Kanton Basel-Stadt. Steuern Basel-Stadt. Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt. lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher

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1 Steuern Basel-Stadt Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher

2 Inhalt Steuergesetzgebung Veranlagungspraxis Quellensteuer 2

3 Steuergesetzgebung Steuerpaket 2010 Gesetzesrevision mit Wirkung ab 2013 Steuergesetzrevision 2012 Abschaffung Feuerwehrabgabe Zentrales Forderungsinkasso Gesetzesrevision mit Wirkung ab 2014 Abschaffung Aufwandbesteuerung Wohnraumfördergesetz Steuergesetzrevision 2013 Lotteriegewinne Ausblick / Agenda 3

4 Steuerpaket 2010 Steuersätze Steuerjahr JP Gewinnsteuer Maximalsatz NP Einkommensst. Satz 1. Tarifstufe 22.0% 21.0% 20.5% 20.0% 20.0% 23.5% 23.5% 23.0% 22.5% 22.25% 4

5 Steuergesetzrevision 2012 GRB vom , wirksam ab StP 2013 Mitarbeiterbeteiligungen: - Einkommen: MBV vom , KS ESTV Nr. 34 vom Vermögen: gesperrte Mitarbeiteraktien: Einschlag von 20% auf Verkehrswert, unabhängig von Sperrfrist ( 48 II StV) Feuerwehrsold: - steuerbefreit, bis maximal CHF Rekursfristen: - 30 Tage für Rekurse an StRKo und VGer. (Anmeldung + Begründung) - nicht verlängerbar - analog direkte Bundessteuer 5

6 Abschaffung Feuerwehrabgabe GRB vom (Feuerwehrgesetz) Freiwilliger Feuerwehrdienst - Verzicht auf Ersatzabgabe wirksam ab

7 Zentrales Forderungsinkasso Rechtsgrundlagen: 55 FHG, Inkassoverordnung vom Zentrales Inkasso: zwingend für die Organe der Kantonsverwaltung fakultativ für Gerichte + kantonale Betriebe/Anstalten Zentrale Inkassostelle: Steuerverwaltung (Ressort SKI) Aufgaben: Inkasso von öffentlich- und privatrechtlichen Forderungen: Einleitung, Fortführung, Überwachung von Betreibungen Vereinbarung von Ratenzahlungen, Sanierungsmassnahmen Verlustscheinbewirtschaftung 7

8 Abschaffung Aufwandbesteuerung GRB vom wirksam ab StP StG gilt nur noch für Zuzugsjahr Auswirkungen für BS marginal: Anzahl Personen: 16 Steueraufkommen: CHF 1,8 Mio. 8

9 Wohnraumfördergesetz GRB / Volksabstimmung Steuervergünstigungen für Wohngenossenschaften Handänderungssteuer: Steuerbefreiung bei Kauf von Wohnliegenschaften (analog Erwerb von Eigenheim durch Privatperson) Überwälzung der Steuer auf Veräusserer in Höhe von 1.5% Grundstücksteuer: Bewertungseinschlag auf dem Steuerwert bei Bildung von Rücklagen für Gebäudesanierungen Inkraftsetzung: Regierungsrat 9

10 Steuergesetzrevision 2013 Ratschlag vom Beschluss des Grossen Rats vom 23. Oktober 2013 Ablauf der Referendumsfrist 7. Dezember 2013 Änderungen: Lotteriegewinne Alleinerzieherabzug, Erhöhung auf CHF Jährlicher Ausgleich der kalten Progression Gesetzliche Regelung des Steuererlasses Deklarationspflicht für Zuwendungen wirksam ab Steuerperiode

11 Lotteriegewinne Lotteriegewinne bis CHF verrechnungssteuerfrei einkommenssteuerfrei Abzug Einsatzkosten: pauschal 5% vom Einzelgewinn keine Obergrenze (Bund: max. CHF 5 000) wirksam: Verrechnungssteuer: ab Steuerperiode 2013 Direkte Bundessteuer: ab Steuerperiode 2014 Kantonale Steuern: ab Steuerperiode

12 Ansätze 2013/2014 Kapitalisierungssätze St'P 2013 für Ertragswert: - Wertschriften: 0,47% - Vermietete Liegenschaften: 6,50% Ausgleichszinsen KJ 2014 (Kanton): - Vergütungszins: 0,50% - Verzugszins: 4,00% Steuerfüsse Gemeindesteuern St'P 2014: - Riehen Einkommenssteuer: 37,0% Vermögenssteuer: 43,0% - Bettingen Einkommenssteuer: 34,0% Vermögenssteuer: 40,0% Tabelle in: Drucksachen / Merkblätter / Einkommenssteuer 12

13 Ausblick / Agenda Kanton Motion Engelberger: Entlastung des Mittelstandes: Selbstbezahlte Krankenkassenprämien voll vom steuerbaren Einkommen abziehen Anzug Herzig: Steuerliche Anreize für Unternehmen, welche sich neu im Kanton Basel-Stadt ansiedeln wollen Bund Gesetzgebungsprojekte: 1. Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten Wirksamkeit ab Steuerperiode Unternehmenssteuerreform III 3. Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Strafrechtes 13

14 Steuerverordnung Anpassungen Quellensteuer: Quellensteuerverordnung Bund Grundstücksteuer: Wohnraumfördergesetz Steuererlass: Streichung überflüssiger 14

15 Veranlagungspraxis Steuerwerte Liegenschaften Spesenreglemente Steuerformulare 15

16 Steuerwerte Liegenschaften Vermietete Liegenschaften: Anpassung: jährlich 2013: Kapitalisierungssatz von 7.0% auf 6.5% Selbstgenutzte Liegenschaften (EFH / StWE): Anpassung: bei signifikanter Änderung der Immobilienpreise 2016 (voraussichtlich): Generelle Neubewertung 16

17 Spesenreglemente Spesenreglemente mit Pauschalspesen werden von der Steuerverwaltung ab nur genehmigt, wenn an mindestens 5 Personen Pauschalspesen ausgerichtet werden. Ausnahmen: Non-Profit-Organisationen Spesenreglemente ohne Pauschalspesen 17

18 Steuerformulare BalTax: Belege: rund 2/3 der Steuererklärungen elektronisch ausgefüllt 55% BalTax, 10% andere Anbieter BalTax nur noch ab Internet erhältlich (keine CDs) keine Originale, nur Kopien (kein Rückversand) Wirtschaftlich Zugehörige: nur Einlagemappe und Kopie Steuererklärung Wohnsitzkanton 18

19 Quellensteuer Quellensteuer Grundlagen Tarife Erhebungsformen Tarifkorrektur Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) Quasi-Ansässige Grenzgänger 19

20 Quellensteuer Grundlagen (1) Sonderform der Einkommenssteuer: mit Steuerbezug durch Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) einfache Steuererhebung ( Selbstveranlagung ) Zweck: Vereinfachung der Steuererhebung ( unkundige Ausländer) Sicherung des Steuerbezugs ( mobile Ausländer ) Funktion: Abgeltung: Quellensteuer anstelle der ordentlich veranlagten Einkommenssteuer Steuersicherung 20

21 Quellensteuer Grundlagen (2) Geltung: bestimmte Personen: Ansässige Ausländer B/L/F, Nicht-Ansässige bestimmte Einkünfte: Lohnerwerb, Entschädigungen für Verwaltungsräte und Künstler/Sportler, Vorsorgerenten Verfahren ( Selbstveranlagung ) Schuldner der steuerbaren Leistung: Abzug, Abrechnung, Ablieferung Steuerhaftung Steuerpflichtiger: nicht direkt beteiligt aber Einspruchsmöglichkeit VGE

22 Quellensteuertarife Quellensteuertarife Einkommenssteuertarife Berechnung Steuersätze pro Tarifposition: Umrechnung Monatslohn auf ein Jahreseinkommen Zweiverdiener-Ehepaare: Hinzurechnung Schattenlohn (50:50) Abzug der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge Abzug der allgemeinen (kostenunabhängigen) Steuerabzüge Berufskostenpauschale, Versicherungsabzug, Sozialabzüge Bestimmung des Steuersatzes Kanton + Bund Verschiedene Tarife je nach Personenkategorie: Tarife A, B, C, H etc. Tarifspalten für Steuerpflichtige mit Kindern: Tarife B1, B2, B3 etc. 22

23 23

24 ELM / Anpassung Tarifcodes Projekt Lohnstandard-CH Quellensteuer (ELM-QST) Elektronischer Datenaustausch Arbeitgebende Behörden: Freiwillig Übermittlung Quellensteuerdaten mittels zertifizierter Lohnsoftware durch Arbeitgeber an Distributor für AHV, SUVA, Steuerämter etc. Einheitliche Definition der Quellensteuer-Tarifcodes: Neue Tarifcodes: Alleinstehende, Ehepaare, Alleinerziehende etc. Anpassung Quellensteuerverordnung des Bundes vom Inbetriebnahme ELM: Quellensteuerverfahren: Lohnmeldeverfahren:

25 25

26 Erhebungsformen (1) (Ordentliches Verfahren) Quellensteuerverfahren Echte Quellensteuer mit oder ohne Tarifkorrektur Nachträgliche Veranlagung (NOV) Ordentliche Veranlagung mit Sicherstellungssteuer Ergänzende Veranlagung Grenzgängerbesteuerung Echte und unechte Grenzgänger 26

27 Erhebungsformen (2) Ansässige Personen: Schweizer / Ausländer C: Ordentliches Veranlagungsverfahren Ausländer B, L, F: Bruttolohn < CHF : Quellensteuer mit Möglichkeit der Tarifkorrektur Bruttolohn > CHF : Quellensteuer mit Nachträglicher ordentlicher Veranlagung (NOV) Nicht-Ansässige (Steuerausländer): Arbeitnehmende: Quellensteuertarife für Ansässige Künstler/Sportler, Verwaltungsräte, Vorsorgeleistungsbezüger: Spezielle Quellensteuersätze, keine Tarifkorrektur 27

28 Tarifkorrektur (Nachveranlagung) Tarifkorrektur : Falsche Tarifanwendung durch Arbeitgeber Ausscheidung des Auslanderwerbs Berücksichtigung individueller Steuerabzüge bspw. Säule 3a, Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge etc. Tarifkorrektur für Steuerabzüge nur für Ansässige (inkl. Quasi-Ansässige): für Nicht-Ansässige ausgeschlossen ( 96 i.v.m. 90 StG, 80 II StV) für Ansässige mit Bruttolohn > CHF gilt NOV Antrag auf Korrektur / Steuerrückerstattung bis des Folgejahrs: BGE vom C_684/

29 Nachträgliche ordentliche Veranlagung Vorgehen: Quellensteuerabzug durch Arbeitgeber (SSL) Versand der Steuererklärung von Amtes wegen Deklaration weltweites Einkommen durch St Pflichtigen Anrechnung der Quellensteuer (Sicherungsfunktion) NOV für Ansässige mit Bruttolohn > CHF für Nicht-Ansässige ausgeschlossen für Ansässige mit Bruttolohn < CHF nicht möglich gilt auch bei/statt sog. Ergänzender Veranlagung Einmal NOV, immer NOV Wohnsitzwechsel bei NOV BGE vom

30 Quasi-Ansässige Freizügigkeitsabkommen FZA CH-EU: Rechtsprechung BGE 136 II 241 / EuGH Diskriminierungsverbot für Nicht-Ansässige EU/EFTA-Bürger mit vergleichbarer Situation wie Gebietsansässige Vergleichbare Situation ( Quasi-Ansässigkeit ): mehr als 90% des Gesamteinkommens aus Quellenstaat (brutto) Ehepaare: mehr als 90% des gesamten Familieneinkommens (StRKE Nr , BStPra XXI 253) Gleiche Behandlung wie Ansässige: Lohn < CHF : Möglichkeit der Tarifkorrektur Lohn > CHF : NOV Quasi-Ansässigkeit: nur EU/EFTA-Bürger,Drittstaatangehörige nicht 30

31 Grenzgänger Ausnahme vom Prinzip der Besteuerung des Erwerbs im Tätigkeitsstaat Rechtsgrundlagen: DBA oder Sondervereinbarungen für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse teils auch für öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse Verschiedene Systeme 31

32 Grenzgänger Steuersysteme Besteuerung im Wohnsitzstaat Besteuerung im Tätigkeitsstaat Fiskalausgleich an anderen Staat Schweiz-Frankreich Kantone BE, BL, BS, JU, NE, SO, VD, VS vollumfänglich nein 4,5% Lohnsumme Kanton Genf nein vollumfänglich 3,5% Lohnsumme Übrige Kantone nein vollumfänglich nein Schweiz-Deutschland Alle Kantone überwiegend teilweise Steuersatz 4,5% nein Schweiz-Österreich Alle Kantone nein vollumfänglich 12,5% Steuersumme Schweiz-Italien Kantone GR, TI, VS nein vollumfänglich 40% Steuersumme 32

33 swissdec zertifizierte Lohnprogramme Werbung 33

34 34

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