Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton Aargau. Informationen zur Umsetzung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
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- Elke Becke
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1 Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft im Kanton Aargau Informationen zur Umsetzung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
2 Vorwort Geschätzte Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter Insekten, besonders Honig- und Wildbienen, steigern die Erträge vieler Nutzpflanzen. Obstbäume sind speziell stark abhängig von der Blütenbestäubung durch Insekten. Es gibt 580 Wildbienenarten (inkl. Hummeln) und eine Honigbienenart in der Schweiz, die sich optimal ergänzen und in Kombination zu höheren und qualitativ besseren Erträgen führen. Die Gesundheit und das Gedeihen von Honig- und Wildbienen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Bienen brauchen generell ein gutes und durchgehendes Nahrungsangebot (Pollen und Nektar) und sichere Nistmöglichkeiten. Bei den Honigbienen bedeutet die sichere Nistmöglichkeit eine gute imkerliche Praxis und bei den Wildbienen ein vielfältiges Angebot an Kleinstrukturen. So viele Arten Wildbienen es gibt, so gross ist das Bedürfnis nach unterschiedlichen Nistangeboten. Sie können mit einer schonenden Bewirtschaftung wesentlich zur Verbesserung lebenswichtiger Bedingungen für Honig- und Wildbienen beitragen. Dies insbesondere beim Mähen von Wiesen, bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und bei der Auswahl der Kulturen sowie durch das Anlegen zusätzlicher Kleinstrukturen. Das kantonale Programm Labiola mit Massnahmen wie z.b. Verzicht auf Mähaufbereiter, Rückzugsstreifen, gestaffeltem Schnitt von Wiesen, Brachen, strukturreichen Weiden, Naturwegen oder Kleinstrukturen hat bereits eine vielfältige positive Wirkung auf Bienen. Dieses Ressourcenprojekt baut darauf auf und schliesst gezielt Lücken. Weil immer weniger Landwirte auch gleichzeitig Imker sind, ist der Austausch und Kontakt zwischen Imkerinnen und Imkern sowie Landwirtinnen und Landwirten sehr wichtig und wird im Rahmen dieses Programms gefördert. Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine Bestimmungen zum Projekt und eine Übersicht über die Massnahmen zur gezielten Förderung von Bienen in der Aargauer Landwirtschaft. Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Bienenmassnahmen und viele überraschende Bienenbeobachtungen. Bauernverband Aargau Verband Aargauer Landwirtschaft Aargau Bienenzüchtervereine Ralf Bucher Andreas König Simon Grossniklaus Geschäftsführer Präsident Stv. Abteilungsleiter 2 Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
3 Übersicht über Massnahmen, Bedingungen und Beiträge Grundmassnahmen Sie sind von allen Projektbetrieben während der gesamten Beteiligungsdauer zu erfüllen. Grundmassnahmen 1 Keine Mahd bei Bienenflug (Faustregel: Mehr als 1 Biene pro m 2 ) 5 2 Kein Mähaufbereiter auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) 6 3 Abdriftmindernde Applikationstechnik für Pflanzenschutzmittel (PSM) 7 4 Verzicht auf Sklerotiniabehandlung beim Raps 8 5 Optimierter PSM-Einsatz bei Hochstamm-Feldobstbäumen 9 6 Weiterbildung zu abdriftmindernder Applikation von PSM 10 7 Minimale Anzahl Kleinstrukturen 11 8 a. Besuch mindestens einer Veranstaltung der Imkersektionen 12 b. Teilnahme an mindestens einer Fachveranstaltung der Liebegg mit Fokus auf Bienen Der für die Einhaltung der Grundmassnahmen ist pauschal je nach Betriebsgrösse: Betriebe < 5 ha: Fr. 400/Jahr, Betriebe 5-15 ha: Fr. 750/Jahr, Betriebe > 15 ha: Fr /Jahr Seite Einzelmassnahmen Die Umsetzung mindestens einer Einzelmassnahme pro Jahr ist obligatorisch, weitere sind freiwillig. Die Spalte Limite gibt an, wie viel Fläche resp. bei Kleinstrukturen welche Anzahl bei dieser Massnahme pro Betrieb maximal beitragsberechtigt ist. Einzelmassnahmen Limite Seite 9 Kleeblüte in intensivem und mittelintensivem Grünland 160 Fr./ha/Jahr Max. 8 ha 13 in der blütenarmen Zeit 10 ÖLN Getreidebau ohne PSM 500 Fr./ha/J* ; *** Max. 6 ha Optimierter PSM-Einsatz in Obstanlagen Fr./ha/J*** Max. 2.5 ha Mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen 500 Fr./ha/J** Max. 3 ha Kontinuierliches Blütenangebot in der Nähe 500 Fr./ha/J** Max. 3 ha 17 von QSII Hochstamm-Feldobstbäumen 14 Brachen mit höherem Blütenangebot für Wildbienen 500 Fr./ha/J** Max. 3 ha Wildbienenspezifische Massnahmen Je nach Projekt Noch offen Besonders viele Kleinstrukturen (KS) 30 Fr./KS/J Max. 50 KS Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt 250 Fr./ha/J** Max. 4 ha 21 mit offenem Boden 18 Anlage von Sand- und Erdhaufen Fr. einmalig Max. 6 Haufen 22 * zusätzlich zum Extenso- ** zusätzlich zu den Biodiversitätsbeiträgen gemäss Direktzahlungsverordnung *** nicht wählbar für Bio-Betriebe und Bio-Betriebe in Umstellung Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 3
4 Wichtigste Informationen Wer kann sich am Projekt beteiligen? Am Projekt beteiligen können sich alle direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe mit Betriebsstandort im Kanton Aargau. Ausserkantonale Flächen können von diesen Betrieben auch angemeldet werden. Betrieb für das Projekt anmelden Die Anmeldung erfolgt über das Agriportal während des Zeitfensters, in dem das Portal für die Flächen- und Tierdeklaration geöffnet ist. Neuanmeldungen sind ab 2017 bis und mit 2019 möglich. Bei der Neuanmeldung generieren Sie einen Vertrag, der im ersten Jahr ausgedruckt und unterschrieben an die Agrofutura geschickt werden muss. Eine Wegleitung zur Erhebung der Bienenprojektdaten finden Sie unter: Verpflichtungsdauer, Bedingungen und Vereinbarung Die Umsetzung der Grundmassnahmen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt. Das Projekt läuft bis Die Grundmassnahmen müssen Sie während der gesamten Projektdauer einhalten und jährlich mindestens eine Einzelmassnahme umsetzen. Einzelmassnahmen anmelden Bei der Anmeldung einer Einzelmassnahme verpflichten Sie sich für das laufende sjahr. Die Einzelmassnahmen können im Verlauf der Projektzeit gewechselt werden. Auszahlung der Beiträge Die Auszahlung der Beiträge erfolgt mit der Hauptauszahlung der Direktzahlungen. Ansprechpartner Agricon GmbH, Agrofutura, Beratung Telefonische Beratung durch die Agrofutura oder Agricon ist kostenlos. Beratung auf dem Hof ist kostenpflichtig. Um die Bienenfördermassnahmen optimal mit dem Labiola Biodiversitätsvertrag abzustimmen, empfehlen wir Ihnen sich vom zuständigen Projektmitarbeitenden der Agrofutura beraten zu lassen. Grundlagen und Informationen Alle Informationen zum Projekt finden Sie unter: Plafonierung der Beiträge Das Projektbudget ist begrenzt. Bei sehr hoher Beteiligung müssen die Beiträge gekürzt werden. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit das Vertragsverhältnis aufzulösen. 4 Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
5 Detaillierte der Grundmassnahmen 1 Keine Mahd bei Bienenflug (mehr als 1 Biene pro m 2 ) Die Mahd von Schnittwiesen sowie das Mulchen von Wiesen und Weiden bei Bienenflug sind fatal. Durch Überfahren oder durch die Einwirkung der Mähwerke können ganze Bienenvölker vernichtet werden. Honigbienen fliegen ab ca. 12 C, Wildbienen bereits ab ca. 7 C. Das heisst morgens und abends fliegen die Bienen weniger. Deshalb soll möglichst in diesen Randzeiten gemäht oder gemulcht werden. Als Faustregel gilt: Keine Mahd und kein Mulchen, wenn Sie mehr als eine Biene pro m 2 zählen. Können Sie diese Massnahme in Ausnahmefällen, zum Beispiel aufgrund der Witterungsverhältnisse, der Verfügbarkeit von Lohnunternehmen oder arbeitstechnischer Hürden nicht einhalten, kann trotzdem gemäht werden, aber nur mit Mähern ohne Mähaufbereiter und nicht mit Mulchgeräten. Bienen sind so genannt blütentreu. Das heisst sie bleiben bei einer Nahrungsquelle, bis diese ausgeschöpft ist. Deshalb kann es vorkommen, dass auf einer Wiese entweder ganz viele Bienen (dann lohnt es sich besonders mit dem Mähen oder Mulchen zu warten) oder aber nur wenige anzutreffen sind. Alle Kunstwiesen (BLW-Flächencode 0601), übrige Dauerwiesen (0613), extensiv genutzte Wiesen (0611), wenig intensiv genutzte Wiesen (0612) und Weiden (0616). Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3 Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 5
6 2 Kein Mähaufbereiter auf Biodiversitätsförderflächen Bienen werden beim Mähen besonders stark durch Mähaufbereiter gefährdet. Deshalb muss bereits heute im Programm Labiola Biodiversität und bei BFF mit Qualitätsstufe II auf den Mähaufbereiter verzichtet werden. Zur Schonung der Bienen gilt der Verzicht von Mähaufbereitern im Ressourcenprojekt für alle Wiesen, die als BFF gemeldet sind. Alle extensiv genutzte Wiesen (BLW-Flächencode 0611) und wenig intensiv genutzte Wiesen (0612) QSI und QSII. Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3 Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
7 3 Abdriftmindernde Applikationstechnik für Pflanzenschutzmittel Abdriftmindernde Applikationstechniken wie z.b. Injektordüsen verhindern das Verwehen von Pflanzenschutzmittel (PSM) ausserhalb der behandelten Parzelle. Sie tragen deshalb dazu bei, den Kontakt von Bienen mit PSM zu minimieren. Spezifische Informationen zu PSM-Applikationstechniken im Erwerbsobstbau sind in den Pflanzenschutzempfehlungen von Agroscope zu finden. Projektbetriebe müssen beim Pflanzenschutz auf allen Feld- und Spezialkulturen abdriftmindernde Techniken einsetzen und nach den Weisungen des BLW betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 19. April 2016 arbeiten. Die Injektordüsen müssen gemäss Düsentabelle mit dem entsprechenden Druckbereich eingestellt werden. Informationen Der Bund unterstützt präzise Applikationstechniken mit einem Ressourcen-Effizienzbeitrag (REB). Welche Techniken für die REB anerkannt sind, beschreibt die AGRIDEA in ihrem Merkblatt. Weisungen BLW Abdrift: Bauernverband Aargau: Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau: unter Obstbau, Pflanzenschutz Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3 LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, andreas.distel@liebegg.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 7
8 4 Verzicht auf Sklerotiniabehandlung beim Raps Raps ist eine ausgezeichnete Nahrungspflanze vor allem für Honigbienen. Die Behandlung gegen Sklerotinia (Weissstängeligkeit, Rapskrebs) wird meist kurz vor oder während der Blütezeit durchgeführt. Sie birgt somit für die Bienen ein grosses Kontaktrisiko mit Fungiziden. Die klimabedingt zunehmend wärmeren, trockenen Sommer haben dazu beigetragen, dass der Rapskrebs laut Agroscope in der Schweiz seit fast 20 Jahren verschwunden ist. Sommer- und Winterraps zur Speiseölgewinnung und als nachwachsender Rohstoff (BLW- Flächencodes 0526, 0527, 0590, 0591). Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3 LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, andreas.distel@liebegg.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
9 5 Optimierter Pflanzenschutzmitteleinsatz bei Hochstamm-Feldobstbäumen Der Pflanzenschutz stellt bei Hochstamm-Feldobstbäumen für Bienen ein besonders grosses Risiko dar. Dies weil das Ausbringen mit Guns ein erhöhtes Abdriftrisiko birgt. Aufgrund der Kleinräumigkeit ist kaum zu vermeiden, dass blühende Pflanzen in der Umgebung (z.b. in Wiesen im Unternutzen, in angrenzenden Hecken) und damit auch Bienen mit PSM in Kontakt kommen. Gezielte Massnahmen helfen, das Risiko der Belastung von Bienen mit PSM zu reduzieren. Generell für alle Hochstamm-Feldobstbäume (BLW-Flächencode 0921) gilt: Keine Insektizide während der Blütezeit. Das heisst: Insektizide nur vor der Blüte oder nach dem Abblühen einsetzen. Alle PSM-Behandlungen ausserhalb des Bienenfluges durchführen. Kirschen-Hochstammbäume Neonicotinoide NUR zur Bekämpfung der Kirschenfliege und der Kirschessigfliege (KEF) einsetzen. Wenn immer möglich alternative Produkte verwenden. Frostspanner mit Leimringen oder biologischen Präparaten bekämpfen. Ansonsten eine Sonderbewilligung bei der Fachstelle Obstbau LZ Liebegg für andere Mittel einholen. Zwetschgen-Hochstammbäume Pflaumensägewespe mit biologischen PSM bekämpfen. Neonicotinoide NUR zur Bekämpfung der KEF einsetzen. Birnen-Hochstammbäume Birnenpockenmilben nur mit biologischen PSM behandeln. Birnblattsauger nur an Jungbäumen mit PSM behandeln. Ansonsten mit Ohrwürmern (Tontöpfe) bekämpfen. Apfelwickler nur mit biologischen PSM bekämpfen. Ansonsten eine Sonderbewilligung bei der Fachstelle Obstbau LZ Liebegg für andere Mittel einholen. Apfel-Hochstammbäume Keine Neonicotinoide einsetzen. Apfelwickler nur mit biologischen PSM bekämpfen. Ansonsten eine Sonderbewilligung bei der Fachstelle Obstbau LZ Liebegg für andere Mittel einholen. Apfelsägewespen nur mit biologischen PSM bekämpfen. Alle Akarizide brauchen eine Sonderbewilligung der Fachstelle Obstbau LZ Liebegg. Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3 LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, othmar.eicher@liebegg.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 9
10 6 Weiterbildung zu abdriftmindernder Applikation von PSM Der Bund fördert präzise PSM-Ausbringtechniken seit 2014 mit Ressourceneffizienzbeiträgen. Das führt zu vermehrten Investitionen in solche Techniken. Die korrekte Handhabung dieser Techniken ist dabei zentral, denn ohne korrekten Einsatz ist die Technik wenig wirksam. Landwirte und Landwirtinnen mit einer Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, die sich am Projekt beteiligen, müssen mindestens einmal in den ersten drei Jahren nach Einstieg ins Projekt an einer Weiterbildung teilnehmen. Informationen Veranstaltungen zu PSM-Applikationstechniken werden vom Pflanzenschutzdienst des LZ Liebegg angeboten. Die Ausschreibungen sind auf der Website oder im Weiterbildungsverzeichnis der Liebegg zu finden und werden teilweise auch persönlich verschickt. Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3 LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, andreas.distel@liebegg.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
11 7 Minimale Anzahl Kleinstrukturen Kleinstrukturen sind von höchster Wichtigkeit für Wildbienen. Sie dienen ihnen als Brutplatz und teilweise auch als Nahrungsquelle. Folgende Kleinstrukturen haben für Bienen eine hohe Bedeutung und sind deshalb bevorzugt an sonnigen Standorten anzulegen: Ast- oder Totholzhaufen (bevorzugt eher grobes Material), offener Boden, Totholzbäume, Holzbeigen, Natursteinmauern, Nisthilfen für Wildbienen, Steinhaufen (bevorzugt aufgefüllt mit Lehm oder Sand), Kopfweiden und Gebüschgruppen. Weniger bedeutend für Honig- und Wildbienen sind Gräben, Streuhaufen, Feucht- und Nassstellen, Tümpel und Teiche. Die Anforderung an Grösse, Umfang und Bewirtschaftung der Kleinstrukturen sind analog den im Programm Labiola Biodiversität. Die Angaben sind zusammengefasst im Labiola Merkblatt Kleinstrukturen unter und Merkblätter Labiola. Je nach Betriebsgrösse müssen Sie eine unterschiedliche Mindestanzahl Kleinstrukturen anlegen und während der gesamten Projektlaufzeit pflegen. Betriebsgrösse in ha LN Minimale Anzahl Kleinstrukturen kleiner als 5 ha 5 Kleinstrukturen 5 ha bis 15 ha 7 Kleinstrukturen grösser als 15 ha 9 Kleinstrukturen Informationen Kleinstrukturen, die angelegt wurden um die QSII zu erreichen (z.b. in Hecken, Hochstamm-Feldobstbäume und Reben), zählen nicht zu Minimale Anzahl Kleinstrukturen (analog Labiola). Die Sand- und Erdhaufen (Massnahme 18) können ebenfalls bei Massnahme 7 und 16 angerechnet werden. Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3 Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 11
12 8 Austausch zwischen Imkern und Landwirten Früher hatten Imkerinnen und Imker häufig einen landwirtschaftlichen Hintergrund. Heute haben Landwirte vermehrt keinen Bezug mehr zur Imkerei, obwohl die Landwirtschaft und die Imkerei durch den Bestäuberdienst der Bienen stark verbunden sind. Der Austausch zwischen Landwirten und Imkern wird deshalb gefördert. Sie sollen während der Projektlaufzeit bis 2022 an mindestens einer Veranstaltung der Imkersektionen und an mindestens einer Fachveranstaltung der Liebegg mit Fokus auf Bienen teilnehmen. Die Veranstaltungen werden von der Liebegg und vom Aargauer Bienenzüchterverband organisiert und auf den Webseiten dieser Institutionen ausgeschrieben. Informationen Bauernverband Aargau, LZ Liebegg, Verband Aargauischer Bienenzüchtervereine, Pauschale für Grundmassnahmen vgl. Seite 3 LZ Liebegg, Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
13 Detaillierte der Einzelmassnahmen Im Folgenden sind die Einzelmassnahmen beschrieben. Jährlich muss jeder Projektbetrieb mindestens eine Einzelmassnahme umsetzen. Dabei müssen nicht jedes Jahr die gleichen Einzelmassnahmen angemeldet werden. Ausser Massnahme 18 (Sand- und Erdhaufen) muss jede Einzelmassnahme jährlich neu gemeldet werden. 9 Kleeblüte in intensivem und mittelintensivem Grünland in der blütenarmen Zeit Honigbienen sammeln Pollen und Nektar vor allem in Kulturen, in denen ein grosses Blütenangebot vorhanden ist. Nachdem die Obstbäume, der Raps und die extensiven Wiesen verblüht sind gestaltet sich die Suche für Honigbienen nach geeigneten Pollen und Nektarquellen schwieriger. Der Weiss- und der Rotklee sind im intensiv und mittelintensiv genutzten Grünland stark verbreitet und sind gleichzeitig geeignete Nahrungspflanzen für Honigbienen. Die gezielte Wahl des Schnittzeitpunkts in intensivem und mittelintensivem Grünland führt dazu, dass den Bienen in der blütenarmen Zeit zwischen Mitte Mai und Mitte August mehr Klee als wertvolle Nahrungsquelle zur Verfügung steht. Kunstwiesen und übrige Dauerwiesen (BLW-Flächencodes 0601, 0613) beziehungsweise Mähweiden mit namhaftem Kleeanteil sollen zwischen dem 15. Mai und dem 15. August für mindestens 6 Wochen stehen bleiben. Sie können auch nur einen Teil der Wiesen Ihres Betriebes anmelden. Die Schnittzeitpunkte müssen im Wiesenjournal festgehalten werden. Fr. 160 pro Hektare, maximal 8 ha beitragsberechtigt Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 13
14 10 ÖLN Getreideanbau ohne Pflanzenschutzmittel Der Anbau von Getreide ohne Fungizide, Insektizide und Herbizide verringert das Kontaktrisiko von Bienen mit PSM. Ausserdem lässt der Anbau von Getreide ohne Herbizide eine Ackerbegleitflora zu, die wiederum als wertvolle Nahrungsquelle für Bienen dient. Getreidekulturen (BLW-Flächencodes 0501, 0502, 0504 bis 0507 und 0511 bis 0516). Für diese Massnahme können sich nur ÖLN-Betriebe anmelden. Bio-Betriebe in Umstellung und Bio-Betriebe können sich an dieser Massnahme NICHT beteiligen. Getreideanbau ohne Einsatz von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden. Einzelstockbehandlung mit Herbiziden bei Problemunkräutern ist nach Absprache und Bewilligung durch die Fachstelle Pflanzenschutz des LZ Liebegg in Ausnahmefällen möglich. Fr. 500 pro Hektare, maximal 6 ha beitragsberechtigt Weitere Beiträge: Extenso- Eine Kumulation mit dem REB-Zusatzbeitrag für schonende Bodenbearbeitung bei Verzicht auf Herbizid ist nicht möglich LZ Liebegg, Pflanzenschutzdienst, andreas.distel@liebegg.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
15 11 Optimierter Pflanzenschutzmitteleinsatz in Obstanlagen Der intensive Obstbau ist für die Befruchtung der Obstblüten stark auf Bienen und Wildbienen angewiesen. Deswegen soll der ÖLN Obstbau hinsichtlich des PSM Einsatzes und des Blütenangebots in den Fahrgassen für die Bienen verbessert werden. Obstanlagen (BLW-Flächencodes 0702, 0703, 0704 und 0731) Bio-Betriebe in Umstellung und Bio-Betriebe können sich an dieser Massnahme NICHT beteiligen. Mulchen und PSM Applikation nie bei Bienenflug (mehr als 1 Biene pro m 2 ). Keine Applikation von Insektiziden während der Blütezeit. Reduktion des Insektizideinsatzes durch Pheromonverwirrung in Obstanlagen über 1 ha und bei geringem Druck aus der Umgebung (Waldrand, Hecken). Keine PSM aus der Gruppe der Neonikotinoide ausser zur Behandlung der Kirschenfliege und der Kirschessigfliege. Neonikotinoide gegen andere Schädlinge nur mit Sonderbewilligung der Fachstelle Obstbau des LZ Liebegg. Reduktion des Einsatzes von Insektiziden, Akariziden und Rhodentiziden durch aktive Nützlingsförderung: Tontöpfe für Ohrwürmer, Raubmilben aussetzen, Unterschlupf für Florfliegen, Nistkästen für Höhlenbrüter, Sitzstangen für Greifvögel, Asthaufen und Steinhaufen für Hermeline und Reptilien. Mindestens 10 Stück pro Hektare, mindestens zwei verschiedene Elemente. Anlagen mit Witterungsschutz: Alternierendes Mulchen der Fahrgassen bis zum Schliessen der Anlagen. Anlagen ohne Witterungsschutz: Alternierendes Mulchen der Fahrgassen bis zum Farbumschlag. In der Regel sollen ca. drei Wochen zwischen dem Mulchen der benachbarten Fahrgassen liegen. Die zeitlichen Abstände sind jedoch witterungsabhängig und können variieren. Fr pro Hektare, maximal 2.5 ha beitragsberechtigt LZ Liebegg, Obstbau, othmar.eicher@liebegg.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 15
16 12 Mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen Die meisten guten Nahrungspflanzen für Wild- und Honigbienen sind zwei- oder mehrjährig. Das Angebot an solch guten Nahrungspflanzen wird im Ackerbau mit mehrjährigen Blühstreifen oder Blühflächen gefördert. Mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen werden im Formular C als Rotationsbrache (BLW-Flächencode 0557) angemeldet. Für die Anlage, Pflege und Aufhebung des Blühstreifens oder der Blühfläche gelten die und Auflagen der Rotationsbrache gemäss der DZV und ggf. die vertraglichen Abmachungen im Programm Labiola Biodiversität. Mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen sind erst in der Entwicklungsphase. Deswegen müssen Betriebsleitende, die diese Massnahme umsetzen, einen Fragebogen zum Auflaufen und der Entwicklung des Blühstreifens oder der Blühfläche ausfüllen und den Forschenden bei Bedarf Zugang zu den Flächen für laufende Untersuchungen gewährleisten. Informationen Melden Sie die mehrjährigen Blühstreifen oder die Blühflächen bei der LQ als Rotationsbrache an, wird Ihnen das Saatgut von Bund und Kanton finanziert. Das Saatgut muss bei der Agrofutura bestellt werden: Fr. 500 pro Hektare, maximal 3 ha beitragsberechtigt Weitere Beiträge: Labiola Biodiversität und LQ Massnahme 6c Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
17 13 Kontinuierliches Blütenangebot in der Nähe von QSII Hochstamm-Feldobstbäumen Obstgärten sind attraktive Lebensräume für Wildbienen. Die Obstblüte ist kurz, deswegen können Bienen am meisten von diesem Lebensraum profitieren, wenn angrenzend ein ausreichendes kontinuierliches Blütenangebot vorhanden ist. Buntbrachen, Rotationsbrachen, mehrjährige Blühstreifen oder Blühflächen (BLW-Flächencodes 0556 oder 0557) oder Säume auf Ackerfläche (0559), die als Zurechnungsfläche für Hochstamm-Feldobstbäume der QSII zählen. Die Flächen sollen nicht weiter als 50 m weg vom äussersten Baum liegen (QSll) und mindestens 1a pro Baum ausmachen. Informationen Melden Sie die Brache, den mehrjährigen Blühstreifen oder Blühfläche oder den Saum bei der LQ an, wird Ihnen das Saatgut von Bund und Kanton finanziert. Das Saatgut muss bei der Agrofutura bestellt werden: Fr. 500 pro Hektare, maximal 3 ha beitragsberechtigt Weitere Beiträge: Labiola Biodiversität und LQ Massnahme 6a, b oder c Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 17
18 14 Brachen mit einem höheren Blütenangebot für Wildbienen Bunt- und Rotationsbrachen sind mit ihrem Blütenangebot und ihren Strukturen sehr wichtig als Nahrungsquelle und Nisthabitat für Wildbienen. Die Grundversion der Brachemischung wurde mit weiteren Pflanzenarten ergänzt (unter anderem Ackersenf), die besonders von spezialisierten Wildbienenarten und zahlreichen Generalisten genutzt wird. Die Brachen mit höherem Blütenangebot für Wildbienen werden als Bunt- oder Rotationsbrachen (BLW-Flächencodes 0556 oder 0557) angemeldet. Für die Anlage, Pflege und Aufhebung der Brachen gelten die und Auflagen gemäss der DZV und ggf. die vertraglichen Abmachungen im Programm Labiola Biodiversität. Wenn Sie diese Massnahme umsetzen, müssen Sie einen Fragebogen zum Auflaufen und der Entwicklung dieser Brache ausfüllen. Informationen Melden Sie die Brache bei der LQ an, wird Ihnen das Saatgut von Bund und Kanton finanziert. Das Saatgut muss bei der Agrofutura bestellt werden: Fr. 500 pro Hektare, maximal 3 ha beitragsberechtigt Weitere Beiträge: Labiola Biodiversität und LQ Massnahme 6b und c Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
19 15 Wildbienenspezifische Massnahmen Unter den Wildbienen gibt es bezüglich Ansprüche an die Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten stark spezialisierte Arten. Diese sind zum Überleben auf eine einzige oder wenige Pflanzenarten angewiesen. Sie sind deshalb äusserst bedroht, da sie kaum auf Alternativen ausweichen können. Im Rahmen dieses Projekts besteht die Möglichkeit, spezifische Massnahmen zur Förderung dieser stark spezialisierten Arten zu treffen und zu finanzieren. Gibt es im Verlauf der Projektdauer neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Wildbienen, können diese als neue Massnahmen ins Projekt integriert werden. Offen. Diese werden im Verlauf des Projekts situativ und massnahmenspezifisch festgelegt. Je nach Massnahme und Erstellungs- und Pflegeaufwand zu definieren. Kommt auf Ihrer Betriebsfläche eine gefährdete spezialisierte Wildbienenart vor? Haben Sie Interesse, Massnahmen zur Erhaltung dieser Art zu treffen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der Agrofutura auf. Es gibt im Rahmen dieses Projekts Möglichkeiten Sie dabei zu unterstützen. Agrofutura, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 19
20 16 Besonders viele Kleinstrukturen Kleinstrukturen sind von höchster Wichtigkeit für Wildbienen. Sie dienen ihnen als Brutplatz und teilweise auch als Nahrungsquelle. Folgende Kleinstrukturen haben für Bienen eine hohe Bedeutung und sind deshalb bevorzugt an sonnigen Standorten anzulegen: Ast- oder Totholzhaufen (bevorzugt eher grobes Material), offener Boden, Totholzbäume, Holzbeigen, Natursteinmauern, Nisthilfen für Wildbienen, Steinhaufen (bevorzugt aufgefüllt mit Lehm oder Sand), Kopfweiden und Gebüschgruppen. Weniger bedeutend für Honig- und Wildbienen sind Gräben, Streuhaufen, Feucht- und Nassstellen, Tümpel und Teiche. Die Anforderung an Grösse, Umfang und Bewirtschaftung der Kleinstrukturen sind analog den im Programm Labiola Biodiversität. Die Angaben sind zusammengefasst im Labiola Merkblatt Kleinstrukturen unter und Merkblätter Labiola. Pro Hektare LN muss mindestens eine Kleinstruktur vorhanden sein. Informationen Kleinstrukturen, die angelegt wurden um die QSII zu erreichen (z.b. in Hecken, Hochstamm-Feldobstbäume und Reben), zählen nicht zu Besonders viele Kleinstrukturen (analog Labiola). Sand- und Erdhaufen (Massnahme 18) können ebenfalls bei Massnahme 7 und 16 angerechnet werden. Fr. 30 pro Kleinstruktur, Maximal 50 Kleinstrukturen pro Betrieb beitragsberechtigt Ist der Betrieb grösser als 50 ha, müssen nicht mehr als 50 Kleinstrukturen vorhanden sein. Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
21 17 Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt mit offenem Boden Artenreiche Rebflächen der QSII enthalten eine Mindestanzahl von Pflanzenarten und Strukturen rund um die Rebfläche. Sie sind deswegen als Nahrungsstätten für Wildbienen attraktiv. Mit offenem Boden in den Rebflächen sollen speziell bodenbrütende Arten in diesem Lebensraum zusätzlich gefördert werden. Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt (BLW-Flächencode 0717) mit QSll-Attest. 10 m 2 offener Boden pro Hektare Rebfläche. Den Boden entweder durch Auffräsen, Aufschürfen der Grasnarbe oder Jäten (bei Böschungen) öffnen. Diese 10 m 2 in zwei Teilflächen anlegen und während der Projektzeit gestaffelt pflegen (d.h. jede Teilfläche mindestens jedes zweite Jahr entkrauten). Die Pflege soll vorzugsweise zwischen Oktober und Februar erfolgen. Zur Offenhaltung der Fläche dürfen keine chemischen Mittel eingesetzt werden. Fr. 250 pro Hektare, maximal 4 ha beitragsberechtigt Weitere Beiträge: Labiola Biodiversität und LQ Massnahme 11a. Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 21
22 18 Anlage von Sand- und Erdhaufen Mehr als 50% der Wildbienen in Mitteleuropa nisten in selbstgegrabenen Gängen im Boden. Ein Drittel dieser Arten braucht dafür Sand und offenen Boden um darin ihre Brutzellen anzulegen. Diese Arten sind in den letzten Jahren besonders stark zurückgegangen. Deswegen gelten alle bodenbrütenden Arten als bedroht. Die Sand- und Erdhaufen sollen aus lokalem Erdmaterial oder Sand, vorzugsweise aus einer nahegelegenen Grube, angelegt werden. Keinen gewaschenen Sand (z.b. aus dem Baumarkt) verwenden. Die Haufen können mit Steinen und Holz kombiniert werden. an besonnten Stellen angelegt werden, idealerweise an einer Mauer oder Trockenmauer, an der sich die Haufen früh im Jahr erwärmen. auf der Betriebsfläche (nicht im Wald) angelegt werden. nicht auf einer Weide angelegt werden, wenn doch dann auszäunen. in allen sjahren mindestens 1 m 3 gross sein. Es wird empfohlen im ersten Jahr gleich 3 m 3 Erd- oder Sandmaterial pro Haufen zu beschaffen, damit nach 6 Jahren noch mindestens 1 m 3 Material pro Haufen vorhanden ist. ca. 50 cm tief eingegraben werden, 50 cm über die Bodenoberfläche hinaus ragen und einen 2 m breiten Saum aufweisen. eher an ebenen Stellen angelegt werden (Erosionsgefahr). regelmässig von Hand (keine Herbizide, kein Hacken) entkrautet werden, so dass sie offen bleiben. maximal 300 m von einer möglichst artenreichen BFF (z.b. extensive Wiese, Hecke, Brache, Saum) entfernt liegen. bis mindestens 2022, wenn möglich bis 2024 bestehen. Deswegen wird empfohlen, diese Haufen vorwiegend auf Eigenland oder langfristig gesichertem Pachtland anzulegen. Pro Betrieb sollen mindestens drei Sand- und Erdhaufen angelegt werden. Die Sand- und Erdhaufen zählen zu Minimale Anzahl Kleinstrukturen (Grundmassnahme 7) und zu Besonders viele Kleinstrukturen (Einzelmassnahme 16). Fr für drei Sand- und Erdhaufen einmalig, maximal sechs Haufen beitragsberechtigt Agricon GmbH, mail@agricon.ch, Agrofutura, bienen@agrofutura.ch, Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau
23 Abkürzungsverzeichnis BFF = Biodiversitätsförderfläche BLW = Bundesamt für Landwirtschaft DZV = Direktzahlungsverordnung KEF = Kirschessigfliege KS = Kleinstrukturen Labiola = Landwirtschaft Biodiversität Landschaft LN = Landwirtschaftliche Nutzfläche LQ = Landschaftsqualität ÖLN = Ökologischer Leistungsnachweis PSM = Pflanzenschutzmittel QSI = Qualitätsstufe I QSII = Qualitätssstufe II REB = Ressourcen-Effizienzbeitrag Ressourcenprojekt bienenfreundliche Landwirtschaft Kanton Aargau 23
24 Herausgeber Bauernverband Aargau, Verband Aargauischer Bienenzüchtervereine, Landwirtschaft Aargau, Bilder Agrofutura Bauernverband Aargau HAFL Jurapark Aargau Landwirtschaft Aargau Lohnunternehmen Haller, Birrhard LZ Liebegg Redaktion und Gestaltung Agrofutura Alle Informationen und Downloads finden Sie unter: Version November 2016
Detaillierte Beschreibung der Grundmassnahmen
Detaillierte der Grundmassnahmen 1 Keine Mahd bei Bienenflug (mehr als 1 Biene pro m 2 ) Die Mahd von Schnittwiesen sowie das Mulchen von Wiesen und Weiden bei Bienenflug sind fatal. Durch Überfahren oder
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