Thüringen. Freistaat. Sehr geehrter Herr Homann,

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1 Freistaat Thüringen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Die Ministerin Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Postfach Erfurt Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Herrn Präsident Jochen Homann Tulpenfeld Bonn Birgit Keller Ihr/-e Ansprechpartner/-in Andreas Minschke Durchwahl Telefon Telefax andreas.minschke@ tmil.thueringen.de Ihr Zeichen /4a-2-4/6.0 Stellungnahme des Freistaats Thüringen im Verfahren der Bundesfachplanung gemäß 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz zu den Vorhaben Nr. 3 (Brunsbüttel - Großgartach) und Nr. 4 (Wilster - Grafenrheinfeld) Bundesbedarfsplangesetz, Abschnitte C und D Ihre Nachricht vom 31. März 2017 Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) /15-5 Erfurt, 16. Mai 2017 Sehr geehrter Herr Homann, hiermit erhalten Sie die Stellungnahme des Freistaats Thüringen im Verfahren der Bundesfachplanung gemäß 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) zu den Vorhaben 3 und 4 Bundesbedarfsplangesetz, Abschnitte C und D. Bereits im vorförmlichen Beteiligungsverfahren hatte die Landesregierung mit Schreiben vom 29. November 2016 eine Stellungnahme an die TenneT TSO GmbH abgegeben, die Sie in Kopie erhielten. Darin wurden schon erhebliche Bedenken vorgebracht, die bisher nicht berücksichtigt worden sind und insofern weiterhin gelten. 1. Gebot der Geradlinigkeit entsprechend seines besonderen Gewichts berücksichtigen Bei dem Gebot der Geradlinigkeit handelt es sich nicht um einen unter vielen Abwägungsbelangen. Die Geradlinigkeit ist vom Gesetzgeber vielmehr zum Idealmaßstab" erhoben. Die tatsächliche Vorgehensweise, einschließlich des Untersuchungsrahmens, entspricht nicht dieser Anforderung. Die bisherigen Antragsunterlagen genügen den rechtlichen und fachlichen Ansprüchen also nicht. Zwar ist in den Unterlagen wiederholt vom Gebot der Geradlinigkeit als Abwägungsdirektive die Rede (siehe u. a. V , V , V , V , V , V3-4.1, V , V , V , V , 7.1.1) eine tatsächliche Umsetzung dieses Gebots fehlt aber sowohl bei der Ermittlung des strukturierten Untersuchungsraums als auch bei dem Vergleich der Trassenkorridorsegmente, also dem konkreten Zustandekommen des Vorschlagskorridors. Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft HAUSANSCHRIFT Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Telefon Telefax poststelle@tmil.thueringen.de

2 Die Geradlinigkeit wird bei der (automatisierten) GIS-technischen Vorgehensweise nur nebenbei bzw. zufällig und untergeordnet betrachtet (siehe u. a. V ). Wäre das Gebot der Geradlinigkeit im Sinne des o. g. Idealmaßstabs abwägungsfehlerfrei berücksichtigt worden, wäre einerseits ein Trassenkorridornetz entlang der Luftlinie nach Großgartach Bestandteil des Untersuchungsrahmens und hätte sich andererseits der Verlauf durch Hessen als Vorzugskorridor herausgestellt. Dies ist zu ergänzen bzw. zu ändern. Nach den Aussagen der Vorhabenträger vom 7. März 2017 bestünden keine großen Unterschiede zwischen dem östlichen Erdkabelkorridorverlauf durch Thüringen und dem westlichen Verlauf durch Hessen. Wenn also selbst bei der fehlerhaften Vorgehensweise nur geringe Unterschiede bestehen, so dürfte sich der Verlauf durch Hessen bei einer fehlerfreien Vorgehensweise als deutlich geeigneter erweisen. Im bisherigen Planungsprozess wurden das besondere Gewicht des Gebots der Geradlinigkeit und der besondere Auftrag des Gesetzgebers an die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach 5 Abs. 2 (NABEG) verkannt. Insofern handelt es sich dabei um einen Abwägungsfehler, nämlich eine Abwägungsfehleinschätzung in Verkennung der besonderen Bedeutung dieses Belangs. Dieser hat außerdem Einfluss auf das Abwägungsergebnis. Die Verkennung des Gewichts, welches der Gesetzgeber diesem Belang zugemessen hat, begründet die konkrete Möglichkeit, dass bei einer hinreichenden Gewichtung des gesetzgeberischen Gebots der Geradlinigkeit ein anderer Trassenverlauf, nämlich ein geradlinigerer, herausgekommen wäre. Die bisherige Vorgehensweise hat zur Folge, dass sich die Planungen der Erdkabelübertragungsleitung SuedLink aufgrund des dargelegten erheblichen Mangels im Planungs- und Abwägungsprozesses auf Thüringen fokussieren. Dieser Mangel ist zu beheben. Im Gesetzesentwurf vom 20. April 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4655) sah die Bundesregierung zunächst eine maßvolle Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung auf Höchstspannungsebene" (a. a. 0. S. 26; Plenarprotokoll 18/101, S. 9723) vor. Aus dieser bloßen Erweiterung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens als Reaktion auf erkannte Akzeptanzdefizite ein Erdkabelvorrang ( 3 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG). Dieser Erdkabelvorrang hat auch in 5 Abs. 2 NABEG Eingang gefunden: Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für ein Vorhaben im Sinne von 2 Absatz 5 des BBPIG prüft die BNetzA insbesondere, inwieweit zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt des Vorhabens ein möglichst geradliniger Verlauf eines Trassenkorridors zur späteren Errichtung und zum Betrieb eines Erdkabels erreicht werden kann." Diese Regelung geht auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (Bundestagsdrucksache 18/6909, S. 20) vom 2. Dezember 2015 zurück. Zur Begründung heißt es dort (a. a. 0. S. 39 f.): Der neue 5 Absatz 2 NABEG regelt, wie bei der Bestimmung des Trassenkorridors für Vorhaben im Sinne von 2 Absatz 5 BBPIG - neu -, d. h. HGÜ-Leitungen mit Erdkabelvorrang, vorzugehen ist. Seite 2 von 26

3 Die Suche eines geeigneten Trassenkorridors für ein Vorhaben, das vorrangig mit Erdkabeln, aber ausnahmsweise teilweise auch mit Freileitungen errichtet und betrieben werden kann, stellt Vorhabenträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit vor besondere Herausforderungen. Bei einer völlig freien Planung des Trassenkorridors wäre die Zahl der möglichen Trassenvarianten unüberschaubar. Das bisherige Freileitungsprimat beschränkte die Alternativenprüfung auf räumliche Alternativen. Das neue System führt dazu, dass neben den räumlichen Alternativen auch technologische Alternativen in Betracht kommen. Daher wird ein Idealmaßstab als Ausgangspunkt gesetzlich festgelegt. Dabei wird zum einen (im Einklang mit den Vorrangregelungen in 3 BBPIG - neu) festgelegt, dass der Trassenkorridor grundsätzlich zur Verlegung von Erdkabeln dienen soll. In räumlicher Hinsicht gilt zum anderen, dass ein möglichst an der Luftlinie" orientierter, geradliniger Verlauf des Trassenkorridors zwischen Anfangs- und Endpunkt erreicht werden soll. Mit diesem Ziel sollen insbesondere die Betroffenheiten bei der Trassensuche gemindert werden und der Netzausbau volkswirtschaftlich effizient erfolgen. Damit geht auch einher, dass der zu untersuchende Raum (Planungsellipse) sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage verkleinert, da ein geradliniger Verlauf grundsätzlich keine weiträumige Suche eines geeigneten Trassenkorridors erfordert." Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass der Systemwechsel zum Erdkabelvorrang dazu führt, dass neben räumlichen auch technologische Alternativen in Betracht kommen, nämlich ein Betrieb als Freileitung unter den Voraussetzungen des 3 Abs. 2 BBPIG. Um dem Erdkabelvorrang Rechnung zu tragen und außerdem den Suchraum klein zu halten, macht 5 Abs. 2 NABEG zwei Vorgaben. Nämlich in technologischer Hinsicht die Suche nach einem Trassenkorridor zur späteren Errichtung und zum Betrieb eines Erdkabels und in räumlicher Hinsicht, einen möglichst geradlinigen Verlauf desselben, also eine Orientierung an der Luftlinie. Diese beiden gesetzgeberischen Vorgaben gehen Hand in Hand und sind nicht trennbar. Das bedeutet, dass bei erkannten Widerständen neben räumlichen Alternativen immer auch technologische Alternativen unter Beachtung von 3 Abs. 2 BBPIG zu prüfen sind (siehe V , 2. Abs.). Im Ergebnis gibt der Gesetzgeber also eine Prüfung vor, die von der Luftlinie ausgeht und deren Ergebnis sich dieser weitestmöglich anzunähern hat. Je mehr die Luftlinie im Rahmen der Alternativenprüfung verlassen werden soll, desto stärker müssen technologische Alternativen in die (Alternativen-) Prüfung Eingang finden. Dies ergibt sich nicht nur aus der Gesetzesbegründung sondern auch aus der Tatsache, dass anderenfalls die Ausnahmemöglichkeiten des 3 BBPIG von vornherein leerliefen. Würde bei der Alternativenprüfung die Luftlinie so weit verlassen, bis eine Trasse gefunden wird, die garantiert in jedem Fall eine Erdverkabelung ermöglicht, so läuft dies der gesetzgeberischen Vorgabe des 5 Abs. 2 NABEG zuwider. Seite 3 von 26

4 Das Positionspapier der Bundesnetzagentur Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang" vom April 2016 stellt dies in weiten Teilen zutreffend dar, vgl. insbesondere S. 8 f. Dort wird das Gebot der Geradlinigkeit als Optimierungsgebot dargestellt, d. ft es muss aufgrund seiner herausgehobenen gesetzlichen Bedeutung so weit wie möglich berücksichtigt werden. Es kann aber in der Abwägung mit anderen Planungsgrundsätzen und Belangen, sofern diesen ein besonderes Gewicht zukommt, ganz oder teilweise zurückgestellt werden. Das ist richtig. Bei der Frage, des so-weit-wie-möglich-berücksichtigens" dürfen allerdings nicht frühzeitig technologische Alternativen außer Acht gelassen werden. Außerdem darf nicht bei bloßen Zweifeln, ob Widerstände bestehen, räumlich ausgewichen werden. Insbesondere findet das Gebot der Geradlinigkeit nicht erst im Sinne einer Optimierung auf letzter Stufe, nämlich der Auswahl zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten Alternativen, Anwendung. Vielmehr ist es bei allen Verfahrensschritten, angefangen mit der Strukturierung des Untersuchungsraums zu berücksichtigen. Soweit bereits auf dieser Ebene ( Schritt A" vgl. a. a. 0. S. 15) von der Luftlinie abgewichen wird, so reicht dafür nicht eine lediglich nachvollziehbare Begründung. Es ist vielmehr der gesetzgeberische besondere Auftrag des 5 Abs. 2 NABEG zu berücksichtigen. Auch bei jedem weiteren Planungsschritt ist der gesetzgeberische Auftrag in 5 Abs. 2 NABEG von der BNetzA zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch bei sog. Rückstellungskriterien (vgl. a. a. 0. S. 16). Deren Überwindbarkeit ist nicht erst dann vertieft zu prüfen, wenn sie einen ansonsten gut geeigneten Trassenkorridor" ausschließen würden, sondern immer bereits dann, wenn entgegen 5 Abs. 2 NABEG von der Luftlinie abgewichen wird. Auswahl und Gewichtung der Kriterien sind dabei nicht lediglich auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit zu prüfen (so aber wohl a. a. 0. S. 17). Vielmehr hat die BNetzA in 5 Abs. 2 NABEG einen eigens an sie gerichteten Auftrag, nämlich die Suche nach einem Trassenkorridor entlang der Luftlinie, zu erfüllen. Hervorzuheben ist außerdem, dass das Gebot der Geradlinigkeit nicht lediglich einer unter vielen Abwägungsbelangen ist, sondern dass die Geradlinigkeit vom Gesetzgeber zum Idealmaßstab" erhoben worden ist. Es reicht daher nicht eine bloß nachvollziehbare Begründung" zur Überwindung dieses Gebots. Damit würde der gesetzgeberische Wille ignoriert, denn auch ohne dessen Tätigwerden wäre die Geradlinigkeit als Abwägungsbelang zu berücksichtigen gewesen und eine Abweichung nachvollziehbar zu begründen gewesen. Der Gesetzgeber hat jedoch eine besondere Hervorhebung dieses Gebots gerade unter Akzeptanzgesichtspunkten für notwendig erachtet. Wohlgemerkt der gleiche Gesetzgeber, der im BBPIG die Vorhaben Nr. 3 und 4 des Bundesbedarfsplans (Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; Gleichstrom und Höchstspannungsleitung VVilster Grafenrheinfeld; Gleichstrom) (sog. SuedLink) bestätigt hat. Seite 4 von 26

5 Dem Gesetzgeber waren also Start- und Endpunkte und damit auch die Luftlinie und der sich daraus ergebende ldealmaßstab des Trassenverlaufs klar. Dieser klar erklärte gesetzgeberische Wille darf im Rahmen der Bundesfachplanung nicht ignoriert werden. Wird im Planungsprozess das besondere Gewicht des Gebots der Geradlinigkeit und der besondere Auftrag des Gesetzgebers an die BNetzA nach 5 Abs. 2 NABEG verkannt, so handelt es sich dabei um einen Abwägungsfehler, nämlich eine Abwägungsfehleinschätzung in Verkennung der besonderen Bedeutung dieses Belangs. Das Ergebnis der Bundesfachplanung nach 12 NABEG bindet die nachfolgende Planfeststellung gemäß 15 Abs. 1 NABEG. Im Rahmen der Planfeststellung und des Rechtsschutzes dagegen, bei dem inzident die Bundesfachplanung zu überprüfen ist, findet gemäß 15 Abs. 3 Satz 3 NABEG 75 Abs. 1 a VwVfG Anwendung. Danach sind Mängel bei der Abwägung nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. Der Mangel ist offensichtlich, wenn er auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht. Soweit dem Gebot der Geradlinigkeit nicht das ihm gebührende Gewicht beigemessen worden ist, so handelt es sich dabei um einen offensichtlichen Mangel. Dieser hat außerdem Einfluss auf das Abwägungsergebnis. Die Verkennung des Gewichts, welches der Gesetzgeber diesem Belang zugemessen hat, begründet die konkrete Möglichkeit, dass bei einer hinreichenden Gewichtung des gesetzgeberischen Gebots der Geradlinigkeit ein anderer Trassenverlauf, nämlich ein geradlinigerer, herausgekommen wäre. 2. Automatisierte Vorgehensweise vermeiden und Gewichtung der Raumwiderstandswerte transparent vornehmen Eine rein mathematisch-automatisierte Untersuchung stellt keine hinreichende Ausübung des planerischen Ermessens dar. Vielmehr erfordert dieser Vorgang, dass grundsätzlich nach jedem einzelnen Planungsschritt für jedes Korridorsegment eine Überprüfung der Richtigkeit des rechnergestützten Ergebnisses stattfindet. Dabei sind das Gebot der Geradlinigkeit und mathematische Rechenvorschriften in der Reihenfolge nicht vertauschbar. Vielmehr ist für jedes Korridorsegment zunächst die gerade Linie bezüglich des Zielpunktes herzustellen und erst danach die Abweichung hiervon zu ermitteln. Abschließend hat eine Gesamtbetrachtung zu erfolgen, die eine rechtmäßige Ausübung des planerischen Abwägungsprozesses darstellt. Um den Aspekt der möglichst geringen Entfernung zwischen den zu verbindenden Anfangs- und Endpunkten zu ermitteln, haben die Vorhabenträger ausweislich Anhang 8 GIS-Technische Nachweise/Rechenschritte zur Strukturierung des Untersuchungsraums" des Antrags auf Bundesfachplanung für den Abschnitt D ein Rasterzellenmodell eingesetzt, welches die kürzeste gewichtete Entfernung in Abhängigkeit vom Widerstand bestimmt (Widerstands-Entfernungs-Analyse). Je höher der Widerstandswert einer einzelnen Fläche ist, desto größer ist der Umweg, der in Kauf genommen wird, um eine Querung zu vermeiden. Seite 5 von 26

6 Wählt man also für die Widerstände sehr hohe Werte, so wird das Rechenmodell nach Angaben der Vorhabenträger Räume als für die Trassenkorridorsuche geeignet ermitteln, die unter Umständen sehr weit entfernt von der direkten Luftlinie liegen, um Flächen mit hohen Raumwiderständen (z. B. RVVK I) möglichst zu umgehen. Wählt man dagegen die Widerstandswerte relativ gering, findet tendenziell eine Orientierung an der Luftlinie statt. Die Festlegung konkreter Widerstandswerte zu den einzelnen Raumwiderstandsklassen eröffnet erhebliche Ermessensspielräume, innerhalb derer der in 5 Abs. 2 NABEG gesetzlich vorgegebene Geradlinigkeitsgrundsatz entweder mehr oder weniger berücksichtigt werden kann. In verschiedenen Sensitivitätsanalysen haben die Vorhabenträger unterschiedliche Zuordnungen von Raumwiderstandsklassen mit Widerstandswerten simuliert. Beispielsweise wurden die folgenden Kombinationen gewählt: Widerstandswerte je Klasse Basis RVVK RVVK III RKW ll RVVK I Variante Variante 2 1 1,2 1,4 1,6 Variante Am Ende wurde eine Ermessensauswahl getroffen, bei denen man sich auf die Widerstandswerte 1, 2, 3 und 4 festgelegt habe, da auf diese Weise ein idealer Ausgleich zwischen den Belangen der Geradlinigkeit sowie des Schutzes der einzelnen Räume gegeben sei. Unter Anwendung dieser Parameter ergebe sich der vorliegende Vorschlagskorridor durch Thüringen. Bereits kleine Veränderungen bei der Bestimmung dieser Widerstandswerte können allerdings erhebliche Auswirkungen auf den Verlauf eines Vorschlagskorridors haben. Allein unter Verwendung der folgenden Widerstandswerte in den Varianten 4 und 5 ergibt sich ein Korridorverlauf, der sich auf hessischem Gebiet bewegt und gegenüber der von den Vorhabenträgern gewählten Variante 1 insgesamt einen kürzeren Verlauf hat. Widerstandswerte je Klasse Basis RVVK RVVK III RKVV II RVVK I Variante Variante Es ist zweifelhaft, dass gerade die von den Vorhabenträgern gewählten Widerstandswerte in Variante 1 dem Geradlinigkeitsgrundsatz in 5 Abs. 2 NABEG und dessen vom Gesetzgeber vorgesehenen besonders hohen Gewichtung entsprechen. Zudem zeigt sich, dass ein im Wesentlichen auf mathematischen Algorithmen basierender Ansatz zur Bestimmung des strukturierten Untersuchungsraums nicht genügen kann. Seite 6 von 26

7 Die Sensibilität einer rein mathematisch-automatisierten Untersuchung wird auch dadurch eindrücklich belegt, wenn innerhalb der Räume der in die Bundesfachplanung eingebrachten Korridornetze unter Verwendung der von den Vorhabenträgern genutzten Widerstandswerte (Variante 1) nach einem bevorzugten Trassenverlauf gesucht wird. Danach würde der bevorzugte Trassenverlauf auf der Grundlage einer GIS-basierten Ermittlung zu einem Ergebnis führen, das gerade nicht mit dem Vorschlag der Vorhabenträger übereinstimmt, sich also nicht innerhalb des vorgelegten Vorschlagskorridors bewegen würde. Stattdessen würde der Verlauf erst bei Herleshausen nach Thüringen führen. Dies zeigt einmal mehr die Empfindlichkeit der Algorithmen. Bereits minimale Anpassungen an den Eingangsparametern der mathematischen Modelle haben gravierende Auswirkungen auf die automatisierte Korridor- bzw. Routenermittlung. Die o. g. Veränderungsmöglichkeiten bei der Bestimmung der Widerstandswerte untersetzen die unter 1. kritisierte Vorgehensweise beispielhaft. 3. s Trassenkorridornetz entlang der Luftlinie zwischen Brunsbüttel Großgartach aufnehmen Der Untersuchungsrahmen bzw. Untersuchungsraum ist um das als Anlage 1 sowie separat digital übermittelte Trassenkorridornetz entlang der Luftlinie Brunsbüttel Großgartach zu ergänzen. Das als Anlage 1 sowie separat digital übermittelte Trassenkorridornetz entspricht dem gesetzlich geforderten geradlinigen Verlauf des Bundesbedarfsplanvorhabens 3 Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach sowie dem Anspruch an eine transparente Vorgehensweise. Die Ermittlung des an der Luftlinie Brunsbüttel - Großgartach orientierten Korridornetzes erfolgte insbesondere anhand der von der Fa. TenneT zur Verfügung gestellten kombinierten Raumwiderstandsklassen, des vorhandenen Straßen- und Schienennetzes, der vorhandenen Freileitungen sowie der aus den digitalen topografischen Karten hervorgehenden Geländehöhen. Dabei konnte erreicht werden, dass die Raumwiderstände der Korridorverläufe relativ gering sind. Es sind in der Regel Raumwiderstände der Klasse 3, gelegentlich der Klasse 2 und nur ausnahmsweise der Klasse 1 () betroffen. Dies ist vergleichbar mit der Raumwiderstandsbetroffenheit in den von den Vorhabenträgern vorgeschlagenen Korridorabschnitten in Osthessen und Westthüringen. Darüber hinaus erfolgte eine möglichst häufige Bündelung mit Bandinfrastrukturen (siehe z. B. V Bündelung"). Die Querung von Steilhängen wurde vermieden, soweit möglich und anhand der Datengrundlage erkennbar. Außerdem wurde angenommen, dass Vorranggebiete und Konzentrationszonen Windenergie bzw. vorhandene Windparks die SuedLink-Querung nicht ausschließen. Auf dieser Grundlage konnten ein durchgehender Vorschlagskorridor sowie weitere, ernsthaft in Betracht kommende Alternativen ermittelt werden. Seite 7 von 26

8 Aufgrund der im Vergleich zu den Vorhabenträgern nur eingeschränkt vorliegenden Informationen ist eine weitere Prüfung der einzelnen Trassenkorridorsegmente erforderlich. Das kann dazu führen, dass einzelne Segmente abgeschichtet werden. Die Tatsache, dass die Ermittlung des Trassenkorridornetzes entlang der Luftlinie nach Großgartach nicht mit aufwändiger digitaler Rechentechnik vorgenommen wurde, ist dabei kein grundsätzlicher Nachteil. Das blinde" Vertrauen in die Ergebnisse der computergestützten Vorgehensweise ist vielmehr Teil des festgestellten Defizits an der bisherigen Vorgehensweise. Eine weitgehend analoge Vorgehensweise nach herkömmlicher fachlicher Praxis ermöglicht vielmehr erst die gebotene Berücksichtigung der Geradlinigkeit. Die GIS-Analyse hat nicht nur dazu geführt, dass entferntere Alternativen einbezogen werden, sondern dazu dass die an der Luftlinie des Vorhabens 3 gelegenen Korridore aussortiert wurden (siehe V3-4.1, Abb. 1). Eine frühzeitige Abschichtung möglicher Trassenkorridore entlang der Luftlinie Brunsbüttel Großgartach, also eine Nichtberücksichtigung nach 6 und 8 NABEG, widerspricht den rechtlichen Anforderungen. Das Korridornetz enthält zudem eine zusätzliche Querspange zwischen dem östlichen und westlichen Trassenkorridor in Niedersachsen (siehe 5.). Die geschilderte Vorgehensweise gilt auch für die zusätzliche Querspange in Südniedersachsen. 4. Stammstrecke nicht als übergeordnete vorhabenbezogene Planungsprämisse anwenden Auch wenn es sich bei der Bündelung um einen anerkannten Planungsgrundsatz handelt, so stellt die Gewichtung der Stammstrecke als übergeordnete vorhabenbezogene Planungsprämisse eine Abwägungsfehleinschätzung im Verhältnis zum Gebot der Geradlinigkeit dar (siehe 1.). Das im NABEG verankerte Gebot der Geradlinigkeit ist (formell) gewichtiger und insofern dem Aspekt der Stammstrecke übergeordnet, jedenfalls bis zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt. 5. Bedenken zu der angewandten Methodik der Betrachtung der Trassenkorridorsegmente (TKS) in den Vergleichsbereichen Das Trassenkorridornetz wird gemäß 6.4 (Kapitel 6, S. 58, A100_ArgeSL_P6_V4_0006) in Vergleichsbereiche unterteilt. Innerhalb dieser erfolgt die Prüfung des vorteilhaftesten Weges zwischen Ziel- und Endpunkt. Durch diese Methodik werden jedoch andere großräumige Verbindungen von Trassenkorridorsegmenten (außerhalb des Vergleichsbereichs) der weiteren Betrachtung entzogen. Dies wird z. B. beim Übergang zwischen den Vergleichsbereichen Ill und IV deutlich. So wäre die Einbeziehung der einzigen Ost-West-Verbindung im Vergleichsbereich Ill (TKS 67, 66, 68) in den weiterführenden Vergleichsbereich IV notwendig, um einen vollständigen Vergleich der günstigsten großräumigen Verbindungen zum Netzverknüpfungspunkt zu erhalten. Seite 8 von 26

9 Im Übrigen wird mit dem Trassenkorridornetz (siehe 3.) eine weitere Querspange zwischen dem östlichen und westlichen Korridor übermittelt. Diese Querspange ermöglicht einen zusätzlichen Schwenk nach Westen, sofern sich eine östliche Umgehung Hannovers tatsächlich als zweckmäßig erweist. In diesem Zusammenhang ist auch eine optimierte Verbindung zwischen dem großräumigen östlichen Trassenkorridorsegment 53 und den großräumigen westlichen Trassenkorridorsegmenten 60/69 zu prüfen. 6. Erfordernisse der Raumordnung fehlerfrei berücksichtigen Vorbehaltsgebiete und Grundsätze sind als Erfordernisse der Raumordnung in den Untersuchungsrahmen aufzunehmen. Alternativ wären zahlreiche Ziele der Raumordnung, einschließlich einzelner Vorranggebiete dahingehend zu prüfen, ob sie die Anforderungen für ein Ziel tatsächlich erfüllen. Ein Ziel der Raumordnung ergibt sich nicht durch die Kennzeichnung im Raumordnungsplan, sondern durch den tatsächlichen Charakter im Sinne des Raumordnungsgesetzes (ROG). In den vorgelegten Antragsunterlagen nach 6 NABEG heißt es zu den Datengrundlagen bezüglich der Strukturierung des Untersuchungsraums unter 4.2 (Kapitel 4, S. 37, A100_ARGESL_P6_V3_0001), dass bezüglich der Ziele der Raumordnung eine Auswertung der Regionalpläne/Landesentwicklungsprogramme erfolgte. Dies erfolgt mit einem Datenstand vom 31. Januar 2015 (Ebd.). Es ist zu prüfen, ob hier im Rahmen der Bundesfachplanung aktuellere Daten heranzuziehen sind. Gleiches dürfte für die Trassenkorridorfindung gelten (vgl. Kapitel 5, S. 4, A100_ArgeSL_P6_V3_0002). Insoweit ist auch auf Anhang 6, Fußnote 1 (A100_ArgeSL_P6_V3_0016) hinzuweisen, wonach ausdrücklich Ziele der Raumordnung noch als in Aufstellung befindliche Ziele benannt sind. Bloße redaktionelle Gründe dürften eine derartige materielle Unterscheidung nicht rechtfertigen. Die Belange der Raumordnung stellen rechtliche Vorgaben für das Zielsystem dar (vgl. S. 11, Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang, Positionspapier der BNetzA für Anträge nach 6 NABEG vom April 2016). In 5 Abs. 1 NABEG ist das Gebot der Abwägung verankert. Gemäß 5 Abs. 1 Satz 3 NABEG werden die Erfordernisse der Raumordnung im Sinne von 3 Abs. 1 Nr. 1 ROG, d. h. Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung, ausdrücklich als Abwägungsmaterial benannt. Wesentliche Voraussetzung für eine fehlerfreie Abwägung ist zunächst die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials. Unabhängig davon, welche Bindungswirkung Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere den präexistierenden Zielen der Raumordnung, beigemessen wird, ist es daher jedenfalls zunächst erforderlich, diese korrekt zu ermitteln und in die Abwägung im Rahmen der Fachplanung einzubeziehen. Seite 9 von 26

10 Die vorliegenden Antragsunterlagen genügen diesen Anforderungen nicht. Der Planungsträger muss nämlich im Rahmen der Ermittlung des Abwägungsmaterials selbst überprüfen, welchen Charakter Belange der Raumordnung haben. Er ist daher gehalten, als Ziele der Raumordnung bezeichnete Festlegungen daraufhin zu überprüfen, ob der Regelungsgehalt die Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung erfüllt. Während Grundsätze der Raumordnung keine Erwähnung und damit auch keine Berücksichtigung finden, obgleich auch sie Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des 5 Abs. 1 Satz 3 NABEG sind, werden Ziele der Raumordnung in die Abwägung einbezogen und in Raumwiderstandsklassen eingeordnet (vgl. auch S. 11, Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang, Positionspapier der BNetzA für Anträge nach 6 NABEG vom April 2016). Sofern aber derart differenziert wird, führt dies konsequenterweise dazu, dass erst recht eine Überprüfung der Zielqualität stattzufinden hat. In Anhang 5 sind jeweils die textlich formulierten Ziele der Raumordnung aufgeführt und der Umgang sowohl mit textlich als auch zeichnerisch dargestellten Zielen der Raumordnung beschrieben. Insoweit ist anzumerken, dass materiell die Ad der Darstellung (textlich oder zeichnerisch) gemäß 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG zu keiner unterschiedlichen Gewichtung führen darf. Der dritte Anstrich der Erläuterungen (Nr. 1 Anhang 5, S. 2, A100 ArgeSL_P6_V3_0015) scheint zumindest unpräzise. Hier ist von Zielen, die nur eine mit Unschärfen behaftete Verortung zulassen, die Rede. Dabei scheint unberücksichtigt, dass eine planerische Unschärfe der Raumordnung wesensimmanent ist. Offenbar kann also davon ausgegangen werden, dass - unabhängig vom unterschiedlichen planerischen Maßstab der jeweiligen Festlegung- zeichnerisch dargestellte Ziele fälschlich flächenscharf einbezogen wurden. Bezüglich des Zielcharakters der aufgeführten Erfordernisse der Raumordnung fehlt offenbar eine eigene Bewertung. Statt sich damit auseinanderzusetzten, ob und inwieweit dieser gegeben ist, sind in den Antragsunterlagen offenkundig die mit Z" bezeichneten Plansätze undifferenziert übernommen. Wenngleich auch sog. Soll-Zielen durchaus Zielcharakter zukommen kann, so sprechen die vielfach vorkommenden Soll-Formulierungen und der Gebrauch des Worts grundsätzlich" dafür, dass es sich tatsächlich nicht um abschließend abgewogene Festlegungen im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG handelt. Exemplarisch seien Formulierungen wie Energietrassen (einschl. Gasleitungen) sollen Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie für Rohstoffgewinnung umgehen. Sie sollten Vorranggebiete für Erholung grundsätzlich nicht beeinträchtigen." genannt. Der Plansatz Grundsätzlich müssen Waldverlust und eine weitere Zerschneidung der Wälder durch Verkehrs- und Versorgungstrassen vermieden werden. Wertvolle naturnahe Biotope und die unzerschnittenen Räume im Solling und im Langfast sind dabei besonders zu berücksichtigen." spricht selbst nur von einer Berücksichtigungspflicht, wird aber als relevantes präzisierendes Ziel in die verbal-argumentative Betrachtung mit einbezogen. Seite 10 von 26

11 Bei der unterbliebenen Prüfung des Zielcharakters und der lediglich formell auf die Bezeichnung als Ziel abstellenden Betrachtung handelt es sich bereits auf der Ebene der Ermittlung des Abwägungsmaterials um einen Fehler, der sich zwangsläufig auf den weiteren Planungsebenen auswirkt. 7. Weitere Erfordernisse der Raumordnung aufnehmen Zu beachten ist, dass im Rahmen der Raumverträglichkeitsstudie eine Auseinandersetzung mit allen betroffenen Erfordernissen der Raumordnung sowohl hinsichtlich der Landes- als auch Regionalplanung zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Zuordnung der betrachtungsrelevanten Kategorien zu den Inhalten der maßgeblichen Planwerke (Tab. 16 in Kapitel 8) sowohl in den Unterlagen zum Abschnitt C als auch D unvollständig bzw. falsch (keine Festlegungen zum großflächigen Einzelhandel in den Regionalplänen) ist. Dies ist anhand der jeweils maßgeblichen Pläne (vgl. Tab. 15) zu präzisieren. Z. B. fehlen für den Abschnitt C unter: - Entwicklung des Gesamtraumes" - LEP 2025 Kap Raum- und Siedlungsstruktur" - Regionalplan Nordthüringen Kap. 2.5 und Südwestthüringen Kap. 2.4 Kulturlandschaft" - Regionalplan Nordthüringen und Südwestthüringen Kap. 4 Gewässerschutz" - LEP 2025 Kap Erneuerbare Energien" LEP 2025 Kap. 5.2 Z. B. fehlen für den Abschnitt D unter: Raum- und Siedlungsstruktur" bzw. Wohnbereiche" - LEP Kap. 2.4 Kulturlandschaft" - Regionalplan Südwestthüringen Kap. 4 Gewässerschutz" - LEP 2025 Kap Erneuerbare Energien" LEP 2025 Kap. 5.2 Es wird also auch deutlich, dass für die Abschnitte C und D unterschiedliche Kapitel des LEP 2025 Thüringen herangezogen werden oder keine Anwendung finden. Dies widerspricht der Aussage, dass für alle Abschnitte bzw. das gesamte Projekt die gleichen Daten zur Anwendung kommen. Über die bereits in den Steckbriefen durch den Vorhabenträger zu den einzelnen Trassenkorridorsegmenten benannten Merkmale hinaus wurden weitere potenzielle Konfliktbereiche identifiziert und in der Anlage 2 zusammengefasst. Diese müssen im weiteren Planungsverlauf untersucht werden und in der Abwägung bzw. im Variantenvergleich muss ihnen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Seite 11 von 26

12 8. Untersuchungsraum einzelfallbezogen in Bezug auf den Umgebungsschutz der Kulturerbestandorte aufweiten Der Untersuchungsraum für die Raumverträglichkeitsstudie sollte aufgrund der Maßstäblichkeit der Raumnutzungskarten der Regionalpläne sowie der thematischen Karten des LEP 2025 den Trassenkorridor zuzüglich beidseitig 100 m umfassen. Außerhalb der Trassenkorridorsegmente, aber in deren Umgebung, befinden sich folgende Kulturerbestandorte gemäß LEP 2025, Ziel 1.2.3: - Nr. 4 Burg Hanstein (Bornhagen), Nr. 5 historische Stadtanlage Bad Langensalza, Nr. 9 Creuzburg, - Nr. 12 Wartburg, Nr. 21 Brandenburg (Lauchröden), - Nr. 22 Schloss Landsberg (Meiningen), Nr. 23 historische Stadtanlage Mühlhausen Eine einzelfallbezogene Aufweitung des genannten Basis-Untersuchungsraumes" ist bei Betroffenheit des Umgebungsschutzes dieser Kulturerbestandorte von internationaler, nationaler und thüringenweiter Bedeutung mit sehr weitreichender Raumwirkung für die Raumverträglichkeitsstudie zur Darstellung möglicher Auswirkungen vorzusehen. Dies gilt auch, wenn Gemarkungsbereiche von Orten mit Tourismus- und Erholungsfunktion/Regional bedeutsamen Tourismusorten durch Trassenkorridore betroffen sind oder unmittelbar an diese angrenzen. 9. Grünes Band und Biosphärenreservat Rhön in höhere Raumwiderstandsklassen (RWK) einordnen Die durch Thüringen verlaufenden Trassenkorridorvorschläge bedrohen die Entwicklung des Grünen Bands zum Nationalen Naturmonument. Für die Thüringer Landesregierung hat das Grüne Band als bundesweit längste Biotopverbundachse und als einzigartiges Zeugnis der jüngeren deutschen Geschichte ( Erinnerungslandschaft") größte Bedeutung. Insofern wird bei einer möglichen Querung durch den SuedLink erhebliches Konfliktpotential gesehen. Die Schutzkategorie Nationales Naturmonument bietet die einmalige Chance, eine grüne Brücke zu schlagen von der Erinnerung und dem Gedenken an die Zeit der Teilung und an die Opfer der SED-Diktatur hin zum Schutz der besonderen Lebensräume, Pflanzen- und Tierwelt, die in dieser Zeit an der innerdeutschen Grenze entstanden sind, bzw. sich dort angesiedelt haben, und das heutige Grüne Band bilden. Das Grüne Band Deutschland ist das einzig existierende großräumige Biotopverbundsystem der Bundesrepublik ( Grüne Infrastruktur"). Seite 12 von 26

13 Der Thüringer Teil des Grünen Bands verkörpert einen repräsentativen Abschnitt der europäischen Geschichte und ist gleichzeitig ein wichtiger Teil des internationalen, km langen Biotopverbundsystems Green Belt und ist somit in die Raumwiderstandsklasse I* einzustufen. Darüber hinaus sind auch weitere Schutzgebiete mit deutlich höherer Schutzwirkung als bisher zu berücksichtigen. Insbesondere das Biosphärenreservat Rhön hat ein striktes Veränderungsverbot in seiner Kernzone und ist daher in die Raumwiderstandsklasse I* einzustufen. Diese Einstufung trifft auch für den Nationalpark Hainich zu. Darüber hinaus ist die Pflege- und Entwicklungszone des Biosphärenreservats Rhön in die Raumwiderstandsklasse I (Bestand und Planung) einzustufen. Im Rahmen der anstehenden Änderung der Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön wird außerdem zur Sicherung des Schutzzwecks in der Entwicklungszone ein neues Verbot aufgenommen, das die Errichtung oder wesentliche Änderung von Leitungen mit 110 kv und mehr untersagt. Da dieses Verbot für die Pflege- und Kernzone ebenfalls gilt, wird im gesamten Thüringer Teil des Biosphärenreservats Rhön die Errichtung oder wesentliche Änderungen derartiger Leitungen verboten sein. Nach derzeitigem Verfahrensstand ist davon auszugehen, dass die geänderte Verordnung, und damit das erwähnte Verbot, Ende des Jahres 2017 in Kraft treten wird. In die Raumwiderstandsklasse I sind ebenfalls die geplanten Naturschutzgebiete mit aufzunehmen. In die Raumwiderstandsklasse Ill sind zusätzlich die geplanten Landschaftsschutzgebiete aufzunehmen. 10. Untersuchungsrahmen um Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergänzen (vgl. Kapitel 8 der Antragsunterlagen) In Kapitel 8.3.7, Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sind folgende Punkte zu ergänzen: Geschützte Teile von Natur und Landschaft nach 27 und 28 BNatSchG Gemäß 26 ThürNatG fortgeltende Schutzbestimmungen (übergeleitete Schutzgebiete) Flächen, die mit Kompensationsmaßnahmen belegt sind (aus dem Kompensationsflächenkataster EKIS) Die in Anlage 3 benannten besonderen Prüfbereiche müssen im weiteren Planungsverlauf vertieft untersucht und in der Abwägung bzw. im Variantenvergleich muss ihnen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. 11. Beachtung infrastrukturgeologischer Belange Die in den übergebenen Unterlagen dargestellten Trassenkorridore berühren bzw. queren die in Anlage 4 enthaltenen, rechtlich zur Rohstoffgewinnung genehmigten Felder bzw. die in den Regionalplänen Nord- und Südwestthüringen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe. Seite 13 von 26

14 Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe dienen der Rohstoffgewinnung (kurz- bis mittelfristige Rohstoffsicherung) und der langfristigen Rohstoffsicherung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mineralische Rohstoffe standortgebunden, z. T. nur begrenzt vorhanden und (in menschlichen Zeiträumen) nicht vermehrbar sind, soll deren Verfügbarkeit erhalten bleiben und darf nicht beeinträchtigt werden. Das seit 2014 geltende Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025" (LEP 2025) enthält dazu im Kapitel 6.3 Rohstoffe" folgende Leitvorstellungen: 2. Die bedarfsgerechte Versorgung der thüringischen Wirtschaft mit Steineund Erden-Rohstoffen, Industriemineralen und Energierohstoffen und der aus Thüringen zu erbringende angemessene Beitrag zur Rohstoffversorgung in Deutschland soll durch die Erhaltung der Verfügbarkeit der vorhandenen Rohstoffpotenziale nachhaltig gestaltet werden. 3. Mineralische Rohstoffpotenziale sollen sowohl mittelfristig für eine bedarfsgerechte und möglichst verbrauchernahe Rohstoffgewinnung zur Verfügung stehen als auch langfristig für eine nachhaltige Rohstoffversorgung zukünftiger Generationen gesichert werden." Diese Vorgaben sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Auskünfte über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung können die Geschäftsstellen der Regionalen Planungsgemeinschaft Nord- und Südwestthüringen im Thüringer Landesverwaltungsamt erteilen. Außerdem sind noch folgende Behörden zu evtl. vorliegenden Anträgen bzw. erteilten Genehmigungen für die Gewinnung von Steine- und Erden-Rohstoffen im Planungsgebiet zu befragen (s. auch Merkblatt des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Angleichung des Bergrechts entsprechend dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom BGBl. I, Nr. 22, S. 602): das Landesbergamt Gera, zuständig auch für unterirdische Hohlräume, Halden, Restlöcher, Baubeschränkungsgebiete; - das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde für Abbauvorhaben, die die Herstellung bzw. den Ausbau eines Gewässers zur Folge haben und als obere Immissionsschutzbehörde für Steinbrüche, in denen mit Sprengstoff gearbeitet wird; - die Landratsämter der Landkreise, durch die die Trasse führen wird, als untere Bauaufsichtsbehörden für sonstige Abbauhandlungen oder Abgrabungen. Seite 14 von 26

15 12. Beachtung wasserwirtschaftlicher Belange Daten zu Wasserschutzgebieten (WSG) und Überschwemmungsgebieten (ÜSG) wurden seitens der Vorhabenträger bereits angefragt und durch das Referat 440 als Planungsgrundlage in digitaler Form übergeben. Die aktuellen Abgrenzungen der Überschwemmungsgebiete der Fließgewässer sind zum gegebenen Zeitpunkt im TLVwA abzufragen, da es aufgrund der Anpassung der Überschwemmungsgebiete an neue hydrologische Erkenntnisse zu Änderungen kommen kann. Auch die Abgrenzung und der Bestand der Wasserschutzgebiete sind Veränderungen unterworfen, so dass auch hier der aktuelle Bestand zu berücksichtigen und vorher zu ermitteln ist. Nachfolgende wasserwirtschaftliche Vorschriften, Planungsleitsätze und Optimierungsgebote sind im weiteren Verfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen: 1. In den Schutzzonen I und II von WSG ist die Errichtung von Hoch- und Tiefbauten grundsätzlich verboten. 2. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist gem. 78 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (VVHG) u.a. untersagt: nach Nr. 2 - die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs, nach Nr. 6 - das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, und darf nur nach Erteilung einer Genehmigung bzw. Zulassung gem. 78 Abs. 3, 4 VVHG unter Auflagen erfolgen. 3. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie nimmt gem. 104 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürVVG) die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung nach Anlage 1 zu 3 Nr. 1 ThürVVG, der Deiche nach Anlage 6 zu 75 Abs. 1 ThürVVG sowie der sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen, die im Eigentum des Landes stehen, wahr und ist im Vorfeld der Baumaßnahmen rechtzeitig zu beteiligen. Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung erfolgt durch die örtlich zuständigen Gemeinden. Mit diesen sind die konkreten Kreuzungsbauwerke abzustimmen. 4. Eingriffe in Gewässer, Gewässerrandstreifen, vorhandenen Gewässerausbau und technische Hochwasserschutzanlagen von Fließgewässern (wie z.b. Deichkreuzungen) bedürfen einer Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung der zuständigen Wasserbehörde. Dies gilt analog auch für die Verlegung der Stromleitungen in den Überschwemmungsgebieten der Gewässer I. oder II. Ordnung. Eine Erhöhung der Hochwasserrisiken durch die Baumaßnahmen oder technischen Anlagen/Nebenanlagen ist unzulässig. Insbesondere darf der Querschnitt nicht verringert und die Unterhaltung der jeweiligen Gewässer nicht erschwert werden. Seite 15 von 26

16 Sollten Ausbaumaßnahmen zum Hochwasserschutz oder zur Renaturierung durch die TLUG beabsichtigt sein, sind diese bei der Gewässerkreuzung durch ausreichende Sicherheitsabstände der Leitung zur Gewässersohle und den Böschungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch für den Fall der Parallelverlegung. Hier ist die natürliche Entwicklung der Gewässer durch ausreichende Sicherheitsabstände zu berücksichtigen. 5. Sollten Stauanlagen oder Regenrückhaltebecken vom Verlauf der Trassen berührt werden, sind gesonderte Abstimmungen mit der oberen Wasserbehörde durchzuführen. 6. Be- und Entwässerungsanlagen (Anlagen zur Oberflächenentwässerung - Abwasseranlagen) und Wasserversorgungsleitungen sind im Vorfeld über die Gemeinden und Zweckverbände zu ermitteln und zu erhalten. Nach Konkretisierung der Trassen sind die Rechtsverhältnisse vorhandener Einleitungen und Entnahmen über das Wasserbuch und die jeweils zuständigen Wasserbehörden zu ermitteln. Als Anlage ist eine Aufstellung der im Trassenverlauf betroffenen Belange (Gewässer, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) in Tabellenform (Anlage 5) und zur besseren Zuordnung auch in Kartenform (Anlage 6) beigefügt. Konfliktstellen wurden den Kategorien Querriegel - Q", Engstelle - P" und - H" zugeordnet. Insgesamt wurde die Kategorie Q" 2-mal, die Kategorie P" 19-mal und die Kategorie H" 174-mal vergeben. Wegen des grundsätzlichen Bauverbotes in der Schutzzone II von WSG wurden aus wasserwirtschaftlicher Sicht bei einer Lage der Schutzzone II von WSG innerhalb des Trassenkorridors planerische oder auch Querriegel ausgewiesen. Im Falle des Durchschneidens oder Anschneidens der Einzugsgebiete (Schutzzone Ill) von Quellfassungen wurden auch diese Trassenkorridorabschnitte als planerische oder Querriegel eingestuft, da sich oberflächennahe Eingriffe in grundwasserschützende Deckschichten unmittelbar und langfristig auf Menge und Güte des Quellwassers auswirken können. Im ungünstigsten Fall kann die Inanspruchnahme der Schutzgebietsflächen von Quelleinzugsgebieten durch die Erdkabeltrasse wegen dauerhafter Beeinträchtigungen des Grundwasserdargebotes eine Außerbetriebnahme von Wassergewinnungsanlagen zur Folge haben. Grundsätzlich ist in WSG sicherzustellen, dass durch die Herstellung der Erdkabeltrasse keine dauerhaften Veränderungen von Menge und Güte des wasserwirtschaftlich genutzten Grundwasserdargebotes eintreten. Seite 16 von 26

17 Potenzielle Querungen von Gewässern und Überschwemmungsgebieten wurden i.d.r. mit einem Hinweis versehen, woraus sich noch keine Genehmigungsfähigkeit des einzelnen Vorhabens zur Gewässerquerung ableiten lässt. Dies bedarf der Beantragung und Prüfung der Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall. Im Ergebnis der Prüfung der eingereichten Unterlagen zu o. g. Vorhaben hinsichtlich der von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) als Unterhaltungspflichtiger von Gewässern 1. Ordnung zu vertretenden öffentlichen Belange ist weiterhin festzustellen: Gewässerkreuzungen sind wie folgt vorgesehen: VVartburgkreis: Gewässer Werra 1. Südlich Ortslage VVommen, Kilometer bis Zwischen Dorndorf und Vacha, Kilometer bis Landkreis Schmalkalden-Meiningen: Gewässer Werra 1. Zwischen VVasungen und Schwallungen, Kilometer bis Stadt Eisenach: Gewässer Hörsel 1. Unterhalb der Ortslage Stedtfeld, Kilometer 1500 bis 3000 Vorschlagskorridor (rosa farbene Trasse) VVipper zwischen Kirchworbis und VVorbis (Eichsfeld), Kilometer bis Unstrut westlich von Bollstedt (Unstrut-Hainich-Kreis), Kilometer bis Von Bollstedt bis östlich der Gemeinde Seebach (Unstrut-Hainich- Kreis) verläuft die Trasse parallel zur Unstrut, Kilometer bis Weitere ernsthaft in Betracht kommende Alternative (türkis farbene Trasse) Leine zwischen Heilbad Heiligenstadt und VVesthausen (Eichsfeld), Kilometer bis Unstrut westlich von Horsmar (Unstrut-Hainich-Kreis), Kilometer bis Im Zuge der Planung wird für die Gewässerkreuzungen der Gewässer I. Ordnung gemäß ThürVVG jeweils die Durchführung eines gesonderten Wasserrechtsverfahrens erforderlich. Die Oberkante der Leitungshülle ist im Bereich des beidseitigen 10m-Schutzstreifens und des Gewässers mindestens 2,0 m unter Gewässersohle einzubringen. Seite 17 von 26

18 13. Beeinträchtigungen der Landwirtschaft und der Agrarstrukturen vermeiden Bezüglich der Belange der Landwirtschaft und Agrarstruktur behält die Stellungnahme vom 29. November 2016 zum o. g. Vorhaben an TenneT TSO GmbH ihre Gültigkeit und die hier dargestellten und Forderungen sind hinreichend zu beachten bzw. zu berücksichtigen und in die Stellungnahme an die Bundesnetzagentur einzustellen. Nach Prüfung der vorgelegten Antragsunterlagen zur Antragskonferenz zum o. g. Vorhaben konnte festgestellt werden, dass die Belange der Landwirtschaft und der Agrarstruktur durch diese Planung betroffen werden. Insbesondere können Beeinträchtigungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen durch temporären Flächenentzug während der Bauphase, durch temporäre Zerschneidung der landwirtschaftlichen Flächen durch die Zuwegung zu der Baustelle, durch Errichtung der Montage- und Lagerflächen im Trassenbereich sowie Kompensationsmaßnahmen verursacht werden. Ferner können langfristige negative Auswirkungen durch Gefügeänderungen und Verdichtung der Böden, durch mögliche Erwärmung des Bodens im Trassenbereich sowie durch weitere erforderliche Bauarbeiten im Falle der Störungen in der Leitung verursacht werden. Laut Raumnutzungskarte des gültigen Regionalplans Südwestthüringen tangiert die geplante Trasse Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung. Die betroffenen Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sind der Tabelle der oberen Landesplanungsbehörde zu entnehmen (Anlage 2). Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung laut Raumnutzungskarte des Regionalplanes Südwestthüringen sind in den Trassenkorridorsegmenten 166, 77, 97, 100, 109, 111, 110, 108, 95 und 96 und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung laut Raumnutzungskarte des Regionalplanes Nordthüringen sind in den Trassenkorridorsegmenten 166, 78 und 80 betroffen. Wie die raumordnerischen Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung zeigen, werden durch das o. g. Vorhaben überwiegend intensiv genutzte Ackerflächen sehr hoher und hoher Qualität in Anspruch genommen. Aus diesen Gründen ist in den Antragsunterlagen Folgendes zu beschreiben ggf. kartographisch darzustellen: vorhandene Nutzungen der betroffenen Flächen (Acker, Grünland, etc.) Ackerwertzahl der landwirtschaftlichen Flächen vorhandene Flur- und Betriebsstrukturen vorhandenes landwirtschaftliches Wegenetz sonstige landwirtschaftliche Anlagen (insbesondere auch Drainagen) Seite 18 von 26

19 Die durch das o. g. Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen der Landwirtschaft sind zu beschreiben und Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung dieser Beeinträchtigungen darzustellen. Angaben zur Digitalen Feldblockkarte können aus dem Internet unter der Adresse idx.htm eingeholt werden. 14. Belange des Schutzguts Boden besonderes Gewicht beimessen Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Erdkabelvorrang beim Netzausbau mit Höchstspannungs-Gleichstromübertragungsleitungen (HGÜ-Vorhaben) ist das Schutzgut Boden durch baubedingte Eingriffe im Vergleich zum Bau von Freileitungen mit dem 10- bis 20fachen Volumen betroffen. Durch Aus- und Wiedereinbau von Bodenmaterial im Kabelgraben wird der natürlich gelagerte Boden gestört und in seiner Funktionalität beeinträchtigt. Ziel aus Sicht des Bodenschutzes muss es daher sein, einen nicht vermeidbaren Netzausbau mit HGÜ-Vorhaben insgesamt flächensparend und bodenschonend umzusetzen. Ein nachhaltiger und schonender Umgang mit dem Boden schützt den Boden und die Bodenfunktionen, erhält die Ertragsfähigkeit und erhöht letztlich auch die Akzeptanz bei den Flächennutzern. Unvermeidbare Eingriffe in den Boden sollten vorrangig auf Flächen durchgeführt werden, die keinen hohen Erfüllungsgrad an natürlichen Bodenfunktionen aufweisen. Böden mit einem hohen Erfüllungsgrad natürlicher Bodenfunktionen sind so weit wie möglich nicht in Anspruch zu nehmen. Ein unsachgemäßer Wiedereinbau, insbesondere unter zu feuchten Bedingungen ist ebenso wie eine Befahrung des Bodens auf der Baustelle und Zuwegungen mit schwerem Gerät bei zu hohen Wassergehalten unbedingt zu vermeiden. Neben der Berücksichtigung des Schutzgutes Boden bereits im Rahmen der Planung der Erdkabeltrassen ist auch die Bauphase von entscheidender Bedeutung. Eine Bodenkundliche Baubegleitung ist in der Planungsphase wichtig, gewinnt aber gerade auch in der Bauphase erheblich an Bedeutung. Sie muss daher integraler Bestandteil der Planung und Bauausführung sein. Aus bodenschutzfachlicher Sicht sind daher nachfolgende Aspekte zur Vermeidung und Verringerung von Bodenbeeinträchtigungen bei der Planung und Verlegung von Erdkabeln zu implementieren: fachplanerische Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes auf Ebene des Vergleichs der Trassenkorridore bzw. Trassenkorridorsegmente frühzeitige Einbindung einer unabhängigen Bodenkundlichen Baubegleitung in die Planungs-, Bau- und Rekultivierungsphase und Erarbeitung eines Bodenschutzkonzepts Seite 19 von 26

20 Erarbeitung und Festsetzung eines fachgerechten Monitoringkonzepts zur Frage der langfristigen Auswirkungen des Betriebs von HGÜ-Erdkabeln auf den Wasser-, Wärme- und Nährstoffhaushalt der Böden bzw. der natürlichen Bodenfunktionen z. B. auf repräsentativen Standorten. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) verfügt über großmaßstäbige Karten zur gesamtfunktionalen Bodenfunktionsbewertung landwirtschaftlich genutzter Böden auf Basis der Daten der Bodenschätzung. Diese Karten/Informationen sind soweit vorhanden bei der Frage der Bewertung der Bodenfunktionen auf Ebene der Planung und späteren Bauausführung heranzuziehen. Neben diesen Informationen sind neben weiteren bodenkundlichen Informationen kleinmaßstäbiger Bodenkarten vor allem auch standörtliche Verhältnisse wie die Verdichtungsempfindlichkeit von Ober- und Unterboden, Erosionsanfälligkeit, Substratschichtungen und Grundwasserabstände relevant, um eine konfliktarme und bodenschonende Trassenfindung zu gewährleisten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der geplanten Trassenkorridore Altlastverdachtsflächen zu finden sind. Die Trassenkorridore im Projekt SuedLink tangieren im Freistaat Thüringen dutzende Altlastverdachtsflächen, besonders im Gebiet Mühlhausen und Eisenach. Die Altlastproblematik ist daher bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die TLUG kann auf Wunsch Shape-Dateien mit den tangierten Verdachtsflächen zur Verfügung stellen. Detailliertere Informationen über die betreffenden Flächen sind bei den unteren Bodenschutzbehörden auf Kreisebene einzuholen. Abbildung: Übersichtsdarstellung der Altlastenverdachtsflächen Eingriffe in den Boden durch den geplanten Leitungsbau sind grundsätzlich mit Verschlechterung bis zu Verlusten von Bodenfunktionen verbunden. Unsachgemäße Bodenbewegungen bei Verlegung der Leitungen im Boden o- der bei den Einrichtungen der Baustellen sowie bei den geplanten Rückbaumaßnahmen der temporären Baustelleneinrichtungen können zu dauerhaften Bodenschäden führen. Seite 20 von 26

21 Diesbezüglich sind zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit den Eingriffen (bspw. Identifizierung potenzieller Konfliktbereiche auf Grund großräumiger Querungen von Höchstspannungstrassen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung) in betroffene Böden und deren Folgen für die Aufrechterhaltung bzw. Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, der Bewirtschaftung und der Ertragsfähigkeit offen. Bodenverdichtungen durch Erdbewegungen, wiederholtes Befahren mit schwerem Gerät sowie Errichtung der Lagerflächen, Zuwegungen und Fahrwegen können die schwerwiegendsten Beeinträchtigungen im Bereich Boden" verursacht werden. Die Durchführung bzw. Veränderung von Drainage- und VVasserhaltungsmaßnahmen können zu Veränderungen des Bodenwasserhaushalts führen. Diese Konfliktbereiche sollten thematisiert, vertieft untersucht und in der Abwägung einbezogen bzw. der Nutzungsfunktion des Bodens für die Landwirtschaft beim Variantenvergleich ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Der Aspekt der Vorsorge bzw. konkrete Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minimierung dieser Beeinträchtigungen sind in den Antragsunterlagen darzustellen. Aufgrund des Prinzips sparsamer Umgang mit Grund und Boden" soll der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein notwendiges Maß beschränkt werden. In den vorgelegten Antragsunterlagen zur Antragskonferenz (Stand ) Abschnitt D Kapitel 8 Punkt Schutzgut Boden und Fläche (Seiten 62 und 63) werden die Vorschläge zur Definition des Untersuchungsrahmens, darunter des Schutzgutes Boden" dargestellt. Die von Ihnen dargestellten Untersuchungsinhalte können von Seiten der Belange der Landwirtschaft und der Agrarstruktur grundsätzlich mitgetragen werden, wenn auch die Nutzungsfunktion Landwirtschaft" bei der Bewertung der Böden hinreichend Berücksichtigung findet sowie wenn die in dem vorförmlichen Beteiligungsverfahren mit Schreiben vom 29. November 2016 bereits abgegebene Stellungnahme des Freistaates Thüringen, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als Grundlage mit einfließt. Weiterhin ist eine Bilanz der Dimensionen der Fläche und der Kubatur an Boden, der durch das o. g. Vorhaben gestört wird, darzustellen. Hieraus verdeutlicht sich absehbar die besondere Betroffenheit der Landwirtschaft durch die gewählte Art der Bauweise als Erdkabel gegenüber den weitaus geringeren Beeinträchtigungen durch eine Freileitung. Eine frühzeitige Einbindung bodenkundlichen Sachverstands in den Planungsprozess sowie einer bodenkundlichen Begleitung bei der Bauausführung und gegebenenfalls bei Rekultivierungsmaßnahmen ist erforderlich. Hierzu sind entsprechende Festlegungen in den Antragsunterlagen zu formulieren. Seite 21 von 26

22 Zu der zu erwartenden Erwärmung des Bodens im Bereich der Erdkabelleitung sind Aussagen zu treffen sowie Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minimierung dieser Beeinträchtigungen vorzuschlagen. Auch wenn noch wenige Erfahrungen bezüglich des Betriebes der Kabel- Höchstspannungsleitungen vorliegen, sollen Aussagen zu den Havarie- bzw. Störfällen getroffen werden, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion in den betroffenen Bereichen. Die digitalen Bodenkarten von Thüringen (Bodengeologische Karte Thüringen (BGKK100), und Bodenübersichtskarten (BÜK200, BÜK400)) können unter folgenden Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden: Kompensationsmaßnahmen in Betracht ziehen Es wird davon ausgegangen, dass das geplante Vorhaben mit Eingriffen verbunden ist. Daher werden höchstwahrscheinlich naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich sein. Bezüglich der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf das Gesetz des Bundes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 verwiesen. Laut 15 Abs. 3 des Gesetzes des Bundes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 ist bei Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden. Laut 15 Abs. 4 des Gesetzes des Bundes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli2009 sind Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen in dem jeweils erforderlichen Zeitraum zu unterhalten und rechtlich zu sichern. Der Unterhaltungszeitraum ist in den Antragsunterlagen festzusetzen. Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind möglichst außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu planen. Es soll vielmehr auf andere Möglichkeiten wie z. B. auf Renaturierung nicht mehr genutzter Altstandorte, Rückbaumaßnahmen von Hochbauten und Flächenentsiegelung, auf Maßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie zurückgegriffen werden. Landwirtschaftliche Splitterflächen können in dem Fall in Anspruch genommen werden, wenn die o. g. Möglichkeiten nicht realisierbar sind. Seite 22 von 26

23 Es wird gefordert, bei der Trassenfindung auch den Aspekt der Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen in Betracht zu ziehen. Bei der Abwägung der Trassenvarianten sollen grundsätzlich Bereiche bevorzugt werden, die bei dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren des o. g. Vorhabens weniger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfordern. 16. Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung in die Raumwiderstandklasse Ill einordnen Die Einordnung der Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung in die RWK ll ist nicht sachgerecht. Vielmehr wäre eine Einordnung in die RWK Ill angemessen, da die Verlegung eines Erdkabels regelmäßig zwischen den weit auseinanderliegenden Windenergieanlagen möglich ist. Insofern unterscheidet sich die räumliche Dichte der einzelnen Windenergieanlagen deutlich von der räumlichen Dichte der Einzelbäume im Vorranggebiet Wald/Forstwirtschaft. Mindestens wäre eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und kein pauschaler, rechnergestützter Ausschluss (siehe u. a. V ). Im Übrigen würde mit der Zuordnung des Erdkabelkorridors zu den Windparks eine sinnvolle Bündelung erfolgen und eine zusätzliche Zerschneidung unzerschnittener Freiräume vermieden. 17. Betroffenheit von Wald und Forstwirtschaft ermitteln und darstellen Die geplanten Erdkabeltrassen im Rahmen des SuedLink-Projektes werden in Thüringen voraussichtlich an zahlreichen Stellen durch Waldgebiete verlaufen. Die Anlage einer Leitungstrasse durch ein Waldgebiet stellt gemäß Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) keine Änderung der Nutzungsart dar, da auch Leitungstrassen gemäß 2 (2) ThürWaldG zum Wald gehören. Daher sind für die Vorhaben keine funktionsgleichen Ausgleichsaufforstungen gemäß 10 (3) ThürWaldG oder die Zahlung einer Walderhaltungsabgabe gemäß 10 (4) ThürWaldG erforderlich. Für die Anlage einer Erdkabeltrasse wäre allerdings die Durchführung von Kahlschlägen notwendig, die gemäß 24 ThürWaldG genehmigungspflichtig sind. Auch wenn durch die Errichtung einer Erdkabelleitung durch Waldgebiete die betroffenen Flächen rechtlich weiterhin Wald im Sinne des Thüringer Waldgesetzes bleiben, wird die Anlage einer Leitungstrasse dennoch negative Auswirkungen auf den Wald haben, da ein Arbeitsstreifen kahlzuschlagen ist, dessen partiell zulässige Wiederbewaldung i. d. R. viele Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird. Außerdem ist im unmittelbaren, verbleibenden Sicherungsstreifen dauerhaft keine Waldbestockung mehr zulässig; damit wird eine Erzeugung des nachwachsenden Rohstoffes Holz, die Produktion von Sauerstoff sowie eine Bindung von CO2 nicht mehr erfolgen. Seite 23 von 26

24 Durch die Anlage der Leitungsschneisen wird das bisher geschlossene Kronendach des Waldes geöffnet und das sich gegenseitig stabilisierende und stützende Gefüge der Waldbäume partiell aufgelöst. Vor allem die Waldpartien in der Hauptwindrichtung werden dadurch destabilisiert, das Risiko von Wurf- und Bruchschäden am verbleibenden bestockten Wald durch Wind und Sturm wird erheblich zunehmen. Häufig treten dann in Nadelwäldern forstliche Schadinsekten auf, die sich in den geschädigten Bäumen stark vermehren und zu einer weiteren räumlichen Ausdehnung der Schäden beitragen. Dies kann dazu führen, dass sich die Breite der bestockungsfreien Schneise weiter vergrößert. Bis sich in der Schneise Waldränder oder ein VValdtrauf gebildet haben, die die dahinterliegenden Waldbestände vor abiotischen Schäden schützen, werden viele Jahrzehnte vergehen. Die Untersuchungsräume werden in den vorliegenden Antragsunterlagen schutzgutspezifisch abgegrenzt. Im Kapitel Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt", zu denen der Wald zählt, wird als Untersuchungsraum eine Trassenkorridorbreite von m zzgl. 500 m jenseits des Korridorrandes angenommen. Zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter", zum dem die Forstwirtschaft zählt, wird ebenfalls der Untersuchungsraum mit einer Trassenkorridorbreite von m zzgl. 500 m angenommen. Nach Ansicht der Forstbehörden ist der Untersuchungsraum für beide Schutzgüter ausreichend dimensioniert. Für den Untersuchungsraum sind für die vorhandenen Waldflächen folgende Informationen zu ermitteln und darzustellen: Hervorgehobene Waldfunktionen, die durch die amtliche VValdfunktionskartierung ermittelt wurden Alter der Bestände Baumartenzusammensetzung Stilllegungsflächen Standörtliche Verhältnisse (z. B. Staunässe) Eine detaillierte Bewertung der Trassenkorridorsegmente ist in Anlage 7 enthalten. 18. zu Verkehrsbelangen Die Autobahnen in Thüringen sind im Abschnitt C (Bad Gandersheim/Seesen Gerstungen) der Vorhaben Nr. 3 und 4 betroffen: TKS 80 (Vorschlagskorridor) quert die Bundesautobahn A 38 zwischen den Anschlussstellen Leinefelde-VVorbis und Breitenworbis (ca. Betriebs-km 40 42). TKS 78 (ernsthaft in Betracht kommende Alternativen) quert die BAB A 38 zwischen den Anschlussstellen Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde VVorbis (ca. Betriebs-km 25 27,5). In diesem Bereich befinden sich die PVVC-Anlagen Leinetal. Seite 24 von 26

25 TKS 166 (Vorschlagekorridor) verläuft entlang der A 4 im Bereich der Anschlussstellen Eisenach-West bis Anschlussstelle Sättelstedt (ca. Betriebskm ,5). Bei Betriebs-km 265 befinden sich die PVVC-Anlagen Hainich. Bei Parallelverlegung ist die Bauverbotszone der Autobahn (gem. 9 Bundesfernstraßengesetz 40 m von der befestigten Fahrbahnkante der Autobahn) zu beachten. Die Erschließung der Baubereiche hat über das nachgeordnete Straßennetz zu erfolgen. Kreuzungen mit den Autobahnen sind mit dem Landesamt für Bau und Verkehr abzustimmen und Kreuzungsvereinbarungen sind abzuschließen. Die Betroffenheiten zu Straßenplanungen bzw. bestehenden Ausgleichsmaßnahmen sind in Anlage 8 aufgeführt. 19. Schwerpunkträume Tourismus berücksichtigen Der Vorschlagskorridor tangiert mehrfach Schwerpunkträume des Tourismus (vgl. LEP 2025). Insbesondere führt der Vorschlagskorridor durch den oder unmittelbar am Hainich entlang, quert bei Eisenach den Rennsteig und verläuft auch unmittelbar am Werra-Radweg bzw. entlang der Rhön. Das Projekt kann sich insbesondere in diesen Schwerpunkträumen negativ auf das Bild Thüringens als Tourismusland auswirken, welches Kultur und Natur in einzigartiger Weise verbindet. Sollten Naturlandschaften zerschnitten werden, gehen konkrete Reiseanlässe für Touristen verloren. Es wird deshalb gefordert, dass sowohl während der Bauphase als auch im Betrieb" negative Auswirkungen auf die touristischen Einrichtungen im Allgemeinen und die gastgewerblichen Betriebe im Speziellen ausgeschlossen werden. 20. Vorhaben der Regionalentwicklung berücksichtigen Es wird darauf hingewiesen, dass die Planungen für die Höchstspannungsleitungen in den hier betrachteten Abschnitten die durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln der Regionalentwicklung aktuell geförderten bzw. in den letzten Jahren geförderten Vorhaben REK Wartburg-Hainich", REK Thüringer GeoPark Inselsberg Drei Gleichen" und Umsetzung ILEK Werra-Wartburgregion" überlagern. Mögliche Auswirkungen sind zu identifizieren und in der RVS sowie beim Schutzgut Mensch zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen Bi4rg4i(Kel er Anlagen Seite 25 von 26

26 Anlage 1 Rendsburg-Eckernförde Dithmarschen Steinburg Ostholstein Segeberg Lübeck Nordwestmecklenburg Stormarn Vorpommern-Greifswald HGÜ - Erdkabel - Trassenkorridore gemäß aktueller Planungen und Vorschläge Rostock SuedLink (TenneT TSO GmbH, TransnetBW GmbH) Pinneberg Wittmund Wilhelmshaven Aurich Vorschlagskorridor Cuxhaven Bremerhaven Mecklenburgische Seenplatte weitere Korridoralternativen Hamburg Friesland Wesermarsch Leer durchgehende Korridoralternative Schwerin Herzogtum Lauenburg Stade Ludwigslust-Parchim durchgehender Harburg Osterholz Ammerland Vorschlagskorridor (Vorschlag Thüringens gem. 7 Abs. 3 NABEG) Rotenburg (Wümme) weitere, ernsthaft in Betracht kommende Alternativen Uckermark (Vorschlag Thüringens gem. 7 Abs. 3 NABEG) Lüneburg Oldenburg (Oldb) Bremen Delmenhorst Oldenburg SuedOstLink (50Hertz Transmission GmbH, TenneT TSO GmbH) Prignitz Lüchow-Dannenberg Uelzen Verden Emsland Cloppenburg Vorschlagstrassenkorridor Ostprignitz-Ruppin Ernsthaft in Betracht kommende Alternative Heidekreis Oberhavel Luftlinien Altmarkkreis Salzwedel Celle Vechta Stendal- Grafenrheinfeld (SuedLink Nr. 4) Wilster Nienburg (Weser) Märkisch-Oderland Havelland Wolmirstedt - Isar (SuedOstLink) Gifhorn Grenzen Osnabrück Region Hannover Minden-Lübbecke Osnabrück Helmstedt Herford Bielefeld Münster Warendorf Brandenburg an der Havel Potsdam Kreis Peine Braunschweig Oder-Spree Jerichower Land Börde Salzgitter Wolfenbüttel Hildesheim Wolfenbüttel Hameln-Pyrmont Berlin Bundesland Wolfsburg Schaumburg Steinfurt Barnim Brunsbüttel Großgartach (SuedLink Nr. 3) Diepholz Potsdam-Mittelmark Magdeburg Teltow-Fläming Lippe Dahme-Spreewald Gütersloh Goslar Holzminden Dessau-Roßlau Salzlandkreis Harz Wittenberg Northeim Hamm Paderborn Höxter Osterode am Harz Anhalt-Bitterfeld Soest Unna Elbe-Elster Göttingen Kassel Hochsauerlandkreis Halle (Saale) Eichsfeld Kassel Waldeck-Frankenberg Mansfeld-Südharz Nordhausen Saalekreis Kyffhäuserkreis Werra-Meißner-Kreis Olpe Nordsachsen Leipzig Meißen Unstrut-Hainich-Kreis Sömmerda Schwalm-Eder-Kreis Burgenlandkreis Weimarer Land Siegen-Wittgenstein Eisenach Hersfeld-Rotenburg Marburg-Biedenkopf Erfurt Weimar Wartburgkreis Dresden Mittelsachsen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Altenburger Land Jena Saale-Holzland-KreisGera Gotha Bautzen Leipzig Chemnitz Zwickau Ilm-Kreis Lahn-Dill-Kreis Vogelsbergkreis Westerwaldkreis Gießen Schmalkalden-Meiningen Suhl Fulda Limburg-Weilburg Greiz Saalfeld-Rudolstadt Erzgebirgskreis Saale-Orla-Kreis Hildburghausen Rhein-Lahn-Kreis Hochtaunuskreis Wetteraukreis Kronach Main-Kinzig-Kreis Rheingau-Taunus-Kreis Bad Kissingen Darmstadt-Dieburg Speyer Rhein-Neckar-Kreis Germersheim Karlsruhe Heilbronn Heilbronn Kulmbach Wunsiedel i. Fichtelgebirge Bamberg Schweinfurt Würzburg Bergstraße Worms Odenwaldkreis Frankenthal (Pfalz) Ludwigshafen am Rhein Main-Tauber-Kreis Mannheim Bad Dürkheim BergstraßeNeckar-Odenwald-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Heidelberg Landau in der Pfalz Haßberge Bayreuth Bamberg Würzburg Miltenberg Alzey-Worms Schweinfurt Main-Spessart Aschaffenburg Hof Coburg Lichtenfels Aschaffenburg Offenbach Hof Coburg Frankfurt am Main WiesbadenMain-Taunus-Kreis Mainz Mainz-Bingen Groß-Gerau Darmstadt Vogtlandkreis Sonneberg Rhön-Grabfeld Tirschenreuth Bayreuth Kitzingen Neustadt a.d. Waldnaab Forchheim Weiden i.d. OPf. Erlangen-Höchstadt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Erlangen Hohenlohekreis Amberg-Sulzbach Fürth Nürnberger Land Fürth Nürnberg Amberg Ansbach Schwandorf Schwabach Roth Schwäbisch Hall Hrsg.: Thüringer Ministerium für Infrastruktur Karlsruhe und Landwirtschaft Enzkreis Ludwigsburg RastattReferat Raumordnung und Landesplanung Rems-Murr-Kreis Pforzheim Quellen: Ostalbkreis SuedOstLink: 50Hertz Transmission GmbH Baden-Baden Stuttgart TenneT TSO GmbH SuedLink: TenneT TSO GmbH Calw Böblingen Göppingen Heidenheim Esslingen TransnetBW GmbH Hintergrund: Freudenstadt OpenStreetMap Contributors Alb-Donau-Kreis Arbeitskarte, Stand: 28.Tübingen März 2017 Reutlingen Cham Neumarkt i.d. OPf. Ansbach Regensburg Weißenburg-Gunzenhausen Eichstätt Straubing Kelheim Donau-Ries Straubing-Bogen Ingolstadt Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d. Ilm Dillingen a.d. Donau Augsburg Aichach-Friedberg Augsburg Regen Regensburg Freising Landshut Freyung-Grafenau Deggendorf Dingolfing-Landau Passau Passau Landshut Rottal-Inn Rottal-Inn

27 Anlage 2 Raumordnerische Belange, die über die in den Steckbriefen benannten Belange hinaus identifiziert wurden und mit besonderem Gewicht in die Abwägung und den Variantenvergleich einzustellen sind TKS 78 (Planungsregion Nordthüringen: LK Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis) Konfliktpunkte - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-17 = Grünes Band Thüringen/Niedersachsen - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-2 - Siedlungszäsur SZ-16 - VR Wind W-15 nördl. Reinholterode, vorliegende BImSch-Genehmigung zum Repowering der bestehenden WEA mit teilweiser Standortverschiebung - Ortslage Heilbad Heiligenstadt/VR-Gebiet Hochwasserschutz HW 13 (Überschwemmungsgebiet der Wipper) - Nördl. der Ortslage Mühlhausen: VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-13 / WSZ II - ROV 110-kV-Anschlussleitung UW Küllstedt (Errichtung 110-kV-UW nördlich von Küllstedt mit Anbindung an die vorhandene 110-kV Freileitung Mühlhausen- Leinefelde) Abschluss Innerhalb des TKS liegt Trassenfreihaltung für geplante OU Kallmerode und OU Mühlhausen (vgl. RP-N, Ziel 3-4, Bundesverkehrswegeplan) - Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 23, LB 41 - Großräumige Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 3, 4 (> 2km) - Betroffenheit des Regional bedeutsamen Tourismusortes Dingelstädt TKS 80 (Planungsregion Nordthüringen: LK Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis) Konfliktpunkte - VR-Gebiet Freiraumsicherung FS-33 = Grünes Band Thüringen/ Niedersachsen - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-34 (östl. Brehme) - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-32 (südl. Brehme) - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-2 (Mühlhäuser Landgraben) - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-3 (Flachstal) - Siedlungsnähe Worbis/Kirchworbis/VR-Gebiet Hochwasserschutz HW 10 (Überschwemmungsgebiet Wipper) - Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 2, LB 23, LB 29, LB 35 - Großräumige Querung Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 1 (> 2km) TKS 166 (Planungsregion Nordthüringen: Unstrut-Hainich-Kreis; Planungsregion Südwestthüringen: Stadt Eisenach, Wartburgkreis) - VR-Gebiet Freiraumsicherung NT FS-108 westl. Schönstedt, - VR-Gebiet Freiraumsicherung NT (Wald) FS-19 (Hainich) südl. Zimmern, - VR-Gebiet Freiraumsicherung SWT (Wald) FS-4 (Hainich) nördl. Reichenbach, - VR Hochwasserschutz SWT (HW 13) = Überschwemmungsgebiet Hörsel, - VR Hochwasserschutz NT (HW 2) = z.t. Überschwemmungs-gebiet Unstrut südöstl. Mühlhausen, - VR Freiraumsicherung SWT (Wald) FS 4 / Ortslage Behringen /

28 2 Konfliktpunkte Trassenfreihaltung für OU Behringen und Reichenbach (2 Varianten) im Zuge der B 84 (BVWP 2030 Vorhaben im vordringlichen Bedarf), - Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlung SWT RIG 2 (Kindel) / BAB 4 / Golfplatz Wenigenlupnitz - Innerhalb des TKS liegt Trassenfreihaltung für geplante Ortsumgehung Mühlhausen = B 247 und für Umverlegung B 249 (vgl. RP-N, Ziel 3-4, BVWP 2030 Vorhaben im vordringlichen Bedarf), - Querung Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 23 NT, - Großräumige Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 14, LB 15 NT(> 2km), - Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 10, 16, 20 SWT, - Großräumige Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 12, LB 13 SWT (> 2km), - Betroffenheit der Regional bedeutsamen Tourismusorte Weberstedt/Mülverstedt, Hörselberg-Hainich - Betroffenheit der Stadt Eisenach in ihrer Funktion Entwicklung des Natur- und Aktivtourismus TKS 74 (Planungsregion Nordthüringen: LK Eichsfeld) VR-Gebiet Freiraumsicherung FS-17 = Grünes Band Thüringen/Hessen (südl. Wahlhausen), zusätzlich mind. 3x Querung Grünes Band = VB-Gebiet Freiraumsicherung und Hochwasserschutz TKS 77 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis) Konfliktpunkte - 2x VR-Gebiet Freiraumsicherung FS-7 = Grünes Band Thüringen/Hessen (westl. Ifta), - VR Hochwasserschutz (HW 12) = Überschwemmungsgebiet Werra = Grünes Band Thüringen/Hessen (nordwestl. Lauchröden) - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-15 (westl. Lauchröden) - VR Hochwasserschutz (HW 12) = Überschwemmungsgebiet Elte - Querung Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 20 TKS 95 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis) Konfliktpunkte - VR Hochwasserschutz (HW 12) = Überschwemmungsgebiet Elte - in den Datengrundlagen fehlt die bestehende 110-kV-Leitung UW Herda UW Martinroda - Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 19, LB 20, LB 30, LB 31, - Großräumige Querung Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 23 (> 2km) - Betroffenheit des Regional bedeutsamen Tourismusortes Vacha

29 3 TKS 94 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis) Konfliktpunkte - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-23 = Grünes Band Thüringen/Hessen + zusätzlich 2x Grünes Band (jeweils bei Oberzella) - Betroffenheit des Regional bedeutsamen Tourismusortes Vacha TKS 96 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis, LK Schmalkalden-Meiningen) Konfliktpunkte - 2x VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-43 nordwestl. Dermbach, - VR Hochwasserschutz (HW 10) = Überschwemmungsgebiet Felda, - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-38 nordöstlich Roßdorf, - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-61 östlich Roßdorf - VR-Gebiet Hochwasserschutz HW-9 (Überschwemmungsgebiet der Werra) westl. Dorndorf - Ortslage Oberzella VR-Gebiet Rohstoffe S2 - in den Datengrundlagen fehlt die bestehende 110-kV-Leitung Herda- Martinroda - Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 31, LB 40 - Betroffenheit des Regional bedeutsamen Tourismusortes Vacha TKS 97 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis, LK Schmalkalden-Meiningen) Konfliktpunkte - VR Hochwasserschutz (HW 12) = Überschwemmungsgebiet Elte, - 3x VR Hochwasserschutz (HW 9) = Überschwemmungsgebiete Werra, Schweina, Schmalkalde, - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-63 östl. Schwallungen - VR-Gebiet Freiraumsicherung FS-32, nördl. Barchfeld - Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 19, LB 20 - Sehr großräumige Querung Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 33 (> 10km) - Großräumige Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 38, LB 47 (> 2km) - Betroffenheit der Regional bedeutsamen Tourismusorte Breitungen, Bad Salzungen, Bad Liebenstein, Brotterode-Trusetal, Wasungen - Betroffenheit der Stadt Schmalkalden in ihrer Funktion Entwicklung des Natur- und Aktivtourismus TKS 99 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) Konfliktpunkte - Betroffenheit des Regional bedeutsamen Tourismusortes Wasungen TKS 108 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-62 östl. Oberkatz, - VR Hochwasserschutz (HW 9) = Überschwemmungsgebiete Herpf, - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-72 östl. Melpers

30 4 Konfliktpunkte - Ortslage Melpers/FS-72 - Trassenfreihaltung Ortsumfahrung südl. Oberkatz lt. RP-SWT (BVWP 2030 Vorhaben im weiteren Bedarf) TKS 100 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-62 östl. Wahns - Ortslage Wahns mit Sportplatz / VR FS 62 TKS 101 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-62 westl. Wahns TKS 109 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) Konfliktpunkte - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-62 westl. Solz - VR Hochwasserschutz (HW 9) = Überschwemmungsgebiete Herpf - Ortslage Gleimershausen/VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-75 - Trassenfreihaltung Ortsumfahrung nördl. Stepfershausen lt. RP-SWT (BVWP 2030 Vorhaben im weiteren Bedarf) - Großräumige Querung Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 55 (> 2km) - Betroffenheit des Regional bedeutsamen Tourismusortes Rhönblick TKS 110 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) Konfliktpunkte - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-84 südl. Hermannsfeld = Grünes Band - Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 63, LB 64 - Betroffenheit des Regional bedeutsamen Tourismusortes Rhönblick TKS 111 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) - VR-Gebiet Freiraumsicherung (Wald) FS-84 südl. Schwickershausen = Grünes Band - Querung Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 64, LB 73 Konfliktpunkte - Betroffenheit des Regional bedeutsamen Tourismusortes Rhönblick

31 1 Anlage 3 Besondere Prüfbereiche TKS 78 (Planungsregion Nordthüringen: LK Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis) Naturschutzfachliche Belange - Querung des Grenzstreifens im Bereich der Landesgrenze Thüringen/Niedersachsen. Der Grenzstreifen soll gemäß 24 Abs. 1 BNatSchG als Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen ausgewiesen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände fallen. Aufgrund der geplanten Abgrenzung scheint eine Umgehung innerhalb des dargestellten Trassenkorridors nicht möglich. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass geplante Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. - EU-Vogelschutzgebiet: DE Untereichsfeld-Ohmgebirge wird auf einer Länge von ca m gequert Betroffenheit von Wald/Gehölzstrukturen: ja Waldarten als Erhaltungsziel: ja Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - LSG Obereichsfeld Wird auf einer Länge von mindestens 1 km gequert. Betroffenheit Wald / Gehölzstrukturen: ja Es sind gem. 3 Abs. 1 der VO alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen. Gem. 3 Abs. 2 Nr. 2 ist die Verlegung von unterirdischen Hochspannungsleitungen ab 380 kv verboten. Umgehung des Gebietes bzw. Befreiung gem. 67 BNatSchG erforderlich! TKS 80 (Planungsregion Nordthüringen: LK Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis) Naturschutzfachliche Belange - Querung des Grenzstreifens im Bereich der Landesgrenze Thüringen/Niedersachsen. Der Grenzstreifen soll gemäß 24 Abs. 1 BNatSchG als Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen ausgewiesen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände fallen. Aufgrund der geplanten Abgrenzung scheint eine Umgehung innerhalb des dargestellten Trassenkorridors nicht möglich. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass geplante Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. - NSG Grenzstreifen zwischen Teistungen und Ecklingerode wird auf einer Länge von mind. 30 m gequert. Verbotstatbestand ( 3 Nr. 4 der VO): ja Umgehung des Gebietes bzw. Befreiung gem. 67 BNatSchG erforderlich! - EU-Vogelschutzgebiet:

32 2 DE Untereichsfeld-Ohmgebirge wird auf einer Länge von mind. 270 m gequert Betroffenheit von Wald / Gehölzstrukturen: ja Waldarten als Erhaltungsziel: ja Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - FFH-Gebiet: DE Ohmgebirge wird wird auf einer Länge von mind. 270 m gequert. Betroffenheit von Wald-LRT / empf. Offenland-LRT: ja Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - NSG Flachstal liegt im Trassenkorridor Verbotstatbestand ( 3 Nr. 4 der VO) ist bei Querung einschlägig. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Umgehung des Gebietes bzw. Befreiung gem. 67 BNatSchG erforderlich! - FFH-Gebiet: DE NSG Flachstal liegt im Trassenkorridor Betroffenheit von Wald-LRT / empf. Offenland-LRT: ja Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - FFH-Gebiet DE Waldgebiet um Wenderhütte mit Soolbachtal und Sonnenstein liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. TKS 166 (Planungsregion Nordthüringen: Unstrut-Hainich-Kreis; Planungsregion Südwestthüringen: Stadt Eisenach, Wartburgkreis) Naturschutzfachliche Belange - Geplantes NSG Kulturbestimmte Wälder, naturnahe Buchenwälder zwischen Creuzburg und Eisenach wird gequert (Wald / Offenland). Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt. - Geplantes NSG Wälder westlich von Eisenach wird auf einer Länge von ca m gequert (Wald). Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt. - Geplante LSG-Novellierung Thüringer Wald. Das geplante Gebiet wird auf einer Länge von ca. 6,5 km gequert (überwiegend Wald). Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt. - FFH-Gebiet: DE Keuperhügel und Unstrutniederung bei Mühlhausen liegt im

33 3 Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - Nationalpark Hainich liegt im Trassenkorridor Umgehung des Gebietes bzw. Befreiung gem. 67 BNatSchG erforderlich! - EU-Vogelschutzgebiet: DE Hainich FFH-Gebiet: DE Hainich liegen im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - Naturschutzgebiet Großenbehringer Holz liegt am Rande des Trassenkorridors Umgehung des Gebietes bzw. Befreiung gem. 67 BNatSchG erforderlich! - FFH-Gebiet: DE Nessetal-Südlicher Kindel liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - Geplantes NSG Südlicher Hainich und Craulaer Heide liegt im Trassenkorridor. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt. TKS 74 (Planungsregion Nordthüringen: LK Eichsfeld) Naturschutzfachliche Belange - Querung des Grenzstreifens im Bereich der Landesgrenze Thüringen/Hessen. Der Grenzstreifen soll gemäß 24 Abs. 1 BNatSchG als Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen ausgewiesen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände fallen. Aufgrund der geplanten Abgrenzung scheint eine Umgehung innerhalb des dargestellten Trassenkorridors nicht möglich. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass geplante Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. - LSG Obereichsfeld Wird auf einer Länge von mindestens 1 km gequert. Betroffenheit Wald / Gehölzstrukturen: ja Es sind gem. 3 Abs. 1 der VO alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen. Gem. 3 Abs. 2 Nr. 2 ist die Verlegung von unterirdischen Hochspannungsleitungen ab 380 kv verboten. Umgehung des Gebietes bzw. Befreiung gem. 67 BNatSchG erforderlich! - EU-Vogelschutzgebiet DE Werrabergland südwestlich Uder liegt im Trassenkorridor

34 4 Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. TKS 77 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis) Naturschutzfachliche Belange - Drei Querungen des Grenzstreifens im Bereich der Landesgrenze Thüringen/Hessen. Der Grenzstreifen soll gemäß 24 Abs. 1 BNatSchG als Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen ausgewiesen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände fallen. Aufgrund der geplanten Abgrenzung scheint eine Umgehung innerhalb des dargestellten Trassenkorridors nicht möglich. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass geplante Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. - FFH-Gebiet: DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen wird gequert Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - Geplante LSG-Novellierung Thüringer Wald. Das geplante Gebiet wird auf einer Länge von ca. 2 km gequert (überwiegend Offenland). Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt. - Geplantes NSG Kulturbestimmte Wälder, naturnahe Waldmeister- Buchenwälder um Wolfmannsgehau liegt im Trassenkorridor. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt. - Geplantes NSG Böller liegt im Trassenkorridor. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt. TKS 95 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis) Naturschutzfachliche Belange - Geplante LSG-Novellierung Thüringer Wald. Das geplante Gebiet wird auf einer Länge von ca m gequert (Offenland). Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt. - Der Grenzstreifen im Bereich der Landesgrenze Thüringen/Hessen liegt im Trassenkorridor. Der Grenzstreifen soll gemäß 24 Abs. 1 BNatSchG als Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen ausgewiesen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände fallen. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass geplante Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können.

35 5 TKS 94 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis) Naturschutzfachlicher Belang - Drei Querungen des Grenzstreifens im Bereich der Landesgrenze Thüringen/Hessen. Der Grenzstreifen soll gemäß 24 Abs. 1 BNatSchG als Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen ausgewiesen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände fallen. Aufgrund der geplanten Abgrenzung scheint eine Umgehung innerhalb des dargestellten Trassenkorridors nicht möglich. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass geplante Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. TKS 96 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis, LK Schmalkalden-Meiningen) Naturschutzfachliche Belange - EU-Vogelschutzgebiet: DE Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg wird auf mind. 350 m gequert Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - FFH-Gebiet: DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen wird gequert Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - Zone III des BR Rhön: Die Trasse quert auf einer Gesamtlänge von ca. 8 km den Geltungsbereich der Zone III des BR Rhön. In denjenigen Bereichen, in denen dauerhafte Veränderungen des Landschaftscharakters durch die Trasse zu erwarten sind, ist das Verbot des 4 Abs. 1 Nr. 5 der VO zum BR Rhön vom 13. April 2006 (Verbot, den Landschaftscharakter zu verändern) einschlägig. Gem. aktuellem Entwurf zur Änderung der Verordnung zum BR Rhön fallen gem. 3 Abs. 1 Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände. - LSG Thüringische Rhön : Die Verlegung von unterirdischen Leitungen ist gem. 56 b Abs. 2 Nr. 2 ThürNatG erlaubnispflichtig. Die Trasse quert im TKS 96 auf einer Länge von ca. 25 km den Geltungsbereich des LSG. Die Querung verläuft im strukturarmen Offenland (z. B. Acker), und in strukturreichem Gebiet (Wald, Feldgehölze, Offenland) Die Umwandlung von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist gem. 56 b ThürNatG verboten. - EU-Vogelschutzgebiet: DE Thüringische Rhön liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - FFH-Gebiete:

36 6 DE Kuppige Rhön südwestlich Dermbach, DE NSG Horn mir Kahlköpfchen und DE Pleß-Stoffelskuppe-Bernshäuser Kutte liegen im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - Naturschutzgebiete: Baier, Horn mit Kahlköpfchen und Bernshäuser Kutte liegen im Trassenkorridor Umgehung der Gebiete bzw. Befreiung gem. 67 BNatSchG erforderlich! TKS 97 (Planungsregion Südwestthüringen: Wartburgkreis, LK Schmalkalden-Meiningen) Naturschutzfachliche Belange - FFH-Gebiet: DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen wird gequert Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - LSG Thüringische Rhön Die Verlegung von unterirdischen Leitungen ist gem. 56 b Abs. 2 Nr. 2 ThürNatG erlaubnispflichtig. Die Trasse quert im TSK 97 auf einer Länge von ca m im Geltungsbereich des LSG Die Querung verläuft fast ausschließlich im Wald - LSG-Novellierung Thüringer Wald : Das geplante Gebiet wird auf einer Länge von ca m gequert (Offenland). Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass die Wertigkeit dieser Bereiche erhalten bleibt - LSG Thüringer Wald Die Verlegung von unterirdischen Leitungen ist gem. 56 b Abs. 2 Nr. 2 erlaubnispflichtig. Die Umwandlung von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist gem. 56 b ThürNatG verboten. Lediglich kleinere Bereiche des TKS betreffen den Geltungsbereich des LSG. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass der Geltungsbereich des LSG von der Trasse nicht geschnitten wird. TKS 99 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) Naturschutzfachliche Belange - LSG Thüringische Rhön Die Verlegung von unterirdischen Leitungen ist gem. 56 b Abs. 2 Nr. 2 ThürNatG erlaubnispflichtig. Die Trasse quert im TSK 99 auf einer Länge von ca m den Geltungsbereich des LSG Die Querung verläuft fast ausschließlich im Wald.

37 7 Die Umwandlung von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist gem. 56 b ThürNatG verboten. TKS 108 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) Naturschutzfachliche Belange - Querung des Grenzstreifens im Bereich der Landesgrenze Thüringen/Bayern. Der Grenzstreifen soll gemäß 24 Abs. 1 BNatSchG als Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen ausgewiesen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände fallen. Aufgrund der geplanten Abgrenzung scheint eine Umgehung innerhalb des dargestellten Trassenkorridors nicht möglich. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass geplante Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. - FFH-Gebiet: DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen wird 3 x gequert Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - EU Vogelschutzgebiet: DE Thüringische Rhön Muss auf einer Länge von mindestens m gequert werden. Querung mehrerer Waldbereiche bzw. Gehölzstreifen nicht zu vermeiden Waldarten als Erhaltungsziel: ja Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - Zone III des BR Rhön Die Trasse quert auf einer Gesamtlänge von ca. 12 km den Geltungsbereich der Zone III des BR Rhön. In denjenigen Bereichen, in denen dauerhafte Veränderungen des Landschaftscharakters durch die Trasse zu erwarten sind, ist das Verbot des 4 Abs. 1 Nr. 5 der VO zum BR Rhön vom 13. April 2006 (Verbot, den Landschaftscharakter zu verändern) einschlägig. Gem. aktuellem Entwurf zur Änderung der Verordnung zum BR Rhön fallen gem. 3 Abs. 1 Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände. - LSG Thüringische Rhön : Die Verlegung von unterirdischen Leitungen ist gem. 56 b Abs. 2 Nr. 2 ThürNatG erlaubnispflichtig. Die Trasse quert im TSK 108 auf einer Länge von ca. 14,3 km den Geltungsbereich des LSG. Die Querung verläuft überwiegend im Offenland, z. T. in strukturreichem Gebiet (Wald, Feldgehölze, Offenland) Die Umwandlung von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist gem. 56 b ThürNatG verboten. - EU Vogelschutzgebiet: DE Thüringische Rhön liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - FFH-Gebiete:

38 8 DE Geba-Triften-Diesburg DE Krücke-Oberwald-Wunschberg DE Hohe Rhön liegen im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - EU Vogelschutzgebiet: DE Thüringische Rhön liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. TKS 100 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) Naturschutzfachliche Belange - FFH-Gebiet: DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen wird gequert Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - LSG Thüringische Rhön Die Verlegung von unterirdischen Leitungen ist gem. 56 b Abs. 2 Nr. 2 ThürNatG erlaubnispflichtig. Die Trasse quert im TSK 100 auf einer Länge von ca m den Geltungsbereich des LSG. Die Querung verläuft zu ca. 50% im Wald. Die Umwandlung von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist gem. 56 b ThürNatG verboten. TKS 101 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) Naturschutzfachliche Belange - FFH-Gebiet:DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen wird 1-2x gequert Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - LSG Thüringische Rhön : Die Verlegung von unterirdischen Leitungen ist gem. 56 b Abs. 2 Nr. 2 ThürNatG erlaubnispflichtig. Die Trasse quert im TSK 101 auf einer Länge von ca m den Geltungsbereich des LSG. Die Querung verläuft in sehr strukturreichem Gebiet (Wald, Feldgehölze, Offenland). Die Umwandlung von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist gem. 56 b ThürNatG verboten.

39 9 TKS 109 (Planungsregion Südwestthüringen: LK Schmalkalden-Meiningen) Naturschutzfachliche Belange - FFH-Gebiet: DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen muss 3 x gequert werden, rel. schmal (< 50 m) Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. - Zone III des BR Rhön: Die Trasse quert auf einer Gesamtlänge von ca. 2,5 km den Geltungsbereich der Zone III des BR Rhön. In denjenigen Bereichen, in denen dauerhafte Veränderungen des Landschaftscharakters durch die Trasse zu erwarten sind, ist das Verbot des 4 Abs. 1 Nr. 5 der VO zum BR Rhön vom 13. April 2006 (Verbot, den Landschaftscharakter zu verändern) einschlägig. Gem. aktuellem Entwurf zur Änderung der Verordnung zum BR Rhön fallen gem. 3 Abs. 1 Leitungsverlegungen unter die Verbotstatbestände. - LSG Thüringische Rhön : Die Verlegung von unterirdischen Leitungen ist gem. 56 b Abs. 2 Nr. 2 Thür- NatG erlaubnispflichtig. Die Trasse quert im TSK 109 auf einer Länge von ca. 6,5 km den Geltungsbereich des LSG. Die Querung verläuft überwiegend im Offenland, z. T. in strukturreichem Gebiet (Wald, Feldgehölze, Offenland) Die Umwandlung von Wald im Sinne des Waldgesetzes ist gem. 56 b Thür- NatG verboten. - EU Vogelschutzgebiet: DE Thüringische Rhön liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - FFH-Gebiet: DE Geba-Triften-Diesburg liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - EU-Vogelschutzgebiet DE Herpfer Wald Berkeser Wald Stillberg liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. - FFH-Gebiet: DE Herpfer Wald Berkeser Wald Stillberg liegt im Trassenkorridor Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind gemäß 33 Abs. 1 BNatSchG verboten. Im weiteren Planungsprozess ist vom Vorhabenträger aufzuzeigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen

40 Anlage 4 TKS 74 Startpunkt: Witzenhausen, ca. 0,3 km östlich Thüringen Endpunkt: Weidenhausen, ca. 0,5 km westlich Segmentlänge: ca. 21,5 km Geologie/Rohstoffgeologie keine Anmerkungen Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung keine Anmerkungen TKS 77 Startpunkt: Weidenhausen, ca. 0,5 km westlich Thüringen Endpunkt: Unterellen, ca. 0,6 km südöstlich Segmentlänge: ca. 40,2 km Geologie/Rohstoffgeologie Die in den übergebenen Unterlagen dargestellten Trassenkorridore berühren bzw. queren die in der beigefügten Tabelle enthaltenen, rechtlich zur Rohstoffgewinnung genehmigten Felder bzw. die in den Regionalplänen Nord- und Südwestthüringen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe dienen der Rohstoffgewinnung (kurz- bis mittelfristige Rohstoffsicherung) und der langfristigen Rohstoffsicherung. RP N: Regionalplan Nordthüringen; RP SW: Regionalplan Südwestthüringen VR: Vorranggebiet Rohstoffe; VB: Vorbehaltsgebiet Rohstoffe Vorschlag TKS Alternativ TKS TK 25 Lage Name, Gewinnungsrecht Ausweisung im Regionalplan als 77, unterirdisch, östlich Wildeck Speichergestein Gerstungen, bergrechtlich genehmigt RP SW: Nur textlich Tab. 1: Trassenkorridore, Genehmigungen zur Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mineralische Rohstoffe standortgebunden, z. T. nur begrenzt vorhanden und (in menschlichen Zeiträumen) nicht vermehrbar sind, soll deren Verfügbarkeit erhalten bleiben und darf nicht beeinträchtigt werden. Das seit 2014 geltende Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) enthält dazu im Kapitel 6.3 Rohstoffe folgende Leitvorstellungen: 2. Die bedarfsgerechte Versorgung der thüringischen Wirtschaft mit Steine- und Erden-Rohstoffen, Industriemineralen und Energierohstoffen und der aus Thüringen zu erbringende angemessene Beitrag zur Rohstoffversorgung in Deutschland soll durch die Erhaltung der Verfügbarkeit der vorhandenen Rohstoffpotenziale nachhaltig gestaltet werden. Seite 1 von 13

41 3. Mineralische Rohstoffpotenziale sollen sowohl mittelfristig für eine bedarfsgerechte und möglichst verbrauchernahe Rohstoffgewinnung zur Verfügung stehen als auch langfristig für eine nachhaltige Rohstoffversorgung zukünftiger Generationen gesichert werden. Diese Vorgaben sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Auskünfte über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung können die Geschäftsstellen der Regionalen Planungsgemeinschaft Nord- und Südwestthüringen im Thüringer Landesverwaltungsamt erteilen. Außerdem sind noch folgende Behörden zu evtl. vorliegenden Anträgen bzw. erteilten Genehmigungen für die Gewinnung von Steine- und Erden-Rohstoffen im Planungsgebiet zu befragen (s. auch Merkblatt des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Angleichung des Bergrechts entsprechend dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom BGBl. I, Nr. 22, S. 602): - das Landesbergamt Gera, zuständig auch für unterirdische Hohlräume, Halden, Restlöcher, Baubeschränkungsgebiete; - das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde für Abbauvorhaben, die die Herstellung bzw. den Ausbau eines Gewässers zur Folge haben und als obere Immissionsschutzbehörde für Steinbrüche, in denen mit Sprengstoff gearbeitet wird; - die Landratsämter der Landkreise, durch die die Trasse führen wird, als untere Bauaufsichtsbehörden für sonstige Abbauhandlungen oder Abgrabungen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Werratal von Landesgrenze bis Sallmannshausen Querung des Creuzburger Grabens mit oberflächennahem Zechstein; einzelne Senken und Erdfälle bekannt Gefährdungsklasse B-b-I-2 (weit fortgeschrittene Subrosion; Erdfälle und Senkungen sind möglich, kommen aber selten vor; weiträumige geringfügige und lang andauernde Senkungen möglich). TKS 78 Startpunkt: Rollshausen, ca. 0,3 km östlich Thüringen Endpunkt: Ammern, ca. 1,3 km östlich Segmentlänge: ca. 53,7 km Geologie/Rohstoffgeologie Die Trassenvorschläge queren verschiedene rohstoffhöffige Flächen (n. Karte der oberflächennahen Rohstoffe im M 1 : , TLUG). Innerhalb dieser rohstoffhöffigen Flächen können die genannten Rohstoffe nach Menge und Qualität wirtschaftlich nutzbar sein bzw. werden bereits genutzt. TKS Rohstoff Verwendung Verbreitung 78, 80 Kalksteine Herstellung von Schotter und Splitt Heiligenstadt, Leinefelde, Dünwald, Kallmerode Tab. 2: Trassenkorridore und rohstoffhöffige Flächen Seite 2 von 13

42 Die in den übergebenen Unterlagen dargestellten Trassenkorridore berühren bzw. queren die in Tabelle 3 enthaltenen, rechtlich zur Rohstoffgewinnung genehmigten Felder bzw. die in den Regionalplänen Nord- und Südwestthüringen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe dienen der Rohstoffgewinnung (kurz- bis mittelfristige Rohstoffsicherung) und der langfristigen Rohstoffsicherung. RP N: Regionalplan Nordthüringen; RP SW: Regionalplan Südwestthüringen VR: Vorranggebiet Rohstoffe; VB: Vorbehaltsgebiet Rohstoffe Vorschlag TKS Alternativ TKS TK 25 Lage Name, Gewinnungsrecht Ausweisung im Regionalplan als 78 (nur randliche Berührung) 4527 ca. 1,5 km südöstlich Neuendorf ca. 1,3 km nordnordöstlich Ammern (nörd lich Mühlhausen) unterirdisch, Raum nördlich Mühlhausen bis Horsmar- Eigenrode Sandstein Neuendorf baurechtlich genehmigt Kalksand Ammern, bergrechtlich genehmigt Kalisalze, Sole Mühlhausen-Nohra, bergrechtlich genehmigt - RP N: VR GK-3 Glaskalk Ammern und VB gk-1 Glaskalk Ammern RP N: Nur textlich Tab. 3: Trassenkorridore, Genehmigungen zur Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung Die Vorgaben und entsprechend der Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie bei Segment 77 sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz Eine Querung der Trinkwasserschutzzone II östlich Silberhausen (Eichsfeldkreis) ist zwingend zu vermeiden, da es sich bei der TW-Anlage um Quellen handelt, die u.a. durch oberflächennahes Grundwasser aus einem Kluft-Karstgrundwasserleiter gespeist werden und daher sehr sensibel auf physikalische und chemische Veränderungen im oberflächennahen Grundwasserbereich reagieren. Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist hier sehr gering. Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Heiligenstadt bis Birkungen im Fußbereich des Dün im Bereich Röt/Muschelkalk-Grenze viele Erdfälle und Senken Gefährdungsklasse B-b-I-3 (akutes Erdfallgebiet mit aktiver Subrosion im Röt; Erdfälle und Senkungen treten häufig auf). Abschnitt Dingelstädt bis Unstruttal im Ausstrichbereich des Oberen Muschelkalkes lokales Auftreten von Erdfällen und Senken Gefährdungsklasse B-b-I-4 (potentielles Subrosionsgebiet mit weitgehend intaktem Sulfat im Mittleren Muschelkalk; an Störungen gebundene vorauseilende Subrosion). Massenbewegungen: im Fußbereich des Dün im Grenz-bereich Röt/Muschelkalk viele fossile Großrutschungen; derzeit meist Kriechbewegungen; Reaktivierung durch Baumaßnahmen möglich. Seite 3 von 13

43 TKS 80 Startpunkt: Rollshausen, ca. 0,3 km östlich Thüringen Endpunkt: Unstruttal, ca. 1,4 km östlich Segmentlänge: ca. 48,1 km Geologie/Rohstoffgeologie Die Trassenvorschläge queren verschiedene rohstoffhöffige Flächen (n. Karte der oberflächennahen Rohstoffe im M 1 : , TLUG). Innerhalb dieser rohstoffhöffigen Flächen können die genannten Rohstoffe nach Menge und Qualität wirtschaftlich nutzbar sein bzw. werden bereits genutzt. TKS Rohstoff Verwendung Verbreitung 78, 80 Kalksteine Herstellung von Schotter und Splitt Heiligenstadt, Leinefelde, Dünwald, Kallmerode Tab. 4: Trassenkorridore und rohstoffhöffige Flächen Die in den übergebenen Unterlagen dargestellten Trassenkorridore berühren bzw. queren die in Tabelle 5 enthaltenen, rechtlich zur Rohstoffgewinnung genehmigten Felder bzw. die in den Regionalplänen Nord- und Südwestthüringen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe dienen der Rohstoffgewinnung (kurz- bis mittelfristige Rohstoffsicherung) und der langfristigen Rohstoffsicherung. RP N: Regionalplan Nordthüringen; RP SW: Regionalplan Südwestthüringen VR: Vorranggebiet Rohstoffe; VB: Vorbehaltsgebiet Rohstoffe Vorschlag Alternativ TK 25 Lage Name, TKS Gewinnungsrecht Unmittelbar nördlich Sandstein Brehme, Brehme bergrechtlich genehmigt ca.1 km südwestlich Sandstein Kirchworbis, Kirchwobis baurechtlich genehmigt unterirdisch, Kalisalze, Sole Mühlhausen-Nohra, Raum nördlich Mühlhausen bis Horsmar- bergrechtlich genehmigt Eigenrode unterirdisch, nordöstlich Ammern Kohlenwasserstoffe Mühlhausen bergrechtlich genehmigt Ausweisung im Regionalplan als RP N: VR S-5 Sand Brehme - RP N: Nur textlich RP N: Nur textlich Tab. 5: Trassenkorridore, Genehmigungen zur Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung Die Vorgaben und entsprechend der Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie bei Segment 77 sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz Die Querung der Trinkwasserschutzzonen II und III der Hasselquelle nördlich Kirchworbis (Eichsfeldkreis) ist zu vermeiden. Die Quelle wird durch z.t. oberflächennahes Grundwasser eines Karstgrundwasserleiters (hier Unterer Muschelkalk) gespeist. Schadstoffeinträge im Einzugsgebiet machen sich durch die fehlende Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung und die sehr hohen Grundwasserfließgeschwindigkeiten unmittelbar im Quellwasser bemerkbar. Seite 4 von 13

44 Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Ränder des Ohmgebirges bei Holungen und Kirchworbis an Röt/Muschelkalk-Grenze mit vielen Erdfällen und Senken Gefährdungsklasse B-b-I-3 (akutes Erdfallgebiet mit aktiver Subrosion im Röt; Erdfälle und Senkungen treten häufig auf). Fußbereich Dün bei Rüdigershagen im Bereich Röt/Muschelkalk-Grenze viele Erdfälle und Senken Gefährdungsklasse B-b-I-3 (akutes Erdfallgebiet mit aktiver Subrosion im Röt; Erdfälle und Senkungen treten häufig auf). Abschnitt Hüpstedt bis Unstruttal im Ausstrichbereich des Oberen Muschelkalkes lokales Auftreten von Erdfällen und Senken Gefährdungsklasse B-b-I-4 (potentielles Subrosionsgebiet mit weitgehend intaktem Sulfat im Mittleren Muschelkalk; an Störungen gebundene vorauseilende Subrosion). Massenbewegungen: Ränder des Ohmgebirges bei Holungen und Kirchworbis an Röt/Muschelkalk-Grenze einzelne Rutschungen im Fußbereich des Dün bei Rüdigershagen im Grenzbereich Röt/Muschelkalk viele fossile Groß-rutschungen; derzeit meist Kriech-bewegungen; Reaktivierung durch Baumaßnahmen möglich. Altbergbau: Ohmgebirge Grubenfelder Kalibergbau Bischofferode Nord und Ohmgebirge am Nordrand Dün Altkali-Bergwerk Hüpstedt (Schacht Felsenfest, Hüpstedt, Beberstedt). TKS 94 Startpunkt: Wölfershausen, ca. 0,5 km südlich Thüringen Endpunkt: Oberzella, ca. 0,1 km nördlich Segmentlänge: ca. 6,4 km Geologie/Rohstoffgeologie Keine Anmerkungen Hydrogeologie/Grundwasserschutz Keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Gefährdungsklasse B-b-II-4 (vereinzelte Erdfälle und Senkungen im Bereich von Salzuntergrund; an Störungen vorauseilende Subrosion). Massenbewegungen: keine Anmerkungen Altbergbau: Braunkohlen-Bergbau bei Oberzella-Kirstingshof TKS 95 Startpunkt: Unterellen, ca. 0,6 km südöstlich Thüringen Endpunkt: Oberzella, ca. 0,1 km nördlich Segmentlänge: ca. 17,3 km Geologie/Rohstoffgeologie Die Trassenvorschläge queren verschiedene rohstoffhöffige Flächen (n. Karte der oberflächennahen Rohstoffe im M 1: , TLUG). Innerhalb dieser rohstoffhöffigen Flächen können die genannten Rohstoffe nach Menge und Qualität wirtschaftlich nutzbar sein bzw. werden bereits genutzt. Seite 5 von 13

45 TKS Rohstoff Verwendung Verbreitung 95 Sande Schüttstoffe, Bausande bei Dorndorf Oberzella Tab. 6: Trassenkorridore und rohstoffhöffige Flächen Die in den übergebenen Unterlagen dargestellten Trassenkorridore berühren bzw. queren die in der beigefügten Tabelle enthaltenen, rechtlich zur Rohstoffgewinnung genehmigten Felder bzw. die in den Regionalplänen Nord- und Südwestthüringen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe dienen der Rohstoffgewinnung (kurz- bis mittelfristige Rohstoffsicherung) und der langfristigen Rohstoffsicherung. RP N: VR: Regionalplan Nordthüringen; RP SW: Regionalplan Südwestthüringen Vorranggebiet Rohstoffe; VB: Vorbehaltsgebiet Rohstoffe Vorschlag TKS Alternativ TKS TK 25 Lage Name, Gewinnungsrecht Ausweisung im Regionalplan als 77, unterirdisch, östlich Wildeck ca. 1,5 km nordnordöstlich Oberzella b. Philippsthal 95, ca. 1 km nordnordöstlich Oberzella b. Philippsthal 95, unterirdisch, östlich Heringen über Vacha bis nach Rossdorf Speichergestein Gerstungen, bergrechtlich genehmigt RP SW: Nur textlich - RP SW: VR S-1 Oberzella- Niederndorf Sand Oberzella baurechtlich genehmigt Kalisalze, Sole und Speichergestein Unterbreizbach, bergrechtlich genehmigt RP SW: VR S-2 Oberzella RP SW: Nur textlich (Merkers) Tab. 7: Trassenkorridore, Genehmigungen zur Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung Die Vorgaben und entsprechend der Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie bei Segment 77 sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz Keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Am Südrand der Großsubrosionssenke von Horschlitt im Bereich Auenheim- Gospenroda Zerrspalten und Senkungen Gefährdungsklasse B-b-II-3 (intensive, ungleichmäßige Senkungen am Rand von Salzspiegeln). Restlicher Abschnitt bis Oberzella Gefährdungsklasse B-b-II-4 (vereinzelte Erdfälle und Senkungen im Bereich von Salzuntergrund; an Störungen vorauseilende Subrosion). Massenbewegungen: keine Anmerkungen Altbergbau: Braunkohlen-Bergbau bei Oberzella-Kirstingshof Seite 6 von 13

46 TKS 96 Startpunkt: Oberzella, ca. 0,1 km nördlich Thüringen Endpunkt: Oepfershausen, ca. 0,9 km westlich Segmentlänge: Ca. 30,8 km Geologie/Rohstoffgeologie Die in den übergebenen Unterlagen dargestellten Trassenkorridore berühren bzw. queren die in Tabelle 8 enthaltenen, rechtlich zur Rohstoffgewinnung genehmigten Felder bzw. die in den Regionalplänen Nord- und Südwestthüringen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe dienen der Rohstoffgewinnung (kurz- bis mittelfristige Rohstoffsicherung) und der langfristigen Rohstoffsicherung. RP N: Regionalplan Nordthüringen; RP SW: Regionalplan Südwestthüringen VR: Vorranggebiet Rohstoffe; VB: Vorbehaltsgebiet Rohstoffe Vorschlag TKS Alternativ TKS TK 25 Lage 95, ca.1 km nordnordöstlich Oberzella b. Philippsthal 95, unterirdisch, östlich Heringen über Vacha bis nach Rossdorf ca. 2,5 km nördlich Dermbach Name, Gewinnungsrecht Sand Oberzella baurechtlich genehmigt Kalisalze, Sole und Speichergestein Unterbreizbach, bergrechtlich genehmigt Ausweisung im Regionalplan als RP SW: VR S-2 Oberzella RP SW: Nur textlich (Merkers) - RP SW: VR WD-1 Unteralba Tab. 8: Trassenkorridore, Genehmigungen zur Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung Die Vorgaben und entsprechend der Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie bei Segment 77 sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz Bei der planerischen Engstelle Nr südlich Urnshausen handelt es sich um ein Wasserschutzgebiet der Zonen I und II. Nach Informationen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie sowie laut Auskunft des zuständigen Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen sind die 3 Quellen seit 2001 ausgesondert. Eine zukünftige Nutzung ist nicht geplant. Insofern könnten die geplanten besonderen Maßnahmen in diesem WSG ggf. nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde entfallen. Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Vereinzelt bzw. lokal auftretende Erdfälle und Senken; teilweise wassergefüllt (besonders im Bereich der Urnshäuser Störungszone zwischen Urnshausen und Roßdorf) Gefährdungsklasse B-b-II-4 (vereinzelte Erdfälle und Senkungen im Bereich von Salzuntergrund; an Störungen vorauseilende Subrosion). Massenbewegungen: in Hanglagen an Röt/Muschelkalk-Grenze sowie im Bereich verwitterter tertiärer Tuffe (am Baier, Urnshausen bis Roßdorf, Kohlbachsmühle) vereinzelt Rutschungen; Reaktivierung durch Baumaßnahmen möglich. Altbergbau: östlich von Vacha befindet sich das Grubenfeld Nordfeld Seite 7 von 13

47 TKS 97 Startpunkt: Unterellen, ca. 0,6 km südöstlich Thüringen Endpunkt: Mehmels, ca. 1,8 km nordwestlich Segmentlänge: ca. 45,1 km Geologie/Rohstoffgeologie Die Trassenvorschläge queren verschiedene rohstoffhöffige Flächen (n. Karte der oberflächennahen Rohstoffe im M 1 : , TLUG). Innerhalb dieser rohstoffhöffigen Flächen können die genannten Rohstoffe nach Menge und Qualität wirtschaftlich nutzbar sein bzw. werden bereits genutzt. TKS Rohstoff Verwendung Verbreitung 97 Kiessande v.a. Betonzuschlagstoff, Mineralstoff im Bereich der Werra-Aue bei Herleshausen für den Straßenbau und Raum Bad Salzungen Breitungen Tab. 9: Trassenkorridore und rohstoffhöffige Flächen Die in den übergebenen Unterlagen dargestellten Trassenkorridore berühren bzw. queren die in Tabelle 10 enthaltenen, rechtlich zur Rohstoffgewinnung genehmigten Felder bzw. die in den Regionalplänen Nord- und Südwestthüringen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe dienen der Rohstoffgewinnung (kurz- bis mittelfristige Rohstoffsicherung) und der langfristigen Rohstoffsicherung. RP N: VR: Seite 8 von 13 Regionalplan Nordthüringen; RP SW: Regionalplan Südwestthüringen Vorranggebiet Rohstoffe; VB: Vorbehaltsgebiet Rohstoffe Vorschlag TKS Alternativ TKS TK 25 Lage Name, Gewinnungsrecht Ausweisung im Regionalplan als unterirdisch, nordöstlich Bad Salzungen Sole (Heilwasser) Bad Salzungen, RP SW: Nur textlich bergrechtlich genehmigt 97 (nur randliche Berührung) 5227 ca. 2,5 km nördlich Breitungen/Werra - RP SW: VB kis-10 Breitungen Dänischer Berg ca. 1 km östlich Breitungen/Werra ca. 1,7 km östlich Fambach unterirdisch, zwischen Breitungen und Wasungen Tab. 10: Trassenkorridore, Genehmigungen zur Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung - RP SW: VB kis-11 Breitungen Vogelsberg - RP SW: VR WD-2 Sandstein Fambach Erdwärme Schmalkalden, - bergrechtlich genehmigt Die Vorgaben und entsprechend der Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie bei Segment 77 sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Schwallungen bis Wasungen mit einzelne Subrosionssenken unbekannten Alters Gefährdungsklasse B-b-II-1 (geringe, gleichmäßig verlaufende Senkungen im Bereich von Salzspiegeln).

48 Abschnitt Wasungen bis Mehmels mit Senken und Karstspalten (Zerrspalten) Gefährdungsklasse B-b-II-3 (Zerrspalten und intensive, ungleichmäßige Senkungen am Rand von Salzspiegeln). Massenbewegungen: keine Anmerkungen Altbergbau: östlich Möhra Bergbaugebiet Waldfisch bis Möhra (Kupferschiefer). TKS 99 Startpunkt: Mehmels, ca. 1,8 km nordwestlich Thüringen Endpunkt: Oepfershausen, ca. 0,9 km westlich Segmentlänge: ca. 3,8 km Geologie/Rohstoffgeologie keine Anmerkungen Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Mehmels bis Wahns mit Senken und Karstspalten (Zerrspalten) Gefährdungsklasse B-b-II-3 (Zerrspalten und intensive, ungleichmäßige Senkungen am Rand von Salzspiegeln). Abschnitt Wahns bis Oepfershausen einzelne Senken Gefährdungsklasse B-b-II-1 (geringe, gleichmäßig verlaufende Senkungen im Bereich von Salzspiegeln). TKS 100 Startpunkt: Mehmels, ca. 1,8 km nordwestlich Thüringen Endpunkt: Mehmels, ca. 1,0 km südwestlich Segmentlänge: ca. 3,0 km Geologie/Rohstoffgeologie keine Anmerkungen Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Häufig Senken und Karstspalten (Zerrspalten) Gefährdungsklasse B-b-II-3 (Zerrspalten und intensive, ungleichmäßige Senkungen am Rand von Salzspiegeln). TKS 101 Startpunkt: Oepfershausen, ca. 0,9 km westlich Thüringen Endpunkt: Mehmels, ca. 1,0 km südwestlich Segmentlänge: ca. 4,5 km Geologie/Rohstoffgeologie keine Anmerkungen Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Seite 9 von 13

49 Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Oepfershausen bis Wahns einzelne Senken Gefährdungsklasse B-b-II-1 (geringe, gleichmäßig verlaufende Senkungen im Bereich von Salzspiegeln). Abschnitt Wahns bis Mehmels mit Senken und Karstspalten (Zerr-spalten) Gefährdungsklasse B-b-II-3 (Zerrspalten und intensive, ungleichmäßige Senkungen am Rand von Salzspiegeln). TKS 108 Startpunkt: Oepfershausen, ca. 0,9 km westlich Thüringen Endpunkt: Rödelmaier, ca. 0,6 km östlich Segmentlänge: ca. 46,4 km Geologie/Rohstoffgeologie Die in den übergebenen Unterlagen dargestellten Trassenkorridore berühren bzw. queren die in der beigefügten Tabelle enthaltenen, rechtlich zur Rohstoffgewinnung genehmigten Felder bzw. die in den Regionalplänen Nord- und Südwestthüringen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe dienen der Rohstoffgewinnung (kurz- bis mittelfristige Rohstoffsicherung) und der langfristigen Rohstoffsicherung. RP N: VR: Regionalplan Nordthüringen; RP SW: Regionalplan Südwestthüringen Vorranggebiet Rohstoffe; VB: Vorbehaltsgebiet Rohstoffe Vorschlag TKS Alternativ TK 25 Lage TKS ca. 3,5 km südöstlich Kaltensundheim Name, Ausweisung im Gewinnungsrecht Regionalplan als Kalkstein Gerthausen RP SW: bergrechtlich genehmigt VR K-8 Gerthausen und VB k-8 Gerthausen Tab. 11: Trassenkorridore, Genehmigungen zur Rohstoffgewinnnung und Rohstoffsicherung Die Vorgaben und entsprechend der Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie bei Segment 77 sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Oepfershausen bis Oberkatz einzelne Senken Gefährdungsklasse B-b-II- 1 (geringe, gleichmäßig verlaufende Senkungen im Bereich von Salzspiegeln). Abschnitt Oberkatz bis Melpers einzelne, teilweise wassergefüllte Erdfälle und Senken Gefährdungsklasse B-b-II-4 (vereinzelte Erdfälle und Senkungen im Bereich von Salzuntergrund; an Störungen gebundene, vorauseilende Subrosion). Massenbewegungen: In Hanglagen können besonders im Ausstrichbereich des Röt (Oberer Buntsandstein) sowie in tertiären Vulkaniten bzw. deren Verwitterungsprodukten Hangrutschungen auftreten. Seite 10 von 13

50 TKS 109 Startpunkt: Mehmels, ca. 1,0 km südwestlich Thüringen Endpunkt: Haselbach, ca. 0,3 km südwestlich Segmentlänge: ca. 13,0 km Geologie/Rohstoffgeologie keine Anmerkungen Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Mehmels bis Solz/Rippers-hausen Senken und Karstspalten (Zerrspalten) Gefährdungsklasse B-b-II-3 (Zerrspalten und intensive, ungleichmäßige Senkungen am Rand von Salzspiegeln). Abschnitt Solz bis Haselbach einzelne Erdfälle und Senken (einzelne Großerdfälle wie Träbeser Loch); teilw. Wassergefüllt Gefährdungsklasse B-b-II-4 (vereinzelte Erdfälle und Senkungen im Bereich von Salzuntergrund; an Störungen vorauseilende Subrosion). Massenbewegungen: im Abschnitt Solz bis Haselbach sind in Hanglagen an der Röt/Muschelkalk-Grenze fossile Rutschungen vorhanden; eine Reaktivierung durch Baumaßnahmen ist möglich. TKS 110 Startpunkt: Haselbach, ca. 0,3 km südwestlich Thüringen Endpunkt: Mellrichstadt, ca. 0,6 km nördlich Segmentlänge: Ca. 11,4 km Geologie/Rohstoffgeologie keine Anmerkungen Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Haselbach bis Landesgrenze einzelne Erdfälle und Senken Gefährdungsklasse B-b-II-4 (vereinzelte Erdfälle und Senkungen im Bereich von Salzuntergrund; an Störungen gebundene, vorauseilende Subrosion). TKS 111 Startpunkt: Haselbach, ca. 0,3 km südwestlich Thüringen Endpunkt: Mellrichstadt, ca. 0,6 km nördlich Segmentlänge: ca. 13,3 km Geologie/Rohstoffgeologie Die Trassenvorschläge queren verschiedene rohstoffhöffige Flächen (n. Karte der oberflächennahen Rohstoffe im M 1 : , TLUG). Innerhalb dieser rohstoffhöffigen Flächen können die genannten Rohstoffe nach Menge und Qualität wirtschaftlich nutzbar sein bzw. werden bereits genutzt. Seite 11 von 13

51 TKS Rohstoff Verwendung Verbreitung 119, 111 Kalksteine Herstellung von Schotter und Splitt südlich Kaltensundheim und westlich Meiningen Tab. 12: Trassenkorridore und rohstoffhöffige Flächen Die Vorgaben und entsprechend der Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie bei Segment 77 sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Massenbewegungen: im Abschnitt Haselbach bis zur Landesgrenze können in Hanglagen an der Röt/Muschelkalk-Grenze Rutschungen auftreten. TKS 166 Startpunkt: Ammern, ca. 1,3 km östlich Thüringen Endpunkt: Unterellen, ca. 0,6 km südöstlich Segmentlänge: ca. 58,6 km Geologie/Rohstoffgeologie Die Trassenvorschläge queren verschiedene rohstoffhöffige Flächen (n. Karte der oberflächennahen Rohstoffe im M 1 : , TLUG). Innerhalb dieser rohstoffhöffigen Flächen können die genannten Rohstoffe nach Menge und Qualität wirtschaftlich nutzbar sein bzw. werden bereits genutzt. TKS Rohstoff Verwendung Verbreitung 166 Tone Herstellung grobkeramischer Produkte, Dichtungsmaterial Altengottern/Bollstedt und zwischen Behringen Tüngeda und bei Eisenach/Stregda Tab. 13: Trassenkorridore und rohstoffhöffige Flächen Die Vorgaben und entsprechend der Erläuterungen zum Themenblock Geologie/Rohstoffgeologie bei Segment 77 sind bei der Wahl der Trassenführung unbedingt zu berücksichtigen. Hydrogeologie/Grundwasserschutz keine Anmerkungen Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Subrosion: Abschnitt Ammern/Unstruttal bis etwa 2,5 km südwestlich Bad Langensalza lokales Auftreten von Erdfällen und Senken Gefährdungsklasse B-b-I-4 (potentielles Subrosionsgebiet mit weitgehend intaktem Sulfat im Mittleren Muschelkalk sowie Sulfaten im Gipskeuper; an Störungen gebundene vorauseilende Subrosion). Abschnitt 2,5 km südwestlich Bad Langensalza bis etwa Reichenbach/Tüngeda im Hainich im des Oberen Muschelkalkes viele Erdfälle und Senken Gefährdungsklasse B-b-I-3 (akutes Erdfallgebiet mit aktiver Subrosion im Mittleren Muschelkalk; Erdfälle und Senkungen treten häufig auf). Seite 12 von 13

52 Abschnitt Wolfsbehringen bis Großenlupnitz einzelne Erdfälle und Senken im Oberen Muschelkalk Gefährdungsklasse B-b-I-4 (potentielles Subrosionsgebiet mit weitgehend intaktem Sulfat im Mittleren Muschelkalk; an Störungen gebundene vorauseilende Subrosion). Abschnitt Madelungen bis Stedtfeld Querung einer tektonischen Störungszone (Creuzburger Graben) mit Senken und Erdfällen sowie rasch wechselnden geologischen Verhältnissen Gefährdungsklasse B-b-I-4 (potentielles Subrosionsgebiet mit weitgehend intaktem Sulfat im Mittleren Muschelkalk; an Störungen gebundene vorauseilende Subrosion). Altbergbau: südlich Neuenhof Querung Altbergbaugebiet Neuenhof und Stedtfeld Seite 13 von 13

53 Anlage 5 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: Trassenkorridorsegment TKS 78 Trassenkorridorsegment TKS 78, TK 4527 WGA 7,8; festgesetztes WSG, Schutzzone II WGA 9; schutzbedürftige WGA Gewässer II. Ordnung, Kleiner Ickenbach Gewässer II. Ordnung, Nathe Gewässer II. Ordnung, Mühlgraben Gewässer II. Ordnung, Wildwinkelbach, Kuschbach Q1 H3 H4 Trassenkorridorsegment TKS 78, TK 4526/4527/4626/4627 WGA 2,3; festgesetztes WSG, Schutzzone II WGA 1; schutzbedürftiges WSG, Schutzzone II mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III RVO ÜSG, Leine und Line Gewässer I. Ordnung, Leine Gewässer II. Ordnung, Stadtberggraben WGA 14; festgesetztes WSG, Schutzzone II Gewässer II. Ordnung, Fumbach, Springborn mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Ritterbach P1 P2 H3 H4 H5 H6 H7 H8 Trassenkorridorsegment TKS 78, TK 4628 mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III WGA 16,17; festgesetztes WSG, Schutzzone II WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 1 von 13

54 Trassenkorridorsegment TKS 78, TK 4728 WGA 1; festgesetztes WSG, Schutzzone II WGA 3-6; festgesetztes WSG, Schutzzone II Gewässer II. Ordnung, Bach aus Breitenbich mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer I. Ordnung, Unstrut Gewässer II. Ordnung, Kühmstedter Bach Gewässer II. Ordnung, Flachstal RVO ÜSG, Unstrut P1 P2 H3 H4 H5 H6 Trassenkorridorsegment TKS 80 Trassenkorridorsegment TKS 80, TK 4427,4428,4528 WGA 1; schutzbedürftiges WSG mit Vorschlagscharakter, (Schutzzone III einer Quellfassung) mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Süßlochgraben, Osterholzgraben, Ehmke Gewässer II. Ordnung, Soolbach, Tränkegraben Gewässer II. Ordnung, Bode vorläufig gesichertes ÜSG, Bode P1 H3 H4 H5 Trassenkorridorsegment TKS 80, TK 4528 Gewässer II. Ordnung, Bode, Flutgraben, Ritterbach Trassenkorridorsegment TKS 80, TK 4528/4628 WGA 9; festgesetztes WSG, Schutzzone II, III (Schutzzone III einer Quellfassung) Gewässer I. Ordnung, Wipper RVO ÜSG, Wipper Gewässer II. Ordnung, Untere Lache, Röstewasser P1 H3 H4 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 2 von 13

55 Trassenkorridorsegment TKS 80, TK 4628 Gewässer II. Ordnung, Schwarzburger Laubach, Gewässer II. Ordnung, Ohne, Kuschelborn RVO ÜSG, Ohne H3 Trassenkorridorsegment TKS 80, TK 4628,4728 mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Helbe, Gewässer II. Ordnung, Tal aus Eigenrode Gewässer II. Ordnung, Flachstal H3 H4 Trassenkorridorsegment TKS 166 Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4728/4729 Gewässer II. Ordnung, Mäusebach Gewässer I. Ordnung, Unstrut RVO ÜSG, Unstrut H3 Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4829 Gewässer II. Ordnung, Felchtaer Bach, Gewässer II. Ordnung, Königsgraben Gewässer I. Ordnung, Unstrut RVO ÜSG, Unstrut Gewässer II. Ordnung, Seebach H3 H4 H5 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 3 von 13

56 Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4829 Gewässer II. Ordnung, Suthbach, Nordmar (Ortlesbach), Weberstedter Bach, Birkenseegraben, Orlbach Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4929 mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III (Schutzzone III eines Quelleinzugsgebietes) Gewässer II. Ordnung, Sumbach, Salza, Gewässer II. Ordnung, Hellerbach P1 Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4929 WGA 11; vorgeschlagenes WSG, Schutzzone I-III Gewässer II. Ordnung, Mittagswasser, Haidegraben Gewässer II. Ordnung, Espichbach, WGA 12; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Bögenbach (Annenrieth) P1 H3 H4 Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4928 Gewässer II. Ordnung, Bögenbach, Wenigenfeldgraben, Bieberbach, Aspach, Karngraben Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4928/5028 Gewässer II. Ordnung, Mater, Steinbachsgraben, Böber, Treisbach, Naustergraben WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 4 von 13

57 Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4928 WGA 10; festgesetztes WSG, Schutzzone II, III Gewässer II. Ordnung, Böber, Himmelsbach WGA 9; vorgeschlagenes WSG, Schutzzone II, III Gewässer II. Ordnung, Weihersbach, Harsbach, Erbsbach Gewässer II. Ordnung, Krummbach P1 H3 H4 Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 4927 Gewässer II. Ordnung, Etzenbach Trassenkorridorsegment TKS 166, TK 5027 Gewässer I. Ordnung, Hörsel RVO ÜSG, Hörsel Gewässer II. Ordnung, Steingraben mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Kirchbach Gewässer II. Ordnung, Heidelbach H3 H4 H5 H6 Trassenkorridorsegment TKS 74 Trassenkorridorsegment TKS 74, TK 4625 WGA 10; vorgeschlagenes WSG, Schutzzone III Gewässer I. Ordnung, Werra vorläufig gesichertes ÜSG Werra Gewässer II. Ordnung, Pfingstrasenbach Gewässer II. Ordnung, Kohlgrube, Rothsgrund H3 H4 H5 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 5 von 13

58 Trassenkorridorsegment TKS 74, TK 4725 vorgeschlagenes WSG, Schutzzone II, III (länderübergreifendes WSG) Gewässer I. Ordnung, Werra vorläufig gesichertes ÜSG Werra Gewässer II. Ordnung, Walse P1 H3 Trassenkorridorsegment TKS 77 Trassenkorridorsegment TKS 77, TK 4926/ 4927 mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III (Schutzzone III eines Quelleinzugsgebietes) Gewässer II. Ordnung, Sommerbach, Ifta Gewässer II. Ordnung, Augraben P1 Trassenkorridorsegment TKS 77, TK 4926 Gewässer I. Ordnung, Werra RVO ÜSG Werra Trassenkorridorsegment TKS 77, TK 5026 Gewässer I. Ordnung, Werra RVO ÜSG Werra Gewässer II. Ordnung, Elte, Breitenbach vorläufig gesichertes ÜSG Elte H3 H4 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 6 von 13

59 Trassenkorridorsegment TKS 95 Trassenkorridorsegment TKS 95, TK 5026/5027 vorläufig gesichertes ÜSG Elte Gewässer II. Ordnung, Elte, Gewässer II. Ordnung, Suhl, Mühlgraben Fernbreitenbach, Mühlgraben Herda, Landerswasser H3 Trassenkorridorsegment TKS 95, TK 5026/5126 Gewässer II. Ordnung, Wiesiggraben, Kleine Suhl Gewässer II. Ordnung, Schwarzer Graben Trassenkorridorsegment TKS 95, TK 5126 Gewässer II. Ordnung, Demmesbach, Heinzegraben Trassenkorridorsegment TKS 96 Trassenkorridorsegment TKS 96, TK 5126 Gewässer II. Ordnung, Demmesbach, Kohlbach Gewässer I. Ordnung, Werra RVO ÜSG Werra H3 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 7 von 13

60 Trassenkorridorsegment TKS 96, TK 5126 Gewässer II. Ordnung, Nußgraben Trassenkorridorsegment TKS 96, TK 5226 WGA 15; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Schorngraben Trassenkorridorsegment TKS 96, TK 5226 mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzonen I-III (Schutzzonen I-III des Quelleinzugsgebietes innerhalb TKS) WGA 30,31; festgesetztes WSG, Schutzzonen I, II (Schutzzone I, II eines Quelleinzugsgebietes) Gewässer II. Ordnung, Fischbach WGA 36; festgesetztes WSG, Schutzzonen I, II Gewässer II. Ordnung, Albabach, Felda DDR-Beschluss ÜSG, Albabach RVO ÜSG, Felda Q1 H3 H4 H5 Trassenkorridorsegment TKS 96, TK 5227 WGA 24-26; festgesetztes WSG, Schutzzonen I-II (Schutzzonen I, II des Quelleinzugsgebietes innerhalb TKS) Gewässer II. Ordnung, Wiesenthalbach mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Bernshäuser Kutte Gewässer II. Ordnung, Rosabach P1 H3 H4 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 8 von 13

61 Trassenkorridorsegment TKS 96, TK 5227/5327 Gewässer II. Ordnung, Birkensee Gewässer II. Ordnung, Rosabach Gewässer II. Ordnung, Schildbach Gewässer II. Ordnung, Speicher Eckardts H3 H4 Trassenkorridorsegment TKS 96, TK 5327 Gewässer II. Ordnung, Rensbach, Würmling Gewässer II. Ordnung, Brandsbach Gewässer II. Ordnung, Bach aus Oepfershausen H3 Trassenkorridorsegment TKS 97 Trassenkorridorsegment TKS 97, TK 5027 Gewässer II. Ordnung, Elte vorläufig gesichertes ÜSG Elte mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Suhl, Rommelbach Gewässer II. Ordnung, Hammelbach, Eichbach, Hahngrund mehrere WGA; festgesetztes WSG, Schutzzone III H3 H4 H5 H6 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 9 von 13

62 Trassenkorridorsegment TKS 97, TK 5127 Gewässer II. Ordnung, Suhl, Wildgrund, Grenzgraben Gewässer II. Ordnung Gewässer II. Ordnung, Salzbach Gewässer II. Ordnung Gewässer II. Ordnung, Fischgraben Gewässer II. Ordnung, Michelsteich Gewässer II. Ordnung, Fischgraben, Heimersbach Gewässer II. Ordnung, Schweina vorläufig gesichertes ÜSG, Schweina H3 H4 H5 H6 H7 H8 H9 Trassenkorridorsegment TKS 97, TK 5227/5228 Gewässer II. Ordnung, Stephansteich Gewässer II. Ordnung, Grumbach mehrere WGA; schutzbedürftiges WSG, Schutzzone III Gewässer II. Ordnung, Farnbach H3 H4 Trassenkorridorsegment TKS 97, TK 5228 Gewässer II. Ordnung, Mühlgraben, Truse Gewässer II. Ordnung, Fambach Trassenkorridorsegment TKS 97, TK 5228/5328 Gewässer II. Ordnung, Schmalkalde RVO ÜSG, Schmalkalde Gewässer II. Ordnung, Möckersbach Gewässer II. Ordnung, Körnebach H3 H4 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 10 von 13

63 Trassenkorridorsegment TKS 97, TK 5328 Gewässer I. Ordnung, Werra RVO ÜSG, Werra Gewässer II. Ordnung, Schildbach (Schwarzbach) DDR-Beschluss ÜSG, Schildbach (Schwarzbach) Gewässer II. Ordnung, Bonndorfer Wasser H3 H4 H5 Trassenkorridorsegment TKS 99 Trassenkorridorsegment TKS 99, TK 5327 Gewässer II. Ordnung, Bach aus Oepfershausen Trassenkorridorsegment TKS 108 Trassenkorridorsegment TKS 108, TK 5327 WGA 13; schutzbedürftiges WSG, Schutzzone III (Schutzzone III des Quelleinzugsgebietes innerhalb TKS) WGA 22; festgesetztes WSG, Schutzzonen I-III WGA 23; festgesetztes/ schutzbedürftiges WSG, Schutzzonen I-III (Schutzzonen I-III des Quelleinzugsgebietes innerhalb TKS) Gewässer II. Ordnung, Bach aus Oepfershausen Gewässer II. Ordnung, Roßbach Gewässer II. Ordnung Gewässer II. Ordnung, Katz P1 P2 P3 H3 H4 Trassenkorridorsegment TKS 108, TK 5427 Gewässer II. Ordnung, Bach aus Aschenhausen DDR-Beschluss ÜSG, Bach aus Aschenhausen Gewässer II. Ordnung, Herpf DDR-Beschluss ÜSG, Herpf H3 H4 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 11 von 13

64 Trassenkorridorsegment TKS 108, TK 5426 Gewässer II. Ordnung, Herpf Gewässer II. Ordnung, Streu Trassenkorridorsegment TKS 100 Trassenkorridorsegment TKS 100, TK 5327 Gewässer II. Ordnung, Bach aus Mehmels Gewässer II. Ordnung, Katz Gewässer II. Ordnung, Solzbach H3 Trassenkorridorsegment TKS 101 Trassenkorridorsegment TKS 101, TK 5327 WGA 13; festgesetztes/ schutzbedürftiges WSG, Schutzzonen I-III (Schutzzonen I-III des Quelleinzugsgebietes innerhalb TKS) Gewässer II. Ordnung, Bach aus Oepfershausen Gewässer II. Ordnung, Roßbach Gewässer II. Ordnung, Katz Gewässer II. Ordnung, Borbach Gewässer II. Ordnung, Steinbach P1 H3 H4 H5 Trassenkorridorsegment TKS 109 Trassenkorridorsegment TKS 109, TK 5327 Gewässer II. Ordnung, Steinbach Gewässer II. Ordnung, Leimbach Gewässer II. Ordnung, Solzbach H3 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 12 von 13

65 Trassenkorridorsegment TKS 109, TK 5427 Gewässer II. Ordnung, Bach aus Stepfershausen Gewässer II. Ordnung Gewässer II. Ordnung, Herpf DDR-Beschluss ÜSG, Herpf Gewässer II. Ordnung, Grenzgraben Gewässer II. Ordnung, Gleimershauser Bach Gewässer II. Ordnung, Haselbach H3 H4 H5 H6 H7 Trassenkorridorsegment TKS 110 Trassenkorridorsegment TKS 110, TK 5427 WGA 17,18; festgesetztes WSG, Schutzzonen I-III Gewässer II. Ordnung, Haselbach Gewässer II. Ordnung, Sülze P1 Trassenkorridorsegment TKS 111 Trassenkorridorsegment TKS 111, TK 5427/5428 WGA 17,18; festgesetztes WSG, Schutzzonen I-III Gewässer II. Ordnung, Haselbach Gewässer II. Ordnung, Sülze Gewässer II. Ordnung, Bach aus Henneberg P1 H3 Trassenkorridorsegment TKS 111, TK 5528 WGA 6,7; festgesetztes WSG, Schutzzone II Gewässer II. Ordnung, Fallbach Gewässer II. Ordnung, Mahlbach (Grüne) P1 WGA Wassergewinnungsanlage WSG Wasserschutzgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet RVO - Rechtsverordnung Seite 13 von 13

66 Anlage 6 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 1 von 32

67 B B A B B Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: Legende Fließgewässer 1.Ordnung (TLUG) Fließgewässer 2. Ordnung (TLUG) DDR-Beschluss festgestellt durch RVO vorläufig gesichert durch RVO Trassenkorridore Varianten Stand: Feb2017 Wassergewinnungsanlage mit WGA-Nr. schutzbedürftige Trinkwassergewinnungsgebiete %U %U Lage WGA mit festgesetztem WSG Lage WGA mit vorgeschlagenem WSG Schutzzone I Schutzzone II, IIA, IIB, IIC %U Lage WGA mit schutzbedürftigen Einzugsgebiet Wasserschutzgebiet, Zone I festgesetzt I, Fläche>30x30m Schutzzone III, IIIA, IIIB, IIIC schutzbedürftig Zone I, symbolisch schutzbedürftig Zone II, symbolisch vorgeschlagen I, Fläche>30x30m festgesetzt I, symbolische Darstellung Wasserschutzgebiet, Zone II, IIA, IIB, IIC festgesetzt II A A festgesetzt IIA B B festgesetzt IIB C C C C festgesetzt IIC vorgeschlagen II vorgeschlagen IIA B B B vorgeschlagen IIB C C C C vorgeschlagen IIC festgesetzt Zone II, symbolische Darstellung Wasserschutzgebiet, Zone III, IIIA festgesetzt III B B B festgesetzt IIIA vorgeschlagen III A A A vorgeschlagen IIIA Wasserschutzgebiet, Zone IIIB, IIIC B B B festgesetzt IIIB C C C C festgesetzt IIIC B B B vorgeschlagen IIIB C C C C vorgeschlagen IIIC Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 2 von 32

68 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 78, TK 4527 TKS 78, TK 4527 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 3 von 32

69 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 78, TK 4527 H3 H4 Q1 P2 P1 TKS 78, TK 4526/4527/4626/4627, H3 H4 H6 H5 H7 H8 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 4 von 32

70 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 78, TK 4628 TKS 78, TK 4728 H3 H4 P1 P2 H5 H6 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 5 von 32

71 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 80, TK 4427/4428/4528 P1 H3 H4, H5 TKS 80, TK 4528 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 6 von 32

72 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 80, TK 4528/4628 P1 H4, H3 TKS 80, TK 4628 H3 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 7 von 32

73 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 80, TK 4628/4728 H3 H4 TKS 166, TK 4728/4729, H3 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 8 von 32

74 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 166; TK 4829 H3, H4 H5 TKS 166, TK 4829 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 9 von 32

75 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 166, TK 4929 P1 TKS 166, TK 4929 P1 H4 H3 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 10 von 32

76 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 166, TK 4928 TKS 166, TK 4928/5028 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 11 von 32

77 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 166, TK 4928 H4 H3 P1 TKS 166, TK 4927 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 12 von 32

78 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 166, TK 5027 H3, H5 H4 H6 TKS 74, TK 4625, H3 H4 H5 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 13 von 32

79 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 74, TK 4725, H3 P1 TKS 77, TK 4926/4927 P1 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 14 von 32

80 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 77, TK 4926, TKS 77, TK 5026, H3 H4 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 15 von 32

81 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 95, TK 5026/5027, H3 TKS 95, TK 5026/5126 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 16 von 32

82 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 95, TK 5126 TKS 96, TK 5126, H3 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 17 von 32

83 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 96, TK 5126 TKS 96, TK 5226 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 18 von 32

84 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 96, TK 5226 Q1 TKS 96, TK 5226 H4 H3 H5 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 19 von 32

85 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 96, TK 5227 P1 H3 H4 TKS 96, TK 5227/ 5327 H3 H4 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 20 von 32

86 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 96, TK 5327 H3 TKS 97, TK 5027, Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 21 von 32

87 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 97, TK 5027 H4 H6 H5 TKS 97, TK 5127 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 22 von 32

88 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 97, TK 5127 H3 H4 H5 TKS 97, TK 5127 H6 H7 H8, H9 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 23 von 32

89 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 97, TK 5227/5228 H3 H4 TKS 97, TK 5228 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 24 von 32

90 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 97, TK 5228/5328, H3 H4 TKS 97; TK 5328, H5 H3, H4 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 25 von 32

91 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 99, TK 5327 TKS 108, TK 5327 P1 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 26 von 32

92 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 108, TK 5327 H3 P2 H4 P3 TKS 108, TK 5427, H3, H4 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 27 von 32

93 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 108, TK 5426 TKS 100, TK 5327 H3 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 28 von 32

94 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 101, TK 5327 P1 H3 H4 H5 TKS 109, TK 5327 H3 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 29 von 32

95 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 109, TK 5427 H3, H4 H5 TKS 109, TK 5427 H6 H7 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 30 von 32

96 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 110,TK 5427 P1 TKS 111, TK 5427/5428 P1 H3 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 31 von 32

97 Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 440 Südlink Trassenvarianten, Belange Wasserwirtschaft Stand: TKS 111, TK 5528 P1 TKS 111, TK 5528 Q-; P- Engstelle; H-r Hinweis Seite 32 von 32

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