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1 Home Oasis SA Alters- und Pflegeheim Combe-Aubert TRAMELAN Tél Fax home.oasis@bluewin.ch Eine speziell angepasste Infrastruktur sowie die ständigen Weiterbildungen unseres Personals ermöglichen eine optimale Betreuung von Menschen mit Alzheimer oder anderen dementiellen Erkrankungen Die Philosophie der Humanitude laut Yves Gineste, dient uns als Grundlage für die Betreuung. Sie basiert auf dem Respekt gegenüber dem Menschen und strebt das bestmögliche Wohlbefinden an. Wir wünschen Ihnen ein herzliches Willkommen in einer Welt, die von und für unsere Bewohner bestimmt ist. Informationsdossier

2 AUFNAHMEGESUCH bitte vollständig ausfüllen Personalien Name Lediger Name Vorname Geburtsdatum AHV Nr. Zivilstand Konfession Letzte Wohnadresse Heimatort Geburtsort Beruf Seit Heutige Adresse PLZ&Wohnort Ort der Niederlassungsbewilligung Rente für gebrechliche Personen (ja/nein) Stufe seit (Datum) Telefon Nr. Name des Ehegatten Krankenkasse Mitglied Nr. Muttersprache Vorname des Ehegatten Agentur/Ort Telefon Nr. Hausarzt (Name, Ort und Tel.) Abhängikeitsniveau (bitte ankreuzen) o volle Selbständigkeit (nicht auf Pflegeleistungen angewiesen) o Angewiesen auf einzelne Hilfeleistungen (z.b. Aufstehen, Waschen) o Auf umfassende, tägliche Hilfeleistungen angewiesen o Dauernde Pflegeleistungen, Tag und Nacht Eintrittsgesuch (bitte ankreuzen) 0 Definitive Anmeldung 0 Provisorische Anmeldung 0 Dringend 0 andere Sind sie noch in einem anderen Alters- und Pflegeheim angemeldet? Wenn ja in welchem? Diese Dokumente sind spätestens am Tag vor dem Eintritt im Sekretariat abzugeben: - Vorsorgeauftrag (falls einer vorhanden ist oder falls der Bewohner ihn ausfüllen kann) - Patientenverfügung (falls eine vorhanden ist oder falls der Bewohner sie ausfüllen kann) - Ärztliches Zeugnis vom Hausarzt 2

3 Notieren Sie bitte die Namen der Personen welche zu kontaktieren sind 1.Name Adresse Privat tel Nr. Vorname PLZ&Ort Beruf tel. Nr. Verwandtschaftsgrad 2.Name Adresse Privat tel Nr. Vorname PLZ&Ort Beruf tel. Nr. Verwandtschaftsgrad 3.Name Adresse Privat tel Nr. Vorname PLZ&Ort Beruf tel. Nr. Verwandtschaftsgrad Bitte notieren Sie hier die Person welche für die Pflegegeldrechnungen und die termingerechte Begleichung verantwortlich ist. Name Adresse Privat tel Nr. Vorname PLZ&Ort Beruf tel. Nr. Bemerkungen: Anmerkung: Diese Anmeldung ist unverbindlich. Wir bitten sie uns mitzuteilen wenn sie in einem anderen Alters- und Pflegeheim eingetreten sind oder wenn die angemeldete Person verstorben ist. Ort und Datum : Unterschrift

4 Pensionsvertrag Das Alters-und Pflegeheim Oasis SA ist ein privates Heim welches von den Krankenkassen und dem Kanton anerkannt ist. Es bietet 15 Personen ein zu Hause. Das Heim wird politisch und konfessionell neutral geführt. 1.1 Aufnahmekriterien Um die Integration und die Betreuung der Bewohner 1 zu garantieren, versuchen wir Menschen mit ähnlichen Bedürfnissen aufzunehmen. Die Heimleitung entscheidet über eine Aufnahme ins Alters- und Pflegeheim, resp. über die Ablehnung des Aufnahmegesuchs. Im Alters- und Pflegeheim können keine Menschen mit akuten Alkohol- und Drogenproblemen aufgenommen werden. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit können die Bewohner in der Institution weitergepflegt werde sofern dies gewünscht wird und aus ärztlicher Sicht ein Spitalaufenthalt nicht angezeigt ist oder die Betreuung die Kompetenzen des Pflegepersonals nicht übersteigt. Im Rahmen der ethischen Haltung der Direktion, kann Beihilfe zum Suizid im Alters- und Pflegeheim nicht praktiziert werden. Die Heimbewohner haben freie Arztwahl. Um eine gute und persönliche Betreuung zu gewährleisten, steht dem Bewohner und dem Pflegeteam ein Heimarzt zur Verfügung. 1.2 Einrichtung Das Heim stellt dem Bewohner ein Pflegebett, einen Kleiderschrank, einen Nachttisch, die Vorhänge und die Patientenklingel zur Verfügung. Mobiliar und Einrichtungsgegenstände wie, Lampen und Bilder können vom Bewohner mitgebracht werden. Im Heim besteht keine Möglichkeit überzählige Möbelstücke einzulagern. Die Bewohner sind eingeladen sich an der Einrichtung ihres Lebensraumes zu beteiligen. Das Zimmer wird regelmässig von unserem Personal gereinigt. Die Bewohner haften vollumfänglich für Schäden an Mobiliar und Einrichtungen. Die Hausratsversicherung ist fakultativ, eine Haftpflichtversicherung hingegen ist obligatorisch. Die Direktion erlaubt sich Bewohner, falls nötig, in ein anderes Zimmer zu verlegen ohne den Komfort zu verringern und nur nach Rücksprache mit den gesetzlichen Vertreten. Das Alters- und Pflegeheim verfügt nicht über Besuchszimmer, im Notfall und nach Rücksprache mit der Direktion kann ein Zusatzbett für eine bestimmte Zeit im Zimmer aufgestellt werden. 1.3 Persönliche Wäsche und Effekten Aus hygienischen Gründen empfehlen wir nur Wäsche welche mit mindestens 40 Grad gewaschen werden kann mit ins Heim zu nehmen. Das Alters- und Pflegeheim übernimmt keine Haftung bei Wäsche welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllt. 1 Einfachheitshalber wird in dem Dokument die Bezeichnung Bewohner für weibliche und männliche Heimbewohner benutzt 4

5 Die persönliche Wäsche und die Bettwäsche werden regelmässig gewechselt. Wir bitten Sie alle Wäschestücke mit dem Vor- und Nachnamen zu versehen. Das Heim Oasis SA kann, falls es gewünscht wird, diesen Dienst übernehmen, siehe Preisliste der Leistungen welche nicht im Pensionspreis inbegriffen sind. 1.4 Essen und Cafeteria Essenszeiten: Frühstück: Mittagessen: Z vieri : Abendessen: Die Essenszeiten können leicht ändern da sie dem Gesundheitszustand und dem Rhythmus der Bewohner angepasst werden. Die Cafeteria steht den Bewohnern und den Gästen zur Verfügung. Kalte und warme Getränke stehen zu den angegeben Preisen bereit. Angehörige haben die Möglichkeit im Alters- und Pflegeheim zu essen, wir bitten Sie sich 1 Tage im Voraus anzumelden. Das Menu ist beim Personal der Küche zu bezahlen. Für Feste und Zusammenkünfte stellen wir dem Bewohner und seiner Familie einen Raum zur Verfügung. Das Essen und er Service wird von der Küche übernommen. Für Menuvorschläge wenden Sie sich bitte an das Küchenpersonal. Bei Abwesenheit des Bewohners zu den Essenszeiten, bitten wir Sie uns 24Stunden im Voraus zu informieren. 1.5 Haustiere Die Haltung von Haustieren ist nur möglich unter folgenden Konditionen: Das Tier stellt keine Gefahr oder Unannehmlichkeiten für die anderen Bewohner, das Personal oder die Besucher dar. Der Bewohner oder seine Angehörigen übernehmen die volle Betreuung, ist dies nicht mehr möglich, entscheidet die Direktion über den Verbleib des Tieres. 1.6 Besuchzeiten/ Sicherheit Im Alters- und Pflegeheim Oasis SA, gelten keine festen Besuchszeiten. Da auch die Zeit der Pflege den Bewohnern angepasst wird, kann es sein, dass Sie etwas warten müssen wenn Sie ihre Angehörigen besuchen, wir bitten Sie um Verständnis. Zur Sicherheit unserer Bewohner verfügt das Heim über eine Sicherheitstür mit einem Code. Alle Eingänge des Alters- und Pflegeheims sind zwischen und 6.15 abgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen ist es im ganzen Heim verboten zu Rauchen. Eine Raucherecke sind am Eingang eingerichtet. 1.7 Seelsorgliche Betreuung Einmal im Monat findet im Heim eine Andacht statt. Auf Wunsch des Bewohners sind die Seelsorger/innen gerne zu persönlichen Gesprächen bereit. Der Besuchsdienst der katholischen Kirche bringt einmal im Monat die Kommunion. 1.8 Datenschutz Die Direktion und das Personal des Alters- und Pflegeheims Oasis SA legen grossen Wert darauf die Intimsphäre des Bewohners zu schützen und die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes einzuhalten.

6 Deshalb ist es nötig, dass der Heimbewohner oder seine gesetzlichen Vertreter, ihre Einwilligung für folgende Punkte geben: Der Bewohner oder seine Vertretung erlauben der Institution Fotos ihrer Person in der Institution auszustellen. Der Bewohner oder seine Vertretung erlauben dem Personal der Institution sie auf Ausflüge ausserhalb der Institution mitzunehmen. 1.9 Kündigung Bei einer allfälligen Kündigung muss eine 30-tägige Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Kündigung erfolgt jeweils auf Ende des Kalendermonats. Falls die Frist nicht eingehalten wird, wird der volle Pensionspreis in Rechnung gestellt. Die Direktion kann den Vertag kündigen beim Ausfallen der Zahlungen oder bei nicht einhalten des Vertrags. Der Vertrag tritt am ersten Tag des Aufenthalts in Kraft Diverses Die Mitarbeiter/innen werden für ihre Arbeit bezahlt. Allfällige Zuwendungen oder Trinkgelder gehen in eine gemeinsame Kasse. Bewohner und ihre Angehörigen sind eingeladen ihre Anliegen oder Beschwerden der Direktion mitzuteilen, wenden Sie sich bitte an das Personal oder direkt an die Direktion. Preise Um Sie über unsere Preise zu informieren, möchten wir Ihnen einige Einzelheiten betreffend den finanziellen Aspekten eines Aufenthaltes in unserem Heim übermitteln. Unser Alters- und Pflegeheim ist ein privates Heim. Es ist offiziell von den Behörden sowie auch von den Krankenkassen anerkannt. Das heisst wir wenden die offiziellen Preise an, welche vom Kanton und den Krankenkassen vorgegeben sind. Das Alters und Pflegeheim Oasis SA wendet die Teilpauschale an. In der Teilpauschale müssen Arzt, Medikamenten und Therapiekosten durch die Bewohner bezahlt werden. Die Zahlungen können bei den Krankenkassen zurückgefordert werden. Massgebend für die Tariffestsetzung ist die, nach dem BESA-System erfasste Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit des Bewohners. Die Pflegeeinstufung laut BESA kann dem Tarifausweis entnommen werden. Bei einem Eintritt erfolgt die definitive Einstufung nach 4-6 Wochen. Anschliessend wird die Pflegestufe alle 6 Monate überprüft oder bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes neu angepasst. Der Tarifausweis dient auch dazu eventuelle Ergänzungsleistungen bei der AHV-Zweigstelle des Wohnsitzes zu beantragen. 6

7 Die Preise sind unabhängig von Einkommen und Vermögen des Heimbewohners, sie werden anhand der Pflegestufen berechnet. Die Preise bestehen aus einer Grundtaxe welche vom Bewohner aus eigenen Mittel finanziert werden und aus einer Pflegetaxe welcher von den Krankenkassen und dem Kanton und zu einem kleinen Teil vom Bewohner übernommen werden. Der Anteil an der Pflege welcher von der Krankenkasse und dem Kanton übernommen werden, werden diesen separat und direkt verrechnet anhand des Kostengeldausweises und der Pflegestufe. Die Medikamente werden direkt von der Apotheke verrechnet. Medikamente welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden, verrechnen wir dem Residenten direkt. Die Rechnung wird zwischen dem 20. und dem 25. für den laufenden Monat gestellt. Für die Bezahlung gelten die angegebenen Zahlungsfristen. Finanzierung Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung: a. Die Krankenkasse b. Die AHV Rente c. Ergänzungsleitungen (EL) der AHV laut Tarifausweis d. Die Hilflosentschädigung (HE) je nach Grad der Behinderung Formulare für die Ergänzungsleistungen und die Hilflosentschädigung können Sie bei Ihrer Wohngemeinde verlangen. Für zusätzliche Auskünfte stehen wir zu Ihrer Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und heissen Sie herzlich Willkommen in unserem Haus. Wir freuen uns sie in unserem Alters- und Pflegeheim begrüssen zu dürfen und wünschen Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Zuhause Im Namen des Alters- und Pflegeheim Oasis SA Der Direktor Kurt Lehmann Die leitende Pflegefachfrau Carole Pelletier Ort und Datum: Name und Vorname des Bewohners: Unterschrift des Bewohners: Name, Vorname und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters: Unterschrift des Vertreters der Institution: Bemerkung: mit der Unterschrift bestätigt der Bewohner, oder sein gesetzlicher Vertreter, dass er den Vertag akzeptiert und von den Preisen, Seite 8-10 Kenntnisse genommen hat.

8 Preisliste ab Die Preise werden anhand der Pflegestufen berechnet. Sie bestehen aus einer Grundtaxe (Tabelle 1) welche vom Bewohner aus eigenen Mittel finanziert werden und aus einer Pflegetaxe (Tabelle 2) welche von den Krankenkassen, dem Kanton und zu einem kleinen Teil vom Bewohner 2 übernommen werden. Die Tabelle 3 zeigt den Gesamtpreis des Heimaufenthalts pro Tag In der Grundtaxe sind die Leistungen welche unter Leistungen welche im Preis inbegriffen sind beinhaltet. Tabelle 1 Infrastruktur pro Tag Pflegestufe pro Tag in CHF Tabelle 2 Hotellerie und Betreuung pro Tag in CHF Anteil des Bewohners an der Pflege Pro Tag in CHF Grundtaxe total zulasten des Bewohners Pro Tag in CHF o Stufe Krankenkassenbeitrag Pflege pro Tag in CHF Kantonsbeitrag Pflege pro Tag in CHF Pflegetaxe total pro Tag in CHF gemäss Krankenversicherungsgesetz dürfen den Versicherten höchsten Fr pro Tag in Rechnung gestellt werden. Die übrigen Pflegekosten müssen die Krankenkassen und der Kanton übernehmen. 8

9 Tabelle 3 Pflegestufe Tagespreis total zulasten des Bewohners Pro Tag in CHF Pflegetaxe total pro Tag in CHF Preis MiGeL 3 zu Lasten der KK Pro Tag in CHF Gesamttarif Pro Tag in CHF Falls weitere Leistungen aufgeführt sind, nehmen Sie bitte die Liste Leistungen welche nicht in der Grundtaxe enthalten sind zur Kenntnis In der Grundtaxe enthaltene Leistungen 4 : 1. Zimmer, Pflegebett, Nachttisch, Notrufanlage im Zimmer 2. Reinigung des Zimmers und der Nassräume 3. Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen 4. Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden pro Tag 5. Betreuung und Beratung 6. Benutzung/zur Verfügung stellen von einfachen Standardrollstühlen und Gehhilfen 7. Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot, zum Beispiel: Ausflüge, Konzerte, Filmvorführungen, saisonale Festlichkeiten, Altersturnen, Kochgruppen, Gedächtnistrainings, Werk- und Bastelgruppen, Lesezirkel, Spielgruppen, Singen, Spaziergänge, Dekorationen 8. Gespräche mit Angehörigen / Beratung von Angehörigen 9. Vollpension mit altersgerechter Ernährung, inkl. Zwischenverpflegung, Mineralwasser nature, Kaffee und Tee 10. Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer 11. Heizung, Strom und Wasser, allgemeine Entsorgungskosten 12. Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und Waschen) 13. Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche 14. Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker/innen 15. Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL) 3 Mittel- und Gegenständeliste 4 Heime mit Teilpauschale

10 In der Grundtaxe nicht inbegriffene Leistungen Die nachfolgenden Leistungen des Heimes oder Dritter sind im Heimtarif nicht inbegriffen. Derartige Leistungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich insbesondere um folgende Leistungen: 1. Medikamenten 2. Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt 3. Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen 4. Coiffeur (laut Preisliste der Coiffeuse) 5. Fusspflege/Pediküre bei Bewohner/-innen, die nicht Diabetiker/-innen sind (laut Preisliste der Pediküre) 6. Transporte und die Begleitung von qualifiziertem Personal: 1.-/km für den Transport und 38.-/Stunde falls qualifiziertes Personal den Transport begleitet. 7. Externe Veranstaltungen 8. TV, Radio, Telefon und Internet (Anschluss, Abonnement, Gebühren) 9. Von den Bewohner/-innen persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften 10. Reparaturen von persönlichem Eigentum (ausser kleinen Flickarbeiten an Kleidern und Wäsche) 11. Chemische Reinigung 12. Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen 13. Flickarbeiten an Kleider : 15.- für kleine Flickarbeiten und 30.- für grössere 14. Etiketten annähen (Forfait 60.- plus die Etiketten) 15. Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern 16. Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen von Gästen der Bewohner/-innen 17. Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer (Forfait 10.-/Tag) 18. Individuell bestellte Getränke und Esswaren 19. Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel 20. Übrige persönliche Auslagen 21. CHF 60.-/ für die Reservation des Zimmers bei einer Hospitalisation oder einem Ferienaufenthalt. Während dieser Zeit wird die Infrastruktur weiter berechnet 22. Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt /im Todesfall: Forfait von CHF Bemerkung: Die Familie oder der gesetzliche Vertreter des Bewohners sind verantwortlich das Zimmer innert 5 Tagen zu räumen. Ansonsten wird ein Preis von CHF pro Tag berechnet 23. Schlussreinigung bei Austritt/im Todesfall: Forfait von CHF Gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen vergüten die Kantone den Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen Krankheits- und Behinderungskosten innerhalb der geltenden Höchstbeträge. Der Kanton Bern hat die notwendigen Bestimmungen in der Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (EV ELG) erlassen. 10

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