Vollgeldreform Schritt für Schritt?

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1 Vollgeldreform Schritt für Schritt? Joseph Huber Einleitung... 2 Schrittweiser Übergang zu 100% Reserve... 3 Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben parallel zu Giralgeld... 5 Vollgeld als 'Parallelwährung' zu Giralgeld... 5 Das Verbot für den Souverän, von seiner Geldhoheit Gebrauch zu machen... 6 Vollgeld als E-Geld... 7 Inumlaufbringung von Vollgeld als Investitionsprogramm und Konjunkturpolitik... 8 Grenzen einer parallelen Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben... 9 Vollgeldkonten auf Nachfrage Sichere Einlagen auf Basis einer freiwilligen 100% Reserve Außerbilanzielle Vollgeldkonten zusätzlich zu bilanziellen Girokonten Fazit. Schuldenfreie Ausgabe von Vollgeld durch Staatsausgaben in Verbindung mit außerbilanziellen Vollgeldkonten Literatur... 19

2 2 Einleitung Vollgeldreform wurde bisher als große Stichtagreform konzipiert, als Big Bang. Reformkonzepte gehen davon aus, dass ab einem bestimmten Stichtag - das Münzmonopol der Regierung und das Banknotenmonopol der Zentralbank ausgedehnt werden auf Buchgeld und elektronisches Bargeld, und das damit entstehende Geldmonopol der Gesamtverantwortung der Zentralbank unterstellt wird - die Erzeugung von Giralgeld durch die Banken über Nacht beendet wird - Buchhaltung und Bilanzen über Nacht entsprechend umgestellt werden - und der Gewinn aus der Schöpfung neuen Geldes, die Seigniorage, von diesem Tag an vollständig dem öffentlichen Haushalt zugutekommt. Nach dieser Maßgabe ausgearbeitete Programme sind u.a. der Entwurf eines American Monetary Act und H.R des American Monetary Institute 1, der Entwurf eines Bank of England Act von Positive Money 2, das Programm der deutschen Monetative 3, und die schweizerische Vollgeld- Initiative für eine entsprechende Abänderung der Eidgenössischen Verfassung. 4 Ungeachtet der Stimmigkeit dieser Ausarbeitungen haben Unterstützer einer Vollgeldreform von Beginn an immer wieder die Frage aufgeworfen, ob nicht auch eine schrittweise Einführung von Vollgeld möglich sei. Zuletzt sind solche Stimmen wieder öfter zu hören gewesen. Ein Grund dafür liegt wohl darin, dass trotz gestiegener Aufmerksamkeit für geldsystemkritische Analysen und Reformen die Stunde der großen Stichtagreform bisher anscheinend noch nicht viel näher gerückt ist. Wäre eine zunächst nur teilweise und im weiteren graduelle Reform nicht einfacher zu realisieren? Im nachfolgenden werden drei solche inkrementellen Ansätze behandelt: 1. ein schrittweiser Übergang zu 100% Reserve 2. Staatsausgaben durch originäre Seigniorage (SOS) und damit die Inumlaufbringung von Vollgeld parallel zu Giralgeld 3. die Einführung von Vollgeldkonten (sichere Einlagen, sichere Geldkonten) oder gar Vollgeldbanken parallel zu herkömmlichen Girokonten bzw Teilreserve-Banken. 1 monetary.org/wp-content/uploads/2011/09/32-page-brochure.pdf - monetary.org/wpcontent/uploads/2013/01/hr-2990.pdf 2 positivemoney.org/our-proposals/draft-legislation/. - positivemoney.org/our-proposals/ positive-money-proposals-in-plain-english/ 3 monetative.de. - vollgeld.de/vollgeld-broschuere/

3 3 Schrittweiser Übergang zu 100% Reserve Die Idee eines schrittweisen Übergangs zu 100% Reserve besteht darin, die jetzige Mindestreserve (1% im Euroraum, 10% in den USA) nach und nach auf 100% anzuheben, zum Beispiel jeden Monat um 1 2 Prozentpunkte. Die 100% Reserve wäre dann nach 4 8 Jahren erreicht. Zarlenga zufolge wurde diese Idee zum ersten Mal von Lauchlin Currie entwickelt, einem Befürworter des 100%-Banking im Washingtoner Regierungsapparat in den 1930er Jahren. Er dachte, man könne die 100% Reserve 'einschleichen', indem die Federal Reserve auf gesetzlicher Grundlage die Mindestreserveanforderung schrittweise anheben würde. Aber Senator Carter Glass, der die Interessen der Banken vertrat, blockierte das, indem er dem betreffenden Komitee einen Entwurf unterbreitete, wonach die Mindestreserve höchstens auf das Doppelte des damaligen Reservesatzes steigen durfte, also auf etwa 15%. 5 Es sei für den Moment einmal angenommen, Lauchlin's Konzept wäre damals erfolgreich durchgebracht worden und der Mindestreservesatz wäre auf 100% gestiegen. Das Ergebnis wäre aus einer Reihe von Gründen gleichwohl enttäuschend ausgefallen. Das beginnt mit dem ebenso einfachen wie grundlegenden Sachverhalt, dass eine Kontrolle der Geldmenge durch Deckungsreserven auf Depositen nicht erreicht werden kann. Nach dem Modell des Kreditmultiplikators und der Reserve Position Doctrine sollte es einer Zentralbank möglich sein, durch die Festlegung eines Mindestreservesatzes und die erweiterte oder verringerte Bereitstellung von Reserven die Kredit- und Giralgelderzeugung der Banken zu kontrollieren. Tatsächlich jedoch sind die betreffenden Lehrsätze obsolet. Denn in Wirklichkeit verläuft die Verursachung in umgekehrter Richtung: Die Initiative liegt bei den Banken. Sie stellen proaktiv Kredit aus und erzeugen damit Giralgeld. Der Zentralbank bleibt nachträglich kaum eine andere Wahl als auf die von den Banken geschaffenen Tatsachen zu re-agieren und die residuale Nachfrage der Banken nach Bargeld sowie die fraktionale Nachfrage nach Reserven zu refinanzieren. Andernfalls würden sie den gesamten Zahlungsverkehr ins Stocken bringen. Das traut sich keine Zentralbank. Hinzu kommt der Sachverhalt, dass diejenigen Banken, die Kredite ausstellen oder auch Wertpapiere per Girogutschrift kaufen, nicht dafür verantwortlich sind, die so geschaffenen Einlagen mit Reserven zu decken. Die Deckungspflicht fällt im Gegenteil auf diejenigen Banken, denen 5 Zarlenga 2005.

4 4 Giralgeld per Überweisung oder Lastschrift zufließt. Als aktive Einlagen- Erzeuger müssen Banken lediglich (und auch nur nachträglich) gewährleisten, dass sie über genügend Zahlungsreserven (Überschussreserven) verfügen. Als passive Einlagen-Empfänger dagegen müssen Banken für die Mindestreserve, bzw dann 100% Reserve, als Deckungsreserve auf Depositen sorgen. Das erscheint auf den ersten Blick kontra-intuitiv. Aber genau darauf beruht das heutige Geldsystem des fraktionalen Reservebanking. Es funktioniert, solange alle Banken ihre Bilanzen in etwa im Gleichschritt erweitern, sodass bei den einzelnen Banken die Abflüsse und Zuflüsse von Bargeld, Zahlungsreserven und Giroguthaben sich in etwa die Waage halten. Allfällige Überschüsse bzw Defizite im Zahlungsverkehr bleiben dadurch minimal und lassen sich durch kurzfristige Geldmarktdispositionen ausgleichen. Im Rahmen dieses Papiers ist es nicht möglich, weiter auszuführen, warum ein 100% Reservesystem die gleichen Mängel aufweist wie ein fraktionales Reservesystem, obschon betreffende Fehlfunktionen bei 100% Reserve weniger ausgeprägt sein mögen. 6 Im besonderen gewährleistet eine 100% Reserve ebenso wenig Kontrolle über die Geldmenge wie eine fraktionale Reserve. Von daher würde eine 100% Reserve auch keine verbesserte Kontrolle von Inflation und Asset Inflation erlauben und Finanzkrisen nicht vorbeugen. Des weiteren wird die Frage des Geldeigentums nicht sachgerecht gelöst. Reserven sind Eigentum bzw Aktiva der Banken, nicht der Kunden. Giroguthaben bleiben was sie sind: kein Vollgeld, sondern nur ein Anspruch auf Vollgeld, ein Zahlungsmittel-Surrogat, und dementsprechend eine weitgehend uneingelöste Verbindlichkeit der Banken gegenüber den Kunden. Darüber hinaus müsste eine 100% Reserve mit einer erheblichen Kostenbelastung erkauft werden. Die Zinsen auf die 100% Deckungsreserve müssen zusätzlich zu den Habenzinsen aufgebracht werden, die Banken auf Kundeneinlagen bereits zahlen. Die zusätzliche Kostenbelastung würde wohl weitgehend auf die Kunden und damit die gesamte Wirtschaft abgewälzt. Im Ergebnis würde dies zu einem Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus und des Gesamtumfangs der Zinszahlungen führen, zum Vorteil der Zinseinkünfte und zum Schaden der Realwirtschaft und der Arbeitseinkommen. 6 Weitere Ausführungen dazu auf vollgeld.de/100-prozent-reserve-chicago-plan.

5 5 Das einzige was eine 100% Reserve gewährleisten kann, wäre die Sicherheit des Geldes dies aber auch nur dann, wenn die heute nicht verfügbare, brach liegende Mindestreserve dann als 100% Reserve offiziell zu einem verfügbaren Sicherheitspolster umgewidmet würde. Wäre dies besser als nichts? oder, zumal in Anbetracht der hohen Kosten, unterm Strich doch nicht viel genug? Insgesamt ist festzustellen, dass ein 100% Reservesystem weitgehend gleich oder ähnlich disfunktional ist wie das bestehende fraktionale Reservesystem, und dies unabhängig davon, ob es Schritt für Schritt oder an einem Stichtag mit einem großen Schritt eingeführt wird. Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben parallel zu Giralgeld Vollgeld als 'Parallelwährung' zu Giralgeld Die Inumlaufbringung von Vollgeld parallel zu Giralgeld wurde jüngst von Positive Money vorgeschlagen, dargelegt in einer Broschüre von Andrew Jackson unter dem Titel Sovereign Money Creation. 7 Die Idee besteht darin, die Regierung solle Vollgeld schöpfen, oder die Schöpfung von Vollgeld durch die Zentralbank veranlassen, und diese Mittel durch Staatsausgaben in Umlauf bringen, während gleichzeitig die Giralgeldschöpfung der Banken fortbesteht. Es handelt sich so gesehen um eine spezielle Variante eines Parallelwährungs-Ansatzes. Ein ähnlicher Vorschlag stammt von Johann Walter zur Finanzierung öffentlicher Investitionen. 8 Im Lauf der Zeit haben etliche namhafte Ökonomen einen solchen Vorschlag gemacht, zuletzt Adair Turner als Leiter der britischen Finanzaufsicht 2013, unter dem Begriff Overt Money Finance (OMF). 9 Einige Monate zuvor hatte der Chefkommentator der Financial Times, Martin Wolf, einen Artikel unter der Überschrift The Case for Helicopter Money verfasst, in dem er schrieb: 'Es gelingt mir nicht, einen tieferen Sinn darin zu sehen, dass modernes Geld (fiat money) nur privat ausgegeben wird'. 10 Für Großbritannien schlägt Jackson vor, die Regierung solle 'perpetual zerocoupon consols' begeben, d.h. nicht zinstragende Staatsanleihen ohne spezifizierte Laufzeit, welche die Bank von England direkt im Tausch gegen Vollgeld aufnimmt. Ob das so geschaffene Vollgeld eine Schuld oder ein nationales monetäres Eigenkapital darstellt, hängt davon ab, auf welche Buchungs- und Bilanzierungskonvention man sich einigen würde. Ein noch 7 Jackson 2013, 16 ff. 8 Walter Turner 2013a, auch 2012, 2013b. 10 Wolf 2013.

6 6 besseres Buchungs- und Bilanzierungsverfahren besteht darin, Vollgeld in jeder Form wie Münzen zu behandeln, also auch wenn es als Banknote, Kontogeld oder E-Geld herausgegeben wird. 11 Eine solche Art der Schöpfung von Vollgeld wirft die Frage nach dem Verhältnis von monetären und fiskalischen Funktionen auf. Bei Jackson soll deren grundsätzliche Trennung dadurch erhalten bleiben, dass Regierung und Parlament kein Recht haben, Vollgeld von der Zentralbank zu verlangen oder anderweitig Einfluss auf deren Geldpolitik zu nehmen. Umgekehrt soll sich die Zentralbank in ihrer Geldpolitik nur von monetären Aspekten leiten lassen. In Großbritannien und den Vereinigten Staaten beinhaltet dies allerdings, die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Regierung im Rahmen des monetär Vertretbaren zu unterstützen. Im Vergleich zu einer großen Stichtagreform mag es leichter scheinen, politische und akademische Unterstützung für eine Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben parallel zu Giralgeld zu finden, besonders von Keynesianischer und post-keynesianischer Seite. Der Widerstand von Seiten der Bankenindustrie und Banking-School orientierten Ökonomen wird freilich derselbe sein. Auch sollte man Zentralbanker nicht von Haus aus für Vertreter eines Currency-School Standpunktes halten und nicht unterschätzen, wie sehr auch sie heute Bankinglehren verinnerlicht haben. 12 Das Verbot für den Souverän, von seiner Geldhoheit Gebrauch zu machen Die Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben sieht sich einer rechtlichen Hürde gegenüber. In den USA kollidiert das Konzept mit US Code (Titel 12, Kapitel 3, Unterkapitel IX) 355. In der EU kollidiert es mit Art. 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Diese Gesetze erlauben der Zentralbank den An- und Verkauf von öffentlichen Schuldverschreibungen, ' aber nur am offenen Markt' wie es im U.S. Code 355 (1) heißt. Dem entspricht Art. 123 (2) AEUV, während es Art. 123 (1) AEUV den Zentralbanken ausdrücklich verbietet, einen direkten Beitrag zur Finanzierung von Staatsausgaben zu leisten. Damit ist auch der direkte Ankauf von Staatsanleihen verboten. 13 Es gibt davon einige Ausnahmen. Sie beziehen sich auf 11 Vgl. Gudehus 2013, Mayer For more information on currency-versus-banking teaching cf. sovereignmoney.eu/ currency-and-banking-teachings. 13 Art. 123 (1) AEUV: Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als 'nationale Zentralbanken' bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlichrechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von

7 7 - die Zins-Seigniorage als Teil des Zentralbankgewinns, der an die Finanzministerien abgeführt wird - die Beiträge zum IWF - den traditionalen Ankauf von Münzen vom Finanzministerium - Innertages-Überziehungskredit im Zahlungsverkehr. 14 Es lässt sich argumentieren, dass originäre Seigniorage aus jeder Art von Vollgeldschöpfung ebenso wenig unter den Art. 123 (1) fällt wie speziell die originäre Seigniorage aus der Münzprägung. Wenn die Zins-Seigniorage aus Zentralbankkredit von Art. 123 (1) AEUV ausgenommen ist, und ebenso die originäre Seigniorage aus der Münzprägung, dann muss auch originäre Seigniorage aus der Schöpfung und Inumlaufbringung von Kontogeld und E-Geld davon ausgenommen sein. Die heutige Finanzwissenschaft ist allerdings stark banking-doktrinär geprägt. Die Option schuldenfreier Geldschöpfung und originärer Seigniorage hat sie vergessen oder tabuisiert. Aber selbst wenn eine neue Currencytheorie zunehmend Widerhall findet, so werden doch größere Mengen von originärer Seigniorage sowie auch Zinsseigniorage unweigerlich zu einer Debatte darüber führen, ob diese Form monetärer Staatsfinanzierung von US Code 355 bzw Art. 123 (1) AEUV ausgenommen ist oder nicht. Vollgeld als E-Geld Solange das fragwürdige Verbot für Parlament und Regierung besteht, von der staatlichen Währungs- und Geldhoheit Gebrauch zu machen und direkt Geld von der staatlichen Zentralbank zu beziehen, besteht eine andere Option, die es erlaubt, diese Selbstauslieferung des Staates an die Bankenindustrie zu umgehen. Diese Option besteht im hergebrachten und unstrittigen Vorrecht des Staates, Münzen zu prägen und in Umlauf zu bringen. Das Konzept der US Trillion Dollar Coin, das 2011/12 im Zuge der Debatten um Schuldenbegrenzung und fiskalisches Kliff vorgeschlagen wurde, hat diese Option wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Sektion 31 US Code 5112 gibt dem Finanzministerium das Recht, Münzen aus Platin mit jeglichem Nennwert zu prägen und in Umlauf zu bringen. In allgemeinerer Weise gibt Art. 1, Sektion 8, Absatz 5 der US Verfassung dem Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken. 14 Art. 123 (1) TFEU applies to all EU member states, including the UK and other non-euro states. The British government, however, won a derogation concerning its ways-andmeans facility with the Bank of England, but nothing more.

8 8 US Congress das Recht, 'to coin money'. In Europa besteht das staatliche Münzregal in nationalen Gesetzen fort. 15 Als Zahlungsmittel und für die Geldpolitik sind Münzen heute kaum noch von Bedeutung. Sie stellen nur noch 0,3 Prozent der Geldmenge M1 dar. Dass die Staatskassen, um ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, Truhen voller Münzen an die Adressaten schicken, ist eine eher lustige Vorstellung. Anders stellt sich die Sache im Hinblick auf das moderne Äquivalent für materiales Bargeld dar, nämlich elektronisches Bargeld, kurz E-Geld. Gemäß EU Richtlinie 2009/110/EG haben nicht nur Geld- und Finanzinstitute das Recht, E-Geld herauszugeben, sondern ausdrücklich auch staatliche Körperschaften. Die Richtlinie geht davon aus, dass mit E- Geld in der Regel nur relativ geringe Summen bezahlt werden. Diese Relativität ist jedoch nicht weiter spezifiziert. Die EZB kann also von der Regierung, analog zu Münzen, auch E-Geld im Tausch gegen Kontogeld aufkaufen, oder die Staatskassen zahlen Empfänger durch Aushändigung von E-Geldkarten oder, noch einfacher, durch Übertragung von E-Geld auf elektronische Geldbörsen wie sie zunehmend auf Computern oder Mobiltelephonen installiert werden. In Anbetracht der gegenwärtig noch verbreiteten banking-doktrinären Horizontbeschränkung wäre die Ausgabe von staatlichem E-Geld natürlich umstritten. Wären Parlament und Regierung jedoch entschlossen, einen begrenzten Teil der Staatsausgaben durch originäre Seigniorage in Form von E-Geld zu bezahlen, sie könnten es tun, sofort und ohne die geringste Gesetzesänderung. Inumlaufbringung von Vollgeld als Investitionsprogramm und Konjunkturpolitik Overt Money Finance (OMF Staatsausgaben finanziert durch originäre Seigniorage), wie speziell bei Jackson dargelegt, versteht sich nicht als unspezifische allgemeine Option, sondern als Maßnahme mit begrenztem Anwendungsbezug, genauer gesagt, als schuldenfreies Substitut für das bisherige Keynesianische deficit spending. 16 Der andere Vorschlag von Johann Walter besagt, 'der Staat sollte Geld ergänzend zum Bankensektor schöpfen können aber in Umfang und Verwendung nur für öffentliche Investitionstätigkeit.' Konkreter lautet der Vorschlag, 'per Verfassungsänderung zu regeln, dass Bund, Länder und Kommunen ab 2013 zusammen pro Jahr bis zu 39 Mrd Euro schöpfen dürfen, aber nur für Infrastrukturinvestitionen.' Zum Beispiel in Deutschland im Deutschen Münzgesetz (MünzG) 1 u Jackson 2013 pp. 19 et seq. 17 Walter

9 9 Der OMF Ansatz von Jackson setzt dagegen konjunkturell an. In einer Talsohle oder sonstigen Stagnationsphase mit unterausgelasteten Kapazitäten und erhöhter Arbeitslosigkeit, wenn Banken mit Kredit zurückhalten, Kunden sich nicht neu verschulden und Investoren nicht recht investieren, dann kann und soll OMF einspringen und die Lücke schließen. Solange die Wirtschaft nicht bei annähernd ausgelasteten Kapazitäten arbeitet, folgt daraus keine überschießende Geldmenge, keine Inflation und keine finanzielle Instabilität. Zudem, und genau genommen, erfolgt eine Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben in einer solchen Situation auch nicht parallel zur Giralgeldschöpfung der Banken, sondern kompensatorisch, anstelle der temporär ausbleibenden Giralgeldzufuhr. In einer solchen konjunkturpolitischen Begrenzung kann man dem OMF Ansatz zustimmen. Praktisch gesehen weisen solche kompensatorischen Staatsausgaben jedoch ein zweifaches Problem auf. Erstens wurde aus dem kontrazyklischen Stimulus in Wirklichkeit ein Dauerprogramm jederzeitiger Staatsausgaben relativ unabhängig vom Stand der Konjunktur. Zweitens werden die staatlichen Ausgabenprogramme überwiegend durch zusätzliche Schuldenaufnahme finanziert. Diese Finanzierung erfolgt weniger durch Sekundärkredit (durch Ersparnisse von Nichtbanken), als vielmehr durch primäre Giralgelderzeugung der Banken. Da die Schulden seit etwa den 1960er Jahren nicht mehr zurückbezahlt, sondern immer nur revolviert worden sind, werden sie seither fortlaufend kumuliert. Die damit verbundene Giralgeldschöpfung wird, sobald die Konjunktur sich erholt, weiter verstärkt durch Bankengeschäfte verschiedenster anderer Art, seit um 1980 im besonderen auch im Bereich des Investmentbanking. Im Ergebnis ist es seit um 1960 zu einer BIP-disproportionalen Überschuldung gekommen, generell des Staates, aber, je nach Land, auch der Privaten und insbesondere der Finanzindustrie selbst zwecks Aufhebelung von Finanzmarktanlagen. Chronische Staatsverschuldung und Finanzmarktspekulation sind die treibenden Kräfte hinter den Disfunktionen des Giralgeldsystems (des fraktionalen Reservebanking). Gibt es einen überzeugenden Grund, warum das mit OMF besser werden sollte? Selbst wenn Parlament, Regierung und Zentralbank willens wären, auf zeitweilige kompensatorische Konjunkturausgaben zu beschränken, wäre das Finanzministerium ggf auch willens und in der Lage, eine Verringerung der Geldmenge aus monetären Gründen zu unterstützen (was unmittelbar ihre Ausgaben kürzen würde)? Oder wäre, alternativ dazu, die Zentralbank willens und fähig, die Giralgeldmenge zu reduzieren? Solange ein Reservesystem besteht, in dem die Initiative bei den Banken liegt, kann so etwas nicht funktionieren.

10 10 Grenzen einer parallelen Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben Auch und gerade wenn OMF als reguläre Maßnahme eingeführt würde, müssen die Rechte und Freiheiten, Ansprüche und Grenzen von Zentralbank, Regierung und Bankenindustrie unzweideutig festgelegt sein. Dies bezieht sich besonders auf (1) die monetären Zuständigkeiten der Zentralbank (2) die fiskalischen Verantwortlichkeiten der Regierung (3) die monetären und finanziellen Funktionen des Bankensektors. Im Hinblick auf die Position der Bankenindustrie und ihrer Beziehung zur Zentralbank ist festzustellen, dass es im bestehenden System keinen 'Transmissionsmechanismus' gibt, der eine effektive Kontrolle der Giralgeldmenge durch die Zentralbank erlauben würde. Die Reserve Position Doctrine ist obsolet, weil die Banken pro-aktiv bestimmen, was die Zentralbank im nachhinein fraktional zu refinanzieren hat. Die früheren Versuche einer Geldmengenpolitik haben daher in der Praxis nie funktioniert. 18 Die gegenwärtig praktizierte Leitzinspolitik ist dafür ein schwacher Ersatz. 19 Die Kapitalmärkte üben keine 'Gleichgewichts'-Disziplin aus. Vielmehr versagen sie regelmäßig, weil modernes Geld aus dem Nichts in die Bücher geschrieben werden kann. Modernes Geld ist 'fiat money', d.h. gesetzliches Zahlungsmittel oder ein dafür offiziell geduldeter Ersatz wie Giralgeld. Diesem Geld fehlt ein Knappheitsanker (wie zum Beispiel die Bindung der Geldmenge an die realwirtschaftliche Produktivität). Ohne Knappheitsanker jedoch können Zinssätze niemals zuverlässig das sein, was sich die Ökonomen des Jahrhunderts unter einem Marktgleichgewichtspreis vorstellten. Vom Standpunkt einer Currencylehre ist die monetäre Funktion des Bankensektors (Erzeugung von Giralgeld durch Primärkredit) disfunktional und illegitim. Eine monetäre Funktion der Banken dürfte es überhaupt nicht geben. Der Bankensektor sollte ausschließlich finanzielle Funktionen des Geldservice, Darlehens- und Anlagegeschäfts ausüben, nicht jedoch das hoheitliche Privileg besitzen, auch noch das Geld für diese Geschäfte selbst herzustellen. Solange die Banken Giralgeld als Kontogeld und E-Geld selbst herausgeben können, wird der Zins kein verlässlicher Marktpreis sein und werden die Finanzmärkte nicht 'effizient' sein. Overt Money Finance, die Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben parallel zu Banken-Giralgeld, gibt auf diese Fragen keine 18 Bindseil 2004, Häring Huber 2014

11 11 Antwort. Dies soll kein Einwand sein, nur eine Feststellung dazu, was man mit OMF erreichen kann und was nicht. Der Vorschlag schränkt die Fähigkeit des Bankensektors zur prinzipiell unbegrenzten Giralgelderzeugung in keiner Weise ein. Die Banken werden also mit ihrem prozyklischen Kredit- und Investment-Geschäftsverhalten fortfahren und damit auch die Mängel und Disfunktionen des fraktionalen Reservebanking fortschreiben wie insbesondere prozyklisch überschießende (temporär auch ungenügende) Geldmengenerzeugung, Inflation und Asset Inflation, Kredit- und Schuldenblasen, und daraus folgende Instabilität und unsicheres Geld im Verlauf von Krisen und Zusammenbrüchen. Was geschieht im Zahlungssystem, wenn unbares Vollgeld (in Form von Zentralbankreserven) zusammen mit Banken-Giralgeld in den Umlauf kommt? Die Staatskonten bei der Zentralbank erhalten Zahlungsreserven. Dieses Geld wird für betreffende öffentliche Zwecke ausgegeben, wozu im Prinzip auch gehören könnte, Steuern zu senken oder Staatsschulden abzubauen. So weit ist der Vorteil für den öffentlichen Haushalt offensichtlich (obschon dieser Vorteil fiskalische Disziplin nicht ersetzen kann, da das hypothetische Maximum solcher Staatsausgaben durch das laufende wirtschaftliche Wachstumspotenzial begrenzt sein muss). Das Geld fließt an die Empfänger der Staatsausgaben, oder richtiger gesagt, es fließt an die Banken der Empfänger. Die Banken erhalten die Reserven, während die eigentlichen Empfänger, die Kunden der Banken, weiterhin kein Vollgeld erhalten, sondern Girogutschriften, also eine Verbindlichkeit der Banken gegenüber ihren Kunden bzw eine (stets weitgehend uneingelöste) Forderung der Kunden gegen ihre Bank. Für die Banken stellen die Reserven einen willkommenen kostenlosen Zustrom dar, der es ihnen erlaubt, weniger verzinsliche Reserven, oder überhaupt keine mehr, aufnehmen zu müssen. (Die EZB zahlt den Banken sogar noch Habenzinsen auf Reserven, was in Widerspruch steht zum angeblichen geldpolitischen Zweck von Reserven. Aber das ist ein anderes Thema). Die Banken können die zufließenden Reserven nutzen, um ihrer Mindestreservepflicht nachzukommen, oder um residual benötigtes Bargeld bei der Zentralbank zu kaufen, oder um Kredite bei der Zentralbank zu tilgen, oder um das Geld am Interbankenmarkt zu verleihen. Mit der Zeit würden die Banken noch unabhängiger von der Zentralbank als sie es schon sind. Wenn dann auch noch Münzen und Banknoten, die Banken zu 100% finanzieren müssen, durch E-Geld ersetzt werden, das die Banken ebenfalls selbst ausstellen, wird letztlich jedes geldpolitische Instrumentarium gegenstands- und wirkungslos.

12 12 Alles in allem erweist sich die Inumlaufbringung von Vollgeld parallel zu Giralgeld als eine ambivalente Sache. Der Ansatz hat ein gewisses begrenztes Potenzial, deficit spending durch schuldenfreie Vollgeld- Ausgaben zu ersetzen. Insoweit wäre dies eine Erleichterung für die öffentlichen Haushalte. Bei unterausgelasteten Kapazitäten kann die Praktik, sofern verantwortlich ausgeübt, ökonomisch von allgemeinem Nutzen sein. Die Praktik könnte auch als Türöffner dienen, um einem neuen Currency-School Paradigma Geltung zu verschaffen und zu einer offiziellen Geldmengenpolitik zurückzukehren. Andererseits wird mit dem Ansatz keinerlei verbesserte Kontrolle des fraktionalen Reservebanking gewährleistet, also keine pro-aktive Kontrolle der Kredit- und Giralgeld-Expansion der Banken. OMF würde dem weiter bestehenden Giralgeldregime einfach nur eine relativ kleine Vollgeldkomponente anfügen. Eine Zwischenlösung auf dem Weg zu einem Vollgeldsystem wäre dies nicht. Um zu einem echten Schritt dorthin zu werden, müsste OMF damit einhergehen, die Giralgeldschöpfung der Banken zu begrenzen und nach und nach zu beenden. An dieser Stelle kommen nun weitere Maßnahmen einer schrittweisen Vollgeldreform ins Spiel. Vollgeldkonten auf Nachfrage Manche Autoren haben vorgeschlagen, Vollgeld 'auf Nachfrage' in Verkehr zu bringen, wobei die Änderungen bei einzelnen Banken bzw Bankkonten ansetzen. Das kommt Personen entgegen, die sich für Bottom-Up-Ansätze interessieren, die sie selbst erfahren können. Tatsächlich haben Innovationen eine höhere Chance auf Akzeptanz und Verbreitung, wenn sie an den eigenen Alltag anschlussfähig sind und getestet oder beobachtet werden können. Im folgenden werden einige solcher Ideen besprochen: Sichere Einlagen auf der Grundlage einer freiwilligen 100% Reserve, Zentralbankkonten für alle, die ein solches wünschen, sowie die Bildung von Vollgeldbanken oder auch Einführung von individuellen Vollgeldkonten oder Sammel-Vollgeldkonten. Sichere Einlagen auf Basis einer freiwilligen 100% Reserve Infolge der Bankenkrise ab 2008 und speziell nach dem Bankrun in Zypern 2013 wurde die Sicherheit von Giralgeld wieder zu einem aktuellen Thema. Es scheint, dass die Sicherheit des Geldes für die meisten Menschen ein ansprechenderes Thema ist als die Frage, ob das Geld von den Banken oder der Zentralbank oder dem Finanzministerium kommt. In 2013 schlug Reinhold Harringer vom Schweizer Verein Monetäre Modernisierung vor, Banken und Postgiroämter sollten sichere Konten,

13 13 etwa als Treuhandkonten, zusätzlich zu den vorhandenen Girokonten anbieten. Der Gedanke wurde dann aber aufgegeben zugunsten der Lancierung einer Schweizerischen Volksinitiative für eine Abänderung der Eidgenössischen Verfassung im Sinn einer vollständigen Stichtagreform. Der Vorschlag sicherer Konten beinhaltete noch keine genaue Festlegung, welche Art von Geld das beinhalten und wie genau das funktionieren würde. Man war aber zuversichtlich, dass ein solches, wie auch immer realisiertes Angebot die Leute veranlassen würde, mit den Füßen abzustimmen, indem sie Guthaben von Girokonten auf sichere Konten umschichten würden. Thomas Mayer, ehemaliger Chefökonom der Deutschen Bank und Kolumnist der FAZ, hat es zur ersten Pflicht einer 'ehrbaren Bank' erklärt, sichere Einlagen anzubieten, die jederzeit und unter allen Umständen in gesetzliche Zahlungsmittel konvertiert werden können. Seines Erachtens lässt sich dies durch eine 100% Deckungsreserve auf Sichteinlagen erreichen. 20 Andere Geldreformer haben vorgeschlagen, ansprechbare Banken sollten freiwillig eine 100% Reserve auf alle Sichteinlagen halten. 1% davon bestünde in der Mindestreserveverpflichtung, 99% in Überschussreserven, die jedoch nicht als solche verwendet, sondern nur zur Deckung der Sichteinlagen gehalten werden. Nun, was zu Beginn dieses Artikels zur schrittweisen Einführung einer allgemeinen 100% Reserve gesagt wurde, gilt hier praktisch in gleicher Weise. Die 100% abgesicherten Konten wären immer noch Girokonten. Die Kunden besäßen nicht das Vollgeld, sondern weiterhin nur einen Anspruch darauf. Die Reserven sind Eigentum der Bank, nicht der Kunden. Sie bedeuten Finanzierungskosten zusätzlich zu den bereits zu zahlenden Habenzinsen für brachliegende Spar- und Termineinlagen, und ggf auch auf Sichteinlagen. Die Gebühren für die zu 100% abgesicherten Konten müssten dementsprechend deutlich höher ausfallen als für übliche Girokonten. Aufgrund dessen würde sich die Erwartung einer Abwanderung von Girokonten zu sicheren Konten in großem Umfang nicht erfüllen. Die erhöhten Gebühren ergeben sich aus dem Geldmarktzins, der für die 100% Reserve aufzubringen ist plus der Verwahr- und Kontomanagement- Gebühr, welche die Bank dazuschlägt. Liegt der Referenzzins wie heute bei etwa 1%, könnte die Gebühr vielleicht 1,8% des sicheren Guthabens betragen; liegt der Referenzzins bei zum Beispiel 3%, würde die Gebühr ca. 3,8% betragen. Der Preis für sichere Einlagen wäre somit in der Tat nicht 20 Mayer 2013, 2014, Gollan/Hanten/Mayer Vgl auch Gudehus 2014.

14 14 wettbewerbsfähig. Vermutlich gilt dies selbst für Kunden von vermögensverwaltenden Privatbanken, wobei es dem Ansatz ohnehin nicht gerade förderlich wäre, würde er als privilegiertes Angebot für große Geldvermögen angesehen. Der Kosteneffekt ließe sich neutralisieren, wenn die Banken die nötigen Reserven kostenlos erhielten. Das ist freilich noch problematischer als die Vorkrisen-Praxis der EZB, den Banken Reserven zu 4% Sollzins zu leihen, ihnen aber 3% Habenzins darauf zu zahlen. 21 Zudem müsste die kostenlose Reservenbereitstellung allen Banken zuteil werden. Das würde den Banken, die weniger sichere Girokonten anbieten, wiederum einen Vorteil im Kostenwettbewerb verschaffen. Nicht zuletzt würden die Zentralbank, und damit der öffentliche Haushalt, aus diesen Operationen keine Zinsseigniorage mehr erzielen. Aufgrund der kaum wettbewerbsfähigen Refinanzierungskosten, der unstimmigen Eigentumsrechte und dem Mangel an einer weitergehenden Reformperspektive, kann eine freiwillige 100% Reserve auf individuelle Sichteinlagen nicht als tragfähige Option gelten. Unter Umständen wären die 'sicheren Einlagen' trotz des Vorhandenseins einer 100% Reserve nicht einmal sicher, und zwar aufgrund einer möglicherweise vorhandenen Unverträglichkeit zwischen der privatrechtlichen Zweckbindung der 99% Deckungsreserven einerseits und ihrer öffentlichrechtlichen Zweckbestimmung sowie Regelungen des Insolvenzrechts andererseits. Außerbilanzielle Vollgeldkonten zusätzlich zu bilanziellen Girokonten Aus den so weit diskutierten Ideen, Vollgeld schrittweise einzuführen, ergibt sich, dass dies nur einen Sinn macht, wenn das Vollgeld (= die Reserven = das Zentralbankgeld) tatsächlich zu den Adressaten fließen kann statt auf ein Zentralbankkonto ihrer Bank. Dies impliziert das Vorhandensein von Vollgeldkonten, oder kurz Geldkonten, zusätzlich zu Girokonten. Praktisch gesehen, müssten Privathaushalte und Firmen entweder eigene Konten bei der Zentralbank unterhalten können, oder Banken müssten in die Lage versetzt werden, Vollgeldkonten der Kunden treuhänderisch außerhalb der Bankbilanz zu führen, sinngemäß analog zu Wertpapierdepots. Beide Seiten sollten die Freiheit der Wahl haben. Die Kunden sollten die Wahl haben, für ein Geldkonto oder ein Girokonto zu optieren, ebenso wie Banken die Freiheit haben sollten, Geldkonten anzubieten oder nicht anzubieten. Die Sache könnte sich auch so darstellen, dass spezielle Vollgeldbanken auftreten, oder spezielle Geld- und Zahlungsdienste- 21 European Central Bank, Monthly Bulletins, Table 1.2

15 15 Anbieter, die ausschließlich Vollgeldkonten führen. Ein Plan, wie eine bestehende Sparkasse in eine Vollgeldbank umgewandelt werden kann, wurde von Monetative-Mitglied Timm Gudehus ausgearbeitet. 22 Eine Forderung, die in diesem Zusammenhang nahe liegt und immer wieder einmal vorgebracht wird, geht dahin, es solle 'Zentralbankkonten für alle' geben, nicht nur für Banken und öffentlichrechtliche Körperschaften, sondern auch für private Körperschaften wie Unternehmen und private Haushalte. 23 An und für sich ist diese Idee einfach und überzeugend. Geld auf einem Zentralbankkonto ist sicher, weil es Zentralbankgeld ist und von Kredit- und Investmentgeschäften der Banken getrennt und damit abgeschirmt ist. Die wichtigste, aber meist übersehene Komponente einer Trennbankenordnung würde damit automatisch realisiert. Wären die Gebühren für Zentralbankkonten denen für Girokonto in etwa gleich, so wäre die Abwanderung von Bankenkonten zu Zentralbankkonten zweifellos stark. Zwar könnte das sich daraus ergebende De-facto-Monopol auf Geldund Zahlungsdienste als problematisch angesehen werden. Aber es ist dem früheren Post- und Eisenbahnmonopol vergleichbar. In diesen Fällen ist nicht erkennbar, dass durch Privatisierung irgendetwas besser oder preiswerter geworden wäre. Dennoch, es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass es 'Zentralbankkonten für alle' jemals geben wird. Die Zentralbanken beharren darauf, Konten nur noch für die Banken und den Staat zu führen. Manche Unternehmen haben versucht, das Recht auf ein Zentralbankkonto vor Gericht zu erstreiten. Die Klagen wurden abgewiesen. Die Option auf ein Zentralbankkonto müsste also per Gesetz auferlegt werden. In diesem Fall müssten die Zentralbanken große zusätzliche Kapazitäten für das Geld- und Zahlungsmanagement aufbauen, während die entsprechenden bei den Banken vorhandenen Kapazitäten abgebaut und abgeschrieben werden müssten. Die Bankenindustrie würde also hohe Bestandsverluste (sunk costs) erleiden. Eine solche massive Reorganisation kann vermieden werden, wenn den Banken die Möglichkeit eingeräumt wird, selbst individuelle Vollgeldkonten für ihre Kunden treuhänderisch außerhalb der Bankbilanz zu führen. 24 Diese Geldkonten müssten als eine neue Art von Konto erst noch eingeführt werden, und Buchhaltung und Bilanzierung müssten 22 Gudehus Schemmann Der Ansatz individueller Kunden-Vollgeldkonten, die bei den Banken von diesen geführt werden, ist Teil des Reformkonzepts von Huber/Robertson 2000.

16 16 entsprechend modifiziert werden. Beides erfordert eine rechtliche Grundlage. Ein verwandter Ansatz besteht darin, ein Kunden-Transaktionskonto als Sammelkonto einer Bank bei der Zentralbank zu führen, dies ebenfalls außerbilanziell, sodass das Konto zwar von einer Bank geführt wird, das Geld darauf aber den Kunden gehört, getrennt vom Geld der Bank. 25 Zwar würde es sich nicht um individuelle Konten, sondern ein Sammelkonto handeln, aber eben doch ein Vollgeldkonto sofern die Zentralbank den Banken die Einrichtung solcher Konten zugestehen würde. Vielleicht wäre ein solches Arrangement leichter zu realisieren. Aber es beinhaltet getrennte Zentralbankkonten mit einer eigenen Bankleitzahl und ebenfalls eine entsprechende Modifizierung von Buchung und Bilanzierung. Wenn man nicht nur an Vollgeld-Konten denkt, sondern, wie Gudehus, an ganze Banken, die zu Vollgeldbanken würden, oder auch zu spezialisierten Geld- und Zahlungsdienste-Banken, stellt sich die Situation kaum anders dar. Gleich ob als zusätzliches Angebot von bestehenden Banken, oder als Angebot von Spezialbanken, und gleich ob als individuelle Konten oder Sammelkonten, in jedem dieser Fälle wäre das Geld auf diesen Konten Eigentum der Kunden, das die Banken nach Order der Kunden treuhänderisch verwalten. Man kann davon ausgehen, dass ein Angebot von Vollgeldkonten 'auf Nachfrage' zu akzeptablen Kontoführungsgebühren einen starken Sog von Girokonten zu Geldkonten erzeugen würde. Mit der Tätigkeit herkömmlicher Geschäfts- und Investmentbanken wäre dies durchaus verträglich, denn den Inhabern von Vollgeldkonten steht es frei, einen Teil ihres Geldes bei Banken jeder Art anzulegen. Vollgeld ist nicht dasselbe wie Vollreserve (100% Reserve). In einem Vollgeldsystem werden Geldforderungen in Vollgeld effektiv beglichen. Damit dies möglich ist, muss die Zentralbank neues Vollgeld bereitstellen im Gegenzug zur Löschung von bisherigem Giralgeld bei den Banken. Von daher sind es die Banken, bei denen Depositen abwandern, die die Kosten der Vollgeld-Finanzierung der abwandernden Guthaben zu tragen haben. Sie können sich diese Mittel verfügbar machen, indem sie Wertpapiere aus ihrem Besitz an die Zentralbank verkaufen, oder die Zentralbank ihnen unbesicherten Kredit einräumt (Sonderfazilität oder ausgedehnte Spitzenfazilität). Zugleich jedoch würden denselben Banken auch Reserven im Zahlungsverkehr zufließen, durch Zuflüsse von 25 Der Ansatz von Kunden-Transaktionskonten als Sammelkonten einer Bank bei der Zentralbank ist Teil des Reformkonzepts von Positive Money: Positivemoney.org/ ourproposals/draft-legislation/ - positivemoney.org/our-proposals/ positive-moneyproposals-in-plain-english.

17 17 Vollgeldkonten zu eigenen Kunden-Girokonten, und vielleicht auch durch Spar- und Terminanlagen, die sie von Vollgeldkunden erwirken können. Solche Vollgeld-Zuflüsse sind nicht nur fraktional, wie im Giralgeldregime, und als Spar- und Terminanlagen nur stillgelegte Giralgeld- Verbindlichkeiten, sondern sie verschaffen den betreffenden Banken tatsächlich einen Reservenzufluss in voller Höhe. Aus Sicht einer Bank, würde sich der Zahlungsverkehr mit Vollgeldkonten nicht anders darstellen als der Zahlungsverkehr mit Bundes- und Landeskassen bei der Zentralbank. Sobald die Option einmal bestünde und ihre Sogwirkung entfalten würde, hätten die meisten Banken vermutlich ein gewisses Interesse daran, selbst ebenfalls Vollgeldkonten anzubieten, schon alleine, um ihre Kunden zu binden. In jedem denkbaren Szenario bedarf es allerdings der Kooperationsbereitschaft der Zentralbank. Sie muss die Geldkonten ermöglichen, sei es als individuelle Konten bei einer Bank oder als Sammelkonten der Bank bei der Zentralbank. Des weiteren muss sie schrittweise genügend Vollgeld (= Zentralbankgeld = Reserven) verfügbar machen. Auf den ersten Blick mag dies als eine weniger hohe Hürde erscheinen im Vergleich zu einem Übernacht-Big-Bang an einem bestimmten Stichtag. Man muss jedoch sehen, dass es für Zentralbanken und Banken gleichermaßen einen starken Grund gibt, sich defensiv zu verhalten: 'Für Vollgeldkonten werben heißt, die Sicherheit der Girokontoguthaben in Frage stellen.' 26 Das könnte Unruhe unter der eigenen Kundschaft und im breiteren Publikum auslösen, im Extremfall womöglich einen Bankrun. Es war genau dieses Potential, das Vertrauen in das Giralgeld zu erschüttern (ein im Zweifelsfall tatsächlich ungerechtfertigtes Vertrauen), das den Gerichten als Begründung dafür diente, Klagen auf Eröffnung eines Zentralbankkontos abzuweisen. Für das bestehende Geld- und Bankensystem wäre die Existenz sicherer Geldkonten in der Tat eine riskante Sache und eben diese Tatsache könnte sich als wirksamer Ansatzpunkt erweisen, um die Kritik des Giralgeldsystems und die Perspektive einer Vollgeldreform in die Öffentlichkeit zu tragen. Fazit. Schuldenfreie Ausgabe von Vollgeld durch Staatsausgaben in Verbindung mit außerbilanziellen Vollgeldkonten Im Bisherigen wurden drei Arten von partieller oder schrittweiser Geldreform erörtert: erstens jene, die mit 100% Reserve zu tun haben, 26 Gudehus

18 18 zweitens die Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben parallel zu Giralgeld, und drittens außerbilanzielle Vollgeldkonten 'auf Nachfrage'. Die Ansätze, die mit 100% Reserve zu tun haben, verbleiben im Rahmen eines Reservesystems und bieten keine weitergehende geldreformerische Perspektive, weder in der Form einer sektor-weiten Aufstockung der Mindestreserve zu einer 100% Reserve, noch als freiwillige 100% Reserve auf individuelle Girokonten. Die zusätzlichen Finanzierungskosten für eine 100% Reserve machen den Ansatz von Beginn an nicht wettbewerbsfähig. Das Eigentum am Geld liegt weiter bei den Banken statt bei den Kunden. Wie schließlich der Übergang zu einem Vollgeldsystem von statten gehen sollte, ist nicht erkennbar. Die beiden anderen Ansätze kämen dagegen in Betracht unter Umständen, und vor allem, wenn sie miteinander kombiniert werden. Denn Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben würde wohl in einer ambivalenten Parallelgeld-Konstellation stecken bleiben. Die Einführung von sicheren Vollgeldkonten oder Vollgeldbanken macht dagegen in jedem Fall Sinn. Aber eine Kombination mit Vollgeld- Staatsausgaben würde den Ansatz wirksam unterstützen, weil dadurch Vollgeld kostenlos und in gewissen Mengen ins System eingeschleust wird, was den Banken die Umschichtung von Girokonten in Vollgeldkonten kostengünstig erleichtern würde. Von daher ist es für die Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben wiederum von grundlegender Bedeutung, dass die Inumlaufbringung schuldenfrei, also kostenfrei erfolgt, mittels welcher Buchungskonvention auch immer (Null-Coupon Consols ohne Fälligkeit, oder analog zu Buchung und Bilanzierung von Münzen). Das gilt sowohl für die Emission von Kontogeld wie auch für E-Geld. Die Inumlaufbringung von Vollgeld kann in der Tat mittels beiderlei Zahlungsmittel erfolgen. Was die außerbilanziellen Geldkonten 'auf Nachfrage' angeht, sollte es sich um Bankkonten, nicht 'Zentralbankkonten für alle' handeln. Der Grund dafür liegt im hohen Reorganisationsaufwand und den Bestandsverlusten im Bankensektor, die 'Zentralbankkonten für alle' mit sich bringen würden. Ob es sich bei den Vollgeldkonten um individuelle Kundenkonten bei Banken handeln würde, oder um Treuhand-Sammelkonten von Banken bei der Zentralbank, kann offen gelassen werden. Beides ist machbar und funktional. Eines nur muss man dabei bedenken: Sowohl die Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben als auch die Einführung von Vollgeldkonten können nicht 'einfach so' begonnen werden. Auch sie haben gesetzliche Voraussetzungen wie eine Stichtagreform. Die schuldenfreie

19 19 Inumlaufbringung von Vollgeld bekäme es mit Streitigkeiten um jenes absurde Verbot zu tun, das es Parlament und Regierung souveräner Staaten verbietet, von ihren monetären Souveränitätsrechten Gebrauch zu machen (US Code 355; Art. 123 (1) TFEU). Der Ausgabe von E-Geld stünde eine solche Rechtshürde zwar nicht im Weg, aber sie würde auf die selbe Mauer von banking-doktrinären Einwänden stoßen. Auch die Einführung von Vollgeldkonten und die dementsprechende Modifikation einzelner Buchungs- und Bilanzierungsregeln sind an gesetzliche oder behördliche Vorgaben gebunden. Die betreffenden rechtlichen Gegebenheiten bzw erforderlichen Modifikationen stellen erhebliche Hindernisse dar. Zugleich jedoch bietet eine öffentliche Auseinandersetzung darüber Gelegenheit, die Kritik des Giralgeldregimes und die Sache der Vollgeldreform auf die Tagesordnung zu bringen. Unabhängig davon ist es nicht von vornherein klar, welche Strategie mehr Aussicht auf Erfolg hat eine teil- und schrittweise Einführung von Vollgeld, oder eine Stichtagreform in einem Stück. Eine teilund schrittweise Einführung von Vollgeld muss die selbe Art von Unverständnis und Platzhalter-Widerständen überwinden wie eine Stichtagreform. Bei der monetären Modernisierung durch Übergang zu Vollgeld geht es schließlich um einen innovativen Strukturwandel. Literatur Benes, Jaromir / Kumhof, Michael 2012: The Chicago Plan Revisited, IMF Working Paper, WP/12/202. A revised draft dates from February 12, Bindseil, Ulrich 2004: The Operational Target of Monetary Policy and the Rise and Fall of Reserve Position Doctrine, ECB Working Paper Series, No. 372, June Gollan, Götz /Hanten, Mathias /Mayer, Thomas 2013: Die sichere Einlage ist möglich, aber nicht kostenlos, BörsenZeitung, Nr.237, 10 December 2013, 5. Gudehus, Timm 2013: Geldordnung, Geldschöpfung und Staatsfinanzierung, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 62.Jg, Heft 2/2013, verfügbar auf: vollgeld.de/papers-und-manuskripte-zur-vollgeldreform. Gudehus, Timm 2014: Vollgeldkonten und Vollgeldbanken > vollgeld.de/ schrittweise-einfuehrung-von-vollgeld. Häring, Norbert 2013: The veil of deception over money, real-world economics review, no. 63, Huber, Joseph / Robertson, James 2000: Creating New Money, London: New Economics Foundation. Huber, Joseph 2014: Modern Money Theory and New Currency Theory. A Comparative Discussion, real-world economics review, no.66, January 2014,

20 20 Jackson, Andrew 2013: Sovereign Money Creation, London: Positive Money, November Available at positivemoney.org/our-proposals/sovereignmoney-creation. Mayer, Thomas [Monetative] 2013: Sieben Verfahren, Vollgeld in Umlauf zu bringen und zu verbuchen, auf: vollgeld.de/papers-und-manuskripte-zurvollgeldreform. Mayer, Thomas [CFS] 2013: Die ehrbare Bank, Frankfurter Allgemeine, 10 August Mayer, Thomas [CFS] 2014: Macht unser Geld sicherer! Frankfurter Allgemeine, 23 February 2014, 34. Schemmann, Michael 2012: Liquid Money. Federal Reserve and Central Bank Accounts for Everyone, IICPA Publications. Turner, Adair 2012: Monetary and Financial Stability, Speech at South African Reserve Bank, 2 Nov 2012; available at speeches/1102-at.pdf. Turner, Adair 2013a: Debt, Money and Mephistopheles. How do we get out of this mess? Cass Business School, 6 Feb 2013; available at static/pubs/speeches/0206-at.pdf. Turner, Adair 2013b: Credit, Money and Leverage, Stockholm School of Economics Conference, 12 Sep 2013; available at adair-turner-credit-money-and-leverage. Walter, Johann 2013: Geldordnung: Schuldenkrise oder Free Lunch? Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Heft 4, April 2013, Wolf, Martin 2013: The Case for Helicopter Money, Financial Times, 12 Feb Zarlenga, Stephen 2005: The 1930s Chicago Plan and the 2005 American Monetary Act, available at

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