Leistungsverzeichnis
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- Carl Ackermann
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1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung Verkehr und Abteilung Umweltpolitik Leistungsverzeichnis Erstellung eines Straßenbestandsplans als Lage- und Höhenplan für Straßenabschnitte der Stresemann-, Wilhelm-, Blücher- und Urbanstraße im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 26. Juni 2017 Seite 1 von 8
2 Leistungsverzeichnis Erstellung eines Straßenbestandsplans als Lage- und Höhenplan für Straßenabschnitte der Stresemann-, Wilhelm-, Blücher- und Urbanstraße im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Inhalt 1. Ausgangslage Leistungsverzeichnis... 3 Anlage Vermessungsbereiche (schematische Darstellung)... 5 Seite 2 von 8
3 1. Ausgangslage Zur Planungsvorbereitung von straßenräumlichen Maßnahmen wird ein Straßenbestandsplan benötigt. Auf dieser Basis sollen für Abschnitte des Straßenzuges Stresemann-, Wilhelm-, Blücher- und Urbanstraße straßenräumliche Maßnahmen geplant werden. Der Einbau von Buskaps wurde bereits im Lärmaktionsplan 2009 für das Konzeptgebiet Mehringdamm entwickelt. Die Lärmbelastung im Straßenzug ist hoch. Es werden an der straßenbegleitenden Wohnbebauung auf ganzer Länge die Schwellenwerte des Lärmaktionsplans überschritten. Neben einer Geschwindigkeitsdämpfung, die unmittelbar die Lärmentwicklung reduziert, wird auch eine ÖPNV-Förderung als stadtweit wirksame Strategie des Lärmaktionsplans angestrebt. Die Planung ist ein gemeinsames Projekt der Verkehrs- und der Lärmaktionsplanung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. 2. Leistungsverzeichnis Erstellung eines Straßenbestandsplans als Lage- und Höhenplan im Maßstab 1:250 für die in der Anlage näher bezeichneten Straßenabschnitte. Die einschlägigen Regelwerke sind zu beachten, das Referenzsystem (ETRS89 bzw. DHHN92 oder Soldner Berlin) ist mit dem zuständigen bezirklichen Vermessungsamt abzustimmen. Zu erfassen sind alle öffentlichen Verkehrsflächen im Straßenzug zwischen den Kanten der angrenzenden Gebäude oder Grünflächen. Zu den Verkehrsflächen gehören die Fahrbahnen, Geh- und Radwege sowie auch die daran angrenzenden oder davon umschlossenen Parkhäfen, Mittelstreifen, Baumscheiben und dergleichen. Weisen die angrenzenden Gebäude Plinthen oder Vorsprünge des Parterre- gegenüber dem Kellergeschoss auf, sind diese Maße an der betreffenden Stelle ergänzend anzugeben. Die Hausnummern, Anzahl der Vollgeschosse und die Lage von Eingängen bzw. Durchfahrten der angrenzenden Gebäude sind anzugeben. Bei angrenzenden Grünflächen sind Bäume, Zäune, Einbauten (z. B. Schächte, Wartehallen) und dergleichen bis zu einer Tiefe von 2,0 m hinter der Verkehrsfläche mit zu erfassen. Darzustellen sind alle weißen Fahrbahnmarkierungen (auch wenn abgenutzt), Belagswechsel (mit Angabe der jeweiligen Belagsart), feste Einbauten und Verkehrseinrichtungen wie Verteilerkästen, Postschränke, Parkscheinautomaten, Fahrradbügel, Lichtmaste mit Nummer, LSA-Maste (ggf. mit Ausleger/Peitsche), VZ-Maste (keine Angabe der VZ-Nummern nach StVO erforderlich), Kellerlichtschächte, Treppen, Podeste (z. B. für Außengastronomie), Hochbeete, Pflanzkübel, Anschlagsäulen und dergleichen. Sofern die Einbauten Überdachungen tragen (Wartehallen, Zugangsbauwerke der U-Bahn, Fahrradgruppengaragen usw.), die mehr als 20 cm auskragen, ist die tragende Einrichtung sowie die Umgrenzung der Dachauskragung darzustellen, sonst nur die äußerste Umgrenzung. Bäume sind mit Nummer und Stamm- Seite 3 von 8
4 umfang einzutragen, bei einem Stammumfang von mehr als 80 cm (gemessen in 1,3 m Höhe) ist die Kronenausladung geschätzt darzustellen. Als Symbole sind darzustellen Regenabläufe, Schächte und Schieber sowie abgesenkte Bordsteine (Auftrittshöhe weniger als 6 cm). Querprofile über die halbe Straßenbreite (Richtungsfahrbahn und Seitenraum) sind anzulegen an Bushaltestellen (in Höhe jedes Zeichens 224 StVO), an allen Regenabläufen und mittig zwischen den Regenabläufen. Querprofile über die gesamte Straßenbreite einschl. Seitenräumen sind erforderlich in der Achse kreuzender und einmündender Straßen sowie mindestens alle 25 m, in Kurven dichter. Höhenpunkte sind außerdem erforderlich an Bordsteinen im Verlauf der Gehbahn und Radwegen, an Querungsstellen im Mittelstreifen bzw. an Mittelinseln sowie an quer oder diagonal verlaufenden Graten der Fahrbahnen. An Bordsteinen, Einfassungen und dergleichen sind die Höhen oben und unten anzugeben. Einmündende bzw. kreuzende Straßen sind in gleicher Weise bis ca. 30 m hinter der durchgehenden äußeren Bordflucht zu erfassen, mindestens aber bis zum ersten Regenablauf (Gully). Übergabe in den Dateiformaten dwg, dxf und pdf an den AG sowie das bezirkliche Vermessungsamt in einem mit dem Vermessungsamt abgestimmten Format. Seite 4 von 8
5 Anlage Vermessungsbereiche (schematische Darstellung) Haltestelle Abgeordnetenhaus Seite 5 von 8
6 Haltestelle Willy-Brandt-Haus Seite 6 von 8
7 Bereich Mehringbrücke Seite 7 von 8
8 Bereich Blücherstr. - Urbanstr. von westl. der Grundstückszufahrt hinter bestehender Bushaltestelle auf der Nordseite bis Westkante Kreuzung Hermannplatz Seite 8 von 8
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