Entschlammung von Regenrückhaltebecken (RRB) im Siedlungsbereich. NNA-Seminar Entschlammung von Gewässern am 25. Februar Dipl.-Ing.

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1 (RRB) NNASeminar Entschlammung von Gewässern am 25. Februar 2014 Dipl.Ing. Jens Brehm Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Wasserwirtschaft

2 Freie und Hansestadt Hamburg 7 Bezirke Jeder Bezirk hat eigene Verwaltung Wasserwirtschaft: Wasserbehörde Gewässerunterhaltung Planung und Ausführung 2

3 Bezirk Harburg 60 km zu unterhaltene Gewässer Ca. 25 RRB Verschiedene Landschaftsräume: Geest, Moor, Marsch Marsch wird über Schöpfwerk entwässert 3

4 Berichtspflichtige Gewässer nach EGWRRL Harburg: Moorwettern Moorburger Landscheide Seevekanal Engelbek 4

5 Praxisbeispiele Absetzteich Kretortteich Dubbengraben 5

6 Dubbengraben In den 80ern im Zuge der Gewerbeerschließung hergestellt 2 km lang Sedimentrückhalt Leichtstoffabscheidung Regenrückhalt 6

7 Einzugsgebiet 10 km² Großteil im überwiegend unbebauten Geestbereich 7

8 Entwässerungsgebiete Gewerbe und Wohngebiete sowie stark befahrene Straßen 22 Einleitstellen von Regenwasser 8

9 Absetzteich ca m² Ölsperre (Tauchwand) mit Wartungssteg Spundwand zum Sedimentrückhalt Geschütztes Biotop 9

10 Absetzteich 10

11 Südlich Absetzteich 400 m lang 11m breit Stehendes, strukturarmes Gewässer 11

12 Südlich Absetzteich 12

13 Mittellauf Naturnaher Bereich 500 m lang 7 m breit Stark verkrautet und verlandet Geschwungener Stromstrich im breiten Profil 13

14 Mittellauf Naturnaher Bereich 14

15 Oberlauf 850 m lang 3,0 5,0 m breit Stark eingetieft Überwiegend stehendes Gewässer 1

16 Oberlauf 2

17 Probenahme Messung der Schlammmächtigkeiten in 25mAbständen 7 Mischproben aus dem Dubbengraben, 2 aus dem Absetzteich 3

18 Probenahme 4

19 Ergebnis der Schlammuntersuchung im Absetzteich 5

20 Ergebnis der Schlammuntersuchung im Absetzteich 6

21 Ergebnis der Schlammuntersuchung im Dubbengraben 7

22 Entschlammungsabschnitte Naturnaher Abschnitt (Mittellauf) und Oberlauf bleiben unangetastet m³ > Z m³ = Z 2 8

23 Arten und Biotopschutz 30 BNatSchG (Biotopschutz) Absetzteich geschützt, Dubbengraben nur teilweise (Uferbereiche) Durch die Entschlammung wird die Gewässerqualität verbessert, naturnahe Abschnitte und Strukturen (besonders Uferbereiche) bleiben unversehrt. Somit keine erhebliche oder nachteilige Beeinträchtigung. Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung nicht notwendig 39 BNatSchG (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen) Konflikt v.a. durch Verletzung und Tötung von Fischen während der Entschlammung 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG (Gehölzschutz) Gehölzarbeiten werden außerhalb der Schutzzeit durchgeführt Für Bäume mit Stammdurchmesser > 25 cm wird Ausnahmegenehmigung eingeholt 9

24 Arten und Biotopschutz 44 BNatSchG (Besonderer Artenschutz) Betroffene Arten nach Potenzialabschätzung: besonders geschützt: Libellen, Amphibien, Großmuscheln, Gelbe Teichrose, Schwertlilie streng geschützt: Kammmolch, Moorfrosch, Zierliche Tellerschnecke Amphibien und Molluskenerfassung ergab keine Nachweise von streng geschützten Arten und Großmuscheln. Kein Konflikt mit Fledermäusen und europäischen Vogelarten, da Maßnahme im Winter stattfindet und Gehölze weitestgehend geschont werden Ausnahmegenehmigung erforderlich für besonders geschützte Arten 10

25 Vermeidungs und Minderungsmaßnahmen: Maßnahme wird außerhalb der Laichzeit von Amphibien und der Brutzeit der Vögel durchgeführt Nur abschnittsweise Räumung Naturnaher Abschnitt bleibt unangetastet Weitgehende Schonung der Gehölze und der Ufer(vegetation) Nutzung bestehender Wege für den Schwerverkehr Abfischung und Umsetzung der Fische vor Beginn der Maßnahme Absammlung und Umsetzung von Großmuscheln im entnommen Sediment 11

26 Kampfmittel Nach Luftbildauswertung ist der Absetzteich als Verdachtsfläche für Bombenblindgänger eingestuft Entschlammung wird sicherheitstechnisch und zur manuellen Oberflächensondierung durch einen Feuerwerker begleitet 12

27 Zuwegung Zum Schutz der Bodenfunktionen und des Arbeits und Schauweges wird der befahrene Bereich mit Baggermatratzen ausgelegt 13

28 Abfischung vor der Entschlammung 14

29 Sedimententnahme / Transport Nassbaggerung, keine Wasserhaltung Entnahme im Dubbengraben durch einen Langarmbagger vom Arbeitsund Schauweg 1

30 Sedimententnahme / Transport Im Absetzteich durch ein Amphibienfahrzeug mit Schubschild Stark wässriges Aushubmaterial Dichtungslippen am LKW notwendig 2

31 Entsorgung Auf Grund der hohen Schadstoffgehalte und dem hohen Anteil an organischer Substanz (TOC) ist das Sediment in die Einbauklasse >Z 2 gemäß LAGARichtlinie einzustufen Somit ist eine Entsorgung auf eine Deponie unumgänglich Entsorgungsnachweis muss von der Baufirma erbracht werden 3

32 SchlammKonditionierung Um die, für den Einbau notwendige Schlammkonsistenz zu erreichen werden in der Deponie Bindungsmittel beigemischt 4

33 Unterbrechung der Entschlammung Verzögerungen auf Grund der unklaren Bereitstellung von Haushaltsmitteln und starkem Frost (Festfrieren der Dichtungslippen am LKW) Unterbrechung der Entschlammung Ende Februar 2012 wegen Amphibienlaichzeit, Wiederaufnahme der Arbeiten im Oktober

34 Entschlammung des Dubbengrabens Aushub: m³ Dauer: 6 Wochen Kosten:

35 Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der EGWRRL Defizite: Hydraulische und stoffliche Belastungen durch ungedrosselte RegensielEinleitungen Strukturarmut Sohlschwelle (Spundwand) im Absetzteich beeinträchtigt biologische Durchgängigkeit 7

36 Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der EGWRRL Maßnahmen: Wasser und Sedimentrückhalt beim Verursacher (gewerbliche Einleiter) durch Anpassung/ Widerruf der Wasserrechtlichen Erlaubnis Verbesserung der Gewässerstruktur durch Einbau von Totholz Herstellung der Durchgängigkeit durch Schlitzung der Spundwand Extensive Gewässerunterhaltung 8

37 Strukturverbesserungen im Dubbengraben Einbau von Totholz 9

38 Strukturverbesserungen im Dubbengraben Einbau von Kies und Geröll 10

39 Kretortteich Vor 30 Jahren im Zuge der Wohnerschließung hergestellt m² Sedimentrückhalt Leichtstoffabscheidung Regenrückhalt 11

40 Einzugsgebiet 40 ha Überwiegend aus Regensielen gespeist Reines Wohngebiet Viele private Regenwassereinleitungen und Drainagen 12

41 Kretortteich Eisenocker Flaches, sonniges Nordufer Gehölzbestände am Südufer Insel mit Erlenbestand Angrenzend geschützte Biotope (Bruchwald, Feuchte Hochstaudenfluren mit Beetgräben) 13

42 14

43 Probenahme Messung der Schlammmächtigkeiten in 12mRaster Insgesamt 49 Meßstellen 4 Mischproben für Analytik 1

44 Ergebnis der Schlammuntersuchung TOC > Z 2 in allen Proben Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle = Z 1 in fast allen Proben Teilweise Leitfähigkeit, Sulfat = Z 1.2 (Eluat) Summe PAK = Z 2 in einer Probe 2

45 Arten und Biotopschutz 30 BNatSchG (Biotopschutz) Kein Konflikt, da Kretortteich nicht als geschütztes Biotop eingestuft ist 39 BNatSchG (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen) Konflikt v.a. durch Verletzung und Tötung von Fischen während der Entschlammung 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG (Gehölzschutz) Es müssen nur vereinzelt Bäume gefällt und aufgeastet werden, da vom Nordufer aus entschlammt wird Gehölzarbeiten werden außerhalb der Schutzzeit durchgeführt Für Bäume mit Stammdurchmesser > 25 cm wird Ausnahmegenehmigung eingeholt 3

46 Arten und Biotopschutz 44 BNatSchG (Besonderer Artenschutz) Betroffene Arten nach Potenzialabschätzung: besonders geschützt: Libellen, Amphibien, Großmuscheln, Aal, Schwertlilie streng geschützt: Moorfrosch, Einzelnachweise in unmittelbarer Nähe, aber Kretortteich ungeeignet als Habitat Kein Konflikt mit Fledermäusen und europäischen Vogelarten, da Maßnahme im Winter stattfindet und Gehölze weitestgehend geschont werden Keine Kartierungen notwendig Ausnahmegenehmigung erforderlich für besonders geschützte Arten 4

47 Vermeidungs und Minderungsmaßnahmen: Maßnahme wird Anfang Oktober und somit außerhalb der Laichzeit von Amphibien und der Brutzeit der Vögel durchgeführt Weitgehende Schonung des Nordufers Reduktion des Gehölzschnitts zur Baustellenvorbereitung auf das Minimum, keine Fällung von größeren, älteren Bäumen sowie Bäumen mit Nistkästen Nutzung bestehender Wege für den Schwerverkehr Abfischung und Umsetzung der Fische vor Beginn der Maßnahme Absammlung und Umsetzung von Großmuscheln im entnommen Sediment 5

48 Kampfmittel Nach Luftbildauswertung ist der komplette Kretortteich als Verdachtsfläche für Bombenblindgänger eingestuft Entschlammung wird sicherheitstechnisch und zur manuellen Oberflächensondierung durch einen Feuerwerker begleitet 6

49 Zuwegung über Wanderweg, der während der Bauphase gesperrt und umgeleitet wurde Schutz des Wanderweges durch Stahlplatten 7

50 Wasserhaltung Abdichtung der Zuläufe (2 Gräben, 2 Regensiele) Abpumpen des Wasserüberhangs in die Vorflut 8

51 Sedimententnahme / Transport Abdämmen und abpumpen von Teilabschnitten 2 Einfahrrampen am Nordufer Zusammenziehen der Sedimente zu den Entnahmestellen Abtransport durch LKW`s mit wasserdichter Ladefläche 9

52 Entsorgung Auf Grund dem hohen Anteil an organischer Substanz (TOC) ist das Sediment in die Einbauklasse >Z 2 gemäß LAGARichtlinie einzustufen Somit ist eine Entsorgung auf eine Deponie unumgänglich Entsorgungsnachweis muss von der Baufirma erbracht werden 10

53 Entschlammung des Kretortteiches Aushub: m³ Dauer: 4 Wochen Kosten:

54 Machbarkeitsstudie zur Verringerung der Eisenockerbelastung Eiseneinträge aus Gräben, Regensielen, Dränleitungen und Uferbereichen Gelöstes Eisen wirkt toxisch auf Fische Eisenausfällungen beeinträchtigt Kiemenatmung von Fischen und Makrozoobenthos Trübung verhindert Entwicklung von Unterwasserpflanzen 12

55 Machbarkeitsstudie zur Verringerung der Eisenockerbelastung Maßnahmen: Einbau von Röhrichtwalzen mit OolithEinschüttungen an den Ufern der beiden Gräben Einbau eines bewachsenen Dammes im Kretortteich 13

56 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (RRB) NNASeminar Entschlammung von Gewässern am 25. Februar 2014 Dipl.Ing. Jens Brehm Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Wasserwirtschaft

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