Strafzumessung. Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Klaus Marxen
|
|
- Hajo Bernhard Ackermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 1 Schuldbegriff Strafprozess Strafzumessung Straftatsystem StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 2 fehlende Reife seelische Störungen 1. Kinder (noch nicht 14 J.): unwiderlegliche Vermutung gem. 19 StGB 2. Jugendliche (14-17 J.): bei mangelnder Verantwortlichkeit gem. 1 Abs. 2, 3 JGG (Prüfung stets erforderlich) gem. 20 StGB (Prüfung nur bei entsprechendem Anlass)
2 StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 3 Die Konstruktion der vorsätzlichen alic nach der Tatbestandslösung 20 StGB: Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat... unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Sich- Betrinken Tat Doppelvorsatz = Beginn der Tatbestandsverwirklichung 20 StGB StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 4 Die Anwendbarkeit der alic nach der neueren Rechtsprechung 315 c StGB, 21 StVG keine Anwendung (BGHSt 42, 235) Sonstige verhaltensgebundene Delikte keine Anwendung, weil Argumente übertragbar Fahrlässige (reine) Erfolgsdelikte Strafbarkeit auch ohne alic begründbar (BGHSt 40, 341, 343) Vorsätzliche (reine) Erfolgsdelikte alic über Tatbestandslösung weiterhin anwendbar (BGH NStZ 99, 448; NStZ 00, 584; NStZ 02, 28)
3 StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 5 Prüfungsablauf in Fällen etwaiger gem. 20 StGB 1. Strafbarkeit bezogen auf den Zeitpunkt der Tatbegehung im Falle der und bei entsprechendem Anlass Fortsetzung mit: 2. Strafbarkeit im Hinblick auf eine vorher gesetzte Bedingung (actio libera in causa) im Falle der Verneinung Fortsetzung mit: 3. Strafbarkeit wegen Vollrausches gem. 323 a StGB StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 6 Strafrechtliche Relevanz von Blutalkoholwerten 3,0 Beginn des Bereichs der gem. 20 StGB (Prüfungsanlass für actio libera in causa, Vollrausch gem. 323 a StGB) 2,0 Beginn des Bereichs der verminderten Schuldfähigkeit gem. 21 StGB Asbach Uralt 1,1 Beginn des Bereichs der absoluten Fahruntüchtigkeit beim Führen von Kfz 0,5 Beginn des Bereichs der Ordnungswidrigkeit nach 24 a StVG 0,3 Beginn des Bereichs der relativen Fahruntüchtigkeit
4 StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 7 Blutalkoholkonzentration (): Bestimmung durch Rückrechnung Erfolgt die Blutentnahme nach der Tat, muss wegen des Alkoholabbaus im Körper eine Rückrechnung vorgenommen werden. Grundlagen Der Alkoholabbau lässt sich nicht exakt bestimmen. Die Unsicherheit muss sich zugunsten des Täters auswirken. Daher hängt der Berechnungsansatz davon ab, ob der normative Bezugspunkt der für den Täter günstig oder ungünstig ist. StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 8 Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration 1. Feststellung der Fahruntüchtigkeit ( 315 c, 316 StGB) Tatzeitpunkt: Angenommener Alkoholabbau Entnahmezeitpunkt: stündlicher Abbauwert: 0,1 unberücksichtigt bleibende Resorptionsphase von 2 Std ,8 Rückrechnung 1,7
5 StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 9 Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration 2. Feststellung der ( 20 StGB) Tatzeitpunkt: Angenommener Alkoholabbau Entnahmezeitpunkt: ,5 stündlicher Abbauwert: 0,2 Sicherheitszuschlag von 0,2 für die erste Stunde keine Abbauverzögerung durch Resorption Rückrechnung ,7 StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 10 Wegfall der Tatbegehungszeitpunkt Wegfall der t keine Strafbarkeit mangels Schuldfähigkeit nach 20 StGB Prüfung einer Strafbarkeit wegen Unterlassens nach 13 StGB (Garantenstellung aus Ingerenz)
A. Tatbestandsmäßigkeit. C. Schuld (nulla poena sine culpa) I. Verfassungsrechtliche Fundierung (Art. 1 und 2 GG)
A. Tatbestandsmäßigkeit B. Rechtswidrigkeit C. Schuld (nulla poena sine culpa) I. Verfassungsrechtliche Fundierung (Art. 1 und 2 GG) 1. Strafe als massiver Eingriff in die Freiheit des Einzelnen 2. Missbilligung
MehrBestrafung trotz Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung?
Bestrafung trotz Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung? Grundsätzlich muss Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung gegeben sein wenn Art. 19 Abs. 1 StGB eingreift, ist eine Bestrafung grundsätzlich
Mehr18: Die Schuldfähigkeit
18: Die Schuldfähigkeit Das StGB regelt die Frage der Schuldfähigkeit nur negativ, indem es nur regelt, wann ein Täter nicht oder nur vermindert schuldfähig ist. Damit bringt das Strafgesetz zum Ausdruck,
MehrBGH, Urt. v. 22. August 1996, BGHSt 42, 235 Grenzkontrolle
BGH, Urt. v. 22. August 1996, BGHSt 42, 235 Grenzkontrolle Sachverhalt: Ole, ein dänischer Staatsangehöriger, der bereits mehrfach in Deutschland und Dänemark wegen Trunkenheitsfahrten verurteilt wurde
MehrVariante 2a Der Besitzer des Supermarktes ist Ls Vater V. Prüfen Sie die Strafbarkeit der M und des L!
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 3 M leidet an paranoider Schizophrenie. Eines Tages wird sie wieder von Wahnvorstellungen geplagt. Eine innere Stimme befiehlt
MehrLösungshinweise zum Übungsfall Tatkomplex Das Geschehen bis zum Unfall einschließlich 1
Lösungshinweise zum Übungsfall 5 1. Tatkomplex Das Geschehen bis zum Unfall einschließlich 1 A. Strafbarkeit des A I. Strafbarkeit gem. 315c I Nr. 1 a), III Nr. 1 StGB 1. Tatbestandsmäßigkeit a) Fahrzeug
Mehr18: Die Schuldfähigkeit
18: Die Schuldfähigkeit Das StGB regelt die Frage der Schuldfähigkeit nur negativ, indem es nur regelt, wann ein Täter nicht oder nur vermindert schuldfähig ist. Damit bringt das Strafgesetz zum Ausdruck,
MehrProf. Dr. Jürgen Rath Besonderer Teil III: Delikte gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit. Vollrausch a StGB
Vollrausch - 323 a StGB Schutzzweck Überwiegende Auffassung Es soll der generellen Gefährlichkeit schuldausschließender Rauschzustände für beliebige Rechtsgüter entgegengewirkt werden. Andere Auffassung
Mehrtert.-butanol 1,88 mg/g Ethanol
tert.-butanol 1,88 mg/g Ethanol Alkoholbestimmung durch Headspace-Gaschromatographie Urinalkohol - Renale Ausscheidung: 1-2 % der Konsummenge - Rückschlüsse auf die Blutethanolkonzentration sind nicht
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
1 Ss 50/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 025 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Strafsache g e g e n... w e g e n gefährlicher Körperverletzung hat der 1. Strafsenat des Brandenburgischen
MehrDie Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1: Doofgelaufen 14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts;
Mehr2. Die Vorwerfbarkeit
2.1 Verantwortlichkeit Vorwerfbarkeit setzt Verantwortlichkeit voraus. Verantwortlichkeit entspricht der Schuldfähigkeit im Strafrecht, vgl. 20 StGB. Vorwerfbar handelt nicht, wer bei Begehung der Ordnungswidrigkeit
MehrI. Materieller Teil/1.
UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS 2009 Fall 8 Hubert Hinterhofer I. Anknüpfungspunkte A und B: Verabredung zur notfalls gewaltsamen Verführung der C A: Packen, Festhalten, Festbinden, Ausziehen B:
MehrSchuld. (Partielle) Schuldunfähigkeit Entschuldigungsgründe (Partiell) fehlendes Unrechtsbewusstsein
Schuld Schuld als persönliche Vorwerfbarkeit ist Voraussetzung jeder Strafe, 46 StGB Die Rechtswidrigkeit indiziert die Schuld. Ausnahmsweise kann dieses Indiz widerlegt werden. (Partielle) Schuldunfähigkeit
MehrBVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze
BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze (vgl. auch BGHSt 37, 89; BayObLG NJW 1990, 2833) Sachverhalt: Anton fährt nach Alkoholgenuss mit seinem Auto nach Hause. Seine Blutalkoholkonzentration
Mehr13: Vollrausch ( 323 a)
I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand ( 20) begangene rechtswidrige Tat aufgrund des Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung des schuldunfähigen Zustands
MehrSchuldfähigkeit Schuldunfähigkeit
Schuldfähigkeit Schuldunfähigkeit Ist die Feststellung der Schuldfähigkeit nach 20 StGB noch empirisch aktuell und verfassungsrechtlich legitimierbar Prof. Dr. Anja Schiemann, DHPol Münster 1 Wann wird
MehrVOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II.
VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT Strafbarkeit des/der... wegen... gem X StGB durch... Deliktspezifisch: Qualität des Tatsubjekts (Sonderdelikte) Erfolg Erfolgsspezifisch gefährliche Handlung,
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Die Schuld Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 257 ff.; WOHLERS, S. 120 f., 130 f. 31.08.2010 Seite 1 Schuld = Vorwerfbarkeit der Normverletzung Voraussetzungen: Täter muss
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
AchSo! Lernen mit Fällen Strafrecht Allgemeiner Teil Materielles Recht & Klausurenlehre von Winfried Schwabe 2., aktualisierte Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Schwabe schnell und portofrei erhältlich
MehrLösungshinweise zum 7. Besprechungsfall. Strafbarkeit des A wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 21 I Nr. 1 StVG
ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR VORGERÜCKTE (WS 05/06) Juristische Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Roland Hefendehl sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mehr21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe
21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe I. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit Als Tatbestandsannex gibt es bei einigen Delikten auch außerhalb des Unrechtstatbestands stehende
Mehr2. Seine Aussage müsste falsch gewesen sein. Fraglich ist, nach welchen Kriterien sich die Unrichtigkeit einer Aussage bemisst.
ALPMANN & SCHMIDT JURISTISCHE LEHRGÄNGE - REPETITORIUM BONN-DÜSSELDORF-KÖLN-POTSDAM RAe Gründer Pohl Kuglin - Strafrecht: RA Pohl 08-01-30 StrafR AT LB 12 Seite 1 / 10 Fall 12: Lösung: Strafbarkeit des
MehrKriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug
Kriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug Vortrag von Prof. Dr. Rudolf Egg in der Klinik Nette-Gut am 07. November
MehrLösungsvorschlag Fall 8
UE Strafrecht und Strafverfahrensrecht SS 2009 Hinterhofer 1 Lösungsvorschlag Fall 8 I. 1. Sexueller Missbrauch am Arbeitsplatz Der Beischlaf an C Strafbarkeit des A und B 1) Vergewaltigung ( 201 Abs 1)
Mehr14. Grundfragen der Lehre von der Verantwortlichkeit
1. Tatbestandsmäßigkeit 2. Rechtswidrigkeit Unrecht Stimmt die Handlung mit den Sollensnormen der Rechtsordnung überein? 3. Schuld Verantwortlichkeit Ist die Tat dem Täter persönlich vorwerfbar? BGHSt
MehrBeschluss. In der Strafsache
1 Ss 92/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 025 5301 Ss 37/07 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 26 Ns 102/07 Landgericht Potsdam 452 Js 6478/07 Staatsanwaltschaft Potsdam 26 Ds 20/07
MehrLösung. A. Strafbarkeit des B. I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) Unfall im Straßenverkehr (+)
Lösung A. Strafbarkeit des B I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB a) Unfall im Straßenverkehr (+) b) Unfallbeteiligter, 142 Abs. 5 StGB (+) c) sich vom Unfallort entfernt (+) d) ohne zuvor Pflicht aus 142 Abs. 1 Nr.
MehrDer Mensch fühlt sich besonders wohl bei Nikotin und Alkohol
ALKOHOL Der Mensch fühlt sich besonders wohl bei Nikotin und Alkohol ALKOHOLSTOFFWECHSEL Resorptionsphase Verteilungsphase Eliminationsphase Alkoholresorption Aufnahme des Alkohols in der Regel durch Trinken
MehrExamensrepetitorium. Strafrecht AT. LE: Schuld - alic
Examensrepetitorium Strafrecht AT LE: Schuld - alic 1 Schuld - Doppelirrtum Exkurs: Doppelirrtum: Begriff irreführend, weil eigentlich kein doppelter Irrtum vorliegt Bsp. A schießt vermeintlichen Dieb
MehrVorlesung Strafrecht AT (WS 08/09) Vorlesung Strafrecht AT (WS 08/09) KK 279 KK 280
IV. Die actio libera in causa Fraglich ist, wie der Fall zu behandeln ist, dass der Täter im Zeitpunkt der eigentlichen Tathandlung schuldunfähig ist, er jedoch im schuldfähigen Zustand den Grund für seine
MehrInhaltsübersicht. Einleitung 17. Kapitel 1. A. Der klassische Regressverbotsfall 21
Inhaltsübersicht Einleitung 17 Kapitel 1 Eingrenzung der Problematik 21 A. Der klassische Regressverbotsfall 21 B. Regressverbot und Hinzutreten der vorsätzlichen Nichtabwendung des Erfolges 23 C. Die
MehrHier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren.
36. Brief: Ein Schatz Die Schemata für die Klausuren Liebe Passionara! Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. Schemata sind durch so viele Fälle durchgelaufen,
MehrAss. M. Heinz, Wiss. Mitarbeiterin SS Lösungsskizze der Samstagsklausur vom Handlungsabschnitt: Die Grenzüberfahrt
Ass. M. Heinz, Wiss. Mitarbeiterin SS 2008 Lösungsskizze der Samstagsklausur vom 17.05.2008 Aufgabe 1 1. Handlungsabschnitt: Die Grenzüberfahrt I. 222 z.n. der Fahrzeuginsassen 1. Anwendbarkeit des deutschen
MehrDie besondere Bedeutung der Prognose im Maßregelvollzug
Die besondere Bedeutung der Prognose im Maßregelvollzug Forensik Was ist das? Forensik befasst sich mit Rechtsfragen, die psychisch kranke Menschen betreffen, d.h. mit den medizinisch psychologischen Problemen
MehrJuristisches Repetitorium hemmer
Strafrecht Straßenverkehrsdelikte Seite 1 von 6 Straßenverkehrsdelikte 315 b StGB I. Tatbestandsmäßigkeit a. Handlungsteil (1) Verkehrsfremder Eingriff nach Abs. 1: - Nr. 1: Anlagen oder Fahrzeuge zerstören,
Mehr1. Konstruktion der actio libera in causa Der Trunkenheitsfahrtfall, BGHSt 42, 235 1
1. Konstruktion der actio libera in causa Der Trunkenheitsfahrtfall, BGHSt 42, 235 1 1 Während einer Fernfahrt hatte sich der Angeklagte größere Mengen Alkohol gekauft und diese getrunken. Er setzte dann
Mehr8. Teil: Zu den Hauptproblemen des Falles
Bevor Grob- und Feinaufbau der Fall-Lösung erstellt werden können, müssen die Hauptprobleme Falles näher analysiert und in ihren Konsequenzen für den Aufbau betrachtet werden. 1. Abschnitt: Vorüberlegungen
Mehr1 Alkohol und Schuldfähigkeit ein interdisziplinärer Dialog... 1 Helmut Frister und Frank Schneider
Inhaltsverzeichnis 1 Alkohol und Schuldfähigkeit ein interdisziplinärer Dialog... 1 Helmut Frister und Frank Schneider 2 Grundlagen der Alkoholkrankheit... 7 Wilhelm Burtscheidt und Frank Schneider 2.1
MehrDer Mensch fühlt sich besonders wohl bei Nikotin und Alkohol
Der Mensch fühlt sich besonders wohl bei Nikotin und Alkohol Alkoholresorption Aufnahme des Alkohols in der Regel durch Trinken Durch Inhalation von Alkoholdämpfen kann keine relevante BAK aufgebaut werden---max.
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Das vorsätzliche (unechte) Unterlassungsdelikt Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 288 ff.; WOHLERS, S. 136 ff. 31.08.2010 Seite 1 Arten von Unterlassungsdelikten Echte Unterlassungsdelikte
MehrEingriffsmöglichkeiten
Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze
MehrLösungshinweise zum Übungsfall Tatkomplex Das Geschehen bis zum und einschließlich des Unfalls
Lösungshinweise zum Übungsfall 7 1. Tatkomplex Das Geschehen bis zum und einschließlich des Unfalls A. Strafbarkeit des A I. Strafbarkeit gem. 315c I Nr. 1 a), III Nr. 1 StGB 1. Tatbestandsmäßigkeit a)
MehrHauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1
12 Fahrlässigkeit Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR VERTIEFUNG:
MehrKlassische Strafrechtsentscheidungen Veranstaltung am Mi, 11. Mai 2016, Uhr in Raum BE 2, 144
Prof. Dr. Klaus Marxen Sommersemester 2016 Seminar im Schwerpunktbereich 7 (Deutsche und Internationale Strafrechtspflege) Klassische Strafrechtsentscheidungen Veranstaltung am Mi, 11. Mai 2016, 16-20
MehrLösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2)
Lösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2) Lösung zu Fall 8 (Erbonkel-Fall, nach Samson I S. 191 ff.) A. Strafbarkeit des G I. Mord gem. 212 Abs. 1, 211 Abs. 2 StGB a. obj. Tatbestand aa. Tötung
MehrVorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I Schuld. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I Schuld Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf I. Grundlagen 2 Das deutsche Strafrecht beruht auf dem Schuldprinzip: Die Strafe setzt Schuld voraus und wird durch die Höhe
MehrLösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2)
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht (BT) SoSe 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Laura Diebold http://www.strafecht-online.org
MehrIV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 7 Straftaten gg die persönl. Freiheit: Nötigung 1 Nötigung gem. 240 Abs. 1 und 2 StGB: Prüfungsaufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel:
Mehrhrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht
hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht Bearbeiter: Rocco Beck Zitiervorschlag: BGH 4 StR 217/96, Urteil v. 22.08.1996, HRRS-Datenbank, Rn. X BGH 4 StR 217/96 - Urteil vom 22. August 1996 (LG Osnabrück)
Mehr50: Vollrausch ( 323a)
50: Vollrausch ( 323a) I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand begangene rechtswidrige Tat aufgrund des in 20 kodifizierten Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung
Mehr50: Vollrausch ( 323a)
50: Vollrausch ( 323a) I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand begangene rechtswidrige Tat aufgrund des in 20 kodifizierten Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung
MehrUm verurteilt werden zu können, muss der Täter/die Täterin im Zeitpunkt der Tatbegehung schuldfähig sein.
Der 17-jährige Lucas gerät über Freunde zum Konsum von Marihuana und in die Drogensucht. Er bekommt von Julia einen Joint zum Mitrauchen und zwei weitere Joints zur alleinigen Verfügung. Lucas entfernt
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil Inhalt
Strafrecht Allgemeiner Teil Inhalt Karteikarten 1 bis 34 Lektion 1: Verbrechensaufbau. 1 Rechtfertigender Notstand, 34. 20 Lektion 2: Objektiver Tatbestand Rechtfertigender Notstand, 228, 904 BGB 21 Kausalität
Mehr2 - Kausalität und objektive Zurechnung
2 - Kausalität und objektive Zurechnung I. Allgemeines # 1 Allgemeines I - Verbindung zwischen der tatbestandsmäßigen Handlung und dem tatbestandsmäßigen Erfolg - Erfordernis der Prüfung bei Erfolgsdelikten
MehrInhaltsverzeichnis. Verzeichnis der wichtigsten Abkürzungen. 1. Kapitel Allgemeiner Teil des StGB
Seite Vorwort Verzeichnis der wichtigsten Abkürzungen III XV 1. Kapitel Allgemeiner Teil des StGB I. Einleitung 1 A. Grundbegriffe 1 B. Deliktsgruppen 2 1. Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte 2 2.
MehrEinführung in das Strafrecht (AT) 12/1
Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1 DIE STRAFTAT 12 Fahrlässigkeit 1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Einleitung A. Gegenstand und Ziele der Untersuchung B. Gang der Untersuchung...
9 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 Einleitung... 19 A. Gegenstand und Ziele der Untersuchung... 19 B. Gang der Untersuchung... 21 Kapitel 1 Betrugsnahe Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts...
MehrLösung des Besprechungsfalles Irrungen und Wirrungen
Propädeutische Übung im Strafrecht AT I begleitend zum Grundkurs I bei Prof. Dr. Kudlich WS 2007/08 Einheit 11: a.l.i.c. Lösung des Besprechungsfalles Irrungen und Wirrungen A. Strafbarkeit der A I. 223,
MehrSpielsucht und Auswirkungen auf die strafrechtliche Schuld. Univ. Prof. Dr. Klaus Schwaighofer, Innsbruck
Spielsucht und Auswirkungen auf die strafrechtliche Schuld Univ. Prof. Dr. Klaus Schwaighofer, Innsbruck 4. 10. 2012 Glücksspielsucht: Glücksspielsucht - Kriterien des pathologischen Spielens zwanghaftes
MehrLösungsskizze zur 3. Klausur
Lösungsskizze zur 3. Klausur 1. Wie hat sich M am Unfalltag strafbar gemacht? Erster Tatkomplex: Fahrt bis zum Unfall (1) Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, 315c I Nr. 1a, III Nr. 1 StGB Objektiver
MehrAufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie
Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie - Begutachtung: - Strafrecht: (Schuldfähigkeit, Gefährlichkeitsprognose, Verhandlungs- und Haftfähigkeit) - Zivilrecht: Geschäfts-, Testier-, und Einwilligungsfähigkeit
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Udo Ebert Strafrecht Allgemeiner Teil 3., vôllig neu bearbeitete Auflage C.RMûllerVerlag Heidelberg Vorwort Aus dem Vorwort zur ersten Auflage Abkilrzungsverzeichnis VII VIII XIX Erster Teil Grundlagen
MehrEinführung in das Strafrecht
Der Verbrechensaufbau - - i.d.r.: dreistufiger Aufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver
MehrProf. Dr. Michael Jasch
Prof. Dr. Michael Jasch 1. Strafrecht- und Strafzwecktheorien 2. Verfassungsrechtliche Aspekte 3. Deliktstypen 4. Handlung als Grundlage der Strafbarkeit 5. Strafverfolgungsvoraussetzungen 6. Aufbau der
MehrStrafrecht Besonderer Teil 1 Nichtvermögensdelikte
AchSo! Strafrecht Besonderer Teil 1 Nichtvermögensdelikte Materielles Recht & Klausurenlehre. Lernen mit Fällen von RA Winfried Schwabe 5., überarb. Aufl. Strafrecht Besonderer Teil 1 Nichtvermögensdelikte
MehrDie Tötungs- ( 211 ff. StGB) und Körperverletzungsdelikte ( 223 ff. StGB) Fall 1: Gerechte Heimtücke? 14
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Tötungs- ( 211 ff. StGB) und Körperverletzungsdelikte ( 223 ff. StGB) Fall 1: Gerechte Heimtücke? 14 Mord, Abgrenzung zum Totschlag; Mordmerkmale: Heimtücke, gemeingefährliche
MehrAPÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 4 A hat es sehr eilig und fährt daher in seinem Porsche mit 80 km/h durch das Ortsgebiet. Er kann aufgrund seiner überhöhten
MehrDas vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt
Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt Aufbau / Probleme PD Dr. Peter Rackow Was sind (un)echte Unterlassungsdelikte? Der angetrunkene Autofahrer A fährt fahrlässig den Radfahrer R an und flüchtet,
MehrFall 1. Einleitender Obersatz für das jeweilige zu prüfende Delikt (hier: 303 Abs. 1 StGB)
Lösungshinweise - Gutachten (Schritt für Schritt): Einleitender Obersatz für das jeweilige zu prüfende Delikt (hier: 303 Abs. 1 StGB) Indem A den Fahrradreifen des B zerstochen hat, könnte er sich wegen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Einleitung... 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Einleitung... 13 Erstes Kapitel Gesellschaftliche und historische Hintergründe... 19 A. Homosexualität und Homophobie in der Gesellschaft... 19 I. Homosexualität... 19 1.
MehrStrafrecht I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. 15. Schuld
Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 15. Schuld 1 Hirnforschung und Strafrecht Stammhirn Mittelhirn Grosshirnrinde Eckart von Hirschhausen 15. Schuld 2 15. Schuld 3 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv
MehrStrafrecht auf dem Bau
Strafrecht auf dem Bau Dr. iur. Thomas Ender Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht 13.10.2017 Strafrecht auf dem Bau 1 1. Einige Grundsätze des Strafrechts 13.10.2017 Strafrecht
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 463/13 BESCHLUSS vom 21. November 2013 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts
MehrBGH, Beschluss vom 6. Mai 1964, BGHSt 19, 305 Fahrerwechsel
BGH, Beschluss vom 6. Mai 1964, BGHSt 19, 305 Fahrerwechsel Sachverhalt: Obwohl Anton vor einigen Monaten die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden war, benutzt er seinen Wagen weiterhin.
MehrDie strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften Von Bernd Groß Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 13 II. Rechtlicher Hintergrund und
MehrBehandelnder Arzt oder begutachtender Sachverständiger?
Clinical Medicine 3. Studienjahr Bachelor 2016/17 Behandelnder Arzt oder begutachtender Sachverständiger? Schuldfähigkeit Prof. Dr. med. Marc Graf Forensisch Psychiatrische Kliniken Universitäre Psychiatrische
MehrUniversität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester Lösungsskizze
Lösungsskizze 1. Abschnitt: Strafbarkeit des D A. Körperverletzung durch Unterlassen, 223 I, 13 I StGB 1 1. körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung 2. Handlung: Unterlassen 3. physisch-reale
MehrAblauf der Veranstaltung
Vorlesung Bialystok 2014 Teil 1 1 Ablauf der Veranstaltung 1. Teil: Einführung in das deutsche Strafrecht 2. Teil: Neuere Entwicklungen im deutschen Strafrecht 3. Teil: Europa und das Strafrecht Vorlesung
MehrMatthias Dick. Die Verjährung der. Steuerhinterziehung. Nomos
Matthias Dick Die Verjährung der Steuerhinterziehung Nomos Abkürzungen 11 Einführung 17 Kapitell: Grundlagen der Verfolgungs Verjährung 21 A. Zwecke der Verfolgungsverjährung 23 I. Verfahrensrechtliche
MehrStrafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Grundsatzfrage Darf derjenige straffrei ausgehen, der mit Vorbedacht die eigene Schuldfähigkeit ausgeschaltet hat? 2 Grundsatzfrage 3 Mordfall Küsnacht Bennet V.
MehrStrafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Zusammenfassung Kategorisierung nach Rechtsfolge a. Verbrechen b. Vergehen c. Übertretungen Kategorisierung nach Rechtsgütern a. Delikte gegen Leib & Leben b. Delikte
MehrJura Intensiv. Jura Intensiv Strafrecht Allgemeiner Teil II. Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeitsdelikte, Unterlassungsdelikte
Strafrecht Allgemeiner Teil II Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeitsdelikte, Unterlassungsdelikte Verlags-UG & Co. KG Verlags-UG & Co. KG Inhaltsübersicht Die Karteikarten im Kursteil Strafrecht
MehrFall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco
Fall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco Strafbarkeit des H A. Beleidigung in Mittäterschaft, 185 (+) B. Totschlag, 212 I (-) BGH: hohe Hemmschwelle bzgl. Tötungsvorsatz à (-) C. Gefährliche
MehrUnechtes Unterlassungsdelikt
Unechtes Unterlassungsdelikt I. Abgrenzung von Tun und Unterlassen 1. Schwerpunktformel (BGHSt 6, 46, 59) 2. Lehre vom Energieeinsatz (Engisch, Gallsa-FS, 1973, S. 163) 3. Konkurrenzlösung: im Zweifel
MehrEinführung in das Strafrecht
Schuld als Voraussetzung der Strafbarkeit I. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand b. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Der Täter darf nicht allein deshalb bestraft werden, weil sein
MehrGewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).
Lösung Fall 3 A. Strafbarkeit des A gem. 242 I StGB A könnte sich wegen Diebstahls nach 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den Bildschirm aus dem Großlager entwendete. 1. Tatbestand a) objektiver
Mehr3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung
XX Inhaltsverzeichnis 3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung... 283 III. Garantenstellung... 283 1. Grundlagen... 283 2. Beschützergaranten... 284 a) Enge Gemeinschaftsbeziehung
MehrInhaltsverzeichnis. Erstes Kapitel. Einleitung und wichtige Begriffe des Straßenverkehrsrechts... 1
Vorwort............................... V Abkürzungs- und Literaturverzeichnis.............. XV Erstes Kapitel. Einleitung und wichtige Begriffe des Straßenverkehrsrechts..................... 1 A. Abgrenzung
MehrStrafrecht BT, Prof. Wohlers
Strafrecht Besonderer Teil I Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden (Art. 260 bis und Art. 263 StGB) Prof. Dr. Wolfgang Wohlers Vgl. DONATSCH/WOHLERS, S. 196 ff. Strafbare Vorbereitungshandlungen
MehrInhaltsverzeichnis. Zur Konzeption der Reihe Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungen. I Einführung 3
Zur Konzeption der Reihe Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I III XI A Zur Arbeit mit diesem Buch 1 B Grundlagen der Fallbearbeitung I Einführung 3 II Arbeit am Sachverhalt
Mehrbesteht aus. a) Vorsatz. und
Prof. Dr. Michael Jasch 1... besteht aus a) Vorsatz und b) wenn das Gesetz solche nennt: besonderen subjektiven Merkmalen des Tatbestandes (z.b.: Zueignungsabsicht in 242, niedere Beweggründe in 211) 2
MehrPromille-Grenzen, Vorsatz und Fahrlässigkeit
Barbara Bialas Promille-Grenzen, Vorsatz und Fahrlässigkeit PETERLANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Abkürzungsverzeichnis 19 Einleitung 23 1. Der Begriff der Fahruntüchtigkeit
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 1 ARs 21/15 BESCHLUSS vom 10. Mai 2016 in der Strafsache gegen wegen Totschlags hier: Anfragebeschluss des 3. Strafsenats vom 15. Oktober 2015 3 StR 63/15 ECLI:DE:BGH:2016:100516B1ARS21.15.0
MehrKausalität. Objektive Zurechenbarkeit
StrafR AT 5 Objektive Zurechenbarkeit / Pflichtwidrigkeitszusammenhang 1 Erste Prüfungsstufen bei einem Erfolgsdelikt Handlung Erfolg Kausalität Objektive Zurechenbarkeit StrafR AT 5 Objektive Zurechenbarkeit
MehrFall Tatkomplex: Das Geschehen rund um den Unfall. A. Strafbarkeit des U wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB durch Anfahren des X
Lösungshinweise 1. Tatkomplex: Das Geschehen rund um den Unfall A. Strafbarkeit des U wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB durch Anfahren des X Die Tötung des X kann U nicht objektiv zugerechnet werden,
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Inhaltsübersicht... IX Inhaltsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XXI Materialienverzeichnis... LXI Abkürzungsverzeichnis... LXIII Einleitung: Gegenstand und Gang
MehrAtemalkohol- Beweissicherheit im Strafverfahren
Atemalkohol- Beweissicherheit im Strafverfahren Ein Vortrag des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.) Fachtagung am 16. Juni 2015 in Münster Die Historie vom Prüfröhrchen zum High-Tech-Instrument
MehrVorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person
Vorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person Professor Dr. Felix Herzog Sommersemester 2015 Problemkonstellationen der Täterschaft Themenüberblick Täterschaft und Teilnahme: allgemeine
MehrTeil 3. Sanktionen A. Verfall, 73 ff. StGB B. Einziehung, 74 ff. StGB C. Sonstige Sanktionen
A. Verfall, 73 ff. StGB B. Einziehung, 74 ff. StGB C. Sonstige Sanktionen A.Verfall, 73 ff. StGB I. Einleitende Bemerkungen 1. Struktur der Regelung 73 Abs. 1, unmittelbare Vorteile; Abs. 2, mittelbare
Mehr