend selbstständig bearbeitet werden können, kann sich die Lehrkraft einzelnen Kinder widmen. Das Klassenteam bespricht regelmäßig welche Aufgaben für alle Kinder geeignet sind und wie der Unterrichtsstoff für einzelne Kinder aufbereitet werden sollte bzw. in welchen Bereichen eine spezielle Förderung eines Kindes notwendig ist.
5 So bearbeiten die SchülerInnen einer Klassengemeinschaft, beispielsweise im Rahmen von Tages- oder Wochenplänen unterschiedliche Aufgaben, ihrem jeweiligen Lernstand entsprechend. Teams sind gemeinsam für alle Kinder einer Klasse zuständig. Im Team wird die Gesamtsituation besprochen, reflektiert und die Förderpläne mit Förderzielen erarbeitet und die Umsetzung geplant. Die Umsetzung dient ausschließlich immer dem Wohle des Kindes und richtet sich nicht nur auf die kognitive, sondern auch auf die emotionale/soziale Ebene. Die Förderung beschränkt sich nicht auf Kinder mit Beeinträchtigungen, sondern lenkt den Blick auch auf Kinder mit Hochbegabung Kinder mit Migrationshintergrund Kinder mit sozialen/psychischen Belastungen Kinder mit Lernschwächen oder Lernstörungen (siehe Grunschulordnung) Das Team orientiert sich an den Stärken der Kinder und entscheidet in den Teamsitzungen, wer die Förderung übernimmt und wo sie stattfindet. Um eine soziale Ausgrenzung zu vermeiden, versuchen die Teams die Kinder möglichst im Klassenverband zu unterrichten. Die Doppelbesetzung wird verstärkt zur gemeinsamen Unterrichtung genutzt. Im gemeinsamen Unterricht können offene Formen eingesetzt werden und somit kann ein gelingendes Lernen im Klassenverband für alle Kinder möglich werden, z.b durch: Freiarbeit: Während der Freiarbeit ist es den Teams möglich, persönliche Hilfestellung zu geben. Somit kann eine Einzelförderung ohne Stigmatisierung stattfinden. Wochenplan: Die Kinder arbeiten an einem individuellen Wochenplan mit differenzierten Arbeitsanweisungen. Helferprinzip: Die Schülerinnen haben die Möglichkeit, miteinander zu arbeiten. Zum Beispiel kann ein/eine guter/gute LeserIn einem nichtlesenden Kind vorlesen.
6 Morgenkreis: Im Morgenkreis werden die Kinder mit Gesang und Erzählzeit im sozialen Bereich gestärkt. Der Einsatz von Finger- und Bewegungsspielen dient der motorischen Förderung. Eine individuelle Förderung schließt jedoch eine zum Unterricht parallel laufende Fördergruppe nicht aus. Hier stehen zwei Förderräume zur Verfügung, die für Einzel- oder Gruppenförderung genutzt werden können. Die Hausaufgaben werden differenziert und dem Lern- und Entwicklungsstand des Kindes angemessen erteilt. 7. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung Aus der Grundschulordnung Rheinland-Pfalz gehen für die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung die folgenden, allgemeinen Grundsätze hervor: 1. Leistungsfeststellungen richten sich nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen. 2. Jede Lernanforderung, die eine Lehrkraft stellt, muss das gesamte Notenspektrum ermöglichen. 3. Kinder müssen vor einer Lernanforderung die Kriterien der Bewertung kennen. Unterschieden wird zwischen gruppenbezogener und individueller Leistungsbeurteilung. Von allen schriftlichen Leistungsnachweisen soll mindestens die Hälfte gruppenbezogen sein. Individuelle Bewertungen/ Benotungen sind Vorgabe in der GS-Ordnung und sollen den individuellen Lernstand der SchülerInnen dokumentieren. Individuelle Bewertungsmaßstäbe, d.h. der Grad des Erreichens der Aufgabenstellung (sei sie gegeben oder selbst gewählt) sind dabei maßgeblich. Individuelle, schriftliche Leistungsnachweise können sich unterscheiden durch: den Bewertungsmaßstab das Anforderungsniveau
7 den Zeitpunkt der Erstellung und der Dauer den Umfang In allen vier Schuljahren erhalten die Schülerinnen und Schüler in jedem Zeugnis Verbalbeurteilungen, ab dem 2. Halbjahr der 3. Klasse zusätzlich Ziffernoten. Kinder mit besonderem Förderbedarf sind von dem Benotungssystem ausgenommen. 8. Zeugnisbemerkung Folgende Bemerkung findet sich im Zeugnis für SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf: "... wird integrativ nach einem individuellen Förderplan unterrichtet, der sich an den Richtlinien und am Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen/motorische Entwicklung/..., orientiert." 9. Elternarbeit An unserer Schule wird die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern intensiv gepflegt: Regelmäßige Elternabende Lehrer-Eltern-SchülerInnengespräche in jeder Klassenstufe Ausführliche Zeugnisgespräche in der 2. Klasse Förderplangespräche zwischen LehrerIn, FörderlehrerIn und Eltern zweimal jährlich in regelmäßigem Abstand Zusätzliche Einzelgespräche sind möglich Hospitation im Unterricht ist nach Absprache mit der Lehrkraft möglich Die gute Zusammenarbeit Elternhaus und Schule zeigt sich nicht zuletzt in der engagierten Arbeit des Fördervereins, der Betreuung der Schülerbücherei durch Eltern sowie Veranstaltungen, die von Eltern für Eltern vorbereitet und durchgeführt werden (Vorträge, Bücherabende) usw. 10. Kooperation mit anderen Einrichtungen Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen ist wichtiger Bestandteil unserer Arbeit, um möglichst individuell auf die Bedürfnisse der
8 Schülerinnen und Schüler einzugehen und die Eltern, während der Schulzeit ihres Kindes, entsprechend begleiten und beraten zu können. Als besonders wichtig erachten wir die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten, hier vor allem mit den beiden städtischen Kindertagesstätten Pestalozzistraße und Altes Schulhaus sowie der Integrativen Kindertagesstätte Regenbogen. Mit allen drei Einrichtungen gibt es regelmäßige pädagogische Konferenzen, z.t. gemeinsame Fortbildungen, gemeinsames Planen des Schulanfängerprogramms, gemeinsame Diagnostikgespräche und, wenn erwünscht, gemeinsame Beratungsgespräche für Eltern. Bei der Beratung des Schulwechsels wegen eines besonderen Förderbedarfs von einer anderen Grundschule zu uns sind uns der Kontakt und die diagnostische Übergabe einer Schülerin bzw. eines Schülers sehr wichtig. In enger Kooperation stehen wir mit den weiterführenden Schulen in Neustadt und Haßloch. Im Schwerpunktschulbereich vor allem mit der Realschule+ in Neustadt (Böbig), die die weiterführende Schwerpunktschule im Schulbezirk Neustadt ist. Gemeinsame Absprache, Beratungsgespräche nach Gutachtenerstellung, etc. gibt es auch mit der Gottlieb Wenz Schule in Haßloch. Selbstverständlich pflegen wir auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendund dem Sozialamt in Neustadt, um u. a. Integrationshilfe und Förderung personell und finanziell abzusichern. Gerne kooperieren wir, mit Einverständnis der Eltern, mit Therapeuten (ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, PsychologInnen), dem Frühförderzentrum und Ärzten. Bei der Schullaufbahnentscheidung und der beratung sind wir, vor allem bei den Kindern mit besonderem Förderbedarf, eng mit der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungesdirektion Neustadt, Referat 33 und 34) vernetzt. 11. Ziele für die weitere Arbeit Unser großes Ziel ist die Inklusive Schule.
9 Exklusion Segregation Integration Inklusion Ausgrenzung Abtrennung Einbeziehung Einbindung Exklusion - Ausgrenzung Separation Abtrennung Integration - Einbeziehung Inklusion - Einbindung Zeichnung Karl Röckel 2010
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