Managementplan für das FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA Elbaue Jerichow

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1 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 4 Managementplan für das FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA Elbaue Jerichow FFH_0037 (DE ) und SPA_0011 (DE ) Halle (Saale), im September 2009 RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg Halle (Saale) Tel Fax info@rana-halle.de Internet:

2 Verzeichnisse Managementplan für das FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA Elbaue Jerichow FFH_0037 (DE ) und SPA_0011 (DE ) Auftraggeber Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Halle, FB 4 (Federführende Behörde) Projektbegleitung Fachgebiet 42 Dr. Matthias JENTZSCH Auftragnehmer Projektleitung und Redaktion RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg Halle (Saale) Tel Fax info@rana-halle.de Internet: Dipl.-Biol. Frank MEYER Hauptbearbeitung Dipl.-Ing. (FH) Stefan KLEIN Dipl.-Biol. Martin SCHULZE Teilbeiträge Dipl.-Biol. Ulrike SCHRÖDER-TROST LRT und Biotoptypen Dipl.-Agr.-Biol. Gabriele WEIß LRT und Biotoptypen Dipl.-Biol. Holger LIENEWEG LRT und Biotoptypen Dipl.-Ing. (FH) Stefan KLEIN LRT und Biotoptypen Dipl.-Biol. Martin SCHULZE Arten nach Anhang II der FFH-RL, Avifauna / Koord. SPA Dipl.-Ing. (FH) Andreas PSCHORN Avifauna Kartographie/GIS Dipl.-Ing. (FH) Stefan KLEIN

3 Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Gesetzliche Grundlagen Organisation Schutz- und Erhaltungsziele Gebietsbeschreibung Grundlagen und Ausstattung Lage und Abgrenzung Natürliche Grundlagen Geologie und Geomorphologie Böden Hydrologie Klima Potentielle natürliche Vegetation Biotopausstattung Schutzstatus Schutz nach Naturschutzrecht Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen Planungen im Gebiet Regionalplanerische Vorgaben Aktuelle Planungen im Gebiet Eigentums- und Nutzungssituation Eigentumsverhältnisse Nutzungsgeschichte Aktuelle Nutzungsverhältnisse Landwirtschaft Landschaftspflege Forstwirtschaft Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Jagd und Fischerei Sport und Erholung Bestand der FFH- und EU-SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht...51

4 Verzeichnisse Beschreibung der Lebensraumtypen LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions LRT Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p LRT Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe LRT Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) LRT Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) LRT Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Teil: Salicion albae) LRT 91F0 - Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor oder Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht Beschreibung der Arten Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Weißflossengründling (Romanogobio belingi) Lachs (Salmo salar) Rapfen (Aspius aspius) Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Kammmolch (Triturus cristatus) Rotbauchunke (Bombina bombina) Elbe-Biber (Castor fiber albicus) Fischotter (Lutra lutra) Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht Beschreibung der Artengruppen Libellen Amphibien und Reptilien Säuger Brut- und Gastvogelarten Arten nach Anhang I der EU-VSRL Weißstorch (Ciconia ciconia) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Schwarzmilan (Milvus migrans) Rotmilan (Milvus milvus) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Wachtelkönig (Crex crex) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)...163

5 Verzeichnisse Eisvogel (Alcedo atthis) Neuntöter (Lanius collurio) Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) Sonstige wertgebende Vogelarten Zug- und Rastvogelarten Arten nach Anhang I der EU-VSRL Sonstige wertgebende Vogelarten Zusammenfassung der Bedeutung des PG für Zugvögel und Wintergäste und Nennung bedeutender Rastflächen Aktualisierung des Standarddatenbogens Ergänzung im Standarddatenbogen Streichung im Standarddatenbogen Weiterer Untersuchungsbedarf bzw. Vorkommensverdacht Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung Biotope Flora Fauna Gefährdungen und Beeinträchtigungen Nutzungsbedingte Gefährdungen und Beeinträchtigungen Sonstige Gefährdungen und Beeinträchtigungen Maßnahmen und Nutzungsregelungen Grundsätze der Maßnahmenplanung Erhaltungsmaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen für FFH-Lebensraumtypen LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions LRT Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p LRT Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe LRT Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) LRT Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) LRT Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Teil: Salicion albae)...224

6 Verzeichnisse LRT 91F0 - Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor oder Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) Erhaltungsmaßnahmen für FFH-Anhang-II-Arten Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Weißflossengründling (Romanogobio belingi) Lachs (Salmo salar) Rapfen (Aspius aspius) Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Kammmolch (Triturus cristatus) Rotbauchunke (Bombina bombina) Elbe-Biber (Castor fiber albicus) Fischotter (Lutra lutra) Erhaltungsmaßnahmen für Brut- und Gastvogelarten Weißstorch (Ciconia ciconia) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Schwarzmilan (Milvus migrans) und Rotmilan (Milvus milvus) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Wachtelkönig (Crex crex) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) Eisvogel (Alcedo atthis) Neuntöter (Lanius collurio) und Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) Erhaltungsmaßnahmen für Zug- und Rastvogelarten Entwicklungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen auf Gebietsebene Waldmehrung (LRT 91E0* und LRT 91F0) Wasserbaulich relevante Maßnahmen Entwicklungsmaßnahmen für FFH-Lebensraumtypen LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions LRT Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) LRT Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Teil: Salicion albae) LRT 91F0 - Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor oder Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) Entwicklungsmaßnahmen für FFH-Anhang-II-Arten Kammmolch (Triturus cristatus) Rotbauchunke (Bombina bombina) Elbe-Biber (Castor fiber albicus) Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen Landwirtschaft Forstwirtschaft...271

7 Verzeichnisse Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Jagd und Fischerei Erholungsnutzung und Besucherlenkung Landschaftspflege und Maßnahmen des speziellen Biotop- und Artenschutzes Sonstige Nutzungen Umsetzung Endgültige Schutz- und Erhaltungsziele SCI Elbaue bei Bertingen Maßnahmen zur Gebietssicherung Gebietsabgrenzung Hoheitlicher Gebietsschutz Alternative Sicherungen und Vereinbarungen Perspektiven der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes Stand der Abstimmung mit Nutzungsberechtigten und anderen Fachplanungen Fördermöglichkeiten Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit Verbleibendes Konfliktpotential Zusammenfassung Literatur- und Quellenverzeichnis Kartenteil Anhang...298

8 Verzeichnisse Tabellenverzeichnis Tab. 1: Beteiligte und kontaktierte Dritte im Rahmen der Managementplanung Tab. 2: Absolute und relative Flächenanteile der Landkreise und Gemeinden am Plangebiet Tab. 3: Klimadaten des Plangebietes - Station Burg, Quelle: BLUMENTHAL (1998) Tab. 4: Vegetationseinheiten der Potenziellen natürlichen Vegetation und sonstige Flächen im Plangebiet Tab. 5: Übersicht der zu erwartenden Biotopausstattung im Plangebiet, Quelle: CIR- Luftbildinterpretation Tab. 6: Fördermaßnahmen im FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen, Quelle: MLU Tab. 7: Jagdreviere und -strecken im Plangebiet Tab. 8: Angelgewässer im Plangebiet Tab. 9: Übersicht der im SCI 37 Elbaue bei Bertingen laut Standard-Datenbogen (SDB) vorkommenden und der aktuell bestätigten LRT sowie der LRT-Entwicklungsflächen Tab. 10: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 3150 (Eutrophe Stillgewässer) Tab. 11: Bewertung der Einzelflächen des LRT 3150 (Eutrophe Stillgewässer) Tab. 12: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 3270 (Schlammige Flussufer) Tab. 13: Bewertung der Einzelflächen des LRT 3270 (Schlammige Flussufer) Tab. 14: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren) Tab. 15: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren) Tab. 16: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) Tab. 17: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) Tab. 18: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 6510 (Flachland-Mähwiesen) Tab. 19: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6510 (Flachland-Mähwiesen) Tab. 20: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 9160 (Eichen-Hainbuchenwälder) Tab. 21: Bewertung der Einzelflächen des LRT 9160 (Eichen-Hainbuchenwälder) Tab. 22: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 91E0* (Teil: Weichholz-Auenwälder) Tab. 23: Bewertung der Einzelflächen des LRT 91E0* (Teil: Weichholz-Auenwälder) Tab. 24: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 91F0 (Hartholz-Auenwälder) Tab. 25: Bewertung der Einzelflächen des LRT 91F0 (Hartholz-Auenwälder) Tab. 26: Überblick über die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im Plangebiet Tab. 27: Monitoring-Daten zur Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) des Jahres Tab. 28: Bewertung der Habitatfläche der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) Tab. 29: Bewertung der Habitatfläche des Flussneunauges (Lampetra fluviatilis) Tab. 31: Nachweise des Weißflossengründlings (Romanogobio belingi); Probestelle anteilig im Plangebiet (Quelle: Befischungsprotokoll des LHW, ) Tab. 30: Bewertung der Habitatfläche des Weißflossengründlings (Romanogobio belingi) Tab. 32: Bewertung der Habitatfläche des Lachses (Salmo salar) bezüglich der Teilhabitatfunktion als Wandergewässer Tab. 33: Nachweise des Rapfens (Aspius aspius), teilweise Plangebiet (Quelle: Befischungsprotokoll des LHW, ) Tab. 34: Fischartenspektrum in der Elbe während der 2005 vorgenommenen Befischungen Tab. 35: Bewertung der Habitatfläche des Rapfens (Aspius aspius)

9 Verzeichnisse Tab. 36: Nachweise des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) (Quelle: Datenbank LAU) Tab. 37: Bewertung der Habitatfläche des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) Tab. 38: Einzelflächenübergreifende Bewertung der Habitate des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) Tab. 39: Untersuchungsflächen und Nachweisorte des Kammmolches (Triturus cristatus) Tab. 40: Übersicht der ausgewiesenen Habitatflächen des Kammmolches (Triturus cristatus) Tab. 41: Bewertung der Habitatfläche des Kammmolches (Triturus cristatus) Tab. 42: Einzelflächenübergreifende Bewertung der Habitate des Kammmolches (Triturus cristatus) Tab. 43: Habitatflächen und Funddaten der Rotbauchunke (Bombina bombina) im Plangebiet Tab. 44: Habitatflächen und Funddaten der Rotbauchunke (Bombina bombina) außerhalb des Plangebietes Tab. 45: Bewertung der Habitatflächen der Rotbauchunke (Bombina bombina) Tab. 46: Einzelflächenübergreifende Bewertung der Habitate der Rotbauchunke (Bombina bombina) Tab. 47: Synoptische Bewertung des Gesamthabitats des Elbe-Bibers (Castor fiber albicus) Tab. 48: Einzelflächenübergreifende Bewertung der Habitate des Elbe-Bibers (Castor fiber albicus) Tab. 49: Synoptische Bewertung des Gesamthabitats des Fischotters (Lutra lutra) Tab. 50: Überblick über die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Tab. 51: Überblick über die Arten nach Anhang I der EU-VSRL Tab. 52: Synoptische Bewertung des Gesamthabitats des Weißstorchs (Ciconia ciconia) Tab. 53: Synoptische Bewertung der innerhalb des ausgewiesenen Gesamthabitats liegenden Einzelreviere und Nahrungshabitete der Rohrweihe (Circus aeruginosus) Tab. 54: Synoptische Bewertung des ausgewiesenen Habitats des Schwarzmilans (Milvus migrans) Tab. 55: Synoptische Bewertung des ausgewiesenen Habitats des Rotmilans (Milvus milvus) Tab. 56: Bewertung des ausgewiesenen Habitats des Tüpfelsumpfhuhns (Porzana porzana) Tab. 57: Bewertung der ausgewiesenen Habitate des Wachtelkönigs(Crex crex) Tab. 58: Synoptische Bewertung der innerhalb des ausgewiesenen Gesamthabitats liegenden Brut- und Nahrungshabitete der Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Tab. 59: Synoptische Bewertung der innerhalb des ausgewiesenen Gesamthabitats liegenden Einzelreviere und Nahrungshabitete der Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) Tab. 60: Synoptische Bewertung der innerhalb des ausgewiesenen Gesamthabitats liegenden Einzelreviere und Nahrungshabitete des Eisvogels (Alcedo atthis) Tab. 61: Synoptische Bewertung der ausgewiesenen Habitate des Neuntöters (Lanius collurio) Tab. 62: Synoptische Bewertung der ausgewiesenen Habitate der Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) Tab. 63: Überblick sonstiger wertgebender Brutvogelarten; Tab. 64: Überblick sonstiger wertgebende Brutvogelarten Tab. 65: Überblick über die Zug- und Rastvogelarten nach Anhang I der EU-VSRL Tab. 66: Sonstige wertgebende Vogelarten Tab. 67: Überblick bedeutender Rastvogelflächen im Plangebiet

10 Verzeichnisse Tab. 68: Bedeutende Rastflächen außerhalb des Plangebietes Tab. 69: Ergänzungsempfehlungen für den Standarddatenbogen des SCI 37 Elbauen bei Bertingen Tab. 70: Übersicht über die aktuelle Biotoptypenausstattung (ohne LRT) im Plangebiet Tab. 71: Wertgebende und bemerkenswerte floristische Beobachtungen Tab. 72: Nachgewiesene Blattfüßer (Phyllopoda) Tab. 73: Nachweise wertgebender Libellen (Odonata) Tab. 74: Nachweise wertgebender Heuschrecken (Saltatoria) Tab. 75: Nachgewiesene Fische (Osteichthyes) Tab. 76: Nachgewiesene Kriechtiere (Reptilia) Tab. 77: Nutzergruppenspezifische Gefährdungen und Beeinträchtigungen von Schutzgütern des Plangebietes Tab. 78: Darstellung der Maßnahmetypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL Tab. 79: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen Tab. 80: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Tab. 81: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6440 Brenndolden- Auenwiesen Tab. 82: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6510 Flachland- Mähwiesen Tab. 83: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 9160 Eichenwälder oder Stieleichen-Hainbuchenwälder Tab. 84: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 91E0* Weichholz- Auenwälder (Salicion albae) Tab. 85: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 91F0 Hartholz- Auenwälder Tab. 86: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den Kammmolch (Triturus cristatus) Tab. 87: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für die Rotbauchunke (Bombina bombina) Tab. 88: Erhaltungsmaßnahmen für das Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Tab. 89: Erhaltungsmaßnahmen für den Wachtelkönig (Crex crex) Tab. 90: Erhaltungsmaßnahmen für die Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Tab. 91: Erhaltungsmaßnahmen für die Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) Tab. 92: Flächen zur Mehrung des LRT 91E0* (Weichholz-Auenwälder) Tab. 93: Flächen zur Mehrung des LRT 91F0 (Hartholz-Auenwälder) Tab. 94: Wasserbaulich relevante Maßnahmen Tab. 95: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen

11 Verzeichnisse Tab. 96: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 Brenndolden- Auenwiesen Tab. 97: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 Flachland- Mähwiesen Tab. 98: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 91E0* Weichholz- Auenwälder (Salicion albae) Tab. 99: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 91F0 Hartholz- Auenwälder Tab. 100: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den Kammmolch (Triturus cristatus) Tab. 101: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für die Rotbauchunke (Bombina bombina) Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebietes Abb. 2: Bewertung des ökologischen Zustandes sowie weiterer Parameter im Elbestrom nach EG-WRRL (Quelle: ARGE Elbe 2007), Lage des Plangebietes siehe rote Ellipse Abb. 3: Lage der festgesetzten bzw. gleichgestellten Überschwemmungsgebiete im Plangebiet Abb. 4: Urmesstischblätter des Plangebietes aus den Jahren 1842 bzw Abb. 5: Flächenanteile der wichtigsten Nutzungsformen und nicht genutzter Flächen im Plangebiet Abb. 6: Flächengrößenverteilung der Teilflächen des LRT 91E0* Abb. 7: Vorschlag für die Gebietserweiterung des SCI 37 Elbaue bei Bertingen und des EU- SPA 11 Elbaue Jerichow

12 Verzeichnisse Abkürzungsverzeichnis Abt.... Abteilung (Forstabteilung) ALFF Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung BArtSchV... Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung) [VO zur Neuf. d. BundesartenschutzVO v (BGBl. I Nr. 11/2005 S. 258)]; geändert am 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2873, 2875). - besonders geschützte Art; - streng geschützte Art BioRes Biosphärenreservat(sverwaltung) BNatSchG... Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 25. März 2002 (BGBl. I S.1193), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I 2008 S. 686) CIR-LB... Color-Infrarot-Luftbild EHZ. Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern) FFH-RL... Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363, S. 368 v. 20. Dezember 2006) Flst.... Flurstück IKSE... Internationale Kommission zum Schutz der Elbe LEP... Landesentwicklungsplan LK... Landkreis LRT... Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebensraumtyp LRT-EF... Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche LSG... Landschaftsschutzgebiet LVwA... Landesverwaltungsamt MMP... Managementplan MTBQ... Messtischblattquadrant NSG... Naturschutzgebiet PG Plangebiet, besteht aus dem SCI 37 Elbaue bei Bertingen und dem anteiligen Ausschnitt des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow pnv... Potenziell-natürliche Vegetation RL-D / SA... Rote Liste der Bundesrepublik Deutschland / Sachsens SBK... Selektive Biotopkartierung SCI... Site of Community Importance: FFH-Gebiet SDB... Standard-Datenbogen SPA. Special Protected Area (EU-Vogelschutzgebiet) UNB... Untere Naturschutzbehörde WSA... Wasser- und Schifffahrtsamt WaStrG... Bundeswasserstraßengesetz

13 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen 1.1 Gesetzliche Grundlagen 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen 1.1 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen des vorliegenden Planes sind: - die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom (Abl. EG Nr. L 206 vom ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363, S. 368 v. 20. Dezember 2006) kurz: FFH-Richtlinie, - die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom (Amtsblatt EG Nr. L 103 S. 7), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (kurz: EU-Vogelschutzrichtlinie), - das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686), - das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) in der Fassung vom 23 Juli 2004 (GVBl. LSA 2004, S. 454). - das Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) in der Fassung vom 13. April 1994 (GVBl. LSA 1994, S. 520), zuletzt geändert am 8. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 730), - das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA 2006, S. 248), - das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962), zuletzt geändert durch 2 der Verordnung vom 18. März 2008 (BGBl. I S. 449), - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), - Verwaltungsvorschrift Arbeitshilfe zur Anwendung der bundes- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes»Natura 2000«(kurz: VwV Arbeitshilfe), Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vom , auf die im Hinblick weiterer rechtlicher Grundlagen an dieser Stelle verwiesen wird, - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV), vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), geändert am 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2873, 2875). 13

14 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen 1.1 Gesetzliche Grundlagen 14 Als Hauptziel der FFH-Richtlinie ist die Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt zu nennen. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume und Arten (s. Anhänge I und II der FFH-Richtlinie sowie Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie) werden in einem dreistufigen Verfahren besondere Schutzgebiete ausgewiesen (FFH- und Vogelschutzgebiete): Vorgeschlagene FFH-Gebiete, die über das BMU an die EU gemeldet wurden (psci), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder SCI), die von der EU bestätigt wurden (Beginn der Sicherungspflicht nach Art. 6 FFH-Richtlinie) und besondere Schutzgebiete (BSG oder SAC), die innerhalb von 6 Jahren nach Erstellung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des in Nationales Recht (BNatSchG und NatSchG LSA) umgesetzten EU-Rechtes (FFH- Richtlinie) auszuweisen sind. Die FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (EU-SPA) das kohärente ökologische Netz Natura Das FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen (SCI 37, DE ) ist entsprechend des Kabinetbeschlusses des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalts vom 28./29. Februar 2000 als FFH-Gebiet vorgeschlagen und im Oktober 2000 an die EU-Kommission gemeldet worden. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Union - Amtsblatt EG Nr. L 382/45 vom ). Für das EU-SPA Elbaue Jerichow erfolgte die Meldung an die EU-Kommission im Zuge der Bekanntmachung des Meldestandes der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß 10 Abs. 6 BNatSchG durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Der Managementplan für das FFH-Gebiet und das anteilige EU-SPA dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL, der Vorkommen von Arten, insbesondere des Anhangs II der FFH-RL und von Vogelarten nach Anhang I der EU-VSRL und weiteren wertgebenden Vogelarten sowie deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Als planungsrelevante Flächen gelten die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen, Habitat- und Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten und Vögeln sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen.

15 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen 1.2 Organisation Organisation Die Erarbeitung des vorliegenden Managementplanes erfolgt zunächst als naturschutzfachliches Gutachten ohne Beteiligung Dritter an der Maßnahmenplanung. Eine Abstimmung der geplanten Maßnahmen und Behandlungsgrundsätze mit anderen Fachbehörden sowie betroffenen Eigentümern und Nutzern soll in weiteren Schritten erfolgen. Allerdings wurden bereits im Rahmen der Abfrage von Grundlagendaten zahlreiche beteiligte Behörden und Institutionen kontaktiert und über die laufende Managementplanung informiert (vgl. Tab. 1). Zudem erfolgte in allen betroffenen Landkreisen (Stendal, Börde, Jerichower Land) eine diesbezügliche Bekanntmachung in den Amtsblättern. Zusätzlich zu den vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und Unterlagen war die Abfrage bzw. Recherche weiterer gebietsspezifischer Angaben Teil des Leistungsbildes oder schien dem Auftragnehmer erforderlich. Eine Übersicht hierzu gibt folgende Tabelle. Tab. 1: Beteiligte und kontaktierte Dritte im Rahmen der Managementplanung Abfrageadressat Abfrageinhalte ARGE Elbe (Online) Gewässergütebericht der Elbe 2007 Biosphärenreservatsverwaltung Mittlere Elbe Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. Landesverwaltungsamt, Ref. 407 LAU, Vogelschutzwarte Steckby LHW, Deichbewirtschaftung, Flussbereich Genthin LHW, Deichbewirtschaftung, Flussbereich Osterburg LHW, Fachbereich Ökologie LHW, Gewässerkundlicher Landesdienst Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg Untere Fischereibehörde Landkreis Jerichower Land Untere Fischereibehörde Landkreis Börde Untere Fischereibehörde Landkreis Stendal (geplante) Zonierung des Biosphärenreservates, Weichholzauenkonzept, Daten zu Elbe-Biber(revieren) und Fischotter(nachweisen) Angaben zur Bewirtschaftung der Waldbestände und Vorbesprechung der geplanten Waldmehrung Geländebesichtigung und Vorstellung geplanter Maßnahmen sowie notwendiger Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für NATURA Schutzgüter Gepachtete Angelgewässer im Plangebiet sowie deren Unterhaltung und Befischung Unterlagen zum geplanten NSG Elbauen bei Ringfurth, Wasserrechtlicher Bescheid zur Renaturierung des Kiessees Treuel Altdaten zu Brutvorkommen seltener und koloniebrütender Arten Unterhaltung der Deiche Unterhaltung der Deiche Befischungsergebnisse, Angaben zu Fischarten nach Anhang II der FFH-RL Wasserschutzgebiete, Festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutzgebiete Landwirtschaftliches Feldblockkataster, Aufbereitung für NATURA 2000-Monitoring Regionaler Entwicklungsplan Region Magdeburg Angaben zur fischereilichen Nutzung der Gewässer Angaben zur fischereilichen Nutzung der Gewässer Angaben zur fischereilichen Nutzung der Gewässer

16 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen 1.2 Organisation 16 Abfrageadressat Untere Jagdbehörde Landkreis Jerichower Land Untere Jagdbehörde Landkreis Börde Untere Jagdbehörde Landkreis Stendal Untere Naturschutzbehörde Landkreis Jerichower Land Untere Naturschutzbehörde Landkreis Börde Untere Naturschutzbehörde Landkreis Stendal Unterhaltungsverband Stremme/Fiener Bruch Unterhaltungsverband Tanger Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg Wasserstraßenneubauamt Abfrageinhalte Angaben zu Jagdausübung, -strecken und -revieren Angaben zu Jagdausübung, -strecken und -revieren Angaben zu Jagdausübung, -strecken und -revieren Angaben zu Schutzgebieten, Landschaftspflege sowie Freizeit- und Erholungsnutzung im Plangebiet Angaben zu Landschaftspflege, speziellem Artenschutz, Gewässerunterhaltung sowie Freizeitund Erholungsnutzung im Plangebiet (Abstimmung von) Maßnahmen zum speziellen Artenschutz für Trauerseeschalbe mit dem Kieswerk Rogätz (Treuel) Angaben zu Schutzgebieten, Landschaftspflege, Landschaftsplanung, speziellem Artenschutz, Gewässerunterhaltung sowie Freizeit- und Erholungsnutzung im Plangebiet Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung Unterhaltung der Bundeswasserstraße (Elbe), Maßnahmen zur Renaturierung im Plangebiet Vorgespräche zu Erfordernissen für Anbindung der Nebengerinne an die Elbe Maßnahmen zur Renaturierung und Anbindung von Gewässern im Plangebiet Sven Königsmark, Parey Brut- und Rastvögel Thomas Hellwig, Güsen Brut- und Rastvögel

17 1.3 Schutz- und Erhaltungsziele MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue Jerichow 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen 1.3 Schutz- und Erhaltungsziele Als Planungsgrundlagen für die Erarbeitung der gebietsspezifischen Zielkonzeption für das Plangebiet standen Vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Elbaue bei Bertingen (LAU 2007) und des EU-Vogelschutzgebietes Elbaue Jerichow (LAU 2008) zur Verfügung. Diese werden durch den vorliegenden Managementplan qualifiziert und harmonisiert. Dadurch wird eine Empfehlung für verbindlich geltenden Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Elbaue bei Bertingen (SCI 37, DE ) erarbeitet. Für das EU-Vogelschutzgebiet ist dies jedoch nicht möglich, da selbiges nur anteilig (in den Grenzen des FFH-Gebietes) bearbeitet wurde. Daher erfolgen für das EU-SPA Elbaue Jerichow lediglich eine Aufzählung zu beachtender Aspekte sowie fachliche Hinweise für die Konzeption der Schutz- und Erhaltungsziele. Schutzziel des FFH-Gebietes ist nach LAU (2007) die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Im EU-Vogelschutzgebiet soll entsprechend LAU (2008) die Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang I und nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie sichergestellt werden. Eine vollständige Darstellung der Vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele beider NATURA 2000-Gebiete erfolgt im Anhang. 17

18 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 18 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung Lage und Abgrenzung Die beiden NATURA 2000-Gebiete SCI 37 Elbaue bei Bertingen (Flächengröße ca ,4 ha) und das flächenidentische, anteilige EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (gesamte Flächengröße ca ha) liegen im Norden des Landes Sachsen-Anhalt (nachfolgend Plangebiet [PG] genannt). Das Plangebiet erstreckt sich, dem mehr oder weniger stark mäandrierenden Gewässerlauf der Elbe folgend, in Nordost-Richtung auf einer Flusslänge von ca. 21 km. Die Meereshöhe beträgt m ünn, im Mittel 25 m ünn. Das Plangebiet liegt innerhalb der kontinentalen biogeografischen Region. Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands nach SSYMANK & HAUKE in SSYMANK et al. (1998) gehört es der naturräumlichen Haupteinheit Elbtalniederung (D 09) an. Nach der Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-Anhalt (MLU & LAU 2001) befindet sich der Großteil des Plangebietes im Naturraum Tangermünder Elbtal (2.1.2), der linkselbische Teil hat geringfügigen Anteil am Naturraum Tangergebiet (1.4). Räumliche Lage, Grenzverläufe und Flächenausdehnung des Gebietskomplexes sind Abb. 1 zu entnehmen. Lage innerhalb der Verwaltungsgrenzen Das Plangebiet befindet sich in anteilig in den drei Landkreisen Jerichower Land, Börde und Stendal. Die Gemeinden der Landkreise Börde und Stendal bilden die Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land, dagegen stellen die Gemeinden Burg und Elbe-Parey eigene Verwaltungseinheiten dar. Einen Überblick über die in das Plangebiet eingebundenen Landkreise und Gemeinden sowie deren Flächenanteile gibt Tab. 2: Tab. 2: Absolute und relative Flächenanteile der Landkreise und Gemeinden am Plangebiet Landkreis Gemeinde SCI Fläche [ha] SCI Fläche [%] Jerichower Land ,065 43,5 Burg 682,743 25,0 Elbe-Parey 503,322 18,4 Börde - 505,106 18,5 Rogätz 162,965 6,0 Angern 12,832 0,5 Bertingen 329,310 12,1 Stendal ,271 38,0 Kehnert 368,004 13,5 Ringfurth 546,052 20,0 Uetz 40,029 1,5 Bittkau 84,186 3,1

19 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 19 Abb. 1: Lage des Plangebietes

20 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung Natürliche Grundlagen Geologie und Geomorphologie Die Elbaue ist gegliedert in Altwasserbögen, in Flutrinnen und -kolke sowie in höher gelegene Bereiche, welche Ablagerungsflächen der feinkörnigen, tonig-schluffigen Hochflutsedimente (Auenlehm) sind. Unter diesen Auenschlufflehmen lagern holozäne Terrassensedimente, die während der Hochwässer teilweise erneut aufgearbeitet und mit den herbeigeführten Sedimenten vermischt werden. Insbesonders im Bereich der Buhnenfelder der Stromelbe entstehen durch An- und Umlagerung der Sedimentfracht vegetationsfreie Flächen. Aus solchen Bereichen sind feinere Sande durch Deflation ausgetragen wurden und haben sich als äolische Sedimente in dünenartigen Bereichen abgelagert. Derartige Formationen sind nördlich der Alten Elbe bei Bertingen ausgebildet. Abgesehen von der steileren linkselbischen Geländekante, welche zwischen Kehnert und Bittkau natürliche Stromtalufer darstellen dürfte, ist das Plangebiet nur geringfügig reliefdifferenziert. Die Physiognomie der Elbaue wurde maßgeblich durch den mäandrierenden Lauf der Elbe sowie ihre Nebengewässer bestimmt. Für die weitgehend ebene Talsohle sind zahlreiche, durch fluviale Prozesse entstandene Kleinformen, wie z.b. Kolke, Strömungstrichter und Flutrinnen, typisch. Des Weiteren hat der mäandrierende Verlauf zur Ausbildung charakteristischer Uferstrukturen (z.b. Gleit- und Prallufer) geführt. Anthropogenen Ursprungs sind die Hochwasserschutzdeiche, welche die Aue als lineare Wälle mit einer durchschnittlichen Höhe von 5-6 m durchziehen Böden Das Plangebiet liegt entsprechend des Geologischen Landesamtes innerhalb der Bodenlandschaftsgruppe der Elbauen (Flusslandschaften) und der Altmärkische Heiden (Altmoränenlandschaften). Es hat Anteile am Elbe-Havel-Winkel mit Hochflächeninseln und Niederterassenresten ( ) sowie an der Bittkauer Platte (4.3.4) (GLA 1999). Nach Angaben des LAGB (2006) kommen im Plangebiet hauptsächlich Aluvialböden sowie kleinflächiger Diluvialböden vor. Die Aluvialböden stellen holozäne Schwemmlandböden und jüngere Anlagerungen innerhalb der Auen und Niederungen des Elbetales dar. Deren Böden sind von unterschiedlicher Grundwasserbeeinflussung sowie einem Bodenmosaik verschiedener Substrate gekennzeichnet. Großflächig sind in den Auenschlufflehmen Vegagleye und Gleye ausgebildet, die zu den Altwässern hin rasch in Humusgleye und Anmoorgleye übergehen. Zudem kommen in der nördlichen Elbaue sandunterlagerte Auentone vor, in denen Vegaamphigleye und Schwarzamphigleye ausgebildet sind. In den niedrigsten Bereichen um die Altarme herum und an Einmündungen von Flutrinnen sind kleinflächig Versumpfungsmoore entwickelt. Die trockenen Dünensande sowie die Sedimentationsflächen an der Stromelbe werden von Rankern und Podsolen eingenommen (GLA 1999). Die Diluvialböden der Bittkauer Platte werden durch pleistozäne Ablagerungen gebildet. Diese Böden sind durch Schmelzwasser- und Moränensande geprägt, die von einer bis zu 50 cm mächtigen Geschiebesanddecke überlagert werden. Bei lehmsandiger Ausbildung dieser Deckschicht kommen meist Braunerden vor, während sich in sandigeren Bereichen unter Wald Braunpodsole und unter Acker Rosterden entwickelt haben (GLA 1999).

21 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung Hydrologie Auendynamik Führt die Elbe Hochwasser, wird die Aue flächig überflutet und die Materialfracht je nach Korngröße sedimentiert. Neben dem Sedimentmaterial lagern sich im hohen Maße Nährstoffe ab. So ist Nährstoffreichtum ein Charakteristikum der Auenböden, die daher eine hohe biologische Aktivität aufweisen (SCHEFFER & SCHACHTSCHABEL 2002) und mit zu den produktivsten Ökosystemen weltweit zählen (DISTER 1996) Die Aue bildet einen wichtigen Korridor zur Ausbreitung von Tier- und Pflanzenarten. Während der periodisch auftretenden Hochwasser können aus flussaufwärts gelegenen Gebieten Organismen passiv flussabwärts verdriftet werden. Hinzu kommt die Leitfunktion des Flusses zum Beispiel für Vögel und Fledermäuse auf ihrem Zug von den Sommerlebensräumen in die Überwinterungsgebiete und zurück. Die Flussaue gliedert sich im Querschnitt folgendermaßen: An das Hauptgerinne mit seinen Sand- und Kiesbänken, lückig gewachsenen Pionierkrautfluren und dem Spülsaum schließt sich das Ufer (Steil- und Flachufer samt Uferbewuchs) an. Darauf folgt der regelmäßig überflutete Bereich der Weichholzaue, schließlich der von Altwässern geprägte Teilraum, an den sich die nur bei extremen Hochwassern überschwemmte Hartholzauwaldzone angegliedert. Außerdem können verstreut trockene Sand- und Schotterinseln auftreten (KAULE 1991). Die ersten Deichanlagen in der Elbeaue gehen auf das 12. Jahrhundert zurück. Die damaligen Ringdeiche um die Siedlungen beeinflussten die natürliche Auendynamik kaum. Im Laufe der Zeit wurden diese Ringdeiche entlang der Elbe teilweise miteinander verbunden. Der eigentliche Deichbau als zusammenhängende Maßnahme mit weitreichender Bedeutung für die hydrologische Situation der Auen begann mit Erlaß des preußischen Deichgesetzes, welches Bau, Unterhaltung und Verteidigung der Deiche regelt. Parallel dazu erfolgte der Ausbau der Elbe, welche 1815 zur Schifffahrtsstraße erklärt worden war. Mit der Gründung der preußischen Elbestrom-Bauverwaltung im Jahr 1866 in Magdeburg begann der einheitliche Elbeausbau mit der Anlage von Buhnen und Deckwerken zur Festlegung der Stromlinie und der Ufer. In der ehemaligen DDR erfolgten an der Elbe nur wenige Instandhaltungsmaßnahmen der Regulierungsbauwerke. In dieser Zeit formte die Elbe ihr Flussbett weitgehend selbstständig und es konnten sich größere Sand- und Kiesbänke bilden. Seit der politischen Wende 1990 finden hingegen wieder umfangreichere Maßnahmen der Strombauwerksunterhaltung statt. Fließgewässer Die Elbe ist das prägende Landschaftselement. Sie besitzt insgesamt ein Einzugsgebiet von km². Von der Quelle im Riesengebirge bis zur Mündung an der Nordsee beträgt die Länge des Flusses 1091,47 km. Der Elbelauf innerhalb Deutschlands wird nach morphologischen und hydrologischen Aspekten in drei Abschnitte unterteilt: - Oberelbe (ab tschechisch - deutschen Grenze bis Schloss Hirschstein) - Mittelelbe (ab Schloss Hirschstein bis Wehr Geesthacht) - Tideelbe (ab dem Wehr Geesthacht bis zum Feuerschiff Elbe1 )

22 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 22 In ihrem Naturhaushalt relativ ungestört sind die rund 600 km frei fließender Flussstrecke und die angrenzenden Überflutungsgebiete zwischen der tschechischen Staustufe am Schreckenstein und dem Wehr Geesthacht. Erste Eingriffe in das Hochwassergeschehen der Elbe erfolgten im 11. Jahrhundert in Form von Abdeichung. Im 17. Jahrhundert wurde in Folge der zunehmenden Schifffahrt der Elbstrom systematisch ausgebaut und reguliert, der Ausbau der Deichanlagen forciert. Ab 1842 begann man damit, den Wasserstand des Flusses zur Verbesserung der Schiffbarkeit durch den Bau von Buhnen zu erhöhen (LOHAUS et al. 1997). Die beim Stromausbau entstandenen Buhnenfelder gelten als Teilersatz für die verloren gegangenen strömungsberuhigten Flachwasserbereiche; diese Uferzonen sind von entschiedener Bedeutung für alle Lebens- und Umsetzungsprozesse im Fluss selbst. Von elementarer Bedeutung bei den geomorphologischen Entstehungsprozessen innerhalb der Aue sind Schleppkraft und Fließgeschwindigkeit des Wassers; sie sind letztendlich für die Gestaltung der Flussbette verantwortlich. Die Elbe, so wie sie sich innerhalb des Plangebietes präsentiert, ist dem Tieflandtyp zugeordnet; das bedeutet sie verläuft gewunden, ist mäandrierend und fließt langsam. Die Elbe gehört zu den mitteleuropäischen Strömen des Regen-Schnee-Typs; das bedeutet, dass die Hochwasser typischerweise zur Zeit der Schneeschmelze in den Mittelgebirgen, also im Frühjahr auftreten. Seltener kommt es aufgrund von Niederschlägen im Sommer zu Hochwassern (IKSE 1994). Für das Landschaftsbild und die Wechselwirkungen innerhalb der Lebensgemeinschaften des Untersuchungsgebietes spielen die zahlreichen Stillgewässer, die Altarme und Auenkolke, eine entscheidende Rolle. Als Reste ehemaliger Mäandrierung der Elbe befinden sich zahlreiche Altwasser in der Aue, die aktuell noch im Überflutungsbereich liegen. Durch die Festlegung des Stromstriches der Elbe mittels Buhnenbau erfolgt jedoch gegenwärtig keine Neubildung von Altwassern. Die Belastung der Elbe durch Abwasser hat sich, bedingt durch die Industriestilllegung in den ostdeutschen Bundesländern seit der Wiedervereinigung 1990, deutlich verbessert (KAUSCH et al. 1996). Detaillierte Angaben zum aktuellen Gewässerchemismus sowie zur Gewässergüte liegen durch die Gewässerzustandsberichte bzw. Publikationen der Messdaten des LHW (2007), der IKSE (2007) und der ARGE Elbe (2007) vor. Demnach hatte die Elbe an der Messtelle Magdeburg im Jahr 2007 eine mittlere Wassertemperatur von 12,1 C bei einem Maximum von 21,2 C und einem Minimum von 3,7 C. Die letzten fünf Jahresmittel der Sauerstoffsättigung ( ) liegen bei Werten zwischen %. Auffällig ist der relativ hohe mittlere ph-wert von 8,2 in den Jahren 2006 und 2007 sowie die relativ hohe Salzfracht der Elbe mit einem Jahresmittel (2007) von 210 mg/l bei einem Maximalwert von 410 mg/l (ARGE Elbe 2007). Einen Überblick zu Gewässerzustand und der Elbe gibt die folgende Abb. 2. Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 21 Flusskilometer der Elbe. Es beginnt an der Fähranlegestelle bei Rogätz (El-km 350,5) und reicht bis zur Einmündung des Pareyer Verbindungskanals (El-km 371, 4), gegenüber der Ortslage Bittkau.

23 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 23 Abb. 2: Bewertung des ökologischen Zustandes sowie weiterer Parameter im Elbestrom nach EG-WRRL (Quelle: ARGE Elbe 2007), Lage des Plangebietes siehe rote Ellipse

24 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 24 Stillgewässer Gemein ist den vielen kleineren Stillgewässern des Deichvorlandes sowie den aus Altarmen der Elbe enstanden größeren Stillgewässern, dass sie nicht direkt an den Wasserstrom der Elbe angeschlossen sind. Nur bei Hochwasserereignissen füllen sie sich aufgrund des aufgestauten Grundwasserkörpers bzw. durch das oberirdische Einfließen von Elbewasser. Sie weisen durch die Abhängigkeit vom variierenden Elbepegel im Verlauf des Jahres starke Wasserstandsschwankungen auf. Bei kleineren, flacheren Gewässern kann dies bis hin zum regelmäßigen Trockenfallen reichen. Dieses periodische Austrocknen bedingt die hohe Lebensqualität dieser Gewässer für Amphibien. Einerseits ist der Laich der Tiere keinem Feinddruck durch Fische ausgesetzt und in Folge relativ geringer Wasserstände werden für die Entwicklung des Laiches optimal hohe Wassertemperaturen schon im zeitigen Frühjahr erreicht. Eine Sonderstellung unter den Stillgewässern des Plangebietes weist der Kiessee des Treuel auf. Neben seinem anthropogenen Ursprung durch Kiesabbau im Nassverfahren (siehe Kap ) besitzt dieses Gewässer eine Anbindung an die Stromelbe über einen Durchstichkanal. Über diese Verbindung erfolgt durch den Austausch zwischen Kiesseewasser und Elbewasser ein Ausgleich der Wasserbeschaffenheit. Durch diesen Kanal erfolgt auch maßgeblich die Besiedlung des Kiessees mit Fischen und anderer aquatischer Fauna, so dass sein biologischer Zustand durch die Elbe geprägt wird. Grundwasser Das Grundwasser strömt von den Niederterrassen auf den Fluss zu. Vom Spätwinter bis ins Frühjahr hinein treten im Untersuchungsgebiet hohe Grundwasserstände auf; von Juni bis zum Ende des Jahres ist jedoch je nach Geländeniveau ein Absinken des Grundwasserpegels auf 3 bis 6 m feststellbar. Bei Niedrigwasser der Elbe senkt sich in Flussnähe der Grundwasserspiegel erheblich ab und die Grundwasserfließrichung verläuft gen Stromelbe, bei Mittel- und Hochwasser drängt das Wasser über die Vorfluter entweder zum Elbe-Havel-Kanal oder zurück zur Elbe. Insbesondere bei Hochwasser steigt der Grundwasserspiegel zunächst flussnah an. Da zugleich das strömende Grundwasser angestaut wird, kommt es zunehmend auch in flussfernen Bereichen zu einem Anstieg des Grundwassers. Aufgrund der geringmächtigen Grundwasserdeckschicht (< 2m) und ihrer Beschaffenheit aus Lockergestein ist das Grundwasser im Überschwemmungsbereich des Plangebietes sehr empfindlich gegenüber Verunreinigungen. In einigen Bereichen des Plangebietes stehen oberflächennah Kiessande an und eine gegenüber Schadstoffeinträgen schützende Deckschicht aus Auenlehm fehlt. An der geologisch, hydrologischen Grenze zwischen der Grund- und den aufgelagerten Endmoränen kann es zu Quellaustritten kommen (LOHAUS et al. 1997) Klima Großklimatisch gesehen ist das Plangebiet kontinental geprägt (siehe Tab. 2). Der Jahresverlauf der Temperaturwerte weist eine starke Schwankung auf und die Niederschlagsmengen sind relativ gering (BLUMENTHAL 1998). Verstärkt wird dieser kontinentale Einfluss durch die Lage im Regenschatten des Harzes (HUNDT 1958).

25 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 25 Der vorherrschende Westwind wird im Untersuchungsgebiet durch Auwaldfragmente, Feldgehölze und Gebüsche gemildert. Auch in zahlreichen Flutrinnen und Bodenmulden herrscht wegen der Windgeschützten Lage ein moderates Mikroklima, nicht ohne auch bei entsprechendem Bodenrelief als Kaltluftfalle fungieren zu können. Direkt am Elbstrom ist aufgrund erhöhter Windgeschwindigkeit und der Wasserverdunstung mit kühlerer und feuchterer Luft zu rechnen als in den angrenzenden Gebieten. Das Elbtal fungiert aufgrund seines Wasserreichtums als Kaltluftentstehungsgebiet und ist überregional bedeutsam für den Austausch der Luftmassen. Vorwiegend im Frühjahr und Herbst entsteht nach klaren Nächten durch große Temperaturgegensätze Bodennebel. Sowohl über Gewässern und feuchten Wiesen als auch Senken und Mulden liegen die bevorzugten Nebelbildungsgebiete (BLUMENTHAL 1998). Tab. 3: Klimadaten des Plangebietes - Station Burg, Quelle: BLUMENTHAL (1998) Lufttemperatur in C Jahresmittelwert 8,5 Mittelwert Januar - 0,5 Mittelwert Juli 18,1 Minimum - 26,1 Maximum 37,4 Niederschlag in mm Jahresmittelwert Potentielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation (pnv) ist ein von TÜXEN (1956) geprägter Begriff, der die Vegetation beschreibt, wie sie sich nach Beendigung menschlicher Eingriffe in die Landschaft unter den aktuellen Standortverhältnissen (Wasserhaushalt, Nährstoffverhältnisse, Boden, Grundgestein usw.) einschließlich des Grades der anthropogenen Überformung entwickeln würde. Dem gegenüber steht die aktuelle bzw. reale Vegetation im Ergebnis der anthropogenen Landnutzung. Aktuelle und potenzielle Vegetation sind sich dementsprechend um so ähnlicher, je geringer der Einfluss des Menschen auf den Naturhaushalt ist bzw. je länger der Einfluss zurückliegt. Große Teile Mitteleuropas - und somit auch Sachsen-Anhalts - wären natürlicherweise von Wäldern bedeckt. Nur wenige nicht von Wäldern besiedelbare Standorte, wie beisoielsweise Gewässer und deren Ufer, sind von Natur aus waldfrei. Das Stromtal der Elbe wurde wahrscheinlich von einem Koplex aus Hartholz- und Weichholz-Auenwäldern bestockt. Dabei kam es durch Wasserdynamik sicherlich immer wieder zu Lücken im Gehölzbestand, dennoch kann für das Elbtal bzw. die Elbaue eine mehr oder weniger vollständige Waldbestockung angenommen werden. Hinsichtlich der konkret für das Plangebiet zu erwartenden pnv gibt Tab. 4 einen Überblick mit entsprechenden Flächenangaben und prozentualen Anteilen. Die Datengrundlage bilden die digitalen Karten der pnv im Maßstab 1: (LAU 2000). Die pnv des Plangebietes ist in Karte 2 im Anhang dargestellt.

26 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 26 Eichen-Ulmen-Auenwald (Hartholzauenwald) nimmt mit ca ha annährend die Hälfte (46%) des Plangebietes ein und stellt die flächenmäßig bedeutsamste potenzielle natürliche Waldgesellschaft dar. Diese struktur- und artenreiche Waldgesellschaft stockt auf den höher gelegenen, gelegentlich überfluteten Auenterrassen der Elbe auf kräftigen bis reich nährstoffversorgten Standorten. Aufgrund des Nährstoffreichtums der Auenlehmböden und des wechselnden Wasserdargebotes entstehen Wälder mit stark gegliederten Raumstrukturen, Mehrschichtigkeit und Artenreichtum. In der Baumschicht treten Stiel-Eiche (Quercus robur), Feld- und Flatterulme (Ulmus minor, U. laevis), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) sowie Feld-Ahorn (Acer campestre) häufig auf. Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia cordata), Wild-Birne (Pyrus pyraster) und Wild-Apfel (Malus sylvestris) kommen als Begleitbaumarten vor. Die artenreiche Strauchschicht bilden Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Weißdorn-Arten (Crataegus spec.), Kratzbeere (Rubus caesius) und weitere Arten. Die Bodenvegetation weist ein mit den Bachund Niederungswäldern vergleichbares Inventar überwiegend anspruchsvoller, feuchtigkeitsliebender Pflanzenarten auf. Jedoch treten Stickstoff- und Basenzeiger, wie Gundermann (Glechoma hederacea), Bärlauch (Allium ursinum), Große Brennnessel (Urtica dioica), Große Klette (Arctium lappa), Wald-Ziest (Stachys sylvatica), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum) häufig auf. Hopfen (Humulus lupulus) und Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba) bilden häufig eine ausgeprägte Lianenschicht aus. Rohrglanzgras-Eichen-Ulmen-Auenwald tritt von Natur aus kleinflächig auf 216 ha (7,9%) in den Rinnen der Überflutunmgsauen auf. Die Baumschicht wird vorwiegend von Esche (Fraxinus excelsior) und Stieleiche (Quercus robur) geprägt. In diesen Wäldern sind eine üppige Strauchschicht sowie eine gutwüchsige, staudenreiche Krautschicht ausgebildet. In den Altauen der Elbe hinter den Hauptdeichen geht aufgrund der ausbleibenden Überschwemmungsdynamik der Eichen-Ulmen-Auenwald in Eschen-Stieleichen- Hainbuchenwald über. Er nimmt im SCI mit 202 ha etwa 7,4% der Fläche ein und wurde als eigene Vegetationseinheit ausgewiesen (LAU 2000). Im Vergleich zum Eichen-Ulmen- Auenwald nimmt der Anteil überflutungsempfindlicher Baumarten, wie Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Hainbuche (Carpinus betulus) und Winter-Linde (Tilia cordata), zu. In der Bodenvegetation treten frische- bis feuchteliebende Arten wie z. B. Wald-Goldstern (Gagea lutea), Aronstab (Arum maculatum) und Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum) auf. Silberweiden-Auenwald (Weichholzauenwald) stellt mit 337 ha und einem Flächenanteil von 12% eine der bedeutendsten potenziellen Waldgesellschaften im unmittelbaren Uferbereich der Elbe und ihrer Altarme vor den Hauptdeichen dar. Er tritt vorwiegend auf den regelmäßig überfluteten Uferbereichen der Elbe auf Auenrohböden mit angeschwemmten Sedimenten auf, die den Weiden (Salix spec.) eine hinreichend günstige Konkurrenzsituation gegenüber anderen Baumarten für ihre Fortpflanzung und Entwicklung bieten. Gleichzeitig vermögen nur regenerationsfähige Arten wie die Weide, den andauernden mechanischen Belastungen durch ständige Überflutung, Treibeis und Sedimentumlagerung standzuhalten. In der lückigen bis lichten Baumschicht, die häufig gebüschartig ausgebildet ist, treten Silber-Weide und Hohe Weide (Salix alba, S. x rubens) als Hauptbaumarten auf. Die Schwarz-Pappel (Populus nigra) tritt selten, die Flatter-Ulme stellenweise als Begleitbaumart hinzu. Letztere vermittelt zum Hartholzauenwald. Zum Ufer hin kommen Strauchweiden, wie Mandel-, Purpur- und Korbweide (Salix triandra, S. purpurea, S. viminalis) vor. Die Bodenvegetation wird durch eine konkurrenzstarke, nitrophile Ufer- und Staudenflora gebildet. Große Brennnessel (Urtica dioica), Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Kratzbeere (Rubus

27 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 27 caesius), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara), Hopfen (Humulus lupulus), Zaun- Winde (Calystegia sepium), Wasserpfeffer (Persicaria hydropiper), Wasser-Schwaden (Glyceria maxima), Schwarzfrüchtiger Zweizahn (Bidens frondosa) und weitere Arten kennzeichnen die Weichholzauenwälder. Flatterulmen-Erlen-Eschenwald kommt auf 34 ha im Ufer- und Überflutungsbereich der Tieflands-Fließgewässer auf mittel bis reich nährstoffversorgten Standorten mit hoch anstehendem und langsam sickerndem Grundwasser vor. Er nimmt 1,2% der Fläche im Plangebiet ein. Charakteristisch ist der weitgehend fehlende Einfluss von sauerstoffreichem Quell- und Fließwasser. Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) treten in der Baumschicht gemeinsam auf, wobei die Schwarz-Erle auf nährstoffärmeren Standorten dominiert. Die Auen-Traubenkirsche (Prunus padus) bildet mit Hartriegel (Cornus sanguinea) und Weißdorn (Crataegus monogyna) häufig die Strauchschicht. Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Riesen-Schwingel (Festuca gigantea), Hopfen (Humulus lupulus) und Frauenfarn (Athyrium filix-femina) gehören zu den Charakterarten der Krautschicht. Einen geringen Flächenanteil von ca. 2,1% (58 ha) nehmen die Walzenseggen-Erlenbruchwälder ziemlich armer bis kräftiger, meist organischer Nassstandorte mit hohem Grundwasserstand und zeitweise bis dauerhaft stagnierender Nässe (Staugleye) ein. Walzen-Segge (Carex elongata), Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre), Sumpf- Schwertlilie (Iris pseudacorus), Teich-Schachtelhalm (Equisetum fluviatile) und Sumpf-Distel (Cirsium palustre) weisen eine hohe Stetigkeit auf. In den Böschungsbereichen des Elbetals kommt auf ca. 17 ha (0,6%) des Plangebietes ein Hainbuchen-Ulmen-Hangwald vor. Sonstige Waldgesellschaften nehmen mit insgesamt 9,3 ha sehr geringe Flächenanteile im Plangebiet ein. Offene Wasserflächen stellen mit 583 ha auf 21 % des Plangebietes einen bedeutenden Lebensraum dar. Davon nehmen Zwergbinsen-Gesellschaften im Verlauf der Elbe mit 461 ha bzw. 16,9% den größten Flächenanteil ein, gefolgt von Hornblatt- und Kammlaichkraut-Gesellschaften in eu- bis hypertrophen Gewässer mit Fläche von ca. 103 ha. Laichkraut-Gesellschaften meso- bis eutropher Gewässer sind nur auf einer geringen Fläche von 19 ha vorhanden.

28 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 28 Tab. 4: Vegetationseinheiten der Potenziellen natürlichen Vegetation und sonstige Flächen im Plangebiet pnv-code Vegetationseinheit Fläche [ha] Flächenanteil [%] B 12 Laichkraut-Gesellschaften meso- bis eutropher Gewässer 18,683 0,68 B 13 B 32 Hornblatt- und Kammlaichkraut-Gesellschaften eu- bis hypertropher Gewässer Zwergbinsen-Gesellschaften durch Buhnen regulierter Flüsse mit großen trockenfallenden Kies-, Sand- und Schlamm-Buhnenfeldern 102,796 3,77 461,137 16,89 D 31 Walzenseggen-Erlenbruchwald 58,275 2,14 E26 Flatterulmen-Erlen-Eschenwald der eingedeichten Aue 33,721 1,24 E73 Eichen-Ulmen-Auenwald, örtlich mit Silberweidenwald 1266,784 46,41 E74 Weiden-Auenwald (Salix alba, S. x rubens, Populus alba) einschl. Mandelweiden-Gebüsche, Uferröhrichte und Staudengesellschaften 336,750 12,34 E75 Rohrglanzgras Eichen-Ulmen-Auenwald 215,681 7,90 F50 Eschen-Stieleichen-Hainbuchenwald der durch Eindeichung nicht mehr überfluteten Aue 201,981 7,40 G61 Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald 4,569 0,17 J20 Straußgras-Traubeneichenwald 4,763 0,17 O12 Hainbuchen-Ulmen-Hangwald 17,398 0,64 Z13 Siedlungsgebiete 6,905 0, Biotopausstattung Das Plangebiet stellt eine gehölzarme Flussaue dar, welche heute großflächig landwirtschaftlich genutzt wird. Gebietstypisch ist das wellige Relief der Auenbereiche, welches von zahlreichen Flutrinnen und Kleingewässern sowie wenigen Gehölzen strukturiert wird. Die nachstehende Tab. 5 vermittelt einen Überblick über die zu erwartende Biotopausstattung im Plangebiet. Als Datengrundlage diente hierbei die CIR-Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung des Landes Sachsen-Anhalt von Den größten Flächenanteil am Plangebiet mit ca ha (53%) haben die mesophilen Grünländer. Mit 324 ha (12%) stellen Staudenfluren und ruderale Grünländer den zweiten gebietsprägenden terrestrischen Biotoptypen dar. Gewässer sind auf einer Fläche von etwa 616 ha (23%) vorhanden. Davon nimmt der Flusslauf der Elbe mit ca. 454 ha (17%) den überwiegenden Teil des Plangebietes ein. Die Stillgewässer haben eine Gesamtfläche von ca. 161 ha, wobei davon ca. 39 ha anthropogene Gewässer wie z. B. Kiesabgrabungen darstellen.wälder, Forste und Gebüsche zusammen bedecken lediglich 75,6 ha (2,8 %) des Plangebietes, Zumeist stocken Wälder und Forsten nur randlich im Plangebiet, besonders auf dem linkselbischen Stromtalhang. Innerhalb der rezenten Aue sind fast ausschließlich Weidengebüsche oder Solitärweiden zu finden, abgesehen von wenigen kleinflächigen Relikten der Hartholz-Auenwälder und einigen jüngeren Anpflanzungen. Aussagen zur Nutzungstypenverteilung können dem Kapitel 3.2 zu entnommen werden.

29 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Grundlagen und Ausstattung 29 Tab. 5: Übersicht der zu erwartenden Biotopausstattung im Plangebiet, Quelle: CIR-Luftbildinterpretation Biotoptyp Fläche in [ha] Flächenanteil in [%] Fließgewässer 454,307 16,65 Stillgewässer, naturnah 121,983 4,47 Stillgewässer, anthropogen 39,382 1,44 Vegetationsfrei 58,150 2,13 Feuchte Grünländer 76,751 2,81 Mesophile Grünländer 1.432,963 52,51 Magerrasen 1,589 0,06 Staudenfluren 324,025 11,87 Gehölze und Gebüsche 43,95 1,61 Laub-Mischwälder 16,582 0,61 Auen- und Sumpfwälder 13,311 0,49 Nadel-Laub-Mischwälder 1,154 0,04 Nadelwälder und -forsten 0,650 0,02 Äcker 141,910 5,20 Garten- und Grünflächen 0,676 0,02 Siedlungen, Anlagen 1,014 0,04 Verkehrsflächen 0,687 0,03 Summe 2.729,

30 2 Gebietsbeschreibung 2.2 Schutzstatus Schutzstatus Schutz nach Naturschutzrecht Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Das Plangebiet ist Bestandteil des länderübergreifenden Biosphärenreservates (BioRes) Flusslandschaft Elbe. Der Landesanteil Sachsen-Anhalts an diesem Großschutzgebiet wird als Biosphärenreservat Mittelelbe bezeichnet. Nach einer kurzen Einführung in die Aufgaben und Konzeption eines Biosphärenreservates wird im dann Folgenden nur noch auf das BioRes Mittelelbe eingegangen. Ein Biosphärenreservat ist ein national wie international bedeutsames Gebiet, in dem das Miteinander von Mensch und Natur beispielhaft bewahrt und gefördert wird. Es dient dazu, gewachsene Kulturlandschaften entsprechend den "Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate" im Rahmen des Programms "Man and Biosphere " (MaB) der UNESCO und den "Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland" einheitlich zu schützen und zu entwickeln. Funktionale Kriterien erfassen, inwieweit ein Biosphärenreservat seinen umfassenden Aufgaben nachkommt und ob es durch sinnvolle Ergänzung, Schwerpunktbildung oder Vertiefung einen spezifischen Beitrag zu den Aufgaben der Biosphärenreservate in Deutschland und weltweit leistet. Das Biosphärenreservat hat die im Folgenden aufgeführten Funktionen: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer und biologischer Vielfalt, sowie der natürlichen Entwicklung in den dafür ausgewiesenen Zonen; Förderung einer wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung, die umwelt- und sozialverträglich ist; Förderung von Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung. Das Biosphärenreservat ist nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit und unterschiedlichen Aufgaben in folgende drei Zonen gegliedert: Die Kernzone (Zone 1) umfasst die Bereiche in den bestehenden Naturschutzgebieten, in denen sich die Natur vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann. In der Kernzone ist grundsätzlich jegliche menschliche Nutzung ausgeschlossen, um die ungestörte Entwicklung natürlicher Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Abläufe zu vollziehen. Die Pflegezone dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch menschliche Nutzung entstanden oder beeinflusst sind, und sie soll die Kernzone von Beeinträchtigungen abschirmen. Die Entwicklungszone umfasst die bestehenden Landschaftsschutzgebiete und alle übrigen Flächen innerhalb der Grenzen des Biosphärenreservates. Die Entwicklungszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung. Sie ist geprägt durch eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird.

31 2 Gebietsbeschreibung 2.2 Schutzstatus 31 Das Biosphärenreservat Mittelelbe ist Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Es erstreckt sich entlang der gesamten Lauf der Elbe im Land Sachsen-Anhalt. Bereits 1979 wurde das Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst als eines der ersten beiden Biosphärenreservate in Deutschland durch die UNESCO anerkannt. Später wurde seine Fläche mehrfach erweitert (z. B durch die Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft). Die letzte Erweiterung, welche auch das Plangebiet beinhaltet, erfolgte am 20. März 2006 per Allgemeinverfügung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU 2006). Das Biosphärenreservat Mittelelbe hat heute eine Größe von ha und umfasst 33 Naturschutzgebiete und 13 Landschaftsschutzgebiete. Zweck der Erklärung des Gebietes zum Biosphärenreservat ist der Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die Entwicklung und Förderung der reichen, überregional bedeutsamen Naturausstattung und der beispielhaften landschaftsverträglichen, nachhaltigen Land- und Waldnutzung und Regionalentwicklung. Das Biosphärenreservat Mittelelbe dient insbesondere der Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Strukturen einer natürlichen Flussaue und der Pflege und Entwicklung der durch die Elbe, ihre Nebenflüsse und Altwässer geprägten und historisch gewachsenen Landschaften. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Entwicklung der Elbe, der Nebenflüsse und Altwässer als Flussniederungen mit hoher Wassergüte und ihrer natürlichen Auendynamik, insbesondere der gewässerökologisch bedeutsamen Strukturen und der Prozesse. Unberührt bleiben Belange des Hochwasserschutzes und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Naturschutzgebiete Im Plangebiet sind noch keine rechtskräftig ausgewiesenen Naturschutzgebiete (NSG) vorhanden. Im Jahr 1991 begannen jedoch Überlegungen und Bemühungen zur naturschutzrechtlichen Sicherung von Teilen des Plangebietes. Dabei waren ursprünglich zwei kleinere Teilgebiete geplant gewesen, welche später zum geplanten NSG Elbauen von Ringfurth zusammengefasst wurden. Das Verfahren zur Ausweisung befindet sich seit November 1995 in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und soll nach Bestätigung des vorliegenden Managementplanes abgeschlossen werden. Landschaftsschutzgebiet Elbtalaue Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbtalaue wurde durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 23, S vom rechtsverbindlich festgesetzt. Das LSG hat eine Größe von ca ha und liegt im Landkreis Jerichower Land (siehe Karte 2). Zur Erhaltung dieser durch Relikte der natürlichen Flussauen sowie durch die Elbe geprägten und historisch gewachsenen Landschaft, wurden in der Rechtsverordnung die folgenden besonderen Schutzzwecke aufgeführt: - die Elbe als ökologische Leitlinie und den noch weitgehend naturnahen Uferbereich der Stromelbe mit ihren hochsommerlich trockenfallenden Ufern und Buhnenfeldern mit Sandund Schlammbänken, Dünenbildung und Steilufern - eine Vielzahl von natürlichen und künstlichen Gewässern wie Altarme der Elbe, Kolke, nährstoffreiche Stillgewässer, Flutrinnen, Tagebaurestlöcher, naturnahe Fließgewässer, Graben und den daran gebundenen unterschiedlichen Schwimmblatt- und Verlandungszonen, - Dauergrünland, besonders im Überflutungsgebiet der Elbe, welches durch Nasswiesen und mesophile Stromtalwiesen geprägt ist,

32 2 Gebietsbeschreibung 2.2 Schutzstatus 32 - Überreste ehemals großflächig vorkommender Hartholzauenwälder und kleinflächiger Weichholzauen; - weiträumige Wiesenflächen, die als Rast- und Ruheplätze der Zugvögel und als Lebensraum bestandsgefährdeter Arten der Avifauna von besonderer Bedeutung sind; - eine aufgrund der vorhandenen Vielzahl der unterschiedlichen Lebensräume entwickelte Flora und Fauna; - Schutzgebiete nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Schutzgebietssystem Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt. Die Schutzziele laut Verordnung des LSG sind: 1. die Erhaltung und Entwicklung des Charakters des Gebietes, insbesondere - der Weich- und Hartholzaue, - der naturnahen Wiesenflächen, - der Hecken, Feldgehölze und Kopfbaumgruppen, - von wild lebenden Tieren und Pflanzen der besonders und streng geschützten Arten - der naturnahen Fließgewässer und seiner Altarme sowie der dazugehörigen natürlichen gewässerbegleitenden Vegetation, den Flutrinnen und Ausuferungen, - der Elbaue, - der stehenden Gewässer und ihrer Verlandungszonen, - den Baggerseen als Ersatzlebensräume, - der Dünen; 2. die Förderung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Pflege, Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes; 3. die Nutzung der Funktion des Gebietes als Pufferzone für die Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und gesetzlich geschützten Biotope nach 37 NatSchG LSA; 4. die Freihaltung des LSG von Bebauung und von fortschreitender Versiegelung von Flächen; 5. der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft des Gebietes. Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Dabei sind für das Plangebiete folgende Punkte von besonderem Interesse. Verboten ist - Gewässer- und Feuchtflächen aller Art mit Ausuferungen und Auen oder die hieran gebundene Vegetation oder Tierwelt zu verändern, zu beeinträchtigen oder zu beseitigen; - das Benutzen von Wasserfahrzeugen jeglicher Art in den Altwässern der Elbe und den Baggerseen Parchau, Blumenthal und Ferchland; - Stege und Festmacheinrichtungen für Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Anlagen außerhalb bestehender Anlagen; - Anpflanzungen nicht einheimischer und nicht standortgerechter Gehölze - das Abbrennen von Wiesen-, Schilf-, Stilllegungs- und Unlandflächen; - Grünland in Acker umzuwandeln; - die Beseitigung von Feldrainen, Hecken, Solitärbäumen und Flurgehölzen aller Art; - die Einrichtung, Erweiterung und Änderung von Hochspannungsleitungen und Windkraftanlagen. Zugelassen bleiben - die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung der bisher genutzten Flächen (Ausnahme: die Angelverbotszone am Klietznicker See ), die ordnungsgemäße Unterhaltung

33 2 Gebietsbeschreibung 2.2 Schutzstatus 33 von Gewässern I. und II. Ordnung und der Hochwasseranlagen sowie die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd einschließlich der hierzu erforderlichen Benutzung von Kraftfahrzeugen; - die Unterhaltung und Pflege der landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gewerblichen Produktionsstätten mit ihren Wohn- und Wirtschaftsanlagen; - die widmungsgemäße Nutzung der Bundeswasserstraßen als Verkehrsweg und die der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bezüglich der Bundeswasserstraßen dienenden Maßnahmen; - geplante Nutzung der freigestellten Flächen für den Bodenabbau; - die bisherige Nutzung einschließlich der Unterhaltung und Instandsetzung baulicher Anlagen. Im LSG bedürfen folgende Handlungen der schriftlichen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde: - das Fallschirmspringen durchzuführen; das Anlegen von Start- und Landeplätzen für Hubschrauber und Heißluftballons; - Wander-, Sport- oder andere gesellige Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen durchzuführen Landschaftsschutzgebiet Elbaue-Wahlenberge Das Landschaftsschutzgebiet Elbaue-Wahlenberge wurde vom Landkreis Stendal am 22. April 2009 für den Zeitraum von drei Jahren einstweilig sichergestellt. Das Schutzgebiet ist ca ha groß und besteht aus dem reich strukturierten Teil der Elbaue im Überflutungsbereich des Stromes und der pleistozänen Dünenkette Wahlenberge und der Cobbeler Heide mit Zwergstrauchheiden und Sandtrockenrasen. Zur Erhaltung dieser durch die Elbe, die Niederungslandschaft mit ihrer Strukturvielfalt, weiträumigen Grünlandbereichen und Altwässern, den markanten Übergang zur Hochfläche und eine offene, großzügige Weitläufigkeit geprägte Landschaft, wurden in der Rechtsverordnung die folgenden besonderen Schutzzwecke aufgeführt: - nährstoffreiche Stillgewässer, Uferstaudenfluren, Feuchtgrünland, mesophiles Grünland - die Vorkommen von Schwarz- und Weißstorch, Rotmilan, Fischadler, Brachvogel, Fledermausarten, Elbe-Biber sowie zahlreiche Lurcharten - der als Steilhang ausgebildete Übergangsbereich von der Elbaue zur Hochfläche, dessen Trockenrasenbereiche u. a. für Heuschrecken eine hohe ökologische Bedeutung besitzen - zum Teil ungeschütztes Grundwasser in Folge hoher Leitfähigkeit des Untergrundes, fehlender Trennschichten oder geringer Flurabstände, gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen - Nutzung der landschaftlichen Schönheit und Vielfalt durch Erholungssuchende

34 2 Gebietsbeschreibung 2.2 Schutzstatus 34 In der Verordnung sind folgende das Plangebiet betreffende Schutzziele genannt: - die Sicherung des besonderen landschaftlichen Charakters des Gebietes und die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaftsräume bis zur formellen Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet durch: - die Freihaltung des Gebietes von Bebauung, - die landschaftliche Einbindung von Ortsrändern, - den Erhalt der Niederungslandschaft in seiner bisherigen Ausprägung und Strukturfülle, - die Erhaltung der Wald- und Gehölzstrukturen sowie der Gewässer, - den Erhalt des natürlichen Reliefs der Landschaft, - die Sicherung der ökologischen Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter - die Erhaltung der Erholungseignung des Gebietes, - die Sicherung von wertvollen Flächen, Objekten und Fundplätzen für Forschung, Lehre und Heimatpflege, - die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Landschaftsschutzgebiet enthaltenen Teilbereiche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung des kohärenten europäischen Schutzgebietssystems NATURA In dem Landschaftsschutzgebiet sind insbesondere folgende Handlungen verboten: - bauliche Anlagen, insbesondere Windenergieanlagen zu errichten, - Feuchtgebiete und Gewässer sowie Gewässerränder und Röhrichtbestände zu zerstören oder erheblich zu beeinträchtigen, soweit dies nicht der Wiederherstellung und Pflege von Gewässern und Feuchtgebieten, unter Beachtung der wasser- und naturschutzrechtlichen Vorschriften, dient, - nicht einheimische Hecken- und Feldgehölze in der freien Landschaft anzupflanzen, - Feldgehölz- und Kopfbaumgruppen, landschaftsprägende Solitärbäume und Hecken zu entfernen, In dem Landschaftsschutzgebiet bedürfen folgende Handlungen der vorherigen Erlaubnis durch die untere Naturschutzbehörde: - der Neubau und die Erweiterung von Entwässerungsanlagen, - die Anlage oder die Erweiterung von Gewässern. Flächennaturdenkmale und Geschützte Landschaftsbereiche Weitere Schutzgebietstypen wie Flächennaturdenkmale (FND) und Geschützte Landschaftsbereiche (GLB) sind im Plangebiet nicht vorhanden.

35 2 Gebietsbeschreibung 2.2 Schutzstatus Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach Angaben des des LHW (Gewässerkundlicher Landesdienst) keine Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete. Die beiden nächstgelegenen Wasserschutzgebiete sind rechtselbisch das WSG Parchau, ca. 1,3 km südlich sowie linkselbisch das WSG Grieben, ca. 2,5 km nördlich der Gebietsgrenze. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete Das Plangebiet ist nahezu vollständig als festgesetztes bzw. die gleichgestelltes Überschwemmungsgebiet nach 96 Abs. 5 WG LSA ausgewiesen. Dieser auch als Hochwasserschutzgebiet bezeichnete Bereich wird linkselbisch überwiegend durch das natürliche Hochufer der Bittkauer Platte und einem Deich zwischen Sandkrug und Rogätz begrenzt. Rechtelbisch bildet auf gesamte Gebietslänge eine Deichanlage die Grenze desselben. Daher befinden sich lediglich rechtelbisch kleinere Teile des Plangebietes, welche im eingedeichten Binnenland liegen, außerhalb der festgesetzten Überschwemmungsgebiete (Abb. 3). Abb. 3: Lage der festgesetzten bzw. gleichgestellten Überschwemmungsgebiete im Plangebiet

36 2.3 Planungen im Gebiet Regionalplanerische Vorgaben MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue Jerichow 2 Gebietsbeschreibung 2.3 Planungen im Gebiet 36 Das Plangebiet befindet sich in zwei Planungsregionen der regionalen Raumordnung. Im linkselbischen Bereich des Plangebietes, gebietsidentisch mit dem Landkreis Stendal, gilt seit dem der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Altmark (REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT ALTMARK 2005). Innerhalb des gesamten rechtselbischen Plangebietes (Landkreis Jerichower Land) sowie des linkselbischen Teils, der dem Landkreis Börde angehört, ist der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg seit dem gültig (REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT MAGDEBURG 2006). In beiden Regionalen Entwicklungsplänen ist das Plangebiet nahezu ganzflächig als kombiniertes Vorranggebiet für Natur und Landschaft sowie als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt. Daraus ergeben sich folgende regionalplanerische Ziele für das Plangebiet: Vorranggebiete für Natur und Landschaft sind für die Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen vorgesehen. Zu ihnen gehören sowohl bedeutende naturschutzrechtlich oder forstrechtlich geschützte Gebiete als auch weitere Flächen von herausragender Bedeutung für ein landesweites ökologisches Verbundsystem oder für den langfristigen Schutz von für Natur und Landschaft besonders wertvollen Flächen. Soweit die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen es zulassen, sind auch die Belange einer natur- und landschaftsbezogenen Erholung sowie die Belange einer naturnahen Waldwirtschaft zu berücksichtigen. In den Vorranggebieten für Natur und Landschaft sind Maßnahmen vorzusehen, die die Entwicklung und Sicherung des ökologischen Potenzials zum Ziel haben. In diesen Gebieten ist verstärkt auf die nachhaltige Sicherung der ökologischen Funktionen hinzuwirken. Dazu gehören: Die Erhaltung einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume, die Verbesserung des Klimas und der Frischluftzufuhr, die Reinhaltung der Luft, die Erhaltung der Bodenqualität, die Reinhaltung der Gewässer und Sicherung der hydrogeologischen Gegebenheiten. Für das Gebiet Teile des Gebietes der Mittleren Elbe wird das Ziel verfolgt die dort vorkommende Vielzahl an besonders geschützten Biotopen in ihrem Bestand als eine zusammenhängende Einheit zu erhalten. Vorranggebiete für den Hochwasserschutz sind zur Erhaltung der Flussniederungen für den Hochwasserrückhalt und den Hochwasserabfluss sowie zur Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Flächennutzung, die die Hochwasserentstehung begünstigen und beschleunigen, vorgesehen. Diese Gebiete sind zugleich in ihrer bedeutenden Funktion für Natur und Landschaft und als Teil des ökologischen Verbundsystems zu erhalten. Die festgelegten Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung von Neubebauung freizuhalten. Die Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind von Planungen, Maßnahmen oder Nutzungen freizuhalten, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen die Überflutung durch Hochwasser verstärken, die Hochwasserrückhaltung und den

37 2 Gebietsbeschreibung 2.3 Planungen im Gebiet 37 Hochwasserabfluss negativ beeinträchtigen können. Die Vergrößerung der Retentionsräume sowie die Ausweisung von Poldern sind anzustreben. Bei im Einzelfall entstehenden Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für Natur und Landschaft und Vorranggebieten Hochwasserschutz hat der Hochwasserschutz Vorrang. Kleinere Teile des Plangebietes sowie angrenzende Landschaftsteile sind teilweise als Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung (Kiesabbau) vorgesehen. Dies betrifft im besonderen den Treuel durch das Kieswerk Rogätz und unter anderem die an das sogenannte Unken-Wäldchen angrenzenden Flächen am Kieswerk bei Parey. Weitere regionalplanerische Vorgaben für das Plangebiet sind nicht bekannt. Auf der Ebene der Landschaftsplanung gibt es drei Landschaftsrahmenpläne (LRP), die in ihrem Geltungsbereich das Plangebiet betreffen. Im Landkreis Stendal existiert der LRP Stendal (LPR 1996). Für den Landkreis Jerichower Land sind entsprechend der Altkreise der LRP Burg (BLUMENTHAL INGENIEURBÜRO 1998) und der LRP Genthin (MICHAEL 1998) aufgestellt worden. Die Vorschläge der Landschaftsplanung hinsichtlich der Aufnahme der Elbeauen als Vorranggebiet für Natur und Landschaft sind durch die Regionalplanung berücksichtigt und umgesetzt worden. Als Leitbild für die Elbauen sind im LRP Stendal durch REICHHOFF (1996) die Aussagen des Landschaftsprogrammes des Landes wiedergegeben. Eine darüber hinaus gehende gebietsspezifische Konkretisierung findet hier nicht statt. Leitbild des Landschaftsprogrammes Sachsen-Anhalt: Die Elbaue wird durch die gestaltende Kraft des Elbstromes geprägt. Jeglicher weiterer Flußausbau, der sich auf die Ökomorphologie des Flusses und der Auen nachteilig auswirken muß, sollte unterbleiben. Bei Hochwasser wird die Aue weiträumig überflutet. Die Hartholzauwälder mit ihrem hohen Altholz- und auch Totholzanteil, die galerieartigen Weichholzauenbestände, verlandete Altwasser, Flutrinnen und die riesigen Stromschlingen sollen auch weiterhin der Landschaft ein unvergleichliches Gepräge geben. Die flächenhaft sehr dezimierten Auwaldbestände sind durch das Anpflanzen standortgerechter Gehölzarten wieder auszuweiten. Mehrjährige intensive Pflegemaßnahmen werden einkalkuliert. In Anbindung an vorhandene Auwälder und Auwaldreste sollen neue Auwaldflächen begründet werden. Die Pappelforsten sollen in naturnahe Waldbestände überführt werden. Neben Totalreservatszonen mit völlig unbeeinflußter Waldentwicklung erfolgt eine Pflege bzw. Bewirtschaftung der Hartholzauwälder plenterwald- bzw. femelschlagartig. Kleinkahlschläge sind nur ausnahmsweise in einer Größenordnung von unter 1 ha bis maximal 2 ha zulässig. Das Bestandsalter wird auf mindestens 180 Jahre angehoben. Wildobstgehölze sollen weiterhin ein wichtiges Strukturelelment darstellen. Dort, wo es Siedlungen und die Infrastruktur der Kulturlandschaft zulassen und eine Verbesserung des Naturhaushaltes oder des Hochwasserschutzes eintritt, sollen durch Deichrückverlegung Retentionsflächen zurückgewonnen werden. In der zu den letzten noch naturnah erhaltenen mitteleuropäischen Auenlandschaften gehörenden Elbaue hat im in Sachsen-Anhalt verlaufenden Abschnitt der Naturschutz die uneingeschränkte Priorität gegenüber allen anderen Nutzungsansprüchen. Die gesamte links- und rechtselbische Auenlandschaft soll einen für die Einmaligkeit dieses Gebietes gerechtfertigten hohen Schutzstatus erhalten. Der Ablauf der natürlichen bodenbildenden Prozesse ist weiterhin zu gewährleisten; so daß das

38 2 Gebietsbeschreibung 2.3 Planungen im Gebiet 38 Grundwasserregime fortwährend durch den Elbstrom geprägt wird. Der Einfluß von Brunnengalerien auf den Grundwasserstand muß lokal begrenzt bleiben. Die Schadstoffbelastung der Elbe mit kommunalen und industriellen Abwässern wird durch den Ausbau von Kläranlagen weiter reduziert. Unzulässige Abwassereinleitungen sind zu verhindern. Es sollten nur solche Schiffe verkehren, die den Bedingungen des Flusses angepaßt sind. Strombaumaßnahmen sollen sich maximal auf die Erhaltung des derzeitigen schiffbaren Zustandes beschränken, um die auentypischen Grundwasserstände sowie die Dynamik des Flusses zu erhalten. Bei einer Renaturierung stehen die Auenbereiche mit den zahlreichen Altwassern und Gräben im Vordergrund. Alle Altwasser sind zu erhalten, gegebenenfalls sind alte Verbindungen zur Strom-elbe wieder herzustellen. Es darf nur ausreichend behandeltes Abwasser eingeleitet werden; durch die Eutrophierung bereits sehr stark verlandete Altwasser sind zu entschlammen. Der Kiesabbau im Elbtal soll auf ein Minimum beschränkt werden, im Deichvorland sind Baggergruben grundsätzlich abzulehnen. Teile des Grünlandes in den Auen sollen weiter mit mäßiger Intensität bewirtschaftet oder beweidet werden. Dazu ist die Düngung durch die Detritusablagerung des Hochwassers ausreichend. Der Grünlandanteil soll sich auf Kosten der Ackerflächen weiter erhöhen. Die weiten Grünländereien sollen durch Kopfbäume und Solitärgehölze aufgelockert und gegliedert werden. Wichtige Sichtachsen und für den Hochwasserabfluss bedeutende Gebiete sind freizuhalten, auch unter Beachtung der Biotopansprüche der gefährdeten Wiesenvogelarten. Alle im Elbtal vorkommenden bestandsbedrohten Tier- und Pflanzenarten sollen stabile Populationen aufweisen. Ehemalige Brutvögel wie z. B. Zwerg- oder Flussseeschwalbe (Sterna albifrons, St. hirundo), sollen sich wieder im Elbtal ansiedeln. Während der Zugzeiten und im Winter sollen Zugvögel noch günstigere Nahrungs- und Rastbedingungen vorfinden als gegenwärtig.

39 2 Gebietsbeschreibung 2.3 Planungen im Gebiet Aktuelle Planungen im Gebiet Die Kieswerke Rogätz sind durch den vom Bergamt Staßfurt am zugelassenen Rahmenbetriebsplan für die Kiessand-Lagerstätte Kehnert/Treuel/Auwiesen zur deren bergbaulichen Beanspruchung berechtigt. Der entsprechende Bereich ist durch den regionalen Entwicklungsplan als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung vorgesehen (REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT MAGDEBURG 2006). Das genehmigte Abbaufeld hat eine Größe von 455 ha und berührt die Grenzen des Plangebietes nur marginal. Östlich Rogätz ist außerhalb der Gebietsgrenzen eine großflächige Beanspruchung der dort lagernden Kiessande (Teilfeld Auwiesen) bis zum Jahr 2046 vorgesehen (Foto 3 und 4, Anhang). Für den abbaubedingten Kiessee (Treuel) wurde durch das Kieswerk im Jahr 1995 ein Antrag auf Renaturierung gestellt. Hier erfolgt seit der wasserrechtlichen Plangenehmigung vom (geändert durch die Bescheide vom und und ) durch Einbau von unbelastetem Bodenabraum aus dem Elbe- Havel-Kanal die Schaffung von Flachwasserbereichen, wobei auch Tiefwasserzonen für u. a. die Überwinterung von Fischen erhalten werden. Die Renaturierung des Kiessees ruht zeitweise auf Grund von Materialmangel für den Einbau, wird aber in Zukunft fortgeführt werden. Im Rahmen dieser Renaturierungsmaßnahmen ist auch die Anlage eines Flutrinneninitials zur Anbindung der Alten Elbe bei Bertingen geplant. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist für den Zeitraum nach Fertigstellung der Flachwasserbereiche und zeitgleich mit der Auskiesung des Teilfeldes Auwiesen geplant, bedarf aber noch einer Abstimmung und detailierten Ausführungsplanung. Durch das Wasser- und Schifffahrtamt Magdeburg sowie durch die Biosphärenreservatsverwaltung sind bestimmte Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Ufer geplant. Dabei sollen Uferbefestigungen rückgebaut, Flutrinnen initiiert und Altarme an die Elbe angebunden werden(vgl. Kap ). Für große Teile der ehemaligen militärischen Liegenschaften, welche momentan Bundeseigentum sind, ist eine Übertragung (ca ha) an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) erfolgt, diese aber noch nicht grundbuchlich vollzogen.

40 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.1 Eigentumsverhältnisse 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.1 Eigentumsverhältnisse Große Teile des Plangebietes (1.254 ha), welche als militärischer Übungsplatz dienten, befanden sich seit dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte in Bundeseigentum. Im Jahr 2009 sind diese Flächen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) übertragen worden. Zu den Eigentumsverhältnissen der übrigen landwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Grünländer) liegen keine flächenkonkreten Daten vor. Das Plangebiet weist einen äußerst geringen Waldanteil auf, außer einem Gehölzbestand bei Parey (Unkenwäldchen) sind keine forstlich eingerichteten Flächen vorhanden. Das Unkenwäldchen befindet ist teilweise als Privatwald und teilweise als Kommunaler Wald eingetragen. Angaben zu Flächengrößen sind aber aufgrund der Datenlage nicht möglich. Für die früher im Bundeseigentum befindlichen Waldflächen ist der Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt mit Sitz in Dolle zuständig. 40

41 3.2 Nutzungsgeschichte MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue Jerichow 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.2 Nutzungsgeschichte Die Nutzungsgeschichte des Plangebietes in den letzten 50 Jahren ist gekennzeichnet durch großflächige militärische und landwirtschaftliche Nutzungen. Ein großer Teil des Plangebietes (1.254 ha oder 46%) wurde seit dem Ende der 50er Jahre bis 1993 als militärisches Übungsgelände unter der Bezeichnung Wasserübungsplatz Elbübersetzstellen genutzt. Vor allem die in der ehemaligen DDR stationierten Streitkräfte der Roten Armee, aber auch die Nationale Volksarmee und andere Warschauer-Pakt- Streitkräfte führten in dem Gebiet Gefechtsübungen durch. In erster Linie wurden das Durchfahren der Elbe mit Panzern und deren Querung mit Hilfe von Pontonbrücken geübt. Höhepunkt der Manöveraktivität war Mitte der 80er Jahre. Im Gebiet kam aufgrund seiner für Übungsplatzdimensionen geringen Größe und der Nähe zu Ortschaften keine scharfe Munition zum Einsatz. Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 gingen die Militärliegenschaften in den Besitz des Bundes über. Einige der Flächen hat die Bundeswehr übernommen, andere wurden an Landwirte verpachtet. Zu den Folgen der militärischen Nutzung gehören insbesondere: - der geringe Gehölzbestand vor allem zwischen Kehnert und Sandfurth (als eine Folge des Brennholzbedarfs der biwakierenden Soldaten), - verdichtete Bereiche durch die Befahrung mit schweren Kettenfahrzeugen (Panzertrassen), - ein 4-5 m breiter Panzerweg aus Betonplatten am rechtselbischen Deichfuß zwischen El-km 356,6 bis 360,3 (nordöstlich Blumenthal) sowie Deichüberfahrten für Panzer - Veränderung des auentypischen Mikroreliefs durch Mulden und rechteckige Gruben, die zur Tarnung der Panzer gedient haben, umherliegende Betonteile und Stahlseile - durch Stahlbetonteile verstärkte Buhnen (nach Zerstörung der Buhnen durch Panzer), - Reste militärischer Bauten und Konstruktionen, z. B. das Fundament der sogenannten Tribüne, einer ehemaligen Beobachtungsplattform zwischen Kehnert und Sandfurth, - mehrere quer zur Fließrichtung stehende Stahlspundwände in den Wiesen zwischen Kehnert und Sandfurth (diese reichen vom jeweiligen Buhnenkopf bis zum Fuß des Hanges und verhindern den, aufgrund der damaligen Zerstörung der Ufer durch die Militärnutzung drohenden Anschluss eines Nebengerinnes an den Sandfurther Haken) Die über viele Jahrhunderte hinweg übliche Grünlandnutzung der Elbauen wurde infolge der militärischen Nutzung in den letzten Jahrzehnten nur eingeschränkt möglich. Die Grünlandbereiche wurden von den damals ansässigen LPG z. T. auf eigene Gefahr genutzt. Aufgrund des unebenen Geländes konnten nur kleine Teile des Gebietes gemäht werden. Das gesamte Gebiet wurde, soweit Manöverbetrieb und Hochwasser es zuließen, mit Rindern beweidet. Diese Nutzungsform wurde nach Einstellung der Militärnutzung von den neugegründeten Agrarbetrieben mit Gestattung des Bundesvermögensamtes fortgesetzt. Das Plangebiet ist auch durch kleinflächigen Abbau von Kies und Ton (z. B Tongruben bei Kehnert und bei Blumenthal) geprägt. Mit dem Tonabbau ging der Betrieb von Ziegeleien vor Ort einher. Für die wassergebundene Versorgung der Ziegelei mit Kohle und den Abtransport der fertigen Ziegel bzw. des Kieses wurde z. B. der Kehnerter Haken ausgebaggert und hier zusätzlich ein kleiner Hafen ausgehoben. Eine ehemalige Kiesgrube (Parchauer Kiesloch) befindet sich nordöstlich von Blumenthal in der rezenten Aue. Diese wurde nach dem Hochwasser 2002 mittels Durchstichen an die Elbe angebunden und befindet sich derzeit in einem guten ökologischen Zustand. Eine weitere alte Kiesgrube innerhalb der Aue befindet sich bei Bittkau. 41

42 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.2 Nutzungsgeschichte 42 Abb. 4: Urmesstischblätter des Plangebietes aus den Jahren 1842 bzw. 1843

43 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse Aktuelle Nutzungsverhältnisse Die Biotop- und Nutzungstypenverteilung basiert auf der CIR-Biotoptypen- und Landnutzungskartierung des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr Während die Abb. 5 einen groben Überblick über die Flächennutzungsverteilung im Plangebiet gibt, kann eine präzisere Aufschlüsselung der Tab. 5 (Kap Biotopausstattung) entnommen werden. Wirtschaftsgrünland; 1511,3 ha Stillgewässer; 161,4 ha Fließgewässer (Elbe); 454,3 Bebauungen; 2,4 Äcker; 141,9 ha Wald; 32,1 ha Gebüsche, Gehölze; 44,0 ha ungenutzte Ufer- und Staudenfluren; 382,2 ha Abb. 5: Flächenanteile der wichtigsten Nutzungsformen und nicht genutzter Flächen im Plangebiet Das Plangebiet repräsentiert demnach einen nutzungsgeprägten Raum. Die Elbaue des Deichvorlandes wird weitläufig von Wirtschaftsgrünländern, ruderalen Grünländern und Hochstaudenfluren eingenommen. Dagegen erfährt der nährstoffreiche, fruchtbare Auenlehm im Deichhinterland überwiegend ackerbauliche Nutzung. Von den ursprünglich vermutlich im gesamten Gebiet verbreiteten Hartholz-Auenwäldern sind heute nur noch wenige kleinflächige Relikte vorhanden. Obwohl auch die Urmesstischblätter von 1842/1843 (Abb. 4) bereits abschnittsweise größere Grünländer zeigen, sind hier noch große zusammenhängende Gehölzbestände eingetragen worden. Der Elbtalabschnitt zwischen Rogätz und Parey wird heute durch eine generelle Wald- bzw. Gehölzarmut und durch großflächige Grünländer und Staudenfluren geprägt.

44 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse Landwirtschaft Die Landwirtschaft stellt im gesamten Gebietskomplex die hauptsächliche Nutzungsform dar. Wie in Abb. 5 dargestellt, nehmen die Wirtschaftsgrünlander (feuchte und mesophile Standorte) im Plangebiet über die Hälfte der Gesamtfläche ein (55 %) und stellen damit den dominanten Nutzungstyp dar. Die Grünländer unterliegen einer Mahdnutzung oder werden mit Rindern beweidet. Auf die Weiden werden sowohl Fleisch- als auch Milchkühe aufgetrieben und es findet eine Mutterkuhhaltung ohne Bullen statt. Aufgrund der früheren militärischen Nutzung (Kap. 3.2) können nicht auf allen Flächen der überständige Aufwuchs und die Weideunkräuter durch Mahd entfernt werden. Auf den ebeneren Weideflächen erfolgt hingegen regelmäßig eine Mahd nach der Beweidung. Die Mähwiesen dienen zur Silage- und Heugewinnung. Hier erfolgt je nach nach Aufwuchs bzw. Förderprogramm die erste Nutzung etwa ab Mitte Mai bzw. ab Genaue Zahlen zur Verteilung von Mahdflächen und beweideten Grünländern liegen nicht vor. Großflächige Ackerschläge liegen überwiegend außerhalb der eingedeichten Aue bzw. der Plangebietsgrenzen. Diese haben jedoch insbesondere als Nahrungsflächen für Durchzügler und Wintergäste eine naturschutzfachliche Bedeutung. Aber auch im regelmäßig überfluteten Bereich der Aue befinden sich kleinere Ackerflächen, so beispielsweise an der Zufahrtsstraße zur Fähre Rogätz. Insgesamt hat die ackerbauliche Nutzung nur einen geringen Anteil am Plangebiet. Große Teile der bewirtschafteten Agrarflächen (v.a. Grünländer) befinden sich in landwirtschaftlichen Förderprogrammen. Im Plangebiet sind für Acker- und Grünland Feldblöcke eingerichtet, welche mit einer Gesamtfläche von ca ha einen Anteil von 65 % des Plangebietes ausmachen. Dabei sind 137 ha als Ackerland und ha als Grünland eingetragen. Vertragliche Bindungen für flächenbezogene Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (VNS; nach VO [EG] 1257/99) sowie freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL; nach VO [EG] 1698/05) bestehen im Plangebiet auf einer Gesamtfläche von ha. Sie betreffen Festlegungen zur Mahd, Beweidung bzw. Mähweide auf Dauergrünlandflächen. Eine Übersicht der beantragten Förderprogramme und -flächen im Plangebiet findet sich in Tab. 6. Tab. 6: Fördermaßnahmen im FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen, Quelle: MLU 2009 Förder-Code Maßnahme Fläche in [ha] Markt- und standortgerechte Landbewirtschaftung nach VO (EG) 1257/99 und VO (EG) 1698/05 M 21 Einhaltung einer extensiven Grünlandnutzung 1.683,23 M 211 Einhaltung einer extensiven Grünlandnutzung 969,87 M 24 Extensive Bewirtschaftung von bestimmten GL-Flächen 9,76 M4B2 Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren, Grünland 255,96 - Summe 2.918,82 Vertragsnaturschutz nach VO (EG) Nr. 1257/99, Freiwillige Naturschutzleistungen nach VO (EG) 1698/05 N 113 Maschinenmahd, erste Nutzung ab (bis 2007) 589,92

45 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse 45 Förder-Code Maßnahme Fläche in [ha] N 121 Beweidung ohne terminliche Einschränkung 336,34 N 135 Mähweide, erste Nutzung ab dem ,76 NM 105 Einmalige Mahd, Schnitthöhe mindestens 10 cm und Abtransport des Mähgutes (ab 2008) 151,13 - Summe 1.704,15 VO (EG) 1698/05 - Ausgleichzahlung für benachteiligte Gebiete 33 Fläche im benachteiligten Gebiet in Sachsen-Anhalt 1.392,74 - Gesamtsumme 6.015,71 Eine Verortung oder flächenkonkrete Darstellung kann aufgrund der Qualität der Angaben des MLU nicht erfolgen. Die bereitgestellten Daten lassen lediglich Aussagen über die Flächengrößen für die Fördermittel beantragt wurden zu, wobei die Referenzebene der jeweilige Feldblock darstellt. Zur Lage oder Eigentümersituation der bezuschussten Flächen konnten durch das MLU keine Angaben gemacht werden. Für eine Einbeziehung der bestehenden Förderkulisse in die Managementplanung sowie für die als unbedingt notwendig erachtete Abstimmung derselben mit den Landwirten ist eine solche Datenlage bzw. Datenhaltung nicht zweckmäßig Landschaftspflege Im Plangebiet werden nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Stendal, Börde und Jerichower Land außerhalb der geregelten Landbewirtschaftung aktuell keine Maßnahmen der Landschaftspflege durchgeführt. Für Flächen im Wirtschaftsgrünland wurden Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes vereinbart (siehe Kap ). Zur ökologischen Aufwertung der Elbeufer sind stellenweise der Rückbau von Steinschüttungen sowie die Anbindung eines Altarmes und einer Flutrinne geplant (Kap ) Forstwirtschaft Eine forstliche Nutzung spielt im Plangebiet so gut wie keine Rolle. Nur ein sehr geringer Anteil von 32,1 ha (1,2 %) ist überhaupt mit Wald bestockt (vgl. Kap ). Lediglich zu einer Teilfläche von 1,3 ha des sogenannten Unkenwäldchens bei Parey liegen forstliche Nutzungsdaten vor (Unterabt. 576 b) (Datenspeicher Wald), wobei hier zugunsten einer Sukzession (ausgehend von einem Kiefernbestand) auf Eingriffe verzichtet wird. Zu den übrigen mit Waldbiotopen belegten Flächen zählen u. a. Weichholzauwälder sowie einige weitere Gehölze, die nicht forsteingerichtet sind und auf denen keine reguläre forstliche Nutzung stattfindet. Auf der rechtselbischen Seite, v. a. im Bereich von Fritzens Werder / Cobbelschem Werder sowie aufwärts bis östlich Blumenthal wurden dreireihige bis flächige Gehölze aus

46 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse 46 standorttypischen Gehölzarten (Weidenarten, Stieleiche, Ulmenarten, Wildobst, Wildrosen, Weißdorn u. a.) angepflanzt. Diese wurden überwiegend als LRT-91F0-Entwicklungsflächen erfasst. Die forstliche Betreuung der früheren Bundesflächen und heutigen DBU-Liegenschaften obliegt dem Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt mit Sitz in Dolle Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Das Plangebiet beinhaltet die Elbe als Bundeswasserstraße und Gewässer 1. Ordnung sowie mehrere Gewässer 2. Ordnung (sonstige Gräben und Vorfluter). Bundeswasserstraße Die folgenden Angaben wurden vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Magdeburg (schriftl. Mitteilung vom ) zur Verfügung gestellt. Durch die Managementplanung im Plangebiet die Elbekilometer (El-km) betroffen. Da die Elbe gemäß 5 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) als Bundeswasserstraße ausgewiesen ist und somit dem allgemeinen Verkehr mit Wasserfahrzeugen dient, besteht grundsätzlich das Ziel, eine durchgehende Fahrrinnentiefe von 1,60 m zu gewährleisten. Vertraglich gesicherte Nutzungen umfassen laut WSA Magdeburg den Fährbetrieb, Anleger der Personenschifffahrt, Sportboot-, Steg- und Bojenliegeplätze, Grünlandnutzungen, Auslaufbauwerke, Elbekreuzungen sowie Wasserentnahmebauwerke. Im Planungsraum ist die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen, deren Bedarf sich grundsätzlich nach der Erforderlichkeit richtet, zu gewährleisten, mit dem Ziel, einen ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluss und die Schiffbarkeit ( 8 (1) WaStrG) zu erhalten. Unterhaltungsmaßnahmen umfassen sowohl Instandsetzungsmaßnahmen an Regelungsbauwerken, z.b. an Deckwerken, Parallelwerken, Buhnen und Schwellen als auch die Freihaltung von Sichtschneisen, die Beseitigung von Schifffahrtshindernissen sowie das Anlegen von Materiallagerplätzen. Derzeit finden im Plangebiet im Bereich der Fahrrinne keine Unterhaltungsmaßnahmen statt. In den Jahren 2009 und 2010 sind Instandsetzungen von Buhnen und Deckwerken sowie Ergänzungen der Vorlagenschüttungen geplant bzw. werden durchgeführt. Im Bereich des Hegers bei El-km 365,0-365,5 linkes Ufer soll die Anlage einer Flutrinne innerhalb eines Buhnenfeldes initiert werden. Allerdings bedarf diese Maßnahme noch der Abstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, da dieser Bereich aus der regulären Unterhaltung herausgelöst wurde. Bei Bittkau (El-km ) ist durch das BioRes die Anbindung eines Elbarmes geplant. Gewässer 1. Ordnung Die Elbe ist das Gewässer 1. Ordnung im Plangebiet. Unterhaltungspflichtig ist das Wasserund Schifffahrtsamt Magdeburg (WSA). Die Zuständigkeit für die Sicherung und Unterhaltung der Elbedeiche liegt beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW). Der linkselbische Teil des Plangebietes liegt im Flussbereich Osterburg. In diesem Bereich wird die Elbeaue größtenteils durch das natürliche Elbtalufer der Bittkauer Platte begrenzt.

47 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse 47 Daher befinden sich hier nur kurze Deichabschnitte östlich Rogätz sowie westlich der Alten Elbe zwischen Wiesental und Sandkrug innerhalb des Plangebietes. Rechtselbisch befindet sich das Plangebiet im Flussbereich Genthin. Hier wird die regelmäßig überflutete Elbeaue auf der gesamten Gebietslänge durch einen Deich begrenzt. Überwiegend verläuft die Gebietsgrenze in der Mitte der Deichkrone. Abschnittsweise reicht diese aber über den Deich hinaus in das Deichhinterland, so dass sich hier der gesamte Deich innerhalb des Plangebietes befindet. In beiden Flussabschnitten werden Deichböschungen sowie eine fünf Meter breiter Deichschutzstreifen an beiden Deichfüßen ohne feststehende Mähtermine je nach Vegetationsentwicklung zwei bis drei Mal jährlich gemäht. Dabei findet die erste Mahd entsprechend des phänologischen Zustandes ab Mitte Mai statt. Nach Angaben des LHW kann aus hochwasserschutztechnischen Gründen generell keine Rücksicht auf naturschutzfachliche Anforderungen an Mahdtermine genommen werden. Im Flussbereich Genthin findet abschnittsweise eine Beweidung der Deich durch Schafe in Form einer mobilen Koppelhaltung (Portionsweide) statt. Auch für die beweideten Bereiche ist eine Nachmahd erforderlich. Gewässer 2. Ordnung Für die Gewässer 2. Ordnung im Plangebiet sind die Unteren Wasserbehörden der Landkreise Jerichower Land, Börde und Stendal zuständig. In deren Auftrag werden Pflege und Funktionalität dieser Gewässer durch beauftragte Unterhaltungsverbände gewährleistet. Im linkselbischen Teil des Plangebietes (Landkreise Börde und Stendal) ist der Unterhaltungsverband (UHV) Tanger tätig. Die hier befindlichen Gewässer 2. Ordnung sind zumeist Gewässer der Altarme oder Hochflutrinnen, welche keiner regelmäßigen Unterhaltung bedürfen. Hier sind Unterhaltungsmaßnahmen zwar grundsätzlich möglich, jedoch gab es hierfür in den zurückliegenden Jahren keinen Bedarf. Lediglich ein dem Bertinger See zuführender Vorfluter (TLV 108 bis nördlich Bertinger See) sowie eine Binnengraben (TBI 001) werden regelmäßig bewirtschaftet. Dabei wird im Zeitraum von Juli - Dezember jährlich einmal eine der Böschungen sowie die gesamte Sohle gekrautet. Der Auslauf der Alten Elbe (TLV 109) wird nach Hochwassern bei Bedarf von Treibgut gereinigt, um einen ungehinderten Abfluss zu ermöglichen (schriftliche Mitteilung vom ). Der rechtselbische Teil des Plangebietes wird durch den UHV Stremme / Fiener Bruch betreut. Die Gewässer 2. Ordnung in diesem Schaubezirk mit Bezug zum Plangebiet liegen im Deichhinterland und dienen überwiegend der Ableitung von Qualmwasser bei Hochwasserereignissen. Im Plangebiet befinden sich westlich des Unkenwäldchen bei Parey drei Binnengräben ( , und ). Diese entwässern in die landwirtschaftlichen Vorfluter und , die sich aber außerhalb des Plangebietes befinden. Die Gräben werden im Zeitraum Septmber / Oktober an beiden Böschungen und der Sohle gekrautet (schriftliche Mitteilung vom ).

48 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse Jagd und Fischerei Die jagdliche Nutzung des Plangebietes erfolgt entsprechend den Auskünften der Unteren Jagdbehörden der betroffenen Landkreise als Privatjagden in 10 Jagdrevieren (Tab. 7). Dabei werden hauptsächlich Ansitz- sowie Pirsch bzw. Stöberjagden durchgeführt. Die Ausführung von Drückjagden wird nicht angegeben. Lediglich im Landkreis Jerichower Land wird eine ähnliche Jagdtechnik angewandt, das sogenannte Keschern. Hierbei werden mit 5-10 Treibern in einer Kette die Gebüsche und Röhrichte größerer Werder durchkämmt und das Wild (meist Schwarzwild) für etwa drei bis fünf Schützen aufgetrieben. Da die Jagdreviere des Landkreises Jerichower Land deutlich über die Grenzen des Plangebietes hinausgehen, dienen die angegebenen Jagdstrecken in Tab. 7 nur als Überblick. Dagegen befinden sich die Jagdreviere der Landkreise Stendal und Börde nahezu vollständig innerhalb des Plangebietes. Tab. 7: Jagdreviere und -strecken im Plangebiet JL = Landkreis Jerichower Land, SDL = Landkreis Stendal, BK = Landlreis Börde Revier Burg Parey Parchau Zerben Schartau Kehnert Ringfurth Bittkau Rogätz Bertingen Landkreis JL JL JL JL JL SDL SDL SDL BK BK Maximale Summe Größe (ha) Schwarzwild Rehwild Fuchs Dachs Steinmarder Waschbär Marderhund Mink Feldhase Jagdfasan Enten Gänse Krähenvögel

49 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse 49 Wie die Jagdstrecken zeigen, werden im Plangebiet hauptsächlich Schwarz- und Rehwild bejagt. Daneben gibt es noch kleinere Jagdstrecken (je unter 50 Stück) an Wasservögeln (Enten und Gänse), welche aber für den vorhandenen Bestand einiger Tausend Tiere (während der Wintermonate) vergleichsweise gering erscheinen. Angaben zur fischereilichen Nutzung der Gewässer im Plangebiet liegen durch die Unteren Jagdbehörden der Landkreise Jerichower Land, Stendal und Börde vor. Demnach ist die Elbe im gesamten Plangebiet (Elbe-km ,4) durch den Forellenzuchtbetrieb Riedel aus Güsen (Pächter 20) beidseitig gepachtet. Weiterhin sind verschiedene Stillgewässer im Plangebiet durch lokale Angelvereine gepachtet. Angaben hierzu liegen von den Unteren Fischereibehörden der Landkreise Jerichower Land, Stendal und Börde sowie durch den Landesfischereiverband vor. Innerhalb des Landkreises Jerichower Land sind durch den Sportangelclub Parey Elbe e.v. (Pächter 171) Pachtverträge für vier Gewässer innerhalb des Plangebietes abgeschlossen worden. Diese in der rezenten Aue gelegenen Gewässer werden durch den Verein soweit erforderlich nach dem gekrautet. Zudem findet bei Bedarf eine Entnahme von Jungfischen (v. a. Hecht und Zander) mittel Elektrobefischung statt, wobei die Fische in landseitige Angelgewässer umgesetzt werden. Im Landkreis Stendal sind zwei Gewässer durch Angelvereine gepachtet. Der Angelverein Tangerhütte (Pächter 421) nutzt den Pappelhaken bei Kehnert und gemeinsam mit dem SAV Grieben e.v. (Pächter 424) den Bertinger See. Durch den Fischereiverein Rogätz e.v. (Pächter 471) werden im Landkreis Börde zwei durch Kiesabbau entstandene Gewässer nahe der Alten Elbe bei Bertingen bzw. Sandkrug genutzt. Nach Auskunft des Landesanglerverbandes erfolgt die Bewirtschaftung der Gewässer als Umsetzung der Hegeverpflichtung gemäß dem Landesfischereigesetz. Als fischereiliche Methode wird ausschließlich die Angelfischerei verwendet, zugefüttert wird höchstens in Kleinstmengen zum Anlocken der Fische. Eine Darstellung aller Pachtgewässer und Pächter erfolgt in Tab. 8. Tab. 8: Angelgewässer im Plangebiet Landkreis Gewässer Bezeichnung Pächter Jerichower Land 171/20 Wolfslöcher Sportangelclub Parey Elbe e. V. Jerichower Land 171/21 unbenannt Sportangelclub Parey Elbe e. V. Jerichower Land 171/22 Hemdslanke Sportangelclub Parey Elbe e. V. Jerichower Land 171/23 Bandingslanke Sportangelclub Parey Elbe e. V. Jerichower Land 171/5 Tunnel Sportangelclub Parey Elbe e. V. Landkreis Stendal 421/4 Pappelhaken Angelverein Tanferhütte Landkreis Stendal 421/5 Bertinger See Angelverein Tanferhütte Landkreis Stendal 424/25 Bertinger See SAV Grieben/Elbe e.v. Landkreis Börde 471/1 Kiesgrube Fischereiverein Rogätz e.v. Landkreis Börde 471/2 Kiesgrube Fischereiverein Rogätz e.v.

50 3 Eigentums- und Nutzungssituation 3.3 Aktuelle Nutzungsverhältnisse Sport und Erholung Das Plangebiet verfügt derzeit über eine ausreichende Erschließung für eine Erholungsnutzung sowie für sportliche Aktivitäten. Es ist durch den Elbe-Radwanderweg, welcher auf beiden Elbeseiten unmittelbar an der Gebietsgrenze entlang oder teilweise durch das Gebiet hindurch führt, überregional angebunden. Die Fahrradtouristen präferieren neben dem Landschaftsbild der unzerschnittenen Elbtalaue besonders die naturräumliche Ausstattung, beispielsweise hinsichtlich der Avifauna (u. a. Seeadler, Storch). Durch das auf Radfahrer spezialisierte, zumeist private Beherbergungsgewerbe ist eine Wertschätzung für das Elbetal in Teilen der lokalen Bevölkerung verankert. Für Wanderungen und für Umweltbildungsveranstaltungen steht ein Auenpfad mit gebietsspezifischen Lehrtafeln an typischen Geländestrukturen entlang des Hochufers zwischen Ringfurth und Polte zur Verfügung. Auf einem Storchenrundkurs können Horstplätze besichtigt und auf den Auenwiesen die Nahrungssuche dieses beliebten Schreitvogels beobachtet werden. An sportlichen Aktivitäten bestehen im Gebiet Möglichkeiten für Wassersport auf der Stromelbe. Mit der Marina Sandfurth ist ein außerhalb der Hochwasserspitzen nutzbarer Liege- und Anlegeplatz für motorgetriebene Boote zentral im Gebiet vorhanden. Daneben findet eine regelmäßige Nutzung der Elbe mit manuell betriebenen Booten (Kanus, Paddelboote) durch Wasserwanderer oder Wassersportler statt. Besonders in den Sommermonaten bei niedrigem Wasserstand unterliegen die Elbeabschnitte mit Sandstränden innerhalb der Buhnenfelder sowie an größeren Sandbänken einem teilweise intensiven Badebetrieb. Teilweise erstreckt sich Nutzung der Buhnenfelder bis in die späten Abendstunden hinein. Daneben findet eine regelmäßige Nutzung der Buhnenköpfe durch Angler statt, welche sich ebenfalls bis in die Nacht hineinzieht. Eine vollständige Darstellung der Durchführung des Angelsportes erfolgt in Kap

51 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 4 Bestand der FFH- und EU-SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht 51 Ausgangsbedingungen, Methodik und Bestandsüberblick nach Ersterfassung Ausgangspunkt der Ersterfassung war der Standard-Datenbogen (SDB) mit den Angaben zu den im SCI vorkommenden bzw. vermuteten Offenland- und Wald-LRT. Darin sind 7 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführt, deren Gesamtfläche sich auf 865 ha bzw. 31,7 % der Gesamtfläche des Plangebietes beläuft. Für drei der sieben Lebensraumtypen wird ein Flächenanteil von jeweils weniger als 2 % angegeben, so dass etwa 770 ha LRT-Fläche im Wesentlichen von vier Lebensraumtypen gebildet wird. Den größten Anteil haben laut SDB Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430) mit 300 ha (11 % Flächenanteil), gefolgt von Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) mit 200 ha (7,3 %), Flüssen mit Schlammbänken (LRT 3270) mit 170 ha (6,2 %) sowie Weichholzauenwäldern (LRT 91E0*) mit 100 ha (3,6 %). Vergleicht man Wald- und Offenland-Lebensraumtypen, so summieren sich die zwei im SDB genannten Wald-Lebensraumtypen auf 125 ha (ca. 4,6 % der Gesamtfläche des PG), die fünf Offenland-Lebensraumtypen auf 740 ha (27,1 %). Die Geländearbeiten zur Überprüfung von Vorkommen, Ausprägung und Repräsentanz der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie zur Bewertung ihres Erhaltungszustandes begannen im April Die verbindliche Grundlage für die Geländearbeiten sind die Kartieranleitungen (KA) für die FFH-LRT im Offenland bzw. Wald sowie die dafür zu verwendenden Erfassungsbögen (KA, Stand Juni 2009, LAU 2009). Weiterhin liegt vom LAU (2002) die Beschreibung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt vor. Zunächst wurden die aus der Selektiven Biotopkartierung sowie den Ergebnissen der CIR- Biotop- und Landnutzungskartierung abgeleiteten potenziellen LRT-Flächen aufgesucht. Anschließend wurde auch das restliche SCI nach Vorkommen von FFH-LRT abgesucht. Für die flächenkonkrete Abgrenzung der Einzelflächen (Polygone) im Maßstab 1: wurden auf der Arbeitskarte zunächst Topografie (TK10) und Ortholuftbild (Stand 2005) übereinander gelegt. Die Erfassung und Abgrenzung erfolgte bei terrestrischen Lebensräumen durch flächendeckende Begehung aller Einzelflächen, während Gewässer möglichst vollständig entlang der Uferlinie abgelaufen wurden. Bei Diskrepanzen zwischen dem Luftbild und der TK10 war in der Regel das Luftbild maßgeblich. Die 2009 nachgewiesenen LRT nehmen insgesamt ha bzw. 43% des ha großen Plangebietes ein. Die nachfolgende Tab. 9 gibt einen vergleichenden Überblick zu den Angaben des Standarddatenbogens, den tatsächlich vorhandenen LRT sowie den bisher vorgeschlagenen LRT-Entwicklungsflächen.

52 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 52 Tab. 9: Übersicht der im SCI 37 Elbaue bei Bertingen laut Standard-Datenbogen (SDB) vorkommenden und der aktuell bestätigten LRT sowie der LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) EU-Code Bezeichnung des LRT Angabe im SDB LRT-Flächen 2009 LRT-EF ha % ha Anzahl ha Anzahl 3150 Eutrophe Stillgewässer 40,0 1,46 169,2 56 2, Flüsse mit Schlammbänken 170,0 6,19 400, Feuchte Hochstaudenfluren 300,0 10,92 2, Brenndolden-Auenwiesen 30,0 1,09 158, , Flachland-Mähwiesen 200,0 7,28 408, , Eichen-Hainbuchen-Wälder - - 3, E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Weichholzauenwälder) 100,0 3,64 39,4 32 2,8 3 91F0 Hartholzauenwälder 25,0 0,91 5,3 4 15,1 6 Summe 865,0 31, , ,2 20 Der Vergleich zwischen dem Ergebnis der Ersterfassung (2009) und den im Standard- Datenbogen genannten Flächengrößen zeigen für die Gewässer- und Grünländer (LRT 3150, 3270, 6440 und 6510) deutliche Steigerungen der abgeschätzten Flächengrößen. Dagegen weisen die beiden Auenwaldtypen (LRT 91E0* und 91F0) sowie die Feuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430) teilweise wesentlich geringere Flächengrößen auf. Der größte Unterschied zwischen erwarteter und erfasster Fläche ist beim letztgenannten LRT festzustellen. Hochstaudenfluren kommen im Gebiet regelmäßig und häufig flächig vor, sind aber nur bei Zutreffen bestimmter Ausprägungen und standörtlicher Gegebenheiten als LRT 6430 zu erfassen. Die Wiesen-LRT nehmen zusammen eine Fläche von ca. 566 ha ein, gemeldet waren insgesamt 230 ha. Für beide LRT ist erwartungsgemäß eine deutliche Steigerung der gemeldeten Fläche festzustellen, da Grünländer etwa 50% des Plangebietes einnehmen. Unter den Wald-LRT konnten alle lt. Standard-Datenbogen gemeldeten LRT für das SCI bestätigt werden, in den meisten Fällen jedoch in deutlicher geringer Flächenausdehnung als im SDB angegeben. Insgesamt waren entsprechend SDB ca. 125 ha Wald-LRT zu erwarten, tatsächlich wurden aber nur etwa 45 ha Wald-LRT-Fläche kartiert, so dass die Größenordnung in der Gesamtheit den Erwartungen nicht entspricht. Mit dem LRT 9160 wurde ein bisher noch nicht im SDB vorhandener LRT erfasst, daher wird eine entsprechende Ergänzung empfohlen. Nachfolgend werden die LRT hinsichtlich des Standortes, der Vegetation und des Vorkommens kennzeichnender Arten charakterisiert. Die vegetationskundliche Charakterisierung beschränkt sich hierbei auf die konkret vorgefundenen Ausbildungen. Soweit abschätzbar, werden Hinweise auf Defizite gegenüber typischen Ausprägungen der LRTrelevanten Gesellschaften gegeben. Die Benennung der LRT richtet sich nach der Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt (KA, Stand 06/2009) (LAU 2009). Die Darstellung der LRT-Flächen sowie der vorgeschlagenen LRT-Entwicklungsflächen erfolgt in Karte 4 im Anhang.

53 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Beschreibung der Lebensraumtypen LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Flächengröße: Laut Standard-Datenbogen 40 ha in einem guten Erhaltungszustand (B). Aktuell wurden 56 Teilflächen des LRT 3150 mit einem Gesamtfläche von 169 ha erfasst. Fünf Gewässer (2,9 ha) wurden als LRT-Entwicklungsflächen ausgewiesen. Allgemeine Charakteristik des LRT: Der LRT umfasst natürliche und naturnahe eutrophe Stillgewässer (Seen, Teiche, Weiher, periodisch austrocknende Kleingewässer, nicht durchströmte Altarme und ältere vegetationsreiche Abgrabungsgewässer) mit üppiger, z. T. mehrschichtiger sowie artenreicher Wasservegetation einschließlich ihrer Ufervegetation. Für die Zuordnung zum LRT ausschlaggebend sind Vorkommen von Wasserschwebern und/oder wurzelnden, submersen Wasserpflanzen mit oder ohne Schwimmblättern in natürlichen oder naturnahen eutrophen Stillgewässern. Eingeschlossen ist auch die Vegetation der Gewässerufer, soweit sie nicht eigenständig zu fassende FFH- Lebensraumtypen bildet (LAU 2009). Je nach naturräumlichen Gegebenheiten und Entstehungsgeschichte sowie unterschiedlichen Standortbedingungen (Größe des Gewässers, Tiefe usw.) bilden sich zahlreiche Wasserpflanzen-Gesellschaften aus. Diese sind teilweise untereinander, aber auch mit angrenzenden Biotopen wie Röhrichten eng verzahnt. Optimal ausgebildete natürliche eutrophe Seen und Teiche weisen reich gegliederte Uferstrukturen mit Verlandungsgürtel auf. Als wertgebende Strukturelemente werden somit neben den verschiedenen Schichten der eigentlichen Wasserpflanzen auch die zum terrestrischen Lebensraum überleitenden Röhrichte, Seggenrieder, Hochstaudenfluren, Flutrasen, Annuellenfluren, Weiden-(Faulbaum)-Gebüsche und Erlen- Sumpf-/Bruchwälder angesehen. Gewässer, die periodisch trocken fallen (Teiche, Tümpel), gehören zum LRT, wenn sie bei Wasserführung eine gut ausgebildete lebensraumtypische Vegetation aufweisen, d. h. die kennzeichnende Vegetation das vorübergehende Trockenfallen überdauern kann. Künstlich abgetrennte Altwässer entsprechen dem LRT, da ihre Entstehung einem Mäandersprung gleichkommt. Im Plangebiet können die erfassten LRT-Gewässer habituell in vier Gruppen gefasst werden: Als großflächige Altwässer sind im Gebiet die Alte Elbe Bertingen (ID 11059, 85 ha) sowie der Bertinger See (ID 11132, 18 ha) zu nennen. Die übrigen Gewässer des LRT liegen in der Größenordnung zwischen 200 m 2 und 5 ha. Der größere Anteil an Einzelgewässern des LRT 3150 wird gebildet von Auengewässern innerhalb von längeren Rinnenstrukturen (z. B. ID 12303, ID , ID12324). Nach dem Hochwasser läuft das Wasser unter Nutzung von Flutrinnen ab (im Gelände meist durch Phalaris-Röhrichte gekennzeichnet), an deren tiefsten Stellen Restgewässer zurückbleiben. Charakteristisch für diese Gewässer ist häufig eine langgestreckte Form, deren Längenausdehnung mit dem Verlauf der Wasserstände stark schwankt. Sie sind gegenüber den umliegenden Flächen meist mehrere Meter eingetieft und weisen an den Längsufern steile Böschungen auf, während die Schmalufer häufig durch ausgedehntere Verlandungsröhrichte, Flutrasen oder Annuellenfluren gekennzeichnet sind. Im Extremfall handelt es sich um periodische Gewässer, die vollständig austrocknen können.

54 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 54 In geringerer Zahl sind im Gebiet Einzelkolke vorhanden, die nicht Teil von Rinnenstrukturen sind. Sie sind häufig rundlicher Gestalt, von allen Seiten eingetieft und somit von weitgehend konstanter lateraler Ausdehnung. Hierzu gehören u. a. die durch einen Deichbruch entstandenen Baumkolke westlich von Blumenthal (ID 13202, ID ). Vereinzelt sind im Gebiet Abbaugewässer als Vorkommen des LRT 3150 zu nennen; ein markantes Beispiel sind etwa die ehemaligen Tongruben der Blumenthaler Ziegelei (ID ). Es ist davon auszugehen, dass außerdeichs gelegene Stillgewässer bei Frühjahreshochwasser noch regelmäßig durchströmt werden. Dies gilt besonders für die elbenah gelegenen Gewässer. Während die linkselbische Seite des Plangebietes auch heute vollständig im Überflutungsbereich der Elbe liegt, umfasst selbiges auf der rechten Elbseite bei Blumenthal Parchau und Parey einige eingedeichte Stillgewässer, bei denen es sich primär ebenfalls um Auenbildungen handelt. Charakteristische Pflanzenarten und vegetationskundliche Zuordnung: Charakteristisch für die regelmäßig durchströmten Gewässer mit ihren starken Wasserstandsschwankungen ist ihre Makrophytenarmut. Regelmäßig kommen nur die Kleine Wasserlinse (Lemna minor), Teichlinse (Spirodela polyrhiza), Wasserknöterich (Persicaria amphibia) und Wasser- Hahnenfuß (Ranunculus aquatilis agg.) in mäßigen Deckungen vor (Foto 5-7, Anhang). Fast überall im Plangebiet vorhanden sind einschichtige Wasserschwebergesellschaften des Lemnion minoris, meist in der Assoziation des Lemno-Spirodeletum polyrhizae. In nur wenigen Gewässern finden sich die Gesellschaften des Spirodelo-Salvinietum natantis, neben dem Schwimmfarn (Salvinia natans) z. T. auch mit dem Großen Algenfarn (Azolla filiculoides), des Ricciocarpetum natantis (Schwimmlebermoos-Gesellschaft) und des Lemnetum gibbae (Buckellinsen-Gesellschaft). Auch die Dreifurchige Wasserlinse (Lemna trisulca) ist im Gebiet nicht selten. Nur in einzelnen Gewässern fanden sich mehrschichtige Wasserschweber-Gesellschaften des Hydrocharition, mit Krebsschere (Stratiotes aloides) (ID 13224, Tongrube Blumenthal), Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) (ebd. sowie in ID 13243) und Gewöhnlichem Wasserschlauch (Utricularia vulgaris agg.). Als verwurzelte Schwimmblattpflanzen kommen im Gebiet neben den häufigen Wasserknöterich (Persicaria amphibia) und Wasser-Hahnenfuß (Ranunculus aquatilis agg.) vereinzelt Teichrose (Nuphar lutea), Seerose (Nymphaea alba) und Schwimmendes Laichkraut (Potamogeton natans) vor. Bei den Beständen handelt es sich zumeist um Fragmentgesellschaften des Nymphaeion albae bzw. Ranunculion aquatilis, bei zusätzlicher Anwesenheit des Ährigen Tausendblatts (Myriophyllum spicatum) kann auch das Myriophyllo-Nupharetum angesprochen werden. Echte (verwurzelte oder freischwimmende) Submersvegetation(Potamogetonion pectinati) kommt in den LRT-Gewässern des Plangebiets zerstreut vor, neben den bereits erwähnten Arten mit Rauhem Hornblatt (Ceratophylum demersum) und seltener mit Spreizendem Hahnenfuß (Ranunculus circinatus) sowie Laichkraut-Arten (Potamogeton berchtoldii, P. crispus, P. lucens [Tongrube Blumenthal], P. pectinatus, P. perfoliatus [Bertinger See], P. trichoides). Typischerweise finden sich in der Verlandungs- und Ufervegetation Strandsimsenröhrichte, Rohrglanzgras-Röhrichte, Schlankseggenriede, lückige Schwanenblumen-Röhrichte, Igelkolben-, Sumpfsimsen-, Lanzettfroschlöffel- sowie Wasserfenchel-Wassersumpfkressen- Röhrichte im Wasserwechselbereich. Sie sind durchsetzt von Rotfuchsschwanz- Gesellschaften, Flutrasen von Kriechstraußgras, Knickfuchsschwanz bzw. Flutendem Schwaden sowie Elbspitzkletten-Gesellschaften auf offenen Schlammböden. Seltener sind

55 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 55 im Gebiet Rohrkolben- sowie Schilf-Großröhrichte (ausgedehnt etwa an der Alten Elbe sowie in den Tongruben Blumenthal) vorhanden. Erhaltungszustand allgemein: Insgesamt wurden 56 Einzelvorkommen des LRT 3150 mit einem Gesamt-Flächeninhalt von 169 ha im Plangebiet erfasst. Hiervon wurden 40 Gewässer mit gut (B) bewertet, befinden sich also in einem günstigen Erhaltungszustand. Eine Teilfläche befindet sich in einem hervorragenden (A) Erhaltungszustand (z.b. ID 13202). Dagegen weisen 15 Teilflächen einen mittleren bis schlechten (C) Erhaltungszustand auf. Somit kann für etwa drei Viertel der Einzelgewässer (Teilflächen) bzw. 97% der Gesamtfläche des LRT ein günstiger Erhaltungszustand festgestellt werden. Tab. 10: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 3150 (Eutrophe Stillgewässer) Erhaltungszustand Fläche in ha Fläche in % Anzahl der Teilflächen A - Hervorragend 0,4 0,2 1 B - Gut 163,5 96,8 40 C - Mittel bis Schlecht 5,1 3,0 15 Gesamt 168, Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen wurden für 17 Teilflächen bzw. Gewässer als sehr gut (A), für 37 Teilflächen als gut (B), für zwei Teilflächen als mittel bis schlecht (C) bewertet. 33 der Teilflächen besitzen eine gute (b), 21 Teilflächen eine hervorragende Ausstattung (a) bezüglich ihres Reichtums an lebensraumtypischen Strukturelementen. Hierzu zählen neben den unterschiedlichen Wasserpflanzenschichten beispielsweise Röhrichte, Seggenrieder, Flutrasen oder Annuellenfluren (s. allgemeine Charakteristik). Zwei LRT-Teilflächen sind in dieser Hinsicht strukturell nur mittelmäßig bis schlecht ausgeprägt (c) (ID 12318, ID 14023). 34 Teilflächen weisen eine über mehr als 90 % der Länge naturnah ausgeprägte Uferlinie mit einem (wenngleich reliefbedingt häufig schmal ausgeprägten) Saum aus Verlandungsvegetation auf (a); bei 14 Teilflächen ist die Uferlinie über % naturnah ausgeprägt (b). Eine zu (weit) weniger als 60 % naturnahe Uferlinie (c) liegt bei acht Teilflächen vor; im Plangebiet kam es zur Vergabe dieser c-bewertung insbesondere bei einer Reihe kleinerer Auengewässer, wenn die Ufervegetation durch nicht ausgekoppeltes Weidevieh vollkommen niedergefressen/zertreten wurde. Der Parameter Makrophytengrenze wurde aufgrund der durchgängig geringen Tiefe der Auengewässer nicht bewertet. Das Arteninventar ist im Plangebiet insgesamt für den LRT mittel bis schlecht (C) ausgeprägt: In 51 von 55 Teilflächen ist selbiges mit zwei bis fünf wertgebende Wasserpflanzenarten nur in Teilen vorhanden (C). Das Arteninventar dieser Gewässer besteht zumeist aus Kleiner Wasserlinse (Lemna minor), Teichlinse (Spirodela polyrhiza), Wasser- Knöterich (Persicaria amphibia) und Wasserhahnenfuß (Ranunculus aquatilis agg.). Diese Artenausstattung dürfte in vielen Fällen dem durch das Wasserregime eingeschränkten standörtlichen Potential der Auengewässer entsprechen. Lediglich vier Teilflächen weisen mit sechs bis acht charakteristischen Wasserpflanzen ein weitgehend vorhandenes (B) Arteninventar auf: Es handelt sich dabei um zwei der Baumkolke westlich Blumenthal (ID 13202, ID 13204), um zwei der Tongrubengewässer Blumenthal (ID und ID 13225) sowie einen Wiesenkolk bei Ringfurth (ID 12358). Hervorzuheben sind in diesen Gewässern seltenere Arten wie Schwimmfarn (Salvinia natans) (ID 13202), Krebsschere (Stratiotes

56 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 56 aloides) und Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) (beide ID 13224) oder Glänzendes Laichkraut (Potamogeton lucens) (ID 13225). Bei 26 Teilflächen wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt (A); 16 Teilflächen weisen mittlere (B), 14 Teilflächen hingegen starke (C) Beeinträchtigungen auf. In 18 Teilflächen erschien die Funktionalität der Gewässer und seiner Tier- und Pflanzenwelt leicht (b), in 12 Fällen stark (c) beeinträchtigt. Hierunter wurden Beschattung durch randliche Gehölze, Beeinträchtigungen durch Freizeitnutzung (Angeln), fortgeschrittene Verlandung, aber auch Eutrophierung sowie die Beeinträchtigung von Uferstrukturen und Gewässersohle durch Viehtritt und Beweidung gefasst. In acht Teilflächen wurden LR-untypische Arten/ Dominanzen wie ausgeprägte Wasserlinsendecken, Hypertrophierungszeiger wie Rauhes Hornkraut (Ceratophyllum demersum) oder Neophyten wie Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis) und Algenfarn (Azolla filiculoides) als Beeinträchtigungen festgestellt. In sieben dieser Teilflächen führte dies zu einer mitlleren bis schlechten (c) Bewertung (ID 12324, ID 12398, ID 13206, ID 13211, ID 13229, ID 13236, ID 14023). Tab. 11: Bewertung der Einzelflächen des LRT 3150 (Eutrophe Stillgewässer) ID Strukturen A B B B A B B Vegetationsstrukturelemente a b b b a b b Ufervegetation a b b b a a a Arteninventar C C C C C C C Beeinträchtigungen A A B A A B C Störung der Gewässerfunktion und der Vegetationsstruktur LR-untypische Arten, Dominanzen a a b a a b c a a a a a a a Gesamtbewertung B B B B B B C ID Strukturen B A B B B C B Vegetationsstrukturelemente b a b b b c b Ufervegetation a a a a a b a Arteninventar C C C C C C C Beeinträchtigungen B B A B B B A Störung der Gewässerfunktion und der Vegetationsstruktur LR-untypische Arten, Dominanzen b b a b b b a a a a a a b a Gesamtbewertung B B B B B C B

57 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 57 Fortsetzung von Tab. 11: Bewertung der Einzelflächen des LRT 3150 (Eutrophe Stillgewässer) ID Strukturen B B B B B B B Vegetationsstrukturelemente b b b b b b a Ufervegetation a a a a a b c Arteninventar C C C C B C C Beeinträchtigungen B A C B A C C Störung der Gewässerfunktion und der Vegetationsstruktur LR-untypische Arten, Dominanzen b a b b a b c a a c a a c a Gesamtbewertung B B C B B C C ID Strukturen A B B B B A B Vegetationsstrukturelemente a b a b a a b Ufervegetation a c b b b a b Arteninventar B C B C C C C Beeinträchtigungen A C B A C A A Störung der Gewässerfunktion und der Vegetationsstruktur LR-untypische Arten, Dominanzen a c b a a a a a a a a c a a Gesamtbewertung A C B B C B B ID Strukturen B B A B A A B Vegetationsstrukturelemente b b a b a a b Ufervegetation c b a c a a b Arteninventar C C C C B B C Beeinträchtigungen C A A C B C B Störung der Gewässerfunktion und der Vegetationsstruktur LR-untypische Arten, Dominanzen c a a c b c b c a a a a a a Gesamtbewertung C B B C B B B

58 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 58 Fortsetzung von Tab. 11: Bewertung der Einzelflächen des LRT 3150 (Eutrophe Stillgewässer) ID Strukturen A B B A A B B Vegetationsstrukturelemente a b b a a b b Ufervegetation a a c a a a c Arteninventar C C C C C C C Beeinträchtigungen A A C A A A C Störung der Gewässerfunktion und der Vegetationsstruktur LR-untypische Arten, Dominanzen a a c a a a c a a c a a a a Gesamtbewertung B B C B B B C ID Strukturen B B A A B B B Vegetationsstrukturelemente b b a a b b a Ufervegetation c c a a a a b Arteninventar C C C C C C C Beeinträchtigungen C C A A B A A Störung der Gewässerfunktion und der Vegetationsstruktur LR-untypische Arten, Dominanzen c c a a b a a c a a a a a a Gesamtbewertung C C B B B B B ID Strukturen A A B C A B - Vegetationsstrukturelemente a a b c a b - Ufervegetation a a b b a a - Arteninventar C C C C C C - Beeinträchtigungen A A B C B A - Störung der Gewässerfunktion und der Vegetationsstruktur LR-untypische Arten, Dominanzen b a b c b a - a a a c a a - Gesamtbewertung B B B C B B -

59 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 59 Soll-Ist-Vergleich: Die aktuelle flächendeckende Biotopkartierung weist insgesamt 115 Stillgewässerbiotope (ca. 254 ha) aus. Hiervon konnten 56 Gewässer bzw. 169 ha (66 %) der Stillgewässer-Gesamtfläche dem LRT 3150 zugeordnet werden. Damit zeigt die quantitative Bilanz eine weitreichende Ausschöpfung (zwei Drittel der möglichen Gewässerfläche) des vorhandenen Potentials. Da das übrige Drittel der vorhandenen Gewässerfläche nur geringe anthropogene Beeinträchtigungen aufweisen, kann von einer mehr oder weniger vollständigen Ausschöpfung des vorhandenen Potentials ausgegangen werden. Von den als LRT 3150 erfassten Gewässer befinden sich drei Vierteln der Gewässer (oder 97% der Gesamtfläche) im günstigen Erhaltungszustand. Allerdings ist die Artenausstattung der LRT-Gewässer im Gebiet, mit wenigen Ausnahmen, nur mäßig (C). Aufgrund der auentypischen periodischen Durchströmung und Wasserstanddynamik handelt es sich hierbei möglicherweise überwiegend um den maximal erreichbaren Erhaltungszustand. Daher kann der qualitative Zustand der Teilflächen des LRT 3150 überwiegend als Ziel- Erhaltungszustand bezeichnet werden. Als LRT-Entwicklungsflächen wurden fünf Gewässer mit einer Gesamtfläche von 2,9 ha ausgewisen. Davon befinden sich drei Teilflächen innerhalb der rezenten Aue (ID 22304, ID 24067, ID 24072), während zwei Teilflächen zu einem eingedeichten Gewässerkomplex (Küsterbusch) in der Havelschen Mark gehören (ID 23215, ID 23216). Die Teilfläche im Ringfurther Werder (ID 22304) weist ein fortgeschrittenes Verlandungsstadium auf. Das Gewässer wird fast vollständig durch Wasserschwaden- bzw. Wasserfenchel-Röhrichte eingenommen. In einem ähnlichen Zustand befinden sich die Teilflächen am Küsterbusch, auch hier nehmen Röhrichte die Gewässer ein und verhindern ein stärkeres Aufkommen von LR-typischen Arten. Die beiden Teilflächen in einer Flutrinne im Pareyer Werder (Wolfslöcher, ID 24067, ID 24072) weisen starke strukturelle Beeinträchtigungen der Ufer und des Gewässerbodens durch Viehtritt sowie zeitweise sehr niedrige Wasserstände auf. Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 3150 im Plangebiet ist als gut (B) einzuschätzen. Etwa drei Viertel der LRT-Teilflächen bzw. 97 % der LRT-Gesamtfläche befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Der LRT ist im Plangebiet weit verbreitet ausgebildet und gut repräsentiert. Hinweise auf Gefährdungen und Beeinträchtigungen: Insgesamt erscheint der LRT 3150 weder in seinem Bestand noch in seinem günstigen Erhaltungszustand gefährdet. In wenigen Fällen sind Gewässer in ein fortgeschrittenes Verlandungsstadium eingetreten. Saisonal sind einige Gewässer (und ihre Uferröhrichte), die vollflächig dem Weidevieh zur Tränke zur Verfügung gestellt werden, in ihrer Funktionalität und Strukturreichtum durch Tritt, Fraß und z. T. Eutrophierung stärker beeinträchtigt. Fazit: Der LRT 3150 befindet sich im FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen im Plangebiet insgesamt in einem günstigen Erhaltungszustand und ist mit einer ausreichenden Gesamtfläche repräsentiert. Insbesondere naturnahe Strukturen sind günstig ausgebildet, und es bestehen überwiegend nur geringe bis mittlere Beeinträchtigungen, während das Arteninventar meist eingeschränkt und lediglich in den elbferneren oder eingedeichten Gewässern etwas besser ausgebildet ist. In einigen Fällen bestehen Beeinträchtigungen durch Weidevieh bzw. durch fortgeschrittene Verlandung.

60 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie LRT Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. Flächengröße: laut Standard-Datenbogen 170 ha in einem guten Erhaltungszustand (B). Aktuell wurde der LRT 3270 auf 35 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 400,6 ha nachgewiesen. Allerdings erfolgt für diesen LRT entsprechend der Kartieranleitung (LAU 2009) eine Potentialabschätzung unter Einbeziehung der freien Wasserfläche von Flussabschnitten. Daher stellt die angegebenen Werte nicht den tatsächlichen Bestand der LRT-typischen Vegetation bzw. Substrates dar, sondern die Flächengröße geeigneter Flussabschnitte und deren Ufer. Allgemeine Charakteristik: Zu diesem LRT gehören größere, langsam fließende Tieflandflüsse mit natürlichen oder naturnah belassenen Ufern mit Schlamm- oder teilweise schlammigen Sand- oder Kiesbänken sowie schlammigen Ufern im Wechselwasserbereich, relativ ungestörtem Abflussverhalten und ausgeprägter Mäanderbildung. Kennzeichend ist das Vorkommen von einjähriger Vegetation (Pioniervegetation) auf zeitweise trockenfallenden schlamigen Sedimentbänken und Ufern (Bidention p.p. und Chenopodion rubri p.p.). Diese Standorte sind zumeist stärkeren saisonalen Wasserstandsschwankungen ausgesetzt und sind durch Feinsedimentumlagerungen bei Mittel- und Hochwasser gekennzeichnet. Meist fallen sie erst im Hochsommer trocken, so dass das schlammige bis grobkiesige natürliche Substrat zu Tage tritt, auf dem sich die LRT-relevanten Arten und Vegetationseinheiten dann bei ausreichend langer Mittel- bzw. Niedrigwasserperiode entwickeln können. In Jahren mit langanhaltend hohem Wassergang kann die Entwicklung annueller Bestände auch (fast) ganz ausfallen. Oft ist eine Verzahnung der Zweizahn- und Gänsefußfluren mit Nanocyperion-Gesellschaften zu beobachten. Im Plangebiet sind die entsprechenden Substrate (Schlamm- oder schlammige Sand- bzw. Kiesbänke) ausschließlich im durch Buhnen verbauten Uferbereich der Elbe abgelagert. Außerhalb der Buhnenfelder bzw. innerhalb des Stromstriches ist das Vorkommen dieser Substrate durch die regelmäßige Freihaltung der Fahrrinne im Rahmen der Unterhaltung der Elbe als Bundeswasserstraße ausgeschlossen. Insgesamt ist die Elbe in ihrem Flussbett durch die Buhnen und Uferbefestigungen weitestgehend festgelegt, so dass keine Neubildung von Mäandern stattfindet. Innerhalb der Buhnenfelder kommt es zu vergleichbaren Substratumlagerungen wie unter natürlichen Bedingungen und auf diesen Substraten treten die kennzeichnenden Vegetationselemente regelmäßig auf. Daher wurden entsprechende Uferbereiche und der angrenzende Wasserkörper bis zur Strommitte als LRT-Teilflächen erfasst (vgl. Kartieranleitung LAU 2009). Charakteristische Pflanzenarten: Entlang der Elbe kommen als bestandsbildende Arten vor allem Elbe-Spitzklette (Xanthium albinum), Elbe-Liebesgras (Eragrostis albensis) und die Gattung Gänsefuß (v.a. Chenopodium rubrum) vor. Diese Arten besiedeln alle Ufersubstrate und treten schon sehr kurze Zeit nach dem Trockenfallen der Standorte auf. Aufgrund des relativ starken und lang anhaltenden Sommerhochwassers im Erfassungsjahr (2009) waren die Standorte bis etwa Ende Juli bzw. Mitte August überflutet. Aufgrund des vorgesehenen Bearbeitungszeitraumes musste die Erfassung der kennzeichnenden Vegetation bereits Anfang September und damit zu einem suboptimalen Zeitpunkt erfolgen. FFH-relevante Arten, die zum Aufnahmetermin vergleichsweise häufig waren, sind Gewöhnliche Sumpfkresse (Rorippa sylvestris) und Ampfer-Knöterich (Persicaria lapathifolia). Erstere besiedelt vorwiegend höher gelegene, böschungsnahe Uferstellen bzw. sonstige relativ zeitig und länger andauernd trockenfallende Uferstellen. Auf sandigen bis kiesigen, zeitig

61 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 61 trockenfallenden Flächen konnten u.a. auch Gemüse-Portulak (Portulaca oleracea) und Hirschsprung (Corrigiola litoralis) mit größeren Exemplaren nachgewiesen werden. Auf schlammigern Standorten waren Zweizahn-Arten (Bidens div. spec.) und weitere nicht bestimmte Arten im Zweiblattstadium reichlich vorhanden. Andere Vertreter feuchter, schlammiger Standorte wie Schlammling (Limosella aquatica) oder Braunes Zyperngras (Cyperus fuscus) konnten hingegen überhaupt nicht nachgewiesen werden. Als typisch kann das Vorkommen von drei neophytischen Arten bezeichnet werden: Einjähriger Beifuß (Artemisia annua), welcher stellenweise zu Dominanzen neigt, Amerikanische Grobseide (Cuscuta campestris), welche bevorzugt, aber nicht ausschließlich auf Elbe-Spitzklette (Xanthium albinum) parasitiert und Gelappte Stachelgurke (Echinocystis lobata) aus der Familie der Kürbisgewächse, welche rankend wachsend Schleier ausbilden kann. Aufgrund des verhältnismäßig frühen Kartierzeitpunktes bzw. Entwicklungsstadiums der LRT-relevanten Arten muss das ermittelte Arteninventar als nicht vollständig betrachtet werden. Zu den sehr rasch nach dem Trockenfallen der Ufer keimenden Arten gehören u.a. die Elbe-Spitzklette (Xanthium albinum) und das Elbe-Liebesgras (Eragrostis albensis), die ihrerseits Charakterarten für FFH-relevante Gesellschaften sind (Xanthio albini-chenopodietum rubri, Eragrostis albensis-chenopodion glauci-gesellschaft) und die auf sehr unterschiedlichen Substraten stellenweise ausgedehnte Flächen besiedeln. Diese Bestände sind auch in sehr frühen Entwicklungsstadien erkennbar und qualifizieren die Flächen als LRT. Vegetationskundliche Charakteristik: Als LRT-relevante Pflanzengesellschaften kamen zum Aufnahmetermin vor allem und stellenweise großflächig die Elbespitzkletten-Gesellschaft (Xanthio albini-chenopodietum rubri Lohmeyer et Walther in Lohmeyer 1950) und die Gesellschaft des Elbe-Liebesgrases (Eragrostis albensis-chenopodion glauci-gesellschaft) vor. Auf einigen überwiegend höhergelegenen, sandigen bis grobkiesigen Stellen war auch die Hirschsprung-Gesellschaft (Rorippo-Corrigioletum litoralis Malcuit 1929) entwickelt. Erhaltungszustand allgemein: Insgesamt befinden sich alle FFH-relevanten Uferabschnitte in einem guten (B) und damit günstigen Erhaltungszustand (Tab. 12). Prinzipiell negativ für die Bewertung wirken sich zwar das Vorhandensein von Buhnen aus, wodurch jedoch die Sedimentationsdynamik nur vergleichsweise geringfügig beeinflusst wird und die Ufer der FFH-relevanten Abschnitte demzufolge noch als naturnah gelten können. Da die Elbe in Sachsen-Anhalt keine den gesamten Wasserkörper betreffenden Querbauwerke (und damit verbundenen Potamalisierungseffekte) aufweist, ist die Funktion des Substrattransportes durch das fließende Wasser nur gering beeinträchtigt. Ein Großteil der geeigneten Elbufer des PG, d.h. vor allem Gleituferabschnitte und Geradeaus-Strecken konnten im PG aufgrund des Vorkommens relevanter Arten und Vegetationseinheiten als LRT 3270 erfasst werden, insgesamt handelt es sich um 35 Abschnitte. Bei den nicht erfassten Abschnitten sind die Ufer überwiegend durch leitwerkartige Steinschüttungen festgelegt, die eine LRTtypische Lebensraumausstattung nicht zulassen (Foto 13, Anhang). Tab. 12: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 3270 (Schlammige Flussufer) Erhaltungszustand Fläche in ha Fläche in % Anzahl der Teilflächen A - Hervorragend B - Gut 400, C - Mittel bis Schlecht Gesamt 400,

62 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 62 Die lebensraumtypischen Strukturen sind in allen Abschnitten gut (B) ausgebildet (Foto 8-10, Anhang). Dabei konnte das Teilkriterium naturraumtypische Ausstattung durchgängig mit gut (b) bewertet werden, da Schlamm- und Kiesbänke in allen LRT-Teilflächen mit mindestens 70% Anteil an der Uferlinie ausgebildet waren. Zusätzlich ist in sechs Teilflächen (ID 11200, ID 11201, ID 12251, ID 12252, ID 14107, ID 14111) eine hervorragende (a) naturräumliche Ausstattung (Mäanderbögen mit Gleitufern) vorhanden, was eine entsprechende Bewertung dieses Teilkriteriums zulässt. Das ansonsten nahezu durchgehende Vorhandensein von Buhnen bedingt die insgesamt maximal mögliche gute (b) Bewertung der Gewässerstrukturmerkmale, wobei die Buhnen zwar einerseits die natürliche Dynamik von Erosion und Sedimentation einschränken, gleichzeitig aber auch ein typisches Sedimentationsregime bedingen. Die Bewertung der Teilkriterien gewässertypische Uvervegetation und charakteristische Vegetationseinheiten erfolgte aufgrund der suboptimalen Entwicklung derselben auf gutachterlicher Basis, da die vorgefundenen Flächenanteile möglicherweise nicht repräsentativ sind. Das lebensraumtypische Arteninventar war zum Kartierzeitpunkt noch nicht vollständig entwickelt, konnte aber durchgängig als gut (B) bewertet werden. Möglicherweise weisen einige Abschnitte daher in Jahren mit günstigeren Entwicklungsbedingungen und bei einer Kartierung zu einem optimalen Zeitpunkt ein größeres Artensprektrum auf und können mit hervorragend (A) bewertet werden (Foto 11 und 12, Anhang). Beeinträchtigungen kommen in insgesamt nur vergleichsweise geringer Wirksamkeit in Form von Uferbefestigung und -verbau (Buhnenwurzeln, teils kurze sich anschließende Steinschüttungen) und den Buhnen als Querbauwerke selbst vor. Der Lauf der Elbe kann insgesamt als leicht begradigt angesehen werden und bewirkt ebenso wie das mäßig veränderte Abflussverhalten mittlere (b) Beeinträchtigungen. Da die Buhnenköpfe gern und regelmäßig von Anglern besetzt werden, muss eine mäßige Störung durch Freizeitnutzung festgestellt werden. Da auch die durchgeführten Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung (Instandsetzung der Buhnen bzw. Freihalten der Fahrrinne; vgl. Kap ) den dynamischen LRT nicht nachhaltig beeinträchtigen, kann für alle Teilkriterien durchgängig eine gute (b) Bewertung erfolgen. Daher werden diese in Tab. 13 nicht einzeln aufgeführt. Tab. 13: Bewertung der Einzelflächen des LRT 3270 (Schlammige Flussufer) ID Strukturen B B B B B B Naturraumtypische Ausstattung b b b b b a Gewässertypische Vegetation b b c b a b Charakteristische Vegetationseinheiten b b b b b b Arteninventar B B B B B B Beeinträchtigungen (kumulativ) B B B B B B Gesamtbewertung B B B B B B

63 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 63 Fortsetzung von Tab. 13: Bewertung der Einzelflächen des LRT 3270 (Schlammige Flussufer) ID Strukturen B B B B B B Naturraumtypische Ausstattung a b b a a b Gewässertypische Vegetation b b b b b b Charakteristische Vegetationseinheiten b b b b b b Arteninventar B B B B B B Beeinträchtigungen (kumulativ) B B B B B B Gesamtbewertung B B B B B B ID Strukturen B B B B B B Naturraumtypische Ausstattung b b b b b b Gewässertypische Vegetation b b b b b b Charakteristische Vegetationseinheiten b b b b b b Arteninventar B B B B B B Beeinträchtigungen (kumulativ) B B B B B B Gesamtbewertung B B B B B B ID Strukturen B B B B B B Naturraumtypische Ausstattung b b b b b b Gewässertypische Vegetation b b b b b b Charakteristische Vegetationseinheiten b b b b b b Arteninventar B B B B B B Beeinträchtigungen (kumulativ) B B B B B B Gesamtbewertung B B B B B B

64 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 64 Fortsetzung von Tab. 13: Bewertung der Einzelflächen des LRT 3270 (Schlammige Flussufer) ID Strukturen B B B B B B Naturraumtypische Ausstattung b b b b b b Gewässertypische Vegetation b b b b b b Charakteristische Vegetationseinheiten b b b b b b Arteninventar B B B B B B Beeinträchtigungen (kumulativ) B B B B B B Gesamtbewertung B B B B B B ID Strukturen B B B B B B Naturraumtypische Ausstattung b a b a b b Gewässertypische Vegetation b b b b b b Charakteristische Vegetationseinheiten b b b b b b Arteninventar B B B B B B Beeinträchtigungen (kumulativ) B B B B B B Gesamtbewertung B B B B B B Soll-Ist-Vergleich: Die erfasste LRT-Gesamtfläche (400 ha) übertrifft die Angaben des SDB (170 ha) um mehr als das Doppelte. Die Flächenangabe im SDB beruht allerdings auf nicht durch belastbare Untersuchungsergebnisse gestützte Abschätzungen des möglichen Potentials dieses LRT und ist daher vermutlich wenig repräsentativ. Ein Großteil der geeigneten Elbufer im Plangebiet, d.h. vor allem Gleituferabschnitte und Geradeaus-Strecken konnten aufgrund des Vorkommens relevanter Arten und Vegetationseinheiten als LRT 3270 erfasst werden. Bei den nicht erfassten Abschnitten sind die Ufer überwiegend durch leitwerkartige Steinschüttungen die eine LRT-typische Lebensraumausstattung nicht zulassen. Daher weist die quantitave Bilanz ein nahezu ausgeschöpftes Potential des LRT 3270 im Plangebiet auf. Die Erhöhung der Gesamtfläche ließe sich nur durch Rückbau befestigter Uferabschnitte erreichen. Allerdings ist sind diese Uferrenaturierungen aus der Sicht der Gesamtsituation des LRT 3270 im Plangebiet nicht dringend erforderlich. Daher wurden auch keine Entwicklungsflächen ausgewiesen. Alle als LRT 3270 erfassten Flussabschnitte befinden in einem günstigen (B) Erhaltungszustand. Aufgrund der Unterhaltung der Elbe als Bundeswasserstraße (Buhnen, Fahrinnenfreihaltung) handelt es sich hierbei um den derzeit bestmöglichen Biotopzustand unter den gegebenen Rahmenbedingungen. Somit kann festgestellt werden, dass der LRT 3270 das aktuelle Potential hinsichtlich Quantität und Qualität nahezu erfüllt.

65 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 65 Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 3270 im Plangebiet kann als gut (B) eingeschätzt werden. Der LRT kommt im Plangebiet, mit wenigen Ausnahmen, entlang beider Elbeufer und damit nahezu in deren Verlauf regelmäßig vor. Neben Sand- und Kiesbänken sind auch größere Abschnitte mit Schlammanlandungen vorhanden, wobei die Substrattypen häufig komplexartig verzahnt sind. Hinweise auf Gefährdungen und Beeinträchtigungen: Aufgrund der natürlicherweise hohen Dynamik des LRT spielen punktuelle Beeinträchtigungen (Begängnis durch Angler, Erholungssuchende, Anschwemmen von Müll) keine Rolle. Selbst großflächige Störungen mit zeitweiligem Totalverlust der annuellen Uferfluren, sind letztlich für den LRT unbedeutend, da aufgrund des enormen Diasporenpotentials eine Regeneration von Arten und Vegetationseinheiten teils noch im selben Jahr oder spätestens im Folgejahr bei geeigneten Wasserständen möglich ist. Auch die Sanierung von Buhnen und die damit teils verbundenen Substratbewegungen führen nicht zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des LRT, sofern keine Uferbefestigungen durch Steinschüttungen bzw. die Anlage gepflasterter Leitwerke erfolgt, was den Verlust dieser Flächen als LRT bedeutet. Daher können aktuell keine wesentlichen Gefährdungen des LRT 3270 festgestellt werden. Fazit: Aktuell befindet sich der LRT 3270 im Plangebiet insgesamt in einem günstigen Erhaltungszustand und ist mit einer ausreichenden Gesamtfläche repräsentiert. Aufgrund dessen sowie der LR-typischen Dynamik sind keine speziellen Maßnahmen zur seiner Erhaltung erforderlich.

66 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie LRT Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Flächengröße: Laut Standard-Datenbogen 300 ha in einem guten Erhaltungszustand (B). Aktuell wurde der LRT 6430 auf 10 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 1,9 ha nachgewiesen. Allgemeine Charakteristik: In diesem LRT werden Hochstaudenfluren feuchter bis nasser, meist eutropher Standorte an Fließgewässerufern und Waldsäumen (Convolvuletalia sepium p.p., Glechometalia hederaceae p.p. und Filipendulion ulmariae) der planaren, kolinnen, submontanen und montanen Stufe zusammengefasst. Die Bestände setzen sich überwiegend aus mehrjährigen, zweikeimblättrigen Arten zusammen. Sie kommen meist streifenförmig, seltener flächig, entlang der Fließgewässer und in Waldsäumen vor und werden i. d. R. nicht genutzt, allenfalls stellenweise sporadisch gemäht oder beweidet. Bei übermäßigem Nährstoffeintrag kann die Artenvielfalt zugunsten artenarmer nitrophytischer Dominanzbestände drastisch abnehmen. Bevorzugt werden sonnige bis halbschattige Standorte besiedelt, wohingegen die Vegetation im direkten Unterwuchs von Gehölzen schütter ist oder weitgehend völlig fehlt. Übergänge hinsichtlich der Standorte und der Artenzusammensetzung bestehen zu Nass- bis Feuchtgrünland, vor allem deren Brachestadien. Letztere zählen jedoch ebenso wie Bestände an stehenden Gewässern nicht zum LRT. Im Plangebiet kommen Hochstaudenfluren im Übergang zu Gehölzen und Gebüschen sowie entlang der Elbe, von Altarmen und Stillgewässern vor (Foto 14-16, Anhang). An den Gewässern sind zumeist Röhrichte vorgelagert oder es besteht eine Komplexbildung mit diesen. Häufig zeigen die Bestände aber Dominanzen von nitrophilen Stauden (v. a. Brennessel), Röhrichtarten (v. a. Rohrglanzgras) oder eine stärkere Ruderalisierung. Daher konnten entsprechend den Vorgaben der Kartieranleitung (LAU 2009) nur kleinere Teilflächen dem LRT zugeordnet werden. Außerdem finden sich auf Wiesenbrachen und nicht nachgemähten Weiden großflächige Hochstaudenfluren, welche aber auch nicht den Kriterien des LRT entsprechen. Charakteristische Pflanzenarten: Die bestandsbildenden Arten der Hochstaudenfluren im Plangebiet sind Brennessel (Urtica dioica, U. subinermis), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacaea) und Katzenschwanz (Leonurus marrubiastrum). Mit großer Stetigkeit treten Zaunwinde (Calystegia sepium), Echte Engelswurz (Angelica archangelica), Sumpfziest (Stachys palustris) und Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara) auf. Außerdem sind Hopfen-Seide (Cuscuta europaea) und Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum) häufig beigemischt. Insofern Dominanzen von Brennessel oder Rohrglanzgras mit geringem Anteil LRT-charakteristischer bzw. -kennzeichnender Arten ausgebildet waren, wurden die Bestände jedoch nicht dem LRT zugeordnet. Das Vorkommen des neophytischen Gelappten Stachelgurke (Echinocystis lobata) aus der Familie der Kürbisgewächse kann für viele der gewässerbegleitenden Bestände und Gehölzsäume als typisch angesehen werden. Die als LRT erfassten Hochstaudenfluren mit Kontakt zu Fließgewässern enthielten neben den Röhrichtarten der Gewässer (v. a. Phalaris arundinacaea, Carex acuta) häufig auch Gewöhnlichen Gilbweiderich, Blutweiderich und Blauweiderich (Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria, Veronica longifolia) (z. B. ID 12103). In den Teilflächen des LRT mit Kontakt zu Gehölzen war dagegen das Vorkommen von Echter Engelswurz (Angelica archangelica) und der oft auf Brennessel parasitierenden Hopfenseide (Cuscuta europaea) sowie von Hopfen (Humulus lupulus) typisch. Daneben sind in beiden Standortgruppen meist mehrere Sippen

67 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 67 des Wirtschaftsgrünlandes vertreten, wie Vogel-Wicke (Vicia cracca), Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), aber auch ruderale Arten wie Quecke (Elymus repens) oder Wilde Karde (Dipsacus follunum). Vegetationskundliche Charakteristik: Als LRT-relevante Pflanzengesellschaften kommen im Plangebiet Taxa aus den Verbänden der Frischwiesensäume (Filipendulion ulamriae Lohm. In Oberdorfer et al. 1967) und der nitrophilen Flussufersäume (Convolvulion sepii Tüxen 1947) vor. Aus dem letztgenannten Verband treten vor allem die Brennessel-Seiden- Zaunwindengesellschaft (Cuscuto europaea-convolvuletum sepium Tüxen 1947) oder die Sumpfgänsedistel-Engelwurz-Gesellschaft (Soncho palustris-archangelicetum litoralis Tüxen 1937) auf. Obwohl viele der Hochstaudenfluren insgesamt nicht artenarm sind, können sie nicht als FFH-relevant eingestuft werden. Dies trifft besonders für die überwiegend aus Nitrophyten bestehende Vegetation entlang der Elbe sowie ihrer Altarme und Flutrinnen zu. Hier sind vor allem Große und Gelbgrüne Brennnessel (Urtica dioica, U. subinermis) und Katzenschwanz (Leonurus marrubiastrum) oft zum Ufer hin mit Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) vergesellschaftet. Diese Bestände lassen sich zwar teilweise dem LRT-relevanten Syntaxon Katzenschwanzgesellschaft (Urtico-Leonuretum marrbiatrae Passarge 1993) zuordnen, sind aber überwiegend als Dominanzen weniger Arten ausgebildet und daher nicht als LRT erfasst worden (vgl. Kartieranleitung LAU 2009). Erhaltungszustand allgemein: Insgesamt wurden 10 Teilflächen (1,99 ha) der Hochstaudenfluren als LRT 6430 erfasst. Von diesen konnten fünf Teilflächen mit gut (B) und fünf mit hervorragend (A) bewertet werden, somit befinden sie sich vollständig in einem günstigen Erhaltungszustand (Tab. 14). Tab. 14: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren) Erhaltungszustand Fläche in ha Fläche in % Anzahl der Teilflächen A - Hervorragend 1, B - Gut 0, C - Mittel bis Schlecht Gesamt 1, Die Habitatstrukturen wurden bei fünf Teilflächen (ID 11027, ID 11031, ID 11108, ID 11137, ID 12042) aufgrund vielfältiger Komplexbildungen mit lebensraumtypischen Strukturelementen wie Gewässern, Röhrichten und Auenwäldern als hervorragend (A) bewertet. Die übrigen fünf Teilflächen treten auch in Verbindung mit lebensraumtypischen Biotopen auf, jedoch waren hier die Strukturelemente nur in guter Qualität ausgebildet. Ein LR-typisches Arteninventar von mindestens 10 charakteristischen Arten, von denen mindestens zwei LRT-kennzeichnend sind, ist auf vier Teilflächen vorhanden (A) (ID 12042, ID ID 13130, ID 14038). Auf den übrigen Teilflächen ist selbiges mit mindestend fünf charakteristischen bzw. einer LRT-kennzeichnenden Art nur weitgehend vorhanden (B). Beeinträchtigungen des LRT können durch das Auftreten von Neophyten oder Verbuschung über 25% Flächenanteil auftreten. Vier Teilflächen weisen mittlere Beeinträchtigungen (B) auf (ID 11072, ID 11031, ID 1108, ID 12042). So gibt es in der Staudenflur am Sandfurther

68 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 68 Haken (ID 12042) ein Vorkommen der Gelappten Stachelgurke (Echinocystis lobata), was als mittlere Beeinträchtigung (B) zu bewerten ist. Da die Säume teilweise in Weideflächen mit einbezogen waren, werden die hier festgestellten Trittschäden als mittlere Beeinträchtigung des LRT bewertet (ID 11027). Tab. 15: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren) ID Strukturen A A B A A B A Arteninventar B B B B B B A Beeinträchtigungen B B A B A A B Gesamtbewertung B B B B A B A ID Strukturen B B B Arteninventar A A A Beeinträchtigungen A A A Gesamtbewertung A A A Soll-Ist-Vergleich: Die erfasste LRT-Gesamtfläche (2 ha) unterschreitet die Angaben des SDB (200 ha) wesentlich. Die Flächenangabe im SDB beruht allerdings auf nicht durch belastbare Untersuchungsergebnisse gestützte Abschätzungen des möglichen Potentials dieses LRT und ist daher vermutlich wenig repräsentativ. Ein Großteil der geeigneten Strukturen und Standorte im Plangebiet werden derzeit von nicht FFH-relevanten Hochstaudenfluren eingenommen. Die als LRT erfassten Bestände weisen zwar eine sehr geringe Gesamtfläche auf (im Vergleich zum SDB), wohingegen der qualitative Zustand aller Teilflächen als gut oder hervorragend bewertet wird. Im Plangebiet sind jedoch Hochstaudenfluren und Säume in einer Größenordnung von mindestens ha vorhanden. Hier kommen die für den LRT charakteristischen und diesen kennzeichnenden Arten regelmäßig, aber mit geringem Deckungsanteil vor und werden deshalb nicht als solche erfasst. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine mehr oder weniger auentypische Biotopausstattung handelt, welche aufgrund des natürlichen Nährstoffreichtums von nitrophytischen Arten geprägt ist. Somit wird das vorhandene Potential den Umständen entsprechend ausreichend genutzt. Der Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 6430 kann gutachterlich als gut (B) bewertet werden. Über die Hälfte der Gesamtfläche des LRT befindet sich in einen hervorragenden Erhaltungszustand, wenngleich diese mit knapp zwei Hektar sehr gering ist. Nach gutachterlicher Abwägung des vorhandenen Potentials und der überdurchschnittlichen Qualität der erfassten Bestände ist eine langfristige Bewahrung des LRT nicht gefährdet. Hinweise auf Gefährdungen und Beeinträchtigungen: Das insgesamt nur spärliche Vorkommen von LRT-relevanten Hochstaudenbeständen ist als mehr oder weniger natürlich anzusehen, da keine anthropogenen Gründe für das Fehlen FFH-relevanter Sippen spricht.

69 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 69 Entlang der Elbe sind hingegen wohl eher indirekte anthropogene Effekte ausschlaggebend, die in der Nährstofffracht zu sehen sind, die durch den Fluss bei Hochwasser eingetragen wird und die Entwicklung nitrophytischer Staudenfluren und nitrophytischer Rohrglanzgras- Röhrichte fördert. Fazit: Aktuell befindet sich der LRT 6430 im Plangebiet insgesamt in einem günstigen Erhaltungszustand, ist aber nur mit einer geringen Gesamtfläche repräsentiert. Überwiegend sind die Bestände ungenutzt und weisen eine auentypische nitrophile Pflanzengesellschaft auf. Aufgrund der Standortstrukturen (z. B. steile Gewässerränder, stark bewegtes Relief) und regelmäßigen Ablagerungen von Treibgut ist eine periodische Mahd häufig technisch nicht umsetzbar. Eine mögliche nachhaltige Nutzungsstrategie wäre eine zyklische Beweidung mit mehrjährigen Nutzungspausen LRT Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) Flächengröße: laut Standard-Datenbogen 30 ha in einem guten Erhaltungszustand (B). Aktuell wurde der LRT 6510 auf 22 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 157,9 ha nachgewiesen. Als Entwicklungs-LRT wurden 3 Teilflächen auf 22,1 ha ausgewiesen. Allgemeine Charakteristik: Zum LRT gehören Grünlandgesellschaften (der Verbände Deschampsion cespitosae und Arrhenatherion elatioris) auf wechselnassen bis wechselfeuchten Auenstandorten in wärmebegünstigten Stromtälern der großen Flüsse. Die natürliche Nährstoffversorgung wird durch die regelmäßige Überschwemmung vom Frühjahr bis Frühsommer gewährleistet, die Böden sind humos und meist tonreiche Auenlehme. Häufig kommen die Bestände in und um Geländesenken vor, wobei dauernasse Flächen gemieden werden. Dieser LRT hat vorwiegend eine subkontinentale Verbreitung und weist fließende Übergänge zu den Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) auf. Gegenüber diesen wird er aber durch das Vorkommen von Kennarten wie Nordisches Labkraut (Galium boreale), Vielblütiger Hahnenfuß (Ranunculus polyanthemos agg.) und Sumpf-Brenndolde (Cnidium dubium) abgegrenzt. Im Plangebiet kommt der LRT 6440 häufig im Kontakt zu den meist artenreicheren und buntblütigen Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) vor und weist abschnittsweise komplexartige Übergänge zu diesen auf. Regelmäßig werden feuchtere Standorte besiedelt, nicht selten finden sich streifenförmige Bestände entlang von auentypischen Rinnen und Mulden (Foto 17-20, Anhang). Trotz des weitgehend regelmäßigen Auftretens von Brenndolden- Auenwiesen im Plangebiet lassen sich zwei Schwerpunkte des vorkommens feststellen: Linkselbisch finden sich z. T. großflächige und gut ausgeprägte Bestände auf den Grünländern zwischen Alter Elbe und Bertinger See. Rechtselbisch werden auf dem Cobbelschen bzw. Fritzenswerder größere Flächen von diesem LRT eingenommen. Charakteristische Pflanzenarten: Das wesentliche Kriterium für die Zuordnung von Auengrünland zum LRT ist das Vorhandensein der kennzeichnenden Stromtalarten. Im Plangebiet ist das meist durch die namensgebende Brenndolde (Cnidium dubium), Vielblüten-Hahnenfuß (Ranunculus polyanthemos agg.) und Nordisches Labkraut (Galium boreale) möglich. Weitere charakteristische zweikeimblättrige Arten sind u.a. Kuckucks- Lichtnelke (Silene flos-cuculi), Wiesen-Silge (Silaum silaus), Echtes und Weißem Labkraut (Galium verum, G. album), Kriechender und Goldschopf-Hahnenfuß (Ranunculus repens, R.

70 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 70 auricomus) sowie Gewöhnlicher Beinwell (Symphytum officinale), wobei nicht alle der genannten Sippen auch bewertungsrelevant sind. Seltener ist das Vorkommen von Langblättrigem Blauweiderich (Pseudolysimachium longifolium) oder Kanten-Lauch (Allium angulosum). Bei den Gräsern kommt ein hoher Anteil solcher Arten vor, die auch für andere frische bis feuchte (Auen-) Grünlandtypen charakteristisch und bestandsprägend sind, wie Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Gewöhnliches und Wiesen-Rispengras (Poa trivialis, P. pratensis). Dagegen tritt auf vielen Wiesen Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa) oder Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) nur selten und mit geringer Deckung auf. Als Folgen der teilweisen (Nach-) Beweidung einiger Flächen dringen Acker- Kratzdistel (Cirsium arvense), Quecke (Elymus repens) und Brennessel (Urtica dioica) ein. Vegetationskundliche Charakteristik: Die als LRT erfassten Bestände können den Brenndolden-Stromtalwiesen (Cnidio-Deschampsietum cespitosae Hundt ex Pass. 1960) oder den Silau-Rasenschmielen-Wiesen (Sanguisorbo officinalis-silauetum silai Klapp 1951) zugeordnet werden. Charakteristisch hierfür sind die namengebenden Arten, wobei die Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) am Standort meist stark zurücktritt. Dagegen nehmen Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Rispe (Poa pratensis) und Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens) stärkere Deckungsanteile ein. Stellenweise sind Wiesen-Silge (Silaum silaus), Nordisches Labkraut (Galium boreale), Kuckucks- Lichtnelke (Silene flos-cuculi), Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) und Gewöhnlicher Beinwell (Symphytum officinale) häufiger. Erhaltungszustand allgemein: Insgesamt wurden 22 Teilflächen (158 ha) der wechselfeuchten Auenwiesen als LRT 6440 erfasst. Von diesen konnten 11 Teilflächen mit gut (B) und fünf mit hervorragend (A) bewertet werden, somit befinden sie sich überwiegend in einem günstigen Erhaltungszustand. Sechs Teilflächen (ID 11053, ID 11077, ID 11090, ID 11105, ID 14019, ID 14021) weisen dagegen einen ungünstigen Erhaltungszustand (C) auf (Tab. 16). Tab. 16: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) Erhaltungszustand Fläche in ha Fläche in % Anzahl der Teilflächen A - Hervorragend 41, B - Gut 85, C - Mittel bis Schlecht 31, Gesamt 157, Das Kriterium LR-typische Strukturen konnte überwiegend als gut (B) bewertet werden. Fünf Teilflächen (ID 11051, ID 11123, ID 13013, ID 13015, ID 13017) wiesen hervorragende Strukturen (A) auf. Dafür sprachen die kräuterreichen, mehrschichtig aufgebauten Bestände ohne Dominanzen der Obergräser und eine auentypische Standortvielfalt. Dagegen konnten die Strukturen von vier Teilflächen (ID 11053, ID 11090, ID 14019, ID 14021) nur als mittel bis schlecht (C) bewertet wurden. Auf diesen vier Flächen sind die Teilkriterien Strukturvielfalt des Bestandes und Standortstrukturen jeweils als mittel bis schlecht eingestuft. Hier sind nahezu keine auentypischen Strukturen ausgebildet und es dominieren vor allem hochwüchsige Gräser (Obergräser) die Vegetation, so dass keine krautreichen und mehrschichtigen Bestände vorhanden waren.

71 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 71 Das Arteninventar ist auf lediglich auf vier Flächen mittel bis schlecht (C) ausgebildet (ID 11053, ID 11077, ID 11090, ID 11105). Hier waren weniger als fünf für den LRT charakteristische bzw. weniger als zwei diesen kennzeichnende Arten vorhanden. Häufig bestand diese Grundartenausstattung aus Brenndolde (Cnidium dubium), Vielblüten- Hahnenfuß (Ranunculus polyanthemos agg.) oder Nordischem Labkraut (Galium boreale) als Kennarten in Verbindung mit Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen- Rispe (Poa pratensis) und teilweise Wiesen-Silge (Silaum silaus). Auf 18 Flächen war das LRT-relevante Arteninventar zumindest weitgehend (B) oder mit einer hervorragenden (A) Ausstattung entsprechenden Artenzahlen (min. 7 charakteristische und davon 3 kennzeichnende Arten) vorhanden. Beeinträchtigungen stärkeren Umfanges (C) wurden auf sieben der 22 Teilflächen festgestellt. Diese sind einerseits auf suboptimale Nutzungstermine oder eine zu intensive Mähweide zurückzuführen. Zum anderen dominieren häufig konkurrenzkräftige Gräser wie Alopecurus pratensis, Poa pratensis und Elytrigia repens die Bestände, so dass die die LRTrelevanten Arten stark zurücktreten. Teilweise treten LRT-untypische Arten z.b. Eutrophierungs- und Ruderalisierungszeiger wie Löwenzahn (Taraxacum officinale), Acker- Kratzdistel (Cirsium arvense), Brennessel (Urtica dioica) und/oder Ampfer (Rumex thyrsiflorus, obtusifolius et crispus) verstärkt auf. Tab. 17: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) ID Strukturen A C B C B B Schichtung des Bestandes a c a c b c Standortstrukturen a c c c b b Arteninventar A C C C B C Beeinträchtigungen A B C B B C Nutzung a b c b b c LR-untypische Arten, Dominanzen a b c b a c Gesamtbewertung A C C C B C ID Strukturen B A B B A A Schichtung des Bestandes b a b b a a Standortstrukturen a a a a a a Arteninventar B A A B A A Beeinträchtigungen B B B A B B Nutzung b a b a b a LR-untypische Arten, Dominanzen b b a a a b Gesamtbewertung B A B B A A

72 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 72 Fortsetzung von Tab. 17: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) ID Strukturen A B B B B C Schichtung des Bestandes a a b b b c Standortstrukturen a b c c b c Arteninventar A B A B B B Beeinträchtigungen B B A C C C Nutzung a b a b c c LR-untypische Arten, Dominanzen b b a c b c Gesamtbewertung A B A B B C ID Strukturen C B B B - - Schichtung des Bestandes c b a a - - Standortstrukturen b b b b - - Arteninventar B A B A - - Beeinträchtigungen C C B B - - Nutzung c b b b - - LR-untypische Arten, Dominanzen c c b b - - Gesamtbewertung C B B B - - Soll-Ist-Vergleich: Die erfasste LRT-Gesamtfläche (157 ha) übertrifft die Angaben des Standarddatenbogens (30 ha) um das Fünffache. Letztere beruht allerdings auf nicht durch belastbare Untersuchungsergebnisse gestützte Abschätzungen des möglichen Potentials dieses LRT und ist daher vermutlich wenig repräsentativ. Von den als LRT 6440 erfassten Grünländern befinden sich 127 ha in einem günstigen (B) bzw. hervorragenden (A) Erhaltungszustand. Dagegen wird dieser auf 31 ha als mittel bis schlecht bewertet und somit als ungünstig (C) angesehen. Etwa 20% der vorhandenen LRT-Fläche weist somit aktuell qualitative Mängel auf, welche nicht den Anforderungen für eine langfristige Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes entsprechen. Stromtalwiesen können ein weites Spektrum von Standorten in der Flussaue einnehmen. Allerdings sind sie standörtlich eng an die periodisch überfluteten Flusstäler gebunden, außerhalb derselben kommt der LRT nicht vor. Daher haben die Flussauen eine überragende Bedeutung für den Erhalt der Brenndolden-Auenwiesen. Im Plangebiet sind nach aktueller Biotoptypenkartierung mesophile bis wechselfeuchte Grünländer im Deichvorland mit einem Flächenanteil von etwa 50% (ca ha) großflächig vorhandenen. Diese stellen, eine entsprechende Bewirtschaftung vorausgesetzt, einen geeigneten Standort für den LRT dar. Diese Standorte sind aber prinzipiell auch für den LRT 6510 geeignet, welcher hier auf 408 ha vorkommt. Im Vergleich dazu ist der LRT 6440 mit einer erfassten Gesamtfläche von 157 ha deutlich unterrepräsentiert, obwohl beide

73 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 73 genannten LRT teilweise miteinander verzahnte Übergänge aufweisen. Daher zeigt die quantitative Bilanz (157 ha LRT) ein nur ein mäßig ausgeschöpftes Potential des LRT 6440 im Plangebiet. Der verhältnismäßig geringe Flächenanteil, sowohl in Bezug auf das vorhandene Potential als auch im Vergleich mit der Gesamtfläche des LRT 6510 ist als negativ zu bewerten. Da Brenndolden-Auenwiesen jedoch nicht außerhalb der Flussauen vorkommen können, muss die Sicherung des LRT 6440 innerhalb derselben erfolgen. Trotz des regelmäßigen Vorkommens des LRT 6440 im Plangebiet besteht hinsichtlich der Quantität die Notwendigkeit zu einer stärkeren Ausschöpfung des vorhandenen Potentials. Dafür sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen für Grünländer mit vorhandenem Potential bzw. Initialen zur Ausbildung des LRT 6440 (LRT-Entwicklungsflächen, vgl. Kap ) umgesetzt werden. Die Sicherung bzw. die Wiederherstellung der Qualität der vorhandenen LRT-Flächen hat aber eine hochrangigere Bedeutung, um eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes weiterer Flächen zu vermeiden. Als LRT-Entwicklungsflächen wurden drei Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 22,1 ha ausgewiesen. Alle drei Teilflächen befinden sich rechtselbisch, eine auf dem Cobbelschen Werder (ID 24022), die beiden anderen auf den Auenwiesen westlich Parey (ID 24052, ID 24060). Die beiden letztgenannten Teilflächen sind aufgrund dominanter Obergräser und damit einhergehenden geringem Deckungsanteil wertgebender Kräuter nicht als LRT erfasst worden. Dagegen wird die Teilfläche auf dem Cobbelschen Werder (ID 24022) momentan als Standweide für Pferde genutzt und weist dementsprechende strukturelle Beeinträchtigungen und ein reduziertes Arteninventar auf. Jedoch sind hier das typische Auenrelief sowie ein als Spenderpopulation geeignete Bestände (ID 14019, ID 14021) unmittelbar angrenzend vorhanden, weshalb ein kurz- mittelfristiges Entwicklungspotential erkennbar ist. Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 6440 im Plangebiet kann als gut (B) eingeschätzt werden. Der LRT kommt hier zwar regelmäßig und teilweise auf größeren Teilflächen vor, allerdings sind die Brenndolden-Auenwiesen als auentypischer Lebensraum im Plangebiet unterrepräsentiert und werden vielfach durch den trockenere Verhältnisse anzeigenden LRT 6510 ersetzt. Auf 20% der LRT-Gesamtfläche wurde ein ungünstiger Erhaltungszustand (C) festgestellt. Somit muss hinsichtlich einer langfristigen Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes dieses LRT jede Verschlechterung desselben auf weiteren Teilflächen ausgeschlossen bzw. wiederhergestellt werden. Zudem erscheinen Maßnahmen zur Vergrößerung der Gesamtfläche des LRT notwendig, um eine repräsentative Verbreitung innerhalb der Elbeaue sicherzustellen. Hinweise auf Gefährdungen und Beeinträchtigungen: Die grundsätzlichen Gefährdungen für Brenndolden-Auenwiesen (wie auch der Flachland-Mähwiesen) bestehen durch Eutrophierung und Ruderalisierung in Folge unagepasster Beweidung sowie durch Nutzungsauflassung mit folgender Verbrachung. Eine ausführliche Schilderung derartiger Beeinträchtigungen erfolgt an gleicher Stelle für den LRT 6510 (Kap ) Eine systematische, gebietsübergreifende Gefährdung und dauerhafte Beeinträchtigung des LRT 6440 besteht durch die Absenkung des Grundwasserstandes innerhalb der gesamten Elbeaue. Diese resultiert aus der Eintiefung der Elbe, welche durch die Sohlerosion innerhalb des Stromstriches bzw. der Fahrrinne weiterhin stattfindet. Dadurch wird der standörtliche Charakter der eigentlich wechselfeuchten und durch periodisch hohe Grundwasserstände geprägten Flussauen nachhaltig verändert. Die Elbe fungiert zunehmend als entwässerndes Element für die Auenbereiche, welche häufig durch das

74 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 74 mittlere Sommerhochwasser gar nicht mehr überflutet werden. Dadurch werden die Brenndolden-Auenwiesen langfristig von mesophilen Wiesentypen (u. a. LRT 6510) ersetzt, wofür auch im Plangebiet erste Anzeichen festzustellen sind. Fazit: Aktuell befindet sich der LRT 6440 im Plangebiet insgesamt in einem günstigen Erhaltungszustand, ist mit einer zu geringen Gesamtfläche repräsentiert. Die Nutzung der LRT-Flächen erfolgt großflächig als Freiland-Rinderhaltung auf Mähweiden bzw. nachgemähten Weiden. Zur Gewinnung von Heu bzw. Grünschnitt für die Stallfütterung im Winter werden auch große Teile der LRT-Flächen gemäht, weshalb die Rinderhaltung insgesamt als nachhaltige Nutzung angesehen werden kann. Gleichzeitig resultieren aus den spezifischen Einflüssen durch die Weidetiere (u. a. Fraßselektion) tendenzielle Beeinträchtigungen des LRT (Ruderalisierung, Zunahme von Weideunkräutern, Abnahme von krautigen Arten). Diese ungünstigen Entwicklungstendenzen durch Nutzungseinflüsse können aber durch ein geeignetes Weidemanagement und angepasste Nutzungstermine weitgehend ausgeschlossen werden. Dagegen besteht durch das veränderte Wasserregime der Elbeaue eine wesentliche und gebietsübergreifende Beeinträchtigung, welche dazu geeignet ist, die langfristige Sicherung des LRT 6440 zu gefährden. Für eine nachhaltige Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes bedarf es allerdings eines landesweit abgestimmten Maßnahmenkonzeptes für die Wasserhaltung in der Elbeaue LRT Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Flächengröße: laut Standard-Datenbogen 200 ha in einem guten Erhaltungszustand (B). Aktuell wurde der LRT 6510 auf 62 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 408,5 ha nachgewiesen. Als Entwicklungs-LRT wurden drei Teilflächen auf 65,3 ha ausgewiesen. Allgemeine Charakteristik: Zum LRT werden extensiv genutzte, artenreiche Mähwiesen der planaren bis submontanen Höhenstufe (Arrhenatherion elatioris) gerechnet, in denen die Obergräser den Bestand nicht dominieren. Zu den kennzeichenden Arten gehören Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense) und Wiesen- Glockenblume (Campanula patula). Der LRT schließt sowohl trockene Ausbildungen, typische Ausbildungen frischer, sowie Ausbildungen feuchter bis wechselfeuchter Standorte ein. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind Flachland-Mähwiesen blütenreich und wenig gedüngt. In den LRT können auch (vor oder nach der Mahd) beweidete Flächen einbezogen werden, insofern die für den LRT relevanten Pflanzengesellschaften ausgebildet sind. Im Plangebiet kommt der LRT überwiegend auf frischen bis mäßig feuchten und seltener auf frischen bis wechseltrockenen Standorten vor. Überwiegend sind die LRT-Flächen durch dominante Obergräser und häufig durch Beimischung von Weideunkräutern und ruderalen Elementen gekennzeichnet. Bodennahe Kräuter treten meist recht deutlich zurück. Charakteristische Pflanzenarten: Extensiv genutzte Mähwiesen sind durch einen hohen Artenreichtum an Süßgräsern und zweikeimblättrigen Arten gekennzeichnet, wobei sich viele Arten soziologisch unspezifisch verhalten (Klassen- und Ordnungscharakterarten), so dass die Zuordnung der Vegetation teilweise nur auf Verbandsebene (entsprechend SCHUBERT et al. 2001) möglich ist. Charakteristische Gräser des LRT 6510 auf den frischen bis wechselfeuchten Standorten der Auenwiesen sind Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus

75 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 75 pratensis), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und Glatthafer (Arrhenatherum elatius). Als charakteristische krautige Pflanzenarten des LRT 6510 kommen auf den erfassten LRT- Flächen häufig vor: Wiesen-Labkraut (Galium mollugo agg.), Gewöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Wiesen-Silge (Silaum silaus) sowie Wiesen-Klee (Trifolium pratense). Auf trockeneren bzw. magereren Standorten können Rot-Straußgras (Agrostis capillaris), Feld-Klee (Trifolium campestre), Kleiner Klee (Trifolium dubium) und Echtes Labkraut (Galium verum) mit höherer Artmächtigkeit vorkommen. Rot-Straußgras (Agrostis capillaris) tritt allerdings faziesweise oft auch auf frischeren Standorten auf, ist dort aber meist erst im zweiten Aufwuchs deutlicher erkennbar. Die häufigsten LRT-kennzeichnenden Arten sind: Wiesen-Magerite (Leucanthemum vulgare), Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis), Gemeiner Hornklee (Lotus corniculatus), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis). Seltener treten auch noch Wiesen- Sauerampfer (Rumex acetosa), Kuckucks-Lichtnelke (Silene flos-cuculi), Wiesen- Flockenblume (Centaurea jacea agg.) und Vogel-Wicke (Vicia cracca) auf. Die überwiegend extensiv genutzten Mähwiesen bzw. Mähweisen fallen aspektabhängig wegen ihrer Buntblumigkeit auf. Hierzu tragen u.a. Hahnenfuß (Ranunculus acris, R. auricomus, R. repens), Kuckucks-Lichtnelke (Silene flos-cuculi), Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis), Wiesen-Labkraut (Galium album), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis), Gewöhnliche Schafgarbe (Achillea millefolium) und Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare) bei. Dabei haben zahlreiche Arten aspektbedingte Schwerpunkte im ersten oder zweiten Aufwuchs. Charakteristisch für die Auenwiesen im Plangebiet ist das weitgehende Fehlen des Wiesen-Sauerampfers (Rumex acetosa), der dort durch den allerdings nicht LRT-relevanten Rispen-Sauerampfer (R. thyrsiflorus) ersetzt wird. Frische bis wechseltrockene Standorte, insbesondere in der Nähe von Deichen zeigen Arten wie Feld-Mannstreu (Eryngium campestre) und Acker- Hornkraut (Cerastium arvense) (Foto 20-22, Anhang). Typische Nährstoff- und Ruderalisierungszeiger im Grünland, die auf Beweidung und/oder mangelnde Nutzung hindeuten und oft truppweise auftreten, sind u.a. Stumpfblättriger und Krauser Ampfer (Rumex obtusifolius, R. crispus), Brennnessel (Urtica dioica, U. subinermis), Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Disteln (Carduus spec., Cirsium spec.) und bei Bodenverwundungen annuelle Ackerunkräuter, wie z.b. Gewöhnliches Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris) und Vogel-Sternmiere (Stellaria media). Charakteristische Brachezeiger vorwiegend frischer bis trockenerer Standorte sind u.a. Gewöhnlicher Rainfarn (Tanacetum vulgare) und Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris). Die genannten Nährstoff-, Ruderalisierungs- und Brachezeiger kommen auf den als LRT eingestuften Flächen mit Ausnahme von Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Brennnessel (Urtica sp.) allerdings nur in geringem Umfang vor. Vegetationskundliche Charakteristik: Die Wiesen im PG lassen sich der Glatthafer-Wiese (Arrhenatheretum elatioris J. Braun 1915) (vor allem rechtselbisch bei Parey) und der Fuchsschwanz-Wiese (Galio molluginis-alopecuretum pratensis Hundt (1954) 1968) (vor allem linkselbisch bei Ringfurth) im Verband der planar-kollinen Frischwiesen (Arrhenatherion elatioris (Br.-Pl. 1925) W. Koch 1926) zuordnen. Vor allem die Fuchsschwanz-Wiesen zeichnen sich im Plangebiet durch eine gewisse Monotonie aus, da der Kräuteranteil insgesamt vergleichsweise gering ist und keine ausgesprochen buntblumigen Aspekte auftreten. Andererseits ist der geringe Anteil an bodennahen krautigen Arten und Mittel- und Untergräsern typisch für diese Taxon, die als

76 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 76 natürlicherweise hochwüchsigen und kräuterarmen beschreiben werden (SCHUBERT et al. 2001). Aber auch die Glatthafer-Wiesen sind teilweise durch hohe Deckungsanteile des namensgebenden Obergrases gekennzeichnet und dadurch mit reduziertem Bestand an lichtbedürftigeren bzw. niederwüchsigen Gräsern und Kräutern ausgestattet. Jedoch weisen beide Taxa auch mehrschichtige, kräuterreiche Bestände auf, in denen die Obergräser deutlich zurücktreten. Erhaltungszustand allgemein: Insgesamt wurden 62 Teilflächen (408,5 ha) der Flachland- Mähwiesen und Mähweiden (incl. einiger Deiche) als LRT 6510 erfasst. Von diesen konnten 39 Teilflächen mit gut (B) bewertet werden, somit befinden sie sich überwiegend in einem günstigen Erhaltungszustand. Vier Teilflächen (ID 11103, ID 11111, ID 12069, ID 14057) haben einen hervorragenden Erhaltungszustand (A), dagegen weisen 19 Teilflächen einen ungünstigen Erhaltungszustand (C) auf (Tab. 18). Tab. 18: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 6510 (Flachland-Mähwiesen) Erhaltungszustand Fläche in ha Fläche in % Anzahl der Teilflächen A - Hervorragend 28,6 7 4 B - Gut 236, C - Mittel bis Schlecht 143, Gesamt 408, Das Kriterium LR-typische Strukturen konnte überwiegend als gut (B) bewertet werden. Sechs Teilflächen (ID 11103, ID 11111, ID 12069, ID 13074, ID 14020, ID 14057) wiesen hervorragende Strukturen (A) auf, während diese bei insgesamt sieben Flächen (ID 11092, ID 11140, ID 11177, ID 12048, ID 14041, 14056, ID 14091) nur als mittel bis schlecht (C) bewertet wurden. Hier wurde jeweils das Teilkriterium Schichtung des Bestandes häufig als mittel bis schlecht (c) eingestuft. Es dominieren vor allem hochwüchsige Gräser (Obergräser) die Vegetation, so dass keine krautreichen und mehrschichtigen Bestände vorhanden waren. Dagegen konnte auf Deichen dieser Parameter zumindest als gut (b), meist aber als hervorragend (a) eingestuft werden (z.b. ID 11049, ID 13043, ID 14063), da eine entsprechend strukturierte Vegetation vorhanden ist. Dagegen wurde hier hinsichtlich der Standortvielfalt jedoch häufig nur eine mittlere bis schlechte Bewertung (c) vergeben, da die Geländestruktur der Deiche als anthropogenes Bauwerk überwiegend sehr monoton ist. Dieses Teilkriterium kann bei Deichen allerdings nicht verbessert werden. Aber auch die Teilflächen im Deichvorland wiesen teilweise geringe Flächengrößen (z. B. ID 11072, ID 13114) oder ein strukturarmes Relief (z. B. ID 11122, ID 14056) auf. Das Arteninventar ist auf 29 Flächen gut (B) ausgebildet. Auf 10 Flächen konnte ein besonders reichhaltiges Grundarteninventar nachgewiesen werden, was dort zu einer sehr guten Bewertung (A) führt (ID 11103, ID 11111, ID 11142, ID 12069, ID 14010, ID 14020, ID 14050, ID 14057, ID 14074, ID 14090). Auf zwei Teilflächen (ID 12056, ID 12079) waren die für den LRT 6510 charakteristischen oder diesen kennzeichnenden Arten zwar vorhanden, traten aber nur verstreut bis vereinzelt auf. In die Bewertung des Arteninventars wurden diese Arten nicht mit einbezogen, in diesen Fällen erfolgte eine gutachterliche Abwertung dieses Teilkriteriums. Auf 23 Flächen (z. B. ID 11038, ID 13019, ID 14014, ID 14089) kommen hingegen insgesamt weniger als 15 charakteristische und 4 LRT-kennzeichnende

77 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 77 Arten vor, was zu einer mittleren bis schlechten (C) Gesamtbewertung des Arteninventars führt. Beeinträchtigungen stärkeren Umfanges (C) wurden auf 27 der 62 Teilflächen festgestellt. Hierbei handelt es sich überwiegend um untypische Arten bzw. Dominanzen in Form von Nährstoffzeigern, Ruderalarten oder Brachezeigern, wie Gewöhnliche Kuhblume (Taraxacum officinale), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Große Brennnessel (Urtica dioica), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Gewöhnlicher Rainfarn (Tanacetum vulgare). Das Vorkommen solcher Arten, insbesondere von Weidezeigern oder schnittempfindlichen Stauden, zeigt eine suboptimale Nutzungsform oder -intensität auf den Flächen an. Typischerweise werden die Grünländer im Deichvorland als Mähweide (z. B. ID 11124, ID 12050, ID 14026) oder als Weide mit Nachmahd (z. B , ID 13019) genutzt. Besonders auf Flächen mit Erstnutzung als Weide nehmen die oben genannten Beweidungszeiger größere Deckungsanteile ein und führen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes bzw. zum Verlust des LRT-Charakters. Die Teilflächen auf Deichen wiesen allenfalls mittlere (B), teilweise sogar keine (A) Beeinträchtigungen auf. Diese Flächen bzw. Deichabschnitte werden mindestens zweimal jährlich gemäht. Ausnahmen hiervon ist ein mit Schafen beweideter Deichabschnitt (ID 14074), welcher starke (c) Beeinträchtigungen durch Dominanzen von LRT-untypischen Arten, u. a. Weidelgras (Lolium perenne) aufweist. Tab. 19: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6510 (Flachland-Mähwiesen) ID Strukturen B B B B B B Schichtung des Bestandes a b c c c a Standortvielfalt b b b b b b Arteninventar B C C C C B Beeinträchtigungen B C C C C B Nutzung b c c c c b LR-untypische Arten, Dominanzen b b b b b a Gesamtbewertung B C C C C B ID Strukturen B B B B C A Schichtung des Bestandes b a b b c a Standortvielfalt c b c b b a Arteninventar C B C C C A Beeinträchtigungen B B C C C A Nutzung b b c c c a LR-untypische Arten, Dominanzen a a b b c a Gesamtbewertung B B C C C A

78 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 78 Fortsetzung von Tab. 19: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6510 (Flachland-Mähwiesen) ID Strukturen A B B B B B Schichtung des Bestandes a b b b b b Standortvielfalt a c a b b c Arteninventar A C B B B C Beeinträchtigungen A C B B B C Nutzung a c b b b c LR-untypische Arten, Dominanzen a b b b b b Gesamtbewertung A C B B B C ID Strukturen C B B B C C Schichtung des Bestandes c b b a c c Standortvielfalt c b b b c c Arteninventar B A B B B B Beeinträchtigungen C B C A C C Nutzung c b b a c c LR-untypische Arten, Dominanzen b b c a b b Gesamtbewertung C B B B C C ID Strukturen B B A B B B Schichtung des Bestandes c c a c b b Standortvielfalt b b a b b b Arteninventar B B A B C C Beeinträchtigungen B B B B A C Nutzung b b b b a b LR-untypische Arten, Dominanzen b b a b a c Gesamtbewertung B B A B B C

79 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 79 Fortsetzung von Tab. 19: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6510 (Flachland-Mähwiesen) ID Strukturen B B B B B B Schichtung des Bestandes a c b a a a Standortvielfalt c b c c c c Arteninventar C C C B B B Beeinträchtigungen A A A A A A Nutzung a a a a a a LR-untypische Arten, Dominanzen a a a a a a Gesamtbewertung B B B B B B ID Strukturen B B B A B B Schichtung des Bestandes b b b a a b Standortvielfalt b c c a c b Arteninventar B C C B B B Beeinträchtigungen C A B B A A Nutzung b a b b a a LR-untypische Arten, Dominanzen c a a b a a Gesamtbewertung C* B B B B B *) gutachterlich abgewertet ID Strukturen B B B B B B Schichtung des Bestandes b b a b a b Standortvielfalt b b c c b a Arteninventar B B C C B A Beeinträchtigungen A C B B B C Nutzung a b a b b b LR-untypische Arten, Dominanzen a c b b a c Gesamtbewertung B B B B B B

80 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 80 Fortsetzung von Tab. 19: Bewertung der Einzelflächen des LRT 6510 (Flachland-Mähwiesen) ID Strukturen B A B C B B Schichtung des Bestandes b a b c b b Standortvielfalt a a a c b a Arteninventar C A B B B A Beeinträchtigungen C C C C C C Nutzung b b b b c b LR-untypische Arten, Dominanzen c c c c c c Gesamtbewertung C B B C B B ID Strukturen B C A B B B Schichtung des Bestandes a c a a b b Standortvielfalt b c a b b b Arteninventar B C A B A C Beeinträchtigungen B C B B C C Nutzung b b b b b b LR-untypische Arten, Dominanzen b c b b c c Gesamtbewertung B C A B B C ID Strukturen B C Schichtung des Bestandes a c Standortvielfalt b b Arteninventar A C Beeinträchtigungen B C Nutzung b b LR-untypische Arten, Dominanzen b c Gesamtbewertung B C Soll-Ist-Vergleich: Die erfasste LRT-Gesamtfläche (408 ha) übertrifft die Angaben des SDB (200 ha) um das Doppelte. Die Flächenangabe im SDB beruht allerdings auf nicht durch belastbare Untersuchungsergebnisse gestützte Abschätzungen des möglichen Potentials dieses LRT und ist daher vermutlich wenig repräsentativ.

81 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 81 Im Plangebiet sind entsprechend der aktuellen Biotoptypenkartierung mesophile bis wechselfeuchte Grünländer mit einem Flächenanteil von etwa 50% (ca ha) großflächig vorhandenen. Diese stellen, eine entsprechende Bewirtschaftung vorausgesetzt, einen geeigneten Standort für den LRT dar. Daher zeigt die quantitative Bilanz (408 ha LRT) ein mäßig gut ausgeschöpftes Potential des LRT 6510 im Plangebiet. Von den als LRT 6510 erfassten Grünländern befinden sich 265 ha in einem günstigen (B) bzw. hervorragenden (A) Erhaltungszustand (vgl. Tab. 16). Dagegen wird dieser auf 143 ha als mittel bis schlecht (C) bewertet und somit als ungünstig angesehen. Etwa ein Drittel der vorhandenen LRT- Fläche weist aktuell qualitative Mängel auf, welche nicht den Anforderungen für eine langfristige Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes entsprechen. Aufgrund des regelmäßigen und großflächigen Vorkommens des LRT 6510 im Plangebiet ist die Aufwertung von Entwicklungsflächen dieses LRT nachrangig. Wesentlicher erscheint die Sicherung bzw. die Wiederherstellung der Qualität der vorhandenen Flächen des LRT 6510 sowie des demgegenüber unterrepräsentierten LRT Dabei ist zu beachten, dass Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) im Plangebiet ein Vorrang eingeräumt werden soll, da dieser LRT an die Flussauen gebunden ist und nicht außerhalb derselben vorkommen kann. Als LRT-Entwicklungsflächen wurden drei Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 65,3 ha ausgewiesen. Dabei handelt es sich um großflächige Grünländer (16, 18 bzw. 31 ha) mit Dominanzen der Obergräser, geringe Schichtung der Bestände und damit einhergehenden geringem Deckungsanteil weiterer LR-typischer Arten. Eine Teilfläche befindet sich linkselbisch auf dem Ringfurther Werder (ID 22065), die anderen beiden rechtselbisch auf dem Fritzenswerder (ID 24034) bzw. auf den Auenwiesen westlich Parey (ID 24092). Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 6510 im Plangebiet kann als gut (B) eingeschätzt werden. Der LRT kommt im Plangebiet regelmäßig und teilweise sehr großflächig vor. Allerdings wurde auf 35% der LRT-Gesamtfläche (143 ha von 408 ha) ein ungünstiger Erhaltungszustand (C) festgestellt. Somit muss hinsichtlich einer langfristigen Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes für diesen LRT jede Verschlechterung desselben von weiteren Teilflächen ausgeschlossen und dieser auf Teilflächen mit qualitativen Mängeln wiederhergestellt werden. Hinweise auf Gefährdungen und Beeinträchtigungen: Gefährdungen ergeben sich für artenreiche Flachland-Mähwiesen im PG einerseits durch Eutrophierung und Ruderalisierung, andererseits auch durch Nutzungsauflassung mit folgender Verbrachung. Mangelnde Nutzung oder Mulchen führt grundsätzlich zur Verbrachung und zur Abnahme der Artenzahl, insbesondere von Zweikeimblättrigen, da Streufilz konkurrenzschwache Arten hemmt. Der natürliche und zusätzliche anthropogene Nährstoffeintrag fördert hochwüchsige Gräser, wie Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Gewöhnliche Quecke (Elymus repens) sowie Nährstoffzeiger wie Gewöhnlichen Löwenzahn (Taraxacum officinale), Brennnessel (Urtica dioica) oder Ampfer-Arten, vor allem Stumpfblättrigen Ampfer (Rumex obtusifolius). Hierdurch werden konkurrenzschwächere zweikeimblättrige Arten und Magerkeitszeiger unterdrückt, zu denen u.a. auch einige Mittel- und Untergräser gehören. Durch die Fraßselektion der Weidetiere (v. a. Rinder) werden Weideunkräuter wie z. B. Acker- Kratzdistel (Cirsium arvense) gefördert und breiten sich aus. Durch konzentrierte Kotablagerungen sowie Trittschäden an Tränken und in feuchten Senken wandern LRTuntypische Arten ein und es kommt zu einer Ruderalisierung der Flächen. Allerdings erfolgt

82 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 82 auf Teilflächen die Rinderhaltung in einer Art und Weise, welche dem Erhalt des LRT nicht entgegensteht. Zudem wird der Bedarf an Heu und Frischfutter für die Stallfütterung der Tiere durch Mahdnutzung großer Flächen sichergestellt. Daher muss eine Beweidung von Teilflächen des LRT 6510 bei geeignetem Weidemanagement (Besatzstärke, Nutzungstermine) keine generelle Beeinträchtigung darstellen. Fazit: Aktuell befindet sich der LRT 6510 im Plangebiet insgesamt in einem günstigen Erhaltungszustand und ist mit einer ausreichenden Gesamtfläche repräsentiert. Die Nutzung der LRT-Flächen erfolgt großflächig als Freiland-Rinderhaltung auf Mähweiden bzw. nachgemähten Weiden. Zur Gewinnung von Heu bzw. Grünschnitt für die Stallfütterung im Winter werden auch große Teile der LRT-Flächen gemäht, weshalb die Rinderhaltung als nachhaltige Nutzung angesehen werden kann. Gleichzeitig resultieren aus den spezifischen Einflüssen durch die Weidetiere (u. a. Fraßselektion) tendenzielle Beeinträchtigungen des LRT (Ruderalisierung, Zunahme von Weideunkräutern, Abnahme von krautigen Arten). Diese ungünstigen Entwicklungstendenzen können aber durch ein geeignetes Weidemanagement und angepasste Nutzungstermine weitgehend ausgeschlossen werden LRT Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) Flächengröße: Im Standard-Datenbogen nicht angegeben. Aktuell wurde eine Teilfläche des LRT 9160 mit einer Gesamtfläche von 3,3 ha ausgewiesen. Allgemeine Charakteristik des LRT: Die von Stiel-Eichen (Quercus robur) geprägten Laubmischwälder besiedeln die für Rotbuchen ungeeigneten Standorte und weisen häufig eine Komplexbildung mit Hartholz-Auenwäldern sowie Feuchtgrünland auf. Die artenreiche Baumschicht ist neben der Eiche aus Hainbuche (), Gemeiner Esche (), Winter-Linde () und Ahorn-Arten () aufgebaut. Die Feldschicht ist entsprechend den Lichtverhältnissen teilweise artenreich mit deutlichem Frühjahrsaspekt, teilweise schütter und artenarm ausgebildet. Im Plangebiet ist der LRT am linkselbischen Hochufer auf einem trockene-sandigen Lössstandort ausgebildet. Der bandförmig langgezog ist im Wesentlichen auf diesen beschränkt. Der hohe Anteil von Biotop- und starkschäftigen Altbäumen sowie Totholz in der ansonsten gehölzarmen Flussaue machen seinen besonderen Wert aus. Am Hangfuß, im Übergang zur regelmäßig überschwemmten Aue, geht eine Flutrinne mit freien Wasserflächen, Röhrichten und Weidengebüschen teilweise komplexartig in den Bestand über (Foto 26-28, Anhang). Charakteristische Pflanzenarten und vegetationskundliche Zuordnung: Der Bestand des LRT 9160 wird in der Baumschicht 1 durch Stiel-Eiche (Quercus robur) geprägt. Die artenreiche Baumschicht 2 wird vor allem durch Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und mit etwas geringerem Deckungsanteil durch Feldahorn (Acer campestre), Spitzahorn (Acer platanoides) und Stiel-Eiche gebildet. In der Strauchschicht sind Holunder (Sambuccus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna) und reichlich Ulmenverjüngung vorhanden. Daneben konmen gesellschaftsfremde bzw. nichtheimische Gehölze wie Roteiche (Quercus rubra), Hybrid-Pappel (Populus x canadensis) und Rosskastanie (Aesculus hippocastaneum) vor. Die Ausprägung der Bestände ist unspezifisch und lässt keine eindeutige vegetationskundliche Zuordnung zu. Der Bestand unterliegt durch seine schmale, langgestreckte Form

83 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 83 entlang des Hochufers nahezu vollständig Randeffekten. Zudem entspricht der Standort am Hangfuß einer wechselfeuchten Flussaue und geht von dort in einen frischen Sand-Löss- Hang über. Trotz des Fehlens der Hainbuche (Carpinus betulus) ist eine Ansprache als Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwälder (Stellario holosteae-carpinetum betuli Oderdorfer 1957) mit Übergängen zu Auenwäldern (Alno-Ulmion Braun-Blanquet et Tüxen 1943) vertretbar, wobei die Assoziationen nicht deutlich ausgeprägt sind. Die Ausstattung der Krautschicht mit dem Auftreten von Giersch (Aegopodium podagraria), Riesen-Schwingel (Festuca gigantea) und Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) sowie die Hopfenschleier (Humulus lupulus) sprechen für eine Zuordnung der Bestände zu diesen Syntaxa. Eine Ansprache als Hartholz-Auenwald (LRT 91F0) scheidet jedoch aufgrund der besiedelten Hanglage aus, obwohl der Charakter dieser Bestände diesen weitgehend nahekommt. Eine Zuordnung zu den standörtlich vergleichbaren Hainbuchen-Ulmen-Hangwäldern (Carpinio- Ulmetum minoris Passarge 1953 em. Schubert 1995) wie am Rogätzer Hang ist nicht möglich, da die charakteristischen Arten Hainbuche (Carpinus betulus), Trauben-Eiche (Quercus petraea) sowie Feld- oder Berg-Ulme (Ulmus minor, U. glabra) hier völlig fehlen. Erhaltungszustand allgemein: Der Bestand des im Plangebiet nachgewiesenen LRT 9160 befindet sich in einem guten Erhaltungszustand (B). Er stockt am Hangbogen östlich von Ringfurth, dem eine langgezogene Flutrinne vorgelagert ist (ID 12538). Dieser Bestand ist strukturreich durch eine hohe Dichte von starkschäftigen Alteichen (BHD > 70 cm), stehendem und liegendem Totholz und der angrenzenden Weidengehölze und Röhrichte der Flutrinne. Tab. 20: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 9160 (Eichen-Hainbuchenwälder) Erhaltungszustand Fläche in ha Fläche in % Anzahl der Teilflächen A - Hervorragend B - Gut 3, C - Mittel bis Schlecht Gesamt 3, Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen ist zweischichtig aufgebaut, weist verschiedene Alterstadien inklusive der Reifephase auf und wurde daher mit gut (B) bewertet. Das Arteninventar der Krautschicht ist nur in Teilen vorhanden (C). Das Baumarteninventar ist mit einer Hauptbaumart (Quercus robur) und regelmäßigem Auftreten charakteristischer Begleitgehölzarten (Ulmus laevis, Acer campestre) weitgehend vorhanden (B). Als Beeinträchtigungen des Bestandes sind vor allem das abschnittsweise dominante Auftreten nitrophytischer Arten wie Brennessel (Urtica dioica) und Kleb-Labkraut (Galium aparine) zu nennen. Allerdings ist die erstere für die eutrophen Auenstandorte (am Hangfuß) als typisch anzusehen. Der Anteil neophytischer bzw. nicht standortgerechter Gehölze liegt deutlich unter 30%. Daher werden die Beeinträchtigungen als mittel (B) bewertet.

84 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 84 Tab. 21: Bewertung der Einzelflächen des LRT 9160 (Eichen-Hainbuchenwälder) ID Strukturen B Bestandesstruktur b Biotop- und Altbäume a Starkes Totholz b Arteninventar B Gehölze (Haupt- und Nebenbaumarten) b Krautschicht c Beeinträchtigungen B Boden a Wasserhaushalt a Wildschäden b Störungszeiger b Gesamtbewertung B Soll-Ist-Vergleich: Der LRT 9160 war bisher nicht im Standarddatenbogen aufgeführt. Aufgrund der typischen Baumartenausstasttung und des hohen Alt- und Biotopbaumanteils ist die Qualität des erfassten Bestandes gut. Die erfasste LRT-Gesamtfläche (3,3ha) ist insbesondere für einen Wald-LRT dagegen sehr gering. Allerdings wäre das Vorkommen dieses LRT nur auf dem linkselbischen Hochufer des Elbetals zwischen Bertingen und Bittkau (ca. 25 ha) zu erwarten. Das vorhandene standörtliche Potential wird also trotz seiner Kleinflächigkeit nur in geringem Maße ausgeschöpft. Derzeit werden hier größere Hangabschnitte von Robinienbeständen (u.a. bei Sandfurth und östlich Polte) eingenommen. Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 9160 im Plangebiet ist als als mittel bis schlecht (C) zu bewerten. Der LRT kommt im Plangebiet nur mit einer Teilfläche vor, diese weist aber eine mehrschichtige Bestandesstruktur mit mehreren Altersphasen sowie hohem Biotopbaum- und Totholzanteil auf. Trotz des geringen standörtlichen Potentials ist die eingenommene Flächengröße zur langfristigen Bewahrung des LRT 9160 zu gering. Für eine langfristige Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes des vorhandenen Bestandes ist jede weitere Beeinträchtigung sowie forstliche Nutzung und das Einbringen nichtheimischer oder standortfremder Baumarten auszuschließen. Gefährdungen und Beeinträchtigungen bestehen vor allem durch die relativ geringe Flächengröße des Bestandes, wodurch zahlreiche Randeffekte wirken. Durch die an der Hangoberkante befindlichen Ortslage Ringfurth sowie die Kreisstraße sind eutrophierende oder schädigende Stoffeinträge möglich und relevant. Dagegen sind Beeinträchtigungen durch schadhafte Bodenverdichtung durch Befahren oder Entwässerung aufgrund der steilen Hanglage ausgeschlossen. Mittelfristig sollten Maßnahmen zur gezielten Mehrung der Eiche (Quercus robur, Q. petraea) ergriffen werden, da kaum Verjüngung diese Baumart festzustellen war. Defizite in Altersstruktur, Gehölzarteninventar, Biotop-/Altbaum- sowie

85 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 85 Totholzausstattung können durch langfristige Bestandespflege gemindert werden. Verjüngungsproblemen aufgrund von Verbiss muss durch Wildausschluss oder stärkere Regulierung der Wilddichte begegnet werden. Fazit: Aktuell befindet sich der LRT 9160 im FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen qualitativ in einem guten Zustand. Jedoch ist aufgrund der geringen Gesamtfläche eine langfristige Sicherung nicht gewährleistet. Die Erhaltung und weitere Entwicklung der bestehenden Entwicklungsflächen muss durch entsprechende Bestandespflege sowie dem Ausschluss von Beeinträchtigungen gewährleistet werden LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Teil: Salicion albae) Flächengröße: Laut Standard-Datenbogen 100 ha in einem guten Erhaltungszustand (B). Aktuell wurden 32 Teilflächen des LRT 91E0* mit einer Gesamtflächevon 39,4 ha erfasst. Als Entwicklungs-LRT wurden drei Teilflächen auf 2,8 ha ausgewiesen. Allgemeine Charakteristik des LRT: In diesem prioritären LRT sind Waldgesellschaften verschiedener Ordnungen zusammengefasst (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae). Von diesen kommen im Plangebiet ausschließlich die Weichholzauenwälder des Salicion albae vor. Die Weichholzauen sind gekennzeichnet durch das Vorkommen (baumförmiger) Weiden auf tiefergelegenen Standorten der Stromtäler von Flüssen und deren Altarmen. Im typischen Fall sind sie der Hartholzaue in Richtung Gewässer vorgelagert. Aufgrund periodischer und lang anhaltender Überflutungen, großer mechanischer Belastungen durch die Strömung und im Winter durch Treibeis wird das Baumwachstum limitiert. Langfristig können sich nur regenerationsfähige Baumarten, wie Weiden (Salix alba, S. x rubens, S. fragilis) etablieren. Als weitere Baumart kommt die in Sachsen-Anhalt seltene Schwarz- Pappel (Populus nigra) (RL 1) vor. Der LRT ist in der optimalen Ausprägung reich an Totholz und umgebrochenen Bäumen. Die Bodenvegetation wird durch konkurrenzstarke Uferstaudenfluren und Röhrichte geprägt. Aufgrund dynamischer Standortumwälzung finden sich am Boden nur selten Moose und Flechten. Weichholzauenwälder sind heute aufgrund ihres anthropogen stark reduzierten Lebensraumes in Sachsen-Anhalt nur noch saum- oder inselartig an naturnahen Flüssen, in stark durchströmten Flutrinnen, im Mündungsbereich von Nebenflüssen, an verlandeten Flussarmen, Altwassern und Senken mit hohem Grundwasserstand zu finden. Sie besiedeln hier frisch angeschwemmte, feinkörnige Aueböden aus fluviatilen Sedimenten. Neben regelmäßig überfluteten Flächen können auch (eingedeichte) Standorte mit Druckwassereinfluss mit Weichholzauwald bewachsen sein. Als Grenze der Standorte zwischen Hart- und Weichholzaue wurde ein Niveau ermittelt, das eine maximale Überstauungsdauer von 60 Tagen während der Vegetationsperiode aufweist (JÄGER 1998). Flusseitig werden die Bestände typischerweise von Mandelweiden- Korbweiden-Gebüschen des Salicetum triandrae abgelöst, mit denen sie auch mosaikartig verzahnt auftreten können. An der Elbe würden Weichholz-Auenwälder des Salicion albae im natürlichen Zustand in breiten Gürteln den größten Teil des Elbufers sowie der tieferen Auenlagen einnehmen. Die Ursachen der heutigen geringen Flächenausdehnung sind sowohl in direkten menschlichen Eingriffen als auch in Standortveränderungen zu suchen. Während einerseits durch die

86 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 86 Landbewirtschaftung Gehölze zurückgedrängt und durch Offenlandgesellschaften ersetzt wurden, sind andererseits die Ansiedlung und Aufwuchs neuer Bestände erschwert. Eine permanente Substratumlagerung durch den Fluss, welche die zur Etablierung erforderlichen offenen Standorte schafft, ist heute durch Uferbefestigungen eingeschränkt. Zusätzlich befinden sich einst geeignete Standorte durch die Flussbetteintiefung heute höher über der Mittelwasserlinie (Foto 23-25, Anhang) Anzahl Bestände ,5 0, ,5 1, ,5 2, ,5 3, ,5 4, ,5 5, ,5 6, ,5 Größenklasse [ha] Abb. 6: Flächengrößenverteilung der Teilflächen des LRT 91E0* Im Plangebiet wurden neben den wenigen größerflächigen Beständen eine Vielzahl von linearen und/oder kleinflächigen Vorkommen erfasst, die nur noch als Fragmente der früher einmal natürlich vorhandenen Ausstattung an Weichholzauen im Gebiet anzusehen sind. Einen Eindruck vom früheren Bestand des Gebietes an Waldbiotopen und Gehölzstrukturen vermittelt das Urmesstischblatt von 1842 (Abb. 4). Insbesondere der Vergleich mit der aktuellen Biotopausstattung (Karte 3, Karte 4) verdeutlicht die derzeitige Gehölzarmut des Plangebietes. Die Größenverteilung der aktuell erfassten LRT-Flächen gibt Abb. 6 wieder. Die kleinsten Bestände liegen bei 0,1 ha, größere bei 2-3 ha; ein großes LRT-Vorkommen wurde mit 7,4 ha erfasst, wobei es sich um einen linearen, aus mehreren getrennten Teilflächen zusammengesetzten Bestand am Elbufer östlich von Rogätz handelt (ID 11005). Wie die Abbildung verdeutlicht, liegen 18 von 32 (bzw. 56 %) Vorkommen bei Flächengrößen unter 1 ha, 12 von 32 (38 %) sogar unter 0,5 ha. Insgesamt entspricht die Fläche des LRT 91E0* nur rund 1,4 % des FFH-Gebietes. Größere flächige Bestände befinden sich beispielsweise im Bereich des Sandfurther Hakens (etwa ID 12506, ID 12513). Charakteristische Pflanzenarten und vegetationskundliche Zuordnung: Die Bestände des LRT 91E0* im Plangebiet gehören dem Salicetum albae an; Hauptbaumarten im Gebiet sind Silber-Weide (Salix alba), Fahl-Weide (Salix x rubens) und Schwarzpappel (Populus

87 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 87 nigra). Zu letzterer Art ist hervorzuheben, dass die Unterscheidung von schwarzpappelnahen Kreuzungsprodukten mit der Hybridpappel anhand von Feldmerkmalen auch durch geschulte Spezialisten mit gewisser Unsicherheit behaftet ist. Als Begleitgehölzarten kommen im Plangebiet Korb- sowie Mandel-Weide (S. viminalis, S. triandra) häufig, wenngleich nicht in jedem Bestand vor. Die Veränderung des standörtlichen Charakters (Übergang zur Hartholzaue) zeigt v. a. Flatterulme (Ulmus laevis) an, welche in einigen Beständen aufkommt. Regelmäßig vorkommende Arten der Krautschicht der Bestände sind Brennnessel (Urtica dioica, U. subinermis), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Sumpf-Ziest (Stachys palustris), Zweizahnarten (Bidens frondosa, B. tripartitus), Gundermann (Glechoma hederacea), Seidenarten (Cuscuta europaea, C. campestris), Katzenschwanz (Leonurus marrubiastrum) und Zaunwinde (Calystegia sepium). Mit minder hohen Stetigkeiten bis zerstreut sind beispielsweise Echte Engelwurz (Angelica archangelica), Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum) und Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum) beigemischt. Erhaltungszustand allgemein: Von den 32 im Plangebiet nachgewiesenen Vorkommen des LR 91E0* befinden sich 26 Teilflächen in einem guten (B) und drei Teilflächen in einem hervorragenden (A) Erhaltungszustand. Letztere befinden sich im Bereich des Sandfurther Hakens (ID 12509, ID 12513) sowie des Bittkauer Hakens (ID 12545). Sie weisen eine flächige Ausprägung, hervorragendes Arteninventar sowie keinerlei Beeinträchtigungen auf; insbesondere ID besitzt einen hohen Strukturreichtum (Gewässerkontakt, Flutrinnen) sowie eine noch junge Altersstruktur. Bei drei Teilflächen (ID 11056, ID 11114, ID 12535) wurde der Erhaltungszustand als mittel-schlecht (C) bewertet (Tab. 22). Tab. 22: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 91E0* (Teil: Weichholz-Auenwälder) Erhaltungszustand Fläche in ha Fläche in % Anzahl der Teilflächen A - Hervorragend 4, B - Gut 32, C - Mittel bis Schlecht 2,4 6 3 Gesamt 39, Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen der LRT-Bestände wurden bei 24 Teilflächen als gut (B), in einem Fall als hervorragend (A), in sieben Fällen dagegen als mittel bis schlecht (C) bewertet. In der überwiegenden Zahl zeigen die LRT-Vorkommen eine naturnahe Bestandesstruktur bei gestörter Überflutungsdynamik. Obwohl die Bestände regelmäßig überflutet werden, wirkt sich hier die Eintiefung der Elbe in Folge der Sohlerosion im festgelegten Stromstrich aus. Eine Teilfläche an einer tiefliegenden Rinnenstruktur am Sandfurther Haken (ID 12513) zeigt eine naturnahe Struktur sowie Auerohböden (a). Drei Teilflächen (ID 11056, ID 14009, ID 14084) weisen bezüglich der Bestandesstruktur nur eine Minimalausprägung auf. Von den erfassten Weichholzauwäldern besitzen 16 eine mäßig gute (b) Ausstattung an Alt- und Biotopbäumen von 3-5 entsprechenden Bäumen pro Hektar und acht eine sehr gute (a) (sechs und mehr Bäume) Biotop-/Altbaumausstattung. Dagegen haben vier Teilflächen (ID 12504, ID 12512, ID 12525, ID 12535) eine geringe (c) derartige Ausstattung. Bei vier aus der Waldkartierung des Landes Sachsen-Anhalt übernommenen

88 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 88 Flächen wurde dieser Parameter aufgrund der Nutzung einer älteren Version der Kartieranleitung noch nicht separat bewertet. An starkem Totholz besteht in den LRT- Flächen des Gebietes überwiegend ein Mangel (c) (21 Flächen); acht bzw. drei Bestände besitzen eine mittlere (c) bzw. reiche (a) Totholzausstattung. Das Arteninventar der Gehölze kann bei 15 Teilflächen ganz überwiegend als gut (B) und auf 17 Teilflächen als hervorragend (A) ausgeprägt gelten. Lediglich auf einer Fläche ist es nur in Teilen vorhanden (C). Dabei weisen die Bestände überwiegend keine bis wenige LRT-fremde Gehölze sowie ein weitgehend vollständiges Inventar an krautigen Arten auf. Bei neun Teilflächen waren keine oder nur geringe (A), bei 17 Teilflächen mittlere (B) Beeinträchtigungen festzustellen. Sechs Bestände wurden als stark beeinträchtigt (C) bewertet: Hier kam es zu verstärkten anthropogenen Bodenveränderungen (ID 11056, ID 12535), gravierenden Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts (ID 14068, ID 14084), erheblichen Wildschäden (ID 11114) oder einem hohen Anteil neophytischer Gehölze am Bestand (ID 13315). Tab. 23: Bewertung der Einzelflächen des LRT 91E0* (Teil: Weichholz-Auenwälder) BHD = Brusthöhendurchmesser ID Strukturen B B B B C C Bestandesstruktur b b b b b c Biotop- und Altbäume b b b b c b Starkes Totholz (BHD > 35 cm) B b b b c c Arteninventar B A A A B B Gehölze (Haupt- und Nebenbaumarten) b a a a b b Krautschicht a a a a c b Beeinträchtigungen A B B B C C Boden a a b a b c Wasserhaushalt b b a b b b Wildschäden a a a a c a Störungszeiger a a a a b b Gesamtbewertung B B B B C C

89 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 89 Fortsetzung von Tab. 23: Bewertung der Einzelflächen des LRT 91E0* (Teil Weichholz-Auenwälder) BHD = Brusthöhendurchmesser ID Strukturen B B C B B B Bestandesstruktur b b b b b b Biotop- und Altbäume b b c b b b Starkes Totholz (BHD > 35 cm) c c c c c b Arteninventar A A A B B A Gehölze (Haupt- und Nebenbaumarten) a a a a a a Krautschicht a a a b b a Beeinträchtigungen B B B A A A Boden a a b a a a Wasserhaushalt b b a a a a Wildschäden a a a a a a Störungszeiger a a b a a a Gesamtbewertung B B B B B A ID Strukturen B C B C C B Bestandesstruktur b b a b b b Biotop- und Altbäume b c b c c b Starkes Totholz (BHD > 35 cm) c c c c c a Arteninventar B B A B B A Gehölze (Haupt- und Nebenbaumarten) a b a a a a Krautschicht b a a b c a Beeinträchtigungen A A A A C A Boden a a a a c a Wasserhaushalt a a a a a a Wildschäden a a a a a a Störungszeiger a a a a a a Gesamtbewertung B B A B C A

90 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 90 Fortsetzung von Tab. 23: Bewertung der Einzelflächen des LRT 91E0* (Teil Weichholz-Auenwälder) BHD = Brusthöhendurchmesser ID * 13315* 13318* Strukturen B B B B B B Bestandesstruktur b b b b a a Biotop- und Altbäume a a a n.b. n.b. n.b. Starkes Totholz (BHD > 35 cm) c b c c c c Arteninventar A A A B A B Gehölze (Haupt- und Nebenbaumarten) a a a b a b Krautschicht a a a b a a Beeinträchtigungen B B B B B C Boden a a a a a a Wasserhaushalt b b b n.b. n.b. n.b. Wildschäden a a a b a b Störungszeiger a a a b c b Gesamtbewertung B B B B B B *) durch Waldkartierung kartiert ID Strukturen B B B A C B Bestandesstruktur b b b b c b Biotop- und Altbäume a a a a b b Starkes Totholz (BHD > 35 cm) c b c a c a Arteninventar A A A B A B Gehölze (Haupt- und Nebenbaumarten) a a a b a b Krautschicht a a a a a b Beeinträchtigungen B B B B B C Boden a a a a a a Wasserhaushalt b b b b b c Wildschäden a a a a b b Störungszeiger a a a a a b Gesamtbewertung B B B B B B

91 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 91 Fortsetzung von Tab. 23: Bewertung der Einzelflächen des LRT 91E0* (Teil Weichholz-Auenwälder) BHD = Brusthöhendurchmesser ID Strukturen B C Bestandesstruktur c c Biotop- und Altbäume a a Starkes Totholz (BHD > 35 cm) c c Arteninventar B B Gehölze (Haupt- und Nebenbaumarten) a c Krautschicht c b Beeinträchtigungen C C Boden a c Wasserhaushalt c c Wildschäden b b Störungszeiger a a Gesamtbewertung B C Soll-Ist-Vergleich: Die erfasste LRT-Gesamtfläche (39,4 ha) unterschreitet die Angaben des Standarddatenbogens (100 ha) recht deutlich. Leztere beruht allerdings auf nicht durch belastbare Untersuchungsergebnisse gestützte Abschätzungen des möglichen Potentials dieses LRT und ist daher vermutlich wenig repräsentativ. Die aktuelle Kartierung konnte den LRT im PG mit 32 Vorkommen auf insgesamt 39,4 ha nachweisen. Dies entspricht ca. 1,4 ha der Gebietsfläche. Wenn also die rezenten LRT- Vorkommen sich überwiegend in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, so ist gleichzeitig auf die erhebliche Armut des Plangebietes an Weichholzauwäldern hinzuweisen. Die quantitative Bilanz weist daher deutliche Defizite bezüglich der absoluten Fläche und des Potentials für diesen LRT auf. Von den als LRT 91E0* erfassten Weidengehölzen und - wäldern befinden sich 37 ha in einem günstigen (B) bzw. hervorragenden (A) Erhaltungszustand. Dagegen wird dieser nur auf 2,4 ha als mittel bis schlecht bewertet und somit als ungünstig (C) angesehen. Etwa 6% der vorhandenen LRT-Fläche weist somit aktuell qualitative Mängel auf, welche nicht den Anforderungen für eine langfristige Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes entsprechen. Daher kann die qualitative Bilanz für den LRT als hervorragend bewertet werden. Im Vergleich zum standörtlichen Potential des Plangebietes für Weichholz-Bestände nehmen die vorhandenen LRT-Flächen und LRT-Entwicklungsflächen eine viel zu geringe Gesamtfläche ein und sind deutlich unterrepräsentiert. Zudem ist die Überalterung der Weichholzbestände ist ein bekanntes Problem (JÄGER et al. 2000) und war auch bei der Begehung im Plangebiet deutlich wahrnehmbar: Auf den meisten Flächen befinden sich die Weiden (und auch Pappeln) nahezu ausschließlich in der Reifephase. Dies macht die Beständen zwar

92 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 92 wertvoll in Bezug auf die Ausstattung mit Alt- und Biotopbäumen, wirft aber demographische Probleme auf. Jüngere Bestände sind aber dennoch vorhanden, beispielsweise im Bereich des Sandfurther Hakens. Insgesamt müssen weitreichende Maßnahmen zur Mehrung des LRT 91E0* im Plangebiet ergriffen werden. Fragmentbestände könnten durch Einbringen von (v. a. weiblichen) Stecklingen zu größeren zusammenhängenden Strukturen verbunden werden, wodurch auch eine mosaikartige Verjüngung dieser gewährleistet wäre. Als LRT-Entwicklungsflächen wurden drei Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 2,8 ha ausgewiesen. Davon befinden sich zwei auf der linkselbischen Seite und eine auf der rechtselbischen Seite des Plangebietes. Die beiden linkselbsischen Entwicklungsflächen am Sandfurther und Ringfurther Werder (ID 22525, ID 22526) werden im überwiegend durch Strauchweiden (Salix purpurea, S. viminalis) gebildet. Diese stocken auf angelandeten Rohböden im Bereich der Buhnenwurzeln, landseitig sind zumeist einige Baumweiden beigestellt. Beide Entwicklungsflächen setzen sich aus mehreren kleineren Teilflächen zusammen, welche durch Röhrichte und Flutrasen sowie flusseitig vorgelagerter Schlammund Sandbank voneinander getrennt sind. Die rechtselbische Entwicklungsfläche befindet sich am Nordufer des Pareyer Werders (ID 24085) und besteht aus solitären sowie zu mehreren gruppierten Baumweiden. Der Unterbau in diesem Bereich wird durch ein relativ dichtes Rohrglanzgras-Röhricht gebildet. Der Uferbereich wird hier durch mehrere kleinere kolkartige Vertiefungen sowie Rinnen strukturiert. Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand im Plangebiet muss als mittel bis schlecht (C) bewertet werden. Obwohl die Teilflächen des LRT überwiegend einen günstigen (B) Erhaltungszustand aufweisen, ist hinsichtlich des vorhandenen Potentials der tatsächliche Bestand viel zu gering. Hinweise auf Gefährdungen und Beeinträchtigungen: Gegenüber den unter Beeinträchtigungen einzeln bewerteten Einflussgrößen, die im Gebiet (mit Ausnahme des Wasserhaushalts) eine eher untergeordnete Rolle spielen, ist der Komplex aus Standortsveränderung und der geschilderten demographischen Schieflage hervorzuheben. Fazit: Der LRT 91E0* (Weichholzauwälder des Salicion albae) im Plangebiet befindet sich derzeit in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Ungeachtet qualitativ hochwertiger Bestände sind diese aber nur mit geringer Flächenausdehnung vorhanden. Ein weiteres Problem ist die Bestandesüberalterung. Daher müssen gezielte Auwaldmehrungsmaßnahmen ergriffen werden, um eine langfristige Sicherung des LRT zu gewährleisten.

93 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie LRT 91F0 - Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor oder Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) Flächengröße: Laut Standard-Datenbogen 25 ha; ein Erhaltungszustand ist nicht angegeben. Aktuell wurden vier Teilflächen des LRT 91F0 mit einer Gesamtfläche von 5,3 ha und sechs Entwicklungsflächen im Umfang von 15,1 ha ausgewiesen. Allgemeine Charakteristik des LRT: Strukturreiche und gut wüchsige Laubmischwälder im Auenbereich der größeren Flüsse und Ströme mit natürlicher Überflutungsdynamik. Sie stocken auf den höher gelegenen, periodisch bis episodisch überschwemmten Auenterrassen mit nährstoffreichem Feinsubstrat. Je nach Höhendifferenzierung der Standorte und damit korrespondierender unterschiedlicher Überflutungsdauer sind verschiedene, sich floristisch deutlich abgrenzende Ausbildungsformen innerhalb der Hartholzaue anzutreffen. Der Waldtyp des Eschen-Ulmen-Steileichen-Auenwaldes gehört zu den artenreichsten Waldgesellschaften Mitteleuropas. Die langlebigen, dominierenden Baumarten sind in Abhängigkeit vom Wasserregime des Bodens Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld- und Flatterulme (Ulmus minor, U. laevis) und Stiel-Eiche (Quercus robur). Die gut ausgebildete, artenreiche mittlere Baumschicht weist die Beteiligung von Wildobstarten auf. Für die optimale Ausprägung sind zyklische, mosaikartige Entwicklungen von Mischwaldstrukturen, Alterstadien einschließlich Zerfallsphasen, die reich an Totholz sind, sowie Naturverjüngung mit einer hohen Beteiligung der natürlichen Mischbaumarten maßgeblich. Die Strauchschicht ist häufig üppig, u.a. mit Blutrotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Feld-Ahorn (Acer campestre), Roter Johannisbeere (Ribes rubrum) und Europäischem Pfaffenhütchen (Euonymus europaea) ausgebildet. Sie wird durch Lianen wie Hopfen (Humulus lupulus) ergänzt. In der Bodenvegetation weisen basen- und stickstoffbedürftige Arten hohe Deckungsgrade auf. Durch wasserbauliche Maßnahmen, insbesondere Flussbegradigungen und Eindeichungen, wurden die überfluteten Querschnitte der Auen sukzessiv eingeengt. Heute sind die meisten ehemaligen Standorte des Eichen-Ulmen-Auenwaldes so stark verändert worden, dass seine Vegetation nur noch partiell als naturnah bezeichnet werden kann. Die Überflutungsdynamik ist in großen Teilen dieser Auen durch Eindeichung und Flussausbau gestört. Im Plangebiet befinden sich auf der rechtselbischen Seite zwei kleinere Restbestände im Bereich Parey: ein Bestand an der Pareyer Verbindung, der aus drei kleinen, nahe beieinander liegenden Teilflächen besteht (ID 14002), und ein Bestand im schmalen Verbindungsstück zwischen den nördlichen und dem Fritzens-Werder (ID 14208). Im Gegensatz zu gut entwickelten Hartholzauwäldern sind die Bestände untypisch strukturiert, so wechseln öfter Bereiche mit hohen Altbäumen mit typischer Auwaldkrautschicht mit dichten Verbuschungen ab. Aufgrund ihrer geringen Größe unterliegen die Bestände starken randlichen Störungen. Regelmäßig sind Übergänge zu Weichholzauwäldern zu beobachten. Zwei weitere kleine Bestände wurden linkselbisch nahe dem östlichen Ende des Bertinger Sees nachgewiesen (ID und ID 11156). Auch hier sind auenwaldtypische Bestandesstrukturen nur schlecht ausgeprägt. Während bei der elbnäheren Teilfläche (ID 11156) von regelmäßigen, länger andauernden Überschwemmungen ausgegangen werden kann, ist die Überflutungsdauer der am Auenrand gelegene Teilfläche (ID 11139) sicher kürzer und fällt möglicherweise in manchen Jahren ganz aus (Foto 29 und 30, Anhang). Auf dem Fritzenswerder wurden in den 1990iger Jahren 12 artenreiche Hartholzauwaldpflanzungen auf Stromtalwiesen und- Frischwiesenniveau begründet, die bis heute erhalten

94 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 94 sind (24017) und als Entwicklungsflächen eingestuft wurden (Foto 31, Anhang). Zumeist sind die Gehölze noch nicht in die Baumschicht aufgewachsen und ihre Deckung ist noch gering, so dass die Krautschicht noch stark mit den Bäumen konkurriert. Weitere Entwicklungsflächen wurden bei Hartholzauwaldresten ausgewiesen, welche die Mindestgröße nicht erreichen oder deren Gehölzartenspektrum zwar auf einen Hartholzauwald hindeutet, deren Struktur (z. B. Dominanz von Gebüschen, kaum Bäume in B1) jedoch noch ungenügend sind (ID 24008, ID 24031, ID 24039, ID 24067, ID 24076). Charakteristische Pflanzenarten und vegetationskundliche Zuordnung: Die Baumschicht der beiden Restbestände (ID 14208, ID 14002) wird v.a. von Ulmus laevis als LRTtypischer Hauptbaumart aufgebaut. In der erstgenannten Teilfläche (ID 14208) kommt zudem Quercus robur in beiden Baumschichten mit geringen Anteilen vor, während die zweiten (ID 14002) Carpinus betulus in der 1. Baumschicht aufweist. Ulmus minor findet sich nur noch in der Kraut- und Strauchschicht beider Teilflächen. Unter den Begleitgehölzarten treten regelmäßig Acer campestre, Cornus sanguinea, Crataegus spec. und Corylus avellana auf. In der Krautschicht sind zudem weitere Gehölzarten wie Euonymus europaeus und Sambucus nigra vorhanden. Rosa canina und besonders Prunus spinosa sind als LRTfremde Arten in der Strauchschicht vorhanden. Die Bestände gehören dem Querco-Ulmetum minoris an, lassen sich jedoch nicht eindeutig einer Subassoziation zuweisen. So tendieren tiefergelegene Bereiche in ID mit Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Hopfen (Humulus lupulus) und Beinwell (Symphytum officinale) zur Subassoziation von Phalaris arundinacea, höher gelegene Bereiche v. a. in ID dagegen mit Schwarzem Holunder (Sambucus nigra), Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris) oder Hainrispe (Poa nemoralis) zur Subassoziation von Carpinus betulus. Die beiden linkselbischen Teilflächen (ID 11139, ID 11156) werden aufgrund der Baumartenzusammensetzung, der Lage in der Aue und der Krautschicht der typischen Subassoziation des Querco-Ulmetum zugeordnet. An Hauptbaumarten kommen Ulmus laevis und U. minor, Fraxinus excelsior und vereinzelt Quercus robur auf. Mit Spitzahorn (Acer platanoides), Feldahorn (A. campestre) und Eingriffligem Weißdorn (Crataegus monogyna) kommen typische Begleitgehölzarten, darüber hinaus aber auch Hängebirke (Betula pendula) und Schlehe (Prunus spinosa) vor. Mit Eschenahorn (Acer negundo) und Silberpappel (Populus alba) treten zwei LRT-fremde Gehölzarten auf. Typische Arten der Krautschicht sind hier Riesenschwingel (Festuca gigantea), Ruprechtskraut (Geranium robertianum), Gewöhnliche Nelkenwurz (Geum urbanum), Gundermann (Glechoma hederacea), Hopfen (Humulus lupulus), Kratzbeere (Rubus caesius) und Scharbockskraut (Ranunculus ficaria). Das Vorkommen von Nachtviole (Hesperis matronalis) ist möglicherweise auf Gartenabfälle zurück zu führen. Bei ID handelt es sich um kleines Auengehölz mit Flatter-Ulmen, Eschen und Schwarz-Pappeln in der Baumschicht und einzelnen jüngeren Eichen in der Strauchschicht. Auentypisch ist das Auftreten von Hopfen und Kratzbeere. Aber auch das Vorkommen von Hundsrose (Rosa canina) und Weißdorn muss für solche kleinen Gehölze als charakteristisch angesehen werden. In der Krautschicht finden sich außer den beiden oben genannten z. B. noch Gundermann, Nelkenwurz, Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Schlangenlauch (Allium scorodoprasum) oder Gewöhnliche Rispe (Poa trivialis). Erhaltungszustand allgemein: Die im Plangebiet erfassten vier Teilflächen des LRT 91F0 befinden sich sämtlich in einem ungünstigen Erhaltungszustand (C) (Tab. 24). Die bestockte Gesamtfläche ist mit ca. 5 ha sehr gering.

95 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 95 Tab. 24: Flächenanteil der Erhaltungszustände des LRT 91F0 (Hartholz-Auenwälder) Erhaltungszustand Fläche in ha Fläche in % Anzahl der Teilflächen A - Hervorragend B - Gut C - Mittel bis Schlecht 5, Gesamt 5, Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen bei drei von vier Beständen sind mittel bis schlecht (C) ausgebildet; lediglich die Teilfläche am Pareyer Verbindungskanal (ID 14002) wurde mit guten Ausstattungen an Biotop- und Altbäumen sowie stärkerem Totholz als gut (B) bewertet. Das Arteninventar wird bei drei Teilflächen (ID 11139, ID 11156, ID 14208) als weitgehend vorhanden (B) bewertet. Dagegen zeigt die Teilfläche am Pareyer Verbindungskanal (ID 14002) mit einem nur in Teilen vorhandenen Arteninventar in Baumund Krautschicht lediglich eine mittlere bis schlechte (C) Ausprägung. Hier war durch das starke Auftreten von Schlehe (Prunus spinosa) ein Anteil LRT-fremder Gehölze von über 30% festzustellen. Lediglich eine Teilfläche am Bertinger See (ID 11156) weist nur mittlere (B) Beeinträchtigungen auf. Dagegen wurde diese für eine weitere Teilfläche am Bertinger See (ID 11139) und diejenigen bei Parey (ID 14002, 14208) als stark (C) bewertet. Bei den letzten beiden wirkt sich die stark beeinträchtigte Verjüngung aufgrund erheblichen Verbisses durch Wild auf die Bewertung aus. Mit Ausnahme der ID wurde der Wasserhaushalt in allen Teilflächen als zumindest geringfügig verändert angesehen. Dies ist auf die allgemeinen Veränderungen des Elbwasserregimes gegenüber dem natürlichen Zustand (Eintiefung, Uferbefestigungen, Strömungsveränderung durch Buhnenfelder) zurückzuführen. Die Teilfläche am Bertinger See (ID 11139) wird durch einen höheren Anteil des neophytischen Eschenahorns (Acer negundo) stark (c) beeinträchtigt. Tab. 25: Bewertung der Einzelflächen des LRT 91F0 (Hartholz-Auenwälder) ID Strukturen C C B C - - Bestandesstruktur c c c c - - Biotop- und Altbäume c c b b - - Starkes Totholz c c b c - - Arteninventar B B C B - - Gehölze (Haupt- und Nebenbaumarten) b b c b - - Krautschicht c c c b - - Beeinträchtigungen C B C C - - Boden b a a a - - Wasserhaushalt b a b b - - Wildschäden a a c c - - Störungszeiger c b a a - - Gesamtbewertung C C C C - -

96 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 96 Soll-Ist-Vergleich: Die erfasste LRT-Gesamtfläche (5,3 ha) unterschreitet die Angaben des SDB (25 ha) um eine Größenordnung. Die Flächenangabe im SDB sind zwar lediglich eine Abschätzungen des wahrscheinlichen Bestandes dieses LRT, zeigen aber deutlich die geringe Erwartungshaltung. Dennoch wurde auch diese Einschätzung deutlich verfehlt. Im Plangebiet sind die Hartholzauenwälder mit 5,3 ha vertreten. Dies entspricht einem (verschwindend geringen) Anteil von 0,2 % der Gesamtfläche des Plangebietes. Alle Bestände befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand (C). Als Entwicklungsflächen wurden Aufforstungen auwaldtypischer Gehölze sowie schlecht strukturierte Gehölzbestände mit unvollständigem Arteninventar auf einer Gesamtfläche von ca. 14 ha erfasst. Aber auch unter Einbeziehung derselben erreicht der LRT lediglich eine Gesamtfläche von ca. 19 ha im Plangebiet. Sowohl die quantitative als auch die qualitative Bilanz zeigen die geringe Ausschöpfung des vorhandenen Flächen-Potentials sowie qualitative Mängel der Biotopausstattung bzw. -strukturen dieses LRT. Als LRT-Entwicklungsflächen wurden sechs Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 15,1 ha ausgewiesen. Alle Entwicklungsflächen befinden sich im rechtselbischen Teil des Plangebietes. Vier Flächen (ID 23116, ID 24008, ID 24067, ID 24076) stellen naturnahe Relikte von Hartholz-Auenwäldern dar. Diese vier Flächen nehmen insgesamt nur 3 ha ein, sind also zumeist recht kleinflächig. Dagegen wurden auch Aufforstungen von auentypischen Gehölzen, v.a. Eiche (Quercus robur) und Ulme (Ulmus laevis) als Entwicklungsflächen erfasst. Bei ID handelt es sich eigentlich um einen Flächenkomplex aus 17 Einzelflächen, welche aber jeweils ein nahezu identisches Baumarteninventar aufweisen. Weitere vergleichbare Aufforstungen befinden sich am Parchauer Kiesloch, die zwei identischen Teilflächen wurden zu einer Entwicklungsfläche zusammengefasst (ID 23059). Eine detailierte Beschreibung der Entwicklungsflächen erfolgt in Kap Der aktuelle Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 91F0 im Plangebiet ist als mittel bis schlecht (C) zu bewerten. Der LRT kommt im Plangebiet nur mit wenigen und sehr kleinen Beständen vor. Zur langfristigen Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes sind daher Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich und jede weitere Beeinträchtigung der vorhandenen Bestände auszuschließen. Gefährdungen und Beeinträchtigungen bestehen vor allem durch die geringen Flächengrößen der Teilflächen. Über den allgemeinen quantitativen Mangel dieses LRT hinaus kommt es dadurch zu starken Randeffekten (u. a. mangelhaft ausgebildetes Waldinnenklima), die sich letztlich auf alle Hauptparameter auswirken, wenngleich Defizite am Arteninventar der Krautschicht sowie die Präsenz von lebensraumuntypischen Gehölzen in erster Linie auf Standortveränderungen zurückgehen. Defizite in Altersstruktur, Gehölzarteninventar, Biotop-/Altbaum- sowie Totholzausstattung können durch langfristige Bestandespflege gemindert werden. Verjüngungsproblemen aufgrund von Verbiss muss durch Wildausschluss oder stärkere Regulierung der Wilddichte begegnet werden. Fazit: Aktuell befindet sich der LRT 91F0 im FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen qualitativ und quantitativ in einem Zustand, der für seine langfristige Sicherung nicht geeignet ist. Die Erhaltung und weitere Entwicklung der noch bestehenden Restvorkommen muss durch entsprechende Bestandespflege gewährleistet werden. Entscheidender ist jedoch eine Entwicklung des LRT auf größeren zusammenhängenden Flächen im Gebiet. Diese stellt eines der wichtigsten Entwicklungsziele für das gesamte Plangebiet dar.

97 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht Vorbemerkung Im Anhang II der FFH-Richtlinie werden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Für das SCI 37 Elbaue bei Bertingen waren laut Standard-Datenbogen acht Arten des Anhangs II gemeldet (vgl. Tab. 26). Tab. 26: Überblick über die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im Plangebiet + Aktueller Nachweis 2009 im SCI * Nachweise erfolgten 2006 im Rahmen des Monitorings zu den Arten des Anhangs II (EVSA & RANA 2006) ** Nachweise erfolgten 2005 im Rahmen der Befischung durch den LHW Code Art SDB Populationsgröße lt. SDB EHZ lt. SDB Aktueller Nachweis Aktuelle Habitatfläche im SCI [ha] 1037 Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia 1099 Flussneunauge Lampetra fluviatilis 1106 Lachs Salmo salar 1124 Weißflossengründling Romanogobio belingi 1130 Rapfen Aspius aspius 1145 Schlammpeitzger Misgurnus fossilis 1166 Kammmolch Triturus cristatus 1188 Rotbauchunke Bombina bombina 1337 Elbe-Biber Castor fiber albicus 1355 Fischotter Lutra lutra + r B (+)* 472,2 + v B - 472,2 + r B - 472, (+)** 472,2 + r B (+)** 472,2 + r B - 5, ,3 + c B + 694,1 + r B ,3 + r B ,4 Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren und im Rahmen der aktuellen Erhebungen Vorkommen des Weißflossengründlings (Romanogobio belingi) und des Kammmolchs (Triturus cristatus) bekannt geworden, die zwar bislang keine Aufnahme in die Meldeunterlagen des SCI gefunden haben, im Rahmen der Managementplanung aber vollumfänglich berücksichtigt werden. Mit dem aktuellen Arbeitsstand (September 2009) können somit Vorkommen von zehn Arten des Anhangs II benannt werden (vgl. Tab. 26).

98 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 98 Zu betonen ist an dieser Stelle, dass aktuell keine Vorkommen von Käfern oder Fledermäusen des Anhangs II der FFH-Richtlinie gemeldet sind und auch keine publizierten Nachweise recherchiert werden konnten. Die Ausstattung des Gebietes lässt jedoch das (regelmäßige, bodenständige) Vorkommen verschiedener Spezies (u.a. Teichfledermaus, Eremit) mit Bindung an Grünländer oder alt-/totholzreiche Gehölzbestände zu. Auch das Vorommen des Heldbocks (Cerambyx cerdo) ist aufgrund des Vorhandenseins entsprechender Brutbäume am Westrand des Plangebietes und des nachgewiesenen Vorkommens im südlich angrenzenden SCI Elbaue südlich Rogätz und Ohremündung nicht ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, weiterführende Untersuchungen, die diesen Aspekt berücksichtigen, ergänzend durchzuführen. Ebenso fanden aktuell keine Befischungen der Stromelbe und ihrer Nebengewässer statt. Aufgrund der stromauf- und abwärts erst kürzlich erfolgten Nachweise von Bitterling (Rhodeus amarus) und Steinbeißer (Cobitis taenia) sind Vorkommen dieser Arten auch im Plangebiet sehr wahrscheinlich. Die bereits in der Elbe durchgeführte Elektrobefischung müsste zum Nachweis dieser Arten auch auf die Nebengewässer der Elbe ausgedehnt werden. Die Befischung der Elbaltarme und Kolke würde sehr wahrscheinlich auch zu weiteren Nachweisen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) führen, dessen aktuellster Nachweis mittlerweile 10 Jahre zurück liegt. Nachfolgend werden die einzelnen Arten hinsichtlich der Aktualität und Ausdehnung ihrer Vorkommen, ihrer Bestandsgrößen und Habitate besprochen Beschreibung der Arten Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) Allgemeine Charakteristik Die Grüne Keiljungfer ist eine Art der Fließgewässer, insbesondere natürlicher und naturnaher Bäche und Flüsse. Die Art ist an sandig-kiesigem Untergrund (auch in strömungsberuhigten Buhnenfeldern), geringere Wassertiefe, mäßige Fließgeschwindigkeit und Ufergehölze gebunden (LAU 2001). Das Hauptverbreitungsgebiet der Grünen Keiljungfer liegt im östlichen Europa, in Mittel- und Westeuropa kommt sie nur noch lückig vor (SUHLING et al. 2003). Auch in Deutschland dünnen die Vorkommen von Ost nach West aus, in der jüngeren Vergangenheit ist jedoch in mehreren Teilen Deutschlands eine positive Ausbreitungstendenz der Art durch die verbesserte Wasserqualität festzustellen. Schwerpunkte des Auftretens in Ostdeutschland liegen im Elbe-Mulde-Tiefland (u. a. ARNOLD 2001, PHOENIX et al. 2001), in der Dübener Heide (LAU 2001), in Flusstälern der Oder, Neiße und Spree (SUHLING & MÜLLER 1996) und neuere Funde konzentrieren sich auf die Elbe zwischen Wittenberg und Havelberg (EVSA & RANA 2006). Methodik Die Methodik der Ersterfassung und Bewertung folgte den Vorgaben des Bund-Länder- Arbeitkreises, welche als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring erstellt wurden (PAN & ILÖK 2009). Hiernach sollten ab Ende Juni 2009 potentiell geeignete Flussabschnitte während drei jahreszeitlich gestaffelter Begehungen auf Vorkommen der Art

99 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 99 kontrolliert werden. Zur Hauptschlupf- und -flugzeit der Art wurde durch Ende Juni einsetzendes, lang andauerndes (bis Anfang August) Sommerhochwasser die Zählung von Imagines unmöglich gemacht, da sich sämtliche sandig-kiesige Uferabschnitte unter Wasser befanden. Eine Exuviensuche und zählung war somit unmöglich. Der KBS empfiehlt in solchen Fällen Wiederholungsbegehungen. Im Jahr 2009 waren diese jedoch nicht möglich, so dass in diesem Gutachten auf Erhebungen aus dem Jahr 2006 (EVSA & RANA 2006) zurückgegriffen wird. Die Untersuchungen erfolgten im Jahr 2006 an warmen sonnigen Tagen an drei Uferabschnitten zwischen Sandfurth und Polte, linkselbisch, von jeweils ca. 100 m Länge. In diesen Abschnitten erfolgte das vollständige Absuchen des Ufers nach Exuvien. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Die Meldung der Art im SDB geht auf den Exuvienfund durch MÜLLER & STEGLICH im Juli 1999 im Bereich des Elb-km 364 (Höhe Fritzens und Cobbelscher Werder) zurück (LAU- Datenbank, vgl. STEGLICH & MÜLLER 2001). Die im Erfassungsjahr 2006 erhobenen Daten des Monitorings lassen eine mehr oder weniger durchgängige Besiedlung der Elbe durch Ophiogomphus cecilia erkennen. Die Zahl der gefundenen Exuvien bewegt sich in den einzelnen Untersuchungsstrecken zwischen zwei und vier. Insgesamt fielen die Abundanzen somit relativ niedrig aus. Tab. 27: Monitoring-Daten zur Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) des Jahres 2006 Lfd. Nr. Elbe-km Uferseite Ortsbezeichnung Transektlänge [m] 1 RW-Anfang HW-Anfang Summe Exuvien ,5 links Polte ,5 links Sandfurth ,5 links Kehnert In Verbindung mit den ausgewerteten Monitoring-Daten ist anhand der Exuvienfunde eine Entwicklung im gesamten Elbeabschnitt des Plangebietes anzunehmen. Die Probeflächen befanden sich sowohl in feinsandigen als auch stärker verbauten Uferabschnitten sowie in Gleit- und Prallhangbereichen. Vergleichbare Uferstrukturen befinden sich in sämtlichen Uferabschnitten der Elbe im Plangebiet. Daneben sind Vorkommen der Art auch in den stromab und aufwärts gelegenen FFH-Gebieten nachgewiesen (EVSA & RANA 2006), die eine durchgängige Besiedlung belegen. Kleinräumig sind jedoch aufgrund wechselnder Strukturausprägungen (z.b. sandige Buhnenfelder, kiesige Substrate, Steinschüttungen) die einzelnen Elbabschnitte sicherlich unterschiedlich gut für die Entwicklung der Art geeignet. Es lassen sich auf der Grundlage der bisherigen Erhebungen jedoch keine größeren, eindeutigen Fehlstellen erkennen. Aus diesem Grund wird der gesamte innerhalb des Plangebietes liegende Abschnitt der Elbe als Habitatfläche der Grünen Keiljungfer ausgewiesen. Die Habitatfläche (ID 30024) hat damit eine Gesamtgröße von 472,2 ha. Die Exuvienfunde von 2006 gelangen sowohl im Bereich von Steinschüttungen im Prallhangbereich als auch im Bereich feinsandiger und gröbersandiger Ablagerungen in Buhneninnenfeldern (Prall- und Gleithang). Der Schlupf eines Tieres konnte in einem Fall an einem größeren Stein am Ufer bei Polte beobachtet werden. Schlammauflagen konnten

100 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 100 keine größeren mehr festgestellt werden. Die Ausstattung mit Ufergehölzen im Bereich der Probeflächen war dagegen sehr heterogen. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Der geringe Bestand an Exuvien und Imagines erlaubt entsprechend KBS eine nur mittlere-schlechte Bewertung (c). Trotz der offenbar geringen Abundanzen lassen die vorliegenden Daten eine mehr oder weniger durchgehende Bodenständigkeit im innerhalb des Plangebietes liegenden Elbabschnitt erkennen. Dennoch ist laut KBS insgesamt keine gute Bewertung der Population möglich (C). Zustand des Habitats: Die Qualität der Habitatfläche konnte zur Hauptschlupfzeit der Imagines insgesamt mit gut (B) bewertet werden. Trotz der streckenweisen Gewässerbegradigung und Befestigung der Ufer weist die Elbe eine abschnittsweise naturnahe Ausstattung und Strukturierung auf. Das Sohlsubstrat und die Gewässergüte sind als gut (jeweils b) einzuschätzen. Die Besonnungsverhältnisse können mit hervorragend (a) bewertet werden, was jedoch in erster Linie auf den äußerst geringen Wald- und Gehölzanteil in der Elbaue zurückzuführen ist. Tab. 28: Bewertung der Habitatfläche der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) ID Zustand der Population Bestandsgröße Exuvien Zustand des Habitats Kies- und Sandanteil der Gewässersohle Gewässergüte Besonnung Beeinträchtigungen Verschlammung/Veralgung Gewässerausbau Wellenschlag durch Schiffe Gesamtbewertung C c B b b a B b b b B Beeinträchtigungen: Durch die stark verbesserte Gewässergüte der Elbe ergeben sich kaum noch Probleme durch mächtige Schlammablagerungen oder Eutrophierung (b). Punktuell können sich jedoch immer wieder Beeinträchtigungen ergeben, z.b. im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch Uferbefestigung, Buhnensanierung oder Geschiebebewirtschaftung (b). Der Schiffsverkehr auf der Elbe wird nicht als häufiger, sondern eher gelegentlicher Störfaktor angesehen (b). Entsprechend dem KBS resultiert für die Habitatfläche bezüglich der Beeinträchtigungen eine insgesamt gute Bewertung (B). Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Da die Art einen naturnahen Ausbaugrad der Elbe ebenso in gewissem Umfang toleriert wie auch das Befahren mit Schiffen, unterschiedliche Gewässersedimente oder Strömungsverhältnisse, ist weiterhin ein günstiger Erhaltungszustand der Art im Plangebiet zu prognostizieren. Der Erhalt des status quo entspricht daher dem Entwicklungsziel, der Ziel-Erhaltungszustand weicht nicht vom gegenwärtigen ab. Eine deutliche Verbesserung der Populationsgröße ist aufgrund des im

101 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 101 Plangebiet zu beobachtenden Vorherrschens feinkörniger Sedimente, die von der Art nicht präferiert werden, kaum möglich. Einzelflächenübergreifende Bewertung: Im Plangebiet existiert nur eine ausgewiesene Habitatfläche der Art. Somit entspricht die Einzelbewertung auch dem Gesamterhaltungszustand der Art. Fazit: Sofern die erforderlichen Habitatstrukturen an der Elbe erhalten bleiben, kann für die Zukunft eine stabile Population der Art im Plangebiet prognostiziert werden. Essentiell ist der Erhalt der Fließgewässerdynamik und naturnaher Uferbereiche. Strukturell bedingt können im Plangebiet vermutlich nur vergleichsweise geringe Abundanzen erreicht werden Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Allgemeine Charakteristik Die überwiegend im Meer lebenden Flussneunaugen zählen zu den anadromen Fischarten und ernähren sich parasitisch von anderen Fischen. Im Herbst wandern die Tiere in weit aufwärtsgelegene Flussregionen hinauf und laichen dort zwischen April und Mai an sandigkiesigen Stellen. Die adulten Tiere sterben nach dem Ablaichen. Die aus den Eiern schlüpfenden wurmartigen Larven (Querder) leben bis etwa zum sechsten Lebensjahr im Sediment und wandern nach der Umwandlung zum adulten Tier ins Meer ab (WINKLER et al. 2007). Das Verbreitungsgebiet des Flussneunauges erstreckt sich von den europäischen Küstengewässern und Flüssen des Nord- und Ostseegebietes (Elbe, Oder, Weser, Ems und Rhein) bis nach Italien und Dalmatien. Aus Sachsen-Anhalt kommen nur sehr wenige Nachweise der früher häufigen Art aus der Elbe bei Magdeburg (LAU 2001). Methodik Die Meldung der Art im SDB des SCI 37 geht auf mehrere Nachweise des Flussneunauges an der Mittelelbe aus dem Zeitraum nach 1980 zurück (vgl. LAU 2001). Die Fangorte lagen dabei teilweise flussaufwärts, so dass in jedem Fall von einer Frequentierung des Elblaufes im Bereich der Elbaue bei Bertingen ausgegangen werden muss. Bestand und Lebensräume im Plangebiet In Sachsen-Anhalt ist die Art inzwischen wieder regelmäßig in der Elbe zu beobachten und wandert von dort auch in den Unterlauf der Mulde ein (KAMMERAD in FÜLLNER et al. 2005). Hier konnten in den letzten Jahren auch Querder gefunden werden, die eine aktuelle Reproduktion des Flussneunauges in der Mulde und möglicherweise auch Elbe belegen. Von der Fischaufstiegsanlage am Wehr von Geesthacht sind zwischenzeitlich Beobachtungen von mehreren Hundert aufsteigenden Individuen in nur einer Nacht während der Hauptaufstiegszeit belegt. Aufgrund obenstehender Befunde wird das Flussneunauge trotz der noch ausstehenden Bestätigung einer aktuellen Besiedlung der Elbe im Plangebiet im Rahmen des vorliegenden Managementplanes berücksichtigt. Es wird der gesamte das Plangebiet berührende Elbeabschnitt als Habitatfläche des Flussneunauges ausgewiesen (ID 30025). Diese umfasst damit eine Fläche von 472,2 ha.

102 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 102 Bewertung des Erhaltungszustandes Tab. 29: Bewertung der Habitatfläche des Flussneunauges (Lampetra fluviatilis) ID Zustand der Population C Präsenz - Abundanz - Nachweis von Einzelexemplaren ohne Reproduktionsnachweis c Zustand des Habitats B Ausstattung mit obligaten Habitattypen b Länge unzerschnittener besiedelter Abschnitte - Fischartengemeinschaft a Beeinträchtigungen B Wanderbarrieren a Gewässerunterhaltung b Saprobielle Belastung b Gesamtbewertung B Zustand der Population: Aufgrund fehlender Nachweise im PG ist die Beurteilung des Parameters prinzipiell nicht möglich. Geht man jedoch von den unregelmäßigen Nachweisen am Oberlauf und dem (bisherigen) Fehlen von Querdern aus, ist laut KBS (LfUG 2007) nur eine mittlere bis schlechte Bewertung möglich (C). Zustand der Habitate: Die Ausstattung mit obligaten Habitattypen wird je nach Vorhandensein, Lagebeziehung und Flächenanteil von Kiesbänken und strömungsarmen Flachwasserzonen mit sandigem Substrat und mäßigen Detritusablagerungen bewertet. An der Elbe sind diese Strukturen zwar nicht flächig, aber doch immer wiederkehrend und regelmäßig im gesamten Verlauf vorhanden. Daher wird die Ausstattung in der Gesamtheit als gut (b) eingeschätzt. Der Unterparameter Länge unzerschnittener, besiedelter Habitate wird hier nicht bewertet, da keine konkreten Anhaltspunkte für eine Besiedlung vorliegen. Der Elblauf ist jedoch generell als unzerschnittenes, potenzielles Habitat anzusehen. Die festgestellte Fischartengemeinschaft in der Elbe entspricht dem standortgerechten und natürlichen Artenspektrum und kann mit sehr gut (a) bewertet werden. In der Gesamtheit kann der Zustand des Habitats folglich als gut (B) eingeschätzt werden. Beeinträchtigungen: Wanderbarrieren sind im Plangebiet nicht vorhanden (a). Die Gewässerunterhaltung und der Gewässerausbau sind innerhalb der Habitatfläche mit den Erhaltungszielen weitgehend vereinbar. Die geringen Beeinträchtigungen betreffen punktuelle Schotterungen, Verbau mit Wasserbausteinen bzw. Vorschüttungen an Buhnen. Bereits weiter zurück liegen Gewässerbegradigungen oder das bewusste Abschneiden von Nebenarmen der Elbe (b). Die saprobielle Belastung wird als gering (ohne erkennbare Auswirkungen) eingeschätzt,

103 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 103 was einer guten Bewertung entspricht (b). Die festgestellten Beeinträchtigungen können somit insgesamt als nicht gravierend eingeschätzt werden (B). Gesamterhaltungszustand: Die Habitatfläche des Flussneunauges weist trotz geringer Defizite hinsichtlich der lokalen Habitatqualitäten und der durch Gewässerausbau und -begradigung verursachten Beeinträchtigungen einen insgesamt guten Gesamterhaltungszustand (B) auf. Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle Zustand des Flussneunaugen-Habitats entspricht den gebietsspezifischen Voraussetzungen, örtlich sind bezüglich der Habitatstrukturen (Kiesbänke, Inseln) und Beeinträchtigungen (Uferverbau) langfristig weitere Verbesserungen möglich. Einzelflächenübergreifende Bewertung: Im Plangebiet existiert nur eine ausgewiesene Habitatfläche der Art. Somit entspricht die Einzelbewertung dem Gesamtzustand der Art im Plangebiet. Fazit: Sofern die erforderlichen Habitatstrukturen an der Elbe erhalten bleiben und am Unterlauf keine Wanderbarrieren errichtet werden, kann für die Zukunft ein regelmäßiges Vorkommen der Art im Plangebiet prognostiziert werden. Essentiell ist der Erhalt der Fließgewässerdynamik und naturnaher Uferbereiche Weißflossengründling (Romanogobio belingi) Allgemeine Charakteristik Die in den 1990er Jahren erstmals in Elbe, Oder und Rhein neu entdeckten Gründlingsarten wurden ursprünglich der Art Gobio albipinnatus Lukasch, 1933 zugeordnet. Zwischenzeitlich liegen genauere Kenntnisse zur Taxonomie der in Deutschland vorkommenden Weißflossengründlinge und zu deren Verbreitung vor. Demnach werden die frei fließenden Hauptgerinne von Rhein, Elbe, Havel und Oder (Neiße) von der Art Romanogobio belingi (Slastenko, 1934) besiedelt, in der Donau (Isar) kommt die Art Romanogobio vladykovi (Fang, 1943) vor. Der Stromgründling wurde in Sachsen-Anhalt bislang nur in der Elbe nachgewiesen (LAU 2001). Wenngleich zur Biologie und Ökologie von Romanogobio belingi noch wenig bekannt ist, handelt es sich offenbar um eine an das Potamal größerer Ströme angepasste Art, die ihren gesamten Lebenszyklus ± in strommittigen Lebensräumen vollzieht. Sie laicht nach dem aktuellen Kenntnisstand auf sandigen bis kiesigen Substraten, und die frisch geschlüpfte Brut lebt offenbar auf der Sedimentoberfläche. Die Laichzeit liegt vermutlich im Mai und Juni bei einer Wassertemperatur von ca. 15 C. Methodik Aus dem Jahr 2005 liegt ein Befischungsergebnis des LHW, Fachbereich Ökologie (Landeskundlicher Gewässerdienst) vor (EBEL, MÖLLER, HERZIGER). Gefischt wurde vom

104 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 104 Boot aus mit dem Elektrofischfanggerät DEKA Verwendet wurde Gleichstrom (500 V, 15 A) mit einem Anodenring von 45 cm Durchmesser. Die abgefischte Strecke betrug insgesamt 2600 m, bei einer Wassertiefe von 0,7 bis 1,5 m. Beprobt wurden insbesondere Buhnenfelder, Buhnenköpfe und Einmündungsbereiche von Nebengewässern, bei langsamer Wasserströmung. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Die Befischungsstrecke im Jahr 2005 befand sich dabei zur Hälfte innerhalb des FFH- Gebietes 37 Elbaue bei Bertingen, insbesondere der Abschnitt zwischen Elb-km 350,6 und 351,5 (rechts- und linkselbisch), unterhalb der Fähre Rogätz. In diesem Teilbereich wurden am Individuen des Weißflossengründlings in der Altersklasse 0+ und ein Tier in der mittleren Altersklasse gefangen. Tab. 30: Nachweise des Weißflossengründlings (Romanogobio belingi); Probestelle anteilig im Plangebiet (Quelle: Befischungsprotokoll des LHW, ) Gewässer / Probestelle Elbe Rogätz km ,5 Individuenzahlen u. Größenklassen (Länge in cm) Datum Gesamt Die durchgängig vergleichbare Habitatausstattung im Plangebiet lassen eine mehr oder weniger durchgängige Besiedlung der Elbe durch den Weißflossengründling vermuten. Auch die Darstellung der bisher vorliegenden Funde der Art entlang der Mittelelebe (vgl. LAU 2001) spricht für eine vollständige und kontinuierliche Besiedlung der Elbe. Der im Plangebiet enthaltene Elbabschnitt kann demzufolge als eine zusammenhängende Habitatfläche des Weißflossengründlings ausgewiesen werden (ID 30026). Diese besitzt eine Gesamtfläche von 472,2 ha. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Es konnten zwei Größenklassen nachgewiesen werden, weshalb die Altersgruppenstruktur als gut (b) bewertet wird. Der Zustand der Population erlangt somit laut KBS (LfUG 2008a) insgesamt eine gute Bewertung (B). Für eine detailliertere Bewertung der Populationsstruktur, Abundanz und der Verbreitung der Art im PG bedarf es ggf. artspezifisch zu modifizierender Erfassungen (ggf. nächtlicher Einsatz von Schleppnetzen in Flussmitte), da die vorwiegend nachts und in Strommitte aktive Art mittels Elektrobefischung in Ufernähe sonst nur zufällig erfasst wird.

105 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 105 Tab. 31: Bewertung der Habitatfläche des Weißflossengründlings (Romanogobio belingi) ID Gewässer Elbe Zustand der Population B Präsenz - Abundanz - Altersgruppenstruktur b Zustand des Habitats B Gewässertyp / Naturnähe b Fischartengemeinschaft a Beeinträchtigungen B Gewässerunterhaltung b Gewässerausbau b Saprobielle Belastung b Wanderbarrieren a Gesamtbewertung B Zustand des Habitats: Der dem Plangebiet zugehörige Abschnitt der Elbe bildet das Habitat des Weißflossengründlings im FFH-Gebiet. Die Elbe weist in ihrem jetzigen Ausbauzustand zumindest streckenweise noch relativ naturnahe Verhältnisse auf, in Teilabschnitten ist sie auch strukturell verarmt, z.b. entlang geschotterter Strecken. In der Gesamtheit kann der Flusslauf bezüglich seiner Naturnähe als gut (b) bewertet werden. Die Fischartengemeinschaft entspricht weitgehend dem natürlichen standortgerechten Spektrum (vgl. Kap , Rapfen) und kann demzufolge als sehr gut eingeschätzt werden (a). Somit erlangt die Habitatqualität insgesamt eine gute Bewertung (B). Beeinträchtigungen: Der gegenwärtige Zustand des Gewässerausbaus sowie die Gewässerunterhaltung an der Elbe lassen keine erheblichen Auswirkungen auf die Habitate des Stromgründlings erkennen und werden daher als dauerhafte mäßige Beeinträchtigung gewertet (b). Im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen kann es allerdings wie auch für die anderen besprochenen Arten in der Elbe immer wieder auch zu stärkeren Beeinträchtigungen der Habitate kommen, z.b. im Rahmen von Geschiebeumlagerungen oder Bauwerkssanierungen. Wanderbarrieren in Form unüberwindbarer Querbauwerke sind im Plangebiet innerhalb der Habitatfläche nicht vorhanden (a). Die als mäßig einzustufende Gewässerbelastung kann als geringe bis mäßige Beeinträchtigung bewertet werden (b). Die Beeinträchtigungen können damit in der Summe als nicht erheblich eingeschätzt werden (B). Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der Zielerhaltungszustand entspricht dem aktuellen Zustand. Fazit: Sofern die erforderlichen Habitatstrukturen an der Elbe erhalten bleiben und am Unter- bzw. Oberlauf keine Wanderbarrieren errichtet werden, kann in der Zukunft ein günstiger Erhaltungszustand der Art im Plangebiet gesichert werden.

106 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Lachs (Salmo salar) Allgemeine Charakteristik Der atlantische Lachs ist ein anadromer Wanderfisch, dem als Nahrung vor allem Krebstiere und Fische dienen. Die zur Laichzeit (Februar/März und August/Oktober) weit flussaufwärts ziehenden Lachse sind mit Fettreserven ausgerüstet und nehmen bis nach der Laichperiode keine Nahrung mehr auf. Die Eiablage erfolgt im stark fließenden, kühlen und klaren Wasser auf kiesigem Grunde in flachen Gruben. Durch die Entkräftung sterben viele Tiere nach dem Laichen. Die Junglachse wandern oftmals schon im nächsten Frühjahr in das Meer, verbleiben aber manchmal auch ein bis drei Jahre im Süßwasser. Die Rückkehr in die Laichgewässer erfolgt frühestens im Alter von fünf bis sechs Jahren. Der Lachs ist eine nordatlantische Art und in Europa von Nordportugal bis zum Fluss Petschora in Russland verbreitet. In Deutschland besiedelt er die Nord- und Ostseeküste und die großen Flusssysteme, vor allem den Rhein und die Elbe. Früher zählte der Lachs zu den häufigsten Fischen im Einzugsgebiet der Elbe und bildete die Haupterwerbsquelle der Elbfischer. Seine Bestände sanken seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts (Errichtung von Wehren) und bis vor wenigen Jahren galt der Lachs in der Elbe als ausgestorben. Trotz der durchgeführten Besatzmaßnahmen (z.b. Stepenitz in der Prignitz sowie verschiedene Bäche in der Sächsischen Schweiz) ist der Lachs weit davon entfernt, in der Elbe eine stabile Population zu bilden (LAU 2001). Methodik Bisher liegt kein aktueller Nachweis des Lachses aus dem Plangebiet vor. Jedoch wurde die Art, nachdem sie lange Zeit als verschollen galt, nach 1980 wieder in der Havel nachgewiesen, was für eine Zuwanderung über die stromab gelegenen Elbabschnitte spricht. Ebenso wurden im Rahmen eines Aussetzungsprogrammes freigesetzte Jungtiere in den elbaufwärts gelegenen Abschnitten nach Jahren wiedergefunden. Somit ist von einer Frequentierung des Elbabschnittes im Plangebiet auszugehen. Für die Elbe im Plangebiet, deren Fließgewässer(abschnitte) reine Wandergewässer des Lachses darstellen, sind lt. KBS (LfUG 2008b) entsprechende Gewässerabschnitte als Habitatfläche auszuweisen und nur im Hinblick auf die entsprechende Teilhabitatfunktion als Wandergewässer bzgl. der Beeinträchtigungen zu bewerten. Die Gesamtbewertung zum Erhaltungszustand bleibt einem dem MaP nachgeordneten Schritt vorbehalten, da als Bezugsraum für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Populationen Reproduktionsgewässer und sämtliche durchwanderten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte als funktionelle Einheit zu betrachten sind, was weit über den Betrachtungshorizont eines einzelnen FFH-Gebietes hinaus geht. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Die Elbe besitzt im hier betrachteten Abschnitt die Funktion eines reinen Wandergewässers auf dem Weg in die Laichhabitate des Oberlaufes bzw. der Nebengewässer. Im PG wird die Elbe daher durchgehend als Habitatfläche in der Funktion als Transfergewässer ausgewiesen (ID 30027). Die Habitatfläche besitzt damit eine Gesamtfläche von 472,2 ha.

107 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 107 Bewertung des Erhaltungszustandes In ihrer Funktion als reines Wandergewässer ist die Elbe entsprechend KBS (LfUG 2008b) nur im Hinblick auf diese Teilhabitatfunktion bzgl. der Beeinträchtigungen zu bewerten. Beeinträchtigungen: Auch für den Lachs lassen der gegenwärtige Zustand des Gewässerausbaus sowie die Gewässerunterhaltung an der Elbe keine erheblichen Auswirkungen auf die Habitate erkennen und werden daher als dauerhafte mäßige Beeinträchtigung gewertet (b). Die Unterhaltungsmaßnahmen dürfen sich nicht erheblich auf die Durchwanderbarkeit der Elbe auswirken. Wanderbarrieren in Form unüberwindbarer Querbauwerke sind im Plangebiet innerhalb der Habitatfläche nicht vorhanden, weshalb die Durchgängigkeit als sehr gut einzuschätzen ist (a). Die saprobielle Belastung wird als gering bis mäßig eingeschätzt (b). Der Prädationsdruck dürfte in Anbetracht des in der Elbe vorhandenen Gesamtartenspektrums der Fische nicht wesentlich erhöht sein und wird ebenfalls als nicht erheblich eingestuft. Die Beeinträchtigungen können damit in der Summe als nicht erheblich eingeschätzt werden (B). Tab. 32: Bewertung der Habitatfläche des Lachses (Salmo salar) bezüglich der Teilhabitatfunktion als Wandergewässer ID Gewässer Beeinträchtigungen Gewässerunterhaltung / Gewässerausbau Wanderbarrieren Gewässerbelastung Prädationsdruck Gesamtbewertung Elbe B b a b b B Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der Zielerhaltungszustand entspricht dem aktuellen Zustand. Fazit: Sofern die erforderlichen Habitatstrukturen an der Elbe erhalten bleiben und am Unter- bzw. Oberlauf keine Wanderbarrieren errichtet werden, kann in der Zukunft ein regelmäßiges Vorkommen der Art im Plangebiet ermöglicht werden. Wesentlich hängt das weitere Vorkommen jedoch auch davon ab, ob sich am Ober- und den Nebenläufen der Elbe eine sich selbst tragende Population etablieren kann.

108 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Rapfen (Aspius aspius) Allgemeine Charakteristik Der Rapfen gehört zu den häufigeren Fischarten der größeren Flüsse, durchflossener Seen und schwach salziger Brackwasser. Als Räuber ernährt er sich von Fischen, erbeutet aber auch Amphibien sowie junges Wassergeflügel. Die Art gehört zu den strömungsliebenden Kieslaichern und wird nach 4-5 Jahren geschlechtsreif. Als Jungfisch lebt der Rapfen in kleineren Schwärmen in Ufernähe. Mit zunehmendem Alter wird er jedoch zum Einzelgänger, der sich in der Flussmitte aufhält (WINKLER et al. 2007, LAU 2001). Als pontokaspisch verbreitete Art erreichte er ursprünglich in der Elbe seine westliche Verbreitungsgrenze. Durch den Menschen wurde er aber auch in die Flusssysteme im westlichen Deutschland eingebürgert. In Sachsen-Anhalt konzentrieren sich die Nachweise auf die Elbe und die Unterläufe von Saale, Mulde, Havel und Schwarzer Elster. Methodik Aus dem Jahr 2005 liegt ein Befischungsergebnis des LHW, Fachbereich Ökologie (Landeskundlicher Gewässerdienst) vor (Ebel, Möller, Herziger). Gefischt wurde vom Boot aus mit dem Elektrofischfanggerät DEKA Verwendet wurde Gleichstrom (500 V, 15 A) mit einem Anodenring von 45 cm Durchmesser. Die abgefischte Strecke betrug insgesamt 2600 m, bei einer Wassertiefe von 0,7 bis 1,5 m. Beprobt wurden insbesondere Buhnenfelder, Buhnenköpfe und Einmündungsbereiche von Nebengewässern, bei langsamer Wasserstörmung. Die Befischungsstrecke befand sich dabei etwa zur Hälfte innerhalb des FFH-Gebietes 37 Elbaue bei Bertingen, insbesondere der Abschnitt zwischen Elb-km 350,6 und 351,5 (rechts- und linkselbisch), unterhalb der Fähre Rogätz. In diesem Teilbereich wurden am Individuen des Rapfens in der Altersklasse 0+ und ein adultes Tier der Art gefangen. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Die Zahl der nachgewiesenen Individuen und die innerhalb des Gebietes durchgängig vergleichbare Habitatausstattung lassen eine mehr oder weniger durchgängige Besiedlung der Elbe durch den Rapfen vermuten. Dies wird auch durch die länger zurückliegenden Nachweise aus dem nördlichen Teil des Plangebietes (vgl. MRLU 1997) gestützt. Daneben spricht die summarische Darstellung der bisher vorliegenden Funde der Art entlang der Mittelelebe (vgl. LAU 2001) für eine vollständige und kontinuierliche Besiedlung der Elbe. Der im Plangebiet enthaltene Elbabschnitt kann demzufolge als eine zusammenhängende Habitatfläche des Rapfens ausgewiesen werden (ID 30028). Diese besitzt eine Gesamtfläche von 472,2 ha. Tab. 33: Nachweise des Rapfens (Aspius aspius), teilweise Plangebiet (Quelle: Befischungsprotokoll des LHW, ) Gewässer / Probestelle Elbe Rogätz km ,5 Individuenzahlen u. Größenklassen Datum Ges. 5<10 10<15 15<20 20<25 30<40 40<50 50<60 60<70 > Ind./100 m²

109 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 109 Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Der Rapfen konnte im Jahr 2005 in 2 Altersgruppen bzw. Größenklassen nachgewiesen werden, wodurch eine gute (b) Bewertung erreicht wird. (LfUG 2008c). In der Gesamtheit erlangt der Zustand der Population in der Elbe folglich eine gute Bewertung (B). Zustand des Habitats: Kiesige, strömende Flussabschnitte, ein ausgeprägtes Pelagial sowie strukturreichere Uferabschnitte sind entlang der Elbe zumindest in Teilabschnitten vorhanden. In anderen Teilabschnitten fehlen hingegen strukturreiche Uferbereiche, z.b. entlang geschotterter Strecken, so dass die Ausstattung mit obligaten Habitattypen insgesamt eine gute Bewertung erreicht (b). Die Fischartenzusammensetzung entspricht weitestgehend dem natürlichen zu erwartenden Spektrum. Bezüglich Abundanz und Präsenz sind Aland (Leuciscus idus), Döbel (Leuciscus cephalus), Flussbarsch (Perca fluviatilis), Hasel (Leuciscus leuciscus), Plötze (Rutilus rutilus) und Ukelei (Alburnus alburnus) die häufigsten Begleitarten des Rapfens. Naturschutzfachlich bemerknswert sind zudem die Nachweise von Barbe, Quappe, Steinbeißer und Weißflossengründling. Die Fischartengemeinschaft kann in ihrer jetzigen Zusammensetzung daher insgesamt als sehr gut (a) bewertet werden. Die Habitatqualität erlangt nach Aggregation der Teilkriterien somit eine insgesamt gute Einschätzung (B). Tab. 34: Fischartenspektrum in der Elbe während der 2005 vorgenommenen Befischungen (Quelle: Fangprotokoll LHW, ) Nr. Deutscher Artname Wiss. Artname RL LSA Individuen 1 Aal Anguilla anguilla Aland Leuciscus idus Barbe Barbus barbus Blei Abramis brama 8 5 Döbel Leuciscus cephalus Flussbarsch Perca fluviatilis Gründling Gobio gobio 31 8 Güster Abramis bjoerkna 15 9 Hasel Leuciscus leuciscus Hecht Esox lucius Kaulbarsch Gymnocephalus cernuus 7 12 Plötze Rutilus rutilus Quappe Lota lota Rapfen Aspius aspius Rotfeder Scardinius erythrophthalmus 1 16 Steinbeißer Cobitis taenia Ukelei Alburnus alburnus Weißflossengründling Romanogobio belingi D 4 19 Wels Silurus glanis Zander Sander lucioperca 1 21 Zope Abramis ballerus 3 8

110 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 110 Beeinträchtigungen: Der status quo der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus an der Elbe lassen keine erheblichen Auswirkungen auf die Lebensräume und Bestände des Rapfens erkennen und werden daher als dauerhafte mäßige Beeinträchtigung gewertet (b). Im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen kann es allerdings immer wieder auch zu stärkeren Beeinträchtigungen der Habitate kommen, z.b. im Rahmen von Geschiebeumlagerungen oder Bauwerkssanierungen. Diese können punktuell auch erheblich sein, dürften aber in Anbetracht der Gesamthabitatfläche keinen gravierenden Einfluss auf den Bestand ausüben. Wanderbarrieren in Form unüberwindbarer Querbauwerke sind im Plangebiet innerhalb der Habitatfläche nicht vorhanden (a). Die Gewässerbelastung der Elbe ist im Plangebiet als geringe bis mäßige Beeinträchtigung zu bewerten (b). Die Beeinträchtigungen sind damit in der Summe als nicht erheblich einzuschätzen (B). Tab. 35: Bewertung der Habitatfläche des Rapfens (Aspius aspius) ID Gewässer Elbe Zustand der Population A Präsenz - Abundanz - Altersgruppenstruktur a Zustand des Habitats B Ausstattung mit obligaten Habitattypen b Fischartengemeinschaft a Beeinträchtigungen B Gewässerunterhaltung b Gewässerausbau b Wanderbarrieren a Gewässerbelastung b Gesamtbewertung B Gesamterhaltungszustand: Die Habitatfläche des Rapfens im Elbabschnitt des Plangebietes weist trotz einiger Defizite hinsichtlich der lokalen Habitatqualitäten und der durch Gewässerausbau und -begradigung verursachten (dauerhaft mäßigen) Beeinträchtigungen einen insgesamt guten Gesamterhaltungszustand (B) auf. Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle Zustand des Rapfen-Habitats entspricht den gebietsspezifischen Voraussetzungen. Fazit: Die aktuelle Habitatausstattung bietet die Voraussetzung für einen dauerhaft günstigen Erhaltungszustand der Art. Der Erhalt des status quo sichert den Fortbestand der Population.

111 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Allgemeine Charakteristik Der Schlammpeitzger ist ein sehr versteckt lebender Bodenfisch kleinerer, langsam fließender Fließgewässer des Flachlandes mit sandigem oder schlammigem Grund. Daneben werden auch Teiche und Altarme besiedelt. Für Sachsen-Anhalt liegen gehäufte Nachweise aus Gewässern der Flussauen von Elbe, Mulde, Havel, und Schwarzer Elster vor. Daneben existiert ein stabiles Vorkommen im Drömling. Insgesamt gilt der Schlammpeitzger in Sachsen-Anhalt als selten und ist aufgrund der offenbar weiter rückläufigen Bestände als stark gefährdet eingestuft (KAMMERAD et al. 2004). Methodik Grundlage für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Art nach KBS waren die vorliegenden Nachweise der Art im Plangebiet. Eine erneute Überprüfung des Vorkommens der Art war nicht Leistungsbestandteil des MMP, jedoch ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Gewässer im Plangebiet potentielle Habitate der Art darstellen. Dazu zählen bspw. die Kolke auf den Ringfurther Elbwiesen und bei Rogätz, die Alte Elbe Sandfurth, Alte Elbe Bertingen, Baumkolke bei Blumenthal usw. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des bereits 10 Jahre zurückliegenden Nachweises wird eine gezielte Erfassung der Art im Plangebiet dringend empfohlen. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Für das Plangebiet liegen lediglich zwei Funde aus dem nördlichen Teilbereich vor. Entsprechend den Angaben des Angelvereins (AV) Parey wurden linkselbisch 1995 und 1999 Nachweise der Art in der binnendeichs gelegenen Alten Elbe Parey (Grenzbereich des Plangebietes) sowie in den außendeichs liegenden Wolfslöchern 1+2 (Werder westlich Parey) erbracht (Datenbank LAU und SDB; vgl. MRLU 1997). Nähere Angaben zu den Fundumständen, der Individuenzahl oder den Gewährspersonen liegen nicht vor. Tab. 36: Nachweise des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) (Quelle: Datenbank LAU) Habitat-ID Gewässer / Probestelle Nachweisjahr Nachweis Alt Elbe Parey 1995 AV Parey Wolfslöcher AV Parey Kurzcharakteristik der Habitatflächen Die Alte Elbe Parey besteht aus mehreren voneinander getrennten Stillgewässern, von denen das westlichste, am Deichfuß gelegene, zum Plangebiet zählt. Dieses weist einen lückigen randlichen Gehölzbestand, inselartige Röhrichte und eine reiche Wasservegetation auf. Im Süden wird das Gewässer, welches stärkere Verlandungserscheinungen zeigt, von Acker begrenzt, im Norden existiert ein größerer Grünlandkomplex. In der Habitatfläche konnte auch die Rotbauchunke nachgewiesen werden. Der Gewässerkomplex weist kaum randliche Gehölze auf und ist gut besonnt.

112 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 112 Die Wolfslöcher sind vermutlich ehemalige Nebenarme der Elbe und befinden sich ebenfalls westlich vn Parey, jedoch im Überflutungsbereich der Elbe. Die Gewässer weisen recht steile Uferbereiche (teilweise Steilwände ausgebildet) und einen mindestens einseitigen, stärker entwickelten Gehölzsaum auf. Röhrichte sind nur örtlich stärker entwickelt, Wasserpflanzen sind mindestens örtlich stärker entwickelt. Der Gewässerkomplex weist kaum randliche Gehölze auf und ist gut besonnt. Bewertung des Erhaltungszustandes Die Bewertung erfolgt gemäß KBS (LfUG 2006a). Zustand der Population: Da weder über Häufigkeit noch zur Altersstruktur der Art im PG historische oder aktuelle Daten vorliegen, ist dieser Parameter derzeit nicht bewertbar. Zustand des Habitats: Die Gewässersohlen beider Habitate bestehen aus überwiegend schlammigen Substraten, wobei sich keine Anzeichen auf ein Überwiegen anaerober Verhältnisse erkennen ließen. Mit dem aktuellen Flächenanteil der obligaten Sohlsubstrate wird bezüglich der Ausstattung der Gewässer im Fall der Wolfslöcher eine gute Bewertung erreicht (b), aufgrund der Verlandungstendenzen des im PG liegenden Anteils der Alten Elbe Parey wird der Unterparamter hier mit gut-schlecht (b-c) bewewrtet. Die Ausstattung mit Wasserpflanzen ist insbesondere in der Alten Elbe hervorragend (a), in den Wolfslöchern sind Wasserpflanzen nur in einigen Teilbereichen stärker entwickelt (b). Beide Gewässer stellen Primärhabitate dar (a), weisen jedoch nur im Fall der Wolfslöcher eine gelegentliche Anbindung an die Elbe (zu Hochwasserzeiten) auf (b). Die Alte Elbe muss hingegen als stark isoliert bezeichnet werden (c). Der Zustand beider Habitate ist damit insgesamt als gut zu bezeichnen (B). Beeinträchtigungen: Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau finden an beiden Gewässern nicht statt (a). Es sind demnach keine Beeinträchtigungen vorhanden (A). Tab. 37: Bewertung der Habitatfläche des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) ID Gewässer Alte Elbe Parey Wolfslöcher Zustand der Population n.b. n.b. Abundanz n.b. n.b. Altersgruppenstruktur n.b. n.b. Zustand des Habitats B B Obligate Sohlsubstrate b-c b Wasserpflanzendeckung a b Gewässertyp / Naturnähe a a Gewässeranbindung c a Beeinträchtigungen A A Gewässerunterhaltung a a Gewässerausbau a a Gesamtbewertung A-B A-B

113 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 113 Gesamterhaltungszustand: Die Habitatflächen des Schlammpeitzgers weisen im Plangebiet insgesamt einen hervorragenden bis guten Gesamterhaltungszustand (A-B) auf. Eine abschließende Bewertung ist jedoch erst nach erneuter Befischung in den besiedelten und mehreren potenziellen Gewässern des SCI sowie der Erfassung und Bewertung des Populationszustandes der Art möglich. Einzelflächenübergreifende Bewertung: Der Gesamtvorrat an Habitaten ist innerhalb des SCI entsprechend dem KBS als hervorragend (A) einzuschätzen. Es existiert ein Komplex aus potenziell besiedelten oder besiedelbaren Gewässern, die mindestens während der Hochwasserereignisse miteinander kommunizieren. Die Distanzen zu benachbarten Vorkommen und die Einbindung in eine Überflutungsaue ermöglichen zumindest episodisch den genetischen Austausch zwischen benachbarten Teilpopulationen, so dass auch die Kohärenz eine gute Bewertung (B) erlangt. Eine abschließende Bewertung ist mit dem derzeitigen Kenntnisstand zur Verbreitung der art im Plangebiet aber noch nicht möglich. Tab. 38: Parameter Einzelflächenübergreifende Bewertung der Habitate des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) Bewertung Gesamtvorrat an Habitaten Kohärenz Gesamt * nicht abschließend bewertbar A B (A-B)* Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle Zustand der nachgewiesenen und potenziellen Schlammpeitzger-Habitate entspricht auf der Grundlage einer gutachterlichen Einschätzung den gebietsspezifischen Voraussetzungen. Fazit: Ob im PG einzelhabitatbezogene Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes erforderlich sind, kann erst nach Abschluss der Ersterfassung der Art (mit nachfolgender Bewertung von Population, Habitat und Beeinträchtigungen) in potenziellen und nachgewiesenen Habitaten des PG geprüft werden.

114 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Kammmolch (Triturus cristatus) Allgemeine Charakteristik Der Kammmolch ist die größte einheimische Wassermolchart und hat ein breites Lebensraumspektrum. Bevorzugt werden größere, wasserpflanzenreiche Teiche, Altwässer oder Abgrabungsgewässer, bevorzugt in den Flussauen. Die Landlebensräume befinden sich im Durchschnitt in einem Radius von wenigen Hundert Metern um das Laichgewässer. Das Areal des Kammmolches erstreckt sich von Nordwestfrankreich bis Westsibirien, nordwärts bis Südskandinavien und Großbritannien und im Süden zum Nordrand der Alpen. Der Kammmolch ist eine Art mit planar-colliner Verbreitung in Deutschland und besiedelt die unterschiedlichsten Landschaftseinheiten. In Sachsen-Anhalt ist er in den gewässerarmen Ackerländern deutlich seltener als in den Flusstälern (LAU 2001). Allerdings weisen MEYER et al. (2004) keinerlei Funde der Art für den Abschnitt der Elbaue zwischen Mittellandkanal im Süden und dem Schelldorfer See im Norden auf, in welchem sich auch das PG befindet. Methodik Die Methodik der Erfassung und Bewertung folgt den Vorgaben des KBS (LfUG 2006b), wobei der Nachweis in Einzelflächen auch zufällig oder durch nächtliches Ableuchten der Flachwasserbereiche gelang. Erst nach dem erfolgten Erstnachweis der Art im Plangebiet, welcher am im Unkenwäldchen bei Parey erfolgte, wurden weitere 8 Gewässer im Mai und Juni 2009 ( , ) auf die Präsenz der Art überprüft, indem in potenziellen Gewässerhabitaten Kunststoff-Trichterfallen und Reusenfallen ausgebracht wurden, die jeweils über 2-3 Nächte fängig waren. Außerdem wurde an diesen und weiteren Gewässern gezielt nach Larven gekeschert. Die untersuchten Gewässer sind in nachfolgender Tabelle dargestellt (Tab. 39). Bestand und Lebensräume im Plangebiet Für den Kammmolch können nach gegenwärtigem Kenntnisstand 4 Habitatflächen im Plangebiet benannt werden: die Alte Elbe Bertingen, Kleingewässer bei Kehnert, Unkenwäldchen Parey und Ziegeleiteiche Blumenthal. Angaben zu den Habitatflächen und die Funddaten werden in der Tab. 39 zusammengestellt. Tab. 39: Untersuchungsflächen und Nachweisorte des Kammmolches (Triturus cristatus) Untersuchungsstandort / Teilfläche Unkenwäldchen Parey, rechtselbisch Ziegeleiteiche Blumenthal, rechtselbisch Koordinaten Rechts- /Hochwert / / Datum Methode Nachweis Keschern, Ableuchten Keschern, Ableuchten Keschern 5 ad., davon 2, 1 trächtiges (SCHULZE, KLEIN RANA) mind. 3 ad., davon 2, 1 (SCHULZE, KLEIN RANA) 1 Larve (SCHULZE RANA) Tümpel, Kehnert; linkselbisch / Trichterfalle 1 ad.; Nachweis durch VOLLMER, (Myotis)

115 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 115 Untersuchungsstandort / Teilfläche Alte Elbe Bertingen, linkselbisch Flutrinne N Alte Elbe Bertingen, linkselbisch Koordinaten Rechts- /Hochwert / Keschern / Keschern Baumkolk, rechtselbisch / Flutrinne, Kehnert, linkselbisch Kleingewässer, Kehnert, linkselbisch Rinne südlich Ringfurth (2 Teilgewässer), linkselbisch Tümpelkette östlich Ringfurth (2 Teilgewässer), linkselbisch Tümpel Pferdekoppel Ringfurth, linkselbisch / Datum Methode Nachweis , / / / , , / Trichter- und Reusenfallen, Keschern Trichter- und Reusenfallen Trichter- und Reusenfallen Trichter- und Reusenfallen Trichter- und Reusenfallen Trichter- und Reusenfallen 2 ad., Nachweis durch VOLLMER, (Myotis) 1 ad., Nachweis durch VOLLMER, (Myotis) kein Nachweis (Teichmolch), (RANA) kein Nachweis (Teichmolch), (RANA) kein Nachweis (RANA) kein Nachweis (RANA) kein Nachweis (RANA) kein Nachweis (RANA) Kurzcharakteristik der Habitatflächen Unkenwäldchen bei Parey (ID 30020). Das luftseitig des Deiches gelegene Unkenwäldchen stellt eine ehemalige Abgrabung dar und befindet sich am Nordostrand des Plangebiet, ca. 1 km westlich Parey. Es liegt mitten in intensiv genutzten Ackerflächen, eine vernetzende Struktur ist in Richtung Elbaue nur über einen schmalen Graben in Richtung Nordwesten gegeben, welcher jedoch keine Durchgängigkeit aufweist. Die Habitatfläche ist infolge der zahlreichen Dämme und Tonstiche in mehrere Kleingewässer gegliedert, von denen aber nur noch wenige am westlichen Rand stärker besonnt sind. Die übrigen werden von den aufgekommenen Weiden und gepflanzten Pappeln stark beschattet und befinden sich teils in Verlandung. Die von der Art besiedelten Gewässer sind durch wenige Weidengebüsche, lichte Schilfröhrichte und reiche submerse Vegetation gekennzeichnet. In trockenen Jahren werden größere Gewässerteile vermutlich trocken fallen, ein Fischbesatz wurde nicht bemerkt. Der Gewässerkomplex stellt ebenso eine Habitatfläche der Rotbauchunke (Bombina bombina) dar. Ziegeleiteiche bei Blumenthal (ID 30021). Die Ziegeleiteiche bei Blumenthal stellen wie das vorgenannte Habitat einen Sekundärlebenraum im binnendeichs gelegenen Raum dar. Die Gewässer liegen durch die Nähe zum Deich im qualmwasserbeeinflussten Raum der Elbe. Die einzelnen Tonstiche sind jedoch größer als die im vorgenannten Gewässerkomplex und ebenso durch Dämme voneinander getrennt. Aufgrund der Größe der Einzelgewässer sind diese stärker besonnt und weisen auch eine gute Sub- und Emersvegetation auf. Ein Fischbestand wurde nicht registriert. Der Baum- und Strauchbewuchs um die Gewässer befindet sich zumeist in Dammlage und führt örtlich zu größeren Beschattungen. Die im südöstlichen Teil des Habitats liegenden Gewässer sind durch Ablagerungen und frühere Einleitungen (?) stärker eutrophiert und weisen am Südrand

116 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 116 größere, flächige Schilfröhrichte auf. Die westlich des Hauptweges zur Elbe gelegenen Gewässer trocknen im Frühsommer oftmals größerflächig aus. Von Norden und Süden grenzen Siedlungsflächen, Stallgebäude oder Straßen an die Fläche, im Norden in Richtung Elbe ist Grünland ausgebildet. Der Gewässerkomplex stellt ebenso eine Habitatfläche der Rotbauchunke (Bombina bombina) dar. Kolk südlich Kehnert (ID 30022). Der Kolk südlich Kehnert befindet sich in der Überschwemmungsaue der Elbe und ist durch einen Fahrweg vom Bertinger See getrennt. Er weist randständige, ältere Gehölze und einen schmalen Röhrichtsaum auf, die Gewässerfläche ist besonders am ostrand stärker besonnt. Eine ganzjährige Wasserführung ist angesichts der Gewässertiefe und dem Vorkommen von Fischen (beobachtetes Eisangeln 2009, künstlicher Besatz?) zu erwarten. Randlich weist das Gewässer auch Flachwasserbereiche und sandig-kiesige Substrate auf, was auf unregelmäßige Fließbewegungen (aus Richtung Bertinger See) schließen lässt. Eine reiche submerse Vegetation ist nicht vorhanden. Am Gewässer konnte neben dem Kammmolch (Nachweis durch VOLLMER, Myotis) auch der Moorfrosch (Rana arvalis) als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kartiert werden. Alte Elbe Bertingen (ID 30023). Zur Habitatfläche zählen die Alte Elbe sowie eine nördlich derselben gelegene Flutrinne. Die Alte Elbe Bertingen stellt einen stark verlandenden ehemaligen Elbarm dar, welcher nur noch bei starkem Hochwasser durchflossen wird. Die Fließgeschwindigkeit wird aber auch zu Hochwasserzeiten durch den Fahrweg zwischen Sandkrug und Kieswerk limitiert. Die Alte Elbe ist fast vollständig besonnt, da Gehölze nur randständig entwickelt sind. Sie steht bei Hochwasser zudem mit zahlreichen angrenzenden Flutrinnen im Elbgrünland in direktem Kontakt und weist fast durchgängig einen gut entwickelten Röhrichtgürtel auf, wasserseitig schließt sich eine dichte Schwimmblattzone mit Teichrosen an. Die Alte Elbe stellt kein Angelgewässer dar, weist aber einen starken natürlichen Fischbestand auf. Große Teile des Altarms fallen in regenarmen Sommer- oder Herbstmonaten trocken; angrenzende Flutrinnen sind noch stärker von temporärer Austrocknung betroffen. Die angrenzenden Landlebensräume stellen Weide- oder Mahdgrünländer und im Norden Kiefernforst dar. Tab. 40: Übersicht der ausgewiesenen Habitatflächen des Kammmolches (Triturus cristatus) Name der Habitatfläche Habitatflächen-ID Größe der Habitatfläche [ha] Unkenwäldchen Parey ,79 Ziegeleiteiche bei Blumenthal ,01 Kolk südlich Kehnert ,56 Alte Elbe Bertingen + Flutrinne nördlich ,92 Summe n = 4 386,3 Als Habitatfläche des Kammmolches werden die gesamten wassergeprägten Bereiche des jeweiligen Nachweisortes sowie die in einem 400-m-Puffer liegenden artgemäßen Habitatstrukturen (bspw. Grünländer, Gebüsche, Gehölze) ausgewiesen. Letztere stellen bedeutende terrestrische Habitate (Sommer- und Winterquartiere) im direkten Umfeld des Gewässers dar.

117 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 117 Die nachgewiesenen Habitate befinden sich sowohl in wasserseitig des Deiches gelegenen auentypischen Gewässern als auch in luftseitigen Abgrabungsgewässern. Die Gewässer sind überwiegend durch gut besonnte Flachwasserzonen, aber auch tiefere Bereiche, reich strukturierte Röhrichtvegetation, submerse Wasserpflanzen und randständige bzw. in der Nähe befindliche Gehölze gekennzeichnet. Im Umfeld der rechtselbisch gelegenen Abgrabungsflächen befinden sich teilweise Ortschaften oder auch Ackerflächen, welche den Wert etwas schmälern. Über weite Strecken scheint die Art im Plangebiet auch zu fehlen, obwohl weitere geeignete Gewässerstrukturen zu finden sind. Dies erklärt teilweise auch das bisherige Fehlen eines Nachweises der Art im PG. Dennoch konnte die aktuelle Kartierung das Vorkommen rechtsund linkselbisch bestätigen, was zu weiterer Suche anregen soll. Mindestens zwei der gefundenen Habitate stellen auch Reproduktionslebensräume dar (ID 30030, ), wie die vorgefundenen laichbereiten Weibchen oder die gefangene Kammmolch-Larve bestätigen. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Im Fall des Kolks bei Kehnert (ID 30022) ist aufgrund der wenigen gefundenen Individuen und der nicht sicheren Reproduktion lediglich eine mittlere-schlechte Bewertung der Population möglich (C). Hingegen konnte für das Unkenwäldchen (30300) und die Tongruben bei Blumenthal die Bodenständigkeit belegt werden. Aufgrund der Größe der Gewässer und der Beobachtungsfrequenz während der Suche ist jeweils von einer Populationsgröße oberhalb von 50 adulten Tieren auszugehen (B). Der Zustand der Population an der Alten Elbe Bertingen (ID 30023) wird ebenfalls mit gut (B) bewertet, da hier durch stichprobenhaftes Keschern an zwei Standorten bereits drei Individuen nachgewiesen werden konnten, die Größe des Gewässers aber auf eine größere Population schließen lässt. Habitatzustand: Der Zustand des Habitats erreicht im Fall der Alten Elbe Bertingen (ID 30023) und der Ziegeleiteiche Blumenthal (ID 30021) eine sehr gute Bewertung (A). Wertgebend sind hierbei in erster Linie die mehr oder weniger großflächig ausgebildeten, hervorragend strukturierten und gut besonnten Flachwasserzonen. Die Tongruben weisen eine Vielzahl von Tümpeln, welche durch Dämme voneinander abgegrenzt sind, die umgebenden Landlebensräume bieten gleichzeitig Überwinterungsplätze und der Biotopverbund in Richtung der Elbaue ist gut ausgebildet. Für die übrigen zwei Habitate ist der Habitatzustand als gut (B) einzuschätzen. Beeinträchtigungen: Für die Einzelhabitate sind aufgrund der ungünstigen Bewertung von Unterparametern keine günstige Bewertung möglich (C). Ausschlaggebend hierfür sind vor allem Defizite hinsichtlich der ganzjährigen Wasserführung (Austrocknung vor der Metamorphose der Larven möglich; ID 30020, , 30023), aber auch die Wasserqualität oder die umgebende Landnutzung führen in einigen Fällen zu einer mittleren-schlechten Bewertung. So sind starke Verlandungstendenzen und eine Verschlammung in der Alten Elbe Bertingen deutlich erkennbar. Im Kolk bei Kehnert (30022) findet zudem häufig eine Angelnutzung statt. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch Besatzmaßnahmen stattfinden (c). In den übrigen Gewässern kann der vorhandene, natürliche Fischbestand offenbar toleriert werden.

118 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 118 Die angrenzende Landnutzung muss bei dem isoliert in der Ackerlandschaft befindlichen Unkenwäldchen bei Parey (ID 30020) negativ beurteilt werden. Hier reicht die ackerbauliche Nutzung zum Teil bis direkt an die Gewässer heran (c). Tab. 41: Bewertung der Habitatfläche des Kammmolches (Triturus cristatus) ID Bezeichnung der Habitatfläche Unkenwäldchen Parey Tongrube Blumenthal Kolk Kehnert Alte Elbe Bertingen Zustand der Population B B C B Bestandsgröße b b c b Bodenständigkeit / Reproduktion b b - - Zustand des Habitats B A B A Habitatkomplexität c b a a Besonnung c b b a Flachwasserzonen a a b a Submerse und emerse Vegetation a a b a Potenzielle Überwinterungsplätze a a a a Biotopverbund a a a a Beeinträchtigungen C C C C Fischbestand / fischereiliche Nutzung a a c a Wasserqualität a a a c Wasserführung c c a c Zerschneidung von Wanderkorridoren b b b b Landnutzung c b a a Gesamt-Bewertung B B C B Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand ist in drei von vier Habitaten des Kammmolches als gut (B) einzuschätzen, lediglich der Kolk bei Kehnert erlangt eine mittlere-schlechte Bewertung (C). Einzelflächenübergreifende Bewertung: Der Gesamtvorrat an Habitaten ist innerhalb des Plangebietes entsprechend dem KBS als hinreichend und damit als gut (B) einzuschätzen. Die großen Distanzen und der örtlich mangelnde Biotopverbund zwischen den einzelnen Vorkommen ermöglichen im Plangebiet nur sehr eingeschränkt den genetischen Austausch zwischen den nunmehr bekannten Teilpopulationen, so dass die Kohärenz nur eine mittlere-schlechte Bewertung (C) erlangt. Entsprechend dem gegenwärtigen Kenntnisstand kann im Plangebiet nur von isolierten Vorkommen ohne Metapopulationsstruktur ausgegangen werden, was ebenfalls einer mittleren-schlechten Bewertung nach KBS entspricht (C). Die mittlere bis schlechte Bewertung der Kohärenz und der Metapopulationsstruktur ist im Plangebiet möglicherweise auch das Ergebnis von Kenntnisdefiziten, da die Art und ihre Verbreitung im FFH-Gebiet bislang nicht bekannt waren. Eine intensivierte Nachsuche würde ggf. weitere Vorkommen bestätigen, so dass insbesondere die beiden genannten Parameter in der Gesamtschau positiver zu bewerten wären. Die betrifft insbesondere das Vorkommen

119 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 119 im Bereich Bertingen/Kehnert, wo weitere potenziell geeignete Gewässerhabitate vorhanden sind, aber noch nicht beprobt wurden. Die rechtselbischen Vorkommen bei Blumenthal und Parey sind dagegen aufgrund ihrer Lage außerhalb der Überflutungsaue und der angrenzenden Nutzungsformen (Siedlung, Acker) stark isoliert. Tab. 42: Parameter Einzelflächenübergreifende Bewertung der Habitate des Kammmolches (Triturus cristatus) Bewertung Gesamtvorrat an Habitaten Kohärenz Metapopulationen Gesamt B C C C Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Die Wiederherstellung bzw. die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Einzelhabitate und des Gesamtvorkommens im Plangebiet sind aufgrund des enormen Habitatpotenzials und der derzeit anzunehmenden Populationsgröße möglich. Derzeit befinden sich drei Einzelvorkommen noch in einem guten (B) Erhaltungszustand, geringfügige Veränderungen hinsichtlich einiger Unterparameter könnten jedoch eine deutliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes bewirken. Ebenso wird gutachterlich eingeschätzt, dass die sich laut KBS (LfUG 2006a) ergebende günstige Bewertung des Habitatzustandes nicht in jedem Fall (insbesondere bei ID 30030) die tatsächliche Gefährdung des Vorkommens und des Reproduktionshabitats widerspiegelt. So ist aufgrund der Isoliertheit und der Kleinflächigkeit der besiedelten Gewässerfläche, bei gleichzeitiger Verlandungstendenz und Gefahr der sommerlichen Austrocknung, der Reproduktionserfolg zunehmend gefährdet. Das Aussterberisiko ist hier demnach gegeben. Hinzu kommt, dass die ursprünglich besiedelte Wasserfläche in den beiden rechtselbisch ausgewiesenen Habitatflächen (ID 30030, 30031), die beide Abgrabungsgewässer darstellen, urspünglich größer war. Durch natürliche Sukzession (Aufkommen von Weichhölzern, Röhrichtausbreitung und Verlandung / Beschattung) wurden Teile der Gewässer für den Kammmolch unattraktiv. Fazit: Um einen günstigen Erhaltungszustand im Plangebiet zu bewahren oder wiederherzustellen, bedarf es der Sicherstellung des Reproduktionserfolgs an mehreren der nachgewiesenen Standorte, auch um rechts- und linkselbisch stabile Teilpopulationen zu erhalten und mögliche Metapopulationen zu begründen. Hierzu sind einzelflächenbezogene Maßnahmen unabdingbar. Ebenso ist die Vernetzung zu benachbarten, potenziellen Gewässerhabitaten zu fördern.

120 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Rotbauchunke (Bombina bombina) Allgemeine Charakteristik Die Rotbauchunke besitzt ein ausgedehntes europäisch-kontinentales Verbreitungsgebiet. Die westliche Arealgrenze verläuft durch Deutschland und der Verbreitungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt liegt im Elbtal, während in anderen Gebieten starke Rückgänge oder ein lokales Aussterben zu verzeichnen sind (LAU 2001). Als Laichgewässer werden stehende, sonnenexponierte Flachgewässer mit reichem Makrophytenbestand bevorzugt. In der Regel handelt es sich hierbei um Kleingewässer der offenen Agrarlandschaft. Entlang der Elbe werden sowohl Überschwemmungsgebiete des Deichvorlandes als auch Qualmgewässer des Deichhinterlandes besiedelt. Die Laichzeit beginnt in der Regel im April und erstreckt sich bis den Juli hinein. Die gesamte Fortpflanzungszeit kann in mehrere getrennte Ruf- und Laichperioden gegliedert werden. Die Laichabgabe erfolgt in Schnüren von jeweils etwa Eiern, die Larvenentwicklung dauert 5-12 Wochen. Methodik Entsprechend der Leistungsbeschreibung zum MMP waren fünfzehn Gewässer bzw. Gewässerkomplexe mit bekannten Vorkommen zu untersuchen und zu bewerten. Aufgrund der weiten Verbreitung der Rotbauchunke im Plangebiet und der Bedeutung der Vorkommen im Landesmaßstab wurde jedoch eine mehr oder weniger vollständige Erfassung und Bewertung der Habitate angestrebt. Dabei wurden sowohl die oben genannten bereits bekannten Vorkommensgebiete auf ihre Aktualität überprüft als auch weitere potenziell geeignete Gewässer untersucht. Die Begehungen zum Verhören rufender Männchen erfolgten am 3.04., 6.04., 7.04., 9.04., , , , , und Im Jahresverlauf (Juni-August 2009) erfolgten weitere stichprobenartige Begehungen zur Kontrolle des Reproduktionserfolges der Rotbauchunke. Die Erfassung und Bewertung der Habitatflächen wurde entsprechend den Vorgaben des KBS (LfUG 2005) vorgenommen. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Die Mittlere Elbe mit den Naturräumen Dessauer, Tangermünder und Webener Elbetal stellt den Verbreitungsschwerpunkt der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt dar und markiert gleichzeitig die Westgrenze des geschlossenen Verbreitungsgebietes der Rotbauchunke in Deutschland. Die naturräumliche Haupteinheit D09 Elbtalniederung, in welcher das Plangebiet liegt, weist mit 14,77 Fundorten / km 2 nach 1996 die höchste Fundortdichte im Vergleich aller besiedelten Naturräume Sachsen-Anhalts auf (SY & MEYER 2004), was den besonderen Stellenwert der Elbaue für den Erhalt der Art verdeutlicht. Die Art besiedelt im Plangebiet vergleichsweise naturnahe Gewässerlebensräume in der Überflutungsaue der Elbe und in Gewässern des Deichhinterlandes, welche noch einem Druckwassereinfluss unterliegen oder Abgrabungsgewässer darstellen. Im Vergleich zu den sächsischen Teichgebieten, in denen überwiegend sekundär entstandene Lebensräume besiedelt werden, weist das Elbtal zwischen Rogätz und Bittkau mit seinen Altwassern, Flutmulden und temporären Auengewässern wertvolle Reste primärer, naturnaher Lebensräume auf. Allerdings stellen auch im PG Gewässer sekundärer Herkunft die individuenstärksten dar.

121 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 121 Im Zuge der 2009 vorgenommenen Untersuchungen konnten in den Grenzen des PG insgesamt 18 Habitate der Rotbauchunke mit einer Gesamtfläche von ca. 686 ha erfasst werden Die einzelnen Flächengrößen schwanken dabei zwischen 6,8 ha (Rinne nördlich Parchau, ID 30007) und 185 ha (Alte Elbe Bertingen, ID 30019). Zudem wurde außerhalb des Plangebietes eine Habitatfläche festgestellt (ID 30008, Tab. 44). Die mit Abstand individuenreichsten Teilpopulation beherbergen die ehemaligen Ziegelteiche Blumenthal (ID 30004) als eines der wenigen im Gebiet vorhandenen Sekundärgeässer am Ostrand des Plangebiet mit über 200 Rufern. Die Rufer verteilten sich im April 2009 auf die verschiedenen, durch Dämme voneinander getrennten Einzelgewässer, die durch unterschiedliche Gewässertiefen, Verlandungsgrad oder Beschattungswerte gekennzeichnet sind. Im Juli 2009 waren hier bereits die Hauptgewässer (teilweise) ausgetrocknet und die Ruferzahl hatte stark abgenommen. Weitere Habitat(komplex)e mit maximalen oder aufsummierten Ruferzahlen von 20 stellen die Baumkolke bei Blumenthal (ID 30002), das Unkenwäldchen bei Parey (ID 30011) und die Rinne südwestlich der Schleuse Parey (ID 30013) dar. Die Baumkolke stellen dabei einen Gewässerkomplex aus verschiedenn eng benachbarten Kolken, Tümpeln und temporär wasserführenden Rinnen dar, zwischen denen ein reger Austausch von Individuen stattfindet. So wurden an den verschiedenen Begehungsterminen in Abhängigkeit von der Wasserführung und Strukturierung der Gewässer in den einzelnen Gewässern unterschiedliche Ruferzahlen ermittelt. Unter Beachtung der unterschiedlichen Begehungstermine wurde ein Gesamtbestand von mindestens 47 Rufern für den Habitatkomplex ermittelt. Als weitere bedeutsame Habitatfläche wurde das Unkenwäldchen bei Parey ausgewiesen, welches wie die Tongruben bei Blumenthal linkselbisch, innendeichs gelegen ist und gleichfalls eine ehemalige Abgrabung darstellt. Die Habitatfläche befindet sich relativ isoliert südlich des aktuellen Kiesabbaus und ist von Ackerflächen umgeben. Bemerkenswert sind für diesen Standort die sehr unterschiedlichen Angaben hinsichtlich der Zahl rufender Männcheh aus dem Zeitraum So wurden bei SY & MEYER (2004) Angaben von KÖNIGSMARK veröffentlicht, die auf eine frühere Ruferzahl von bis zu 200 schließen lassen. Dagegen konnten im Jahr 2001 nur maximal 10 Rufer festgestellt werden. Im Rahmen der aktuellen Erfassung wurde der Ruferbestand auf 30 geschätzt. Insgesamt 11 der 19 Habitatflächen weisen nur geringe Ruferzahlen von < 10 auf. Mitunter handelt es sich dabei auch um kleine, temporär wasserführende Senken und Flutrinnen, die folglich keine stabile Popuation aufweisen, sondern ggf. erst im Sommer von den aus innendeichs gelegenen Flächen zuwandernden Tieren okkupiert werden. Die Habitatflächen sind über das Gesamtgebiet verteilt und befinden sich mehrheitlich außendeichs. Dennoch kann hier bei entsprechender Wasserführung eine erfolgreiche Reproduktion stattfinden. Einige Habitatflächen der Rotbauchunke konnten erst im Zuge des ab Ende Juni 2009 einsetzenden Sommerhochwassers der Elbe kartiert werden. Zum Teil waren an diesen Stellen im April keine Rotbauchunken gefunden worden, da die Flächen zu dieser Zeit noch großflächig überschwemmt waren und keine nutzbaren Strukturen oder beruhigte, strömungsarme Bereiche aufwiesen. Zudem ist davon auszugehen, dass von den binnendeichs liegenden, besiedelten Gewässern im Lauf der Saison auch eine Abwanderung in Richtung Elbaue erfolgt. Somit muss festgestellt werden, dass mehrere der ausgewiesenen Habitatflächen im PG nur bei entsprechend hohen Wasserständen der Elbe oder nur nach Überschwemmungs-

122 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 122 ereignissen überhaupt existieren und dass die Ruferzahlen lokal und zeitlich z.t. beträchtlichen Schwankungen unterliegen. Aufgrund der hohen Wasserstände und der im Wechsel mit Warmwetterperioden häufigen Niederschlagsereignisse hielten die Rufaktivitäten im Jahr 2009 stellenweise bis weit in den Juli hinein an. Anzumerken bleibt, dass nur zu 9 der 19 ausgewiesenen Habitatflächen aus den vergangenen 10 Jahren Altdaten vorlagen. Durch die aktuelle Erfassung konnte somit die Fundortzahl verdoppelt und das Verbreitungsbild aktualisiert werden. Lediglich ein bei SY & MEYER (2004) angegebenes Vorkommen am Sandfurther Haken konnte 2009 nicht bestätigt werden. Da die aktuellen Habitatstrukturen am angegebenen Fundort jedoch nicht für ein immer noch bestehendes Vorkommen sprachen, wurde der Altnachweis nicht für die aktuelle Abgrenzung einer Habitatfläche herangezogen. Kurzcharakteristik der Habitatflächen Kolke bei Fähre Rogätz (ID 30001). Die Kolke an der Fähre Rogätz markieren die rechtselbische Südgrenze des Plangebietes. Die Rotbauchunke konnte hier in zwei Kolken nachgewiesen werden, welche sich inmitten von Rinderweiden befinden. Südlich grenzt zudem die Straße Rogätz-Burg an. Das südliche Gewässer wird straßenseitig von großen Weiden flankiert und ist dadurch leicht beschattet. Die Gewässer weisen keine submerse Vegetation auf. Das nördliche Gewässer wird zudem bis zum Gewässerrand beweidet, so dass sich auch kein Röhricht entwickelt. Flachwasserbereiche trocknen im Sommer aus, führen jedoch auch zu Prädatorenarmut. Sowohl im zeitigen Frühjahr (April) als auch im Juli 2009 konnten an den Gewässern rufende Rotbauchunken vernommen werden. Baumkolke bei Blumenthal (ID 30002). Die Baumkolke befinden sich rechtselbisch, fast 3 km westlich Blumenthal und liegen im außendeichs gelegenen Bereich. Sie liegen daher im direkten Einflussbereich der Elbe, die Wasserführung wird während der Hochwasserereignisse positiv beeinflusst, was auch Anfang Juli 2009 zu einer erneuten Besiedlung durch die Rotbauchunke führte. Zur Habitatfläche zählen hier insgesam 8 Teilgewässer, welche von der Rotbauchunke teils zeitlich gestaffelt im Jahr 2009 besiedelt wurden. Die Gewässer weisen Flachwasserbereiche und tiefere Gewässerteile auf, so dass eine Wasserführung über einen längeren Zeitraum als bei vielen Flutrinnen gewährleistet wird. Dennoch können einzelnen Gewässer (jahrweise) auch vollständig austrocknen. Die Kolke weisen zumeist randständige Gehölze auf, die zu einer partiellen Beschattung der Gewässer führen und die Verlandung ggf. fördern. Eine reichere sub- und emerse Vegetation ist nur örtlich vorhanden. Ein Fischbesatz findet nicht statt. Senken und Kolke westlich Blumenthal (ID 30003). Die außendeichs gelegene, rechtselbische Habitatfläche befindet sich auf dem Finkenwerder westlich Blumenthal und besteht aus drei Gewässern unterschiedlicher Größe. Sie ist vollständig in eine Rinderweide integriert. Das größte Gewässer liegt deichnah und stellt eine flache Wiesensenke / Flutmulde dar, welche keinerlei Gehölze aufweist und im Sommer vollständig austrocknet. Im Sommer des Jahres 2009 wurde die Fläche auch intensiv beweidet. Die anderen beiden Gewässer stellen Kolke dar, die zwar tiefer sind, aber auch kleiner und mit randständigen Gehölzen. Ehemalige Ziegeleiteiche Blumenthal (ID 30004). Die Ziegeleiteiche bei Blumenthal stellen einen Sekundärlebenraum im binnendeichs gelegenen Raum dar. Die Gewässer sind durch die Nähe zum Elbe-Deich qualmwasserbeeinflusst. Die einzelnen Tonstiche sind durch Dämme voneinander getrennt, der größte führt als Fahrweg in Richtung Elbe quer durch die

123 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 123 Habitatfläche. Aufgrund der Größe der Einzelgewässer sind größere Teile gut besonnt und weisen auch eine ausgeprägte Sub- und Emersvegetation auf. Ein Fischbestand wurde nicht registriert. Der Baum- und Strauchbewuchs um die Gewässer befindet sich zumeist in Dammlage und führt örtlich zu größeren Beschattungen. Die im südöstlichen Teil des Habitats liegenden Gewässer sind durch randliche Ablagerungen und frühere Einleitungen (?) stärker eutrophiert und weisen am Südrand größere, flächige Schilfröhrichte auf. Die westlich des Hauptweges zur Elbe gelegenen Gewässer trockneten im Sommer 2009 größerflächig aus. Von Norden und Süden grenzen Siedlungsflächen, Stallgebäude oder Straßen an die Fläche, im Norden in Richtung Elbe ist Grünland ausgebildet. Die Habitatfläche weist den größten Ruferbestand der Art im Plangebiet auf, Reproduktion wurde nachgewiesen. Der Gewässerkomplex stellt ebenso eine Habitatfläche des Kammmolchs (Triturus cristatus) dar. Kolke westlich Küsterbusch (ID 30005). Die jenseits des Küsterbusches, außendeichs gelegenen Kolke (2 Teilgewässer) profitieren ggf. vom Vorkommen der Rotbauchunke im binnendeichs gelegenen Raum, da sie von dort her möglicherweise zuwandern. Es handelt sich um ganzjährig wasserführende Kolke, die im Jahr 2009 erst im Juli, während der zweiten intensiven Ruferphase der Rotbauchunke, besiedelt wurden. Insgesamt waren die festgestellten Ruferzahlen gering, was auf die suboptimal ausgebildeten Flachwasserbereiche und die nicht vorhandene Unterwasserflora zurückzuführen ist. Ebenso wurden in dem größeren der beiden Kolke Fische festgestellt, die als Prädatoren fungieren. Küsterbusch (ID 30006). Zur Habitatfläche wurden zwei rechtselbische, binnendeichs gelegene Gewässer (Küsterbusch und Küstersee) gerechnet. Diese befinden sich binnendeichs, dürften aber qualmwasserbeeinflusst sein. In Folge der Lage innerhalb intensiv genutzter Ackerflächen sind Eutrophierungserscheinungen deutlich erkennbar. Große Flächen der Gewässer befinden sich in starker Verlandung, Röhrichte haben sich bereits deutlich ausgebreitet und drängen den Anteil offener Wasserflächen und auch Wasserpflanzen zunehmend zurück. In den Randbereichen weist insbesondere die östlich gelegene Fläche, welche stärker in einzelnen Teilgewässer gegliedert ist, einen Gehölzsaum auf. Neben der Rotbauchunke konnten an den Gewässern auch Moorfrösche (Rana arvalis) und Knoblauchkröten (Pelobates fuscus) festgestellt werden. Interaktionen zwischen diesen und den elbseitig gelegenen Kleingewässer (siehe vorige ID 30005) sind angesichts der geringen Entfernungen zu vermuten. Rinne nördlich Parchau (ID 30007). Bei der Habitatfläche handelt es sich um eine im Acker gelegene, grabenähnliche Vertiefung, welche örtlich verbreitert ist. In diesen Aufweitungen befinden sich auch kolkartige Vertiefungen, flächige Röhrichte und randständige Gehölz- und Gebüschgruppen. Eine reiche Unterwasserflora ist nicht vorhanden, stärkere Nährstoffeinträge sind aufgrund fehlender Gerwässerrandstreifen zu erwarten. Das Vorkommen der Rotbauchnke wurde hier bereits im Jahr 2001 bestätigt, was zur Aufnahme in das FFH-Gebiet führte. Rinne Cobbelscher Werder (ID 30009). Die Habitatfläche stellen außendeichs gelegene Flutrinnen dar. Insgesamt ist die Fläche in drei verschiedene Teilgewässer gegliedert, welche in engem funktionalen Zusammenhang stehen und bei Hochwasser zeitweise auch direkten Kontakt besitzen dürften. Das Umland ist von Weide- bzw. Mahdgrünland geprägt. Die kleineren Gewässer im südwestlichen Teil werden teilweise bis zum Uferbereich von Pferden oder Rindern beweidet, so dass sich insbesondere im Sommer starke Trittschäden ergeben können. Dagegen wird die große Flutrinne im Nordwesten nicht ufernah beweidet, hier findet jedoch zeitweise Angelsport statt. Je nach Beweidung weisen die Gewässer einen

124 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 124 dichteren Röhrichtgürtel auf, auch gut besonnte Freiwasserflächen sind vorhanden. Teile der Rinne trockenen im Sommer aus, wodurch es zu Verlagerungen der Ruferplätze kommt. Alte Elbe Parey (ID 30010). Westlich von Parey/Siedlung befindet sich ein deichnahes Gewässer, welches der früheren Alten Elbe zuzurechnen ist. Heute existiert durch den vorgelagerten Deich keine Verbindung mehr zur Überflutungsaue. Auch die ehemalige Alte Elbe wurde verfüllt bzw. in separate Kleingewässer unterteilt. So wird das östlich der Habitatfläche gelegene Gewässer (außerhalb des FFH-Gebietes) als Angelgewässer genutzt. Die Habitatfläche hingegen stellt ein flaches, von Röhrichten dominiertes, stark besonntes Gewässer dar. Nährstoffeinträge von den südlich gelegenen Ackerflächen sind wahrscheinlich, da größere Pufferzonen fehlen. Die festgestellte Ruferzahl war in dem Gewässer sehr gering. Unkenwäldchen Parey (ID 30011). Das luftseitig des Deiches gelegene Unkenwäldchen stellt eine ehemalige Abgrabung dar und befindet sich am Nordostrand des Plangebietes, ca. 1 km westlich Parey. Es befindet sich mitten in intensiv genutzten Ackerflächen, eine vernetzende Struktur ist in Richtung Elbaue nur über einen schmalen Graben in Richtung Nordwesten gegeben, welcher jedoch keine Durchgängigkeit aufweist. Die Habitatfläche ist infolge der zahlreichen Dämme und Tonstiche in mehrere Kleingewässer gegliedert, von denen aber nur noch wenige am westlichen Rand stärker besonnt sind. Die übrigen werden von den aufgekommenen Weiden und gepflanzten Pappeln stark beschattet und befinden sich teils in Verlandung. Die von der Art besiedelten Gewässer sind durch wenige Weidengebüsche, lichte Schilfröhrichte und reiche submerse Vegetation gekennzeichnet. In trockenen Jahren werden größere Gewässerteile vermutlich trocken fallen, ein Fischbesatz wurde nicht bemerkt. Der Gewässerkomplex stellt ebenso eine Habitatfläche des Kammmolchs (Triturus cristatus) dar. Rinne westlich Parey (ID 30012). Die Habitatfläche stellen zwei außendeichs gelegene Flutrinnen dar, welche im April und im Juli nach einsetzendem Sommerhochwasser wassergefüllt waren. Die Gewässer sind voll besonnt und weisen wasserständige Röhrichte (Phalaris) auf. Die festgestellte Ruferzahl der Habitatfläche ist gering, frühere Vorkommen sind von diesem Standort aber nicht bekannt. Rinne südwestlich Schleuse Parey (ID 30013). Die im Überflutungsbereich liegende Rinne südwestlich der Schleuse Parey befindet sich inmitten ausgedehnter Grünländer und Phalaris-Röhrichte, ohne Kontakt zu weiteren nahegelegen Gewässern. Die Rinne ist stark eingetieft, weist dadurch jedoch einen über einen längeren Zeitraum nutzbaren Wasserstand auf. Flachwasserbereiche sind vorhanden, ebenso lichte Röhrichte und eine reiche sub- und emerse Vegetation. Mit einsetzendem Sommerhochwasser konnte hier im Juli 2009 eine größere Rufergemeinschaft festgestellt werden. Rinne südlich Polte (ID 30014) und Kolke bei Ringfurth (ID 30015). Die Habitatflächen befindet sich auf den Ringfurther Elbwiesen und sind nur aus formalen Gründen (Habitatabgrenzung laut KBS 200 m um die besiedelten Gewässer) voneinander getrennt. Die Gesamthabitatfläche zieht sich entlang des Hanges unterhalb Ringfurth Richtung Polte bis in elbnahe Bereiche und stellt eine Aneinanderreihung von flutrinnenähnlichen Gebilden und Kolken dar, zwischen denen stets Grünland entwickelt ist. Nur örtlich befinden sich beschattende Einzelgehölze, die Mehrzahl der Gewässerabschnitte ist voll besonnt. Die Gewässer weisen allesamt Flachwasserbereiche und Röhrichtentwicklungen auf, eine Submersvegetation ist nur in einigen Teilabschnitten zu finden. Einige Gewässerabschnitte befinden sich in Verlandung und trocknen in den Sommermonaten regelmäßig aus. Die

125 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 125 Gewässer entwässern zudem über einen Graben in Richtung Elbe, so dass das Wasser nach Überschwemmungsereignissen schnell abläuft. Ein natürlicher Fischbestand ist in tieferen Gewässern vorhanden. Rinne östlich Kehnert (ID 30016). Die Habitatfläche stellt eine lang gezogene Rinne am Hangfuß zwischen Kehnert und Sandfurth dar. Die Flutrinne weist stark besonnte Bereiche, randliche Röhrichte und örtlich Einzelgehölze auf. Flachwasserbereiche sind durchgängig vorhanden. Infolge der Einbeziehung der Rinne in die Weidefläche traten ab dem späten Frühling / Frühsommer 2009 erhebliche Tritt- und Beweidungsschäden im Randbereich der Rinne auf. Haken südlich Kehnert (ID 30017). In der Fläche befinden sich voneinander isolierte Gewässer, in denen Rotbauchunken nachgewiesen werden konnten. Zum einen handelt es sich um die langgestreckte, unterhalb von Kehnert befindliche Rinne, welche insbesondere im Frühjahr nach Hochwasser lange über große Flächen wassergefüllt war. Das zweite Gewässer stellt einen Kolk westlich der Zufahrt vom Ort Kehnert in Richtung Bertinger See dar. In der Rinne bei Kehnert konnte lediglich an einem Kartiertag ein rufendes Männchen festgestellt werden, während sich Anfang Mai Rufer in dem Kolk aufhielten. Kolke und Flutmulden bei Bertingen (ID 30018). Drei verschiedene Gewässer werden zu dieser Habitatfläche gerechnet. Die südliche stellt den nördlichen Ausläufer des Bertinger Sees dar, die nördlichen jeweils einen Auenkolk inmitten einer Pferdeweide sowie eine wassergefüllte Flutmulde. Letztere trocknete nach dem Abfließen des Elbehochwassers im Frühjahr schnell aus und wurde in die Mahd-/Weidefläche einbezogen. Alle Gewässer sind gut besonnt, es befinden sich höchstens randlich einige Einzelgehölze. Der Auenkolk bei Bertingen weist die im Jahresverlauf längste Wasserführung auf, da er stärker eingetieft ist. Verlandungstendenzen und starke Röhrichtentwicklung zeigen insbesondere die Gewässer am nordwestlichen Bertinger See, wo auch offene Wasserflächen zunehmend verschwinden. Hier wurden die letzten Nachweise der Art im Jahr 2001 erbracht (2 Rufer), während die anderen Gewässer aktuell besiedelt waren. Alte Elbe Bertingen (ID 30019). Zur Habitatfläche zählen die Alte Elbe sowie eine nördlich derselben gelegene Flutrinne. Die Alte Elbe Bertingen stellt einen stark verlandenden ehemaligen Elbarm dar, welcher nur noch bei starkem Hochwasser durchflossen wird. Die Fließgeschwindigkeit wird aber auch zu Hochwasserzeiten durch den Fahrweg zwischen Sandkrug und Kieswerk limitiert. Die Alte Elbe ist fast vollständig besonnt, da Gehölze nur randständig entwickelt sind. Sie steht bei Hochwasser zudem mit zahlreichen angrenzenden Flutrinnen im Elbgrünland in direktem Kontakt und weist fast durchgängig einen gut entwickelten Röhrichtgürtel auf. Wasserseitig schließt sich eine dichte Schwimmblattzone mit Teichrosen an. Die Alte Elbe stellt kein Angelgewässer dar, weist aber einen starken natürlichen Fischbestand auf. Große Teile des Altarms fallen in regenarmen Sommer- oder Herbstmonaten trocken; angrenzende Flutrinnen sind noch stärker von temporärer Austrocknung betroffen. In der Habitatfläche sind weitere Amphibienarten nachgewiesen, darunter der Kammmolch (Triturus cristatus). Die angrenzenden Landlebensräume stellen Weide- oder Mahdgrünländer und im Norden Kiefernforst dar.

126 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 126 Tab. 43: Habitatflächen und Funddaten der Rotbauchunke (Bombina bombina) im Plangebiet Name der Habitatfläche Anzahl Teilvorkommen (Gewässer) ID der Habitatfläche Größe der Habitatfläche [ha] Erfassungsjahr(e) Maximale Ruferzahl (2009) Kolke bei Fähre Rogätz , Baumkolke bei Blumenthal ,7 Senken und Kolke westlich Blumenthal Ehemalige Ziegeleiteiche Blumenthal Kolke westlich Küsterbusch , , ,4 Küsterbusch ,7 Rinne nördlich Parchau ,8 Rinne Cobbelscher Werder See westlich Parey- Siedlung , , , Unkenwäldchen Parey , Rinnen westlich Parey , Rinne SW Schleuse Parey , Rinne südlich Polte , Kolke bei Ringfurth , Rinne östlich Kehnert , Haken südlich Kehnert ,4 Kolke und Flutmulden bei Bertingen , Alte Elbe Bertingen , Summe 58 n=18 685,

127 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 127 Habitatflächen außerhalb des Plangebietes Im Zuge der Überprüfung der an der Gebietsperipherie liegenden Gewässer konnte westlich Zerben ein Feldsoll (ID 30008) mit Vorkommen der Rotbauchunke festgestellt werden, welches bislang nicht bekannt war. Es handelt sich dabei um ein schmales Röhricht, das von Ackerflächen umgeben ist. Aufgrund der bei einmaliger Begehung festgestellten Ruferzahl und der anzunehmenden funktionalen Beziehung mit der Elbaue im Plangebiet wurde eine Habitafläche ausgewiesen. Diese wird in die vorliegende Managementplanung aufgenommen, da sie nicht zuletzt aus Gesichtspunkten der Kohärenz und des Biotopverbunds eine Rolle spielt. Tab. 44: Habitatflächen und Funddaten der Rotbauchunke (Bombina bombina) außerhalb des Plangebietes Name der Habitatfläche Anzahl Teilvorkommen (Gewässer) ID der Habitatfläche Größe der Habitatfläche [m²] Erfassungsjahr Maximale Ruferzahl (2009) Feldsoll westlich Zerben Bewertung des Erhaltungszustandes Die Bewertung des Erhaltungszustandes wird in nachstehender Tabelle (Tab. 45) nach dem sächsischen KBS vorgenommen (LfUG 2005a). Daran anschließend werden die einzelnen Bewertungskriterien und Bewertungen anhand verschiedener Unterparameter und Einzelhabitatflächen im Plangebiet näher erläutert.

128 Tab. 45: Bewertung der Habitatflächen der Rotbauchunke (Bombina bombina) ID * Zustand der Population C B C A C B C C Größe der Rufergesellschaft c b-c c a c c c c Bodenständigkeit / Reproduktion n.b. b n.b. a b b b b Zustand des Habitats B B B A B B B B Habitatkomplexität a a b a b a a c Flachwasserzonen a a b a b a a a Besonnung b b a b a b a a Submerse und emerse Vegetation c b b a c b b b Potenzielle Überwinterungsplätze b b b a b b b b Biotopverbund b b b a b a-c b c Beeinträchtigungen C B C B B C C C Fischbestand / fischereiliche Nutzung a a a a b a a a Wasserqualität a a a b a c c c Wasserführung b b c b a b b c Landnutzung b-c b b-c b b c c c Zerschneidung von Wanderkorridoren c b b b b b b b Gesamt-Bewertung C B C A B B C C * ID außerhalb des Plangebietes, hier mit bewertet 128

129 Fortsetzung vontab. 45: Bewertung der Habitatflächen der Rotbauchunke (Bombina bombina) ID Habitatfläche Zustand der Population C c B C c C C C Größe der Rufergesellschaft c c c c c c c C Bodenständigkeit / Reproduktion b c b c n.b. c n.b. n.b. Zustand des Habitats B B B B B B A A Habitatkomplexität b c c b c c a b Flachwasserzonen a a a a a a a a Besonnung a a c a a a a a Submerse und emerse Vegetation b b b b a b b b Potenzielle Überwinterungsplätze b b b b b b b a Biotopverbund b b a a b b b b Beeinträchtigungen B C C A A B A B Fischbestand / fischereiliche Nutzung a a a a a b a a Wasserqualität a b a a a a a b Wasserführung b b b b b b b b Landnutzung b c c a b b b b Zerschneidung von Wanderkorridoren a b b a a a a a Gesamt-Bewertung B C B B B B B B 129

130 Fortsetzung vontab. 45: Bewertung der Habitatflächen der Rotbauchunke (Bombina bombina) ID Habitatfläche Zustand der Population C C C Größe der Rufergesellschaft c c c Bodenständigkeit / Reproduktion b b b Zustand des Habitats B A A Habitatkomplexität b b b Flachwasserzonen a a a Besonnung b a a Submerse und emerse Vegetation b b b Potenzielle Überwinterungsplätze a a a Biotopverbund b a b Beeinträchtigungen B A A Fischbestand / fischereiliche Nutzung a a a Wasserqualität a a a Wasserführung b b b Landnutzung b b a Zerschneidung von Wanderkorridoren b a a Gesamt-Bewertung B B B

131 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 131 Zustand der Population: In nur vier der neunzehn ausgewiesenen Habitatflächen ist der Zustand der Rotbauchunkenpopulation als günstig (A oder B) einzuschätzen. Nur die ehemaligen Ziegeleiteiche bei Blumenthal (ID 30004) erhalten aufgrund der festgestellten Ruferzahl von > 200 Tieren und der festgestellten erfolgreichen Reproduktion eine sehr gute Bewertung (A). Auch das Unkenwäldchen bei Parey, die Baumkolke bei Blumenthal sowie Küsterbusch/Küstersee werden günstig bewertet, aufgrund festgestellter Ruferzahlen und / oder festgestellter Reproduktion sowie jahrelanger Anwesenheit der Art. Die übrigen Habitatflächen weisen überwiegend geringe maximale Ruferzahlen auf, bei insgesamt unregelmäßiger Besiedlung derselben. Von einer regelmäßig erfolgreichen Reproduktion ist hier nicht immer auszugehen, da die Wasserstände insbesondere in den Flutrinnen stark variieren und die Dauer der Wasserführung stark von Hochwassereignissen abhängt. In einigen Fällen wurde das regelmäßige Vorkommen der Art (Nachweis über längeren Zeitraum, Feststellung sowohl 2001 als auch 2009) und die mehrmonatige Wasserführung zum Anlass genommen, den Unterparameter Reproduktion als günstig (b) zu bewerten, obwohl aktuelle Nachweise von Laich oder Larven nicht gelangen. Habitatzustand: In allen Habitatflächen innerhalb des PG ist der Habitatzustand als günstig zu beurteilen. Mehrere Flächen (die Ziegleiteiche Blumenthal [ID 30004], Kolke bei Ringfurth [ID 30015], Rinne östlich Kehnert [ID 30016], Kolke und Flutmulden bei Bertingen [ID 30018] und die Alte Elbe Bertingen [ID 30019]) erlangen eine sehr gute Bewertung des Habitats (A). Hierfür ausschlaggebend sind unter anderem die großflächig ausgebildeten, hervorragend strukturierten und gut besonnten Flachwasserzonen. Bei der Alten Elbe Bertingen sind diese insbesondere in den nördlichen und östlichen Teilen des Altwassers vorhanden. Im Norden der Habitatfläche gliedert sich das Altwasser in Abhängigkeit vom Wasserstand in mehrere Flutrinnen und -mulden. Die Habitatkomplexität wird aber als gut (b) und nicht als sehr gut (a) bewertet, da es sich im Sinne des KBS nicht um einen Komplex eigenständiger Gewässer, sondern um ein großes Einzelgewässer mit wechselndem Wasserstand handelt. Eine zusätzliche Strukturbereicherung bewirken bei der Alten Elbe die örtlich vorhandenen Weidengebüsche und randlichen Gehölzbestände, welche wichtige Versteckplätze und Überwinterungshabitate bieten. In den als gut (B) bewerteten Habitaten ergibt sich meist eine Mischlage aus noch guten Strukturen, z.t. aber mangelnder Habitatkomplexität (Zahl benachbarter Laichgewässer), z.b. im Fall des Feldsolls westlich Zerben (ID 30008), des Sees westlich Parey Siedlung (ID 30010), des Unkenwäldchens bei Parey (ID 30011), der Rinne SW Schleuse Parey (ID 30013) oder der Rinne südlich Polte (ID 30014). Kritisch muss hervorgehoben werden, dass der Unterparameter Besonnung bei einer der für den Erhalt der Art wichtigsten Habitatflächen im Gebiet, dem Unkenwäldchen bei Parey (ID 30011) mit c bewertet wird. Berücksichtigt wurde hierbei auch die potentiell besiedelbare Gewässerfläche innerhalb der Gesamthabitatfläche. Die Anzahl und Ausbildung potenzieller Überwinterungsplätze und der Verbund derselben mit den Gewässerlebensräumen ist in allen Habitatflächen im Plangebiet gut (b) oder sehr gut (a) einzuschätzen. Beeinträchtigungen: Zwölf Habitate im Plangebiet sind frei von stärkeren Beeinträchtigungen. Sieben Habitatflächen weisen hingegen stärkere bewertungsrelevante Beeinträchtigungen auf. In einem Fall führt die Zerschniedung der Wanderkorridore (Kolke bei Fähre Rogätz [ID 30001]) zu einer insgesamt ungünstigen Bewertungt (C), da in unmittelbarer Nachbarschaft eine Straße verläuft (Rogätz-Burg). Eine intensive ackerbauliche Nutzung inklusive Pflügen im 50-m-Umkreis der Laichgewässer oder eine intensive Beweidung / Mahdnutzung sind bei den Senken und Kolken westlich Blumenthal (ID 30003), beim Küsterbusch (ID 30006), der Rinne nördlich Parchau (ID 30007), dem See westlich Parey Siedlung (ID 30010) und dem Unkenwäldchen Parey (ID 30011) ausschlag-

132 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 132 gebend für die schlechte Bewertung. Hier ist davon auszugehen, dass potenzielle Landlebensräume und Wanderkorridore von der Intensivnutzung beeinflusst sind. Ebenso führen Nährstoffeinträge in einigen Fällen zu einer starken Verlandung der Gewässer oder herabgesetzter Wasserqualität. Auch die Wasserführung wird in mindestens zwei Fällen als unzureichend für eine regelmäßige, erfolgreiche Reproduktion in der Habitatfläche eingeschätzt (c). Dies ist bei den Senken und Kolken westlich Blumenthal und dem Feldsoll westlich Zerben der Fall. Bei den übrigen Habitatflächen, die mehrere Gewässerlebensräume beinhalten (auch kurzzeitig wasserführende Flutrinnen), wird dieser Bewertungsparameter noch als günstig beurteilt, wenn mindestens ein Gewässer über einen längeren Zeitraum Wasser führt. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand konnte für die ehemaligen Ziegeleiteiche bei Blumenthal als sehr gut (A) und für dreizehn weitere Habitatflächen als gut (B) eingeschätzt werden (vgl. Tab. 45). Dagegen erlangen fünf weitere Habitatflächen aus den oben genannten Gründen keine günstige Gesamteinschätzung (C). Einzelflächenübergreifende Bewertung: Der Gesamtvorrat an Habitaten ist innerhalb des Plangebietes entsprechend dem KBS als hervorragend (A) einzuschätzen. Es konnten insgesamt achtzehn, z.t. großflächige Habitatflächen abgegrenzt werden, knapp außerhalb des PG kommt ein weiteres Habitat hinzu. Die Distanzen zu benachbarten Vorkommen und die Einbindung in eine Überflutungsaue ermöglichen zumindest zeitweise den genetischen Austausch zwischen benachbarten Teilpopulationen, so dass die Kohärenz eine gute Bewertung (B) erlangt. Stellenweise schränken jedoch Verkehrswege oder die verminderte Auendynamik den funktionalen Verbund zwischen den Habitatflächen ein. Im SCI ist von etwa zwei erfolgreich reproduzierenden Metapopulationen auszugehen, so dass dieses Kriterium eine gute Bewertung erlangt (B). Tab. 46: Parameter Einzelflächenübergreifende Bewertung der Habitate der Rotbauchunke (Bombina bombina) Bewertung Gesamtvorrat an Habitaten Kohärenz Metapopulationen Gesamt A B B B Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Die Wiederherstellung bzw. die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Einzelhabitate und des Gesamtvorkommens im SCI 37 sind aufgrund des enormen Habitatpotenzials und der derzeit anzunehmenden Gesamt-Populationsgröße möglich. Aktuell befindet sich mehr als die Hälfte der Habitate noch in einem guten (B) bzw. sehr guten (A) Erhaltungszustand, jedoch können örtlich ungünstige Reproduktionsbedingungen (Wasserführung, Habitateigenschaften) eine deutliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes bewirken. So sind die linkselbischen Vorkommen durchweg als gefährdet anzusehen, da die maximal beobachteten Ruferzahlen durchweg gering sind. Lokale

133 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 133 Aussterbeprozesse können somit zu einer Verringerung des genetischen Austauschs, zur Isolation und letztlich dem lokalen Erlöschen von Teilvorkommen führen. Die Primärhabitate der Art sind im Plangebiet zunehmend gefährdet durch (zu schnelles) sommerliches Austrocknen der Gewässer, welches durch geringe Wasserführung der Elbe, lange Trockenperioden und zu schnell ablaufendes Wasser (Entwässerung, Trichterwirkung der eingetieften Elbe) provoziert wird. Die Dauer der Wasserführung von Altarmen, Flutrinnen und -mulden ist vielfach zu gering, um eine Metamorphose der Individuen zu gewährleisten. Die individuenreichsten Vorkommen der Art, denen die Funktion einer Spenderpopulation zukommt, befinden sich in rechtselbischen, binnendeichs gelegenen Abgrabungsgewässern. Dies zeigt, dass der Gesamterhaltungszustand der Art im Plangebiet von den aufgrund der Gewässertiefe - weniger stark von Überflutungsdauer und Hochwassereignissen abhängenden Habitaten positiv beeinflusst wird. Fazit: Um einen günstigen Erhaltungszustand im Plangebiet zu bewahren, bedarf es in erster Linie der Sicherstellung des Reproduktionserfolgs an den Gewässern, die eine hohe Individuenzahl aufweisen. In einem zweiten Schritt sind die funktionalen Beziehungen zwischen den binnen- und außendeichs gelegenen Gewässerhabitaten zu optimieren (Vernetzung, Biotopverbund, Wanderkorridore ). Schließlich ist das Potenzial der Primärhabitate in den Überflutungsbereichen mittels geeigneter Maßnahmen und Nutzungsregelungen zu verbessern Elbe-Biber (Castor fiber albicus) Allgemeine Charakteristik Der Elbe-Biber ist das größte europäische Nagetier. Er lebt in Familienverbänden und besiedelt vor allem langsam fließende oder stehende Gewässer, die ausreichend Nahrung (Weichhölzer, krautige Pflanzen oder Unterwasserpflanzen) und Möglichkeiten zur Anlage von Bauen ( Biberburgen ) bieten. Durch Errichtung von Dämmen ist der Elbe-Biber in der Lage, den Wasserstand seines Lebensraumes und Umfeldes zu regulieren. Mit Hilfe von Futtervorräten und Fettreserven können die Tiere in den Wintermonaten mehrere Tage, sogar Wochen im Bau verbringen, sind jedoch keine Winterschläfer. Der Elbe-Biber war in früheren Zeiten flächendeckend über Europa verbreitet, aber vor allem die starke Verfolgung durch den Menschen führte zu einem drastischen Rückgang dieser Art. Ausgehend von den verbliebenen Restbeständen sowie gefördert durch Umsiedlungsprogramme hat sich die Art in Europa wieder ausgebreitet. Der in Deutschland einheimische Elbebiber (Castor fiber albicus) war bis auf einen kleinen Bestand (ca. 60 Tiere) im Bereich der Mittleren Elbe in Sachsen-Anhalt fast völlig ausgestorben. Durch Umsiedlungen, aber auch durch natürliche Ausbreitung besiedelt der Elbebiber heute wieder größere Teile Deutschlands, bestimmte Biberpopulationen resultieren jedoch aus der Aussetzung allochthoner Individuen. Die Zählung im Winter 1998/1999 ergab für Sachsen-Anhalt einen geschätzten Bestand von ca Tieren. Ausgehend von der Elbe wurden und werden aktuell auch die Nebenflüsse wieder besiedelt (LAU 2001).

134 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 134 Methodik Entsprechend Leistungsverzeichnis stellt die Grundlage für die Abgrenzung und Bewertung der Habitatflächen des Elbe-Bibers die Auswertung vorhandener Daten zum Vorkommen dar. Zu den von der Biosphärenreservatsverwaltung Mittlere Elbe übergebenen Unterlagen zählt eine tabellarische Aufstellung von 13 im Plangebiet liegenden Revieren der Art, inkl. flächenscharfer Abgrenzung, Stand Kartierung 2006/07. Im Rahmen von Nebenbeobachtungen wurden 2008 und 2009 weitere Direkt- und Indirektnachweise von Elbe-Bibern erbracht, wodurch eine Vielzahl der bereits bekannten, aber auch neue Reviere bzw. Nachweisorte bestätigt wurden. Neben Beobachtungen von adulten Elbe-Bibern, die mitunter auch tagsüber gelangen, liegen zahlreiche Nachweise von Fraßspuren, Wechseln und Fährten vor. Daneben konnten Biberbaue kartiert werden. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Bereits die Daten, welche auf einer Kartierung im Jahre 2006/07 beruhen, zeigen ein nahezu flächendeckendes Vorkommen der Art. Mit der aktuellen Erfassung konnten zahlreiche bislang unbesiedelte Bereiche als nunmehr besiedelt gekennzeichnet werden, wodurch letztlich auch Reviergrenzen zunehmend verschwimmen. Die Art besiedelt mittlerweile auch alle kleineren Stillgewässer und Altarme sowie Abgrabungsgewässer im Deichvor- und Hinterland, solange die Umfeldstrukturen (Nahrung Weichhölzer, Röhrichte ) und Requisiten/Habitateigenschaften (ständige Wasserführung, Möglichkeit der Anlage von Bauen) ein dauerhaftes Vorkommen ermöglichen. Es ist damit bereits auf der Grundlage der vorliegenden Daten davon auszugehen, dass nahezu das gesamte Plangebiet dem Elbe- Biber als Habitatfläche dient und dementsprechend abzugrenzen und zu bewerten ist. Bewertung des Erhaltungszustandes Aufgrund der nicht mehr mit vertretbarem Aufwand abzugrenzenden und im Gelände auch kaum noch nachvollziehbaren Einzelreviere der Art, welche laut KBS (LfUG 2005b) die Grundlage für die Bewertung der Habitatflächen darstellen, wurde gutachterlich entschieden, eine verbal-argumentative Bewertung für das Gesamthabitat im Plangebiet vorzunehmen. Dabei sollen die Haupt- und Unterparameter jedoch möglichst mit Ortsspezifika untersetzt werden. Zustand der Population: Eine Bewertung des Kriteriums Population bleibt laut KBS einem dem MMP nachgeordneten Schritt vorbehalten. Hierbei ist der gesamte Flusslauf in die Betrachtung einzubeziehen. Dennoch ist auf der Grundlage der aktuellen Verbreitung der Art (nahezu flächendeckend) und der aktuellen Hinweise auf Aktivitäten der Art (Bestätigung der bekannten Reviere sowie Lückenschluss zwischen den Revieren) von einer weiteren Erhöhung der Bestandsdichte im Plangebiet in den zurückliegenden 2-3 Jahren auszugehen. Wenngleich Beobachtungen von Jungtieren aus dem Jahr 2009 nicht vorliegen (es erfolgten aber auch keine darauf ausgerichteten Erfassungen), kann daher auch auf eine hohe Bedeutung der Habitatfläche an der Elbe geschlossen werden.

135 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 135 Habitatzustand: Die Gewässer- und Uferstruktur ist in der Gesamtschau als gut (b) zu bewerten, da die einzelnen Gewässerhabitate als naturnah oder natürlich einzuschätzen sind. Dies betrifft insbesondere den Elblauf, die mit dieser kommunizierenden Flutrinnen, Baumkolke und Altarme. Aber auch die besiedelten Abgrabungsgebwässer im Deichvor- oder Hinterland besitzen aufgrund jahrzehntelanger Sukzession naturnahe Strukturen. Ein hervorragender Zustand wurde dennoch nicht erreicht, da Gehölzbestände im Uferbereich nur örtlich gut ausgebidet sind. Vielfach handelt es sich um schmale Weidenstreifen entlang der Elbufer oder auch inselartige Vorkommen von Weichholzauen- Relikten. Im Bereich von Kolken oder Flutrinnen sind oft auch nur Einzelgehölze ausgebildet. Ein deckungsreicher Uferstreifen ist längst nicht an allen besiedelten Gewässern ausgebildet, das Fehlen desselben führt letztlich auch zur Verhinderung einer dauerhaften Ansiedlung der Art in bestimmten Elbabschnitten. Auch die Nahrungsverfügbarkeit kann nur als ausreichend gut (b) bezeichnet werden, da das Vorkommen ausreichender Winternahrung (Weichhölzer Pappel, Weide) im Gebiet limitiert, bzw. örtlich auch nicht ausreichend regenerationsfähig ist. Letzteres ist u.a. bedingt durch die Nutzungsform im Umland der Gewässer, die vielfach durch Grünlandnutzung (Mahd oder Beweidung bis in Gewässernähe) geprägt ist. Sofern Altweiden durch Biberverbiss in Mitleidenschaft gezogen werden, steht in derartig genutzten Habitaten oftmals kein Ersatz in Form junger Weidenbüsche zur Verfügung und das Habitat wird insgesamt entwertet. Insgesamt liegt der Anteil der Weichholzaue (LRT 91E0* = 39,4 ha im Plangebiet) an der Gesamtfläche des PG nur bei 1,4%, was die Defizite hinsichtlich der Nahrungsverfügbarkeit gut verdeutlicht. Noch geringer sind im Plangebiet die Anteile des LRT 91F0 (Hartholzauwald). Flächige Ausprägungen von Weichholzaue (i.s. des LRT 91E0*, vgl. Kap ) finden sich nur an wenigen Stellen, wie am Haken bei Sandfurth, Rogätz (linear) oder zwischen Kehnert und Sandfurth. Größere Weichholzbestände von bis zu 7,4 ha haben Seltenheitswert, die Mehrzahl der 32 im Plangebiet kartierten Flächen des LRT 91E0* ist < 1 ha groß. Die Habitatvernetzung wird dagegen unter vorrangiger Betrachtung der außendeichs gelegenen Habitate als hervorragend eingestuft (a). Wanderbarrieren sind im Plangebiet nicht vorhanden. Desweiteren steht die Elbe mit verschiedenen Altwässern oder Flutrinnen und Kolken mindestens temporär in direktem Kontakt. Beeinträchtigungen: Eine Gefährdung von Elbe-Biberhabitaten oder Einzelindividuen durch Verkehrswege kann nicht erkannt werden (a). Gewässer-Straßen-Kreuzungen befinden sich nicht im Gebiet. Eine (äußerst) geringe potenzielle Gefährdung ergibt sich für Einzelindividuen ggf. beim möglichen Überqueren der Straße Fähre Rogätz-Burg an der Südgrenze des Plangebietes. Hier ist jedoch ein Queren in Ufernähe der Elbe gefahrfrei möglich, so dass die Tiere i.d.r. diese Möglichkeit wählen. Alle übrigen Wege im PGwerden aktuell gering frequentiert, im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. zur Deichverteidigung / -kontrolle. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung finden vor allem im elbnahen Bereich statt und betreffen dortige Ufer- und Buhnensicherungen. Buhnenvorschüttungen finden an der Elbe im Plangebiet zwar auch aktuell statt, gehen bislang jedoch nicht über den Erhalt der bisher verbauten Uferbereiche / vorhandenen Buhnen hinaus. Abseits der Elbe findet eine

136 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 136 Gewässerunterhaltung entweder nicht oder nur in sehr geringem Umfang statt (allenfalls zur Gewährleistung des Wasserabflusses), weshalb das Unterkriterium vielfach mit hervorragend (a) zu bewerten wäre. Das Unterkriterium wird daher gutachterlich mit hervorragend bis gut (a-b) bewertet. Eine Verfolgung des Elbe-Bibers wurde im Plangebiet bislang nicht beobachtet. Geringe (temporäre) Störungen an einigen Gewässerhabitaten sind im Plangebiet jedoch möglich, sowohl durch Sportboote (Hafen Sandfurth) als auch Angel- und Badebetrieb oder Campen (elbnahe Bereiche bei Rogätz, Bertingen, Blumenthal). Folglich wird das Unterkriterium mit gut (b) bewertet. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der bereits oben vorgenommenen einzelhabitatübergreifenden Betrachtung der zwei Kriterien Habitatzustand und Beeinträchtigungen im Plangebiet als gut (B) eingeschätzt werden. Tab. 47: Synoptische Bewertung des Gesamthabitats des Elbe-Bibers (Castor fiber albicus) ID Zustand des Habitats Gewässer- und Uferstruktur Nahrungsverfügbarkeit Biotopverbund/Isolation Beeinträchtigungen Verkehrsbedingte Gefährdung Gewässerunterhaltung Verfolgung, Störung Gesamt-Bewertung B b b a B a a-b b B Einzelflächenübergreifende Bewertung: Laut KBS ist eine einzelflächenübergreifende Bewertung des Erhaltungszustandes der Art im Plangebiet möglich. Es wird anhand der vorliegenden Einzelbeobachtungen und aktuellen Revierbestätigungen eingeschätzt, dass der Gesamtvorrat an Habitaten (Reviere mit günstigem Erhaltungszustand) im Plangebiet bei deutlich > 0,4 Revieren / 1000 ha bzw. > 3 Revieren / 10 km Fließgewässerlänge liegt (A). Der Verbund und die Vernetzung der Habitate im Plangebiet wird als optimal angesehen (A), was auch durch die fließenden Übergänge der Einzelreviere demonstriert wird. Lediglich die binnendeichs gelegenen Habitate liegen relativ isoliert in der Agrarlandschaft, beeinflussen die sehr gute Bewertung letztlich aber nicht wesentlich. Der Grad der Revierbesetzung wird anhand der Überprüfung in den Jahren 2006/07 und der aktuellen Nebenbeobachtungen mit hervorragend (A) angegeben.

137 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 137 Tab. 48: Einzelflächenübergreifende Bewertung der Habitate des Elbe-Bibers (Castor fiber albicus) Parameter Gesamtvorrat an Habitaten Kohärenz Grad der Revierbesetzung Gesamt Bewertung A A A A Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle entspricht dem Ziel-Erhaltungszustand der Art. Fazit: Für eine weiterhin gute bis hervorragende Bewertung der Mehrzahl der Einzelhabitate und des Gesamthabitats werden der Erhalt des status quo und ein konfliktorientiertes Management als erforderlich angesehen. Die derzeitige Besiedlung des Plangebietes ist als optimal anzusehen, wobei der Elbe-Biber nunmehr auch Habitate an der Periphierie und in deichnahen Bereichen besiedelt, wodurch zunehmend Konflikte entstehen können (Hochwasserschutz, zunehmende Gefährdung durch Barrieren, Fällung von ortsnahen Gehölzen etc.). Angesichts des wachsenden Gesamtbestandes an Individuen ist auch mit einer zunehmenden Nahrungsverknappung in den Wintermonaten zu rechnen, sofern der Flächenanteil der Weichholzaue nicht kurz- bis mittelfristig erhöht wird. Zahlreiche Bestände befinden sich in der Altersphase, Weidengebüsche sind vielfach auf schmale Streifen an den Elbufern begrenzt Fischotter (Lutra lutra) Allgemeine Charakteristik Der Fischotter ist die zweitgrößte einheimische Marderart nach dem Dachs. Er ist eine dämmerungs- und nachtaktive Art, die als Einzelgänger alle vom Wasser beeinflussten Lebensräume besiedelt. Die einzelnen Tiere nutzen dabei zum Teil ausgedehnte Streifgebiete, im Allgemein haben Männchen größere Streifgebiete als Weibchen. Der Fischotter ist ein Nahrungsgeneralist (Fische, Krebse, Amphibien, Vögel, Säugetiere und Insekten). Durch den starken Rückgang der ursprünglich europaweit verbreiteten Art existieren heute in vielen Teilen nur Restpopulationen. In Deutschland bestehen großflächige und vitale Populationen des Fischotters lediglich in einigen östlichen Bundesländern. Die Elbe hat eine große Bedeutung bei der Verbindung einzelnen Vorkommen (LAU 2001).

138 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 138 Methodik Entsprechend Leistungsverzeichnis stellt die Grundlage für die Abgrenzung und Bewertung der Habitatflächen des Fischotters die Auswertung vorhandener Daten zum Vorkommen (laut KBS vergangene 5 Jahre) sowie die aktuelle Präsenzerfassung an insgesamt 20 Stichprobenflächen innerhalb des Plangebietes dar. In der Datenbank des LAU lassen sich jedoch nur ältere Hinweise auf das Vorkommen im Plangebiet, welche vermutlich ausschlaggebend für die Meldung im SDB waren, finden. Danach wurde der Präsenznachweis der Art durch Kotfunde in den Jahren 1996 (Alte Elbe bei Sandfurth) und 1998 (Elbe, zwischen Zufluss und Mündungsbereich der Alten Elbe Bertingen) durch S. HAUER erbracht. Die Stichprobenerfassung im Jahr 2009 umfasste insbesondere die Suche nach Hinweisen auf eine aktuelle Präsenz der Art. Mögliche Indirektnachweise können insbesondere durch den Fund von Fährten, Losung, Markierungsflüssigkeit und Fraßresten erbracht werden, vorzugsweise in der Zeit zwischen September und März. Auch Verkehrsopfer geben oft einen Hinweis auf Wanderkorridoren, konnten im Bearbeitungszeitraum aber nicht festgestellt werden. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Angesichts der recherchierten Hinweise auf frühere Vorkommen der Art sowie der aktuell, sowohl links- als auch rechtselbisch erbrachten Nachweise im Nord- und Südteil des PG, wird auf ein großflächiges Vorkommen entlang des gesamten Flusslaufes der Elbe im Plangebiet geschlossen. Als Habitatfläche sind hierbei sowohl die Stillgewässer oder periodisch mit der Elbe kommunizierenden Gewässer, die Elbe und auch die Landflächen zwischen den Gewässern anzusehen. Letztere werden mindestens auf den artspezifisch großen nächtlichen Streifzügen der Art frequentiert. Folglich wird das PG in seiner Gesamtheit als Habitatfläche der Art angesprochen. Auf der Grundlage der aktuellen Nachweise und der langjährigen Besetzung der Habitatfläche wird auf ein stabiles, reproduktives Vorkommen geschlossen. Bewertung des Erhaltungszustandes Die Bewertung des Erhaltungszustandes erfolgt auf der Grundlage des sächsischen KBS (LfUG 2005c). Auf dieser Grundlage wurde, wie oben bereits beschrieben, eine Gesamthabitatfläche für die Art abgegrenzt, die nachfolgend bewertet wird. Zustand der Population: Eine Bewertung des Kriteriums Population ist laut KBS nicht vorgesehen. Die aktuelle Verrbeitung der Art im Plangebiet sowie das Vorliegen mehrerer Nachweise aus dem vergangenen 5-Jahreszeitraum lassen jedoch insgesamt auf eine laut KBS hohe Bedeutung der Habitatfläche schließen. Habitatzustand: Die Gewässer- und Uferstruktur ist in der Gesamtschau als gut (b) zu bewerten, da die einzelnen Gewässerhabitate überwiegend als naturnah oder natürlich einzuschätzen sind. Dies betrifft insbesondere auch die für die Migration und Kohärenz besonders bedeutsame Elbe und ihre Uferstrukturen, aber auch die mit ihr kommunizierenden Gewässer. Die

139 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 139 Bewertung der im KBS aufgeführten Einzelparamter führt ebenso zu einer mittleren Gesamtpunktzahl (16), so dass der Zustand insgesamt mit gut (b) zu bewerten ist. Ein hervorragender Zustand wird insbesondere durch den wenig begradigten Flusslauf, örtlich vorhandene Steinschüttungen am Ufer sowie nur örtlich ausreichend Deckung bietende Ufergehölze verhindert. Letzteres stellt vermutlich das Haupthindernis zur Ausbildung einer noch individuenreicheren Population dieser störungsempfindlichen Art im Plangebiet dar. Eine intensive Landnutzung oder Bebauung im Umfeld von 100 m um die Gewässer ist überwiegend nicht vorhanden, so dass dem Gewässerumfeld ein hervorragender (a) Zustand bescheinigt werden kann. Ebenso ist die Vernetzung des Elblaufes mit den an der Peripherie liegenden Gewässern (z.b. Alte Elbe Bertingen, Alte Elbe Sandfurth ) als weitgehend optimal zu bezeichnen (a). Auch Tümpelketten und Flutrinnen werden von der Art als Bindeglieder genutzt, um größere Entfernungen zu überbrücken. Die Nahrungsverfügbarkeit ist im Gebiet grundsätzlich als optimal einzuschätzen (a), da neben Fischen (saisonal selbst in Flutrinnen und Kolken) auch weitere Nahrungstiere in ausreichender Zahl (bspw. Lurche, Vögel etc.) zur Verfügung stehen. Beeinträchtigungen: Eine Gefährdung von Einzelindividuen durch Fahrzeugverkehr, welcher beim Fischotter einen maßgeblichen Mortalitätsfaktor darstellt, kann im Plangebiet nicht erkannt werden (Bewertung hervorragend - a). Ausgebaute Straßen niedrigerer Ordnung befinden sich außerhalb der Grenzen des PG. Da Brücken im Elbebereich zwischen Rogätz und Bittkau nicht vorhanden sind, werden die Tiere auch nicht gezwungen, Landpassagen zu nutzen, sondern können dem Flusslauf der Elbe folgen. Da auch nur geringfügige Störungen (b) der Art an den Gewässern infolge der festgestellten Freizeit- und örtlichen Angelnutzung anzunehmen sind, führt auch dieser Faktor nicht zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesamtzustandes. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der beiden Hauptkriterien Habitatzustand und Beeinträchtigungen im Plangebiet gutachterlich als hervorragend (A) eingeschätzt werden. Tab. 49: Synoptische Bewertung des Gesamthabitats des Fischotters (Lutra lutra) ID Zustand des Habitats Gewässer- und Uferstruktur Gewässerumfeld Kohärenz Nahrungsverfügbarkeit Beeinträchtigungen Verkehrsbedingte Gefährdung Verfolgung, Störung Gesamt-Bewertung A b a a a B a b A

140 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 140 Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle entspricht dem Ziel-Erhaltungszustand der Art. Jedoch muss angemerkt werden, dass insbesondere die hinsichtlich des aktuellen Zustandes leicht abgewertete Gewässer- und Uferstruktur maßgeblichen Einfluss auf den Erhaltungszustand der Art im Plangebiet ausübt und somit verbessert werden sollte. Fazit: Für eine weiterhin gute bis hervorragende Bewertung der Mehrzahl der Einzelhabitate und des Gesamthabitats wird der Erhalt des status quo als Mindestanforderung formuliert. Verbesserungen des Erhaltungszustandes sind vor allem durch eine Förderung und Sicherung strukturreicher Uferabschnitte (Gehölzmehrung) und störungsarmer Fließgewässer- und Stillgewässerabschnitte zu erreichen.

141 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht Im Rahmen der Datenrecherche sowie aktueller Erfassungen gelangen mehrere Nachweise von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (vgl. Tab. 50). Diese werden nachfolgend, sortiert nach den Artgruppen, kurz beschrieben. Sämtliche nachfolgend genannten Arten sind nicht im Standarddatenbogen des Plangebietes aufgeführt. Eine Ergänzung wird im Fall der aktuell nachgewiesenen Arten (vgl. Kap. 4.6) empfohlen. Tab. 50: Überblick über die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Abk.: DB LAU LSA: Datenbank des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Code Art RL D RL LSA historische Nachweise ( ) aktueller Nachweise (2009) 1197 Knoblauchkröte Pelobates fuscus laut DB LAU LSA eine Beobachtung vom unterhalb Fähre Rogätz (R. DRIECHCIARZ) Nachweis von 20 Fundorten in der links- und rechtselbischen Aue, binnen- und außendeichs (SCHULZE, RANA; VOLLMER, Myotis) 1201 Wechselkröte Bufo viridis laut DB LAU LSA eine Beobachtung am Krötenzaun in Ringfurth, 1993 (NABU SDL); außerhalb des Plangebietes, aber in Richtung desselben wandernd kein aktueller Nachweis im Plangebiet 1202 Kreuzkröte Bufo calamita Einzelnachweise laut DB LAU LSA zwischen 1993 und 1998 bei Ringfurth, Sandfurth-Kehnert (Elbhang) und Parey (Kiesgrube); Grenzbereiche des Plangebietes ein Nachweis als Verkehrsopfer an der Alten Elbe 2008 (SCHULZE, RANA); starke Rufergemeinschaft am Kiessee Alte Elbe Bertingen (VOLLMER, Myotis) Frühjahr Moorfrosch Rana arvalis es existieren laut DB LAU LSA 5 linkselbische und 1 rechtselbischer Nachweis aus dem Plangebiet zwischen 1993 und 1998; Schwerpunktvorkommen Alte Elbe Bertingen 59 Nachweise an 49 Fundorten; außen- und binnendeichs 1261 Zauneidechse Lacerta agilis laut DB LAU LSA 9 linkselbische Nachweise aus mit Schwerpunkt Dünen N Alte Elbe Bertingen und Elbhang zwischen Kehnert und Sandfurth sowie bei Polte 2 Nachweisorte (Düne N Alte Elbe Bertingen und Elbhang südlich Sandfurth) 1040 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes G V Nachweise zwischen 1996 und 2003 keine Untersuchung 1312 Abendsegler Nyctalus noctula 1314 Wasserfledermaus Myotis daubentonii Nachweise 1988, 1999 an den Ziegeleiteichen bei Blumenthal keine Untersuchung

142 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Beschreibung der Artengruppen Libellen Nachweise der im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten Asiatischen Keiljungfer (Gomphus flavipes) gelangen im Plangebiet bereits zwischen 1996 und 2003 (vgl. STEGLICH & MÜLLER 2004) an der Elbe bei Rogätz, Kehnert und Bittkau. Die Art besiedelt hier Buhnenfelder der Elbe syntop mit der Grünen Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia), bevorzugt aber im Unterschied zu letzterer die feinsandigeren Bereiche. Auch die Bindung an Gehölzstrukturen ist weniger stark ausgeprägt als bei der Grünen Flussjungfer. Die exakten Nachweisorte sind bei MÜLLER (1997) veröffentlicht und betreffen Exuvienfunde am , linkselbisch bei Strom-km ,8 (4 Buhnenfelder abwärts Fähre Rogätz), km 358,4-358,6 (Kehnert) und km 371,4-371,6 (Bittkau). Wenngleich keine aktuelle Erfassung im Plangebiet erfolgte, kann davon ausgegangen werden, dass die Art flächendeckend entlang der Elbe vorkommt. Hierbei besiedelt sie teilweise syntop mit der Grünen Flussjungfer die Buhnenfelder. Aufgrund der Präferenz feinsandiger, besonnter Bereiche ist im Vergleich mit vorgenannter Art eine weitere Verbreitung der Asiatischen Keiljungfer anzunehmen, bei insgesamt deutlich größerem Bestand. Der Erhaltungszustand ist als gut einzuschätzen. Beeinträchtigungen erfährt die Art insbesondere durch Uferverbau (Steinpackungen) und die Beseitigung schwach durchströmter, feinsandiger Uferbereiche, welche für Larvalentwicklung und Schlupf essentiell sind Amphibien und Reptilien Die einzelnen aktuellen Nachweisorte werden auf Karte 5-2 dargestellt. Art- bzw. Artgruppenspezifische Angaben zu Vorkommen, Populationsgröße, Reproduktion, Beeinträchtigungen und den Erhaltungszustand im SCI werden nachfolgend gemacht. Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) Die Art ist im Gebiet weit verbreitet, ohne besonders große Bestände auszubilden. Maximale Ruferzahlen umfassen jeweils 15 Männchen an 3 verschiedenen Gewässern (Küstersee, 2 Tümpel zwischen Bertinger See und Alter Elbe Bertingen). Bevorzugte Ruferplätze stellen kleinere, pflanzenreiche Stillgewässer dar, die eher abseits der vom Hochwasser direkt beeinflussten Bereiche liegen. Auch Abgrabungen in binnendeichs gelegenen Raum werden besiedelt. Syntope Vorkommen mit Moorfrosch und Rotbauchunke konnten mehrfach festgestellt werden. Die Art reproduziert erfolgreich im Gebiet, wie nachgewiesene Larven in ganzjährig Wasser führenden Gewässern belegen. Kreuzkröte (Bufo calamita) Die ursprünglich größerflächig besiedelte Elbaue weist offenbar nur noch lokal günstige Reproduktionshabitate auf. Ehemalige Vorkommen im militärischen Übungsbereich zwischen Sandfurth und Kehnert konnten aktuell nicht bestätigt werden. Derzeit existiert

143 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 143 noch ein individuenstarkes Vorkommen im Bereich des Kiessees Rogätz, welches anteilig außerhalb des Plangebietes liegt. Im Frühjahr 2009 konnten hier Rufer geschätzt werden (VOLLMER, Büro Myotis). Daneben existiert der Fund eines überfahrenen Tieres auf dem Verbindungsweg zwischen Alter Elbe und Kiessee. Der Fortbestand der Art im PG ist stark vom Vorhandensein junger Sekundärgewässer abhängig, solange nicht flussdynamische Prozesse ein ständiges Wiederentstehen kleiner, flacher, schnell erwärmbarer, pflanzenarmer, feindfreier Temporärgewässer veranlassen. Der Erhaltungszustand der Art kann aufgrund der Isoliertheit des Vorkommens nur bedingt als günstig eingeschätzt werden. Moorfrosch (Rana arvalis) Der Moorfrosch ist im Plangebiet vermutlich der mit Abstand häufigste Froschlurch. Nahezu sämtliche Flutrinnen bei Rogätz, Bertingen, Kehnert, Sandfurth, Blumenthal und Parey werden besidelt, daneben auch Kolke, die Alte Elbe Bertingen und die binnendeichs gelegenen Abgrabungsgewässer. Die einzelnen Vorkommen umfassen maximal 200 Rufer. Infolge der im Frühjahr 2009 sehr schnell verlaufenden Balz- und Laichzeit konnten einige Vorkommen nur durch Zählung von Laichballen und späterem Nachweis von Larven ermittelt werden. Der Gesamtbestand im Plangebiet umfasst in jedem Fall mehrere Tausend adulte Tiere. Aufgrund der Vielzahl von vernetzten Gewässern und der Größe der Gesamtpopulation ist der EHZ als günstig einzuschätzen. Als erhebliche Beeinträchtigung im Jahr 2009 stellte sich das schnelle Abfließen des Wassers aus den flach überstauten Flutrinnen (bspw. zwischen Kehnert und Sandfurth) heraus. Es wird eingeschätzt, dass mehrere Tausend Moorfrösche aus diesem Grund in 2009 nicht erfolgreich reproduzierten, da zahllose Laichballen vor dem Schlupf der Larven bereits auf trockenen Wiesen lagen oder die Larven sich nicht schnell genug in den austrocknenden Flutrinnen entwickeln konnten. Es wird eingeschätzt, dass dieser Gefährdungsfaktor künftig negativ bestandsbeeinflussende Wirkung entfaltet. Zauneidechse (Lacerta agilis) Die Art besiedelt aktuell den westlichen Randbereich des Plangebiet nahe der Alten Elbe Bertingen und den Hang zwischen Kehnert und Sandfurth, was gut mit den recherchierten Vorkommen übereinstimmt. Die hier besiedelten Dünenbereiche und Böschungsanrisse mit sandigem, lückig bewachsenem, trockenem Untergrund stellen Idealhabitate der Art dar. Die Besiedlung der Überflungsaue ist hingegen weitgehend ausgeschlossen. Der Schutz der Art stellt kein primäres Erhaltungsziel im Plangebiet dar, da für den Erhalt der Art in Sachsen- Anhalt weit geeignetere Gebiete im Schutzgebietsnetz NATURA 2000 existieren. Die Vorkommen im Plangebiet sind örtlich durch Müllablagerungen (Hang bei Kehnert und Sandfurth, Ortsrandlagen) sowie Verbuschung gefährdet. Im Bereich der Dünen nördlich der Alten Elbe Bertingen finden offensichtlich regelmäßig Entbuschungsmaßnahmen statt, wodurch das Vorkommen der Art gefördert wird.

144 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Säuger Aus dem Plangebiet liegen kaum Daten zur Besiedlung mit Fledermäusen vor. Wenige Anhaltspunkte auf eine mögliche Besiedlung auch durch nahrungssuchende Individuen, die möglicherweise zu den umliegenden Wochenstuben zählen, liefern die in den angrenzenden Ortschaften und Wäldern zwischen 1997 und 2002 (DB LAU, LSA) nachgewiesenen Fledermäuse, wie Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Graues Langohr (Plecotus austriacus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nauthusii). Im Plangebiet selbst wurden der Abendsegler (Nyctalus noctula) und die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) nachgewiesen. Beide Arten wurden 1998 und 1999 mehrfach an den Ziegeleiteichen bei Blumenthal festgestellt (Datenbank des LAU Sachsen-Anhalt), wo entsprechende Gewässer und Gehölze inkl. benachbarter Gebäude ideale Nahrungsflächen und Quartiere bieten. Schwerpunktmäßig erfolgten die Beobachtungen während der Zugzeit der Tiere im Spätsommer und Herbst.

145 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Arten nach Anhang I der EU-VSRL 4.4 Brut- und Gastvogelarten Zu den Schutz- und Erhaltungszielen des PG zählt aufgrund der Zugehörigkeit zum EU- SPA Elbaue Jerichow neben den LRT nach Anh. I und den Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie auch die Vogelarten nach Anhang I sowie Zugvogelarten (hier insbesondere Wasservögel) gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie. Ziel des vorliegenden Gutachtens ist daher auch eine angemessene Berücksichtigung der speziellen Vogelschutzaspekte sowie ein ggf. erforderlicher Interessenabgleich zwischen den verschiedenen, sich teils widersprechenden Schutzinteressen. Methodik Im Bearbeitungszeitraum wurden zwischen März und Juli 2009 Brutvogelerfassungen durchgeführt. Ziel der Erfassungen war vordergründung die aktuelle Überprüfung des Vorkommens wertgebender Wiesenbrüter (Wachtelkönig, ) sowie die flächendeckende Erfassung von Neuntöter, Sperbergrasmücke und Braunkehlchen, da letztere nicht Gegenstand der bereits vorliegenden EU-SPA-Kartierung von HELLWIG (2005) im Jahr 2004 waren. Im Rahmen der aktuellen Erfassung wurden den o.g. Arten flächendeckend auch alle weiteren Arten des Anhangs I der EU-VSRL sowie seltene Arten der Rote-Liste-Kategorien 1, 2 und R (DORNBUSCH et al. 2004) punktgenau erfasst. Die Methodik der Erfassung richtete sich nach SÜDBECK et al. (2005). Im Fokus der Datenrecherche standen daneben die Kartierungsergebnisse ortsansässiger Ornithologen, wie S. KÖNIGSMARK (Parey) und T. HELLWIG (Güsen). Ausgewertet wurden hierbei die Jahre Wertvolle Hinweise zum aktuellen und historischen Vorkommen seltener Arten lieferten auch die Berichte von FISCHER & DORNBUSCH ( ) sowie die Avifauna von STEINKE (1999). Die Bewertung des Erhaltungszustandes erfolgt für alle Arten in Anlehnung an den niedersächsischen KBS (Bio Consult, unveröff.). Bestand und Bewertung Nachfolgend wird eine Übersicht zum aktuellen und recherchierten Vorkommen von Brutvogelarten des Anhangs I der EU-VSRL im Plangebiet gegeben. Dabei liegen u.a. die Daten des SDB des übergeordneten und das SCI 37 integrierenden EU-SPA Elbaue Jerichow zugrunde. Letzteres führt zu einer zusätzlichen Nennung vieler Arten, für die es im hier behandelten Abschnitt des EU-SPA keine historischen oder aktuellen Nachweise gibt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich die dem SDB für das SCI 37 zu entnehmende Angabe von Paaren des Weißstorches auf eine fehlerhafte Status-Zuordnung zurückführen lässt. Vielmehr dürfte es sich - wie beim Schwarzstorch (Ciconia nigra) - um die Angabe des Rastbestandes (in Individuen) handeln. Es wird daher eine entsprechende Korrektur des SDB empfohlen. 145

146 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 146 Tab. 51: Überblick über die Arten nach Anhang I der EU-VSRL in Klammern: Nachweise außerhalb des EU-SPA (Grenzbereich),? keine konkrete Angabe verfügbar; * - HELLWIG (2005), ** - FISCHER & DORNBUSCH (2007), *** FISCHER & DORNBUSCH (2008), **** - Datenbank KÖNIGSMARK Art SDB SPA 011 SDB SCI 37 Populationsgröße Populationsgröße Recherche Nachweis Aktuelle Erfassung Nachweis Rohrdommel - Botaurus stellaris Zwergrohrdommel - Ixobrychus minutus Weißstorch -Ciconia ciconia - (11-50) 1 BP (2004)* 1 BP (+ 5 BP) Schwarzstorch - Ciconia nigra NG Rohrweihe - Circus aeruginosus RP (2004)* 4 RP Wiesenweihe - Circus pygargus Seeadler - Haliaeetus albicilla NG Schwarzmilan - Milvus migrans BP (2004)* 4 BP Rotmilan - Milvus milvus BP (2004)* 3 RP (+ 1 RP) Fischadler - Pandion haliaetus - - (1 BP 2008, nördlich Ihleburg)****- Wespenbussard - Pernis apivorus Kranich - Grus grus Kleines Sumpfhuhn - Porzana parva Tüpfelsumpfhuhn - Porzana porzana rm (2006)** - Wachtelkönig - Crex crex Flussseeschwalbe - Sterna hirundo rm (2004)*, 2 rm (2006)** 1 BP (2007, Elbe Kehnert-Ringfurth) + 2 BP (2007, Treuel)***; (31 BP, 2006 Kieswerk Parey)** NG - 30 BP Trauerseeschwalbe - Chlidonias niger BP (2004)* 6 BP Sumpfohreule - Asio flammeus Eisvogel - Alcedo atthis BP (2004)* 5 RP (+1 RP) Schwarzspecht - Dryocopus martius Neuntöter - Lanius collurio ? 60 BP Heidelerche - Lullula arborea Sperbergrasmücke - Sylvia nisoria ? 3 BP Blaukehlchen - Luscinia svecica Ortolan - Emberiza hortulana

147 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 147 Zahlreiche der vorstehend für das gesamte EU-SPA 11 Elbaue Jerichow genannten Arten wurden aktuell nicht als Brutvogel nachgewiesen. Daher soll nachstehend eine Kurzkommentierung zum Potenzial des hier betrachteten Ausschnittes des EU-SPA Elbaue Jerichow für Brutvorkommen der betreffenden Arten gegeben werden. Daneben werden Angaben zum ehemaligen Vorkommen gemacht, soweit solches recherchiert werden konnte. Rohrdommel (Botaurus stellaris). Brutnachweise aus den letzten 5 Jahren fehlen. Ein unregelmäßiges Vorkommen an der Alten Elbe Bertingen ist möglich, insbesondere im Auslaufbereich (Röhrichte der Verlandungsvegetation). Letzteres wird auch durch Brutzeitbeobachtungen aus den zurückliegenden Jahrzehnten gestützt. So erwähnt STEINKE (1999) 2 Rufer aus den Jahren 1976 und 1977 für den Treuel. Zu den Zugzeiten werden mehr oder weniger regelmäßig Einzelindividuen das Gebiet frequentieren, ohne das hierfür konkrete Nachweise vorliegen. Zwergdommel (Ixobrychus minutus). Angaben zum historischen Vorkommen (vgl. STEINKE 1999) und auch aktuellere Nachweise konnten nicht recherchiert werden. Da sich die Art momentan in Ausbreitung befindet und im Bestand zunimmt, können Brutansiedlungen künftig jedoch nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch für die strukturreichen Verlandungsbereiche der Alten Elbe Bertingen, wo sie ggf. syntop mit der Rohrdommel vorkommen kann. Schwarzstorch (Ciconia nigra). Der Schwarzstorch weist aktuell Brutvorkommen abseits der Elbaue bei Bertingen auf (z.b. Mahlpfuhler Fenn, unregelmäßig Ohremündung Rogätz, Burgerholz). Aufgrund der großen Entfernungen zwischen den westlich, südlich und östlich gelegenen Brutplätzen und den Nahrungshabitaten ist es wahrscheinlich, dass Revierinhaber bis in die attraktive Elbniederung fliegen, um hier regelmäßig Beute zu suchen. Gleichzeitig wird das Gebiet auch von Nichtbrütern, Vögeln mit zuvorigem Brutabbruch und noch nicht geschlechtsreifen Störchen aufgesucht, so dass eine exakte Statusangabe auch für die 2009 beobachteten Tiere nicht möglich ist. Die Beobachtungen am 14. und bei Bertingen und Parey deuteten jedoch auf mögliche Brutvögel in der Umgebung. Gleichzeitig stellt die Elbaue bei Bertingen einen nachbrutzeitlichen Sammelplatz der Art mit gleichzeitig attraktivem Nahrungsangebot dar. Wiesenweihe (Circus pygargus). Zu der Art liegen aus dem PG keine aktuellen Nachweise vor. Ein seltenes Vorkommen zu den Zugzeiten oder auch zur Nahrungssuche während der Brutzeit wird für möglich gehalten, da die offene, kleinvogelreiche Elbniederung einen attraktiven Nahrungsraum darstellt. So gibt HELLWIG (in FISCHER & DORNBUSCH 2006) für das Jahr 2005 ein Brutpaar der Art für die rechtselbisch gelegene Havelsche Mark an. Der Nahrungsraum dieses Reviers sollte in das Plangebiet hineingereicht haben. Die Wiesenweihe siedelt in Sachsen-Anhalt zunehmend auf Ackerflächen, da diese zur Brutzeit störungsarm sind. Die derzeit praktizierte Grünlandnutzung in der Elbaue spricht hier gegen eine Brutansiedlung. Seeadler (Haliaeetus albicilla). Für die Art gilt das beim Schwarzstorch geschriebene. Seeadler können ganzjährig im PG bei der Nahrungssuche beobachtet werden, wobei Statusvergaben für die während der Brutzeit beobachteten Individuen schwierig sind. Die 2009 während der Brutzeit regelmäßig an der Alten Elbe Bertingen und am Flusslauf beobachteten Altvögel besaßen möglicherweise (noch) kein festes Revier oder hatten ihre Brut verloren. Nahegelegene Brutplätze befinden sich im Mahlpfuhler Fenn und im Heinrichshorster Forst. Potenzielle Brutplätze im Plangebiet sind derzeit nicht vorhanden, da störungsarme Waldflächen angemessener Größe völlig fehlen.

148 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 148 Wespenbussard (Pernis apivorus). Brutvorkommen befinden sich meist in Laubmischwäldern, auch Hartholzauen, mit umliegenden Offenländern als Nahrungsrevier. Letzteres ist zumeist in Trockenlebensräumen mit Vorkommen von Erdwespen. Die Elbaue bei Bertingen stellt somit aufgrund fehlender Brutplätze und Nahrungsflächen kein geeignetes Habitat dar. Auch historische Brutvorkommen sind nicht bekannt geworden. Fischadler (Pandion haliaetus). Die Art weist aktuelle Brutvorkommen abseits, aber unweit des PG auf (bspw. bei Loitsche und Ihleburg) und nutzt die Elbaue zur Nahrungssuche. Das Brutpaar bei Ihleburg, etwa 900 m östlich der Schutzgebietsgrenze, siedelte 2008 auf einem Hochspannungsmast und zog 3 Junge groß (KÖNIGSMARK, schriftl.). Fischadler frequentieren das Gebiet nahezu täglich, auch während der Brutzeit, und konnten 2009 mehrfach zwischen Rogätz und Parey festgestellt werden. Hochspannungsmasten, die als Brutplatz fungierne können, befinden sich auch im PG (bspw. auf dem Werder bei Parey), wurden bislang aber nicht als Brutplatz genutzt. Kranich (Grus grus). Das Plangebiet befindet sich inmitten einer relativ dicht von der Art besiedelten Landschaft. Die Landkreise Stendal, Börde und Jerichower Land weisen insgesamt > 50 % des Landesbestandes der Art auf. Nächstgelegene Brutplätze der Art befinden sich bspw. im Mahlpfuhler Fenn und auch in der südlich des Plangebietes gelegenen Elbaue mit Ohremündung (HUTH, pers. Mitt.). Das PG weist jedoch keine geeigneten Brutplätze auf, da Bruchwälder völlig fehlen. Hingegen rastet die Art nach- und vorbrutzeitlich regelmäßig im Bereich der Alten Elbe Bertingen. Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva). Die Art ist sehr selten und nutzt größere, strukturreiche Schilfröhrichte als Brutplatz. Diese findet sie im Plangebiet aktuell höchstens im Bereich der Alten Elbe Bertingen, wobei Röhrichte mehrheitlich auf relativ schmale Uferbereiche beschränkt sind. Stabile Brutansiedlungen sind hier daher nicht zu erwarten, ein Vorkommen zur Zugzeit ist dagegen möglich. Unabhängig davon wurden keine historischen Angaben für den hier behandelten Teilbereich des EU-SPA Elbaue Jerichow ermittelt (vgl. STEINKE 1999). Sumpfohreule (Asio flammeus). Es liegen keine aktuellen oder historischen Angaben über Brutvorkommen vor. Das FFH-Gebie Elbaue bei Bertingen weist nur in Teilbereichen entsprechende Habitate auf, so um die Alte Elbe Bertingen, jedoch verhindert die bis in die Uferzonen heran reichende landwirtschaftliche Nutzung die Ausbildung entsprechend ungestörter Bruthabitate. (Unregelmäßige) Vorkommen zu den Zugzeiten oder den Wintermonaten sind durchaus möglich, da entsprechende Habitatstrukturen (auch Schlafplätze) an verschiedenen Standorten vorhanden sind (bspw. Brachen zwischen Bertingen und Sandfurth; Alte Elbe Bertingen; Brachen und Flutrinnen zwischen Blumenthal und Parey). Schwarzspecht (Dryocopus martius). Aufgrund des Fehlens eines größeren, zusammenhängenden Weichholz- oder Hartholzauwaldes sind Brutansiedlungen dieser Art äußerst unwahrscheinlich und allenfalls im Randbereich (bei Sandfurth-Ringfurth) vorstellbar. Historische Angaben über Bruten fehelen jedoch ebenso wie aktuelle. Gelegentliche nachbrutzeitliche Feststellungen sind dagegen möglich. Heidelerche (Lullula arborea). Vorkommen der Art sind insbesondere in den Dünenbereichen im Umfeld der Alten Elbe Bertingen möglich. Die Kartierung im Jahr 2009 führte hier nicht zum Nachweis der Art, jedoch sind hier übersehene Einzelbruten nicht ausgeschlossen. Die Art steht im Plangebiet nicht im Fokus bei der Formulierung von

149 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 149 Schutz- und Erhaltungszielen, da weit geeignetere EU-SPA zum Schutz der Art im Land Sachsen-Anhalt ausgewiesen wurden. Blaukehlchen (Luscinia svecica). Künftige Vorkommen der Art sind im Plangebiet möglich, da sich Bestand und das Verbreitungsgebiet der Art im Land Sachsen-Anhalt aktuell stark vergrößern. Geeignete Lebensräume stellen die Verlandungsbereiche von Altwässern (Flutrinnen bei Rogätz, Alte Elbe Bertingen, Bertinger See, Sandfurther Haken) sowie Abgrabungsgewässer (bspw. Tongruben Blumenthal) dar. Ortolan (Emberiza hortulana). Der Ortolan siedelt gewöhnlich nicht in den Flussauen, sondern in wärmegetönten, trockenen Agrarlandschaften. Vorzugsweise werden Sandböden (schnelles Wasserabfluss) oder niederschlagsarme Gegenden besiedelt. Das präferierte Habitat stellen Grenzbereiche zwischen Äckern und Gehölzen (Kieferngehölze) dar, welche im Plangebiet nicht vorhanden sind. Es liegen daher weder historische noch aktuelle Hinweise auf Brutvorkommen vor. Nachfolgend werden die in den vergangenen Jahren ( ) nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I der EU-VSRL einzeln und detailliert behandelt. Für diese wurden auch entsprechende Habitatflächen ausgewiesen Weißstorch (Ciconia ciconia) Allgemeine Charakteristik Der Weißstorch ist die Charakterart der Flussauen und erreicht speziell an der Mittelelbe seine sachen-anhaltweit höchsten Siedlungsdichten. Die Brutplätze befinden sich fast ausschließlich in den Ortschaften oder am Rand derselben, die Nahrungsflächen liegen überwiegend in der Überschwemmungsaue. Zu den Nahrungstieren zählen Kleinsäuger, Jungvögel, Lurche, Insekten und auch Regenwürmer. Die hiesigen Störche überwintern in Südwesteuropa oder Ostafrika, nach der Brutzeit sammeln sich die Tiere teilweise in größeren Trupps in der Elbaue. Der Brutbestand der Art ist landesweit als stabil zu bezeichnen und liegt bei etwa 500 BP (DORNBUSCH et al. 2007). Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) erfasst. Jährliche Bestandsübersichten werden von FISCHER & DORNBUSCH ( ) gegeben. Im Jahr 2009 wurde der Bestand im Rahmen der Wiesen- und Gebüschbrütererfassung ermittelt, ebenso wurden die in den umliegenden Ortschaften ansässigen Brutpaare verortet. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Rechtselbisch brütet auf einem Kunsthorst westlich von Blumenthal ein Paar innerhalb der Grenzen des Plangebietes. Der Horst befindet sich außendeichs inmitten einer verbuschten, störungsarmen Halboffenlandschaft, die auch durch zahlreiche Kolke reich gegliedert ist. Die übrigen Störche, welche eine enge Bindung an das Plangebiet aufweisen, siedeln linkselbisch in den Ortschaften Rogätz, Kehnert, Sandfurth, Polte und Ringfurth, von wo aus Nahrungsflüge in die Elbaue stattfinden.

150 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 150 Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Im Plangebiet selbst bietet lediglich der Kunsthorst westlich Bertingen entsprechende Brutmöglichkeiten. Eine Bestandserhöhung ist hier deshalb nicht möglich. Auch die angrenzenden Ortschaften weisen einen als stabil zu bezeichnenden Brutbestand auf, welcher jahrweise schwanken kann (auch durch Verluste auf dem Zugweg). Über den Bruterfolg der ortsansässigen Paare liegen kaum Angaben vor, jedoch weisen die in der Elbaue brütenden Weißstörche auch im sachsen-anhaltischen Vergleich die höchsten Reproduktionsraten auf. Letzteres ist auf die gute Nahrungsverfügbarkeit zurückzuführen. Im Gebiet sind zwischen 10 und 20 gleichzeitig nahrungssuchende Weißstörche keine Seltenheit, was einem guten EHZ (B) entspricht. Habitatzustand: Das Brutplatzangebot wird inkl. der angrenzenden Ortschaften als ausreichend eingeschätzt. Infolge der gestaffelten Mäh- und Weidenutzung der Grünländer in der Elbaue stehen den Störchen jederzeit ausreichende Nahrungsflächen zur Verfügung. Ackerflächen befinden sich in der Minderheit. Als qualitätsmindernd wird die Großflächenbewirtschaftung des Grünlandes sowie das schnelle Abfließen des Wassers nach Überschwemmungsereignissen eingeschätzt. Das Angebot an Nahrungstieren (bes. Lurche) muss dennoch als gut bezeichnet werden. Es ergibt sich somit ein guter (B) Zustand des Habitats. Beeinträchtigungen: Geringe Beeinträchtigungen ergeben sich durch die örtliche Verdrahtung der Landschaft (Elektroleitungen) und die gleichzeitig auf großer Fläche durchgeführte Mahd der Grünländer, wodurch sich kurzzeitig zwar ein günstiges Nahrungsangebot ergibt, welches in den darauffolgenden Tagen und Wochen aber schnell versiegt. Alternative Nahrungsquellen oder flächen können diesen Effekt in der insgesamt sehr großen Nahrungsfläche jedoch kompensieren, so dass sich ingesamt keine erhebliche Beeinträchtigung ergibt (B). Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien als günstig (B) eingeschätzt werden. Tab. 52: Synoptische Bewertung des Gesamthabitats des Weißstorchs (Ciconia ciconia) ID Habitatfläche Population B Zustand des Habitats B Beeinträchtigungen B Gesamt-Bewertung B Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle entspricht dem Ziel-Erhaltungszustand der Art. Fazit: Zur Sicherung eines günstigen EHZ sind Brutplätze und Nahrungsflächen auf gesamter ausgewiesener Habitatfläche im Plangebiet im aktuellen Zustand zu bewahren.

151 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Allgemeine Charakteristik Rohrweihen brüten in kleineren und größeren Schilfröhrichten, vorzugsweise am Rande größerer Stillgewässer, wie Altwässern, Teichen oder Abgrabungsgewässern. Alternativ werden auch Ackerflächen zur Nestanlage genutzt. Die Rohrweihe nutzt ein relativ großes Nahrungsrevier von ha, Siedlungsdichten auf Großflächen betragen in Mitteleuropa 0,7-5,2 BP / 100 km 2 (BAUER et al. 2005), kleinflächig werden in Optimalhabitaten aber auch bis zu 130 BP / 100 km 2 erreicht. Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) erfasst. Im Jahr 2009 wurde der Bestand im Rahmen der Wiesen- und Gebüschbrütererfassung ermittelt, Brutplätze wurden jedoch nicht speziell gesucht, so dass die auf Karte 5-3 D angegebenen Nachweisorte angenommene Reviermittelpunkte darstellen. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Im Plangebiet besitzt die Art einen Verbreitungsschwerpunkt in den ausgedehnteren Verlandungsröhrichten der Alten Elbe Bertingen, wo bis zu zwei Reviere regelmäßig festgestellt werden. Daneben konnten Revierinhaber an der Alten Elbe Parey und der Tümpelkette auf den Ringfurther Wiesen festgestellt werden. Diese Reviere konnten auch in den zurückliegenden Jahren bestätigt werden (HELLWIG 2005; KÖNIGSMARK, schriftl.), so dass aktuell keine Bestandsabnahme zu verzeichnen ist. Die großflächige Siedlungsdichte liegt im Plangebiet demnach bei etwa BP / 100 km 2. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Angesichts des Brutplatzpotenzials, welches Altarme, Flutrinnen und mulden sowie Abgrabungsgewässer (auch binnendeichs) und Kolke bieten, muss die Siedlungsdichte im Gebiet als eher gering bezeichnet werden. Zudem ergaben sich im Jahr 2009 für zwei der ermittelten Reviere keine konkreten Hinweise auf erfolgreiche Bruten. Zum Bruterfolg liegen insgesamt keine Angaben vor, so dass dieser Parameter nicht einfließen kann. Da sich der aus dem SDB abgeleitete Zielbestand aber erreicht wurde und der Bestand scheinbar stabil bleibt, wird der Parameter mit gut (B) bewertet. Habitatzustand: Das Brutplatzangebot wird im Plangebiet prinzipiell als ausreichend eingeschätzt. Röhrichte sind vielerorts vorhanden, müssen aber insbesondere rings um Flutrinnen und Kolke konsequenter als bisher aus der Beweidungs- oder Mahdfläche ausgekoppelt werden. Die Nahrungsflächen befinden sich insgesamt in einem guten Zustand, die Nahrungsverfügbarkeit ist gut, wenngleich nicht überall die bevorzugte Kleinvogel- oder Kükennahrung vorhanden ist (geringerer Anteil bevorzugter Stillgewässer mit Blessrallen; großflächige Grünländer bei Ringfurth stark ausgeräumt und strukturarm). Insgesamt ergibt sich jedoch ein guter (B) Zustand des Habitats. Beeinträchtigungen:

152 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 152 Örtliche Beeinträchtigungen ergeben sich durch angelsportliche Nutzung der als potenzieller Brutplatz fungierenden Gewässerränder (z.b. Flutrinne westlich Parey), Beweidung und Mahd bis dicht an die Gewässerränder (betroffen nahezu Gesamtgebiet) und infolge schnell abfließenden Wassers in Flutrinnen und mulden (gesteigerte Anfälligkeit gegenüber Prädatoren Schwarz- und Raubwild). Infolge der festgestellten Beeinträchtigungen in potenziellen Bruthabitaten wird der Parameter als mittel-schlecht (C) bewertet. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien (noch) als günstig (B) eingeschätzt werden. Tab. 53: Synoptische Bewertung der innerhalb des ausgewiesenen Gesamthabitats liegenden Einzelreviere und Nahrungshabitete der Rohrweihe (Circus aeruginosus) ID Habitatfläche Population B Zustand des Habitats B Beeinträchtigungen C Gesamt-Bewertung B Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle entspricht in der Gesamtschau zwar dem Ziel-Erhaltungszustand der Art, jedoch können und müssen zur langfristigen Sicherung eines günstigen EHZ Maßnahmen ergriffen werden, welche die aktuellen Beeinträchtigungen ausschließen. Fazit: Zur Sicherung eines günstigen EHZ sind Brutplätze und Nahrungsflächen auf gesamter ausgewiesener Habitatfläche im Plangebiet im aktuellen Zustand zu bewahren bzw. einen günstigeren Zustand zu überführen. Letzteres betrifft bspw. Nutzungsregelungen zur Ausnutzung des Brutplatzpotenzials an Kolken und Flutrinnen, welches aktuell durch die Einbeziehung in das Wirtschaftsgrünland gemindert wird. Daneben sind Maßnahmen zur Wiedervernässung und Sicherung hoher Wasserstände sinnvoll, um die Attraktivität der Brutplätze zu steigern und den Bruterfolg zu sichern Schwarzmilan (Milvus migrans) Allgemeine Charakteristik Schwarzmilane sind gewöhnlich eng an Gewässerstrukturen gebunden und nutzen als Beute einen höheren Anteil an Aas (insbesondere Fisch). Sein Bestand in Sachsen-Anhalt (vgl. DORNBUSCH et al. 2007) und dem Plangebiet (vgl. HELLWIG 2005 und aktuelle Erfassung) nimmt offenbar leicht zu, was auch durch ein Vordringen der Art in die offene, abseits der Flussaue gelegenen Landschaft erklärt werden kann. Als Horstunterlage werden größere, gut anfliegbare Bäume (in Gehölzen oder einzeln bzw. in Reihe stehend) genutzt. Es findet eine Jahresbrut in zumeist alten Greifvogelnestern statt. Die Vögel kommen im März/April aus dem Winterquartier zurück, Familienverbände werden dann zwischen Juli und Anfang September aufgelöst.

153 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 153 Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) erfasst. Im Jahr 2009 wurde die Art ebenso erfasst, eine gezielte Horstsuche und kontrolle fand jedoch nicht statt, so dass die angegebenen Reviere (Karte 5-3 D) i.d.r. Reviermittelpunkte darstellen. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Die Art siedelt konzentriert auf den Elbwiesen zwischen Ringfurth und Parey, wo bis zu 3 Reviere verortet wurden. Zur Balzzeit erfolgten hier Beobachtungen meherer Tiere (z.t. paarweise) in Gehölznähe, so dass von mehreren Reviergründungen ausgegangen wird. Kolonieartiges Brüten in attraktiver Umgebung ist typisch für die Art, so dass lokal hohe Siedlungsdichten erreicht werden. Möglicherweise wird die hohe Siedlungsdichte an dieser Stelle auch durch das Vorhandensein großer Kiesbänke an der Elbe (Fisch) und großflächiges, offenes Grünland (bevorzugtes Jagdhabitat) gefördert. Brutplätze sind infolge der Gehölzarmit jedoch rar. Ein weiteres Revier befand sich rechtselbisch bei Rogätz (Abflug vom Horst). Als Nahrungshabitat kommen aufgrund der Größe und Überlappung der einzelnen Nahrungsreviere das gesamte Plangebiet sowie angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen in Frage, weshalb das FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen komplett als Habitatfläche (ID 30106) abgegrenzt wurde. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Die Gebietskapazität wird mit 4 Revierpaaren vermutlich noch nicht erreicht. Angesichts der offenbar zunehmenden Bestandsgröße (vgl. HELLWIG 2005) wird der Parameter als gut bis hervorragend (B-A) bewertet. Habitatzustand: Als Defizit muss die mangelnde Ausbildung flächiger Gehölze mit altem Laubbaumbestand formuliert werden. Insofern existiert ein Brutplatzmangel, die vermutlich mit einer stärkeren Nistplatzkonkurrenz einhergeht (Mäusebussard, Rotmilan). Der hohe Anteil von extensiv genutztem Grünland und der Fischreichtum von Elbe und verschiedenen Nebensgewässern wird hingegen positiv bewertet. Die synoptische Gesamtbewertung des Habitats im Plangebiet ergibt somit einen guten EHZ (B). Beeinträchtigungen: Anthropogene Störungen teten höchstens in geringem Maße auf. Infolge der Nutzung kleiner Gehölze und einzeln stehender Bäume als Nistplatz sind jedoch örtlich höhere Fluchtdistanzen der Vögel (dadurch auch häufigeres Auffliegen der Vögel) bei Annäherung an den Brutplatz möglich. Dies erhöht ggf. die Gefahr der Prädation oder des Auskühlens der Eier. Insgesamt müssen die festgestellten potenziellen Beeinträchtigungen jedoch als gering bezeichnet werden, so dass das Bewertungskriterium mit A bewertet wird. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien als günstig (B) eingeschätzt werden.

154 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 154 Tab. 54: Synoptische Bewertung des ausgewiesenen Habitats des Schwarzmilans (Milvus migrans) ID Habitatfläche Population A-B Zustand des Habitats B Beeinträchtigungen A Gesamt-Bewertung B Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle EHZ entspricht bei der Betrachtung des Gesamtgebietes nahezu dem gebietsspezifischen Zielerhaltungszustand der Art. Eine Verbesserung und Sicherung des EHZ ist möglich und erforderlich. Fazit: Örtlich sind Verbesserungen der Habitatqualität möglich, indem eine Mehrung von als Brutplatz fungierenden flussnahen Auwäldern erfolgt Rotmilan (Milvus milvus) Allgemeine Charakteristik Rotmilane treten oft syntop mit dem Schwarzmilan auf. Auch hinsichtlich des Beutespektrums, des Brutverhaltens und der Nahrungsflächen bestehen Parallelen. Mitteldeutschland liegt im Kernzentrum des auf ein enges Areal begrenzten Brutgebietes. Den Auen von Elbe und Nebenflüssen kommt globale Bedeutung beim Erhalt der Art zu. Auch der Schwarzmilan benötigt Gehölze als Brutplatz, einmal angelegte Brutplätze werden häufig wiederverwendet, es bestehen häufig aber auch Ausweichbrutplätze. Gern werden Waldränder oder Gehölzreihen in der offenen Landschaft besiedelt. Die Bindung an Flussauen ist weniger stark ausgeprägt als beim Schwarzmilan, da sich das Beutespektrum unter Normalbedingungen leicht unterscheidet, jedoch wird wie beim Schwarzmilan - auch Fisch und Aas erbeutet. Ein hoher Grünlandanteil ist förderlich, da hier Kleinsäuger, Vögel oder auch regenwürmer erbeutet werden können. Im Gegensatz zum Schwarzmilan verbringt ein Teil der Rotmilane (in Abhängigkeit von der Strenge des Winters) die kalte Jahreszeit im Brutgebiet. Großräumige Siedlungsdichten liegen in Deutschland zwischen 0,5 und 16 BP / 100 km 2, in Dichtezentren werden bis 47 BP erreicht (BAUER et al. 2005). Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) erfasst. Im Jahr 2009 wurde die Art ebenso erfasst, eine gezielte Horstsuche und kontrolle fand jedoch nicht statt, so dass die angegebenen Reviere (Karte 5-3 D) i.d.r. Reviermittelpunkte darstellen. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Im Gebiet (westlich Blumenthal, Tongruben Blumenthal, Sandfurth) bzw. an dessen Peripherie (Alte Elbe Bertingen) wurden 4 Reviere abgegrenzt. In den Jahren vor 2009

155 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 155 siedelte die Art auch im Unkenwäldchen bei Parey (HELLWIG 2005). Die Art ist somit im Gebiet nicht häufig, wenn mit ähnlichen Gebieten in Elbnähe verglichen wird. Der Grund für die verhältnismäßig geringe Siedlungsdichte ist im Fehlen geeigneter Brutplätze zu suchen. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Die Gebietskapazität wird mit 3-4 Revierpaaren sicher nicht erreicht. Um Aussagen zum Bestandstrend oder zur Reproduktion machen zu können, bedarf es eingehenderer Untersuchungen. Da der Besatnd derzeit aber stabil schient, wird der EHZ mit gut (B) bewertet. Habitatzustand: Als Defizit muss die mangelnde Ausbildung flächiger Gehölze mit altem Laubbaumbestand formuliert werden. Insofern existiert ein Brutplatzmangel, die vermutlich mit einer stärkeren Nistplatzkonkurrenz einhergeht (Mäusebussard, Schwarzmilan). Der hohe Anteil von extensiv genutztem Grünland, Nahrungsvielfalt und Nahrungserreichbarkeit werden hingegen positiv bewertet. Die synoptische Gesamtbewertung des Habitats im Plangebiet ergibt somit einen guten EHZ (B). Beeinträchtigungen: Anthropogene Störungen teten höchstens in geringem Maße auf. Infolge der Nutzung kleiner Gehölze und einzeln stehender Bäume als Nistplatz sind jedoch örtlich höhere Fluchtdistanzen der Vögel (dadurch auch häufigeres Auffliegen der Vögel) bei Annäherung an den Brutplatz möglich. Dies erhöht ggf. die Gefahr der Prädation oder des Auskühlens der Eier. Insgesamt müssen die festgestellten potenziellen Beeinträchtigungen jedoch als gering bezeichnet werden, so dass das Bewertungskriterium mit A bewertet wird. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien als günstig (B) eingeschätzt werden. Tab. 55: Synoptische Bewertung des ausgewiesenen Habitats des Rotmilans (Milvus milvus) ID Habitatfläche Population B Zustand des Habitats B Beeinträchtigungen A Gesamt-Bewertung B Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle EHZ entspricht bei der Betrachtung des Gesamtgebietes nicht dem gebietsspezifischen Zielerhaltungszustand der Art (A). Eine Verbesserung und Sicherung des EHZ ist möglich und erforderlich. Fazit: Es sind deutliche Verbesserungen der Habitatqualität möglich, indem eine Mehrung von als präferierter Brutplatz fungierenden flussnahen Auwäldern erfolgt.

156 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Allgemeine Charakteristik Tüpfelsumpfhühner bevorzugen als Brutplatz nasse Wiesen, sowie landseitige Übergangsbereiche von Schilfröhrichten zu Seggenriedern an Altarmen, Flutrinnen oder anderen Stillgewässern. Vollgelege werden von April bis Juni (Juli) bebrütet, es erfolgen oft 2 Jahresbruten. Der gesamtdeutsche Bestand wird auf Reviere geschätzt (SÜDBECK et al. 2007), in Sachsen-Anhalt liegt der Bestand bei Rufern (DORNBUSCH et al. 2007), wobei oft weit weniger rufende Männchen gemeldet werden (vgl. FISCHER & DORNBUSCH ). Tüpfelrallen bevorzugen zur Brutzeit gleichbleibende Wasserstände, Schwankungen werden oft mit schneller Abwanderung quittiert. Rufergruppen sind in Oprimalhabitaten nicht selten, unverpaarte Männchen sind jedoch rufintensiver. Aufgrund der überregional negativen Bestandstrends und anhalten Gefährdungssituation wird die Art als vom Aussterben bedroht eingestuft. Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) gesucht, jedoch nicht nachgewiesen. Im Jahr 2009 wurde die Art im Rahmen der Wachtelkönig-Erfassung unter Zuhilfenahme einer Klangattrappe im Rahmen mehrerer ganzflächiger, nächtlicher Fahrradexkursionen gesucht. Einzelne Kartierungstage waren der , und Aufgrund der weit hörbaren Rufe der Männchen ist nahezu ausgeschlossen, dass Reviere im Plangebiet übersehen bzw. überhört wurden. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Aktuelle Nachweise des Wachtelkönigs gelangen im Jahr 2009 im Plangebiet nicht. Auch Beobachtungen von Gebietskennern (KÖNIGSMARK, HELLWIG, schriftl.) liegen aus dem Jahr 2009 für den Bereich des Plangebietes nicht vor, obwohl in den nördlich angrenzenden Elbegebieten Nachweise erfolgten. Als besonders geeignete potenzielle Habitate wurden im Rahmen der Wiesenvogel- Kartierung im Jahr 2009 die Verlandungsbereiche der Alten Elbe Bertingen sowie Flutrinnenbereiche bei Sandfurth, auf dem Cobbelschen Werder und westlich Parey auskartiert. Aus dem erstgenannten Bereich liegen von W. Westphal (in FISCHER & DORNBUSCH 2007) Nachweise von 2 rufenden Männchen aus dem Jahr 2006 vor. Diese waren Anlass für die Abgrenzung einer Habitatfläche (ID 30129). Eine wesentlich ältere Beobachtung, die innerhalb der heutigen Grenzen des Plangebietes erfolgte, stammt von HOEBEL (1 Rufer, bei Kehnert, in STEINKE 1999). Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Es kann angesichts der wenigen aktuellen Beobachtungen nicht von einem regelmäßigen und stabilen Vorkommen ausgegangen werden. Die maximal ermittelten Ruferzahlen sind zudem gering. Die nächstgelegenen Vorkommen der Art (am Bucher Brack / Bölsdorfer Haken) sind relativ weit entfernt. Daher wird der Populationszustand wird daher als mittel/schlecht (C) bewertet.

157 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 157 Habitatzustand: Das Brutplatzangebot im Plangebiet ist stark von den zuvorigen Überschwemmungsereignissen, der Dauer der Überschwemmungen sowie der Wasserstandshöhe am Brutplatz abhängig. Aufgrund des schnellen Abflusses des Wassers von den Wiesen und aus den Flutrinnen, z.t. über Entwässerungsgräben und durch die Trichterwirkung der eingetieften Elbe, werden nur sehr lokal und meist nur über kurze Zeiträume optimale Habitateigenschaften erreicht. Geringe Größe, geringe Anzahl und Instabilität der Optimal- Habitate im Plangebiet führen zu einer mitteleren-schlechten Bewertung des Erhaltungszustandes (C). Das Plangebiet weist unabhängig davon aber lokal große Potenziale als Brutgebiet auf, welches jedoch durch entsprechende Geländemodellierungen, Nutzungsregelungen und Wasserstandsstabilisierungen weiter erschlossen werden muss. Beeinträchtigungen: Folgende Beeinträchtigungen wurden im Plangebiet in den ausgewiesenen Habitat- und habitatentwicklungsflächen aktuell festgestellt: zu schnelles Abfließen des Wassers, starke Austrocknung der Grünländer bereits im Mai/Juni zur Hauptbrutzeit Verluste durch Sommerhochwässer möglich (schneller Wiederanstieg des Wassers) Mahd und Beweidung der Gewässer- und Flutrinnenränder (zu schmale Randstreifen). Örtlich können auch Prädatoren eine größere Rolle als Negativfaktor spielen (Fischotter, Schwarzwild, Waschbär ), insbsondere wenn Gelege in Verlandungsbereichen infolge starke Abtrocknung der Umgebung zugänglicher werden. Infolge der festgestellten Beeinträchtigungen in potenziellen Bruthabitaten wird der Parameter insgesamt als mittelschlecht (C) bewertet. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien auf einer Fläche nur als ungünstig (C) eingeschätzt werden. Tab. 56: Bewertung des ausgewiesenen Habitats des Tüpfelsumpfhuhns (Porzana porzana) ID Habitatfläche Population C Zustand des Habitats C Beeinträchtigungen C Gesamt-Bewertung C Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle entspricht nicht dem gebietsspezifischen Zielerhaltungszustand der Art. Der stark beeinträchtigte Gesamtwasserhaushalt verhindert letztlich die Etablierung einer stabilen, sich möglichst selbst tragenden Population und fördert artunverträgliche Nutzungsformen in den Habitaten der Art (frühe, großflächige Nutzung). Fazit: Zur Wiederherstellung eines günstigen EHZ sind der Art potenzielle Brutplätze in ausreichender Zahl und angemessener Größe anzubieten. Insbesondere die Wasserstände sind den artspezifischen Bedürfnissen anzupassen.

158 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Wachtelkönig (Crex crex) Allgemeine Charakteristik Wachtelkönige sind charakteristische, aber zunehmend seltener werdende Brutvögel spät genutzter Grünländer und Brachen in Flussauen oder Niederungen, seltener werden auch Getreidefelder und Bergwiesen besiedelt. Sie führen 1-2 Jahresbruten durch. Zur Nahrung der Art zählen bodennah lebende Wirbellose und Sämereien. Der sachsen-anhaltische Bestand rufender Männchen schwankt erheblich, jährlich werden zwischen 50 und 120 Reviere festgestellt (vgl. DORNBUSCH et al. 2007). Ein Brutnachweis ist bei der heimlich lebenden Art schwer zu erbringen. Hinweise geben größere Rufergruppen, die Dauer der Anwesenheit der Tiere und Beobachtungen tagrufender Tiere (vgl. SCHÄFFER 1994). Vorkommensschwerpunkte in Sachsen-Anhalt stellen die Aland-Elbe-Niederung, der Elb-Havel-Winkel, die Mildeniederung, die Elbaue Jerichow, das Kuhrieth am Helmestausee sowie die Saale-Elster-Aue dar. Größere Bestände weisen auch die Bachtäler und Bergwiesen im Harz auf. Hauptgefährdungsfaktor für die Art stellt eine zu frühe und großflächige Mahd oder Beweidung der Bruthabitate dar. Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) erfasst. Im Jahr 2009 wurde die Art gezielt unter Zuhilfenahme einer Klangattrappe im Rahmen mehrerer ganzflächiger, nächtlicher Fahrradexkursionen gesucht. Einzelne Kartierungstage waren der , und Daneben fanden zahlreiche Tagexkursionen ins Gebiet statt, die u.a. der Erfassung der übrigen Wiesenvögel sowie der Lurche dienten. Somit hätten auch die recht auffälligen tagrufenden Männchen festgestellt werden können. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Aktuelle Nachweise des Wachtelkönigs gelangen im Jahr 2009 im Plangebiet nicht. Es wird angesichts der gezielten Nachsuche auch ausgeschlossen, dass Einzelreviere übersehen wurden. Auch Beobachtungen Dritter (KÖNIGSMARK, HELLWIG, schriftl.) liegen aus dem Jahr 2009 für den Bereich des Plangebiet nicht vor. Sowohl im Wiesengelände zwischen Sandfurth und Kehnert als auch auf den Ringfurther Wiesen und rechtselbisch westlich Parey waren zahlreiche geeignete Habitate (hochwüchsige, spät genutzte Phalaris-Bestände in Senken, Rinnen und Mulden) vorhanden. Dagegen waren frühere Brutplätze Aue westlich Blumenthal und Alte Elbe Bertingen (vgl. STEINKE 1999, DORNBUSCH & FISCHER 2007, HELLWIG 2005) im Jahr 2009 aufgrund zeitiger Mahd bzw. Beweidung für eine Ansiedlung wenig oder nicht geeignet. Nachweisorte der Art in den vergangenen Jahren lagen auf den Wiesen westlich Blumenthal (ID 30102), um die Alte Elbe Bertingen (ID 30103) und auf dem Werder südwestlich der Schleuse Parey (ID 30101). Weitere potezielle Habitate befinden sich in den linkselbischen Auenbereichen zwischen Kehnert und Ringfurth (ID 40103) und im Bereich der Elbwiesen bei Ringfurth (ID 40102) und westlich Parey (ID 40101). Die ausgewiesenen Habitatentwicklungsflächen weisen großflächige Phalaris- Bestände auf, welche von zahlreichen Flurinnen und mulden durchzogen sind.

159 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 159 Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Da Hinweise über das Vorkommen größerer Rufergruppen in den vergangenen 5 Jahren nicht vorliegen, kann nicht von einem regelmäßigen und stabilen Vorkommen ausgegangen werden, jedoch wurden Rufer an der Alten Elbe und 2005 insgesamt 4 Rufer (HELLWIG 2005) festgestellt. Diese Maximalzahlen liegen unter der gebietsspezifischen Kapazität. Die Unregelmäßigkeit des Auftretens der Art liegt wahrscheinlich im mangelnden Bruterfolg und der Zufälligkeit des Vorkommens besiedelbarer Flächen begründet. Daher wird der Populationszustand auf allen ausgewiesenen Habitatflächen als mittel/schlecht (C) bewertet. Das Plangebiet weist unabhängig davon aber ein großes Potenzial als Brutgebiet auf. Je nach Ortswahl früh heimkehrender Männchen können jahrweise oder nach Einflügen osteuropäischer Tiere größere Rufergruppen auch im Plangebiet auftreten. Angesichts der zunehmenden Funktion der Elbaue als Brutplatz von an grundwassernahe, d.h. weniger nasse oder überstaute, sowie spät genutzte (langrasige) Wiesen- und Röhrichtbereiche gebundenen Arten (Grauammer, Braunkehlchen, Wachtelkönig ) kommt dem Wachtelkönig im Plangebiet auf vielen Flächen eine Leit- und Zielartfunktion zu. Habitatzustand: Das Brutplatzangebot im Plangebiet ist stark von der Nutzungsform und dem Zeitpunkt der Erstnutzung abhängig. Prinzipiell bieten nahezu alle größerflächigen, hochwüchsigeren Grünländer (ab ca. 20 ha zusammenhängende Fläche), Brachen und Phalaris-Röhrichte für Rufergruppen entsprechende Ansiedlungsmöglichkeiten, sofern sie im Mai/Juni noch nicht genutzt wurden. Im Jahr 2009 waren im Mai/Juni mindestens 4 derartige Bereiche im Gebiet vorhanden. Auch die Gliederung der Grünländer durch Flutmulden und rinnen sowie Gehölzgruppen ist als positiv anzusehen, da sich die Strukturvielfalt positiv auf die Ansiedlung und den späteren Bruterfolg auswirkt. Auf einigen Flächen wirkt sich Unternutzung allerdings bereits negativ aus. Mit einer Zunahme der Streuschicht und der Verfilzung der Grasnarbe werden die Grünländer / Brachen für den Wachtelkönig unbrauchbar. Insgesamt wird der aktuelle Habitatzustand zweimal mit gut (B) und einmal mit gut bis mittel-schlecht (B-C) bewertet. Beeinträchtigungen: Folgende Beeinträchtigungen wurden im Plangebiet in den ausgewiesenen Habitat- und Habitatentwicklungsflächen aktuell festgestellt: zu schnelles Abfließen des Wassers, starke Austrocknung der Grünländer im Mai/Juni, zu frühe Mahd bzw. Beweidung, z.t. Anfang Mai (ID 30103, 30102), Tendenzen zur Verbrachung, Verfilzung der Habitate (ID 40103, ID 30101), zu schnelle, großflächige Mahd (ID 30103), ungenügende Größe nicht genutzter Randstreifen an Flutrinnen, um Gehölz (ID 30102, 30103, 40102). Infolge der festgestellten Beeinträchtigungen in potenziellen Bruthabitaten wird der Parameter in einem Habitat (ID 30101) noch als gut (B) und in zwei weiteren als mittelschlecht (C) bewertet.

160 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 160 Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien auf einer Fläche (noch) als günstig (B), auf zwei Flächen als mittel-schlecht (C) eingeschätzt werden. Tab. 57: Bewertung der ausgewiesenen Habitate des Wachtelkönigs(Crex crex) ID Habitatfläche Population C C C Zustand des Habitats B B-C B Beeinträchtigungen B C C Gesamt-Bewertung B C C Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle EHZ entspricht bei der synoptischen Betrachtung der Einzelhabitatflächen nicht dem gebietsspezifischen Zielerhaltungszustand der Art. Die derzeitigen Nutzungsformen und rhythmen verhindern die Etablierung einer stabilen, sich möglichst selbst tragenden Population. Fazit: Zur Wiederherstellung eines günstigen EHZ sind der Art potenzielle Brutplätze in ausreichender Zahl und angemessener Größe anzubieten. Nutzungsform und -häufigkeit sind entsprechend den artspezifischen Bedürfnissen anzupassen. Die Größe der Flächen muss die Ausbildung von Rufergruppen ermöglichen, um die Chance der Anlockung von Weibchen zu vergrößern und den Bruterfolg über ein ausreichend großes, strukturreiches Nahrungshabitat sicher zu stellen Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Allgemeine Charakteristik Die Flussseeschwalbe zählt im Binnenland nach FLADE (1994) zu den zu den Leitarten der Fischteiche und Eutrophen Flachseen. Als Leitart der Fließgewässer ist die Art dagegen weitestgehend aus dem Gebiet verschwunden. Grund sind die überwiegend kanalartig ausgebauten Flüsse, an denen die natürliche, aufgrund flussdynamischer Prozesse permanent erfolgende Ausbildung der als Brutplatz bevorzugten vegetationsarmen oder vegetationslosen Kies- und Sandinseln nicht mehr stattfindet. Die Nahrungstiere (kleine Oberflächenfische, Kaulquappen, Insekten) werden stoßtauchend oder auch im Flug (Insekten) erbeutet. Der Langstreckenzieher erscheint im April/Mai wieder in den Brutgebieten, ab Juli beginnen die Altvögel abzuziehen. Die Bruten finden in den binnenländischen deutschen Brutgebieten heute zu einem großen Teil in Sekundärhabitaten (Kies- und Schotterinseln in Kiesgruben und Tagebauen etc.) oder auf künstlichen Nistflößen statt. Der gesamtdeutsche Brutbestand wird für 2005 mit BP beziffert (SÜDBECK et al. 2007), in Sachsen-Anhalt werden dagegen nur ca Paare jährlich ermittelt (vgl. FISCHER & DORNBUSCH 2007, 2008). Die Art unterliegt erheblichen Bestandsschwankungen, wobei die Tiere brutplattztreu gelten. Der Bruterfolg war in den zurückliegenden Jahren in Sachsen-Anhalt sehr gering. Die Hauptlegezeit der Art ist der Mai, Ersatzgelege werden bis Anfang Juli getätigt, ein Flüggewerden ist bei Spätbruten bis Ende August möglich.

161 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 161 Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) erfasst. Jährliche Bestandsübersichten werden von FISCHER & DORNBUSCH ( ) gegeben. Im Jahr 2009 wurde der Bestand bei Kartierungsarbeiten an der Alten Elbe Bertingen und der Elbe im Plangebiet vollständig erfasst. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Im Plangebiet existieren mehrere Brutplätze, die in den zurückliegenden Jahren mehr oder weniger regelmäßig genutzt wurden. Darunter befinden sich Kiesinseln am Kiessee Rogätz (2 BP 2007; PRIGGE & FRIEDRICHS in FISCHER & DORNBUSCH 2008), Kiesinseln im aktiven Kiesabbaugebiet bei Parey (außerhalb des Plangebietes; BP; KÖNIGSMARK in FISCHER & DORNBUSCH 2008) sowie vereinzelte Brutplätze direkt an der Stromelbe zwischen Kehnert und Ringfurth (vgl. WÖLK in FISCHER & DORNBUSCH 2008; 1-2 BP). Letztere sind jedoch auf Einzelbruten oder wenige Paare beschränkt und zumeist nicht erfolgreich. Für das PG finden sich auch historische Angaben. KURTHS gibt ein Dreiergelege für die Elbe in Höhe km (vermutlich Sandbank im Gleithangbereich der Elbschleife in Höhe Elbwiesen östlich Ringfurth) für das Jahr 1959 an. PRIGGE führt ebenso 1-2 Paare zwischen 1964 und 1976 am Treuel auf (alle Angaben in STEINKE 1999). Im Jahr 2009 konnten sichere Bruten nur am Kiessee Rogätz, knapp innerhalb der Grenzen des Plangebietes festgestellt werden. Eine Zählung der Nester auf mehreren eng benachbarten, ufernahen Sand- und Kiesinseln am ergab einen Bestand von 30 Brutpaaren, von denen knapp die Hälfte bereits Jungvögel aufwies. Die Art siedelte hier syntop mit Lachmöwe (mind. 13 BP) und Flussregenpfeifer (3 BP). Am ergab die Kontrolle der Kolonie, dass sämtliche Bruten auf den Inseln infolge des kurz zuvor einsetzenden Sommerhochwassers der Elbe verloren gegangen waren. Ersatzgelege wurden aufgrund der Dauer des Hochwassers nicht festgestellt, zumal auch alle Buhnenköpfe an der Elbe überschwemmt waren. Als Habitatfläche der Art wurden die in den vergangenen Jahren festgestellten Brutplätze am Kiessee Rogätz, am Kiesswerk Parey sowie die potenziellen Brutplätze an der Elbe und die Stromelbe und angenzende Gewässer als Nahrungsfläche ausgewiesen (ID 30124). Hierbei wurde nicht zwischen außerhalb und innerhalb des Plangebietes gelegenen Flächen unterschieden, da alle Flächen eine Einheit darstellen und von der gleichen Population genutzt werden. So ist es sehr wahrscheinlich, dass die am Kieswerk Parey nistenden Flussseeschwalben im Jahr 2009 am Kiessee Rogätz nisteten. Nebengewässer der Elbe wurden nur dann zur Habitatfläche erklärt, wenn mindestens einmal nahrungssuchende Altvögel an diesen beobachtet wurden. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Wenngleich aktuell ein stabiler Bestand (in den vergangenen Jahren um maximal 30 Paare) zu verzeichnen ist, muss konstatiert werden, dass der Bruterfolg aktuell nicht ausreicht, eine sich selbst tragende Population zu etablieren. Der Bestand rekrutiert sich momentan

162 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 162 vermutlich aus von außen zuwandernden bzw. mehrjährigen, brutorttreuen Vögeln. Die Bestandssituation wird daher ungünstig (C) bewertet. Habitatzustand: Da die Schadstoffbelastung der Elbe zurückgegangenen ist und eine große Zahl von attraktiven Nebensgewässern existiert, besteht ein günstiges Nahrungsangebot. Ebenso sind die vorhandenen Kiesinseln im Kiessee Rogätz und im Kieswerk Parey prinzipiell als Brutplatz geeignet. Auch einige Flussuferbereiche weisen ein enormes Brutplatzpotenzial auf (Buhnenfelder, Buhnenköpfe ohne landseitige Verbindung), was jedoch weitgehend unerschlossen ist. Die Brutplätze in den Sekundärlebensräumen sind außerdem anfällig gegenüber Störungen und Wasserstandsschwankungen, so dass der aktuelle Bruterfolg niedrig ist. In der Gesamtheit kann der Habitatzustand noch als gut (B) bewertet werden. Beeinträchtigungen: Folgende Beeinträchtigungen ergeben sich in den Sekundärlebensräumen: Störungen durch Kiesabbau (?) und angrenzende Nutzungen (nah vorbeilaufender Weg am Kiessee Rogätz); mögliche Störungen durch Badegäste oder Angler Nistplatzkonkurrenz (mit Lachmöwe, ) Wasserstandserhöhungen bis hin zur Überstauung der Brutinsel durch direkten Kontakt mit der Elbe (Kiessee Rogätz) An der Elbe ergeben sich Beeinträchtigungen insbesondere durch die meist landseitige Verbindung der Brutplätze und die dadurch bestehende große Gefahr der Zerstörung des Geleges durch Angler, Camper, Freizeitnutzungen oder Prädatoren (Waschbär, Fuchs, Schwarzwild, ). In der Gesamtheit ergibt sich daher ein mittlerer-schlechter EHZ (C). Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien nur als ungünstig (C) eingeschätzt werden. Tab. 58: Synoptische Bewertung der innerhalb des ausgewiesenen Gesamthabitats liegenden Brut- und Nahrungshabitete der Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) ID Habitatfläche Population C Zustand des Habitats B Beeinträchtigungen C Gesamt-Bewertung C Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle entspricht nicht dem Ziel-Erhaltungszustand der Art. Um den Gesamt-EHZ zu verbessern, muss das Brutplatzangebot erhöht und qualitativ verbessert werden. Fazit: Zur Wiederherstellung eines günstigen EHZ sind sofortige Maßnahmen erforderlich. Möglichkeiten bestehen insbesondere in der Optimierung der bestehenden Brutplätze (Sicherstellung des Bruterfolges trotz eintretender Sommerhochwässer Modellierung, Brutflöße), Mehrung naturnaher Brutplätze direkt am Fluss (Schaffung von Inseln durch Kappung der landseitigen Verbindung in Gleithangbereichen).

163 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) Allgemeine Charakteristik Die Trauerseeschwalbe ist infolge ihrer Nistplatzangewohnheiten (Gelege in der Schwimmblattzone) eine klassische Leitart der von Altwässern und naturnahen Teichen mit Verlandungsgürtel. Die Art kehrt relativ spät aus dem Winterquartier wieder und beginnt im Mai/Juni mit der Anlage des Nestes und der Bebrütung der Eier. Es werden auch künstliche Nisthilfen gern angenommen. Letztere haben den Vorteil, dass häufig auftretende Brutverluste durch Sommerhochwässer vermindert werden. Die Art ernährt sich von wasserlebenden Kleintieren und dicht über der Wasseroberfläche fliegenden Insekten, die im Flug an den Stillgewässern erbeutet werden. Kolonieartiges Brüten ist typisch und erhöht bei hoher Brutpaarzahl die Chance, sich erfolgreich gegen Prädatoren (Raubsäuger, Krähen, Greifvögel ) und Nistplatzkonkurrenten zu wehren. In Sachsen-Anhalt nahm wie auch deutschlandweit der Bestand stark ab. Trotz aktueller Schutzbemühungen (vgl. Vossmeyer 2007) brüten aktuell in Deutschland keine 800 Paare mehr (SÜDBECK et al. 2007), weshalb die Art als vom Aussterben bedroht gilt. Die sachsen-anhaltischen Brutkolonien sind auf wenige Örtlichkeiten entlang von Elbe und Havel verteilt, der Gesamtbestand betrug 2005 nur Paare (DORNBUSCH et al. 2007). Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) erfasst. Jährliche Bestandsübersichten werden von Fischer & Dornbusch ( ) gegeben. Im Jahr 2009 wurde der Bestand im Rahmen der Wiesen- und Gebüschbrütererfassung und den Kartierungsarbeiten an der Alten Elbe Bertingen im Plangebiet vollständig mit erfasst. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Im Mai und Juni 2009 konnten durch PSCHORN, SCHULZE und WÖLK bis zu 6 gleichzeitig besetzte künstliche Nistflöße im südwestlichen Teil der Alten Elbe Bertingen beobachtet werden. Letztlich wurden jedoch nur bei drei Paaren Jungvögel registriert (WÖLK, pers. Mitt.). Im Jahr 2004 wurden 7 auf Schwimmblättern nistende Paare an derselben Stelle Opfer eines Hochwassers (HELLWIG 2005). Für das Jahr 2007 führt WÖLK (in FISCHER & DORNBUSCH 2008) das Maximum von 12 am Treuel nistenden Paaren auf. Die Alten Elbe Bertingen stellt seit Jahren den einzigen Brutplatz der Art im Plangebiet und unter den regelmäßig besetzten Standorten das südlichste Vorkommen der Art im Land Sachsen-Anhalt dar (vgl. FISCHER & DORNBUSCH 2007). Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Die Alte Elbe Bertingen zählt zu den seit Jahrzehnten (seit Beginn der 1920er Jahre) besetzten Brutplätzen der Art (STEINKE 1999). Maximal wurden 25 BP im Jahr 1969 festgestellt. In den zurückliegenden Jahren schwankte der Bestand um 6-10 Paare, mit wechselndem, aber eher geringem Bruterfolg. Die Bestandssituation wird daher als ungünstig (C) bewertet.

164 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 164 Habitatzustand: Die Brutplatzmöglichkeiten im Gebiet werden als gut, aber nicht hervorragend eingeschätzt. Eine Schwimmblattzone ist gut ausgebildet, jedoch sind die Teichrosenbestände und somit auch die Gelege durch die starke Verlandung und zeitweise (vollständige?) Austrocknung der Alten Elbe erheblich gefährdet. Mit der Verlandung der Alten Elbe und der sommerlichen Austrocknung von Nebengerinnen und Flutrinnen und Wiesensenken schwindet auch das Nahrungsangebot für die Art, was den Bruterfolg beeinträchtigen kann. In der Gesamtheit kann der Habitatzustand noch als gut (B) bewertet werden, da auch das Umfeld des Gewässers extensiv bewirtschaftet wird. Beeinträchtigungen: Die Beeinträchtigung des Vorkommens ergibt sich durch anthropogene Störungen am Brutgewässer und den benachbarten Nahrungsflächen (Angler), durch zunehmende Verlandung des Brutgewässers bei gleichzeitig abnehmenden Wasserständen (Trichterwirkung der eingetieften Elbe) und (zunehmende?) Sommerhochwässer. Brutverluste durch letzteren Faktor kann die Art aufgrund der generell instabilen Populationsgröße im Plangebiet nicht mehr ausgleichen. In der Gesamtheit ergibt sich daher ein mittlerer-schlechter EHZ (C). Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien als ungünstig (C) eingeschätzt werden. Tab. 59: Synoptische Bewertung der innerhalb des ausgewiesenen Gesamthabitats liegenden Einzelreviere und Nahrungshabitete der Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) ID Habitatfläche Population C Zustand des Habitats B Beeinträchtigungen C Gesamt-Bewertung C Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle entspricht nicht dem Ziel-Erhaltungszustand der Art. Um den Gesamt-EHZ zu verbessern, müssen der Brutplatz und das Brutplatzangebot (künstlich) verbessert werden. Fazit: Zur Wiederherstellung eines günstigen EHZ sind Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. Möglichkeiten bestehen in der verbesserten Wasserhaltung und der Entschlammung der Alten Elbe sowie der Ausbringung weiterer, möglichst prädatorensicherer Nistflöße.

165 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Eisvogel (Alcedo atthis) Allgemeine Charakteristik Der Eisvogel gilt als Leitart der Fließgewässer (FLADE 1994) und weist im Plangebiet dementsprechend eine enge Bindung an die Elbe auf. Der Eisvogel ernährt sich vornehmlich von klenen Süßwasserfischen, die stoßtauchend von Jagdwarten am Ufer aus erbeutet werden. Seine Höhle gräbt die Art in Steilufer oder Wurzelteller umgestürzter Bäume, teilweise auch weiter entfernt vom Wasser. Die Brutzeit reicht von März bis August (ausnahmsweise bis Oktober), es werden meist zwei, selten auch mehr (teilweise geschachtelte) Jahresbruten getätigt. Der Bestand in Sachsen-Anhalt kann als stabil bezeichnet werden, schwankt jedoch jahrweise erheblich aufgrund der deutlichen Winterverluste. Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) erfasst. Zusätzlich stellte KÖNIGSMARK (schriftl.) seine Beobachtungen aus dem Zeitraum zur Verfügung. Im Jahr 2009 gelangen ebenso zahlreiche Feststellungen im Zuge der Wiesenbrütererfassung und Lurchkartierung. Bevorzugte Brutplätze stellen Steilböschungen und Abbrüche in Flussnähe dar, die auch speziell abgesucht wurden. Der Winter 2008/09 führte aufgrund der Vereisung zahlreicher Stillgewässer überregional zu starken Bestandseinbrüchen. Bestand und Lebensräume im Plangebiet Mit den kartierten 7 im Jahr 2004 bzw. 5 (+1) Brutpaaren im Jahr 2009 wird im Plangebiet bereits ein Bestand ermittelt, der nur durch Optimierung der Brutmöglichkeiten weiter erhöht werden kann. Die derzeit vorhandenen Steilböschungen entlang der Elbe oder im Bereich des Elbhanges bei Kehnert-Sandfurth werden jahrweise besiedelt. Entlang der Elbe sind insgesamt aber nur wenige natürliche Brutplätze vorhanden, da nahezu alle Prallhangbereiche, an denen natürliche Steilabbrüche entstehen könnten, durch Buhnen oder Uferverbauung gesichert sind. Folglich existieren Brutplätze vor allem im Bereich von (ehemaligen) Abgrabungen, Böschungsanrissen, Damm- und Uferschlitzungen oder an Kolken und tief eingeschnittenen Altarmen. Als Habitatfläche des Eisvogels wurden die bekannten Brutplätze, der gesamte Elblauf sowie die mit der Elbe (temporär) kommunizierenden Nebengewässer ausgewiesen (ID 30105). Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Eine Einschätzung des Zustandes der Population ist nur bedingt möglich. Eine Definition des Zielbestandes wurde im SDB für das Plangebiet nicht vorgenommen. Es wird aber eingeschätzt, dass angesichts der 2004 und 2009 kartierten Reviere ein Bestand von 6-10 Paaren im Plangebiet als realistische Bestandsgröße anzugeben ist. Dies gilt jedoch nur für Jahre ohne zuvorige starke Winterverluste. Auch die aktuelle Siedlungsdichte muss als günstig angesehen werden, denn auch Literaturwerte von 1-3 BP / 10 km Flusslauf (HAGEMEIJER et al. 1997) werden aktuell überschritten. Angesichts weiterer Verbesserungsmöglichkeiten des Habitatzustandes, welcher einhergeht mit einer Siedlungsdichteerhöhung, wird der aktuelle Zustand der Population als gut (B) bewertet.

166 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 166 Habitatzustand: Die Brutplatzmöglichkeiten im Gebiet werden als gut, aber nicht hervorragend eingeschätzt. Steilböschungen von mehr als 50 cm Höhe sind nur örtlich ausgebildet, aber gut über das Gebiet verteilt. Nahrungshabitate und Nahrungstiere (Kleinfische) sind in ausreichender Anzahl und Menge vorhanden, mindestens an den kleineren Flutrinnen und Nebengerinnen der Elbe sind strömungsberuhigte Bereiche mit zahlreichen Sitzwarten (überhängenden Ästen) vorhanden. An der Elbe selbst sind entsprechende Jagdwarten eher selten ausgebildet, da ein Saum aus Weichhölzern nur örtlich bis an den Flusslauf heranreicht und entsprechend besonders in den beruhigten Buhneninnenfeldern genutzt werden können. Der Habitatzustand wird im Plangebiet daher insgesamt als gut (B) bewertet. Beeinträchtigungen: An mehreren Brutplätzen sind Beeinträchtigungen durch Störungen (Angler, Camper, Erholungssuchende) anzunehmen. Die Störungen können erheblichen Einfluss auf die Fütterungsfrequenz und somit die Reproduktionsrate ausüben (vgl. GÖKEN 2009). Da einige Steilwände abseits des Flusses nicht regelmäßig freigespült werden oder neu entstehen und somit als potenzieller Brutplatz erhalten werden, sind einige Brutplätze durch Erosion und Zuwachsen (Hochstauden, Gehölze) gefährdet. Verluste durch Verkehr oder Anflug sind im Plangebiet nicht gegeben. In der Gesamtschau ergibt sich ein noch guter EHZ (B). Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien als mittel (B) eingeschätzt werden. Tab. 60: Synoptische Bewertung der innerhalb des ausgewiesenen Gesamthabitats liegenden Einzelreviere und Nahrungshabitete des Eisvogels (Alcedo atthis) ID Habitatfläche Population B Zustand des Habitats B Beeinträchtigungen B Gesamt-Bewertung B Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle entspricht dem Ziel-Erhaltungszustand der Art. Der status quo muss mittel- bis langfristig erhalten werden, um den Gesamt-EHZ nicht zu verschlechtern. Insbesondere die Entwertung der Brutplätze durch sukzessive Veränderungen der Qualität sowie anthropogene Störungen müssen unterbunden werden. Fazit: Für eine weiterhin gute bis hervorragende Bewertung der Mehrzahl der Einzelhabitate und des Gesamthabitats wird der Erhalt des status quo als Mindestanforderung formuliert. Verbesserungen des Erhaltungszustandes sind vor allem durch eine Förderung und Sicherung strukturreicher Uferabschnitte (Gehölzmehrung am Elbufer), manuelle Pflege der Steilböschungen abseits der Stromlinie (Abstechen der Wände mit Spaten) und die Gewährleistung einer ungestörten Aufzuchtzeit (Einrichtung von temporären Nestschutzzonen) zu erreichen.

167 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Neuntöter (Lanius collurio) Allgemeine Charakteristik Der Neuntöter ist eine Leitart der halboffenen Kulturlandschaft, welche aus Grüland-, Brache- und/oder Ackerflächen sowi eingestreuten Gehölzen, Gebüschgruppen, Büschen und Hecken besteht. Der Neutöter zählt zu den Langstreckenziehern, der erst in der ersten Maidekade im mitteldeutschen Brutgebiet erscheint und anschließend eine (seltener zwei) Jahresbruten tätigt. Das Nest wird in meist dornentragenden Gebüschen angelegt. Die Nahrung (zumeist Wirbellose) erbeutet er von erhöhten Jagdwarten aus auf lückigen, kurzrasigen Grünländern, unversiegelten Feldwegen oder an Ackerrändern. Mit Brutpaaren zählt der Neuntöter in Deutschalnd zu den häufigeren Arten und gilt aktuell als ungefährdet. Er unterleigt jedoch stärkeren Bestandsschwankungen und profitiert von niederschlagsarmen Jahren zur Aufzuchtzeit der Jungvögel. Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) nur auf Probeflächen erfasst. Im Jahr 2009 wurde die Art hingegen flächendeckend und reviergenau innerhalb des Plangebietes kartiert. Hierzu wurden i.d.r. die auffälligen, revierinhabenden Männchen im artgemäßen Habitat erfasst und nach Möglichkeit im Abstand von mindestens 10 Tagen nochmals bestätigt. Ebenso wiesen warnende oder futtertragende Altvögel auf Bruten hin oder es konnten vereinzelt Nester gefunden werden. Die Hauptkartierzeit lag im Mai und Juni Bestand und Lebensräume im Plangebiet Insgesamt konnten im Plangebiet 60 Reviere der Art nachgewiesen werden. Es ist möglich, dass Einzelreviere übersehen wurden, jedoch wird eingeschätzt, dass die Erfassungsquote bei weit über 80 % liegt. Die Darstellung der Einzelreviere auf Karte 5-3 A zeigt deutliche Verbreitungsschwerpunkte der Art. Allein 19 Reviere, und damit fast 1/3 des Gesamtbestandes konzentriert sich auf die gebüschreichen, westlich von Blumenthal gelegenen Weidegrünländer (ID 30120, 30121). Bemerkenswert ist eine vermeintlich existente Verbreitungslücke zwischen Blumenthal und altem Kieswerk Parey, obwohl geeignete Habitate (z.b. auf dem Cobbelschen Werder) zur Verfügung stehen. Weitere bedeutsame Brutflächen stellen die Grünländer und Brachen zwischen Kehnert und Sandfurth (ID 30115) oder verbuschte Bereiche rund um die Alte Elbe Bertingen (ID 30119, 30123) dar. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Die Population wird nicht für die ausgewiesenen Einzelhabitate, sondern das Gesamtgebiet bewertet, die Berechnung und die Bewertung von Siedlungsdichtewerten für die vielen sehr kleinen Habitatflächen nicht sinnvoll erscheint. Ebenso ist kein Vergleich von großen und kleinen Habitatflächen möglich. Im Gebiet wurden mehr als 50 Reviere kartiert, was auch angesichts der Vorgabe aus dem SDB einem hervorragenden Wert entspricht. Die Siedlungsdichte beträgt auf der größten, zusammenhängenden Habitatfläche im Gebiet (ID ha, 16 BP) 1,39 BP / 10 ha. Dies entspricht nach BAUER et al. (2005) im Vergleich mit anderen untersuchten Siedlungsdichteflächen von > 100 ha (maximal 1,3 BP / 10 ha) einem hohen Wert. Die

168 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 168 großflächige Siedlungsdichte im Plangebiet beträgt 2,2 BP / km 2. Letztgenannter Wert entspricht nicht ganz dem Wert, der in einem Gebiet mit zahlreichen Optimallebensräumen zu erwarten wäre (2,9-9,4 Reviere / km 2 vgl. BAUER et al. 2005). Aufgrund der Gesamtzahl der Reviere wird der Population ein hervorragender Zustand bescheinigt (A). Habitatzustand: Das Brutplatzangebot ist über das gesamte Plangebiet betrachtet sehr heterogen. Dies spiegelt sich auch in der unterschiedlichen Verteilung und Flächengröße der ausgewiesenen Habitatflächen wider. Insgesamt ist der Gehölzanteil im Plangebiet eher gering, gern von der Art besiedelte Waldrandstrukturen sind praktisch fast fehlend. Die vorhandenen Gebüschund Gehölzkomplexe, welche zumeist in extensive genutzte Grünländer oder Brachen mit gewissem Anteil unversiegelter Zufahrtswege eingebettet sind, reichen jedoch aus, um einen stabilen Bestand mit guterm Bruterfolg zu sichern (gute Nahrungsverfügbarkeit und gutes Nahrungsangebot). Mindestens in Teilbereichen des Plangebietes (siehe abgegrenzte Habitatflächen ID ) sind dauerhaft geeignete Habitatstrukturten vorhanden. Die synoptische Gesamtbewertung des Neuntöterhabitats im Plangebiet ergibt somit einen günstigen Erhaltungszustand (B). Beeinträchtigungen: In geringem Ausmaß treten Beeinträchtigungen des (potenziellen) Habitats infolge der Beweidung von Brutgehölzen (mangelnde Auskopplung z.b. auf dem Cobbelschen Werder; hier keine Ausweisung einer Habitatfläche) sowie örtlich ausbleibende Nutzung der als Nahrungsfläche dienenden Grünländer (Verbrachung und Verfilzung mangelnde Nahrungserreichbarkeit) auf. Anthropogene Störungen treten dagegen nur äußerst selten auf. Insgesamt ergibt sich jedoch eine gute Bewertung (B) dieses Kriteriums. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien als günstig (B) eingeschätzt werden. Tab. 61: Synoptische Bewertung der ausgewiesenen Habitate des Neuntöters (Lanius collurio) ID Habitatfläche Population Zustand des Habitats Beeinträchtigungen Gesamt-Bewertung Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: A B B B Der aktuelle EHZ entspricht bei der synoptischen Betrachtung der Einzelhabitatflächen dem gebietsspezifischen Zielerhaltungszustand der Art. Eine Verschlechterung des Gesamterhaltungszustandes ist jedoch möglich, wenn sich der Habitatzustand verschlechtert. Letzterer ist erheblich von der Nutzungsform und intensität abhängig. Fazit: Örtlich sind Verbesserungen der Habitatqualität möglich, indem Nahrungsflächen stärker strukturiert und in eine extensive Nutzung überführt werden und (potenzielle) Brutplätze (Gebüschkomplexe mit Anteil dornentragender Sträucher) aus den Beweidungsflächen ausgespart werden. Zur Sicherung des günstigen EHZ dürfen aktuelle Optimalhabitate nicht noch weiter verbuschen oder vergrasen (ID 30120, 30115).

169 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) Allgemeine Charakteristik Hinsichtlich der Habitatwahl bestehen deutliche Parallelen zum Neuntöter, mit dem die Art (immer?) syntop vorkommt (Ausnutzung des Warnverhaltens des Würgers). Jedoch benötigt die Art aufgrund anderer nahrungsökologischer Einnischung keine kurzrasigen oder lückigen Vegetationsbestände zur Insektenjagd, sondern sucht diese im dichten Gesträuch oder Kronenbereich von Bäumen. Die Art bevorzugt trocken-warme Gegenden und weist nach mehrjährig atlantisch geprägten jahren mit höheren Niederschlagsraten zur Brutzeit Bestandsrückgäng auf. Die Art ist folglich stärker östlich verbreitet als der Neuntöter. Bevorzugte Lebensräume stellen halboffene, strukturreiche Landschaften mit reichem Angebot an bodennah blickdichten Gebüschen dar, wie bspw. Trockenhänge, Heiden (auch auf Truppenübungsplätzen) oder Flussauen. Die Art führt eine Jahresbrut zwischen Mai und Juli durch, die Nester befinden sich relativ bodennah in meist dornigen Gebüschen; MÄnnchen zeigen zudem eine hohe Brutplatztreue. Methodik Die Art wurde im Rahmen der Inventarisierung der Erweiterungsflächen des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow (HELLWIG 2005) nur auf Probeflächen erfasst. Im Jahr 2009 wurde die Art hingegen flächendeckend und reviergenau innerhalb des Plangebiet kartiert. Hierzu wurden die revierinhabenden Männchen im artgemäßen Habitat erfasst. Die Hauptkartierzeit lag im Mai und Juni Bestand und Lebensräume im Plangebiet Insgesamt konnten im Plangebiet drei Reviere der Art nachgewiesen werden. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass Einzelreviere übersehen wurden, jedoch wird eingeschätzt, dass die Erfassungsquote bei weit über 80 % liegt. Die Darstellung der Einzelreviere auf Karte 5-3 A zeigt die Bindung an Bereiche, in denen auch der Neuntöter relativ dicht siedelt (besonders ID westlich Blumenthal, aber auch ID westlich Schleuse Parey). Die Habitatabgrenzung wurde analog zu der des Neuntöters vorgenommen. Die Bereiche sind durch extensive Grünlandnutzung, höheren Brache- oder Röhrichtanteil und höheren Anteil dornentragender Gebüsche gekennzeichnet. Bewertung des Erhaltungszustandes Zustand der Population: Die Siedlungsdichte kann für die ausgewiesenen Einzelhabitate bewertet werden, da dies angesichts der Struktur und Flächengröße der ausgewiesenen Habitate möglich ist. Für die 108 bzw. 29 ha großen Habitatflächen wurden Siedlungsdichten von 0,19-0,34 BP / 10 ha ermittelt. Dies entspricht im Vergleich mit anderen Sperbergrasmückenhabitaten (Angaben von BAUER et al liegen für ME bei 1-3 BP / 10 ha) einem sehr geringen Wert. Da auch der Gesamtbestand im Plangebiet gering ist und vermutlich nicht der gebietsspezifischen Kapazität entspricht, wird nur eine mittlere-schlechte (C) Bewertung der Population ermöglicht.

170 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 170 Habitatzustand: Das Brutplatzangebot ist über das gesamte Plangebiet betrachtet zwar vorhanden, aber nur örtlich den Ansprüchen der Art genügend. Insbesondere fehlen strukturreiche Gebüsche und Hecken mit Überhältern und strukturreiche Gehölzränder. Oftmals befinden sich die Gehölze auch in der Weidefläche und werden entsprechend auch durch bodennahen Verbiss entwertet. Da Neuntöter in geeigneten Habitaten häufig sind und Nahrung durch umliegende extensiv genutzte Grünlädner vorhanden ist, wird der Habitatzustand insgesamt aber als günstig bis mittel/schlecht (B-C) bewertet. Beeinträchtigungen: In geringem Ausmaß treten Beeinträchtigungen der ausgewiesenen und potenziellen Habitate infolge der Beweidung von Brutgehölzen (mangelnde Auskopplung z.b. auf dem Cobbelschen Werder; hier aber keine Ausweisung einer Habitatfläche). Anthropogene Störungen treten dagegen nur äußerst selten auf. Insgesamt ergibt sich jedoch eine gute Bewertung (B) dieses Kriteriums. Gesamterhaltungszustand: Der Gesamterhaltungszustand kann entsprechend der Hauptkriterien als ungünstig (C) eingeschätzt werden. Tab. 62: Synoptische Bewertung der ausgewiesenen Habitate der Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) ID Habitatfläche Population C C Zustand des Habitats B-C B-C Beeinträchtigungen B B Gesamt-Bewertung C C Ziel-Erhaltungszustand und Soll-Ist-Vergleich: Der aktuelle EHZ entspricht bei der synoptischen Betrachtung der Einzelhabitatflächen und den potenziellen Bruthabitaten (vgl. ausgewiesene Habitate des Neuntöters) nicht dem gebietsspezifischen Zielerhaltungszustand der Art. Fazit: Verbesserungen der Habitatqualität sind möglich, indem strukturreiche Waldmantelsäume gefördert werden. Hierzu bedarf es der Förderung flächiger Hartholzauwälder. Ebenso sind heckenartige Strukturen zu fördern. Potenzielle Brutplätze (Gebüschkomplexe mit Anteil dornentragender Sträucher) sind aus den Beweidungsflächen auszusparen. Überalterte Gebüsche sollten durch junge ergänzt oder schrittweise ersetzt werden (ID 30120, 30115).

171 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten Sonstige wertgebende Vogelarten Neben den Arten des Anhangs I, welche im EU-SPA 11 Elbaue Jerichow zu den speziellen Schutz- und Erhaltungszielen zählen, standen auch die Arten der Rote-Liste-Kategorien 1, 2 und R (vgl. DORNBUSCH et al. 2004) sowie weitere wertgebende Arten (Braunkehlchen, Grauammer) im Fokus der aktuellen Kartierungsarbeiten und der Datenrecherche. Tab. 63: Überblick sonstiger wertgebender Brutvogelarten; (Rote Liste [RL] 1, 2, R LSA sowie Art. 4 der EU-VSRL) Art RL LSA SDB SPA 011 SDB SCI 37 Recherche Aktuelle Erfassung Populationsgröße Populationsgröße Nachweis Nachweis Löffelente Anas clypeata Knäkente Anas querquedula Rebhuhn Perdix perdix Rothalstaucher Podiceps grisegena Austernfischer Haematopus ostralegus Kiebitz Vanellus vanellus Großer Brachvogel Numenius arquata Bekassine Gallinago gallinago Uferschnepfe Limosa limosa Flussuferläufer Actitis hypoleucos Wiedehopf Upupa epops Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus Schilfrohrsänger Acrcocephalus schoenobaenus keine! Treuel 2 BV (2007), 1 SE Polte (Hille, 2006) 1 Revier 2005, Elbaue W Parey (KÖNIGSMARK, schriftl.) 3 BZB 1 Ind. zur Brutzeit, Deich W Zerben R seit 1970 im PG Brutvogel (vgl. Steinke 1999); 1974/1976 je 1 BP; je 1 BP 2006/2007 (vgl. FISCHER & DORNBUSCH 2008) mind. 6 Reviere + 1 Kieswerk Parey RP 2006 Elbwiesen Kehnert (FISCHER & DORNBUSCH 2008) Überflugbeobac htungen zur Brutzeit Rogätz-Treuel- Kehnert 6 BP (HOEBEL in STEINKE 1999) 1 Paar 2004 Elbe Parey (HELLWIG 2005) - Einzelvögel zur Brutzeit BP (2004) HELLWIG (2005), 1, 2005 (KÖNIGSMARK) 1 Revier AEB (HELLWIG 2005) 8 RP 26 RP

172 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 172 Löffelente (Anas clypeata). Es konnten keinerlei Angaben zum aktiellen oder historischen Vorkommen der Art im Plangebiet recherchiert werden. Unabhängig davon sind Brutmöglichkeiten an einigen Altwassern im Gebiet vorhanden und die Art stellt einen regelmäßigen Durchzügler im Gebiet dar. Zum Idealhabitat der Art zählen eutrophe Flachseen, Flutrinnen, Altwässer etc. mit reicher Verlandungsvegetation (im Gebiet z.b. Alte Elbe Bertingen). Knäkente (Anas querquedula). Brutnachweise der Art gelangen aktuell nicht, jedoch konnten mehrfach brutverdächtige Paare im artgemäßen Habitat nach Mitte Mai beobachtet werden, so im Umfeld der Alten Elbe Bertingen oder in Flutrinnen/Altwässern bei Sandfurth. Auch in den zurückliegenden Jahren konnten 1-2 Paare der Art bei Polte oder am Treuel festgestellt werden (vgl. FISCHER & DORNBUSCH 2008). Die Habitatpräferenzen ähneln denen der Löffelente, die Art ist aber auch an kleineren Gewässern zu finden. Rebhuhn (Perdix perdix). Die Überflutungsaue stellt sicher kein Idealhabitat der Art dar, jedoch gelangne in den zurückliegenden Jahren mehrfach Nachweise im Radnbereich der Überflutungsaue bei Parey und Zerben. Die hier beobachteten Vögel vermitteln zur binnendeichs gelegenen Agrarlandschaft, die jedoch großflächig kaum noch geeignete Brutplatzstrukturen, wie Hecken, Säume und Grünländer aufweist. Rothalstaucher (Podiceps grisegena). Für das Plangebiet liegen keine aktuellen oder historischen Brutzeit-Beobachtungen der Art vor. Austernfischer (Haematopus ostralegus). Die aktuelle Kartierung ergab einen Mindestbestand von 6 Revierpaaren im Plangebiet, mindestens ein weiteres konnte wie in den Vorjahren im Kieswerk Parey, außerhlab des FFH-Gebietes Elbaue bei Bertingen beobachtet werden. Damit konnte die bisherige Maximalzahl für das Gebiet ermittelt werden. Die Elbe stellt den Verbreitungsschwerpunkt der Art in Sachsen-Anhalt dar, der Landesbestand wird aktuell auf nur Paare geschätzt (vgl. FISCHER & DORNBUSCH 2008), vermutlich fand aber nicht in jedem Jahr eine gezielte Erfassung der auf die Buhnenbereiche der Elbe sowie angrenzende Kiesgruben etc. beschränkten Art statt. Es wird eingeschätzt, dass der Bruterfolg der Art im Gebiet äußerst schlecht ist. Dies ist hauptsächlich auf die landseitige Anbindung der meisten Brutplätze im Uferbereich der Elbe zurückzuführen, welche Prädation stark fördert (Waschbär, Fuchs, Fischotter, Mink, Schwarzwild, ) und Störungen zulässt (Angler, Camper, Badegäste, Bootsfahrer ). In den Kiesgruben besteht außerdem Nistplatzkonkurrenz und ebenso die Gefahr der Prädation durch Krähenvögel und Großmöwen. Im Jahr 2009 führte das Sommerhochwasser ab Juni vermutlich ebenso zu Jungvogel- oder Gelegeverlusten. Kiebitz (Vanellus vanellus). Angaben zum historischen Brutvorkommen liefern weder STEINKE (1999) noch HELLWIG (2005). Aktuell finden sich keine Brutplätze mehr im Plangebiet und auch das Brutplatzpotenzial ist aufgrund des zu schnell abfließenden Frühjahrshochwassers und der nicht auf die Ansprüche der Art abgestimmten Grünlandnutzung äußerst gering. Großer Brachvogel (Numenius arquata). Hinweise auf Brutvorkommen im Plangebiet befinden sich bei FISCHER & DORNBUSCH (2007). Danach konnte im Jahr 2006 ein Revierpaar der Art auf den Elbwiesen bei Kehnert beobachtet werden. Im Jahr 2007 konnten lediglich überfliegende Einzelvögel (6.4. und , südlich Sandfurth) zur Brutzeit beobachtet werden, die den Verdacht einer Revierbesetzung aber nicht rechtfertigten.

173 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 173 Bekassine (Gallinago gallinago). Angaben zum historischen oder aktuellen Brutvorkommen der Art ließen sich trotz der Angabe im SDB nicht recherchieren. Die Eignung von Teilbereichen als Brutplatz und Habitat ist durchaus gegeben, insbesondere bei langanhaltender Überflutung von Randbereichen der Flutrinnen oder Altwässer. Uferschnepfe (Limosa limosa). Die Art findet im PG keinerlei attraktive Bruthabitate mehr, Nachweise aus den vergangenen 5 Jahren fehlen. Noch bis in die 1970er Jahre wiesen die Elbwiesen zwischen Rogätz, Treuel und Kehnert einen Bestand von bis zu 6 Paaren auf, allein am Treuel brüteten 1965 nach starkem Hochwasser 4 Paare (PRIGGE und HOEBEL in STEINKE 1999). Der Grund für das heutige Fehlen der Art liegt in dem schnellen Abfluss des Hochwassers sowie der damit einhergehenden intensiven Nutzung der Wiesen als Weide oder Mahdgrünland begründet. Daneben sind Teilbereiche des ursprünglichen Brutgebietes heute auch unternutzt, d.h. verbracht. Flussuferläufer (Actitis hypoleucos). Der Flussuferläufer zählt vermutlich zu den seltenen, aber regelmäßig im Plangebiet brütenden Arten. Brutnachweise sind nicht leicht zu erbringen, am besten ggf. direkt vom Fluss aus. Hinweise auf Brutern lieferte in jüngerer Zeit Hellwig (2005), der im Jahr 2004 ein Paar an der Elbe in Höhe Parey nachwies. Im Jahr 2009 könnten Beobachtungen eines Altvogels am Elbufer bei Kehnert ( ) auf eine Reviergründung deuten. Spätere Kontrollen erfolgten jedoch nur unsystematisch, so dass kein Brutverdacht ausgesprochen wird. Wiedehopf (Upupa epops). Sowohl STEINKE (1999) als auch HELLWIG (2005) geben keinen Hinweis auf mögliche Bruten im Gebiet. Nächstgelegene Brutplätze befinden sich in Höhe der Taufwiesenberge. Das Plangebiet weist nur randlich gelegene Habitate auf (z.b. Düne nördlich der Alten Elbe Bertingen), die ein Brutvorkommen nicht ausschließen. Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus). Der Bestand im Plangebiet konzentriert sich stark auf die wasserständigen Schilfröhrichte der Alten Elbe Bertingen, wo aktuell 8 Reviere kartiert wurden. Der Bestand vervierfachte sich hier innerhalb von 5 Jahren (vgl. HELLWIG 2005). Ein positiver Trend ist aktuell auch überregional feststellbar. Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus). Die Art zeigte eine noch deutlichere positive Bestandsentwicklung als die vorige. So konnte HELLWIG (2005) nur ein paar für den Bereich des Plangebiet angeben (Alte Elbe Bertingen). Auch heute konzentriert sich der Bestand in diesem Bereich (12 Reviere), jedoch siedelt der Schilfrohrsänger mittlerweile auch in Röhrichten am Elbufer oder an Flutrinnen (bspw. westlich Zerben). DORNBUSCH et al. (2007) geben für das Jahr 2005 einen Bestand von Paaren an, der möglicherweise bereits wieder nach oben zu korrigieren ist. In jedem Fall beherbergt das Plangebiet einen landesweit bedeutenden Bestandsanteil der Art.

174 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.4 Brut- und Gastvogelarten 174 Da im Zuge der aktuellen Erfassungen weitere Nachweise seltener oder gebietstypischer Arten glückten, sollen diese ebenso nachfolgend dargestellt werden. Desweiteren bestand das Ziel der aktuellen Wiesenbrüterkartierung auch in der vollständigen Erfassung des Brutbestandes des Braunkehlchens. Tab. 64: Überblick sonstiger wertgebende Brutvogelarten Art RL LSA SDB SPA 011 SDB SCI 37 Recherche Aktuelle Erfassung Populationsgröße Populationsgröße Nachweis Nachweis Raubwürger Lanius excubitor Braunkehlchen Saxicola rubetra Grauammer Emberiza calandra Reviere bisher keine flächige Erfassung bisher keine flächige Erfassung 44 Reviere 24 Reviere Raubwürger (Lanius excubitor). Zwei Reviere der bundesweit stark gefährdeten Art konnten auf den Elbwiesen bei Ringfurth und auf dem Cobbelschen Werder ermittelt werden. Die hier festgestellten Biotope (weitläufiges, extensiv genutztes Weide- oder Mahdgrünland mit einzelnen Soltärbäumen und wenigen Gebüschen) entsprechen den Anforderungen der Art an die Brutplätze und Nahrungsflächen. Braunkehlchen (Saxicola rubetra). Die im Plangebiet festgestellte großflächige Dichte, bezogen auf das Gesamtgebiet, beträgt 1,61 BP / km 2. Damit liegt der Wert über den bei BAUER et al. (2005) angegebenen Werten von 0,004-1,3 BP / km 2. Wie bei der Grauammer liegen die meisten Reviere am Rande von Flutrinnen und vor allem Wiesenbrachen. Mit 44 Revieren wird ein beträchtlicher Anteil des im SDB für das EU-SPA 11 angegebenen Wertes von Paaren erreicht. Fast ein Viertel des Bestandes konzentriert sich auf den strukturreichen, ungenutzten Elbwiesen zwischen Kehnert und Sandfurth. Intensiv als Mahdoder Weidegrünland genutzte Bereiche sind dagegen fast unbesiedelt (Cobbelscher Werder, Elbwiesen Ringfurth), da sie großflächig einheitlich und zu früh genutzte Bereiche aufweisen (Erstnutzung bereits in der ersten Maidekade, zur Ankunft und Paarungszeit vieler Braunkehlchen). Grauammer (Emberiza calandra). Die Art wurde im Zuge der Braunkehlchen-Erfassung mit erfasst, da die Arten ähnliche Habitatansprüche haben und oft syntop vorkommen. Konzentrationspunkte ergaben sich bspw. auf den brachgefallenen Wiesen zwischen Kehnert und Sandfurth, auf denen siche trockene und feuchte Bereiche abwechseln und Einzelbüsche und Solitärbäume regelmäßig vorkommen.

175 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten Arten nach Anhang I der EU-VSRL 4.5 Zug- und Rastvogelarten Wichtige Hinweise zur Bedeutung des Gebietes aus Sicht des Vogelschutzes liefern nicht nur die Brutvögel, sondern auch die hier auf dem Frühjahrs- oder Herbstzug rastenden oder überwinternden Vogelarten. Vielfach liegt die Bedeutung als Rastgebiete sogar über der als Brutgebiet. Das Vorkommen zahlreicher Rast- und Zugvogelarten liefert wertvolle Hinweise zur Bedeutung bestimmter Habitatstrukturen (Äsungsflächen, Schlafplätze) und zur schutzzweckverträglichen Regelung verschiedener Nutzungen. Methodik Die aktuellen Kartierungsarbeiten fanden zwischen (August) September 2008 und April 2009 statt. Pro Dekade wurde eine Zählung durchgeführt (Kartierer: A. PSCHORN, M. SCHULZE). die Ziel der Rastvogelerfassung war die Ermittlung bedeutender Rastvogelansammlungen, insbesondere aus den Reihen der Wasservögel i.w.s. (See- und Lappentaucher, Reiher, Störche, Kormoran, Enten, Gänse, Schwäne, Limikolen, Möwen). Da bedeutende Ansammlungen bei seltenen und unregelmäßig auftretenden Arten auch Einzelvögel darstellen können, wurde bei den einzelnen Arten entsprechend abgeschichtet. Bestand und Bewertung Entsprechend der Angabe im SDB, den recherchierten Daten und eigenen Erfassungen wird nachstehend zunächst eine Übersicht der aktuell (ab 2005) im Gebiet nachgewiesenen Rastund Zugvogelarten nach Anhang I der EU-VSRL gegeben (Tab. 65). Einige Arten wurden nicht nochmals aufgeführt, sofern eine Trennung der Brutvögel von den Zugvögeln oder Wintergästen nur schwer möglich ist (Rohrweihe, ) oder sich keine nennenswerten Rastbestände ergeben. Für die deutschlandweit als Brutvogel (nahezu?) ausgestorbene Moorente (Aythya nyroca), welche im SDB aufgeführt ist, konnten weder historische noch aktuelle Hinweise auf ein Vorkommen ermittelt werden. In den beiden letzten Spalten sind sowohl bei Tab. 65 als auch bei Tab. 66 die ermittelten Tagesmaxima aus den Jahren (recherchierte Daten Dritter) bzw (eigene Kartierung) mit der jeweiligen Ortsbezeichnung angegeben. 175 Tab. 65: Überblick über die Zug- und Rastvogelarten nach Anhang I der EU-VSRL * - WVZ (ZÖRNER, WÖLK, KÖNIGSMARK)** - Daten KÖNIGSMARK , *** - Zuarbeit Dritter (J. LIPPERT) Art SDB SPA 011 SDB SCI 37 Datenrecherche Aktuelle Erfassung Populationsgröße Populationsgröße Nachweis Nachweis Zwergschwan Cygnus columbianus bewickii Singschwan Cygnus cygnus , , Elbe Blumenthal-Ihleburg*; 16, , km 367** , (AEB + Elbe Blumenthal-Ihleburg)* 7, Elbwiesen Bertingen + 29, Elbwiesen Ringfurth, , , AEB

176 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 176 Art Weißwangengans Branta leucopsis Rothalsgans Branta ruficollis Zwerggans Anser erythropus Rostgans Tadorna ferruginea Moorente Aythya nyroca Zwergsäger Mergus albellus Sterntaucher Gavia stellata Nachtreiher Nycticorax nycticorax Silberreiher Casmerodius albus Weißstorch Ciconia ciconia Schwarzstorch Ciconia nigra Fischadler Pandion haliaetus Seeadler Haliaeetus albicilla Kornweihe Circus cyaneus Rotmilan Milvus milvus Raufußbussard Buteo lagopus Merlin Falco columbarius Wanderfalke Falco peregrinus Kranich Grus grus Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria SDB SPA 011 SDB SCI 37 Datenrecherche Aktuelle Erfassung Populationsgröße Populationsgröße Nachweis Nachweis , , Elbe Ihleburg-Bittkau* 12, , Grünland Sandfurth- Polte - - 2, , AEB* , , Elbe Blumenthal-Ihleburg* 2, , Elbe Ihleburg-Bittkau* , , Elbe Blumenthal-Ihleburg* , , Elbe Rogätz-Sandfurth - - 1, , AEB* , AEB *** , , AEB* 74, , AEB Sammelplatz?? Ind., , AEB , , AEB* 2, , AEB , , Elbe Ihleburg-Bittkau* 5, , Elbe Ihleburg-Bittkau* 12, , Elbe Ihleburg-Bittkau* 2, , Elbe Ihleburg-Bittkau* 2, , Elbe Blumenthal-Bittkau* 1, , Elbe Blumenthal-Ihleburg* 4, , Elbe Bertingen-Kehnert 2, , N Kehnert 1, , Elbwiesen Ringfurth 1, , Elbwiesen Ringfurth , , Lanke** 21, , AEB > , , Elbe Ihleburg-Bittkau*; 90, , Elbwiese km 365, Lanke** , , Elbwiesen Ringfurth

177 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 177 Art Kampfläufer Philomachus pugnax Bruchwasserläufer Tringa glareola Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus Flussseeschwalbe Sterna hirundo Sumpfohreule Asio flammeus Eisvogel Alcedo atthis Schwarzspecht Dryocopus martius SDB SPA 011 SDB SCI 37 Datenrecherche Aktuelle Erfassung Populationsgröße Populationsgröße Nachweis Nachweis , , Flutmulde Elbwiesen Ringfurth 10, , Flutmulde Elbwiesen Ringfurth 2 Ind., , Elbufer Ringfurth , , AEB , , Elbe Blumenthal-Ihleburg* 3, , Elbe Ihleburg-Bittkau* , , AEB 1 Ind., , Bertinger See Nachfolgend sollen ausgewählte Arten des Anhangs I näher beschrieben werden, für die das Gebiet eine besondere regionale oder überregionale Bedeutung aufweist. Zwergschwan (Cygnus bewickii). Die aktuelle Erfassung ergab einen Tagesmaximalwert von 36 Individuen am 17. März Damit konnte ein Gebietsmaximum erreicht werden, welcher innerhlab der im SDB angegebenen Häufigkeitsspanne liegt. Die Beobachtungsorte in der Elbaue bei Bertingen und Ringfurth stellen Überschwemmungsgrünländer dar. Da im Land Sachsen-Anhalt jahrweise nur selten mehr als 100 Individuen gleichzeitig im Rahmen der Wasservogelzählungen festgestellt werden (vgl. SCHULZE 2006), die einen Großteil der Rast- und Äsungsgebiete der Art abdecken, ist die beobachtete Zahl rastender Tiere im Plangebiet landesweit bedeutsam. Es wird davon ausgegangen, dass in Abhängigkeit von der Strenge des Winters und Überschwemmungsereignissen zur Hauptdurchzugszeit im März die Bestände im PG stark schwanken. Singschwan (Cygnus cygnus). Eine Zuordnung der zur Verfügung stehenden Singschwan- Zählergebnisse zum PG ist nicht immer einfach, da die Tiere Stillgewässer (u.a. Kiesseen bei Parey, Rogätz, Altwässer) oder auch Elbabschnitte als Schlafplatz nutzen und sich die Äsungsflächen fast immer auf den umliegenden, nicht zum PG zählenden Ackerflächen befinden. Letztere liegen bspw. in der Feldmark zwischen Schartau und Blumenthal (eigene Beobachtungen) sowie in der Havelschen Mark bei Zerben und Ihleburg (KÖNIGSMARK, Datenbank). Die Winterbestände der Art schwanken ebenso wie beim Zwergschwan, Winterflucht und Zuwanderung von nördlicheren Überwinterungsgebieten beeinflussen die jeweiligen Maxima erheblich. Da die Stillgewässer im Winter 2008/09 zugefroren waren, konnten Schlafplätze in den Buhnenfeldern der Elbe festgestellt werden, so in Höhe Blumenthal/Kiessee Rogätz. Der maximale Rastbestand wird im Gebiet relativ selten über 100 Individuen liegen, aber es wurden auch schon Tagesrastbestände von > 190 Tieren erreicht (vgl. Tab. 65). Bei einem angenommenen Landesrastbestand von maximal 2500-

178 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten Individuen ist einzuschätzen, dass das Gebiet der Elbaue Bertingen inkl. der umliegenden Äsungsflächen eine landesweite Bedeutung für die Art besitzt. Weißwangengans (Branta leucopsis). Von der Art werden vor allem im Nordosten des Landes, im Elb-Havel-Winkel nennenswerte Rastbestände, vor allem auf dem Frühjahrszug, festgestellt. Das PG befindet sich südlich des Hauptdurchzugs- und rastgebietes der Art. Die 12 am mit zwei größeren Saat-/Blessganstrupps vergesellschafteten Tiere auf den Elbwiesen zwischen Sandfurth und Polte stellen daher bereits eine hohe Individuenzahl dar (vgl. SCHULZE 2006). Weißwangengänse sind meist mit Saat- und Blessgänsen vergesellschaftet und nutzen wie diese Grünländer, Wintergetreide und Stoppeläcker als Hauptäsungsgebiete. Die Entwicklung des Rastbestandes sollte weiter beobachtet werden. Zwergsäger (Mergus albellus). Auftreten und Häufigkeit des Zwergsägers sind mit denen anderer Elbstrecken vergleichbar (vgl. Abb. 11 in SCHULZE 2005). Besonders hohe Individuenzahlen werden nicht ermittelt, da das Hauptüberwinterungsgebiet der Art an Nordund Ostsee liegt (BAUER et al. 2005). Durchschnittliche winterliche Maxima dürften im PG zwischen 10 und 20 Individuen liegen, wie die 12 und 14 in den Jahren 2005 und 2009 festgestellten Tiere zeigen. Angesichts der im Land Sachsen-Anhalt in Abhängigkeit von der Strenge des Winters (Winterflucht, Zufrieren der Stillgewässer) auf den Wasservogelzählstrecken festgestellten Individuen (vgl. SCHULZE ), müssen die im PG gezählten Individuen als landesweit bedeutsam eingeschätzt werden. Zwergsäger zeigen eine recht hohe Fluchtdistanz, Nahrungsflächen stellen größere Still- und Fließgewässer dar, wo sie tauchend insbesondere Fische erbeuten. Silberreiher (Casmerodius albus). Die massive Zunahme der Durchzugs- und Überwinterungsbestände des Silberreihers, ist ein Phänomen der letzten 5-10 Jahre und auf Bestandszunahmen in den östlichen und südöstlichen Brutgebieten zurückzuführen. Möglicherweise spielen auch klimatische Aspekte eine Rolle bei der Änderung des Zug- und Überwinterungsverhaltens der Art. Noch in den 1990er Jahren wurden in Sachsen-Anhalt alljährlich nur wenige Individuen regelmäßig in den Herbst- oder Wintermonaten beobachtet. In der Wasservogel-Zählsaison 2003/04 wurden bereits Monatsmaxima von knapp 30 Tieren ermittelt. Im Rahmen der landesweiten Goldregenpfeifer-Erfassung im Jahr 2008 (DDA, Landeskoordination M. Schulze), die Mitte Oktober 2008 stattfand, konnten schließlich > 750 Tiere gezählt werden. Es wird daher eingeschätzt, dass sich im Oktober 2008 bereits > 1000 Silberreiher im Land Sachsen-Anhalt aufhielten. Die 74 am an der Alten Elbe Bertingen festgestellten, in Flachwasserbereichen Nahrung suchenden Silberreiher stellen daher eine landesweit bedeutsame Zahl dar. Unter Einbeziehung der nördlichen und südlichen liegenden Anteile des EU-SPA Elbaue Jerichow kann aktuell das 1%-Kriterium (vgl. WAHL et al. 2007) von 470 anwesenden Individuen bereits erreicht sein, was das Gebiet als international bedeutendes Rastgebiet ausweisen würde. Die Schlafplätze der Art befinden sich in Röhrichten von Stillgewässern, wie Altarmen, Seen und Teichen; attraktive Nahrungsflächen stellen ruhige Flachwasserbereiche an Still- und Fließgewässern (Fische, Lurche) und Ackerflächen (Mäuse) dar. Schwarzstorch (Ciconia nigra). Neben der Bedeutung, die das PG für die in der Nachbarschaft brütenden Paare der Art besitzt, besitzt es eine als Rast- und Sammelplatz der Art. Sowohl im Sommer 2009 als auch im Spätsommer 2008 konnten maximal 5 bzw. 11 Störche auf den Grünländern zwischen Alter Elbe Bertingen und der Stromelbe sowie an den Flachwasserbereichen der Alten Elbe festgestellt werden. Die flach Wasser überstauten Schlammflächen der Elbe werden vermutich auch als Schlafplatz genutzt. Da die Störche vornehmlich Fische, Frösche und Wasserinsekten erbeuten, stellen bevorzugte

179 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 179 Nahrungsflächen Flachwasserbereiche (kleine Fließgewässer und Stillgewässer) dar. Schwarzstörche weisen eine große Fluchtdistanz auf, weshalb auch die Rast- und Schlafplätze vor Störungen bewahrt werden müssen. Seeadler (Haliaeetus albicilla). Seeadler profitieren allgemein von einer großen Zahl anwesender Beutetiere, die zu einem Großteil aus Wasservögeln bestehen. Aufgrund der hohen Konzentrationen schlafender, rastender sowie Nahrung suchender Enten und Gänse in den Wintermonaten, stellt das PG einen bevorzugten Überwinterungs- und Jagdraum nordischer und heimischer Seeadler dar. Der winterliche Gesamtbestand rastender Seeadler wird im Land Sachsen-Anhalt nach Auswertung der zu den Wasservogelzählungen festgestellten Tiere auf ca. 100 Tiere geschätzt (vgl. SCHULZE 2008). Somit stellen die 4 im Winter 2008/09 (eigen Beobachtungen) oder 8 im Winter 2007/08 (KÖNIGSMARK, schriftl.) festgestellten Tiere eine bemerkenswerte Konzentration dar. Da die Bleivergiftung infolge des Verzehrs angeschossener oder erlegter Wasservögel / Wildtiere zu den Haupttodesursachen von Seeadlern zählt (vgl. LANGGEMACH et al. 2006), ist in den besonders bedeutenden Überwinterungsgebieten auf die Verwendung von Bleischrot zu verzichten. Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria). Sachsen-Anhalt befindet sich am Rand des mitteleuropäischen Durchzugsgebietes des Goldregenpfeifers, wobei auf dem Frühjahrszug weit größere Zahlen als auf dem Herbstzug ermittelt werden. Die aktuelle Zählung im Oktober 2008 (SCHULZE, unveröff.) ergab einen herbstlichen Rastbestand von > Individuen in Sachsen-Anhalt, während im Frühjahr mitunter > Ind. festgestellt werden. Die Altmark mit der Elbaue, dem Elb-Havel-Winkel und dem Drömling spielen als Rastgebiet auf dem Durchzug eine besondere Rolle für den Goldregenpfeifer. Bevorzugte Nahrungsflächen stellen Stoppeläcker, Grünländer und Überschwemmungsauen dar. Oftmals sind Goldregenpfeifer auch mit Kiebitzen vergesellschaftet. Mit 225 Individuen, die am auf den Ringfurther Elbwiesen festgestellt wurden, konnte ein landesweit bedeutsamer Rastbestand im PG ermittelt werden. Das Rastgebiet wies zu diesem Zeitpunkt großflächig überschwemmte Bereiche bei gleichzeitiger Störungsarmut auf. Kampfläufer (Philomachus pugnax). Auf dem Frühjahrs- und Herbstzug nutzen Kampfläufer häufig Schlammflächen und Flachwasserbereiche an Stillgewässern oder in flach überstauten Grünländern zur Rast und Nahrungssuche. Einzelvögel werden auch auf Ackerflächen oft vergesellschaftet mit Kiebitzen beobachtet. Im PG stellen nach Auswertung der vorhandenen Daten insbesondere die Alte Elbe Bertingen auf dem Herbstzug (11 Ind. am ) und Überschwemmungsgrünländer im Frühjahr (Flutmulde bei Ringfurth, 41 Ind. am ) bedeutende Rastflächen dar. Letztere können während der Überschwemmungsereignissen nur eingeschränkt kontrolliert werden, so dass die tatsächliche Zahl rastender Individuen temporär höher liegen dürfte. Am Rastplatz bei Ringfurth konnten neben dem Kampfläufer auch weitere Limikolen festgestellt werden, darunter Bekassine, Zwergschnepfe und Bruchwasserläufer in größerer Zahl. Weitere Arten des Anhangs I Andere in Tab. 65 genannte Arten treten im PG nur ausnahmsweise (z. B. Sterntaucher) oder unregelmäßig (z. B. Merlin) auf, weshalb eine überregionale Bedeutung nicht erkannt werden kann. Dennoch sollen nachfolgend auch alle weiteren Beobachtungen von Arten des Anhangs I der EU-VSRL kommentiert werden.

180 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 180 Beobachtungen von Rothalsgans (Branta ruficollis) und Zwerggans (Anser erythropus) sind erwähnenswert, da das gelegentliche Auftreten erstens die Bedeutung des Gebietes auch für seltene, golbal gefährdete Arten unterstreicht (vgl. HEINECKE & KÖPPEN 2007) und zweitens die Notwendigkeit von der Abkehr der Bejagung der Saat-, Bless- und Graugänse mit Bleischrot begründet. Vom Weißstorch (Ciconia ciconia) liegen keine aktuellen oder historischen Angaben zur Nutzung der Elbaue als Sammelplatz vor, jedoch ist eine solche Funktion anzunehmen. Besonders geeignet erscheint in diesem Zusammenhang die Elbaue bei Bertingen mit dfer dortigen Alten Elbe. In diesem Zusammenhang muss auch der Kranich (Grus grus) erwähnt werden, dessen mitteldeutsche Rastbestände weiterhin zunehmen, wodurch auch das PG an Bedeutung gewinnen könnte. Bereits jetzt rasten Nichtbrüter und nachbrutzeitliche Trupps über längere Zeiträume im Gebiet, insbesondere an der Alten Elbe Bertingen. Mit der abzusehenden Störungsberuhigung nach Beendignung des Kiesabbaus kann die Bedeutung als Rastplatz ggf. stark ansteigen. Fischadler (Pandion haliaetus) sind besonders auch zur Zugzeit regelmäßig im Gebiet zu beobachten, jedoch nicht sicher von den hiesigen Brut- und Jungvögeln zu unterscheiden. Besondere Zugkonzentrationen wurden nicht festgestellt. Raufußbussard (Buteo lagopus) und Kornweihe (Circus cyaneus) zählen zu den regelmäßigen Wintergästen und bevorzugen große, unzerschnittene, offene Landschaften zur Nahrungssuche. Letztere profitiert hierbei von Kleinvogelreichtum sowie Brachen / Röhrichten als Schlafplatz. Alle drei Greifvogelarten können im PG an vielen Orten beobachtet werden. Der Kranich (Grus grus) kann insbesondere im Bereich der Alten Elbe Bertingen regelmäßig beobachtet werden, insbesondere ab dem Sommer, wenn sich Nichtbrütertrupps bilden oder erste Familienverbände attraktive Nahrungsgründe (z.b. Feuchtwiesen und Flutrinnen an der Alten Elbe) aufsuchen. Die Alte Elbe Bertingen kann als Schlafplatz unregelmäßig von Bedeutung sein, es liegen aber keine Daten zu größeren Rasttrupps vor. Eine ähnliche Einschätzung kann für andere Stillgewässer oder Überschwemmungsbereiche im Gebiet gegeben werden. Der Bruchwasserläufer (Tringa glareola) kann im Sommer/Herbst im PG an der Alten Elbe Bertingen und in Überflutungsbereichen im Frühjahr regelmäßig angetroffen werden. Eine hinreichend genaue Angabe des Rastbestandes ist angesichts der wenigen Beobachtungen größerer Ansammlungen und der zu erwartenden flächigen Verteilung der Art im Frühjahr (Überschwemmungsaue) kaum möglich. Generell weist die Elbaue jedoch geeignete Rastgebiete auf und ist als Trittstein auf dem Zugweg für die Art von großer Bedeutung (vgl. WEBER et al. 2003). Die Beobachtung der Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephala) am Elbufer bei Ringfurth ist ggf. im Zusammenhang mit dem Vorkommen einer Lachmöwenkolonie am Kieswerk Parey zu sehen. Es könnte sich jedoch auch um Durchzügler gehandelt haben. Die Art brütet sehr unregelmäßig in Sachsen-Anhalt und schließt sich immer großen Lachmöwenkolonien an. Flussseeschwalben-Beobachtungen zur Zugzeit stehen wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem hiesigen Brutvorkommen und müssen daher nicht extra gewürdigt werden. Der Eisvogel (Alcedo atthis) ist ganzjährig im Gebiet vertreten. Die hiesigen Vorkommen profitieren anders als die an kleineren Flüssen und Stillgewässer von der lange eisfrei gehaltenen Elbe, wodurch Winterverluste im PG offenbar weniger stark ins Gewicht fallen.

181 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 181 Der Schwarzspecht (Dryocopus martius) ist kein Brutvogel des PG, weitet seine winterlichen Nahrungsflüge aber bis ins Gebiet aus. Dennoch kann er nur ausnahmsweise beobachtet werden Sonstige wertgebende Vogelarten Neben den Arten des Anhangs I der EU-VSRL treten im PG auch weitere Zug- und Rastvögel auf, die nennenswerte Zug-, Rast- und Winterbestände aufweisen, eng an den Flusslauf gebunden oder insgesamt sehr selten sind. Bemerkenswerte Beobachtungen und Rastvogelansammlungen dieser Arten werden daher nachfolgend aufgelistet. Gemeinsam mit den zuvor genannten unterstreichen sie den Wert der Elbaue als bedeutendes Zug- und Rastvogelgebiet. Tab. 66: Sonstige wertgebende Vogelarten *Ergebnisse WVZ (ZÖRNER, WÖLK, KÖNIGSMARK), ** KÖNIGSMARK (schriftl., ) Art SDB SPA 011 SDB SCI 37 Recherche Aktuelle Erfassung Populationsgröße Populationsgröße Nachweis Nachweis Höckerschwan Cygnus olor Blessgans Anser albifrons Graugans Anser anser Kurzschnabelgans Anser brachyrhynchos Saatgans Anser fabalis Brandgans Tadorna tadorna Spießente Anas acuta Löffelente Anas clypeata Krickente Anas crecca Pfeifente Anas penelope - - > , , Elbe Ihleburg-Bittkau 8.000, , Elbe Ihleburg-Bittkau; 2.500, , Elbwiese ** 707, , Elbe Blumenthal-Ihleburg* , , Elbe Ihleburg-Bittkau*; 1.425, , km , Lanke** 28, Elbe Blumenthal-Ihleburg* 14, , Elbe Ihleburg-Bittkau* 7, , Elbe Ihleburg-Bittkau* 190, , AEB*, 121, , km ** 184, , Elbe Blumenthal-Ihleburg* 27, , Elbe Blumenthal 2.500, , Elbwiesen Ringfurth 560, , Treuel 1, , Elbwiesen S Bertingen 3.000, , Kiessee Rogätz*** 34, Elbwiesen Ringfurth + 13 Grünland Bertingen, , , AEB; > 104, Elbwiesen Ringfurth 40, , AEB; 25, , Lanke , , Elbwiesen Ringfurth und Bertingen 890, , AEB

182 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 182 Art Stockente Anas platyrhynchos Knäkente Anas querquedula Schnatterente Anas strepera Tafelente Aythya ferina Reiherente Aythya fuligula Schellente Bucephala clangula Gänsesäger Mergus merganser Kormoran Phalacrocorax carbo Graureiher Ardea cinerea Kiebitz Vanellus vanellus Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squatarola Uferschnepfe Limosa limosa Zwergschnepfe Lymnocyptes minimus Bekassine Gallinago gallinago Großer Brachvogel Numenius arquata Dunkler Wasserläufer Tringa erythropus Waldwasserläufer Tringa ochropus Grünschenkel Tringa nebularia Rotschenkel Tringa totanus SDB SPA 011 SDB SCI 37 Recherche Aktuelle Erfassung Populationsgröße Populationsgröße Nachweis Nachweis , , Elbe Blumenthal-Ihleburg* , , Elbe Ihleburg-Bittkau* 671, , Elbe Bertingen-Kehnert 10, , Lanke; 25, , AEB 31, , Kiessee Rogätz; 25, , Lanke , , AEB* 200, , AEB > , , Elbe Ihleburg-Bittkau* 170, , Elbe Ihleburg-Bittkau*; 76, , km ** 163, , Kiessee Rogätz* 429, , Elbe Ihleburg-Bittkau* 45, , Elbe Blumenthal-Ihleburg* 1.070, , Elbe Ihleburg-Bittkau*, 1.800, , km 365 Lanke** , , AEB 15, Elbe Blumenthal-Sandfurth 14, , Sandfurth, Haken 210, , Treuel 22, , AEB 5.000, , Kiessee Rogätz***; 600, , Elbwiesen Ringfurth 1, , Elbe Blumenthal , , Elbe Blumenthal-Ihleburg* , , AEB* 5, , Flutmulde Elbwiesen Ringfurth 41, , AEB; 16, , Flutmulde Sandfurth , , AEB* , , AEB* 27, , AEB , , Flutrinne W Blumenthal - - 1, , AEB* 9, , AEB , , AEB

183 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 183 Art Flussuferläufer Actitis hypoleucos Alpenstrandläufer Calidris alpina Zwergstrandläufer Calidris minuta Silbermöwe Larus argentatus Steppenmöwe Larus cachinnans Raubwürger Lanius excubitor Rebhuhn Perdix perdix SDB SPA 011 SDB SCI 37 Recherche Aktuelle Erfassung Populationsgröße Populationsgröße Nachweis Nachweis , , AEB* 1, , AEB , (AEB)* 21, , AEB , (AEB)* 2, , AEB , , Elbe Ihleburg-Bittkau* , , Elbe Ihleburg-Bittkau* 14, , Elbe Ihleburg-Bittkau* 500, , Elbe Polte 150, , Kiesbank Elbe Polte - - Insbesondere Wasservögel erreichen im PG überregional bedeutsame Rastbestände. Saat-, Bless- und Graugänse überwintern im Gebiet, nutzen dieses aber auch verstärkt zu den Hauptzugzeiten. Graugänse erreichen gewöhnlich in den Monaten August und September Höchstzahlen auf den Äsungsflächen und an den Schlafplätzen. Saatgänse (speziell Tundra- Saatgänse A. fabalis rossicus) erreichen je nach Witterung und Schneelage in den Monaten Oktober-Januar ihre Maxima, während Blessgänse auch auf dem Frühjahrszug im März hohe Individuenzahlen erreichen. Insbesondere die Bestände dieser drei Gänsearten sowie die während der Hochwasserzeiten festgestellten Individuenzahlen von Schwimmenten (Pfeif-, Stock-, Spieß-, Krickente), Kormoranen und Limikolen (hier besonders Kiebitz) führen dazu, dass jahrweise vermutlich das Kriterium zur Ausweisung international bedeutsamer Feuchtgebiete (Kriterium 5: regelmäßig Wasservögel anwesend; gemäß den Kriterien der Ramsar- Konvention; übernommen in der EU-VSRL Art. 4, Abs. 2; vgl. WAHL et al. 2007) erfüllt wird. Bemerkenswert sind die im März 2009 festgestellten hohen Zahlen bei Pfeif- (Anas penelope) und Spießente (Anas acuta) auch deshalb, weil die im SDB für das gesamte EU- SPA Elbaue Jerichow angegeben Häufigkeitsspannen teilweise übertroffen werden (ohne Hinzurechnung der nördlich gelegenen, gleichfalls hochattraktiven Rastflächen).

184 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten Zusammenfassung der Bedeutung des PG für Zugvögel und Wintergäste und Nennung bedeutender Rastflächen Bewertung der Rastbestände Die im PG erreichten Rastbestandszahlen von Saat- und Blessgans (Anser fabalis et albifrons), Graugans (Anser anser), Singschwan (Cygnus cygnus), Zwergschwan (Cygnus bewickii), Löffel-, Pfeif- und Spießente (Anas clypeata, A. penelope, A. acuta) verstärken die bei JANSEN (2008) für das Gesamtgebiet oder auch die Einzelarten getroffene Einschätzung zur Bedeutung des EU-SPA Elbaue Jerichow. Unter Hinzurechnung des von JANSEN (2008) nicht bearbeiteten Südteils des EU-SPA Elbaue Jerichow ergibt sich für den Zwergschwan wahrscheinlich jahrweise das Erreichen des 1%-Kriteriums der relevanten biogeografischen Population von 200 Tieren (WETLANDS INTERNATIONAL 2006). Für Saat- und Blessgans wird das 1%-Kriterium (6.000 bzw Individuen) im PG bereits ohne Hinzurechnung der weiter nördlich angrenzenden Gebietsteile des EU-SPA fast erreicht. Auch von der Graugans sollte der 1%-Wert von Tieren angesichts der weiter steigenden Rastbestände im EU-SPA mittlerweile regelmäßig erreicht werden (vgl. SCHULZE 2008, JANSEN 2008 und aktuelle Erfassung / Datenrecherche). Wie oben bereits dargestellt wurde, kann angesichts der rasant steigenden Rastbestände auch das 1%-Kriterium für den Silberreiher (Casmerodius albus) erreicht sein oder demnächst erreicht werden. Ganz ohne Zweifel wird das Kriterium 5 (regelmäßig Wasservögel gleichzeitig vorkommend) für die Ausweisung international bedeutsamer Feuchtgebiete in den südlichen Gebietsteilen des EU-SPA Elbaue Jerichow (vgl. HELLWIG 2005) erfüllt, zu dem das PG maßgeblich beiträgt. Bewertung und Funktion der Habitate Das PG besitzt Bedeutung als Rast-, Schlaf-, Sammelplatz und Nahrungsfläche für zahlreiche feuchtgebietsgebundene Arten. Die Funktionsräume befinden sich jedoch auch außerhalb der Grenzen des PG, da hochattraktive Nahrungsflächen (insbesondere für Schwäne und Gänse) auch außerhalb der Überschwemmungsaue liegen. Hierzu zählen vor allem die östlich, binnendeichs liegenden Ackerflächen bei Blumenthal-Rogätz und Ihleburg- Parey (Havelsche Mark). Als Rasthabitate von Wasservögeln fungieren zudem die ost- und westelbisch gelegenen Kiesgruben bei Rogätz, Zerben und Parey, welche zunehmend an Bedeutung als Schlafplatz und Nahrungsfläche gewinnen. Diese Gewässer befinden sich außerhalb oder nur teilweise im EU-SPA Elbaue Jerichow. Da der Kiessee Rogätz in das Überflutungsregime der Elbe einbezogen ist, sind die aktuellen Grenzen des EU-SPA zeitweise nicht mehr nachvollziehbar oder die Trennung zwischen Alter Elbe Bertingen und Kiessee nicht mehr gegeben. Die angegeben Rastbestände beziehen sich daher vielfach auf die Gesamtwasserfläche von Alter Elbe und Kiessee. Die außendeichs gelegenen Grünländer spielen insbesondere während der Hochwasserzeiten eine große Rolle als Rastflächen und Nahrungshabitat von Saat- und Blessgänsen, Schwimmenten (Spießente, Pfeifente), Zwergschwan, Möwen und Limikolen (Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Bruchwasserläuder, Bekassine etc.). Hier befinden sich

185 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 185 zeitweise auch während des Zufrierens der Stillgewässer Schlafplätze von Enten, Schwänen und Gänsen. Die Elbe besitzt ebenso für zahlreiche Wasservogelarten eine herausragende Rolle als Ausbreitungslinie, Nahrungsfläche, Schlaf- und Rastplatz. Strömungsberuhigte Buhneninnenfelder mit ihren Schlamm-, Sand- oder Kiesbänken werden von Limikolen, Möwen, Schwimmenten, Gänsen und Schwänen als Schlaf-, Rast- und Nahrungshabitat aufgesucht. Eine ähnliche Funktion üben größere, störungsarme Kiesbänke in den Gleithangbereichen aus. Infolge der Verbesserung der Wasserqualität der Elbe und der damit einhergegangenen Wiederbesiedlung mit Fischen, Weichtieren und Wasserinsekten nahm auch die Bedeutung als Nahrungsfläche von tauchenden Wasservögeln oder Reihern wieder zu (Grau- und Silberreiher, Schellente, Zwerg- und Gänsesäger ). Unter den Stillgewässern nimmt die Alte Elbe Bertingen eine herausragende Stellung als Nahrungs- und Rasthabitat verschiedener Wasservogelarten ein. Die sich im Sommer und Herbst bildenden Schlammflächen und Flachwasserbereiche üben eine magnetische Anziehungskraft auf verschiedene Limikolen aus, die hier teils regional bedeutsame Rastbestände ausbilden. Ebenso dient die Fläche als Nahrungs-, Rast- und Sammelplatz von Störchen, Reihern und verschiedenen Schwimmenten. Beeinträchtigungen der Habitate und Arten Beeinträchtigungen der Habitate von Rastvögeln ergeben sich im PG nur wenige. Besonders hervorhebenswert ist die allgemeine Störungsarmut, welche vor allem auf die Weitläufigkeit des Geländes (insbesondere in den großen Wiesengebieten bei Ringfurth und Parey) und den geringen Erschließungsgrad mit gut befahrbaren Wegen zurückzuführen ist. Ebenso wird Störungsarmut während der Hochwasserzeiten durch die sich ergebenden Insellagen von verschiedenen Landflächen gewährleistet. Lokal und temporär ergeben sich auch im Herbst und Winter sowie im zeitigen Frühjahr Störungen durch Spaziergäger oder Nutzer (Landwirte, Jäger, Angler), wenn das Begehen oder Befahren des Gebietes zur Vergrämung großer Rastvogelansammlungen (insbesondere Gänse auf den Grünlandflächen oder Wasservögel an den Elbufern) führt. In der Regel sind dann aber störungsarme Ausweichflächen vorhanden. Die unter den Jagdausübungsberechtigten vorgenommene Abfrage zu den bejagten Tierarten ergab, dass im PG auch Wasservögel bejagt werden. Zu den Gefährdungen und Störungen, die sich daraus für Wasservögel und Greifvögel ergeben, nehmen KRUCKENBERG & MOOIJ (2007) sowie LANGGEMACH et al. (2006) ausführlich Stellung. Da das PG für Nahrungskettenendglieder wie den Seeadler sowie für überwinternde Gänse (insbesondere Grau-, Saat- und Blessgans) eine herausragende Bedeutung besitzt, ergeben sich entsprechende Empfehlungen zur schutzverträglichen Nutzungsregelung der Jagd. Darstellung wertvoller Rastflächen des PG Als bedeutende Rastflächen wurden solche ausgewiesen, auf denen regional oder überregional bedeutsame Ansammlungen von Wasservogelarten festgestellt wurden oder die sich innerhalb des PG als besonders bedeutsame Rastfläche einer wertgebenden Vogelart (Wasservögel i.w.s.; teilweise Art des Anhangs I der EU VSRL)

186 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 186 herauskristallisierten. Hierbei wurde kein Unterschied zwischen der Nutzung als Rast- oder Nahrungsfläche bzw. Schlafplatz gemacht. Für die nachfolgend als besonders bedeutsam herausgestellten Rastflächen, welche auch auf Karte 5-4 dargestellt sind, wurden die im Zeitraum von 2004 bis 2009 ermittelten maximalen Rastbestände der Wasservogelarten aufgeführt (eigene Erfassungen und recherchierte Daten). Die ausgewerteten Ergebnisse der Wasservogelzählung (2003/ /09) waren nur im Einzelfall sicher zuordenbar, da jeweils Land- und Wasserflächen und ein kilometerlanger Flussabschnitt zur Zählstrecke zählen und die ermittelten Gesamtzahlen somit nicht immer einer konkreten Rastfläche zuzuordnen sind. Es wurden daher vorzugsweise ortskonkrete Angaben von KÖNIGSMARK ( ) und eigene Erhebungsdaten herangezogen. Tab. 67: Überblick bedeutender Rastvogelflächen im Plangebiet Nr. Bezeichnung Art Anzahl / Jahr 1 Alte Elbe Bertingen 2 Kiessee Rogätz (tw. auß. PG) Singschwan 164 (2008) Silberreiher 74 (2008) Graureiher 22 (2008) Krickente 190 (2008) Knäkente 25 (2009) Löffelente 40 (2009) Tafelente 200 (2009) Reiherente 100 (2009) Zwergsäger 3 (2009) Bekassine 41 (2008) Alpenstrandläufer 38 (2008) Zwergstrandläufer 22 (2008) Kampfläufer 11 (2008) Flussuferläufer 19 (2008) Dunkler Wasserläufer 27 (2008) Fischadler 2 (2008) Kranich 21 (2008) Kormoran 210 (2008) Graugans 560 (2008) Saatgans 3000 (2008) Blessgans 1000 (2008) Stockente 762 (2004) Schnatterente 31 (2009) Gänsesäger 163 (2006) Kiebitz 5000 (2008) Seeadler 2 (2008)

187 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 187 Nr. Bezeichnung Art Anzahl / Jahr 3 Elbwiesen bei Bertingen- Kehnert 4 Elbe Treuel-Ihleburg 5 Elbe Ihleburg-Bittkau Zwergschwan 7 (2009) Brandgans 29 (2009) Saatgans 500 (2009) Graugans 45 (2009) Schwarzstorch 11(2008) Pfeifente 890 (2009) Spießente 300 (2009) Krickente 30 (2009) Bekassine 12 (2009) Kampfläufer 9 (2009) Singschwan 25 (2009) Stockente 1070 (2008) Pfeifente 184 (2006) Krickente 54 (2008) Schellente 64 (2006) Zwergsäger 14 (2009) Höckerschwan 94 (2007) Singschwan 25 (2009) Saatgans (2007) Stockente 1015 (2004) Schellente 170 (2006) Silbermöwe 500 (2009) Steppenmöwe 150 (2009) Seeadler 8 (2008) Rotmilan 12 (2007) Kornweihe 5 (2004) Raufußbussard 2 (2008) Wanderfalke 1 (2008) Eisvogel 3 (2005)

188 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 188 Nr. Bezeichnung Art Anzahl / Jahr 6 Elbwiesen bei Ringfurth 7 Bandingslanke Zerben 8 Elbwiesen W Parey Zwergschwan 29 (2009) Blessgans 2500 (2009) Graugans 100 (2009) Weißwangengans 12 (2009) Brandgans 34 (2009) Spießente > 104 (2009) Krickente 180 (2009) Kiebitz 600 (2009) Goldregenpfeifer 225 (2009) Zwergschnepfe 5 (2009) Kampfläufer 41 (2009) Bruchwasserläufer 10 (2009) Blessgans 2500 (2007) Saatgans 1425 (2007) Graugans 400 (2006) Pfeifente 120 (2008) Löffelente 25 (2009) Schnatterente 25 (2009) Krickente 120 (2007) Knäkente 10 (2009) Kiebitz 1800 (2005) Goldregenpfeifer 90 (2005) Kranich 40 (2006) Silbermöwe 1100 (2007) Graugans 237 (2008) Blessgans 62 (2008)

189 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Zug- und Rastvogelarten 189 Nachfolgend werden weitere bedeutsame Rastvogelflächen aus dem Umfeld des PG dargestellt, welche enge funktionale Beziehungen zu diesem und dem dortigen Arteninventar unterhalten. Vielfach werden die binnendeichs gelegenen Stillgewässer von verschiedenen Vogelarten als Schlafplatz genutzt (Kormoran, Sing- und Höckerschwan, Saat- und Blessgänse, Möwen) und Flächen im PG als Äsungsfläche (Saat- und Blessgänse). Umgekehrt nutzen die auf der Elbe oder am Elbufer nächtigenden Gänse und Schwäne die Havelsche Mark als Nahrungsfläche. Sobald die Stillgewässer um Umland zufrieren, werden zunehmend eisfreie und ungestörte Uferbereiche der Elbe als Schlafplatz genutzt. Tab. 68: Bedeutende Rastflächen außerhalb des Plangebietes Nr. Bezeichnung Art Anzahl 9 Havelsche Mark 10 Kiesgruben Parey 11 Ehemalige Kiesgruben bei Zerben 12 Feldmark bei Schartau 13 Feldflur E Blumenthal Höckerschwan 60 (2007) Singschwan 31 (2008) Saatgans 900 (2009) Blessgans 8000 (2005) Graugans 700 (2008) Kiebitz 600 (2007) Rothalstaucher 5 (2006) Singschwan 99, sp (2007) Saatgans 800 (2008) Blessgans 1200 (2008) Graugans 1144 (2008) Pfeifente 75 (2008) Kormoran 487 (2008) Kiebitz 1000 (2007) Silbermöwe 1000, sp (2008) Sturmmöwe 400 (2008) Graugans 1100 (2008) Saatgans 500 (2008) Blessgans 2100 (2008) Kormoran 160 (2008) Stockente 225 (2008) Tafelente 102 (2005) Reiherente 116 (2008) Saat-/Blessgans (2009) Singschwan 64 (2009) Graugans 320 (2009) Saatgans 250 (2009) 14 Feldflur W Blumenthal Saatgans 300 (2009)

190 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Aktualisierung des Standarddatenbogens Aktualisierung des Standarddatenbogens Aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Erfassungen werden Anpassungen des Standarddatenbogens (SDB) empfohlen. Bei den Erfassungen 2009 bzw. durch Datenrecherche ( ) konnten Nachweise von LRT nach Anhang I sowie Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie erbracht werden. Außerdem besteht für bestimmte Arten der Verdacht ihres Vorkommens oder haben bislang keine zielgerichteten Untersuchungen stattgefunden. Eine Überarbeitung, Korrektur oder Ergänzung der im SDB zum SCI 37 genannten Vogelarten (inkl. Häufigkeits- und Statusangaben) wird empfohlen, sollte jedoch gebietsübergreifend auf EU-SPA-Ebene erfolgen. Hinweise werden im Kap 4 gegeben Ergänzung im Standarddatenbogen Für folgende LRT bzw. Arten wird die Nennung im Standarddatenbogen empfohlen. Tab. 69: Ergänzungsempfehlungen für den Standarddatenbogen des SCI 37 Elbauen bei Bertingen Code Art bzw. LRT Anhang I FFH-RL Anhang II FFH-RL Anhang IV FFH-RL 9160 Eichen-Hainbuchen-Wälder X Weißflossengründling Romanogobio belingi Kammmolch Triturus cristatus X X Knoblauchkröte Pelobates fuscus Kreuzkröte Bufo calamita Moorfrosch Rana arvalis Zauneidechse Lacerta agilis Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes Abendsegler Nyctalus noctula Wasserfledermaus Myotis daubentonii X X X X X X X

191 4 Bestand der FFH- und SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.5 Aktualisierung des Standarddatenbogens Streichung im Standarddatenbogen Alle bisher im Standarddatenbogen aufgeführten LRT des Anhangs I bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie wuden aktuell bestätigt. Eine Streichung wird daher in keinem Fall empfohlen Weiterer Untersuchungsbedarf bzw. Vorkommensverdacht Fische Der Schlammpeitzger (Misgurnus fosslis) wurde vor einigen Jahren in den Wolfslöchern (Pareyer Werder) und in der Alten Elbe Parey durch den Pareyer Angelverband nachgewiesen. Aufgrund seiner Standortansprüche wird eingeschätzt, dass die Art auch in weiteren Gewässern des PG vorkommen könnte, darunter die Alte Elbe Bertingen, Abschnitte des Bertinger Sees und weitere tiefe Kolke bzw. Flutrinnen (Lanke) und ehemalige Abgrabungen. Da hinsichtlich der Verbreitung und Bestandsgröße Unklarheit herrscht und vorgeschlagene Erhaltungsmaßnahmen (LRT 3150, Rotbauchunke ) Einfluss auf den Bestand der Art haben könnten, wird empfohlen, eine Erstinventarisierung in Ergänzung dieses MMP vorzunehmen. Ebenso ist ein Vorkommen des Steinbeißers (Cobitis taenia) im PG sehr wahrscheinlich, da stromauf- und abwärts entsprechende Nachweise erfolgten (HUTH, pers. Mitt.). Die Art besiedelt schwach fließende oder stehende Nebengewässer der Elbe, welche Flachwasserbereiche oder Ufer mit sandigem und schlammigem Untergrund aufweisen. Ein möglicher Vorkommensort im PG könnte demnach bspw. der Kiessee Rogätz mit dem Verbindungsstück zur Elbe darstellen. Keine Hinweise existieren derzeit zum möglichen Vorkommen des Bitterlings (Rhodeus sericeus amarus) im PG, jedoch zählen pflanzenreiche Altwasser oder strömungsarme Fließgewässer mit Vorkommen der Wirtsmuschel (Unio, Anodonta) zu den Habitaten der Art. Vorkommen in den Wolfslöchern (Pareyer Werder) oder Bertinger See sind daher vorstellbar. Holzbewohnende Käfer Die aktuellen Untersuchungen im Rahmen MMP SCI 38 Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung ergaben den Erstnachweis der Arten Eremit (Osmoderma eremita) und Heldbock (Cerambyx cerdo) (HUTH, pers. Mitt.). Da im PG örtlich Möglichkeiten der Ansiedlung der beiden Arten bestehen, sollte künftig verstärkt auf diese Arten geachtet weden. Mindestens im fall des Eremits ist ein Vorkommen sehr wahrscheinlich, da u.a. alte Kopfweiden mit Mulmlöchern besiedelt werden. Die vom Heldbock besiedelten Alteichen sind dagegen rar (Vorkommen bspw. am Elbhang zwischen Kehnert und Sandfurth sowie Sandfurth und Polte).

192 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.2 Flora 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.1 Biotope Die nicht als Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie erfassten Biotope nehmen insgesamt 1547 ha bzw. 57% des 2729 ha großen Plangebietes ein. Diese werden in der folgenden Tabelle überblicksartig dargestellt (Tab. 70). 192 Tab. 70: Übersicht über die aktuelle Biotoptypenausstattung (ohne LRT) im Plangebiet Biotoptypen 37 Einzelflächen Fläche in [ha] Wälder und Waldbiotope Weichholz-Auenwälder und -Gebüsche X 11 8,4 Aufforstungen, standortgerechte, heimische Arten 20 15,1 Laubmischbestand, überwiegend nichtheimische Arten 8 12,4 Reinbestand Nadelholz (Kiefer) 4 2,1 Gehölze und Gebüsche 89 35,1 Baumgruppen, überwiegend heimische Arten 26 10,8 Baumgruppen, überwiegend nichtheimische Arten 6 1,0 Feldgehölze, Hecken und Gebüsche X 28 15,4 (Obst-)Baumreihen 28 6,3 Streuobstbestand in Brache X 1 1,6 Fließgewässer 10 73,72 Ausgebauter Fluss (Elbe) 7 71,7 Gräben/Bäche mit artenarmer Vegetation 3 2,0 Stillgewässer Natürliche Altwässer, Stillgewässer, Auenkolke X 51 54,2 Nährstoffreiche Abbaugewässer 7 66,8 Röhrichte und Verlandungsbereiche ,876 Röhrichte X ,9 Seggenriede und sonstige Verlandungszonen X 4 3,4 Flutrasen X 17 15,6 Hochstaudensäume und Ruderalfluren Feuchte Hochstaudenflur 13 35,2 Ruderalflur 20 18,8

193 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.2 Flora 193 Biotoptypen 37 Einzelflächen Fläche in [ha] Feuchte und mesophile Grünländer ,8 Feuchte Grünländer 6 26,6 Mesophile Grünländer, Dominanz Obergräser ,8 Mesophile Grünländer, trockene Ausprägungen 20 37,5 Ruderale Wiesen und Wiesenbrachen ,9 Sandtrockenrasen und -brachen 13 6,8 Silbergrasfluren außerhalb von Dünen X 4 1,2 Sandtrockenrasenbrachen, Verbuschung <30% X 4 1,6 Sonstige Sandtrockenrasen und -brachen X 5 4,0 Grün- und Freizeitanlagen 8 2,6 Gärten 3 0,7 Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen 5 1,9 Verkehrs- und Indusdrieflächen 18 13,9 (Teil-)Versiegelte Straßen und Plätze 15 2,1 Offene Flächen des Kiestagebaus 3 11,8 Äcker 4 145,6 Summe ,5 Die in der obenstehenden Tabelle mit einem X gekennzeichneten Biotoptypen sind nach 37 Abs. 1 NatSchG LSA gesetzlich geschützt. Sie sind daher, neben den LRT nach Anhang I (vgl. Kap ) als weitere wertgebende Biotope anzusehen und als solche entsprechend zu berücksichtigen. Allerdings ist keine gezielte Erfassung der 37 Biotope erfolgt, da für die Ersterfassung des vorliegenden Managementplanes eine Kartierung der LRT nach Anhang I sowie von Nicht- LRT-Biotopen beauftragt war. Beispielsweise ist dabei der 37-Biotop Altarme in die einzelnen Komponenten wie LRT 3150 (Stillgewässer), LRT 91E0* (Weichholz-Auenwald) und Rohrglanzgras-Röhrichte zergliedert wurden. Dadurch sind verschiedene 37-Biotope bereits in der LRT-Kulisse vertreten und werden hier nicht noch einmal behandelt. Wälder und Gehölze Aufgrund der generellen Gehölzarmut des Plangebietes kommt derzeit allen Wald- und Gehölzbeständen mit zumindest größeren Baumindividuen oder Altbäumen sowie Einzelbäumen und Verbuschten Offenlandbereichen eine größere, insbesondere avifaunistische Bedeutung zu. Als Pionierstadien von Weichholz-Auenwäldern wurden insgesamt 11 Weidengehölze erfasst, welche überwiegend aus Strauchweiden aufgebaut sind. Da diese Bestände nach dem Aufkommen von Baumweiden als LRT 91E0* eingestuft werden können, wurden diese teilweise LRT-Entwicklungsflächen zusammengefasst (ID 22525, ID 22526, ID 24985). Diese

194 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.2 Flora 194 Bestände sollen mit Weichholzauen-Mehrungsflächen kombiniert und zu geschlossenen Beständen entwickelt werden. Ein weiterer Bestand von Strauchweiden hat sich außerhalb der rezenten Aue im Unkenwäldchen bei Parey entwickelt. Der hier gelegene ehemalige Ton- oder Lehmstich wird heute nahezu vollständig von Strauchweiden bestockt, so dass die ehemals offenen Wasserflächen inzwischen stark beschattet werden. Die großflächigen Grünländer werden durch wenige Feldgehölze und Hecken strukturiert. Bei diesen sind häufig Ulmen (U. minor, U. laevis) bestandesbildend. Weiterhin kommen aber auch auentypische Gehölze wie Weiden (Salix sp.) und Stieleiche (Quercus robur) sowie Wildobst (Pyrus sp., Prunus sp., Malus sp.), Weißdorn (Crataegus sp.), Hartriegel (Cornus sanguinea), Pfaffenhütchen (Euonimus europaeus) und Rosen (v. a. Rosa canina) vor. Teilweise wachsen rankende Arten wie Hopfen (Humulus lupulus), die neophytische Stachelgurke (Echinocystis lobata) und Bittersüßer Nachtschatten (Sonanum dulcamara) Schleier in den Säumen der Bestände. Ein älterer, brachgefallener Streuobstbestand befindet sich landseitig des Winterdeiches an der Schmalstelle zwischen Pareyer Werder und Cobbelschem Werder. Hier sind auch zwei Strauch-Baum-Hecken mit einheimischen Arten ausgebildet. Der rechts und links eines Feldweges gelegene Streuobstbestand weist ein fortgeschrittenes Brachestadium auf, teilweise haben sich Polykormone von Pflaumen zu dichten Gestrüppen entwickelt, teilweise werden die Obstgehölze von Humulus lupulus und Rubus spec. stark überwuchert. Im Süden geht der Bestand in einen ebenso brachgefallenen Obstgarten über. Neben alten Birnen, Äpfeln, Kirschen und Pflaumen kommen auch Beerensträucher und Ziersträucher und Bäume vor. Größere offene Bereiche werden von Brachezeigern durchdrungen, daher scheint eine Wiederherstellung des Streuobstbestandes scheint wenig sinnvoll. Fließgewässer Elbeabschnitte mit befestigten Ufern, welche nicht als LRT 3270 erfasst wurden, können aufgrund des Verbauungsgrades nicht als naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer eingestuft werden. Daher werden sie auch nicht als 37-Biotope erfasst. Die am Elbeufer regelmäßig vorhandenen Rohrglanzgras- und Strandsimsen-Röhrichte (Phalaris arundinacea, Bolboschoenus maritimus, B. laticarpus) stellen dagegen gesetzlich geschützte Biotoptypen dar und müssen von einer Beweidung ausgeschlossen werden. Stillgewässer Die zumeist großflächigen Abbaugewässer des aktiven Kiestagebaues sind aufgrund fehlender Vegetationsausstattung und überwiegend geringer Strukturierung derzeit nicht als 37-Biotope einzustufen. Dagegen weisen einige der älteren Abbaugewässer, wie die an die Elbe angebundenen Kieslöcher bei Schartau und Parchau, entsprechende Merkmale auf, die eine Zuordnung zu den naturnahen Gewässern zulassen. Der überwiegende Teil der Gewässer des Plangebietes, die nicht dem LRT 3150 zugeordnet werden konnten, sind aber natürlichen Ursprunges. Sie befinden sich in Altarmen und Flutrinnen oder stellen zumeist kleinere kolkartige Vertiefungen in der Elbeaue dar. Wesentliche Merkmale sind der periodisch stark schwankende Wasserstand sowie eine regelmäßige Durchströmung bei Hochwasser. Die auentypische Dynamik des fließenden Wassers und der Wasserstandhöhe ist einerseits am strukturellen Erhalt und Entstehen dieser Gewässer beteiligt, andererseits verhindert sie aber eine reichere Ausstattung mit typischen Gewässerarten. So treten die Vertreter der Submersvegetation wie Laichkräuter (Potamogeton sp.) und wurzelnde Arten mit Schwimmblättern wie Teichrose (Nuphar lutea) zumeist stark zurück. Dagegen sind frei

195 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.2 Flora 195 flottierende Schwimmblattarten wie Wasserlinsen (Lemna minor, Spirodela polyrhiza) in den Gewässern des Plangebietes weit verbreitet. Möglicherweise werden letztere durch die Wasserstandsschwankungen (Sommerhochwasser!) weniger stark beeinträchtigt und können das Abtriften bei Durchströmung durch hohe Vermehrungsraten in den eutrophen Gewässern kompensieren. Eine andere weitverbreitete Art ist der Wasser-Hahnenfuß (Ranunculus aquatilis agg.), welche ebenfalls starke Wasserstandschwankungen und sogar zeitweiliges Trockenfallen erträgt. Einige dieser Gewässer sind durch die ortsansässigen Angelvereine gepachtet und werden somit beangelt. Dabei wurden bei den Kartierarbeiten im Jahr 2009 vereinzelt zurückgelassene anorganische Abfälle (z. B. Wurmdosen, Verpackungen, Zigarettenschachteln) und kleinflächige Eingriffe in die Uferröhrichte der Gewässer festgestellt. Röhrichte, Verlandungsbereiche und Flutrinnen Alle Gewässer weisen, zumindest kleinflächig, Übergänge zu verschiedenen Röhrichten und Verlandungsgesellschaften auf. Die Röhrichte werden vor überwiegend durch Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), aber häufig auch durch Wasserschwaden (Glyceria maxima, G. fluitans), Schwanenblume (Butomus umbellatus), Igelkolben (Sparganium erectum) oder Strandsimsen (Bolboschoenus maritimus, B. laticarpus) und Wasserfenchel (Oenanthe aquatica) gebildet. Auch Flutrinnen mit mehr oder weniger temporären Gewässern werden von diesen Sippen besiedelt. In den regelmäßig trockenfallenden, flacheren Senken nimmt meist Phalaris arundinacea die größten Deckungsanteile ein. Dagegen kommen die Wasserschwaden, Schwanenblume, Igelkolben und Strandsimse eher in länger bis dauerhaft überstauten tieferen Rinnen vor. In solchen Flutrinnen, die zumeist zu steile Böschungen aufweisen und am Grund zu nass sind um gemäht zu werden, gehen sie mit zunehmender Überstauung auch in Fuchsseggen-Riede, Flutrasen, Wasserfenchel- Wassersumpfkressen-Kleinröhrichte oder Sumpfsimsen-Kleinröhrichte über. Größere Bestände von Schilf (Phragmites australis) sind im Plangebiet selten. Diese Art tritt eher in kleineren Trupps vereinzelt am in Buhnenfelder an der Elbe sowie an tieferen Gewässern in Flutrinnen auf. Mit den Röhrichten sind zumeist Verlandungsbereiche komplexartig verzahnt. Überwiegend werden diese durch Flutrasen und teilweise durch Seggenriede bestimmt. Die charakteristische Art der überwiegend linear ausgebildeten Seggenriede ist die Schlanksegge (Carex acuta), welche auch regelmäßig in den Röhrichten an der Elbe auftritt. In den Flutrasen kommt Weißes Strausgras (Agrostis stolonifera) häufig und oft mit größeren Polykormonen in den Gewässerkörper hinein vor. Dagegen tritt Knick-Fuchsschwanz (Alopecurus geniculatus) eher nach Trockenfallen der Gewässerbereiche mit größerer Deckung auf. Flächige Seggenriede befinden sich nur außerhalb der rezenten Aue. Im Osten des Plangebietes (Unkenwäldchen) hat die Ufersegge (Carex riparia) innerhalb einer aufgelassenen Lehmgrube große Teile des (temporär wasserführenden) Stillgewässers eingenommen. In tieferen Bereichen gibt es Übergänge zu Flutrasen, von Osten dringt langsam ein Grauweidengebüsch vor. Weitere Vorkommen dises Biotoptypes finden sich nördlich von Parchau, an einem Gewässerkomplex (Küstersee, Küsterbusch) und einer angeschlossenen Flutrinne. Weiterhin sind im Uferbereich der Gewässer auch Elemente der

196 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.2 Flora 196 Uferschlammfluren wie Zweizahn (Bidens tripartita, B. frondosa), Knöterich (Polygonum lapathifolium) oder Elbspitzklette (Xanthium albinum) typischerweise vorhanden. Sandmagerrasen Lückige Pinier- und Sandmagerrasen nehmen gehölzfreie Bereiche des linkselbischen Hochufers zwischen Kehnert und Sandfurth ein (Foto 33, Anhang). Hier kommen Arten wie Sibergras (Corynephorus canescens), Kleines Schillergras (Koeleria macrantha), Sand- Mohn (Papaver argemone) und Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis) vor. Die zumeist nur kleinflächigen Hangebereiche haben durch den Übergang zur wechselfeuchten Flussaue, aber auch durch ihre floristische Ausstattung eine besondere Bedeutung und sollten vor Beeinträchtigungen wie Ablagerungen von Gartenabfällen geschützt werden. Grünländer Obwohl die Grünländer, welche weder dem LRT 6510 noch dem LRT 6440 zugeordnet werden konnten, keine Biotope im Sinne des 37 darstellen soll hier kurz auf diese eingegangen werden. Insgesamt nehmen diese Grünländer mit über 800 ha Fläche (vgl. Tab. 70) etwa ein Drittel des Plangebietes ein. Sie sind also allein aufgrund ihrer Quantität für die Gebietsausstattung von Bedeutung. Einen wesentlichen Anteil daran (ca. 510 ha) haben die wechselfeuchte bis frische Grünländer mit Dominanzen von Obergräsern, v.a. Wiesenfuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Glatthafer (Arrhenatherum elatius). Diese Bestände sind insgesamt relativ artenarm, besonders bodennahe, konkurrenzschwache Arten treten deutlich zurück. Eine Entwicklung zu mehrschichtigen, artenreichen und ggf. LRT-relevanten Ausprägungen wäre hier durch die Umstellung der Bewirtschaftung allein allenfalls langfristig möglich. Allerdings sind diese Grünländer für die Landwirtschaft aufgrund ihrer hohen Biomasseproduktion von Interesse und werden zumeist in der ersten Nutzung für Heu oder Silage gemäht. Außerdem weisen ruderale Grünländer und verstaudete Grünlandbrachen mit ca. 240 ha einen hohem Flächenanteil auf. Hier sind die Bestände durch schnittempfindliche Hochstauden wie Brennnessel (Urtica dioica), Kratzdistel (Cirsium arvense) oder Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum) geprägt. Teilweise findet hier eine Beweidung mit Rindern statt, wobei nur teilweise eine Nachmahd zum Ende der Vegetationsperiode stattfindet. Teilweise waren auf größeren Bereichen (z. B. dem Werder am Sandfurther Haken) gar keine Nutzungsspuren zu erkennen. In beiden Fällen können die Weideunkräuter aussamen und breiten sich in den Flächen aus.

197 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.2 Flora Flora Eine floristische Vollinventarisierung war nicht Bestandteil des Auftrages, daher werden nachfolgend wertgebende und bemerkenswerte Nebenbeobachtung dokumentiert (Tab. 71). Hierbei muss einschränkend auf die Unvollständigkeit dieser Aufstellung hingewisen werden. Als wertgebende Arten werden seltene und gefährdete Arten entsprechend der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen des Landes Sachsen-Anhalt (FRANK et al. 2004) sowie der Roten Liste Deutschlands (KORNECK et al. 1996) behandelt. Weitere Arten sind hingegen aufgrund ihrer weiten Verbreitung, speziellen Ökologie oder ihres neophytisch-invasiven Potentials bemerkenswert. Tab. 71: Wertgebende und bemerkenswerte floristische Beobachtungen RL LSA = Rote Liste Sachsen-Anhalt; RL BRD = Rote Liste Deutschland Art RL LSA RL BRD Fundorte / Bemerkungen Allium angulosum (Kantiger Lauch) 3 3 Azolla filiculoides (Großer Algenfarn) - - Cardamine parviflora (Kleinblütiges Schaumkraut) - 3 Carex vulpina (Fuchs-Segge) 3 Im Gebiet häufig Cnidium dubium (Brenndolde) 2 Euphorbia palustris (Sumpf-Wolfsmilch) 3 3 Gratiola officinalis (Gottesgnadenkraut) 2 2 Sehr selten Heracleum mantegazzianum (Riesen- Bärenklau) - - Wenige verstreute Fundpunkte, diese teilweise aber gut besetzt ID (zahlreich) ID (mehrere kleine Gruppen) ID (mehrere kleine Gruppen) ID (ca. 100 blühende Triebe) ID (ca. 100 blühende Triebe) ID (1 Ind.) ID (ca blühende Triebe) ID (ca. 100 blühende Triebe) Wenige Gewässer, Ausbreitung anzunehmen ID (randlich kleine Bestände) ID (Massenvorkommen, über 1000 Ind.) Neophyt, Fähigkeit zur Luftstickstofffixierung selten, ein größerer Bestahnd nachgewiesen ID (ca. 500 Individuen) Im Gebiet weit verbreitet, teilweise geringe Bestandesgrößen oder Vorkommen von mehreren hundert Individuen ID (großer Bestand in uferbegleitender Hochstaudenflur des Stillgewässers ID 13202) ID (fleckenweise im gewässerbegleitenden Phalaris-Röhricht) ID (fleckenweise im gewässerbegleitenden Phalaris-Röhricht) ID (ca. 10 Individuen) ID (ca. 10 Individuen) ID (ca. 10 Individuen) Invasiver Neophyt, kann fototoxische Hautreizungen verursachen, GK: / (ca. 20 Ind. nahe Ortslage Bittkau)

198 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.2 Flora 198 Art RL LSA RL BRD Fundorte / Bemerkungen Populus nigra (Schwarzpappel) 2 3 Pseudolysimachion longifolium (Langblättriger Blauweiderich) Ranunculus polyanthemos (Vielblüten- Hahnenfuß) - 3 Rhinanthus minor (Kleiner Klappertopf) 3 - Weit verstreut in kleinen Trupps oder Einzelbäume ID (Jungwuchs in Ufernähe) ID (einzelne alte Bäume) ID (1 Baum) ID (ca. 8 Bäume) ID (mehrere Altbäume in linearem Bestand) ID (mehrere Altbäume, linearer Bestand) ID (ca. 30 Bäume) ID (ca. 20 Bäume in linearem Bestand) / (einzelne Individuen) / (einzelne Individuen) / (einzelne Individuen) weitere Einzelbäume ohne Ortsangabe vorhanden weit verstreut, selten ID (linearer Bestand in Ufernähe mit min. 30 Ind.) ID (ca. 10 Ind. auf einer Wiese) ID (über 24 Pflanzen) ID (Bestand von ca. 2 m²) ID 1088 (Bestand ca. 2 m² am Rand) ID (mehrere m² großer Bestand im südlichen Randbereich) ID (randlich und im Saumbereich lockerer Bestand) ID (kleines Vorkommen im höhergelegenen Uferbereich des Gewässers) ID (kleines Vorkommen im höhergelegenen Uferbereich des Gewässers) ID 3018 (vereinzelt kleine Gruppen im Brachland) 3 - Regelmäßig vorhanden, aber zumeist nur wenige Individuen, selten größere Bestände ID (ca. 10 Individuen) ID (Einzelindividuen) ID (Einzelindividuen) Salix pentandra (Lorbeer-Weide) 3 - Außerhalb der rezenten Aue in einem Lehmstich (Unkenwäldchen) bei Parey, ev. angepflanzt Salvinia natans (Schwimmfarn) 3 2 zumeist strömungsberuhigte Gewässerabschnitte ID (randlich kleine Bestände) ID (Massenvorkommen, über 1000 Ind.) ID (bereichsweise im Röhricht > 100 Ind.) ID (randlich ca Ind.) ID (in kolkartigen Teilgewässer ca. 50 Ind.) ID (ca. 10 Ind.) Senecio aquaticus (Wasser-Greiskraut) 3 - ID (1 Pflanze [mit Beleg]) Viola persicifolia (Gräben-Veilchen) 3 2 sehr selten ID (unter 10 Ind.) ID (fleckenweise Vorkommen, meist flache Geländesenken) ID 3016 (kleiner Bestand im Phalaris-Saum des Gewässers ID13207)

199 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.3 Fauna Fauna Für Teilbereiche des PG liegt eine Reihe faunistischer Untersuchungen vor, welche u.a. die Weichtiere (WWF 1997) und Wildbienen (NABU 1998) umfassen. Diese sollen an dieser Stelle aber nicht näher ausgewertet werden. Im Rahmen der aktuellen Erfassungen glückten zahlreiche Zufallsbeobachtungen, die an dieser Stelle auszugsweise wiedergegeben werden sollen, um die Bedeutung des PG für weitere gefährdete und seltene Arten hervorzuheben. Gleichzeitig sollen die Nachweise anregen, das PG weiterhin systematisch zu untersuchen, zumal einige der genannten Arten spezielle Anforderungen an ihren Lebensraum und deren Bewirtschaftung stellen. Blattfüßer (Phyllopoda), Ordnung Rückenschaler (Notostraca) Die Beobachtungen zu dieser Artengruppe erfolgten nicht systematisch, sondern zufällig. Aufgrund des Gefährdungsstatus der Art sollen die die beiden Nachweise mitgeteilt werden. Tab. 72: Nachgewiesene Blattfüßer (Phyllopoda) Art RL LSA Nachweis Kleiner Rückenschaler Lepidurus apus 3 zahlreiche Tiere in kleinen Pfützen der Elbaue bei Sandfurth und Parchau im Frühjahr 2009; Belegfotos: SCHULZE, RANA Libellen (Odonata) Tab. 73: Nachweise wertgebender Libellen (Odonata) Art RL LSA Nachweis Keilflecklibelle Aeshna isosceles Spitzenfleck Libellula fulva Südliche Binsenjungfer Lestes barbarus Glänzende Binsenjungfer Lestes dryas 2 1 Gewässer westlich Blumenthal, rechtselbisch; Alte Elbe Parey; Juli 2009 ein frisch geschlüpftes Tier, Haken Bittkau, Juni 2009; Fotobeleg (SCHULZE, RANA); evtl. ein weiteres Tier an Alter Elbe Parey, Juli 2009 (SCHULZE; RANA, Sichtbeobachtung) 3 Ziegeleiteiche Blumenthal; Rinne westlich Parey 3 Ziegeleiteiche Blumenthal MÜLLER (2004) stuft die Art in die Gefährdungskategorie vom Aussterben bedroht ein. Bisher existieren im Land Sachsen-Anhalt nur wenige Funde der Art, die unter anderem vom NSG Kreuzhorst bei Magdeburg und dem Schollener See stammen (MÜLLER-ONLINE 2009). Der Fundort bei Bittkau gehört somit zu den wenigen bisher in Sachsen-Anhalt bekannt gewordenen. Der Fund ist auch deshalb als bemerkenswert einzustufen, weil es sich um ein sicheres Reproduktionshabitat handelt.

200 5 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung 5.3 Fauna 200 Heuschrecken (Saltatoria) Tab. 74: Nachweise wertgebender Heuschrecken (Saltatoria) Art RL LSA Nachweis Warzenbeißer Decticus verrucivorus Gestreifte Zartschrecke Leptophyes albovittata Blauflüglige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens 2 3 V Vorkommen auf Sandtrockenrasen am linkselbischen Hochufer südlich Sandfurth und in der Elbaue östlich; (Belegfotos Schulze & Klein, RANA); MTBQ trockene Ruderalfluren zwischen Alter Elbe Bertingen und Bertinger See Sandtrockenrasen Alte Elbe Bertingen und linkselbisches Hochufer zwischen Kehnert und Sandfurth Insbesondere der Fund des Warzenbeißers ist aus faunistischer Sicht von Interesse, da bislang kein Nachweis aus dem MTB 3637 vorlag (vgl. WALLASCHEK et al. 2004). Fische (Osteichthyes) Tab. 75: Nachgewiesene Fische (Osteichthyes) Art RL LSA Nachweis Quappe Lotus lotus 2 Jungtier, Beifang in Tümpel der Elbaue nördlich Kehnert (Belegfotos: Klein, RANA) Aus dem Bereich der Mittelelbe sind zahlreiche Nachweise der Art bekannt (vgl. MRLU 2007). Die Art bevorzugt klare, sauerstoffreiche Stand- und Fließgewässer und ist an den Nachweisort möglicherweise durch Verdriftung während des Hochwassers gelangt. Kriechtiere (Reptilia) Tab. 76: Nachgewiesene Kriechtiere (Reptilia) Art RL LSA Nachweis Ringelnatter Natrix natrix 3 1 ad. im Frühjahr 2009, Elbaue nördlich Kehnert; 2-3 ad. Unkenwäldchen Parey; 1 ad. Halbinsel zwischen Haken Sandfurth und Elbe; 2 ad. Ziegeleiteiche Blumenthal Aus dem PG lagen bisher erstaunlich wenige Nachweise der Art vor (vgl. MEYER et al. 2004), weshalb die aktuellen Funde hier aufgelistet wurden.

201 6 Gefährdungen, Beeinträchtigungen und Konflikte 6.1 Nutzungsbedingte Gefährdungen und Beeinträchtigungen 6 Gefährdungen und Beeinträchtigungen 6.1 Nutzungsbedingte Gefährdungen und Beeinträchtigungen Der Verlauf der Elbe im Plangebiet ist durch eine erhöhte und bereits seit etwa 150 Jahren anhaltende Tiefenerosion gekennzeichnet. Als hauptsächliche Ursache für die anhaltende Eintiefung ist die geologisch-morphologische Ausstattung in diesem Abschnitt zu benennen. Effektverstärkend wirken die Geschiebedefizite durch fehlende Geschiebezufuhr aus dem oberen Elbeinzugsgebiet, welche mit ca t pro Jahr beziffert werden. Neben dieser natürlichen Ursache sind anthropogene Maßnahmen von Bedeutung. Dazu zählen beispielsweise Laufbegradigungen/-verkürzungen, die damit verbundene Steigerung des Gefälles, die Einengung des Abflussquerschnitts durch Uferbefestigungen und die Anlage von Staustufen im Oberlauf (SCHMIDT & FAULHABER 1998). Als Folge dieser Entwicklung sind Grundwasserabsenkungen in der Talaue und eine verringerte Überflutungshäufigkeit der Aue festzustellen. Der standörtliche Charakter der eigentlich wechselfeuchten und durch periodisch hohe Grundwasserstände geprägten Flussauen ist nachhaltig verändert. Die Elbe fungiert bei Pegelständen unterhalb des Mittelwassers zunehmend als entwässerndes Element für die Auenbereiche, welche häufig durch das mittlere Sommerhochwasser gar nicht mehr überflutet werden. Die regelmäßigen Winterhochwasser fließen zudem aufgrund des geringen Querschnittes und verminderten Wasserhaltevermögens der Aue schnell ab. Die Dauer der Überstauung ist aber für die Vegetationszusammensetzung sowie die Habitateignung, beispielsweise für Lurche oder Wiesenlimikolen, von entscheidender Bedeutung. Diese anthropogen maßgeblich mitverursachte Entwicklung hat wiederum direkte Auswirkungen auf die Ausprägung und den Erhaltungszustand mehrerer auentypischer FFH-Lebensraumtypen sowie verschiedener Habitate von an Auenlebensräume gebundenen Arten der FFH-Richtlinie zur Folge. So unterliegt beispielsweise eine Vielzahl der als LRT 3150 kartierten Stillgewässer einer fortschreitenden Verlandung, wobei die natürlichen Verlandungstendenzen durch die Absenkung des Wasserspiegels infolge der Eintiefung der Elbe und im Zusammenhang mit Nährstoffeinträgen beschleunigt werden. Verlandung bzw. fehlende Überstauung können mittel- bis langfristig zum Verlust des LRT führen, wofür es im SCI bereits Anzeichen gibt. Zudem können durch fortschreitende Verlandung und fehlende oder unzureichende Überflutung Habitate des Kammmolches und der Rotbauchunke auf längere Sicht verloren gehen. Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes können im SCI weiterhin aus bergbaulichen Aktivitäten resultieren, insbesondere durch den am Treuel bei Rogätz und bei Parey erfolgenden Kiesabbau. Im eiszeitlich geprägten Elbeurstromtal existieren umfangreiche Kies- und Sandlagerstätten, die auf Grund ihrer hohen Qualität bereits seit Jahrzehnten interessant für den Abbau erscheinen. Insbesondere mit dem seit den 1990er Jahren rasant gestiegenen Baustoffbedarf wurden auch für das Elbtal umfangreiche Abbaugenehmigungen von Kiesen und Sanden erteilt, die eine relativ schnelle Erschließung vieler Lagerstätten ermöglichten. Abgesehen vom Abtragen der gewachsenen Landschaft innerhalb der Abbaufelder sind weitere ökologische Auswirkungen anzunehmen. Das Grundwasser ist durch die im Zuge 201

202 6 Gefährdungen, Beeinträchtigungen und Konflikte 6.1 Nutzungsbedingte Gefährdungen und Beeinträchtigungen 202 des Abbaus entstehenden Baggerseen verschiedensten Stoffeinträgen ausgesetzt mit dem Risiko einer Verschlechterung der Grundwasserqualität. Offene Wasserflächen bewirken in der Regel eine erhöhte Verdunstung, so dass der Grundwasserflurabstand im Umfeld der Kiesgruben absinken kann. Als Folge der Absenkung können Brunnen aber auch elbauentypische Feuchtlebensräume austrocknen. Davon sind insbesondere Altwässer, Flutrinnen, Stromtalwiesen oder Auengehölze betroffen, die u.u. wertgebende FFH- Lebensraumtypen oder Habitate darstellen. Große Teile des Plangebietes sind Kulturbiotope, welche durch die kultivierende Tätigkeit des Menschen, v. a. die Grünlandnutzung entstanden sind und erhalten werden. Das Vorkommen vieler wertgebender Tier- und Pflanzenarten dieser Lebensräume von einer solchen Nutzung abhängig. Durch neue Bewirtschaftungsstrategien ist es in den letzten Jahrzehnten zu mehr oder weniger starken Veränderungen der Pflanzenbestände und der Habitateignung vieler Kulturbiotope gekommen. Insbesondere die Grünlandnutzung ist gleichzeitig eine Notwendigkeit für die Bewahrung der Offenland-Lebensräume und es können aus ihr durch unangepasste Nutzungsstrategien nachhaltige Beeinträchtigungen resultieren. Die einzelnen im Plangebiet relevanten Nutzergruppen und durch diese verursachte Gefährdungen und Beeinträchtigungen werden in der folgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt (Tab. 77).

203 Tab. 77: Nutzergruppenspezifische Gefährdungen und Beeinträchtigungen von Schutzgütern des Plangebietes Wirkfaktor Landwirtschaft Weidewirtschaft Wiesenwirtschaft Brachfallen oder Unternutzung von Frisch-, Feucht- und Nasswiesen Ackerbau in der Aue Gefährdung und Beeinträchtigung Nutzung von Gewässern als Viehtränke, Beweidung von Uferröhrichten, intensiver Viehtritt in sensiblen Bereichen lange Standzeiten: Förderung von Weideunkräutern und Störzeigern, Veränderung des Artengefüges durch selektiven Verbiss der Weidetiere, teilweise Devastierung der Grasnarbe, hohe Besatzdichte: Zerstörung von Gelegen bodenbrütender Vögel frühe Erstnutzung: Zerstörung der Gelege von Wiesenbrütern vor dem Schlupf späte Erstnutzung: Förderung von konkurrenzstarken Obergräsern und Verdrängung von niederwüchsigen, lichtbedürftigen Kräutern; frühe Erstnutzung: Zerstörung der Gelege bodenbrütender Vögel enger Nutzungsintervall: Verdrängung ein- und zweijähriger Pflanzen durch Schnitt vor der Samenreife, Zerstörung der Gelege bodenbrütender Vögel Ruderalisierung mit nachhaltiger Veränderung der Artenzusammensetzung (Abbau von Wiesenarten, Zunahme von Hochstauden bzw. Ruderalarten), Zunahme des Raumwiderstandes, Förderung hoher Vegetation und Verlust der Strukturvielfalt - dadurch Rückgang der Habitateignung für Wiesenbrüter oder Schreitvögel Bodenerosion bei Hochwasser; Nährstoffeintrag in benachbarte Flächen Betroffene FFH-LRT / -Arten bzw. 37 Biotope LRT 3150, 6430 Röhrichte, Verlandungsbereiche Trauerseeschwalbe, Tüpfelsumpfhuhn, Rohrweihe, Schilfrohrsänger LRT 6440, LRT 6510 Wachtelkönig, Braunkehlchen, Grauammer, (Uferschnepfe, Kiebitz) LRT 6440, LRT 6510 Wachtelkönig, Braunkehlchen, Grauammer, (Uferschnepfe, Kiebitz) wechselfeuchte - frische Grünländer (Nicht-LRT), Wachtelkönig (mittelfristig), Uferschnepfe, Kiebitz (kurzfristig) Wirkbereich Stillgewässer und Elbe großflächig im PG großflächig im PG v. a. zwischen Kehnert und Sandfurth auf Halbinsel am Sandfurther Haken LRT 6510 an der Fährstraße (K 1209) südlich Rogätz auf ca. 18 ha Forstwirtschaft Einbringen nicht standortgerechter oder nichtheimischer Arten Veränderung der standortgerechten heimischen Baumartenzusammensetzung, Veränderung der typischen krautigen Begeleitflora (z. B. unter Robinie starkes Aufkommen nitrophytischer Arten) LRT 9160, 91E0*, 91F0, Feldgehölze, Hangwälder Holzeinschlag Verlust von Alt-, Horst- und Höhlenbäumen für baum- und höhlenbewohnende Tierarten LRT 9160, Grünspecht, Rot- und Schwarzmilan im PG nur am linkselbischen Hang des Elbtalufers möglich 203

204 Wirkfaktor Gefährdung und Beeinträchtigung Wasserbau, Wassernutzung, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, Schifffahrt Eindeichung Unterhaltung der Fahrrinne in der Elbe Verlandung und Ruderalisierung eingedeichter Flutrinnen infolge ausbleibender mechanischer Störung, Entkoppelung eingedeichter Auengewässer von der Wasserzufuhr durch hohe Flusswasserstände Eintiefung der Gewässersohle, Absenkung des Grundwasserspiegels in der gesamten Elbaue Unterbindung der Auendynamik ausbleibende Neuentstehung von Auengewässern (LRT 3150), Ruderalisierung der Vegetation höher liegender Uferbereiche infolge ausbleibender mechanischer Störung und Substratumlagerung Uferverbau / Böschungsbefestigung Schadstoff-, Nährstoff-, Licht- und Lärmeinflüsse, Entsorgung (diffuse) Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer und Grundwasser Ablagerung / Entsorgung von Müll und Schutt Diffuser Nährstoffeintrag / Eutrophierung Verminderung bzw. Unterbindung der natürlichen Dynamik der Uferbereiche (Steilufer, Rohböden, kleine Inseln), nachhaltige Veränderung der standörtlichen Verhältnisse, Flächenverlust Verschlechterung der Wasserqualität, Verarmung der Schwimmblattund Unterwasservegetation sowie forcierte Verschlammung und Verlandung der Gewässer, Sauerstoffmangel; verminderter Reproduktionserfolg von Lurchen durch Verpilzung des Laichs Stellenweise vermehrte Müllablagerungen Ersatz artenreicher Hochstaudenfluren durch nitrophytische Staudenfluren und Rohrglanzgras-Röhrichte, Förderung konkurrenzstarker Arten (u. a. Obergräser), Verdrängung niederwüchsiger Kräuter und Gräser Betroffene FFH-LRT / -Arten bzw. 37 Biotope LRT 3150, 91E0*, 91F0 Rotbauchunke, Schlammpeitzger gesamtes Auenökosystem, besonders LRT 3150, 6440, 91E0*, 91F0, Kammmolch, Rotbauchunke, Tüpfelsumpfhuhn, Uferschnepfe, Kiebitz, Trauerseeschwalbe besonders LRT 3150, 3270, 6430, 91E0*, 91F0 Kammmolch, Rotbauchunke LRT 3270, 6430 Eisvogel, Uferschwalbe, Flussseeschwalbe, Flussuferläufer, Austernfischer, Rapfen, Weißflossengründling, Grüne Flussjungfer LRT 3150, Kammmolch, Rotbauchunke, Schlammpeitzger LRT 9160, 91E0*; Zauneidechse LRT 6430, 6440, 6510 Wirkbereich Flutrinne in der Havelschen Mark (ID und 13249), Alte Elbe bei Parey (ID 14046) gesamtes Plangebiet gesamtes Plangebiet alle befestigten Uferbereiche der Elbe, v. a. Prallhangbereiche und Buhnenwurzeln besonders in Grenzbereichen Gewässer-Acker v. a. am linkselbischen Hang des Elbtalufers, rechtselbisch z.t. an Deichüberfahrten gesamtes terrestrisches Plangebiet 204

205 Wirkfaktor Jagd Dichte des Schalenwildes (v. a. Rehwild, Schwarzwild) Gefährdung und Beeinträchtigung Schäl- und Verbissschäden bzw. Ausfall der natürlichen Verjüngung der Gehölze, flächige Bodenaufschlüsse durch Schwarzwild in Grünländern, übermäßige Störung von Wiesen- und Röhrichtbrütern Betroffene FFH-LRT / -Arten bzw. 37 Biotope LRT 9160, 91E0*, 91F0, Feldgehölze, Hangwälder, Wachtelkönig, (Kiebitz, Großer Brachvogel, Uferschnepfe), Rohrweihe Wirkbereich gesamtes PG Dichte neozooischer Raubsäuger (Mink, Marderhund, Waschbär) Gelege- oder Jungtierverlust bei Boden- und Baumbrütern, Verdrängung/Konkurrenz heimischer Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen, z. B. Fischotter Austernfischer, Flussregenpfeifer, Flussseeschwalbe gesamtes PG Sport- und Freizeitaktivitäten, Tourismus Nutzung von Buhnenfeldern sowie Sandbänken und -stränden sowie Stillgewässern als Badestellen Störungen durch Lärm und Sichtbarkeit, möglicher Brutverlust bodenbrütender Arten LRT 3150, Fließ- und Stillgewässer Flussseeschwalbe, Flussregenpfeifer, Austernfischer, Flussuferläufer beide Elbufer, Bertinger See (ID 11132), Kolk im Ringfurther Werder (ID 12321) Angelsport Nutzung der Buhnenköpfe durch Angler, dadurch Störung von Arten von Brut- und Rastvögeln mit Bindung an die Uferröhrichte bzw. die Elbe und deren Ufer, Beeinträchtigung der Gewässervegetation durch Entkrautung und Anlage von Gewässerzugängen LRT 3150, Röhrichte, Verlandungsbereiche, Vögel: s.o. und Limikolen, Saat-, Grau-, Brand- und Blessgänse, Schwimmenten, Möwen beide Elbufer, diverse Stillgewässer Bergbau aktiver Kiesabbau Grundwasserabfluss in die Abbaugewässer (Brunneneffekt), Störung durch akustische und optische Reize (Betriebslärm, Maschinen, LKW) LRT 3150, Kieswerk Rogätz (Treuel), Kiesgrube Parey (außerhalb) Zuwegung für Stofftransport Zerschneidung der Alten Elbe Bertingen, Verminderung der Durchströmung bei Hochwasser und damit einhergehende Verschlammung der Gewässer LRT 3150 Alte Elbe Bertingen 205

206 6 Gefährdungen, Beeinträchtigungen und Konflikte 6.2 Sonstige Gefährdungen und Beeinträchtigungen 6.2 Sonstige Gefährdungen und Beeinträchtigungen Weitere Beeinträchtigungen haben einen lokaleren Bezug und treten zumeist nur kleinflächig auf. Am linkselbischen Hochufer des Elbtals kommt es besonders an oder in den Ortslagen (Kehnert, Sandfurth, Ringfurth, Polte, Bittkau) zu Ablagerungen von organischen Abfällen und teilweise anorganischem Stoffen. Zumeist handelt es sich hierbei um Gartenabfälle wie Rasen-, Hecken- und Baumschnitt oder Pflanzenteile. Teilweise werden hier bestimmte Bereiche bevorzugt zur Entsorgung genutzt und akkumulieren zu umfangreichen und dickschichtigen Ablagerungen. In diesen Bereichen ist zumeist auch ein vermehrtes Auftreten standorts- oder gebietsfremder Pflanzen (Neophyten) festzustellen. Beispiele hierfür sind ein großflächiges Gebüsch aus Gewöhnlichem Bocksdorn (Lycium barbarum) an der Auenzufahrt südlich Ringfurth und das Vorkommen des invasiven und konkurrenzstarken Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) südöstlich Bittkau (Tab. 71). Letztgenannte Art befindet sich momentan zwar noch außerhalb der überfluteten Aue, könnte sich aber nach Eindringen in selbige mit dem Hochwasser in der gesamten stromabwärts gelegenen Elbeaue verbreiten. An anorganischen Stoffen ist überwiegend gemischter Bauschutt (Mauersteine, Dachziegel) im Hangbereich abgelagert. Vereinzelt werden solche illegalen Müllkippen auch durch technische Geräte, Plasteteile, Auslegware und Autoreifen und -batterien ergänzt. Besonders durch die austretenden Giftstoffe solcher Bereiche bestehen hier Gefährdungen für Tiere und Pflanzen, wenngleich auch die damit einhergehende Eutrophierung als Beeinträchtigung anzusehen ist. 206

207 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.1 Grundsätze der Maßnahmenplanung 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.1 Grundsätze der Maßnahmenplanung Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen der FFH- Arten nach Anhang II der FFH-RL. Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die Bewertungsstufen A (hervorragend) sowie B (gut) des Erhaltungszustandes. Bei allen Maßnahmen, die der Erhaltung oder ggf. der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dienen, handelt es sich um Erhaltungsmaßnahmen. Dazu zählen auch Maßnahmen der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-Flächen und Arthabitaten/-populationen. Auch Maßnahmen auf Flächen mit einem aktuell günstigen Erhaltungszustand, die diesen sichern sollen und der sich ohne deren Durchführung absehbar verschlechtern würde, zählen zu den Erhaltungsmaßnahmen. Zu beachten ist dabei, dass eine Einstufung in den Erhaltungszustand C nicht in jedem Fall automatisch auch die Planung von aktiven Wiederherstellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss. Als Entwicklungsmaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die der Verbesserung eines bereits aktuell günstigen Erhaltungszustandes dienen, wobei diese Maßnahmen allein zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes nicht notwendig wären. Dazu zählen damit auch Maßnahmen, die zur Überführung eines Erhaltungszustandes B in einen Erhaltungszustand A führen sollen. Auch Maßnahmen auf so genannten (E) Entwicklungsflächen, die derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer FFH-Art aus Kohärenz- oder anderen Gründen dienen, sind vom Grundsatz her Entwicklungsmaßnahmen. Aus den Darstellungen wird deutlich, dass es auf ein und derselben Fläche parallel sowohl Erhaltungs- als auch Entwicklungsmaßnahmen geben kann. Die Erhaltungsmaßnahmen sichern beispielsweise, dass ein günstiger Erhaltungszustand auch langfristig gewahrt bleibt, die Entwicklungsmaßnahmen zielen auf eine weitere Verbesserung über den aktuellen Erhaltungszustand hinaus. 207 Tab. 78: Darstellung der Maßnahmetypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL Ist- und Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmenziel Maßnahmentyp A A, B B, C C C B Erhaltung Wiederherstellung Erhaltungsmaßnahme B A, E C, E B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme Für die Darstellung der erforderlichen Umsetzungsfristen der Erhaltungsmaßnahmen erfolgt eine Einstufung in drei Prioritätsklassen (1, 2 und 3). Maßnahmen der Klasse 1 sind sofort, der Klasse 2 mittelfristig (5-10 Jahre) und der Klasse 3 innerhalb des Planungszeitraumes (bei Wald-LRT 30 Jahre, bei Offenland LRT 10 Jahre) umzusetzen.

208 7.2 Erhaltungsmaßnahmen MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen Erhaltungsmaßnahmen für FFH-Lebensraumtypen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Für den LRT 3150 werden Erhaltungsmaßnahmen auf insgesamt 169,2 ha Fläche geplant, die sich auf 56 Teilflächen verteilen. Davon konnten 40 Teilflächen (163,6 ha) mit gut (B) und eine Teilflächen mit hervorragend (A) bewertet werden. Der Zustand dieser Flächen muss zumindest erhalten werden. Dagegen weisen 15 Teilflächen (5,1 ha) einen ungünstigen Erhaltungszustand (C) auf. Für diese Flächen ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes geboten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben den Erhalt (und teilweise die Wiederherstellung) natürlicher eutropher Gewässer sowie einer mit hoher Strukturvielfalt dieser und der angrenzenden Bereiche zum Ziel. Das lebensraumtypische Arteninventar der Gewässer ist natürlicherweise nur in Teilen vorhanden, wobei anthropogene Beeinträchtigungen weitgehend ausgeschlossen werden können. Daher zielen die Erhaltungsmaßnahmen vor allem auf eine Sicherung der Strukturen und auf den Ausschluss oder Minderung von Beeinträchtigungen ab. Insofern die LRT-Gewässer zugleich Habitatflächen faunistischer Schutzgüter darstellen, sind weitereichende Nutzungsregelungen zu beachten. Die Allgemeinen Behandlungsgrundsätze zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen eutrophen Gewässer beinhalten vor allem die Sicherung des trophischen Niveaus sowie die Vermeidung von strukturellen Beeinträchtigungen, insbesondere von kleineren Gewässern. Stark verlandete Gewässer können durch (partielle) Entschlammung in ein früheres Sukzessionsstadium und damit in einen günstigeren Erhaltungszustand überführt werden. Dafür ist auch der Abschluss von Flutrinnen- Gewässern an das Hauptgerinne der Elbe (Durchströmung bei Hochwasser) geeignet. Fernhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Pufferzonen (min. 10 m) zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, besonders Äckern Auskopplung kleinerer Gewässer (< 1 ha) und ihrer Uferzone aus Weideflächen; bei Nutzung von größeren Gewässern (> 1 ha) als Viehtränke ist eine enge räumliche Begrenzung des Zugangs zum Wasserkörper sicherzustellen und ein vollflächiges Betreten desselben auszuschließen, fischereiliche bzw. angelsportliche Nutzung nur ohne Zufütterung und ohne Besatz kein Uferverbau oder -befestigung, Rohstoffgewinnung, Verfüllung oder Verspülung von Sedimenten an oder in den Gewässern, keine starke Freizeitnutzung der Gewässer und strikte räumliche Begrenzung bestehender Badestellen (z. B. Ostufer Bertinger See) Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150, welche über die Behandlungsgrundsätze hinausgehen, werden in der Tab. 79 zusammengefasst dargestellt. 208

209 Tab. 79: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßn.-ID Ziel Maßnahmenbeschreibung BfN-Code Umsetzung/ Priorität Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung von Teilbereichen, sukzessive Durchführung in mehrjährigen Abständen Beachte: Rotbauchunke (ID 30019), Kammmolch (ID 30023), Trauerseeschwalbe (ID 30104), Flussseeschwalbe (ID 30124), Tüpfelsumpfhuhn (ID 30129) Anbindung des Gewässers bzw. der Flutrinne an die Elbe, Wasserstandanhebung, Einbau einer Sohlschwelle Beachte: siehe Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung Beachte: Rotbauchunke (ID 30015) Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung Schonende Entkrautung Erhalt (und Wiederherstellung) eines Schonende Entschlammung strukturreichen , 1 eutrophen Gewässers Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung, Beachte: Rotbauchunke (ID 30004), Kammmolch (ID 30021) (70103) (80304) Auflichtung der Gehölze am Gewässerrand Beachte: LRT 91E0* (ID 13315) Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung Beachte: Rotbauchunke (ID 30006) Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung Beachte: Rotbauchunke (ID 30007) Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung Beachte: Rotbauchunke (ID 30010), Schlammpeitzger (ID 30032) Anbindung des Gewässers bzw. der Flutrinne an die Elbe, Einbau einer Sohlschwelle Beachte: Schlammpeitzger (ID 30031), Entwicklungsmaßnahme für LRT 3150 (ID 70103), Maßnahme zur Gebietsentwicklung (ID 80304)

210 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen LRT Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. Der LRT 3270 ist im Plangebiet auf einer Gesamtfläche von 400,6 ha entwickelt, die sich auf 35 Teilflächen verteilen. Alle Flächen befinden sich in einem guten (B) Erhaltungszustand Flüsse mit Schlamm-, Sand- und Kiesbänken und deren Pioniergesellschaften sind natürliche Biotope, die ohne menschlichen Einfluss aufgrund der natürlichen Hochwasserdynamik existieren. In natürlichen Gewässern bilden sie sich vor allem an Gleitufern, an denen sich das erodierte Material oberstrom gelegener Prallufer akkumuliert. Zwar sind an der Elbe die entsprechenden morphodynamischen Prozesse durch Eindeichung, Begradigung, Sohlvertiefung, Buhnenbau und sonstige Uferbefestigungen stark eingeschränkt worden. Andererseits findet innerhalb von Buhnenfeldern ein Sedimentationsgeschehen und eine Vegetationsentwicklung statt, wie es für natürliche Gleitufer typisch ist. Die Allgemeinen Behandlungsgrundsätze beschreiben daher nicht zulässige Handlungen, welche den Erhalt des LRT 3270 gefährden. Für den gesamten Elbeverlauf im Plangebiet sowie in dessen Oberlauf sind jegliche Stauhaltungen auszuschließen, welche eine drastische Abnahme der Sedimentfracht sowie der Wasserstandsdynamik bewirken würden. Für die Unterhaltung des dem LRT zugehörigen Gewässerkörpers stellen die Empfehlungen der Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen- Anhalt (LAU 1993) die Grundlage dar. Auf den Teilflächen bzw. den Flussabschnitten des LRT 3270 darf erfolgen. keine weiteren Befestigungen und Verbauungen der Uferbereiche mit Steinschüttungen oder gepflasterten Steinpackungen, keine über den Erhalt von bestehenden Bauwerken hinausgehende Gewässerunterhaltung, keine Sohlvertiefung über das für die Schifffahrt notwendige Maß (1,60 m) hinaus, keine Fließgewässerbegradigung, keine intensive Freizeitnutzung der Uferbereiche Die Teilflächen des LRT 3270 bedürfen mittelfristig keiner über die Behandlungsgrundsätze hinausgehender Maßnahmen zur Bewahrung ihres derzeit günstigen Erhaltungszustandes (BfN-Code Keine Maßnahmen, Entwicklung beobachten).

211 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen LRT Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Der LRT 6430 ist im Plangebiet auf einer Gesamtfläche von 2 ha entwickelt, die sich auf 10 Teilflächen verteilen. Für alle Flächen konnte ein guter (B) oder hervorragender (A) Erhaltungszustand ausgewiesen werden. Für diese sind folglich Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. Beim LRT 6430 hängt der Fortbestand des aktuell günstigen Erhaltungszustandes vom Erhalt und von der Förderung bestimmter Vegetationseinheiten sowie von einem hohen Artenreichtum mit einem entsprechend hohen Anteil an LR-typischen Arten ab. Obwohl eine Pflege der Hochstaudenfluren nicht unbedingt erforderlich ist, können die folgenden Maßnahmen den Erhalt eines günstigen Zustandes im PG fördern: Gewährleistung einer periodischen Pflegemahd bzw. Beweidung im Spätsommer bzw. Herbst im Abstand von 2-3 Jahren (zumindest alle 5 Jahre), jedoch keinesfalls häufiger; vorhandene Einzelgehölze oder kleine Gehölzgruppen sind dabei zu erhalten, da diese zur Erhöhung der Standortdiversität beitragen. Eine flächig aufkommende Verbuschung ist jedoch zu entfernen; auf den zumeist kleinen oder schmalen Flächen sowie auf den Grabenböschungen ist Handmahd mit Motorsensen die einzig mögliche Bearbeitungstechnik; bei Beweidung angrenzender Flächen sind die Bestände des LRT in ausreichender Breite auszukoppeln (z.b. entlang von Gewässern); Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6430 werden in der Tab. 80 zusammengefasst dargestellt.

212 Tab. 80: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6430 Feuchte Hochstaudenfluren LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) Erhalt einer artenreichen Hochstaudenflur Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) , , , , , , , , , Mahd alle 2-3 Jahre, Mahd mit Terminvorgabe (September - November) ,

213 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen r LRT Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) Für den LRT 6440 werden Erhaltungsmaßnahmen auf insgesamt 158 ha Fläche geplant, die sich auf 23 Teilflächen verteilen. Davon befinden sich gegenwärtig 17 Teilflächen (126,9 ha) in einem günstigen Gesamt-Erhaltungszustand. Fünf Teilflächen (41,1 ha) wurden mit hervorragend (A), 12 Teilflächen (85,9 ha) mit gut (B) bewertet. Hieraus folgt, dass dieser Zustand mindestens erhalten werden muss. Dagegen weisen drei Teilflächen (31,1 ha) einen ungünstigen Erhaltungszustand (C) auf. Für diese Flächen ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes geboten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben die langfristige Erhaltung der teilweise artenreichen, wechselfeuchten Auenwiesen mit Hilfe einer extensiven Grünlandnutzung zum Ziel. Kleinräumig wechselnde Standortverhältnisse, vor allem aufgrund auftretender Feuchtegradienten bedingen im Plangebiet eine standörtliche Vielfalt, auf deren Erhalt Nutzung und Pflege abgestimmt sein sollten. Vereinzelt sind die (lokale) Zurückdrängung von Eutrophierungs- bzw. Ruderalisierungs- sowie Brachezeigern erforderlich, wozu ein entsprechendes Mahdregime sowie das Abräumen der Fläche bzw. die konsequente Vermeidung von Nährstoffeinträgen über die Menge des Entzuges hinaus geeignet erscheinen. Die Behandlungsgrundsätze werden im nachfolgenden Kapitel für die häufig vergesellschafteten Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) dargestellt und sind in gleicher Weise für die Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) gültig. Hinsichtliche der Terminvorgaben für die Nutzung beider Grünland-LRT gibt es zwei Grundsätze: Frühe Erstnutzung, gefolgt von einer Zehnwöchigen Nutzungspause vor der Zweitnutzung. Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6440 fasst die Tab. 81 zusammen.

214 Tab. 81: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6440 Brenndolden-Auenwiesen LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme (60901) (60902) (60901) (60902) (60901) (60902) (60901) (60902) Erhalt (und Wiederherstellung) einer artenreichen Brenndolden- Auenwiese Optimal: Zweischürige Mahd mit Terminvorgabe, erster Schnitt bis (bei Überstauung bis )*, zweiter Schnitt nicht vor (bzw )* Alternative 1: Mähweide mit Nachbeweidung, erste Nutzung (Mahd) bis (bei Überstauung bis )*, zweite Nutzung (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha) nicht vor (bzw )* Alternative 2: Beweidung mit Nachmahd, erste Nutzung bis (bei Überstauung bis )*, (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha und Entfernung des überständigen Aufwuchses nach der Beweidung), zweite Nutzung (Mahd) nicht vor (bzw )* (* Anmerkung: Die Nutzungstermine sind je nach Wasserstand flexibel zu handhaben, eine zehnwöchige Nutzungspause in aber in jedem Fall einzuhalten) 1 - Beachte: Habitatflächen des Wachtelkönigs, Spezielle Maßnahmen zur Erhaltung der Art erforderlich (siehe Kap ) Optimal: ; Alternative 1: , ; Alternative 2: , (60901) (60902)

215 LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme Optimal: Zweischürige Mahd mit Terminvorgabe, erster Schnitt bis (bei Überstauung bis )*, zweiter Schnitt nicht vor (bzw )* Alternative 1: Mähweide mit Nachbeweidung, erste Nutzung (Mahd) bis (bei Überstauung bis )*, zweite Nutzung (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha) nicht vor (bzw )* Alternative 2: Beweidung mit Nachmahd, erste Nutzung bis (bei Überstauung bis )*, (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha und Entfernung des überständigen Aufwuchses nach der Beweidung), zweite Nutzung (Mahd) nicht vor (bzw )* (* Anmerkung: Die Nutzungstermine sind je nach Wasserstand flexibel zu handhaben, eine zehnwöchige Nutzungspause in aber in jedem Fall einzuhalten) Optimal: ; Alternative 1: , ; Alternative 2: ,

216 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen LRT Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Für den LRT 6510 werden Erhaltungsmaßnahmen auf insgesamt 408,5 ha Fläche geplant, die sich auf 62 Teilflächen verteilen. Davon konnten 39 Teilflächen (236,5 ha) mit gut (B) und vier Teilflächen (28,6 ha) mit hervorragend (A) bewertet werden. Hieraus folgt, dass der Zustand mindestens erhalten werden muss. Dagegen weisen 19 Teilflächen (143,4 ha) einen ungünstigen Erhaltungszustand (C) auf. Für diese Flächen ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes geboten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben die langfristige Erhaltung der überwiegend bereits artenreichen Frischwiesen mit Hilfe einer extensiven Grünlandnutzung zum Ziel. Kleinräumig wechselnde Standortverhältnisse, vor allem aufgrund auftretender Feuchtegradienten bedingen im Plangebiet eine standörtliche Vielfalt, auf deren Erhalt Nutzung und Pflege abgestimmt sein sollten. Vereinzelt sind die (lokale) Zurückdrängung von Eutrophierungsbzw. Ruderalisierungs- sowie Brachezeigern erforderlich, wozu ein entsprechendes Mahdregime sowie das Abräumen der Fläche bzw. die konsequente Vermeidung von Nährstoffeinträgen über die Menge des Entzuges hinaus geeignet erscheinen. Da im Plangebiet die LRT 6510 und LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) zumeist unter ähnlichen standörtlichen Bedingungen (Wasserführung!) vorkommen bzw. miteinander vergesellschaftet sind, können die Behandlungsgrundsätze für beide LRT zusammengefasst werden. Hinsichtliche der Terminvorgaben für die Nutzung beider Grünland-LRT gibt es zwei Grundsätze: Frühe Erstnutzung, gefolgt von einer Zehnwöchigen Nutzungspause vor der Zweitnutzung. Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6510 stellt die nachfolgende Tabelle dar (Tab. 82). Allgemein Den Vorrang hat die Beibehaltung der Nutzung vorrangig durch zweischürige Mahd bzw. die Umstellung darauf (Optimalvariante). Eine Beweidung bisher ausschließlich gemähter Grünländer (ausgenommen Nachbeweidung) ist zu unterlassen. Die dem LRT 6510 (bzw. LRT 6440) entsprechenden Pflanzengesellschaften haben sich vor allem durch die traditionelle Nutzung zur Heugewinnung entwickelt. Sie sind somit bis zu einem gewissen Maß schnittresistent (i.d.r. Zweischnittnutzung), aber beweidungsempfindlich (Tritt, Verbiss). Im Zuge dieser Bewirtschaftung hat sich das LR-typische Arteninventar eingestellt, das erhalten und gefördert werden muss. Die Mahdnutzung beugt lokal aufkommenden Nährstoff- und Ruderalisierungszeigern ohne zusätzlichen Arbeitsbzw. Kostenaufwand durch Nachmahd bzw. Einsatz von Selektivheribiziden wirkungsvoll vor. Bei reiner Beweidung würde verhältnismäßig schnell eine Verschiebung des Artenspektrums, vor allem der Rückgang beweidungsempfindlicher Arten, einsetzen. Daher ist eine Nutzung der LRT-Flächen als Standweide (insbesondere mit Pferden) nicht mit den Erhaltungszielen vereinbar und muss ausgeschlossen werden.

217 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 217 Mahd Zum Erhalt und zur Förderung artenreicher, mehrschichtiger Wiesen wird aus floristischer Sicht ein Erstnutzungstermin bis etwa Ende Mai als Heuschnitt empfohlen (ab dem Ährenschieben bis vor Beginn der Blüte der bestandsbildenden Obergräser, vgl. auch JÄGER et al. 2002). Durch den frühen ersten Nutzungstermin werden die konkurrenzstarken und zumeist dominierenden Obergräser entnommen und somit die lichtliebenden, weniger hochwüchsigen Kräuter gefördert. Gleichzeitig steht der hochwertige und biomassereiche Erstaufwuchs in seiner optimalen Entwicklung den Wiesennutzern zur Verfügung. Die zweite Wiesennutzung darf frühestens 8 Wochen nach der Erstnutzung erfolgen. Innerhalb dieser Zeitspanne können verschiedene charakteristische Vertreter des Wiesentyps erneut zur Blüte und teilweise sogar zur Samenreife kommen. Durch die erste Mahd wird praktisch der Ausgangszustand des Vorfrühlings geschaffen. Dies bedeutet einerseits volles Lichtdargebot für alle im Bestand vorkommenden Arten und damit auch für die niedrigwüchsigen, konkurrenzschwächeren, wie z.b. Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis) und Gamander- Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) bei LRT 6510 bzw. Brenndolde (Cnidium dubium) und Nordisches Labkraut (Galium boreale) bei LRT Andererseits müssen die Pflanzen, ähnlich wie zu Beginn der Vegetationsperiode, erst wieder erneut ihre generativen Organe ausbilden. Daher ist die mindestens achtwöchige Nutzungspause erforderlich, um wertgebenden Arten die Blüte und zumindest eine teilweise Fruchtreife zu ermöglichen. Dafür muss in der Regel eine ähnlich große Zeitspanne wie vom Vegetationsbeginn bis zur Erstmahd angesetzt werden. Gemäht werden sollte mit hoch angesetzter Schnitthöhe, vorzugsweise 10 cm oder höher, um LR-typischen Kleinorganismen während und nach der Mahd zumindest minimale Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem bestehen dadurch eine geringere Gefahr der Bodenverwundung und somit bessere Voraussetzungen für die Pflanzen zum Wiederaustrieb. Beweidung Beweidung in Kombination mit Mahd und Beräumung kann alternativ zur zweischürigen Mahd die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten, dabei ist in der Regel eine Erstnutzung durch Mahd und anschließende Beweidung (Mähweide) besser geeignet als eine Beweidung mit Nachmahd Die Nutzungstermine für kombinierte Mahd-Beweidungs-Nutzungen entsprechen denen der zweischürigen Mahd (siehe oben) Erstbeweidete Flächen sollten auf jeden Fall nachgemäht werden, um selektiv vom Vieh gemiedene und nicht als LRT-typische Arten eingestufte Sippen zurückzudrängen. Entsprechende negative Einflüsse sind durch angepasste Weideführung (weiterhin) zu vermeiden. Generell ist bei der Beweidung von Flachland-Mähwiesen auf kurze Standzeiten mit hoher Besatzdichte zu achten, um den selektiven Verbiss und die Trittbelastung zu beschränken, die kurzfristige Beweidung ist dementsprechend einer Mahd ähnlicher als ein langfristiger Weidegang (JÄGER et al. 2002).

218 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 218 die beweideten Bestände sollten regelmäßig auf relevante Veränderungen in der Artenzusammensetzung überprüft werden. Nachsaaten Düngung Großflächige Neuansaat (mit oder ohne Umbruch) sind ausgeschlossen, da dies einer Totalvernichtung des LRT gleichkommen kann und eine Wiederbesiedlung der Flächen durch LR-typische Arten (Tiere und Pflanzen) kaum erfolgversprechend ist. Abweichend davon kann bei witterungsbedingt oder z.b. durch tierische Wühlaktivitäten entstandenen kleinflächigen vegetationsfreien Bereichen eine Ansaat mit einer geeigneten Saatmischung erfolgen. Entzugsorientierte Grunddüngung ist prinzipiell möglich. LRT-Flächen dürfen nicht mit Gülle gedüngt werden, da Verschlechterungen des Erhaltungszustandes bei einer Aufnahme der Düngung mit Gülle sehr wahrscheinlich sind. Eine Stickstoffdüngung (N) der LRT-Flächen ist maximal in der Höhe des Entzuges notwendig, darüber hinausgehende Stickstoffgaben sind zu unterlassen. Die natürliche Stickstofffixierung durch Bodenorganismen und Symbionten der Leguminosen ist zumeist ausreichend. Durch optimale Bodenfeuchte, Wurzeltiefgang, hohen Humusgehalt und günstige Wärmeverhältnisse ist eine jährliche Stickstoffnachlieferung bis zu 100 kg/ha möglich (BRIEMLE et al. 1991). Dazu kommen Einträge von organischen Schwebstoffen und Nährstoffen der Auenwiesen bei Überflutungen sowie atmosphärische Depositionen, die gegenwärtig im Plangebiet etwa kg N pro Jahr und Hektar betragen (UBA- ONLINE 2009). Die Düngung mit den Nährelementen Kalium (K) und Phosphor (P) sowie Kalzium (Ca) ist bedarfsweise und entzugsorientiert vorzunehmen. Da die meisten Kräuter einen höheren P/K-Bedarf haben als Gräser, fördert eine P/K-Düngung den Kräuterreichtum der Flächen und wirkt eintönigen Gräserdominanzen entgegen. Pflanzenschutzmittel Auch weiterhin sollte kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Selektivherbiziden erfolgen, um die LR-typische Artenvielfalt und -kombination zu erhalten und die Entwicklung artenarmer, meist gräserdominierter Bestände zu verhindern. Abweichend davon können im Einvernehmen mit dem zuständigen ALFF bei Bedarf (Ertragsteil > 5%) großblättrige Ampferarten mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln durch Einzelpflanzenbehandlung mittels Streichverfahren bekämpft werden. Weitere Maßnahmen Feuchte bis nasse Gründland(teil)flächen sollten nicht entwässert, sondern kleinräumige Mosaike unterschiedlicher Feuchtestufen erhalten werden. Zur Verhinderung der Nährstoff- und Streuakkumulation sowie der Entwicklung von Dominanzbeständen typischer Brachezeiger ist das zeitweilige Brachfallen von Grünlandflächen zu vermeiden und soll zumindest eine einschürige Mahd erfolgen.

219 Tab. 82: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 6510 Flachland-Mähwiesen LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme (60901) (60902) (60901) (60902) (60901) (60902) (60901) (60902) Erhalt (und Wiederherstellung) einer artenreichen Flachland-Mähwiese Optimal: Zweischürige Mahd mit Terminvorgabe, erster Schnitt bis , zweiter Schnitt nicht vor ; Alternative 1: Mähweide mit Nachbeweidung, erste Nutzung (Mahd) bis , zweite Nutzung (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha) nicht vor15.08.; Alternative 2: Beweidung mit Nachmahd, erste Nutzung bis (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha und Entfernung des überständigen Aufwuchses nach der Beweidung), zweite Nutzung (Mahd) nicht vor Beachte: Habitatflächen des Wachtelkönigs, Spezielle Maßnahmen zur Erhaltung der Art erforderlich (siehe Kap ) Optimal: ; Alternative 1: , ; Alternative 2: ,

220 LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme (60901) (60902) Erhalt (und Wiederherstellung) einer artenreichen Flachland-Mähwiese Optimal: Zweischürige Mahd mit Terminvorgabe, erster Schnitt bis , zweiter Schnitt nicht vor ; Alternative 1: Mähweide mit Nachbeweidung, erste Nutzung (Mahd) bis , zweite Nutzung (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha) nicht vor15.08.; Alternative 2: Beweidung mit Nachmahd, erste Nutzung bis (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha und Entfernung des überständigen Aufwuchses nach der Beweidung), zweite Nutzung (Mahd) nicht vor Beachte: Habitatflächen des Wachtelkönigs, Spezielle Maßnahmen zur Erhaltung der Art erforderlich (siehe Kap ) Optimal: ; Alternative 1: , ; Alternative 2: ,

221 LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme (60901) (60902) (60901) (60902) Erhalt (und Wiederherstellung) einer artenreichen Flachland-Mähwiese Optimal: Zweischürige Mahd mit Terminvorgabe, erster Schnitt bis , zweiter Schnitt nicht vor ; Alternative 1: Mähweide mit Nachbeweidung, erste Nutzung (Mahd) bis , zweite Nutzung (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha) nicht vor15.08.; Alternative 2: Beweidung mit Nachmahd, erste Nutzung bis (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha und Entfernung des überständigen Aufwuchses nach der Beweidung), zweite Nutzung (Mahd) nicht vor Beachte: Habitatflächen des Wachtelkönigs, Spezielle Maßnahmen zur Erhaltung der Art erforderlich (siehe Kap ) Optimal: ; Alternative 1: , ; Alternative 2: , (60901) (60902)

222 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen LRT Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) Für den LRT 91F0 werden Erhaltungsmaßnahmen auf insgesamt 3,9 ha Fläche geplant, die sich auf zwei Teilflächen verteilen. Eine Teilfläche (ID 12538) befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand, dieser soll bewahrt werden. Dagegen weist die zweite Teilfläche (ID 12536) einen ungünstigen (C) Erhaltungszustand auf, hier ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes geboten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben den Erhalt bzw. die Wiederherstellung von ulmenreichen Eichenwäldern am Hang des Elbtalufers mit hohen Alt- und Totholzanteil sowie einer standorttypischen Baum- und Begleitartenausstattung zum Ziel. Aufgrund der starken Hängigkeit der Bestände ist überwiegend eine forstliche Nutzung gar nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Zudem sicheren die Gehölze die Sand-Löss-Hänge gegen Erosion durch Hochwasser sowie ablaufendes Regenwasser aus der Plateaulage oberhalb. Eine Bewahrung bzw. Anreicherung der Bestände mit potentiellen Alt,- Horst- und Biotopbäumen hat für das Plangebiet eine besondere faunistische Bedeutung. Im Folgenden werden die Allgemeinen Behandlungsgrundsätze dargestellt. Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 91F0 fasst anschließend Tab. 83 zusammen. Strukturelle Merkmale Bestandesverjüngung vorzugsweise über Naturverjüngung/Stockausschlag Belassen von kaum wirtschaftlich nutzbaren Bäumen in Form von Biotopbäumen (Bäume mit Höhlen, bizarrem Wuchs, Horstbäume, anbrüchige Bäume) und starkem Totholz Arteninventar Erhaltung der Dominanz der Hauptbaumarten (Eiche, Hainbuche, Esche, Linde, Ulme) mit >50%, aber auch Tolerierung von LR-typischen Begleitbaumarten (wie z.b. Feldahorn, Hartriegel, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Wildobst) Gezielte Förderung der natürlichen Verjüngung sowie Anpflanzungen der Eiche Dauerhafte Beschränkung des Mischungsanteils gesellschaftsfremder Baumarten auf max. 10% (A-Flächen) bzw. 20% (B-Flächen) Abtrieb von gesellschaftsfremden Baumarten (v. a. Robinie) durch Ringeln und Belassen des stehenden Totholzes Verbot des Anpflanzens nichtheimischer oder standortfremder Baumarten (z. B. Robinie, Hybrid-Pappel) Vermeidung von Beeinträchtigungen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur bei bestandesgefährdenden Kalamitäten, Begrenzung der Verbissbelastung, Jagddruck erhöhen bzw. wenn nötig, Zäunung von Verjüngungsflächen. waldverträgliche Schalenwilddichte herstellen.

223 Tab. 83: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 9160 Eichenwälder oder Stieleichen-Hainbuchenwälder LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme Erhalt strukturreicher Eichenwälder (am Hang des Elbtalufers) mit hohem Biotopbaum- und Altholzanteil Abtrieb nicht heimischer Gehölze, keine forstliche Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Schalenwild- und Schwarzwilddichte Abtrieb nicht heimischer Gehölze, keine forstliche Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Schalenwild- und Schwarzwilddichte , , , , , , , , , ,

224 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Teil: Salicion albae) Für den LRT 91E0* werden Erhaltungsmaßnahmen auf insgesamt 39,4 ha Fläche geplant, die sich auf 32 Teilflächen verteilen. Davon konnten 26 Teilflächen (32,8 ha) mit gut (B) und drei Teilflächen (4,2 ha) mit hervorragend (A) bewertet werden. Hieraus folgt, dass der Zustand dieser Teilflächen mindestens erhalten werden muss. Dagegen weisen drei Teilflächen (2,4 ha) einen ungünstigen Erhaltungszustand (C) auf. Für diese Flächen ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes geboten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben den Erhalt bzw. die Wiederherstellung strukturreicher Weichholz-Auenwälder mit weitestgehend natürlicher Eigendynamik zum Ziel. Dies soll durch einen generellen Nutzungsverzicht sowie durch Akzeptanz gegenüber katastrophenhaften Ereignissen erreicht werden. Die Nutzung der Bestände als Nahrungshabitate durch den Elbe-Biber ist darin eingeschlossen. Im Folgenden werden die Allgemeinen Behandlungsgrundsätze dargestellt. Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 91E0* fasst die sich anschließende Tab. 84 zusammen. Strukturelle Merkmale Bestandesverjüngung vorzugsweise über Naturverjüngung/Stockausschlag Belassen von kaum wirtschaftlich nutzbaren Bäumen auf der Fläche in Form von Biotopbäumen und Altbäumen (Bäume mit Höhlen, Pilzkonsolen, bizarrem Wuchs, Horstbäume, anbrüchige Bäume) sowie liegendem und stehendem starkem Totholz Zulassen der natürlichen Dynamik innerhalb der Bestände (Prozessschutz) Arteninventar Förderung bzw. Erhalt seltener lebensraumtypischer Hauptbaumarten (v. a. Schwarzpappel) sowie Begleitbaumarten (z. B. Strauchweiden, Ulmen) keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes durch Einbringung gesellschaftsfremder Baumarten Vermeidung von Beeinträchtigungen Kein Neubau von Wegen in LRT-Flächen Erhalt bzw. Förderung eines lebensraumtypischen Wasserregimes (keine Neuanlage von Entwässerungsgräben, Zulassen der Überschwemmungsdynamik) keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen

225 Tab. 84: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 91E0* Weichholz-Auenwälder (Salicion albae) LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0* Erhalt natürlicher, strukturreicher und dynamischer Weichholz- Auenwälder Belassen von Altholz sowie stehendem und liegendem Totholz, Sukzession, Zulassen der Eigendynamik (Prozessschutz) , , 15.1., E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0*

226 LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0* E0* Erhalt natürlicher, strukturreicher und dynamischer Weichholz- Auenwälder Belassen von Altholz sowie stehendem und liegendem Totholz, Sukzession, Zulassen der Eigendynamik (Prozessschutz) , , 15.1., E0* E0* E0* E0* E0*

227 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen LRT 91F0 - Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor oder Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) Für den LRT 91F0 werden Erhaltungsmaßnahmen auf insgesamt 5,3 ha Fläche geplant, die sich auf vier Teilflächen verteilen. Da alle Teilflächen einen ungünstigen (C) Erhaltungszustand aufweisen, ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes geboten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben den Erhalt bzw. die Wiederherstellung von strukturreichen Hartholz-Auenwäldern mit hohen Alt- und Totholzanteil sowie einer standorttypischen Baum- und Begleitartenausstattung zum Ziel. Hartholz-auenwälder sind prinzipiell forstlich und wirtschaftlich nutzbare Waldbiotope, jedoch wird durch das zuständige Bundesforstamt einen Nutzungsverzicht beabsichtigt. Eine Anreicherung der Bestände mit potentiellen Alt,- Horst- und Biotopbäumen hat für das Plangebiet eine besondere faunistische Bedeutung. Im Folgenden werden die Allgemeinen Behandlungsgrundsätze dargestellt. Die flächenkonkreten Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 91F0 fasst anschließend Tab. 85 zusammen. Strukturelle Merkmale Bestandesverjüngung vorzugsweise über Naturverjüngung/Stockausschlag Ggf. Verjüngung bzw. Aufwertung der Bestände durch Nachpflanzung standortgerechter, heimischer Gehölzarten in Blößen Belassen von kaum wirtschaftlich nutzbaren Bäumen in Form von Biotopbäumen (Bäume mit Höhlen, bizarrem Wuchs, Horstbäume, anbrüchige Bäume) und starkem Totholz Arteninventar Erhaltung der Dominanz der Hauptbaumarten (Eiche, Hainbuche, Esche, Linde, Ulme) mit >50%, aber auch Tolerierung von LR-typischen Begleitbaumarten (wie z.b. Feldahorn, Hartriegel, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Wildobst) Gezielte Förderung der natürlichen Verjüngung sowie Anpflanzungen der Eiche Dauerhafte Beschränkung des Mischungsanteils gesellschaftsfremder Baumarten auf max. 10% (A-Flächen) bzw. 20% (B-Flächen) bevorzugte Entnahme von gesellschaftsfremden Baumarten im Rahmen von Durchforstungen und Erntenutzungen Vermeidung von Beeinträchtigungen Erhalt bzw. Förderung eines lebensraumtypischen Wasserregimes (keine Neuanlage von Entwässerungsgräben, Zulassen der Überschwemmungsdynamik) Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur bei bestandesgefährdenden Kalamitäten, Begrenzung der Verbissbelastung, Jagddruck erhöhen bzw. wenn nötig, Zäunung von Verjüngungsflächen. waldverträgliche Schalenwilddichte herstellen

228 Tab. 85: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den LRT 91F0 Hartholz-Auenwälder LRT-ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme F (einmaliges) Einbringen von standortgerechten, heimischen Baumarten regionaler Herkünfte; Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Schalenwild- und Schwarzwilddichte , , , , , F F Erhalt (und Wiederherstellung) strukturreicher Hartholz- Auenwälder mit standorttypischer Baumartenausstattung (einmaliges) Einbringen von standortgerechten, heimischen Baumarten regionaler Herkünfte; Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Schalenwild- und Schwarzwilddichte (einmaliges) Einbringen von standortgerechten, heimischen Baumarten regionaler Herkünfte; Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Schalenwild- und Schwarzwilddichte , , , , , , , , , , F Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Schalenwild- und Schwarzwilddichte , , , ,

229 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen für FFH-Anhang-II-Arten Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) Der aktuelle Erhaltungszustand der Art im PG ist gut (B). Um diesen dauerhaft zu sichern, bedarf es der Aufrechterhaltung des status quo. An dieser Stelle sollen daher lediglich allgemeine Behandlungsgrundsätze und Nutzungsregelungen formuliert werden. - Erhalt der vorhandenen Fließgewässerdynamik, die zur Ausbildung von Prall- (Abbruchkanten) und Gleithangbereichen (Sand- und Kiesbänke) führt; - Erhalt der Diversität des Gewässersohlsubstrates (sandig-kiesig, Sedimentsortierung), - Erhalt naturnaher Gewässerufer im Bereich der Buhneninnenfelder, Verzicht auf Befestigung der Gewässerufer mit Wasserbausteinen o.ä., - Erhalt einer hohen Gewässerstukturgüte (Totwasserräume sowie lebhaft überströmte Flachwasserbereiche, Vorhandensein von Treibholz, Steinblöcken; Ufervegetation in Form von beschattenden Gehölzen, die auch als Sitzwarten dienen) - Sicherung einer hohen Wasserqualität (Verringerung der Einträge von Abwässer, Bioziden und Nährstoffen in die Elbe), - Sicherung der Naturnähe der das Fließgewässer umgebenden Landhabitate (extensive Grünländer, Brachen, Waldränder etc.) als Nahrungslebensraum, - Verzicht auf Sohlbaggerungen und Aufschotterungen im Larvalhabitat, - Verhinderung negativer Beeinträchtigungen durch Wellenschlag (möglich auch durch Anbindung von Nebengerinnen), - Vemeidung intensiver Freizeitnutzung an den Schlupforten der Larven (besonders Buhnenfelder). Die Grundsätze entsprechen zu einem großen Teil auch den zum LRT 3270 (vgl. Kap ) formulierten. Auch die Mehrung des LRT 91E0* sowie der Erhalt der LRT 6510 und 6440 entspricht den Habitatanforderungen der Grünen Keiljungfer Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Der aktuelle EHZ der Art im PG ist günstig, wenngleich kein direkter Nachweis aus dem Gebiet vorliegt. Da sie in Sachsen-Anhalt nur über die Elbe zuwandern kann, muss der gesamte Flusslauf Gegenstand einer schutzverträglichen Behandlung sein. Als Gundsätze für den Schutz der Art können die folgenden genannt werden: - Erhalt der vorhandenen Fließgewässerdynamik, die zur Ausbildung von Prall- (Abbruchkanten) und Gleithangbereichen (Sand- und Kiesbänke) führt; - Erhalt der Flussmäander, keine weitere Fließgewässerbegradigung, - Verzicht auf Staustufen in der Elbe, welche die dynamischen Prozesse unterbinden und die ökologische Durchgängigkeit für die wandernde Art behindern würden,

230 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Erhalt der Diversität des natürlichen Gewässersohlsubstrates (sandig-kiesig bis grobschotterig), - Erhalt naturnaher Gewässerufer im Bereich der Buhneninnenfelder, Verzicht auf Befestigung der Gewässerufer mit Wasserbausteinen o.ä., - Erhalt einer hohen Gewässerstukturgüte (lebhaft und schwach überströmte, kiesige Flachwasserbereiche; höchstens mäßige Detritusablagerungen), - Sicherung einer hohen Wasserqualität (Verringerung und Verhinderung des Eintrags von Abwässern, Bioziden und Nährstoffen in die Elbe) Weißflossengründling (Romanogobio belingi) Der aktuelle EHZ der Art im PG ist günstig. Die Art sehr wahrscheinlich zu den hier reproduzierenden Fischen. Für die dauerhafte Sicherung einer stabilen Population ist der Erhalt der Flussdynamik und des Strukturreichtums entscheidend. Viele Behandlungsgrundsätze entsprechen denen bei den anderen Fischarten genannten. - Erhalt der vorhandenen Fließgewässerdynamik, die zur Ausbildung von Prall- (Abbruchkanten) und Gleithangbereichen (Sand- und Kiesbänke) führt; - Erhalt der noch vorhandenen Flussmäander, keine weitere Fließgewässerbegradigung, - Verzicht auf Staustufen in der Elbe, welche die dynamischen Prozesse unterbinden, die ökologische Durchgängigkeit behindern und die Fließgeschwindigkeit herabsetzen (Erhalt der Diversität der Fließgeschwindigkeit), - Erhalt des natürlichen Gewässersohlsubstrates (vor allem sandig-kiesig), Verzicht auf großräumige und häufige Sohlbaggerungen (v.a. bedeutsam bei Buhnenunterhaltung), - Erhalt naturnaher Gewässerufer, Verzicht auf Befestigung der Gewässerufer mit Wasserbausteinen o.ä., - Erhalt naturnaher Uferbereiche mit gut überströmtem, sandig-kiesigem Untergrund als Laichplatz und Entwicklungshabitat der Jungfische, auch in den Buhnenfeldern, - Sicherung einer hohen Wasserqualität (Verringerung und Verhinderung des Eintrags von Abwässern, Bioziden und Nährstoffen in die Elbe) Lachs (Salmo salar) Der aktuelle EHZ der Art im PG ist günstig, wenngleich kein direkter Nachweis aus dem Gebiet vorliegt. Da sie in Sachsen-Anhalt nur über die Elbe zuwandern kann, muss der gesamte Flusslauf Gegenstand einer schutzverträglichen Behandlung sein. Als Gundsätze für den Schutz der Art können die folgenden genannt werden, die weitgehend denen bereits in Kap zum Flussneunauge formulierten entsprechen:

231 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Erhalt der vorhandenen Fließgewässerdynamik, die zur Ausbildung von Prall- (Abbruchkanten) und Gleithangbereichen (Sand- und Kiesbänke) führt; - Erhalt der noch vorhandenen Flussmäander, keine weitere Fließgewässerbegradigung, - Verzicht auf Staustufen in der Elbe, welche die dynamischen Prozesse unterbinden, die ökologische Durchgängigkeit behindern und die Fließgeschwindigkeit herabsetzen (Erhalt der Diversität der Fließgeschwindigkeit), - Erhalt der Diversität des natürlichen Gewässersohlsubstrates (sandig-kiesig bis grobschotterig), Verzicht auf großräumige und häufige Sohlbaggerungen, - Erhalt naturnaher Gewässerufer, Verzicht auf Befestigung der Gewässerufer mit Wasserbausteinen o.ä., - Erhalt einer hohen Gewässerstrukturgüte (Vorhandensein und Lagebeziehung sowie Flächenanteil von Abschnitten mit pool/riffle-sequenzen mit grobkiesigem Untergrund und hoher Strömungsdiversität) und - Sicherung einer hohen Wasserqualität (Verringerung und Verhinderung des Eintrags von Abwässern, Bioziden und Nährstoffen in die Elbe) Rapfen (Aspius aspius) Der aktuelle EHZ der Art im PG ist günstig. Die Ansprüche an das Habitat sind denen bei Flussneunauge und Lachs in den Kap und genannten vergleichbar. Auf eine Wiederholung der Behandlungsgrundsätze soll daher verzichtet werden. Anders als bei den vorgenannten, weit wandernden Arten Lachs und Flussneunauge, welche ggf. flussaufwärts laichen und dort ihre frühen Entwicklungsformen durchlaufen, kann der Rapfen auch im PG Laichplätze verstärkt aufsuchen. Das Vorhandensein stark überströmter, sandig-kiesiger Flachwasserbereiche sowie reich strukturierter, auch strömungsberuhigter Uferbereiche ist daher essentiell. Letztere können auch die zwischen den Buhnen liegenden Bereiche darstellen Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Über die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Art kann erst nach Abschluss der zu veranlassenden Erstinventarisierung der Art im PG endgültig entschieden werden. An den bekannten Nachweisorten der Art drängen sich Erhaltungsmaßnahmen derzeit nicht auf. Langfristig wird das Habitat der Art am Teilgewässer der Alten Elbe Parey eine ungünstige Bewertung erfahren. Folgende Behandlungsgrundsätze sollen für die bekannten Habitate formuliert werden: - Erhalt einer reichen Ausstattung mit sub- und emerser Vegetation (hoher Deckungsgrad von > 30 %),

232 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Verzicht auf den Besatz mit Fischarten, welche eine starke Wühltätigkeit zeigen und Wasserpflanzen stark reduzieren (z.b. Graskarpfen), - Erhalt eines sandigen Sohlsubstrats mit mäßiger, aerober Schlammauflage, d.h. Verhinderung der zu starken Verlandung und der Anreicherung mit organischem Substrat (z.b. Laubeintrag), - Erhalt oder Förderung einer zumindest episodischen Anbindung (z.b. zu Hochwasserzeiten oder über Gräben) des Habitats an andere Gewässer, - extensive Gewässerunterhaltung (keine Sohlkrautung oder Grundräumung bzw. Ausbaggerung), - Verhinderung von Nährstoff- oder Biozideinträgen in die Gewässer; Sicherstellung einer extensiven Bewirtschaftung des Umfeldes der besiedelten Gewässer. Die für die gleichfalls als Entwicklungsfläche des LRT 3150 ausgewiesenen Wolfslöcher im Kap formulierten Maßnahmen zur (episodischen) Wiederanbindung an den Flusslauf der Elbe (Maßnahme ID 70104, 70105) gehen mit den Habitatansprüchen des Schlammpeitzgers konform. Die kurzzeitige Durchströmung der Altwässer fördert den Austrag von zu hohen Schlammauflagen und ebenso den genetischen Austausch mit Nachbargewässern. Die an der Alten Elbe Parey für die Rotbauchunke (Bombina bombina) und den LRT 3150 vorgesehene Ausweisung von Gewässerrandstreifen sowie die partielle Entschlammung und Entkrautung gehen mit den Habitatansprüchen des Schlammpeitzgers konform, da die vermutete hohe, anaerobe Schlammauflage so in Teilbereichen reduziert würde und gleichzeitig genügend Fluchträume im Gewässer erhalten blieben.

233 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Kammmolch (Triturus cristatus) Der Gesamtbewertung des EHZ der Art ist im PG günstig, Beeinträchtigungen verschiedener Art können jedoch mittelfristig (örtlich auch kurzfristig) zu einer deutlichen Verschlechterung führen. Folgende allgemeine Behandlungsgrundsätze sind um nachgewiesene (und potenzielle) Habitate der Art zu beachten: - Erhalt aller potenziellen Laichgewässer im Umkreis von 400 m um bekannte Nachweisorte zur Aufrechterhaltung des genetischen Austausches und Verhinderung der Isolation, - Erhalt reicher sub- und emerser Vegetation (10-90 % Deckung), d.h. keine Grundräumung der Gewässer, - Verbot von Wasserentnahmen oder Entwässerung (Melioration) am Gewässer oder in der Nähe desselben, - keine Aufforstungen direkt am Gewässerrand oder Pflanzung von Gehölzen am Ufer zum Erhalt möglichst voll besonnter Kleingewässer und Verhinderung zu starker Verlandung durch Laubeintrag, - Erhalt extensiv genutzter Landlebensräume (Grünland, Laubwald) um die besiedelten Laichgewässer; keine Umwandlung von Grünland in Acker oder von Laubwald in Nadelholzforsten, - keine Ausbringung von Dünger oder Pestiziden in den Habitaten der Art (Verhinderung von Hypertrophierung und Faulschlammbildung), - kein Aus- oder Neubau von Fahrwegen / Straßen in den Habitaten, - kein Fischbesatz an den nachgewiesenen und potenziellen Laichgewässern im ausgewiesenen Habitat der Art. Die in Tab. 86 aufgeführten Maßnahmen dienen der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Art in den Einzelhabitaten, welche habitatflächenkonkret näher erläutert werden sollen. Unkenwäldchen Parey (ID 30020). Die Erhaltungsmaßnahmen, welche aufgrund der fortgeschrittenen Sukzession schnellstmöglich umgesetzt werden sollten, umfassen bspw. die Gehölzreduzierung um die aktuell besiedelten Kleingewässer im Nordwesten des Unkenwäldchens, um Beschattung und Laubeintrag zu verhindern. Bereits jetzt ist die Beschattung der Gewässer in der Habitatfläche örtlich recht hoch, so dass die Maßnahme kurzfristig durchzuführen ist. Gehölze, die zum Acker hin einen Puffer bieten, sollten dagegen erhalten werden. Die Gehölzreduzierung kann über all dort vorgenommen werden, wo ausreichend tiefe, besiedelbare Gewässer vorhanden sind (auch nach Südosten entlang der ehemaligen Dämme) oder neu geschaffen werden. Um Horst- und Höhlenbäume sind dagegen keine Gehölzentnahmen vorzusehen (z.b. Beachtung Brutplatz Rotmilan). Ebenso sollen verlandete Gewässer am Nordrand vertieft und entkrautet werden. Die betrifft nicht das vorhandene, aktuell besiedelte Gewässer, sondern vor allem die benachbarten, in

234 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 234 den Sommermonaten schnell trocken fallenden Gewässer. Das Ausmaß der notwendigen Entlandung ist im Rahmen eines hydrogeologischen Gutachtens näher zu bestimmen (Gewässernivellierung; Bestimmung der maximalen Tiefe der Erdarbeiten zur Verhinderung der Zerstörung von Sperrschichten etc.). Bei den Entkrautungen sollte ein geringer Bestand von Röhrichten (ca. 10. % der Wasserfläche) erhalten bleiben. Die Maßnahme ist nach Möglichkeit in den Herbstmonaten (September/Oktober) durchzuführen, um Störungen und Individuenverluste (auch des übrigen Arteninventars) gering zu halten. Neu zu schaffende bzw. zu entlandende Kleingewässer sollten > m 2 groß sein, flache Ufer und bis mindestens August eine ausreichende Wasserführung aufweisen. Im Optimalfall sind im Gewässer auch tiefere Bereiche vorhanden, die infolge vorhandener Wassertiefen von > 1 m im Winter nicht durchfrieren. Ziegeleiteiche Blumenthal (ID 30021). Die Ziegeleiteiche bei Blumenthal stellen einen Komplex verschieden strukturierter und unterschiedlich großer und tiefer ehemaliger Tonstiche dar, welche i.d.r. von Dämmen begrenzt sind. Des weiteren spielen im östlichen Teil der Habitatfläche mögliche Nährstoffeinträge von dem angrenzenden LPG-Gelände eine Rolle. Der Nachweisort des Kammmolches stellt eine wassergefüllte Tongrube direkt westlich des Verbindungsweges zur Elbe dar, welche im Frühjahr gut mit Wasser gefüllt war, Anfang Juli aber nur noch Restwasserflächen aufwies. Die Ziegeleiteiche waren nach Angaben von KRÜGER (NABU Burg) bereits vor einigen Jahren im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Gegenstand von Entlandungsmaßnahmen. Ein entsprechender Landschaftspflegerischer Begleitplan lag uns jedoch nicht zur Einsichtnahme vor. Als Zielzustand können für die einzelnen ehemaligen Tonstiche folgende Parameter gelten: - größere offene Wasserflächen mit maximal 50 % Röhrichtentwicklung oder Strauchweidenbewuchs und reicher submerser Vegetation, - starke Besonnung der Wasserflächen (im Süden kein beschattender Gehölzbewuchs), - flach auslaufende Uferpartien; unterschiedliche Wassertiefen; (unregelmäßige) temporäre Austrocknung nach August zur Reduzierung von Fressfeinden, - Wasserführung bis mindestens August, optimal aber wenigstens teilweise ganzjährig wasserführende Senken oder Tonstiche, die auch bei Vereisung nicht vollständig durchfrieren (> 1 m Wassertiefe). Ähnlich wie beim zuvor beschriebenen Unkenwäldchen wird dafür plädiert, den notwendigen Gewässervertiefungen eine hydrogeologische Untersuchung vorzuschalten, um stauende Schichten nicht zu zerstören. Gleichzeitig wird so die maximal mögliche Gewässertiefe ermittelt. Im Rahmen der Kartierungsarbeiten 2009 wurde der kurzfristige Bedarf an Entlandungsmaßnahmen in dem westlich des Verbindungsweges zur Elbe gelegenen Tonstich ermittelt. Die Entlandungen sind jeweils nur in einem Teil der Tonstiche durchzuführen, um die Störungen und Beeinträchtigungen zu minimieren. Die bei den Modellierungen anfallenden Erdmassen sind möglichst abzutransportieren.

235 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 235 Gleichzeitig sind die auf den Dämmen stockenden Weiden teilweise auszulichten (Entnahme bis 50 %), um Beschattung und Laubeintrag zu reduzieren. In einigen Fällen bietet sich ggf. auch die Entwicklung von Kopfweiden an. In den östlich des Verbindungsweges zur Elbe befindlichen Tonstichen ist ein höherer Nährstoffgehalt zu vermuten (Einträge von der LPG?). Partielle Entschlammung, regelmäßige Entkrautung und partielle Röhrichtmahd könnten hier einen Nährstoffaustrag bewirken. Als Schutzmaßnahme sollte der geringe, aber meist auch nicht notwendige, Fahrzeugverkehr auf dem Verbindungsweg zur Elbe weiter reduziert werden. Dies könnte bspw. durch entsprechende Beschilderung oder auch Absperrungen (Poller) umgesetzt werden. Alte Elbe Bertingen (ID 30023). Für die Alte Elbe werden in Analogie zum LRT 3150 (ID 11059) partielle Entschlammungsmaßnahmen für notwendig erachtet, um eine erfolgreiche Reproduktion der Art an dieser Stelle langfristig zu sichern. Der reich entwickelte Ufergürtel ist dabei weitgehend zu schonen. Die bei der Entlandung anfallenden Schlammmassen sind aus dem Gebiet abzutransportieren. Vorstellbar wäre hier der Einsatz eines Saugbaggers. Eine winterliche Anbindung der Alten Elbe an die Stromelbe wäre auch aus Sicht des Kammmolches vertretbar, da so regelmäßig zu hohe Schlammauflagen reduziert würden. Der Stillgewässercharakter zur Laichzeit und in der Phase der Larvalentwicklung ist jedoch beizubehalten. Langfristig (nach Beendigung des Kiesabbaus) ist die Straße zum Kieswerk rückzubauen, um Gefährdungen der Art durch den Verkehr zu reduzieren und die ökologische Durchgänggikeit der Alten Elbe zu verbessern.

236 Tab. 86: Habitat- ID Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für den Kammmolch (Triturus cristatus) Fläche [m²] Maßn.-ID Ziel Maßnahmenbeschreibung BfN-Code Umsetzung/ Priorität Sicherung der für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Habitateigenschaften Entlandung/Entkrautung von Gewässern Gehölzentfernung oder reduzierung am Gewässerrand Ausweisung eines Gewässerrandstreifens Einstellung des Einsatzes von Bioziden Einstellung des Einsatzes von Düngemitteln Sicherung der für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Habitateigenschaften Entlandung/Entkrautung von Gewässern Gehölzreduzierung am Gewässerrand Beachte: Rotbauchunke (ID 30004), LRT 3150 (ID 13224, 13225, 13226, 13227) Reduzierung des Fahrzeugverkehrs Sicherung der ausreichenden Wasserführung eines Laichplatzes und Reduzierung von Gefährdungen Entlandung von Gewässern Beachte: Rotbauchunke (ID 30019), LRT 3150 (ID 11059) Rückbau von Verkehrswegen

237 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Rotbauchunke (Bombina bombina) Der Gesamtbewertung des EHZ der Art ist im PG günstig, Beeinträchtigungen verschiedener Art können jedoch mittelfristig (örtlich auch kurzfristig) zu einer deutlichen Verschlechterung der Hauptvorkommen (Quellpopulationen) führen. Die allgemeinen Behandlungsgrundsätze entsprechen weitgehend denen beim Kammmolch (Kap ) genannten und sollen daher nicht nochmals aufgeführt werden. Für die Vorkommen in den außendeichs gelegenen Flächen kommt jedoch ein weiterer Behandlungsgrundsatz hinzu: - Ausweisung von 10 m breiten Randstreifen um Flutrinnen, Kolke, Kleingewässer, Altarme und sonstiger Stillgewässer; Aussparung dieses Bereiches von der Mahd oder Beweidung; Eine gelegentliche, jahrweise herbstliche Beweidung der Ufer von Flutrinnen, Kolken oder Kleingewässern ist zum Erhalt der Gehölzfreiheit hier jedoch erwünscht. Die in Tab. 87 aufgeführten Maßnahmen dienen der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Art in den Einzelhabitaten, welche sofern nicht schon beim Kammmolch (vgl. Kap ) - habitatflächenkonkret näher erläutert werden sollen. Küsterbusch und Küstersee (ID 30006). Beide von Acker umgebenden Gewässer(komplexe) befinden sich im binnendeichs gelegenen Abschnitt des PG. Sowohl Küstersee als auch Küsterbusch zeigen (in Teilbereichen) größere Verlandungstendenzen (starke Röhrichtentwicklung, schnelles Trockenfallen im Sommer). Es wird davon ausgegangen, dass eine erfolgreiche Reproduktion nicht alljährlich stattfindet, weil es vor der Metamorphose zur Austrocknung kommt. Wichtige Maßnahmen stellen daher die Ausweisung von Gewässerschonstreifen dar, die aktuell nicht vorhanden sind, um Nährstoff- und Biozideinträge zu unterbinden. Um der starken Verlandung entgegenzuwirken, sollten Gewässerteile entschlammt und entkrautet werden (Ausführungszeit September/Oktober). Wiederherzustellende freie Wasserflächen sollten je nach zusammenhängender Kleingewässerfläche m 2 groß sein. Gehölzentnahmen sind derzeit nicht erforderlich. Rinne nördlich Parchau (ID 30007). Wie die beiden vorgenannten Gewässer liegt auch dieses Habitat im Acker und stellt die Fortsetzung der von der Rotbauchunke besiedelten Gewässerkette nach Nordosten dar. Die grabenähnliche Rinne, welche örtlich Aufweitungen zeigt, befindet sich in starker Verlandung und wird örtlich von flächigen Röhrichten eingenommen. Es wird davon ausgegangen, dass auch hier eine erfolgreiche Reproduktion nicht alljährlich stattfindet, weil es vor der Metamorphose zur Austrocknung kommt. Eine wesentliche Maßnahme stellt die Ausweisung von Gewässerrandstreifen dar, die aktuell nur lokal vorhanden sind, um Nährstoff- und Biozideinträge zu unterbinden. Um der starken Verlandung entgegenzuwirken, sollten Gewässerteile entschlammt und entkrautet werden (Ausführungszeit September/Oktober). Wiederherzustellende freie Wasserflächen sollten m 2 groß sein. Gehölzentnahmen sind derzeit nicht erforderlich und könnten an einigen Stellen sogar einen zu fördernden Puffer gegenüber den Ackerflächen bilden (Strauchweiden).

238 MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue bei Jerichow 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 238 Alte Elbe Parey (ID 30010). Die Entlandung des Gewässers soll kurzfristig erfolgen, da aktuell ein Rückgang der Ruferzahlen anzunehmen ist und das Habitat aktuell nur noch jahrweise eine erfolgreiche Reproduktion sicherstellt. Gewässervertiefung und Röhrichtbeseitigung sollten im Herbst auf ca % des ausgewiesenen Gewässerhabitats (im Zentrum bzw. nördlichen Teil zum Grünland hin) stattfinden. Gleichzeitig sind Gewässerrandstreifen auszuweisen, die Einträge von dem einseitig angrenzenden Acker mindern. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig dem langfristigen Erhalt des hier ausgewiesenen LRT Kolke bei Bertingen (ID 30018). Die Maßnahmefläche soll nur die in Richtung Bertinger See ausgewiesenen Habitate der Rotbauchunke umfassen. Die hier festgestellten Kleingewässer sind durch starke Verlandung und Röhrichtentwicklung gekennzeichnet, örtlich nehmen auch Gehölze immer größeren Raum ein und beschatten die Gewässer. Es wird eingeschätzt, dass zur Wiederherstellung als Rotbauchunkenhabitat (letzte Nachweise 2001, aber großes Besiedlungspotenzial) die kurzfristige Entlandung von Teilbereichen (Vertiefung, Zurückdrängung des Röhrichts) notwendig ist.

239 Tab. 87: Einzelflächenspezifische Erhaltungsmaßnahmen für die Rotbauchunke (Bombina bombina) Habitat- ID Fläche [m²] Maßn.-ID Ziel Maßnahmenbeschreibung BfN-Code Umsetzung/ Priorität Entlandung/Entkrautung von Gewässern, Gehölzreduzierung am Gewässerrand Beachte: Kammmolch (ID 30021), LRT 3150 (ID 13224, 13225, 13226, 13227) Reduzierung des Fahrzeugverkehrs (70102) Entlandung/Entkrautung von Gewässern Beachte: LRT 3150 (ID 13242, 23215, 23216) Ausweisung eines Gewässerrandstreifens Einstellung des Einsatzes von Bioziden Einstellung des Einsatzes von Düngemitteln Entlandung/Entkrautung von Gewässern Ausweisung eines Gewässerrandstreifens Einstellung des Einsatzes von Bioziden Einstellung des Einsatzes von Düngemitteln Entlandung/Entkrautung von Gewässern Beachte: Schlammpeitzger (ID 30032), LRT 3150 (ID 14046) Ausweisung eines Gewässerrandstreifens Einstellung des Einsatzes von Bioziden Einstellung des Einsatzes von Düngemitteln Entlandung/Entkrautung von Gewässern Gehölzentfernung oder reduzierung am Gewässerrand Beachte: Kammmolch (ID 30020) Ausweisung eines Pufferstreifens zum Acker Einstellung des Einsatzes von Bioziden Einstellung des Einsatzes von Düngemitteln Entlandung/Entkrautung von Gewässern Sicherung der für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Habitateigenschaften Entlandung von Gewässern Beachte: Kammmolch (ID 30023), LRT 3150 (ID 11059) Rückbau von Verkehrswegen

240 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Elbe-Biber (Castor fiber albicus) Der Erhaltungszustand der Art im Plangebiet wird aktuell als gut eingeschätzt. Der Sicherung dieses Zustandes dienen die Befolgung nachstehender Behandlungsgrundsätze sowie die mittel- bis langfristige Umsetzung der gebietsbezogenen Entwicklungsmaßnahmen. Allgemeine Behandlungsgrundsätze stellen dar: Erhalt der Fließgewässerdynamik und ökologischen Durchgängigkeit der Elbe und ihrer Nebengerinne, Erhalt der Unzerschnittenheit und weitgehenden Ungestörtheit der Elbaue, Schutz der Gewässer vor Abwasser-, Nährstoff- und Biozideinträgen, Erhalt natürlicher und naturnaher Fluss- und Stillgewässerufer (kein Verbau mit Wasserbausteinen, keine intensive Erholungsnutzung), Ausweisung von Gewässerrandstreifen (Auskopplung ), Erhalt großer Retentionsflächen, Erhalt und Förderung von Weichhölzern (auch Einzelgehölzen) und Auwäldern in Gewässernähe, Freihalten der Nebengewässer der Elbe (Kiessee Rogätz, Alte Elbe Bertingen, Bertinger See, ) von Motor- und Sportbootverkehr. Die in Kap dargestellten Entwicklungsmaßnahmen zur Mehrung der Anteile von Weichholz- und Hartholzauwald sowie zur Wiederanbindung von Flutrinnen und Altarmen an die Elbe fördern das Vorkommen des Elbe-Bibers. Die derzeitige Nahrungsverfügbarkeit muss örtlich als sehr limitiert bezeichnet werden, da Weichhölzer vielfach nur als Einzelbäume auftreten. Diese sind, wenn der Elbe-Biber in der Nähe ein Revier besitzt, oftmals bereits mit Fraßspuren versehen (so z.b. an der Alten Elbe Bertingen). Die Maßnahmen zur Wiederanbindung von Flutrinnen oder Altarmen erhöhen die ökologische Durchgängigkeit der Aue und erschließen dem Elbe-Biber neue Nahrungshabitate oder potenzielle Reviere. Gleichzeitig soll mittels Sohlschwellen und schutzverträglichem Stauregime die Nutzbarkeit als Ganzjahreshabitat des Elbe-Bibers weiter verbessert werden.

241 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Fischotter (Lutra lutra) Die Ausführungen unter Kap gelten sinngemäß auch für den Fischotter. Zur Sicherung des günstigen EHZ bedarf es keiner Umsetzung spezieller Erhaltungsmaßnahmen, sondern der Beachtung der oben und nachfolgend genannten Grundsätze: - Ausschluss der Gefährdung von Einzelindividuen durch Verzicht auf Einsatz von Fallen bei der Jagd, - bei Reusenfischerei Verwendung von Reusentypen mit Reusengittern, wodurch das Eindringen und somit das mögliche Ertrinken des Otters vermieden wird (vgl. SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE 1996). - Konzentration der Ausübung des Angelsportes auf wenige Gewässer oder Gewässerabschnitte, - Ausweisung von Schutzzonen um nachgewiesene Fischotterbaue Die Förderung von gewässernahen Gehölzen, wie sie für die LRT 91F0 und 91E0* auf Gebietsebene vorgesehen sind, würden die Habitatqualität in einigen Teilbereichen des PG erheblich verbessern. Besonders in deckungsreichen, störungarmen Uferbereichen befinden sich die Reproduktionsstätten der Art. In Kombination mit der empfohlenen Wiederanbindung von Flutrinnen und Altarmen wird das Besiedlungspotenzial im PG schließlich deutlich erhöht.

242 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen für Brut- und Gastvogelarten Für alle Brutvogelarten, welche aktuell ode in den vergangenen Jahren Reviere innerhalb des PG bestzten, werden nachfolgend allgemeine Behandlungsgrundsätze bzw. art- und habitatspezifische Erhaltungsmaßnahmen formuliert. Für die Arten Seeadler (Haliaeetus albicilla), Fischadler (Pandion haliaetus) und Schwarzstorch (Ciconia nigra) erfolgt keine separate Betrachtung, da Teile des PG zwar zur Habitatfläche der Arten zählen, die Brutplätze jedoch außerhalb liegen. Der Schutz der Nahrungshabitate dieser Arten wird durch die Beachtung der bei Weißstorch (Ciconia ciconia), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), LRT 3150 aufgeführten Behandlungsgrundsätze sowie die in Kap aufgeführten Entwicklungsmaßnahmen auf Gebietsebene (wasserbaulich relevante Maßnahmen) gewährleistet. Ebenso sind die in Kap aufgeführten Maßnahmen zur Waldmehrung (LRT 91E0* und 91F0) gut geeignet, langfristig eine Brutansiedlung dieser Arten im PG befördern Weißstorch (Ciconia ciconia) Da der Weißstorch im Gebiet vorrangig als Nahrungsgast auftritt, ist es zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes insbesondere erforderlich, die Nahrungsverfügbarkeit und erreichbarkeit dauerhaft abzusichern. Dieses Ziel kann durch die Umsetzung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze und speziellen Erhaltungsmaßnahmen, welche für die LRT Eutrophe Stillgewässer (3150), Magere Flachland-Mähwiesen (6510), Brenndolden-Auenwiesen (6440) sowie die Arten Kammmolch (Triturus cristatus) und Rotbauchunke (Bombina bombina) formuliert wurden, erreicht werden. Durch die gestaffelte Mahd und Beweidung sowie den Erhalt der Kleingewässer und Flutrinnen wird die permanente Nahrungsverfügbarkeit und -erreichbarkeit in den außendeichs liegenden Flächen gewährleistet. Ebenso sind die Maßnahmen auf Gebietsebene (Anbindung von Flutrinnen und Altwässern an die Stromelbe; verbesserte Wasserhaltung in Altwässern und Flutrinnen) geeignet, die Qualität und Anzahl besonders nahrungsreicher Habitate zu erhöhen. Zur Sicherung des aktuell günstigen EHZ des Weißstorchs bedarf es weiterhin allgemeiner Nutzungsregelungen und des künftigen Ausschlusses direkter Gefährdungen der Tiere, so dass die nachfolgenden Punkte an dieser Stelle erwähnt werden sollen. Zur Sicherung der Störungarmut sollen im Gesamtgebiet keine neuen Wege oder Straßen angelegt oder ausgebaut werden. Um den ungehinderten Flug von und zu den in den benachbarten Ortschaften befindlichen Brutplätzen zu ermöglichen, sollen im Gebiet sowie auf den angrenzenden Flächen (bspw. Havelsche Mark) keine größeren baulichen Anlagen (insbesondere Stromleitungen, Windenergieanlagen) errichtet werden, da diese Individuenverluste verursachen und Flugkorridore zwischen Brut- und Nahrungshabitat zerstören können. Der einzige aktuell im Gebiet nistende Weißstorch nutzt eine künstliche Nestunterlage westlich von Blumenthal, welche zu erhalten ist.

243 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Rohrweihe (Circus aeruginosus) Über allgemeine Behandlungsgrundsätze hinausgehende Maßnahmen sind zur Sicherung eines günstigen EHZ der Art, unter Berücksichtigung der Maßnahmen auf Gebietsebene, nicht erforderlich. Allgemeine Grundsätze stellen die nachfolgenden Punkte dar: - Erhalt aller an Stillgewässern und Flutrinnen existenten Röhrichte (Brutplatz), - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen zur Balz- und Brutzeit der Art zwischen Anfang März und Ende August, - keine Entwässerung von Brutplätzen durch Melioration; generell sind Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserhaltung wünschenswert (Vermeidung von Prädation), - Erhalt der Strukturvielfalt des Gebietes, welche einen Kleinvogel- und Amphibienreichtum hervorruft (Gewährleistung des Nahrungsreichtums). Das aktuelle Brutplatzangebot ist im PG limitiert, was unter anderem auf eine nicht schutzkonforme Beweidung oder Mahd von Gewässerrändern, aber auch die Limitierung von größeren, ganzjährig wasserführenden Senken oder Stillgewässern zurückzuführen ist, in denen sich ausreichend große Schilfröhrichte entwickeln könnten. Auf die Notwendigkeit der schutzzweckkonformen Anpassung der Beweidung wird in Kap. 7.4 näher eingegangen. Die Limitierung des Angebotes an potenziellen Nistplätzen wird bei Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Gebietsebene (Anbindung von Flutrinnen und Altarmen, verbesserte Wasserhaltung durch Einbau von Sohlschwellen) schrittweise aufgehoben. Mit der Stabilisierung des Gesamtwasserhaushaltes spielt künftig möglicherweise auch die Prädation eine untergeordnete Rolle (hohe Wasserstände besserer Schutz der Nester vor Raubsäugern oder Schwarzwild) Schwarzmilan (Milvus migrans) und Rotmilan (Milvus milvus) Aufgrund des syntopen Vorkommens der beiden Milane und der vergleichbaren Nahrungshabitate soll die Darstellung der Behandlungsgrundsätze für beide Arten gemeinsam erfolgen. Beide Arten erreichen im Gebiet aufgrund des Fehlens attraktiver Brutplätze (großflächige Auenwälder) nicht die für zahlreiche Flächen an der Mittelelbe ermittelten hohen Siedlungsdichten. Eine Mehrung von Gehölzen ist daher eine konkrete Maßnahme zur Verbesserung des aktuell limitierten Brutplatzangebotes. Diese Maßnahme entspricht von der Zielsetzung her der gleichfalls angestrebten Waldmehrung zur Verbesserung der Situation der LRT 91E0* und 91F0 (vgl. Kap ), so dass an dieser Stelle auf weitere Details zur Ausführung der Maßnahme verzichtet werden soll.

244 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 244 Folgende Behandlungsgrundsätze dienen weiterhin dem Ausschluss von Gefährdungen der beiden Arten: - Erhalt der Störungsarmut und Unzerschnittenheit des Gebietes - Erhalt des aktuell hohen Anteils extensiv genutzten Grünlandes (gestaffelte Mahd / Beweidung) sowie naturnaher Stillgewässer- und Flussufer (Nahrungshabitate, Nahrungsverfügbarkeit) - Schutz der Horstbäume durch Auskopplung aus der Weidefläche; generell Erhalt aller potenziellen Horstbäume im Überschwemmungsbereich der Elbe - Verzicht auf die Errichtung von Windenergieanlagen und (weiteren) Stromtrassen im 4-km-Abstand von der Elbe (Vermeidung von Anflugopfern) Die Wiederanbindung von Altarmen und Flutrinnen an die Stromelbe sowie die Verbesserung der Wasserhaltung im Gebiet würde die Nahrungsverfügbarkeit für beide Milanarten verbessern, da beide von einem hohen Angebot von Fischen, Lurchen und Kleinvögeln profitieren. Nähere Ausführungen hierzu werden im Kap gemacht Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Das aus aktueller Sicht attraktivste potenzielle Habitat stellt der Verlandungsgürtel der Alten Elbe Bertingen dar, da dieser flächige Röhrichte sowie Flachwasserbereiche und schlammige Ufer aufweist. Grundvoraussetztung für das Vorkommen der Art sind über die Brutzeit hinweg stabile, hohe Wasserstände im Revier. Wasserstandsschwankungen werden oft mit Abwanderung quittiert. So sind auch höhere Rufergemeinschaften im Mai, die in den Flussauen hin und wieder auftreten, erklärbar, die sich mit der Austrocknung des Habitats wieder auflösen. Oberstes Ziel ist im PG daher die Optimierung des Wasserhaushaltes. Die technische Realisierbarkeit an der Alten Ele Bertingen sollte Gegenstand einer hydrogeologischen Untersuchung sein. Kurzfristig ist in der Alten Elbe und den benachbarten Flutrinnen / Nasswiesen ein erhöhter Wasserstand durch Zurückhaltung des abfließenden Wassers mittels Stauvorrichtung bzw. Sohlschwelle zu erreichen (vgl. Maßnahme zu LRT 3150, ID 11059). Zu beachten ist jedoch, dass die Elbe über den Kiessee Rogätz in direktem Kontakt steht, was die Wasserstandshöhen betrifft. Somit wirkt ein niedriger Elbwasserstand im Sommer auch stark entwässernd im Kiessee und der Alten Elbe Bertingen. Langfristig ist daher auch das Problem der Sohlerosion in der Elbe zu lösen, wenn in der benachbarten Aue größerflächig hohe Wasserstände realisiert werden sollen. Dies ist jedoch nur im Rahmen gebietsübergreifender Maßnahmen vorstellbar. Tab. 88: Habitat- ID Erhaltungsmaßnahmen für das Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Maßn.-ID Ziel Maßnahmenbeschreibung BfN- Code Umsetzung / Priorität Optimierung der Habitateigenschaften Wasserstandsanhebung Beachte: LRT 3150 (ID 11059), Rotbauchunke (ID 30019), Kammmolch (ID 30023), Trauerseeschwalbe (ID 30104), Flussseeschwalbe (ID 30124) (4.4.2.) (4.7.4.) 1

245 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Wachtelkönig (Crex crex) Die Ausweisung von Wachtelkönig-Habitatflächen erfolgte entsprechend den in den Jahren 2004 und 2006 festgestellten Ruferplätzen von jeweils zwei Männchen in Bereichen westlich Blumenthal, bei Parey und um die Alte Elbe Bertingen. Habitat-Entwicklungsflächen wurden hingegen zusätzlich anhand der im Jahr 2009 vorgefundenen Habitatstrukturen und Flächengröße als solche ausgewiesen. Letztere entsprechen nicht gleichzeitig Flächen des lrt 6510 oder 6440, zudem wurden die Entwicklungsflächen im Jahr 2009 nicht oder erst spät im Jahr genutzt. Die Festlegung der nachfolgenden Erhaltungsmaßnahmen soll für Habitatflächen und Habitatentwicklungsflächen gleichermaßen gelten, da dies Bestandsdynamik und häufige Ortswechsel der Art ein solches Vorgehen verlangen. Die Verteilung und Größe der Habitatflächen soll sicherstellen, dass sich im Gebiet ein stabiler Bestand der Art etablieren kann. Hierbei ist zu beachten, dass die angebotenen Flächen eine Mindestflächengröße nicht unterschreiten dürfen, um wenigstens 4-6 Rufern (= möglichen Brutrevieren) pro Teilfläche Ansiedlungsmöglichkeiten zu bieten. Die Zahl der rufenden Männchen erhöht die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Weibchen und damit des Reproduktionserfolgs. Da der Wachtelkönig großen Bestandsschwankungen unterliegt und jährlich eine große Variabilität seines zeitlichen und räumlichen Auftretens zeigt (Ortswechsel nach Mahdereignissen sowie nach der ersten Brut), müssen zur Festlegung artenschutzkonformer Nutzungsregelungen jährlich Bestandsermittlungen durchgeführt werden. Diese müssen vorrangig auf den Habitat- und Habitatentwicklungsflächen erfolgen, sind prinzipiell aber auf allen größeren Grünlandflächen des PG wünschenswert (vgl. Kap ). Die Erfassung sollte durch ortskundige und mit der Art vertrauten Ornithologen erfolgen. Auf allen Bereichen der Habitatflächen (ID 30101, 30102, 30103) welche zugleich als LRT 6440 oder LRT 6510 erfasst worden sind, sollen 2 Erfassungen im Mai (um den 10. Mai und um den 25. Mai) erfolgen (vgl. Tab. 81, Kap und Tab. 82, Kap ). Die übrigen Habitatflächenteile und Habitatentwicklungsflächen (ID 40101, 40102, 40103) sind mindestens einmal zwischen Mitte und Ende Mai sowie ein weiteres Mal gegen Mitte Juni auf Rufer zu überprüfen. Die Erfassung findet in warmen, windstillen Nächten zwischen Uhr abends und 3.00 Uhr morgens unter Verwendung einer Klangattrappe statt. Die Ruferplätze sind möglichst exakt auf 50 m genau mittels GPS bzw. auf Luftbildkarten zu verorten. Da alle ausgewiesene Habitatflächen, zumindest abschnittsweise, gleichfalls als LRT 6510 und 6440 kartiert wurden (vgl. Kap und ), soll hier - im Unterschied zu den übrigen Habitatflächenteilen - in Abhängigkeit von der Anwesenheit rufender Wachtelkönige im Mai ein spezielles Nutzungsregime installiert werden. Da die Besiedlung der Flächen durch den Wachtelkönig gewöhnlich im Mai erfolgt, kann diese Fläche ab Anfang Juni entsprechend den Vorgaben zum Schutz des LRT gemäht bzw. beweidet werden, sofern die Kontrolle auf Rufer im Mai erfolglos verläuft. Sofern Wachtelkönig festgestellt wurden, kann die gesamte Habitatfläche erst ab Mitte Juli (Absicherung der ersten Brut) bzw. Mitte August (Gewährleistung erfolgreicher Bruten von spät angesiedelten Vögeln) genutzt werden. Dieses Vorgehen stellt bereits einen Kompromiss zum Erhalt des Grünland-LRT dar. Die Wachtelkönig-Jungen der ersten Brut verlassen das Nest meist in der 2. Junihälfte (SCHÄFFER 1999), sofern im Mai mit der Brut begonnen wird. Erst die zwei bis drei Wochen alten Junge sind in der Lage, bei mehrstündiger Mahd ca. 100 m große Distanzen zur Flucht zu überbrücken (vgl. MAMMEN et al. 2005). Insofern stellt der Aufschub der Erstnutzung bis

246 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen bei Anwesenheit von Wachtelkönigen im Mai (und bei Erstauftreten im Juni) eine Mindestforderung zum Schutz der Erstbrut des Wachtelkönigs dar. Diese Regelung ist als Kompromiss zwischen Vogelschutz einerseits und Lebensraumschutz andererseits anzusehen, da Zweitbruten bei der Art häufig vorkommen und mit dieser Regelung im Prinzip ungeschützt bleiben. Optimalhabitate des Wachtelkönigs sind Flächen, die erst nach dem 1. September erstgenutzt werden (vgl. MAMMEN et al. 2005). Neben den detaillierten Erhaltungsmaßnahmen sollen folgende allgemeine Behandlungsgrundsätze zur Sicherstellung des Schutzes der Art formuliert werden: - Erhalt der Grünlandanteile und eines ausreichenden Anteils großflächig spät gemähter Flächen, insbesondere von Phalaris-Röhrichten, - Erhalt hoher Grundwasserstände, strukturierender Flutrinnen und Einzelgehölze, - Erhalt der weitgehenden Unzerschnittenheit, Störungsarmut und Lärmfreiheit der Elbaue (kein Aus- und Neubau von Wegen / Straßen), - Erhalt und Ausweisung von ungenutzten Gewässerrandstreifen, - langsame Mahd der Grünländer von innen nach außen (Erhalt von Fluchträumen); ggf. Verwendung spezieller Mähwerke mit Schutzvorrichtung in nachgewiesenen Wachtelkönig-Habitaten. Tab. 89: Habitat- ID Erhaltungsmaßnahmen für den Wachtelkönig (Crex crex) Maßn.-ID Ziel Maßnahmenbeschreibung BfN-Code Umsetzung / Priorität (zugleich LRT 6440 oder LRT 6510) (zugleich LRT 6440 oder LRT 6510) (kein LRT) (kein LRT) Erfassung der Ruferplätze / Reviere Sicherstellung des Reproduktionserfolgs bei gleichzeitigem Erhalt der LRT 6510 und 6440 Erfassung der Ruferplätze / Reviere Sicherstellung des Reproduktionserfolgs jährliches Monitoring auf Habitat- und Habitatentwicklungsflächen im Mai (2 Durchgänge), ein weiterer Durchgang im Juni, sofern bereits im Mai Nachweise erfolgten wenn kein Wachtelkönig im Mai anwesend, dann Nutzung (siehe Kap und ) zwischen und , wenn Wachtelkönig ab Mai anwesend, Erstnutzung ab 15. Juli möglich; sofern im Juni weitere Rufer hinzukommen, Erstnutzung ab 15. August möglich jährliches Monitoring auf Habitat- und Habitatentwicklungsflächen im Mai und Juni (je ein Durchgang) wenn kein Nachweis oder Nachweis bis Ende Mai, dann Nutzung ab 15. Juli, bzw. wenn Erstnachweis im Juni erfolgt oder weitere Rufer auf der Fläche im Juni auftreten, dann Nutzung ab 15. August

247 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Die Flussseeschwalbe weist im PG einen ihrer bedeutendsten Brutplätze in Sachsen-Ahalt auf. Die Koloniestandorte variieren hierbei von Jahr zu Jahr, je nach Angebot günstiger Brutmöglichkeiten (und Störungen?). Die beiden bis zu 30 Paare umfassenden Kolonien nutzten in jüngster Zeit die in den Kiesseen Rogätz (im EU-SPA Elbaue Jerichow ) oder Parey (östlich des EU-SPA) befindlichen kleinen, vegetaionsarmen Inselbereiche zur Anlage ihrer Nester. Wenige Paare unternahmen zudem Brutversuche entlang der Elbe (auf Kiesbänken oder Buhnenköpfen). Der Bruterfolg war aktuell aufgrund von Prädation, Störungen oder von schnellem Wasseranstieg bei Hochwasser sehr gering. Erhaltungsmaßnahmen müssen daher vorrangig darauf abzielen, kurzfristig die Brutplätze oder das Brutplatzangebot in den Sekundärlebensräumen zu optimieren oder zu erweitern und langfristig auch ein Angebot an natürlichen Habitaten bereit zu stellen. Daher werden folgende Maßnahmen als notwendig erachtet: Optimierung des bestehenden Brutplatzangebotes Die im Jahr 2009 als Brutplatz genutzten vegetionsarmen Inseln im Kiessee Rogätz sollten zum Schutz vor sommerlichen Hochwässern der Elbe (der Kiessee hat eine direkte Verbindung zur Elbe) um durchschnittlich 1-1,5 m erhöht werden. Hierzu sind kiesig-sandige Materialien aufzubringen, eine Strukturierung durch zusätzliche Steine ist sinnvoll. Gleichzeitig sollte eine Neuanlage von weiteren kleinen Inseln in Richtung Seemitte, mit Kontakt zu den bestehenden, erfolgen. Die Orientierung Richtung Seemitte verringert die Gefahr von Prädation (Raubsäuger) und die zusätzliche Anlage von Inseln verringert die inner- und zwischenartliche Konkurrenz um Nistplätze (Lachmöwe). Der bisherige wasserrechtliche Bescheid für den Kiesabbau unterbindet derzeit die Anlage von weiteren Inseln oder der Erhöhung bestehender durch die verbindliche Festsetzung einer unter dem bisherigen Seewasserspiegel liegenden Maximalhöhe, die im Rahmen weiterer Einträge von Kiesen und Sanden in den See nicht überschritten werden darf. Hier bedarf es einer kurzfristigen Anpassung an die artenschutzrechtlichen Erfordernisse. Im Kiessee Rogätz wäre daneben die Ausbringung eines vor Hochwasserereignissen geschützten künstlichen Nistfloßes möglich, jedoch sind hierbei auch negative Aspekte zu beachten (vgl. SUDMANN 1998). So ist die innerartliche Konkurrenz auf den Nistflößen sehr groß, die Gefahr der Prädation kann bei spezialisierten Beutegreifern ebenso größer sein als auf natürlichen oder naturnahen Inseln. Pflege der Brutinseln In unregelmäßigen Abständen müssen Brutinseln von aufkommendem Bewuchs (Gräser, Gehölze) beseitigt werden, damit die Attraktivität für die Flussseeschwalbe erhalten bleibt. Dies muss in den Herbst- oder Wintermonaten erfolgen. Schutz der Brut-Inseln vor Störungen Der Rückbau der Straßenverbindung zwischen Sandkrug und Kieswerk am Kiessee Rogätz dient der Störungsberuhigung der bedeutendsten Brut- und Nahrungshabitate der Flussseeschwalbe im PG. Die Ausweisung einer Nestschutzzone gemäß 49 NatSchG LSA oder per Schutzgebietsverordnung zwischen Anfang April und Ende August ist ein geeignetes Mittel, den Bruterfolg der Art nicht durch anthropogene Störungen zu gefährden.

248 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 248 Die Nestschutzzone sollte die gesamte Wasserfläche des Kiessees inkl. der Alten Elbe umfassen. Sämtliche gewässergebundenen Nutzungen mit hohem Gefährdungspotenzial sollen in dieser Zeit vermieden werden (Angeln, Baden, Bootfahren ). Tab. 90: Habitat- ID Erhaltungsmaßnahmen für die Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Maßn.-ID Ziel Maßnahmenbeschreibung BfN- Code Um-setzung / Priorität Verminderung von optischen und akustischen Störungen Rückbau von Verkehrswegen Bestandsstabilisierung durch Optimierung des Brutplatzangebotes und Sicherung des Reproduktionserfolgs Ausweisung von Gelegeschutzzonen vom Ausbringung von Nisthilfen Entgrasung und Entbuschung der Brutinseln ; Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) Der EHZ wird aufgrund des aktuellen ungünstigen Zustands der Population (geringer Bruterfolg, Bestandsschwankungen), der Habitatdefizite (Austrocknung der Alten Elbe, Wasserstandsschwankungen) sowie der Beeinträchtigungen (Störungen durch Besucher, Freizeitnutzung etc.) als ungünstig eingeschätzt. Allgemeine Behandlungsgrundsätze stellen dar: - Erhalt störungsarmer Altarme mit reicher Schwimmblattvegetation, - Verhinderung des Eintrags von Nährstoffen und Pestiziden in die Altarme (Abwässer, künstlicher und organischer Dünger, Biozide), - Ausweisung von breiten Uferrandstreifen, keine Beweidung oder Mahd in Ufernähe - keine Angelnutzung oder Fischerei sowie kein Fischbesatz an den Brutgewässern. Zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes sind Maßnahmen zur Bestandsstabilisierung dringend erforderlich, dies auch vor dem Hintergrund des geringen Landesbestandes und des Gefährdungsgrades der Art. Die Entschlammung der Alten Elbe Bertingen dient vorrangig der Sicherstellung des natürlichen Brutplatzangebotes in den Schwimmblattzonen. Letztere fallen oft bereits gegen Juni/Juli teilweise oder vollständig trocken, d.h. vor dem Flüggewerden der Jungvögel. Letztere sind dann stark durch Prädation gefährdet. Die Entschlammung in der Alten Elbe sollte schrittweise erfolgen, damit die Tiere in der Übergangszeit ausreichende Brutmöglichkeiten besitzen und den angestammten Brutplatz nicht verlassen müssen. Die später vorgesehene Wiederanbindung der Alten Elbe (ggf. mit der Einstellung des aktuellen Kiesabbaubetriebes) dient der Verhinderung der wiederkehrenden Verschlammung der Alten Elbe. Der Rückbau der Straßenverbindung zwischen Sandkrug und Kieswerk am Kiessee Rogätz dient der Störungsberuhigung in diesem hochsensiblen Bereich sowie der Verbesserung der Brut- und Nahrungshabitate. Die Ausweisung einer Nestschutzzone gemäß 49 NatSchG

249 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 249 LSA oder per Schutzgebietsverordnung zwischen Anfang April und Ende August ist ein geeignetes Mittel, den Bruterfolg der Art nicht durch anthropogene Störungen zu gefährden. Die Nestschutzzone umfasst die gesamte Wasserfläche inkl. der Verlandungsbereiche der Alten Elbe. Bereits aktuell werden von Herrn P. Wölk (UNB Bördekreis) jährlich im Frühjahr Nisthilfen in Form von Styropor-Plattformen an der Alten Elbe Bertingen ausgebracht, die im Jahr 2009 auch von ca. 6 Revierpaaren (3 mit Jungvögeln) besetzt wurden. Das Ausbringen der Brutflöße macht den Bruterfolg an der Alten Elbe unabhängiger von häufig auftretenden Sommerhochwässern, die in der Vergangenheit regelmäßig zum Verlust der Bruten führten (vgl. HELLWIG 2005). Anzahl (bislang 30 Stück, P. WÖLK, UNB Bördekreis, pers. Mitt.) und Art der bisher eingesetzten Nistflöße entsprechen bislang vermutlich nicht dem Optimum. Nach VOSSMEYER (2006) erhöht die Verwendung von neuartigen REPOTEX-Textilmatten den Bruterfolg durch die verbesserten Möglichkeiten, Schutz vor Prädatoren zu bieten. Die Textilmatten eignen sich für eine Bepflanzung (z.b. mit Wasserminze oder Kalmus), um gegenüber Prädatoren aus der Luft und zu starker Sonneneinstrahlung und Regen Schutz zu bieten. Es wird daher vorgeschlagen, die Zahl der eingesetzten Nistflöße auf ca. 50 zu erhöhen, diese an 2 verschiedenen Standorten der Alten Elbe mit reicher Schwimmblattvegetation auszubringen und die bisher verwendeten Flöße zusammen mit den neuen REPOTEX-Matten zu nutzen. Der Bruterfolg auf den unterschiedlichen Nistflößen sollte genau dokumentiert werden. Tab. 91: Habitat- ID Erhaltungsmaßnahmen für die Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) Maßn.-ID Ziel Maßnahmenbeschreibung BfN-Code Umsetzung / Priorität Erhalt der essentiellen Schwimmblattzone als Brutplatz; Schutz vor Prädatoren Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung von Teilbereichen, sukzessive Durchführung in mehrjährigen Abständen Beachte: LRT 3150 (ID 11059) Rotbauchunke (ID 30019), Kammmolch (ID 30023), Flussseeschwalbe (ID 30124), Tüpfelsumpfhuhn (ID 30129) Anbindung des Gewässers an die Elbe, Wasserstandanhebung, Einbau einer Sohlschwelle Beachte: siehe Verminderung von optischen und akustischen Störungen Rückbau von Straßen Bestandsstabilisierung durch Vergrößerung des Brutplatzangebotes und Sicherung des Reproduktionserfolgs Ausweisung von Gelegeschutzzonen vom Ausbringung von Nisthilfen

250 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Eisvogel (Alcedo atthis) Über allgemeine Behandlungsgrundsätze hinaus bedarf es für den Eisvogel keiner speziellen Maßnahmen zur Sicherung des aktuell günstigen Erhaltungszustands. Folgende Behandlungsgrundsätze sichern einen dauerhaft günstigen Zustand von Population und Habitaten und schließen Gefährdungen aus: - Erhalt der Fließgewässerdynamik der Elbe und ihrer Nebengerinne, welche ein ständiges Neuentstehen von Steilwänden und Uferabbrüchen und die Pflege selbiger an den bisherigen Brutstandorten gewährleistet, - Erhalt einer hohen Wasserqualität, Vermeidung der Einleitung von Abwässern (hohe Kleinfischdichte), - Erhalt von Gehölzbewuchs am Ufer von Still- und Fließgewässern (Jagdwarten), - Sicherung der Störungsarmut an den Nahrungsgewässern und Brutplätzen (möglichst keine oder konzentrierte intensive Freizeitnutzung Baden, Angeln, Campen ), Neben den o.g. allgemeingültigen Maßnahmen zur Sicherung der Nahrungs- und Bruthabitate dienen die Maßnahmen auf Gebietsebene: - Förderung der Weichholz- und Hartholzanteile (LRT 91E0*, 91F0) sowie - Wiederanbindung von Altarmen und Flutrinnen; Modellierung von Nebengerinnen der Verbesserung der Nahrungserreichbarkeit (Schaffung von Jagdwarten in Ufernähe; Erhöhung des Angebotes von Stillwasserbereichen) und -verfügbarkeit (Vergrößerung des Nahrungsangebotes durch Neuanlage entsprechender Habitate; Vermehrung des Beutetierangebots) sowie der Entstehung neuer potenzieller Brutsteilwände. Ebenso würde mit der Maßnahme zur Entschlammung der Alten Elbe Bertingen (LRT 3150; ID 11059) die ganzjährige Nutzbarkeit des Gewässers als Nahrungshabitat des Eisvogels sichergestellt Neuntöter (Lanius collurio) und Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) Für beide Arten, die syntop vorkommen, existiert im PG ein reiches Angebot an Nahrungsund Nisthabitaten. Eine spezielle Förderung von Heckenstrukturen oder Gebüschen ist nicht erforderlich. Der günstige EHZ ist dauerhaft durch die Beachtung allgemeiner Behandlungsgrundsätze zu sichern. Diese sind: - Erhalt der aktuellen, locker, flächig verbuschten Grünländer und Brachen bei gleichzeitiger Absicherung einer (un)regelmäßigen extensiven Grünlandpflege durch Mahd oder Beweidung, - Bewahrung der Gebüschbestände vor Beweidungsschäden (bodennahes Auslichten der potenziellen Neststandorte), ggf. durch Auskopplung, - Vermeidung zu starker, flächiger Verbuschung oder großflächiger Verbrachung von Nahrungs- und Bruthabitaten durch regelmäßige Beweidung / Mahd.

251 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 251 Im Rahmen der vorgesehenen Förderung der LRT 91E0* und 91F0 (vgl. Kap ) werden im PG neue Nistplätze und bevorzugt besiedelte Grenzstrukturen (Waldmäntel mit vorgelagertem Grünland) geschaffen, die aktuell kaum vorhanden sind. Mit einer weiteren Bestandserhöhung wäre in diesem Fall zu rechnen Erhaltungsmaßnahmen für Zug- und Rastvogelarten Für Zug- und Rastvogelarten müssen und können keine artspezifischen Behandlungsgrundsätze oder Erhaltungsmaßnahmen formuliert werden. Die Bedeutung des PG als wertvoller Rast- und Zugvogellebensraum hängt vielmehr von gebietsspezifischen oder abiotischen Parametern ab. Folgende allgemeine Behandlungsgrundsätze können genannt werden: Erhalt der Flussdynamik, der großen Stillgewässer und der periodischen Überschwemmungsereignisse Große Bedeutung für rastende oder durchziehende Vogelarten besitzt das PG insbesondere während der Hochwasserereignisse, da flach überstaute Grünländer, sich bildende Insellagen und Schlammflächen hochattraktive Rast-, Schlaf- und Nahrungshabitate für feuchtgebietsgebundene Arten darstellen. Die in Kap genannten Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang gut geeignet, die Qualität und Fläche attraktiver Rasthabitate zu vergrößern. Absicherung der Störungsarmut, vor allem in der Überschwemmungsaue und auf den Äsungsflächen nordischer Gänse Im Gebiet rasten und schlafen in den Herbst- und Wintermonaten teilweise bis zu Saat-, Bless- und Graugänse, welche die Grünländer in der Elbaue, aber auch die Ackerflächen östlich des EU-SPA (Havelsche Mark, nördlich Schartau) als Nahrungsflächen aufsuchen. In Abhängigkeit vom Vereisungsgrad der großen Stillgewässer (Kiesseen bei Parey, Rogätz sowie Alte Elbe Bertingen) werden als Schlafplatz auch die Elbufer oder elbnahen Grünländer genutzt. Aus diesen Gründen stellen alle größeren zusammenhängenden Acker- oder Grünlandflächen sowie die Stillgewässer bedeutende Rastgebiet für Gänse dar. Die enge Nachbarschaft von Schlafgewässern und Äsungsflächen ist optimal, da die Gänse so weniger Energie für aufwendige Flüge zu den Nahrungshabitaten benötigen. Um die Störungsarmut zu gewährleisten, sollen auch in den Äsungsgebieten außerhalb der Grenzen des EU-SPA - keine weiteren Feldwege oder Straßen angelegt werden. Ebenso ist auf die Anlage weiterer Stromtrassen oder Windparks zu verzichten. Innerhalb des Vogelschutzgebietes soll ein Wegegebot gelten, Fahrzeugverkehr ist (bis auf die notwendige Befahrung durch die Landnutzer) zu vermeiden. Erhebliche Störungen gehen potenziell insbesondere auch von der Jagd sowie der Angelnutzung aus, da insbesondere Rastvögel gegenüber Menschen große Fluchtdistanzen aufweisen. In den als besonderes bedeutsam markierten Rastgebieten sind daher entsprechende Nutzungen zu unterbinden, die zu permanenten oder lang andauernden Störungen führen.

252 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.2 Erhaltungsmaßnahmen 252 An den Elbufern sind vor allem im Bereich der Gleithänge (Kies-, Sand- und Schlammbänke) attraktive Rast- und Nahrungsflächen vorhanden, die von Gänsen, Enten, Limikolen und Möwen genutzt werden. Eine Nutzung als Bade-, Angel- und Bootsanlegestelle sowie für wildes Campen sollte hier unterbunden werden. Vermeidung von Individuenverlusten Auf die Ausbringung von Mäuse-Bekämpfungsmitteln auf den als bedeutendes Rasthabitat ausgewiesenen Ackerflächen sollte verzichtet werden, denn mehrfach traten in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen Verluste unter den Gänsen auf, wenn zuvor Bekämpfungsmaßnahmen stattfanden. Die jagdliche Nutzung von Federwild ist mit großen Risiken für streng geschützte und gefährdete Arten verbunden, da aufgrund des Schrotschusses auf überfliegende Gänsetrupps Fehlabschüsse vorkommen (Singschwan, Zwergschwan, Kurzschnabel- und Zwerggans) und ein großer Teil angeschossener Tiere die Regel sind. Zudem ist die Verwendung von Bleischrot äußerst kritisch zu betrachten, da sowohl die nachträgliche Vergiftung angeschossener Tiere als auch die Vergiftung von Seeadlern oder anderen Greifvögeln möglich sind (Nutzung von Aas und kranken angeschossenen Tieren als Beute). Optimierung des Nahrungsangebotes für nordische Gänse Insbesondere auf den Feldern zwischen Schartau und Blumenthal sowie in der Havelschen Mark ist zu empfehlen, den Gänsen zur Vermeidung häufiger Störungen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen Ablenkfütterungen in Form liegengelassener Stoppelbrachen (Getreide, Mais, Rüben )

253 7.3 Entwicklungsmaßnahmen MMP SCI Elbaue bei Bertingen und anteiliges EU-SPA Elbaue Jerichow Entwicklungsmaßnahmen auf Gebietsebene Waldmehrung (LRT 91E0* und LRT 91F0) 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen Das Plangebiet ist durch eine generelle Armut an Wald-LRT sowie Waldbiotopen und Gehölzen gekennzeichnet. Trotz eines großen standörtlichen Potentials sind sowohl der prioritäre LRT 91E0* (Weichholzauenwälder - Salicion albae) als auch der LRT 91F0 (Hartholz-Auenwälder) im Gebiet stark unterrepräsentiert. Beide LRT kommen überwiegend nur noch reliktisch vor und sind zumeist in kleinere Teilflächen (< 1 ha Größe) zergliedert. Für beide LRT wurde aufgrund der jeweils geringen Gesamtflächengrößeein schlechter Erhaltungszustand festgestellt (vgl. Kap und ). Da aber auch die LRT- Entwicklungsflächen (vorhandenes Potential für Ausbildung des LRT) jeweils nur geringe Flächengrößen aufweisen (vgl. Kap ), kann die geringe Gesamtfläche beider LRT auch durch die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen nicht wesentlich vergrößert werden. Um für beide LRT eine repräsentative Bestandesgröße und -verteilung im Plangebiet zu entwickeln, sind daher Maßnahmen zur Waldmehrung auf weiteren Flächen erforderlich. Dabei sollen Bestandesneugründungen durch Anpflanzungen bzw. das Einbringen von Stecklingen erfolgen, für die zumindest in der Etablierungs- und Aufwuchsphase ggf. notwendige forstliche Pflegemaßnahmen stattfinden müssen. Eine Darstellung dieser Flächen erfolgt in Karte 7. LRT 91E0* (Weichholz-Auenwälder) Die Maßnahmenflächen zur Mehrung des prioritären Lebensraumtypen umfassen eine Gesamtfläche von 105 ha (vgl. Tab. 92). Zusammen mit den bestehenden LRT-Flächen (39,4 ha) und den LRT-Entwicklungsflächen (4,5 ha) kann mittelfristig (in Jahren) für den LRT 91E0* eine Gesamtfläche von ca. 150 ha (5,5% des PG) resultieren. Die LRT 91E0*-Mehrungsflächen liegen vor allem in unmittelbarer Nähe zur Elbe auf den regelmäßig überfluteten Standorten mit hoher Fließgewässerdynamik (z.b. ID 80101, ID 80108, ID 80114). Weiterhin wurden solche Mehrungsflächen auch an den Ufern bzw. Rändern von mit der Elbe verbundenen Gewässern ausgewiesen (ID 80103, ID 80106). Die dabei einzusetzenden Pflanzen oder Stecklinge sollten entsprechend JÄGER et al hauptsächlich weibliche Individuen auentypischer Baumweiden (Salix alba, S. x rubens) sowie Schwarzpappel (Populus nigra) aus mehreren regionalen Herkünften sein. Die Mehrung von Weidengehölzen im Plangebiet ist gleichzeitig eine Maßnahme zur Verbesserung der Nahrungssituation des Elbe-Bibers (Castor fiber albicus). Durch die derzeitige Armut entsprechender Nahrungshabitate bzw. geeigneter Gehölzbestände, werden die bestehenden stark frequentiert und zeigen einen intensive Nutzung durch den Elbe-Biber. Nach Umsetzung der Maßnahme steht ein wesentlich größeres Nahrungsflächenangebot (ca. 100 ha zusätzlich) zur Verfügung, so dass der Nutzungsdruck auf die einzelnen Weichholz-Bestände deutlich nachlassen wird. 253

254 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen 254 Tab. 92: Flächen zur Mehrung des LRT 91E0* (Weichholz-Auenwälder) Maßnahme-ID Fläche in ha Maßnahmenbeschreibung , , , , , , , , , , , , , ,3 Summe: 98,9 - Bestandesgründung durch Anpflanzungen bzw. Einbringen von Stecklingen - Verwendung von standort- und lebensraumtypischen Gehölzen: Salix alba, S. x rubens, Populus nigra - Pflanzenmaterial ausschließlich aus regionalen sowie mehreren genetisch verschiedenen Herkünften LRT 91F0 (Hartholz-Auenwälder) Die Maßnahmenflächen zur Mehrung der Hartholz-Auenwälder umfassen eine Gesamtfläche von 68,7 ha (vgl. Tab. 93). Zusammen mit den bestehenden LRT-Flächen (5,3 ha) und den LRT-Entwicklungsflächen (14,1 ha) kann langfristig (über 30 Jahre) für den LRT 91F0 eine Gesamtfläche von ca. 88 ha (3,2% des PG) resultieren. Die Mehrungsflächen von Hartholz-Auenwäldern haben in der Regel Kontakt zu bestehenden LRT 91F0-Flächen, stellen also eine Erweiterung oder Arrondierung derselben dar (z. B. ID 80202, ID 80206, ID 80209). Teilweise wurden auch Mehrungsflächen im Vebund mit LRT-Entwicklungsflächen ausgewiesen (ID 80201, ID 80203, ID 80207). Die Mehrungsfläche zwischen Sandfurth und Ringfurth (ID 80205) hat Kontakt zu einem Ulmen- Eichen-Bestand am Hochufer des Elbetals, welcher als Relikt der historischen Hartholz- Auenwälder angesehen werden kann. Die Mehrungsfläche auf der Nordspitze des Werders zwischen Kehnert und Sandfurth (ID 80204) weist beidseits angrenzende Weichholz- Auenwälder bzw. Weidengehölze auf, wodurch sich eine hervorragende auentypische Gehölzzonierung ergibt. Generell wurde für alle Mehrungsflächen eine (potentielle) Komplexbildung mit Weichholz-Auenwäldern berücksichtigt. Für die Bestandesgründungen müssen standortgerechte Baumarten wie Stiel-Eiche (Quercus robur), Ulmen (Ulmus minor, U. laevis) und Eschen (Fraxinus excelsior) aus regionalen Herkünften verwendet werden. Dabei ist eine Beimischung von Wildobstsorten wünschenswert, während ein maßvoller Einbau von Weiden (siehe oben) zulässig ist. Die langfristige Anreicherung des Plangebietes mit den eben genannten Gehölzarten auf größeren Teilflächen sowie von Totholz und Altbäumen in diesen hat (langfristig) eine

255 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen 255 wichtige faunistische, insbesondere avifaunistische Bedeutung. Neben holzbewohnenden Käfern wie Heldbock (Cerambyx cerdo), Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) werden baum- und höhlenbrütende Vogelarten (u. a. Mittelspecht, Schwarzspecht, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler, Schwarzstorch) und waldbewohnende Fledermausarten (u. a. Teich- und Mopsfledermaus) hier potentielle Habitatflächen finden. Zudem wird auch die Nahrungsgrundlage für den Elbe-Biber verbessert. Tab. 93: Flächen zur Mehrung des LRT 91F0 (Hartholz-Auenwälder) Maßnahme-ID Fläche in ha Maßnahmenbeschreibung , , , , , , , , ,5 Summe: 68,1 - Bestandesgründung durch Anpflanzungen und Gatterung gegen Verbissschäden - Verwendung von standort- und lebensraumtypischen Gehölzen: Quercus robur, Ulmus minor, U. laevis, Fraxinus excelsior, Pyrus pyraster, Malus sylvestris, Coryllus avellana, Cornus sanguinea, Euonymus europaea, ( ) - Pflanzenmaterial ausschließlich aus regionalen sowie mehreren genetisch verschiedenen Herkünften Wasserbaulich relevante Maßnahmen Im Plangebiet sind diverse wasserbaulich relevante Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensraumtypen des Anhangs I und Habitaten von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie und Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie der Gesamtgebietsentwicklung notwendig. Diese erfordern zum einen die Erbringung verschiedener hydraulischer und hydrologischer Nachweise. Zum anderen sind weiterführende objektplanerische Vorleistungen zu erbringen, die nicht Gegenstand eines Managementplanes sind (Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung). Zur Alten Elbe Bertingen und dem Kiesabbau am Kiessee Rogätz und Erweiterung Auwiesen existiert unabhängig von dem MMP eine wasserrechtliche Plangenehmigung ( , zuletzt geändert am ), welche Nutzungen am Kiessee reguliert und Maßnahmen zur Renaturierung des Gebiets beinhaltet. So ist die Anbindung des Abbaufeldes Auwiesen inkl. des Kiessees Rogätz und der Alten Elbe mittels einer Flutrinne Bestandteil der Nebenbestimmungen. Die ökologische Durchgängigkeit ist zu gewährleisten. Ebenso ist der Einbau von Mineralstoffen in den Kiessee nur bis zu einer Höhe von 34,5 m ünn erlaubt, um eine Mindestwassertiefe von 0,5 m zu gewährleisten. Baden, Tauchen, Campen, Angeln und Fischerei sowie das Befahren mit Wassderfahrzeugen sind demnach am Kiessee ebenso verbioten wie die Jagd auf Wasservögel. Allerdings existiert eine Vereinbarung mirt der Wassersportgruppe Rogätz, wonach diese innerhalb des Zeitraums nur den südöstlichen Kiesseebereich nutzen darf.

256 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen 256 Die Wiederanbindung der Alten Elbe Bertingen an den Flusslauf der Elbe mittels einer Flutrinne entspricht auch den Zielen des MMP (s. Karte 7, nachfolgende Tabelle). Auf Widersprüche, die sich aus dem o.g. wasserrechtlichen Bescheid einerseits und den im MMP dargestellten Maßnahmen / Nutzungsregelungen andererseits ergeben, wird im Kap (Flussseeschwalbe) und Kap (Erholungsnutzung) und (Spezieller Artenschutz Rastvögel) näher eingegangen. Aus Sicht der FFH- und EU-SPA-Schutzgüter müssen im Zuge der Wiederanbindung der Alten Elbe Bertingen folgende Maßgaben Beachtung finden. 1. Da die Wiederanbindung erst mit Einstellung des Kiesabbaus relevant ist, wird eine vorherige Teilentschlammung der Alten Elbe (vgl. Kap. 7, LRT 3150) als notwendig erachtet. 2. Mit der Wiederanbindung ist sicher zu stellen, dass die Eigenschaften der Alten Elbe als LRT 3150 sowie wertvoller Brutvogellebensraum (Trauerseeschwalbe) erhalten bleiben; eine stärkere Durchströmung sollte daher nur in den Wintermonaten erfolgen (realisierbar durch Sohlschwelle). 3. Zur Sicherung möglichst hoher Wasserstände in der Alten Elbe und den benachbarten Auenwiesen ist der Einbau von Sohlschwellen im Ein- und Auslaufbereich notwendig. 4. Zur Sicherstellung der ökologischen Durchgängigkeit undd es Sedimentaustrags ist der Rückbau der dammartigen Zufahrt von Sandkrug in Richtung Kieswerk Rogätz vor der Wiederanbindung zu bewerkstelligen (gleichzeitige Maßnahme zur Vermeidung von Individuenverlsuten und Störungen bei Trauerseeschwalbe, Kammmolch ). In Tab. 94 erfolgt eine überblicksartige Beschreibung und Zieldefinition für die einzelnen Maßnahmen, welche in Karte 7 dargestellt werden.

257 Tab. 94: Wasserbaulich relevante Maßnahmen Maßnahme-ID Maßnahmenbeschreibung Maßnahmenziel (60110) (60109) (70103) Anbindung eines Altarmes (Alte Elbe bei Bertingen), Einbau von Sohlschwellen in die Anbindungsgräben Oberstromige Anbindung eines Altarmes (Sandfurther Haken) an die Elbe (mit Sohlschwelle) Anbindung einer Flutrinne (Ringfurther Werder) an die Elbe (mit Sohlschwelle) sowie Rinnenmodellierung Anbindung einer Flutrinne (Wolfslöcher bei Parey) an die Elbe (mit Sohlschwelle) sowie Rinnenmodellierung Rinnenmodellierung bzw. Vertiefung vorhandener Flutrinnen Wiederherstellung temporärer dynamischer Prozesse in der Alten Elbe bei Bertingen bei Erhaltung des Stillgewässercharakters, Durchströmung des Altarmes ab dem mittleren Winter-/Frühjahrshochwasser mit partieller natürlicher Entschlammung, Haltung einer maximalen Wasserstandshöhe, Anhebung des Grundwasserflurabstandes auf den Auenwiesen bei Bertingen bzw. Kehnert, Beachte: Erhaltungsmaßnahmen für LRT 3150 (11059), Rotbauchunke (ID 30019), Kammmolch (ID 30023), Trauerseeschwalbe (ID 30104), Flussseeschwalbe (ID 30124), Tüpfelsumpfhuhn (ID 30129) Durchströmung des Altarmes ab dem mittleren Hochwasser zum Erhalt der Dynamik in den Weichholz-Auenwäldern, Schaffung einer (zumindest temporären) Flussinsel (Sandfurther Werder) Durchströmung der Flutrinne ab dem mittleren Hochwasser, Schaffung einer störungsarmen (temporären) Flussinsel (Sandbank am Ringfurther Werder) Durchströmung der Flutrinne ab dem mittleren Hochwasser, Schaffung einer störungsarmen (temporären) Flussinsel (Hart- und Weichholz- Auenwälder sowie Sandbank am Pareyer Werder), Beachte: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahme für LRT 3150, (ID 14070, 14073, 24064, 24072) Verbesserung der Wasserversorgung von Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440), Flachland-Mähwiesen (LRT 6510), sonstigen Grünländern und Röhrichtbereichen (vgl. auch Maßnahme-ID 80402) Grabenverschluss Haltung einer maximalen Wassersstandhöhe in einer Flutrinne im Ringfurther Werder sowie Verbesserung der Wasserversorgung angrenzender Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440), Flachland-Mähwiesen (LRT 6510), sonstigen Grünländern und Röhrichtbereichen Rinnenmodellierung bzw. Vertiefung vorhandener Flutrinnen Unterstromige Anbindung einer Flutrinne (Bandings Lanke) an die Elbe (mit Sohlschwelle) Verbesserung der Wasserversorgung von Flutrinnen, Grünländern und Röhrichtbereichen (vgl. auch Maßnahme-ID 80401) Durchströmung der Flutrinne beim Abfluss des Hochwassers 257

258 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen für FFH-Lebensraumtypen LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Im Plangebiet wurden fünf Gewässer als LRT-3150-Entwicklungsflächen mit einer Gesamtfläche von 2,9 ha ausgewiesen. Diese weisen günstige Voraussetzungen für eine Entwicklung von lebensraumtypischen Strukturen sowie des entsprechenden Arteninventars auf. Drei der fünf Entwicklungsflächen befinden sich innerhalb der rezenten Elbeaue, zwei dagegen liegen binnendeichs in der Agrarlandschaft. Diese zwei letztgenannten Gewässer (ID 23215, ID 23216) sind Teil eines Auengewässers- Komplexes (Küsterbusch) nordwestlich von Parchau. Hier befinden sich weitere Gewässer, welche teilweise als LRT 3150 erfasst wurden sind. Bei hohen Wasserständen der Elbe wird der Bereich durch Qualmwasser gefüllt und stehen alle Gewässer hydraulisch und ökologisch in Verbindung. Beide LRT-Entwicklungsgewässer weise eine weit fortgeschrittene Verlandung auf, weshalb sich vermutlich kein LR-typisches Arteninventar entwickeln kann. Dementsprechend sind hier partielle Entkrautung und Entschlammung sowie Gewässervertiefung geplant. Aufgrund der Eindeichung ist eine periodische Durchströmung bei Hochwasser und dem damit verbundenen Sediment- und Nährstoffaustrag sowie ein natürlicher Besatz mit zurückbleibenden Stromfischen ausgeschlossen. Somit stellen beide Gewässer sowie der gesamte Gewässerkomplex eine wertvolle Habitatfläche für Rotbauchunke (Bombina bombina) und potentiell für Kammmolch (Triturus cristatus) dar. Daher sind hier auch Maßnahmen ohnehin Erhaltungsmaßnahmen für die Rotbauchunke (ID 30006) geplant, welche sich im wesentlichen mit den Entwicklungsmaßnahmen für die LRT-Entwicklungsgewässer decken. In einem Gewässer in einer Flutrinne bei Ringfurth (ID 22304), ist eine starke Verlandung festgestellt wurden. Die partielle Entlandung des Gewässers schafft freie Wasserflächen sowie tiefere Gewässerbereiche, in denen sich die reliktisch vorhandene LR-typische Vegetation des LRT 3150 entwickeln kann. Dieses Gewässer ist gleichzeitig ein Teil eines Habitatflächenkomplexes der Rotbauchunke (Bombina bombina) (ID 30015). Die beiden LRT-Entwicklungsflächen innerhalb einer Flutrinne (Wolfslöcher) im Pareyer Werder (ID 24064, ID 24072) können durch eine verbesserte Wasserführung und Ausschluss der Beweidung ihrer Ufer und Gewässerkörper zum LRT 3150 augewertet werden. Für eine Entwicklung des lebensraumtypischen Arteninventars bieten die innerhalb der Flutrinne vorhandenen LRT-Gewässer ein geeignetes Potential, es bestehen also kurzfristig günstige Voraussetzungen. Daher soll die gesamte Flutrinne oberstromig an das Hauptgerinne der Elbe angeschlossen werden (vgl. auch ID 80304, Kap ). Um für die potentiellen und vorhandenen LRT-Gewässer bzw. deren Vegetation ausreichende Entwicklungszeiträume (Stillgewässerphasen) und den notwendigen Wasserfüllstand zu gewährleisten, ist der Einbau einer Sohlschwelle notwendig. Dadurch sollen das Leerlaufen der Flutrinne bei Niedrigwasser der Elbe sowie eine kontinuierliche Durchströmung vehindert bzw. der Stillgewässercharakter erhalten werden. Eine flächenkonkrete Darstellung der Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3150 erfolgt in der nachfolgenden Tab. 95.

259 Tab. 95: Flächen- ID Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen LRT Fläche [m²] Maßn.-ID Ziel Maßnahmenbeschreibung BfN-Code E Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung E E E E (60804) (60804) (60109) (60109) Entwicklung eines strukturreichen eutrophen Gewässers Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung Beachte: Erhaltungsmaßnahme (60804) für Habitatfläche der Rotbauchunke (ID 30006) Schonende Entkrautung bzw. Entschlammung Beachte: Erhaltungsmaßnahme (60804) für Habitatfläche der Rotbauchunke (ID 30006) Anbindung des Gewässers bzw. der Flutrinne an das Hauptgerinne der Elbe, Einbau einer Sohlschwelle Beachte: Erhaltungsmaßnahme (60109) für LRT 3150 (ID 14070, ID 14073), Schlammpeitzger (ID 30031), Maßnahme zur Gebietsentwicklung (80304) Anbindung des Gewässers bzw. der Flutrinne an das Hauptgerinne der Elbe, Einbau einer Sohlschwelle Beachte: Erhaltungsmaßnahme (60109) für LRT 3150 (ID 14070, ID 14073), Habitatfläche Schlammpeitzger (ID 30031), Maßnahme zur Gebietsentwicklung (80304) , ,

260 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen LRT Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) Im Plangebiet wurden drei wechselfeuchte Grünländer als LRT-6440-Entwicklungsflächen mit einer Gesamtfläche von 22,1 ha ausgewiesen. Diese weisen zwar bereits auentypische Strukturen, aber ein nur reliktisch oder mit geringem Deckungsanteil vorhandenes lebensraumtypisches Arteninventar auf. Alle drei Entwicklungsflächen befinden sich im rechtselbischen Teil des Plangebietes, eine auf dem Cobbelschen Werder und zwei auf dem Pareyer Werder. Die beiden LRT Entwicklungsflächen auf dem Pareyer Werder (ID 24052, ID 24060) liegen in auentypischen flächigen Senken. Im Gegensatz zu den angrenzenden höhergelegenen Grünländern, welche zumeist als LRT 6510 erfasst wurden, sind diese Standorte länger überstaut und insgesamt wechselfeucht. Beide Flächen weisen zwar einen hohen Anteil Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), jedoch auch Charakterarten der Brenndolden-Auenwiesen auf. So sind in der ID Spießblättriges Helmkraut (Scutellaria hastifolia) und Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) vorhanden. Die LRT-6440-Entwicklungsfläche auf dem Cobbelschen Werder (ID 24022) weist aufgrund der Nutzung als Standweide für Pferde so starke Beeinträchtigungen auf, dass keine Einstufung als LRT möglich war. Obwohl die Fläche ein vielfältiges auentypisches Relief mit feuchten Senken und (temporären) Gewässern aufweist, war das lebensraumtypische Arteninventar nur mit wenigen, weit verstreuten Individuen vorhanden. Zudem zeigt die Fläche mit z.t. stark devastierten und golfplatzartig kurzrasigen Bereichen sowie Kloaken mit ruderalen Stauden die typischen Anzeichen einer Pferde-Standweise. Eine benachbarte, standörtlich vergleichbare Fläche, die als Mähweide (Heu- bzw. Silagewiese mit Nachbeweidung) genutzt wird, konnte hingegen als LRT 6440 erfasst werden (ID 14026). Aufgrund der standörtlichen Voerhältnisse und des in direkter Nachbarschaft vorhandenen Potentials lebensraumtypischer Arten können die Voraussetzungen einer kurzfristigen Entwicklung dieser Fläche zum LRT 6440 als günstig eingeschätzt werden. Da Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) in ihrem Vorkommen auf Standorte mit Hochwasserdynamik und wechselnden Wasserständen beschränkt sind, können Schutz und Erhaltung dieses Lebensraumtypen nur innerhalb der regelmäßig überfluteten Flussauen erfolgen. Da innerhalb des Plangebietes mesophile Grünländer (LRT 6510) mit über 400 ha bereits jetzt schon mehr als das Doppelte der Gesamtfläche des LRT 6440 (158 ha) einnehmen, ist eine gezielte und bevorzugte Entwicklung von weiteren Brenndolden- Auenwiesen angezeigt. Die Entwicklung weiterer Flächen des LRT 6510 kann aufgrund der relativ großen Gesamtfläche als nachrangig eingeschätzt werden. Eine flächenkonkrete Darstellung der Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 erfolgt in der nachfolgendentab. 96.

261 Tab. 96: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 Brenndolden-Auenwiesen Flächen- ID LRT Fläche [m²] Maßn.- ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code E Optimal: Zweischürige Mahd mit Terminvorgabe, erster Schnitt bis (bei Überstauung bis )*, zweiter Schnitt nicht vor (bzw )*; E (60901) (60902) Entwicklung einer artenreichen Brenndolden- Auenwiese Alternative 1: Mähweide mit Nachbeweidung, erste Nutzung (Mahd) bis (bei Überstauung bis )*, zweite Nutzung (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha) nicht vor (bzw )*; Alternative 2: Beweidung mit Nachmahd, erste Nutzung bis (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha und Entfernung des überständigen Aufwuchses nach der Beweidung), zweite Nutzung (Mahd) nicht vor (* Anmerkung: Die Nutzungstermine sind je nach Wasserstand flexibel zu handhaben, die achtwöchige Nutzungspause in aber in jedem Fall einzuhalten) Optimal: ; Alternative 1: , ; Alternative 2: , E Beachte: Habitatfläche des Wachtelkönigs, Spezielle Maßnahmen zur Erhaltung der Art erforderlich (siehe Kap ) 261

262 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen LRT Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Im Plangebiet wurden vier mesophile bzw. wechselfeuchte Grünländer als LRT Entwicklungsflächen mit einer Gesamtfläche von 65,3 ha ausgewiesen. Diese weisen zumeist eine Dominanz von Obergräsern, v.a. Wiesenfuchsschwanz (Alopecurus pratensis) oder Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und ein nur reliktisch oder mit geringem Deckungsanteil vorhandenes lebensraumtypisches Arteninventar auf. Die drei Entwicklungsflächen befinden sich auf den großflächigen, grünlanddominierten Werdern im nordöstlichen Teil des Plangebietes. Es handelt sich hierbei mit 16, 19 bzw. 32 ha Flächengröße jeweils um relativ große, zusammenhängende Grünländer. Zwei Flächen stellen zusammenhängende Nutzungseinheiten dar (ID 22065, ID 24092), die dritte (ID 24034) wird von mehreren Nutzern bewirtschaftet. Bei diesen drei Grünländern ist eine Entwicklung zum LRT 6510 kurz- bis mittelfristig möglich, da sie das lebensraumtypische Inventar an krautigen Charakterarten aufweisen, wenn auch reliktisch bzw. mit geringer Individuenzahl. Andererseits kommen diese Arten durch die konkurrenzkräftigen Obergräser, welche jeweils hohe Deckungsanteile einnehmen, nicht ausreichend zur Entwicklung (u.a. Keimung) und werden teilweise durch ungünstige Nutzungstermine an der generativen Vermehrung (Samenbildung) gehindert. Die vorgeschlagene zeitige Erstnutzung trägt zu einer Förderung der lichtliebenden, niederwüchsigen Arten bei, da nach dem Schnitt die bodennahe Vegetation eine volle Belichtung erhält. Möglicherweise sind die wertgebenden krautigen Arten schon soweit zurückgetreten, dass für eine kurzfristige Entwicklung die Optimierung des Nutzungsregimes allein nicht ausreichend ist. Daher kann ein einmaliges Einbringen von Saatgut durch z.b. Mulchsaat von benachbarten LRT-Flächen (in Verbindung mit drei bis vier Schnitten im Maßnahmenjahr zur Verbesserung der Keimungsraten) den gewünschten Aufwertungseffekt wesentlich steigern. Da innerhalb des Plangebietes mesophile Grünländer (LRT 6510) mit über 400 ha bereits jetzt schon mehr als das Doppelte der Gesamtfläche des LRT 6440 (158 ha) einnehmen, ist eine gezielte und bevorzugte Entwicklung von weiteren Brenndolden-Auenwiesen angezeigt. Die Entwicklung weiterer Flächen des LRT 6510 kann aufgrund der relativ großen Gesamtfläche als nachrangig eingeschätzt werden. Wichtiger erscheint die Bewahrung (und ggf. Wiederherstellung) des günstigen Erhaltungszustandes auf den vorhandenen LRT Flächen. Eine flächenkonkrete Darstellung der Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 erfolgt in der nachfolgenden Tab. 97.

263 Tab. 97: Flächen- ID Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 Flachland-Mähwiesen LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code E Optimal: Zweischürige Mahd mit Terminvorgabe, erster Schnitt bis , zweiter Schnitt nicht vor ; Optimal: ; E E Entwicklung einer artenreichen Flachland- Mähwiese Alternative 1: Mähweide mit Nachbeweidung, erste Nutzung (Mahd) bis , zweite Nutzung (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha) nicht vor ; Alternative 2: Beweidung mit Nachmahd, erste Nutzung bis (Umtriebsweide mit 0,5-1 GVE/ha und Entfernung des überständigen Aufwuchses nach der Beweidung), zweite Nutzung (Mahd) nicht vor Alternative 1: , ; Alternative 2: ,

264 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Teil: Salicion albae) Im Plangebiet wurden drei Weiden-Gehölze bzw. Gehölzkomplexe mit einer Gesamtfläche von 4,5 ha als Entwicklungsflächen des prioritären Lebensraumtypen 91E0* ausgewiesen. Alle Entwicklungsflächen befinden sich Uferbereich der Elbe, sind also den dynamischen Prozessen ihres Mittellaufes sowie stark schwankenden Wasserständen jährlich ausgesetzt. Die beiden linkselbischen Entwicklungsflächen am Sandfurther und Ringfurther Werder (ID 22525, ID 22526) werden im überwiegend durch Strauchweiden (Salix purpurea, S. viminalis) gebildet. Diese stocken auf angelandeten Rohböden im Bereich der Buhnenwurzeln, ihnen sind landseitig zumeist einige Baumweiden beigestellt. Beide Entwicklungsflächen setzen sich aus mehreren kleineren Teilflächen zusammen, welche durch Röhrichte und Flutrasen sowie flusseitig vorgelagerter Schlamm- und Sandbank voneinander getrennt sind. Die rechtselbische Entwicklungsfläche befindet sich am Nordufer des Pareyer Werders (ID 24085) und besteht aus solitären sowie zu mehreren gruppierten Baumweiden. Der Unterbau in diesem Bereich wird durch ein relativ dichtes Rohrglanzgras-Röhricht gebildet. Der Uferbereich wird hier durch mehrere kleinere kolkartige Vertiefungen sowie Rinnen strukturiert. Die drei LRT-Entwicklungsflächen sind in Weichholzauen-Mehrungsflächen eingebunden, wodurch die Teilflächen jeweils zu geschlossen Beständen zusammengefasst und arrondiert werden sollen. Dadurch kann auch unter Zulassen dynamischer Prozesse (z. B. Eisschur) und Nutzung als Nahrungsquelle durch den Elbe-Biber eine ausreichende Bestandesdichte und die Entwicklung von Weichholz-Auenwald-Komplexen erreicht werden. Als Entwicklungsmaßnahmen sollen vor allem das Anpflanzung bzw. das Einbringen von Stecklingen erfolgen. Entsprechend dem Weichholzauen-Konzept des Biosphärenreservates Mittlere Elbe (JÄGER et al. 2000) sollen dies hauptsächlich weibliche Individuen auentypischer Baumweiden (Salix alba, S. x rubens) sowie Schwarzpappel (Populus nigra) aus mehreren regionalen Herkünften sein. Darüber hinaus sind keine weiteren aktiven Maßnahmen notwendig. Es ist ein absoluter Nutzungsverzicht einzuhalten und die natürliche Dynamik ist nach der Anwuchsphase der eingebrachten Gehölze bzw. Beendigung forstlicher Sicherungsmaßnahmen (Gatterung gegen Verbissschäden) zuzulassen. Aufgrund der geringen Flächengröße der LRT-Flächen (40 ha) sowie der LRT-Entwicklungsflächen (3 ha) ist auch nach (mittelfristiger) Aufwertung letzterer mit ca. 45 ha (<2% des Plangebietes) keine ausreichende Gesamtflächengröße für die Weichholz-Auenwälder erreichbar. Eine dauerhafte Sicherung des prioritären LRT kann so nicht gewährleistet werden. Daher ist die Begründung weiterer Weichholz-Bestände, vorzugsweise in Kontakt mit vorhandenen LRT- und LRT-Entwicklungsflächen notwendig. Eine Darstellung der LRT 91E0*-Mehrungsflächen erfolgt in Kap , die flächenkonkreten Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 91E0* sind in Tab. 98 zusammengefasst.

265 Tab. 98: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 91E0* Weichholz-Auenwälder (Salicion albae) Flächen- ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen- ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code E0*-E E0*-E E0*-E Entwicklung natürlicher, strukturreicher und dynamischer Weichholz- Auenwälder Einbbringen (Pflanzen, Stecken) von Baumweiden (Salix alba, S. x rubens) und Schwarzpappel (Populus nigra), Belassen von Altholz sowie stehendem und liegendem Totholz, Sukzession, Zulassen der Eigendynamik , , , 15.1.,

266 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen LRT 91F0 - Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor oder Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) Im Plangebiet wurden sechs Laubholzbestände mit einer Gesamtfläche von 15,1 ha als Entwicklungsflächen des Lebensraumtypen 91F0 ausgewiesen. Alle Entwicklungsflächen befinden sich innerhalb der rezenten Elbeaue, sind also der jährlichen Hochwasserdynamik und stark schwankenden Wasserständen ausgesetzt. Alle Entwicklungsflächen befinden sich im rechtselbischen Teil des Plangebietes. Vier Flächen (ID 23116, ID 24008, ID 24067, ID 24076) stellen naturnahe Relikte von Hartholz- Auenwäldern dar. Diese vier Flächen nehmen insgesamt nur 3 ha ein, sind also zumeist recht kleinflächig. Daher werden die Bestände zumeist ganzflächig von Randeffekten wie starker Vergrasung geprägt. Die Entwicklungsfläche südwestlich des Schartauer Kiesloches (ID 23116) befindet sich auf einem etwas höher gelegenen Rücken mit Kontakt zu den Uferröhrichten. Der Bestand weist mit Eiche (Quercus robur), Esche (Fraxinus ecxelsior) und Ulme (Ulmus laevis) ein lebensraumtypisches Baumarteninventar auf. Allerdings erreichen die oberste Baumschicht (B1) keine Gesamtdeckung über 50% und der Bestand hat insgesamt einen Charakter locker gruppierter Einzelgehölze. Die Entwicklungsfläche am Südufer des Pareyer Werders (ID 24067) wird durch dichten, nahezu flächigen Ulmenaufwuchs (Ulmus minor) geprägt. Der Bestand stockt in einer leichten Senke nahe dem Elbeufer. Hier ist mittelfristig das Einbringen weiterer LR-typischer Baumarten notwendig. Zwei weitere Entwicklungsflächen (ID 24008, ID 24076) liegen in der Nähe des Pareyer Verbindungskanals und stehen in direktem räumlichen Kontakt zueinander. Die nördliche Fläche (ID 24008) ist dicht mit Gehölzen bestockt, und kann durch Anbindung an die vorhandene LRT-91F0-Fläche aufgewertet werden. Hierfür ist lediglich ein kleinflächiger Lückenschluss zwischen beiden Beständen notwendig. Dagegen weist die südlich angrenzende Fläche (ID 24076) größere Blößen und eine gewisse Verarmung an LR-typischen Gehölzen auf. Bei dieser Fläche müsste insgesamt eine Bestandesverdichtung mit standortgerechten Gehölzen erfolgen. Im Plangebiet sind bereits vorhandene Aufforstungen von auentypischen Gehölzen, v.a. Eiche (Quercus robur), und Ulme (Ulmus laevis) als Entwicklungsflächen erfasst wurden. Bei ID handelt es sich eigentlich um einen Flächenkomplex aus 17 Einzelflächen, welche aber jeweils ein nahezu identisches Baumarteninventar aufweisen. Alle Einzelflächen sind als langgezogene Rechtecke mit m und m Kantenlänge in Strömungsrichtung der Elbe auf dem Cobbelschen bzw. Fritzschen Werder begründet wurden. Die Bestände haben sich etabliert und sind als gesicherte Anwüchse in die Dickungsphase eingetreten. Weitere vergleichbare Aufforstungen befinden sich am Parchauer Kiesloch, die zwei identischen Teilflächen wurden zu einer Entwicklungsfläche zusammengefasst (ID 23059). Aufgrund der äußerst geringen Flächengröße der LRT-Flächen (5 ha) sowie der LRT- Entwicklungsflächen (15 ha) ist auch nach (langfristiger) Aufwertung letzterer mit 20 ha (<1% des Plangebietes) keine ausreichende Gesamtflächengröße für die Hartholz-Auenwälder erreichbar. Eine dauerhafte Sicherung des LRT kann so nicht gewährleistet werden. Daher ist die Begründung weiterer Hartholz-Bestände, vorzugsweise in Kontakt mit vorhandenen LRT- und LRT-Entwicklungsflächen, notwendig. Eine Darstellung der LRT 91F0-Mehrungsflächen erfolgt in Kap , die flächenkonkreten Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 91F0 sind in Tab. 99 zusammengefasst.

267 Tab. 99: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 91F0 Hartholz-Auenwälder Flächen- ID LRT Fläche [m²] Maßnahmen - ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme F0-E Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Rehwild- und Schwarzwilddichte , , , , F0-E (einmaliges) Einbringen von standortgerechten, heimischen Baumarten regionaler Herkünfte; Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Rehwild- und Schwarzwilddichte , , , , , F0-E F0-E Entwicklung strukturreicher Hartholz- Auenwälder mit standorttypischer Baumartenausstattung Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Rehwild- und Schwarzwilddichte Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Rehwild- und Schwarzwilddichte , , , , , , , , F0-E (einmaliges) Einbringen von standortgerechten, heimischen Baumarten regionaler Herkünfte; Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Rehwild- und Schwarzwilddichte , , , , , F0-E (einmaliges) Einbringen von standortgerechten, heimischen Baumarten regionaler Herkünfte; Aufgabe der forstlichen Nutzung (Holzernte), Belassen von Altholzanteilen; Belassen von sonnenexponiertem Totholz, Reduzierung der Rehwild- und Schwarzwilddichte , , , , ,

268 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen für FFH-Anhang-II-Arten Kammmolch (Triturus cristatus) Mit dem Unkenwäldchen bei Parey (ID 30020) liegt eine wesentliche Habitatfläche der Art inmitten einer Ackerfläche. Diese besitzt lediglich über einen angrenzenden Graben eine suboptimale Verbindung in Richtung Elbaue. Aus diesem Grund ist die Umwandlung des angrenzenden Ackers (bis zum Elbdeich) in Grünland eine vorgeschlagene Entwicklungsmaßnahme (vgl. Karte 6), welche zudem die Gefährdung durch Isolation und genetische Verarmung sowie diffuse Nährstoff- und Pestizideinträge vermindert. Tab. 100: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für den Kammmolch (Triturus cristatus) Habitat- ID Maßn.- ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme Umsetzung/ Priorität Langfristige Sicherung des Biotopverbundes und Verhinderung der genetischen Isolation Umwandlung von Acker in Grünland Rotbauchunke (Bombina bombina) Die für den Kammmolch formulierte Entwicklungsmaßnahme für das syntope Habitat Unkenwäldchen bei Parey (ID 30011) kann hier nur wiederholt werden, da identische Gefährdungseinschätzungen vorliegen. Diese Einschätzung trifft auch für die im Acker liegenden beiden Teilflächen der Habitatfläche Küsterbusch und Küstersee (ID 30006) sowie die Rinne nördlich Parchau (ID 30007) zu (vgl. Karte 6). Tab. 101: Einzelflächenspezifische Entwicklungsmaßnahmen für die Rotbauchunke (Bombina bombina) Habitat- ID Maßn.-ID Ziel der Maßnahme Maßnahmenbeschreibung BfN-Code der Maßnahme Umsetzung/ Priorität Umwandlung von Acker in Grünland Langfristige Sicherung des Biotopverbundes und Verhinderung der genetischen Isolation Umwandlung von Acker in Grünland Umwandlung von Acker in Grünland Beachte: Kammmolch (ID 30020)

269 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.3 Entwicklungsmaßnahmen Elbe-Biber (Castor fiber albicus) Für den Elbe-Biber sind aufgrund der hohen Revierdichte und nahezu vollflächiger Besiedlung des Plangebietes Maßnahmen zur Sicherung der Nahrungsgrundlage erforderlich. Dies wird auch durch den relativ geringen Anteil an Weichhölzern (z. B. Salix sp. Populus sp.) und auentypischen Harthölzern (z. B. Fraxinus excelsior, Ulmus sp.) verdeutlicht (vgl. Kap und Kap. 5.1). Daher werden als Entwicklungsmaßnahmen für den Elbe-Biber die Mehrung von Weichholz- und Hartholzauenwäldern empfohlen. Eine Darstellung dieser Waldmehrungsmaßnahmen erfolgt in Kap

270 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen Landwirtschaft Der auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen des SCI flächenmäßig bedeutsamste Lebensraumtyp sind die LRT 6510 (Flachland-Mähwiesen) und 6440 (Brenndolden-Auenwiesen). Daneben bestehen enge Beziehungen landwirtschaftlich genutzter Flächen zu ausgewiesenen Flächen des LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken), des LRT 3150 (Eutrophe Flachseen) und LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren). Die gegenwärtig im PG ausgeübte Bewirtschaftungspraxis ist prinzipiell geeignet, die genannten Lebensraumtypen langfristig im Gebiet zu erhalten. Die festgestellten Beeinträchtigungen können bereits mit der Umsetzung einiger zielorientierter Bewirtschaftungsgrundsätze wirksam vermindert werden. Als solche Behandlungsgrundsätze sind zu nennen: die grundsätzliche Einhaltung aller Bestimmungen der guten fachlichen Praxis der Landnutzung, kein Grünland-Umbruch; keine Umwandlung von Wiesen oder Mähweiden in Ganzjahres-Standweiden, keine Erhöhung des Anteils von intensiv genutzten Pferdeweiden, die Fortführung der Grünlandnutzung auf den bisher entsprechend genutzten Flächen zum Erhalt wertgebender (Offenland-)Lebensräume, insbesondere der als LRT erfassten Flächen, bei Beweidung Auskoppelung von Gehölzen, Nassstellen, Gewässerschonstreifen von 10 m Breite (Ausnahme: Brutgebiete von Wiesenlimikolen Kiebitz, Uferschnepfe, Großer Brachvogel; hier Beweidung der Ufer/Grabenränder erwünscht zur Zurückdrängung von Röhrichten/Hochstauden zur Sicherstellung der Zugänglichkeit von schlammigen Gewässerufern), kein (ganzjährig) freier Zugang des Viehs an Laichgewässer und Gewässer-LRT (vgl. Rotbauchunke; LRT 3150, 3270) zur Verhinderung der Konzentration von Trittschäden und Eutrophierung; Vermeidung von flächigen Schäden an der Vegetation durch zu starken Viehtritt, keine Entwässerung von feuchten bis nassen Gründlandflächen bzw. -teilflächen, um kleinräumige Biotopmosaike aus Standorten unterschiedlicher Feuchtestufen zu erhalten, Düngung nur bei nachgewiesenem Nährstoffdefizit, kein Biozideinsatz. 270

271 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen Forstwirtschaft Die wirtschaftliche Nutzung von Waldflächen oder Gehölzen spielt im PG aktuell keine Rolle, da der entsprechende Flächenanteil sehr gering ist. Die vorhandenen Gehölze entsprechen überwiegend dem LRT 91E0* (Weichholz-Auwald), kleinflächig sind auch die LRT 91F0 (Harzholz-Auwald) und 9160 (Stieleichenwald) ausgebildet. Der geringe Gehölzanteil im PG verhindert derzeit die Ansiedlung von Großvogelarten, wie Schwarzstorch oder Seeadler. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits Bestrebungen unternommen, den Waldanteil in der Flussaue zu mehren. Dies wird auch im Rahmen dieses Gutachtens (vgl. Kap ) empfohlen. Vorrangig sollen vorhandene Bestände der Weichholzaue miteinander verknüpft und flächenmäßig vergrößert werden, daneben können an geeigneten Standorten Harzholzauwälder begründet werden. Die Nutzung und Pflege der Gehölzbestände soll unter folgenden Maßgaben erfolgen: Mehrung der Anteile der LRT 91F0 und 91E0* unter Beachtung der Vorgaben zum Erhalt der Offenland-LRT 6510, 6440, 3150 sowie der Maßgaben zu den Wiesenbrütern (vgl. Kap ), der Habitat-Flächen des Wachtelkönigs (Kap. 4.4) sowie der Habitatflächen von Rotbauchunke und Kammmolch (Kap ), keine Gehölzentnahmen, außer zur Beseitigung von gebietsfremden Arten (z.b. Robinie durch Ringeln) oder zur Erhaltung der Habitatflächen von Kammmolch und Rotbauchunke (vgl. Kap ) Erhalt bzw. Erhöhung des Anteils von Alt- und Totholzanteilen durch Nutzungsverzicht (Steigerung des Anteils von Horst- und Höhlenbäumen Spechte, Greifvögel, Fledermäuse, holzbewohnende Käfer) Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Nach Aussage der zuständigen UHV werden an den Gewässern II. Ordnung nur bei Bedarf Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Dies konnte vor Ort bestätigt werden. Die betreffenden Gewässer präsentieren sich naturnah und weisen keine Anzeichen einer intensiven Pflege auf. Dennoch sollen Hinweise zu einer schutzverträglichen Bewirtschaftung gegeben werden. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung müssen langfristig darauf ausgerichtet sein, sowohl den Erhalt und die Entwicklung von FFH-LRT, Habitatflächen von Anhang II-Arten gemäß der FFH-Richtlinie und Vogelarten nach Anhang I der EU-VSRL zu gewährleisten als auch den Erfordernissen des Hochwasserschutzes zu genügen. Das bedeutet in erster Linie, alle über die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen und Eingriffe zu vermeiden, die zu einer - auch nur zeitweiligen - Grundwasserabsenkung, Verringerung der Wasserqualität oder Beeinträchtigung der Lebensräume selbst führen. Bezüglich der Gewässerunterhaltung sind folgende Hinweise und Behandlungsgrundsätze für das Plangebiet anzuführen: der Gewässerunterhaltungslastträger hat bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sowohl den Belangen des Naturschutzes als auch denen des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen;

272 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen 272 Maßnahmen an Gewässern sollten prinzipiell die Hauptziele der EU- Wasserrahmenrichtlinie, wie das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes und somit die Möglichkeit der eigendynamischen Entwicklung und des gezielten Rückbaus (Uferbefestigung) verfolgen, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im FFH-Gebiet und EU-SPA sind so durchzuführen, dass sie mit einem Minimum an Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes und EU-SPA verbunden sind; Art, Intensität und Zeitpunkt von Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere der Krautungen, sollten stets von den jeweiligen spezifischen Verhältnissen (Wasserdargebot, umliegende Nutzungen, Geschwindigkeit der Sukzession etc.) abhängig gemacht werden und müssen besondere Belange des Arten- und Habitatschutzes berücksichtigen; bei Zweifeln an der Verträglichkeit oder bei Unkenntnis der relevanten naturschutzfachlichen Gesichtspunkte sind die Maßnahmen rechtzeitig vorher mit der Naturschutzbehörde und der verfahrensführenden Behörde abzustimmen; Krautungen auch jene zur Pflege von Habitatflächen (Rotbauchunke, Kammmolch) sollten im Spätsommer bis Herbst (September bis Oktober) vorgenommen werden. Dieser Zeitraum ist aus limnologischer Sicht optimal, da zu dieser Zeit ein Maximum trophiebedingender Substanzen in Biomasse inkorporiert ist, ohne dass bereits Remineralisationsprozesse eingesetzt haben. Somit wird durch eine Krautung im Herbst die größtmögliche Nährstoffeliminierung erreicht; generell soll das bei der Entkrautung und Böschungsmahd anfallende Mähgut nicht längere Zeit auf der Böschung oder Böschungsoberkante verbleiben, da dies zu einer zusätzlichen Nährstoffanreicherung mit der Gefahr des Einschwemmens in das Gewässer führt; um während der Krautung Wasserorganismen (z.b. zahlreiche Insektenlarven, Mollusken etc.) eine Abdrift- bzw. Fluchtmöglichkeit (und damit die Möglichkeit der Wiederbesiedlung des betreffenden Gewässerabschnitts) zu ermöglichen, sollte stets entgegen der Fließrichtung vorgegangen werden; die Böschungsmahd ist mit einem Balkenmäher ökologisch verträglich, bei Einsatz von Schlegelmähern kommt es in der Regel zu hohen Verlustraten unter der Fauna; bei Rückschnitt und Beseitigung von Gehölzen ist die eventuelle Betroffenheit von FFH- LRT-Flächen oder von Habitaten der Anhang-II-Arten zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall sind die Maßnahmen mit der Naturschutzbehörde und der verfahrensführenden Behörde abzustimmen; Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe obliegen der Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung und Leichtigkeit der Schiffbarkeit der Elbe, d.h. der Offenhaltung der Fahrrinne sowie der Gewährleistung einer ausreichenden Wassertiefe. Zu diesem Zweck sowie aus Hochwasserschutz- und Landgewinnungsgründen wurde die Elbe bereits im 19. Jahrhundert mit den heute noch existenten Strombauwerken (Buhnen) versehen. Bis heute werden die Buhnen regelmäßig im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen regelmäßig instandgesetzt oder gesichert. Auch im Sommer 2009 erfolgten im PG Buhnenvorschüttungen, die der Sicherung der Buhnenköpfe dienten.

273 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen 273 Die die Buhnen und Buhnenfelder ökologisch bochsensible Bereiche darstellen (Bestandteil des LRT 3270, Habitatfläche Grüne Flussjungfer, Stromfische, Elbe-Biber, Fischotter, Rastvögel, Brutvögel) sind Sanierungs- und Instandsetzungmaßnahmen auch hier unter Beachtung der NATURA-2000-Belange durchzuführen. Da Sedimentbaggerungen durch Schwimmfreiheitsbaggerung in den Buhnenfeldern zahlreiche negative Rückwirkungen auf eine Vielzahl von Natura-2000-Schutzgütern besitzen, sollte das Hauptaugenmerk darauf konzentriert werden, den Umfang von Sedimentabtragungen im Rahmen von Schwimmfreiheitsbaggerungen so weit wie irgend möglich einzuschränken und lediglich auf unvermeidbare (und dann auch fundiert begründbare) Einzelfälle zu reduzieren. Diese Erkenntnis ist auch in den Handlungsempfehlungen der AG WSV-EL (2002) dargelegt. Weiterhin müssen klare Regelungen zu den Bauzeiten erlassen werden. Die Instandsetzungsarbeiten sind außerhalb der Fortpflanzungszeiten von Vögeln und Fischen vorzunehmen, um störungsempfindliche Arten nicht zu beeinträchtigen. Auf Grund des frühen Beginns der Laichzeit des Rapfens sollten die Arbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sein. Um Spätbruten ausgewählter Vogelarten nicht zu gefährden, sollten die Arbeiten andererseits nicht vor dem 1.9. beginnen. Bei der Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in Bereichen mit besetzten Biberbauen sollten weitere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Dazu gehört, dass das Buhnenfeld, in dem sich ein genutzter Bau befindet, von der Unterhaltung ausgespart wird und hier auch keine Materialablagerung erfolgen darf. In den angrenzenden Buhnenfeldern sollten die Unterhaltungsarbeiten nicht vor Mitte Oktober beginnen, da erst zu dieser Zeit die Jungbiber selbständig genug sind, um auf die Störung reagieren zu können. Während der Arbeiten ist darauf zu achten, dass die Boote mit denen die Arbeitsmaterialien angelandet werden, nicht die Uferstruktur bzw. -vegetation zerstören. Außerdem sollten alte Weiden bzw. Pappeln, in deren ausladendem Wurzelwerk sich ideale Versteckmöglichkeiten für Elbe-Biber (und auch Fischotter!) befinden, nicht zur Befestigung dieser Boote genutzt werden. Die teils recht alten Bäume könnten unter der Zugbelastung umkippen und so ihre Bedeutung für die beiden Arten verlieren.

274 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen Jagd und Fischerei Jagd Das Herstellen einer waldverträglichen Schalenwilddichte ist für die Entwicklung naturnaher Waldbestände dringend erforderlich. Dabei ist ein Gleichgewicht zwischen Wald- und Wildbestand so einzurichten, dass sich die standortgerechten Baumarten natürlich und ohne aufwendige Schutzmaßnahmen verjüngen können. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fehlens der natürlichen Beutegreifer für die heimischen Großherbivoren bestehen daher keine grundsätzlichen Einwände gegen jagdliche Aktivitäten im SCI, sofern sie den Grundsätzen des Naturschutzes, insbesondere in den Schutzgebieten, genügen. Es wird eingeschätzt, dass insbesondere die Schwarzwildbestände in den nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (Brachen) sehr hoch sind. Entsprechend gehen von diesen auch Gefährdungen der hier siedelnden Bodenbrüter (Wachtelkönig, Enten, Limikolen, verschiedene Singvogelarten) aus. Eine wirksame Dezimierung der Schwarzwildbestände ist daher wünschenswert, z. B. im Rahmen von Gesellschaftsjagden im Herbst. Die Jagd im PG darf die Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt nicht beeinträchtigen und lediglich das geringstmögliche Maß an Störung und Beunruhigung ausüben. Auf die Anlage von Kirrungen sollte vor allem in ökologisch sensiblen Bereichen (alle Offenland-LRT, Waldränder der ausgewiesenen Wald-LRT, Gewässer-Habitatflächen und dgl.) verzichtet werden. Röhrichte, Nasswiesen, Flutrinnen, Fließ- und Standgewässerufer sollen zur Brutzeit zwischen März und August nicht zum Zweck der Jagd aufgesucht werden (vgl. Angaben zur Nestschutzzone bei Trauer- und Flussseeschwalbe; Kap ). Ebenso sind Störungen großer Vogelansammlungen (insbesondere Gänse, Enten, Schwäne, Kormoran an den Schlafplätzen, Rast- und Nahrungsflächen) zu vermeiden (vgl. Kap.7.2.4). Aufgrund der avifaunistischen Bedeutung des Plangebietes soll auf eine jagdliche Nutzung von Federwild generell verzichtet werden. Dieses Jagdverbot soll auch für die außerhalb des EU-SPA liegenden rechtselbischen Äsungsflächen der Schwäne und Gänse gelten (vgl. Karte 5-4. Eine ausführlichere Begründung ist in Kap gegeben. Ebenso ist eine Verwendung von Bleischrot im PG und auf den angrenzend ausgewiesenen bedeutenden Rastvogelflächen zu untersagen. Die Verwendung von Lebendfallen ist im PG zur Vermeidung von unbeabsichtigten Fängen geschützter Tiere (Fischotter) zu unterlassen. Berufsfischerei und angelsportliche Nutzung Eine fischereiliche Nutzung findet im PG nur in der Elbe statt, welche ebenso beangelt wird. Daneben werden bspw. der Bertinger See, die Alte Elbe Parey, die Bandings Lanke, die Kiesgruben am Kieswerk Rogätz, der Pappelhaken bei Kehnert und die Wolfslöcher angelsportlich genutzt. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist u.a. die Nutzung des Pappelhakens, der Wolfslöcher und der Alten Elbe Parey (Tunnel) kritisch zu betrachten, da die Gewässer gleichzeitig Habitate von Elbe-Biber, Fischotter, Rotbauchunke, Schlammpeitzger und/oder einen LRT 3150 darstellen oder sich inmitten oder am Rande wichtiger Rastvogelflächen befinden. Insbesondere die Nutzung von Bandings Lanke ist in diesem Zusammenhang nicht als schutzverträglich zu bezeichnen. Hier wird empfohlen, den Pachtvertrag aufgrund der

275 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen 275 übergeordneten Bedeutung als Brut- und Rastgebiet (Vögel) sowie Habitatfläche (Rotbauchunke) nicht zu verlängern. In diesem Zusammenhang ist auch die Ausübung der Sportfischerei an den Kiesgruben nahe des Kieswerks Rogätz zu betrachten. Mit dem erwünschten Rückbau der Zuwegung wären diese Kiesgruben nicht mehr erreichbar und somit aus dem Verzeichnis der Angelgewässer zu streichen. Folgende Behandlungsgrundsätze sind zur Vereinbarkeit mit den Schutzbelangen im PG ebenso zu beachten: - in den Gewässer dürfen keine Besatzmaßnahmen stattfinden (Veränderung der Ichthyozönose), - Krautungen dürfen in den Gewässern nicht vorgenommen werden, insbesondere nicht in den als Habitatfläche für den Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ausgewiesenen (Alte Elbe Parey, Wolfslöcher) - häufige Störungen durch das Befahren des Gebietes sind zu vermeiden - die Ausübung des Angelsportes in störungssensiblen Bereichen ist zu vermeiden, dies gilt insbesondere auch für die Elbuferbereiche mit großer Bedeutung für Brutund Rastvögel (vgl. Karte 7) Erholungsnutzung und Besucherlenkung Im PG existieren zahlreiche (potenzielle) Möglichkeiten des schutzverträglichen Erlebens der Elbaue. Vorhandene Wege und Zufahrten ermöglichen den direkten Kontakt mit den Schutzgütern des PG u.a. bei Rogätz (Fährbereich, Elbradweg), Blumenthal (NAU- Infozentrum, Ziegeleiteiche), Parey (Elbdeich bei Bandings Lanke und Kanal), Bittkau (Radweg oberhalb Bittkauer Haken), Sandfurth (Zufahrt zum Hafen), Kehnert (Aussichtspunkt Elbblick und Zufahrt zum Bertinger See) sowie Bertingen (Zufahrt Alte Elbe). Die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Schutz- und Erhaltungsziele des NATURA Gebietes erfolgt aktuell an keinem einzigen Standort. Es existieren weder aussagekräftige Faltblätter noch Infotafeln oder Schutzgebietsschilder. Es wird dringend empfohlen, insbesondere am Elbradweg und an den Ortszufahrten eine entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, ansprechende, gebietsbezogene Informationen zu geben. Im Bereich der Alten Elbe Bertingen besteht direkt am Elbradweg eine gute Möglichkeit für die Anlage eines Beobachtungsturmes, da sich hier Rastvögel in größerer Zahl vor allem auch während der Überschwemmungsereignisse beobachten lassen. Ein Befahren des Gebietes mit Motorfahrzeugen aller Art soll außer durch die Landnutzer nach Möglichkeit unterbleiben. Ein Ausbau des Wegesystems in der Überflutungsaue widerspricht den Schutz- und Erhaltungszielen und soll daher unterbleiben. Auf Karte 7 werden zum Schutz von Brut- und Rastvögeln sowie eng an Fließ- und Stillgewässer gebundenen Arten (Grüne Flussjungfer, Fischotter, Elbe-Biber) von Störungen freizuhaltende Uferbereiche ausgewiesen. Hier sollen Nutzungen, wie Baden, Campen, Angeln oder das Anlanden/Zuwasserlassen von Booten künftig unterbleiben.

276 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen Landschaftspflege und Maßnahmen des speziellen Biotopund Artenschutzes Biotopschutz Grundsätzlich ist in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Abfallbehörde auf einen wirksamen Vollzug des Verbotes einer Vermüllung durch Ablagerungen jeglicher Art (einschließlich organischer Materialien, wie Mahdgut, Mist, Stroh) zu achten. Die im SCI festgestellten Müllablagerungen sind möglichst kurzfristig zu beseitigen. Hiervon betroffen sind insbesondere die linkselbischen Hangbereiche zwischen Kehnert und Sandfurth. Spezieller Brutvogelschutz Wachtelkönig Auch abseits der ausgewiesenen Habitat- und Habitatentwicklungsflächen können im PG Wachtelkönig auftreten, da prinzipiell jedes spät gemähte / beweidete Grünland und alle frischen Brachen besiedelbar sind. In diesem Fall sollte mindestens die Ausweisung einer größeren Nestschutzzone erfolgen, um eine erfolgreiche Brut zu ermöglichen. Das Nest befindet sich im Normalfall unweit des festgestellten Rufers (Männchen). Nach STOWE & GREEN (1997) stellt eine Nestschutzzone, welche im 100-m-Radius um den Rufer ausgewiesen wird sicher, dass die Mehrzahl der Nester erhalten bleibt. Ein fast vollständiger Schutz ist ab einem Radius von m möglich. Es wird daher vorgeschlagen, um den Rufer in Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten (Wege/Schneisen/Gehölze stellen Reviergrenzen dar) ca. 200 x 200 m große Nestschutzzonen gemäß 49 NatSchG LSA auszuweisen, welche erst nach dem bzw (vgl. Kap ) erstgenutzt werden dürfen. Weiterhin ist sicher zu stellen, dass in der Umgebung der Nestschutzzone Fluchtmöglichkeiten und Nahrungshabitate für die Jungvögel erhalten bleiben (z.b. Flutrinnen, breite Gewässerrandstreifen, Brachen ). Uferschnepfe, Kiebitz, Großer Brachvogel Das EU-SPA Elbaue Jerichow hat, außer für die Arten des Anhangs I der EU-VSRL große Bedeutung als Brutgebiet hochgradig gefährdeter Limikolen, darunter auch die Wiesenbrüter Uferschnepfe (Limosa limosa), Großer Brachvogel (Numenius arquata) und Kiebitz (Vanellus vanellus). Aktuell konnte keine dieser Arten im PG festgestellt werden, die nächstgelegenen Vorkommen befinden sich in der Elbaue bei Fischbeck am Bölsdorfer Haken und im Bucher Brack. Aber auch dort gehen die Brutbestände dieser Arten zurück und eine Bestandsstabilsierung ist ohne spezielle Schutzmaßnahmen nicht zu erwarten. Da die Isolation der Restbestände gefährdeter Wiesenbrüter ein großes Aussterberisiko in sich birgt (auch durch natürliche Katastrophenereignisse, wie Frühjahrshochwässer etc.), müssen große Anstrengungen unternommen werden, um die Wiesenbrüterbestände auf ein überlebensfähiges Niveau anzuheben. Im PG existieren mehrere Möglichkeiten, den Schutz der Wiesenlimikolen zu bewerkstelligen. Diese sollen (in Anlehnung an HÖTKER et al. 2007) nachfolgend beschrieben werden:

277 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen Monitoring Voraussetzung für den effektiven Nestschutz ist ein Wiesenbrütermonitoring. Die Brutplätze der Arten Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Kiebitz sind i.d.r. leicht zu erkennen und müssen durch einen speziellen Nestschutz aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Mahd/Beweidung) ausgespart werden. Uferschnepfen bebrüten ihre Nester ab April/Mai, Kiebitze meist ab Anfang April, Große Brachvögel ab Anfang April. Zielführend sind daher Kontrollen ab Ende März bis Anfang April. Als besonders geeignete Wiesenbrüterstandorte werden nach Auswertung vorliegender Angaben zu historischen Brutvorkommen (STEINKE 1999) die Bereiche zwischen Alter Elbe Bertingen und Bertinger See sowie zwischen Kehnert und Sandfurth angesehen. 2. Anhebung des Wasserspiegels; Sicherstellung von Überflutungen Winterliche Überschwemmungen reduzieren Kleinsäuger und somit auch potenzielle Prädatoren (Fuchs ). Ebenso führen hohe Wasserstände zur Brutzeit zur verbesserten Erreichbarkeit der Nahrung (stocherfähiger Boden ) und bewirken einen späten Erstnutzungstermin (nach dem Schlupf der Jungen). Grundsätzlich sind daher hohe Grundwasserstände sowie das Vorhandensein von Flachwasserbereichen (in Flutrinnen oder Blänken) essentiell. Im PG muss dies durch eine verbesserte Wasserhaltung an der Alten Elbe Bertingen (Einbau von Sohlschwellen ) erreicht werden. Ebenso sind Entwässerungsgräben zu verschließen. 3. Förderung von artenreichem Feuchtgrünland und Gehölzfreiheit Alle Wiesenlimikolen bevorzugen ein artenreiches, nicht zu hochwüchsiges und lückiges Feuchtgrünland mit integrierten Flachwasserbereichen oder Flutrinnen. Im zeitigen Frühjahr sind kurzrasige Grünländer für die Ansiedlung von Vorteil. Brachen werden nicht besiedelt, Flächen mit hohem Gehölzanteil werden gemieden. Großflächig unzerschnittene, störungsfreie Grünländer sollten 100 ha nicht unterschreiten. Durch die Düngung wird die Vegetationsstruktur und Artenzusammensetzung negativ verändert. Der Raumwiderstand in den Wiesen wird für Alt- und Jungvögel zu hoch, letztere können insbesondere bei nasser Witterung verklammen und erfrieren. Auf Schleppen und Walzen ist zur Vermeidung von Störungen zu verzichten (keine Veränderung des Mikroreliefs). 4. Nutzungsart und -regime Voraussetzung für den Bruterfolg ist eine späte Mahd oder eine extensive Beweidung. Großflächigere Mahd sollte zum Schutz der Gelege und Jungvögel nicht vor dem sowie langsam und von innen nach außen erfolgen (vgl. MAMMEN et al. 2005). Die Förderung eines Nutzungsmosaiks ist hierbei gewünscht (gestaffelte Mahd ), Schnitthöhen von 10 cm sind einzuhalten. Eine großflächige Beweidung der Flächen ist ab Anfang bis Mitte Mai möglich, sofern die Dichte auf der gesamten Weidefläche (keine Portionsweide!) 1-2 Tiere/ha nicht überschreitet. Sofern eine ausschließliche Beweidung erfolgt, sind nach dem auch höhere Dichten möglich und sinnvoll, um Verbrachung und Weideunkräuter nicht zu fördern. Möglichkeiten der Umsetzung im PG Die Möglichkeiten, die das PG für die Umsetzung eines effektiven Wiesenbrüterschutzes bietet, sollten ergriffen werden. Aktuell wird auch unter Berücksichtigung der FFH-

278 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen 278 Schutzziele (LRT 6510 und 6440), das Potenzial des linkselbischen Bereiches zwischen Kehnert und Sandfurth als mögliches Wiesenbrüterareal am größten eingeschätzt. Die Fläche weist zahlreiche Flutmulden und Flutrinnen auf und kann bei Wiederanbindung der hangnahen Rinne an die Elbe (vgl. Kap ) als Insel eine hohe Wiesenbrütereignung erlangen (Störungsfreiheit, Prädatorenkontrolle). Gehölze sind nur in geringem Umfang vorhanden und können bei Bedarf weiter dezimiert werden. Das ausgeprägte Relief der Fläche schützt Wiesenbrüter ggf. auch vor Hochwasserereignissen, die Beweidung kann auf höhergelegenen, elbnahen Flächen zudem eher beginnen. Das Vorhandensein von Flachwasserbereichen bis in den Juli sollte nach Möglichkeit durch die Anlage und Vertiefung von Flutrinnen und Blänken gefördert werden. Ebenso sind entwässernde Wirkungen zu vermeiden (Einbau von Sohlschwellen in den mit der Elbe kommunizierenden Nebengerinnen). Der beschriebenen Maßnahme ist bei Realisierbarkeit im Zweifel das Primat vor den auf gleicher Fläche zum Schutz des Wachtelkönigs (Crex crex) vorgeschlagenen Nutzungsregelungen einzuräumen, da letzterer über weitere Habitatflächen im PG verfügt. Weitere Flächen für eine Umsetzung des speziellen Wiesenbrüterschutzes stellen die Grünländer zwischen Alter Elbe Bertingen und Bertinger See sowie die rechtselbischen Gebiete Cobbelscher und Pareyer Werder dar (vgl. auch Kap zur Gewässeranbindung). Flussseeschwalbe, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Austernfischer Die naturnahen Flussuferbereiche der Elbe stellen im PG einen wertvollen (potenziellen) Brutplatz von Flussuferläufer (Actitis hypoleucos), Austernfischer (Haematopus ostralegus) sowie Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) und Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) dar. Zudem spielen sie bei der Aufzucht von Grau- (Anser anser) und Brandgänsen (Tadorna tadorna) eine nicht unwesentliche Rolle. Der Bruterfolg der Limikolen und der Flusseeschwalbe unter den o.g. Arten ist im PG sehr gering. Die Ursachen hierfür liegen sehr wahrscheinlich in Störungen (Betreten oder Beweiden der Uferbereiche) sowie der Prädation (Fuchs, Fischotter, Waschbär, Schwarzwild ). Ebenso spielen Verluste durch Hochwassereignisse eine Rolle. Diese Gefährdungsursachen können wirksam gemindert werden durch 1. Schaffung von unbewachsenen, sandig-kiesigen Inselbereichen Am Elbufer können durch den Erhalt bzw. die Stabilisierung abgerissener Buhnenköpfe oder die Anbindung von Nebengerinnen / Flutrinnen / Altarmen oder ehemaligen Abgrabungen Inselbereiche angelegt werden. Diese können durch Modellierung hochwassersicher gestaltet werden. Brutplätze auf kleinen Flussinseln sind durch die fehlende Landverbindung besser vor Prädatoren und Störungen geschützt. 2. Ausweisung von Tabubereichen Die entsprechenden Bereiche sind vor Störungen durch anlandende Boote, Angler, Badegäste etc. zu schützen. Die für den Schutz der o.g. Arten wesentlichen Bereiche wurden auf Karte 7 dargestellt. Verwiesen wird auch auf Kap , in welchem Bereiche für die mögliche Anbindung von Flutrinnen und Abgrabungen etc. und die so bewerkstelligte Förderung von Inselbereichen benannt werden. Die kleinräumige Nutzung und Herrichtung

279 7 Maßnahmen und Nutzungsregelungen 7.4 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen 279 von nicht mehr benötigten Buhnen für derartige Zwecke ist hingegen Gegenstand weiterer Abstimmungen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass der wasserrechtliche Bescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zum Kiesabbau am Kiessee Rogätz/Treuel das Befahren des Kiessees ab dem eines jeden Jahres mit Sportbooten der Wassersportgruppe Rogätz freistellt. Dies widerspricht der angestrebten Störungsfreiheit des Brutplatzes der Flussseeschwalbe, welche auf den Brutinseln des Kiessees bis August nichtflügge Jungvögel haben kann. Entsprechend wird eine Änderung des Bescheides empfohlen. Rastvögel Innerhalb des PG spielt unter den Stillgewässern die Alte Elbe Bertingen inkl. des Kiessees Rogätz die bedeutendste Rolle als wertvoller Rastvogellebensraum. Dies gilt sowohl für durchziehende Limikolen als auch die hier rastenden und Nahrung suchenden Kormorane, Kraniche, Saat-, Bless- und Graugänse, Sing- und Höckerschwäne sowie verschiedene Entenarten. Der wasserrechtliche Bescheid zum Kiesabbau Auwiesen/Treuel beinhaltet zahlreiche Nebenbestimmungen, welche geeignet sind, eine weitgehende Störungsfreiheit herzustellen (Verbot von Wasservogeljagd, Angeln etc.). Der Bescheid stellt jedoch auch das Befahren des Kiessees mit Sportbooten zwischen 15. Juli bis 31. März frei. Dieser Zeitraum ist der für Rastvögel attraktivste Zeitraum, weshalb nur ein Verbot des Befahrens des Kiessees mit Booten den Schutz der Rast- und Brutvögel garantiert. Entsprechend ist die Einfahrt zum Kiessee für Boote zu sperren (s. Karte 7) Sonstige Nutzungen Insbesondere zum Schutz der Rast- und Brutvögel sollen in den als wertvoll ausgewiesenen Rast- und Bruthabitaten keine weiteren baulichen Anlagen errichtet werden, welche die Funktion als Rastplatz, Nahrungsfläche, Überflugraum oder Schlafplatz gefährden oder einschränken. Ebenso sollen direkte Gefährdungen von Individuen vermieden werden. Aus diesen Gründen sollen im EU-SPA sowie auf den östlich angrenzenden Ackerflächen, welche eine große Bedeutung als Rast- und Äsungsfläche besitzen, keine Windenergieanlagen, Stromtrassen oder zusätzliche Straßen/Wege errichtet werden.

280 8 Umsetzung 8.1 Endgültiger Schutz- und Erhaltungsziele Umsetzung 8.1 Endgültige Schutz- und Erhaltungsziele SCI Elbaue bei Bertingen Für das FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen (SCI 37, DE ) wird folgende Präzisierung und Aktualisierung der Schutz- und Erhaltungsziele empfohlen. Gebietsspezifische Schutz- und Erhaltungsziele 1.) Erhaltung des naturnahen und strukturreichen Abschnittes des Mittellaufs der Elbe als planarer Fluss mit Schlamm- und Schotterbänken, Alt- und Totwässern, Uferstaudenfluren, Weichholz-Auengehölzen, Hartholz-Auenwäldern und Eichen-Hainbuchenwäldern sowie Frisch-, Feucht- und Nasswiesen, inklusive Vorkommen von Stromtalvegetation im Auenbereich 2.) Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere des LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions LRT Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. LRT Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe LRT Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) LRT Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) LRT Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Hainbuchenwald (Carpinion betuli) LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Teil: Salicion albae) LRT 91F0 - Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor oder Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und des FFH-Gebietes insgesamt sowie für den Erhalt der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. 2.) Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere sowie die nachgewiesenen Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Weißflossengründling (Romanogobio belingi)

281 8 Umsetzung 8.1 Endgültiger Schutz- und Erhaltungsziele 281 Lachs (Salmo salar) Rapfen (Aspius aspius) Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Kammmolch (Triturus cristatus) Rotbauchunke (Bombina bombina) Elbe-Biber (Castor fiber albicus) Fischotter (Lutra lutra) Asiatischen Keiljungfer (Gomphus flavipes) Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) Kreuzkröte (Bufo calamita) Moorfrosch (Rana arvalis) Zauneidechse (Lacerta agilis) Abendsegler (Nyctalus noctula) Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate. 3.) Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG 4.) Besondere Bedeutung kommt der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, insbesondere Sicherung der für die Elbe typischen Gewässerdynamik, die Vorlandüberschwemmungen beinhaltet, sowie der durch die Hydrodynamik bedingte Erosions- und Sedimentationsprozesse und der davon beeinflussten Grundwasserdynamik Vermeidung oder Minderung der weiteren Eintiefung der Gewässersohle der Elbe zur Wahrung des wechselfeuchten Charakters der Flussaue Erhaltung bzw. weitere Verbesserung der Wassergüte, Minimierung der Einleitung von Abwässern und Fremdstoffen aller Art zum Schutz der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenarten Erhaltung und ggf. Wiederherstellung der natürlichen Dynamik unbefestigter Uferbereiche an Fließgewässern mit sich verändernden Sand- und Schlammbänken sowie der typischen uferbegleitenden Vegetation (LRT 3270), insbesondere von Annuellen- und Hochstaudenfluren (LRT 6430), Röhrichten und strukturreichen Weichholz-Auenwäldern (LRT 91E0*) Schaffung von kleineren und größeren (temporären) störungsarmen Flussinseln außerhalb des Stromstriches der Elbe vor allem durch Anbindung von Nebengerinnen; Verbesserung der Wasserrückhaltung in den angebundenen Nebengerinnen durch Einbau von Sohlschwellen auf dem Niveau des Mittelwassers Erhaltung des bewegten Auenreliefs mit naturnahen, teils temporären Gewässern wie Altarmen, Altwassern, Auenkolken und Flutrinnen

282 8 Umsetzung 8.1 Endgültiger Schutz- und Erhaltungsziele 282 Erhaltung und Revitalisierung der vorhandenen Altwasserbereiche (v. a. der Alten Elbe Bertingen) mit vielfältiger Schwimmblatt- und Unterwasservegetation durch partielle Anbindung an die Stromelbe oder zyklische Entlandung bei Erhalt von Teilen ihrer Verlandungszonen, u.a. als Lebensraum für Elbe-Biber, Fischotter, Schlammpeitzger, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Trauerseeschwalbe, Drossel- und Schilfrohrsänger Erhaltung und Wiederherstellung fischereilich ungenutzter Kleingewässer u. a. als Lebensraum von Rotbauchunke und Kammmolch sowie Moorfrosch und Knoblauchkröte Erhaltung der Retentionsflächen, Prüfung der Möglichkeit von Deichrückverlegungen zur Altauenreaktivierung v. a. im rechtselbischen Teil des FFH-Gebietes (Havelsche Mark) Sicherung und Entwicklung von wechselfeuchtem Auengrünland, Erhaltung einerseits großflächiger Grünlandareale und andererseits durch Landröhrichte, Gebüsche sowie Einzel- und Feldgehölze strukturierter Flächen Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) durch angepasste Mahd- oder Mähweidenutzung und Ausschluss von Standweiden sowie Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung des Wasserhaushaltes Erhaltung und Wiederherstellung der Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen, Zulassen der Entwicklung von LRT 6440 durch Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung des Wasserhaushaltes auf Flächen des LRT 6510 Erhaltung offener Hangbereiche mit Sandtrockenrasen am linkselbischen Hochufer Erhaltung und Entwicklung der Hartholz- und Weichholzauenwälder in der Überflutungsaue bei forstlichem Nutzungsverzicht zur Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Biotopbäumen Flächige Mehrung von Hartholz- und Weichholzauenwäldern in der Überflutungsaue durch forstliche Neubegründung und Zusammenfassung vorhandener Relikte zu größeren, strukturreichen Beständen Erhaltung der ulmenreichen Eichenwälder am Hang des linkselbischen Hochufers die Sicherung der natürlichen Regeneration der Waldgesellschaften durch angepasste Schalenwildbestände Erhaltung und Entwicklung von Staudenfluren an den Gebüschmänteln der verbliebenen Auwaldreste, im Übergangsbereich der Uferfluren zum Grünland sowie im Bereich von Flutrinnen zur Sicherung eines guten Erhaltungszustand der Hochstaudenfluren feuchter Standorte Ausschluss flächiger Biozid-Anwendung im terrestrischen und aquatischen Bereich des gesamten FFH-Gebietes

283 8.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung Gebietsabgrenzung 8 Umsetzung 8.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung Entscheidend für einen praktikablen Vollzug der FFH-Richtlinie ist eine plausible Abgrenzung der Meldegebiete, die sich an folgenden Kriterien festmachen lässt: - sinnvolle Integration der gemeldeten FFH-LRT und -Arten (und Habitate) und Sicherung der Kohärenzfunktionen innerhalb des SCI, - weitgehende Ausgliederung von Konfliktbereichen (z.b. Bebauungen), sofern möglich und vereinbar mit Pkt. 1, - bestmögliche Nachvollziehbarkeit im Gelände, vor allem an topografisch markanten Punkten und Linien und/oder an Nutzungsgrenzen, - Berücksichtigung von Eigentums- und Bewirtschaftungsgrenzen (Flur- und Feldstücke, Forst-[unter-]Abteilungen) bei weitgehender Vermeidung von Teilungen derselben. Im Rahmen der Erstellung des vorliegenden Managementplanes erfolgte zunächst eine formale Anpassung der Gebietsabgrenzungen des SCI und flächenidentischen EU-SPA an die Topografische Karte im Maßstab 1: An mehreren Stellen der Außengrenzen machte sich eine solche (zumeist geringfügige) Anpassung erforderlich. Die Anpassung der Gebietsgrenzen an die TK 10 hat eine im Vergleich zu den ursprünglichen Meldedaten geringfügige Veränderung der Fläche zur Folge. Das SCI nimmt infolge der Anpassung eine Fläche von 2.729,44 ha ein. Trotz der formalen Anpassung an die TK 10 besteht an verschiedenen Stellen der Grenze des Plangebietes (SCI 37 und anteiliges EU-SPA 11) auch weiterhin ein Optimierungsbedarf der Abgrenzung. Dieser wird in der folgenden Abb. 7 dargestellt. Als Gebietserweiterung wird die Einbeziehung eines durch den Kiestagebau bereits vorhandenen bzw. derzeit entstehenden Gewässerkomplexes nordöstlich von Rogätz empfohlen. Dadurch sollen das momentan in Auskiesung befindliche Abbaufeld Auenwiesen sowie der Kiessee des Treuel, aufgrund ihrer hohen avifaunistischen sowie hydrologischen Bedeutung als Habitatkulisse für NATURA 2000-Schutzgüter gesichert werden. Zudem wird somit die aktuell nicht nachvollziehbare Abgrenzung im Bereich der Wasserfläche des Kiessees novelliert. Diese Grenzlinienführung entspricht zudem der Abgrenzung des momentan in Ausweisung befindlichen NSG Elbauen von Ringfurth. Der Verlauf des Abgrenzungsvorschlags folgt nordöstlich von Rogätz beginnend der Oberkante des natürlichen Hochufers in Richtung Nord. Nach dessen Übergang in den Hochwasserschutzdeich verläuft die Grenze entlang der Deichmitte, bis sie südlich von Sandkrug an die bestehende Grenze anschließt. Durch diese ca. 2 km lange Grenzlinie soll eine 331,66 ha große Erweiterungsfläche (überwiegend offene Wasserfläche) in das Gebiet integriert werden. Die bestehenden Abbaurechte auf Bodenschätze werden von einer entsprechenden Gebietserweiterung nicht berührt, die Auskiesung ist entsprechend des Rahmenbetriebsplanes vom durchzuführen. Gleichzeitig sind die Maßnahmen zur Renaturierung sowie die Bestimmungen entsprechend der wasserrechtlichen Plangenehmigung vom (geändert durch die Bescheide vom und und ) umzusetzen. 283

284 8 Umsetzung 8.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung 284 Abb. 7: Vorschlag für die Gebietserweiterung des SCI 37 Elbaue bei Bertingen und des EU-SPA 11 Elbaue Jerichow Hoheitlicher Gebietsschutz Entsprechend der FFH-Richtlinie sind die NAURA 2000-Gebiete in nationales Recht umzusetzen, bedürfen also einer hoheitlichen Sicherung als nationales Schutzgebiet oder aber alternativer Sicherungsinstrumente. Für die Sicherung des Plangebietes wird die Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG) empfohlen. Im November 1995 begann ein Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes, welches nahezu vollständig das Plangebiet abdeckt, in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Ausweisung des geplanten NSG Elbauen von Ringfurth soll nach Angaben des LVwA, Referat 407 (Naturschutz) nach Integration der Maßgaben des vorliegenden Managementplanes abgeschlossen werden. Dadurch kann eine ausreichende Sicherung des Plangebietes und seiner Schutzgüter gewährleistet werden Alternative Sicherungen und Vereinbarungen Durch Umsetzung der im Kap vorgeschlagenen Maßnahmen (u.a. Ausweisung als NSG) sind keine alternativen Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Daher wird auf die Darstellung anderer Maßnahmen zur Gebietssicherung verzichtet.

285 8 Umsetzung 8.3 Perspektiven der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes 8.3 Perspektiven der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes Stand der Abstimmung mit Nutzungsberechtigten und anderen Fachplanungen Aufgrund der Qualität der bereitgestellten Daten durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt konnte keine Abstimmung mit den betroffenen Nutzungsberechtigten im Plangebiet erfolgen. Alle bereitgestellten Daten liegen lediglich auf der Ebene von Feldblöcken vor, eine flurstücksgenaue Zuordnung von NATURA 2000-Schutzgütern zu Eigentümern bzw. Flächennutzern konnte daher nicht erfolgen. Damit ist auch eine Abstimmung der geplanten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen nicht möglich. Die Abstimmung mit anderen Fachplanungen war nicht Gegenstand des beauftragten Leistungsbildes und steht daher noch aus Fördermöglichkeiten Insofern die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung bzw. Entwicklung der NATURA 2000-Schutzgüter vertragliche Bindungen eingegangen werden, stehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung sowie des Erschwernisausgleiches zur Verfügung. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen sind prinzipiell drei verschiedene Möglichkeiten vorhanden. Gefördert werden Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) oder Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL). Zugleich können diese beiden Förderungen jeweils mit dem NATURA 2000-Ausgleich für Landwirtschaft ergänzt werden. Eine detaillierte Aufstellung der verschiedenen Fördermöglichkeiten sowie der Höhe der dabei zur Verfügung stehenden Mittel kann im aktuellen Schlüsselkatalog für flächenbezogene Maßnahmen (MLU 2009) eingesehen werden. Eine konkrete Aufstellung für die jeweiligen NATURA 2000-Schutzgüter geeigneter Maßnahmen ist erst nach erfolgter Nutzerabstimmung möglich.

286 8 Umsetzung 8.3 Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit 8.4 Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit im Gebiet erweist sich als stark optimierungsbedürftig. So sind zwar einzelne Schutzgebiete (LSG) ausgewiesen und beschildert, es fehlen jedoch bislang jegliche Hinweise auf die Existenz, den Schutzzweck und die Erhaltungsziele des FFH- Gebietes Elbaue bei Bertingen sowie des EU-Vogelschutzgebietes Elbaue Jerichow. Diese Defizite könnten mit einigen Hinweisschildern, Schautafeln und dgl. abgebaut werden (z.b. an der Fähre Rogätz, entlang der Elbe-Radwanderwege). Zudem könnten an prädestinierten Stellen des SCI (z.b. Alte Elbe bei Bertingen, Ziegeleiteiche Blumenthal, artenreiche Wiesen auf dem Fritzenswerder, Weichholz-Auenwald bei Sandfurth, Hartholz- Auenwald westlich Parey, Hangwald bei Ringfurth oder dgl.) gezielt und in einfacher Form auf die Erhaltungsziele und Schutzgüter gemäß FFH-Richtlinie hingewiesen werden. Die Gebietsbetreuung sollte, bezogen auf die Waldflächen im Eigentum der DBU, weiterhin in die Hand des Bundesforstbetriebes Nördliches Sachsen-Anhalt gelegt werden. Es ist zudem zu vermuten, dass die übrigen Waldbesitzer im Zweifel den Rat des ihnen bekannten Revierleiters suchen werden. Die Aufgaben der Gebietsbetreuung umfassen dabei v.a. die Koordination der Umsetzung der Maßnahmen, die Beratung der Waldeigentümer, aber auch die regelmäßige Beobachtung der Entwicklung des Gebietes, insbesondere im Hinblick auf Beeinträchtigungen oder Veränderungen der Nutzung. Ein besonderer Schwerpunkt der Betreuung liegt in den kommenden 20 Jahren sicherlich in der Begründung und Sicherung der Waldmehrungsflächen. Eine Einbeziehung der zuständigen Naturschutzbehörden und ggf. auch des ehrenamtlichen Naturschutzes wird empfohlen. Bezogen auf die Nichtwaldflächen, insbesondere die Grünländer und Gewässer bedarf es einer fachlich fundierten Betreung durch die Untere Naturschutzbehörde oder durch Ingenieurbüros. Die dabei zu bewältigende Aufgabe ist aufgrund der Gesamtfläche von über 560 ha Grünland-LRT, verteilt auf 64 Einzelflächen sowie 56 LRT-Gewässer mit 170 ha Gesamtfläche, nicht zu unterschätzen. Zudem sind aufgrund der Größe des FFH-Gebietes mit nur wenigen Querungsmöglichkeiten der Elbe lange Anfahrzeiten einzurechnen. Eine ehrenamtliche Betreuung ist hierbei nicht ausreichend. Die Betreuung umfasst die Kontrolle der Maßnahmenumsetzung, Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen (v. a. Nutzungstermine!) und Handlungsverbote sowie eine generelle Gebietskontrolle. Die professionelle Gebietsbetreuung kann durch ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer (z.b. NABU, interessierte Privatpersonen) ergänzt werden. Diese Unterstützung bietet sich vor allem in folgenden Bereichen an: - Besucherinformation und -betreuung; - Allgemeine Gebietskontrollen - Erfassung von Beeinträchtigungen des Schutzgebietes; - Zustandserhebungen zu Indikatoren des Schutzgebietes. 286

287 9 Verbleibendes Konfliktpotenzial Verbleibendes Konfliktpotential Der vorliegende Managementplan ist bisher nicht mit Nutzern oder Eigentümern sowie anderen Fachplanungen abgestimmt. Daher kann das verbleibende Konfliktpotential noch nicht erkannt und dargestellt werden.

288 10 Zusammenfassung Zusammenfassung Das NATURA 2000-Gebiet SCI 37 Elbaue bei Bertingen (Flächengröße ca ,4 ha) ist Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes (EU-SPA 11) Elbaue Jerichow und erstreckt sich über 21 Flusskilometer im Elbtal zwischen der Elbfähre bei Rogätz und der Einmündung des Verbindungskanals zum Elbe-Havel-Kanal bei Parey. Es umfasst den Uberschwemmungsbereich zwischen dem natürlichen Hochufer links und dem Hochwasserschutzdeich rechts der Elbe nahezu vollständig. In einigen Bereichen sind jedoch auch eingedeichte Auengewässer im rechtselbischen Binnenland mit in das Gebiet einbezogen. Gebietscharakteristik Große Teile der Elbaue wurden zwischen 1950 und 1993 durch die Streitkräfte der Roten Armee und andere Warschauer-Pakt-Streitkräfte als Wasserübungsplatz Elbeübersetzstellen militärisch beansprucht. Aktuell ist sie überwiegend durch großflächige Grünländer, Brachen, Auengewässer und eine deutliche Armut an Gehölzen und Wäldern geprägt. Obwohl der Lauf der Elbe durch Buhnen seit Anfang des 19. Jahrhunderts festgelegt und größtenteils begradigt wurde, sind im Gebiet größere Mäanderbögen mit naturnahen Uferabschnitten vorhanden. Aufgrund der Gewässerdynamik finden hier sowie teilweise in den Buhnenfeldern die auentypischen Abtragungs- und Anlandungsprozesse statt. Hier tritt auf Schlamm- und Sandbänken innerhalb der Buhnenfelder und an Gleithängen die typische Pioniervegetation der Flussufer (LRT 3270) auf. In den wenigen Abbruchwänden siedelt der Eisvogel, welcher die Elbe und deren Altarme als Nahrungshabitat nutzt. Als Reste der ehemaligen Mäandrierung der Elbe befinden sich einige Altwasser in der regelmäßig überschwemmten Aue, wobei hier die Alte Elbe bei Bertingen aufgrund ihrer Größe und avifaunistischen Bedeutung hervorzuheben ist. Hier befinden sich Brutplätze von Drossel- und Schilfrohrsänger, Tüpfelsumpfhuhn und Trauerseeschwalbe, die Flachwasserbereiche und Schlammflächen sind vor allem im Spätsommer Nahrungshabitate von zahlreichen Limikolen, Enten, Silber- und Graureihern. Außerdem hat der Fischotter in diesem Bereich einen Aktivitätsschwerpunkt. Neben den Altwassern weisen viele Flutrinnen und Auenkolke sowie ältere kleinflächige Abbaugewässer die charakteristische Artenausstattung natürlicher eutropher Seen (LRT 3150) auf und sind Laichgewässer der Rotbauchunke. In einigen älteren Abbaugewässern, aber auch in Gewässern der Flussaue, konnte aktuell das Vorkommen des Kammmolchs nachgewiesen werden. Auch der Moorfrosch hat in der Elbaue seinen Charakter als Massenart noch nicht verloren, was für den in fast allen angrenzenden Ortschaften brütenden Weißstorch eine wichtige Rolle spielt. Aktuell wird in unmittelbarer Nachbarschaft des Gebietes Kies abgebaut. Der neu entstandene Kiessee bei Rogätz, welcher mit der Elbe kommuniziert, hat für die hydrologische Situation sowie als Brut- (Flussseeschwalbe) und Rasthabitat (Saat-, Blessund Graugänse) eine herausragende Bedeutung. Insgesamt nehmen die im Gebiet zur potenziell-natürlichen Vegetation zählenden Weichholz- und Hartholz-Auenwälder (LRT 91E0*, LRT 91F0) einen sehr geringen Anteil von 1,6% (ca. 45 ha) ein. Diese Gehölzbestände, v. a. Weiden, stellen die Nahrungsgrundlage für den im ganzen Gebiet häufigen Elbe-Biber dar. Weiterhin dienen größere Bäume als Horst- und Nestunterlage für Rotmilan, Schwarzmilan und Raubwürger. Aufgrund der geringen Altholzanteile und der Kleinflächigkeit der Bestände treten andere auentypische

289 10 Zusammenfassung 289 Vogelarten wie Seeadler und Schwarzstorch hier nur als Nahrungsgast regelmäßig auf oder fehlen völlig (z. B. Mittel- und Schwarzspecht). Die weitläufigen Grünländer, welche vielfach ein auentypisches welliges Relief aufweisen, werden als Mähwiesen und Umtriebsweiden genutzt. Auf wechselfeuchten bis frischen Standorten kommen charakteristische Stromtalarten wie Brenndolde, Vielblüten-Hahnenfuß und Nordisches Labkraut vor. Diese Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) haben bundesweit einen Schwerpunkt in den Auenbereichen der mittleren Elbe und stellen eine floristische und vegetationskundliche Besonderheit dar. Die trockeneren Standorte werden dagegen von den mesophilen Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) eingenommen. Beide Wiesentypen sind häufig miteinander vergesellschaftet und nehmen mit über 560 ha Gesamtfläche über ein Fünftel des Gebietes ein. Daneben sind aber auch häufig als extensive Standweide genutzte oder brachliegende Grünländer im Gebiet vorhanden. Diese Flächen sind meist stark mit Stauden und Gebüschen durchsetzt. Hier und in den später im Jahr genutzten Mähwiesen und Rohrglanzgras-Röhrichten brüten Braunkehlchen in hoher Dichte, jahrweise tritt auch der Wachtelkönig auf. Die lokal stärker ausgebildeten Gebüsche bieten Neuntöter, Sperbergrasmücke und Grauammer Nistplätze, Sing- und Jagdwarten. Die Aue mit ihren Überschwemmungsgrünländern stellt insbesondere zu den Zugzeiten ein bedeutendes Rastgebiet der hier überwinternden und durchziehenden Vogelarten dar. Unter diesen befinden sich Tausende Saat-, Bless- und Graugänse, die auch die benachbarten Ackerflächen als Äsungsfläche nutzen. Daneben nutzen Sing- und Zwergschwäne, Pfeif-, Spieß- und Krickenten sowie Kiebitze und Goldregenpfeifer das reiche Angebot an nahrungsreichen Grünländern und Flachwasserzonen sowie störungsarmen Rasthabitaten. Als weiteres wertgebendes Element der Gebietsausstattung ist der Übergang des trockenen und sandigen natürlichen Hochufers in die wechselfeuchte Flussaue anzusehen. Neben lückigen und stellenweise moos- und flechtenreichen Sandtrockenrasen weist der Löss- Sand-Hang einige Steilwände und ältere Solitäreichen auf. Im Hangbereich zwischen Sandfurth und Polte stocken die letzten größeren Vorkommen der ulmenreichen Eichenwälder (LRT 9160) im Gebiet. Auch für baum- und höhlenbewohnende Vögel und Fledermäuse stellen diese Hangwaldbereiche wertvolle Lebensräume dar. Erhaltungszustand und Maßnahmen Mit Ausnahme der Weichholz- und Hartholz-Auenwälder befinden sich die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie aktuell in einem günstigen Erhaltungszustand. Um eine langfristige Mehrung der auentypischen Wälder zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Bestände entwickelt und kleinflächige Relikte durch Neubegründungen erweitert und verbunden werden. Zur Bewahrung der Wiesen-Lebensraumtypen, besonders der Brenndolden-Auenwiesen, ist die Beibehaltung oder Wiedereinführung der Wiesennutzung als Mähwiese oder Mähweide erforderlich. Auf der Gesamtfläche des FFH-Gebietes sind daneben die speziellen Vogelschutzbelange zu berücksichtigen. Bei jahrweisem Auftreten von Wachtelkönig, Uferschnepfe, Großem Brachvogel oder Kiebitz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, sind Nutzungstermine mit den Brutzeiten abzustimmen und ggf. Nestschutzzonen einzurichten. Die beiden wichtigsten Laichplätze von Kammmolch und Rotbauchunke im FFH-Gebiet befinden sich in ehemaligen Tongruben bei Blumenthal und Parey und sind hier durch Verlandungsprozesse und Beschattung gefährdet. Das Ziel ist hier daher die Wiederherstellung größerer, besonnter und ganzjährig Wasser führender Gewässer.

290 10 Zusammenfassung 290 Die Alte Elbe bei Bertingen zeigt aktuell starke Verlandungstendenzen, in den Sommermonaten bilden sich große, schnell abtrocknende Schlammflächen. Zur Sicherung einer ganzjährigen Wasserführung bedarf es der sukzessiven Entschlammung größerer Teilbereiche des Altwassers. Damit wird auch die Schwimmblattzone als Brutplatz der vom Aussterben bedrohten Trauerseeschwalbe erhalten. Auch im übrigen Gebiet ist eine Beeinträchtigung durch den sommerlichen Wassermangel festzustellen. Die verkürzte Dauer der Überstauung führt zu Veränderungen der auentypischen Vegetation und beeinflusst die Habitateignung für Lurche oder Wiesenlimikolen negativ. Daher müssen auf Gebietsebene Maßnahmen zur Wasserhaltung und Vernässung der Auenbereiche umgesetzt werden. Dies kann beispielsweise durch die partielle Anbindung der Alten Elbe bei Bertingen, der Fortsetzung des Sandfurther Hakens sowie einer großen Flutrinne bei Parey (Wolfslöcher) an die Stromelbe erfolgen. Durch die so geschaffenen Inselbereiche können auch die Brutbedingungen für verschiedene Vogelarten (z. B. Flussseeschwalbe) deutlich verbessert werden.

291 11 Literatur- und Quellenverzeichnis Literatur- und Quellenverzeichnis AG WSV-EL ARBEITSGRUPPE WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG UND ELBELÄNDER (2004): Einschätzung wasserbaulicher Unterhaltungsmaßnahmen in Schutzgebieten der Elbe und Empfehlungen für die Erleichterung der Abstimmungsverfahren. Unveröff. Bericht, 3 Teile + Zusammenfassung. ARNOLD, A. (2001): Neue Nachweise von Gomphiden (Odonata) im Regierungsbezirk Leipzig (Sachsen) und am Bitterfelder Muldestausee (Sachsen-Anhalt). Veröff. Naturkundemuseum Leipzig 20: BAUER, H-G., BEZZEL, E. & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Bd. 1: Nonpasseriformes Nichtsperlingvögel, Bd. 2: Passeriformes - Sperlingsvögel. - Aula-Verlag, Wiebelsheim. BIOCONSULT (o.j.): Artspezifische Erhaltungsziele und Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes in EU-Vogelschutzgebieten. unveröff. Mskr. BLUMENTHAL INGENIEURBÜRO (1998): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Burg. - Landkreis Jerichower Land. BRIEMLE, G., EICKHOFF, D. & R. WOLF (1991): Mindestpflege und Mindestnutzung unterschiedlicher grünlandtypen aus landschaftsökologischer und landeskultureller Sicht. - Beih. Veröff. Naturschutz Landschaftspfl. Bad.-Württ. 60. DISTER, E. (1996): Flußauen: Ökologie, Gefahren und Schutzmöglichkeiten. - In: KAUSCH, H. & J. L. LOZAN (Eds.)(1996): Warnsignale aus Flüssen und Ästuaren. Wissenschaftliche Fakten. - Parey Buchverlag, Berlin. DORNBUSCH, G., FISCHER, S., GEORGE, K., NICOLAI, B. & A. PSCHORN (2007): Bestände der Brutvögel Sachsen-Anhalts Stand DORNBUSCH, G., GEDEON, K., GEORGE, K., GNIELKA, R. & B. NICOLAI (2004): Rote Liste der Brutvögel Sachsen-Anhalts. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39: EVSA & RANA (2006): Monitoring von Tierarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Libellen. - unveröff. Gutachten i. A. des LAU Sachsen- Anhalt. FISCHER, S. & G. DORNBUSCH (2006): Bestandssituation ausgewählter Vogelarten in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt, Sonderheft 1: FISCHER, S. & G. DORNBUSCH (2007). Bestandssituation ausgewählter Vogelarten in Sachsen-Anhalt Jahresbericht Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Sonderheft 2: FISCHER, S. & G. DORNBUSCH (2008): Bestandssituation ausgewählter Vogelarten in Sachsen-Anhalt Jahresbericht Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Sonderheft 4: 5-27.

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294 11 Literatur- und Quellenverzeichnis 294 LfUG (2008c): Kartier- und Bewertungsschlüssel von FFH-Anhang II-Arten in SCI. Rapfen (Aspius aspius). Stand März LPR - LANDSCHAFTSPLANUNG DR. REICHHOFF GMBH (1996): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stendal. - Landkreis Stendal. MAMMEN, U., BAHNER, T., BELLEBAUM, J., EIKHORST, W., FISCHER, S., GEIERSBERGER, I., HELMECKE, A., HOFFMEANN, J., KEMPF, G., KÜHNAST, O., PFÜTZKE, S. & A. SCHOPPENHORST (2005): Grundlagen und Maßnahmen für die Erhaltung des Wachtelkönigs und anderer Wiesenvögel in Feuchtgrünlandgebieten. - BfN- Skripten 141: 253 S. MEYER, F., BUSCHENDORF, J., ZUPPKE, U., BRAUMANN, F., SCHÄDLER, M. & W.-R. GROSSE (Hrsg.) (2004): Die Lurche und Kriechtiere Sachsen-Anhalts Verbreitung, Ökologie, Gefährdung und Schutz. Laurenti-Verlag. MICHAEL - BÜRO FÜR UMWELTPLANUNG (1998): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Genthin. - Landkreis Jerichower Land. MLU - MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT (2009): Schlüsselkatalog 2009 für flächenbezogene Maßnahmen (Bindungen). Stand: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Magdeburg. MRLU - MINISTERIUM FÜR RAUMORDNUNG, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT (Hrsg.) (1997): Die Fischfauna von Sachsen-Anhalt - Verbreitungsatlas. Magdeburg, 180 S. MÜLLER, J. (1997): Gomphus (Stylurus) flavipes (Charpentier) in der Elbe von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie in der Wesrer bei Bremen (Anisoptera: Gomphidae). Libellula 16 (3/4): MÜLLER, J. [unter Mitarbeit von R. STEGLICH] (2004): Rote Liste der Libellen (Odonata) des Landes Sachsen-Anhalt. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39: MÜLLER-ONLINE (2009): Internetquelle: Insekten/Monitoring/body_monitoring. html#fulva04. Stand PAN & ILÖK (2009): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland. Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitkreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. unveröff. Gutachten im Rahmen des F(orschungs)- und E(ntwicklungs)-Vorhabens Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Stand März PHOENIX, J., KNEIS, P. & J. ZINKE (2001): Ophiogomphus cecilia im sächsischen Abschnitt der Elbe (Odonata: Gomphidae). Libellula 20 (1/2): SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (Hrsg.) (1996): Artenschutzprogramm Fischotter Sachsen. Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege, Radebeul. SCHÄFFER, N. (1994): Methoden zum Nachweis von Bruten des Wachtelkönigs Crex crex. - Vogelwelt 115:

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297 12 Kartenteil 12 Kartenteil Der Kartenteil befindet sich im seperaten Kartenband.

298 13 Anhang 13 Anhang Inhalt 1. Vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele des SCI und des EU-SPA 2. Fotodokumentation

299 1. Vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele 1.1 SCI Elbaue bei Bertingen Für das FFH-Gebiet Elbaue bei Bertingen (SCI 37, DE ) gelten laut LAU (2007) folgende Vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, insbesondere Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie Sicherung der für die Elbe typischen Gewässerdynamik, die Vorlandüberschwemmungen beinhaltet sowie der durch die Hydrodynamik bedingten Erosions- und Sedimentationsprozesse und der davon beeinflussten Grundwasserdynamik, Vermeidung der weiteren Eintiefung der Sohle Erhaltung und ggf. Wiederherstellung unbefestigter Uferbereiche an Fließgewässern mit sich verändernden Sand- und Schlammbänken, Annuellen- und Hochstaudenfluren Erhaltung und nach Möglichkeit Wiederherstellung der Strukturvielfalt im Bereich des Flussbettes der Elbe und ihrer Nebengewässer als Lebensraum für Fisch- und Libellenarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie Erhaltung bzw. weitere Verbesserung der Gewässergüte, Minimierung der Einleitung von Abwässern und Fremdstoffen aller Art zum Schutz der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Flussneunauge, Lachs, Rapfen, Schlammpeitzger, Fischotter und Biber Erhaltung und Entwicklung der typischen uferbegleitenden Vegetation, insbesondere von Hochstaudenfluren, Röhrichten und (nutzungsfreien) Weichholzauenwäldern Erhaltung der Retentionsflächen, Prüfung der Möglichkeit von Deichrückverlegungen zur Altauenreaktivierung Erhaltung des bewegten Auenreliefs mit naturnahen, teils temporären Gewässer wie Altarmen, Altwasser, Auenkolken und Flutrinnen. Ggf. Sanierung und Renaturierung sowohl der in die dynamische Aue eingebundenen Gewässer als auch der Gewässer der eingedeichten Aue, besonders der für die Erhaltung der Rotbauchunkenpopulation wichtigen Qualmwasserzonen Erhaltung und Wiederherstellung fischfreier Kleingewässer u. a. als Lebensraum der Rotbauchunke Rückbau von Entwässerungssystemen in der rezenten Aue zur Vermeidung eines zu schnellen Wasserabflusses nach Hochwässern und damit zum Schutz der Laichgewässer von Amphibienarten, insbesondere der Rotbauchunke Erhaltung der Altwasserbereiche und ihrer Verlandungszonen mit hohem Weichholzanteil sowie ggf. Anschluss von abgetrennten Altwasserarmen an den Elbstrom (u. a. Teil- Lebensraum für den Biber)

300 Erhaltung, Entwicklung und ggf. Renaturierung der Hartholz- und Weichholzauenwälder der intakten Überflutungsaue sowie der beeinträchtigten, eingedeichten Restbestände der Hartholzauenwälder naturnahe Bewirtschaftung der Auenwaldreste, insbesondere durch Reduzierung des Anteils lebensraumfremder Baumarten wie Pappel-Hybriden und Amerikanischer Esche, Förderung der Naturverjüngung lebensraumtypischer Gehölze unter konsequenter Berücksichtigung der Ansprüche der Rotbauchunke und Klärung der innerfachlichen Konflikte Erhöhung des Alt- und Totholzanteils in den Wäldern, Nutzungsaufgabe in Teilbereichen die Sicherung der natürlichen Regeneration der Waldgesellschaften durch angepasste Schalenwildbestände, Erhaltung der charakteristischen Bodenvegetation der Wälder durch Vermeidung von Beeinträchtigungen (Befahren, ganzflächige Bodenbearbeitung, Abdrift von Agrochemikalien), Erhaltung und Entwicklung von Staudenfluren an den Gebüschmänteln der verbliebenen Auwaldreste, im Übergangsbereich der Uferfluren zum Grünland sowie im Bereich von Flutrinnen zur Sicherung eines guten Erhaltungszustand der Hochstaudenfluren feuchter Standorte Extensivierung der Grünlandnutzung, Aushagerung von Grünlandflächen sowie Sicherung und Entwicklung von wechselfeuchtem Auengrünland. Erhaltung einerseits großflächiger Grünlandareale und andererseits reich strukturierter Flächen. Wiederherstellung verbliebener Brenndoldenwiesen-Reste durch angepasste Mahd- oder Mähweidenutzung durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen. Erhaltung und Entwicklung der Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen; Sicherung der vorhandenen, auf den Deichen vorkommenden Bestände als Ersatzstandorte zu natürlichen Flächen und als Samenpotenzialflächen für Maßnahmen der Auenreaktivierung, soweit dies mit den Erfordernissen des Hochwasserschutzes vereinbar ist. Bei notwendigen Deichsanierungen weitestgehende Schonung der Bestände, ggf. Erhaltung durch Versetzung der Rasensoden an geeignete Standorte des sanierten Deiches oder an Ersatzstandorte. Vermeidung der Pestizid-Anwendung im gesamten FFH-Gebiet

301 1.2 SPA Elbaue bei Jerichow Die 1979 in Kraft getretene EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sieht gemäß Artikel 4 die Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten (Special Protection Areas) für regelmäßig in Europa vorkommende Vogelarten vor, von denen eine Vielzahl der gefährdeten Arten im Anhang I der Richtlinie aufgeführt werden. Für das EU Vogelschutzgebiet Elbaue bei Jerichow (SPA 11, DE ) gelten laut LAU (2008) folgende Vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang I und nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie. Vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen Vogelgemeinschaft vom offenen Kulturland insbesondere der Arten nach Anhang I VSchRL Weißstorch, Wachtelkönig und Kampfläufer und der Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL Kiebitz, Großer Brachvogel, Bekassine, Uferschnepfe, Tüpfelsumpfhuhn und Braunkehlchen und Erhaltung und Wiederherstellung der extensiv genutzten Feucht- und Nasswiesen als ihre vorrangigen Lebensräume Erhaltung und teilräumliche Förderung der charakteristischen Vogelgemeinschaft der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere der Bestände der Arten nach Anhang I VSchRL Sperbergrasmücke, Neuntöter und Heidelerche; Erhaltung von offenen, durch gestufte Hecken mit dominierenden Dornstrauchgebüschen, Kleingehölzen, höhlenreichen Einzelbäumen und Waldrändern sowie strukturierten Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen Erhaltung und Entwicklung der Vogelbestände strukturreicher Wälder, insbesondere der Anhang I-Arten Schwarzspecht und Mittelspecht Erhaltung und Entwicklung der Vogelbestände naturnaher vegetationsreicher Stillgewässer mit Inseln und Schwimmblattvegetation und deckungsreichen Ufern, insbesondere des Trauerseeschwalben- und Flussseeschwalben-Bestands (Anhang I VSchRL) sowie des Knäkenten- und Graugansbestandes (Art. 4.2 VSchRL) Erhaltung und Entwicklung der Vogelgemeinschaft von Rieden und Röhrichtbeständen, insbesondere des Rohrweihen-, Rohrdommel- und Blaukehlchen-Bestands (Anh. I VSchRL) und der Zugvogelart Drosselrohrsänger nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL Erhaltung bzw. Stabilisierung der Greifvogelbestände insbesondere der Anhang I-Arten Wespenbussard, Rot- und Schwarzmilan und Seeadler durch Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Offenlands - insbesondere der Grünlandflächen - und der Gewässer als Nahrungsraum im Wechsel mit teilweise nicht forstwirtschaftlich genutzten oder zumindest ungestörte Altholzblöcke enthaltenden Wäldern - insbesondere Auenwäldern - sowie Feldgehölze Erhaltung und Entwicklung der Vogelgemeinschaft naturnaher Fließgewässer, insbesondere des Eisvogel- und Flussseeschwalbenbestandes (Anh. I VSchRL) und der Zugvogelart nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL Flussuferläufer Erhaltung der Funktion des Gebietes als Zugrastgebiet für Trauerseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Schwarzstorch, Weißstorch, Zwergschwan, Weißwangengans, Zwergsäger, Kampfläufer, Goldregenpfeifer, und Bruchwasserläufer (Anhang I VSchRL) und für Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL, insbesondere Kiebitz, Spießente, Löffelente, Pfeifente, Knäkente, Schnatterente, Blässgans, Graugans, Saatgans, Blässhuhn, Bekassine, Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Gänsesäger und Rotschenkel

302 Erhaltung der Funktion des Gebietes als Überwinterungsgebiet für Seeadler, Wanderfalke, Merlin, Singschwan und Zwergsäger (Anhang I VSchRL) und für Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL insbesondere Saatgans und Raufußbussard durch Erhaltung einer durch (extensive) Grünlandbereiche im Wechsel mit Ackerflächen, Hecken- und Gehölzstrukturen sowie Fließgewässern und Stillgewässern geprägten Landschaft Vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele für einzelne Arten Arten des offenen Kulturlandes Weißstorch: Erhaltung und Wiederherstellung von extensiv genutztem (störungsarmen) Feuchtgrünland mit langfristig wassergefüllten Flutrinnen und Kleingewässern; Erhaltung und Rekonstruktion von Neststandorten in den umliegenden Ortschaften Wachtelkönig: Wiederherstellung hochwüchsiger, nasser bis stellenweise flach überfluteter Wiesen mit mosaikartiger, später extensiver Nutzung und Erhaltung und Wiederherstellung von Hochstaudenfluren Kiebitz/Uferschnepfe/Tüpfelsumpfhuhn: Erhaltung und Wiederherstellung extensiver (störungsarmer) Feucht- und Nassgrünlandflächen mit lichtwüchsiger Vegetation und langzeitig nassen Senken Großer Brachvogel: Erhaltung und Wiederherstellung weiträumiger, störungsarmer, feuchter (bis nasser), extensiv genutzter Grünlandflächen mit mosaikartiger, z.t. später extensiver Nutzung. Schaffung von Flachwasserbereichen an Gewässern mit niedriger Vegetation Braunkehlchen: Erhaltung von offenem Grünland mit Staudensäumen, offenen bis halboffenen Niedermooren, verschilften Wiesenbereichen, Röhrichten und Nassbrachen Rohrweihe: Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, weitgehend störungsfreien Röhrichtbeständen in der Nähe von zu erhaltenden und wiederherzustellenden extensiv genutzten, störungsarmen Offenlandflächen Arten der halboffenen Kulturlandschaft Sperbergrasmücke: Erhaltung des Anteils an gestuften Hecken, Kleingehölzen und Waldrändern, die an extensiv landwirtschaftlich genutzte, kurzrasige oder vegetationsarme Flächen grenzen und Wiederherstellung von Dornstrauchhecken Heidelerche: Erhaltung von Sträuchern und trockenen Offenlandbereichen mit lichter, niedriger Vegetation Neuntöter: Erhaltung des Anteils an gestuften Hecken und Kleingehölzen und Waldrändern, die an extensiv landwirtschaftlich genutzte, kurzrasige oder vegetationsarme Flächen grenzen Ortolan: Erhaltung von Gehölzbeständen in Kombination mit Ackerflächen (Getreide, Hackfrüchte) Arten, deren Lebensschwerpunkt im Wald liegt Schwarzspecht: Erhaltung bzw. Entwicklung der Hochwälder mit reichen Altholzbeständen Mittelspecht: Erhaltung bzw. Entwicklung alt- und totholzreicher Hartholzauenwälder und artenreicher Laubmischwälder Arten naturnaher Feuchtgebiete und Gewässer Trauerseeschwalbe/Flussseeschwalbe: Erhaltung bzw. Schaffung von störungsfreien Sandinseln und Schlammbänken an der Elbe und an Stillgewässern sowie Erhaltung und Förderung der Schwimmblattvegetation der Stillgewässer Rohrdommel/Blaukehlchen/Drosselrohrsänger: Erhaltung und Entwicklung ausgedehnter Verlandungszonen mit Altschilfbeständen und aufgelockerten Bereichen

303 Eisvogel: Erhaltung von möglichst klaren, fischreichen Gewässern sowie von Wurzeltellern umgestürzter Bäume und natürlichen Uferabbrüchen als Nisthabitate sowie Gehölzen als Ansitzwarte Knäkente/Löffelente: Erhaltung und Entwicklung vegetations- und deckungsreicher Flachgewässer mit reicher Unterwasservegetation und angrenzenden extensiv genutzten Feuchtwiesen Graugans: Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Gewässern mit Röhrichten, sowie ausgedehnter Sumpf- und Grünlandbereiche Flussuferläufer: Erhaltung von störungsfreien, unverbauten Sand- und Schlammbänken an den Ufern der Elbe Greifvogelarten Wespenbussard: Erhaltung und Wiederherstellung der Wälder und Feldgehölze - mit Altholzbeständen - als Brutgebiet und des (störungsarmen) Offenlands - insbesondere des Grünlands - als Nahrungshabitat Rotmilan/Schwarzmilan: Erhaltung und Wiederherstellung abgeschirmter Gehölzbestände - mit Altholzbeständen - als Bruthabitat und des (störungsarmen) Offenlands als Nahrungshabitat Seeadler: Erhaltung und Entwicklung der für die Art wesentlichen Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere ungestörter Altholzbestände und nährstoffreicher, störungsarmer Gewässer als Vorraussetzung für die Ansiedlung weiterer Brutpaare Erhaltung und Förderung der Rasthabitate der Rastvögel Erhaltung und Wiederherstellung von weiträumigen, störungsarmen Überschwemmungswiesen. Erhaltung der Fließgewässer und Stillgewässer Erhaltung und Wiederherstellung von extensiver, offener Kulturlandschaft insbesondere von Grünlandbereichen mit eingestreuten Feldgehölzen/Hecken

304 2. Fotodokumentation Foto 1: Elbe und Bertinger See, im Hintergrund der Kiessee des Treuel, am rechten Bildrand die Ortschaften Kehnert (unteres Drittel) und Bertingen (Mitte), Foto 2: Großflächige Auenwiesen an der Alten Elbe bei Bertingen, am linken Bildrand der Kiessee des Treuel,

305 Foto 3: Kiessee des Treuel zwischen Rogätz und Bertingen, rechts im Bild die Grünländer des aktuell in Auskiesung befindlichen Abbaufeldes Auwiesen Rogätz, links die unmittelbar angrenzende Alte Elbe, ein stark verlandeter Altarm Foto 4: Alte Elbe bei Bertingen, Kiessee des Treuel und die angrenzenden Röhrichte und Wiesen; Bruthabitat für Flussund Trauerseeschwalbe, Nahrungshabitat für Eisvogel, See- und Fischadler, Schwarzund Weißstorch sowie Reproduktionshabitat für Moorfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch und Kreuzkröte

306 Foto 5: Natürliche eutrophe Gewässer (LRT 3150) in Flutrinnen und Altarmen, Frühjahrsaspekt mit Massenbestand des Wasser-Hahnenfußes (Ranunculus aquatilis agg.), Foto 6: Natürliche eutrophe Gewässer (LRT 3150) in Flutrinnen und Altarmen, regelmäßig kommen Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia), Kleine Wasserlinse (Lemna minor) und Teichlinse (Spirodela polyrhiza) vor, Foto 7: Natürliche eutrophe Gewässer (LRT 3150) in Flutrinnen und Altarmen, vereinzelt treten auf: Schwimmfarn (Salvinia natans) und der neophytische Große Algenfarn (Azolla filiculoides) (am linken Bildrand),

307 Foto 8: Dynamische Flussufer mit Pioniervegetation (LRT 3270) Foto 9: Dynamische Flussufer mit regelmäßiger Substratumlagerung und Schlick- und Schlammflächen (LRT 3270), Foto 10: Elbufer mit starkmächtigen fluviatilen Sandanlandungen und Weidengebüschen,

308 Foto 11: Flussufer mit regelmäßiger Substratumlagerung und Pioniervegetation (LRT 3270), eine typische Art ist die Elb-Spitzklette (Xanthium albinum) (Keimlinge und vorjährige Triebe), welche häufig durch die Amerikanische Grobseide (Cuscuta campestris) parasitiert wird, Foto 12: Flussufer mit Pioniervegetation (LRT 3270), regelmäßig kommen Schnittlauch(Allium schoenoprassum) und Kahles Bruchkraut (Hernaria glabra) vor, Foto 13: Durch Buhnen und Uferlängsverbau festgelegter Uferabschnitt zwischen Polte und Bittkau ohne fließgewässertypische Substratdynamik,

309 Foto 14: Feuchte Hochstaudenflur (LRT 6430) im Saumbereich eines Weichholz- Auenwaldes bei Sandfurth (links), mit Echter Engelswurz (Angelica archangelica) und typischem starken Auftreten von Brennnesseln (Urtica dioica, U. subinermis), Foto 15: Feuchte Hochstaudenflur (LRT 6430) am Ufer der Elbe bei Polte, mit Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Langblättrigem Blauweiderich (Pseudolysimachion longifolium) und Arten der Uferröhrichte wie Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Foto 16: Feuchte Hochstaudenflur (LRT 6430) am Ufer der Elbe bei Polte, mit Wiesenraute (Thalictrum flavum) und Sumpf-Ziest (Stachys palustris),

310 Foto 17: Wechselfeuchte Auenwiese (LRT 6440) westlich Bertingen, hier Aspekt mit Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis), Foto 18: Wechselfeuchte Auenwiese (LRT 6440) auf dem Ringfurther Werder, mit Nordischem Labkraut (Galium boreale) und Langblättrigem Blauweiderich (Pseudolysimachion longifolium), außerdem der im Gebiet häufige Straußblättrige Ampfer (Rumex thyrsiflorus), Foto 19: Charakterarten der Stromtäler: Nordisches Labkraut (Galium boreale) und Kantiger Lauch (Allium angulosum),

311 Foto 20: Mesophile Grünländer (LRT 6510) auf dem Ringfurther Werder, hier mit Glockenblume (Campanula patula) und Wiesen-Magerite (Leucanthemum vulgare), Foto 21: Mesophile bis wechselfeuchte Grünländer (LRT 6510) bei Wiesenthal, teilweise Übergänge zu Brenndolden- Auenwiesen (LRT 6440), größere Bestände der Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi) Foto 22: Mesophile Grünländer (LRT 6510) auf dem Ringfurther Werder, mit Glockenblume (Campanula patula), Wiesen-Klee (Trifolium pratense) und Kriechendem Hahnenfuß (Ranunculus repens),

312 Foto 23: Weichholz- Auenwälder (LRT 91E0*), Baumweidenbestand in einem Lehmstich bei Kehnert, Foto 24: Weichholz- Auenwälder (LRT 91E0*), Baumweiden und Weidengebüsche in einem Altarm bei Sandfurth, Foto 25: Weichholz- Auenwälder (LRT 91E0*), fast undurchdringliche, urwaldartige Bestände in Verlandungsbereichen eines Altarmes bei Sandfurth,

313 Foto 26: Ulmen-Eichen- Hangwald bei Ringfurth (LRT 9160) mit vorgelagerter Flutrinne und Weidenbeständen, Foto 27: Ulmen-Eichen- Hangwald bei Ringfurth (LRT 9160) mit Auenpfad am Hangfuß, Foto 28: Ulmen-Eichen- Hangwald bei Ringfurth (LRT 9160), Bestand mit starkschäftigen Eichen und Ulmen,

314 Foto 29: Hartholz-Auenwälder (LRT 91F0) kommen im Gebiet nur noch reliktisch vor, hier ein Bestand nahe Parey, Foto 30: Hartholz-Auenwald (LRT 91F0), Frühjahrsaspekt mit Busch-Windröschen (Anemone nemorosa) und Scharbockskraut (Ranunculus ficaria), Foto 31: (zukünftige) Hartholz- Auenwälder (LRT 91F0-Entwicklungsflächen), Aufforstung auf dem Fritzenswerder mit gesichertem Anwuchs von Eiche und Ulme, zur Wiederherstellung eines repräsentativen Flächenanteils dieses LRT sind weitere Bestandsbegründungen notwendig,

315 Foto 32: Hangbereich zwischen Kehnert und Sandfurth mit starkschäftigen Eichen, welche teilweise Totholz im Kronenbereich aufweisen als potentielle Habitatbäume für wertgebende xylobionte Insekten Foto 33: Hangbereich zwischen Kehnert und Sandfurth mit lückigen Sand- Magerrasen, hier kommen Arten wie Silbergras (Corynephorus canescens), Kleines Schillergras (Koeleria macrantha), Sand-Mohn (Papaver argemone) und Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis) vor, Foto 34: Grünländer zwischen Kehnert u. Sandfurth, Sandlinsen aus fluvialtile Ablagerungen mit Sibergras (Corynephorus canescens) und Sandsegge (Carex arenaria) sind Ausdruck einer hohen Standortheterogenität, hier konnte auch der gefährdete Warzenbeißer (Decticus verrucivorus) nachgewiesen werden,

316 Foto 35: Ziegeleiteiche Blumenthal: eine der wichtigsten Habitatflächen von Rotbauchunke und Kammmolch Foto 36: Unkenwäldchen bei Parey: Habitatfläche von Kammmolch und Rotbauchunke; hier sind Entlandung und Gehölzentnahme als prioritäre Erhaltungsmaßnahme zeitnah umzusetzen Foto 37: Kammmolch (Triturus cristatus), Ziegeleiteiche Blumenthal,

317 Foto 38: Rotbauchunke (Bombina bombina); Baumkolke, Foto 39: Temporär wasserführende Flutrinnen stellen einen wichtigen Lebensraum zahlreicher Amphibien dar; ihre Einbeziehung in die Beweidung ist nach Abschluss der Brut- und Laichzeit durchaus möglich, muss aber eindeutig geregelt werden Foto 40: Die ganzjährige Beweidung von Gewässerrändern führt zur Beeinträchtigung von Habitat- und LRT- Flächen, indem sie die Etablierung von Röhrichten und anderen Elementen der Verlandungsvegetation verhindert

318 Foto 41: Wolfslöcher auf dem Pareyer Werder; Habitatfläche des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis); die Wasserflächen sollen mittel- bis langfristig wieder Kontakt zur Stromelbe aufnehmen Foto 42: Haken Bittkau: Lebensraum des Spitzenflecks (Libellula fulva) Foto 43: Spitzenfleck: die Art ist an stehenden und langsam fließenden Gewässern mit Schilfbeständen zu finden,

319 Foto 44: Küsterbusch: Habitatfläche der Rotbauchunke; LRT 3150; Isolation, Verlandung und Lage im Acker Foto 45: Ackernutzung mit Biozideinsatz in Kleingewässernähe Foto 46: Stark verlandeter Abschnitt der Alten Elbe Bertingen mit Nebengewässer, nordöstlich der Zufahrt Sandkrug-Kieswerk Rogätz;

320 Foto 47: Fischotter-Spuren, zwischen Kehnert und Sandfurth, , Foto 48: Biberbiss an einer Weide am Elbufer zwischen Kehnert und Rogätz, Foto 49: Biberausstieg am Elbufer

321 Foto 50: Das Braunkehlchen als Leitart spät genutzter Frischwiesen, Brutplatz auf Pareyer Werder, Foto 51: Habitat von Neuntöter und Sperbergrasmücke westlich Blumenthal Foto 52: Neuntöter (Lanius collurio), westlich Parey,

322 Foto 53: Cobbelscher Werder Kiesbänke im Gleithangbereich, Habitatfläche der Grünen und Asiatischen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia, Gomphus flavipes) und des Weißflossengründlings (Romanogobio belingi), außerdem potenzieller Brutplatz der Flussseeschwalbe Foto 54: Nistplatz der Flussseeschwalbe, Kiessee Treuel Foto 55: Gelege der Flussseeschwalbe;

323 Foto 56: Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen am Flussufer sollte verstärkt geprüft werden, inwieweit habitatrelevante Strukturen gefördert werden können. Der Erhalt bzw. die Stabilisierung abgerissener Buhnenköpfe sowie der Bau von Kerbbuhnen könnte einen wichtigen Kleininsel- Ersatz schaffen. Foto 57: Einlaufbereich Kiessee Rogätz Steilabbrüche und Inseln an Flussufern sind selten und stellen wertvolle Bruthabitate dar (Flussseeschwalbe, Eisvogel) Foto 58: Der Kiessee Rogätz ist ein bedeutendes Rasthabitat von Vögeln; hier Kiebitze, Graugänse und Kormorane

324 Foto 59: Überschwemmungsgrünland an der Alten Elbe Bertingen, ehemaliges Uferschnepfen-Habitat Foto 60: Elbaue auf Halbinsel zwischen Kehnert und Sandfurth mit großem Wiesenbrüterpotenzial; Habitatentwicklungsfläche für Wachtelkönig Foto 61: Gleiche Fläche: durch Optimierung des Wasserhaushaltes, Flutrinnenmodellierung und extensive Standweide soll sie zu einer Schwerpunktfläche für den Wiesenbrüter-Schutz entwickelt werden

325 Foto 62: Elbwiesen bei Ringfurth: starke Schädigung der Vegetationsnarbe in Elbnähe durch ganzjährigen (auch winterlichen) Weidebetrieb mit Zufütterung, diese Form der Grünlandnutzung ist nicht als schutzkonform zu betrachten Foto 63: Viele Grünländer haben durch Trockenfallen ihre Funktion als Wiesenbrüter-Habitat verloren. Wasserbauliche Maßnahmen müssen die Wasserrückhaltung in der Aue erhöhen, z.b. durch Einbau von Sohlschwellen, die abflussverzögernd wirken (wie hier an der Renne am Abfluss der Alten Elbe Bertingen) Foto 64: Verbauter Zufluss eines Altarmes mit Verbindung zum Sandfurther Haken, die Revitalisierung des Altarmes setzt den Rückbau des Querbauwerkes voraus,

326 Foto 65: Ringfurther Elbwiesen bei Hochwasser im März 2009; sehr bedeutender Rastvogellebensraum Foto 66: Die im Spätsommer trocken fallenden Schlammflächen auf der Alten Elbe Bertingen stellen einen Konzentrationspunkt für das Zug- und Rastvogelgeschehen dar Foto 67: Durch Spaziergänger vom Äsungsplatz aufgescheuchte Saatund Blessgänse

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