Multinationale Unternehmungen: Chance oder Gefahr für die Menschenrechte?
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- Klaudia Becker
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1 Forum NSW/RSE Bern, Multinationale Unternehmungen: Chance oder Gefahr für die Menschenrechte? Florian Wettstein Institut für Wirtschaftsethik Universität St. Gallen
2 Wieso Business and Human Rights? Traditionelle Sichtweise Menschenrechte binden Staaten, nicht Unternehmungen Unternehmungen nur mit indirekten Menschenrechtspflichten Neue Sichtweise Traditionelle Sichtweise stösst an Grenzen Steigende Relevanz von Unternehmungen (Verletzung, Schutz und Realisierung) Staaten stossen an Grenzen bei der Regulierung Regulierungslücken Steigende Macht Politisierung der Unternehmung Führt zur Forderung nach direkten Menschenrechtspflichten
3 Business and Human Rights : Anfänge und Grundausrichtung der Diskussion Ursprünge der Debatte Reichen bis in die 70er zurück: z.b. UN Draft Code Aber: richtig lanciert in den 90er Jahren Unter Eindrücken und Einflüssen von Apartheid Südafrika Sweatshop Debatte Ölförderung in Nigeria
4 Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmungen Menschenrechtsverletzungen Direkt Indirekt Inkl. Lieferkette
5 Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmungen: «Complicity» Direct Complicity (direkte Beihilfe) direkte Involvierung Indirect Complicity (indirekte Beihilfe) indirekte Ermöglichung ("facilitation") Beneficial Complicity Profitieren von Menschenrechtsverletzungen Silent Complicity Passivität gegenüber Menschenrechtsverletzungen im eigenen Einflussbereich A company is aware that human rights violations are occurring, but does not intervene with the authorities to try and prevent or stop the violations. (International Human Rights Council, 2002) à Oft verbunden mit "Business as usual" in volatilen Kontexten
6 Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmungen: direkt und indirekt Ruggie, J. G Just Business, p. 27 6
7 Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmungen: Regionen Ruggie, J. G Just Business, p. 24 7
8 Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmungen: Sektoren Ruggie, J. G Just Business, p. 25 8
9 Accountability: Soft Law UNO Global Compact erfolgreichste Soft-law Initiative im Bereich CSR Zwei Menschenrechtsprinzipien Kritikpunkt: Freiwilligkeit; zweifelhafter Impact UNO Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011 einstimmig vom HR Council erlassen Unverbindlich, aber nicht freiwillig i.e.s. Drei Pfeiler: protect, respect, remedy Staaten mit primärer Schutzpflicht Gesetze, Regulierung, admin. Prozesse Politikkohärenz; Gap-Analysen; NAP Unternehmen mit menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht ( due diligence ) Risikoperspektive: Sprache der Unternehmungen Impact-Assessments; Reporting; Massnahmen zur Wiedergutmachung und zur Prävention
10 Accountability: Nationale Gesetzgebung Menschenrechtsklagen Problem bei Verstössen: Gesetzgebung/-durchsetzung im Gastland oft schwach Keine internationale Gerichtsbarkeit Konzernstrukturen: eigenständige Niederlassungen ( corporate veil ) Antwort: Klagen gegen Mutterhaus im Sitzland Ausloten der extraterritorialen Wirkung nationalen Rechts Umgehung des corporate veil Möglichkeiten Haftungsrecht, Strafrecht Spezifische Vehikel: z.b. ATCA Aktuelle Entwicklungen Supreme Court Verdikt: Kiobel Ausweichen auf Alternativen: Europa; Truth in Advertising Act Kaum Präzedenzfälle; oft Beilegung (Wiwa v Shell: 18 Mio)
11 Accountability: Nationale Gesetzgebung Konzernverantwortungsinitiative Zielt auf rechtliche Verbindlichkeit von Pfeiler 2 und 3 der UNO Leitlinien Verbindliche Sorgfaltspflicht (Due Diligence) Petition zur verbindlichen Sorgfaltspflicht haarscharf abgelehnt Ähnliche Bestrebungen in Frankreich; EU Konzernhaftung bei Verstössen durch ausl. Niederlassungen piercing the corporate veil Bezieht sich nur auf kontrollierte Unternehmungen Einschätzung Chancen intakt Sorgfaltspflicht wird kommen; Haftungsbestimmung als Zankapfel Haftungswelle? Abwanderung? Aber: Flickenteppich
12 Accountability: Treaty -Diskussion Vorstoss im UNO Menschenrechtsrat Vorstoss Equadors/Süd Afrikas zu verbindlichem Völkervertrag Open-ended intergovernmental working group Mandat: to elaborate an international legally binding instrument to regulate, in international human rights law, the activities of transnational corporations and other business enterprises Argumente dagegen Die Diskussion hatten wir schon einmal: UN Draft Norms Ruggie: lenkt Staaten von der Implementierung der Leitlinien ab Zeithorizont Konsensfähigkeit Argumente dafür Track record freiwilliger Initiativen Level playing field Gedanke Verbindlicher Minimalstandard anstatt Stückwerk
13 Verhältnis zu Corporate Social Responsibility (CSR) BHR und CSR Parallele Entwicklung der beiden Diskurse BHR v.a. als rechtlicher Diskurs Menschenrechte mit marginaler Rolle in konventionellen CSR Diskursen Verantwortung jenseits des Rechts Politisches Rollenverständnis 5 Kernvorteile der BHR Diskussion Fokus: Menschenrechte als Rahmen vs. Beliebigkeit bei den Themen Normative Verbindlichkeit: Menschenrechtspflichten vs. nice to have Implementierung: Kerngeschäftsprozesse vs. Zusatz Accountability/Durchsetzung: Verstärkte Rolle des Rechts im Menschenrechtsdiskurs (lokal und international) Ownership : Staat ist direkt involviert, nicht an der Seitenlinie CH: Nationaler Aktionsplan
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