Mandantenveranstaltung. 4. Februar 2016

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1 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Mandantenveranstaltung am Donnerstag 4. Februar

2 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Dr. Jürgen Rosenschon Begrüßung Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Ottmar Stiefler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bernhard Leisner Die neuen GoBD Regeln für die elektronische Buchführung und Rechnungsstellung ab 2015 Wirtschaftsprüfer Steuerberater BilRUG Überblick über die wesentlichsten Änderungen Achim Schäfer Steuerlicher Ausblick auf 2016 Steuerberater Professor Dr. Dr. Alexander Brink Der ehrbare Kaufmann 2

3 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Die neuen GoBD: Regeln für die elektronische Buchführung und Rechnungsstellung ab

4 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Inhaltsübersicht 1. Von den GoB zu den GoBD 2. Die Neuerungen der GoBD 3. Die elektronische Aufbewahrung in der Praxis 4. ZUGFeRD: Die elektronische Rechnung der Zukunft 5. Weitere Fragen zur elektronischen Buchführung Sämtliche Informationen in diesen Arbeitsunterlagen wurden auf der Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage zusammengestellt, die einem ständigen Wandel unterliegt, und stellen einen Teilausschnitt sämtlicher zu beachtender Sachverhalte dar. Diese Informationen können daher nicht auf eventuelle Besonderheiten eines Einzelfalls eingehen, so dass wir keine weitere Verantwortung übernehmen können. 4

5 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 1. Von den GoB zu den GoBD Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom : Inhalt: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Unterschied zu GoB: GoB enthalten grobe Leitlinien. GoBD sind verbindlicher ausgestaltet. 5

6 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Inhaltsübersicht 2. Die Neuerungen der GoBD 2.1 Für wen gelten die neuen Vorgaben? 2.2 Welche betrieblichen Systeme sind betroffen? 2.3 Welche Daten müssen aufbewahrt werden? 2.4 Ab wann gelten die GoBD? 2.5 Die neuen Grundsätze im Einzelnen 2.6 Die Verfahrensdokumentation 2.7 Das interne Kontrollsystem 6

7 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.1 Für wen gelten die GoBD? Die Neuerungen der GoBD betreffen: alle buchführungspflichtigen Betriebe, die auf EDVgestützte Verfahren zurückgreifen und ihre gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten in elektronischer Form erfüllen Steuerpflichtige, die freiwillig Bücher führen und Bilanzen erstellen Hinweis Die Die Finanzverwaltung Finanzverwaltung geht geht davon davon aus, aus, dass dass die die allgemeinen allgemeinen Ordnungsvorschriften Ordnungsvorschriften generell generell von von jedem jedem Unternehmer Unternehmerbeachtet beachtetwerden werdenmüssen. müssen. 7

8 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.2 Welche betrieblichen Systeme sind betroffen? Alle elektronischen Systeme, die für die betriebliche Buchführung relevante Daten liefern: betriebliche EDV sogenannte Vor- und Nebensysteme und deren Schnittstellen Hinweis Jede Jede elektronische elektronische Apparatur Apparatur ist ist dahingehend dahingehend zu zu unteruntersuchen, suchen,ob obsie siebuchführungsrelevante buchführungsrelevantedaten Datenliefert. liefert. 8

9 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.2 Welche betrieblichen Systeme sind betroffen? Beispiele: Anlagenbuchführung Lohnbuchhaltungssysteme Materialwirtschaft elektronische Kassensysteme elektronische Warenwirtschaftssysteme elektronische Zahlungssysteme Taxameter Archiv- und Datenmanagementsysteme 9

10 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.3 Welche Daten müssen aufbewahrt werden? Grundsätzlich sind alle elektronisch steuerlich relevanten Daten aufbewahrungspflichtig. Faustregel Faustregel Faustregel Daten Datensind sindbesteuerungsrelevant, besteuerungsrelevant,wenn wenndaraus darausbetriebsausbetriebsausgaben gabenoder oder-einnahmen -einnahmenverbucht verbuchtwerden werdenoder oderwenn wennsie siesich sich ininsonstiger sonstigerweise Weiseauf aufden densteuerlichen steuerlichengewinn Gewinnauswirken. auswirken. 10

11 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.3 Welche Daten müssen aufbewahrt werden? Beispiele für steuerlich relevante elektronische Daten: Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Geschäftsbriefe Belege, Aufzeichnungen und Auswertungen zu Bilanzpositionen Berechnungen für die Bewertung von Wirtschaftsgütern Belege für Geschenke an Geschäftsfreunde und für Bewirtungsaufwendungen Daten aus separaten Systemen für die Reisekostenabrechnung 11

12 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.3 Welche Daten müssen aufbewahrt werden? Beispiele für steuerlich nicht relevante Daten: Rechtsgutachten (oft Streitpunkt in Betriebsprüfungen) Aufzeichnungen über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten Unterlagen über Privatvermögen oder private Kontoverbindungen Personalakten betriebsinterne Statistiken Aufzeichnungen zu Zwecken des Controllings, der Erfolgsüberwachung oder des Risikomanagements 12

13 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.4 Ab wann gelten die GoBD? Die neuen Grundsätze sind für Veranlagungszeiträume ab dem anzuwenden und ersetzen die bisherigen GoB. Tipp Jeder Jeder sollte sollte die die Prüfung Prüfung bestehender bestehender Prozesse Prozesse und und die die erforderlichen erforderlichenanpassungsarbeiten Anpassungsarbeitenso soschnell schnellwie wiemöglich möglichinin Angriff Angriffnehmen. nehmen. 13

14 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.5 Die neuen Grundsätze im Einzelnen Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit Mittels elektronischer Buchführung muss sich ein Betriebsprüfer innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die gebuchten Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen können. Die Verarbeitungskette muss lückenlos nachvollziehbar sein. 14

15 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Bei der A-GmbH wird der Wechsel des Buchhaltungsprogramms notwendig. Nach der Einführung des neuen Programms stellt sich heraus: Die Altbestände können nicht oder nur sehr aufwendig und mit vorgelagerten Konvertierungsarbeiten ins neue System übernommen werden. Die Daten können nur noch als PDF-Datei lesbar gemacht werden. 15

16 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.5 Die Grundsätze im Einzelnen Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit Im Beispielsfall ergeben sich verschiedene Probleme im Hinblick auf die Nachprüfbarkeit: Der Inhalt der ursprünglichen Dateien darf nicht verändert werden. Es dürfen keine Informationen verloren gehen. Die Umwandlung der Daten eines Buchführungsprogramms in PDFDateien ist untersagt. Konsequenz Findet Findet sich sich keine keine Lösung Lösung zur zur direkten direkten Übernahme Übernahme ins ins neue neue System, System, muss muss die die Vorgängersoftware Vorgängersoftware inklusive inklusive der der DatenDatenbestände bestände für für den den Rest Rest der der gesetzlichen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist Aufbewahrungsfrist vorgehalten vorgehaltenwerden. werden. 16

17 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.5 Die Grundsätze im Einzelnen Vollständigkeit Für jeden Geschäftsvorfall sind alle relevanten Informationen aufzuzeichnen. Verdichtete Aufzeichnungen sind nur zulässig, wenn sich die Zusammensetzung nachvollziehen lässt und die einzelnen Vorgänge kenntlich gemacht werden können. Stornobuchungen und Löschungen müssen nachvollziehbar sein. -Anhänge mit relevanten Informationen sind aufzubewahren. Hinweis Branchenspezifische Branchenspezifische Erleichterungen Erleichterungen bei bei Kassenaufzeichnungen Kassenaufzeichnungenim imeinzelhandel. Einzelhandel. 17

18 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.5 Die Grundsätze im Einzelnen Richtige und zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung bei laufender Buchung Richtigkeit: Die Aufzeichnungen müssen mit den tatsächlichen Vorgängen übereinstimmen. Bei Kasseneinnahmen gilt die Regel der täglichen Erfassung zumindest in einem (elektronischen) Kassenbuch. Alle anderen Geschäftsvorfälle innerhalb von zehn Tagen zu erfassen. 18

19 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.5 Die neuen Grundsätze im Einzelnen Richtige und zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung bei laufender Buchung Unbare Vorgänge sollten innerhalb von zehn Tagen in der Buchführung erfasst werden. Eingangsrechnungen, die innerhalb von acht Tagen oder ihrem gewöhnlichen Durchlauf im Betrieb bezahlt werden, müssen nicht über Kreditorenkonten erfasst werden. Hinweis Erfassen Erfassen im im Sinn Sinn der der GoBD GoBD bedeutet bedeutet nicht nicht zwingend zwingend schon schon die die EDV-gestützte EDV-gestützte Erfassung, Erfassung, zumindest zumindest aber aber eine eine geordnete geordnetebelegablage. Belegablage. 19

20 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.5 Die neuen Grundsätze im Einzelnen Richtige und zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung bei laufender Buchung unbare Geschäftsvorfälle eines Monats bis Ablauf des folgenden Monats Verlust von Unterlagen vorbeugen Maßnahmen --laufende laufendenummerierung Nummerierungder dereinein-und undausgehenden ausgehenden Rechnungen Rechnungen --Ablage Ablageininbesonderen besonderenordnern Ordnern --elektronische elektronischegrundbuchaufzeichnungen GrundbuchaufzeichnungenininKassen-, Kassen-, WarenwirtschaftsWarenwirtschafts-oder oderfakturierungssystemen Fakturierungssystemen 20

21 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.5 Die neuen Grundsätze im Einzelnen Ordnung und Unveränderbarkeit systematische Erfassung übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchungen (bare und unbare, nichtsteuerbare, steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze getrennt zu verbuchen) Unzulässig ist daher beispielsweise, wenn Vorerfassungen, Stapelbuchungen usw. bis zur Erstellung es Jahresabschlusses und darüber hinaus offen gehalten werden. Anforderungskriterien an Software --Festschreibung Festschreibung --Änderungshistorie Änderungshistorie --problemloser problemloserdatenaustausch Datenaustauschmit mitanderen anderensystemen Systemen --Formattreue Formattreue 21

22 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.6 Die Verfahrensdokumentation Vermutlich wird die Finanzverwaltung die Verfahrensdokumentation künftig verstärkt ins Visier nehmen. Anforderungskriterien Aus Aus der der Dokumentation Dokumentation müssen müssen Inhalt, Inhalt, Aufbau, Aufbau, Ablauf Ablauf sowie sowie Ergebnisse Ergebnisse des des EDV-Verfahrens EDV-Verfahrens vollständig vollständig und und schlüssig schlüssighervorgehen. hervorgehen. 22

23 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.6 Die Verfahrensdokumentation Diese Punkte müssen in der Verfahrensdokumentation enthalten sein: Allgemeine Beschreibung der Prozesse der elektronischen Buchführung sowie der vorgelagerten Systeme Anwenderdokumentation technische Systemdokumentation Betriebsdokumentation 23

24 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.6 Die Verfahrensdokumentation Beschreibung des internen Kontrollsystems Datensicherungskonzept Historie der eingesetzten Programme Änderungen innerhalb der Dokumentation Hinweis Fehlt Fehlt die die Verfahrensdokumentation Verfahrensdokumentation oder oder ist ist sie sie ungeungenügend, nügend, muss muss zumindest zumindest die die Nachprüfbarkeit Nachprüfbarkeit und und Nachvoll-ziehbarkeit Nachvoll-ziehbarkeitansonsten ansonstengesichert gesichertsein. sein. Sonst Sonstkann kanndie diebuchhaltung Buchhaltungverworfen verworfenwerden, werden,was wasggf. ggf.zu zu einer einer unvorteilhaften unvorteilhaften Schätzung Schätzung der der BesteuerungsgrundBesteuerungsgrundlagen lagenoder oderzu zuaufwändigen aufwändigennacharbeiten Nacharbeitenführt. führt. 24

25 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 2.7 Das interne Kontrollsystem Das interne Kontrollsystem umfasst folgende Aspekte: Kontrolle der Zugangs- und Zugriffsberechtigungen Funktionstrennungen Erfassungskontrolle turnusmäßige Kontrolle der zutreffenden technischen Verarbeitung Schutzmaßnahmen gegen die Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten 25

26 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Inhaltsübersicht 3. Die elektronische Aufbewahrung in der Praxis 3.1 Grundregeln der elektronischen Archivierung 3.2 Das ersetzende Scannen 26

27 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.1 Grundregeln der elektronischen Archivierung Voraussetzungen Inhaltliche Übereinstimmung jederzeitige Verfügbarkeit Lesbarkeit (auch nach Weiterverarbeitung) maschinelle Auswertbarkeit Problem Die Die Prüfsoftware Prüfsoftware der der Finanzverwaltung Finanzverwaltung beherrscht beherrscht Unicode Unicodenur nurunzureichend. unzureichend. 27

28 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.1 Grundregeln der elektronischen Archivierung Systematik der Ablage Auffindbarkeit der Dokumente anhand eines Indexsystems ODER organisatorische Maßnahmen Ordnerstruktur Hinweise Entscheiden Entscheiden Sie Sie sich sich für für ein ein Ordnersystem, Ordnersystem, sollte sollte die die Ordnerstruktur Ordnerstruktur vorab vorab geplant geplant und und ggf. ggf. grafisch grafisch dargestellt dargestellt werden. werden. Bei Bei größerem größerem Belegvolumen Belegvolumen ist ist möglicherweise möglicherweise der der Einsatz Einsatz eines einesdatenmanagementsystems Datenmanagementsystemssinnvoll. sinnvoll. 28

29 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Nahezu sämtliche Papierbelege des Unternehmens können durch Einscannen elektronisch erfasst werden. GoBD: Papierdokumente werden durch den Scanvorgang in elektronische Dokumente umgewandelt. Das Verfahren muss dokumentiert werden Vorteil: Papierbelege können vor Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen --sechs sechsjahre Jahre(z. (z.b. B.Geschäftsbriefe Geschäftsbriefeund undgeschäftliche geschäftliche -Korrespondenz) -Korrespondenz) --zehn zehnjahre Jahre(z. (z.b. B.EinEin-und undausgangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Inventare, Inventare,Jahresabschlüsse Jahresabschlüsseund undbuchungsbelege) Buchungsbelege) 29

30 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Fragen und Antworten Wie ist mit Dokumenten umzugehen, die aus rechtlichen Gründen im Original aufbewahrt werden sollten (z. B. notarielle Urkunden, vollstreckbare Titel, Grundschuldbriefe)? Antwort Diese Diese Dokumente Dokumente dürfen dürfen gescannt gescannt werden. werden. Es Es ist ist aber aber zu zu prüfen, prüfen, ob ob nicht nicht aufgrund aufgrund gesetzlicher gesetzlicher AufbewahrungspflichAufbewahrungspflichten ten das das Original Original weiterhin weiterhin inin Papierform Papierform aufzubewahren aufzubewahren ist. ist. Zusätzlich Zusätzlichmuss mussgeprüft geprüftwerden, werden,ob obdas dasdokument Dokumentnicht nichtaus aus anderen anderen Gründen Gründen (z. (z. B. B. Vollstreckungstitel) Vollstreckungstitel) im im Original Original aufbewahrt aufbewahrtwerden werdensollte. sollte. 30

31 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Fragen und Antworten Können z. B. Garantiebelege ersetzend gescannt werden? Antwort Dies Dies ist ist aus aus steuerlicher steuerlicher Sicht Sicht möglich. möglich. Ob Ob dem dem allerdings allerdings zivilrechtliche zivilrechtlichebedingungen Bedingungendes desgarantiegebers Garantiegebersentgegenentgegenstehen, stehen,muss mussgesondert gesondertgeprüft geprüftwerden. werden. 31

32 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Fragen und Antworten Werden die gescannten Dokumente bei Gericht anerkannt? Antwort Bisher Bisher sind sind keine keine Entscheidungen Entscheidungen bekannt, bekannt, bei bei denen denen es es auf auf diese diese Frage Frage ankam. ankam. Allerdings Allerdings wurde wurde durch durch die die Universität Universität Kassel Kassel und und die die DATEV DATEV eg eg eine eine Simulationsstudie Simulationsstudie durchgeführt, durchgeführt, die die zu zu dem dem Ergebnis Ergebnis kam, kam,dass dassdas dasersetzende ersetzendescannen Scannengerichtlichen gerichtlichenbeweisanforderungen Beweisanforderungen grundsätzlich grundsätzlichgenügt. genügt. Praxistipp Sensible Sensible Dokumente Dokumente insbesondere insbesondere unterzeichnete unterzeichnete Verträge Verträge und und Schrift-stücke, Schrift-stücke, deren deren Herstellungsdatum Herstellungsdatum rechtlich rechtlich relevant relevant ist ist sollten sollten sicherheitshalber sicherheitshalber auch auch nach nach der der Digitalisierung Digitalisierung weiterhin weiterhin inin Papierform Papierform aufbewahrt aufbewahrtwerden. werden. 32

33 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Fragen und Antworten Wird es künftig eine verbindliche Auskunft seitens der Finanzverwaltung zum konkret gelebten Prozess des ersetzenden Scannens geben? Antwort Nein, Nein, damit damit ist ist nicht nicht zu zu rechnen. rechnen. Die Die Finanzverwaltung Finanzverwaltung lässt lässt gemäß gemäßgobd GoBDdas dasersetzende ersetzendescannen Scannenausdrücklich ausdrücklichzu, zu,sofern soferndie die entsprechenden entsprechenden Ordnungsmäßigkeitsanforderungen Ordnungsmäßigkeitsanforderungen beachtet beachtet werden. werden. Eine Eine verbindliche verbindliche Auskunft Auskunft ohne ohne Konkretisierung Konkretisierung auf auf den den Einzelfall Einzelfallwird wirdes esjedoch jedochnicht nichtgeben. geben. 33

34 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Personelle Anforderungen In die Verfahrensdokumentation ist aufzunehmen, welche Mitarbeiter für den Prozess der zu scannenden Belege bis hin zur Vernichtung der Originale verantwortlich sind. Es muss dokumentiert werden, dass die Mitarbeiter in ihre Aufgaben eingewiesen wurden. Bei externen Dienstleistern ist genau zu dokumentieren, welche Prozessschritte diese übernehmen. 34

35 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Technische Anforderungen Genaue Beschreibung der Hard- und Software, die zur Digitalisierung und Aufbewahrung verwendet wird Hard- und Software muss technisch auf einem hinreichenden Niveau sein, um die Lesbarkeit zu gewährleisten sowie die bildliche und inhaltliche Übereinstimmung mit den Originalen zu garantieren 35

36 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Beschreibung des Verfahrensablaufs Eingang bzw. Generierung der Belege Scanprozess elektronische Ablage 36

37 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Weitere Hinweise zum Ablauf Vorbereitend muss eine Auswahl getroffen werden, welche Dokumente ersetzend gescannt werden können. Bestimmte Dokumente sind vom ersetzenden Scannen auszunehmen (z. B. Urkunden, gerichtliche Entscheidungen sowie Jahresabschlüsse). Hinweise Nicht Nicht scannen scannen sollte sollte man man Papierdokumente, Papierdokumente, bei bei denen denen man man keinen keinenverwertbaren verwertbarenscan Scanerzeugen erzeugenkann. kann. Papierdokumente Papierdokumentemüssen müssenvollständig vollständiglesbar lesbarsein. sein. 37

38 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 3.2 Das ersetzende Scannen Verfahrensablauf Posteingang Posteingangund undggf. ggf.vorsortierung Vorsortierung der derzu zuscannenden scannenden Papierdokumente Papierdokumente Kontrolle Kontrolleauf aufvollvollständigkeit, ständigkeit,lesbarkeit Lesbarkeit und undplausibilität Plausibilität Identifikation Identifikationder der zu zuscannenden scannendenbelege Belege Anwendung Anwendungdes des Vieraugenprinzips Vieraugenprinzips technische technische Einweisung Einweisungder der Mitarbeiter Mitarbeiter Vorbereitung Vorbereitungund unddigitalisierung Digitalisierungder der Belege Belegesowie sowierichtige, richtige,indizierte indizierte elektronische Ablage elektronische Ablage im imdateisystem Dateisystem erst erstnach nach Endkontrolle Endkontrolle Vernichtung Vernichtungder derpapierbelege Papierbelege Hochwertiges HochwertigesScanScanverfahren verfahrenerforderlich; erforderlich; Einrichtung Einrichtungvon von ZugriffsbeZugriffsbeschränkungen, schränkungen, Abgleich Abgleichmit mit Papierbelegen Papierbelegen Löschung Löschungder derdigitalen digitalen Archivbestände Archivbeständenach nachende Endeder der Aufbewahrungsfrist Aufbewahrungsfrist 38

39 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 4. ZUGFeRD: Die elektronische Rechnung der Zukunft ZUGFeRD einheitliches Datenformat für den elektronischen Rechnungsaustausch: Das ZUGFeRD-XML-Format basiert auf dem internationalen Standard UN/CEFACT und ist i. d. R. mit ausländischen Systemen kompatibel. Durch Integration in die elektronische Rechnungsdatei wird eine maschinelle Auswertung in modernen Buchhaltungssystemen möglich. Hierzu enthält die XML-Datei standardisierte qualifizierte Textfelder für vordefinierte Informationen. Standarddaten werden rechnungsübergreifend im XML-Format immer nach derselben Norm gespeichert. 39

40 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 5. Weitere Fragen zur elektronischen Buchführung Kostet das alles nicht nur Geld und verkompliziert die betrieblichen Abläufe noch mehr? Antwort Die DieAnfangskosten Anfangskostenwerden werdensich sichrasch raschamortisieren. amortisieren. 40

41 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 5. Weitere Fragen zur elektronischen Buchführung Sicher, dass die Betriebsprüfung elektronische Bücher und Rechnungen akzeptiert? Antwort Verfahrensdokumentation Verfahrensdokumentation dient dient dazu, dazu, dass dass sich sich der der Betriebsprüfer Betriebsprüfer einen einen Überblick Überblick über über die die betrieblichen betrieblichen Abläufe Abläufeverschaffen verschaffenkann. kann. Kann Kann die die Prüfsoftware Prüfsoftware IDEA IDEA eingesetzt eingesetzt werden werden und und wurden wurden die die Kriterien Kriterien des des Scannens Scannens beachtet, beachtet, dürfte dürfte es es keine keine Probleme Problemegeben. geben. 41

42 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 5. Weitere Fragen zur elektronischen Buchführung Was passiert, wenn durch die Anpassungen oder beim ersetzenden Scannen Daten verlorengehen? Antwort --Schätzen Schätzender derbesteuerungsgrundlage Besteuerungsgrundlage -- Verspätungszuschläge Verspätungszuschläge 42

43 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Fazit? 43

44 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz): Überblick über die wesentlichsten Änderungen 44

45 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft Inhaltsübersicht 1. Ziele und Erstanwendung 2. Schwellenwerte 3. Änderungen in der Bilanz 4. Änderungen in der GuV-Rechnung 5. Änderungen im Anhang Sämtliche Informationen in diesen Arbeitsunterlagen wurden auf der Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage zusammengestellt, die einem ständigen Wandel unterliegt, und stellen einen Teilausschnitt sämtlicher zu beachtender Sachverhalte dar. Diese Informationen können daher nicht auf eventuelle Besonderheiten eines Einzelfalls eingehen, so dass wir keine weitere Verantwortung übernehmen können. Aus Gründen der Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet. 45

46 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft 1. Ziele und Erstanwendung Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/34/EU sowie Aufhebung und Änderungen weiterer EU-Richtlinien Harmonisierung von nationalen Regelungen Entlastung von kleineren Unternehmen 46

47 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft Erstanwendung: Schwellenwerte: Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, dann aber auch Anwendung der Neudefinition der Umsatzerlöse (Wahlrecht!) Übriges BilRUG: Geschäftsjahre, die nach dem beginnen (Pflicht!) 47

48 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft 2. Schwellenwerte Obergrenzen Klein Mittel Bilanzsumme (alt) T T Bilanzsumme (neu) T T Umsatzerlöse (alt) T T T T Umsatzerlöse (neu) Arbeitnehmer (unverändert) 48

49 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft 3. Änderungen in der Bilanz Aktivierte Entwicklungskosten sowie Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) - Nutzungsdauer von 10 Jahren, falls in Ausnahmefällen keine verlässliche Schätzung der ND möglich ist - gilt für Entwicklungskosten und GoF, die erstmals nach dem aktiviert werden 49

50 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft Anschaffungskostenminderungen - nur noch Anschaffungskostenminderungen, die einzeln dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können, sind abzusetzen Umkehrschluss: kein Abzug von (z. B.) mengenabhängigen Boni 50

51 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft Ausschüttungsgesperrte Rücklage - übersteigt ein Beteiligungsertrag jenen Betrag, der als Gewinnanteil eingegangen ist oder auf deren Zahlung das Mutterunternehmen einen Anspruch hat, ist der Unterschiedsbetrag in eine ausschüttungsgesperrte Rücklage einzustellen gilt nicht bei Vorabausschüttungen, bei phasengleicher Gewinnvereinnahmung und bei normalen Ausschüttungen Gesetzliche Regelung ohne Anwendungsbereich! 51

52 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft 4. Änderungen in der GuV-Rechnung Neudefinition der Umsatzerlöse - Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern... ( 277 Abs. 1 HGB n. F.) 52

53 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft - bisherige Einschränkungen gewöhnliche Geschäftstätigkeit und typische Erzeugnisse und Waren fallen weg - neue Umsatzerlöse nach BilRUG (Beispiele): -- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken -- Konzernumlagen -- Mitarbeiterüberlassung -- Provisionserlöse -- Kantinenerlöse 53

54 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft - keine Umsatzerlöse nach BilRUG (Beispiele): -- Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen -- Haftungsvergütung -- Zinserträge -- Gewinnanteile aus Beteiligungen und Tochterunternehmen -- Versicherungsentschädigungen -- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 54

55 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Folgewirkungen (Beispiele): -- Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -- GuV-Ausweis Materialaufwand -- Aufgliederung der Umsätze im Anhang (bei großen Gesellschaften) -- Umsatzpachten -- Umsatztantiemen -- im Jahr der Umstellung (2016): Aufgliederung der Umsätze 2015 lt. BilRUG und vor BilRUG im Anhang 55

56 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft Gliederung der GuV-Rechnung - außerordentlichen Aufwendungen, Erträge und außerordentliches Ergebnis entfallen - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entfällt - neue Gliederung nach den Zinsaufwendungen: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ergebnis nach Steuern Sonstige Steuern Jahresüberschuss, -fehlbetrag 56

57 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft Sonderfall: gestreckte Zuführung zur Pensionsrückstellung nach BilMoG ( 1/15 Regelung ) - nach BilMoG: außerordentliche Aufwendungen - nach BilRUG: unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB, -- vorspaltig oder -- Davon-Vermerk oder -- Anhangangabe 57

58 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5. Änderungen im Anhang Wegfallende Anhangangaben (Auswahl) Alle Größenklassen - Währungsumrechnung - Ergebnisbelastung durch Steuern Nur kleine Gesellschaften - Nicht geleistet Hafteinlagen bei typischen GmbH & Co. KGs - Mitglieder der Geschäftsführung - Angaben zu Beteiligungen 58

59 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Name, Sitz u. Rechtsform der Unternehmen, für die die Kapitalgesellschaft unbeschränkt haftet - Oberstes Mutterunternehmen und Ort, an dem der KA der kleinsten Gruppe erhältlich ist - Persönlich haftender Gesellschafter von Personengesellschaften - Angaben zu unterlassenen Abschreibungen bei vorübergehender Wertminderung von Finanzanlagen - Anteile an Investmentvermögen - Risiko der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen - Ausschüttungssperre für selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter 59

60 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft Neue und geänderte Anhangangaben (alle Größenklassen) - Gliederung der Postenangaben muss der Bilanz bzw. der GuV entsprechen (bisher schon gängige Praxis) - Erläuterung der Nutzungsdauer eines derivativen GoFs (gilt auch für Altfälle) - Vermerk der Verbindlichkeiten mit RLZ > 1 Jahr (kann auch in der Bilanz gemacht werden) - Eventualverbindlichkeiten (EV) zwingend im Anhang (bisher auch als Haftungsvermerk unter der Bilanz) - EV: Haftungsverhältnisse gesondert mit Angabe der Sicherheiten - EV gegen assoziierte Unternehmen und aus Altersversorgung separat 60

61 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Erläuterungen der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (kleine Gesellschaften: nur Art und Betrag) - Nennung der den Geschäftsführern und Aufsichtsräten erlassenen Vorschüssen und Krediten - Firma, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, ggf. Tatsachen der Liquidation oder der Abwicklung (können auch in der Überschrift des Abschlusses, auf dem Deckblatt oder an anderer herausgehobener Stelle gemacht werden) 61

62 ROSENSCHON & PARTNER GmbH Steuerberatungsgesellschaft Neue und geänderte Anhangangaben (mittelgroß und groß) - Nennung der Fremdkapitalzinsen bei Einbeziehung in die Herstellkosten beim Anlagevermögen - Angaben (Name, Sitz, Anteilshöhe, letztes Ergebnis) zu allen Beteiligungsgesellschaften (bisher erst ab 20 %; Bagatellregelung des 286 Abs. 3 HGB bleibt) - Spiegel der latenten Steuern (Umfang fraglich) - Angaben zu Genussscheinen - Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres (bisher im Lagebericht) - Gewinnverwendungsvorschlag oder -beschluss 62

63 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft Steuerlicher Ausblick auf

64 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 64

65 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 65

66 ROSENSCHON. STIEFLER. WAHA. Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft 66

67 Der ehrbare Kaufmann als Leitfigur für Familienunternehmen Prof. Dr. Dr. Alexander Brink Himmelkron, 4. Februar 2016

68 Die Lehr- und Lernbarkeit von Verantwortung in Wissenschaft und Praxis wird seit der Antike kontrovers diskutiert [Die Schule von Athen, Raffael, 1511] 68

69 Die Polis ist nach Aristoteles die vollkommene Gemeinschaft, in der Menschen als Gemeinwesen (zoon politikon) leben Wir philosophieren nämlich nicht, um zu erfahren, was Tugend sei, sondern um tugendhafte Menschen zu werden. [Aristoteles: Nikomachische Ethik] 69

70 Agenda 1. Über den Verlust der Tugend 2. Konsequenzen für das Verständnis von Ökonomie 3. Auf der Suche nach CR Champions 4. Die vier Generationen unternehmerischer Verantwortung 70

71 Der Ursprung des Kaufmannsethos liegt in der italienischen Renaissance und im Städtebund der Hanse Interesse an Unternehmen und Gesellschaft Hervorragender Ruf in der Öffentlichkeit Tugendhaftigkeit und Ehrbarkeit Verlässlichkeit durch das Kaufmannswort 71

72 Luca Pacioli erwähnt den Ehrbaren Kaufmann als erster im Jahre 1494 und stellt die Ehre des wahren Kaufmanns heraus Per fidem bonae et fidelis mercatoris Es gilt nichts höher als das Wort des guten Kaufmanns und so bekräftigen sie ihre Eide, indem sie sagen: Bei der Ehre des wahren Kaufmanns. [Pacioli 1494] 72

73 Die Ehrbarkeit des Kaufmanns lässt sich in eine innere und in eine äußere Ehre unterscheiden Innere Ehre: Achtungswürdigkeit durch persönliches Gewissen 11 Äußere Ehre: Achtungswürdigkeit durch die Gesellschaft 22 73

74 Der Ehrbare Kaufmann wird von Vilfredo Pareto durch den homo oeconomicus abgelöst _ Verhaltensänderung erfolgt durch Veränderung der Restriktionen bei Konstanz der Präferenzen _ P + Δ R = ΔV P = Präferenzen R = Restriktionen V = Verhalten 74

75 Agenda 1. Über den Verlust der Tugend 2. Konsequenzen für das Verständnis von Ökonomie 3. Auf der Suche nach CR Champions 4. Die vier Generationen unternehmerischer Verantwortung 75

76 Das gegenwärtige Verständnis von Ökonomie in unserer Gesellschaft fokussiert auf den Shareholder-Value Rein soziale Wertschöpfung Sozialer / Gesellschaftlicher Nutzen Stiftungen Hilfsorganisationen Sozialunternehmer KMUs Großunternehmen Ökonomischer Nutzen Rein wirtschaftliche Wertschöpfung 76

77 Das zukünftige Verständnis von Ökonomie in unserer Gesellschaft strebt nach einem Shared Value Rein soziale Wertschöpfung Soziale und wirtschaftliche Wertschöpfung Sozialer / Gesellschaftlicher Nutzen Stiftungen Hilfsorganisationen Sozialunternehmer KMUs Großunternehmen Ökonomischer Nutzen Rein wirtschaftliche Wertschöpfung 77

78 Das zukünftige Verständnis von Ökonomie in unserer Gesellschaft strebt nach einem Shared Value Rein soziale Wertschöpfung Soziale und wirtschaftliche Wertschöpfung Sozialunternehmer Ök on om 3. isi Se e r kt un or g s de s CS R KMUs Tr en d Sozialer / Gesellschaftlicher Nutzen Stiftungen Hilfsorganisationen Großunternehmen Ökonomischer Nutzen Rein wirtschaftliche Wertschöpfung 78

79 Die Materialitätsanalyse priorisiert CSR-Themen nach Relevanz für das Unternehmen und Relevanz für die Anspruchsgruppen Materialitätsanalyse Deutsche Bank 79

80 Agenda 1. Über den Verlust der Tugend 2. Konsequenzen für das Verständnis von Ökonomie 3. Auf der Suche nach CR Champions 4. Die vier Generationen unternehmerischer Verantwortung 80

81 Der CRI ist die umfangreichste Erhebung zur unternehmerischen Verantwortung in Deutschland und verfolgt vier Ziele [CRI 2013] 1. Einblicke in den Status quo des CR-Managements bei Unternehmen 2. Benchmark der eigenen Leistung im Vergleich zu den Wettbewerbern 3. Analyse der Kernerfolgsfaktoren erfolgreichen CR-Managements 4. Plattform zum Austausch von Erfahrungen und Best Practices 81

82 Bei 92 Prozent der Champions ist die CR-Strategie integraler Teil der Gesamtstrategie [CRI 2013] Existenz einer ausformulierten CR-Strategie 82

83 Insgesamt wurden durch den Corporate Responsibility Index vier Erfolgsfaktoren identifiziert [CRI 2013] CRI Erfolgsfaktoren Unterstützung durch das TopManagement Gelebte Wertekultur im Unternehmen Integration von CR in die Wertschöpfungskette 44 Ergebnismessung 83

84 Der CR-Index bewertet die Umsetzungsqualität von CR auf verschiedenen Dimensionen [CRI 2013] 84

85 Es existieren Best Practices, und zwar auch bei Unternehmen, die im Gesamt-Index keine Spitzenwerte erreichen [CRI 2013] 1. BMW Group Produktverantwortung und Nachhaltigkeit im gesamten Produktionszyklus 2. Ulrich Walter GmbH (Lebensbaum) ganzheitliches CR-Management und Integration von CR in Geschäftsprozesse 3. Phoenix Contact Betriebliches Gesundheitsmanagement 4. Coca-Cola Nutzung bestehender Logistik für CR-Aktivitäten 5. Axel Springer Transparenz und Korruptionsbekämpfung in der Holz- und PapierWertschöpfungskette 6. Daimler AG Durchführung eines umfassenden Stakeholder-Dialogs 7. Currenta Reduktion der CO2-Emissionen durch Mitarbeiterprojekte 8. Deutsche Post DHL Beitrag zu einer umweltschonenden Logistik 85

86 Familienunternehmen können unternehmerische Verantwortung oftmals besser umsetzen [CRI 2013] In Familienunternehmen lebt der Vorstand bzw. die Geschäftsführung die Unternehmenswerte signifikant besser vor und es gibt weniger Richtlinien zur Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. [Bertelsmann-Stiftung, concern, Universität Bayreuth 2014] 86

87 Mittelstand, KMUs und Familienunternehmen sind konstitutive Elemente der Sozialen Marktwirtschaft 37,5 % aller Umsätze 99,7 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen 65,8 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 83,0 % aller Auszubildenden 87

88 Inhabergeführte Unternehmen haben eine intaktere WerteKultur und nutzen deutlich weniger CR-Instrumente [concern 2010] CR-Instrumente und Werte bei inhabergeführten und börsennotierten Unternehmen (in Prozent) börsennotierte Unternehmen inhabergeführte Unternehmen Umsetzung CR-Instrumente Code of Ethics Code of Conduct CRReport CRBudget Wissen und Umsetzung Unternehmenswerte EthikTrainings hohes Wissen hohe Umsetzung der der Unternehmens- Unternehmenswerte werte 88

89 Mittelständische Unternehmen, KMUs und Familienunternehmen haben spezifische CR-Vorteile CR-relevante Vorzüge starke CR-Tradition durch intrinsische Motivation organisch gewachsene CR-Initiativen stabile Unternehmenskultur persönliches Vorleben durch Geschäftsführung hohe Glaubwürdigkeit und Authentizität 89

90 Die Ehrbarkeit des Kaufmanns basiert auf einer vertikalen und einer horizontalen Reziprozität Innere Ehre: Achtungswürdigkeit durch persönliches Gewissen 11 Äußere Ehre: Achtungswürdigkeit durch die Gesellschaft 22 90

91 Die vertikale und horizontale Reziprozität bildet die DNA von KMUs und Familienunternehmen Vertikale Reziprozität Horizontale Reziprozität Generationenübergreifende Perspektive Unmittelbarer Kontakt zu den Anspruchsgruppen 91

92 Aus der Gesamtschau der Ergebnisse lassen sich für den CRI 2015 acht Maximen für erfolgreiche CR ableiten 92

93 Agenda 1. Über den Verlust der Tugend 2. Konsequenzen für das Verständnis von Ökonomie 3. Auf der Suche nach CR Champions 4. Die vier Generationen unternehmerischer Verantwortung 93

94 In der ersten Generation übernehmen Führungskräfte singuläres, willkürliches und philanthropisches Engagement 1. Generation Vereinzeltes Engagement von Führungskräften engagement 94

95 In der zweiten Generation binden Unternehmen CR in das Kerngeschäft ihres Unternehmens strategisch ein 1. Generation 2. Generation Vereinzeltes Engagement von Führungskräften Strategische Integration in das Kerngeschäft engagement embeddedness 95

96 In der dritten Generation vernetzen Unternehmen sich in der Fläche und bilden bi- bzw. trisektorale Kooperationen 1. Generation 2. Generation 3. Generation Vereinzeltes Engagement von Führungskräften Strategische Integration in das Kerngeschäft Vernetztes Engagement in der Fläche embeddedness cooperation engagement 96

97 In der vierten Generation kommt es zu einer Verstetigung multisektoraler CR-Kooperationen 1. Generation 2. Generation 3. Generation 4. Generation Vereinzeltes Engagement von Führungskräften Strategische Integration in das Kerngeschäft Vernetztes Engagement in der Fläche Regionale Vermarktung und Verstetigung s Entwicklung engagement p sion als Transmis g n u rt o tw Veran hmerischer fad unterne embeddedness cooperation sriemen continuity 97

98 Regionale Materialitätsanalysen werden in Zukunft die Basis für lokale Verantwortungspartnerschaften und regionale Cluster sein Regionale Stakeholder Materialitätsanalyse Deutsche Bank Regionale KMUs 98

99 Bricks and Brains : Aufbau und Entwicklung von regionaler Intelligenz auf der Grundlage des Ehrbaren Kaufmanns Technologisch intelligente Smart Cities Kulturell intelligente Smart Regions 99

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