UNTERNEHMENSNACHFOLGE

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1 Rechtsanwalt Franz Josef Günther Kanzleianschrift: Günther Rechtsanwälte Wiener Strasse Dresden Telefon Telefax UNTERNEHMENSNACHFOLGE IM FAMILIENBETRIEB Bäckerfachschule Dresden am 10. April 2006

2 SEITE 1 ZUM SKRIPT UNTERNEHMENSNACHFOLGE VOM Kapitel 1 Ziele Maxime: Unternehmensfortführung Daneben: Versorgung des Unternehmers und seines Ehepartners? Wie ist der Zielkonflikt zwischen Gleichbehandlung der Kinder und Fortführung des Unternehmens durch eine Person, möglicherweise familienfremde geeignetere Person zu lösen? Sollen weitere Ergebnisse mit der Übergabe erzielt werden, z.b. Haftungsbegrenzung? Soll der Charakter des Unternehmens behalten bleiben? Wie soll auf Veränderungen bis zur Übergabe reagiert werden? Durchführung Übertragung 1. an wen? Nachfolger aus der Familie - familiäre Nachfolge sollte langfristig entwickelt werden - anstatt zu fragen: Familie oder Unternehmen?,ist zu fragen Familie und Unternehmen?, d.h. der Nachfolger muß aus familiärer und unternehmerischer Sicht geeignet sein. - Unternehmensnachfolge heißt Generationennachfolge, Übernehmer und Nachfolger müssen in ständigem Dialog stehen und Entscheidungen gemeinsam vorbereiten. RECHTSANWALT GÜNTHER

3 Dritte - Fremde - Betriebsangehörige 2. wann? zu Lebzeiten nach dem Tode 3. wie? vorweggenommene Erbfolge = unentgeltlich wie beim Erbfall durch Schenkung (Kapitel 2) durch Erbregelungen, z. B. Testament, Erbvertrag etc. (Kapitel 3) GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 2

4 Kapitel 2 Vorweggenommene Erbfolge Warum? Übergeber will Früchte seiner Arbeit jetzt genießen Nachfolger soll zu Zeiten seiner größten Schaffenskraft unternehmerische Verantwortung übernehmen Inhaber will Nachfolge selbst bestimmen und sichern Inhaber will sich von Arbeitsdruck entlasten oder Betrieb umstrukturieren, Nachfolger soll Umsetzung gestalten können Geeignete Maßnahmen können sein 1 Übertragung des Unternehmens 2 Aufnahme des Nachfolgers als Mitgesellschafter Vorteile: - gleitender Übergang, Erfahrung bleibt erhalten, Akzeptanz bei Lieferanten und Mitarbeitern nicht gefährdet Nachteile: - Mitsprache kann zu Meinungsverschiedenheiten führen - Nachfolger kann sich nicht entfalten - Steuerliche Nachteile GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 3

5 Vertragliche Regelungen sollten enthalten: - Dauer der Beteiligung, 3-5 Jahre üblich, - Entscheidungsbefugnisse regeln - Stufenweisen Übergang der Befugnisse klären - Widerruf durch jetzigen Inhaber - Entschädigung für Nachfolger bei Widerruf Vertragliche Gestaltung durch Gründung einer GbR sollte enthalten - Parteibezeichnungen - Errichtungsgrund, Zweck, - Dauer, Kündigungsregeln (!), - Name, Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr - Betriebsräume Übernahme von Mietverträgen /Einstieg/Erweiterung - Übernahme weiterer Dauerschuldverhältnisse, Leasingverträge etc. - Einlagen - Einbringung von Inventar, Inventarliste, Ausschluß von Rechten Dritter am Inventar, Wertbestimmung - Gewährleistungenrechte / Übertragung / Haftungsregelung - Bareinlagen der eintretenden Gesellschafter - Regelung der Nebentätigkeiten aller Gesellschafter - Festkapital, Beteiligung der Gesellschafter - Gesellschafterkonten - Kapitalkonten für Einlagen - Privatkonto für Gewinnanteile - Geschäftsführung, Vertretung, - Gesellschafterbeschlüsse: Wie wird abgestimmt? Worüber zwingend einstimmig? - Regelung der Buchführungspflichten / Wann muß Abschluß vorliegen? Genehmigungsrechte? - Tätigkeitsvergütungen / Entnahmerechte - Verteilung von Gewinn und Verlust GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 4

6 - Urlaub, Krankheit - Konkurrenzverbote - Auflösung, Ausscheiden eines Gesellschafters und Übernahme, Fortführungsklausel für verbleibenden Gesellschafter - Wichtige Gründe für Ausschließung - Aufnahme weiterer Gesellschafter - Abfindungsguthaben bei Ausscheiden - Stichtag der Bewertung, Fälligkeit der Zahlungen - Bewertungsregeln - Ausgleich der Gesellschafterkonten - Sonstiges / Schriftform etc. 3 Verpachtung des Unternehmens an den Nachfolger mit Vererbung im Todesfall 4 Übertragung von Grundbesitz, ggf unter Vorbehalt des Wohnrechts und Nießbrauchs notarielle Beurkundung erforderlich! unbedingt steuerliche Auswirkungen mit Steuerberater, nicht nur Notar, besprechen! bei Übertragung von betrieblichen Grundstücken kann eine Besteuerung sog. Stiller Reserven drohen Vorteilen beim Nießbrauch, d. h. Recht zur Fruchtziehung, können aus steuerlicher Sicht nachteilig sein. 5 Schenkung, auch mehrfache Schenkungen, von Vermögen mit Widerrufsrecht Schenken Sie vor Ihrem Tode nie alles her, behalten Sie immer eine ausreichende Existenzgrundlage für sich selbst und Ihre Gattin/Lebenspartnerin! Schenkversprechen müssen notariell beurkundet werden, sonst wird die Schenkung erst wirksam, wenn Sie bewirkt ist! Gegenstand noch beim Schenker? Bestimmen Sie, ob die Schenkung auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet werden soll! GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 5

7 Schenkungen zu widerrufen ist nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. grober Undank, 530 BGB) möglich. Widerrufsgründe müssen daher sorgfältigst ausformuliert werden! Schenkung unter Auflage ist möglich. Die Auflage muß jedoch spätestens bei Schenkung vereinbart sein, sonst braucht der Beschenkte sie ggf. nicht zu erfüllen Bsp.: Nachfolger soll aus teilweise Mieteinnahmen an Geschwister abführen. Absicherung durch Einräumung eigener Ansprüche des Begünstigten gegen den Nachfolger. jede Schenkung ist zuvor unter steuerlichen Aspekten zu prüfen! Abschreibungsmöglichkeiten etc. können sonst verloren gehen. Stichwort: Frankfurter Testament: Gehört ein Unternehmen zum Nachlaß, werden alle Miterben mit dem Erbfall Mitunternehmer. Werden die Miterben von einem durch Abfindungen für den Erwerb des Miterbenanteils ausgezahlt, können steuerlich relevante Anschaffungskosten entstehen. Ggf. auch rückwirkende Abschreibungsmöglichkeiten! 6 Verkauf (Besitz/Eigentumsübertragung) gegen Entgelt d. h. Übertragung des Eigentums an allen zum Betrieb gehörenden Gegenständen gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises mit Fortführung des Betriebes gehen regelmäßig dessen Rechte und Pflichten auf den Nachfolger über (Stichwort: Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung, vgl. 25 Abs. 1 HGB - der Nachfolger übernimmt damit auch die Verbindlichkeiten (Altschulden) - Sind alle Gerätschaften etc. bezahlt, Ratenzahlungen offen etc? - Haftung ggf. auch für Lohnsteuer etc. vor Betriebsübergang, Haftung nur sehr schwer ausschließbar. Eintragung im Handelsregister und unverzügliche Mitteilung an Finanzamt können zum Ausschluß führen - der Betriebsinhaberwechsel führt nicht zur Beendigung der bisherigen Arbeitsverhältnisse, diese werden gemäß 613a BGB unverändert übernommen und fortgesetzt. - Arbeitnehmer sind vom Übergang des Betriebes gem. 613a Abs. 4 BGB zu unterrichten. Sie können dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen. Das LAG Berlin hat 1993 zwar einmal entschieden, dass Kündigungen rechtswirksam sein können, wenn diese im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang erfolgen und das Unternehmen erst verkaufsfähig machen. Dies läuft der höchstrichterlichen Rechtsprechungstendenz aber zuwider. Grundsatz bleibt: Betriebsübergang berechtigt nicht zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Durch Veräußerung oder Umwandlung in eine andere Gesellschaft geht die Fimenidentität nach 4 HandwerksO verloren; befähigter Betriebsleiter scheidet aus, unverzügliche Anzeige erforderlich GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 6

8 Anstatt einer Einmalzahlung des Kaufpreises, sollte auch aus steuerlichen Gründen die Bestellung einer Reallast oder einer Rentenschuld in Betracht gezogen werden. Hierzu ist unbedingt rechtlicher und steuerrechtlicher Rat einzuholen. Für die Bestellung ist notarielle Beurkundung erforderlich. Reallast, d.h. die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind, vgl BGB. Die Leistungen können, müssen aber nicht in Geld bestehen. Das Grundstück haftet für die Leistungen, wie für die Zinsen einer Hypothek, 1107 BGB. Der Eigentümer des Grundstücks haftet für die Leistungen daneben auch persönlich, 1108 BGB. Rentenschuld, d.h. eine Grundschuld, durch die ein Grundstück nicht für eine feste Summe, sondern für fortlaufende Zahlungen an regelmäßig wiederkehrenden Terminen haftet, 1199 BGB. Der Zahlbetrag, sog. Ablösebetrag, ist zu bestimmen, zu dem der Eigentümer die Schuld ablösen kann. Anders als bei der Reallast tritt eine persönliche Haftung des Eigentümers neben dem Grundstück nicht ein. 7 Pflichtteilsverzichte des Nachfolgers und anderer Pflichtteilsberechtigter, ggf. gegen Abfindung Aufteilung des Familienvermögens ist - strukturell nicht möglich oder - wirtschaftlich sinnlos oder - kraft Gesellschaftsvertraglicher Regelungen rechtlich nicht möglich oder - widerspricht der Familientradition. dann - sollte entweder das Vermögen von den Erben in Gemeinschaft verwaltet werden oder - Übergabe an einen Erben erfolgen unter Abfindung der Miterben. Im letzteren Fall sind die Miterben entsprechend dem Unternehmenswert abzufinden. Nachteile für die Liquidität des Unternehmens sind häufige Folge. - Die auszuzahlenden Miterben sollten auf ihren Pflichtteil (1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs) verzichten, damit für den Nachfolger eine sinnvolle Erhaltung des Vermögensbestandes geplant werden kann. Der damit erwirtschaftete Gewinn kann anteilsmäßig an die Verzichtenden zurückfließen. - TIP: Soll das Unternehmen insgesamt erhalten bleiben, sollte rechtzeitig versucht werden, Pflichtteilsverzichte erklären zu lassen. Natürlich notariell. GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 7

9 Hartnäckige Verweigerer als zukünftige Erben kann man mit umstimmen, Jastrow sche Klausel Strafregelungen 7 Erbregelung des Nachfolgers / Ersatznachfolger Vergessen Sie nicht ggf. durch Erbvertrag zu regeln, wer bei Tod oder Verhinderung des vorgesehenen Nachfolgers, ihr Unternehmen führen soll oder nicht führen soll. Problem: Minderjährige, Ehefrau/Freundin des Nachfolgers! Exkurs: Minderjährige werden zwar grundsätzlich von Ihren Eltern vertreten, aber: Bei Abschluß von Gesellschaftsverträgen ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein sog. Ergänzungspfleger wird bestellt, 181, 1629 Abs. 2, 1795 BGB (Ausschluss Vertretungsmacht). Anschaffung oder Einlage von Grundbesitz erfordert Zustimmung des Vormundschaftsgerichts, 1643, 1821 Abs. 1 BGB. Ebenso Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Kreditaufnahmen etc., 1642, 1822 Nr. 8 BGB. Dem Nachfolger Spielraum lassen, für eigene Entscheidungen. 8 Güterstand, Familienstand gestalten (Adoption), ggf. Ehevertrag Kinder als Nachfolger sind verheiratet oder wollen heiraten Mit einem Ehevertrag sollten Risiken für den Bestand des Unternehmens bei Scheitern der Ehe minimiert werden. - Regelmäßig: Güterstand der Zugewinngemeinschaft - Exkurs: Jeder Ehegatte behält sein Vermögen und verwaltet es. Im falle der Scheidung findet ein Zugewinnausgleich statt. Bei Tod eines Ehegatten erhöht sich das gesetzliche Erbteil des überlebenden um ¼ der Erbschaft bis zum konnte der gesetzliche Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft nach dem FGB der DDR gewählt werden Der Güterstand der Gütertrennung muß notariell vereinbart werden. D. h. regelmäßig Ausschluß des Zugewinns und damit auch der Erhöhung des gesetzlichen Erbteils. Damit der erbschaftssteuerfreie Zugewinnanteil nicht verloren geht, sind entsprechende gesonderte Regelungen ggf. zu vereinbaren. Der Güterstand der Gütergemeinschaft ist selten und muß auch notariell vereinbart werden. In die Ehe eingebrachtes und später erworbenes Vermögen werden u.a. Gesamtgut respektive gibt es noch vier weitere Vermögensmassen. Es gibt grds. keinen Zugewinnausgleich und kein weiteres Viertel im Erbfall. GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 8

10 TIP: Da bei Unternehmen nach Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs Wertsteigerungen und Gewinnausschüttungen im Zugewinnausgleich ausgeglichen werden, kann mit einem modifizierten Ehevertrag vorgebeugt werden, dass das Unternehmen im Scheidungsfall Schaden nimmt. Auch Mitgesellschafter können das Risiko beschränkt wissen wollen! Nicht nur bei Kinderlosigkeit, sondern auch um eine steuergünstige Übertragung auf Familienfremde oder entferntere Verwandte zu bewerkstelligen, kann eine Adoption des Nachfolgers sinnvoll sein. Wegen der weitreichenden zivil-, erb- und steuerrechtlichen Auswirkungen ist fachkundige Beratung unbedingt vorher einzuholen! 9 Rechtsformen des Unternehmens ggf. anpassen FRAGEN: - In welcher Rechtsform führen die Erben Ihr Unternehmen weiter? - Wie führen die Erben Ihre Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft fort? - Sind Ihre Anteile überhaupt vererblich und/oder übertragbar? Beim EINZELUNTERNEHMEN - im Erbfall geht das Einzelunternehmen auf eine Mehrheit von Erben über. Es entsteht grds. Eine Erbengemeinschaft. Diese führt das Geschäft als sog. Gesamthandsgemeinschaft fort. - Erbengemeinschaften sind wegen ihrer internen Organisation (Prinzip der Einstimmigkeit) und aus haftungsrechtlichen Gründen (Gesamtschuldnerschaft!) zur Geschäftsführung regelmäßig ungeeignet - Erbengemeinschaften können als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen werden - Erbengemeinschaften können die bisherige Firmierung mit oder ohne Nachfolgezusatz fortführen, 4 HandwerksO. Durch Veräußerung oder Umwandlung in eine andere Gesellschaft geht die Identität verloren. - Häufig werden dann - Geschäftsführer von der Erbengemeinschaft bestimmt oder - die Erbengemeinschaft gründet eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) mit entsprechendem Gesellschaftsvertrag. Beratung ist unbedingt erforderlich! GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 9

11 bei PERSONENGESELLSCHAFTEN (OHG, KG, GmbH & Co. KG) Sieht der Gesellschaftsvertrag der OHG den Eintritt des/r Erben überhaupt vor? - Bei der KG werden die Erben des beschränkt haftenden Kommanditisten und des persönlich haftenden Komplementärs grundsätzlich auch ohne Gesellschaftsvertrag eintreten. - Bei KG und OHG tritt nicht die Erbengemeinschaft, sondern jeder Erben entsprechend seinem Erbanteil ein. Damit wird Ihr Geschäftsanteil in der Regel zersplittert. - Abhilfe durch Stimmrechtsvereinbarungen oder gegenseitig eingeräumte Vorkaufsrechte häufig möglich. bei der Übertragung sind detaillierte Regelungen erforderlich: - Ist im Gesellschaftsvertrag für den Fall des Todes eines Gesellschafters nichts geregelt, wandelt sich eine OHG in eine Liquidationsgesellschaft, die Fortführung der Gesellschaft hängt dann vom einstimmigen Beschluß der Gesellschafter ab. Nochmals anders bei der KG, wenn ein Kommanditist stirbt. - Gesellschaftsverträge sollten daher enthalten: - Klauseln zur Nachfolge (einfache/qualifizierte) - Klauseln zur Höhe und Ermittlung der Abfindung der Erben - Eintrittsklauseln für Nichterben, sondern Dritte bei KAPITALGESELLSCHAFTEN (GmbH, AG) - Der Geschäftsanteil einer GmbH ist grundsätzlich vererblich, geht also im Ganzen auf eine Erbengemeinschaft über, d.h. die Erbengemeinschaft wird Gesellschafter. Ausschluß der Vererbung oder Übertragung kann aber gem. 17 Abs. 6 GmbHG vereinbart werden! - Gesellschaftsverträge sollten enthalten: - Einziehungsklauseln, ggf. Abtretung gegen Abfindung, - Abfindungsklauseln. 10 Realteilung 11 Wohnrechte, Pflegeverpflichtungen vorsehen 12 Unternehmertestament fertigen, in besonderen Fällen auch : ggf. Familienpool oder Anteilspool bilden Beirat vorsehen Stiftung Betriebsaufspaltung GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 10

12 Kapitel 3 Übertragung von Todes wegen - Erbnachfolge UNTERNEHMERTESTAMENT EIGENHÄNDIGES TESTAMENT NOTARIELLES TESTAMENT Vorteil: Prüfung auf Mängel EINZELTESTAMENT GEMEINSCHAFTLICHES TESTAMENT - nur von Ehegatten, einer schreibt, der/die andere unterscheibt - Bindungswirkung für den Letztversterbenden bei wechselseitigen Verfügungen BERLINER TESTAMENT FRAGE Bestehen Beschränkungen durch vorherige Ehegattentestamente, Pflichtteilsregelungen, Bindungen aus Gesellschaftsverträgen, Zugewinnausgleichsregelungen etc.? ERBVERTRAG - kann auch unter Nichtverheirateten abgeschlossen werden - hohe Bindungswirkung, einseitig ohne Vorbehalte nicht mehr abzuändern (Bindungswirkung) - notarielle Form erforderlich, die Vertragsparteien müssen persönlich anwesend sein - inhaltlich kann man die gleichen Verfügungen treffen wie in einem Testament GÜNTHER RECHTSANWÄLTE 11

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