Prüfung zur Zahnmedizin-Lehrveranstaltung rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen am Ergebnisse
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- Felix Baumgartner
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1 Prüfung zur Zahnmedizin-Lehrveranstaltung rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen am Ergebnisse Die Ergebnisse der Prüfung zur Zahnmedizin-Lehrveranstaltung rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen am sind der untenstehenden Liste zu entnehmen. Bestehensgrenzen der Prüfung zur Zahnmedizin-Lehrveranstaltung rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen am : Die Bestehensgrenze beträgt zwei Drittel, d.h. 66,66 (genau 66,6 periodisch) Prozent der erreichbaren Punktezahl. Notengrenzen der Prüfung zur Zahnmedizin-Lehrveranstaltung rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen am : 91,6 periodisch Prozent der erreichbaren Punktezahl Note Sehr Gut 83,3 periodisch Prozent der erreichbaren Punktezahl Note Gut 75 Prozent der erreichbaren Punktezahl Note Befriedigend 66,6 periodisch Prozent der erreichbaren Punktezahl Note Genügend (Bei der Berechnung wird mathematisch gerundet) Die maximal erreichbaren Punkte der Prüfung zur Zahnmedizin-Lehrveranstaltung rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen am betrugen daher 30. Fehlerhinweise Ihr persönlicher Ausdruck mit Hinweisen auf die von Ihnen falsch beantworteten Fragen ist ab Montag, in der Studien- und Prüfungsabteilung verfügbar. Medizinische Universität Wien 1
2 Rückfragen Rückfragen aller Art stellen Sie bitte über die Hotline der Studienrichtung Zahnmedizin Die Anfragen werden über die FAQs beantwortet werden. Wo nötig, wird in Einzelfällen auch direkt per Kontakt aufgenommen werden. Der nächste Termin einer Prüfung zur Zahnmedizin-Lehrveranstaltung rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen sowie die Anmeldefrist zur Prüfung ist dem Kalender-Studienjahr zu entnehmen. Eine fristgerechte Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Um eine Fristversäumnis auf Grund technischer Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich möglichst frühzeitig, d.h. schon zu Beginn der Anmeldefrist, anmelden und im Falle von Schwierigkeiten sofort (noch innerhalb der Anmeldefrist) die Studien- und Prüfungsabteilung kontaktieren. Es wird dringend empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigung auszudrucken. Reklamationen können nur gegen Vorlage eines Nachweises der Anmeldung anerkannt werden. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Schwarz Lehrveranstaltungsleiter eh Medizinische Universität Wien 2
3 Z-Ethik am Prüfung zu LV "Rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen der Zahnmedizin" Kandnr. Name Punkte Prozent Note 101 Schager Verena Blufstein Eugen Bantleon Johannes Jahn Philipp Spilka Tina Milanovic Dijana Esfandeyari Azadeh Al-Gailany Wael Leon Manrique Maria Andreyna Primova Elena Sanaei Saeid Alizadeh Siamak n.e. 106 Schwall Miriam n.e. 107 Bitriol Barbara n.e. 108 Regoda Mladen n.e. 109 Trivic Neda n.e. 110 Kopic Josip n.e. 111 Bogdan Cosmina Teodora n.e. 117 Yousif Rihab Mohamed n.e. Medizinische Universität Wien 3
4 LV-Zahnmedizin: Rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen Fehlerhinweistext 1. Definition von Ethik 2. Grundprinzipien medizinischer Ethik 3. Die gesamten Ausgaben der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) betrugen in Österreich im Jahre 2003 in Milliarden etwa: 4. Mortalitätsraten wichtiger Erkrankungen in Österreich 5. Bruttoinlandsprodukt und Gesundheitsausgaben 6. Finanzierung des Gesundheitssytems 7. Wozu dient die Incremental Cost Effectiveness Ratio (ICER)? 8. Rechtliche Grundlage der arbeitsmedizinischen Betreuung 9. Welche typischen Veränderungen des Blutbildes sind die Folge einer Bleiintoxikation? 10. Manuelle Tätigkeiten mit häufiger Wiederholung - z.b. Tastaturarbeit - können Beschwerden verursachen. Wie wird dieses Beschwerdebild bezeichnet? 11. Wann liegt in jedem Fall ein Behandlungsfehler bei einer operativen Weisheitszahnentfernung vor? 12. Wann liegt bei einer neuen künstlichen Zahnkrone ein Behandlungsfehler vor? 13. Wann liegt bei einer ganz frisch gelegten Amalgamfüllung ein Behandlungsfehler vor? 14. Wann liegt bei einer Wurzelbehandlung ein Behandlungsfehler vor? 15. Wann liegt bei der Zahnextraktion bzw. operativen Zahnentfernung eines Mahlzahnes ein Behandlungsfehler vor? 16. Wann liegt bei der Wurzelspitzenresektion des Zahnes 35 (zweiter linker unterer Prämolar) ein Behandlungsfehler vor? 17. Wer kann in Österreich Gesetze beschließen? 18. Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung (und ohne dass ein Notfall vorliegt) - wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft -behandelt, 19. Aufklärung und Einwilligung: Fallbericht 20. Aufklärung und Einwilligung Kinder: Fallbericht
5 LV-Zahnmedizin: Rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen 21. Unter welchen Bedingungen muss der Zahnarzt seinen Patienten über die Kosten der Behandlung gemäß 18 Abs 3 ZahnärzteG (nicht) schriftlich aufklären? 22. Aufklärung und Einwilligung unter Sachwalterschaft: Fallbericht 23. Ärztliches Berufsrecht: Inhalt und Wesen 24. Dienstnehmerpflichten in den Gesundheitsberufen 25. Bedeutung des Begriffs lex artis? 26. Patientenanwaltschaft: Aufgaben 27. Selbstbestimmungsrecht des Patienten 28. Patientenrechte bei besinnungslosem Patienten 29. Patientenrechte bei Einsichtnahme in die Krankengeschichte: Fallbericht 30. Patientenrechte bei Einsichtnahme in die Krankengeschichte: Fallbericht
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