Bauplatz. Flurstücks Nr.1544 Gemeinde Frittlingen. Lageplan und / oder Fotos. Adresse. Die genaue Adresse des Grundstücks erhalten Sie vom Anbieter

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1 LEADER-Flächenmanagement Bärenthal Buchheim Denkingen Frittlingen Irndorf Kolbingen Renquishausen Bauplatz Flurstücks Nr.1544 Gemeinde Frittlingen Lageplan und / oder Fotos Adresse Die genaue Adresse des Grundstücks erhalten Sie vom Anbieter Kontakt Eigentümer Adresse: Karl Ganter Erbengemeinschaft Agnes Faulhaber Spechtweg Herrenberg / kum.ganter@arcor.de oder Vermittlung über Gemeinde* * Die Gemeinde gibt die Daten des Kaufinteressenten an den Eigentümer weiter, der sich dann direkt mit dem Interessenten in Verbindung setzt.

2 LEADER-Flächenmanagement Bärenthal Buchheim Denkingen Frittlingen Irndorf Kolbingen Renquishausen Objektdaten Kaufpreis: Grundstücksfläche: Verfügbar ab: Art der baulichen Nutzung: Bebauungsplan: Grundflächenzahl (GRZ): 0,4 Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8 auf Anfrage m² Gesamt sofort Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Auf der Kälberweide Zahl der Vollgeschosse: Max. II TH 5,0 FH 9,0 Dachform / Dachneigung: SD, PD, FD, 0 38 Haustyp: Einfamilienhaus (freistehend) Doppelhaushälfte Reihenhaus Mehrfamilienhaus Flächenbeschreibung Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsende innerhalb des Bebauungsplanes Auf der Kälberweide und liegt idyllisch in leichter Hanglage zwischen altem Baumbestand. Die Fläche bietet Platz für bis zu 4 Einfamilienhäuser und ist bisher nur teilweise erschlossen. Ein Erschließungskonzept ist vorhanden (siehe Anhang)

3 Gemeinde Frittlingen Städtebaulicher Entwurf Flurstück 1544 Erbengemeinschaft Agnes Faulhaber Stand

4 2 Auftraggeber: Erbengemeinschaft Agnes Faulhaber Herr Karl Ganter Spechtweg Herrenberg Projektbearbeitung: Landschaftsarchitektur Stadtentwicklung Umweltplanung Johann Senner, Freier Landschaftsarchitekt BDLA,SRL Sabine Geerds, Dipl.-Ing. (FH) Stadt- und Regionalplanung Breitlestr Überlingen Tel / , Fax / info@planstatt-senner.de Proj. Nr. 1895

5 3 Inhalt: 1. Erläuterungstext AUFGABENSTELLUNG LAGE DES PLANGEBIETES RECHTSVERBINDLICHER BEBAUUNGSPLAN PLANGEBIET HEUTE - BESTAND ENTWURFSVARIANTEN ANLAGEN... 11

6 4 1. ERLÄUTERUNGSTEXT 1.1 AUFGABENSTELLUNG Die Eigentümer sind an einer Vermarktung des Grundstücks Flurstück 1544, Gemarkung Frittlingen interessiert. Um möglichen Kaufinteressenten zeigen zu können, wie sich eine Bebauung darstellen könnte sind Bebauungskonzepte in verschiedenen Varianten zu erstellen. 1.2 LAGE DES PLANGEBIETES Das Grundstück befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde Frittlingen. Es liegt idyllisch in leichter Hanglage und wird in Teilen geprägt durch alten Baumbestand. Das Gelände fällt nach Nordwesten zur Hauptstraße (L 434). Abb. Lage des Plangebietes, Quelle: eigene Darstellung 1.3 RECHTSVERBINDLICHER BEBAUUNGSPLAN Das Grundstück Flurstück 1544 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Kälberweide 1. Änderung, der Gemeinde Frittlingen.

7 5 Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 sowie maximal 2 Vollgeschossen fest. Dabei sind die Traufhöhe mit 5,00 m und die Firsthöhe mit 9,00 m bestimmt. Der Bebauungsplan sieht ein Baufenster in jeweils 3 m Abstand zur Erschließungsstraße sowie zur Grenze des Geltungsbereichs vor. Die offene Bauweise ist vorgegeben. Dachneigungen zwischen 0 und 38 sowie Sattel, Pult- und Flachdächer sind zulässig. Im Bebauungsplan ist eine mögliche Grundstücksteilung vorgeschlagen. Diese ist jedoch nicht verbindlich. Wichtig im Bebauungsplan ist die Festsetzung der Erschließung. Die bestehende Straße Auf der Kälberweide wird an der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 1544 weitergeführt und an die Spaichinger Straße angebunden. Die dazu notwendigen Grundstücksflächen hat sich die Gemeinde bereits gesichert. Das Flurstück 1544 ist von der Herstellung der Straße geringfügig betroffen. Abb.: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Kälberweide 1. Änderung, ohne Maßstab, Quelle Gemeinde Frittlingen

8 6 1.4 PLANGEBIET HEUTE - BESTAND Das Grundstück Flurstück 1544 wird heute als Grünland genutzt. In Teilen besteht ein alter Baumbestand. Aufgrund der Hanglage bestehen schöne Sichtbeziehungen Richtung Ortsmitte und in die unbebaute Landschaft. Bestandsfotos: Flurstück 1544 und Umgebung, Quelle: Erbengemeinschaft Agnes Faulhaber Bestandsfotos: Flurstück 1544 und Umgebung, Quelle: Erbengemeinschaft Agnes Faulhaber 1.5 ENTWURFSVARIANTEN Allgemeines Das Grundstück Flurstück 1544 ist heute m² groß. In Folge der Herstellung der Erschließungsstraße Auf der Kälberweide im nordwestlichen Randbereich wird ein kleiner Teil der Fläche für den Straßenbau herangezogen, so dass für das Wohngebiet noch m² Fläche zur Verfügung stehen.

9 7 Aufgrund der Topographie ergibt sich zur Erschließungsstraße jeweils ein ebenerdig begehbares Hanggeschoss. Hier können Hausgaragen, Hobby- und Nebenräume untergebracht werden aber auch eine Einliegerwohnung. Die Hauptgebäude sollten so in den Hang eingebunden werden, dass das Erdgeschoss hangseitig ebenerdig an die Terrassen- und Gartenflächen anschließt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind so ausgelegt, dass die Gebäude talseitig mit zwei Geschossen in Erscheinung treten. Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) setzt der Bebauungsplan großzügig festgesetzt, so dass die Einhaltung von GRZ und GFZ in jeder Variante unproblematisch ist. Alle Varianten stellen sehen eine Bepflanzung vor. Wichtig ist aus stadtplanerischer Sicht insbesondere die Begrünung der Straße Auf der Kälberweide durch Baumpflanzungen entlang der Straße in den jeweiligen Vorgartenbereichen hier wird der Gedanke des Hofbaumes aufgegriffen. Variante 01: Gebäude versetzt In der Variante 01 wird das Flurstück in vier Wohnbaugrundstücke aufgeteilt. Die Grundstücke sind zwischen 770 m² und 740 m² groß und nach Südosten orientiert. Es sind rechteckige Baukörper mit einem Grundmaß von 10,00 x 14,50 m gewählt worden. Alle Baukörper sind versetzt zur Erschließungsstraße angeordnet. Abwechselnd ist ein Abstand von 5,00 m und ein Abstand von 11,00 m gewählt worden. Als Dachform wird ein Satteldach vorgeschlagen, dass sich mit der Traufe zur Erschließungsstraße orientiert. Die zur Erschließungsstraße versetzte Anordnung der Gebäude eröffnet zum öffentlichen Raum spannende und abwechslungsreiche Raumfolgen. Aufgrund der überwiegend großen Grundstückstiefen und den längs zur Straße orientierten Baukörpern stehen den zukünftigen große nach Südosten und Südwesten orientierte Terrassen und Gartenflächen zur Verfügung. Die Gebäude sind so angeordnet, dass für jedes Gebäude mindestens vier Pkw- Stellplätze untergebracht werden können, davon zwei in einer Doppelgarage und zwei davor. Die Garagen und Stellplätze sind im Nordosten angeordnet. Bei entsprechender Grundrissgestaltung eröffnet sich die Möglichkeit auf den Garagen eine weitere Terrasse anzuordnen, die mit Morgensonne zum Frühstücken einlädt.

10 8 Abb.: Variante 01, Gebäude versetzt, Stand 09/2013, ohne Maßstab, Quelle: Variante 02: Gebäude giebelständig In der Variante 02 wird das Flurstück in fünf Wohnbaugrundstücke geteilt. Die Grundstücke sind zwischen 640 m² und 520 m² groß. Es sind rechteckige Baukörper mit einer Grundfläche von 9,00 x 14,00 m gewählt worden. Sie sind in einem einheitlichen Abstand von 5,00 m zur Erschließungsstraße gereiht. Ausnahme ist das westlichste Gebäude, da hier das Grundstück deutlich weniger tief ist wird das Gebäude in 3,00 m Abstand zur Straße positioniert. Für die Stellplätze ist westlich vom Wohnhaus ausreichend Platz. Durch das Heranrücken an die Straße besteht im Südwesten Raum für eine gut ausgerichtet Terrasse. Als Dachform wird ein klassisches Satteldach vorgeschlagen, dass sich mit der Traufe an der Längsseite des Gebäudes orientiert. Somit stehen die Gebäude mit dem Giebel zur Straße. Die längsgestreckten Baukörper bieten Raum für eine intensive Terrassen- und Gartennutzung sowohl im Südosten als auch im Südwesten. Gerade die Südwest- Besonnung ist für künftige Bewohner sehr attraktiv, da die Nachmittagssonne optimal genutzt werden kann.

11 9 Die Gebäude sind so angeordnet, dass für jedes Gebäude mindestens vier Pkw- Stellplätze untergebracht werden können, davon zwei in einer Doppelgarage und zwei davor bzw. beim westlichsten Gebäude daneben. Abb.: Variante 02, Gebäude giebelständig, Stand 09/2013, ohne Maßstab, Quelle: Variante 03: Gebäude traufständig In der Variante 03 wird das Flurstück in vier Wohnbaugrundstücke geteilt. Die Grundstücke sind zwischen 675 m² und 800 m² groß. Es sind großzügige rechteckige Baukörper mit einer Grundfläche von 15,00 x 10,00 m gewählt worden. Sie sind in einem einheitlichen Abstand von 5,00 m zur Erschließungsstraße gereiht. Als Dachform wird ein klassisches Satteldach vorgeschlagen, dass sich mit der Traufe an der Längsseite des Gebäudes orientiert. Somit stehen die Gebäude mit der Traufe zur Straße. Die längsgestreckten Baukörper und das Heranrücken der Gebäude an die Erschließungsstraßen bieten auf den großzügigen Grundstücken Raum für eine intensive Terrassen- und Gartennutzung mit guter Besonnung.

12 10 Die Gebäude sind so angeordnet, dass für jedes Gebäude mindestens vier Pkw- Stellplätze untergebracht werden können, davon zwei in einer Doppelgarage und zwei davor. Die Stellplatzanlagen von zwei Gebäuden sind zusammengefasst und sollen durch einen Hofbaum gegliedert werden. So ergeben sich quasi zwei Hausgruppen eine östlich und eine westliche Gruppe. Dazwischen ergibt sich die Möglichkeit einer Blickbeziehung. Abb.: Variante 03, Gebäude traufständig, Stand 09/2013, ohne Maßstab, Quelle: Variante 04: Gebäude mit Pultdach In der Variante 04 wird das Flurstück ebenfalls in vier Wohnbaugrundstücke geteilt. Die Grundstücke sind zwischen 770 m² und 720 m² groß. Für die drei östlichen Wohnbaugrundstücke quadratische Baukörper mit einer Grundfläche von 12,00 x 12,00 m gewählt worden. Für das westlichste Wohnbaugrundstück ist ein rechteckiger Baukörper mit den Maßen 10,00 x 14,50 m gewählt worden. Dieser berücksichtigt die deutlich geringere Grundstückstiefe und ermöglicht somit eine im Südwesten angeordnete Terrasse. Alle Baukörper sind versetzt zur Erschließungsstraße

13 11 angeordnet. Abwechselnd ist ein Abstand von 5,00 m und ein Abstand von 11,00 m gewählt worden. Als Dachform wird ein Pultdach vorgeschlagen, dass sich mit der Traufe zur Erschließungsstraße orientiert und nach Südosten jeweils die Möglichkeit einer Dachterrasse eröffnet. Die zur Erschließungsstraße versetzte Anordnung der Gebäude eröffnet zum öffentlichen Raum spannende und abwechslungsreiche Raumfolgen. Aufgrund der überwiegend großen Grundstückstiefen stehen den zukünftigen Nutzern auch in dieser Variante ausreichend große nach Südosten und Südwesten orientierte Terrassen und Gartenflächen zur Verfügung. Die Gebäude sind so angeordnet, dass für jedes Gebäude mindestens vier Pkw- Stellplätze untergebracht werden können, davon zwei in einer Doppelgarage und zwei davor. Die Garagen und Stellplätze sind im Nordosten angeordnet. Bei entsprechender Grundrissgestaltung eröffnet sich die Möglichkeit auf den Garagen eine weitere Terrasse anzuordnen, die mit Morgensonne zum Frühstücken einlädt. Abb.: Variante 04, Gebäude mit Pultdach, Stand 09/2013, ohne Maßstab, Quelle: 1.6 ANLAGEN Varianten

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