ANGEBOTSUNTERLAGE. Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot)

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1 Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Versatel AG, insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten den Abschnitt 1 Allgemeine Hinweise, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf den Seiten 4 ff. besonders beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der VictorianFibre Holding GmbH Benrather Straße 18-20, Düsseldorf, Deutschland an die Aktionäre der Versatel AG Aroser Allee 72, Berlin, Deutschland zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien an der Versatel AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 6,87 je Aktie der Versatel AG Die Annahmefrist läuft vom 28. Juni 2011 bis 26. Juli 2011, 24:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) Aktien der Versatel AG: International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0M2ZK2 Börsenkürzel VTW Angediente Aktien der Versatel AG: ISIN DE000A1KREA1 Nachträglich Angediente Aktien der Versatel AG: ISIN DE000A1KREB9

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE HINWEISE, INSBESONDERE FÜR AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Rechtsgrundlagen Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE DES ÜBERNAHMEANGEBOTS HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN Allgemeines Stand und Quelle der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Zukunftsgerichtete Aussagen Keine Aktualisierung ZUSAMMENFASSUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS ÜBERNAHMEANGEBOT Gegenstand Annahmefrist Verlängerungen der Annahmefrist Weitere Annahmefrist gemäß 16 Abs. 2 WpÜG BESCHREIBUNG DER BIETERIN Allgemeines Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene Versatel-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten Angaben zu Wertpapiergeschäften BESCHREIBUNG DER VERSATEL AG Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse Überblick über die Geschäftstätigkeit der Versatel-Gruppe Organe Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen Hinweise auf die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Versatel AG zum Übernahmeangebot

3 8. WIRTSCHAFTLICHER UND STRATEGISCHER HINTERGRUND DES ÜBERNAHMEANGEBOTS ABSICHTEN DER BIETERIN IМ HINBLICK AUF DIE ZUKÜNFTIGE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER VERSATEL AG UND DER BIETERIN Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen Vorstand und Aufsichtsrat der Versatel AG Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der Versatel AG und der Versatel-Gruppe Sitz der Versatel AG, Standort wesentlicher Unternehmensteile Beabsichtigte Strukturmaßnahmen Absichten im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Bieterin GEGENLEISTUNG (ANGEBOTSPREIS) Gesetzlicher Mindestangebotspreis Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises Keine Anwendbarkeit von 33b WpÜG ERFORDERNIS UND STAND BEHÖRDLICHER GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN Erfordernis fusionskontrollrechtlicher Freigaben Stand des Fusionskontrollverfahrens Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage ANGEBOTSBEDINGUNGEN Angebotsbedingungen (Fusionskontrollrechtliche Freigabe) Verzicht auf Angebotsbedingungen Nichteintritt von Angebotsbedingungen Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingungen ANNAHME UND DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Zentrale Abwicklungsstelle Annahme des Übernahmeangebots innerhalb der Annahmefrist Kein Börsenhandel mit Angedienten Versatel-Aktien und Nachträglich Angedienten Versatel-Aktien Kosten der Annahme Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen Abwicklung des Übernahmeangebots und Kaufpreiszahlung bei Annahme innerhalb der Annahmefrist Annahme innerhalb der weiteren Annahmefrist FINANZIERUNG

4 14.1 Maximale Gegenleistung Finanzierungsmaßnahmen Finanzierungsbestätigung AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN Allgemeine Vorbemerkung Ausgangslage und Annahmen Auswirkungen auf den Einzelabschluss der Bieterin KKR European Fund III, Limited Partnership MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN AUF VERSATEL-AKTIONÄRE, DIE DAS ÜBERNAHMEANGEBOT NICHT ANNEHMEN RÜCKTRITTSRECHT GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS DER VERSATEL AG VERÖFFENTLICHUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE, MITTEILUNGEN FINANZBERATER, BEGLEITENDE BANK ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND STEUERRECHTLICHER HINWEIS ERKLÄRUNG DER ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG...42 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Gesellschafterstruktur der VictorianFibre Holding GmbH Liste der mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen gemäß 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG Liste der unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der Versatel AG Finanzierungsbestätigung HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Deutschland - 3 -

5 1. ALLGEMEINE HINWEISE, INSBESONDERE FÜR AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESRE- PUBLIK DEUTSCHLAND 1.1 Rechtsgrundlagen Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Das in dieser Angebotsunterlage (die Angebotsunterlage ) enthaltene Übernahmeangebot (das Übernahmeangebot oder das Angebot ) der VictorianFibre Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB (die Bieterin ), ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ( WpÜG ) zum Erwerb von Aktien der Versatel AG mit Sitz in Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB B (die Versatel AG oder die Zielgesellschaft ). Das Übernahmeangebot ist an alle Aktionäre der Versatel AG (die Versatel-Aktionäre ) gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb aller Aktien der Versatel AG, die nicht bereits von der Bieterin gehalten werden. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ( WpÜG-Angebotsverordnung ) unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des Übernahmeangebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt oder veranlasst worden und sind auch nicht beabsichtigt. Versatel-Aktionäre können folglich nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als die der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Die Bieterin kann während der Laufzeit des Übernahmeangebots Aktien der Versatel AG in anderer Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Soweit nach deutschem Recht eine Verpflichtung der Bieterin besteht, werden Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in Deutschland im elektronischen Bundesanzeiger sowie im Internet unter veröffentlicht. Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Übernahmeangebots sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die BaFin ) hat die Angebotsunterlage nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung gestattet. 1.2 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Die Bieterin hat die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit 34, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG - 4 -

6 am 28. Juni 2011 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet unter und (ii) Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, Düsseldorf, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 (0) (Postversand) oder an ( versand)). Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung der Angebotsunterlage bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG wurde am 28. Juni 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Insbesondere darf die Angebotsunterlage nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika oder nach Kanada bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas versandt oder verteilt werden. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland. Die Bieterin stellt die Angebotsunterlage den Kreditinstituten bzw. anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen Aktien der Versatel AG verwahrt sind (die Depotführenden Institute ), auf Anfrage zum Versand an Versatel-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Diese Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen die Angebotsunterlage nicht anderweitig veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit einer solchen Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland. 1.3 Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen Versatel-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Ver

7 satel-aktionäre, die das Übernahmeangebot аußerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen und/oder anderen Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, wird empfohlen, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin und die mit der Bieterin im Sinne des 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist. 2. VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE DES ÜBERNAHME- ANGEBOTS Die Bieterin hat am 19. Mai 2011 ihre Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter abrufbar. 3. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 3.1 Allgemeines Zeitangaben in der Angebotsunterlage werden in mitteleuropäischer Sommerzeit ( MESZ ) gemacht. Verweise auf einen Bankarbeitstag beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Verweise auf einen Internationalen Bankarbeitstag beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, und London, Vereinigtes Königreich, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. 3.2 Stand und Quelle der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Sämtliche in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Aussagen, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den der Bieterin am Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorliegenden Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Bieterin zu diesem Zeitpunkt. Sämtliche Informationen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf allgemein zugänglichen Informationsquellen. Insbesondere wurden bei der Erstellung der Angebotsunterlage der im Internet unter veröffentlichte und abrufbare Geschäftsbericht 2010, und der ebenda veröffentlichte und abrufbare Jahresabschluss der Versatel AG zum 31. Dezember 2010 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 sowie Quartalsbericht der Versatel AG zum 31. März 2011 zugrunde gelegt. Sämtliche Informationen wurden nicht gesondert durch die Bieterin verifiziert. Vor der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots hat die Bieterin eine Unternehmensprüfung ( Due Diligence-Prüfung ) der Versatel AG und der mit ihr im Sinne von 15 des Aktiengesetzes ( AktG ) verbundenen Unternehmen (zusammen die Versatel-Gruppe ) durchgeführt. Im Rahmen der Due Diligence-Prüfung wurde der Bieterin ab 29. März 2011 Zugang zu Dokumenten bezüglich der finanziellen und steuerlichen Verhältnisse, der Rechts- und Vertragsverhältnisse, der einzelnen Geschäftsfelder und der geschäftlichen Planung sowie technischer Aspekte, insbesondere hinsichtlich des Glasfasernetzwerks, in zwei elektronischen Daten

8 räumen und vom 4. bis 6. Mai 2011 Zugang zu bestimmten Gesellschaftsprotokollen und Verträgen in einem physischen Datenraum in den Geschäftsräumen der Bank of America Merrill Lynch, Frankfurt am Main, Deutschland, gewährt. Außerdem wurden von der Versatel AG in verschiedenen Telefonkonferenzen und Besprechungen im April und Mai 2011 mündlich Informationen zu den vorgenannten Themenbereichen gegeben. 3.3 Zukunftsgerichtete Aussagen Die Angebotsunterlage enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche die Absichten, Ansichten oder gegenwärtigen Erwartungen der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck bringen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieterin liegen. Die in der Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten von den in der Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen. 3.4 Keine Aktualisierung Die Bieterin weist darauf hin, dass sie die Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit sie dazu nach dem WpÜG verpflichtet sein sollte. 4. ZUSAMMENFASSUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung enthält ausgewählte Informationen der Angebotsunterlage. Sie wird durch die an anderer Stelle dieser Angebotsunterlage wiedergegebenen Informationen und Angaben ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält somit nicht alle Informationen, die für Versatel-Aktionäre relevant sein könnten. Versatel-Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen. Bieterin: Zielgesellschaft: Gegenstand des Angebots: Gegenleistung: Annahmefrist: Weitere Annahmefrist: Annahme: VictorianFibre Holding GmbH, Benrather Straße 18-20, Düsseldorf, Deutschland Versatel AG, Aroser Allee 72, Berlin, Deutschland Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Versatel AG (ISIN DE000A0M2ZK2) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte (insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung). EUR 6,87 je Versatel-Aktie (wie in Abschnitt 5.1 definiert) 28. Juni 2011 bis 26. Juli 2011, 24:00 Uhr MESZ (vorbehaltlich einer Verlängerung) Die weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 30. Juli 2011 und endet voraussichtlich am 12. August 2011, 24:00 Uhr MESZ. Die Annahme ist schriftlich gegenüber dem Depotführenden Institut, bei dem die Versatel-Aktien des jeweiligen Versatel-Aktionärs verwahrt sind, zu erklären. Sie wird mit Umbuchung der innerhalb der Annahmefrist angedienten Versatel-Aktien (die Angedienten Versatel-Aktien ) in die ISIN DE000A1KREA1 oder mit Umbuchung - 7 -

9 Bedingungen: der innerhalb der weiteren Annahmefrist angedienten Versatel- Aktien (die Nachträglich Angedienten Versatel-Aktien ) in die ISIN DE000A1KREB9 wirksam. Die Annahme ist für die Versatel- Aktionäre mit Ausnahme von etwaigen im Ausland anfallenden Kosten und Spesen von Depotführenden Instituten kosten- und spesenfrei. Der Vollzug dieses Angebots sowie die durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter den in Abschnitt 12.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Angebotsbedingungen. Dabei handelt es sich um die fusionskontrollrechtliche Freigabe des Erwerbs der Versatel-Aktien durch die Bieterin. Börsenhandel: Ein Handel der Angedienten Versatel-Aktien (ISIN DE000A1KREA1) und der Nachträglich Angedienten Versatel- Aktien (ISIN DE000A1KREB9) ist nicht vorgesehen. ISIN: Versatel-Aktien: ISIN DE000A0M2ZK2 Angediente Versatel-Aktien: ISIN DE000A1KREA1 Nachträglich Angediente Versatel-Aktien: ISIN DE000A1KREB9 Veröffentlichungen: Die Angebotsunterlage wird am 28. Juni 2011 im Internet unter veröffentlicht. Ехеmplare der Angebotsunterlage werden zur kostenlosen Ausgabe bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, Düsseldorf, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 (0) (Postversand) oder an angebotsunterlage.versatel@hsbc.de (E- Mailversand)) bereitgehalten. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung der Angebotsunterlage bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG zur kostenfreien Ausgabe wurde am 28. Juni 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle nach dem WpÜG erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen der Bieterin im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im Internet unter und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 5. ÜBERNAHMEANGEBOT 5.1 Gegenstand Die Bieterin bietet hiermit allen Versatel-Aktionären an, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Versatel AG (ISIN DE000A0M2ZK2) jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung (jeweils eine Versatel- Aktie und zusammen die Versatel-Aktien ) zum Kaufpreis (der Angebotspreis ) von EUR 6,87 je Versatel-Aktie - 8 -

10 nach Maßgabe der Bestimmungen der Angebotsunterlage zu erwerben. Gegenstand des Übernahmeangebots sind alle Versatel-Aktien. 5.2 Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots (einschließlich etwaiger Verlängerungen gemäß Abschnitt 5.3, die Annahmefrist ) beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 28. Juni 2011 und endet am 26. Juli 2011, 24:00 Uhr MESZ. Hinweis: Informationen zur Annahme und Durchführung des Übernahmeangebots finden sich in Abschnitt Verlängerungen der Annahmefrist Annahmefrist bei Änderung des Übernahmeangebots Die Bieterin kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist das Übernahmeangebot gemäß 21 Abs. 1 WpÜG ändern. Wird das Übernahmeangebot innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist geändert, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen ( 21 Abs. 5 WpÜG) und endet damit am 9. August 2011, 24:00 Uhr MESZ. Dies gilt auch, falls das geänderte Übernahmeangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. Annahmefrist bei konkurrierenden Angeboten Wird während der Annahmefrist des Übernahmeangebots von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot abgegeben, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot, falls die Annahmefrist für das Übernahmeangebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot abläuft ( 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Annahmefrist bei Einberufung einer Hauptversammlung Wird im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der Versatel AG einberufen, beträgt die Annahmefrist gemäß 16 Abs. 3 WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 6. September 2011, 24:00 Uhr MESZ. Hinweis: Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Übernahmeangebots oder im Falle eines konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen in Abschnitt 17 verwiesen. 5.4 Weitere Annahmefrist gemäß 16 Abs. 2 WpÜG Diejenigen Versatel-Aktionäre, die das Übernahmeangebot während der Annahmefrist nicht angenommen haben, können es noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses des Übernahmeangebots durch die Bieterin gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen ( weitere Annahmefrist ). Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Abschnitt 5.3 der Angebotsunterlage beginnt die weitere Annahmefrist voraussichtlich am 30. Juli 2011 und endet voraussichtlich am - 9 -

11 12. August 2011, 24:00 Uhr MESZ. Nach Ablauf dieser weiteren Annahmefrist kann das Übernahmeangebot nicht mehr angenommen werden, sofern nicht ein Andienungsrecht der nicht annehmenden Aktionäre nach 39c WpÜG besteht (siehe dazu Abschnitt 16.a). Hinweis: Die Durchführung des Übernahmeangebots bei Annahme innerhalb der weiteren Annahmefrist ist in Abschnitt 13.7 beschrieben. 6. BESCHREIBUNG DER BIETERIN 6.1 Allgemeines Rechtliche Grundlagen Die Bieterin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf (Benrather Straße 18-20, Düsseldorf, Deutschland) und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB eingetragen. Das Stammkapital der Bieterin beträgt EUR ,00. Die Bieterin wurde am 10. Januar 2011 gegründet und am 23. März 2011 in das Handelsregister eingetragen. Der Unternehmensgegenstand der Bieterin umfasst den Erwerb und die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere im Bereich Telekommunikation und Informationstechnologie tätig ist. Geschäftsführer der Bieterin sind Peer Knauer und Martin Preuss. Die Bieterin hält mit Ausnahme von Versatel-Aktien (siehe dazu Abschnitt 6.4.1) derzeit keine Anteile an anderen Unternehmen und hat keine Arbeitnehmer Gesellschafterstruktur der Bieterin Die nachfolgenden Gesellschaften sind unmittelbar oder mittelbar an der Bieterin beteiligt. Eine Übersicht über die nachfolgend dargestellte Gesellschafterstruktur der Bieterin zeigt das in Anlage 1 enthaltene Schaubild. Alleinige Gesellschafterin der Bieterin ist die VictorianFibre Holding Beteiligungs-GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB ( VF Beteiligung ). Alleinige Gesellschafterin der VF Beteiligung ist die VictorianFibre S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Luxemburg (société à responsabilité limitée) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B ( VF S.à r.l. ). Alleinige Gesellschafterin der VF S.à r.l. ist die VictorianFibre Holding & Co. S.C.A., eine Kommanditgesellschaft auf Aktien nach dem Recht von Luxemburg (société en commandite par actions) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B ( VF Holding ). Unbeschränkt haftende Gesellschafterin (actionnaire commandité - Komplementär) und Geschäftsführerin (gérant commandité) der VF Holding ist die VictorianFibre GP S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B Sämtliche Anteile an der VictorianFibre GP S.à r.l. werden von der VictorianFibre Cayman Limited gehalten, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach

12 dem Recht der Kaimaninseln (Cayman Islands limited company) mit Sitz auf den Kaimaninseln, registriert beim Unternehmensregister der Kaimaninseln (Registrar of Companies, Cayman Islands) ( VF Cayman ). Eine Kommanditaktie (action commanditaire) der VF Holding wird derzeit von der KKR Associates Europe III, Limited Partnership, eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Kaimaninseln mit Sitz auf den Kaimaninseln, registriert beim Unternehmensregister der Kaimaninseln (Registrar of Companies, Cayman Islands), gehalten. Alle übrigen Kommanditaktien (actions commanditaires) der VF Holding werden von der VF Cayman gehalten. Alleinige Gesellschafterin der VF Cayman ist der Investmentfonds KKR European Fund III, Limited Partnership, eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Kaimaninseln (Cayman Islands limited partnership) mit Sitz auf den Kaimaninseln, registriert beim Unternehmensregister der Kaimaninseln (Registrar of Companies, Cayman Islands). Komplementärin (general partner) der KKR European Fund III, Limited Partnership, ist die KKR Associates Europe III, Limited Partnership. Komplementärin (general partner) der KKR Associates Europe III, Limited Partnership, ist die KKR Europe III Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Kaimaninseln mit Sitz auf den Kaimaninseln, registriert beim Unternehmensregister der Kaimaninseln (Registrar of Companies, Cayman Islands). Die KKR Europe III Limited wird über die KKR Fund Holdings, L.P., die KKR Fund Holdings GP Limited, die KKR Group Holdings L.P., die KKR Group Limited und die KKR & Co. L.P von der KKR Management LLC beherrscht. Die KKR Management LLC ist dabei die Komplementärin (general partner) der an der New York Stock Exchange notierten KKR & Co. L.P. (NYSE: KKR) KKR Kohlberg Kravis Roberts ( KKR ) ist eines der weltweit ältesten und erfahrensten Private- Equity-Häuser mit einem Anlagevermögen im Wert von über USD 61,0 Mrd. (Stand 31. März 2011). KKR wurde 1976 von Henry Kravis und George Roberts gegründet. KKR ist an 14 Standorten weltweit vertreten und investiert über unterschiedliche Anlagefonds und -strukturen in eine Vielzahl von Anlageklassen. KKR unterstützt seine Portfoliounternehmen mit operativem Know-How und begleitet und überwacht seine Investments aktiv. Enge Kundenbeziehungen und leistungsfähige Kapitalmarktplattformen ergänzen KKRs Investment-Expertise und stärken KKRs Kommunikation mit den Investoren. 6.2 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen gemäß 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG werden in der Anlage 2 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführt. In Bezug auf das Verhältnis der Bieterin zu diesen mit ihr gemeinsam handelnden Personen wird hinsichtlich der die Bieterin kontrollierenden Personen auf Anlage 1 verwiesen. Bei den übrigen der in Anlage 2 genannten, mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen handelt es sich um (mittelbare) Tochterunternehmen der KKR & Co. L.P., die keine die Bieterin kontrollierenden Personen sind

13 6.3 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene Versatel-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage hält die Bieterin Versatel- Aktien. Das entspricht rund 0,43 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG. Den in Anlage 1 aufgeführten Gesellschaften werden als Muttergesellschaften der Bieterin die Stimmrechte aus den von der Bieterin gehaltenen Versatel-Aktien gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil dieser Gesellschaften an der Versatel AG beträgt daher ebenfalls rund 0,43 %. Darüber hinaus halten die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage keine Versatel-Aktien, und es sind ihnen auch keine weiteren mit Versatel-Aktien verbundenen Stimmrechte zuzurechnen. 6.4 Angaben zu Wertpapiergeschäften Vorerwerbe über die Börse Die Bieterin hat innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 19. Mai 2011 und seit dem 19. Mai 2011 bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage Versatel-Aktien wie nachfolgend beschrieben über die Börse erworben (die Vorerwerbe ): Tag des Erwerbs (Valutatag) Anzahl Versatel-Aktien Höchster gezahlter Kaufpreis pro Aktie in EUR 25. Mai EUR 6, Mai EUR 6, Mai EUR 6, Mai EUR 6, Mai EUR 6, Juni EUR 6, Juni EUR 6,8700 Die Bieterin hat somit insgesamt Versatel-Aktien (entsprechend rund 0,43 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG) über die Börse erworben Außerbörsliche Aktienkaufverträge mit verschiedenen Versatel-Aktionären Über die Vorerwerbe hinaus haben die Bieterin und die VF Holding, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person, innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 19. Mai 2011 und seit dem 19. Mai 2011 bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage folgende Vereinbarungen über den außerbörslichen Erwerb von Versatel-Aktien abgeschlossen:

14 (a) Aktienkaufverträge der Bieterin mit Vienna II S.à r.l. i.l., Cyrte Investments GP I B.V. und Peer Knauer Am 19. Mai 2011 hat die Bieterin mit der Vienna II S.à r.l. i.l., Luxemburg ( Vienna ), und der Cyrte Investments GP I B.V., Naarden/Niederlande ( Cyrte ), sowie mit Peer Knauer, Düsseldorf, jeweils einen Vertrag über den Kauf und die Übertragung aller von Vienna und Cyrte sowie von Peer Knauer jeweils gehaltenen Versatel-Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 5,50 je Versatel-Aktie geschlossen. Vienna hält Versatel-Aktien (entsprechend rund 41,67% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG), Cyrte Versatel-Aktien (entsprechend rund 25,23% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG) und Peer Knauer Versatel-Aktien (entsprechend rund 0,41% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG). Die Bieterin wird den Kaufpreis in Höhe von insgesamt EUR ,50 für die von Vienna, Cyrte und Peer Knauer verkauften insgesamt Versatel-Aktien zum Zeitpunkt des Vollzugs des jeweiligen Aktienkaufvertrags bezahlen. Der Vollzug dieser Verträge wird vorbehaltlich einer abweichenden Einigung der Parteien des jeweiligen Aktienkaufvertrags jeweils am zwölften Internationalen Bankarbeitstag nach der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Zusammenschlussvorhabens (siehe dazu Abschnitt 11.1 und 12.1) erfolgen, nicht jedoch vor dem 22. Juli Die vorgenannten Verträge stehen jeweils lediglich unter der aufschiebenden Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Zusammenschlussvorhabens. Sollte diese fusionskontrollrechtliche Freigabe vor dem 19. September 2011 nicht erfolgt oder auf die entsprechende Bedingung nicht verzichtet worden sein, steht den Vertragsparteien des jeweiligen Aktienkaufvertrags jeweils ein Rücktrittsrecht zu. (b) Aktienkaufvertrag der VF Holding mit der United Internet AG Die VF Holding, eine Muttergesellschaft der Bieterin, hat am 19. Mai 2011 mit der United Internet AG, Montabaur ( United Internet ), einen Vertrag über den Kauf und die Übertragung von Versatel-Aktien (entsprechend rund 26,12% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG) zum Preis von EUR 5,50 je Versatel-Aktie geschlossen (der UI-Aktienkaufvertrag und zusammen mit den von der Bieterin mit Vienna und Cyrte bzw. Peer Knauer (gemeinsam mit United Internet die Versatel- Paketaktionäre ) geschlossenen Verträgen über den Verkauf und die Übertragung von Versatel-Aktien die Versatel-Aktienkaufverträge ). Der UI-Aktienkaufvertrag wird ebenfalls vorbehaltlich einer abweichenden Einigung der Parteien des UI- Aktienkaufvertrags am zwölften Internationalen Bankarbeitstag nach der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Zusammenschlussvorhabens vollzogen, nicht jedoch vor dem 22. Juli Die VF Holding wird den Kaufpreis für die von United Internet unter dem UI-Aktienkaufvertrag verkauften und zu übertragenden Versatel-Aktien in Höhe von insgesamt EUR ,00 wie folgt bezahlen: in Höhe von rund EUR 3,39 Mio. wird die VF Holding den Kaufpreis bei Vollzug des UI-Aktienkaufvertrags sofort bezahlen. In Höhe von rund EUR 59,82 Mio. wird der Kaufpreis von United Internet auf der Grundlage eines sogenannten Verkäuferdarlehens für einen Zeitraum von 17 Monaten nach Vollzug des UI-Aktienkaufvertrags unverzinslich gestundet ( UI-Verkäuferdarlehen ). Im Zusammenhang mit dem Abschluss des UI-Verkäuferdarlehens haben die VF Holding und United Internet vereinbart, dass United Internet im Falle des Vollzugs der Transaktion als Gegenleistung für das Arrangement des UI-Verkäuferdarlehens eine marktübliche Vergütung erhält. Der UI-Aktienkaufvertrag steht lediglich unter der aufschiebenden Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Zusammenschlussvorhabens. Sollte diese fusionskontrollrechtliche Freigabe vor dem 19. September 2011 nicht erfolgt oder

15 auf die entsprechende Bedingung nicht verzichtet worden sein, steht den Vertragsparteien jeweils ein Rücktrittsrecht zu. Die Bieterin hat die Rechte und Ansprüche der VF Holding aus dem UI- Aktienkaufvertrag und dabei insbesondere den Anspruch gegen United Internet auf Übereignung der von United Internet gehaltenen Versatel-Aktien durch Abtretung von der VF Beteiligung erworben, nachdem diese Rechte und Ansprüche aus dem UI- Aktienkaufvertrag von der VF Holding zunächst an die VF S.à r.l. und von der VF S.à r.l. an die VF Beteiligung abgetreten worden waren. Die Bieterin hat damit aufgrund der Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem UI-Aktienkaufvertrag, vorbehaltlich des Eintritts der Vollzugsbedingung unter dem UI-Aktienkaufvertrag, einen unmittelbaren Anspruch gegen United Internet auf Übereignung der Versatel-Aktien, die United Internet hält. Die Verpflichtung unter dem UI-Aktienkaufvertrag zur Zahlung des Kaufpreises für die von United Internet verkauften Versatel-Aktien an United Internet war nicht Gegenstand der vorgenannten Abtretungen, das heißt die VF Holding ist weiterhin zur Zahlung des Kaufpreises an United Internet unter dem UI-Aktienkaufvertrag verpflichtet. Für die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem UI-Aktienkaufvertrag durch die VF Beteiligung an die Bieterin wurde ein Kaufpreis vereinbart, der im Falle der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Zusammenschlussvorhabens (siehe dazu Abschnitt 11.1) EUR ,00 (das heißt EUR 5,50 je von United Internet verkaufter Versatel-Aktie) beträgt. Die Bieterin wird diesen Kaufpreis jedoch nicht durch Zahlung erfüllen, sondern die VF Beteiligung wird diesen Zahlungsanspruch unter der aufschiebenden Bedingung (i) der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Zusammenschlussvorhabens und (ii) einer Einlage liquider Mittel in das Eigenkapital der Bieterin in Höhe von mindestens EUR 150 Mio. in die Kapitalrücklage der Bieterin gemäß 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und damit in das Eigenkapital der Bieterin einbringen. Unter den Versatel-Aktienkaufverträgen hat die Bieterin damit gegen die Versatel- Paketaktionäre einen Anspruch auf Übertragung von insgesamt Versatel-Aktien (entsprechend rund 93,43 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG). Die Bieterin wird den Vollzug des Erwerbs der unter den Versatel-Aktienkaufverträgen zu übertragenden Versatel-Aktien gemäß 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlichen Unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen verschiedener Versatel-Aktionäre Die Bieterin hat am 19. Mai 2011 mit der Delta Lloyd Levensverzekering N.V. (Amsterdam/Niederlande), Alain Bandle (Buchillon/Schweiz), Joachim Bellinghoven (Duisburg), Dr. Hai Cheng (Bonn), Marius Rispeter (Korschenbroich) und Monika Knauer (Düsseldorf), jeweils eine Andienungsvereinbarung (die Andienungsverpflichtung und gemeinsam die Andienungsverpflichtungen ) geschlossen, in der sich die Vorgenannten verpflichtet haben, das Angebot für alle von ihnen jeweils gehaltenen Versatel-Aktien gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Angebotsunterlage vor der ersten wöchentlichen Veröffentlichung der Annahmequote gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG anzunehmen. Die Delta Lloyd Levensverzekering N.V. hält Versatel-Aktien, Alain Bandle Versatel-Aktien, Joachim Bellinghoven Versatel-Aktien, Dr. Hai Cheng Versatel-Aktien, Marius Rispeter Versatel- Aktien und Monika Knauer Versatel-Aktien. Das sind insgesamt Versatel- Aktien (entsprechend rund 3,84 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG). Im Falle des Vollzugs der Versatel-Aktienkaufverträge und dieses Angebots wird die Bieterin unter Berücksichtigung der Vorerwerbe damit mindestens Versatel-Aktien (entspre

16 chend rund 97,70 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Versatel AG) und damit mehr als 95 % des Grundkapitals der Versatel AG halten Keine weiteren Erwerbe von Versatel-Aktien; Vorbehalt hinsichtlich künftiger Erwerbe Darüber hinaus haben weder die Bieterin noch die mit der Bieterin im Sinne von 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 19. Mai 2011 und seit dem 19. Mai 2011 bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage Versatel-Aktien an der Börse oder außerbörslich erworben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Versatel-Aktien abgeschlossen. Die Bieterin behält sich vor, während der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist direkt oder über mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen außerhalb des Übernahmeangebots weitere Versatel-Aktien zu erwerben Weitere Verträge der VF Holding mit United Internet und 1&1 Telecom GmbH Die VF Holding hat mit United Internet und der 1&1 Telecom GmbH, einer Tochtergesellschaft von United Internet, am 19. Mai 2011 außerdem vereinbart, der 1&1 Telecom GmbH für die Dauer von 17 Monaten nach dem Vollzug des UI-Aktienkaufvertrags eine in bestimmten Ausübungsfenstern ausübbare Call-Option auf 100 % der Anteile an der VF S.à r.l. zu gewähren. Sollte die 1&1 Telecom GmbH die vorstehende Call-Option nicht ausüben, hat United Internet das Recht, sich nach Ablauf von 17 Monaten nach Vollzug des UI-Aktienkaufvertrags in Höhe von 25,1 % gegen Erbringung einer Bareinlage am Eigenkapital der VF Holding zu beteiligen. Weder die Call-Option der 1&1 Telecom GmbH noch das Beteiligungsrecht von United Internet sind aus Sicht der Bieterin als Gegenleistung für den Verkauf der Versatel-Aktien durch United Internet zu werten. Vielmehr stehen die Call-Option und das Beteiligungsrecht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gewährung des zinslosen UI-Verkäuferdarlehens in Höhe von rund EUR 59,82 Mio. durch United Internet an die VF Holding für einen Zeitraum von 17 Monaten. Selbst wenn man der Call-Option und dem Beteiligungsrecht einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert beimessen würde, würde der wirtschaftliche Wert, der sich für die VF Holding aus der Unverzinslichkeit des UI-Verkäuferdarlehens durch United Internet ergibt, den wirtschaftlichen Wert der Call-Option und des Beteiligungsrechts auch unter Berücksichtigung der an United Internet für das Arrangement des UI-Verkäuferdarlehens gewährten Vergütung übersteigen. Dabei geht die Bieterin davon aus, dass sich ein dem UI-Verkäuferdarlehen vergleichbarer Kredit am Kapitalmarket unter Berücksichtigung vergleichbarer Finanzierungstransaktionen in der jüngeren Vergangenheit mit mindestens rund 14 % jährlich verzinsen würde. Bei einer Laufzeit des UI-Verkäuferdarlehens von 17 Monaten ergibt sich daraus für die VF Holding aus Sicht der Bieterin ein ersparter Zinsaufwand in Höhe von mindestens rund EUR 12,3 Mio. 7. BESCHREIBUNG DER VERSATEL AG 7.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse Die Versatel AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB B

17 Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage beträgt das Grundkapital der Versatel AG EUR ,00 und ist eingeteilt in auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen, insbesondere keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Jede Aktie ist voll stimm- und dividendenberechtigt. Nach den der Bieterin vorliegenden Informationen hält die Versatel AG keine eigenen Aktien. Die Versatel-Aktien sind unter der ISIN DE000A0M2ZK2 zum Handel im regulierten Markt und im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen, wo sie im elektronischen Handelssystem XETRA und XETRA Frankfurt 2 gehandelt werden. Darüber hinaus werden sie im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart gehandelt. Der Vorstand ist gemäß 4 Abs. 3 der Satzung der Versatel AG in der Fassung vom 28. Mai 2010 ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 9. April 2012 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR ,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären der Versatel AG steht ein Bezugsrecht zu, soweit nicht der Vorstand der Versatel AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in den in 4 Abs. 3 der Satzung der Versatel AG in der Fassung vom 28. Mai 2010 aufgeführten Fällen ausschließen kann. Nach Kenntnis der Bieterin hat der Vorstand der Versatel AG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht. Außerdem ist das Grundkapital der Versatel AG um bis zu EUR ,00, eingeteilt in bis zu auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung der Versatel AG vom 24. April 2007 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung der Versatel AG vom 24. April 2007 von der Versatel AG oder Konzerngesellschaften der Versatel AG im Sinne von 18 AktG, an denen die Versatel AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90% beteiligt ist, bis zum 31. März 2012 begeben bzw. garantiert werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen, soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte eingesetzt werden. Nach Kenntnis der Bieterin hat der Vorstand der Versatel AG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage keinen Gebrauch von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen gemacht. 7.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Versatel-Gruppe Die Versatel AG leitet eine Gruppe von Unternehmen, deren Geschäftsfeld das Angebot von Sprach-, Internet- und Datendiensten für Privat- und Geschäftskunden umfasst. Gegenstand der Versatel AG ist dabei der direkte oder indirekte Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerungen von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Als Zwischenholding der Versatel-Gruppe fungiert die Versatel Holding GmbH, Berlin eine hundertprozentige Tochter der Versatel AG, die an insgesamt 15 Tochter- und Enkelgesellschaften beteiligt ist. Unmittelbare 100%-Tochtergesellschaften der Versatel Holding GmbH sind die Versatel Nord GmbH, Flensburg, die Versatel Süd GmbH, Stuttgart, die Versatel Ost GmbH, Berlin, die Versatel West GmbH, Dortmund, und die Versatel Service GmbH, Düssel

18 dorf. Diese Gesellschaften wiederum halten direkt und/oder indirekt sämtliche Anteile an weiteren operativen Gesellschaften und Beteiligungsholdings der Versatel-Gruppe. Der Versatel Nord GmbH untersteht insbesondere die Versatel Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, der Versatel Süd GmbH die TROPOLYS Service GmbH, Düsseldorf, sowie die Versatel BreisNet GmbH, Freiburg i.br., und der Versatel Service GmbH die TROPOLYS Netz GmbH, sowie die Versatel Immobilien Verwaltungs GmbH, Düsseldorf. Zudem ist sämtlichen Geschäftsbereichen (Nord, Süd, Ost, West sowie BreisNet) je eine eigene Service GmbH & Co. KG jeweils mit Sitz in Düsseldorf zugeordnet, deren Anteile zu 99,9% von der jeweiligen Bereichsgesellschaft und zu 0,1 % von der Versatel Beteiligungs GmbH gehalten werden. Die Versatel AG unterteilt ihre Aktivitäten in die Segmente Geschäftskunden, Wholesale und Massenmarkt (bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2010: Privatkunden). Im Segment Geschäftskunden bietet die Versatel-Gruppe Kommunikationslösungen für große regionale und nationale Unternehmen an. Den Geschäftskunden bietet die Versatel-Gruppe neben Beratungskompetenz ein umfassendes Spektrum von Telekommunikationsprodukten, Sprach-, Daten- und Internetdienstleistungen an. Im Wholesale-Segment werden durch Zusammenschaltungsleistungen für die Durchleitung von Sprach- und Datenvolumen sowie durch die Vermarktung von Anschlüssen und Bandbreitenkapazitäten die Vorteile der eigenen Netzinfrastruktur genutzt. Im Geschäftsbereich Privatkunden lag der Vermarktungsschwerpunkt der Versatel-Gruppe bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2010 auf Telefonie- und Breitbandprodukten für Privatpersonen. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2011 hat die Versatel AG das Segment Massenmarkt geschaffen. Es beinhaltet das frühere Privatkunden-Segment sowie das Geschäft mit kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die von der Versatel-Gruppe mit privatkundenähnlichen Produkten versorgt werden und die bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2010 noch dem Segment Geschäftskunden zugeordnet waren. Im Geschäftsjahr 2010 erzielte der Versatel-Konzern zum 31. Dezember 2010 nach dem Geschäftsbericht 2010 konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von EUR 724,7 Mio. (Geschäftsjahr 2009: EUR 734,8 Mio.). Auf das Segment Geschäftskunden entfielen davon EUR 208,5 Mio. (Geschäftsjahr 2009: EUR 204,9 Mio.), auf das Segment Wholesale EUR 237,2 Mio. (Geschäftsjahr 2009: EUR 207,9 Mio.) und auf das Segment Privatkunden EUR 279,1 Mio. (Geschäftsjahr 2009: EUR 322,1 Mio.). Das Konzernergebnis betrug im Geschäftsjahr 2010 minus EUR 122,0 Mio. (Geschäftsjahr 2009: minus EUR 42,3). Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2011 betrugen die konsolidierten Umsatzerlöse des Versatel-Konzerns EUR 159,7 Mio. (1. Quartal 2010: EUR 186,8 Mio.). Auf das Segment Geschäftskunden entfielen davon EUR 49,6 Mio. (1. Quartal 2010: EUR 50,7 Mio.), auf das Segment Wholesale EUR 46,7 Mio. (1. Quartal 2010: EUR 57,9 Mio.) und auf das Segment Massenmarkt EUR 63,4 Mio. (1. Quartal 2010: EUR 78,2 Mio.). Das Konzernergebnis betrug im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2011 minus EUR 9,0 Mio. (1. Quartal 2010: minus EUR 8,8 Mio.). Im Versatel-Konzern waren zum 31. Dezember Mitarbeiter und zum 31. März Mitarbeiter (jeweils inklusive Auszubildende) beschäftigt. 7.3 Organe Der Vorstand der Versatel AG besteht gegenwärtig aus den folgenden Mitgliedern: Alain D. Bandle (Vorsitzender), Dr. Hai Cheng, Marius Rispeter und Joachim Bellinghoven. Der Aufsichtsrat der Versatel AG besteht gegenwärtig aus den folgenden sechs Mitgliedern: Roland Steindorf (Vorsitzender), Dr. Georg F. Baur, Wolfgang Clement, Adrian Bult, Dr. Wolfgang Kühn und Uwe E. Flach. Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen

19 7.4 Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen Nach den der Bieterin vorliegenden Informationen sind die in Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften Tochterunternehmen der Versatel AG und gelten daher gemäß 2 Abs. 5 WpÜG als mit der Versatel AG gemeinsam handelnde Personen. Nach Kenntnis der Bieterin existieren keine anderen mit der Versatel AG im Sinne von 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen. 7.5 Hinweise auf die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Versatel AG zum Übernahmeangebot Nach 27 Abs. 1 WpÜG haben Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Versatel AG haben diese Stellungnahme jeweils unverzüglich nach Übermittlung der Angebotsunterlage und deren Änderungen durch die Bieterin gemäß 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen. 8. WIRTSCHAFTLICHER UND STRATEGISCHER HINTERGRUND DES ÜBERNAH- MEANGEBOTS Dieses Angebot wird im Zusammenhang mit der Absicht der Bieterin unterbreitet, die Kontrolle über die Versatel AG zu erlangen, und erfolgt auf Grundlage einer am 19. Mai 2011 zwischen der Bieterin und der Versatel AG abgeschlossenen Investorenvereinbarung (das Investment Agreement ), die grundlegende Vereinbarungen und Abreden über eine strategische Partnerschaft, die Transaktionsstruktur des Angebots sowie die zukünftige Corporate-Governance der Versatel AG beinhaltet. Das Investment Agreement beschreibt vor allem die strategischen Ziele der Bieterin in Bezug auf die Versatel AG. Die Bieterin beabsichtigt danach insbesondere, eng mit der Versatel AG zusammenzuarbeiten, um die Versatel AG zu einem infrastrukturbasierten Marktführer zu entwickeln und damit zu dem bevorzugten Netzwerkpartner für Groß- und Geschäftskunden in Deutschland zu werden. Dazu wird die Bieterin die Versatel AG bei der Umsetzung ihrer derzeitigen Strategie unterstützen, insbesondere (i) beim Ausbau des bestehenden Glasfasernetzes, um die Marktposition der Versatel AG weiter zu stärken, (ii) der Entwicklung der Versatel AG zu einem auf der Netzinfrastruktur basierenden Marktführer und zum bevorzugten Netzwerkanbieter für den Massenund Geschäftskundenmarkt für Telekommunikationsdienste in Deutschland, (iii) der Bedienung der in der Zukunft erwarteten steigenden Nachfrage im Massengeschäft nach Netzwerken mit großen Bandbreiten und (iv) beim Ausbau des Produkt- und Serviceangebots im Bereich der Errichtung privater Netzwerke (sog. VPN) für Großkunden. Darüber hinaus wird die Bieterin der Versatel AG ermöglichen, auf die Beratungskompetenz von KKR zuzugreifen, insbesondere in den Bereichen Finanzierung, Entwicklung von Organisationsstrukturen und Technologie

20 9. ABSICHTEN DER BIETERIN IМ HINBLICK AUF DIE ZUKÜNFTIGE GESCHÄFTS- TÄTIGKEIT DER VERSATEL AG UND DER BIETERIN 9.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen Die Bieterin beabsichtigt nicht, die Geschäftstätigkeit der Versatel AG und ihrer Tochtergesellschaften zu verändern. Die Versatel AG und ihre Tochtergesellschaften sollen ihre bisherige Unternehmensstrategie mit ihren bisherigen Produkten als eigenständige Unternehmen fortführen und weiterentwickeln. Insgesamt verfolgt die Bieterin das Ziel, die Versatel AG bei der von ihr gewählten Ausrichtung zu unterstützen. Für den Fall des Vollzugs der Versatel-Aktienkaufverträge ist die Versatel AG aufgrund des dadurch eintretenden Kontrollwechsels verpflichtet, den Inhabern der von der Versatel AG ausgegebenen vorrangig besicherten, variabel verzinslichen Schuldverschreibungen in Höhe von nominal insgesamt EUR 525 Mio. mit einer Laufzeit bis 2014 (die Versatel- Schuldverschreibungen ) die vorzeitige Rückzahlung dieser Schuldverschreibungen zu 101 % des Nominalwerts (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) anzubieten, soweit nicht die Versatel AG selbst ihr Recht ausübt, diese Schuldverschreibungen zu kündigen und zum Nominalwert (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) abzulösen. Aufgrund von Rückkäufen durch die Versatel AG stand nach Kenntnis der Bieterin zum 31. März 2011 noch ein Nominalbetrag von rund EUR 452 Mio. unter den Versatel-Schuldverschreibungen aus. Außerdem ist die Versatel AG im Falle des Vollzugs der Versatel-Aktienkaufverträge verpflichtet, eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von EUR 75 Mio. (die Versatel-Kreditlinie ) aufgrund des eintretenden Kontrollwechsels zurückführen. Nach Kenntnis der Bieterin nimmt die Versatel AG die Versatel- Kreditlinie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage jedoch nicht in Anspruch; es waren von der Versatel-Kreditlinie zum 31. März 2011 lediglich EUR 14,5 Mio. für einen Avalkreditrahmen geblockt. Die von der Versatel AG für die Refinanzierung der Versatel- Schuldverschreibungen nach Kenntnis der Bieterin benötigten liquiden Mittel belaufen sich auf rund EUR 456 Mio. (die Refinanzierung der Versatel-Verbindlichkeiten ). Die Bieterin hat mit der Commerzbank Aktiengesellschaft, London, Vereinigtes Königreich, der Crédit Agricole Corporate & Investment Bank, Paris, Frankreich, der Deutsche Bank AG, London Branch, London, Vereinigtes Königreich und der HSBC Bank plc., London, Vereinigtes Königreich (zusammen die "Kreditgebenden Banken") am 20. Mai 2011 einen Vertrag über einen erstrangigen Kredit (Senior Facilities Agreement) (der Kreditvertrag ) abgeschlossen, der der Versatel AG und einzelnen Tochtergesellschaften der Versatel AG das Recht einräumt, dem Kreditvertrag beizutreten. Im Falle eines solchen Beitritts stehen der Versatel AG für die Refinanzierung der Versatel-Verbindlichkeiten unter dem Kreditvertrag eine Kredittranche A in Höhe von EUR 45 Mio. und eine Kredittranche B2 in Höhe von EUR 320 Mio. zur Verfügung, die von der Versatel AG und einzelnen Tochtergesellschaften der Versatel AG unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden können. Außerdem steht der Bieterin sowie im Falle eines Beitritts zu dem Kreditvertrag der Versatel AG und den Gesellschaften der Versatel-Gruppe ein revolvierender Kredit in Höhe von bis zu EUR 70 Mio. zur Verfügung (der "Revolvierende Kredit"), der zur Finanzierung bzw. Refinanzierung des Umlaufvermögens (working capital) sowie für allgemeine Finanzierungszwecke genutzt werden kann. Darüber hinaus wird die Versatel AG nach Kenntnis der Bieterin vorhandene eigene Liquidität zur Refinanzierung der Versatel-Verbindlichkeiten nutzen. Ausweislich des Berichts der Versatel AG zum ersten Quartal 2011 verfügte der Versatel-Konzern zum Stichtag 31. März 2011 über flüssige Mittel in Höhe von rund EUR 131 Mio

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