DI Joachim Kircher
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- Adam Voss
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1 Status zum Bundes Energieeffizienzgesetz Regierungsvorlage DI Joachim Kircher denkstatt GmbH Hietzinger Hauptstraße 28 A-1130 Wien Austria T denkstatt (+43)1 786 GmbH Hietzinger F (+43)1 Hauptstraße A-1130 Wien Austria E T (+43)1 office@denkstatt.at F W (+43) office@denkstatt.at
2 Wir gestalten eine zukunftsfähige Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt denkstatt steht für wirtschaftlichen Erfolg durch ökologische Innovation und soziale Verantwortung Folie 2
3 Unser Leistungsportfolio Ressourcenmanagement Sekundärrohstoffe Sustainable Sourcing Corporate waste management Non-product costing, true costing Regionale / nationale Ressourcenstrategie Ecodesign Energy & Climate Energiemanagementsystem Energieeffizienzprojekte Energiestrategie betrieblich und regional Fördermanagement Environmental Management UMS Legal Compliance Ecoprofit Umweltstrategie Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem Nature Conservation Urban Management Stadtteilentwicklung Mobilitätskonzept Begleitung von Projektentwicklungen Bewertung / Optimierung von Immobilien-Portfolios Vorbereitung Gebäudezertifizierung Sustainability Managemet Nachhaltigkeitsbericht Sustainable Products / Services Footprinting (CO2, Wasser) Software und Datenmanagement Risikomanagement Stakeholder Management NGO mit Unternehmen zusammenbringen LCA Business Model Entwicklung Sustainable Events Compliance Management ESIA Folie 3
4 Unsere Kunden Folie 4
5 denkstatt Standorte Umfassende Kompetenzen von rund 80 MitarbeiterInnen in derzeit 6 Ländern. Austria Slovakia Hungary Romania Serbia Bulgaria Folie 5
6 Rechtlicher Hintergrund Ziel der gesamten Europäischen Union bis 2020; Basisjahr 1990: 20% weniger Treibhausgase 20 % gesteigerte Energieeffizienz 20 % Anteil erneuerbare Energie am Energiemix Energieeffizienzrichtlinie RL 2006/32/EG Verpflichtung zur Reduktion von ca. 9% des durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauches im Zeitraum für Österreich Energetische Endverbrauch in Österreich (temperaturbereinigt): + 46 % -> Dringender Handlungsbedarf für Maßnahmen! Folie 6
7 EU Ziel nur mit Steigerung der Energieeffizienz erreichbar Quelle: Folie 7
8 Die Regierungsvorlage liegt am Tisch In die Regierungsvorlage wurden einige Anregungen eingearbeitet und diese liegt nun am Tisch. Anfang Juli könnte das Gesetz beschlossen werden Folie 8
9 Der Endenergieeinsatz soll bei 1100 PJ stabilisiert werden Ziele des Gesetzes Umsetzung EU Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Stabilisierung des AUT Endenergieverbrauchs auf PJ bis 2020 Nachweis EE Maßnahmen 2014 und 2020 von 218 PJ, das entspricht 1,5% des österreichischen Endenergiebedarfs, davon 159 PJ durch Beiträge der Energielieferanten, 59 PJ strategische Maßnahmen Bis 31. Dezember 2016 Nachweis von kumulativen EE Maßnahmen von 80,4 PJ Vorbildwirkung des Bundes bei EE etablieren Energielieferanten zur Verbesserung der EE verhalten Effizienz der Energienutzung der österreichischen Unternehmen kosteneffizient steigern Nachfrage nach Energiedienstleistungen und anderen EE Maßnahmen steigern Folie 9
10 Große Unternehmen müssen ein Managementsystem einführen oder Energieaudits durchführen Entweder in regelmäßigen Abständen aber längstens alle 4 Jahre externes Energieaudits durchführen oder Managementsysteme (MS) einführen, welches ein externes Energieaudit enthält EnMS nach ISO oder ISO oder EMAS oder Innerstaatliches System Umsetzungsverpflichtung der Verbesserungsmaßnahmen aus dem Managementsystem oder des Energieaudits, wenn diese technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind Meldung der Tätigkeiten an die Monitoringstelle Folie 10
11 Große Unternehmen müssen rasch handeln! Im Falle Option Managementsystem Innerhalb von 1 Monaten nach Inkrafttreten ihrer Verpflichtung müssen sie die Einführung eines EnMS melden Innerhalb von 8 Monaten nach der Meldung muss das EnMS im vollständigen Umfang eingeführt werden Im Falle Option Energieaudit Innerhalb von 9 Monaten nach Inkrafttreten ihrer Verpflichtung müssen sie ein Energieaudit durchführen Folie 11
12 Kleine und mittlere Unternehmen müssen ebenfalls EE Maßnahmen setzen und melden KMU haben nach Möglichkeit Alle 4 Jahre eine Energieberatung durchführen Die Durchführung und die Ergebnisse dokumentieren Den Anforderungen der Verbesserungen der Energieeffizienz durch die Energieberatung zu entsprechen und die erforderlichen Effizienzmaßnahmen zu setzen Meldung der Energieberatung und der umgesetzten Effizienzmaßnahmen bis zum 31. Jänner des Folgejahres an die Monitoringstelle Wen betrifft es Unternehmen von 0 bis 249 MA mit einem Umsatz von max. 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von 43 Mio. Euro Folie 12
13 Maßnahmen seit 2009 anrechenbar Anrechenbare Maßnahmen aus der Vergangenheit Maßnahmen, die aufgrund von Investitionen von 2009 bis 2013 gesetzt wurden und ihre Wirkung bis über 2020 entfalten Durchgeführte Energieaudits in den letzten 4 Jahren sind für große Unternehmen ebenfalls anrechenbar Die Maßnahmen aus der Vergangenheit dürfen maximal 25% der Einsparungsverpflichtung ausmachen Derzeit bereits bestehende Selbstverpflichtungen bleiben aufrecht Folie 13
14 Energieaudits müssen über die Anforderungen der EN hinausgehen ENERGIEAUDITS haben den Vorgaben der EN UND zusätzliche Anforderungen zu erfüllen für Gebäude und Gebäudegruppen 12 spezifische Datenerhebungsanforderungen 2 spezifische Anforderungen für Begehungen 4 spezifische Anforderungen für die Maßnahmenausarbeitung Betriebsabläufe 8 spezifische Datenerhebungsanforderungen 1 spezifische Anforderungen für Begehungen 6 spezifische Anforderungen für die Maßnahmenausarbeitung Transportprozesse 12 spezifische Datenerhebungsanforderungen 9 spezifische Anforderungen für die Maßnahmenausarbeitung Sollen auf Lebenszyklus-Kostenanalysen basieren Folie 14
15 Energie Managementsystem nach ISO Implementierungsphase Definition der Energiepolitik und - strategie 2 Verbesserungskreislauf Energieaudit und - plannung Energieplanung Energieziele und Maßnahmenpläne Management Review Kontinuierliche Verbesserung Implementierung Definition von Messung und Analyse Messung und internes Audit Aufbau der internen Organisation Erstellung der Systemdokumentation Externes Audit Folie 15
16 Energieplanung Energy Analyse EnPI Energie Aktionspläne Energieeinsatz Energiekosten Energieverbrauch Aktuell und Zukunft Einflussfaktoren Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz kwh Produktionsmenge Umsatz Mitarbeiter m³, m² Energie Baseline PROGRAMM 2014 Verbesserungsmöglichkeiten der Energieeffizienz Energiestrategie Folie 16
17 Erste Energiebewertung letzter Monat Prozess Verbraucherkategorie / Produktionslinie Leistung el. Prozessübersicht und Bewertungen Leistung Gas Daten Quantitative Bewertung Qualitative Bewertung Energie verbrauch el. Energie verbrauch Gas Produktion Kennzahl El. Kennzahl Gas Kennzahl ges. Effizienz Gewichtung: 1 Verbrauch rel. Gewichtung 2 Einsparungspotential Gewichtung 3 (# von Software erfasster [kw] [kw] [kwh] [kwh] g / Umsatz in k [kwh/produkt] [kwh/produkt] [kwh/produkt] Werk Zähler Gas/El) Werk II (4/10), Kennzahl: kwh/k Öfen ,22 0, Waschen 0, Basisjahr: 2011 Pressen ,56 0, Zerspanung ,07 3, Druckluft ,70 0, Gebäudeheizung ,00 0,15 0, Sonstige Infrastruktur Summe ,33 0,37 4,71 Werk II (7/11), Kennzahl: kwh/kg Strangpressanlage 1 k.a ,49 6,48 9, Strangpressanlage 2 k.a. k.a ,55 4,81 7, Strangpressanlage 3 k.a ,49 4,26 7, Auslageröfen 484 k.a ,01 2,22 4, Nachbearbeitung k.a. k.a ,54 0, Verpackung k.a. k.a ,14 0, Druckluft 200 k.a ,54 0, : gering 2. mittel 1: hoch 1: gering 2. mittel 3: hoch 1: gering 2. mittel 3: hoch PPZ MAX:27 -> > 15 => Act Folie 17
18 Die Energielieferanten trifft die größte Verpflichtung Energielieferanten Die mehr als 25 GWh Energie absetzen und mehr als 5 Personen beschäftigen oder deren Jahresumsatz durch Energieverkäufe oder deren Jahresbilanz 1 Mio. EURO übersteigt. Größenschwelle wird jährlich angepasst! Müssen jährlich Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6% des Energieabsatzes bei ihren eigenen oder anderen Endkunden nachweisen (entweder als Branchenverband gesamt oder als einzelner Lieferant) Wobei mindestens 40% bei Haushalten oder bei Lieferanten mit Kraftstoff auch im Mobilitätsbereich oder öffentlichen Verkehr wirksam werden müssen. Die Monitoringstelle entscheidet schlussendlich über die Anrechenbarkeit der Maßnahmen. Müssen eine Anlaufstelle für Haushaltskunden zur Beratung zur EE, zu Energieverbrauch, Energiekosten und Energiearmut erreichen (Lieferanten mit >49 MA und 10 Mio. EURO Umsatz) Die Anforderungen treten mit 01. Jänner 2014! in Kraft Folie 18
19 Die Energielieferanten müssen bei Nichterfüllung Ausschreibungen durchführen Energielieferanten Alle Maßnahmen sind zu dokumentieren und bis zum 31. Jänner an die Monitoringstelle zu melden Müssen die abgesetzte Energiemenge zwischen 2010 und Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes der Monitoringstelle melden Ausschreibung von Effizienzmaßnahmen( 20) Für Energielieferanten ist es jährlich möglich, sich aus der eigenen Verpflichtung ganz oder teilweise durch Ausschreibungen zu entpflichten. D.h. den Anteil der 0,6% Verpflichtung, die er nicht nachweisen kann, muss er ausschreiben. Strafe bei Nichterfüllung der Verpflichtung 12,2 Cent/kWh bei Nichterfüllung UND dann keine oder zu späte Ausschreibung der Effizienzmaßnahmen Folie 19
20 Branchenverpflichtung Mit Energielieferanten, die weniger als 150 GWh Energie verkauft haben, können Selbstverpflichtungen abgeschlossen werden Die Selbstverpflichtungen müssen jährlich Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6% des Energieabsatzes bei ihren eigenen oder anderen Endkunden nachweisen, mindestens 40% bei Haushalten Wenn ein Energielieferant die Selbstverpflichtung nicht einhält, bekommt er bis 2020 die individuellen Einsparungsziele wieder Maßnahmen aus bestehenden Selbstverpflichtungen sind ab 2014 anrechenbar Folie 20
21 Der Bund nimmt eine Vorbildfunktion ein Der Bund hat größere Anstrengungen zur Förderung der Endenergieeffizienz anzuregen und muss die Öffentlichkeit darüber jährlich informieren Ebenfalls informieren muss er transparente Informationen zu EE Förderungsmechanismus, EE Mechanismen und finanzielle Rahmenbedingungen Der Bund muss Kriterien für Musterverträge, Programme für KMU und Haushalte zur Verfügbarkeit von Energieaudits erstellen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu EE setzen Folie 21
22 Der Bund muss eine Sanierungsquote von 3% erfüllen Für jede Bundesdienststelle muss es einen Energieexperten geben Der Bund bestellt zudem Energieberater des Bundes Beim Erwerb und Miete von unbeweglichem Vermögen müssen, sofern keine budgetären, technischen, rechtlichen oder sonstige Gründe entgegenstehen, EE Objekten den Vorzug geben Der Bund verpflichtet sich zu einer Sanierungsquote von 3% der Objekte (der Zentralregierung), die in seinem Eigentum stehen. Dabei sind hauptsächlich die Objekte der Ministerien über 250m² gemeint. Nach 2018 haben neue Gebäude des Bundes dem Standard für Niedrigstenergiegebäuden zu entsprechen Folie 22
23 Ergebnisse einer Siemens Studie Einsparungspotentiale in KMUs Beleuchtung 70% Druckluft 50% Wärmeversorgung 30% Kälte- und Kühlwasseranlagen 30% Pumpsysteme 30% Lüftungsanlagen 25% Folie 23
24 Vergleich: ISO vs Thema ISO ISO Focus Energie Umwelt allgemein Veröffentlichungspflicht der Politik Berücksichtigung von Einkauf in der Politik Operativer Umweltmanager gefordert Nein Ja Ja Ja Nein Nein Ausgangsbasis gefordert Ja Nein Kennzahlen gefordert Ja Nein Notfallvorsorge gefordert Nein Ja Auslegung von energieeffizienten Prozessen und Gebäuden gefordert Ja Nein Folie 24
25 Anforderungen an Energieaudits (nach 18 und Anhang III EEffG) Stand: 16. Juni.2014 denkstatt GmbH Hietzinger Hauptstraße 28 A-1130 Wien Austria T (+43) F (+43) office@denkstatt.at Folie 25
26 Mindestkriterien für Energieaudits ( 18) (1) Energieaudits für große Unternehmen haben den in Anhang III festgelegten Mindestkriterien zu entsprechen. (2) Audits müssen detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen und so klare Informationen über potenzielle Einsparungen liefern. (3) Die für Audits herangezogenen Daten müssen für historische Analysen und zur Rückverfolgung der Leistung aufbewahrt werden können. (4) Energieaudits enthalten keine Klauseln, die verhindern, dass die Ergebnisse der Audits an Energiedienstleister oder die Monitoringstelle weitergegeben werden, sofern der Verbraucher keine Einwände erhebt. (5) Der Bundesminister kann die Mindestkriterien mittels Verordnung ändern. Folie 26
27 Erbringer von Energieaudits ( 17) (1) Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen haben sich in dem Register eintragen zu lassen und folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: 1. Ausbildung insbesondere technischer und wirtschaftlicher Natur, vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet der Energieeffizienz vermittelt sowie eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz, oder 2. eine mindestens dreijährige und ununterbrochene berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz. In diesem Fall ist über den Ausbildungsweg binnen sechs Monaten eine für die Tätigkeit erforderliche Fachkenntnis zu erwerben. Folie 27
28 Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen Mindestkriterien (1) a) basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger (zb Rechnungen vom Energiehändler), wobei die ausgewiesenen Mengen sofern erforderlich in energetische Einheiten umgerechnet werden müssen; b) basieren sofern vorhanden auf Lastprofilen bzw. Zähleinrichtungen mit fernübertragbaren Energiewerten; c) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen ein. Neben der Vorgaben aus der EN , ÖN EN oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (Gebäudebegehung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen. Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III Folie 28
29 Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen Mindestkriterien (2) d) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie ein. Neben den Vorgaben aus der EN , ÖN EN oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung und analyse, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen. e) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Beförderungs- bzw. Transportprozessen ein. Neben den Vorgaben aus der EN , ÖN EN oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen. Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III Folie 29
30 Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen Mindestkriterien (3) f) basieren nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus- Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten, um langfristige Einsparungen, Restwerte von langfristigen Investitionen und Abzinsungssätze zu berücksichtigen. Soweit möglich, müssen zur Berechnung der Energieeinsparlösungen dynamische Rechenverfahren (zb die Kapitalwert- oder Annuitätenmethode) herangezogen werden. g) werden von externen Personen durchgeführt, die die in 17 festgelegten Qualitätsstandards erfüllen. h) sind verhältnismäßig und so repräsentativ hinsichtlich Gesamtenergieeffizienz und sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen. Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III Folie 30
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