Nr. 19 Neu-Ulm, den 28. April Jahrgang Haushaltssatzung der Franz und Gertrud Mück-Stiftung für das Haushaltsjahr
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1 Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 19 Neu-Ulm, den 28. April Jahrgang 2017 Inhalt Seite Haushaltssatzung der Franz und Gertrud Mück-Stiftung für das Haushaltsjahr Immissionsschutzrecht; Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage (Anlage zur Erzeugung von Strom in einer Verbrennungsmotoranlage durch den Einsatz von Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von max kw Antragsteller: Herr Leonhard Adä, St.-Mammas-Weg 8, Neu-Ulm Betriebsort: Grundstück Flur-Nr. 163 der Gemarkung Finningen 46 Stellenausschreibung 46 Stellenausschreibung 46 Stellenausschreibung 47 Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen. 45
2 Amtsblatt Nr. 19/2017 Haushaltssatzung der Franz und Gertrud Mück-Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 I. Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes i.v.m. Art. 57 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern i.d.f. der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 826) zuletzt geändert am (GVBl. S. 286) hat der Kreistag die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 erlassen. Anlage 1 Die Haushaltssatzung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 1 bei. II. Die Regierung von Schwaben hat mit RS vom Nr /10/4 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung der Franz und Gertrud Mück-Stiftung für 2017 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Der Haushaltsplan 2017 liegt gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.v.m. Art. 59 Abs. 3 LKrO in der Zeit vom bis einschließlich beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich Finanzmanagement (Zimmer 323), Kantstraße 8, während der üblichen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Az /3 LABl NU S. 46/2017 Immissionsschutzrecht; Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage (Anlage zur Erzeugung von Strom in einer Verbrennungsmotoranlage durch den Einsatz von Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von max kw Antragsteller: Herr Leonhard Adä, St.-Mammas-Weg 8, Neu-Ulm Betriebsort: Grundstück Flur-Nr. 163 der Gemarkung Finningen Anlage 2 Die o.g. Bekanntgabe liegt diesem Amtsblatt als Anlage 2 bei. Az /2-G5 LABl NU S. 46/2017 Stellenausschreibung Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter für den Fachbereich Kaufmännisches Gebäude- und Grundstücksmanagement. Anlage 3 Die o.g. Stellenausschreibung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 3 bei. Az. 12 LABl NU S. 46/2017 Der Landkreis Neu-Ulm stellt zum 1. Oktober 2018 Stellenausschreibung zwei Nachwuchskräfte für die Ausbildung zur Dipl.-Verwaltungswirtin (FH)/zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) in der 3. Qualifikationsebene (gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) ein. Anlage 4 Die o.g. Stellenausschreibung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 4 bei. Az. 12 LABl NU S. 46/
3 Amtsblatt Nr. 19/2017 Stellenausschreibung Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für den Fachbereich Gewerbe, Gesundheits- und Veterinärrecht. Anlage 5 Die o.g. Stellenausschreibung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 5 bei. Az. 12 LABl NU S. 47/2017 gez. Roland Bürzle, Stellvertreter des Landrats 47
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6 Amtliche Bekanntgabe Immissionsschutzrecht; Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage (Anlage zur Erzeugung von Strom in einer Verbrennungsmotoranlage durch den Einsatz von Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von max kw Antragsteller: Herr Leonhard Adä, St.-Mammas-Weg 8, Neu-Ulm Betriebsort: Grundstück Flur-Nr. 163 der Gemarkung Finningen Bekanntgabe des Ergebnisses der Einzelfallprüfung zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens Mit Schreiben vom zeigte Herr Leonhard Adä seine Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 999 kw nach 67 Abs. 2 BImSchG an. Nun soll die Biogasanlage erweitert und auf eine Feuerungswärmeleistung von max kw, bestehend aus zwei Blockheizkraftwerken (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung von max kw bzw. 945 kw, erhöht werden. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Änderungsmaßnahmen: - die Aufhebung der Drosselung des bestehenden BHKWs von max. 803 kw Feuerungswärmeleistung auf max. 946 kw sowie die Leistungserhöhung auf max kw - die Stilllegung des zweiten BHKWs mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 196 kw sowie der Austausch durch ein neues BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 945 kw - die Errichtung und der Betrieb eines zweiten geschlossenen Gärrestelagers - die Erhöhung der Biogasproduktion von 1,4 Mio Nm³/a auf 2,67 Mio Nm³/a - die Erhöhung der Einsatzstoffmenge von t/a auf t/a sowie Änderung der Zusammensetzung - die Erweiterung der Fahrsiloanlage - die Flexibilisierung der Stromproduktion - die Stilllegung des bisher zur Speicherung des Biogases genutzten Folienspeichers im Blechsilo Durch die beantragte Erhöhung der Feuerungswärmeleistung auf max kw wird erstmals die Grenze der Ziffer (V) des Anhangs der 4. BImSchV von einem Megawatt überschritten, weshalb das Vorhaben einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß 4 BImSchG i.v.m. Ziffer (V) des Anhangs der 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage bedarf. Daneben fällt das Vorhaben unter die Ziffer der Anlage 1 zum UVPG. Für derartige Anlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht generell vorgeschrieben. Über das Erfordernis ist aber durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ( 3 c Satz 2 UVPG) zu entscheiden. Die dazu vorgeschriebene überschlägige Prüfung ergab, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG genannten Kriterien am Anlagenstandort keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und dass es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Diese Feststellung wird entsprechend 3 a UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Belange des Umweltschutzes werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Az.: /2-G5 Landratsamt Neu-Ulm
7 Der Landkreis Neu-Ulm ist ein attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum mit hohem Freizeitwert. Als Bildungsregion bietet er die besten Zukunftsperspektiven. Mit rund Einwohnern zählt der Landkreis zu den größten im Freistaat. Das Landratsamt Neu-Ulm, ein modernes Dienstleistungsunternehmen, präsentiert sich als bürgernahe und kundenorientierte Behörde. Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter für den Fachbereich Kaufmännisches Gebäude- und Grundstücksmanagement. Ihre Aufgaben Anmietung und Verwaltung von Unterkünften für Asylbegehrende inkl. Begehungen, Mietpreisverhandlungen, Vertragsgestaltung, Abnahmen, Kontrollen im Rahmen des Bauunterhalts etc. Abwicklung, Prüfung und Abrechnung der Betriebskosten Kündigung von Mietverträgen und mietrechtliche Rückgabe Ihr Profil erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung (z.b. Fachprüfung I) Organisationsgeschick und sichere Anwendung von EDV-Programmen soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen im persönlichen Umgang berufl iche Erfahrung wäre von Vorteil Wir bieten eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabenstellung eine Vergütung bis Entgeltgruppe 8 TVöD fl exible Arbeitszeiten Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Aufstiegs- und Karrierechancen Ihre Online-Bewerbung können Sie bis spätestens einreichen. Mit fachlichen Fragen können Sie sich gerne an den Fachbereichsleiter, Herrn Brett, wenden (Tel. 0731/ ). Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Herr Traub (Tel. 0731/ ). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Informationen zum Landkreis Neu-Ulm fi nden Sie unter
8 Der Landkreis Neu-Ulm ist ein attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum mit hohem Freizeitwert. Als Bildungsregion bietet er die besten Zukunftsperspektiven. Mit rund Einwohnern zählt der Landkreis zu den größten im Freistaat. Das Landratsamt Neu-Ulm, ein modernes Dienstleistungsunternehmen, präsentiert sich als bürgernahe und kundenorientierte Behörde. Der Landkreis Neu-Ulm stellt zum 1. Oktober 2018 zwei Nachwuchskräfte für die Ausbildung zur Dipl.-Verwaltungswirtin (FH)/zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) in der 3. Qualifikationsebene (gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) ein. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem 1. Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben, 2. die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben, 3. an der Auswahlprüfung des Bayerischen Landespersonalausschusses voraussichtlich im Oktober 2017 erfolgreich teilnehmen. Weitere Einzelheiten hierzu sind auf folgender Internetseite einzusehen: Anträge auf Zulassung zum Auswahlverfahren können ab sofort beim Landratsamt Neu-Ulm, Personalverwaltung, Kantstraße 8, Neu-Ulm oder unter Tel. 0731/ angefordert werden und müssen dort bis spätestens 26. Juni 2017 ausgefüllt eingereicht werden. Die zusätzlich erforderliche Online-Bewerbung reichen Sie bitte ebenfalls bis zum oben genannten Termin ein. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Graf unter Tel. 0731/ zur Verfügung. Unvollständig oder verspätet eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum Landkreis Neu-Ulm fi nden Sie unter
9 Der Landkreis Neu-Ulm ist ein attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum mit hohem Freizeitwert. Als Bildungsregion bietet er die besten Zukunftsperspektiven. Mit rund Einwohnern zählt der Landkreis zu den größten im Freistaat. Das Landratsamt Neu-Ulm, ein modernes Dienstleistungsunternehmen, präsentiert sich als bürgernahe und kundenorientierte Behörde. Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für den Fachbereich Gewerbe, Gesundheits- und Veterinärrecht Ihre Aufgaben Gewerberecht/Genehmigungen (insbesondere Spielrecht und Bewachungsgewerbe) Überwachung und Ordnungswidrigkeiten im Bereich Ladenschlussgesetz Anordnung von Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgeldverfahren Systembeauftragte für Fragen des Internets im Bereich Gewerbe- und Gesundheitsrecht Ihr Profil erfolgreich abgeschlossenes Studium zum/zur Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) oder eine vergleichbare Ausbildung (z.b. Fachprüfung II) Organisationsgeschick und sichere Anwendung von EDV-Programmen soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen im persönlichen Umgang Wir bieten eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabenstellung eine Vergütung bis Besoldungsgruppe A 10 bzw. entsprechende Eingruppierung nach dem TVöD fl exible Arbeitszeiten Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Aufstiegs- und Karrierechancen Ihre Bewerbung können Sie bis spätestens über unser Bewerberportal auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm einreichen. Mit fachlichen Fragen können Sie sich gerne an die Fachbereichsleiterin, Frau Herzog, wenden (Tel. 0731/ ). Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Herr Graf (Tel. 0731/ ). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Informationen zum Landkreis Neu-Ulm fi nden Sie unter
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