TAXORDNUNG DAUERAUFENTHALT VERSION 3.0

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TAXORDNUNG DAUERAUFENTHALT VERSION 3.0"

Transkript

1 TAXORDNUNG DAUERAUFENTHALT VERSION 3.0 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 Gültig ab Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) im Betreuungs- und Pflegebereich des Wohn- und Pflegeheims Flawil (ohne Alterswohnungen und Wohngruppen für Menschen mit Demenz). 1.2 Grundsatz Die Heimkosten setzen sich wie folgt zusammen: Heimtaxe Tagestaxe Pflege Tagestaxe Betreuung Pflegematerialien und Mittel gemäss Liste MiGel (Pflichtleistung der Krankenversicherer) Nichtkassenpflichtige Pflegematerialien und Mittel (Anteil Bewohner, Pauschale nach Aufwand) Dienstleistungen aus Komfortgründen und persönlichen Wünschen (z.b. Zimmerservice) Persönliche Auslagen und zusätzliche Leistungen 2. Taxgestaltung Die Tarife werden jährlich am 1. Januar automatisch der Teuerung (Stichtag Ende November) oder bei Bedarf durch den Stiftungsrat angepasst. Stiftung Wohn- und Pflegeheim Krankenhausstrasse 5 Tel Flawil 9230 Flawil Fax info@wph-flawil.ch

2 3. Heimtaxe 3.1 Die Heimtaxe umfasst folgende Leistungen: Morgen-, Mittag- und Nachtessen gemäss Menuplan inkl. Getränke (ohne Süss- oder alkoholische Getränke) Mineralwasser und Tee (Kaffee zwischen den Mahlzeiten ist kostenpflichtig) Unterkunft Pflegebett und Nachttisch Heizung, Beleuchtung, Kalt- und Warmwasser Einsammeln, waschen und verteilen der Betriebs- und Privatwäsche (ohne Drittkosten, wie z.b. chemische Reinigung und Spezialwäsche, die mit dem Inhouse-Wetcleaningverfahren gewaschen wird) Bettwäsche und Frottéwäsche Benützung der Gemeinschaftsräume Reinigung des Zimmers und der Nasszelle gemäss Reinigungsplan Bereitschaftsdienst in der Nacht (Pflegeleistungen werden mit der Pflegetaxe verrechnet) Veranstaltungen, Anlässe, kulturelle Beiträge Aktivierung 3.2 Heimtaxe Einzelzimmer mit WC/Dusche Fr bis Fr Doppelzimmer mit WC/Dusche Fr bis Fr Doppelzimmer werden mit zwei Personen belegt. Bei Tod eines Partners wird das freie Bett wieder belegt.

3 4. Pflegetaxe 4.1 Pflege- und Betreuungskosten Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem (BESA). Die individuelle Pflege und Betreuung wird mit dem Bedarfsabklärungsinstrument BESA Ressourcen-Assessment Instrument (System für Ressourcenklärung, Zielvereinbarung, Leistungsverrechnung und Qualitätsförderung) erfasst. Dies ermöglicht die Erstellung eines Pflegeplans, der tatsächlich auf den individuellen Pflegebedarf abgestimmt ist. In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Art. 7 wird die Bedarfsabklärung vorgeschrieben. Beim Eintritt und in den folgenden zwei Wochen wird anhand von Beobachtungen und Gesprächen der Bedarf abgeklärt. Ebenso wird der Hausarzt konsultiert. Die Bedarfsabklärung findet halbjährlich oder bei wesentlichen Veränderungen statt. Die Pflegetaxe wird gemäss Vertrag zwischen santésuisse (Schweizer Krankenversicherer), HSK-Gruppe und CURAVIVA (Heimverbände St.Gallen, Thurgau, Glarus), in 12 Stufen geltend gemacht. Dementsprechend richten die Krankenversicherer ebenfalls ihre Beiträge in 12 Stufen an die Bewohnerinnen und Bewohner aus. Die Leistungserbringer sind verpflichtet, die Pflege- und Betreuungsaufwände durch eine Kostenrechnung getrennt auszuweisen und die Taxen auf den Bewohnerrechnungen separat aufzuführen. Gemäss Finanzierung der Pflegekosten, werden an die Pflegetaxen staatliche Beiträge ausgerichtet. Der Betreuungsbedarf geht zu Lasten der Bewohnenden. Minuten BESA Stufe Leistung Pflege (exkl. MiGeL *) Betreuung Zahler Total Tagestaxe für Pflege und Betreuung exkl. MiGeL Beitrag Krankenversicher er Krankenversicherer Tagespauschale für Pflege Beitrag öffentliche Hand öffentliche Hand Tagespauschale Pflege Anteil Bewohner Tagespauschale Betreuung Total Bewohnende ohne Pensionstaxe *MiGeL: Mittel- und Gegenständeliste der Krankenpflege- und Leistungsverordnung KLV; erlassen vom Eidg. Departement des Innern

4 Die Beiträge an die pflegerischen Mittel und Gegenstände (MiGeL) richten sich nach den von den Krankenversicherern festgelegten Teilpauschalen für die Stufen Über die Tarife hinausgehende Leistungen sowie in der Pauschale nicht enthaltene pflegerische Mittel- und Gegenstände werden in Rechnung gestellt. 5. Persönliche Auslagen 5.1 Zusätzlich verrechnete Leistungen Folgende Leistungen werden je nach Beanspruchung verrechnet: Medikamente, Körperpflegeprodukte und Verbrauchsmaterial Transport oder Begleitung zum Arzt, Spital usw. Begleitperson Bezüge ab Kiosk, Getränke Konsumationen im Le Bistro Angebote gemäss Karte Zimmerservice aus Nichtpflegebedürftigkeit Fr pro Mahlzeit Diätkost (ausser Diabetesdiät) Fr pro Tag Coiffeur, Pédicure, Podologen Radio-/Fernsehanschluss an die Gemeinschafts-Antennenanlage Konzessionsgebühr für Radio/TV Bewohner Telefonanschlussgebühren Fr pro Monat Gesprächsgebühren Miete Telefonapparat je nach Modell Internet-Anschluss Chemische Reinigung, Handwäsche Näh- und Flickarbeiten der persönlichen Fr. 1.- / 1 Min. Wäsche Materialbezüge und Reparaturen (z.b. Batterien, Reparatur Hörapparate, Rasierapparate usw.) Ersatzschlüssel Fr ausserordentliche Arbeiten techn. Dienst Selbstverschuldeter Sachschaden oder Ausserordentliche Abnützung und Schäden (Zimmer/Einrichtungen) sofern nicht durch Privathaftpflicht abgedeckt Privathaftpflicht Bewohner Fr Selbstbehalt im Schadenfall usw. Allgemeiner Hinweis Wir begrüssen es sehr, wenn Angehörige und Bekannte unseren Bewohnern besondere Dienstleistungen erbringen (z.b. Besorgungen, Transporte, Begleitung etc.), damit wir unseren Aufwand nicht in Rechnung stellen müssen!

5 6. Hilflosenentschädigung Eine Hilflosenentschädigung für die Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades erhält, wer in den alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise seit mindestens 365 Tagen auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV an den Bewohner ausgerichtet. Das Formular Anmeldung und Fragebogen für eine Hilflosenentschädigung kann vom Heim ausgefüllt werden. 7. Eintrittsgebühr Zur Abgeltung der administrativen Kosten beim Eintritt, Austritt und Tod sowie der Schlussreinigung wird im ersten Pensionsmonat eine Eintrittsgebühr von Fr in Rechnung gestellt. 8. Vorschussleistung bei Eintritt Beim Eintritt in das Heim ist eine Vorschussleistung von Fr. 2' für Pflegeleistungen / Dienstleistungen zu entrichten. Die Vorschussleistung ist zahlbar innert 10 Tagen ab Eintrittsdatum und wird nicht verzinst. Sie wird im letzten Pensionsmonat verrechnet bzw. rückvergütet. 9. Zimmerreservation Für die Zimmerreservation gilt der normale Pensionspreis, abzüglich Fr je Tag für nicht bezogene Verpflegung. Während dieser Zeit werden keine Pflegekosten in Rechnung gestellt. 10. Doppelzimmer Im Normalfall werden Doppelzimmer mit zwei Personen belegt. Bei Tod eines Ehepartners wird das freie Bett wieder belegt. 11. Ermässigungen bei Abwesenheit Bei Abwesenheit von drei und mehr Tagen werden ab dem ersten Tag für die Mahlzeiten Fr je Tag vergütet. Die Pflegekosten (BESA) werden nicht in Rechnung gestellt. Die Tage der Abreise und der Rückkehr gelten als Anwesenheit.

6 12. Ende des Pensionsverhältnisses Bei Todesfall endet das Pensionsverhältnis spätestens 15 Tage nach dem Todestag oder mit der Neubelegung des Zimmers / Bettes. Bei Heimwechsel oder Rückkehr nach Hause ist eine Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende des Kalendermonats einzuhalten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Nach dem Austritts- bez. Todestag werden die gleichen Ermässigungen wie bei Abwesenheit gewährt. Nach Beendigung des Heimaufenthaltes müssen die persönlichen Gegenstände durch Angehörige oder andere Vertrauenspersonen geräumt werden. Allfällige Räumungsarbeiten, die das Heim erbringt, müssen verrechnet werden. 13. Zahlungsbedingungen Die Pensionsrechnungen werden am Ende des Monats ausgestellt. Die Belastungen erfolgen ausschliesslich über das Lastschriftverfahren (LSV) der Bank oder über den Belastungs-Auftragsdienst (Debit Direct) der Post. Das Valutadatum für die Zahlung ist der 10. des nachfolgenden Monats. 14. Aufbewahren von Wertsachen/Depot Wir bitten Sie, keine Wertsachen, Schmuck oder grössere Geldbeträge im Zimmer aufzubewahren. Bei Verlust oder Diebstahl von Geld und Wertsachen müssen wir jede Haftung ablehnen. Geldbeträge, welche nicht im persönlichen Safe aufbewahrt werden, können im Sekretariat deponiert werden. 15. Versicherungen Die persönlichen Möbel und Effekten sind bis zu Fr. 10'000.- in der Kollektivversicherung des Heimes für Feuer- und Wasserschaden eingeschlossen. Ein allfälliger Selbstbehalt geht zu Lasten des Bewohners. Haftpflichtschäden, die unsere Bewohner verursachen, sind neu ab durch das WPH haftpflichtversichert, die Prämien sind in der Heimtaxe enthalten. 16. Sterbehilfeorganisationen Wir arbeiten nach den Grundsätzen der Palliativpflege. Dabei werden körperliche, psychische, soziale, spirituelle und auch religiöse Aspekte berücksichtigt. Das bedeutet für uns: Eine Freitodbegleitung können wir in unserer Institution nicht zulassen. Menschen, die den Wunsch nach Sterbehilfe haben, bitten wir, die entsprechende Unterstützung ausserhalb des Wohn- und Pflegeheim Flawil in Anspruch zu nehmen.

7 17. Beschwerdeweg Beschwerden von Bewohnern, Angehörigen und Personal sind grundsätzlich an die betreffende Person selbst zu richten. Die erste Instanz ist die Abteilungsleitung. Sie kann im Heim angesprochen werden. Die nächste Instanz ist die Bereichsleitung. Bei schwereren oder heiklen Angelegenheiten ist die Heimleitung direkt anzugehen. Wird mit der Heimleitung keine befriedigende Lösung für den Beschwerdeführer gefunden, ist die Betriebskommission oder der Stiftungsrat zuständig. Im Weiteren kann der Verein UBA (Unabhängige Beschwerdestelle) Ostschweiz in St. Gallen als Vermittler angerufen werden. Instanzen für Beschwerden: - Abteilungsleitung oder Gruppenleitung - Bereichsleitung - Heimleitung - Betriebskommission / Stiftungsrat - Ombudsstelle Alter und Behinderung, 9000 St. Gallen Für Aufsichtsbeschwerden ist als letzte instanzliche Stelle die Gemeinde Flawil zuständig. Genehmigt durch den Stiftungsrat Wohn- und Pflegeheim Flawil: 9230 Flawil, 9. Dezember 2014 Preis- und Tarifänderungen bleiben vorbehalten.

TAXORDNUNG FERIENAUFENTHALT VERSION 3.0

TAXORDNUNG FERIENAUFENTHALT VERSION 3.0 TAXORDNUNG FERIENAUFENTHALT VERSION 3.0 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 Gültig ab 01.01.2015 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und

Mehr

TAXORDNUNG DAUER- UND FERIENAUFENTHALT VERSION 1.2

TAXORDNUNG DAUER- UND FERIENAUFENTHALT VERSION 1.2 TAXORDNUNG DAUER- UND FERIENAUFENTHALT VERSION 1.2 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 Gültig ab 01.01.2016 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen

Mehr

Taxordnung Dauer- und Ferienaufenthalt Gültig ab Version 1.5

Taxordnung Dauer- und Ferienaufenthalt Gültig ab Version 1.5 Taxordnung Dauer- und Ferienaufenthalt Gültig ab 01.01.2018 Version 1.5 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen

Mehr

Alters- und Pflegeheim Rheinauen

Alters- und Pflegeheim Rheinauen Alters- und Pflegeheim Rheinauen Taxordnung Pensionspreise Gültig: ab 1. Januar 2015 Tarif Alters- und Pflegeheim ab 1. Januar 2015 A / T 01.01.2015 Seite 1 Alters- und Pflegeheim Rheinauen / Taxordnung

Mehr

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt

Mehr

TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 3.0

TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 3.0 TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 3.0 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 Gültig ab 01.01.2015 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Stiftung Wohn- und Pflegeheim Flawil stellt älteren

Mehr

Inhalt der Grundtaxe

Inhalt der Grundtaxe Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.

Mehr

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--

Mehr

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Vom Gemeinderat erlassen am 8. Juli 2010. In Anwendung ab 1. OI

Mehr

TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 1.2

TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 1.2 TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 1.2 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 Gültig ab 01.01.2016 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Stiftung Wohn- und Pflegeheim Flawil stellt

Mehr

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015 Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015 Regionales Pflegezentrum Baden 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der

Mehr

Taxordnung Betreutes Wohnen Gültig ab Version 1.5

Taxordnung Betreutes Wohnen Gültig ab Version 1.5 Taxordnung Betreutes Wohnen Gültig ab 01.01.2018 Version 1.5 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Stiftung Wohn- und Pflegeheim Flawil stellt älteren

Mehr

Alters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015

Alters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin 7408 Cazis Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin Tel: 081 650 01 65 1/6 1. Grundsatz Die Kosten des Aufenthaltes setzen sich zusammen aus: der Pensionstaxe der

Mehr

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen Taxordnung Alters- und Pflegeheim Ibenmoos per 1. Januar 2015 1. Administration... 3 2. Geltung... 3 3. Gliederung... 3 3.1. Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag:... 3 3.2. Aufenthaltskosten

Mehr

TAXTABELLE ab Januar 2015

TAXTABELLE ab Januar 2015 TAXTABELLE ab Januar 2015 1. Pensionspreise Haus A * 1-er Zimmer ohne Nasszelle Fr. 102.-- Haus B EG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 110.-- 2-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 95.-- Haus B OG 1-er Zimmer mit Nasszelle

Mehr

Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013

Alters- und Pflegeheim Im Winkel 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013 Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis

Mehr

T A X O R D N U N G 2 0 1 5

T A X O R D N U N G 2 0 1 5 T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die

Mehr

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu. Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.ch 1. Gültigkeit Diese Regelung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016)

Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Pflegeheim Sennhof AG Alte St. Urbanstrasse 1 4803 Vordemwald Taxordnung (gültig ab 01.01.2015) Seite 1 von 6 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1

Mehr

Taxordnung 2010. Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch

Taxordnung 2010. Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch Taxordnung 2010 Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch Taxordnung 2010 des Vereins Pflegewohngruppen Buttisholz 1. GELTUNGSBEREICH Die Taxordnung

Mehr

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe

Mehr

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst

Mehr

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: 1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Alters- und Pflegezentrum Neuwies

Alters- und Pflegezentrum Neuwies Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.

Mehr

Heimreglement der Gemeinde Degersheim

Heimreglement der Gemeinde Degersheim Heimreglement der Gemeinde Degersheim vom 16. November 2004 Heimreglement der Gemeinde Degersheim 2/6 Der Gemeinderat Degersheim erlässt gestützt auf Art. 5, Art. 136 Bst. g und Art. 200ter des Gemeindegesetzes

Mehr

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015)

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015) ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims

Mehr

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Taxordnung ab 01.01.2016 Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit Vollständigkeit Kostendeckung Kostentransparenz 1 Allgemeines Die Kosten für

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

Taxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen...

Taxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... Taxordnung 2014 Alters- und Pflegeheim Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Abkürzungen und Definitionen... 2 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... 2 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen... 2 5 Was ist

Mehr

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015.

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015. Seite 1 / 5 Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2015 Die Taxordnung ist Bestandteil des Aufenthaltsvertrages. 1. Taxe für IV-/EL-Bezüger pro Tag 286.52 Kanton

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 gültig ab 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Vorauszahlung 3 4.1 Bei unbefristetem Vertragsverhältnis 3 4.2 Bei befristetem Vertragsverhältnis

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner NIDWALDEN Finanzierung eines Heimaufenthaltes in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Nidwalden Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner Alters- und Pflegeheime In Nidwalden Alterswohnheim

Mehr

Häufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z.

Häufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z. Häufig gestellte Fragen Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z. Seite 2 7 A Aufnahme Wer kann nicht aufgenommen werden? Akut Selbst- und/oder Fremdgefährdete sowie akut Weglaufgefährdete. Gibt

Mehr

Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt.

Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt. Grundsatz Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt. Die Aufenthaltskosten setzen sich zusammen aus der

Mehr

Taxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen

Taxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen Taxordnung der Alters- und Pflegeheime 813.502 Taxordnung der Alters- und Pflegeheime vom 5. Juli 2006 Der Gemeinderat beschliesst: 1 1. Grundsatz 1 Die Taxordnung legt die Tagestaxen für einheimische

Mehr

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten Pensionsvertrag Unsere Preise gültig ab 1. Januar 2015 Taxen und Unterbringungskosten Unterkunft CHF 115.00 Zweierzimmer / Ehepaarzimmer mit Nasszelle p.p., Zuschlag CHF 30.00 Einerzimmer, Zuschlag CHF

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 Tel. 071 / 648 12 12 Fax: 071 / 648 16 35 Mail: info@aph-eppishausen.ch www.aph-eppishausen.ch Ganzheitsbetreuung Geschützte Wohngruppe Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 Inhalt 1. Geltungsbereich...1

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende. Taxordnung. für das.

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende. Taxordnung. für das. Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden 1. Rechtliche Grundlage Die Taxordnung des Haus Wieden

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Taxordnung und Reglement. Taxordnung und Reglement

Taxordnung und Reglement. Taxordnung und Reglement Taxordnung und Reglement Taxordnung und Reglement 3 Inhaltsverzeichnis A Taxordnung 1. Festlegung der Pensionskosten und der Ansätze für persönliche Angelegenheiten 2. Pensionskosten 2.1 Grundtarif 2.2

Mehr

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5.

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5. Pflegevertrag 1. Vertragsparteien 2. Vertragsgegenstand / Leistungen 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin 4. Vertragsdauer 5. Kündigung 6. Preisordnung / Komfortzuschlag Service 7. Rechnungsstellung

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten Unterscheidung der Kosten Pi Basis für die Kosten / Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals

Mehr

Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon

Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Gültig ab 1. Januar 2012 1. Grundsatz Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt den Leistungserbringern

Mehr

Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum

Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Mattenhof und Irchelpark / palliative zh+sh 19. Februar 2015 Regula Pfenninger Vizedirektorin, Leiterin Finanzen und Services der Pflegefinanzierung (seit

Mehr

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

ANMELDUNG für einen Aufenthalt im Alterswohnheim Flaachtal

ANMELDUNG für einen Aufenthalt im Alterswohnheim Flaachtal ANMELDUNG für einen Aufenthalt im Alterswohnheim Flaachtal Wir bitten Sie, diese Anmeldung auszufüllen. Sie ersparen uns dadurch unnötige Rückfragen. Einige Daten müssen wir für statistische Zwecke erheben.

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Gemeinde Affoltern am Albis

Gemeinde Affoltern am Albis Gemeinde Affoltern am Albis Informationsveranstaltung im Haus zum Seewadel Inhalt Gesetzliche Grundlagen / Versorgungsauftrag Pflegefinanzierung Regelung Kanton Zürich Erklärungen zur Taxordnung Haus zum

Mehr

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Änderungen vorbehalten Inhaltsverzeichnis 1 Administration... 3 2 Geltung... 3 3 Gliederung... 3 3.1

Mehr

Taxordnung 2015. Taxordnung EAPH 2015. 1. Pensionskosten allgemein. 2. Festlegung der Pensionspreise. 3. Pensionstaxe (Kost und Logis)

Taxordnung 2015. Taxordnung EAPH 2015. 1. Pensionskosten allgemein. 2. Festlegung der Pensionspreise. 3. Pensionstaxe (Kost und Logis) 1. Pensionskosten allgemein Taxordnung 2015 Die Pensionskosten setzen sich zusammen aus Pensionstaxe (Kost und Logis) Pflegetaxe (Pflege-, Betreuungs- und Behandlungs-Massnahmen) individuelle Auslagen

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine

Mehr

Pensions- und Pflegevertrag

Pensions- und Pflegevertrag Pensions- und Pflegevertrag für Kurzzeitaufenthalt 1. Vertragsparteien Der vorliegende Pensionsvertrag wird abgeschlossen zwischen Lindenfeld Spezialisierte Pflege und Geriatrie nachfolgend "Institution"

Mehr

Taxordnung Pflegewohnen

Taxordnung Pflegewohnen Taxordnung Pflegewohnen Seniorenzentrum Vivale Sonnenplatz Gültig ab 1. April 2016 Änderungen vorbehalten Geltungsbereich Die Taxordnung ist ein integrierender Bestandteil des Pflegevertrags. Vivale Sonnenplatz

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ Die vielfältige Schweiz hören und sehen WOZU DIENEN DIE RADIO- UND FERNSEHGEBÜHREN? Mit den Radio- und Fernsehgebühren leisten

Mehr

Dieses vom Konkordat der schweizerischen Krankenversicherer anerkannte System wird im Pflegeheim Bellevue seit dem 1. Januar 2010 angewendet.

Dieses vom Konkordat der schweizerischen Krankenversicherer anerkannte System wird im Pflegeheim Bellevue seit dem 1. Januar 2010 angewendet. Taxordnung für das Haus Bellevue Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Gültig ab 1. Juli 2012 1. Grundsatz Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt den Leistungserbringern

Mehr

Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag

Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Zwischen: Alterspflegeheim Weimatt, 3462 Weier i.e. und Gegebenenfalls vertraglich oder gesetzlich vertreten durch (Angehörige, Beistand): Der Eintritt findet statt

Mehr

Taxordnung. Art. 2 Art der Taxen Es gelten folgende Taxen: Fixkosten: Hotellerietaxe Betreuungstaxe Kosten nach Bedarf: Pflegetaxe Zusatzkosten

Taxordnung. Art. 2 Art der Taxen Es gelten folgende Taxen: Fixkosten: Hotellerietaxe Betreuungstaxe Kosten nach Bedarf: Pflegetaxe Zusatzkosten Taxordnung mit Taxblatt und Beiblatt Mahnwesen Gültig ab 1. Januar 2015 Art. 1 Grundsatz Die Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Alterswohnheimes Riedhof. Die Taxansätze werden vom

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

001 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes. 003 Geltungsbereich

001 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes. 003 Geltungsbereich GR Nr. 2014/66 Antrag der Redaktionskommission vom 10.04.2015 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 2010 (LS 855.1) und Art. 41 lit.

Mehr

Das Alters- und Pflegeheim Biberzelten ist ein Angebot für ältere und ältere pflegebedürftige Menschen.

Das Alters- und Pflegeheim Biberzelten ist ein Angebot für ältere und ältere pflegebedürftige Menschen. Reglement für das Alters- und Pflegeheim Biberzelten, Lachen 4.50 (vom 10. September 2013), gültig ab 1. Januar 2014 Art. 1 Zweck Das Alters- und Pflegeheim Biberzelten ist ein Angebot für ältere und ältere

Mehr

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall

Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall CH-8212 Neuhausen am Rheinfall www.neuhausen.ch Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall Die freundliche Gemeinde. Ein Heim zwei Standorte In den Altersheimen Schindlergut und Rabenfluh verfolgen

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

Tarifordnung 2015. Alters- und Pflegeheim Schüpfen

Tarifordnung 2015. Alters- und Pflegeheim Schüpfen Tarifordnung 2015 Alters- und Pflegeheim Schüpfen Gültig ab 1. Januar 2015 TARIFORDNUNG 2015 Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Zahler zu den Tarifen des Alters- und Pflegeheims

Mehr

2.3 Sonnenblick 2 ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Einerbelegung Fr. 116.00 2 ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Zweierbelegung Fr. 92.

2.3 Sonnenblick 2 ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Einerbelegung Fr. 116.00 2 ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Zweierbelegung Fr. 92. Taxordnung 2009 Die nachstehenden Ansätze werden vom Vorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit der Ansätze Vollständigkeit und Höhe der Sonderverrechnungen Anpassung an die Teuerung 1. Geltungsbereich

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

TAXORDNUNG. Stadt Zofingen. Seniorenzentrum Rosenberg und Tanner

TAXORDNUNG. Stadt Zofingen. Seniorenzentrum Rosenberg und Tanner Stadt Zofingen Seniorenzentrum Rosenberg und Tanner Luzernerstrasse 11 4800 Zofingen Telefon 062 745 51 51 Telefax 062 745 51 50 seniorenzentrum@zofingen.ch TAXORDNUNG Die nachstehenden Ansätze werden

Mehr

Konzept der Pflegeversorgung

Konzept der Pflegeversorgung Konzept der Pflegeversorgung gültig ab 1. Januar 2013 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziel des Konzepts 3 2. Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer 3 3. Versorgungsauftrag 3 4. Leistungen durch

Mehr

KOMPETENZZENTRUM FÜR LEBENSQUALITÄT WOHNEN SELBSTBESTIMMT DAS LEBEN GENIESSEN

KOMPETENZZENTRUM FÜR LEBENSQUALITÄT WOHNEN SELBSTBESTIMMT DAS LEBEN GENIESSEN KOMPETENZZENTRUM FÜR LEBENSQUALITÄT WOHNEN SELBSTBESTIMMT DAS LEBEN GENIESSEN Mit Lebensfreude selbstbestimmt den Tag geniessen. Im Haus Schönbühl findet man viele gute Momente und Möglichkeiten. SICH

Mehr

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5 Taxordnung info@rosenpark-gersau.ch Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Taxordnung 2014. Tel.: 041 487 70 70 Fax: 041 487 70 71 www.sunnematte.ch info@sunnematte.ch

Taxordnung 2014. Tel.: 041 487 70 70 Fax: 041 487 70 71 www.sunnematte.ch info@sunnematte.ch Taxordnung 2014 Tel.: 041 487 70 70 Fax: 041 487 70 71 www.sunnematte.ch info@sunnematte.ch Konkordatsnummer E 7004.03 MWST-Nummer CHE-100.616.880 MWST Bankverbindung Entlebucher Bank, 6182 Escholzmatt

Mehr

Anmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Rehaaufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr

Anmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Rehaaufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr 1 Anmeldung Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung von Ehepaaren bitte je ein Formular ausfüllen. Die Anmeldung muss an Werktagen spätestens 24 Stunden vor Eintritt im Altersheim eingetroffen sein. Ansonsten

Mehr

Taxordnung (Gültig ab 1. Januar 2014)

Taxordnung (Gültig ab 1. Januar 2014) Taxordnung (Gültig ab 1. Januar 2014) Alters- und Pflegeheim Sonnengarten, Hombrechtikon Das Alters- und Pflegeheim Sonnengarten wird gemeinnützig betrieben. Ein Gewinn wird nicht angestrebt, sondern primär

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Tarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5

Tarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5 Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5 1. Total Tarif Pflegetarif Infrastruktur Betreuung/ Hotellerie Total Tarif Pro Tag in Fr. 0 0.00 30.65 130.15 160.80 1 13.45 30.65 130.15 174.25 2 37.45 30.65 130.15

Mehr

Pflege zum Wohlfühlen

Pflege zum Wohlfühlen Pflege zum Wohlfühlen Das SRH Pflegehotel SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation. Plötzlich sind Sie im

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Datum 19.11.2009 05.01.2010 14.01.2010

Datum 19.11.2009 05.01.2010 14.01.2010 57.13.04 Alters- und Pflegeheim Brunnadern Heimreglement Datum 19.11.2009 05.01.2010 14.01.2010 Erstellt Lusti A. Geprüft Gemeinderat 14.01.2010 S:\Kanzlei\Alters- und Pflegeheim\APH Heimreglement öffentliche

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr