teile Schulenburg gebiet entstanden, in dem sich der Wunsch nach dem eigenen Haus mit Garten und der Natur direkt vor
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- Erwin Seidel
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1 Informationsbroschüre Baugebiet Dorfstr Dorfstraße Bauabschnitt 6 Baua Bauabschnitt 7 Bauabschnitt 6 ab Grundstücke für Einfamilienhäuser 26 Grundstücke für Doppelhaushälften Bauabschnitt 7 ab Grundstücke dstücke für Einfamilienhäuser 8 Grundstücke für Doppelhaushälften Das Baugebiet Dörfliche Idylle Eingebettet in eine Parkanlage und die dörfliche dör Idylle der Ortsteile teile Schulenburg Schulen und Engelbostel bostel ist in den letzten 15 Jahren ein Wohngebiet gebiet entstanden, in dem sich der Wunsch nach dem eigenen Haus mit Garten und der Natur direkt vor v der Haustür verwirklichen lässt. Sie finden dort immer noch die landwirtschaftliche Gehöftstruktur mit alten Eichen, Baumreihen, Obstwiesen, Grünland Grü land und Feldern. SpazierSpazier und Radwege in der Umgebung laden ein zu Ausflügen in den urwüchsigen urwüchsigen Kananoher Forst und das unberührte Kaltenweider Moor oder die weiten Grünflächen rund um den Flughafen. In unu mittelbarer Nähe lockt auch der Schulenburger Angelteich Ange teich zur Entspannung. in Stadtrandlage Mit dem Auto oder den öffentlichen VerkehrsVerkehr mitteln sind sowohll das Langenhagener Langenhag Zentrum als auch die Nachbarstädte Hannover und GarbGar sen schnell zu erreichen. Die Ortsteile Schulenburg und Engelbostel Enge bieten alles für den täglichen Bedarf: Bäcker, Lebensmitteleinzelhandel, handel, Blumen, SchreibSchreib waren, Post, Tankstelle,, Restaurants, Friseur, Apotheke, hausärztliche und zahnärztliche zah Versorgung. Auch uch Außenstellen Außenstelle der Stadtverwaltung befinden sich in Schulenburg und Engelbostel. Stand der Informationen: Seite 1 / 8
2 Die Kindertagesstätte liegt unmittelbar am Rand des Baugebietes. Tiere und Traktoren gehören insbesondere auch zur Erntezeit zum Alltagsbild und kennzeichnen den ländlichen Charakter der beiden Ortschaften. Im dörflichen Leben ist der Gemeinschaftssinn ausgeprägt, zahlreiche Vereine und Verbände (z. B. Freiwillige Feuerwehr und Schützenverein) bieten Sport, Kultur und Geselligkeit. Ihre Kinder besuchen die Grundschule in Engelbostel. Weiterführende Schulen in Langenhagen sind mit dem Bus gut erreichbar. verfügen über eine gute Verkehrsanbindung Die Buslinien 460, 461 und 480 halten am Rande des Baugebietes und stellen die Verbindung ins Stadtzentrum Langenhagen und nach Garbsen her. Direkten Anschluss haben die Busse an das S-Bahnnetz (Bahnhof Langenhagen-Mitte) und die Stadtbahn Hannover (Langenhagen-Zentrum). Zur Anschlussstelle Engelbostel an der A 352 sind es nur wenige Minuten, weitere Autobahnen und Landstraßen sind leicht erreichbar. Den internationalen Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen erreichen Sie mit dem Auto in 10 Minuten. Die Bauvorschriften Für die Bauabschnitte 6 und 7 im Baugebiet Dorfstraße gilt der Bebauungsplan Nr. 713A, der seit dem rechtskräftig ist. Er regelt die Art und den Umfang der baulichen Nutzung auf den jeweiligen Grundstücken. Die Bestimmungen sind einerseits weit genug gefasst, um einer individuellen Bebauung der Grundstücke nicht entgegen zu stehen, andererseits aber das Baugebiet harmonisch in die bestehenden überwiegend dörflichen Strukturen der Orte Schulenburg und Engelbostel zu integrieren. Stand der Informationen: Seite 2 / 8
3 Die Wohngebäude können mit 2 Vollgeschossen errichtet werden, mit max. 2 Wohneinheiten je Einfamilienhaus bzw. 1 Wohneinheit je Doppelhaushälfte. 30 % der Grundstücksfläche darf bebaut werden. Weitere Vorgaben befassen sich insbesondere mit der Dachgestaltung als gleichwinklig geneigte Satteldächer oder Krüppelwalmdächer mit naturroten bis mittelbraunen Tondachpfannen oder Betondachsteinen, mit der Ausbildung von Gauben (Sattel- oder Tonnendachgauben, Schleppgauben sowie Zwerchgiebel) und mit der Fassadengestaltung des Hauses in rotem bis rotbraunem Ziegel oder in Putz in weißer, weißgrauer und hellbeiger und gelber Farbgebung. Für max. 40% der Fassadenfläche sind auch Holz- oder Fassadenplatten in hellen bzw. naturfarbenen Tönen zulässig. Die detaillierten Bauvorschriften entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan und seinen textlichen Festsetzungen, zu finden im Internet unter Für weitere Auskünfte rund um die Bebaubarkeit der Grundstücke steht Ihnen in der städtischen Abteilung Stadtplanung Frau Ottensmeyer zur Verfügung, Tel , carolin.ottensmeyer@langenhagen.de. Die Baugrundstücke im Überblick Hausart und Größe: Erschließung: Bauherr: Einzelhaus (Einfamilienhaus) mit max. 2 Wohneinheiten 430 m² m² oder Doppelhaushälfte mit 1 Wohneinheit 295 m² m² Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt in zwei Bauphasen: Die Grundstücke im Bauabschnitt 6 werden voraussichtlich Mitte 2017 bebaubar sein, die Grundstücke im Bauabschnitt 7 etwa Mitte Die Kosten der Erschließungsbeiträge, der Abwasserbeiträge sowie der nach Naturschutzrecht erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Kaufpreis bereits enthalten. Die Kosten für die Versorgungsanschlüsse (Gas, Wasser, Strom, Telefon etc.) sind von Ihnen zu tragen und werden von den jeweiligen Versorgungsträgern direkt in Rechnung gestellt. Eine Bauträgerbindung besteht nicht. Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihr Haus mit einem Architekten bauen oder ein Bauunternehmen beauftragen. Stand der Informationen: Seite 3 / 8
4 Regenwasser: Stellplätze: Kaufpreis: Nebenkosten: Anfallendes Niederschlagswasser muss auf dem Grundstück versickert werden und wird damit unmittelbar wieder dem Naturkreislauf zugeführt. Für jede errichtete Wohneinheit sind 2 Stellplätze vorzusehen. Der Kaufpreis beträgt 240,- /m² und beinhaltet bereits alle öffentlichen Beiträge. Der Kaufpreis wird nicht fällig, bevor die Erschließung des Grundstücks sichergestellt ist, d. h. Bauabschnitt 6: ca. Mitte 2017, Bauabschnitt 7: ca. Mitte Neben dem Grundstückskaufpreis entstehen Ihnen insbesondere noch Kosten für Grunderwerbsteuer (derzeit 5% des Grundstückskaufpreises), für die Beurkundung des Kaufvertrages (Notar, Grundbuchamt), für die Schlussvermessung der Gebäude sowie ggf. für einen Energieeffizienznachweis. Bezugsfertigkeit: Die Wohngebäude sind jeweils innerhalb von 3 Jahren nach Sicherstellung der Erschließung bzw. nach Erwerb des Grundstücks bezugsfertig herzustellen. Weiterveräußerung: Passivhaus- Grundstücke: Eine Weiterveräußerung des Grundstücks ist erst 3 Jahre nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes zulässig. Auf den Grundstücken mit der Bezeichnung A, B, C, D und E im Süden des Bauabschnitts 6 können ausschließlich Passivhäuser errichtet werden. Bitte lesen Sie dazu auch die nachfolgenden Hinweise Spezielle Grundstücke für Passivhäuser sowie das Beiblatt Informationen zum energieeffizienten Bauen. Förderung von energieeffizienten Wohngebäuden Die Stadt Langenhagen strebt für die Erweiterung des Baugebietes Dorfstraße eine Bebauung mit Wohngebäuden in möglichst energieeffizientem Standard an. Deshalb wurde für Bauinteressierte ein Anreiz geschaffen, gemäß dem Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau -KfW- im Standard eines Energieeffizienzhauses 40 oder eines Energieeffizienzhauses 40 plus zu bauen oder gemäß den Standards des Klimaschutzfonds proklima ein Passivhaus zu errichten. Grundsätzlich sind fast alle 73 Grundstücke für den Bau von Energieeffizienzhäusern bzw. Passivhäusern geeignet, da der Bebauungsplan bereits eine Solaroptimierung durch eine überwiegende Südausrichtung der Wohnhäuser vorsieht. Stand der Informationen: Seite 4 / 8
5 Die Errichtung eines Wohngebäudes im entsprechenden Standard wird von der Stadt Langenhagen durch eine Kaufpreisrückzahlung gefördert: Energieeffizienzhaus KfW 40 Kaufpreisrückzahlung Energieeffizienzhaus KfW40 plus Kaufpreisrückzahlung Passivhaus (proklima) Kaufpreisrückzahlung Die Förderung wird nach Fertigstellung des Gebäudes und einem entsprechenden Nachweis ausgezahlt (Bestätigung durch einen Sachverständigen der KfW-Expertenliste bzw. des Qualitätssicherungsbüros für Passivhäuser nach proklima-standard). Die Grundstückskaufverträge werden hierzu detaillierte Regelungen enthalten. Spezielle Grundstücke für Passivhäuser Die 5 Baugrundstücke A, B, C, D, E im Bauabschnitt 6 werden ausschließlich zu dem Zweck veräußert, auf diesen ein Passivhaus zu errichten. Der Bebauungsplan sieht hierzu spezielle Festsetzungen vor: Die Traufhöhe darf grundsätzlich nicht höher als 5,5 m liegen und ausnahmsweise dürfen Wohngebäude, die eine Traufhöhe von mind. 5 m aufweisen, mit gleichwinklig geneigten Satteldächern mit einer Dachneigungen von mind. 25 bis 45 errichtet werden. Wichtig: Bitte bewerben Sie sich nur dann für eines der Grundstücke A, B, C, D oder E, wenn Sie auf diesem ein Passivhaus bauen werden. Für eine andere Bebauung können Sie das Grundstück nicht nutzen! Die Kaufverträge für diese Grundstücke werden entsprechende Bauverpflichtungen sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von enthalten, um die Errichtung eines Passivhauses dort sicherzustellen. Auch für den Bau eines Passivhauses auf diesen speziellen Grundstücken A bis E erhalten Sie als Grundstückskäufer/in nach Fertigstellung des Gebäudes und einem entsprechenden Nachweis (Bestätigung eines Qualitätssicherungsbüros für Passivhäuser nach proklima- Standard) die Kaufpreisrückzahlung in Höhe von Die Grundstückskaufverträge werden hierzu detaillierte Regelungen enthalten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Beiblatt Informationen zum energieeffizienten Bauen. Stand der Informationen: Seite 5 / 8
6 Mehrgenerationenwohnen Die im Übersichtsplan mit einem *) gekennzeichneten nebeneinander liegenden Doppelhausgrundstücke können auch zusammengelegt und mit einem Zweifamilienhaus bebaut werden, wenn Sie in diesem Gebäude mit mehreren Generationen (z.b. Eltern mit Kindern mit Enkeln) wohnen werden. Im Bauabschnitt 6 sind dies die Grundstücke Nr und und im Bauabschnitt 7 die Grundstücke Nr zum Beispiel Bitte lassen Sie sich dazu beraten: Abteilung Stadtplanung, Frau Ottensmeyer, Telefon carolin.ottensmeyer@langenhagen.de Das Bewerbungs- und Vergabeverfahren Um ein Grundstück im Baugebiet Dorfstraße bewerben Sie sich mit unserem Bewerbungsformular, das Sie auch im Internet zum Download finden unter: Alle bis zum Stichtag eingegangenen Bewerbungen werden von der Verwaltung nach folgendem Punktesystem ausgewertet: Der/Die Bewerber/in 1. wird das errichtete Gebäude selbst nutzen (keine Vermietung) Punkte 2. wohnt bereits in Schulenburg oder Engelbostel oder hat dort mind. 10 Jahre lang gewohnt (Hauptwohnsitz) Punkte 3. wohnt seit mind. 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Langenhagen Punkte 4. steht in einem festen Arbeitsverhältnis (mind. halbtags) in Langenhagen Punkte ebenso ortsansässige Selbständige (5 Punkte je Bewerber/in) 5. verfügt noch nicht über Wohneigentum, Ausnahme: Eigentumswohnung... 2 Punkte 6. ist schwerbehindert (mind. 50%), gleiches gilt für Haushaltsmitglieder... 1 Punkt gesamt erreichbar: 118 Punkte Das Vorliegen der Vergabekriterien wird von der Verwaltung geprüft und später soweit möglich über entsprechende Regelungen im zu schließenden Grundstückskaufvertrag gesichert. Für das Vorliegen der Kriterien sind grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung maßgebend. Stand der Informationen: Seite 6 / 8
7 Wird ein von der Verwaltung angeforderter Nachweis/eine Bescheinigung nicht innerhalb der von der Verwaltung vorgegebenen Frist vorgelegt, gilt er als nicht vorgelegt. Ggf. hierauf vergebene Punkte werden gestrichen. Als Grundstücksbewerber/in mit Anrechnung von Bewerbungspunkten müssen Sie später im Kaufvertrag auch als Käufer/in des Grundstücks auftreten! Aus der Auswertung der Bewerbungen anhand des Punktesystems ergibt sich eine Rangliste. Auf dieser Grundlage beginnt ab dem die Reservierungsphase für die Grundstücke. Bei Punktgleichheit auf der Rangliste entscheidet das Los. Alle Bewerber/innen werden im März 2017 schriftlich informiert. Wenn Sie sich unter den Plätzen 1-73 der Rangliste befinden erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung für ein Grundstück, wobei Ihre angegebenen Wunschgrundstücke nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Sofern diese bereits vergeben sind, nimmt die Verwaltung mit Ihnen Kontakt auf und bietet Ihnen andere Grundstücke zur Reservierung an. Die Reservierungszeit beträgt zunächst 1 Monat und ist für Sie unverbindlich. In dieser Zeit können Sie insbesondere Fragen zur Bebaubarkeit des Grundstücks und zur Finanzierung klären und entscheiden, ob Sie das Grundstück erwerben wollen. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie in der Folgezeit den Entwurf eines Kaufvertrags. Die letztendliche Beurkundung des Vertrags kann bei einem Notar Ihrer Wahl stattfinden. Wenn Sie sich nicht unter den ersten 73 Plätzen der Rangliste befinden und daher zunächst keine Grundstücksreservierung erhalten konnten, werden Sie gemäß Ihrer Ranglistenposition auf eine Reserveliste genommen. Auch hierüber erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Baugrundstücke, die wieder frei werden (z.b. durch Rücktritt eines/r Bewerbers/in von der Bewerbung, von der Reservierung oder vom Kaufvertrag), werden dem/der nächsten Bewerber/in auf der Rangliste zur Reservierung angeboten. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Rückfragen zum Stand der Grundstücksvergabe ab, solange Sie noch keine schriftliche Mitteilung hierüber erhalten haben. Eine Vielzahl solcher Anfragen wäre von der Verwaltung nicht zu bewältigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Stand der Informationen: Seite 7 / 8
8 Das Bewerbungsformular Mit dem Bewerbungsformular bewerben Sie sich offiziell um ein Baugrundstück im Baugebiet Dorfstraße. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus! Wichtig: Bitte senden Sie das Bewerbungsformular bis zum vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück an: STADT LANGENHAGEN Abteilung 23 Baugebiet Dorfstraße Marktplatz Langenhagen Poststempel oder Abgabe im Rathaus! Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Datum der Abgabe im Rathaus (Hausbriefkasten). Bewerbungen, die nach dem eingehen oder die unvollständig ausgefüllt sind, werden in der 1. Runde der Grundstücksvergabe zunächst nicht berücksichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die STADT LANGENHAGEN Abteilung Liegenschaften Frau Frisch Telefon 0511/ martina.frisch@langenhagen.de Alle Informationen über das Baugebiet sowie die Bewerbungsunterlagen zum Download finden Sie auch unter HERAUSGEBERIN STADT LANGENHAGEN Der Bürgermeister Marktplatz Langenhagen Stand der Informationen: Seite 8 / 8
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