Name, Vorname. Matrikel-Nr.
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- Berthold Beckenbauer
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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-STL-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe W6 W7 Alle Aufgaben Nur eine Aufgabe Σ Note max. Punktezahl Bewertung Prüfer/in ggf. Gutachter/in 1 Prüfer/in ( Name in Druckbuchstaben) ggf. Gutachter/in (Name in Druckbuchstaben) 1 ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens Mantelbogen 2009 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH WB-STL-P
2 Mantelbogen, Prüfungsleistung, Steuerlehre, Wirtschaftsingenieurwesen Anmerkungen Prüfer/in: Anmerkungen Gutachter/in: Sonstige Anmerkungen: 2009 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH WB-STL-P
3 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WB-STL-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Die Klausur enthält 2 Aufgabenblöcke. In Aufgabenblock A haben Sie alle 5 Aufgaben zu bearbeiten, in Aufgabenblock B haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Aufgabe 6 und 7. Sollten Sie beide Wahlaufgaben bearbeiten, wird nur Aufgabe 6 gewertet. Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: Höchstpunktzahl: 7 Aufgaben, davon 6 zu lösen 100 Steuergesetze HFH-Taschenrechner Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W 6 W 7 Σ Max. erreichbare Punkte WB-STL-P AUFGABEN 2009 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH SEITE 1 von 3
4 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Aufgabenblock A Pflichtaufgaben 80 Punkte Aufgabe 1 12 Punkte Die Einteilung der Abgaben erfolgt in: Steuern, steuerliche Nebenleistungen, Beiträge und Gebühren. 1.1 Wie unterscheiden sich Steuern und steuerliche Nebenleistungen? 6 P. 1.2 Wie unterscheiden sich Beiträge und Gebühren? 4 P. 1.3 Wie sind Rundfunkgebühren steuerlich einzuordnen? Aufgabe 2 12 Punkte Der Steuerpflichtige Bob Behrend ermittelt seinen Gewinn mit Hilfe einer Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG und ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Am kauft und bezahlt er eine Computeranlage für brutto 5.850,-- (Nutzungsdauer 3 Jahre, Voraussetzung 7g EStG-AfA erfüllt, rein betriebliche Nutzung). 2.1 Wie erfolgt der Ansatz als Betriebsausgabe in 2009, wenn er einen möglichst niedrigen Gewinn erzielen möchte? Außerdem verkauft Herr Behrend ein unbebautes Grundstück (betrieblich) am für ,--, das er genau vor 13 Jahren für ,-- gekauft hatte. 2.2 Wie ist dieser Vorgang in der Einnahmenüberschussrechnung 09 zu berücksichtigen? 6 P. 6 P. Aufgabe 3 20 Punkte Frau Leni Vogel, geb , ist alleinstehend und wohnt in Hamburg. Am ging Frau Vogel in den Ruhestand. Weitere Informationen: Vom bis zum erhielt sie ein Bruttogehalt von ,--. Frau Vogel fuhr in der Zeit an 123 Tagen mit dem PKW zur Arbeit (einfache Strecke 28 km). Ab dem erhielt Frau Vogel eine monatliche Pension in Höhe von 1.530,--. Wie hoch sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von Frau Vogel in 2008? Aufgabe 4 16 Punkte Laura Reimers, Hamburg, ist Aufsichtsratsmitglied der Poola-AG, Hamburg. Die AG hat in 2008 einen Gewinn von 3,8 Mio. erzielt. Frau Reimers erhält als Aufsichtsratmitglied der AG in 08 eine Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 2.800,--. Außerdem ist Frau Reimers mit 50% an der Weela-GmbH, Hamburg, beteiligt. Die Weela-GmbH hat in 2008 einen Gewinn in Höhe von ,-- erzielt. Ein Teil des Gewinns wird an Frau Reimers ausgeschüttet. 4.1 Unterliegt der Gewinn der AG bzw. der GmbH der Körperschaftsteuer? 6 P. 4.2 Unterliegt die Aufsichtsratsvergütung von Frau Reimers der Körperschaftsteuer? 5 P. 4.3 Unterliegt der ausgeschüttete Gewinn an Frau Reimers der Körperschaftsteuer? 5 P. Begründen Sie jeweils Ihre Antwort! Aufgabe 5 Der Gewerbetreibende, Lothar Heer, München, legt Ihnen für 2008 die folgenden Zahlen vor (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr): Zinsen für Hypothekendarlehen ,-- Zinsen für kurzfristige Kontoüberziehung ,-- Mietaufwendungen für Telefonanlage 8.650,-- Mietaufwendungen für Büroausstattung ,-- Pachtaufwendungen für ein Grundstück ,-- Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters ,-- Berechnen Sie den Hinzurechnungsbetrag (für 2008) nach 8 Nr.1 GewStG! 20 Punkte WB-STL-P AUFGABEN 2009 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH SEITE 2 VON 3
5 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Aufgabenblock B Wahlaufgabe 20 Punkte Wahl-Aufgabe 6 20 Punkte Prüfen und begründen Sie jeweils, ob der Leistende Unternehmer i. S. des Umsatzsteuergesetzes ist: 6.1 Der angestellte Sportlehrer Udo Fischer, Kiel, schreibt nebenberuflich als Fachbuchautor Artikel für Surfzeitschriften und erhält dafür ein Honorar. 6.2 Die Blumenhändlerin, Köln, verkauft an ihrem Marktstand auf dem Wochenmarkt Blumen, die Kunden zahlen die Ware bar. 6.3 Ein Zahnarzt führt in seiner Praxis in Bonn eine Zahnreinigung bei einem Patienten auf Krankenschein durch. 6.4 Ein angestellter Arzt in Lüneburg führt eine Nasenkorrektur bei einer Patientin gegen Barzahlung durch. 6.5 Die Sängerin Elise Wilder, Passau, erteilt ihrem Neffen kostenlosen Gesangsunterricht. 6.6 Der Oberstufenschüler Helge Knauf, Berlin, erteilt einem Siebtklässler zweimal in der Woche Nachhilfeunterricht für 8,-- pro Stunde. 6.7 Der selbständige Unternehmensberater Ole Frei, Duisburg, schafft sich für seinen Hobbykeller eine neue Stereoanlage an und veräußert seine alte Anlage bei Ebay für 120,--. Wahl-Aufgabe 7 20 Punkte Die Gewinn- und Verlustrechnung der Spider-GmbH, Mainz, weist für das Wirtschaftsjahr 2008 folgende Zahlen aus: Umsatzerlöse ,-- Zinserträge 250,-- Investitionszulage , ,-- Wareneinkauf ,-- Personalaufwand ,-- Mietaufwand ,-- Parteispenden 500,-- Bewirtungsaufwendungen 100% 600,-- Abschreibungen 6.000,-- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ,-- Säumniszuschlag für GewSt-Vorauszahlungen 180,-- Körperschaftsteuervorauszahlungen ,-- Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen , ,-- Jahresüberschuss ,-- Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der Spider-GmbH für 2008! WB-STL-P AUFGABEN 2009 HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH SEITE 3 VON 3
6 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WB-STL-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die numerisch erste zur Bewertung heranzuziehen. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 11. November 2009 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich der Leiterin des Prüfungsamtes anzuzeigen: Tel. 040 / bzw. Birgit.Hupe@hamburger-fh.de. WB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH
7 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Lösung Aufgabe 1 vgl. SB STL 1, S. 8 f. 12 Punkte 1.1 Steuern sind Abgaben, die keinen Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung begründen. Sie werden in aller Regel nicht zweckgebunden erhoben (Prinzip der fehlenden Zweckbindung). Hingegen werden steuerliche Nebenleistungen erhoben, um als Druckmittel das Verhalten der Steuerpflichtigen zu lenken. 1.2 Beiträge sind Abgaben, die die Möglichkeit der Gegenleistung begründen, unabhängig davon, ob eine Gegenleistung tatsächlich erfolgt. Gebühren hingegen sind Abgaben für eine tatsächliche Gegenleistung. 1.3 Rundfunkgebühren sind Beiträge, weil bereits das Vorhandensein eines Empfängergerätes die Zahlungspflicht auslöst. Lösung Aufgabe 2 vgl. SB STL 2, S. 29 ff. 12 Punkte 2.1 Herr Behrend kann in 2009 die gezahlte Vorsteuer von 934,03 als Betriebsausgabe absetzen. Von den Anschaffungskosten in Höhe von 4.915,97 kann er einmal den AfA- Betrag für die lineare AfA von 1.092,43 (4.915,97 : 3 = 1.638,65 davon 8/12 = 1.092,43) und die 7g EStG- AfA von 983,19 (4.915,97, davon 20%) als Betriebsausgabe absetzen. (sinnvolle Rundungen sind genauso zu werten) 2.2 Herr Behrend muss für den Verkauf des Grundstückes ,-- als Betriebseinnahme ansetzen und ,-- als Betriebsausgabe. Die Differenz (Gewinn) von ,-- wird in 2009 versteuert. Lösung Aufgabe 3 vgl. SB STL 2, S. 43 ff. 20 Punkte Bruttogehalt 19 Abs. 1 EStG ,-- ( ) Werbungskosten 123 Tg. x 28 km x 0,30 gerundet 1.034, ,-- 4 P. Versorgungsbezüge 19 Abs. 2 EStG 6 x 1.530, ,-- ( ) Versorgungsfreibetrag Bemessungsgrundlage: (12 x 1.530,-- = ,-- ) 35,2% von ,-- entspricht 6.462,72, aber höchstens 3.432,-- und davon 1/ ,-- 4 P. ( ) Werbungskosten-Pauschbetrag 102, ,-- 4 P. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ,-- Bitte beachten Sie eventuelle Folgefehler! Lösung Aufgabe 4 vgl. SB STL 2; STL 3, S. 8 f., 14, Punkte 4.1 Sowohl der Gewinn der AG als auch der GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer, weil es sich bei beiden um eine juristische Person handelt. 4.2 Die Aufsichtsratsvergütung unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, sondern der Einkommensteuer. Es handelt sich um Einkünfte i. S. des 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. 4.3 Wird der Gewinn ausgeschüttet, so unterliegt der Gewinnanteil bei Frau Reimers nicht der Körperschaftsteuer, da sie eine natürliche Person ist. Bis 2008 unterliegt der Gewinnanteil zur Hälfte der Einkommensteuer, es handelt sich um Einnahmen i. S. des 20 EStG. Ab wird für private Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer von 25% eingefordert. 5 P. 5 P. WB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH
8 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Lösung Aufgabe 5 vgl. SB STL 4, S. 9 f. 20 Punkte Entgelte für Schulden 1 P. Zinsaufwendungen langfristig ,-- Zinsaufwendungen kurzfristig , ,-- Gewinnanteile stiller Gesellschafter ,-- 20% für Mietaufwendungen 1 P. (8.650, ,-- ) 20% von , ,-- 65% für Pachtaufwendungen 1 P. 65% von , ,-- Summe der Finanzierungsanteile ,-- 1 P. (-) Freibetrag ,-- 1 P. verbleibender Betrag ,-- 1 P. 25% von ,-- Hinzurechnungsbetrag 08 nach 8 Nr. 1 GewStG ,50 1 P. Bitte beachten Sie eventuelle Folgefehler! Lösung Aufgabe W 6 vgl. SB STL 5, S. 11 f. 20 Punkte 6.1 Ja, weil er als natürliche Person eine berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. 6.2 Ja, weil sie als natürliche Person eine gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt. 6.3 Ja, weil er als natürliche Person eine berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. 6.4 Nein, weil er nicht selbständig ist. 6.5 Die Tätigkeit wird nachhaltig, aber ohne Absicht, Einnahmen zu erzielen, ausgeführt. Frau Wilder ist keine Unternehmerin. 6.6 Herr Knauf ist umsatzsteuerlich als Unternehmer anzusehen, da er die Tätigkeit nachhaltig und gegen Entgelt ausübt. 6.7 Herr Frei ist zwar Unternehmer, verkauft jedoch die Stereoanlage nicht im Rahmen des Unternehmens. Es handelt sich um einen privaten Vorgang, der nicht steuerbar ist. Lösung Aufgabe W 7 vgl. SB STL 3, S. 20 ff. 20 Punkte Jahresüberschuss ,-- 1 P. Korrekturen nach einkommensteuerlichen Vorschriften 1 P. zzgl. nicht abzugsfähige Bewirtungskosten ( 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) 30% von 600,-- 180,-- zzgl. GewSt-VZ ,-- zzgl. Säumniszuschlag GewSt-VZ 180,-- Gewinn lt. Steuerbilanz ,-- Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften 1 P. abzgl. Investitionszulage ,-- zzgl. Spenden politische Parteien 500,-- zzgl. KSt-VZ ,-- zzgl. Soli-VZ 1.650,-- Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte = zu versteuerndes Einkommen ,-- 1 P. Wareneinkauf, Personalaufwand, Mietaufwand und Abschreibungen sind nicht zu korrigieren. Bitte beachten Sie eventuelle Folgefehler! WB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von HFH Hamburger Fern-Hochschule GmbH
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