Staatlich geförderte private Vorsorge

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1 ... Inhalt : 1. Basis-Rente 1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.2 Allianz BasisRenten Allianz BasisRente Klassik ohne Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVR1) Allianz BasisRente Klassik mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVR2/BVRS2) Allianz BasisRente Perspektive mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVRSKU2) Allianz BasisRente KomfortDynamik (BVRFKU1U.GD) Allianz BasisRente IndexSelect BVRIU Allianz BasisRenten Invest/Invest alpha-balance (BVRF1(GD)) Allianz BasisRente StartUp Klassik/Invest 1.3 Allianz PrivatRenten Allianz BasisSofortRente Klassik gegen Einmalbeitrag (BVR3/BVR4) 1.4 Allianz BeitragsrückgewährPolicen (BS0/BSF0/BS0AEB) 2. Riester-Rente 2.1 Gesetzliche Grundlagen 2.2 Begünstigte Altersvorsorgeprodukte AAA / BG Seite 1 / 112

2 Basis-Rente Allianz BasisRenten (I) ZukunftsRenten aufgeschobene lebenslange Rente BasisRente Klassik BasisRente Perspektive BasisRente KomfortDynamik BasisRente IndexSelect BasisRente Invest/ Invest alpha Balance BasisRente StartUp Invest BasisRente StartUp Klassik BVR1 BVR2 BVRS2 BVR12 BVR22 BVRS22 Hinterbliebenenvorsorge und/ oder Witwenrente Waisenrente Rente aus vorhandenem Kapital bei Tod Rente aus vorhandenem Kapital bei Tod Rente aus vorhandenem Policenwert bei Tod Rente aus vorhandenem Policenwert bei Tod Rente aus vorhandenem Policenwert bei Tod Rente aus vorhandenem Policenwert bei Tod Rente aus vorhandenem Kapital bei Tod BU- Berufsunfähigkeitsrente obligatorisch evita LV Modul AAA / BG Seite 2 / 112

3 ... Allianz BasisRenten (II) SofortRenten lebenslange Rente BasisRente Klassik BVR3 BVR4 Hinterbliebenenvorsorge Witwenrente evita LV Modul AAA / BG Seite 3 / 112

4 Gesetzliche Grundlagen Einleitung Seit dem besteht die Möglichkeit in bisher nicht da gewesenem Umfang aus unversteuertem Einkommen sowohl für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge als auch für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Die Beiträge für diese steuerlich geförderte können im Rahmen der Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dadurch erhalten weite Teile der Bevölkerung die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen für ihr Alter vorzusorgen, da die Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Es werden sowohl die Altersvorsorge als auch die eingeschlossenen Risikobausteine steuerlich gefördert. Die Basis-Renten haben innerhalb des Allianz -Konzepts die Aufgabe, durch Kapitalansammlung die Deckungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen und durch Rentenzahlung im Erlebensfall der versicherten Person im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu sichern.? Unter welchen Voraussetzungen sind die Beiträge in eine Basisvorsorge als Sonderausgaben abzugsfähig? AAA / BG Seite 4 / 112

5 ...! Unter welchen Voraussetzungen sind die Beiträge in eine Basisvorsorge als Sonderausgaben abzugsfähig? Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung Beiträge in eine Basis-Rente sind seit 2010 nur noch dann als Sonderausgaben absetzbar, wenn sie in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag fließen. In diesem Zusammenhang muss die Allianz Lebensversicherungs-AG die geleisteten Beiträge an die Zulagenstelle melden. Beiträge in eine Basisvorsorge sind unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig: Alle Leistungen dürfen nur als Renten ausgezahlt werden (die Altersrente darf erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden und ist wie die Hinterbliebenenrente eine lebenslange Rente). Leistungen an Hinterbliebene sind nur für Ehepartner und Kinder (maximal bis zum 25. Lebensjahr) möglich. Hat das Kind das 17. Lebensjahr vor Zahlung der ersten Rente aus Todesfallleistung bzw. Kapital bei Tod noch nicht vollendet, so kann das Kind beantragen, dass eine (entsprechend höhere) Rente nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. die vertragliche Leistungsdauer der BU-Rente darf frühestens mit dem natürlichen Endalter 62 der versicherten Person enden. Eine abgekürzte Versicherungsdauer ist weiterhin möglich. Weiterhin ist für diese Verträge bei Erreichen des vereinbarten Rentenbeginnalters kein Aufschub der Altersrente möglich, wenn die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt berufsunfähig ist. Der Beitrag für die Altersvorsorge muss mehr als 50% des Zahlbeitrags ausmachen. Dabei gilt diese 50%-Regel gemäß Zahlungsweise für jeden einzelnen Beitrag. Auch nach technischen Änderungen, wie z.b. Beitragsfreistellung oder Zuwachs muss diese Regel eingehalten werden. Die Zahlbeiträge (die Beiträge nach Verrechnung der Beteiligung an den Überschüssen) zur Berufsunfähigkeitsvorsorge werden bei der Feststellung des gesamten Beitrags herangezogen. Ferner gilt der Zahlbeitrag für den Teil der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, mit dem die Altersvorsorge beitragsfrei weiter aufgebaut wird, als Teil des Beitrags für die Altersvorsorge. AAA / BG Seite 5 / 112

6 ... Die steuerliche Behandlung der Beiträge Die steuerliche Behandlung der Beiträge Die Aufwendungen für die private Basisvorsorge können ab 2025 bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) (Doppelte Summe für zusammenveranlagte Ehepartner) in vollem Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden. D.h. die Beiträge für die Basisvorsorge sind einkommensteuerfrei und mindern somit das zu versteuernde Einkommen begann eine Übergangszeit zur Anhebung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Basisvorsorge, die 2025 endet. Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung wurde bei EUR für Ledige und EUR für zusammenveranlagte Ehepartner festgelegt. Die steuerliche Abziehbarkeit von Beitragsaufwendungen wurde auf 60% der Aufwendungen festgelegt (2005 betrug der maximal steuerlich abzugsfähige Beitrag zu einer Basisvorsorge also EUR, bzw EUR). Die steuerliche Abziehbarkeit sollte jährlich um 2% erhöht werden, bis zur vollständigen Berücksichtigung von EUR/ EUR als Sonderausgaben im Jahr Dieser Prozentsatz gilt auch für die Ermittlung der steuerlichen Wirksamkeit (Sonderausgabenabzug) im Verhältnis zur gesamten Beitragszahlung wurde der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung im Rahmen des Zollkodexanpassungsgesetzes dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Damit können im Jahr 2015 maximal EUR/ EUR als Beitrag für eine Basisrente von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeberund Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von EUR in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch und prüft, ob für Beiträge in die Basisversorgung der Sonderausgabenabzug nach altem Recht (bis ), nach neuem Recht (ab ) oder nach modifiziertem neuen Recht (ab ) günstiger ist. AAA / BG Seite 6 / 112

7 ... Zu der steuerlichen Behandlung der Beiträge siehe auch: Steuer M08/5-V010 ff.? Wie werden die Rentenleistungen steuerlich behandelt? AAA / BG Seite 7 / 112

8 ...! Wie werden die Rentenleistungen steuerlich behandelt? Die steuerliche Behandlung der Rente Die zu versteuernde Rente ist abhängig von dem Jahr des Rentenbeginns. Im Jahr 2014 ist die Rente aus der Basisvorsorge zu 68% steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil neu beginnender Renten steigt bis auf 100% im Jahr Zu der steuerlichen Behandlung der Leistungen siehe auch: Steuer Modul 06 M06/2-V090 ff. Hartz IV- und Insolvenzsicherheit AAA / BG Seite 8 / 112

9 ... Pfändungsschutz Insolvenzschutz Hartz IV-Sicherheit Basisrente Pfändungsschutz Ansparphase Insolvenzschutz Ansparphase Hartz IV-Sicherheit (bis zum 65. Lebensjahr ALG II) Ansparphase Leistungsphase Leistungsphase Leistungsphase (+) (+) (+) (+) (+) (-) Zumindest i.h.v. 851c Abs. 2 ZPO Innerhalb der Pfändungsfreigrenzen Zumindest i.h.v. 851c Abs. 2 ZPO Innerhalb der Pfändungsfreigrenzen Nicht verwertbar Anrechenbar auf die Grundsicherung AUCH Selbstständige AUCH Selbstständige AUCH Selbstständige AUCH Selbstständige AUCH Selbstständige evita LV Modul Allianz BasisRenten AAA / BG Seite 9 / 112

10 Allianz BasisRente Klassik ohne Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVR1) Zielgruppe des BVR1 Allianz BasisRente Klassik ohne Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVR1) (I) Zielgruppe Personen, die ausschließlich Interesse an einer Altersversorgung für sich selbst haben Selbstständige, die mit der BasisRente die Möglichkeit erhalten, eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge aufzubauen Ältere Kunden, die von einem günstigen Verhältnis zwischen steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge und der Besteuerung der Rentenzahlung profitieren Kunden, die neben dem Aufbau der Altersvorsorge zusätzlichen Bedarf an staatlich begünstigter Risikoabsicherung (nur Invalidenabsicherung) haben evita LV Modul Phasen der Rentenvorsorge Eine Rentenvorsorge lässt sich in zwei Phasen unterteilen: die Aufschubdauer und die Rentenzahlungsdauer AAA / BG Seite 10 / 112

11 ... Während der Aufschubdauer erfolgt der Kapitalaufbau für die spätere Altersrente. Zusätzliche Risiken wie Hinterbliebenenrente für den zum Todesfallzeitpunkt mit den Versicherungsnehmer in gültiger Ehe lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft (nachfolgend: Lebenspartner), Waisenrente für ein oder mehrere Kinder für welche die versicherte Person Kindergeld oder einen Freibetrag erhält, sowie Berufsunfähigkeitsvorsorge können in dieser Phase durch separate Bausteine abgesichert werden. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten: Die Bausteine für die Hinterbliebenenvorsorge (WRA, WRR und HR) können nur bei Antragsstellung vereinbart werden. Ein nachträglicher Einschluss ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. Mitversicherte Person kann nur der bei Abschluss vorhandene Ehepartner sein. Eine Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn darf höchstens 100% der garantierten Altersrente betragen. Eine Hinterbliebenenrente ab Rentenbeginn ist in maximal gleicher Höhe möglich, jedoch nur dann, wenn sie in einer Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn mit vereinbart wird. Eine Waisenrente kann pro Kind in Höhe von 20% der garantierten Altersrente eingeschlossen werden. Für den Einschluss einer kollektiven Waisenrente muss keine Hinterbliebenenrente mitversichert sein. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge kann grundsätzlich unter den generellen Bedingungen und Varianten gemäß evita LV Modul 05 mit eingeschlossen werden. Bei dem Einschluß von Risikobausteinen ist jedoch besonders darauf zu achten, dass der Beitrag für die Altersabsicherung mehr als 50% beträgt! Tod in der Aufschubdauer Beim Tod der versicherten Person während der Aufschubdauer wird der BVR1 fällig. keine Leistung aus Erleben des Rentenbeginns AAA / BG Seite 11 / 112

12 ... Erreicht der Kunde den Beginn der Rentenzahlung, wird ihm monatlich lebenslang mindestens die vereinbarte Garantierente vorschüssig gezahlt. Todesfall nach Rentenbeginn Verstirbt der Kunde nach dem Rentenbeginn, wird, wenn vor Rentenbeginn vereinbart, eine Todesfallleistung ab Rentenbeginn in Höhe der x-fachen jährlichen Garantierente zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten oder das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten geleistet. Die Leistung erfolgt jeweils als lebenslange Rente aus dem vorhandenen Kapital an einen Versorgungsberechtigten (lebenslange Rente nur an Ehegatten/Lebenspartner; bei Kindern temporäre Rente bis Alter 25) oder es erfolgt wahlweise keine Leistung. Kapitalwahloption bei Vertragsabschluss Gemäß den Anforderungen des Alterseinkünftegesetzes ist die Allianz BasisRente Klassik nicht kapitalisierbar. Eine Kapitalwahloption kann deshalb nicht vereinbart werden. Formen der Beitragszahlung Unsere Kunden haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Beitragszahlungsarten: Der Baustein BVR1 kann grundsätzlich gegen durchlaufende Beitragszahlung, abgekürzte Beitragszahlungsdauer und Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Der Kunde kann immer Zuzahlungen bis zum Höchstbetrag leisten. Bei der abgekürzten Beitragszahlungsdauer kann der Kunde frei entscheiden, über welchen Zeitraum er seine Beiträge zahlen möchte, da für eine steuerlich begünstigte Kapitalauszahlung am Ende der Aufschubdauer keine Mindest-Beitragszahlungsdauer nötig ist. AAA / BG Seite 12 / 112

13 ... Zuwachs Zuwachs Zuwachs ist möglich, jedoch sind die Beitragssteigerungen auf den Höchstbetrag (Sonderausgabenabzug; Höchstbetrag 2015: EUR bzw EUR) begrenzt. Bei einer Allianz BasisRente mit Berufsunfähigkeitsvorsorge kann alternativ der bausteinbezogene Zuwachs angeboten werden. Der bausteinbezogene Zuwachs bewirkt, dass sich der Gesamtbeitrag, der Beitrag für den Grundbaustein (einschließlich des Bausteins Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) und der Beitrag für den Baustein Berufsunfähigkeitsrente um jeweils denselben Prozentsatz erhöhen. Ist zum Beispiel für BVR1BR ein Zuwachs von 5% p.a. vereinbart, heißt das: Der Beitrag für BVR1B erhöht sich jährlich um 5%. Der Beitrag für R erhöht sich jährlich um 5%. Aus diesen Zuwachsscheiben werden jeweils die neuen Leistungen berechnet. Für die Zuwachserhöhung der BU-Rente besteht keine Abhängigkeit vom BVR1, also insbesondere keine Bedingung, dass das Verhältnis aus BUZ-Rente und Beitragssumme für den BVRF1 auch auf den Zuwachsscheiben eingehalten werden muss. Im Vergleich zum bisherigen Zuwachs fließen mehr Beitragsteile in die Berufsunfähigkeitsvorsorge, was zu einer erhöhten Berufsunfähigkeitsrente führt. Damit verbunden reduziert sich jedoch das prognostizierte Gesamtkapital bei Ablauf. Grundlage für die Beitragserhöhung ist der Nettobeitrag. Der bausteinbezogene Zuwachs kann nur dann angeboten werden, wenn außer den BU- Bausteinen keine weiteren Zusatzbausteine eingeschlossen sind. AAA / BG Seite 13 / 112

14 Allianz BasisRente Klassik mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVR2/BVRS2) Zielgruppe des BVR2/BVRS2 Allianz BasisRente Klassik mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVR2/BVRS2) (I) Zielgruppe Personen, die überwiegend Interesse an einer Altersversorgung nur für sich selbst haben Selbstständige, die mit der BasisRente die Möglichkeit erhalten, eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge aufzubauen Ältere Kunden, die von einem günstigen Verhältnis zwischen steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge und der Besteuerung der Rentenzahlung profitieren Kunden, die neben dem Aufbau der Altersvorsorge zusätzlichen Bedarf an staatlich begünstigter Risikoabsicherung haben evita LV Modul Phasen der Rentenvorsorge Eine Rentenvorsorge lässt sich in zwei Phasen unterteilen: die Aufschubdauer und die Rentenzahlungsdauer AAA / BG Seite 14 / 112

15 ... Während der Aufschubdauer erfolgt der Kapitalaufbau für die spätere Altersrente. Das Risiko Berufsunfähigkeitsvorsorge kann in dieser Phase durch separate Bausteine abgesichert werden. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge kann grundsätzlich unter den generellen Bedingungen und Varianten gemäß evita LV Modul 05 mit eingeschlossen werden. Bei dem Einschluß des Risikobausteins ist jedoch besonders darauf zu achten, dass der Beitrag für die Altersabsicherung mehr als 50% beträgt! Der Kunde hat in dieser Phase schon eine Garantie hinsichtlich der Höhe seiner Altersrente, selbst wenn sich während dieser Phase die Lebenserwartung der Bevölkerung stärker erhöht als bei Vertragsabschluss angenommen. Tod in der Aufschubdauer Verstirbt der Kunde während der Aufschubdauer, wird eine lebenslange Rente aus der für die Altersvorsorge gezahlten Beitragssumme an die Versorgungsberechtigten gezahlt. Erleben des Rentenbeginns Erreicht der Kunde den Beginn der Rentenzahlung, wird ihm monatlich lebenslang mindestens die vereinbarte Garantierente vorschüssig gezahlt. Todesfall nach dem Rentenbeginn Verstirbt der Kunde nach dem Rentenbeginn, wird, wenn vor Rentenbeginn vereinbart, eine Todesfallleistung ab Rentenbeginn in Höhe der x-fachen jährlichen Garantierente zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten oder das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten geleistet. Die Leistung erfolgt jeweils als lebenslange Rente aus dem vorhandenen Kapital an einen Versorgungsberechtigten. Wahlweise kann der Kunde aber auch zu Gunsten einer höheren Rente vereinbaren, dass keine Leistung fällig wird. AAA / BG Seite 15 / 112

16 ... Kapitalwahloption bei Vertragsabschluss Gemäß den Anforderungen des Alterseinkünftegesetzes ist die Allianz BasisRente Klassik mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn nicht kapitalisierbar. Eine Kapitalwahloption kann deshalb nicht vereinbart werden. Formen der Beitragszahlung Unsere Kunden haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Beitragszahlungsarten: Der Baustein BVR2/BVRS2 kann grundsätzlich gegen durchlaufende Beitragszahlung, abgekürzte Beitragszahlungsdauer, jährlich vorschüssig und Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Der Kunde kann immer Zuzahlungen bis zum Höchstbetrag leisten. Zuwachs Zuwachs Zuwachs ist möglich, jedoch sind die Beitragssteigerungen auf den Höchstbetrag (Sonderausgabenabzug; Höchstbetrag 2015: EUR bzw EUR) begrenzt. Bei einer Allianz BasisRente mit Berufsunfähigkeitsvorsorge kann alternativ der bausteinbezogene Zuwachs angeboten werden. Der bausteinbezogene Zuwachs bewirkt, dass sich der Gesamtbeitrag, der Beitrag für den Grundbaustein (einschließlich des Bausteins Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) und der Beitrag für den Baustein Berufsunfähigkeitsrente um jeweils denselben Prozentsatz erhöhen. Ist zum Beispiel für BVR2BR/BVRS2BR ein Zuwachs von 5% p.a. vereinbart, heißt das: Der Beitrag für BVR2B/BVRS2B erhöht sich jährlich um 5%. Der Beitrag für R erhöht sich jährlich um 5%. AAA / BG Seite 16 / 112

17 ... Aus diesen Zuwachsscheiben werden jeweils die neuen Leistungen berechnet. Für die Zuwachserhöhung der BU-Rente besteht keine Abhängigkeit vom BVR2/BVRS2, also insbesondere keine Bedingung, dass das Verhältnis aus BUZ-Rente und Beitragssumme für den BVR2/BVRS2 auch auf den Zuwachsscheiben eingehalten werden muss. Im Vergleich zum bisherigen Zuwachs fließen mehr Beitragsteile in die Berufsunfähigkeitsvorsorge, was zu einer erhöhten Berufsunfähigkeitsrente führt. Damit verbunden reduziert sich jedoch das prognostizierte Gesamtkapital bei Ablauf. Grundlage für die Beitragserhöhung ist der Nettobeitrag. Der bausteinbezogene Zuwachs kann nur dann angeboten werden, wenn außer den BU- Bausteinen keine weiteren Zusatzbausteine eingeschlossen sind. AAA / BG Seite 17 / 112

18 Allianz BasisRente Perspektive mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVRSKU2) Zielgruppe des BVRSKU2 Allianz BasisRente Perspektive mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (BVRSKU2) (I) Zielgruppe Personen, die überwiegend Interesse an einer Altersversorgung nur für sich selbst haben. Selbstständige, die mit der BasisRente die Möglichkeit erhalten, eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Kunden, die ein zeitgemäßes Verhältnis von Sicherheit und Chance suchen und gleichzeitig an der Sicherheit des Sicherungsvermögens von Allianz Leben partizipieren möchten. Kunden, die im derzeitigen Niedrigzinsumfeld die Chance auf eine höhere Rente suchen, jedoch auf den Erhalt der eingezahlten Beiträge Wert legen. evita LV Modul Phasen der Rentenvorsorge Eine Rentenvorsorge lässt sich in drei Phasen unterteilen: die Aufschubdauer, der Rentenbeginn und AAA / BG Seite 18 / 112

19 ... die Rentenzahlungsdauer Während der Aufschubdauer erfolgt der Kapitalaufbau für die spätere Altersrente. Das Risiko Berufsunfähigkeitsvorsorge kann in dieser Phase durch separate Bausteine abgesichert werden. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge kann grundsätzlich unter den generellen Bedingungen und Varianten gemäß evita LV Modul 05 mit eingeschlossen werden. Bei dem Einschluß des Risikobausteins ist jedoch besonders darauf zu achten, dass der Beitrag für die Altersabsicherung mehr als 50% beträgt! Dem Kunden wird in dieser Phase eine Mindestrente garantiert. Die jährliche Überschussbeteiligung führt vor Rentenbeginn zu einem garantierten Wertzuwachs auf das Kapital, nicht aber auf die garantierte Mindestrente. Tod in der Aufschubdauer Verstirbt der Kunde während der Aufschubdauer, wird eine lebenslange Rente an die Versorgungsberechtigten gezahlt. Sie wird aus einem Betrag in Höhe des Deckungskapitals der Altersvorsorge mindestens aber in Höhe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge finanziert. Dieser Betrag erhöht sich noch um die Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Erleben des Rentenbeginns Erlebt der Versicherte den Beginn der Rentenzahlung, wird die ab Beginn der Rentenzahlung garantierte Rente l ebenslang monatlich vorschüssig gezahlt. Die ab Rentenbeginn garantierte Rente berechnet die Allianz aus dem zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Gesamtkapital, mit den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen, die auch für Sofortrenten gelten. Ist die so berechnete Rente geringer als die bei Vertragsabschluss garantierte Mindestrente, wird die garantierte Mindestrente gezahlt. Todesfall nach dem Rentenbeginn AAA / BG Seite 19 / 112

20 ... Verstirbt der Kunde nach dem Rentenbeginn, wird, wenn vor Rentenbeginn vereinbart, eine Todesfallleistung ab Rentenbeginn in Höhe der x-fachen jährlichen Garantierente zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten oder das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten geleistet. Die Leistung erfolgt jeweils als lebenslange Rente aus dem vorhandenen Kapital an einen Versorgungsberechtigten. Sind die Hinterbliebenen Kinder, kann die Rente maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Wahlweise kann der Kunde aber auch zu Gunsten einer höheren Rente vereinbaren, dass keine Leistung fällig wird. Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird keine Leistung fällig. Das angesammelte Kapital geht im Sicherunsvermögen auf. Kapitalwahloption bei Vertragsabschluss Gemäß den Anforderungen des Alterseinkünftegesetzes ist die Allianz BasisRente Klassik mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn nicht kapitalisierbar. Eine Kapitalwahloption kann deshalb nicht vereinbart werden. Formen der Beitragszahlung Unsere Kunden haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Beitragszahlungsarten: Der Baustein BVRSKU2 kann grundsätzlich gegen durchlaufende Beitragszahlung, abgekürzte Beitragszahlungsdauer, jährlich vorschüssig und Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Der Kunde kann immer Zuzahlungen bis zum Höchstbetrag leisten. Zuwachs Zuwachs ist möglich, jedoch sind die Beitragssteigerungen auf den Höchstbetrag (Sonderausgabenabzug; Höchstbetrag EUR bzw EUR) begrenzt. AAA / BG Seite 20 / 112

21 ... Bei einer Allianz BasisRente mit Berufsunfähigkeitsvorsorge kann alternativ der bausteinbezogene Zuwachs angeboten werden. Der bausteinbezogene Zuwachs bewirkt, dass sich der Gesamtbeitrag, der Beitrag für den Grundbaustein (einschließlich des Bausteins Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) und der Beitrag für den Baustein Berufsunfähigkeitsrente um jeweils denselben Prozentsatz erhöhen. Ist zum Beispiel für BVRSKU2BR ein Zuwachs von 5% p.a. vereinbart, heißt das: Der Beitrag für BVRSKU2B erhöht sich jährlich um 5%. Der Beitrag für R erhöht sich jährlich um 5%. Aus diesen Zuwachsscheiben werden jeweils die neuen Leistungen berechnet. Für die Zuwachserhöhung der BU-Rente besteht keine Abhängigkeit vom BVRSKU2, also insbesondere keine Bedingung, dass das Verhältnis aus BUZ-Rente und Beitragssumme für den BVRSKU2 auch auf den Zuwachsscheiben eingehalten werden muss. Im Vergleich zum bisherigen Zuwachs fließen mehr Beitragsteile in die Berufsunfähigkeitsvorsorge, was zu einer erhöhten Berufsunfähigkeitsrente führt. Damit verbunden reduziert sich jedoch das prognostizierte Gesamtkapital bei Ablauf. Grundlage für die Beitragserhöhung ist der Nettobeitrag. Der bausteinbezogene Zuwachs kann nur dann angeboten werden, wenn außer den BU- Bausteinen keine weiteren Zusatzbausteine eingeschlossen sind Allianz BasisRente KomfortDynamik (BVRFKU1U.GD) Aufgabe Der Baustein Allianz BasisRente KomfortDynamik hat innerhalb des Allianz -Konzepts, wie die BVR1, BVR2/BVRS2 und BVRSKU2, die Aufgabe, die Versorgungslücken der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Zum Rentenbeginn steht mindestens das eingezahlte Kapital abzüglich der Beiträge für eine eventuelle Berufsunfähigkeitsabsicherung zur Verrentung zur Verfügung steht. AAA / BG Seite 21 / 112

22 ... Eine zusätzliche Hinterbliebenenrente ist wie bei der BVR2/BVRS2 und BVRSKU2 nicht möglich. Zur Absicherung der Hinterbliebenen können jedoch ein Kapital bei Tod, ein Kapital bei Unfalltod und eine Beitragsrückgewährpolice abgeschlossen werden. Zielgruppe der BasisRente KomfortDynamik Allianz BasisRente KomfortDynamik (BVRFKU1U.GD) (I) Zielgruppe Kunden, die an dem Kapitalerhalt ihrer zur Altersversorgung entrichteten Beiträge interessiert sind, jedoch die Chancen des Kapitalmarktes nutzen wollen, aber sich nicht aktiv um Anlageentscheidungen kümmern möchten Selbstständige, die mit der Allianz BasisRente die Möglichkeit erhalten, eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge mit hohen Ertragschancen aufzubauen Kunden, die neben dem Aufbau der Altersvorsorge zusätzlichen Bedarf an staatlich begünstigter Risikoabsicherung haben evita LV Modul Phasen der Rentenvorsorge Auch bei der Allianz BasisRente KomfortDynamik lässt sich die Rentenvorsorge in zwei Phasen unterteilen: AAA / BG Seite 22 / 112

23 ... die Aufschubdauer und die Rentenzahlungsdauer Während der Aufschubdauer erfolgt der Kapitalaufbau für die spätere Altersrente. Dem Kunden wird in dieser Phase eine Mindestrente garantiert. Die Beiträge zur Altersvorsorge (abzüglich der anfallenden Kosten) fließen in das Sicherungskapital und das Komfort- Dynamik Sondervermögen. Das Risiko Berufsunfähigkeitsvorsorge kann in dieser Phase durch separate Bausteine abgesichert werden. Eine Allianz BerufsunfähigkeitsPolice kann grundsätzlich unter den generellen Bedingungen und Varianten gemäß evita LV Modul 05 mit eingeschlossen werden. Bei dem Einschluss des Risikobausteins ist jedoch besonders darauf zu achten, dass der Beitrag für die Altersabsicherung mehr als 50% beträgt! Tod in der Aufschubdauer Verstirbt der Kunde während der Aufschubdauer, wird eine aus dem Policenwert finanzierte lebenslang garantierte Rente wird die Summe aus dem Policenwert, dem Schlußüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewertungsreserven an die Versorgungsberechtigten gezahlt. Mit der Kapitalzahlung erlischt die Versicherung. Erleben des Rentenbeginns Die Höhe der Rente wird zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnet. Sie setzt sich zusammen aus der zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie dem zum Rentenbeginn berechneten Rentenfaktor. Wenn die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnete Rente geringer ist als die im Ver- AAA / BG Seite 23 / 112

24 ... sicherungsschein genannte garantierte Mindestrente, wird die garantierte Mindestrente bezahlt. Tod nach dem Rentenbeginn Bei Tod des Versicherten im Rentenbezug erhalten die Versorgungsberechtigten eine lebenslange Rente aus dem am Ende der Aufschubzeit vorhandenen Kapital abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten. Es kann auch vereinbart werden, dass bei Tod des Versicherten im Rentenbezug, sofern eine Todesfallleistung ab Rentenbeginn vereinbart wurde, aus einem Betrag in Höhe des vereinbarten Vielfachen der jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente, abzüglich bereits ab Rentenbeginn garantierter Renten, eine lebenslange Rente für die Versorgungsberechtigten gebildet wird. Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird keine Leistung fällig. Kapitalwahloption bei Vertragsabschluss Gemäß den Anforderungen des Alterseinkünftegesetzes ist auch die Allianz BasisRente KomfortDynamik nicht kapitalisierbar. Eine Kapitalwahloption kann deshalb nicht vereinbart werden. Formen der Beitragszahlung Unsere Kunden haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Beitragszahlungsarten: Der Baustein BVRFKU1U.GD kann grundsätzlich gegen durchlaufende Beitragszahlung, abgekürzte Beitragszahlungsdauer, jährlich vorschüssig und Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Der Kunde kann immer Zuzahlungen bis zum Höchstbetrag leisten. AAA / BG Seite 24 / 112

25 ... Zuwachs Zuwachs ist möglich, jedoch sind die Beitragssteigerungen auf den Höchstbetrag (Sonderausgabenabzug; Höchstbetrag 2015: EUR bzw EUR) begrenzt. Bei einer Allianz BasisRente mit Berufsunfähigkeitsvorsorge kann alternativ der bausteinbezogene Zuwachs angeboten werden. Der bausteinbezogene Zuwachs bewirkt, dass sich der Gesamtbeitrag, der Beitrag für den Grundbaustein (einschließlich des Bausteins Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) und der Beitrag für den Baustein Berufsunfähigkeitsrente um jeweils denselben Prozentsatz erhöhen. Ist zum Beispiel für BVRFKU1U.GDBR ein Zuwachs von 5% p.a. vereinbart, heißt das: Der Beitrag für BVRFKU1U.GDB erhöht sich jährlich um 5%. Der Beitrag für BR erhöht sich jährlich um 5%. Aus diesen Zuwachsscheiben werden jeweils die neuen Leistungen berechnet. Für die Zuwachserhöhung der BU-Rente besteht keine Abhängigkeit vom BVRFKU1U.GD, also insbesondere keine Bedingung, dass das Verhältnis aus BUZ-Rente und Beitragssumme für den BVRFKU1U.GD auch auf den Zuwachsscheiben eingehalten werden muss. Im Vergleich zum bisherigen Zuwachs fließen mehr Beitragsteile in die Berufsunfähigkeitsvorsorge, was zu einer erhöhten Berufsunfähigkeitsrente führt. Damit verbunden reduziert sich jedoch das prognostizierte Gesamtkapital bei Ablauf. Grundlage für die Beitragserhöhung ist der Nettobeitrag. Der bausteinbezogene Zuwachs kann nur dann angeboten werden, wenn außer den BU- Bausteinen keine weiteren Zusatzbausteine eingeschlossen sind. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten Der BVRFKU1U.GDBR bietet über die benannten Gestaltungsmöglichkeiten hinaus die folgenden Gestaltungsmöglichkeiten: Flexibler Leistungszeitpunkt AAA / BG Seite 25 / 112

26 ... Änderung der Beitragszahlungs- und/oder Aufschubdauer Option Arbeitslosigkeit Zuzahlungen Herabsetzen der Beiträge Wechseloption Basisvorsorge in Privatvorsorge Wechseloption (E)BU in Basisvorsorge Nähere Informationen zu diesen Gestaltungsmöglichkeiten siehe evita LV Modul 12 Kapitel 8. AAA / BG Seite 26 / 112

27 Allianz BasisRente IndexSelect BVRIU2 Aufgaben BVRIU2 Allianz BasisRente IndexSelect (BVRIU2) (I) Produktkonzept Indexgebundene Rentenversicherung, die am EURO STOXX 50 partizipiert Unabhängig von Einzelaktien bzw. den Entscheidungen eines Fondmanagers Sicherung einmal bereits erzielter Erträge durch Lock-In Effekt Jährliche Wahlmöglichkeit, ob Teilnahme an der Indexentwicklung oder der sicheren Verzinsung von Allianz Leben Begrenzung der Gewinne und der Verluste durch einen Cap d.h. minimale Jahresrendite ist nie kleiner als 0 Einschluss von Berufsunfähigkeitsversicherung möglich evita LV Modul Zielgruppe des BVRIU2 AAA / BG Seite 27 / 112

28 ... Allianz BasisRente IndexSelect (BVRIU2) (II) Zielgruppe Alle Personen, die eine sehr gute Renditechance bei gleichzeitiger hoher Sicherheit wünschen Personen, die aktiv ihre Chancen mitgestalten wollen Personen, die neben der Altersversorgung auch eine Berufsunfähigkeitspolice mit einschließen wollen Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und Bildungsgrad Personen, die keine Möglichkeit haben, die steuerlichen Vorteile einer bav nutzen evita LV Modul Phasen der Rentenvorsorge Tod der versicherten Person Bei Tod vor Rentenbeginn erhalten die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Policenwert (mindestens jedoch aus den gezahlten Beiträgen zur Altersvorsorge) eine lebenslange Rente. Bei Tod nach Rentenbeginn erhalten die Versorgungsberechtigten eine lebenslange Rente aus dem am Ende der Aufschubzeit vorhandenen Kapital abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten. AAA / BG Seite 28 / 112

29 ... Es kann auch vereinbart werden, dass bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn eine lebenslange Rente an den Versorgungsberechtigten ausgezahlt wird, die sich aus einer Todesfallleistung in Höhe eines Vielfachen der jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente, abzüglich der bereits gezahlten, ab Rentenbeginn garantierten Renten, berechnet. Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird keine Leistung fällig. Merkmale BVRIU2 Allianz BasisRente IndexSelect (BVRIU2) (III) Leistungszeitpunkte und Auszahlungsmöglichkeiten Aufschubdauer lebenslange Rente... aus dem Policenwert mindestens jedoch aus den gezahlten Beiträgen zur Altersvorsorge an einen berechtigten bei Tod Die Allianz BasisRente IndexSelect ist ein an die gesetzlichen Anforderungen angepasstes IndexSelect-Produkt. * Auszahlung als lebenslange Rente Rentenbezug lebenslange Rente... Leistungsbild anfängliche Todesfallleistung* Kapitalrückzahlung bei Tod* evita LV Modul Formen der Beitragszahlung Die Beitragszahlung kann AAA / BG Seite 29 / 112

30 ... durchlaufend, abgekürzt oder durch Einmalbeitrag erfolgen. Zuwachs Zuwachs Zuwachs ist möglich, jedoch sind die Beitragssteigerungen auf den Höchstbetrag (Sonderausgabenabzug; Höchstbetrag 2015: EUR bzw EUR) begrenzt. Bei einer Allianz BasisRente mit Berufsunfähigkeitsvorsorge kann alternativ der bausteinbezogene Zuwachs angeboten werden. Der bausteinbezogene Zuwachs bewirkt, dass sich der Gesamtbeitrag, der Beitrag für den Grundbaustein (einschließlich des Bausteins Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) und der Beitrag für den Baustein Berufsunfähigkeitsrente um jeweils denselben Prozentsatz erhöhen. Ist zum Beispiel für BVRIU2BR ein Zuwachs von 5% p.a. vereinbart, heißt das: Der Beitrag für BVRIU2B erhöht sich jährlich um 5%. Der Beitrag für R erhöht sich jährlich um 5%. Aus diesen Zuwachsscheiben werden jeweils die neuen Leistungen berechnet. Für die Zuwachserhöhung der BU-Rente besteht keine Abhängigkeit vom BVRIU2, also insbesondere keine Bedingung, dass das Verhältnis aus BUZ-Rente und Beitragssumme für den BVRIU2 auch auf den Zuwachsscheiben eingehalten werden muss. Im Vergleich zum bisherigen Zuwachs fließen mehr Beitragsteile in die Berufsunfähigkeitsvorsorge, was zu einer erhöhten Berufsunfähigkeitsrente führt. Damit verbunden reduziert sich jedoch das prognostizierte Gesamtkapital bei Ablauf. Grundlage für die Beitragserhöhung ist der Nettobeitrag. Der bausteinbezogene Zuwachs kann nur dann angeboten werden, wenn außer den BU- Bausteinen keine weiteren Zusatzbausteine eingeschlossen sind. AAA / BG Seite 30 / 112

31 Allianz BasisRenten Invest/Invest alpha-balance (BVRF1(GD)) Zielgruppe der BasisRente Invest/Invest alpha-balance Allianz BasisRente Invest/Invest alpha-balance (BVRF1 (GD)) (I) Zielgruppe Personen, die überwiegend Interesse an einer Altersversorgung für sich selbst haben und ihre Kapitalanlage aktiv mitgestalten wollen Selbstständige, die mit der Allianz BasisRente die Möglichkeit erhalten, eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge mit hohen Ertragschancen aufzubauen Kunden, die neben dem Aufbau der Altersvorsorge zusätzlichen Bedarf an staatlich begünstigter Risikoabsicherung haben evita LV Modul Phasen der Rentenvorsorge Auch bei den fondsgebundenen Allianz BasisRenten lässt sich die Rentenvorsorge in zwei Phasen unterteilen: die Aufschubdauer und die Rentenzahlungsdauer AAA / BG Seite 31 / 112

32 ... Während der Aufschubdauer erfolgt der Kapitalaufbau für die spätere Altersrente. Dieser erfolgt grundsätzlich in Einzelfonds oder Anlagestrategien. Die Fondsanlage selber setzt sich, wie bei den herkömmlichen Allianz Policen auch, aus einer Reihe von nationalen und internationalen Topfonds zusammen. Der Kunde hat die Möglichkeit aus Anlagestrategien und Einzelfonds seine eigene individuelle Auswahl zu treffen. Das Risiko Berufsunfähigkeitsvorsorge kann in dieser Phase durch separate Bausteine abgesichert werden. Eine Allianz BerufsunfähigkeitsPolice kann grundsätzlich unter den generellen Bedingungen und Varianten gemäß evita LV Modul 05 mit eingeschlossen werden. Bei dem Einschluss des Risikobausteins ist jedoch besonders darauf zu achten, dass der Beitrag für die Altersabsicherung mehr als 50% beträgt! Tod in der Aufschubdauer Verstirbt der Kunde während der Aufschubdauer, wird eine aus dem Policenwert finanzierte lebenslang garantierte Rente an die Versorgungsberechtigten gezahlt. Erleben des Rentenbeginns Allianz BasisRente Invest Bei der Allianz BasisRente Invest entspricht der Policenwert zum Ende der Aufschubdauer dem Wert der auf die Versicherung entfallenden Fondsanteile. Der Kunde hat hier in dieser Phase noch keine endgültige Garantie hinsichtlich der Höhe seiner Altersrente, da sie sich, wie bei den herkömmlichen Allianz FondsRenten auch, aus dem Rentenfaktor pro EUR Policenwert ergibt. Sowohl der Rentenfaktor, der insbesondere die Lebenserwartung berücksichtigt, als auch der Policenwert können zu Rentenbeginn anders sein als zu Versicherungsbeginn prognostiziert. Allerdings kann der zu Versicherungsbeginn ausgewiesene Rentenfaktor nur durch einen unabhängigen Treuhänder abgeändert werden. AAA / BG Seite 32 / 112

33 ... Es werden bei Verträgen mit Beginn ab dem mindestens 50% des bei Vertragsabschluss geltenden Rentenfaktors garantiert. Für Neuabschlüsse ab gilt: Bei der BasisRente Invest wird die ab Rentenbeginn garantierte Rente aus dem zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Policenwert mit dem zum Rentenbeginn dann aktuell berechneten Rentenfaktor berechnet. Der zum Rentenbeginn berechnete Rentenfaktor ist mindestens so hoch wie der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfaktor. Er beträgt mindestens 50% des im Angebot informativ genannten Rentenfaktors. Der Rentenfaktor wird zum Rentenbeginn mit den dann im Neugeschäft aktuellen Rechnungsgrundlagen, die für SofortRenten gelten, berechnet. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel ab Rentenbeginngarantierte Rente zum Beginn der Rentenzahlung je EUR Policenwert gezahlt wird. Allianz BasisRente Invest alpha-balance Bei der Allianz BasisRente Invest alpha-balance entspricht der Policenwert zum Ende der Aufschubdauer dem Wert der auf die Versicherung entfallenden Fondsanteile zuzüglich dem Wert des Sicherungskapitals. Die garantierte Rente berechnet sich auch hier nach der Formel Rentenfaktor pro EUR Policenwert. Es steht bei Beginn der Rentenzahlung jedoch mindestens das vereinbarte Garantiekapital bei Erleben, das der Summe der Beiträge zur Altersvorsorge entspricht, zur Verrentung zur Verfügung. Der Rentenfaktor ist hier insoweit garantiert, als er nur vor Beginn der Rentenzahlung mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders geändert werden kann, wenn es aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen notwendig ist, einen niedrigeren Rechnungszins zu Grunde zu legen, oder nach offizieller Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. mit einer höheren Lebenserwartung gerechnet werden muss, als der (geschlechtsunabhängigen) Sterbetafel AZUNI2006R zu Grunde liegt. Allerdings kann er durch den Treuhändervorbehalt nicht unter den bei Abschluss garantierten Rentenfaktor sinken. Für Neuabschlüsse ab gilt folgende Regelung: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente wird aus der zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an AAA / BG Seite 33 / 112

34 ... den Bewertungsreserven mit dem zum Rentenbeginn dann aktuell berechneten Rentenfaktor berechnet. Ist die so berechnete Rente geringer als die bei Vertragsabschluss garantierte Mindestrente, wird die Mindestrente gezahlt. Der Rentenfaktor wird zum Rentenbeginn mit den dann im Neugeschäft aktuellen Rechnungsgrundlagen, die für SofortRenten gelten, berechnet. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel ab Rentenbeginn garantierte Rente zum Beginn der Rentenzahlung je EUR aus der Summe aus dem Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt wird. Die Höhe der zu erwartenden Rente hängt maßgeblich von der Wertentwicklung der vom Versicherungsnehmer gewählten Fonds ab. Daher kann sie erst ab Beginn der Rentenzahlung garantiert werden. Unabhängig von der Fondsentwicklung wird bei der BasisRente Invest alpha-balance allerdings mindestens die garantierte Mindestrente ausbezahlt. Tod nach dem Rentenbeginn Bei Tod des Versicherten im Rentenbezug erhalten die Versorgungsberechtigten eine lebenslange Rente aus dem am Ende der Aufschubzeit vorhandenen Kapital abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten. Es kann auch vereinbart werden, dass bei Tod des Versicherten im Rentenbezug, sofern eine Todesfallleistung ab Rentenbeginn vereinbart wurde, aus einem Betrag in Höhe des vereinbarten Vielfachen der jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente, abzüglich bereits ab Rentenbeginn garantierter Renten, eine lebenslange Rente für die Versorgungsberechtigten gebildet wird. Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird keine Leistung fällig. Kapitalwahloption bei Vertragsabschluss Gemäß den Anforderungen des Alterseinkünftegesetzes ist auch die Allianz BasisRente Invest/Invest alpha Balance mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn nicht kapitalisierbar. Eine Kapitalwahloption kann deshalb nicht vereinbart werden. Formen der Beitragszahlung AAA / BG Seite 34 / 112

35 ... Unsere Kunden haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Beitragszahlungsarten: Der Baustein BVRF1(GD) kann grundsätzlich gegen durchlaufende Beitragszahlung, abgekürzte Beitragszahlungsdauer, jährlich vorschüssig und Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Der Kunde kann immer Zuzahlungen bis zum Höchstbetrag leisten. Zuwachs Zuwachs Zuwachs ist möglich, jedoch sind die Beitragssteigerungen auf den Höchstbetrag (Sonderausgabenabzug; Höchstbetrag 2015: EUR bzw EUR) begrenzt. Bei einer Allianz BasisRente mit Berufsunfähigkeitsvorsorge kann alternativ der bausteinbezogene Zuwachs angeboten werden. Der bausteinbezogene Zuwachs bewirkt, dass sich der Gesamtbeitrag, der Beitrag für den Grundbaustein (einschließlich des Bausteins Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) und der Beitrag für den Baustein Berufsunfähigkeitsrente um jeweils denselben Prozentsatz erhöhen. Ist zum Beispiel für BVRF1BR ein Zuwachs von 5% p.a. vereinbart, heißt das: Der Beitrag für BVRF1B erhöht sich jährlich um 5%. Der Beitrag für R erhöht sich jährlich um 5%. Aus diesen Zuwachsscheiben werden jeweils die neuen Leistungen berechnet. Für die Zuwachserhöhung der BU-Rente besteht keine Abhängigkeit vom BVRF1, also insbesondere keine Bedingung, dass das Verhältnis aus BUZ-Rente und Beitragssumme für den BVRF1 auch auf den Zuwachsscheiben eingehalten werden muss. Im Vergleich zum bisherigen Zuwachs fließen mehr Beitragsteile in die Berufsunfähigkeitsvorsorge, was zu einer erhöhten Berufsunfähigkeitsrente führt. Damit verbunden reduziert sich jedoch das prognostizierte Gesamtkapital bei Ablauf. AAA / BG Seite 35 / 112

36 ... Grundlage für die Beitragserhöhung ist der Nettobeitrag. Der bausteinbezogene Zuwachs kann nur dann angeboten werden, wenn außer den BU- Bausteinen keine weiteren Zusatzbausteine eingeschlossen sind Allianz BasisRente StartUp Klassik/Invest Zielgruppe der BasisRente StartUp Klassik/Invest Allianz BasisRente StartUp Klassik/Invest Zielgruppe Junge Selbstständige und/oder Berufsstarter, die mit der Allianz BasisRente StartUp Invest die Möglichkeit erhalten, mit günstigen Anfangsbeiträgen eine steuerlich geförderte Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung mit hohen Ertragschancen aufzubauen evita LV Modul AAA / BG Seite 36 / 112

37 ... Phasen der Rentenvorsorge Die Phasen der Rentenvorsorge der BVR12 entsprechen im Grundsatz denen der BVR1 und der BVRS22 denen der BVRS2. Während der Aufschubdauer erfolgt der Kapitalaufbau für die spätere Altersrente. Die Mindestaufschubdauer beträgt 10 Jahre. Tod in der Aufschubdauer BVR12 Während der Aufschubdauer ist keine Todesfallleistung abgesichert. Im Todesfall erfolgt lediglich eine Verrentung der Beteiligung an Bewertungsreserven an versorgungsberechtigte Hinterbliebene. Da dieser Baustein keine Überschussverwendung Tarifbonus vorsieht, werden auch keine Schlussgewinnanteile bei Tod fällig. Optional ist der Abschluss einer BeitragsrückgewährPolice (BSO) möglich. BVRS22 Bei Tod des Versicherten in der Aufschubdauer wird eine aus dem Kapital in Höhe des Deckungskapitals (ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung) mindestens in Höhe der für die Altersvorsorge gezahlten Beiträge finanzierte lebenslang garantierte Rente an den/die Versorgungsberechtigten gezahlt (BeitragsrückzahlungPlus). Der der Rente zugrunde gelegte Betrag erhöht sich durch die Beteiligung an den Überschüssen. Erleben des Rentenbeginns Erreicht der Kunde den Beginn der Rentenzahlung, wird ihm monatlich lebenslang mindestens die vereinbarte Garantierente vorschüssig gezahlt. AAA / BG Seite 37 / 112

38 ... Todesfall nach dem Rentenbeginn Verstirbt der Kunde nach dem Rentenbeginn, wird, wenn vor Rentenbeginn vereinbart, eine Todesfallleistung ab Rentenbeginn in Höhe der x-fachen jährlichen Garantierente zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten (Leistungsbild R3) oder das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten (Leistungsbild R4) geleistet. Die Leistung erfolgt jeweils als lebenslange Rente aus dem vorhandenen Kapital an einen Versorgungsberechtigten (lebenslange Rente nur an Ehegatten/Lebenspartner; bei Kindern temporäre Rente bis Alter 25) oder es erfolgt wahlweise keine Leistung. Die Phasen der Rentenvorsorge der BVRF12 entsprechen im Grundsatz denen der BVRF1. Während der Aufschubdauer erfolgt der Kapitalaufbau für die spätere Altersrente. Der Kapitalaufbau erfolgt ausschließlich in Fonds. Bei der BVRF12 steht am Ende der Aufbauphase der Policenwert zur Verrentung zur Verfügung, der dem Wert der auf die Versicherung entfallenden Fondsanteile entspricht. Es werden bei Verträgen mit Beginn ab dem mind. 50% des bei Vertragsabschluss geltenden Rentenfaktors garantiert. Die Mindestaufschubdauer beträgt 10 Jahre. Bei Abschlüssen ab dem wird der Rentenfaktor zum Rentenbeginn aktuell berechnet. Der zum Rentenbeginn berechnete Rentenfaktor ist mindestens so hoch wie der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfaktor. Der garantierte Rentenfaktor beträgt 50% des im Angebot informativ genannten Rentenfaktors. Tod der versicherten Person Verstirbt der Kunde während der Aufschubdauer, wird eine aus dem Policenwert finanzierte lebenslang garantierte Rente an die Versorgungsberechtigten gezahlt. Bei Tod des Versicherten im Rentenbezug erhalten die Versorgungsberechtigten eine lebenslange Rente aus dem am Ende der Aufschubzeit vorhandenen Kapital abzüglich bereits gezahlter Gesamtrenten. Es kann auch vereinbart werden, dass bei Tod des Versicherten im Rentenbezug, sofern eine Todesfallleistung ab Rentenbeginn vereinbart wurde, aus einem Betrag in Höhe des AAA / BG Seite 38 / 112

39 ... vereinbarten Vielfachen der jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente, abzüglich bereits ab Rentenbeginn garantierter Renten, eine lebenslange Rente für die Versorgungsberechtigten gebildet wird. Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird keine Leistung fällig. Allianz BasisRente StartUp Klassik BVR12 Leistungszeitpunkte/Auszahlungsmöglichkeiten Aufschubdauer keine Leistung bei Tod 1 Rentenbezug lebenslange Rente... Leistungsbild anfängliche Todesfallleistung 2 Kapitalrückzahlung bei Tod 2 1 eventuell Hinterbliebenenrente aus den Bewertungsreseven 2 Auszahlung als lebenslange Rente evita LV Modul AAA / BG Seite 39 / 112

40 ... Allianz BasisRente StartUp Klassik BVRS22 Leistungszeitpunkte/Auszahlungsmöglichkeiten Aufschubdauer lebenslange Rente... aus der für die Altersvorsorge gezahlten Beitragssumme an einen berechtigten bei Tod 1 Rentenbezug lebenslange Rente... Leistungsbild anfängliche Todesfallleistung 2 Kapitalrückzahlung bei Tod 2 1 eventuell Hinterbliebenenrente aus den Bewertungsreseven 2 Auszahlung als lebenslange Rente evita LV Modul Formen der Beitragszahlung Bei der Allianz BasisRente StartUp Invest ist nur eine durchlaufende Beitragszahlung möglich. Der Kunde zahlt in der Startphase (standardmäßig 3 Jahre) 40% des Endbeitrags. Darüber hinaus kann er davon abweichend jedoch auch eine Startphase von einem bis zu vier Jahren vereinbaren. Auch der Anfangsbeitrag kann mit 30% oder 50% des Endbeitrags festgelegt werden. Nach dem Ende der Startphase steigt der Beitrag im Gegensatz zur Allianz StartPolice sofort auf den vollen Endbeitrag an. Der Nettobeitrag für die Allianz BerufsunfähigkeitsPolice muss bei Vertragsabschluss mindestens 10% des Gesamtnettobeitrags betragen. AAA / BG Seite 40 / 112

41 ... Allianz BasisRente StartUp Klassik (BVR12/BVRS22)/ Invest (BVRF12) Startphase 1-4 Jahre Startbeitrag 30-50% Beitragsbefreiung und Rente bei Berufsunfähigkeit Einzahlungsphase Endbeitrag 100% frühester Rentenbeginn: 62 Jahre lebenslange Rente Rentenphase Flexible Startphase: zwischen 1 und 4 Jahren wählbar Anfangsbeitrag frei wählbar: 30%, 40% oder 50% des Endbeitrags Voller BU-Versicherungsschutz von Anfang an evita LV Modul Zuwachs Zuwachs Zuwachs ist erst nach dem Erreichen des Endbeitrags möglich, d.h. frühestens zu Beginn des zweiten Jahres nach Ende der Startphase. Der Einschluss der Berufsunfähigkeitsvorsorge mit Beitragsdynamik ist ebenfalls möglich. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Startphase setzt die Erhöhung jedoch erst nach dem Ende der Startphase ein. AAA / BG Seite 41 / 112

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