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1 8 Lahn-Dill-Kreis Der Lahn-Dill-Kreis ist gekennzeichnet durch mehrere Hauptlärmquellen. Es handelt sich hierbei um die A, die B, die B 277 und die B 2, sowie innerstädtische Straßen im Stadtgebiet von Wetzlar. 137

2 Im Folgenden sind die Konflikt- und Lärmbelastungspunkte in Kommunen des Lahn-Dill- Kreises aufgeführt Tabelle 39: Stadt/Gemeinde Ortsteil/Bereich Hauptverkehrsstraßen Dillenburg Kernstadt A B 277 Frohnhausen B 2 Niederscheld B 277 Ehringshausen Katzenfurt A Eschenburg Wissenbach B 2 Haiger Sechshelden A Herborn Kernstadt A Burg A Leun Kernstadt B Biskirchen B Sinn Kernstadt B Solms Albshausen L34 Niederbiel B Oberbiel B Wetzlar Stadtgebiet Kernstadt ab Einmündung Hermannsteiner Str B Kernstadt ab Einmündung Umgehungsstraße B Hermannsteiner Str. L 30 Neustadt/Altenberger Str. L 3020 Gloelstraße L30 Karl-Kellner-Ring, Moritz- Hensold-Straße L 3020 Nauborner Straße L 30 Ernst-Leitz und Braunfelser Straße L 34 Bergstraße/Schützenstraße L 34 Dutenhofen B Garbenheim B Naunheim A Steindorf L34 Die meisten Konfliktpunkte im Lahn-Dill-Kreis liegen entlang der A gefolgt von bzw. an der B. 138

3 8.1 Konfliktpunkte an der Ausbaustrecke der B Die B stellt die Verbindung zwischen den mittelhessischen Städten Wetzlar-Gießen-Marburg und dem Großraum Koblenz sicher. Darüber hinaus dient sie als Verbindung zwischen den Autobahnen A5/ und der A 3. Die Grenzöffnung in 1989 führte zu einer weiteren Belastung. Bisher war die B zweistreifig mit abschnittsweise vorhandenen Überholfahrstreifen ausgebaut. Der gesamte Verlauf der B zwischen Wetzlar und Limburg war gekennzeichnet von einem hohen Verkehrsaufkommen. Dies führte zu zähflüssigem Verkehr besonders während der Hauptverkehrszeiten und zu einem erhöhten Unfallgeschehen, insbesondere bei Überholvorgängen und an den Anschlussstellen. Hinzu kamen Verkehrsbehinderungen durch den langsam fahrenden Verkehr (Landwirtschaft) aufgrund fehlender Parallelwege zur B in einigen Teilabschnitten. Daher wurde sowohl im Bedarfsplan des Bundesverkehrswegeplans als auch im Regionalen Raumordnungsplan von 1982 der vierspurige Ausbau der insgesamt 29 km langen Teilstrecke der B von Limburg/Ahlbach bis Wetzlar vorgesehen. Der Ausbau der B erfolgt in 13 Abschnitten. Abb. Karte der gesamten Ausbauplanung der B An der Ausbaustrecke der B liegen im Lahn-Dill-Kreis die Kommunen Leun und Solms in denen im Rahmen der Lärmaktionsplanung Konfliktpunkte identifiziert wurden. Diese werden im Folgenden näher beschrieben. Der Konfliktpunkt an der Ausbaustrecke der B im Stadtgebiet von Wetzlar wird im Kapitel näher beschrieben. 139

4 8.1.1 Leun Beschreibung der Belastungssituation Die Hauptlärmquelle stellt die B dar. Betroffen sind neben dem Ortskern von Leun die Ortsteile Biskirchen und Lahnbahnhof. Die B ist im Bereich der Gemeinde Leun bereits als Umgehungsstraße angelegt, d.h. es gibt keine direkten Ortsdurchfahrten. Die Belastung der Wohnbevölkerung ergibt sich aus der räumlichen Nähe zur B. Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in der nachfolgenden Tabelle 40 für die Gemeinde Leun aufgeführt. L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 14 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 8 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm betroffen sind. Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Gemeinde Leun ganztags Betroffene und nachts 137 Betroffene ausgesetzt. Belastungen oberhalb der Prüfwerte liegen nachts bei 7 Betroffenen vor Maßnahmen in Durchführung und Planung Der 4spurige Ausbau der B berührt in seinem 8. Abschnitt den Ortsteil Biskirchen und im 10. Abschnitt den Ortskern von Leun sowie Leun-Lahnbahnhof. Die Im Zusammenhang mit dem Ausbau der B geplanten Maßnahmen werden im Folgenden näher erläutert. 1 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 140

5 8. Abschnitt - Biskirchen Der 8. Abschnitt umfasst den Bereich zwischen der Anschlussstelle Biskirchen und der Anschlussstelle Braunfels/Tiefenbach. Im Ortsteil Biskirchen reicht die Trasse der B nahe an die Wohnbebauung heran. Hinzu kommt eine Mehrfachbelastung durch die teilweise parallel zur B verlaufende Eisenbahnstrecke. Abb. Übersichtslageplan des 8. Abschnitts - M 1: Die neue Trasse der B verläuft weitestgehend auf der bestehenden. Nur im Bereich des Ortsteils Biskirchen ergibt sich eine leichte Abrückung von der Bebauung. Dennoch ist der Ortsteil Biskirchen hoch belastet. Dieser Abschnitt ist bereits jetzt einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Für das Jahr 2015 wird in den Planunterlagen eine Verkehrsmenge von Kzf/24h mit einem LKW-Anteil tags von 17 % und nachts von 28,5 % prognostiziert. Der 4spurige Ausbau der B bedarf eines Planfeststellungsverfahrens nach 17 FStrG und stellt eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV dar. Zur Beurteilung der Lärmsituation sind daher die Vorsorgewerte der 16. BImSchV heranzuziehen.dder den Planunterlagen beigefügten schalltechnischen Berechnung lag die nach Realisierung der Baumaßnahmen prognostizierte Verkehrsbelastung im Jahre 2015 zugrunde. Die Ermittlung der Belastung der Anwohner erfolgte sowohl ohne als auch mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Gemäß Planunterlagen soll die Fahrbahnoberfläche mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag (Splittmastixasphalt mit D stro - 2 db(a)) ausgestattet werden. Ohne Lärmschutzeinrichtungen kommt es zu Überschreitungen der Werte der 16. BImSchV im Bereich folgender Straßen: Silbergasse, Franze Berg, Wilhelmstraße, Am Gewölb, Auweg, Akazienstraße, Herrenweg und Am Herrenacker. Diese Bereiche decken sich im 141

6 Wesentlichen mit den für Biskirchen festgestellten Konfliktpunkten. Daher ist für den Bereich der Wohnbebauung eine insgesamt 1.6 m lange Lärmschutzwand im Süden mit einer Höhe von 4,0 m und anschließend mit einer Höhe von 6,0 m vorgesehen. Hierdurch wird eine Lärmminderung von bis zu 11 db(a) tags und 12 db(a) nachts erreicht. Trotzdem verbleiben 28 Wohnhäuser im Bereich von Akazienstraße, Herrenweg und Am Herrenacker an denen die o.g. Grenzwerte auch nach Durchführung o.g. Lärmschutzmaßnahmen überschritten werden. Die Planunterlagen sehen für diese Wohnhäuser passive Lärmschutzmaßnahmen vor. Kostenträger der Gesamtmaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Zur Erlangung des Baurechts wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren nach 17 FStrG durchgeführt. Die Planunterlagen werden Grundlage des Erörterungstermins sein. Daher können sich aus dem Erörterungstermin noch maßgebliche Änderungen zu dem oben dargelegten ergeben. 10. Abschnitt Leun und Leun-Lahnbahnhof Der Ortskern von Leun und der Ortsteil Lahnbahnhof liegen im Bereich des 10. Abschnitts des Ausbaus der B. Der 10. Abschnitt umfasst den Bereich zwischen der Anschlussstelle Leun (L 30) und der Anschlussstelle Solms (L 3283). Die Streckenlänge dieses Abschnitts beträgt 4,5 km. Abb. Übersichtslageplan des 10.Abschnitts - M 1:

7 Dieser Abschnitt ist bereits jetzt einer hohen Verkehrsbelastung von kfz/24 (Straßenverkehrszählung 2005) ausgesetzt. Für den 10. Abschnitt ist bereits für den Zeitraum von 1985 bis 1995 eine Verdoppelung der Verkehrsbelastung dokumentiert. Für das Jahr 2015 wird in den Planunterlagen eine Verkehrsmenge von kfz/24h mit einem Schwerlastverkehr von 14,5 % prognostiziert. Die Trasse der B verläuft in diesem Abschnitt dicht an der bestehenden Wohnbebauung der o.g. Ortsteile entlang. Der 4spurige Ausbau der B bedarf eines Planfeststellungsverfahrens nach 17 FStrG und stellt eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV dar. Zur Beurteilung der Lärmsituation sind daher die Vorsorgewerte der 16. BImSchV heranzuziehen. Der den Planunterlagen beigefügten schalltechnischen Berechnung lag die nach Realisierung der Baumaßnahmen prognostizierte Verkehrsbelastung von Kfz/24h im Jahre 2015 zugrunde. Die Ermittlung der Belastung der Anwohner erfolgte sowohl ohne als auch mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Im Bereich der Wohnbebauungen Leun-Lahnbahnhof ist eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,00 m auf einer Länge von ca. 4m vorgesehen, die im oberen Teil transparent ausgebildet wird, um eine Verschattung der Freiflächen zu minimieren. Hierdurch wird eine Reduzierung der Lärmbelastung im Martinskirchweg von bis zu 10 db(a) tags und nachts erreicht. Dennoch wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Wohngebiete nachts an den Häusern Martinskirchweg 3, 4, 5, 8, 9, 10, 12 und 17 meist im Obergeschoß überschritten. Der größte Wert findet sich am Haus Martinskirchweg 5 mit einer Überschreitung um 2 db(a) im Erdgeschoß und um 5 db(a) im 1. Obergeschoß. Gemäß Planunterlagen werden hier passive Lärmschutzeinrichtungen in Form von Schallschutzfenstern erforderlich. Für die Straße Am Schellkopf errechnet sich eine Reduzierung der Lärmbelastung um bis zu 9 db(a) tags und nachts. Auch hier wird der Immissionswert der 16. BImSchV für die Nachtzeit um bis zu 2 db(a) überschritten mit der Folge, dass für die Häuser Am Schellkopf 10 und 12 passive Lärmschutzeinrichtungen erforderlich würden. Durch die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen kommt es in diesem Bereich zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmeinwirkung und dadurch zu einer erheblichen Verbesserung der Wohnqualität. Dennoch kommt es an den o.g. Wohngebäuden zu einer Überschreitung der in der 16.BImSchV festgelegten gebietsbezogenen Immissionswerte. erforderlich. Sollten weitergehende aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht durchführbar sein bzw. die Kosten im Vergleich zum angestrebten Schutzziel unverhältnismäßig sein, so können passive Lärmschutzmaßnahmen (z.b: Schallschutzfenster) an dem betreffenden Gebäude durchgeführt werden. Kostenträger der Gesamtmaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Zur Erlangung des Baurechts wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren nach 17 FStrG durchgeführt. Die Planunterlagen werden Grundlage des Erörterungstermins sein. Daher können sich aus dem Erörterungstermin noch maßgebliche Änderungen zu dem oben dargelegten ergeben. 143

8 8.1.2 Solms Beschreibung der Belastungssituation Die Stadt Solms ist von der B als Hauptlärmquelle betroffen mit Konfliktpunkten entlang der B in Nieder- und Oberbiel. Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in de nachfolgenden Tabelle 41 für die Stadt Solms aufgeführt. L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 10 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 6 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm betroffen sind. Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Stadt Solms ganztags 138 Betroffene und nachts 244 Betroffene ausgesetzt. Hohen Belastungen über db(a) nachts sind 12 Einwohner im Stadtteil Oberbiel ausgesetzt. 2 Eine Überprüfung der tatsächlichen Verkehrsstärke der L 34 vom Abschnitt Knoten Bergstraße-Stadtgrenze Albshausen ergab eine DTV von Kfz/24h. Dieser Straßenabschnitt wird daher erst von der 2. Stufe der Lärmkartierung erfasst werden. Die Maßnahmenvorschläge für diesen Bereich werden daher ebenfalls in der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung geprüft. 2 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 144

9 Maßnahmen in Durchführung und Planung Vom 4spurigen Ausbau der B zwischen Wetzlar und Limburg werden die Stadtteile Niederbiel (10. Abschnitt) und Oberbiel (11. Abschnitt) betroffen. Die Im Zusammenhang mit dem Ausbau der B durchgeführten Maßnahmen werden im Folgenden näher erläutert. 10. Abschnitt - Niederbiel Der Stadtteil Niederbiel liegt im Bereich des 10. Abschnitts des Ausbaus der B. Der 10. Abschnitt umfasst den Bereich zwischen der Anschlussstelle Leun (L 30) und der Anschlussstelle Solms (L 3283). Die Streckenlänge dieses Abschnitts beträgt 4,5 km. Abb. Übersichtslageplan des 10.Abschnitts - M 1: Die Trasse der B verläuft in diesem Abschnitt dicht an der bestehenden Wohnbebauung der o.g. Ortsteile entlang. Wie bereits für die Gemeinde Leun ausgeführt, weist dieser Abschnitt der B ein hohes Verkehrsaufkommen mit einer hohen Steigerungsrate in den letzten Jahren auf. Die Leistungsfähigkeit der derzeitigen Anschlussstelle Solms ist nicht für die zu erwartende Verkehrsbelastung ausgelegt. Daher wird sie durch ein zusätzliches Anschlussohr im südwestlichen Teil der Anschlussstelle ergänzt. Im nördlichen Teil der Anschlussstelle Solms werden die beiden dicht aufeinander folgenden Einmündungen B in L 3283 und L 3283 in L 3020 durch einen Kreisverkehrsplatz ersetzt. 1

10 Der 4spurige Ausbau der B bedarf eines Planfeststellungsverfahrens nach 17 FStrG und stellt eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV dar. Zur Beurteilung der Lärmsituation sind daher die Vorsorgewerte der 16. BImSchV heranzuziehen. Der den Planunterlagen beigefügten schalltechnischen Berechnung lag die nach Realisierung der Baumaßnahmen prognostizierte Verkehrsbelastung im Jahre 2015 zugrunde. Die Ermittlung der Belastung der Anwohner erfolgte sowohl ohne als auch mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Im Bereich der Wohnbebauung des Ortsteils Niederbiel ist eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,00 m bis 6,00 m erforderlich. Hierdurch ergeben sich für das Mischgebiet (Akazienweg/Eibenweg/Weilburger Str ) Lärmminderungen von bis zu 8 db(a) tags und nachts. An der Königsberger Straße (allgemeines Wohngebiet) erreicht die Lärmminderung ebenfalls bis 8 db(a). Dennoch wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Wohngebiete nachts an den Häusern Königsbergerstraße 2, 4, 6, 8, 23, 29, 30 und 32 überschritten. Die höchste Überschreitung findet sich mit 4 db(a) im 1. Obergeschoß an den Wohnhäusern Königsberger Straße 2 und 4. Gemäß Planunterlagen werden hier passive Lärmschutzeinrichtungen in Form von Schallschutzfenstern für die Obergeschosse erforderlich. Durch die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen kommt es in diesem Bereich zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmeinwirkung und dadurch zu einer erheblichen Verbesserung der Wohnqualität. Dennoch kommt es an den o.g. Wohngebäuden zu einer Überschreitung der in der 16.BImSchV festgelegten gebietsbezogenen Immissionswerte. erforderlich. Sollten weitergehende aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht durchführbar sein bzw. die Kosten im Vergleich zum angestrebten Schutzziel unverhältnismäßig sein, so können passive Lärmschutzmaßnahmen (z.b: Schallschutzfenster) an dem betreffenden Gebäude durchgeführt werden. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Zur Erlangung des Baurechts wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren nach 17 FStrG durchgeführt. Die Planunterlagen werden Grundlage des Erörterungstermins sein. Daher können sich aus dem Erörterungstermin noch maßgebliche Änderungen zu dem oben dargelegten ergeben. 1

11 11.Abschnitt - Oberbiel Der Stadtteil Oberbiel liegt im 11. Abschnitt des Ausbaus der B. Dieser umfasst die Trasse von der Anschlussstelle Solms bis zum Schleusenhaus in Höhe des Klosters Altenberg mit einer Länge von ca. 3,4 km. Abb. Übersichtslageplan des 11.Abschnitts - M 1: Die heutige Verkehrsbelastung beträgt in diesem Abschnitt bereits Kfz/24h mit eine SV-Anteil von ca. 10 % (Verkehrszählung aus 2005) und wird nach einer Prognose für das Jahr 2015 auf ca Kfz/24h steigen. Dieser Abschnitt weißt einen extrem hohen prozentualen Verkehrszuwachs von ca. 80 % (1985/1995) einen verglichen mit dem mittleren Verkehrszuwachs für Bundesstraßen (32%) auf. Die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßenabschnitts wurde bereits für die jetzige Verkehrsbelastung als unzureichend eingestuft, so dass der 4spurige Ausbau dringend erforderlich wurde. Grundsätzlich ist die Linienführung der Ausbauplanung durch die bestehende B vorgegeben. Im Bereich des Steilhangs auf dem das Kloster Altenberg liegt und im Bereich zwischen Wohnbebauung Sauerbrunnen und der Lahn liegen zwei Engstellen vor. Schon die bestehende B verläuft in diesem Abschnitt dicht an der Wohnbebauung von Oberbiel. Durch den 4spurigen Ausbau rückt die Straße näher an die nördliche gelegene Wohnbebauung heran (beidseitige Fahrbahnverbreiterung). Die bestehende Kreuzung Anschlussstelle Oberbiel hat sich bzgl. ihrer Leistungsfähigkeit als völlig überlastet und auch in Bezug auf die Verkehrssicherheit als äußerst unbefriedigend herausgestellt. Eine Optimierung der Zufahrt nach Oberbiel soll dahingehend erfolgen, dass am bestehenden Anschluss nur noch Rechtsabbiegen aus Richtung Wetzlar bzw. in Richtung Limburg möglich sein soll. Weiter südwestlich, in Höhe der Albshäuser Straße ist ein neuer planfreier Anschluss vorgesehen, der Rechtsabbiegen aus Richtung Limburg bzw. in Richtung Wetzlar ermöglicht. Der 4spurige Ausbau der B bedarf eines Planfeststellungsverfahrens nach 17 FStrG und stellt eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV dar. Zur Beurteilung der Lärmsituation sind daher die Vorsorgewerte der 16. BImSchV heranzuziehen. Der den Planunterlagen beigefügten schalltechnischen Berechnung lag die nach Realisierung der Baumaßnahmen prognostizierte Verkehrsbelastung im Jahre 2015 zugrunde. Ebenso wurden 1

12 die Anschlussstellen mit den entsprechenden Prognosebelastungen berücksichtigt. Die Ermittlung der Belastung der Anwohner erfolgte sowohl ohne als auch mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Betroffen von den Ausbaumaßnahmen ist die Wohnbebauung im Bereich Sauerbrunnen und zwischen Robert-Kling-Straße und Albshäuser Straße. Im Bereich Sauerbrunnen wird eine 4,5 m hohe und ca. 0 m lange Lärmschutzwand erforderlich. Hierdurch wird eine Lärmminderung von bis zu 10 db(a) erreicht. Aus städtebaulichen Gründen und um eine Verschattung der Freiflächen zu vermindern soll das obere Drittel der Lärmschutzwand transparent ausgebildet werden. Im Anschluss ist für den Bereich der Wohnbebauung Robert-Kling-Straße / In der Au eine ca. 0m lange Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,0 m vorgesehen. Hierdurch wird eine Lärmminderung von bis zu 9 db(a) erreicht. Dennoch können die Immissionswerte der 16. BImSchV nicht an allen Wohnhäusern eingehalten werden. Im Bereich des Mischgebietes Sauerbrunnen betrifft dies überwiegend den Nachtwert und hierbei sind Überschreitungen hauptsächlich im Obergeschoß festzustellen. Betroffen sind die Wohnhäuser Sauerbrunnen 23, 21,15, 13, 11, 9, und 7 (WA). Im Bereich des Misch- /Wohngebietes Robert-Kling-Straße/In der Au betreffen die Überschreitungen ebenfalls den Nachtwert und die Obergeschosse. Konkret trifft die auf 2 Wohnhäuser in der Robert-Kling- Straße (Nr. 38 und 25 und auf 3 Wohnhäuser In der Au (Nr. 7c 23 und 25) zu. Gemäß Planunterlagen werden passive Lärmschutzeinrichtungen in diesen Bereichen erforderlich. Kostenträger der Gesamtmaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Das Baurechtsverfahren befindet sich in der Entscheidungsphase. 1

13 8.2 Dillenburg Beschreibung der Belastungssituation Die A führt am Stadtgebiet von Dillenburg vorbei während die B 277 und die B 2 durch das Stadtgebiet von Dillenburg bzw. die Ortsteile Niederscheld und Frohnhausen hindurchführen. Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in der nachfolgenden Tabelle 42 für die Stadt Dillenburg aufgeführt 3 : L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 15 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 10 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm betroffen sind. Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Stadt Dillenburg ganztags 7 Betroffene und nachts Betroffene ausgesetzt. Hohen Belastungen über 75 db(a) tags sind 2 Einwohner und über db(a) nachts sind 89 Einwohner ausgesetzt. 4 Die starke Betroffenheit in Dillenburg ist nicht zuletzt durch die vorhandene Topographie (Tallage der Kernstadt) bestimmt. 3 Hierbei ist die Entlastung durch den Schloßbergtunnel statistisch noch nicht berücksichtigt. 4 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 1

14 Die Stadt Dillenburg weist unter Zugrundelegung der Definition in Kapitel 2.4 vier Konfliktpunkte auf Tabelle 43. Ortsteil Anzahl Betroffener >/ db(a) Anzahl Betroffener >/db(a) Wertung Kernstadt an der Konfliktpunkt A Kernstadt Konfliktpunkt Frankfurter Straße Frohnhausen Konfliktpunkt Niederscheld Konfliktpunkt Der Hauptschwerpunkt der Lärmbelastung liegt in der Ortsdurchfahrt der B 2 im Stadtteil Frohnhausen. Hohe nächtliche Belastungen finden sich am Ortsrand der Kernstadt durch die Nähe zur A. Durch den Bau des Schlossbergtunnels wurde die Ortsdurchfahrt der B 277 in der Kernstadt in Bezug auf die Lärmbelastung deutlich entlastet. Insgesamt zeichnet sich ab, dass die Belastung in den Nachtstunden in Dillenburg höher ist als ganztags. 1

15 8.2.2 Charakteristik der Konfliktpunkte im Stadtgebiet von Dillenburg Im Folgenden werden die innerstädtischen Konfliktpunkte und die Konfliktpunkte in den Stadtteilen in Einzelnen beschrieben. Kernstadt an der A Von der A ist das Stadtgebiet von Dillenburg an 4 Bereichen auf Grund der Nähe von Neubaugebieten zur A stark von Lärm betroffen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Dillenburg sind alle vier Bereiche als Wohnbauflächen ausgewiesen. Die tatsächliche Bebauung entspricht dieser Ausweisung. Die Neubaugebiete könnte man aufgrund der Art der Bebauung als reine Wohngebiete ansehen. Der Bereich Am Köppel zwischen B 277 und A liegt in Bezug auf die A in Hanglage. Abb. Bebauung Am Köppel Eine Lärmschutzeinrichtung in Form eines 2 m langen Lärmschutzwalls für ein weiter entfernt gelegenes Wohngebiet endet vor Beginn der Bebauung, wodurch dieser Bereich den Lärmeinwirkungen ausgesetzt wird. An dieser Stelle wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h aufgehoben. 1

16 Im Bereich Alte Rheinstraße/In der Kerb treten Lärmbelastungen von bis db(a) tagsüber und über db(a) nachts auf. Die A wird in diesem Bereich als Talbrücke geführt Sie weist einseitig eine Verkleidung des Brückengeländers mit einer Kunststoffwand (Spritzschutz) auf, die jedoch nicht durchgängig ausgeführt ist. Abb. Talbrücke der A über Alte Rheinbrücke - Dillenburg Im Bereich Immergrünlust/Falkenweg finden sich vorwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser. Hier ist die Wohnbebauung durch einen Wall mit einer Höhe von 2,5 bis 3,75 m geschützt. Dennoch weisen hier die Häuser der ersten Reihe Überschreitungen von / db(a) bzw. / db(a) auf. Die Höhe der Überschreitung korrespondiert umgekehrt zur Höhe des Lärmschutzwalls, d.h. je niedriger der Wall umso höher die Lärmbelastung der dahinterliegenden Häuser. 1

17 Abb. Luftbild des Bereiches Immergrünlust/Falkenweg [Copyright HMULV und HLBG] Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser im Bereich Immergrünlust/Falkenweg eingefärbt, bei denen der L DEN von db(a) und/oder der L Night von db(a) überschritten wird. Häuser mit L DEN > und/oder L Night > Abb. rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes 1

18 Deutlich sichtbar wird die Wirkung der Lücke zwischen den beiden Lärmschutzwällen. Von den 12 Häusern an denen db(a) tags und db(a) nachts überschritten werden, werden an 2 Häusern die Werte / db(a) ebenfalls überschritten und zusätzlich an Häusern, alle im Bereich der Lücke, kommt es zur Überschreitung des Nachtwertes von db(a). Der Bereich Erlenweg/Eichenweg ist ebenfalls durch Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern gekennzeichnet. Hier sind bisher keine Lärmschutzeinrichtungen vorhanden. Abb. Luftbild des Bereichs Erlenweg/Eichenweg [Copyright HMULV und HLBG] Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser im Bereich Erlenweg/Eichenweg eingefärbt, bei denen der L DEN von db(a) und/oder der L Night von db(a) überschritten wird. 1

19 Häuser mit L Night > Abb. rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwerte Hier wird deutlich dass der Bebauungsrand des Baugebietes zur A hin belastet ist, wobei der Nachtwert von db(a) an den Häusern der ersten Reihe überschritten wird. Kernstadt an der B 277 Der Verlauf der B 277 im Stadtgebiet von Dillenburg gehört ebenfalls zu den in der 1. Stufe kartierten Straßenabschnitten. Am Ortseingang von Niederscheld kommend, befindet sich zunächst gewerbliche Nutzung. Im weiteren Verlauf der Frankfurter Straße befinden sich auf der linken Seite Wohnhäuser, die durch eine 3m hohe Lärmschutzwand aus Blech gegen die B 277 abgeschirmt werden. An zweien der Wohnblocks werden hier die Nachtwerte von db(a) überschritten Im Weiteren Verlauf ist noch die alte Trasse der B 277 kartiert. Hier haben sich durch den Schlossbergtunnel und die Verlegung der Trasse die Verhältnisse tiefgreifend geändert. Eine Neubewertung der Situation im Rahmen dieser Kartierung war nicht möglich, so dass diese Veränderungen im Kapitel bewertet werden. Der alte Straßenverlauf wäre durchgehend als Konfliktpunkt zu kennzeichnen. Der neue Straßenverlauf mündet in der Nähe der Moritzstraße in einem Kreisel auf der Adenaueralllee wieder auf die alte Trasse. In diesem Bereich befinden sich Sportstätten bzw. Gewerbe. Ein auf der anderen Seite der B 277 gelegenes Wohngebiet (Nixböthestraße) ist durch Lärmschutzeinrichtungen abgeschirmt. Der weitere Verlauf der B 277 ist nicht mehr kartiert. 1

20 Stadtteil Frohnhausen Im Ortsteil Fronhausen verläuft die B 2 mitten durch den Ort. Die Häuserfronten des gesamten Verlaufs der Ortsdurchfahrt bilden einen Konfliktpunkt. Hier liegt die höchste Belastung sowohl was die Tag- als auch die Nachtwerte angeht, im Stadtgebiet von Dillenburg vor. Im Verlauf der Ortsdurchfahrt liegen 98 Wohnhäuser an denen Lärmwerte von 73 db(a) tags und/oder db(a) nachts überschritten werden und somit der Verdacht besteht, dass die bis Sommer 2010 gültigen Sanierungswerte der VLärmSchR 97 überschritten werden. Stadtteil Niederscheld Wohnbebauung findet sich beiderseits der B 277 im Stadtteil Niederscheld. Dies betrifft die Alleestraße und Haselheck auf der einen und die Hauptstraße auf der anderen Seite der B277. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Dillenburg mit Ausnahme der unteren Alleestraße (Wohnbaufläche) als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der Nachtwert von db(a) wird nur an zwei Wohnhäusern der oberen Alleestraße überschritten. An der B 277 zur Alleestraße hin befindet sich eine Lärmschutzwand (Ortsbesichtigung), die nicht bei der Berechnung im Rahmen der Lärmkartierung berücksichtigt wurde. Abb. Wohnhaus an der Alleestraße mit vorhandener Lärmschutzwand Insofern kann nicht nachvollzogen werden, wie die Lärmsituation sich aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten gestaltet. Da sich der Status des Konfliktpunktes nur auf die o.g. zwei Wohnhäuser mit 2 berechneten Belasteten bezieht und hier bereits Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen wurden, kann eine Bearbeitung der Lärmproblematik für diesen Bereich auf die 2. Stufe verschoben werden. 1

21 8.2.3 Maßnahmen nach Durchführung der Lärmkartierung Die B 277 stellt die Hauptdurchgangsstraße durch das Stadtgebiet von Dillenburg dar. Die Dillenburger Innenstadt war durch eine hohe Verkehrsbelastung gekennzeichnet, die sich in erheblichen Stauungen, zeitweisem Stillstand des gesamten Verkehrs und einem erhöhten Unfallaufkommen darstellte. Hierdurch wurde eine Verlegung der innerörtlichen B 277 mit dem Bau des Schlossbergtunnels mit einer Länge von 1,2 km erforderlich. Im Ergebnis der Lärmkartierung 2007 ist noch der alte Trassenverlauf kartiert, der einen durchgehenden Konfliktpunkt darstellte. Durch den Bau des Schlossbergtunnels erfolgte eine umfangreiche Trassenänderung, was neben einer verkehrlichen Entlastung der innerörtlichen Straßen zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führt. Die folgende Darstellung zeigt den neuen Trassenverlauf: Abb. 73 Neuer Trassenverlauf der B 277 1

22 8.2.4 Maßnahmenvorschläge Die folgende Tabelle 44 listet die von der Stadt Dillenburg und aus der Bevölkerung eingegangenen Maßnahmenvorschläge, sowie aufgrund von Ortsbegehungen entwickelte Maßnahmenvorschläge auf: Konfliktpunkt Maßnahmenvorschläge Bewertung Umsetzung Kernstadt an der A vollständige Verkleidung der Brückengeländer Lärmarmer Straßenbelag Lärmschutzwände Prüfung im Rahmen der Erneuerung der Brückenbauwerke bzw. der Planung eines 6spurigen Ausbaus Siehe Bewertung Kernstadt Prüfung der Höhe der nicht erforderlich, da Keine Aufnahme Frankfurter vorhandenen Sanierungswerte nicht in LAP Straße Lärmschutzwand erreicht Frohnhausen Tempolimit km/h Ortsumgehung LKW-Fahrverbot nachts Tempolimit 30 km/h Pegelminderung von 2,2 bis 2,3 db(a) erreichbar Im weiteren Bedarf des BVWPlan Stellungnahme des Lahn- Dill-Kreises vom Stellungnahme des Lahn- Dill-Kreises vom Keine Aufnahme in LAP Antrag auf Höherstufung im BVWPlan = als langfristige Maßnahme in LAP Keine Aufnahme in LAP Prüfauftrag Kernstadt an der A An der BAB zwischen der Landesgrenze Hessen / Nordrhein-Westfalen und dem Gambacher Kreuz sind in den nächsten Jahren 20 der 22 Großbrücken und weitere Bauwerke durch Neubauten zu ersetzen. Im Vorfeld der genannten Erneuerungsmaßnahmen muss ein großer Teil der Großbrücken notinstandgesetzt werden. Die dringlichsten 8 Notinstandsetzungen werden derzeit vorbereitet und in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführt. Mit den Planungen der Ersatzneubauten wurde bereits begonnen. Die Querschnitte werden mit dem Baulastträger abgestimmt. Bei der Planung der Ersatzneubauten wird der erforderliche Lärmschutz überprüft und, sofern ein Anspruch, besteht auch errichtet. Bis 2018 soll die Befahrbarkeit mindestens einer Richtungsfahrbahn der Ersatzneubauten gewährleistet sein. 1

23 Derzeit ist der 6-spurige Ausbau der A nur zw. dem Gambacher Kreuz und dem Gießener Südkreuz im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf enthalten. Angesichts der im Zuge der Brückenerneuerungen zu tätigen, langfristig angelegten Investitionen hat der BMVBS der Aufnahme von Planungen für ggf. sechsstreifige Erweiterungen im verkehrlich notwendigen Maße zugestimmt, Im Rahmen der Lärmsanierung wurde zwischen 1996 und 2003 aktiver u. passiver Lärmschutz für einige Orte an der A, z. B. auch in Dillenburg, durchgeführt. Auf Antrag kann eine Überprüfung im Rahmen der Lärmsanierung erfolgen Kernstadt Frankfurter Straße Auf der B 277 ist von Süden (Herborn) kommend zunächst auf Höhe der Wohnbebauung eine Geschwindigkeit von 100 km/h für PKW und von 80 km/h für LKW zulässig. Zwar ist die Wohnbebauung durch eine Lärmschutzwand gegen den Verkehrslärm abgeschirmt, jedoch kommt es trotzdem an 3 Häusern zur Erreichung eines Nachtwertes db(a). Im weiteren stadteinwärtigen Verlauf sind noch bis zur Einmündung der Herwigstraße km/h für PKW und LKW zulässig. Eine Prüfung der erreichbaren Pegelminderung bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf km/h für PKW und LKW mittels der Berechnungsmethode VBUS ergab eine Pegelminderung von 2,2 bzw. 2,3 db(a). Dieses Gebiet ist als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die somit zugrunde zu legenden Richtwerte der Nr. 2.1 der Lärmschutz-Richtlinien-StV von db(a) für die Nachtzeit werden gemäß einer Prüfung nach RLS-90 nicht erreicht. Somit ist nur eine der Voraussetzungen für die Anordnung von straßenverkehrlichen Maßnahmen erfüllt. Anordnungen aus Lärmschutzgründen kommen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV nur in Betracht, wenn die dort genannten Richtwerte überschritten werden und eine Pegelminderung von 3 db(a) aufgerundet ab 2.1 db(a) erreicht wird Dillenburg-Frohnhausen Die Ortsdurchfahrt von Dillenburg-Frohnhausen stellte den Bereich der mit Abstand höchsten Lärmbelastung in der Stadt Dillenburg dar. Eine effektive Lärmminderung kann nur durch eine Ortsumgehung erzielt werden. Eine solche Umgehungsstraße ist im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 dem weiteren Bedarf zugeordnet worden. Die Stadt Dillenburg bemüht sich seit Jahren um eine Höherstufung in den vordringlichen Bedarf. Da es sich hier um einen prioritären Konfliktpunkt handelt, wird ein solcher Antrag auf Höherstufung als langfristige Maßnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Die Umsetzung einer Ortsumgehung erfordert erfahrungsgemäß einen langen zeitlichen Aufwand. Bis dahin 1

24 bleibt jedoch eine die Wohnbevölkerung stark belastende Lärmsituation bestehen. Es wurden daher zeitlich befristete Ersatzmaßnahmen geprüft. Aufgrund der hohen durch den Durchgangsverkehr auf der B 2 verursachten Lärmbelastung und der fahrbahnnahen durchgehenden Bebauung kommen für die Ortsdurchfahrt von Dillenburg-Frohnhausen nur zwei alternative straßenverkehrliche Lärmminderungsmaßnahmen in Frage. Auf der B 277 darf in der Ortsdurchfahrt eine Geschwindigkeit von km/h gefahren werden. Bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h ergibt sich eine Pegelminderung von 2,6 db(a) sowohl für die Tag- als auch für die Nachtzeit. Die Anzahl der Hochbelasteten (über db(a) nachts) reduziert sich hierdurch für die Nachtzeit von auf 0. Wie bereits oben dargelegt wird hier die Lärmpegel von / db(a) für Wohngebiete und / db(a) für Mischgebiete an 98 Häusern überschritten. Somit kommen gemäß Nr. 2.1 der Lärmschutz-Richtlinien-StV straßenverkehrliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Aufgrund der errechneten Pegelminderung nach VBUS ist davon auszugehen, dass die gemäß Nr. 2.3 der Lärmschutz-Richtlinien-StV erforderliche Pegelminderung erreicht wird. Eine deutlich größere Reduktion der Lärmimmissionen wird durch ein LKW-Nachtfahrverbot erreicht. Ein solches Fahrverbot im Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr würde die Wohnbevölkerung zumindest in der Nachtzeit entlasten. Nach Auskunft des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen wurde in Frohnhausen in den Jahren 1980 bis 1982 durchgängig Lärmsanierung (passiver Lärmschutz) betrieben. Zu beiden Vorschlägen zur Lärmminderung wurde der Landrat des Lahn-Dill-Kreises in seiner Funktion als zuständige Verkehrsbehörde gehört. Er hat diese auf ihre straßenverkehrsrechtliche Umsetzbarkeit hin geprüft und wie folgt hierzu Stellung genommen: Nachtfahrverbot für LKW Die B 2 besitzt eine überregionale Bedeutung für den nördlichen Lahn-Dill-Kreis sowie für den Landkreis Marburg-Biedenkopf, da diese den Anschluss zur BAB in Dillenburg sicherstellt. Zahlreiche große Industriegebiete mit Gewerbebetrieben überregionaler Bedeutung sind an der B 2 angesiedelt und damit verbunden auch ein starker Ziel- und Quellverkehr mit Lastkraftwagen (LKW). Bei einem Nachtfahrverbot durch den Stadtteil Frohnhausen gäbe es keine Umleitungsstrecke für LKW s. Eine sinnvolle Verlegung des LKW-Verkehrs auf Nebenstrecken ist aufgrund nicht vorhandener Alternativstrecken und der Topographie in diesem Raum nicht möglich. Außerdem wären noch weitaus engere Ortsdurchfahrten stärker als die in Frohnhausen betroffen. Eine weiträumige nächtliche Umleitung scheidet schon mithin aus ökologischen und ökonomischen Gründen als Maßnahme aus. Verkehrsverbote, die ganze Fahrzeugarten ausschließen, sind auch wegen des Verstoßes gegen die straßenverkehrliche Widmung (Bundesfernstraße incl. Ortsdurchfahrt) unzulässig. 1

25 Sie schließen den widmungsmäßigen Verkehr von der Teilnahme am Gemeingebrauch aus und greifen in das Widmungskonzept der Bundesstraße ein. Es kann daher festgehalten werden, dass ein Nachtfahrverbot für LKW s aus Mangel an Alternativstrecken und aus Gründen des Sinns und Zweckes von Bundesfernstraßen aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich ist. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Frohnhausen Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit wird die Leichtigkeit des Verkehrs übermäßig beeinträchtigt. Durch die Senkung der Grundgeschwindigkeit ergibt sich ein vermehrter Stop-and-go-Verkehr. Damit sind stärkere Lärmbelästigungen durch ständiges Anfahren und Abbremsen verbunden. Ein flüssiges Durchfahren der Ortsdurchfahrt mit 30 km/h ist unter Berücksichtigung der dort vorhandenen Zwangshaltepunkte (Lichtzeichenanlage, Verkehrsknoten) nicht realisierbar. Ein schnelles Räumen der vorhandenen Zwangshaltepunkte ist bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h nicht möglich. Um die Wohnbevölkerung zumindest in der Nachtzeit zu entlasten, wäre zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 22:00 und 5:00 Uhr sinnvoll wäre. Der Maßnahmenvorschlag wurde vom Verkehrsdezernat des Regierungspräsidiums Gießen noch nicht abschließend bewertet. Es sind weitere Prüfungen/Untersuchungen im Hinblick auf die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit erforderlich Bauleitplanerische Festlegungen für Wohngebiet in Planung in der Kernstadt Die Stadt Dillenburg wies im Rahmen der Beteiligung auf ein Wohngebiet in Planung im Bereich Am Köppel hin. Die bereits bestehende Wohnbebauung in diesem Bereich stellt durch ihr Heranrücken an die A einen Konfliktpunkt dar. Bei einer Ausweisung weiterer Wohnbauflächen oder Flächen für gemischte Nutzung ist von Seiten des Planerstellers zu prüfen, ob die Mindestabstände, die sich aus den Tabellen in Bild A.1 und A.2 des Anhangs der DIN Schallschutz im Städtebau ergeben, eingehalten werden. Bei Einhaltung dieser Abstände ist im Allgemeinen ein ausreichender Immissionsschutz gewährleistet. Können diese Mindestabstände nicht realisiert werden, ist im Einzelfall durch eine Lärmimmissionsprognose zu untersuchen, mit welchen Maßnahmen ein ausreichender Immissionsschutz vor Verkehrslärm zu gewährleisten ist. Folgt die Gemeinde im Abwägungsprozeß den dort gemachten Vorschlägen oder den Vorschlägen der im Planungsverfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange nicht, so sind die Abweichungen ausreichend zu begründen. 1

26 8.3 Ehringshausen Beschreibung der Belastungssituation In der Gemeinde Ehringshausen ist nur der Ortsteil Katzenfurt von Lärm ausgehend von der A betroffen, und zwar der nördliche, zur A hin gelegene Ortsrand. Durch Einsicht in die Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Gemeinde Ehringshausen läßt sich feststellen, dass der o.g. Ortsrand von Katzenfurt als allgemeines Wohngebiet (Bebauungsplan 1982) oder als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Abb. 74 Wohnbebauung in Katzenfurt: Welscherbachstaße/Ecke Schillerstraße Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in der nachfolgenden Tabelle für die Gemeinde Ehringshausen aufgeführt: L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 9 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 6 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm 1

27 betroffen sind. Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Gemeinde Ehringshausen ganztags Betroffene und nachts 1 Betroffene ausgesetzt. 5 Lärmpegeln oberhalb der Prüfwerte sind in der Gemeinde Ehringshausen ganztags 2 Betroffener und nachts 20 Betroffene ausgesetzt; ausschließlich im Ortsteil Katzenfurt. Der Ortsrand des Ortsteils Katzenfurt stellt somit gemäß der Definition in Kapitel 2.4 einen Konfliktpunkt dar. Abb. 75 Luftbild des Ortsteils Katzenfurt an der A [Copyright HMULV und HLBG] Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser im Ortsteil Katzenfurt eingefärbt, bei denen der LDEN von db(a) und/oder der LNight von db(a) überschritten wird. Häuser mit L DEN > und/oder L Night > Abb. 76 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes Ein kleiner Teil der Wohnbebauung wird durch einen Lärmschutzwall von 1,5 bis 2,0m Höhe geschützt. 5 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 1

28 8.3.2 Maßnahmenvorschläge Wie bereits oben dargelegt stellt der Rand der Bebauung des Ortsteils Kartzenfurt zu A hin einen Konfliktpunkt dar. An den hinter dem vorhandenen Lärmschutzwall liegenden Häusern werden die Prüfwerte des Kapitels 2.4 nicht überschritten. Als Maßnahmenvorschlag kommt daher eine Verlängerung des Lärmschutzwalls über die ganze Länge der Ortslage in Frage. Alternativ hierzu könnte hier eine Verkleidung des Brückengeländers, das hier auf gleicher Ebene mit der Wohnbebauung verläuft, erfolgen. Es ist zu prüfen, ob hierdurch eine vergleichbare Pegelminderung erreicht werden kann. Wenn dies der Fall ist, wäre diese Variante eindeutig zu favorisieren, da eine Brückenverkleidung kostengünstiger und einfacher umzusetzen ist. Fachtechnische Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen An der BAB zwischen der Landesgrenze Hessen / Nordrhein-Westfalen und dem Gambacher Kreuz sind in den nächsten Jahren 20 der 22 Großbrücken und weitere Bauwerke durch Neubauten zu ersetzen. Im Vorfeld der genannten Erneuerungsmaßnahmen muss ein großer Teil der Großbrücken notinstandgesetzt werden. Die dringlichsten 8 Notinstandsetzungen werden derzeit vorbereitet und in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführt. Mit den Planungen der Ersatzneubauten wurde bereits begonnen. Die Querschnitte werden mit dem Baulastträger abgestimmt. Bei der Planung der Ersatzneubauten wird der erforderliche Lärmschutz überprüft und, sofern ein Anspruch, besteht auch errichtet. Bis 2018 soll die Befahrbarkeit mindestens einer Richtungsfahrbahn der Ersatzneubauten gewährleistet sein. Derzeit ist der 6-spurige Ausbau der A nur zw. dem Gambacher Kreuz und dem Gießener Südkreuz im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf enthalten. Angesichts der im Zuge der Brückenerneuerungen zu tätigen, langfristig angelegten Investitionen hat der BMVBS der Aufnahme von Planungen für ggf. sechsstreifige Erweiterungen im verkehrlich notwendigen Maße zugestimmt. Im Rahmen der Lärmsanierung wurde zwischen 1996 und 2003 aktiver u. passiver Lärmschutz für einige Orte an der A durchgeführt. Auf Antrag kann eine Überprüfung im Rahmen der Lärmsanierung erfolgen. 1

29 8.4 Eschenburg Beschreibung der Belastungssituation In der Gemeinde Eschenburg ist der ausschließlich der Ortsteil Wissenbach von Umgebungslärm ausgehend von der B2 betroffen. Hier verläuft die B 2 als Ortsdurchfahrt. Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in der nachfolgenden Tabelle für die Gemeinde Eschenburg aufgeführt: L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 3 % der Einwohner der Gemeinde Eschenburg in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 2,5 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm betroffen sind. Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Gemeinde Eschenburg ganztags 181 Betroffene und nachts 199 Betroffene ausgesetzt. Dies zeigt eine vergleichbar hohe Lärmbelastung sowohl tags als auch nachts, bedingt durch den überörtlichen Durchgangsverkehr auf der Ortsdurchfahrt der B2. Von Lärmpegeln oberhalb der Prüfwerte sind im Ortsteil Wissenbach ganztags 99 Betroffene und nachts 132 Betroffene ausgesetzt. Hohen Belastungen über 75 db(a) tags sind 8 Einwohner und über db(a) nachts sind 40 Einwohner ausgesetzt. 6 Die Häuserfronten des gesamten Verlaufs der Ortsdurchfahrt bilden daher einen Konfliktpunkt. 6 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 1

30 Abb. 77 Luftbild der Ortsdurchfahrt Wissenbach [Copyright HMULV und HLBG] Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser im Ortsteil Wissenbach eingefärbt, bei denen der LDEN von db(a) und/oder der LNight von db(a) überschritten wird. Abb. 78 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes 1

31 Die belasteten Bereiche mit L DEN db(a) und/oder L Night db(a) liegen links und rechts des gesamten Verlauf der Hauptdurchgangsstraße. Die Häuserfronten entlang der Straße bilden somit einen Konfliktpunkt. An 41 Wohnhäusern werden die Lärmwerte von 73 db(a) tags und/oder db(a) nachts überschritten und somit besteht der Verdacht, daß die bis Sommer 2010 gültigen Sanierungswerte gemäß VLärmSchR 97 überschritten werden Maßnahmenvorschläge Die Ortsdurchfahrt der B 2 durch Wissenbach stellt wie der Abschnitt in Frohnhausen einen Bereich mit starker Lärmbelastung dar. Eine effektive Lärmminderung kann nur durch eine Ortsumgehung erzielt werden. Eine solche Umgehungsstraße ist im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 dem weiteren Bedarf zugeordnet worden. Die Gemeinde Eschenburg bemüht sich wie die Stadt Dillenburg seit Jahren um eine Höherstufung in den vordringlichen Bedarf. Da es sich hier um einen prioritären Konfliktpunkt handelt, wird ein solcher Antrag auf Höherstufung als langfristige Maßnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Die Umsetzung einer Ortsumgehung erfordert erfahrungsgemäß einen langen zeitlichen Aufwand. Bis dahin bleibt jedoch eine die Wohnbevölkerung stark belastende Lärmsituation bestehen. Es wurden daher zeitlich befristete Ersatzmaßnahmen geprüft. Aufgrund der hohen durch den Durchgangsverkehr auf der B 2 verursachten Lärmbelastung und der fahrbahnnahen durchgehenden Bebauung kommen für die Ortsdurchfahrt von Eschenburg-Wissenbach nur zwei alternative straßenverkehrliche Lärmminderungsmaßnahmen in Frage. Auf der B 277 darf in der Ortsdurchfahrt eine Geschwindigkeit von km/h gefahren werden. Bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h ergibt sich eine Pegelminderung von 2,6 db(a) sowohl für die Tag- als auch für die Nachtzeit. Die Anzahl der Hochbelasteten (über db(a) nachts) reduziert sich hierdurch für die Nachtzeit von 40 auf 0. Wie bereits oben dargelegt wird hier die Lärmpegel von / db(a) für Wohngebiete und / db(a) für Mischgebiete an 41 Häusern überschritten. Somit kommen gemäß Nr. 2.1 der Lärmschutz-Richtlinien-StV straßenverkehrliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Aufgrund der errechneten Pegelminderung nach VBUS ist davon auszugehen, dass die gemäß Nr. 2.3 der Lärmschutz-Richtlinien-StV erforderliche Pegelminderung erreicht wird. Eine deutlich größere Reduktion der Lärmimmissionen wird durch ein LKW-Nachtfahrverbot erreicht. Ein solches Fahrverbot im Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr würde die Wohnbevölkerung zumindest in der Nachtzeit entlasten. Nach Auskunft des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen wurde in Wissenbach in den Jahren 1988 bis 1991 durchgängig Lärmsanierung betrieben. 1

32 Zu beiden Vorschlägen zur Lärmminderung wurde der Landrat des Lahn-Dill-Kreises in seiner Funktion als zuständige Verkehrsbehörde gehört. Er hat diese auf ihre straßenverkehrsrechtliche Umsetzbarkeit hin geprüft und wie folgt hierzu Stellung genommen: Nachtfahrverbot für LKW Die B 2 besitzt eine überregionale Bedeutung für den nördlichen Lahn-Dill-Kreis sowie für den Landkreis Marburg-Biedenkopf, da diese den Anschluss zur BAB in Dillenburg sicherstellt. Zahlreiche große Industriegebiete mit Gewerbebetrieben überregionaler Bedeutung sind an der B 2 angesiedelt und damit verbunden auch ein starker Ziel- und Quellverkehr mit Lastkraftwagen (LKW). Bei einem Nachtfahrverbot durch den Ortsteil Wissenbach gäbe es keine Umleitungsstrecke für LKW s. Eine sinnvolle Verlegung des LKW-Verkehrs auf Nebenstrecken ist aufgrund nicht vorhandener Alternativstrecken und der Topographie in diesem Raum nicht möglich. Außerdem wären noch weitaus engere Ortsdurchfahrten stärker als die in Wissenbach betroffen. Eine weiträumige nächtliche Umleitung scheidet meines Erachtens schon mithin aus ökologischen und ökonomischen Gründen als Maßnahme aus. Verkehrsverbote, die ganze Fahrzeugarten ausschließen, sind auch wegen des Verstoßes gegen die straßenverkehrliche Widmung (Bundesfernstraße incl. Ortsdurchfahrt) unzulässig. Sie schließen den widmungsmäßigen Verkehr von der Teilnahme am Gemeingebrauch aus und greifen in das Widmungskonzept der Bundesstraße ein. Es kann daher festgehalten werden, dass ein Nachtfahrverbot für LKW s aus Mangel an Alternativstrecken und aus Gründen des Sinns und Zweckes von Bundesfernstraßen aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich ist. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wissenbach Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit wird die Leichtigkeit des Verkehrs übermäßig beeinträchtigt. Durch die Senkung der Grundgeschwindigkeit ergibt sich ein vermehrter Stop-and-go-Verkehr. Damit sind stärkere Lärmbelästigungen durch ständiges Anfahren und Abbremsen verbunden. Ein flüssiges Durchfahren der Ortsdurchfahrt mit 30 km/h ist unter Berücksichtigung der dort vorhandenen Zwangshaltepunkte (Lichtzeichenanlage, Verkehrsknoten) nicht realisierbar. Ein schnelles Räumen der vorhandenen Zwangshaltepunkte ist bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h nicht möglich. Um die Wohnbevölkerung zumindest in der Nachtzeit zu entlasten, wäre zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sinnvoll wäre. Der Maßnahmenvorschlag wurde vom Verkehrsdezernat des Regierungspräsidiums Gießen noch nicht abschließend bewertet. Es sind weitere Prüfungen/Untersuchungen im Hinblick auf die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit erforderlich. 1

33 8.5 Haiger Beschreibung der Belastungssituation Im Stadtgebiet von Haiger liegen neben der Kernstadt die Stadtteile Sechshelden, Allendorf und Haigerseelbach im Einwirkungsbereich der kartierten Hauptlärmquelle A. Betroffenheiten oberhalb von / db(a) finden sich nur in der Kernstadt und in Sechshelden. Haigerseelbach liegt in einem genügend großen Abstand zur A. Dies trifft auch auf Allendorf zu. Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in der nachfolgenden Tabelle für die Stadt Haiger aufgeführt: L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 13 % der Einwohner der Stadt Haiger in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 9 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm betroffen sind. Diese konzentrieren sich auf die Kernstadt Haiger und hauptsächlich den Stadtteil Sechshelden. Hier ist der Großteil der Ortslage betroffen. Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Stadt Haiger ganztags 78 Betroffene und nachts 3 Betroffene ausgesetzt. Dies zeigt eine überproportionale Betroffenheit in der Nacht. Von Lärmpegeln oberhalb der Prüfwerte sind in der Stadt Haiger nachts 11 Betroffene ausgesetzt, die sich im Stadtteil Sechshelden konzentrieren. 7 Die Stadt Haiger weist unter Zugrundelegung der Definition in Kapitel 2.4 einen Konfliktpunkt und einen Lärmbelastungspunkt auf Tabelle. Ortsteil Anzahl Betroffener >/ db(a) Anzahl Betroffener >/db(a) Wertung Kernstadt Lärmbelastungspunkt Sechshelden Konfliktpunkt 7 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 1

34 8.5.2 Charakteristik der Konfliktpunkte im Stadtgebiet von Haiger Kernstadt Haiger In der Kernstadt von Haiger ist der überwiegende Teil der Ortslage nicht vom Lärm der A betroffen. Zwischen dem eigentlichen Ortskern und der A befindet sich das Industriegebiet Nord. Im Norden dieses Industriegebietes befindet sich ein kleines ausgewiesenes Wohngebiet an der Schmidthütte (WA)und südlich davon Wohnbebauung an der Hüttenstraße. Hier sind die Betroffenheiten der Kernstadt zu lokalisieren. Die B wird in diesem Bereich als Talbrücke geführt. Das Wohngebiet selbst liegt tiefer als die BAB. Durch die Bahnlinie Dillenburg-Siegen liegt hier ebenfalls eine Mehrfachbelastung vor. Abb. 79 Wohnbebauung an der Hüttenstraße [Copyright HMULV und HLBG] 1

35 Stadtteil Sechshelden Abb. 80 Sechshelden mit A auf halber Höhe am Berghang Der Stadtteil Sechshelden ist mehrfachen Belastungen durch Lärm ausgesetzt. Diese stammen zum einen von der kartierten Hauptlärmquelle, der A. Als weitere Belastung kommen die Lärmeinwirkung von der durch Sechshelden führenden Bahnstrecke und Verkehrslärm von der noch nicht kartierten B 277 hinzu. Die A verläuft, wie auf obiger Abbildung erkennbar, oberhalb der Dächer der Wohnhäuser in Hanglage auf halber Höhe. Die B 277 verläuft auf ebener Erde und kreuzt die A (Überführung). Die Bahnstrecke verläuft in einigem Abstand in der Ortslage Sechshelden in etwa parallel zur B 277. Im Bereich zwischen A/B277 und der Bahnstrecke handelt es sich um Mischgebietsnutzung. Südlich der A liegt allgemeines Wohngebiet. 1

36 Abb. 81 Rasterdarstellung der Lärmsituation in Haiger-Sechshelden - ganztags Wie aus obiger Darstellung erkennbar ist die Lärmbelastung aufgrund der Hochlage der Talbrücke nicht so hoch wie erwartet. Konfliktpunkte mit Werten größer db(a) bestehen nur für die Nachtzeit. Diese befinden sich im Bereich des Wohngebietes südlich der A. 1

37 8.5.3 Maßnahmenvorschläge Die folgende Tabelle listet die von der Stadt Haiger eingegangenen Maßnahmenvorschläge und die aufgrund von Ortsbegehungen entwickelten Maßnahmenvorschläge auf: Konfliktpunkt Maßnahmenvorschläge Bearbeitungsstand Ergebnis Kernstadt an der A Lärmschutzeinrichtung am südlichen Fahrbahnrand Sechshelden Verlängerung der Lärmschutzeinrichtung in Richtung Haiger auf der südlichen Fahrbahnseite Austausch oder Dämpfung der Brückenwiderlager Tempolimit 80 km/h Prüfung im Rahmen der Planung eines 6spurigen Ausbaus Prüfung im Rahmen der Erneuerung der Brückenbauwerke eigene rechnerische Überprüfung Pegelminderung = 0,8/0,5 db(a) siehe Bewertung siehe Bewertung Keine Aufnahme in LAP Haiger - Kernstadt Von Seiten der Stadt Haiger wurde die Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung am südlichen Fahrbahnrand auf der Talbrücke Haiger vorgeschlagen, jedoch nicht verwirklicht. Eine Verkleidung des Brückengeländers der Talbrücke, als mit geringem finanziellem Aufwand realisierbare Maßnahme, könnte hier eine Alternative sein. Fachtechnische Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen: Derzeit ist der 6-spurige Ausbau der A nur zw. dem Gambacher Kreuz und dem Gießener Südkreuz im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf enthalten. Angesichts der im Zuge der Brückenerneuerungen zu tätigen, langfristig angelegten Investitionen hat der BMVBS der Aufnahme von Planungen für ggf. sechsstreifige Erweiterungen im verkehrlich notwendigen Maße zugestimmt. Im Rahmen der Lärmsanierung wurden zwischen 1996 und 2003 aktiver u. passiver Lärmschutz für die einige Orte an der A durchgeführt. Auf Antrag kann eine Überprüfung im Rahmen der Lärmsanierung erfolgen. 173

38 Haiger-Sechshelden Für die Ortslage Sechshelden liegen 3 Maßnahmenvorschläge zur Prüfung vor. Als bauliche Maßnahmen werden der Austausch/Dämpfung der Brückenwiderlager und eine Verlängerung der Lärmschutzeinrichtung in Richtung Haiger auf der südlichen Fahrbahnseite vorgeschlagen. Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen führt hierzu aus, daß an der BAB zwischen der Landesgrenze Hessen / Nordrhein-Westfalen und dem Gambacher Kreuz in den nächsten Jahren 20 der 22 Großbrücken und weitere Bauwerke durch Neubauten zu ersetzen sind. Im Vorfeld der genannten Erneuerungsmaßnahmen muss ein großer Teil der Großbrücken notinstandgesetzt werden. Die dringlichsten 8 Notinstandsetzungen, wozu die Talbrücke Sechshelden zählt, werden derzeit vorbereitet und in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführt. Mit den Planungen der Ersatzneubauten wurde bereits begonnen. Die Querschnitte werden mit dem Baulastträger abgestimmt. Bei der Planung der Ersatzneubauten wird der erforderliche Lärmschutz überprüft und, sofern ein Anspruch, besteht auch errichtet. Bis 2018 soll die Befahrbarkeit mindestens einer Richtungsfahrbahn der Ersatzneubauten gewährleistet sein. TL 80 km/h bzw. 80km/h für PKW und km/h für LKW In die Berechnung nach VBUS ist dieser Abschnitt der BAB mit einer Geschwindigkeit von 115 km/h für PKW in die Kartierung eingegangen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h bringt nur eine Pegelminderung von 0.8 db(a)tags bzw. 0,5 db(a) nachts, zu wenig für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Nr. 2.3 der LärmSch-RL-StV. Erst mit einer zusätzlichen Geschwindigkeitsreduzierung für LKW von 80 km/h auf km/h lassen sich Pegelminderungen von ca. 2.1 db(a) erreichen. Hierdurch erhöht sich die Anzahl Entlasteter, bedingt durch den hohen prozentualen LKW-Anteil in der Nachtzeit, erheblich von 20 auf 90 Personen. Einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung für LKW auf km/h in der Nachtzeit steht die verkehrliche Funktion der BAB entgegen. 174

39 8.5.4 Bauleitplanerische Festlegungen Stadtteil Allendorf Der Stadtteil Allendorf selbst stellt bisher weder einen Lärmbelastungspunkt noch einen Konfliktpunkt dar. Im Entwurf des Regionalplans Mittelhessen wird der Bereich zwischen jetzigem Ortsrand in Richtung A als Vorranggebiet Siedlung Planung ausgewiesen. Dies läßt einen Siedlungszuwachs parallel zum Ortsrand auf die A hin zu. Hierdurch wird eine Hineinwachsen der Wohnbebauung in die Isophone >- db(a) gemäß Lärmkartierung 2007 ermöglicht, wodurch sich die Möglichkeit des Entstehens eines bisher nicht vorhandenen Konfliktpunktes ergeben kann. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Haiger vom stellt in diesem Bereich eine geplante Wohnbaufläche dar, die allerdings deutlich kleiner ist als die im Regionalplan ausgewiesene Vorrangfläche Siedlung- Planung. Der Abstand zur A liegt zwischen 1m und 300m. Hierzu hat das ASV Dillenburg, neben einem allgemeinen Hinweis zur Bauverbotszone und Baubeschränkungszone, darauf hingewiesen, daß bei einem Heranrücken der Wohnbebauung an die bestehende Autobahn Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen nicht geltend gemacht werden können. Der Lärmschutz liegt somit im Verantwortungsbereich der Kommune. Bei einer sich aus der Flächennutzungsplanung entwickelnden Bauleitplanung bzw. der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen oder Flächen für gemischte Nutzung ist von Seiten des Planerstellers zu prüfen, ob die Mindestabstände, die sich aus den Tabellen in Bild A.1 und A.2 des Anhangs der DIN Schallschutz im Städtebau ergeben, eingehalten werden. Bei Einhaltung dieser Abstände ist im Allgemeinen ein ausreichender Immissionsschutz gewährleistet. Können diese Mindestabstände nicht realisiert werden, ist im Einzelfall durch eine Lärmimmissionsprognose zu untersuchen, mit welchen Maßnahmen ein ausreichender Immissionsschutz vor Verkehrslärm zu gewährleisten ist. Folgt die Gemeinde im Abwägungsprozeß den dort gemachten Vorschlägen oder den Vorschlägen der im Planungsverfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange nicht, so sind die Abweichungen ausreichend zu begründen. 175

40 8.6 Herborn Beschreibung der Belastungssituation Von der Kartierung 2007 erfasste Hauptlärmquellen in der Stadt Herborn sind die A und die B 277 im Stadtteil Burg, deren Kartierung hier mit Einmündung der B 2 endet. Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in der nachfolgenden Tabelle für die Stadt Herborn aufgeführt: L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 10 % der Einwohner der Stadt Herborn in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 6 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm betroffen sind. Diese konzentrieren sich auf die Kernstadt und den Stadtteil Burg. Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Stadt Herborn ganztags 107 Betroffene und nachts 2 Betroffene ausgesetzt. Dies zeigt eine deutlich höhere Betroffenheit in der Nacht. Von Lärmpegeln oberhalb der Prüfwerte sind in der Stadt Herborn ganztags 16 Betroffene und nachts Betroffene ausgesetzt. Hohen Belastungen über db(a) nachts sind 6 Einwohner ausgesetzt. 8 Der Bereich der Wohnbebauung an der B 277 Im Dillfeld im Stadtteil Burg wird bereits durch eine 4 m hohe Lärmschutzwand aus Blech geschützt. Somit liegt hier sogar kein Lärmschwerpunkt mehr vor. Daher weist die Stadt Herborn unter Zugrundelegung der Definition in Kapitel 2.4 noch zwei Konfliktpunkte auf Tabelle. Ortsteil Anzahl Betroffener >/ db(a) Anzahl Betroffener >/db(a) Wertung Kernstadt 14 1 Konfliktpunkt Burg Konfliktpunkt 8 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 176

41 Charakteristik der Konfliktpunkte im Stadtgebiet von Herborn Kernstadt Herborn In der Kernstadt von Herborn reicht nördlich der Anschlussstelle Herborn West ein Wohngebiet bis nahe an die A heran. Dieses ist durch dichten Bewuchs von der Autobahn getrennt, so dass Autobahn und Wohngebiet wechselseitig nicht zu sehen sind. Zur Wohngebiet hin fällt das Gelände leicht ab. Südlich der Anschlussstelle Herborn West befinden sich beidseitig Gewerbegebiete. Abb. 82 Luftbild des Wohngebietes in der Kernstadt Herborn an der A [Copyright HMULV und HLBG] Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser in der Kernstadt von Herborn eingefärbt, bei denen der LDEN von db(a) und/oder der LNight von db(a) überschritten wird: Häuser mit L DEN > und/oder L Night > Abb. 83 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes 177

42 Herborn-Burg Die A wird im nördlichen Bereich (Roter Weg) als Talbrücke (Windelbachbrücke) geführt und verläuft daher oberhalb der Wohnbebauung. Südlich im Bereich Kiefernweg liegt die Autobahn auf tieferem Niveau als die dortige Wohnbebauung. Abb. 84 Wohnbebauung im RotenWeg Abb. 85 Luftbild Stadtteil Burg an der A [Copyright HMULV und HLBG] 178

43 Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser in Herborn-Burg eingefärbt, bei denen der LDEN von db(a) und/oder der LNight von db(a) überschritten wird: Häuser mit L DEN > und/oder L Night > Abb. 86 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes Die obige Darstellung zeigt, daß die Belastung im Bereich der Talbrücke geringer ist als im südlich anschließenden Wohngebiet. Dessen Rand stellt gemäß der Definition in Kapitel 2.4 einen Konfliktpunkt dar. 179

44 8.6.3 Maßnahmenvorschläge Die folgende Tabelle listet die von der Stadt Herborn eingegangenen Maßnahmenvorschläge und die aufgrund von Ortsbegehungen entwickelten Maßnahmenvorschläge auf: Konfliktpunkt Maßnahmenvorschlag Bewertung Umsetzung Kernstadt an der A Errichtung einer Prüfung im Rahmen der Lärmschutzwand Planung eines 6spurigen siehe Bewertung Herborn-Burg Verkleidung Brückengeländer - am nördlichen Teil Errichtung einer Lärmschutzwand am südlichen Teil Ausbaus Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Notinstandsetzung Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Notinstandsetzung Keine Aufnahme in LAP Keine Aufnahme in LAP Herborn Kernstadt Derzeit ist der 6-spurige Ausbau der A nur zw. dem Gambacher Kreuz und dem Gießener Südkreuz im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf enthalten. Angesichts der im Zuge der Brückenerneuerungen zu tätigen, langfristig angelegten Investitionen hat der BMVBS der Aufnahme von Planungen für ggf. sechsstreifige Erweiterungen im verkehrlich notwendigen Maße zugestimmt. Im Rahmen der Lärmsanierung wurde zwischen 1996 und 2003 aktiver u. passiver Lärmschutz für einige Orte an der A durchgeführt. Auf Antrag kann eine Überprüfung im Rahmen der Lärmsanierung erfolgen. Herborn-Burg An der Windelbachtelbrücke erfolgt zurzeit eine Notinstandsetzung. In diesem Zusammenhang wurde eine schalltechnische Untersuchung des angrenzenden Gebietes auf der Grundlage der Berechnungsmethode der RLS-90 durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, daß die bis Sommer 2010 gültigen Sanierungswerte der VLärmSchR 97 nicht überschritten werden und daher Maßnahmen durch den Bauträger nicht erforderlich sind. Für den Fall einer geplanten Nachrüstung durch eine Lärmschutzwand durch andere als den Baulastträger, wird die Gesimsbreite entsprechend modifiziert, so daß eine Nachrüstung mit einer Wandhöhe bis zu 3 m erfolgen kann. 180

45 8.7 Sinn Beschreibung der Belastungssituation Hauptlärmquelle ist die B. Betroffen ist die Kerngemeinde Sinn und der Ortsteil Edingen. Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in der nachfolgenden Tabelle für die Gemeinde Sinn aufgeführt: L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 36 % der Einwohner der Gemeinde Sinn in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 22 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm betroffen sind. Die Gemeinde Sinn hat somit zwar eine hohen Anteil an vom Lärm betroffener Bevölkerung, jedoch konzentriert sich dies in den unteren Isophonen L DEN < db(a) und L Night < db(a). Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Gemeinde Sinn ganztags Betroffene und nachts 1 Betroffene ausgesetzt. Dies zeigt eine deutlich höhere Betroffenheit in der Nacht. Von Lärmpegeln oberhalb der Prüfwerte sind in der Gemeinde Sinn ganztags 1 Betroffene und nachts 16 Betroffene ausgesetzt. Hohe Belastungen über 75/ db(a) kommen in der Gemeinde Sinn nicht vor. 9 Daher weist die Gemeinde Sinn unter Zugrundelegung der Definition in Kapitel 2.4 noch zwei Konfliktpunkte auf Tabelle. Ortsteil Anzahl Betroffener >/ db(a) Anzahl Betroffener >/db(a) Wertung Kernstadt Konfliktpunkt Streusiedlung Edingen Konfliktpunkt 9 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 181

46 8.7.2 Charakteristik der Konfliktpunkte im Gemeindegebiet von Sinn Sinn - Kerngemeinde Die Lärmschwerpunkte in der Kerngemeinde Sinn finden sich im Wesentlichen zwischen A und Eisenbahnstrecke. Die stärkste Belastung liegt in der Streusiedlung Papiermühle/Anhöhe vor. Dieses Gebiet ist als WA ausgewiesen (BPlan). Hier sind insgesamt 9 Wohnhäuser betroffen. Die bis Sommer 2010 gültigen Sanierungswerte der VLärmSchR 97 werden voraussichtlich nur an dem Haus Anhöhe überschritten. Die Lärmbelastung wird nicht nur von der kartierten A verursacht. Es liegt hier vielmehr eine Mehrfachbelastung durch die Eisenbahn und den Zubringer zur B 277 (nicht kartiert) vor. Im Rest der Kerngemeinde gibt es noch 22 Belastete. Diese Personen sind nächtlichen Belastungen > - db(a) nachts im MI/WA-Gebiet Dillgartenstraße ausgesetzt, so dass hier gemäß Definition in Kapitel 2.4 nur ein Lärmbelastungsbereich vorliegt. Darüber hinaus liegen nur gewerblich genutzte Gebiete der Kerngemeinde Sinn im Nahbereich zur A. Sinn Edingen Im Ortsteil Edingen liegen die von Lärm belasteten Gebiete zwischen B 277 und A ( Vogelsang und Am Reiherwald). Die Autobahn verläuft in diesem Abschnitt erhöht. Die Wohnbebauung steigt zur A hin an, liegt aber dennoch tiefer als die Fahrbahn der BAB. Dieses Gebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen. Im nördlichen Teil ist die A als Talbrücke ausgebaut. Eine weitere Belastung durch Lärm wird durch die nahezu parallel zu A und B 277 verlaufende Bahnstrecke erzeugt. Zwischen B 277 und Bahnstrecke liegen gewerblich genutzte Flächen. Der eigentliche Ortskern von Edingen liegt erst jenseits der Bahnstrecke Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser in Sinn-Edingen eingefärbt, bei denen der L DEN von db(a) und/oder der L Night von db(a) überschritten wird: 182

47 Häuser mit L Night Abb. 87 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes Hieraus wird ersichtlich, dass an allen Wohnhäusern des Ortsteils Sinn zwischen A und der Bahnstrecke entweder beide Ganztages- und Nachtwert oder nur der Nachtwert überschritten werden. An 4 Häusern werden die bis Sommer 2010 gültigen Sanierungswerte für die Nachtszeit der VLärmSchR 97 für Mischgebiet von db(a) überschritten. Diese Häuser liegen alle am Bebauungsrand zur A hin. Diese Lärmsituation wurde bereits in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts von der Straßenbauverwaltung festgestellt, in deren Folge 7 Häuser im Ortsteil Edingen mit passivem Lärmschutz ausgestattet wurden. 183

48 8.7.3 Maßnahmenvorschläge Die folgende Tabelle listet die von der Gemeinde Sinn eingegangenen Maßnahmenvorschläge und aus der Bevölkerung eingegangenen Maßnahmenvorschläge, sowie aufgrund von Ortsbegehungen entwickelte Maßnahmenvorschläge auf Tabelle : Konfliktpunkt Maßnahmenvorschläge Bewertung Umsetzung Sinn - Errichtung einer Prüfung im Rahmen der Kerngemeinde Lärmschutzwand/-wall Planung eines 6spurigen siehe Bewertung Sinn - Edingen Errichtung einer Lärmschutzwand Alternativ: Verkleidung Brückengeländer Ausbaus Nicht verhältnismäßig passiver Lärmschutz vorhanden Nicht verhältnismäßig passiver Lärmschutz vorhanden Keine Aufnahme in LAP Keine Aufnahme in LAP Wie aus dem von der Gemeinde Sinn zur Verfügung gestellten Schriftwechsel hervorgeht, wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) in den 90er Jahren von Seiten der Verkehrsverwaltung mit dem Hinweis auf eine nicht gegebene Verhältnismäßigkeit des Aufwands zum Schutzzweck abgelehnt. Jedoch wurden nach Angaben der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung im Jahre 1997 sieben Häuser im Ortsteil Edingen mit Lärmschutzfenstern ausgerüstet. Derzeit ist der 6-spurige Ausbau der A nur zw. dem Gambacher Kreuz und dem Gießener Südkreuz im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf enthalten. Angesichts der im Zuge der Brückenerneuerungen zu tätigen, langfristig angelegten Investitionen hat der BMVBS der Aufnahme von Planungen für eine ggf. sechsstreifige Erweiterung im verkehrlich notwendigen Maße zugestimmt. Sollte ein 6-streifiger Ausbau der A erfolgen, so handelt es sich um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV. In diesem Fall ist im Rahmen der Planfeststellung zu prüfen, ob die deutlich unter den Sanierungswerten der VLärmSchR 97 liegenden Immissionswerte der 16. BImSchV eingehalten werden, bzw. ist zu prüfen, mit welchen Lärmminderungsmaßnahmen eine Einhaltung sichergestellt werden kann. 184

49 8.7.4 Bauleitplanerische Festlegungen Ortsteil Fleisbach Der Ortsteil Fleisbach stellt selbst keinen Lärmbelastungspunkt dar. Im Entwurf des Regionalplans Mittelhessen 2009 wird der Bereich am Ortsrand zur A hin als Vorrangfläche Siedlung Planung ausgewiesen. Dies läßt einen Siedlungszuwachs parallel zum Ortsrand auf die A hin zu. Hierdurch wird eine Hineinwachsen der Wohnbebauung in die Isophone >- db(a) ermöglicht. Die würde allein noch nicht zur Entstehung eines Lärmbelastungspunktes bzw. gar eines Lärmkonfliktpunktes beitragen. Der wirksame Flächennutzungplan der Gemeinde Sinn vom weist an dieser Stelle jedoch Wohnbauflächen aus. Die Darstellung bleibt zwar mit einem Abstand von ca. 300m zur Autobahn hinter den Darstellungen des Regionalplanes zurück. Bei einer anschließenden Bauleitplanung bzw. der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen oder Flächen für gemischte Nutzung ist von Seiten des Planerstellers zu prüfen, ob die Mindestabstände, die sich aus den Tabellen in Bild A.1 und A.2 des Anhangs der DIN Schallschutz im Städtebau ergeben, eingehalten werden. Bei Einhaltung dieser Abstände ist im Allgemeinen ein ausreichender Immissionsschutz gewährleistet. Können diese Mindestabstände nicht realisiert werden, ist im Einzelfall durch eine Lärmimmissionsprognose zu untersuchen, mit welchen Maßnahmen ein ausreichender Immissionsschutz vor Verkehrslärm zu gewährleisten ist. Folgt die Gemeinde im Abwägungsprozeß den dort gemachten Vorschlägen oder den Vorschlägen der im Planungsverfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange nicht, so sind die Abweichungen ausreichend zu begründen. 185

50 8.8 Wetzlar Beschreibung der Belastungssituation Hauptlärmquellen sind die A und die B sowie innerstädtische Straßen im Stadtgebiet von Wetzlar. Die A führt nördlich an Wetzlar vorbei. Die Stadt selbst wird über die Anschlussstellen Wetzlarer Kreuz, Wetzlar Ost und Wetzlar Süd erschlossen. An der A ist der Stadtteil Naunheim vom Umgebungslärm betroffen. Im unmittelbaren Einflussbereich der B liegen die Stadtteile Dutenhofen und Garbenheim. In der Kernstadt von Wetzlar sind die unmittelbar an der B liegenden Wohngebiete betroffen. Bei den anderen betroffenen innerstädtischen Straßen handelt es sich um Landesstraßen, die im Wesentlichen die Hauptdurchgangsstraßen von Wetzlar darstellen. So wird Wetzlar von der L 34 im Süden von Ost nach Westen, von der L 30 von Norden nach Süden und von der L 3020 im Norden von Ost nach Westen durchquert. Die Fortsetzung der innerstädtischen L 34 (Braunfelser Straße) führt im Westen durch den Stadtteil Steindorf. In der nachfolgenden Tabelle sind die Verkehrsbelastungen der kartierten Haupteinfallstraßen der Stadt Wetzlar dargestellt: Straße Innerstädtische Straßenabschnitte Richtung Verkehrsbelegung (Kfz/24h) B Kernstadt ab Einmündung durchquert in Ost Hermannsteiner Str. West-Richtung B Kernstadt ab Einmündung durchquert in Ost Umgehungsstraße West-Richtung L 30 Hermannsteiner Str. Norden B 277 Norden 19.1 L 3020 Neustadt/Altenberger Str. Westen 15.4 L 34 Ernst-Leitz und Braunfelser Westen Straße L30 Gloelstraße durchquert in Nord Süd-Richtung L 3020 Karl-Kellner-Ring/Moritz- durchquert in Nord- 20.6/18.4 Hensold-Straße Süd-Richtung L 3020 Karl-Kellner-Ring durchquert in Nord Süd-Richtung L 30 Nauborner Straße Süden L 34/30 Bergstraße/Schützenstraße Süd-Osten /22.1 L 34 Frankfurter Straße Süd-Osten Neben der B stellen die Hermannsteiner Straße und Teile des Karl-Kellner-Rings die Straßenabschnitte mit der höchsten Verkehrsbelastung im Stadtgebiet von Wetzlar dar. Die 186

51 Gloelstraße hat laut Ergebnis der Lärmkartierung eine deutlich niedrigere Verkehrsstärke als sie für die Erfassung in der 1 Stufe der Lärmkartierung erforderlich wäre. Sie stellt ein Teilstück der Nord-Süd-Verbindung durch die Innenstadt von Wetzlar dar. Die jeweils anschließenden Teilabschnitte weisen viel höhere Verkehrsstärken auf, so dass zunächst keine Erklärung für die abweichende Verkehrsstärke auf der Gloelstraße ersichtlich ist..abb. 88 Darstellung der kartierten Hauptverkehrsstraßen Die Anzahl der Betroffenen gemäß Berechnung nach VBEB ist in der nachfolgenden Tabelle für die Stadt Wetzlar aufgeführt: L DEN db(a) > - > - > - > - 75 > 75 Anzahl L Night db(a) > - > - > - > - > - 75 Anzahl Die Auswertung des Tag-Abend-Nacht-Index L DEN und des Nachtlärmindex L Night ergab dass ca. 17 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die ganztags und ca. 11 % der Einwohner in Bereichen wohnen, die nachts durch vom Straßenverkehr ausgehenden Umgebungslärm betroffen sind. Umgebungslärm oberhalb / db(a) sind in der Stadt Wetzlar ganztags 1.7 Betroffene und nachts Betroffene ausgesetzt. Von Lärmpegeln oberhalb der Prüfwerte sind in der Stadt Wetzlar ganztags 8 Betroffene und nachts 808 Betroffene aus- 187

52 gesetzt. Hohen Belastungen über 75 db(a) Tags sind 44 Einwohner und über db(a) nachts sind 75 Einwohner ausgesetzt. 10 Die Innenstadt von Wetzlar weist unter Zugrundelegung der Definition in Kapitel 2.4 folgende Konfliktpunkte auf Tabelle. innerstädtische Straßen Anzahl Betroffener >/ db(a) Anzahl Betroffener >/db(a) Wertung Kernstadt ab Einmündung Konflikpunkt Hermannsteiner Str. Kernstadt ab Einmündung Konflikpunkt Umgehungsstraße Hermannsteiner Str Konflikpunkt Neustadt/Altenberger Str Konflikpunkt Ernst-Leitz und Braunfelser Konflikpunkt Straße Gloelstraße Konflikpunkt Karl-Kellner-Ring Konflikpunkt Nauborner Straße Konflikpunkt Bergstraße/Schützenstraße Konflikpunkt Entlang der B 277, die an der Anschlussstelle zur A 0 beginnt und auf die B mündet, befindet sich auf der einen Seite nur gewerbliche Nutzung. Die Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat eine genügend großen Abstand zur Trasse, so dass hier weder eine Konfliktpunkt noch eine Lärmschwerpunkt vorliegt. Die Frankfurter Straße ist nur bis zum Stadtteil Büblinghausen kartiert. Lärmbelastungen über db(a) tags und db(a) nachts liegen hier nicht vor. Dieser Bereich stellt damit weder eine Konfliktpunkt noch eine Lärmschwerpunkt dar. Die Häuserzeile an der Schönen Aussicht ist durch einen Lärmschutzwall von 1,5 m bis 1,75 m Höhe abgeschirmt. Alle anderen kartierten Straßenabschnitte der Innenstadt von Wetzlar stellen Konfliktpunkte dar. In der Innenstadt von Wetzlar wurden bei der Lärmkartierung Gebäude wie z.b. Kaufhäuser (z. B. Hekules-Center) als Wohnhäuser klassifiziert und diesen Bewohner zugeordnet. Bei der Beurteilung der einzelnen Konfliktpunkte wurden diese heraus gerechnet. Hierdurch ergibt sich eine rechnerische Differenzen zur Summe der angegebenen statistischen Betroffenenzahl in Tabelle. 10 Diese Angaben berücksichtigen nicht ob und ggfs. in welchem Umfang passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) bereits vorhanden ist. 188

53 Da die Länge der einzelnen kartierten Straßen starke Unterschiede aufweist, wurde die zur Priorisierung der Konfliktpunkte gebildete Lärmziffer 11 auf 100m Straßenlänge normiert. Das Ergebnis zeigt die folgende Tabelle : Konfliktpunkt LKZ-D normiert LKZ-N normiert Kernstadt ab Einmündung Hermannsteiner Str. B Kernstadt ab Einmündung Umgehungsstraße B Hermannsteiner Str Neustadt/Altenberger Str. 38 Ernst-Leitz und Braunfelser Straße Gloelstraße 31 Karl-Kellner-Ring Nauborner Straße 84 Bergstraße/Schützenstraße 40 Hieraus läßt sich ersehen, dass außer der Wohnbebauung an der B, der Karl-Kellner- Ring und die Hermannsteiner Straße, die am stärksten belasteten innerstädtischen Straßen darstellen. Von den Wetzlarer Stadtteilen sind Naunheim an der A, Dutenhofen und Garbenheim an der B und Steindorf an der L 34 starken Lärmbelastungen ausgesetzt. Unter Zugrundelegung der Definition in Kapitel 2.4 weisen die Stadtteile von Wetzlar Konfliktpunkte und Lärmbelastungspunkte auf Tabelle : Bereiche Anzahl Betroffener >/ db(a) Anzahl Betroffener >/db(a) Wertung Steindorf Konfliktpunkt Garbenheim Konfliktpunkt Dutenhofen 2 8 Konfliktpunkt Naunheim Lärmbelastungspunkt Die Wohnbebauung zur A hin im Stadtteil Münchholzhausen wird zum großen Teil von einem ca. 4,5 m hohen Lärmschutzwall abgeschirmt, so dass hier kein Lärmbelastungsbereich vorliegt. Generell sind die Stadtteile von Wetzlar wie aus obiger Tabelle ersichtlich weniger stark belastet als die Wetzlarer Innenstadt. 11 Die Bildung der Lärmkennziffer ist im Anhang dargestellt. 189

54 Charakteristik der Konfliktpunkte im Stadtgebiet von Wetzlar Im Folgenden werden die Konfliktpunkte in Wetzlar im Einzelnen beschrieben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf allen kartierten innerstädtischen Landesstraßen beträgt km/h. Auf der B 277 (Umgehungsstraße Wetzlar) ist eine Geschwindigkeit von km/h in die Kartierung eingegangen. Auf der B darf laut Kartierung im Ortsbereich 80 km/h gefahren werden mit Ausnahme einer Verringerung der Geschwindigkeit auf km/h vor und nach der Einmündung der Umgehungsstraße. Abb. 89 Karte mit kartierte Straßenabschnitten und Lärmkennziffern 190

55 Kernstadt an der B (ab Einmündung Hermannsteiner Straße) Der Bereich an der B zwischen Dillufer und Gloelstraße ist stark vom Lärm von der B beeinträchtigt. Hier liegen Wohnhäuser und Wohnblocks in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße, wie auf folgendem Bild ersichtlich wird. Abb. 90 Wohnbebauung im Nassauer Weg Kernstadt an der B (ab Einmündung Umgehungsstraße) Es handelt sich hierbei um den beidseitig der B liegenden Bereich des Stadtteils Dalheim. Die Wirkung des mittlerweile im Zuge des Ausbaus der B errichtete Tunnelbauwerk konnte bei der Kartierung 2007 noch nicht berücksichtigt werden. Lediglich die beiden Lärmschutzwände zu beiden Seiten der B, nunmehr am Ausgang des Tunnels fand Eingang in die Kartierung. Dies hat zur Folge, dass dieser Bereich bei der Beurteilung der Lärmsituation auf der Grundlage der Lärmkartierung 2007 entgegen den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Tatsachen noch als Konfliktpunkt geführt wird. Hermannsteiner Straße Kartiert ist die Hermannsteiner Straße von ihrem Beginn bis zur Einmündung der Blasbacher Straße (L 30). An der Hermannsteiner Straße wechseln Wohnbebauung und gewerblich genutzte Grundstücke ab. Sie hat, bedingt durch den Andienverkehr für die Gewerbebetriebe, einen relativ zu anderen innerstädtischen Straßen hohen nächtlichen LKW-Anteil von ca. 5%. Die Wohnbevölkerung wird nicht nur durch Verkehrslärm belastet; darüber hinaus liegt eine Mehrfachbelastung durch ein westlich angrenzendes Industriegebiet und die Bahnlinie Richtung Dillenburg vor. 191

56 Abb. 91 Gewerbliche Bebauung und Wohnbebauung in der Hermannsteiner Straße Gloelstraße Karl-Kellner-Ring (Moritz-Hensoldt-Straße) Schützenstraße Die oben genannten Straßen bilden die Fortsetzung der Hermannsteiner Straße nach Süden und bilden mit dieser zusammen die innerstädtische Nord-Süd-Hauptverkehrsachse. Zwischen Buderusplatz und Sophienstraße wird der Verkehr jeweils im Einbahnverkehr über die Moritz-Hensoldt-Straße und in Gegenrichtung über den Karl-Kellner-Ring geführt. Sowohl Gloelstraße als auch Karl-Kellner-Ring (Moritz-Hensold-Straße) sind ihrem Charakter nach innerstädtische Einkaufsstraßen, in denen neben der Wohnnutzung Geschäftshäuser und Veraltungsbauten dominieren. Dementsprechend sind auch die für diese Abschnitte mittels VBEB ermittelten Betroffenenzahlen mit einer gewissen Vorsicht zu behandeln. Neustadt/Altenbergerstraße Der kartierte Abschnitt beginnt an der Einmündung in den Karl-Kellner-Ring und endet an der Einmündung Am Trauer. Der letzte Abschnitt bis zur B wurde nicht mehr kartiert. Das folgende Bild zeigt den Ortseingang von Wetzlar mit Blickrichtung in die Altenberger Straße: 192

57 Abb. 92 Altenberger Straße Erst-Leitz-Straße/Braunfelser Straße Dieser Straßenabschnitt stellt die Verbindung zum Stadtteil Steindorf und nach Solms- Albshausen dar. Speziell die Braunfelser Straße zeigt eine aufgelockerte Randbebauung mit zahlreichen rechtwinklig zur Straße angeordneten Hausreihen. In diesem Straßenabschnitt findet sich Straßenrandbegrünung. Die Einmündung in den Karl-Kellner-Ring stellt ein Nadelöhr für den Verkehrsabfluss aus der Ernst-Leitz-Straße dar. Ein Beispiel für die Verteilung der Betroffenheit an der Braunfelser Straße zeigt die folgende Abbildung: Abb. 93 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes von db(a) bzw. db(a) 193

58 Nauborner Straße Die Nauborner Straße stellt die Fortsetzung der innerstädtischen Hauptverkehrsachse nach Süden dar. Sie ist bis zur Grenze zum Stadtteil Nauborn kartiert. Entlang des gesamten kartierten Straßenabschnitts herrscht dichte Bebauung vor. Sie reicht teilweise bis dicht an die Fahrbahn heran. Einen Eindruck von der Verteilung der Belastung zeigt die folgende Abbildung: Häuser mit L DEN > 73 und L Night > Abb. 94 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes von db(a) bzw. db(a) Alle Häuser am Straßenrand der Nauborner Straße überschreiten den Tagwert von db(a) und den Nachtwert von db(a). Bis auf den Straßenabschnitt nach Nauborn besteht der Verdacht, daß hier auch die bis Sommer 2010 gültigen Grenzwerte der VLärmSchR 97 überschritten werden. Sie ist, unter Berücksichtigung des zum Karl-Kellner-Ring ausgeführten, neben der Hermannsteiner Straße die zweite stark belastete innerstädtische Straße. Bergstraße Die Bergstraße stellt die Verbindung zur Frankfurter Straße und zum Ostteil von Wetzlar dar. Hier liegt ein weiterer Schwerpunkt der Belastung im innerstädtischen Bereich. 194

59 8.8.3 Charakteristik der Konfliktpunkte in den Stadtteilen von Wetzlar Die Stadtteile von Wetzlar sind in allgemeinen nicht so stark belastet wie die Bereiche an den innerstädtischen Hauptlärmquellen. Belastungen ab den Prüfwerten / db(a) kommen meist nur an einzelnen Häusern vor. Dies liegt entweder am Abstand zur Hauptlärmquelle oder daran, dass bereits Lärmschutzeinrichtungen vorhanden sind. Steindorf Hauptlärmquelle ist die L 34 als Fortsetzung der Braunfelser Straße. Diese ist im Bereich von Steindorf bereit als anbaufreie Umgehungsstraße zur Entlastung der Ortsdurchfahrt gebaut worden. Hier ist eine Geschwindigkeit von km/h erlaubt. Ein Teil der Wohnbebauung befindet sich hinter einem Berganschnitt mit einer Böschungsausbildung, die als 1m bis 1,75m hoher Lärmschutzwall in der Kartierung angegeben wurde. Garbenheim Hauptlärmquelle ist die B. Betroffen ist der Ortsrand zur B hin. Neben der Belastung durch die Hauptlärmquelle liegt eine Mehrfachbelastung durch die in der Ortslage nahezu parallel zur B verlaufende Bahnlinie vor. Zwischen B und Bahnlinie liegt ein Gewerbegebiet. Abb. 95 Haus am Ende der Straße Raubach neben der Auffahrt zur B 195

60 Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser in Wetzlar-Garbenheim eingefärbt, bei denen der LDEN von db(a) und/oder der LNight von db(a) überschritten wird: Häuser mit L DEN > und/oder L Night > Abb. 96 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes Dutenhofen Dutenhofen liegt ebenfalls an der B. Hier liegt ebenfalls eine Mehrfachbelastung durch die Bahnstrecke vor, die hier auf der ortszugewandten Seite der B verläuft. Der Konfliktpunkt befindet sich zwischen der Bahnlinie und der B. Auf der gegenüberliegenden Seite der B befindet sich ein Freizeitgelände mit Campingplatz. Dessen Lärmbelastung wurde bei der Lärmkartierung nicht ermittelt. Es ist jedoch durch einen 1,25 m bis 1,75 m hohen Lärmschutzwall gegen die B abgeschirmt. Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser in Wetzlar-Dutenhofen eingefärbt, bei denen der L DEN von db(a) und/oder der L Night von db(a) überschritten wird: Häuser mit L DEN > und/oder L Night > Häuser mit Abb. 97 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes 196

61 Naunheim Hauptlärmquelle ist hier die A. Hier sind bereits Lärmschutzeinrichtungen vorhanden: beginnen im Norden mit einem Wall (H = 2,75 3,5m), dann eine Wand(Beton)-Wall-Kombination (H = 6,0 5,25 m) und anschließend eine Wand (Beton) mit einer Höhe von 4,25 m. Dies bewirkt zwar eine deutliche Verminderung der Lärmbelastung. Dennoch finden sich Lärmbelastungen an den Straßenabschnitten der Ostendstraße, Karlstraße und Friedrichstraße in unmittelbarer Nähe zur A. Einen Konfliktpunkt bildete dieser Bereich aufgrund der Annahme, dass es sich bei dem großen Haus in der Eisenstraße um ein Wohnhaus handelt. Eine Überprüfung vor Ort ergab, dass hier ein Gewerbebetrieb angesiedelt ist. Nach Herausrechnen der für dieses Haus angenommenen Bewohner verbleibt der Bereich als Lärmbelastungspunkt. Im folgenden Kartenausschnitt sind Häuser in Wetzlar-Naunheim eingefärbt, bei denen der L DEN von db(a) und/oder der L Night von db(a) überschritten wird: Gewerbebetrieb Zeltverleih/Catering Abb. 98 rote Häuser = Überschreitung des Tag- und Nachtwertes blaue Häuser = Überschreitung des Nachtwertes 197

62 8.8.4 Im Zuge des Ausbaus der B umgesetzte Maßnahmen Tunnel Dalheim Die Stadtbezirke Dalheim und Altenberger Straße liegen im Bereich des 13. Abschnitts des Ausbaus der B. Abb. 99 Übersichtslageplan des 13.Abschnitts - M 1: Hier traten besonders hohe Lärmbelastungen auf und im Bereich der Anschlussstelle war eine extrem hohe Unfallrate zu verzeichnen. Außerdem bildeten sich aufgrund des nicht mehr leistungsfähigen Straßenquerschnitts regelmäßig Staus, die eine zusätzliche Lärmbelastung darstellten. Bei der Ausbauplanung standen daher Verkehrssicherheit und Lärmschutzmaßnahmen im Vordergrund. Aus dem Vergleich der denkbaren Varianten mit unterschiedlichen Gradienten in Kombinationen mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen und lärmmindernden Fahrbahnbelägen ging hervor, dass allein die Einhausung einen ausreichenden Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm bewirken konnte. Zwangspunkte für die Lage der Portale waren die vorhandenen Anschlussstellen. Die Lärmschutzeinhausung erfolgt in Form eines Tunnels mit 2 Fahrröhren und einer Länge von ca. 300mund einer Durchfahrtshöhe von ca. 4, m. Nach Fertigstellung der Einhausung vermindern sich die Spitzenpegel von bis zu 76 db(a) tags und db(a) nachts auf db(a) tags und db(a) nachts, welche den Vorsorgewerten der 16. BImSchV entspricht. 198

63 Abb. 100 Visualisierung des Südportals [Quelle: ASV Dillenburg] Von Westen (Limburg) kommmend ist der Tunnel etwa bis Bauwerksmitte beidseitig eingeschüttet, um in Richtung Osten (Gießen) aufgrund des fallenden Geländes immer freier hervorzutreten. Die hohen betonwände werden mit Rankgerüsten und entsprechender Bepflanzung kaschiert. Im Anschluss an das westliche Tunnelportal werden zur Abfangung von Höhenunterschieden im Gelände Stützmauern errichtet. Die Stützmauer auf der Nordseite ist ca. 1, m lang und zwischen 1 m und 3 m hoch. Die Stützmauer auf der Südseite ist bis zu 4, m hoch und 25 m lang. Sowohl am südlichen als auch am östlichen als auch am westlichen Tunnelportal schließen sich auf nördlicher und südlicher Seite Lärmschutzwände an die Einhausung an, wobei die Höhe der Lärmschutzelemente jeweils auf die Gradiente des Endausbaus bezogen ist. Die Höhenlage der Gradiente ergibt sich aus der Notwendigkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit im gesamten Streckenzug die Haltesichtweiten einhalten zu müssen. Die Haltesichtweite ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Südlich der Einhausung musste die Gradiente angehoben werden. Die Lärmschutzwände haben eine Höhe von bis zu 4, m, im Bereich der Trauarbrücke transparent ausgebildet. Da der 4-streifige Ausbau abschnittsweise erfolgt, musste im Übergangsbereich zum 12. Abschnitt zunächst eine Verziehung hergestellt werden. Die Verziehung glich nicht nur die unterschiedlichen Breiten vom 4-spurigen zum (alten) 2-spurigen Querschnitt aus sondern diente auch der Überwindung der Höhendifferenz von "alt" zu "neu". Beim Bau der Einhausung und der übrigen Lärmschutzmaßnahmen wurde vom geplanten Endzustand ausgegangen. Die Fahrbahn im Übergangsbereich zum 12. Abschnitt wurde erst im Zuge dessen baulicher Umsetzung im geplanten Querschnitt und auf Endhöhe (Gradiente im Endausbau) ausgebaut. 199

64 Abb. 101 Tunnel Dalheim nach Fertigstellung [Quelle: ASV Dillenburg] Die Bauwerke im Einzelnen, betrachtet in Fahrtrichtung Wetzlar: Nördlich der B (links) gestaffelte Lärmschutzwand bis zum Portal: 88m lang und 3, m hoch, 8m lang und 4,00m hoch, 44m lang und 4,m hoch Südlich der B (rechts) Greenwall: Endbereich 17,m lang von Geländehöhe auf 3,00m Höhe, m lang und 3,00m hoch, 36m lang und 3,m hoch, Übergang zu Stützwand 8m lang, Stützwand 8m lang und 4,m hoch, 16m lang und 5,00m hoch Stützwand für Rad- und Gehweg, der über das Portal hinweg Breslauer Straße und Hermannstraße verbindet Einhausung: Länge 299m, Regelquerschnitt RQ 26t (baulich getrennte Richtungstunnel, je 2 Fahrstreifen ohne Standspur, je 2 Notgehwege entlang der Tunnelwände, die auch der Wartung und Kontrolle der technischen Einrichtungen dienen.) Gesamtmaße Bauwerk (außen): Breite 20,m, Höhe 6,00m bis 7,00m ab Oberkante Fundament Querschnitt Richtungstunnel: Lichte Weite 9,75m, davon 7,m als Fahrbahn nutzbar, lichte Höhe 4,m bis 4,90m im Fahrbahnbereich. Tunnelwände und Portale weisen keine gesonderten lärmmindernden Elemente auf. Die anschließenden Lärmschutzwände und wälle sind durchgehend zur B hin absorbierend ausgebildet. Das Bauwerk besteht aus Stahlbeton, gegründet auf Streifenfundamenten. Die Tunneldecke wurde überschüttet und mit geeignetem Bewuchs begrünt. Innerhalb dieses Areals befinden sich auch Wartungs- und Betriebseinrichtungen des Tunnels. Daher ist es aus Sicherheitsgründen Unbefugten nicht gestattet, die neu entstandene Grünfläche zu betreten. Nördlich der B (links) am Portal angeschlossene Lärmschutzwände, gestaffelt: 12m und 4,m hoch, Übergang 8m lang, 88m lang und 3,00m hoch, Endbereich mit Abtreppung, 16m lang Südlich der B (rechts) vom Portal entlang der Auffahrtsrampe zur B 277, wie vor: 17m lang und 4,m hoch, Übergangsbereich 8m lang, 131m lang und 3,00m hoch 200

65 8.8.5 Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens Westumgehung Zur Entlastung der innerstädtischen Nord-Süd-Hauptachse wurde bereits in den Luftreinhalteplan aus 2007 der Bau einer Westumgehung aufgenommen. Die Westumgehung setzt sich aus folgenden Einzelprojekten zusammen: Westanschluß (Verbindung B 277 Knoten mit B Neustadt Westtangente (Verbindung Westanschluß Braunfelser Straße) Laufdorfer Spange (Verbindung Magdalenenhäuser Weg L 30/K 373) Die Realisierung des Westanschlusses ist hierbei Voraussetzung für die Umsetzung der Westtangente. Die Abbildung auf Seite 202 zeigt den Verlauf der gesamten Westumgehung. Nach den vorliegenden Modellrechnungen der Stadt Wetzlar können durch die Umsetzung dieser Maßnahme Verkehrsentlastungen im innerstädtischen Hauptverkehrsnetz durch Herausnahme des Durchgangsverkehrs erreicht werden. Dies wird sich bezogen auf die ermittelten Konfliktpunkte wie folgt auswirken: Konfliktpunkte verkehrliche Entlastung Gloelstraße ca. 22 % Karl-Kellner-Ring ca. 26 % Nauborner Straße ca. 17 % Ernst-Leitz und Braunfelser ca. % Straße Schützenstraße ca. 6 % Nach Umsetzung der Maßnahme ist der Durchgangsverkehr durch ein geeignetes Leitsystem auf die Westumgehung zu führen. Darüber hinaus kann durch Herausnahme des Durchgangsverkehrs die Altenberger Straße zur Erschließungsstraße werden. Eventuell wird auch die Schützenstraße hiervon teilweise lärmentlastend profitieren können. Zurzeit kommt es auf der überlasteten Nord-Süd-Achse in Spitzenverkehrszeiten zu Stauungen mit mehrmaligen Haltevorgängen an den Lichtsignalanlagen. Die Westumgehung wird hier zu einer Verbesserung des Verkehrsablaufs Ablaufs und damit zu einer weiteren Entlastung dieses Bereichs führen. Als weitere nachfolgende Maßnahmen sollten Möglichkeiten der Straßenraumgestaltung (z.b. Anlage von Busspuren, Fahrradwegen, Verkehrsberuhigung für den Karl-Kellner-Ring) für diesen Bereich geprüft werden. 201

66 Abb.102 Westumgehung Wetzlar 202

67 Optimierung der Verkehrssteuerung mit vorhandener Technik Im Luftreinhalteplan 2006 wurde eine Änderung der Steuerungssoftware der Lichtsignalanlagen zur besseren Abschätzung des aktuellen bzw. tendenziell zu erwartenden Verkehrsaufkommen festgelegt. Hierdurch soll entsprechend der jeweiligen Verkehrssituation eine flexible Anpassung der Phasenabläufe und Freigabezeiten ermöglicht werden. Dieses wiederum ermöglicht eine Verbesserung des Verkehrsflusses mit den bekannten Auswirkungen auf die Lärmsituation. Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs Hierzu sind 4 Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen worden, die Auswirkungen auf die Lärmsituation entfalten. Erstellung eines ÖPNV-Marketingkonzeptes Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV Linienbündelung Erstellung einer Park&Ride-Anlage an der Bahnhof-Nordseite Eine attraktive Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs steigert die Akzeptanz und damit die Bereitschaft zum Verzicht auf Fahrten mit dem Privatfahrzeug. Nur durch Maßnahmen mit dieser Zielrichtung lässt es sich erreichen, dass es zu einer nachhaltigen Verlagerung von Teilen des Individualverkehrs auf den ÖPNV und damit zu einer Verringerung der Verkehrs- und damit auch der Lärmbelastung kommt. Die Stadt Wetzlar hierzu organisatorische Maßnahmen, wie Linienbündelung und eine Verringerung der Standzeiten der Busse unter drei Minuten im Tagesbetrieb entwickelt. Eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wird darüber hinaus auch durch Öffentlichkeitsarbeit z. B. in Hinsicht auf Fahrplan und Beförderungsangebote sowie eher kosmetische Maßnahmen wie die Gestaltung und Sauberkeit der Haltestellen erreicht. Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs Nur mit einem attraktiven und ausreichenden Angebot an Radwegen läßt sich eine Substitution von Fahrten mit dem privaten PKW durch die Benutzung des Fahrrads erreichen. In den Luftreinhalteplan wurden daher Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und der Verkehrssicherheit von Radwegen aufgenommen. Es sind dies: Neuanlage von Radwegen Verbindung regionaler und städtischer Radwege Anlage von Radfahrstreifen/Schutzstreifen Anlage von Querungshilfen 203

68 Ausweisung von Radwegen entgegen von Einbahnrichtungen Bau von Bordsteinabsenkungen und Rampen beim Übergang Radweg oder Geh- /Radweg auf die Fahrbahn Markierung von Radwegfurten an Knotenpunkten Erstellung sicherer Übergänge an endenden Radwegen 204

69

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