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1 DIPLOM-KAUFMANN MICHAEL SCHMITZ DIPLOM-KAUFMANN MICHAEL SCHMITZ POSTFACH KREFELD Amtsgericht Duisburg - Insolvenzgericht - Kardinal-Galen-Straße Duisburg DR. SCHMITZ RECHTSANWÄLTE INSOLVENZVERWALTER GBR AM FLOHBUSCH KREFELD TELEFON TELEFAX INFO@RAEDRSCHMITZ.DE Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Krefeld, /Bu InsV INTERFINA Finanzdienstleistungen GmbH 1/A BEI ANTWORT BITTE ANGEBEN In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB eingetragenen INTER- FINA Finanzdienstleistungen GmbH, Friedrich-Wilhelm-Straße 87, Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Andrea Brendel, Ackerstraße 41, Essen und Pius Ferdinand Eicholzer, Böhmerstraße 28, Duisburg - 62 IN 248/09 - nimmt der Unterzeichner Bezug seinen ersten Zwischenbericht vom und erstattet folgenden zweiten Zwischenbericht Zur Darstellung des aktuellen Verfahrensstandes werden folgende Anlagen überreicht:

2 2 Anlage 1 Aktualisierte Vermögensübersicht Anlage 2 Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben Anlage 3 Einzelaufstellung betreffend das bei der Sparkasse Krefeld, bestehende Konto Nr mit einem derzeitigen Habenbestand in Höhe von ,38 Anlage 4 Kopie des letzten Kontoauszuges betreffend das oben genannte Insolvenzanderkonto I. Einnahmen/Ausgaben: Im Berichtszeitraum sind Einnahmen in Höhe von insgesamt erfolgt ,41 Die Gesamtausgaben im Berichtszeitraum belaufen sich auf 190,72 II. Vermögenslage: Nachfolgend wird die Vermögenslage der Schuldnerin unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Verwertung von Vermögensgegenständen und der bei der weiteren Abwicklung zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten dargestellt. Die als Anlage 1 überreichte Vermögens-

3 3 übersicht ermöglicht einen Vergleich der aktuellen zu den in der Vermögensübersicht gemäß 153 InsO prognostizierten Werten. A. Aktiva: 1. Anlagevermögen: Das bewegliche Anlagevermögen, das im Auftrag des Unterzeichners durch die Aryus Handel- und Unternehmensberatung GmbH inventarisiert und bewertet wurde, konnte nicht mit Aussicht auf Massezuflüsse verwertet werden, da unter Berücksichtigung des Vermieterpfandrechts kein Betrag zugunsten der Insolvenzmasse verbleibt. Das Anlagevermögen wurde mit Übergabe der Mieträumlichkeiten aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Der Vorgang ist abgeschlossen. 2. Immaterielle Vermögensgegenstände: Der Kundenstamm wurde mit Kaufvertrag vom an die Firma Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbh & Co. KG West Am Wildpark Erkrath verkauft. Der Kaufpreis wird in Abhängigkeit von der Bestandsentwicklung in den kommenden Jahren beglichen. Im Ergebnis wird der tatsächliche Kaufpreis auf Grundlage dieses Modells erst nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nach der Übernahme durch die Erwerberin feststehen und könnte bei unveränderter Entwick-

4 4 lung in einer Größenordnung von rund ,00 liegen. Angesichts der Unwägbarkeiten bezüglich des Verhaltens der Kunden der Schuldnerin wurde aber vorsorglich ein Garantiekaufpreis in Höhe von 5.000,00 zuzüglich der künftig anfallenden anteiligen Provision vereinbart. Dieser Betrag steht bereits auf dem Konto als freie Insolvenzmasse zu Verfügung. 3. Bankguthaben: Das Guthaben auf dem als Hinterlegungsstelle eingerichteten Konto beträgt zum Stichtag der Insolvenzeröffnung 3.958,82 und steht als freie Insolvenzmasse zur Verfügung. Darüber hinaus ist noch folgendes Bankguthaben eingegangen: - Commerzbank AG, Konto ,60 Ob und in welcher Höhe ggf. weitere Bankguthaben vorhanden sind, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Es bestand der Verdacht, dass die Schuldnerin in der Vergangenheit möglicherweise Auslandskonten in der Schweiz und in Spanien unterhalten haben konnte. Der Unterzeichner hat in Spanien eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung der in Betracht kommenden Bankverbindungen beauftragt. Diese konnten lediglich in Erfahrung bringen, dass die Schuldnerin in Spanien keine aktive Geschäftstätigkeit entfaltet hat und über keinen Grundbesitz verfügte. In der Schweiz haben die dortigen Kreditinstitute Auskünfte unter Hinweis auf das dortige Bankgeheimnis verweigert. Um dort eine Bankaus-

5 5 kunft zu erhalten bzw. Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu sichern und zu verwerten wäre grundsätzlich die Beantragung eines Hilfskonkursverfahrens notwendig. Hierbei würden die Aufgaben der Sicherung von Vermögensgegenständen durch einen in der Schweiz bestellten Hilfskonkursverwalter abgewickelt. Der Unterzeichner hat einen entsprechenden Antrag in der Schweiz gestellt. Aufgrund der von dem dortigen Konkursgericht angeforderten Vorauszahlung für die Verfahrenskosten in Höhe von 7.000,- CHF hat der Unterzeichner den Antrag aber vorerst zurückziehen müssen, da zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Masse für Ausgaben in dieser Höhe vorhanden war. Der Unterzeichner hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers Eichholzer ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung eines Hilfsverfahrens in der Schweiz gestellt und den Verfahrenskostenvorschuss aus der dortigen Insolvenzmasse geleistet. Das Konkursverfahren wurde durch das Bezirksgericht Zürich eröffent. Zum Hilfskonkursverwalter wurde Herr Andreas Bachmann, Notar, bestellt. Die Nachforschungen von Herrn Bachmann ergaben, dass Herr Eichholzer keine weiteren Konten in der Schweiz besitzt. Alle Konten, die bestanden, waren bereits saldiert. Auch eine Anfrage bei dem zuständigen Grundbuchamt ergab, dass kein Grundbesitz zugunsten des Herrn Eichholzer vorhanden ist. Sofern in der Vergangenheit signifikante Vermögensgegenstände des Geschäftsführers oder der Schuldnerin in der Schweiz oder auch in Spanien vorhanden waren, ist nach aller Voraussicht davon auszugehen, dass diese bereits vor dessen Verscheiden von dem Geschäftsführer verbraucht worden sind.

6 6 Somit wird der zurückgenommene Antrag auf Eröffnung eines Hilfsverfahrens in der Schweiz nicht wieder gestellt, um eine Schmälerung der vorhandenen Insolvenzmasse zu vermeiden. Auch eine Fortsetzung der Ermittlungen in Spanien erscheint angesichts der bisherigen Ergebnisse nicht vertretbar. Neben den bereits für die bisherigen Ermittlungen in Spanien aufgewendeten Beträgen, würde eine weitere Untersuchung dort die liquiden Mittel der Insolvenzmasse voraussichtlich um mehrere Tausend Euro schmälern. Dies erscheint angesichts des Gesamtbildes der bisherigen Ermittlungen nicht vertretbar. 4. Ansprüche gegen die Geschäftsführer: Gegenüber dem verstorbenen Geschäftsführer Eichholzer bestehen grundsätzlich erhebliche Schadenersatzansprüche wegen der Veruntreuung von Kundengeldern in bislang nicht endgültig festzustellender Höhe. Der Unterzeichner wird diese zu gegebener Zeit in dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des Geschäftsführers, Amtsgericht Duisburg, 63 IN 76/10, geltend machen. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen in dem dortigen Verfahren ist aber davon auszugehen, dass kein Auslandsvermögen vorhanden ist. Signifikante Massezuflüsse sind aus der Geltendmachung von Forderungen in dem dortigen Verfahren daher nicht zu erwarten. Es erfolgt an dieser Stelle zunächst lediglich der Ansatz eines Erinnerungswertes in Höhe von 1,00

7 7 5. Lebensversicherung: Es bestand eine Lebensversicherung bei der WWK Lebensversicherung a. G., Versicherungsnummer: zugunsten der Schuldnerin mit einem Rückkaufswert in Höhe von ,41 Der Rückkaufswert der WWK Lebensversicherung a. G. ist bereits auf dem Insolvenzanderkonto eingegangen und steht als freie Insolvenzmasse zur Verfügung. 6. Steuererstattungsansprüche: Es kam es zu folgenden Steuererstattungen: - Körperschaftsteuererstattung für das Jahr ,33 - Körperschaftsteuererstattung für das Jahr ,00 - Lohnsteuererstattung für das Jahr ,17 insgesamt 1.443,50 Dieser Betrag steht als freie Insolvenzmasse zur Verfügung. 7. Sonstige Erstattungen: Nach Aufhebung einer durch die Schuldnerin gehaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs AG, GHV 30/0450/ /490 kam es zu einer Prämienerstattung in Höhe von 296,77

8 8 Dieser Betrag steht als freie Insolvenzmasse zur Verfügung. Darüber hinaus ist noch ein Betrag in Höhe von 28,00 als Kassenbestand auf dem Konto eingezahlt worden. 8. Zusammenfassung: Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass aktuell eine freie Insolvenzmasse in Höhe von ,35 anzusetzen ist. B. Passiva: Folgende Verbindlichkeiten sind bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen: 1. Verfahrenskosten: Für die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß 54 InsO werden auf der Grundlage der dargestellten freien Insolvenzmasse folgende Beträge in Ansatz gebracht: - Gerichtskosten 5.000,00 - Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters 1.368,50 - Vergütung des Insolvenzverwalters ,00 Verfahrenskosten insgesamt ,50

9 9 2. Sonstige Masseverbindlichkeiten gemäß 55 InsO a) Masseverbindlichkeiten gemäß 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO: Die sonstigen Masseverbindlichkeiten gemäß 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind bislang in Höhe von insgesamt 571,70 angefallen und resultieren aus folgenden Positionen: - Gerichtskosten Bezirksgericht Zürich 380,98 - Veröffentlichungskosten Insolnet 190,72 b) Masseverbindlichkeiten gemäß 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO: Die sonstigen Masseverbindlichkeiten gemäß 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO resultieren aus Ansprüchen von Arbeitnehmern und weiteren Gläubigern aus Dauerschuldverhältnissen, namentlich Mietverhältnissen, bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Kündigungsfristen. Diese Verbindlichkeiten werden vorläufig mit ,43 angesetzt. Die Masseverbindlichkeiten einschl. der Verfahrenskosten und sämtlicher sonstiger Masseverbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt ,63

10 10 3. Forderungen der Insolvenzgläubiger: Bisher haben insgesamt 52 Gläubiger Forderungen in Höhe von zur Insolvenztabelle angemeldet ,55 Die Summe der festgestellten Forderungen beläuft sich einschließlich der für den Ausfall festgestellten Forderungen auf ,63 Die bestrittenen Forderungen belaufen sich auf derzeit ,85 III. Zum Fortgang des Insolvenzverfahrens: Nach derzeitigem Stand des Insolvenzverfahrens ist eine freie Insolvenzmasse in Höhe von ,35 vorhanden. Mit diesem Betrag sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß 54 InsO sowie die sonstige Masseverbindlichkeiten gemäß 55 InsO im vollen Umfange gedeckt. Die Quote auf die Insolvenzgläubiger gemäß 38 InsO wird vorläufig auf 0,7% beziffert. Masseunzulänglichkeit besteht nicht mehr. Mit einem Verfahrensabschluss ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012 zu rechnen. Dipl.-Kfm. Michael Schmitz als Insolvenzverwalter

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