Absicherung von Haftungen kommunaler Organwalter. Dr. Helmut Tenschert Konsulent / HYPO NOE Versicherungsservice St. Pölten,
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- Stephanie Bader
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2 Absicherung von Haftungen kommunaler Organwalter Dr. Helmut Tenschert Konsulent / HYPO NOE Versicherungsservice St. Pölten,
3 Begrifflichkeiten Amtshaftung: besondere Haftung öffentlicher Körperschaften für ihre Bediensteten; Verletzt ein Organ in Ausüberung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes schuldhaft eine Amtspflicht, die ihm einem Dritten gegenüber obliegt und wird dadurch einem Dritten ein Schaden verursacht, so haftet der Staat oder die öffentlich-rechtliche Körperschaft (z.b. Gemeinde), die das Organ angestellt oder die ihn mit der Aufgabe betraut hat. Die Amtshaftung ist als die Verantwortlichkeit der öffentlichen Körperschaft für derartige Schäden zu erachten. Organe: der Beamte im beamtenrechtlichen Sinn, aber auch der Gemeindevertreter Angestellte, Arbeiter, Minister oder der mit hoheitlichen Aufgaben betraute Privatmann 3
4 Begrifflichkeiten Organhaftung: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung kann das Organ, sofern es Beamter, öffentlicher Angestellter oder Arbeiter ist, in Rückgriff (Regress) genommen werden. Kein Rückgriff kann verlangt werden, wegen einer Handlung die das Organ auf Weisung eines Vorgesetzten vorgenommen hat. Wenn aber auf Weisung eines unzuständigen Vorgesetzten hin gehandelt oder aber gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen wird, kann vom Organ Rückersatz verlangt werden. 4
5 Begrifflichkeiten Ersatzanspruch: Voraussetzung für einen Ersatzanspruch ist ein Vermögensschaden. Der Rechtsträger schuldet nur finanziellen Ersatz (auch Schmerzensgeld), nicht aber Widerherstellung des vorherigen Zustands. Kein Ersatzanspruch besteht, wenn: dem Geschädigten andere Möglichkeiten offenstehen, Ersatz zu erlangen es muss somit immer erst versucht werden einen Ersatzleister in Anspruch zu nehmen der Geschädigte versäumt hat, mithilfe von Rechtsmitteln (z.b. Widerspruch, Klage usw) den Schadenseintritt abzuwehren 5
6 Begrifflichkeiten Formerfordernis: Der Rechtsträger ist schriftlich aufzufordern binnen einer Frist von 3 Monaten eine Erklärung abzugeben ob der Ersatzanspruch anerkannt oder ganz bzw. teilweise abgelehnt wird. Verjährung: Der Anspruch auf Amtshaftung verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte Kenntnis über den Schaden und die Verletzung der Amtspflicht erhalten hat. 6
7 Wie kann sich die Gemeinde absichern? Gemeinden und Gemeindeverbände brauchen zur Absicherung des Vermögensschadenrisikos eine entsprechende Versicherung. Um eine umfassende Absicherung zu erlangen reicht es nicht aus nur den Vermögensschaden der Dritten abzusichern. Durch eine Eigenschadenkomponente wird auch Deckung gewährt für Schäden der Gemeinde selbst die durch fahrlässige Dienstpflichtverletzungen von Vertrauenspersonen verursacht werden. Wesentlich ist, dass auch Eigenbetriebe und sonstige Unternehmen mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.b. Bauhof, Wasserwerke usw.) mitversichert werden können. 7
8 Vorteile der Absicherung des Rechtsträgers Organ Drittschaden Gemeinde ist versichert als Rechtsträger Versicherung des Rechtsträgers leistet kein Regress an Organ Drittschaden Gemeinde ist nicht versichert als Rechtsträger Gemeinde bezahlt Schaden Regress an Organ bei grober Fahrlässigkeit Versicherung des Organs leistet 8
9 Gemeinden und Strafrechtsschutz Wie bei privatrechtlichen Unternehmen ist es auch im öffentlich-rechtlichen Bereich möglich, dass es zu einer strafrechtlichen Inanspruchnahme von Körperschaften und deren handelnden Organen kommt. Durch eine Strafrechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko von Strafprozessen weitestgehend ausgeschlossen werden. Um sich bestmöglich abzusichern gilt es, nicht nur im Strafverfahren sondern bereits im Ermittlungsverfahren Deckung zu erhalten. Versicherungsschutz wird v.a. auch dann benötigt wenn Vorsatzdelikte im Raum stehen. Diese gelten mitversichert bis zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz. Dann entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. 9
10 Gemeinden und Strafrechtsschutz Versichert sind: Gemeinde Gemeindebetriebe Bürgermeister Mitglieder des Gemeinderates Gemeindebedienstete Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Häufige Delikte: Amtsmissbrauch Anstiftung zum Amtsmissbrauch Untreue Geschenkannahme Verletzung von Amtsgeheimnissen Körperverletzung 10
11 Schadensbeispiele Frau H zeigte Bürgermeister G wegen Amtsmissbrauchs an. G hatte die Grundstücke von Frau H, nämlich landwirtschaftlich nutzbare Flächen und Bauland-Betreibsgebietsgründe zu Freihalteflächen umgewidmet. Daraus resultierte ein nicht unerheblicher Wertverlust. Frau H fordert G schriftlich auf binnen 3 Monaten eine Entschädigung in Höhe von EUR anzuerkennen. G versäumt die Frist. Vor Gericht rechtfertigt sich G, dass er sich rechtlich nicht ausreichend ausgekannt habe und wird im Zweifel freigesprochen. 11
12 Schadensbeispiele Bürgermeister B stellt einen fehlerhaften Baubescheid aus. Nachbar A beeinsprucht diesen Bescheid und wird das Bauvorhaben zu Stillstand gebracht. Bauherr D hat aufgrund des fehlerhaften Baubescheides und die bereits begonnene Bauausführung einen Vermögensschaden erlitten und nimmt er die Gemeinde als Rechtsträger dafür in Anspruch. 12
13 Schadensbeispiele Die Klage eines Autofahrers gegen eine Gemeinde wegen eines bei Starkregen nahezu offenen Kanalschachts war teilweise erfolgreich. Der klagende Autofahrer konnte jedoch den von im behaupteten Fahrzeugschaden nur in geringem Umfang nachweisen. 13
14 Schadensbeispiele OGH 1Ob24/81: Der Bauwerber möchte auf seinem Grundstück eine Halle zur Champignonzucht errichten. Die Baubewilligung wurde erteilt und wird in der Verhandlungsschrift festgehalten, dass das Grundstück laut Flächenwidmungsplan im Bauland liege und das Bauvorhaben somit dieser Widmung entspreche. Die Halle wurde errichtet. Eine Anrainerbeschwerde führte zur Einstellung des Baues, da der Nachbarabstand unterschritten wurde. Der Bauwerber stellte ein Ansuchen auf Erteilung einer Ausnahme des Raumordnungsgesetzes. Diesem Ansuchen widersprach die Anrainerin. Die Baubewilligung wurde von der Landesregierung für nichtig erklärt, da die beantragte bauliche Maßnahme nicht der gegebenen Widmung entsprochen habe. 14
15 Schadensbeispiele Der Bürgermeister wird beauftragt mit 4-Wochen-Frist einen Beseitigungsauftrag für das errichtete Objekt zu verfügen, anderenfalls die Aufsichtsbehörde die Beseitigung auf Kosten und Gefahr der Gemeinde verfügen wird. Die Bauwerber begehren die Feststellung der Amtshaftung der Gemeinde für alle Schäden die ihnen durch die Bewilligung des Neubaus entstanden sind sowie den Demolierungsbescheid drohen, da diese Schäden nur dadurch entstanden sind, dass die Baubewilligung ohne Prüfung der Übereinstimmung mit dem Flächenwidmungsplan erfolgt ist. Der Fall ging durch sämtliche Instanzen und wurde vom OGH geurteilt, dass der Geschädigte zunächst verpflichtet ist, die möglichen Rechtsbehelfe auszunützen um den Schaden abzuwenden. Da dies unterlassen wurde ist in der Regel ein einen Amtshaftungsanspruch ausschließendes Verschulden zu erblicken. Der rechtswidrige Baubewilligungsbescheid hätte sonst Amtshaftungsansprüche begründen können. 15
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