Aktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht. Herzlich willkommen!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht. Herzlich willkommen!"

Transkript

1 Lohnsteuer / Reisekosten Aktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht Schnittpunkt zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung Herzlich willkommen! 1

2 Grundfreibetrag & Co. Gesetzesänderung Grundfreibetrag Anhebung in zwei Schritten (2017 und 2018) 2017: EUR 2018: EUR Automatische Berücksichtigung im LSt-Abzugsverfahren ab 2017 Folgewirkung u. a. auf den Unterhaltsabzug Tarifänderung ab 2017 Verhinderung der sog. kalten Progression Automatische Berücksichtigung im LSt-Abzugsverfahren ab

3 Grundfreibetrag & Co. Gesetzesänderung Kinderfreibetrag / Kindergeld: Erhöhung 2017 / 2018 Erhöhung des Kindergeldes in zwei Schritten (2017 / 2018) 2017: je Kind je Monat + 2 EUR 2018: je Kind je Monat + 2 EUR Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten (2017/2018) 2017 (Zusammenveranlagung) EUR 2018 (Zusammenveranlagung) EUR Auswirkung des Kinderfreibetrags: Grundsatz: Günstigerprüfung + ESt-Erklärung Besonderheit: KiSt / SolZu Lohnsteuerabzugsverfahren: Nur relevant für KiSt/SolZu 3

4 Bürokratieentlastungsgesetze Gesetzesänderung Bürokratieentlastungsgesetze (Erstes) Bürokratieentlastung v. 10. Juli 2015 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (Gesetzgebung läuft) Faktorverfahren Ehegatten / Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz Steuerklasse III V - IV IV IV IV - mit Faktor Bislang: Jährlich neu einzutragen Neu: Zweijährige Gültigkeitsdauer (Start wird durch BMF-Schreiben bekanntgemacht) (Steuerklassenwahl) 4

5 Bürokratieentlastungsgesetze Gesetzesänderung Geringwertige Wirtschaftsgüter Bisher: 410 EUR Geplant: Erhöhung auf 800 EUR ab Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr anzuwenden ab Investitionen 2018 Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr anzuwenden ab Investitionen 2018 Sammelpostenregelung dürfte ab 2018 i.d.r. nicht mehr relevant sein WG bis 150 EUR (geplant für Anschaffungen ab 2018: 250 EUR) weiterhin sofort als Aufwand verbuchbar Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten 5

6 Bürokratieentlastungsgesetze Gesetzesänderung Kurzfristige Beschäftigung Durchschnittlicher Arbeitslohn je Arbeitstag: Bislang: 68 EUR (8,50 EUR x 8 Stunden) Anpassung ab 2017 wegen Mindestlohnerhöhung vorgesehen (neuer Wert: 72 EUR) 6

7 Bürokratieentlastungsgesetze Gesetzesänderung Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Vierteljährlich, wenn abzuführende Lohnsteuer für das vergangene Kalenderjahr mehr als 1.080, aber nicht mehr als betragen hat. Änderungsvorschlag: (sollte ab 2017 gelten) Mehr Mandanten in der vierteljährlichen Lohnsteuer- Anmeldung Kleinbetragsrechnungen ( 33 UStDV) Bislang: 150 EUR Anhebung auf 250 EUR rückwirkend geplant Folgewirkung: Bewirtungskosten I Reisekosten 7

8 Bürokratieentlastungsgesetze Gesetzesänderung Bewirtungskosten - Übersicht Geschäftlich veranlasste Bewirtungen 70 %iger (steuerlicher) Betriebsausgabenabzug 100 %iger Vorsteuer-Abzug (ordnungsgemäße Rechnung i.s.d. UStG) Besonderheit: Trinkgeld (70 %iger BA ohne Vorsteuer) Allgemein betrieblich veranlasste Bewirtung 100 %iger Betriebsausgabenabzug 100 %iger Vorsteuer-Abzug (ordnungsgemäße Rechnung i.s.d. UStG) Bewirtung von betriebsinternen Personen 8

9 Bürokratieentlastungsgesetze Gesetzesänderung Bewirtungskosten Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten Beispiele Bewirtung von Arbeitnehmer verbundener Unternehmen Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden, freien Mitarbeitern und Handelsvertretern Bewirtungen im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeiten bzw. im Rahmen der Imagepflege 9

10 Bürokratieentlastungsgesetze Gesetzesänderung Bewirtungskosten Allgemein veranlasste Bewirtungskosten Beispiele Arbeitsessen nur unter Arbeitnehmer Essengestellung an Arbeitnehmer während einer Seminarveranstaltung 10

11 Bürokratieentlastungsgesetze Gesetzesänderung Bewirtung eines Geschäftsfreundes (Mittagessen) Bewirtungskosten: 200 EUR + 19 % = 238 EUR Ertragsteuer 200 EUR x 70 % = 140 EUR (abziehbar) 200 EUR x 30 % = 60 EUR (nicht abziehbar) Vorsteuer 100 % abziehbar Geldwerter Vorteil aus Mahlzeitengestellung an AN Keine Erfassung, da Leistung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse (60 EUR-Grenze unerheblich) Steuerfreie Verpflegungspauschale 12 EUR 9,60 EUR = 2,40 EUR 11

12 Betriebsveranstaltung Überblick Gesetzesänderung ab 2015 anzuwenden 1 Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung). 2 Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer 3 Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. 4 Satz 3 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. 12

13 Betriebsveranstaltung Betriebsveranstaltung + Umsatzsteuer Betriebsveranstaltung und Umsatzsteuer bis 110 EUR Vorsteuerabzug zulässig Keine unentgeltliche Wertzuwendung über 110 EUR Kein Vorsteuerabzug zulässig Hieran wird trotz neuer LSt-Regelung festgehalten! 13

14 Betriebsveranstaltung Aktuelle Entwicklung Beispiel Betriebsveranstaltungskosten je Teilnehmer: 100 EUR A nimmt alleine an der Veranstaltung teil; B nimmt mit einer privaten Begleitperson an der Veranstaltung teil Lohnsteuer: A = Freibetrag v. 110 EUR ist eingehalten keine Lohnsteuerpauschalierung B = 200 EUR 110 EUR = 90 EUR 90 EUR x 25 % zeitnahe Pauschalierung = SV-Freiheit Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug: anteilige Kosten v. A Kein Vorsteuerabzug: anteilige Kosten v. B 14

15 Betriebsveranstaltung Aktuelle Entwicklung 40 Abs. 2 EStG und SV-Recht Grundsatz Lohnsteuerpauschalierung löst eine SV-Freiheit aus. Ausnahme Lohnsteuerpauschalierung muss zeitnah pauschaliert werden Was heißt zeitnah = Bis zum 28/29.2. des Folgejahres (Entscheidung zur Pauschalierung) In welchem Monat ist zu pauschalieren? Zu späte Pauschalierung = keine SV-Freiheit Frage: Wie lange ist die Lohnsteuerpauschalierung zulässig? Pauschalierung auch nach Ausschreibung der LSt-Bescheinigung bislang zulässig 15

16 Betriebsveranstaltung Einzelfragen Einzelfragen zur Betriebsveranstaltung Begriff der Betriebsveranstaltung Offen stehen für alles Mitarbeiter des Betriebs / Betriebsteils Auch Veranstaltungen für ausgewählte Mitarbeiterkreise begünstigt? Lt. FinVerw. nein. Beispiel Belohnungsfeier für die Führungskräfte + ihre 5 besten Mitarbeiter Lt. FinVerw. keine Betriebsveranstaltung, weil diese Veranstaltungen nicht allen des Betriebs / Betriebsteils offen steht Keine Pauschalierung mit 25 % Allenfalls Pauschalierung gem. 37b Abs. 2 EStG 16

17 Betriebsveranstaltung Einzelfragen Gesamtkosten anlässlich der Betriebsveranstaltung Alle Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer Konsumierbare Kosten z. B. Essen, Getränke, Musik (Augen-/Ohren- und Gaumenschmaus) Kosten für den äußeren Rahmen (ohne Selbstkosten) Gesamtkostenverteilung auf die tatsächlichen Teilnehmer Gesamtkostenermittlung Tatsächliche Teilnehmer (unerheblich sind die angemeldeten Teilnehmer) Pro-Kopf-Anteil (der Pro-Kopf-Anteil wird verteilt auf die einzelnen Teilnehmer) 17

18 Betriebsveranstaltung Einzelfragen Betriebsveranstaltung und Geschäftsfreunde Betrieblich veranlasste Veranstaltung Teilnehmer überwiegend AN (nebst Begleitpersonen) Geschäftlich veranlasste Veranstaltungen Teilnehmer nicht überwiegend AN Mehrheitlich Geschäftsfreunde etc. 18

19 Betriebsveranstaltung Einzelfragen Betriebsveranstaltung und Geschäftsfreunde Betrieblich veranlasste Veranstaltung Arbeitnehmer Ertragsteuer BA-Abzug zulässig Lohnsteuer Geldwerter Vorteil unter Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungsregelung Externe Teilnehmer Ertragsteuer Geschenkekosten (35 -Grenze) + 37b EStG? Lohnsteuer Ausnahme Bewirtungskosten (70 % abziehb.) i.d.r. keine Betriebsveranstaltung AN im Konzernverbund + Leiharbeitnehmer Pauschalierung zulässig (dann kein Fall von 37b Abs. 1 EStG) 19

20 Betriebsveranstaltung Einzelfragen Es wird eine Betriebsveranstaltung durchgeführt. Teilnehmer: a) 20 Arbeitnehmer b) 10 Geschäftsfreunde c) Kosten: 60 EUR (davon 40 EUR Bewirtungskosten) Arbeitnehmer a) Betriebsausgabenabzug in voller Höhe (keine 70:30 Regelung) b) Voller Vorsteuerabzug, sofern 110 EUR-Grenze nicht überschritten. c) Lohnabrechnung: kein gwv, weil 110 EUR-Grenze nicht überschritten 20

21 Betriebsveranstaltung Einzelfragen Geschäftsfreund a) Bewirtungskosten 70:30 Regelung (gilt nicht für den AN-Anteil!) Voller Vorsteuerabzug b) Sonstiges Geschenkegrenze 35 EUR eingehalten Voller Vorsteuerabzug c) Geschenke und 37b Abs. 1 EStG: kein 37b Abs. 1 EStG, wenn nicht persönlich stpfl. 37b Abs. 1 EStG, wenn stbar + stpfl. Besonderheit: Konzernmitarbeiter + Leiharbeitnehmer 21

22 Arbeitnehmerjubiläum Einzelfragen Diensteinführung Amts- oder Funktionswechsel rundes Arbeitnehmerjubiläum Verabschiedung eines Arbeitnehmers = Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist für den gefeierten AN nicht lohnsteuerbar, wenn Kosten je Teilnehmer übersteigen brutto - nicht 110 weiterhin eine Freigrenze (kein Freibetrag) Geschenkekosten bis 60 = Kosten in110 -Freigrenze einbeziehen. Geschenkekosten über 60 = eigener gwv für den begünstigten Mitarbeiter (kein Einbeziehen in 110 -Kosten) 22

23 Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer Wertermittlungsgrundsätze a) Pauschale Wertermittlungsmethode Privatnutzung Fahrten Whg. / erster T. Familienheimfahrten 1 % mtl. 0,03 % je EKm / mtl 0,002 % je EKm nur, wenn mehr als einmal wöchentlich durchgeführt. Maximal Gesamtkosten für das Fahrzeug. (Kostendeckelungsmethode + Anwendungszeitpunkt) Keine LSt-Korrektur nach Ausschreibung der LSt- Bescheinigung möglich! 23

24 Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer Wertermittlungsgrundsätze b) Individuelle Wertermittlungsmethode Gesamtkostennachweis Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs (für ein und dasselbe Fahrzeug ganzjährig BFH v , VI R 35/12) c) Wahlrechtsausübung Lohnsteuerabzugsverfahren Einkommensteuererklärung (keine Bindung an die Wahl, die der AG getroffen hat) 24

25 Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer Dienstwagengestellung und Nutzungsentgelte Nutzungsentgelte des Arbeitnehmers mindern gwv aus der Dienstwagengestellung Monatspauschale km-pauschale vom AN übernommene Leasingrate Kein Nutzungsentgelt (d. h. keine Minderung des gwv) Arbeitnehmer muss bestimmte Kosten (z. B. Benzin während der privaten Urlaubsfahrt selbst tragen) a. A. BFH v VI R 2/12 (Minderung des gwv um selbst getragene Kosten des AN) 25

26 Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer Dienstwagengestellung und Nutzungsentgelte Beispiel Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer zur Privatnutzung (ohne Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte). Listenpreis: EUR Der Arbeitnehmer hat die privaten Benzinkosten für dieses Fahrzeug zu übernehmen (nachgewiesene Kosten: EUR). Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil: 400 EUR x 12 Monate = EUR Finanzverwaltung Keine Minderung um die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Benzinkosten (kein Nutzungsentgelt BMF v ) 26

27 Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer Dienstwagengestellung und Nutzungsentgelte BFH v VI R 2/15 + VI R 49/14 Veröffentlicht am Nutzungsentgelte des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagengestellung Minderung auch bei einzelnen individuell vom Arbeitnehmer getragenen Kosten durch den Arbeitnehmer (VI R 2/15) Minderung des geldwerten Vorteils bis auf max. 0 EUR zulässig (wohl jährliche Betrachtung nicht monatlich) Eigenleistungen, die über den geldwerten Vorteil hinausgehen, sind keine Werbungskosten (VI R 49/14) Auswirkung auch auf die SV + USt. 27

28 Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer Dienstwagengestellung und Nutzungsentgelte BFH v VI R 2/15 + VI R 49/14 Veröffentlicht am Geldwerter Vorteil bislang EUR Eigenkosten des Arbeitnehmers EUR Korrigierter geldwerter Vorteil EUR 28

29 Lohnsteuer / Reisekosten Aktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht Schnittpunkt zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung Herzlich Dank für die Aufmerksamkeit! 29

Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab

Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2015 Monika Bohlen Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Betriebsveranstaltungen ab 2015 Inhalt Folie 1. Rechtslage

Mehr

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien

Mehr

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen

Mehr

LGP Löhne und Gehälter professionell

LGP Löhne und Gehälter professionell 1 von 6 08.07.2015 13:56 LGP Löhne und Gehälter professionell Aktuelle Informationen und Praxisempfehlungen zu Lohnsteuer und Sozialversicherung 23.01.2015 BETRIEBSVERANSTALTUNG Betriebsveranstaltungen

Mehr

Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen Ein Merkblatt Ihrer IHK Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen 1. Allgemeines 2. Begriff der Betriebsveranstaltung 3. Üblichkeit der Betriebsveranstaltung (Häufigkeit) 4. Übliche Zuwendungen

Mehr

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2015/2016

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2015/2016 - 1 - Lohnsteuer 2015/2016 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei

Mehr

Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber

Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie:

Mehr

Rundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen:

Rundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen: Petra Feucht, Steuerberaterin, Hubertusplatz 4, 86169 Augsburg Rundschreiben Petra Feucht Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin Hubertusplatz 4 86169 Augsburg Telefon: 0821 710 19 70 Telefax: 0821 710 19 799

Mehr

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung

Mehr

BETRIEBSVERANSTALTUNGEN: VORSICHT STEUERN!

BETRIEBSVERANSTALTUNGEN: VORSICHT STEUERN! BETRIEBSVERANSTALTUNGEN: VORSICHT STEUERN! STEUERLICHE FALLSTRICKE BEACHTEN! Sommerfest, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Firmenjubiläum: Als Anerkennung für das Engagement der Mitarbeiter, zur Teilhabe

Mehr

Themen- Info. Geschenke. Inhalt. 12. November 2009

Themen- Info. Geschenke. Inhalt. 12. November 2009 Themen- Info Ihr Ansprechpartner: (0871) 9 24 24-24 kanzlei@koniarski-stb.de 12. November 2009 Geschenke Inhalt I. Einkommensteuer 2. Geschenk: Gegenstand und Begriff 3. Betriebliche Veranlassung 4. Abzugsbeschränkung

Mehr

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Die 10 wichtigsten Tipps für Jungunternehmer um den Steuer- Dschungel gelassen zu durchschreiten

Die 10 wichtigsten Tipps für Jungunternehmer um den Steuer- Dschungel gelassen zu durchschreiten Die 10 wichtigsten Tipps für Jungunternehmer um den Steuer- Dschungel gelassen zu durchschreiten 12. März 2012 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung www.ecovis.com Agenda

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere

Mehr

Leitfaden. Geschenke. 08. Juni Inhalt. I. Einkommensteuer. 1. Übersicht. 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff

Leitfaden. Geschenke. 08. Juni Inhalt. I. Einkommensteuer. 1. Übersicht. 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff Leitfaden LSW GmbH Steuerberatungsgesellschaft Schulze-Delitzsch-Straße 18-20 71706 Markgröningen Telefon: (07145) 9 94-0 Telefax: (07145) 9 94-44 www.lsw-steuer.de Geschäftsführer Karl-Heinz Luithardt

Mehr

Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke

Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 106535 Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke Spätestens zur Adventszeit, wenn in vielen Unternehmen Weihnachtsfeiern stattfinden,

Mehr

Vorwort zur 21. Auflage Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15

Vorwort zur 21. Auflage Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15 Vorwort zur 21. Auflage... 13 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 17 2.1 Berufliche Veranlassung... 17 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit...

Mehr

a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014

a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem

Mehr

Lohnsteuer. 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug. 2 Arbeitgeberbewirtung bei Auswärtstätigkeit. Wichtig HI HI

Lohnsteuer. 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug. 2 Arbeitgeberbewirtung bei Auswärtstätigkeit. Wichtig HI HI TK Lexikon Steuern Bewirtung Lohnsteuer 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug HI726747 HI2330520 Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne die Teilnahme von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers

Mehr

Inhalt. Vorwort zur 19. Auflage. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen

Inhalt. Vorwort zur 19. Auflage. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen Vorwort zur 19. Auflage 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 2.1 Berufliche Veranlassung 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit 2.3 Tätigkeit außerhalb der

Mehr

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013 Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013 Roland Theis Finanzamt Trier Änderungen Lohnsteuerrecht 15.01.2013 Folie 1 Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht Inhalt Seite I. Jahressteuergesetz 2013 3 II.

Mehr

III. In vier Schritten lässt sich prüfen, ob bzw. welche Bewirtungskosten abziehbar sind:

III. In vier Schritten lässt sich prüfen, ob bzw. welche Bewirtungskosten abziehbar sind: Bewirtungskosten Inhalt I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % 3. Allgemein betriebliche Veranlassung 4. Angemessenheit

Mehr

Aktuelle steuerliche Hinweise 2015

Aktuelle steuerliche Hinweise 2015 Aktuelle steuerliche Hinweise 2015 - Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen - Betriebsveranstaltungen, Finanzverwaltung hält an ihrer Ansicht fest - aktuelle Änderungen

Mehr

Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften

Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

# 5 16.10.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 5 16.10.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, ab dem 01.01.2015 wurde aus der bisherigen 110 - Freigrenze für Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag. Welche Auswirkungen diese Änderung für die steuerliche

Mehr

Themen- Info. Bewirtungskosten. Inhalt. 21. Januar I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben

Themen- Info. Bewirtungskosten. Inhalt. 21. Januar I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben Themen- Info Ihr Ansprechpartner: (0871) 9 24 24-24 kanzlei@koniarski-stb.de 21. Januar 2010 Bewirtungskosten Inhalt I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden

Mehr

Reisekostenabrechnung

Reisekostenabrechnung Reisekostenabrechnung Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Hiermit ergeben sich umfangreiche Änderungen

Mehr

Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien:

Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien: Merkblatt: Bewirtungskosten I. Allgemeines Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten,

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber

Mehr

Bewirtungskosten. Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien:

Bewirtungskosten. Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien: Bewirtungskosten Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % 3. Bewirtung aus allgemein betrieblicher

Mehr

MERKBLATT. Bewirtungskosten. I. Allgemeines. Inhalt. I. Allgemeines

MERKBLATT. Bewirtungskosten. I. Allgemeines. Inhalt. I. Allgemeines Bewirtungskosten Inhalt I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % 3. Allgemein betriebliche Veranlassung 4. Begriff

Mehr

Geschenke nicht abzugsfähig Zuwendungen an Dritte nicht abzugsfähig Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt

Geschenke nicht abzugsfähig Zuwendungen an Dritte nicht abzugsfähig Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt Seite 1 BUCHHALTUNGSANLEITUNG Geschenke fachliche Informationen Bei der Erfassung von Geschenken in der Buchhaltung gibt es eine Reihe von Konten, die zur Verfügung stehen. Die differenzierte Verbuchung

Mehr

L ohnsteuer-info Januar 2015

L ohnsteuer-info Januar 2015 L ohnsteuer-info Januar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung - Zollkodexanpassungsgesetz...1 1. Gesetzgebungsverfahren...

Mehr

Änderungen im Steuerrecht 2007. Olaf Krug / Torsten Hopp Steuerberater Ilmenau / Erfurt

Änderungen im Steuerrecht 2007. Olaf Krug / Torsten Hopp Steuerberater Ilmenau / Erfurt Änderungen im Steuerrecht 2007 Olaf Krug / Torsten Hopp Steuerberater Ilmenau / Erfurt Rechtsänderungen für alle Unternehmen Einkommensteuer Ansparabschreibung / Investitionsabzug Systemwechsel Erstmalig

Mehr

Merkblatt Geschenke und Bewirtungskosten

Merkblatt Geschenke und Bewirtungskosten Merkblatt Geschenke und Bewirtungskosten 1. Aufwendungen für Geschenke 1.1 Wann liegt steuerrechtlich ein Geschenk vor? 1.2 Wie teuer dürfen Geschenke sein? 1.3 Welche Aufzeichnungen sind in der Buchhaltung

Mehr

Reisekosten, Bewirtung und Repräsentation im Steuerrecht

Reisekosten, Bewirtung und Repräsentation im Steuerrecht Volker Grasmück Reisekosten, Bewirtung und Repräsentation im Steuerrecht 2008 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart vn Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden,

Mehr

I. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten

I. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten I. Allgemeine Begriffe 1. Gesetzliche Regelung und allgemeine Grundsätze 9 1.1 Betriebsausgaben 9 1.2 Werbungskosten 10 1.3 Nicht abzugsfähige Ausgaben 10 1.4 Rechtsgrundlagen 10 II. Reisekosten 2. Begriff

Mehr

I. Abkürzungsverzeichnis... 8. II. Vorwort... 9. III. Gesetzliche Grundlagen... 10. IV. Dienstwagengestellung... 14

I. Abkürzungsverzeichnis... 8. II. Vorwort... 9. III. Gesetzliche Grundlagen... 10. IV. Dienstwagengestellung... 14 I. Abkürzungsverzeichnis... 8 II. Vorwort... 9 III. Gesetzliche Grundlagen... 10 1. 8 EStG - Auszug... 10 2. 6 EStG - Auszug... 11 3. 4 Abs. 5 EStG - Auszug... 12 4. 40 EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer

Mehr

Es weihnachtet! - pünktlich zur Weihnachtsfestsaison : Neues zu Betriebsveranstaltungen -

Es weihnachtet! - pünktlich zur Weihnachtsfestsaison : Neues zu Betriebsveranstaltungen - Es weihnachtet! - pünktlich zur Weihnachtsfestsaison : Neues zu Betriebsveranstaltungen - Die unendliche Geschichte kann man erleben, wenn bei steuerlichen Außenprüfungen Feststellungen zu Betriebsveranstaltungen

Mehr

R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben

R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben TK Lexikon Arbeitsrecht Einkommensteuer-Richtlinien 2012 R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben HI3679706 Allgemeines (1) 1 Durch 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 7

Mehr

Vorwort 5 Literatur 19 AbkÅrzungsverzeichnis 21. I. EinfÅhrung 1 25. a) Grundsåtzliches 42 33

Vorwort 5 Literatur 19 AbkÅrzungsverzeichnis 21. I. EinfÅhrung 1 25. a) Grundsåtzliches 42 33 Inhalt V E R Z E I C H N I S INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Literatur 19 AbkÅrzungsverzeichnis 21 A. REISEKOSTEN BEI DER EINKOMMEN- UND LOHNSTEUER I. EinfÅhrung 1 25 1. Grundsåtzliches 1 25 2. Zusammenhang

Mehr

Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E

Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E 1 von 5 Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 04.12.2014 Finanzgericht Düsseldorf 12. Senat Urteil 12 K 1073/14 E Tenor: Der Einkommensteuerbescheid

Mehr

Merkblatt. Geschenke und Bewirtungskosten. Inhalt

Merkblatt. Geschenke und Bewirtungskosten. Inhalt Merkblatt Geschenke und Bewirtungskosten Inhalt 1 Aufwendungen für Geschenke 1.1 Wann liegt steuerrechtlich ein Geschenk vor? 1.2 Wie teuer dürfen Geschenke sein? 1.3 Welche Aufzeichnungen sind in der

Mehr

Dienstwagen, Fahrtenbuch

Dienstwagen, Fahrtenbuch Dienstwagen, Fahrtenbuch Rainer Hartmann, Norbert Minn TK Lexikon Sozialversicherung 29. Oktober 2015 Dienstwagen, Fahrtenbuch HI2721044 Zusammenfassung LI1929214 Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug,

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13

1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern bis 2013 und in den Jahren ab 2014... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte

Mehr

Reisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen

Reisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen Reisekosten 2009 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2009 einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht neu geregelten Fahrten

Mehr

Inhalt. Vorwort zur 15. Auflage 5. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13

Inhalt. Vorwort zur 15. Auflage 5. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13 Vorwort zur 15. Auflage 5 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 15 2.1 Die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte 15 2.1.1 Die regelmäßige Arbeitsstätte

Mehr

Lohnsteuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lohnsteuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnsteuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Stand: Oktober 2013 Referentin: Renate Quick ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159

Mehr

von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbh, Köln

von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbh, Köln BEWIRTUNG Mahlzeitengestellung an Arbeitnehmer lohn- und umsatzsteuerlich korrekt behandeln von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbh, Köln Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der sonstigen Selbständigen sowie der Land- und Forstwirte...

Mehr

Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer

Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2014 auf einen Blick: Pendlereuro in EUR pro Jahr und km der einfachen Wegstrecke

Mehr

Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz

Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz

Mehr

Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung!

Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung! Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung! Firmen-Pkw - Privatnutzung - 1% Methode AN GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer Unternehmer Höhere Gewalt z.b. Hochwasserschaden Außerplanmäßige

Mehr

Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 1. Übersicht

Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 1. Übersicht GmbH Burchard Hof D-20095 Hamburg Geschenke Inhalt I. Einkommensteuer 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff 3. Betriebliche Veranlassung 4. Abzugsbegrenzung 5. Aufzeichnungspflicht 6. Erfassung beim Empfänger

Mehr

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Arbeitshilfe Juli 2015 Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag ( 24b EStG) Alleinstehender Steuerpflichtiger, zu dessen Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

Merkblatt Geschenke und Bewirtungskosten

Merkblatt Geschenke und Bewirtungskosten Inhaltsverzeichnis 1. AUFWENDUNGEN FÜR GESCHENKE... - 2-1.1 WANN LIEGT STEUERRECHTLICH EIN GESCHENK VOR?...- 2-1.2 WIE TEUER DÜRFEN GESCHENKE SEIN?...- 2-1.3 WELCHE AUFZEICHNUNGEN SIND IN DER BUCHHALTUNG

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

BMF, , IV A 6 - S /02

BMF, , IV A 6 - S /02 BMF, 21.1.2002, IV A 6 - S 2177-1/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 12.5.1997, IV B 2 - S 2177-29/97, BStBl 1997 I S. 562 und vom 4.8.1999, IV C 2 - S 2177-28/99, BStBl 1999 I S. 727. Im Einvernehmen mit den

Mehr

DIE PRIVATNUTZUNG DES FIRMENWAGENS IM STEUERRECHT

DIE PRIVATNUTZUNG DES FIRMENWAGENS IM STEUERRECHT DIE PRIVATNUTZUNG DES FIRMENWAGENS IM STEUERRECHT Wird ein Firmenfahrzeug vom Unternehmer bzw. Gesellschafter auch privat genutzt oder darf ein Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug auch für private Zwecke nutzen,

Mehr

MERKBLATT. Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 1. Übersicht. I. Einkommensteuer 1. Übersicht

MERKBLATT. Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 1. Übersicht. I. Einkommensteuer 1. Übersicht Geschenke Inhalt I. Einkommensteuer 2. Geschenk: Gegenstand und Begriff 3. Betriebliche Veranlassung 4. Abzugsbeschränkung 5. Aufzeichnungspflicht 6. Erfassung beim Empfänger 7. Pauschalversteuerung 8.

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter

Extras für Ihre Mitarbeiter Extras für Ihre Mitarbeiter Eine kleine Lohnerhöhung verpufft gleich wieder. Extras für Mitarbeiter, die weder Steuer noch Sozialabgaben kosten, sind da weitaus lukrativer. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit

Mehr

Materielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug

Materielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug Materielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug - Nutzung der Vorteile des "Splittingverfahrens" nach deutschem Steuerrecht - Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM), die elektronische

Mehr

Vorsteuerabzug/Abzugsverbot Gruppe 2/V 176

Vorsteuerabzug/Abzugsverbot Gruppe 2/V 176 Vorsteuerabzug/Abzugsverbot Gruppe 2/V 176 Seite 1 Beachten Sie, dass ab 01.04.1999 anstelle des bisherigen Aufwendungseigenverbrauchs für Repräsentationsaufwendungen Vorsteuern aus diesen Kosten nicht

Mehr

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Seminar aktuell l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l NEUES IM Steuerrecht StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt

Mehr

3.1 Beginn und Ende einer Auswärtstätigkeit Tätigkeit außerhalb der ersten Betriebsstätte 32

3.1 Beginn und Ende einer Auswärtstätigkeit Tätigkeit außerhalb der ersten Betriebsstätte 32 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten 13 2. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 16 2.2 Tätigkeitsstätte bei einem

Mehr

Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht

Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht Referent: WP/StB Karsten Röhrich IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 19. Januar 2016 1 2 Gliederung 1. Steuerarten und Gewinnermittlung 2. Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung

Mehr

Nettolohnoptimierung Update Herzlich willkommen!

Nettolohnoptimierung Update Herzlich willkommen! Nettolohnoptimierung Update 2016 Nettolohnoptimierung Update 2016 Herzlich willkommen! 1 Grundfreibetrag & Co. Entgeltumwandlungen Möglichkeiten der Entgeltumwandlung Umwandlung von Barlohn in Sachlohn

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 29. Mai 2000

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 29. Mai 2000 Bundesministerium der Finanzen Bonn, 29. Mai 2000 - Dienstsitz Bonn - IV D 1 S 7303 b 4/00 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-11 32 (02 28) 6 82-11 32 oder über Vermittlung

Mehr

Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht STEUERTICKER Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht von StB Michael Seifert, Troisdorf In unserem Steuerticker weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2016 Ingrid David + Kai Brickwedde Steuerberater in Partnerschaft Hausanschrift: Otterbreite 16 49565 Bramsche Postanschrift: Postfach 12 51 49552 Bramsche Tel.:

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

2 Arbeitgeberbewirtung bei Auswärtstätigkeit. Wichtig HI

2 Arbeitgeberbewirtung bei Auswärtstätigkeit. Wichtig HI TK Lexikon Steuern Bewirtung 2 Arbeitgeberbewirtung bei Auswärtstätigkeit HI6707240 Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit [ 2 ], ergibt sich durch

Mehr

B S G. Betriebsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbh. Willy-Brandt-Weg 33-48155 Münster. Tel.: (0251) 97 90 3-0 - Fax: (0251) 97 90 3-50

B S G. Betriebsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbh. Willy-Brandt-Weg 33-48155 Münster. Tel.: (0251) 97 90 3-0 - Fax: (0251) 97 90 3-50 1 B S G Betriebsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbh Willy-Brandt-Weg 33-48155 Münster Tel.: (0251) 97 90 3-0 - Fax: (0251) 97 90 3-50 3 DIE MANDANTEN I INFORMATION Themen dieser Ausgabe Unternehmensteuer-

Mehr

Geschenke. I. Einkommensteuer. 1. Übersicht. Der Abzug von Geschenken ist steuerlich sehr begrenzt:

Geschenke. I. Einkommensteuer. 1. Übersicht. Der Abzug von Geschenken ist steuerlich sehr begrenzt: Geschenke Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Torsten Ratzke Steuerberater Alexander M. Hill I. Einkommensteuer 1. Übersicht Der Abzug von Geschenken ist steuerlich sehr begrenzt: Dem Grunde nach müssen sie

Mehr

Zusatztermin: Aktuelles Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2017

Zusatztermin: Aktuelles Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2017 Zusatztermin: Aktuelles Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2017 Wie hoch ist der aktuelle Sachbezugswert fürs Kantinenessen? Wie rechne ich die Übernachtungen und das Trinkgeld des letzten Messebesuchs ab?

Mehr

Aktuelle Gesetzesänderungen

Aktuelle Gesetzesänderungen B & K Special II 09/2015 Aktuelle Gesetzesänderungen I. Einleitung Im Juli diesen Jahres hat der Bundesrat dem sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz sowie dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags,

Mehr

Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung

Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Mandanten-Info Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung Aktuelle Hinweise über Steuerfolgen, einzuhaltende Formalien und Gestaltungsmöglichkeiten

Mehr

Merkblatt Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 1. Übersicht. 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff

Merkblatt Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 1. Übersicht. 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff Merkblatt Inhalt I. Einkommensteuer 2. Geschenk: Gegenstand und Begriff 3. Betriebliche Veranlassung 4. Abzugsbeschränkung 5. Aufzeichnungspflicht 6. Erfassung beim Empfänger 7. Pauschalversteuerung 8.

Mehr

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland - Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht

Mehr

- die Menge (Maß, Zahl, Gewicht) - die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikel-Nummer) - der Wert der Maßeinheit

- die Menge (Maß, Zahl, Gewicht) - die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikel-Nummer) - der Wert der Maßeinheit Dipl.-Kfm. Knut Lingott Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht Wielandstraße 30. 10629 Berlin Telefon / -fax +49 (0)30 887786-0 / - 77 E-Mail knut@lingott.de Internet www.lingott.de

Mehr

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer

Mehr

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2014/2015

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2014/2015 - 1 - Lohnsteuer 2014/2015 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2013 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei

Mehr

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen 1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger

Mehr

Lohnsteuer. 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn. 2 Steuerfreier Kostenersatz nur in Ausnahmefällen HI HI

Lohnsteuer. 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn. 2 Steuerfreier Kostenersatz nur in Ausnahmefällen HI HI TK Lexikon Steuern Führerschein Lohnsteuer 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn HI1442485 HI1442486 Der Ersatz von Führerscheinkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als steuerpflichtiger

Mehr

Reise- und Bewirtungskosten

Reise- und Bewirtungskosten www.nwb.de Reise- und Bewirtungskosten Doppelte Haushaltsfuhrung Entfernungspauschale Umzugskosten Kfz-Ûberlassung Von Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Heinz Richter, Dipl.-Finanzwirt Franz Breuer und Dipl.-Finanzwirtin

Mehr

Die betriebliche Krankenversicherung (bkv)

Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Steuerliche Behandlung Stand: Oktober 2015 Steuerrechtliche Behandlung der bkv Die Leistungen aus der bkv sind für den Arbeitnehmer (AN) grundsätzlich steuerfrei

Mehr

Lohnsteuer Reisekosten

Lohnsteuer Reisekosten Lohnsteuer Reisekosten 2013 Lohnsteuer Reisekosten 2013 von Diplom-Finanzwirt Michael Seifert Steuerberater ISBN 978-3-943043-37-2 DIHK Üb steu Ste I. Vorwort... 7 II. Aus der Gesetzgebung... 8 1. Gesetz

Mehr

Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff. 1. Übersicht

Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff. 1. Übersicht Geschenke Inhalt I. Einkommensteuer 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff 3. Betriebliche Veranlassung 4. Abzugsbeschränkung 5. Aufzeichnungspflicht 6. Erfassung beim Empfänger 7. Pauschalversteuerung 8.

Mehr

Essenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Essenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der

Mehr

Bewirtungskosten. Inhalt. I. Allgemeines. I. Allgemeines. II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben. 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden

Bewirtungskosten. Inhalt. I. Allgemeines. I. Allgemeines. II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben. 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden Bewirtungskosten I. Allgemeines Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensfüh-rung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem

Mehr

Ja, ist s denn schon Weihnachten? Wie Sie mit Ihren Mitarbeitern sorglos und steuerfrei Weihnachten feiern können

Ja, ist s denn schon Weihnachten? Wie Sie mit Ihren Mitarbeitern sorglos und steuerfrei Weihnachten feiern können Ja, ist s denn schon Weihnachten? Wie Sie mit Ihren Mitarbeitern sorglos und steuerfrei Weihnachten feiern können Wie Sie mit Ihren Mitarbeitern sorglos und steuerfrei Weihnachten feiern können Lebkuchen

Mehr

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat

Mehr

Steuerliche Behandlung von Bewirtungen/Geschenken/Betriebsveranstaltungen

Steuerliche Behandlung von Bewirtungen/Geschenken/Betriebsveranstaltungen Steuerliche Behandlung von Bewirtungen/Geschenken/Betriebsveranstaltungen 1. Bewirtungen Allgemein: Anzugeben sind grundsätzlich alle an einer Bewirtung teilnehmenden Personen einschließlich Arbeitnehmer

Mehr

MERKBLATT. Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 1. Übersicht

MERKBLATT. Geschenke. I. Einkommensteuer. Inhalt. 1. Übersicht Geschenke Inhalt I. Einkommensteuer 2. Geschenke: Gegenstand und Begriff 3. Betriebliche Veranlassung 4. Abzugsbeschränkung 5. Aufzeichnungspflicht 6. Erfassung beim Empfänger 7. Pauschalversteuerung 8.

Mehr