Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. mit den Ortsteilen Bredow und Zeestow. Nummer 01/ Januar 2006

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang mit den Ortsteilen Bredow und Zeestow Nummer 01/ Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Änderungssatzung Seite 1 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Brieselang vom Amtliche Bekanntmachung Abgaben 2006 Seite Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 93 Seite 3 Birkenallee der Gemeinde Brieselang nach 3 Abs.2 BauGB. 4. Bekanntmachungsanordnung Beteiligungsbericht 2003 / 2004 Seite 4 5. Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang Bebauungsplan Nr.53 Seite 4 Vorholzstraße Beschlüsse der Gemeindevertretung Brieselang im Monat Seite 4-6 Dezember 2005 öffentlicher Teil 7 Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang Bebauungsplan Seite 6 Nr.88 Falkenstraße Änderungssatzung der Satzung a eingefügt: über die Erhebung von Erschlie- 5a ßungsbeiträgen in der Gemeinde Mehrfach erschlossene Grundstücke Brieselang vom (1) Wird ein Grundstück zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht von Präambel mehr als einer Erschließungsanlage der Aufgrund des 132 Baugesetzbuch in der gleichen Art erschlossen, so ermäßigt sich die Fassung der Bekanntmachung vom 23. beitragspflichtige Grundstücksfläche im Sinne September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 5 von 5 Abs. 2 und 3 um ein Drittel, höchstens der Gemeindeordnung für das Land jedoch um 400 qm. Brandenburg in der Fassung der (2) Soweit die Ermäßigung dazu führen würde, Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 dass sich der Beitrag für andere erschlossene (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz Grundstücke um mehr als 50 % erhöht, ist die vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210) hat die 50 % überschreitende Mehrbelastung auf die Gemeindevertretung der Gemeinde Eckgrundstücke umzulegen. Brieselang in ihrer Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen Artikel II (Beschluss Nr /05): Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Artikel I Brieselang, den Nach 5 der Satzung über die Erhebung von Gez. Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wilhelm Garn Brieselang vom wird folgender 5 Bürgermeister

2 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 01. Ausgabe vom 16. Januar 2005 Seite 2 Amtliche Bekanntmachung Zur Grundsteuer B Die Grundsteuer B (Grundstücke) für das Kalenderjahr 2006 in der Gemeinde Brieselang wird gemäß 27 (3) Grundsteuergesetz (GrStG) hiermit durch öffentliche Bekannt- machung festgesetzt. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Abgaben-Bescheide und Abgabenän- derungs-bescheide zur Grundsteuer B, die im Kalenderjahr 2005 von der Gemeinde Brieselang erstellt wurden, gelten auch für das Jahr 2006 weiter, sofern diese nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung ersetzt werden. Der Steuerpflichtige hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten ( 27 (3) GrStG). Die Grundsteuer-Festsetzung ist daher mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die einmonatige Widerspruchsfrist zu laufen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Brieselang - Der Bürgermeister-, Am Markt 3, Brieselang einzulegen. Zur Hundesteuer, zu den Gebühren zum Wasser- und Bodenverband Großer Havelländischer Hauptkanal, Havelkanl, Havelseen ( GHHK, HK, HS ) undzu den Straßenreinigungs- und Winterdienst- gebühren Die Hundesteuer, die Gebühren zum Wasserund Bodenverband GHHK,HK, HS sowie die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für das Kalenderjahr 2006 in der Gemeinde Brieselang werden gemäß 12 a Kommunal- abgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für diejenigen Abgabenschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Gebühr odersteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Gebühr oder Steuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Die Abgaben-Bescheide und Abgabenänderungs-Bescheide zur Hundesteuer, zu den Gebühren zum Wasser- und Bodenverband GHHK, HK, HS sowie zu den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren die im Kalenderjahr 2005 von der Gemeinde Brieselang erstellt wurden, gelten auch für das Jahr 2006 weiter, sofern diese nicht durch eine erneute Abgabenfest-setzung ersetzt werden. Der Abgabenpflichtige hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Hundesteuer, Gebühr zum Wasserund Bodenverband GHHK, HK, HS oder Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren zu entrichten ( 12 a KAG). Die Festsetzung für die Hundesteuer, die Gebühren zum Wasser- und Bodenverband GHHK, HK, HS sowie zu den Straßenrei- nigungs- und Winterdienstgebühren ist daher mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die einmonatige Widerspruchsfrist zu laufen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Brieselang - Der Bürgermeister-, Am Markt 3, Brieselang einzulegen. Hinweise: Die Abgaben-Bescheide und Abgaben- Änderungsbescheide zur Grundsteuer B, zur Hundesteuer, zu den Gebühren Wasser- und Bodenverband GHHK, HK, HS sowie zu den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren die im Kalenderjahr 2005 von der Gemeinde Brieselang erstellt wurden, gelten auch für das Kalenderjahr 2006 und folgende Jahre weiter, sofern diese nicht durch eine erneute Abgabenfestsetzung ersetzt werden. Der Abgabenpflichtige hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen laut Bescheid 2005, Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Abgabe auf das Konto der Gemeinde Brieselang Nr , BLZ , MBS Potsdam unter Angabe der Steuernummer rechtzeitig zu entrichten. Somit der Appell an alle Abgabenpflichtigen

3 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 01. Ausgabe vom 16. Januar 2005 Seite 3 in der Gemeinde Brieselang: Vom Nicht auf den Abgaben-Bescheid 2006 Zu jedermanns Einsicht aus. warten! Neue Bescheide werden nur bei In die Planungsunterlagen kann in der einer Änderung raus geschickt. Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 28 Bei Nichtbezahlung zu den Fälligkeitsterminen während folgender Zeiten Einsicht genommen setzt das EDV-bedingte Mahnverfahren ein werden: und es entstehen zusätzlich Kosten. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Montag, Mittwoch, Donnerstag: Bankeinzugs-verfahrens.Einzugsermäch Uhr bis Uhr tigungen sind im Bürgerbüro der Gemeinde Dienstag: Brieselang oder im Steueramt Zimmer Uhr bis Uhr erhältlich. Freitag: 8.00 Uhr bis Uhr Sprechzeiten/Bürgerbüro: Montag/Mittwoch/Freitag Uhr Als Bürger haben Sie die Gelegenheit, sich an Dienstag/Donnerstag Uhr dieser Planung zu beteiligen. Im Rahmender öffentlichen Auslegung nach 3 (2) BauGB Sprechzeiten/Steueramt: können während der Auslegungsfrist von Dienstag Uhr jedermann Anregungen zur Planung schriftlich Freitag Uhr oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Einwendungen, die sich gegen den Es wird darauf hingewiesen, dass nicht Steuermessbetrag richten, sind ausschließlich innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Stellungnahmen bei der Beschlussfassung Grundsteuermessbetrag beim zuständigen über den Bebauungsplan (gemäß 4 a Abs. 6 Finanzamt geltend zu machen (siehe BauGB) unberücksichtigt bleiben können, Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Grund- sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte steuer-messbescheid). und nicht hätte kennen müssen und deren Gemäß 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichts- Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsordnung (VWGO) hat die Einlegung eines planes nicht von Bedeutung ist. Widerspruchs keine aufschiebende Wirkung, gez.: Wilhelm Garn die Zahlungspflicht wird nicht aufgehalten. Bürgermeister Für persönliche Rückfragen zur Steuerfestsetzung steht Ihnen das Steueramt zu den oben genannten Sprechzeiten zur Verfügung. Telefonische Auskünfte werden vom Steueramt unter der Telefonnummer /33819 erteilt. Brieselang den gez. Wilhelm Garn Bürgermeister Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 93 Birkenallee der Gemeinde Brieselang nach 3 Abs.2 BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit umweltbezogenen Stellungnahmen der berührten Behörden Landkreis Havelland SG Bauleitplanung und Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung West und der dazugehörige Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) liegen

4 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 01. Ausgabe vom 16. Januar 2005 Seite 4 Bekanntmachungsanordnung Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Brieselang liegt zur Einsichtnahme in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 2, öffentlich aus. Jeder hat das Recht, den Beteiligungsbericht einschließlich aller Anlagen innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen und sich gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten Abschriften geben zu lassen. gez. Wilhelm Garn Bürgermeister über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, sowie nach 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gez. Wilhelm Garn Bürgermeister Beschlüsse der Gemeindevertretung Brieselang im Monat Bekanntmachung der Gemeinde Dezember 2005 öffentlicher Teil Brieselang Bebauungsplan Nr /05 Vorholzstraße 14 Beitragssatzung der Gemeinde Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung Brieselang für die Inanspruchnahme von am die Satzung über den Kinderbetreuungsleistungen in Bebauungsplan Nr. 53 Vorholzstraße 14, Kommunalen Kindertagesstätten Beschluß-Nr.: /05 beschlossen. Gemäß (Kitabeitragssatzung) Beitrags-satzung 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser der Gemeinde Brieselang für die Beschluß hiermit bekannt gemacht. Der Inanspruchnahme von Kinderbetreu- Bebauungsplan Nr.53 Vorholzstraße 14 tritt ungsleistungen in kommunalen mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Kindertagesstätten (Kitabeitrags- Jedermann kann den Bebauungsplan ab satzung) (erschienen im Amtsblatt 12/05 diesem Tag in der Gemeinde Brieselang, Am vom ) Markt 3, im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen, Zimmer 28 während der Dienststunden /05 einsehen und über den Inhalt Auskunft 1. Änderungssatzung der Satzung über verlangen. die Erhebung von Erschließungs- Gemäß 44 (3) S.1 BauGB können beiträgen der Gemeinde Brieselang vom Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB 1. Änderungssatzung der Satzung über bezeichneten Vermögensanteile eingetreten die Erhebung von Erschließungsbeisind. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch trägen in der Gemeinde Brieselang vom die Berechtigten dadurch herbeigeführt (Satzungstext im Amtsblatt werden, dass sie die Leistung der Entschä- 1/06) digung schriftlich bei dem Entschädigungs /05 pflichtigen beantragen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn Abwägung zum B-Planverfahren Nr. 15 nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Pappelallee OT Zeestow Kalenderjahres in dem die in 44 (3) S.1 Zum Bebauungsplan Nr. 15 Pappel- BauGB bezeichneten Vermögensnachteile allee OT Zeestow. Den anliegenden eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs Abwägungsvorschlägen aus dem herbeigeführt wird. Verfahren gemäß 4a Abs. 3 BauGB wird Gemäß 215 (1) BauGB sind beachtliche zugestimmt. Verletzungen der in 214 (1) Satz 1 Nr.1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvor /05 schriften, eine unter Berücksichtigung des Satzung B-Plan Nr. 15 Pappelallee OT 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften Zeestow Aufgrund des 10 des

5 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 01. Ausgabe vom 16. Januar 2005 Seite 5 Baugesetzbuches BauGB in der Neufassung /05 vom (BGBl. I S. 2141) sowie nach Abwägung B-Plan Nr. 14 Pappelallee OT 81 der brandenburgischen Bauordnung Zeestow zum Bebauungsplan Nr. 14 BbgBO vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), Pappelallee OT Zeestow. Den anliegenden geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2003 Abwägungsvorschlägen aus dem Verfahren ( G V B l. I S ) b e s c h l i e ß t d i e gemäß 3 und 4 BauGB wird zugestimmt. Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 15 Pappelallee bestehend aus der /05 Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Überarbeitung des B-Plans Bredow-Nord Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 5 Bredow Nord zuzustimmen (Antrag durch /05 den Umlegungsausschuss). Die Kosten in Satzung B-Plan Nr. 53 Vorholzstraße 14 Höhe von ca ,00 sind im Haushalt 2006 Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches einzustellen. BauGB in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141) sowie nach 81 der 417A-08/05 Brandenburgischen Bauordnung BbgBO vom Weitere Verfahrensweise Wind/Änderungs- 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), geändert durch antrag zur Vorlage /05 (geändert am Gesetz vom 9. Oktober 2003 (GVBl. I S. 273) ) beschließt die Gemeindevertretung den Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwen- Bebauungsplan Nr. 53 Vorholzstraße 14 digen Schritte einzuleiten, die geeignet sind, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und die zu einer verträglichen Steuerung und dem Text (Teil B) als Satzung. Einbindung weiterer Windkraftanlagen in der Gemeinde erforderlich sind und die in diesem /05 Sinne Planungs- und Rechtssicherheit Abwägung B-Plan Nr. 93 Birkenallee 68 u. 70 schaffen. Hierzu gehört insbesondere Zum Bebauungsplan Nr. 93 Birkenallee die Beantragung eines Zielabweichungs- 70. Den anliegenden Abwägungsvorschlägen verfahren nach Art. 10 Landesplanungsvertrag aus dem frühzeitigen Verfahren gemäß 4 (1) mit dem Ziel, bestimmte sensible Bereiche der BauGB wird zugestimmt. Hieran schließt sich Gemeinde von Windkraftanlagen freizuhalten. das Verfahren gemäß 3 (2) BauGB an, wo die 2. die Durchführung eines Normenkontroll- Öffentlichkeit und die Behörden erneut die verfahrens gegen den Regionalplan Möglichkeit erhalten, sich am Verfahren zu Havelland-Fläming, Sachlicher Teilplan Wind beteiligen. mit dem Ziel, dessen Abwägungsmängel /05 nachzuweisen und damit die Handlungsspielräume für die Gemeinde zu erhöhen. Entwurf B-Plan Nr. 93 Birkenallee 68 u bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 93 Januar 2006 einen Vorschlag vorzulegen, wie Birkenallee bestehend aus den auf Ebene des Flächennutzungsplanes die Flurstücken 569/1, 569/2 und 961 in der Flur 2 Vorstellungen der Gemeinde zur Errichtung und für die Begründung werden in der von Windkraftanlagen dargestellt werden vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf sollen, des Planes und die Begründung sind nach 3 4. durch eigene gutachterliche Feststellung die Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Investors Behörden sind gemäß 4 BauGB zu beteiligen im Hinblick auf die Begrenzung der und von der öffentlichen Auslegung zu Anlagenhöhe auf unter 100 Meter zu benachrichtigen. verifizieren und das Ergebnis der Gemeindevertretung alsbald vorzulegen. Dies steht unter /05 der Voraussetzung, dass durch den Investor Abwägung B-Plan Nr. 51 Fichtestraße 8 gegenüber der Verwaltung ein unwirtschaft- Zum Bebauungsplan Nr. 51 Fichtestraße 8. licher Betrieb von Anlagen unter 100 m bisher Den anliegenden Abwägungsvorschlägen aus nachgewiesen wurde. dem Verfahren gemäß 3 und 4 BauGB wird Die Wirtschaftlichkeitsberechnung soll sich auf zugestimmt. - die Maximalvariante alle Anlagen mit einer Gesamthöhe von 150 m, - die Minimalvariante alle neuen Anlagen mit

6 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 01. Ausgabe vom 16. Januar 2005 Seite 6 unter 100 m Gesamthöhe, /05 - die vom Rechtsanwalt der Gemeinde Satzung über die Festsetzung des Steuervorgeschlagene Kompromissvariante einer je satzes für die Grundsteuer A in der Gemeinde nach Standort zwischen 100 und 150 m Brieselang für das Haushaltsjahr 2006 gestaffelten Gesamthöhe aller neuen Anlagen Satzung über die Festsetzung des Steuerbeziehen. satzes für die Grundsteuer A in der Gemeinde Brieselang (erschienen im Amtsblatt 12/ /05 vom ) Überplanmäßige Ausgabe RA-Kosten für Anpassung der Planung Windpark Bredow /05 Zeestow II und Prüfung der Erfolgsaussichten Grundsatzbeschluss zur Vergabe des JC Normenkontrollklage Regionalplan Millenium in Freie Trägerschaft Die Bereitstellung von ,92 zur Den Jugendclub Millenium in Brieselang in Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe. Freie Trägerschaft zu überführen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine beschränkte /05 Ausschreibung zur Vorbereitung der Aufhebung des Beschlusses /05 vom Überführung des Jugendclubs in Freie Anforderung von Zinsen und Trägerschaft durchzuführen. Die Auswertung Vorfälligkeitsentschädigung für ausgereichte und Entscheidung zur Vergabe an einen Freien Kreditmittel durch nicht zuwendungsfähige Träger soll in Zusammenarbeit durch den Minderausgaben beim Schulneubau 2. BA Ausschuss für Bildung und Soziales am Zeebra-GS lt. Prüfung der ILB erfolgen. Die Entscheidung zur Den Beschluss vom Nr /05 Vergabe erfolgt unter sozialpädagogischaufzuheben, Haushaltsmittel in Höhe von konzeptionellen und finanziellen Gesichts ,00 zur Verfügung zu stellen, für die punkten. Deckung von Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung für ausgereichte Kreditmittel durch /05 nichtzuwendungsfähige Minderausgaben Ausschussbesetzung beim Schulneubau Zeebr@-Grundschule lt. Prüfung der ILB Brandenburg) Vorbehaltlich der Prüfung der ordnungsgemäßen Mandatsannahme wird Herr Jörg Zschimmer als neuer Gemeindevertreter ab /05 dem berufen als Neufassung des Beschlusses Anforderung -Mitglied des Ausschusses für Gemeindeentvon Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung für wicklung sowie ausgereichte Kreditmittel durch nicht -als Mitglied des Ausschusses für Bildung und zuwendungsfähige Minderausgaben beim Soziales. Schulneubau 2. BA Zeebra-GS lt. Prüfung der ILB /05 Haushaltsmittel in Höhe von 524,65 zur Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in Verfügung zu stellen, für die Deckung von den BuS Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung für Frau Sabine Cory, wohnhaft An der ausgereichte Kreditmittel durch nichtzuwen- Falkenstraße 16, Brieselang, wird auf dungsfähige Minderausgaben beim Schulneu- Vorschlag der Fraktion Bürger Für Brieselang bau Zeebr@-Grundschule lt. Prüfung der ILB als sachkundige Einwohnerin in den Brandenburg. Ausschuss für Bildung und Soziales berufen /05 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brieselang ab dem Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brieselang (erschienen im Amtsblatt 12/05 vom ) Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang Bebauungsplan Nr.88 Falkenstraße 25 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 88 Falkenstraße 25, Beschluß-Nr.: /05 beschlossen. Gemäß

7 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 01. Ausgabe vom 16. Januar 2005 Seite 7 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Beschluß hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan Nr.88 Falkenstraße 25 tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen, Zimmer 28 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß 44 (3) S.1 BauGB können Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensanteile eingetreten sind. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch die Berechtigten dadurch herbeigeführt werden, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-jahres in dem die in 44 (3) S.1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gemäß 215 (1) BauGB sind beachtliche Verletzungen der in 214 (1) Satz 1 Nr.1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, sowie nach 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. gez. Wilhelm Garn Bürgermeister

8 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 01. Ausgabe vom 16. Januar 2005 Seite 7 Impressum Herausgeber: Gemeinde Brieselang, Der Bürgermeister, Am Markt 3, Brieselang Druck und Verlag: Druck und Werbung Havelland GmbH, Dammstrasse 8, Nauen Bezug: Das Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang erscheint unregelmäßig und liegt an folgenden Stellen in der Gemeinde Brieselang kostenlos zur Selbstabholung bereit: Gemeindeverwaltung Brieselang, Ortsteil Bredow Ortsteil Zeestow Am Markt 3, Brieselang, Oranienburger Str. 16, Bredower Str. 2, Bibliothek, Wustermarker Str. 1, Bredow Zeestow Brieselang

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