Inklusive Schule?! Ihre Umsetzung in Niedersachen. Seite 1
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1 Inklusive Schule?! Ihre Umsetzung in Niedersachen Seite 1
2 Gliederung des Vortrags UN-Behindertenrechtskonvention: Folgerungen für die Schule Wie kann inklusive Bildung aussehen? Schlüsselelemente inklusiver Bildung: 4-A-Schema im Vergleich mit dem Niedersächsischen Schulgesetz Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 2
3 Artikel 24: Bildung verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Errichtung eines in Bezug auf Schüler mit Behinderungen inklusiven Schulsystems, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderungen der Regelfall ist. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 3
4 Artikel 8: Bewusstseinsbildung verweist auf die hohe Bedeutung des Bildungssystems bei der Umsetzung von Inklusion Rolle der Lehrkräfte und ihrer Haltung Bedeutung gezielter Fortbildung für sie Bedeutung des gemeinsamen Lebens und Lernens von Anfang an Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 4
5 Offene Fragen zu Artikel 24 Frage der rechtlichen Geltung der UN-Konvention: Völkerrecht vs. Individualrecht? Zusatzprotokoll ermöglicht Individualbeschwerde; Hohe Hürden: innerstaatlicher Rechtsweg muss ausgeschöpft sein. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 5
6 Offene Fragen Frage der rechtlichen Anwendbarkeit: Innerstaatliche Ausgestaltung in den Schulgesetzen Ausgestaltung des Rechts auf inklusive und hochwertige Bildung in Schulgesetzen ist nötig Gerichte können schon jetzt die Konvention zu Rate ziehen Argumentationspflichten werden neu verteilt: Die Argumentation des Ressourcenvorbehalts ist nicht mehr ausreichend; Zeitplan zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen könnte verlangt werden. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 6
7 Das heißt für Eltern: Gegen eine ablehnende Stellungnahme der Schulbehörde kann man sich gerichtlich wehren Aber auch: eventuell muss man sich wehren Es ist noch unklar, wie die inklusive Schule ausgestaltet werden muss, damit sie für alle Kinder angemessene Bedingungen bietet Das bedeutet hohe Hürden Das bedeutet oft eine sog freiwillige Entscheidung für die Förderschule Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 7
8 Offene Fragen Frage des politischen Monitoring der schrittweisen Umsetzung: Nationaler Aktionsplan/ Aktionspläne der Länder Wie soll eine Umsetzung geschehen? Welche Interessengruppen werden einbezogen? Wie erfolgt Abstimmung von Bund und Ländern? zügige Umsetzung ist erforderlich. Staatenberichtsverfahren: 2011 hat Deutschland den ersten Bericht vorgelegt. Die Aussagen zu Schule sind unbefriedigend- Der UN-Ausschuss kann andere Quellen heranziehen. kritische Alternativberichterstattung durch Selbsthilfeverbände, unterstützt durch Institut für Menschenrechte. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 8
9 Inklusive Bildung: Strukturelemente Adaptierbarkeit (adaptability) Akzeptabilität (acceptability) Zugänglichkeit (access) Verfügbarkeit (availability) (entwickelt von Katharina Tomasevski, Sonderbeauftragte der UN, in den 1990er Jahren) Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 9
10 Adaptierbarkeit Bildung muss sich an die wandelnden Erfordernisse von Gesellschaften und Gemeinwesen anpassen. Bildung muss sich auch den Bedürfnissen des Individuums anpassen, denn nicht nur die Erfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, sondern ebenso die freie Entfaltung der Persönlichkeit in ihrer Einzigartigkeit und Einmaligkeit sind das Ziel von Bildung. Adaptierbarkeit bedeutet also, dass Bildungssysteme flexibel sein müssen. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 10
11 Adaptierbarkeit Für die schulische Bildung folgt daraus: Curricula und Bildungsgänge müssen flexibler werden. z.b. durch gestufte Curricula Inklusive Bildung heißt nicht, dass alle immer gemeinsam lernen: es muss ausprobiert werden: was geht zusammen, was geht besser getrennt, was einzeln, was in Lerngruppen. Die Verantwortung und Zuständigkeit muss aber bei den Klassenlehrkräften bleiben. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 11
12 Was ist eine inklusive Schule? (in Bezug auf Adaptierbarkeit) Sie darf nicht sagen: dies Kind passt nicht zu uns. Sie muss fragen: was brauchen wir, damit dies Kind hier lernen kann und alle sich wohl fühlen. Sie muss sich anpassen an verschiedene Kinder. Auch an Kinder mit schweren Behinderungen, Pflegebedarf und schwierigem Verhalten. Sie muss soziales Lernen für alle Schüler/innen höher bewerten. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 12
13 Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend der letzten Schulgesetzänderung ( ): 4 Inklusive Schule Abs. 1, NSchG: Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten ( 59 Abs. 1 Satz 1). 14 Förderschule, Abs 2, NSchG: In einer Förderschule können Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, in unterschiedlichen Förderschwerpunkten gemeinsam unterrichtet werden, wenn dadurch eine bessere Förderung zu erwarten ist. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 13
14 Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend der letzten Schulgesetzänderung ( ): 59 Wahl des Bildungsweges, Versetzung, Überweisung und Ausschluss Abs. 5, NSchG) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Vorschlag der Schule durch die Schulbehörde an die Schule einer anderen, für sie oder ihn geeigneten Schulform überwiesen werden, wenn sie oder er auch unter Beachtung der Anforderungen an eine inklusive Schule ( 4) nur an der anderen Schule hinreichend gefördert werden kann und ihr oder sein Kindeswohl den Schulwechsel erfordert. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 14
15 Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend der letzten Schulgesetzänderung ( ): 69 Schulpflicht in besonderen Fällen, Abs. 2, NSchG: Schülerinnen und Schüler können auf Vorschlag der Schule von der Schulbehörde an eine Schule einer für sie geeigneten Schulform überwiesen werden, wenn sie die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährden oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigen. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 15
16 Welche Gründe führen in Zukunft in die Förderschule? Manche Eltern werden weiter die Förderschule freiwillig wählen müssen, weil die inklusive Schule ( 4) ihrem Kind nicht gerecht wird! Die Schule schafft kein angemessenes Angebot, und die Schulverwaltung sieht das Kindeswohl durch Überforderung gefährdet. Das Kind zeigt Verhalten, dass als die Sicherheit gefährdend oder den Schulbetrieb störend eingestuft wird: In allen Fällen wird das Problem wieder ins Kind verlagert! In allen Fällen besteht es aber auch darin, dass die Schule sich nicht ausreichend anpassen kann! Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 16
17 Akzeptierbarkeit Die Akzeptierbarkeit von Bildung zielt auf die Form und den Inhalt der Bildung ab, die relevant, kulturell angemessen und hochwertig sein soll; orientiert sich an Bildungszielen, die sich zwar in den Mitgliedsstaaten unterscheiden können, für die die Menschenrechte jedoch den allgemeinen Orientierungsrahmen bilden. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 17
18 Akzeptierbarkeit Für die schulische Bildung folgt daraus: Die Form muss kulturell angemessen sein, d.h.: inklusive Bildung als Grundprinzip Das Fehlen von Schulabschlüssen unterhalb des Förderschulabschlusses Lernen ist nicht akzeptabel! Die Inhalte müssen kulturell angemessen sein, d.h. relevante Themen Keine vorschnellen Urteile über Bildungsinteressen Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 18
19 Was ist eine inklusive Schule? (in Bezug auf Akzeptierbarkeit) Man lernt dort wichtige Dinge: jede(r) lernt so viel er/sie kann; z.b. lesen, Schreiben, Rechnen, Umgang mit Geld, mit dem Computer, Englisch auch für sog. geistig behinderte Kinder; Man kann einen Abschluss machen. Wenn man den Hauptschulabschluss nicht schafft, gibt es andere Abschlüsse, die zeigen: dass kann jemand! Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 19
20 Zugänglichkeit Für alle Menschen muss ohne irgendeine Unterscheidung hinsichtlich ihrer Person Zugang zu allgemeinen Bildungseinrichtungen und -programmen bestehen. Diskriminierungsfreie Zugänglichkeit bedeutet außerdem, dass das Menschenrecht auf Bildung unverzüglich und umfassend verwirklicht werden muss. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 20
21 Zugänglichkeit Für die schulische Bildung folgt daraus: Kein Ressourcenvorbehalt Kein Ausschluss von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf oder schwierigem Verhalten (keine Restgruppen und Restschulen ). (Weiter)Entwicklung der schulischen Bildung für alle. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 21
22 Was ist eine inklusive Schule? (in Bezug auf Zugänglichkeit) Es reicht nicht, auf Barrieren hinzuweisen sie müssen abgebaut werden! Es reicht nicht zu sagen: Das Kind ist überfordert, das Kindeswohl dadurch gefährdet, das Kind muss auf die Förderschule! Es reicht nicht zu sagen: das Kind stört den Schulbetrieb. Es reicht nicht zu sagen: hier wird das Kind nicht ausreichend gefordert. Die Schule ist verpflichtet, eine Lösung zu finden! Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 22
23 Was ist eine inklusive Schule? (in Bezug auf Zugänglichkeit) Es reicht auch nicht, wenn alle Kinder in einem Klassenzimmer sind. Sie müssen wirklich beteiligt sein. Alle Kinder müssen lernen können, denn das bedeutet eine Zugänglichkeit der Lerninhalte und des Curriculums. Das heißt auch: Es lernen nicht alle Kinder das Gleiche zur gleichen Zeit (das tun sie schon in Regelschulen nicht!)! Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 23
24 Verfügbarkeit Um die Verfügbarkeit von Bildung zu gewährleisten, bedarf es funktionsfähiger Bildungseinrichtungen und Curricula. Was für ihre Funktionsfähigkeit erforderlich ist, hängt allerdings von dem Entwicklungskontext ab, in dem sie wirksam werden. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 24
25 Verfügbarkeit Für die schulische Bildung folgt daraus: Die Funktionsfähigkeit des allgemeinen Schulsystems ist für Menschen mit Behinderung zur Zeit von Ausnahmen abgesehen nicht ausreichend gewährleistet; diese Funktion übernimmt das Förderschulsystem. Aufgenommen ins Regelschulsystem werden v.a. Kinder, die sich gut anpassen können Kinder, die zielgleich unterrichtet werden Kinder mit angepasstem Verhalten Kinder aus bildungsinteressierten Elternhäusern Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 25
26 Was ist eine inklusive Schule? (in Bezug auf Verfügbarkeit) Inklusive Schulen machen allen Kindern angemessene Bildungsangebote. Dabei berücksichtigen sie unterschiedliche Lern- und Leistungsvoraussetzungen. Sie berücksichtigen auch schwieriges Verhalten. Sie sorgen für ein angstfreies Unterrichts- und Schulklima. Sie fühlen sich verantwortlich für den Lernerfolg. Sie streben Erziehungspartnerschaften mit den Eltern an. Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 26
27 Dies sind die Aussagen zu Zugänglichkeit und Verfügbarkeit entsprechend der letzten Schulgesetzänderung ( ): 183c Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule Beginn 2013 mit den Jahrgängen 1 und 5, aufsteigend. Beginn 2012 freiwillig (Schulträger entscheidet) Nicht alle Schulen, also nicht die gewünschte oder die Sprengelschule, sondern eine unter zumutbaren Bedingungen erreichbare ( 183c) muss inklusiv sein. Alle Grundschulen müssen Schüler im Förderschwerpunkt Lernen aufnehmen. Der Primarbereich des Förderschwerpunktes Lernen wird aufgelöst ( 14). Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 27
28 Exklusion im Problemfokus der Inklusiven Pädagogik Kind als Problem Es ist anders als andere Kinder Es hat besondere Bedürfnisse Schulsystem als Problem Es ist nicht so ausgestattet, dass es mit Verschiedenheit umgehen kann besondere Ausstattung besondere Umgebung besondere Lehrkräfte rigide Methoden rigider Lehrplan Eltern nicht involviert viele Schulabbrüche und Klassenwiederholungen Es reagiert nicht, kann nicht lernen Das Kind ist aus der Schule ausgeschlossen Es reagiert nicht; kann nicht unterrichten Eine unzugängliche Lernumgebung schließt das Kind aus der Schule aus
29 Gewiss: Schonräume muss es geben. Die inklusive Gesellschaft, auf die die Konvention zielt, muss eine Gesellschaft sein, in der, bildhaft gesprochen, auch Nischen, Sofaecken und Ruhezonen existieren. Eine Gesellschaft ohne Schonräume wäre eine Horrorvorstellung. Es ist aber nicht einzusehen, dass man einen Teil der Bevölkerung nämlich Behinderte pauschal in die Schonräume einweist und den Rest der Bevölkerung davon fernhält. Dies gilt gerade auch für das Bildungswesen (Heiner Bielefeld, bis 2009 Leiter des Instituts für Menschenrechte, jetzt Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik in Erlangen). Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 29
30 Damit es gerecht ist, bekommen alle die gleiche Aufgabe: klettern Sie auf diesen Baum!
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