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1 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nummer 03 HAGENOWER Kommunalanzeiger Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Frühling Nun ist er endlich kommen doch In grünem Knospenschuh; Er kam, er kam ja immer noch Die Bäume nicken sich s zu. Sie konnten ihn all erwarten kaum, Nun treiben sie Schuss Schuss; Im Garten der alte Apfelbaum, Er sträubt sich, aber er muss. Wohl zögert auch das alte Herz Und atmet noch nicht frei, Es bangt und sorgt; Es ist erst März, Und März ist noch nicht Mai. O schüttle ab den schweren Traum Und die lange Winterruh: Es wagt es der alte Apfelbaum, Herze, wag s auch du. Fontane, Theodor ( ) Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 08. April 2011.

2 Kommunalanzeiger Hagenow 2 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 Haushaltssatzung der Gemeinde Alt Zachun für das Haushaltsjahr Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 40 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -40 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,6 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Alt Zachun, Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. gez. Klemz Haushaltssatzung der Gemeinde Bandenitz für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

3 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, die Einstellung in Rücklagen Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus. die Entnahmen aus Rücklagen Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. die ordentlichen Auszahlungen schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, b) die außerordentlichen Einzahlungen Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann die außerordentlichen Auszahlungen abweichend davon stets geltend gemacht werden. der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gez. Dr. Sänger c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 3.10 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 6.20 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,6 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Bandenitz, Bekanntmachung der Gemeinde Bandenitz über die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A 24 der Gemeinde Bandenitz - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen - in Bandenitz im vereinfachten Verfahren, gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 13 BauGB Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 besteht aus dem ergänzten Teil B - der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sowie der zugehörigen Begründung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandenitz hat ihrer Sitzung am den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A 24 - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen - in Bandenitz mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4 befindet sich südöstlich der Ortslage Bandenitz und nördlich der Autobahn A 24. Die ca. 20,5 ha große Gesamtfläche ist im Norden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. In östlicher Richtung grenzt das Plangebiet an die Gemeindegrenze von Alt Zachun. Im Süden wird das Plangebiet durch die Autobahn A 24 Berlin - Hamburg begrenzt. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A 24 - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen und die Begründung liegen in der Zeit vom bis zum im Amt Hangenow-Land, Bahnhofstraße 25, in Hagenow, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden: Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr aus. Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 zu äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow- Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211, abgegeben werden.

4 Kommunalanzeiger Hagenow 4 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gemäß 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird dar hingewiesen, dass ein Antrag gemäß 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Dr. Sänger Die Anlage zu 6 Gebührenmaßstab/Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich: Krippenkinder Ganztags: 225,0 Teilzeit: 135,0 Halbtags: 125,0 Kindergartenkinder: Ganztags: Teilzeit: Halbtags: 120,0 72,0 65,0 Anlage: Übersichtsplan 3. Lassen Sorgeberechtigte zwei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe 97 % anstatt 100 % zu erheben. Lassen Sorgeberechtigte drei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe 95 % anstatt 100 % zu erheben. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am in Kraft. Bandenitz, gez. Dr. Sänger - DS - Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Bandenitz Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410), in Verbindung mit dem Kindertagesförderungsgesetz vom 1. April 2004 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690, 712) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bandenitz vom folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte vom , die 1. Satzung zur Änderung vom , die 2. Satzung zur Änderung vom sowie die 3. Satzung zur Änderung vom werden wie folgt geändert: Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht des s über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2011 und deren Anlagen

5 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Pamperin Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte vom , die 1. Satzung zur Änderung vom , die 2. Satzung zur Änderung vom , die 3. Satzung zur Änderung vom , die 4. Satzung zur Änderung vom sowie die 5. Satzung vom werden wie folgt geändert. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bresegard bei Picher hat ihrer Sitzung vom die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bresegard b. Picher vom beschlossen. Ziel und Zweck: Übernahme Windeignungsraum Der Beschluss der Aufhebung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. K. Weinreich Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard b. Picher über 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bresegard b. Picher Die Gemeindevertretung Bresegard b. Picher hat ihrer Sitzung am über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bezogen den Geltungsbereich des zustellenden Bebauungsplanes Nr. 2 Sondergebiet Agrarzentrum Niels 1 beschlossen. Ziel und Zweck der Planung: Erweiterung der Biogasanlage Niels 1 Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist somit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. K. Weinreich Die Anlage zu 6 Gebührenmaßstab/Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich: Hortkinder je Platz für 4 Std. 43,85 2. Betreuungsmehrbedarf während der Schulferien bei mehr als 4 bis höchstens 10 Std. zusätzlich 10,80 wöchentlich. 3. Lassen Sorgeberechtigte zwei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe 97 % anstatt 100 % zu erheben. Lassen Sorgeberechtigte drei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe 95 % anstatt 100 % zu erheben. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gammelin, Kebschull - DS - Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Gammelin Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410), in Verbindung mit dem Kindertagesförderungsgesetz vom 1. April 2004 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 396) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Gammelin vom folgende Änderungssatzung erlassen: Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Krams für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

6 Kommunalanzeiger Hagenow 6 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine der Saldo der außerordentlichen Erträge und genehmigungspflichtigen Teile. Aufwendungen Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage Rücklagen der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus. die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffent- das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen lichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. 2. im Finanzhaushalt schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der der Saldo der ordentlichen Ein- und Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen abweichend davon stets geltend gemacht werden. die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gez. Gotham c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 5.30 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein-/Auszahlungen Einladung aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hoort 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. am um Uhr Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hoort statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Bericht der in über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung zur Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Feldmann in 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Groß Krams, 1. März Einwohnerversammlung der Gemeinde Hoort Alle Einwohnerinnen und Einwohner aus Hoort und Neu Zachun sind zu einer Einwohnerversammlung Dies und Das für jeden was am 08. April 2011 um Uhr in die Gaststätte Hoorter Krug eingeladen. gez. Feldmann in

7 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Stellenausschreibung der Gemeinde Hoort Die Gemeinde Hoort sucht für eine unbefristete Stelle eine/einen Gemeindearbeiterin/Gemeindearbeiter Arbeitszeit 30 Std./Woche - flexibel b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Das Aufgabengebiet umfasst: Pflege der gemeindlichen Flächen Instandhaltung und Pflege der Gemeindegebäude und des Inventars Winterdienst Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen Vor- und Nachbereitung von Gemeindeveranstaltungen 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen Voraussetzung: die ordentlichen Auszahlungen Führerschein für PKW (Kl. B), der Saldo der ordentlichen Ein- und Motorsägenschein, Auszahlungen 3.60 handwerkliches und gärtnerisches Geschick b) die außerordentlichen Einzahlungen selbstständige Arbeitsweise die außerordentlichen Auszahlungen Gehalt: nach Vereinbarung der Saldo der außerordentlichen Ein- und Beginn: 01. April 2011 Auszahlungen Unterlagen: Lebensl mit Lichtbild und Zeugnisse c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Die Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte mit dem Vermerk Bewerbung als Gemeindearbeiter, Gemeindearbeiterin bis zum 25. März 2011 an das Amt Hagenow-Land, SB Personalwesen die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Bahnhofstraße 25 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Hagenow die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Einwohnerversammlung in Moraas Am 21. März um Uhr findet die diesjährige Einwohnerversammlung im Sportlerheim statt. Themen sind neben allgemeinen Informationen unter anderem: - Haushaltslage der Gemeinde und deren Entwicklung - Erfüllung der Aufgabenstellung aus der Einwohnerversammlung Informationen der Ausschussvorsitzenden der gemeindlichen Ausschüsse Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind recht herzlich eingeladen. gez. Quast Haushaltssatzung der Gemeinde Moraas für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,6 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Moraas,

8 Kommunalanzeiger Hagenow 8 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. gez. Quast Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Picher am um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Picher statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Bericht des s über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2011 des Abwasserentsorgungsbetriebes Picher 8. Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2011 und deren Anlagen Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Beschlussfassung über die Kündigung bestehender Wartungsverträge für gemeindliche Gebäude gez. Christ Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger durch öffentliche Auslegung der Satzung zur 1. Änderung der Abrundungssatzung nach 34 BauGB der Gemeinde Picher für den Ortsteil Picher gemäß 3 Abs. 1 BauGB Die Gemeindevertretung Picher hat mit Beschluss vom den Entwurf in der Fassung vom Januar 2011 zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Picher über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Picher nach 34 BauGB mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit vom bis zum im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße Hagenow während der Dienststunden: Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr im Raum 212 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow- Land abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Picher, den gez. D. Christ Haushaltssatzung der Gemeinde Pritzier für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 1. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

9 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 Rücklagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung die Einstellung in Rücklagen ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit die Entnahmen aus Rücklagen Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen liegt zu jedermanns 2. im Finanzhaushalt Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage a) die ordentlichen Einzahlungen der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, die ordentlichen Auszahlungen Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus. der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen b) die außerordentlichen Einzahlungen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffent- die außerordentlichen Auszahlungen lichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 7.10 der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gez. Hamann d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 350 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,96 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Pritzier, Die Gemeindevertretung der Gemeinde Redefinhat am in ihrer öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 61/07/11 Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße vom bis zum vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist dargestellt. 2. Die Verwaltung wird betragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Beschluss-Nr. 62/08/11 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße 1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße gemäß 10 BauGB als Satzung. Die Begründung, einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden gebilligt. 2. Die Verwaltung wird betragt, für den Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße der Gemeinde Redefin die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Nach erteilter Genehmigung ist der Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

10 Kommunalanzeiger Hagenow 10 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 Beschluss-Nr. 58/04/11 a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Redefin 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden sowie Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist dargestellt. Erträge 2. Die Verwaltung wird betragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen Kenntnis zu setzen. c) das Jahresergebnis vor Veränderung der gez. R. Böbel Rücklagen in die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen 3.30 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Einladung zur Einwohnerversammlung Auszahlungen 8.30 b) die außerordentlichen Einzahlungen mit dem Thema die außerordentlichen Auszahlungen Dezentrale Abwasserentsorgung der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Gemeinde Setzin möchte alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, welche bis dato nicht zentral an die Abwasserkanalisation Hagenow angeschlossen wurden, recht herzlich zu einer die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Informationsveranstaltung zur dezentralen Abwasserentsorgung Investitionstätigkeit einladen! d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90 am Mittwoch, um Uhr im Gemeindehaus die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90 Setzin der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Themen: Finanzierungstätigkeit 1. Gesetzliche sowie zeitliche Vorgaben für den zukünftigen festgesetzt. Betrieb von Kleinkläranlagen bzw. von abflusslosen Sammelgruben. 2. Erläuterungen zum Neufeststellungsverfahren der Trinkwasserschutzzonen im Zusammenhang der künftigen Abwasserentsorgung im Bereich Setzin-Siedlung. Gäste: Herr Söhner: Untere Wasserbehörde - Landkreis Ludwigslust Herr Flaig: Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden Nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich zu informieren und um Fragen zu stellen. Herr Söhner sowie Herr Flaig sind bei der Antragstellung zum Betrieb von dezentralen Anlagen auch Ihre künftigen Ansprechpartner! gez. Marco Haurenherm Haushaltssatzung der Gemeinde Setzin für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

11 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow 7 2. im Finanzhaushalt Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsvorvorjahres betrug der Saldo der ordentlichen Ein- und Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt b) Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen 9.50 und zum des Haushaltsjahres die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Setzin, Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen genehmigungspflichtigen Teile. aus Investitionstätigkeit Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus. die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffent- festgesetzt. lichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. 2 schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. gez. Haurenherm 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. Haushaltssatzung der Gemeinde Strohkirchen für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 350 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Strohkirchen, Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus.

12 Kommunalanzeiger Hagenow 12 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. gez. Romanowski in 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Strohkirchen vom Artikel II Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt zum in Kraft. Strohkirchen, gez. Romanowski in - DS - Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410), in Verbindung mit dem Kindertagesförderungsgesetz vom 1. April 2004 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 396) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Strohkirchen vom folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte vom , die 1. Änderung der Satzung , die 2. Änderung der Satzung vom , die 3. Änderung der Satzung vom sowie die 4. Änderung der Satzung vom werden wie folgt geändert: Die Anlage zu 6 Gebührenmaßstab/Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich: Krippenkinder Ganztags: 200,92 EUR Teilzeit: 120,55 EUR Halbtags: 112,21 EUR Kindergartenkinder: Ganztags: Teilzeit: Halbtags: Hortkinder Ganztags: Teilzeit: 2. Betreuungsmehrbedarf während der Schulferien bei mehr als 6 bis höchstens 10 Std. zusätzlich 31,4 wöchentlich. 111,24 EUR 66,74 EUR 62,37 EUR 84,79 EUR 50,87 EUR 3. Lassen Sorgeberechtigte zwei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe 97 % anstatt 100 % zu erheben. Lassen Sorgeberechtigte drei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe 95 % anstatt 100 % zu erheben. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz am um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Warlitz statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung 2. Bericht des s über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Beschlussfassung über die Erweiterung des Gemeindehauses in Goldenitz 6. Beschlussfassung zur Sanierung des Gemeindehauses Warlitz und Ausbau einer Heimatstube 7. Beschlussfassung Haushaltssicherungskonzept Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2011 und deren Anlagen Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Holm Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses am um Uhr. Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land statt.

13 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung des Amtsausschusses 4. Einwohnerfragestunde 5. Bericht der Amtsvorsteherin und des LVB 6. Bericht des Amtswehrführers 7. Beschlussfassung über den Vertrag zur Einrichtung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes Nicht öffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten gez. Wolf Amtsvorsteherin Fischereischeinprüfungen Die nächsten Fischereischeinprüfungen finden am und am um Uhr in der Berufsbildungsstätte START GmbH, Dr.-Raber-Straße 2, Hagenow statt. Die Anmeldung zur Prüfung ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Amt Hagenow-Land einzureichen ( 2 Abs. 2 Satz 1 FschPrVO). Hagenow, den gez. Wolf Amtsvorsteherin Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 14, VKE 7 von der Anschlussstelle Ludwigslust Süd bis zum Autobahnkreuz Schwerin von km bis km im Amt Grabow, in der Stadt Ludwigslust, im Amt Ludwigslust-Land, im Amt Neustadt-Glewe, im Amt Hagenow-Land, im Amt Stralendorf, im Amt Banzkow, im Amt Plau am See, im Amt Crivitz, in der Stadt Parchim, im Amt Röbel-Müritz und im Amt Malchow Das Straßenbauamt Schwerin hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen beansprucht: Amt Hagenow-Land Gemeinden Moraas: Gemarkung Moraas Gemeinde Strohkirchen: Gemarkung Strohkirchen Gemeinde Picher: Gemarkungen Picher, Jasnitz Gemeinde Bresegard bei Picher: Gemarkung Bresegard Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 14. März 2011 bis zum 13. April 2011 im Amt Hagenow-Land (im Bauamt), Bahnhofstraße 25 in Hagenow während der Dienststunden Montag 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Dienstag 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 8.30 Uhr Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltverträglichkeitsstudie liegt in der Zeit vom 14. März 2011 bis zum 13. April 2011 im Amt Ludwigslust-Land, im Bauamt, Wöbbeliner Straße 5 in Ludwigslust während der Dienststunden Montag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Dienstag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch 8.00 Uhr Uhr Donnerstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 9.00 Uhr Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Abl der Auslegungsfrist, das ist bis zum 27. April 2011, beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V, Erich-Schlesinger- Straße 35 in Rostock oder beim Amt Hagenow-Land (im Bauamt), Bahnhofstraße 25 in Hagenow oder beim Amt Ludwigslust-Land, im Bauamt, Wöbbeliner Straße 5 in Ludwigslust Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Abl dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Abl dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 17a Nr. 7 Satz 2 Bundesfernstraßengesetz). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung des Planes. 3. Die Anhörungsbehörde kann eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 17a Nr. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG M-V). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

14 Kommunalanzeiger Hagenow 14 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 9Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach 9aBundesfernstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorksrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 9a Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz). 8. Da das Verfahren UVP-pflichtig ist, wird dar hingewiesen, - dass die für das Verfahren zuständige Behörde das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg- Vorpommern und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern ist, - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch den Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, - dass die ausgelegten Planunterlagen die nach 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. 9 Abs. 1 UVPG ist. gez. Wolf Amtsvorsteherin Bekanntmachung des Bergamtes Stralsund vom Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans des Vorhabenträgers WINGAS GmbH & Co. KG Friedrich-Ebert-Straße Kassel E.ON Ruhrgas AG Huttropstraße Essen Gasunie Ostseeanbindungsleitung GmbH Pelikanplatz Hannover zum Vorhaben Bau und Betrieb der Norddeutschen Erdgas-Leitung (NEL), Abschnitt Mecklenburg-Vorpommern liegt jeweils in der Zeit vom bis jeweils im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten im: Amt Lubmin, Geschw.-Scholl Lubmin Bauamt Weg 15 Amt Züssow, Pommersche Gützkow Bürgerbüro Gützkow Straße 27 Amt Landhagen, Th.-Körner Bauamt Straße 36 Neuenkirchen Hansestadt Greifswald, Gustebiner Greifswald Stadtbauamt Wende 12 Amt Demmin-Land, Goethestraße Demmin Amtsgebäude Amt Peenetal/Loitz, Lange Straße Loitz Bauamt Stadt Dargun, Platz des Dargun Bauamt Friedens 6 Hansestadt Demmin, Markt Demmin Haus II Amt Gnoien, Teterower Gnoien Bauamt Straße 11a Amt Mecklenburg. von-pentz-allee Teterow Schweiz, Bauamt Amt Krakow am See, Markt Bauamt Krakow am See Amt Güstrow-Land, Haselstraße Güstrow Bauamt Amt Tessin, Hauptamt Alter Markt Tessin Amt Banzkow, Schulsteig Banzkow Bauamt Amt Crivitz, Bauamt Amtsstraße Crivitz Amt Goldberg- Lange Straße Goldberg Mildenitz, Bauamt Amt Parchimer Walter-Hase Parchim Umland, Bauamt Straße 42 Amt Sternberger Amt Markt Sternberg Seenlandschaft Amt Hagenow-Land Bahnhofstraße Hagenow Amt Boizenburg-Land, Fritz-Reuter Bauamt Straße 3 Boizenburg/Elbe Stadt Boizenburg/Elbe, Kirchplatz Bürgerbüro Boizenburg/Elbe Amt Stralendorf, Dorfstraße Stralendorf Bauamt Amt Wittenburg, Molkereistraße Wittenburg Bauamt Amt Wöbbeliner Ludwigslust-Land Straße 5 Ludwigslust Amt Zarrentin, Bauamt Kirchplatz Zarrentin Amt Grabow, Am Markt Grabow Bürgerbüro sowie nach vorheriger Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme aus. Gemäß 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG M-V gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Picher für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Schulzweckverbandes vom 21. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

15 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 Erträge wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine der Saldo der außerordentlichen Erträge genehmigungspflichtigen Teile. und Aufwendungen Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage Rücklagen der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus. die Einstellung in Rücklagen Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die Entnahmen aus Rücklagen dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffent- das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen lichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. 2. im Finanzhaushalt schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der der Saldo der ordentlichen Ein- und Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Auszahlungen Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann b) die außerordentlichen Einzahlungen abweichend davon stets geltend gemacht werden. die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gez. Christ Verbandsvorsteher c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 5 Verbandsumlage Die Verbandsumlage pro Schüler wird festgesetzt 1.10 Grüße zum Frauentag Werte Frauen der Gemeinde Picher-Jasnitz Auch im Jahr 2011 wollen wir wieder in unserer Gemeinde den Internationalen Frauentag würdig begehen. Wie laden alle Frauen und Mädchen der Gemeinde zu einer Feier am Sonnabend, dem 12. März 2011 um Uhr ins Gemeindehaus Picher herzlich ein. Wir beginnen mit einer gemeinsamen Kaffeetafel und danach überlassen wir dem Musiker die musikalische Unterhaltung, die aus einem bunten Mix von Disco, über Rock und Pop bis zum Schlager und Volksmusik besteht. (Wie von den Frauen gewünscht). Ca. um Uhr gibt es ein Abendessen und gegen Uhr wollen wir die Frauentagsfeier ausklingen lassen. Ein Unkostenbeitrag von 5,00 Euro wird auch in diesem Jahr wieder erhoben. Ihre Teilnahme melden Sie bitte bis zum 07. März 2011 im Gemeindebüro, Tel oder persönlich von 8.00 Uhr Uhr an. Wir freuen uns Ihr Kommen und wünschen Ihnen viel Spaß und gute Unterhaltung. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Vollzeitäquivalente (VzÄ). Picher, den gez. Christ gez. Wendig Vors. Kulturkommission 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Picher,

16 Kommunalanzeiger Hagenow 16 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 Kunterbunte Ferienangebote in Kuhstorf Die Schule ist schon wieder in vollem Gange, aber im Jugendclub Kuhstorf spricht man noch gern von den erlebnisreichen Winterferien. Ein bunter Mix aus künstlerischen, sportlichen und praktischen Veranstaltungen wurde den Kindern und Jugendlichen geboten. Mit Porzellanmalerei begann der Ferienspaß. 10 Kinder suchten geeignete Motive und gestalteten phantasievoll Tassen und Teller. Da Kinder und Jugendliche ein natürliches Bedürfnis nach Bewegung haben, boten wir auch in den Ferien verschiedene sportliche Aktivitäten an. So ging es gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Betreuern aus den Gemeinden Pätow, Goldenitz, Bresegard, Moraas und Strohkirchen nach Adendorf zum Eislen. Die Halle war mäßig gefüllt, so dass die Kinder und Jugendlichen viel Raum zum Austoben hatten. Auch der Bowlingnachmittag fand großen Anklang. Von den Kindern bis zu den Erwachsenen kämpfte jeder der 18 Teilnehmer um die höchste Punktzahl. Ein schönes Angebot war das Zubereiten von Mittagssnacks. Aus frischen Zutaten wurden leckere Mahlzeiten gezaubert und anschließend in gemütlicher Runde verspeist. Wie in einer Großfamilie, so der Kommentar der Kinder. Die Renovierung der Küche im Jugendclub war ein weiteres Highlight. 10 fleißige Helfer waren 2 volle Tage im Einsatz. Da wurden Wände gestrichen, Schränke gepeppt und neu dekoriert. Die Ideen der Kinder waren toll, und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Geselligkeit kam trotzdem nicht zu kurz. In den Pausen wurde gemeinsam gegessen, neue Pläne geschmiedet und ein kleines Fußballmatch veranstaltet. Eine Fahrt nach Schwerin war der Abschluss der Ferienangebote. Shopping und Kino, für die 10 Kinder und Jugendlichen ein willkommener Zeitvertreib. Die nächsten Ferien stehen bald vor der Tür. Dann soll es wieder ein abwechslungsreiches Programm geben. Auch außerhalb der Ferien lässt sich einiges die Beine stellen. Kommt vorbei, bringt Ideen und Vorschläge mit, und wir organisieren gemeinsam attraktive Freizeitangebote. Andrea Gondek Jugendclub Kuhstorf

17 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Groß Krams, anlässlich der Fertigstellung der umfangreichen Umbauarbeiten im Gemeindehaus, lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner zur feierlichen Eröffnung am ein. Um Uhr beginnt die Eröffnung mit einem Rundgang durch die Räumlichkeiten Ab Uhr gibt es Wildschwein vom Spieß, anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen mit musikalischer Umrahmung. gez. Gotham

18 Kommunalanzeiger Hagenow 18 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 April Feuerwehr zu verken! 1. ab Uhr Blutspenden in der Grundschule Uhr Amtsausscheid der FFW in Picher Uhr Gründonnerstag Andacht in der Kapelle Bakendorf Uhr Gottesdienst zum Karfreitag in der Kirche zu Gammelin Uhr Osterfeuer dem Dorfplatz Gammelin Uhr Andacht zur Osternacht in Gammeliner Kirche mit Te 28. Baum des Jahres wird von Grundschülern gepflanzt 30. Tanz in den Mai im Hahn Mai 7. ab ca Uhr Mitternachtsl in Schwerin Anmeldungen bei Frau Steinhauer, Mühlenbecker Weg Uhr Oma - Opa - Tag in der Grundschule Berufsfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehr Uhr Fest für die Ehrenamtlichen der Kirchgemeinde in Kothendorf Uhr Musik zum Jubilate-Sonntag in der Kapelle Bakendorf Juni MAGIRUS-DEUTZ DIESEL Leistung kw K 129/2650 Hubraum ccm Tag der ersten Zulassung gefahrene km Sitzplätze 9 (einschließlich Führerplatz) Lichtmast u. s. Extras TÜV-AU 2/2012 Preis VHB FW Pritzier Tel. 0173/ Kamerad Kubitza 0172/ Kamerad Witt Rainer Hamann Jahresplanung 2011 der Gemeinde Gammelin mit dem Ortsteil Bakendorf Folgende Termine finden zu festen Zeiten statt: Erster Donnerstag im Monat gemeinsames Kaffeetrinken der Senioren im Gemeindehaus Gammelin Jeweils dienstags trifft sich der Chor im Pfarrhaus Gammelin zur Probe Jeden letzten Mittwoch im Monat Uhr Frauengesprächskreis im Pfarrhaus Gammelin März Uhr Jahreshauptversammlung des Fördervereins der FFw Uhr Jahreshauptversammlung der FFw 26. Tag der offenen Tür der Grundschule Kirchentag in Dresden (Anmeldungen bei der Pastorin) 1. Kinder- und Sportfest in der Grundschule Uhr Pfingstmontag Gottesdienst in der Kapelle Hülseburg 23. Fahrt der Senioren nach Ribnitz-Damgarten Uhr Johannisfest in Parum Uhr Schulfest des Fördervereins der Grundschule Gammelin Projektwoche Das Leben im Mittelalter Grundschule Ende Juni/Anfang Juli wird die Sommerausstellung in der Kirche Gammelin eröffnet 4. Juli August Sommerferien Juli Uhr Eröffnung Sommerausstellung in der Kirche in Gammelin JFW-Zeltlager in Schlowe Kinderfreizeit in Dreilützow Anmeldungen bei Frau Liefert Uhr Goldene Konfirmation Kirche Gammelin Uhr Spirit of Bras Bläsermusik in der Kapelle Bakendorf August 13. Einschulung - Schulanfang Uhr Orgelkonzert in der Kirche Warsow September Uhr 4. Heidel durch die Viezer Heide (genauer Termin noch unklar) Jahre FFW Gammelin, Tag der offenen Tür abends Tanz im Zelt Uhr Gottesdienst zu Erntedank in Warsow Oktober Uhr O-Marsch der Jugend-FFW in Gammelin Gammelin verreist ins Blaue (Ziel wird zur Zeit noch ausgesucht) Anmeldungen bei Hansi Quente oder Jörg Jakob

19 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr Kommunalanzeiger Hagenow November Frauenrüstzeit in Boltenhagen (Anmeldungen bei der Pastorin) 5. Schlachtefest im Hahn Uhr Martinsfest Uhr Gottesdienst zum Advent mit anschließendem Adventsmarkt um das Backhaus Dezember 1. Weihnachtsfeier der Senioren Uhr Weihnachtsfeier der FFW Uhr Musik zum Advent in der Kirche Warsow Uhr Gottesdienst in Gammelin mit Krippenspiel Uhr Gottesdienst in Bakendorf mit Chor Januar Uhr Tannenbaumverbrennen in Bakendorf Februar Uhr Gemeinderaum Zusammentreffen zur Jahresplanung Uhr Fasching im Hahn Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Hülseburg und Presek, zum Thema: Mein Haus -Meine Heizung -Meine Kosten berät Herr Wilfarth, Mitarbeiter der Neuen Verbraucherzentrale Schwerin, Sie in Einzelgesprächen am Samstag, ab Uhr im Gemeindehaus Hülseburg. Bitte bringen Sie die notwendigen Unterlagen zu Ihren derzeitigen Heizkosten zur Beratung mit. Mit freundlichem Gruß Brigitte Wolf in Einladung zur Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Strohkirchen AWO-Kindertagesstätte Picher lädt ein An jedem dritten Donnerstag im Monat lädt die Kindertagesstätte Fuchsberg alle interessierten Eltern mit ihren Babys ab 9.00 Uhr zu einem Besuch unserer Krabbelgruppe ein. Dieses Angebot wird von den Muttis und auch Vatis gern angenommen. Sie können so Kontakte zu anderen Eltern nehmen, Erfahrungen austauschen, und haben die Möglichkeit, unsere Einrichtung, die anderen Kinder und auch die Erzieherinnen der Einrichtung kennen zu lernen. Außerdem erhalten sie einen kleinen Einblick in unseren Tagesabl. Während die Kleinsten schon mal die neue Umgebung erforschen, nutzen die Eltern die Gelegenheit miteinander und auch mit den Erzieherinnen ins Gespräch zu kommen. Wir, die Erzieherinnen der AWO-Kindertagesstätte Picher, freuen uns sehr über den regen Besuch in unserer Krabbelgruppe und stehen den Eltern gern mit Rat und Tat zur Seite. Wir möchten die Eltern umfangreich informieren und ihnen so bei der späteren Auswahl einer geeigneten Kita für ihr Kind helfen. Einige unserer ehemaligen Krabbelkinder konnten wir inzwischen als Krippen- bzw. Kindergartenkinder in unsere Einrichtung nehmen. Wir wünschen uns, dass unsere Krabbelgruppe auch weiterhin rege genutzt wird und laden daher alle Eltern der Gemeinde und umliegender Orte sehr herzlich dazu ein. Team der AWO-Kita Picher Hiermit möchte ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft mit Partner recht herzlich zur Hauptversammlung am Samstag, dem um Uhr den Saal des Dorfgemeinschaftshauses Strohkirchen einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Kontrolle der Beschlussfähigkeit 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 3. Kassenprüfungsbericht 4. Entscheidung zum Antrag Änderung Pachtvertrag Jagdrevier II 5. Entscheidung zum Antrag über vorfristige Verpachtung der Jagdreviere I und II 6. Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte 4 und 5 7. Beschlussfassung über Auszahlung der Pachtanteile 8. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission 9. Sonstiges Im Anschluss gibt es ein gemütliches Beisammensein. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Mit freundlichen Grüßen Harry Ahlers Einladung der Jagdgenossenschaft Kirch Jesar Am 02. April 2011 findet in der Gaststätte Peters die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Kirch Jesar um Uhr statt. Dazu sind alle Landeigentümer der Gemeinde recht herzlich einladen. Tagesordnung 1. Eröffnung u. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bericht des Vorstandes 5. Finanzbericht 6. Bericht der Rechnungsprüfer 7. Diskussion 8. Entlastung des Vorstandes 9. Kandidatenvorschläge für die Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes 10. Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes 11. Schlusswort des Vorstandsvorsitzenden gez. Mentzel Vorsitzender

20 Kommunalanzeiger Hagenow 20 Jahrgang 17 Freitag, den 11. März 2011 Nr. 03 Jagdgenossenschaft Redefin Einladung zur Mitgliederversammlung Die Jagdgenossenschaft Redefin lädt zur Mitgliederversammlung am Freitag, dem um Uhr in das Landgasthaus Schwedt ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Entlastung des alten Vorstandes 5. Wahl des neuen Vorstandes 6. Schlusswort des Jagdvorstehers gez. Theuerk Jagdvorsteher Termine der Kirchgemeinden Gammelin-Warsow/Parum Gottesdienste: Sonntag, Uhr Sukow bei Plate, GD anlässlich der Besuchswoche des Bischof Sonntag, Uhr Parum, Pfarrhaus Sonntag, Uhr Gammelin, Pfarrhaus Sonnabend, Uhr Warsow, Pfarrhaus Christenlehre 5./6. Klasse Sonnabend, 2. 4., Uhr Parum Junge Gemeinde Freitag, 14-tägl Uhr in Gammelin Frauenkreis Warsow jeden zweiten Mittwoch im Monat, Uhr, Pfarrhaus Warsow Frauenkreis Gammelin jeden letzten Mittwoch um Uhr im Pfarrhaus HAGENOWER Kommunalanzeiger Das amtliche Bekanntmachungs- und Informationsblatt erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Auflagenhöhe: Herausgeber: Amt Hagenow Land, Bahnhofstraße 25, Hagenow, Tel.: 03883/61070, Fax: 03883/610735, Satz und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, Sietow, Tel.: /57 90, Fax: , info@wittich-sietow.de Zustellung: MZV-Meckl. Zeitungsvertriebs GmbH, Gutenbergstr. 1, Schwerin Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsvorsteher. Verantwortlich für den außeramtl. und Anzeigenteil: H.-J. Groß, Geschäftsführer.. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c- Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen treten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungsund Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

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