Qualitative Offenlegung gemäß Art. 442 CRR (Kreditrisikoanpassungen)

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1 Qualitative Offenlegung gemäß Art. 442 CRR (Kreditrisikoanpassungen) Definition von überfälligen und wertgeminderten Krediten Gemäß gruppenweiten Regelungen werden wertgeminderte Kredite in folgende Kategorien gegliedert: Ausfallgefährdete Kredite wertgeminderte Kredite, die Risikovolumina gegenüber insolventen Kreditnehmern darstellen, auch wenn die Insolvenz formal noch nicht eingetreten ist, oder gegenüber Kreditnehmer in einer ähnlichen Lage. Die Bewertung erfolgt generell auf Einzelkreditbasis bzw. für Kredite, die auf Einzelbasis nicht signifikant sind, auf einer Portfoliobasis für homogene Kreditkategorien; Zweifelhafte Kredite Risikovolumina gegenüber Kreditnehmern, die sich in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befinden und bei denen angenommen wird, dass diese Schwierigkeiten innerhalb angemessener Zeit überwunden werden können. Restrukturierte Kredite Risikovolumina gegenüber Kreditnehmern, mit welchen eine Restrukturierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, welche neuverhandelte Zinssätze unter Marktpreisen, die teilweise Umwandlung von Krediten in Aktien ( Debt to Equity Swap ) und/oder etwaige Reduktionen des Kapitalbetrages beinhaltet; die Bewertung erfolgt auf einer Einzelkreditbasis, inklusive abgezinster Kosten aufgrund einer Neuverhandlung der Zinssätze auf einer niedrigeren als der ursprünglich vertraglich festgesetzten Basis. Restrukturierte Risikovolumina können erst wieder als nicht wertgeminderte Kredite klassifiziert werden, wenn seit der Unterzeichnung des Restrukturierungsabkommens zwei Jahre vergangen sind und ein Beschluss der zuständigen Organe gefasst wurde, wonach die volle Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederhergestellt wurde und alle Kreditlinien ohne Rückstände sind. Überfällige Kredite Das Gesamtrisikovolumen gegenüber Schuldnern, die nicht in den anderen Kategorien erfasst sind, und bei denen zum Bilanzstichtag bereits fällige Aushaftungen oder nicht genehmigte Überziehungen bestehen, welche mehr als 90 Tage überfällig sind und die in den aufsichtsrechtlichen Verordnungen (Rundschreiben Nr. 263 der Banca d Italia vom 27. Dezember 2006 über New regulations for the prudential supervision of banks ) festgelegten Bedingungen erfüllen, die für ihre Klassifizierung unter der Kategorie überfällige Risikovolumina (Banken im Standard-Ansatz) oder unter der Kategorie notleidende Risikovolumina (IRB-Banken) maßgeblich sind. Das Gesamtkreditvolumen eines Kunden wird in dieser Kategorie erfasst, wenn zum Bilanzstichtag der durchschnittliche tägliche Betrag von abgelaufenen oder nicht genehmigten Krediten 250 oder 2,5% des Gesamtrisikovolumens erreicht oder übersteigt. Risikovolumina der obigen Kategorien die ein ähnliches Kreditrisikoprofil aufweisen und bei denen auf Einzelkundenebene kein wesentliches Exposure besteht werden auf Basis statistischer Parameter basierend auf historischen Daten pauschal bewertet (PEWB). Alle übrigen Risikovolumina der obigen Kategorien werden auf Einzelkundenebene mit nachstehender Methode bewertet

2 Beschreibung der Methode zur Bestimmung von Kreditrisikoanpassungen Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Aktiva mit fixen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notieren. Kredite und Forderungen werden am Tag der Vertragsunterzeichnung erfasst, was normalerweise mit dem Tag der Auszahlung an den Kreditnehmer zusammenfällt. Diese Posten beinhalten auch Schuldinstrumente, welche die obengenannten Charakteristika aufweisen, oder solche, für die eine Portfolio-Reklassifizierung gemäß IAS 39 durchgeführt wurde; beinhaltet sind weiters Nettowerte von Finanzleasinggeschäften bei in Bau befindlichen Anlagen oder geplanten Leasinggeschäften, vorausgesetzt, dass die Verträge für diese Leasinggeschäfte bereits einen Risikotransfer zur Folge haben. Nach ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert, der üblicherweise dem Kaufpreis inklusive Transaktionskosten und Erträgen, die direkt dem Erwerb oder der Begebung des Vermögenswertes zuordenbar sind, (auch wenn nicht bezahlt) entspricht, werden Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, unter Berücksichtigung etwaiger Wertberichtigungen sowie Zuschreibungen im Rahmen des Bewertungsprozesses.. Ein Gewinn oder Verlust aus Forderungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wie folgt erfasst: wenn ein Kredit oder eine Forderung als Folge eines Verkaufs dieser Forderung ausgebucht wird: in der Position Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Forderungen ; oder: wenn eine Wertminderung zu einem Kredit oder einer Forderung gebucht wird: in der Position Wertberichtigungen auf Forderungen. Zinsen auf Kredite und Forderungen werden in der GuV auf abgegrenzter Basis unter der Position Zinsen und ähnliche Erträge erfasst. Verzugszinsen werden in der GuV bei Inkasso oder Erhalt gebucht. Kredite und Forderungen werden überprüft, um diejenigen zu identifizieren, die nach Eintritt bestimmter Ereignisse nach der ursprünglichen Buchung objektive Anzeichen für mögliche Kreditrisikoanpassungen zeigen. Diese wertgeminderten Kredite werden periodisch zumindest einmal jährlich überprüft und analysiert. Ein Kredit oder eine Forderung wird als wertgemindert betrachtet, wenn es als wahrscheinlich angesehen wird, dass es nicht möglich sein wird, dass alle Beträge oder äquivalente Werte entsprechend der Vertragsbedingungen einbringlich sein werden. Kreditrückstellungen basieren auf dem Barwert der erwarteten Cash-flows von Kapital und Zinsen; bei der Festlegung des Barwerts zukünftiger Cash-flows besteht das Grunderfordernis in der Identifizierung der geschätzten Zahlungen, dem Zeitpunkt der Zahlungen und dem angewandten Zinssatz. Der Verlust auf wertgeminderte Risikovolumina, die als ausfallgefährdet, zweifelhaft oder restrukturiert gemäß der oben spezifizierten Kategorien klassifiziert werden, ist die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten Cash-flows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Wenn der ursprüngliche Effektivzinssatz nicht festgestellt werden kann oder die Feststellung zu aufwendig wäre, wird ein Näherungszinssatz angewandt, der von Positionen abgeleitet wird, die sich nicht in dem Jahr verschlechtert haben, in welchem sich die ursprüngliche Verschlechterung des betreffenden Vermögenswertes ereignete. Für alle Fixzinspositionen wird der so festgestellte Zinssatz auch in zukünftigen Jahren konstant beibehalten.

3 Die Schätzung der Zeitpunkte nachträglicher Eingänge erfolgt auf Basis der mit dem Kreditnehmer vereinbarten Rückzahlungspläne oder der im Geschäftsplan oder in Prognosen enthaltenen Rückzahlungspläne auf Basis bisheriger Erfahrungen mit nachträglichen Eingängen bei ähnlichen Krediten; berücksichtigt werden dabei die Art des Kredits, der Standort, die Art der Sicherheiten und alle anderen als relevant angesehenen Faktoren. Jegliche nachfolgende Änderung gegenüber ursprünglichen Erwartungen hinsichtlich des Betrags oder des Zeitpunktes der erwarteten Cash-flows des Kapitals und der Zinsen bewirkt eine Änderung der Kreditrückstellungen und wird in der GuV in der Position Wertberichtigungen auf Forderungen erfasst. Wertberichtigungen von wertgeminderten Krediten werden in der entsprechenden GuV-Position als spezifisch klassifiziert, auch wenn die Berechnung pauschal oder mittels statistischer Methode erfolgt, wie im vorangegangenen Abschnitt ausgeführt. Wenn die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr vorliegen und diese Beurteilung objektiv einem Ereignis zuzuordnen ist, das nach der Wertminderung eintrat, wird eine Auflösung in der gleichen GuV-Position vorgenommen, maximal bis zu dem Betrag zu fortgeführten Anschaffungskosten, der aufscheinen würde, wenn keine Wertberichtigung vorgenommen worden wären. Die Ausbuchung einer Forderung erfolgt zur Gänze, wenn die Forderung als uneinbringlich beurteilt oder abgeschrieben wird. Abschreibungen werden direkt in der GuV in der Position Wertberichtigungen auf Forderungen erfasst und reduzieren den Kapitalbetrag der Forderung. Rückbuchungen von Gesamt- oder Teilbeträgen, die in früheren Perioden abgeschrieben wurden, werden in der gleichen Position erfasst. Kredite welche sich in Restrukturierungsverhandlungen befinden und die einen Debt/Equity Swap beinhalten, werden, solange der Swap nicht beendet ist, auf Basis der zum Bilanzstichtag erwarteten Umwandlungsvereinbarungen bewertet. Etwaige negative Differenzen zwischen dem Wert der Kredite und dem Fair Value der Aktien werden in der GuV als Kreditrisikoanpassung erfasst.

4 (c) den Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung, sowie den nach Forderungsklassen aufgeschlüsselten Durchschnittsbetrag der Risikopositionen während des Berichtszeitraums A.1.1 Gliederung der Kreditrisikovolumina nach Portfolio und Kreditqualität ( Buchwert ) - Nettowerte B ankeng rupp e Sonstige Unternehmen Summe Po rt f olio / Qualit ät A usf allgef ährdete Kredite Zweif elhaf t e A kt iva R est rukt uriert e R isikovo lumina Ü berf ällig wert g emindert Überfällig nicht wert g emind ert Sonstige V olumina Wertgemindert Sonstige 1. Handelsaktiva Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Bis zur Endfälligkeit zu haltendefinanzinvestitionen Forderungen an Kreditinstitute Forderungenan Kunden Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente Hedging-Derivate Summe A.1.1 Gliederung der Kreditrisikovolumina nach Portfolio und Kreditqualität ( Buchwert ) - Durchschnittswerte B ankeng rupp e Sonstige Unternehmen Summe Po rt f olio / Qualit ät A usf allgef ährdete Kredite Zweif elhaf t e A kt iva R est rukt uriert e R isikovo lumina Ü berf ällig wert g emindert Überfällig nicht wert g emind ert Sonstige V olumina Wertgemindert Sonstige 1. Handelsaktiva Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Bis zur Endfälligkeit zu haltendefinanzinvestitionen Forderungen an Kreditinstitute Forderungenan Kunden Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente Hedging-Derivate To t al beinhaltet nur Bilanzpositionen, die als Kreditrisikovolumina bezeichnet werden, nicht jedoch Aktieninvestments oder Investmentfonds und auch nicht Positionen wie Investments in Beteiligungen und Joint Ventures, materielle/immaterielle Vermögenswerte, steuerliche Vermögenswerte, etc.; Bankengruppendarstellung mit unterschiedlichem Umfang an konsolidierten Unternehmen als in den IFRS-Darstellungen

5 (d) die geografische Verteilung der Risikopositionen, aufgeschlüsselt nach wichtigen Gebieten und wesentlichen Forderungsklassen, gegebenenfalls mit näheren Angaben, (h) die Höhe der wertgeminderten und überfälligen Risikopositionen, getrennt aufgeführt und aufgeschlüsselt nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn praktikabel einschließlich der Beträge der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen für jedes geografische Gebiet B.3 Bankengruppe - V erteilung der bilanzwirksamen und außerbilanziellen Risikovolumina von Banken nach geografischen Kriterien ( IAS- Bilanzwert ) B anken Österreich Andere europäische Länder Rest der Welt A. Bilanzwirksame Risikovolumina A.1Ausfallgefährdete Kredite A.2 Zweifelhafte Risikovolumina A.3 Restrukturierte Risikovolumina A.4 Überfällige wertgeminderterisikovolumina A.5 Sonstige Risikovolumina SU M M E A B. Außerbilanzielle Kreditrisikovolumina B.1Ausfallgefährdete Kredite B.2 Zweifelhafte Risikovolumina B.3 Sonstige restrukturierte Risikovolumina B.4 Sonstige Risikovolumina SU M M E B SU M M E A +B B.2 Bankengruppe - V erteilung der bilanzwirksamen und außerbilanziellen Risikovolumina von Kunden nach geografischen Kriterien ( IAS- Bilanzwert ) Kund en Österreich Andere europäische Länder Rest der Welt A. Bilanzwirksame Risikovolumina A.1Ausfallgefährdete Kredite A.2 Zweifelhafte Risikovolumina A.3 Restrukturierte Risikovolumina A.4 Überfällige wertgeminderterisikovolumina A.5 Sonstige Risikovolumina SU M M E A B. Außerbilanzielle Kreditrisikovolumina B.1Ausfallgefährdete Kredite B.2 Zweifelhafte Risikovolumina B.3 Sonstige restrukturierte Risikovolumina B.4 Sonstige Risikovolumina SU M M E B SU M M E A +B beinhaltet nur Bilanzpositionen, die als Kreditrisikovolumina bezeichnet werden, nicht jedoch Aktieninvestments oder Investmentfonds und auch nicht Positionen wie Investments in Beteiligungen und Joint Ventures, materielle/immaterielle Vermögenswerte, steuerliche Vermögenswerte, etc.; Bankengruppendarstellung mit unterschiedlichem Umfang an konsolidierten Unternehmen als in den IFRS-Darstellungen

6 (e) die Verteilung der Risikopositionen auf Wirtschaftszweige oder Arten von Gegenparteien, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen, (g) aufgeschlüsselt nach wesentlichen Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien die Beträge der i) wertgeminderten und überfälligen Risikopositionen, getrennt aufgeführt, ii) spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen, iii) Aufwendungen für spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen während des Berichtszeitraums B.2 Bankengruppe - V erteilung der bilanzwirksamen und außerbilanziellen Risikovolumina von Kunden nach Segmenten (IAS-Bilanzwert ) Geg enpart eien/ Risiko vo lumina Staaten Andere öffentliche Stellen Finanzinstitute Versicherungsunternehmen Nicht-Finanzinstitute Sonstige Gesellschaften A. Bilanzwirksame Risikovolumina A.1Ausfallgefährdete Kredite A.2 Zweifelhafte Risikovolumina A.3 Restrukturierte Risikovolumina A.4 Überfällige wertgeminderte Risikovolumina A.5 Sonstige Risikovolumina SU M M E A B. Außerbilanzielle Kreditrisikovolumina B.1Ausfallgefährdete Kredite B.2 Zweifelhafte Risikovolumina B.3 Sonstige restrukturierte Risikovolumina B.4 Sonstige Risikovolumina SU M M E B SU M M E A +B beinhaltet nur Bilanzpositionen, die als Kreditrisikovolumina bezeichnet werden, nicht jedoch Aktieninvestments oder Investmentfonds und auch nicht Positionen wie Investments in Beteiligungen und Joint Ventures, materielle/immaterielle Vermögenswerte, steuerliche Vermögenswerte, etc.; Bankengruppendarstellung mit unterschiedlichem Umfang an konsolidierten Unternehmen als in den IFRS-Darstellungen

7 (f) die Aufschlüsselung aller Risikopositionen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen, gegebenenfalls mit näheren Angaben 1. Bankportfolio : V erteilung der finanziellen V ermögenswerte und V erbindlichkeiten nach Fälligkeit (Datum der Neubepreisung) Art / Restlaufzeit Täglich fällig Bis zu 3 M onaten 3 bis 6 M onate 6 bis 12 M onate 1 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre über 10 Jahre Ohne Fälligkeit Summe 1. B ilanzielle A kt iva Verbriefte Verbindlichkeiten mit vorzeitiger Rückzahlungsoption Sonstige Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Girokonten Sonstige Forderungen mit vorzeitiger Rückzahlungsoption Sonstige B ilanzielle Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Girokonten Sonstige Forderungen mit vorzeitiger Rückzahlungsoption Sonstige Forderungen gegenüber Kreditinstituten Girokonten Sonstige Forderungen Verbriefte Verbindlichkeiten mit vorzeitiger Rückzahlungsoption Sonstige Andere Verbindlichkeiten F inanzd erivat e Finanzderivate mit physischer Lieferung Optionen Long positions (-) Short positions (+) Sonstige Derivate Long positions (-) Short positions (+) Finanzderivate mit Barausgleich Optionen Long positions (-) Short positions (+) Sonstige Derivate Long positions (-) Short positions (+) Sonstige außerbilanzielle Geschäfte Long positions (-) Short positions (+) beinhaltet auch Bilanzpositionen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden

8 (i) die getrennt dargestellte Abstimmung von Änderungen der spezifischen und der allgemeinen Kreditrisikoanpassungen für wertgeminderte Risikopositionen. Die Informationen müssen Folgendes umfassen: i) eine Beschreibung der Art der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen, ii) die Eröffnungsbestände, iii) die während des Berichtszeitraums aus den Kreditrisikoanpassungen entnommenen Beträge, iv) die während des Berichtszeitraums eingestellten oder rückgebuchten Beträge für geschätzte wahrscheinliche Verluste aus Risikopositionen, etwaige andere Berichtigungen, einschließlich derjenigen durch Wechselkursunterschiede, Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten, Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Übertragungen zwischen Risikovorsorgebeträgen, (v) die Abschlussbestände. A.1.5 Bankengruppe - Bilanzielle Kreditrisikovolumina: V eränderungen der Gesamtwertberichtigungen Quelle/ Kat egorien A usf allgef ährdete Kredite V eränderungen bei Banken V eränderungen bei Kunden Zweif elhaf t e Kredit e R est rukt uriert e R isikovolumina Ü berf ällige R isikovolumina Summe A usf allgef ährdete Kredite Zweif elhaf t e Kredit e R est rukt uriert e R isikovolumina Ü berf ällige R isikovolumina Summe A. A nf angswert der B rut t owert bericht igungen B. Erhöhungen B.1Wertberichtigungen B.1a. Veräußerungsverluste (+) B.2 Umbuchungen von anderen wertgeminderten Risikovolumina B.3 Übrige Erhöhungen C. V erminderungen C.1Zuschreibungen aufgrund von Risikobewertungen C.2 Zuschreibungen aufgrund nachträglicher Eingänge C.2a Veräußerungsgewinne C.3 Direktabschreibungen C.4 Umbuchungen auf andere wertgeminderte Risikovolumina C.5 Übrige Verminderungen D. Kumuliert e W ert bericht igungen Bankengruppendarstellung mit unterschiedlichem Umfang an konsolidierten Unternehmen als in den IFRS-Darstellungen

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