Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19. Januar 2015 im Trauraum / Tagungsraum

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1 Niederschrift der 9. Sitzung des au- und Umweltausschusses Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 9. Sitzung des au- und Umweltausschusses vom 19. Januar 2015 im Trauraum / Tagungsraum Seite 1 TAGESORDNUNG Öffentlich 1. auantrag zum Umbau, zur teilweisen Nutzungsänderung sowie zur Fassadenänderung am bestehenden Anwesen St.-Martin-Straße 4, Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch 2. auantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Grundstück Fl.Nr. 2501/3 Gemarkung Garmisch, Anwesen Gehfeldstraße auvoranfrage zur Errichtung eines Hostels, eines Team-Resorts, eines multifunktionalen Gebäudes mit Wohnanteil sowie Mehrfamilienhäusern, Fl.Nrn. 2450/50 u.a. Gemarkung Garmisch, im ereich von ahnhofsplatz und Lagerhausstraße 4. auvoranfrage zum Abbruch und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, Grundstück Fl.Nr. 1722/4 Gemarkung Partenkirchen, Anwesen Jungfernweg 18 und Aufstellung des ebauungsplanes Nr. 41 Westlich der Loisachstraße durch die Gemeinde Farchant für das Gebiet zwischen Loisachstraße, Mühldörflstraße und Setzerweg; hier: eteiligung des Marktes Garmisch-Partenkirchen als Träger öffentlicher elange 6. Sanierungsmaßnahmen im Rathaus aus Anlass des G7-Gipfels I/ Frau 1. ürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des au- und Umweltausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der au- und Umweltausschuss mit 10 Stimmen beschlussfähig ist.

2 Niederschrift der 9. Sitzung des au- und Umweltausschusses Seite 2 Öffentliche Sitzung TOP 1: auantrag zum Umbau, zur teilweisen Nutzungsänderung sowie zur Fassadenänderung am bestehenden Anwesen St.-Martin-Straße 4, Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch Herr Markus Gehrle-Neff, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt. Das Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen ebauungsplanes Nr. 6 Ä I. ei dem Anwesen Str.-Martin-Straße 4 (Hotel Königshof) handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 und damit um einen Sonderbau. Im 1. Untergeschoss sowie im Erdgeschoss soll die Hotelnutzung wieder aufgenommen werden. Im seit Jahren ungenutzten 1. Untergeschoss sollen ein Fitness- und Saunabereich sowie ein Mehrzweckraum entstehen. Im Erdgeschoss war bisher ein Friseursalon untergebracht. Statt diesem soll nun Restaurant- und arbereich entstehen. Zudem sollen im 2. und 3 Obergeschoss alkone an den rückwärtigen Ost- und Südseite angebaut werden. Da die alkone die im rechtskräftigen ebauungsplan Nr. 6 Ä I festgesetzten augrenzen überschreiten würden, sei hier die Erteilung einer efreiung von den Festsetzungen des ebauungsplanes notwendig, die erteilt werden könne, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen elangen vereinbar ist. eschlussvorschlag: Der Nutzungsänderung wird zugestimmt. Die erforderliche efreiung von der im ebauungsplan Nr. 6 Ä I festgesetzten augrenze wird gemäß 31 Abs. 2 aug erteilt. TOP 2: auantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Grundstück Fl.Nr. 2501/3 Gemarkung Garmisch, Anwesen Gehfeldstraße 13 Herr Markus Gehrle-Neff, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt. Das Grundstück Fl.Nr. 2501/3 Gemarkung Garmisch liege im unbeplanten Innenbereich. Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung richten sich somit nach 34 aug. ezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung füge sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. ezüglich der Firstrichtung über die reitseite über dem Nebengebäude sei die Erteilung einer Abweichung von 3 Abs. 1 Satz 7 OGS erforderlich. Hinsichtlich der geplanten Dachgauben sei eine Abweichung von 3 Abs. 2 Satz 1 OGS notwendig. Durch die geplante Garage würde der Vorgartenbereich im Südwesten des Grundstückes geringfügig verletzt, wodurch eine efreiung von 5 Abs. 9 OGS erforderlich sei. Der westliche Zwerchgiebel hat von der Gebäudekante des Hauptbaukörpers einen Abstand von weniger als 4 m, wodurch eine efreiung von 4 Abs. 3 Satz 3 OGS notwendig sei.

3 Niederschrift der 9. Sitzung des au- und Umweltausschusses Seite 3 eschlussvorschläge: ezüglich des Firstverlaufes über die reitseite des höhenmäßig abgesetzten Gebäuteteiles wird gem. 6 Abs. 1 OGS eine Abweichung von 3 Abs. 1 Satz 5 OGS erteilt. ezüglich der Dachgauben wird gem. 6 Abs. 1 OGS eine Abweichung von 3 Abs. 2 Satz 1 OGS erteilt. ezüglich der Nichteinhaltung des Vorgartenbereiches durch den geplante höhenmäßig abgesetzten Gebäudeteil wird gem. 6 Abs. 1 OGS eine Abweichung von 5 Abs. 9 OGS erteilt. Die notwendige Abweichung gem. 6 Abs. 1 OGS für die geplanten Quergiebel von 4 Abs. 2 Satz 1 OGS wird erteilt. Die notwendige Abweichung gem. 6 Abs. 1 OGS für den geplanten westlichen Quergiebel von 4 Abs. 3 Satz 3 OGS wird nicht erteilt. TOP 3: auvoranfrage zur Errichtung eines Hostels, eines Team-Resorts, eines multifunktionalen Gebäudes mit Wohnanteil sowie Mehrfamilienhäusern, Fl.Nrn. 2450/50 u.a. Gemarkung Garmisch, im ereich von ahnhofsplatz und Lagerhausstraße Herr Jörg Hahn, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt. Für das betreffende Gebiet bestünde folgende eschlusslage: In der Sitzung des Marktgemeinderates vom wurde der Aufstellungsbeschluss für den ebauungsplan Lagerhausstraße/Wannerweg wie folgt neu gefasst: Gebiet A) - Sondergebiet Tourismus - Hier sollen Angebote im mittleren Preissegment (Hostel, udget-hotel) bei einem aurecht von Grundflächenzahl max. 0,5 höchstens drei Vollgeschossen plus Dachgeschoß abweichende auweise entspricht einer offenen auweise mit Gebäudelänge auch von mehr als 50m entstehen. Auf einer kleinen Teilfläche im Anschluss an den ahnhof-vorplatz ist eine Grundflächenzahl von max. 0,8 bei höchstens zwei Vollgeschossen möglich. Gebiet ) - Sondergebiet Wohnen - Auf dieser Fläche mit Wohnen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf sollen ca. 140 Einheiten in einem Team Ressort entstehen. is auf die offenen auweise entspricht das aurecht dem des angrenzenden Sondergebiet Tourismus.

4 Niederschrift der 9. Sitzung des au- und Umweltausschusses Seite 4 Gebiet C) - Allgemeines Wohngebiet - Angrenzend an den Wannerweg sind bei einer Grundflächenzahl von 0,3, drei Vollgeschosse in offener auweise möglich. Als ezugshöhe wird das untere Gelände, etwa auf Niveau der Gleise definiert. Im Übrigen ereich ist das aurecht etwas geringer. Eine Grundflächenzahl von 0,25 und eine Geschossflächenzahl von 0,625 ermöglichen zur Hälfte Gebäude mit zwei und zur Hälfte aukörper mit drei Vollgeschossen. Der Katalog der zulässigen Nutzungen in diesem Wohngebiet wird wie folgt ergänzt: evor die Nutzung auf mehr als 50% des Grundflächenanteils in diesem Gebiet aufgenommen wird, sind mindestens zu errichten: 5 Wohnungen mit 5 Zimmer, Küche, ad 10 Wohnungen mit 4 Zimmer, Küche, ad 15 Wohnungen mit 3 Zimmer, Küche, ad Das elegungsrecht für diese Wohnungen liegt beim Markt Garmisch-Partenkirchen und ist im Grundbuch dinglich zu sichern. Die Mieten dieser Wohnungen werden entweder durch Kostenmiete begrenzt oder erhalten eine Zusatzförderung durch das Landratsamt. In der Sitzung des au- und Umweltausschusses vom wurde unter anderem beschlossen: im Übrigen wird der Vorlage der Verwaltung entsprochen: Absicherung der Planung durch städtebauliche Verträge mit anschließender auleitplanung. hierzu im Sachverhalt: Die Umsetzung der Planung im ereich des Sondergebietes, dessen Umgriff dem des -Sondergebietes Tourismus- des Gemeinderatsbeschlusses vom entspricht, sowie der Neubau der Lagerhausstraße könnten zunächst über städtebauliche Verträge geregelt werden. Auf Grundlage der bestehenden eschlusslage könnte ein auantrag für das - Sondergebiet Tourismus- gemäß des 34 Abs. 1 aug Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile- beurteilt werden, sofern: die Erschließung gesichert ist und die touristische Nutzung gesichert ist. Südlich des -Sondergebietes Tourismus- sei keine prägende ebauung vorhanden, so dass eine eurteilung des Einfügens in die nähere Umgebung unmöglich sei (überdies fehlt die Erschließung müsste die bestehende Lagerhausstraße entwidmet werden rückt die Straße an die bestehende Wohnbebauung heran). Aus diesen Gründen müsste ein Planungsrecht im Süden des geplanten -Sondergebiet Tourismus- mittels einer auleitplanung geschaffen werden.

5 Niederschrift der 9. Sitzung des au- und Umweltausschusses Seite 5 Art und Maß der baulichen Nutzung entsprächen dem Gemeinderatsbeschluss. Abweichungen hinsichtlich der Höhenentwicklung würden vom Gemeindebauamt befürwortet und sind Ergebnis der eratungen. Die Lagerhausstraße sei in veränderter Lage neu zu errichten. Die Ausarbeitungstiefe der auvoranfrage sei nach Süden abnehmend. Insbesondere entspräche der Schnitt C- nicht den tatsächlichen Höhen und die Fahrerschließung des geplanten Allgemeinen Wohngebietes am Wannerweg fehle noch. Der Fragenkatalog der auvoranfrage sei wie folgt zu beantworten: 1. Die Art der Nutzung ist im ereich des -Sondergebiet Tourismus- zulässig; im südlichen angrenzenden ereich besteht derzeit auf Grund einer fehlenden auleitplanung kein aurecht. 2. Das Maß der Nutzung ist im ereich des -Sondergebiet Tourismus- zulässig; im südlichen angrenzenden ereich besteht derzeit auf Grund einer fehlenden auleitplanung kein aurecht. 3. Die Höhenentwicklung ist im ereich des -Sondergebiet Tourismus- zulässig; im südlichen angrenzenden ereich besteht derzeit auf Grund einer fehlenden auleitplanung kein aurecht. 4. Die Erschließung ist derzeit nicht gesichert. 5. Die Abstandsflächen sind im ereich des -Sondergebiet Tourismus- zulässig; im südlichen angrenzenden ereich besteht derzeit auf Grund einer fehlenden auleitplanung kein aurecht. 6. Die Abweichung von der OGS für die Dächer im ereich des -Sondergebiet Tourismus- könnte gewährt werden, für den übrigen ereich, könne eine Abweichung, vorbehaltlich der Stellungnahme des Gestaltungsbeirates in Aussicht gestellt werden. eschlussvorschläge: Mit der auvoranfrage im ereich des -Sondergebiet Tourismus- besteht Einverständnis. Die Höhenentwicklung des Kletterhallenturmes wird nur befürwortet, wenn auch tatsächlich eine Kletterhalle verwirklicht wird, ansonsten ist die Höhenentwicklung entsprechend der umliegenden ebauung zu reduzieren. Die Planung ist dem Gestaltungsbeirat des Marktes Garmisch-Partenkirchen vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundzüge der auvoranfrage in eine auleitplanung zu überführen.

6 Niederschrift der 9. Sitzung des au- und Umweltausschusses Seite 6 TOP 4: auvoranfrage zum Abbruch und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, Grundstück Fl.Nr. 1722/4 Gemarkung Partenkirchen, Anwesen Jungfernweg 18 und 20 Herr Markus Gehrle-Neff, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt. Das Grundstück Fl.Nr. 1722/4 Gemarkung Partenkirchen liege im Geltungsbereich des rechtskräftigen ebauungsplanes Nr. 55, welcher für das Grundstück ein Allgemeines Wohngebiet, eine GRZ von 0,2, eine GFZ von 0,4 bei max. 2 Vollgeschossen und offener auweise festsetzt. Zudem ist im Südwesten des Grundstückes zur Straße Am Stampf eine augrenze festgesetzt. Diese augrenze werde durch die geplanten aukörper überschritten, was eine efreiung gem. 31 Abs. 2 aug erfordere. Hinsichtlich der geplanten Dachgauben sei eine Abweichung von 3 Abs. 2 Satz 1 OGS notwendig. eschlussvorschlag: Hinsichtlich der Überschreitung der im ebauungsplan Nr. 55 festgesetzten augrenze wird gem. 31 Abs. 2 aug eine efreiung erteilt. ezüglich der geplanten Dachgauben wird gem. 6 Abs. 1 OGS eine Abweichung von 3 Abs. 2 Satz 1 OGS erteilt. TOP 5: Aufstellung des ebauungsplanes Nr. 41 Westlich der Loisachstraße durch die Gemeinde Farchant für das Gebiet zwischen Loisachstraße, Mühldörflstraße und Setzerweg; hier: eteiligung des Marktes Garmisch-Partenkirchen als Träger öffentlicher elange Herr Jörg Hahn, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt. Die Gemeinde Farchant betreibe derzeit die Aufstellung des ebauungsplanes Nr. 41 Westlich der Loisachstraße. Im ortskernnahen ereich der Gemeinde Farchant befinde sich östlich der ahnlinie München-Mittenwald ein unbebauter ereich ähnlich einer innerörtlichen Grünfläche, der im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist. Die Gemeinde Farchant möchte nun für die Fläche, für die bislang kein ebauungsplan vorliegt, im Sinne einer ortskernnahen Nachverdichtung die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. elange des Marktes Garmisch-Partenkirchen seien von der Planung nicht berührt. eschlussvorschlag: elange des Marktes Garmisch-Partenkirchen sind durch die Aufstellung des ebauungsplanes Nr. 41 der Gemeinde Farchant Westlich der Loisachstraße nicht berührt. Einwände werden nicht erhoben.

7 Niederschrift der 9. Sitzung des au- und Umweltausschusses Seite 7 TOP 6: Sanierungsmaßnahmen im Rathaus aus Anlass des G7-Gipfels I/ Herr Markus Stimpfle, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt. Die Ausschreibung der Malerarbeiten erfolgte im öffentlichen Verfahren. 5 Firmen gaben Angebote ab. 4 Angebote, wurden zur Submission zugelassen und gewertet. Nach Prüfung der Angebotssummen durch das Architekturbüro Sunder-Plassmann ist die Firma Pannke Colorio aus Garmisch-Partenkirchen die Mindestbietende. eschlussvorschlag: Die Malerarbeiten sind an die Mindestbietende, die Firma Pannke Colorio, Unterfeldstraße 19, Garmisch-Partenkirchen, zu vergeben.

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