Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung

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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 13. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. Mai 2015 im Tagungsraum des Rathauses Tagesordnung öffentlich TOP 1: Jahresrechnung 2014; TOP 1.1 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 a) Genehmigung durch den Finanzausschuss; eschlussfassung Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Der aktuelle Stand der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Überschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt ,40 EUR werden wie vorgeschlagen durch Mehreinnahmen bei der Zuweisung für lfd. Zwecke von sonst. öffentl. Sonderrechnungen und bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie durch Minderausgaben bei der Grund- und Mittelschule am Gröben und im Olympia-Skistadion gedeckt. Die Überschreitung im Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt ,24 EUR wird wie vorgeschlagen durch Minderausgaben beim auhof, aumaßnahme Zisterne und Ölabscheideranlage, gedeckt.

2 Seite 2 TOP 1: Jahresrechnung 2014; TOP 1.1 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 b) Genehmigung durch den Gemeinderat; eschlussempfehlung V Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Der aktuelle Stand der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Der Finanzausschuss beschließt als Empfehlung an den Gemeinderat: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Überschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt ,23 EUR werden wie vorgeschlagen durch Minderausgaben beim Zuschuss Sport-Alpin für den Weltcup 2014 und durch die Deckungsreserve gedeckt. TOP 1: Jahresrechnung 2014; TOP 1.2 ekanntgabe und Weiterleitung an den Gemeinderat sowie zur örtlichen/ überörtlichen Prüfung; Information I Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Der Rechenschaftsbericht wurde allen Mitgliedern des Finanzausschusses mit der Ladung übermittelt. Nach Art. 102 Gemeindeordnung - GO - ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft in der Jahresrechnung nachzuweisen, die nach Abschluss des Haushaltsjahres den Gemeindegremien zur Kenntnisnahme vorzulegen ist. Der Rechenschaftsbericht behandelt die Jahresrechnung und somit die Abwicklung des Gemeindehaushaltes ezüglich der Zahlen, Daten und Fakten wird auf den übermittelten Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Vorlage der Jahresrechnung nach Art. 102 Abs. 2 GO dient dem Finanzausschuss zur Kenntnis. Der Sachverhalt wird dem Gemeinderat nach den gesetzlichen Vorgaben in seiner nächsten Sitzung ebenfalls zur Kenntnis vorgelegt. Nach Art. 103 ff GO schließt sich der Vorlage der Jahresrechnung die örtliche / überörtliche Rechnungsprüfung an, ohne dass dies einer weiteren eschlussfassung bedarf.

3 Seite 3 Die Jahresrechnung 2014 samt Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen. TOP 2: W. V. Erhöhung der Eintrittspreise im Kainzenbad; eschlussfassung Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Frau Demler erläutern den Sachverhalt. Die aktuellen Eintrittspreise gestalten sich wie folgt (in den letzten 9 Jahren erfolgte keine Erhöhung): - Erwachsene 2,00 EUR - Erwachsene (Einheimische + Kurgäste mit Kurkarte) 1,50 EUR - Kinder von 6-16 Jahren 50 Cent - Jahreskarten: Erwachsene 30 EUR, Erwachsene Einheimische + Kurgäste mit Kurkarte 30 EUR, Jugendliche bis 16 Jahre 10 EUR - Dutzendkarten: Erwachsene 15 EUR, Erwachsene Einheimische + Kurgäste mit Kurkarte 12 EUR, Jugendliche bis 16 Jahre 4,50 EUR - adekabinen: Groß 40 EUR / Saison, Klein 30 EUR / Saison Es wird vorgeschlagen, die Eintrittspreise ab eginn der adesaison (vsl. Freitag, 22. Mai 2015) wie folgt durchgängig zu erhöhen (angesichts der nach wie vor äußerst günstigen Preise für den esuch des ads handelt es sich um eine moderate Erhöhung): - Erwachsene 3,00 EUR - Erwachsene (Einheimische + Kurgäste mit Kurkarte) 2,50 EUR - Kinder von 6-17 Jahren (bisher 16 Jahre) 1,00 EUR - Jahreskarten: Erwachsene 45 EUR, Erwachsene Einheimische aus Garmisch-Partenkirchen + Kurgäste aus Garmisch-Partenkirchen mit Kurkarte 35 EUR, Jugendliche bis 17 Jahre (bisher 16 Jahre) 15 EUR - Dutzendkarten: Erwachsene 25 EUR, Jugendliche bis 17 Jahre (bisher 16 Jahre) 10,00 EUR - adekabinen: Groß 60 EUR / Saison, Klein 45 EUR / Saison Die Änderung beim Alter der Jugendlichen wird vorgeschlagen, damit die Jugendermäßigungen in der Partnachklamm und im Kainzenbad für die gleiche Altersgruppe gelten. Darüber hinaus regt die Verwaltung eine ewirtschaftung des Parkplatzes vor dem Kainzenbad ab der adesaison 2015 an.. a. w. soll auch weiterhin das Ferienzuckerl (freier Eintritt für Kinder und Jugendliche aus Garmisch-Partenkirchen während der großen Ferien) gewährt werden.

4 Seite 4 Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, dass das ad bei schlechtem / zweifelhaften Wetter auf jeden Fall in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet ist, in den Ferien immer von Uhr bis Uhr. Selbstverständlich gelten die bisherigen allgemeinen Öffnungszeiten bei gutem Wetter weiter. Nachrichtlich: esucher 2013: Nettoeinnahmen 2013: EUR esucher 2014: (sehr nasser, schlechter Sommer!) Nettoeinnahmen 2014: EUR Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Eintrittspreise zu eginn der adesaison (vsl. Freitag, 22. Mai 2015) besteht Einverständnis. Angesichts der nach wie vor äußerst günstigen Preise für den esuch des ads handelt es sich um eine moderate Erhöhung. Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in den großen Ferien (Ferienzuckerl) bleibt b. a. w. bestehen. Mit der vorgeschlagenen Erweiterung / Änderung der Öffnungszeiten besteht ebenfalls Einverständnis. TOP 3: Verwaltungshaushalt 2015/ Vorlage aller Einnahmen und Ausgaben zur Erreichung der Pflicht-/Sollzuführung zum Vermögenshaushalt; Antrag der CS-Fraktion - Prüfung aller freiwilligen Leistungen im Gesamten vom ; eschlussfassung Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Der Antrag der CS - Fraktion wurde mit der Sitzungsvorlage den Finanzausschussmitgliedern zugestellt. Im Verwaltungshaushalt 2015 konnte die Pflicht-/Sollzuführung zum Vermögenshaushalt nicht erreicht werden. Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist die Sicherstellung der Dauernden Leistungsfähigkeit des Marktes nicht gewährleistet, siehe Seite 31 bis 34 im Vorbericht zum Haushalt Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind nach dem Finanzplan 2016 bis 2018 Kreditaufnahmen in Höhe von 22,5 Millionen EUR geplant. Für Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung ist die Genehmigung des Landratsamtes erforderlich, es muss dafür die Pflichtzuführung, bzw. soll die Sollzuführung zum Vermögenshaushalt vorhanden sein. Es wurde deshalb im Finanzausschuss bei den Haushaltsberatungen 2015 bekanntgeben, dass dem Finanzausschuss alle Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt 2015 in

5 Seite 5 Vorbereitung auf das Haushaltsverfahren 2016 einzeln erläutert werden, um die notwendigen Einnahmeerhöhungen und Ausgabekürzungen zu erreichen. Von allen Ämtern wurden alle Haushaltsstellen nach Pflicht- und freiwilligen Aufgaben/Leistungen getrennt. Die Kennzeichnung wird derzeit von der Kämmerei in den Ausdruck Verwaltungshaushalt übernommen. Über den Sachverhalt wird der Finanzausschuss im Rahmen einer Klausurtagung am (16-19 Uhr), am 10. und (jeweils Uhr) im kleinen Sitzungssaal des Rathauses beraten. Der Finanzausschuss erhält dafür in der ersten Junihälfte 2015 folgende Unterlagen: a) Ausdruck des gesamten Verwaltungshaushaltes - alle Ausgabehaushaltsstellen mit freiwilligen Leistungen sind mit dem Zusatz FL=1 gekennzeichnet. b) Organigramm des Marktes. c) Von allen Ämtern (Fachbereichen) Tabellen mit allen Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen. Die Haushaltsstellen sind einzeln erläutert nach Pflicht- und freiwilligen Aufgaben/Leistungen. Mit diesen Unterlagen haben die Finanzausschussmitglieder einen Überblick über den gesamten Verwaltungshaushalt (Ansatz 2015, Ergebnis 2014, Kennzeichnung der freiwilligen Aufgaben/Leistungen) über alle einzelnen Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen (Ansatz 2015, Ergebnis 2014, Pflicht- oder freiwillige Aufgabe/Leistung, Erläuterung welche einzelnen Aufgaben/Maßnahmen über die jeweilige Haushaltsstelle abgewickelt werden). Die Amtsleiter tragen in der Klausurtagung den Verwaltungshaushalt ihrer Fachbereiche grundsätzlich Unterabschnitt für Unterabschnitt vor. Im Anschluss kann der Finanzausschuss Maßnahmen/Aufgaben für die Haushaltsausführung 2015 festlegen und sollte Sachverhalte für die Haushaltsberatungen 2016 vormerken bzw. Aufträge an die Verwaltung zur weiteren earbeitung erteilen um die notwendigen Einnahmeerhöhungen bzw. Ausgabekürzungen im Verwaltungshaushalt 2016 zu erreichen. Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis, die Vorlage des Verwaltungshaushaltes 2015 im Finanzausschuss erfolgt im Rahmen einer Klausurtagung am 7., 10. und TOP 4: auantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Anwesen Am Mühlbach 1, Grundstücke Fl.Nrn und 1542/3 Gemarkung Garmisch; Abstandsflächenüberlagerung auf das gemeindeeigene

6 Seite 6 Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch, Am Mühlbach; eschlussfassung Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herr Hahn und Frau Kollmannsberger erläutern den Sachverhalt. Die Firma Grammer Immobilien GmbH hat am einen auantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn und 1542/3 Gemarkung Garmisch im Gemeindebauamt eingereicht. Die Überprüfung des augesuchs ergab, dass die geplanten Gebäudekörper Abstandsflächen entfalten, welche auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch, Am Mühlbach zu Liegen kommen. Die betreffende gemeindliche Fläche liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen ebauungsplanes Nr. 54 und ist als öffentliche Grünfläche festgesetzt; eine öffentliche Widmung dieser Fläche liegt jedoch nicht vor. Die Antragstellerin beabsichtigt, den für das auvorhaben erforderlichen Kinderspielplatz (> 3 Wohneinheiten gem. Art. 7 Abs. 2 ayo) auf ihre Kosten auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch zu errichten und diesen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine ebauung des Grundstücks Fl.Nr Gemarkung Garmisch ist durch die Festsetzung im ebauungsplan Nr. 54 als öffentliche Grünfläche auf Dauer ausgeschlossen. Seitens des Finanzausschusses wäre zu entscheiden, ob die gemeindliche Fläche Fl.Nr Gemarkung Garmisch ggf. an die Firma Grammer Immobilien GmbH verkauft werden kann oder die durch das auf den Grundstücken Fl.Nr und 1542/3 Gemarkung Garmisch geplante auvorhaben auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch (siehe Plan) zu Liegen kommenden Abstandsflächen übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Zustimmung der Abstandsflächenübernahme das gemeindliche Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch auf Dauer belastet wird. Weiter wäre darüber zu entscheiden, ob die durch die Antragstellerin geplante Anlegung eines Kinderspielplatzes auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch seitens der Gemeinde gewünscht ist. Gemäß den Vorgaben des Art. 7 Abs. 2 Satz 1 ayo wäre diese Möglichkeit zur Vorhaltung eines notwendigen Spielplatzes baurechtlich vertretbar. Da die Antragstellerin erklärt, dass der von Ihr auf der gemeindlichen Fl.Nr Gemarkung Garmisch geplante Kinderspielplatz auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, wäre in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die v.g. erforderliche Abstandsflächenübername auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr Gemarkung Garmisch sowie eine mögliche öffentliche Nutzung des geplanten Kinderspielplatzes ggf. im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages geregelt werden könnte.

7 Seite 7 Eine für die Abstandsflächenübernahme erforderliche Teilfläche aus der gemeindlichen Fläche Fl.Nr Gemarkung Garmisch wird an die Fa. Grammer Immobilien GmbH zum gutachterlichen festgestellten Wert verkauft. Der Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der im ebauungsplan Nr. 54 festgesetzten öffentlichen Grünfläche auf Kosten der Fa. Grammer Immobilien GmbH wird nicht zugestimmt. TOP 5: Sanierungsmaßnahmen im Rathaus für den G7-Gipfel; eschlussfassung über anstehende Vergaben Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor. TOP 6: auhof; Erwerb eines gebrauchten Mercedes Sprinter von der Firma Autohaus Hornung; eschlussfassung Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Frau Demler erläutern den Sachverhalt. Das alte Werkstattfahrzeug PS-10 musste wegen erheblicher Rostschäden am Aufbau und an den tragenden Teilen abgemeldet werden. Als Ersatz soll der 10 Jahre alte Mercedes-enz Sprinter GAP-2416 eingesetzt werden. Dieser war bisher der Markierung zugeordnet. Für die Markierung ist der alte Mercedes nicht mehr geeignet, da er sehr reparaturbedürftig ist und somit nicht mehr rund um die Uhr eingesetzt werden kann und zusätzlich auch keinen Allrad besitzt (für Eckbauer, Graseck, Sprungschanze etc.). Für die Markierung soll nun ein gebrauchtes Fahrzeug, ein Mercedes 316KA Kastenwagen, angeschafft werden. Laufleistung 658 km, EZ 2/2013, keine Vorschäden, Ausstellungsfahrzeug. Die Kosten belaufen sich auf EUR brutto (Neuwert: EUR). Da es sich um ein spezielles Angebot handelt, konnten keine weiteren Angebote eingeholt werden. Die Größe des Fahrzeuges ist notwendig, um das Werkzeug, sowie die Schilder, Absperrungen etc. unterbringen zu können. Somit kann die Markierung auf Aufträge, Sicherheitsmaßnahmen umgehend reagieren und auch die alltägliche Arbeit durchführen. Die Mittel stehen auf der Hausstelle zur Verfügung.

8 Seite 8 Dem Erwerb eines gebrauchten Mercedes enz Sprinters lt. Angebot der Firma Autohaus Hornung in Höhe von EUR brutto wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltstelle Das abgemeldete Altfahrzeug wird nach Möglichkeit verkauft, andernfalls verschrottet.

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