Ausweisung von Flächen zur Nutzung von Windenergie in der Gemeinde Schöppingen (Kreis Borken)

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1 NATURA 2000-Vorstudie zur Ausweisung von Flächen zur Nutzung von Windenergie in der Gemeinde Schöppingen (Kreis Borken) Juli 2015 Auftraggeber: Bürgerwindpark Strönfeld GbR Ansprechpartner: Herr Berghaus Bearbeitet durch: Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski Ansprechpartner: Dr. Gudrun Biederbick Ramsberg 35 Carl-Peschken-Straße Schöppingen Moers Telefon: Telefon: Telefax: Telefax: Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Methode und Datengrundlage Beschreibung des Vorhabens und seiner relevanten Wirkungen Allgemeine Wirkfaktoren FFH-Gebiet Vechte (DE ) Übersicht über das FFH-Gebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Kurzbeschreibung Lebensraumtypen und Arten Erhaltungsziele Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durch das geplante Vorhaben Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Abschließende Beurteilung Vogelschutzgebiet Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland (DE ) Übersicht über das Vogelschutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Kurzbeschreibung Vogelarten Erhaltungsziele Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durch das geplante Vorhaben Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Abschließende Beurteilung Literatur- und Quellenverzeichnis Anlage 1 Standarddatenbogen mit Kartenanlagen FFH-Gebiet Vechte (DE ) Vogelschutzgebiet Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland (DE ) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 1

3 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Wirkfaktoren und mögliche vorhabensbedingte Auswirkungen... 9 Tab. 2 Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie des NATURA Gebietes Vechte (DE ) Tab. 3 Tab. 4 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im NATURA 2000-Gebiet Vechte (DE ) Empfohlene Prüf- und Ausschlussbereiche zu bedeutenden faunistischen Funktionsräumen des Kreises Borken Abbildungsverzeichnis Lage der Potenzialflächen für Windenergie in der Gemeinde Schöppingen (blau umrandet) sowie der nächstgelegenen NATURA 2000-Gebiete... 3 Abkürzungsverzeichnis BNatSchG EU EWG FFH ha km LANUV LG NW m NRW VSG Bundesnaturschutzgesetz Europäische Union Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Flora-Fauna-Habitat Hektar Kilometer Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen Meter Nordrhein-Westfalen Vogelschutzgebiet Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 2

4 1 Anlass und Aufgabenstellung Im Bereich der Gemeinde Schöppingen wurden in 2012 und 2013 zwei Vorrangflächen für Windenergienutzungen von Seiten des Bürgerwindparks Strönfeld GbR ermittelt. Die beiden Flächen, im nachfolgenden Text Potenzialflächen Ost und West genannt, liegen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen westlich der Ortslage Schöppingen zwischen den Landesstraßen L 579 im Norden und L 570 im Süden. Als nächstgelegene Europäische Schutzgebiete finden sich etwa 2 km östlich der Potenzialflächen das FFH-Gebiet Vechte (DE ). Zwischen Nienborg und Metelen, in einer Entfernung von über 3 km, liegen zudem zwei Teilflächen des Vogelschutzgebietes Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland DE Lage der Potenzialflächen für Windenergie in der Gemeinde Schöppingen (blau umrandet) sowie der nächstgelegenen NATURA 2000-Gebiete Für Projekte, welche die Erhaltungsziele eines NATURA 2000-Gebietes beeinträchtigen können, ist eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR wurde deshalb mit der Erarbeitung einer NATURA 2000-Vorstudie beauftragt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 3

5 2 Rechtliche Grundlagen NATURA 2000 stellt ein grenzüberschreitendes, kohärentes (funktional zusammenhängendes) ökologisches Netz zur Bewahrung des europäischen Naturerbes und der biologischen Vielfalt in Europa dar. Grundlage bilden die Richtlinie 9243EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (sog. FFH-Richtlinie = Fauna Flora - Habitat - Richtlinie) und die Richtlinie EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), (ersetzt Richtlinie EWG) Die Richtlinien wurden mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 30. April 1998 in Bundesrecht umgesetzt. In der aktuellen Fassung des BNatSchG erfolgen die Bestimmungen zum europäischen Netz "NATURA 2000 in den 7 und 31 bis 36. Innerhalb des Landschaftsgesetzes NRW vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom März 2010 finden sich die Vorschriften aus FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Abschnitt IV, 48a bis 48e. In NRW sind insgesamt 518 FFH-Gebiete mit einem Flächenumfang von 5,4% der Landesfläche für das Gebietsnetz NATURA 2000 benannt worden. Der Meldeprozess ist abgeschlossen. Nach Ergänzungen und Veränderungen in den Jahren 2008 und 2009 beträgt der Anteil der nunmehr 28 gemeldeten Vogelschutzgebiete an der Landesfläche 4,8% (knapp ha). Insgesamt umfasst das Gebietsnetz NATURA 2000 (FFH- und Vogelschutzgebiete) rund ha (überschneidungsfrei), das sind ca. 8,4% der Landesfläche. Abgeschlossen ist die Meldung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen durch Verabschiedung der Listen der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen und kontinentalen biogeografischen Region durch die EU-Kommission und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Die Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen sind im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (vom , S. 66 SMBl. NRW. Gl.-Nr vom ) bekannt gemacht. Die dort aufgelisteten Gebiete stehen unter gesetzlichem Schutz gem. 48c Abs. 5 LG. Innerhalb von NATURA 2000-Gebieten sind alle Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können unzulässig ( 33 Abs. 1 BNatSchG). Projekte sind deshalb vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen ( 34 BNatSchG). Das Prüfprogramm kann in zwei Stufen abgewickelt werden. In einem ersten Schritt wird im Rahmen einer Erheblichkeitsabschätzung geprüft, ob ein Vorhaben im konkreten Fall überhaupt geeignet ist, ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen zu können (Vorstudie). Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so ist eine Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 4

6 vertiefende Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Entscheidung ist lediglich nachvollziehbar zu dokumentieren. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine Verträglichkeitsprüfung nach 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz, bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung löst die Pflicht zur Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung aus. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 5

7 3 Methode und Datengrundlage Die vorliegende Untersuchung orientiert sich in ihrem Aufbau am Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN 2004). Berücksichtigung finden zudem die Vorschriften gemäß Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 9243EWG (FFH-RL) und 79409EWG (Vogelschutz-RL), VV-FFH des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW vom Nach Beschreibung von Anlass und Aufgabenstellung wird das geplante Vorhaben dargestellt und seine relevanten Wirkungen in Anlehnung an die Ergebnisse des Forschungsund Entwicklungsvorhabens (FuE-Vorhaben) zur Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (LAMPRECHT et al. 2004) ermittelt. Anschließend werden das FFH-Gebiet Vechte (DE ) und das Vogelschutzgebiet Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland DE dargestellt und in ihrer Schutzwürdigkeit beschrieben. Durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LA- NUV) werden Meldedaten zu den einzelnen NATURA 2000-Gebieten bereitgestellt. Die Vorstudie wird auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen vorgenommen. Die zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden ausgewertet und für das geplante Vorhaben relevante Teile herausgearbeitet. Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: Standard-Datenbogen zur Meldung des FFH-Gebietes DE ; Fortschreibung Februar 2007 Schutzziele und Maßnahmen zum NATURA 2000 Gebiet Nr. DE ; Stand März 2011 Standard-Datenbogen zur Meldung des Vogelschutzgebietes DE ; Ausfülldatum April 2008 Schutzziele und Maßnahmen zum NATURA 2000 Gebiet Nr. DE ; Stand ohne Angabe Vorkommen von Lebensraumtypen, Fachinformationssystem der LANUV, ( Abfrage ) Fundortkataster für Tiere und Pflanzen, LANUV 2012 Vorhabensbezogene faunistische Erfassungen (April 2012 bis März 2014) Die Unterlagen sind aus fachlicher Sicht ausreichend, um mögliche Beeinträchtigungen des FFH-gebietes durch das geplante Vorhaben im Rahmen einer NATURA 2000-Verträglichkeits-Vorstudie abschätzen zu können. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 6

8 Zur Klärung der Prüfpflichtigkeit von Vorhaben ist in einer Einzelfallbetrachtung zu klären, ob die Möglichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen besteht. Bezüglich des geplanten Vorhabens ist zu prüfen, ob durch Bau, Anlage und Betrieb von Windenergieanlagen innerhalb der Potenzialflächen Wirkungen auf die in größerer Entfernung liegenden NATURA 2000-Gebiete möglich sind, die eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bedingen können. Die Vorstudie endet mit einer Einschätzung, ob erhebliche Beeinträchtigungen des FFHgebietes sowie des Vogelschutzgebietes durch das geplante Vorhaben grundsätzlich ausgeschlossen werden können, oder ob weitergehende Untersuchungen im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich sind. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 7

9 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner relevanten Wirkungen Innerhalb der Potenzialflächen für Windenergie in der Gemeinde Schöppingen ist der Bau von Windenergieanlagen geplant. Die konkreten Standorte und mögliche Produkttypen der einzelnen Windenergieanlagen innerhalb der Potenzialstandorte sind noch nicht bekannt und können erst in den nachfolgenden Planungsprozessen detaillierter benannt werden. Das Vorhaben umfasst: das Baugeschehen einschließlich Einrichtung von Arbeitsflächen, Baufeldern und Zuwegungen sowie Störungen durch optische und akustische Reize, die Windenergieanlage selber sowie ihren Betrieb. 4.1 Allgemeine Wirkfaktoren Zur Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind geplante Vorhaben auf eine Reihe definierter Wirkfaktoren (LAMPRECHT et al. 2004) zu überprüfen. Generell können Wirkungen folgendermaßen unterschieden werden: Baubedingte Wirkungen (temporär): Es handelt sich um temporäre Wirkungen, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Anlagebedingte Wirkungen (dauerhaft): Hierunter fallen Wirkungen, die sich durch die dauerhaft errichteten Anlagenbestandteile ergeben. Betriebsbedingte Wirkungen (dauerhaft): Betriebsbedingte Wirkungen entfalten sich dauerhaft durch die Nutzung. Die nachfolgende Tabelle prüft die Betrachtungsrelevanz von Wirkungen unter Berücksichtigung der Lage der Potenzialflächen in einer Entfernung von mindestens 2 km zu den betrachteten NATURA 2000-Gebieten. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 8

10 Tab. 1 Wirkfaktorengruppe Wirkfaktoren und mögliche vorhabensbedingte Auswirkungen Wirkfaktoren Direkter Flächenentzug Überbauung Versiegelung Veränderung der Habitatstruktur Nutzung Veränderung abiotischer Standortfaktoren Barriere- oder Fallen-wirkungIndividuenverlust Nichtstoffliche Einwirkungen Direkte Veränderung von Vegetations- Biotopstrukturen VerlustÄnderung charakteristischer Dynamik Intensivierung der land-, forst- o- der fischereiwirtschaftlichen Nutzung Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender NutzungPflege (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender NutzungPflege Veränderung des Bodens bzw. des Untergrundes Veränderung der morphologischen Verhältnisse Veränderungen der hydrologischen hydrodynamischen Verhältnisse (Beschaffenheit) Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) Veränderung der Temperaturverhältnisse Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren (z. B. Belichtung, Verschattung) Baubedingte Barriere- oder FallenwirkungIndividuenverlust Anlagenbedingte Barriere- oder FallenwirkungIndividuenverlust Betriebsbedingte Barriere- oder FallenwirkungIndividuenverlust Akustische Reize (Schall) BewegungOptische Reizauslöser Licht (auch Anlockung) ErschütterungenVibrationen Mechanische Einwirkung (z. B. Tritt, Luftverwirbelungen, Wellenschlag) Betrachtungsrelevanz im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben aufgrund der Entfernung von über 2 km der Potenzialflächen zu NA- TURA 2000-Gebieten für Tiere mit großem Aktionsradius nicht auszuschließen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 9

11 Wirkfaktorengruppe Wirkfaktoren Betrachtungsrelevanz im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben Stoffliche Einwirkungen Stickstoff- u. PhosphatverbindungenNährstoffeintrag Organische Verbindungen Schwermetalle Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe Salz Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (StaubSchwebstoffe u. Sedimente) Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch Anlockung) Arzneimittelrückstände und endokrin wirkende Stoffe Sonstige Stoffe Strahlung Nichtionisierende StrahlungElektro-magnetische Felder IonisierendeRadioaktive Strahlung Management gebietsheimischer Arten Gezielte Beeinflussung FörderungAusbreitung gebietsfremder Arten von Arten und Organismen Bekämpfung von Organismen (Pestizide u. a.) Freisetzung genetisch neuer bzw. veränderter Organismen Sonstiges Sonstiges Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 10

12 5 FFH-Gebiet Vechte (DE ) 5.1 Übersicht über das FFH-Gebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Die nachfolgenden Angaben sind dem Fachinformationssystem der LANUV zu den NA- TURA 2000-Gebieten ( sowie dem Standard-Datenbogen (Stand: März 2013) und den gebietsbezogenen Schutzzielen und Maßnahmen (Stand:032011) entnommen Kurzbeschreibung Das 139 ha umfassende FFH-Gebiet Vechte beginnt am Oberlauf der Vechte im Kreis Coesfeld, setzt sich im Kreis Borken westlich von Schöppingen fort und reicht Richtung Metelen bis in den Kreis Steinfurt hinein. Die Vechte ist in diesem Abschnitt ein kleiner, naturnaher Fluss in der Sandlandschaft der Westfälischen Bucht mit Kiesvorkommen im Sediment, welche aufgrund ihrer guten Gewässergüte eine landesweit bedeutsame Population der Groppe aufweist. Zudem ist ihre Funktion als Laichgebiet des Bachneunauges hervorzuheben Lebensraumtypen und Arten Im Standard-Datenbogen (Stand März 2013) werden vier Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, darunter der prioritäre Lebensraumtyp Erlen-Eschen- und Weichholz- Auenwälder benannt. Der Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald (9110) ist als nicht signifikantes Vorkommen gelistet. Eine Auflistung der Lebensraumtypen erfolgt in nachfolgender Tabelle 2. Tab. 2 Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie des NATURA 2000-Gebietes Vechte (DE ) EU-Code Lebensraumtyp Fläche [%] Erhaltungszustand 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation < 1 B 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder < 1 C * : prioritärer Lebensraumtyp Erhaltungszustand: A: hervorragend B: gut C: signifikant < 1 C Als Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie werden zwei Arten aus der Gruppe der Fische innerhalb des Standard-Datenbogens aufgeführt. Prioritäre Arten finden sich darunter nicht. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 11

13 Tab. 3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im NATURA 2000-Gebiet Vechte (DE ) EU-Code Art Typ Population im Gebiet Erhaltungszustand 1163 Groppe (Cottus gobio) nichtziehend verbreitet A 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) nichtziehend sehr selten C * : prioritäre Art Erhaltungszustand: A: hervorragend B: gut C: signifikant Erhaltungsziele Gemäß 7 Absatz 1 BNatSchG werden Erhaltungsziele definiert als: Ziele, die im Hinblick auf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraumtyps von gemeinschaftlichem Interesse, einer in Anhang 11 der Richtlinie 9243EWG oder in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie EG aufgeführten Art für ein Natura 2000-Gebiet festgelegt sind; Durch das LANUV werden gebietsbezogene Schutzziele und Maßnahmen (Stand: ) veröffentlicht und nachfolgend dargestellt. Für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend: Groppe Bachneunauge Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 undoder für Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bedeutung für: Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) Hainsimsen-Buchenwald (9110) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 12

14 Schutzziele a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind SchutzzieleMaßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), sowie Groppe und Bachneunauge Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem Leitbild des Fließgewässertyps, bzw. in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch: - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna, insb. Groppe und Bachneunauge im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-)Nutzungen - Im Einzelfall Vegetationskontrolle (z.b. Entfernung von Gehölzen) im Bereich der feuchten Hochstaudenfluren - Sicherung und Entwicklung eines kühlen, sauerstoffreichen und totholzhaltigen Gewässers mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern als typischer Lebensraum der Groppe - Erhaltung und Entwicklung eines lebhaft strömenden Gewässers mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und Habitatstrukturen im Gewässer, wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten als Lebensraum für das Bachneunauge b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind undoder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie SchutzzieleMaßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen EntwicklungsstufenAltersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüschund Staudenfluren durch: - Nutzungsaufgabe wegen Seltenheit - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggf. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 13

15 - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen - ErhaltungEntwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - undoder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen Schutzziele Maßnahmen für Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen Altersphasen und ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder durch: - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung der bodensauren Eichenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten - angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens 50% Stiel- oder Traubeneiche auf Flächen mit konkurrierender Buche SchutzzieleMaßnahmen für Hainsimsen-Buchenwälder (9110) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen EntwicklungsstufenAltersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch: - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen Weitere nicht-ffh-lebensraumtyp- oder artbezogene Schutzziele - Erhaltung und Förderung von Bruchwäldern ( 62 Biotop) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 14

16 5.2 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH- Gebietes durch das geplante Vorhaben Die beiden Potenzialflächen liegen vollständig außerhalb des FFH-Gebietes, wobei die näher gelegene Potenzialfläche Ost einen Abstand von mindestens ca. 2 km aufweist. Eine direkte, flächenhafte Inanspruchnahme von Flächen des FFH-Gebietes und damit möglichen Lebensraumtypen- oder Habitatflächen ist aufgrund der gegebenen Entfernung grundsätzlich auszuschließen. Sämtliche Funktionen und Potenziale des Gebietes bleiben während und nach Abschluss der vorgesehenen Maßnahme unverändert. Da sich die beiden Potenzialflächen in einer Entfernung von mindestens ca. 2 km zum FFH- Gebiet befinden, ist eine direkte flächenhafte Inanspruchnahme der Vechte als Lebensraum der gemeldeten Arten Groppe und Bachneunauge nicht gegeben. Die Veränderung von Habitatstrukturen und abiotischen Standortfaktoren sowie eine Barriere- oder Fallenwirkung und Individuenverluste sind auszuschließen. Gegenüber nichtstofflichen Einwirkungen durch optische und akustische Reizauslöser weisen Fische bzw. Rundmäuler nach derzeitiger Kenntnis keine Empfindlichkeiten auf. Beeinträchtigungen sind daher sicher auszuschließen. 5.3 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Im Rahmen der NATURA 2000-Vorstudie sind mögliche Auswirkungen anderer Vorhaben auf die maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele des Schutzgebietes zu berücksichtigen, da es zu Summationswirkungen mit dem geplanten Vorhaben kommen kann. Da keine Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben zu erwarten sind, kann auf eine Darstellung weiterer Vorhaben verzichtet werden. 5.4 Abschließende Beurteilung Es zeigt sich, dass der Erhaltungszustand der gemeldeten Lebensraumtypen und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie ihre Möglichkeit zur Wiederherstellung vorhabenbedingt keine Beeinträchtigung erfahren. Summierenden Wirkungen sind daher auch auszuschließen. Die NATURA 2000-Vorstudie kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Vechte (DE ) zu erwarten sind. Auf eine weitergehende umfassende Verträglichkeitsprüfung kann verzichtet werden. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 15

17 6 Vogelschutzgebiet Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland (DE ) 6.1 Übersicht über das Vogelschutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Die nachfolgenden Angaben sind dem Fachinformationssystem der LANUV zu den NA- TURA 2000-Gebieten ( sowie dem Standard-Datenbogen (Stand: März 2013) und den gebietsbezogenen Schutzzielen und Maßnahmen (Stand: ohne Angabe) entnommen Kurzbeschreibung Das nordöstlich von Heek bzw. westlich von Metelen gelegene Vogelschutzgebiet (VSG) Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland ist eines der bedeutendsten Feuchtwiesenschutzgebiete im Münsterland und besteht aus zwei Teilflächen, welche insgesamt eine Fläche von ha einnehmen. Das VSG beinhaltet ausgedehnte strukturreiche Grünlandkomplexe, mesotrophe Kleingewässer, Heckenstrukturen, naturnahe Fließgewässerabschnitte und Erlenbruchwälder sowie einem Hochmoorkomplex mit Torfstichgewässern in verschiedenen Entwicklungsstadien. Das Wiesenvogelschutzgebiet zeichnet sich insbesondere durch die landesweit bedeutsamen Brutvorkommen von Bekassine, Großem Brachvogel und Uferschnepfe aus. Zudem weist das Gebiet ein hohes Rastvorkommen von Limikolen und des Kranichs auf und stellt Lebensraum für vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten (Laubfrosch, Moorfrosch, Sumpf-Johanniskraut) dar Vogelarten Für das Vogelschutzgebiet werden im Standard-Datenbogen (Stand April 2008) 12 Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und weitere 28 regelmäßig vorkommende Zugvogelarten nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Tab. 1 Gemeldete Vogelarten nach Anhang I und Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie innerhalb des NATURA 2000-Gebietes Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland" (DE ) Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie A166 Code Art Ziehend Erhal- Brütend Überwinternd Durchzug Auf dem tungszu- stand Bruchwasserläufer Tringa glareola i P C A229 Eisvogel Alceto atthis p 1-5 C A246 Heidelerche Lullula arborea p 1-5 C A151 Kampfläufer Philomachus pugnax A082 Kornweihe Circus cyaneus i P C A127 Kranich Grus grus i P C A338 Neuntöter Lanius collurio p 6-10 C i P C Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 16

18 Code Art Ziehend Erhal- Brütend Überwinternd Durchzug Auf dem tungszu- stand A081 Rohrweihe Circus aeruginosus p = 2 C A038 Singschwan Cygnus cygnus i P C A122 Wachtelkönig Crex crex p 1-5 C A224 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus p = 1 A236 Schwarzspecht Dryocopus martius p = 1 C Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie A099 Baumfalke Falco subbuteo p = 1 C A153 Bekassine Gallinago gallinago p = 11 B A161 A060 Dunkler Wasserläufer Großer Brachvogel Tringa erythropus i P C Numenius arquata p = 80 B A164 Grünschenkel Tringa nebularia i P C A142 Kiebitz Vanellus vanellus p > 110 C A052 Krickente Anas crecca p > 10 C A056 Löffelente Anas clypeata C C A271 Nachtigall Luscinia megarhynchos p 6-10 A337 Pirol Oriolus oriolus p 6-10 C A276 Schwarzkehlchen Saxicola torquata p 1-5 C A054 Spießente Anas acuta i P C A297 Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus p 6-10 A113 Wachtel Coturnix coturnix p 1-5 C A165 Waldwasserläufer Tringa ochropus i P C A118 Wasserralle Rallus aquaticus p 1-5 C A257 Wiesenpieper Anthus pratensis p 6-10 C A152 Zwergschnepfe Lymnocryptes minimus A055 Knäkente Anas querquedula p 6-10 C A156 Uferschnepfe Limosa limosa p = 48 B p 6-10 A050 Pfeifente Anas penelope i P C A162 Rotschenkel Tringa totanus p = 1 C A051 Schnatterente Anas strepera i P C A256 Baumpieper Anthus trivialis p P A322 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca p P A274 A004 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus i P p P A210 Turteltaube Streptopelia turtur p P C C C C C Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 17

19 Code Art Ziehend Erhal- Brütend Überwinternd Durchzug Auf dem tungszu- stand A207 Hohltaube Columba oenas pp A277 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe ip Erhaltungsziele Gemäß 7 Absatz 1 BNatSchG werden Erhaltungsziele definiert als: Ziele, die im Hinblick auf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraumtyps von gemeinschaftlichem Interesse, einer in Anhang 11 der Richtlinie 9243EWG oder in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie EG aufgeführten Art für ein Natura 2000-Gebiet festgelegt sind; Durch das LANUV werden gebietsbezogene Schutzziele und Maßnahmen (Stand: ohne Angabe) veröffentlicht und nachfolgend dargestellt. Für die Meldung des Gebietes sind die Vorkommen der folgenden Arten der VS-RL ausschlaggebend: Bekassine Großer Brachvogel Uferschnepfe Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 für Arten des Anhang I und nach Art.4 (2) der VS-RL Bedeutung: Anhang I Bruchwasserläufer, Eisvogel, Heidelerche, Kampfläufer, Kornweihe, Kranich, Neuntöter, Rohrweihe, Schwarzspecht, Singschwan, Wachtelkönig, Ziegenmelker Art. 4 (2) Baumfalke, Dunkler Wasserläufer, Flussgegenpfeifer, Grünschenkel, Kiebitz, Knäkente, Krickente, Löffelente, Nachtigall, Pirol, Pfeifente, Rotschenkel, Schnatterente, Schwarzkehlchen, Spießente, Teichrohrsänger, Wachtel, Waldwasserläufer, Wasserralle, Wiesenpieper, Zwergschnepfe, Zwergtaucher Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 18

20 Schutzziele Schutzziele und Maßnahmen für Vogelarten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Sicherung und Förderung der Wiesenvogel-Populationen durch Erhaltung und Entwicklung der geeigneten Lebensräume, vor allem der Feucht- und Magergrünlandflächen sowie des Hochmoores, insbesondere durch: - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Grünländern - Renaturierung (Wiedervernässung) von Nassgrünland - Anlage von Kleingewässern, Blänken und Flachwassermulden, Schaffung von Schlammflächen - Extensivierung der Grünlandnutzung (Vertragsnaturschutz) - Sicherung der Brutplätze (u.a. Gelegeschutz) - Wiederherstellung eines moortypischen Wasserhaushaltes - Einleitung und Förderung der Regeneration von Moorhabitaten durch Entkusselungsmaßnahmen in gestörten Bereichen bzw. Vegetationskontrolle - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen - Vermeidung der Zerschneidung der Lebensräume durch beispielsweise Straßenbau und Windenergieanlagen - Vermeidung von Störungen an den Brut-, Rast- und Nahrungsflächen - Lenkung der Freizeitnutzung Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 19

21 6.2 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH- Gebietes durch das geplante Vorhaben Zur Ermittlung der Potenzialflächen für Windenergie in der Gemeinde Schöppingen wurden die Prüf- und Ausschlussbereiche zu bedeutenden faunistischen Funktionsräumen des Kreises Borken berücksichtigt. Tab. 4 Empfohlene Prüf- und Ausschlussbereiche zu bedeutenden faunistischen Funktionsräumen des Kreises Borken Lebensraum Abstand der WEA NSG, an die EU gemeldete Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, Biotope nach 62 LG NW (Kreis Borken) Brutvogellebensräume nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung (z.b. Wiesenlimikolen-Lebensräume) Gastvogellebensräume nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung Hauptflugkorridore von Vögeln zwischen Schlafund Nahrungsplätzen (Kranich, Gänse, Schwäne) Zugkonzentrationskorridore (Vögel) Lokales Vogelbrutgebiet Wald (Kreis Borken) Gewässer oder Gewässerkomplexe ab 10 ha 200 m bzw. 500 m Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m Freihalten Freihalten 500 m 35 m bzw. Höhe der WEA Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m Mit einer Entfernung von mindestens 3 km zum Vogelschutzgebiet ist der vorliegende Abstand deutlich größer ausgeprägt. Direkte Wirkungen auf Flächen des Vogelschutzgebietes selber sind nicht gegeben. Beeinträchtigungen sind daher dann möglich, wenn die Potenzialflächen selber mit ihrer Lage außerhalb des Vogelschutzgebietes eine besondere Funktion als Wanderkorridor o- der Trittsteinbiotop für Vogelarten des Vogelschutzgebietes aufweisen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Methodikanforderung zur Erfassung WEA-empfindlicher Arten wurden vorhabenbegleitend umfangreiche Erfassungen von Vogelarten durchgeführt. Der Untersuchungsraum umfasst als maximale Ausdehnung eine m Zone zur Erfassung von Brutvogelarten mit großen Revieren (Großraumvogelarten) und von Rast- und Zugvogelarten. Eine ausführliche Darstellung zu Methode und Ergebnisse sowie eine kartografische Darstellung ist innerhalb des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages II mit Stand Oktober 2014 enthalten. Neben den vorhabenbegleitenden Erfassungen werden auch die Angaben zum Schwerpunktvorkommen ausgewählter WEA-empfindlichen Arten ( berücksichtigt. Diese werden für die gemeldeten Arten Großer Brachvogel, Rohrweihe und Kranichs abgegrenzt. Die Potenzialflächen liegen sämtlich außerhalb bekannter Schwerpunkträume. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 20

22 Auf Grund fehlender geeigneter Still- und Fließgewässer sind der Untersuchungsraum und sein näheres Umfeld als Rast- und Durchzugsgebiet für Wasservogelarten (z.b. Enten und Schwäne) ungeeignet oder von untergeordneter Bedeutung. Für Arten, die innerhalb der Erfassungen nicht nachgewiesen wurden, ist eine besondere Funktion der Potenzialflächen einschließlich Untersuchungsraum auszuschließen. Folgende Arten, die für das Vogelschutzgebiet gemeldet sind, wurden bis zu einer m Zone um die Potenzialflächen nachgewiesen: Rohrweihe (Anhang I der VSR) Baumfalke Großer Brachvogel Kiebitz Wachtel Rohrweihe Innerhalb des U1.000 südlich der Fläche West wurde während der herbstlichen Zugzeit ein Individuum auf den Ackerflächen beobachtet. Ein Brutnachweis oder -verdacht konnte in keinem der beiden Untersuchungsräume bestätigt werden. Regelmäßig frequentierte winterliche Nahrungshabitate oder Ruhebereiche wurden im Bereich der Potenzialflächen während der Hauptzugzeiten nicht nachgewiesen. Eine besondere Funktion der Potenzialflächen außerhalb des Vogelschutzgebietes ist nicht gegeben. Baumfalke Der Baumfalke wurde außerhalb beider Potenzialflächen als seltener Nahrungsgast an zwei Beobachtungtagen im Verlauf des Wolbaches und nahe der Fürstenstiege nachgewiesen. Aus den aktuellen Erfassungen liegen keine Hinweise auf einen Brutplatz, z.b. über indirekte Nachweise durch Balzbeobachtungen, Bettelrufe sowie durch zielgerichtete Flüge Nestmaterial oder Futter eintragender Individuen, für den Bereich der beiden Potenzialflächen vor. Auch fehlen Hinweise auf ältere und aktuelle Vorkommen aus behördlichen oder ehrenamtlichen Datenquellen. Des Weiteren wurden aktuell keine regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate oder Flugrouten im Bereich der geplanten WEA-Flächen nachgewiesen. Eine besondere Funktion der Potenzialflächen außerhalb des Vogelschutzgebietes ist nicht gegeben. Großer Brachvogel Der Brachvogel wurde außerhalb der Potenzialflächen mit maximal 7 Individuen als Nahrungsgast sowie mit einem Brutverdacht im Westen der Fläche West auf Ackerflächen innerhalb des U1.000 beobachtet. Ein Reproduktionserfolg ist allerdings nicht bestätigt worden. Eine besondere Funktion der Potenzialflächen außerhalb des Vogelschutzgebietes ist nicht gegeben. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 21

23 Kiebitz Der Kiebitz wurde auf dem Heimzug in die Brutgebiete mit kleineren und größeren Trupps mit bis zu ca. 200 Individuen vor allem außerhalb der Potenzialflächen im erweiterten Untersuchungsraum als überfliegende und rastende Tiere festgestellt. Damit stellten die Ackerflächen innerhalb und im direkten Umfeld der beiden Potenzialflächen keine bedeutenden Rastgebiete dar. Ein geringer Teil der beobachteten Individuen verblieb zum Start der Brutsaison im Gebiet. Auch innerhalb der Potenzialflächen sind Brutvorkommen möglich. Besondere Funktionen der Potenzialflächen, die Wirkungen auf den Erhaltungszustand des Kiebitz innerhalb des Vogelschutzgebietes haben können, wurden nicht festgestellt. Eine besondere Funktion der Potenzialflächen außerhalb des Vogelschutzgebietes ist nicht gegeben. Wachtel Diese Art wurde mit einem Brutverdacht außerhalb der Potenzialflächen südlich der Fürstenstiege nachgewiesen. Eine besondere Funktion der Potenzialflächen außerhalb des Vogelschutzgebietes ist nicht gegeben. Im Ergebnis konnte für keine der gemeldeten Vogelarten des Vogelschutzgebietes eine besondere Funktion der Potenzialflächen als Wanderkorridor oder Trittsteinbiotop festgestellt werden. Indirekte Wirkungen durch Bau, Anlage und Betrieb von Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialflächen sind nicht zu erwarten. 6.3 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Im Rahmen der NATURA 2000-Vorstudie sind mögliche Auswirkungen anderer Vorhaben auf die maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele des Schutzgebietes zu berücksichtigen, da es zu Summationswirkungen mit dem geplanten Vorhaben kommen kann. Da keine Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben zu erwarten sind, kann auf eine Darstellung weiterer Vorhaben verzichtet werden. 6.4 Abschließende Beurteilung Es zeigt sich, dass die Potenzialflächen für Windenergie in der Gemeinde Schöppingen einschließlich einer Zone als maximale Ausdehnung des Untersuchungsraumes in einer Entfernung von mindestens 3 km zu Flächen des Vogelschutzgebietes keine besonderen Funktionen als Wanderkorridor oder Trittsteinbiotop für gemeldete Vogelarten aufweisen. Der Erhaltungszustand der gemeldeten Vogelarten sowie ihre Möglichkeit zur Wiederherstellung erfahren vorhabensbedingt keine Beeinträchtigung. Summierenden Wirkungen sind daher auch auszuschließen. Die NATURA 2000-Vorstudie kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland (DE ) zu erwarten sind. Auf eine weitergehende umfassende Verträglichkeitsprüfung kann verzichtet werden. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 22

24 7 Literatur- und Quellenverzeichnis GesetzeVerordnungenRichtlinien Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom , gültig ab , zuletzt geändert am FFH-Richtlinie Richtlinie 9243EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebens-räume und der wildlebenden Tiere vom Landschaftsgesetz NRW (LG) - Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten VV-Habitatschutz - Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 9243EWG (FFH-RL) und EG (V-RL) zum Habitatschutz, Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom Allgemeine Literatur und Richtlinien BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN) (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. Bonn-Bad Godesberg. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (BMVBW) (2004): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). Berlin BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (BMVBW) (2004): Gutachten zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau. F.E LR: Entwicklung von Methodiken und Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richtlinien zu Vogelschutz- und FFH-Gebieten. Bearbeitung: Kieler Institut für Landschaftsökologie Dr. U. Mierwald, Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Cochet Consult, Trüper, Gondesen Partner, Bonn LAMPRECHT, H., TRAUTNER, J., KAULE, G., GASSNER, E. (2004): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz FKZ [unter Mitarb. von M. RAH-DE u. a.]. Endbericht. Hannover, Filderstadt, Stuttgart, Bonn. LAMPRECHT, H., TRAUTNER, J. (2007): Fachinformationen und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP Endbericht zum Teil der Fachkonventionen, Schlussstand Juni FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz FKZ [unter Mitarb. von K. KOCKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULE]. Hannover, Filderstadt. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.): Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1 - Windenergie, LANUV-Fachbericht 40, Recklinghausen 2012 (aktualisierte Fass. Jan. 2013) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 23

25 PETERSON, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRET-SCHER, P., SCHRÖDER, E., SSYMANK, A. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69 Band 1. Bonn-Bad Godesberg. PETERSON, B., ELLWANGER, G., BLESS, R., SCHRÖDER, E., SSYMANK, A. (2004): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69 Band 2. Bonn-Bad Godesberg. SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C., SCHRÖDER, E. (1998): Das europäische Schutzsystem NATURA BfN-Handbuch zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (9243EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79409EWG). Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53. Bonn-Bad Godesberg. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 24

26 Anlage 1 Standarddatenbogen mit Kartenanlagen FFH-Gebiet Vechte (DE ) Vogelschutzgebiet Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland (DE )

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