Arbeitssicherheit und Prüfdienstleistungen der TÜV NORD Bildung Saar GmbH

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1 Arbeitssicherheit und Prüfdienstleistungen der TÜV NORD Bildung Saar GmbH TÜV

2 TÜV NORD Bildung Saar GmbH Begriffe, Hinweise und Abbildungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. TÜV NORD Bildung Saar GmbH kann für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Die Veröffentlichungsrechte der Bilder liegen beim Unternehmen. In diesem Angebot wird zugunsten der Übersichtlichkeit auf die Doppelbezeichnung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Wir betonen, dass die unterschiedlichen Lebenswelten der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming berücksichtigt werden. Stand 11/2016

3 Prüfdienstleistungen im Alltag Arbeitsschutz ist heute eine wichtige Aufgabe für jede verantwortliche Führungskraft und jeden Unternehmer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Ebenso hat er Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Der Unternehmer haftet persönlich für die Folgen arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle seiner Beschäftigten. Um sich hier als Unternehmer rechtssicher zu verhalten und das persönliche Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist externe fachliche Unterstützung in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes oft unerlässlich. Ihr Vorteil: Eine moderne und arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation erhält die Produktivität und Motivationsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter. Das bedeutet höhere Rentabilität, geringere Kosten und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit. Sprechen Sie mit uns über Ihre Ansprüche und Wünsche. Gerne erstellen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen ein speziell auf Ihren Betrieb und Ihre Wünsche abgestimmtes Konzept und stellen Ihnen unser Bildungszentrum vor. Herzlichst Ihr Harry Laufer Geschäftsführer TÜV NORD Bildung Saar GmbH 3

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 4 Ihre Ansprechpartner 5 Gefährdungsbeurteilung 6 Kompetenzaufbau - Arbeitssicherheit für Führungskräfte 7 Arbeitssicherheitliche Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 8 Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und VDE Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information und TRBS 2121 Teil 2 10 Prüfung von Anschlagmitteln gemäß DGUV Regel Prüfung von Regalen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel und DGUV Information Prüfung von Kranen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift Prüfung von Hebezeugen gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54 und DGUV Regel Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gemäß BetrSichV und TRBS Prüfung von Anschlagpunkten gemäß BetrSichV 16 Prüfung von Flurförderzeugen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift Unsere Bildungszentren 18 4

5 Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner für Informationen und Anmeldung Persönliche Beratung ist uns wichtig. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, nehmen Ihre Anmeldung entgegen oder beantworten Ihre Fragen zu unseren Angeboten. Katharina Weidner Team Weiterbildung Telefon: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Engel Fachkraft für Arbeitssicherheit Telefon: Dipl.-Ing. (FH) Peter Glasen Fachkraft für Arbeitssicherheit Telefon:

6 Die Gefährdungsbeurteilung Mit der TÜV NORD Bildung Saar GmbH auf der sicheren Seite Das Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen um festzustellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Gemäß DGUV Vorschrift 1 ist die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und sind Dritte nicht zu gefährden. Wie eine solche Beurteilung vorgenommen wird ist dagegen nicht im Gesetz geregelt. Die in Ihrem Betrieb vorherrschenden Bedingungen und Gefährdungen müssen erfasst werden, um daraus die zu treffenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dazu dient eine Gefährdungsbeurteilung als wichtiges Instrument. Sie bildet das Fundament für die Arbeitssicherheit. Viele Vorgesetzte sind allerdings mit der Herangehensweise an eine Gefährdungsbeurteilung nicht vertraut und schieben diese wichtige Aufgabe gerne auf. Wir möchten Sie bei der Einhaltung Ihrer Pflichten unterstützen und bieten Ihnen unsere Mitarbeit beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung an. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit besuchen Sie in Ihrem Betrieb, lernen die Gegebenheiten kennen und entlasten Sie und Ihre verantwortlichen Mitarbeiter. Erfragen Sie unser Angebot, wir beraten Sie gerne! Unsere Leistungen: Aufbau eines Matrixsystems zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen Vermittlung der strukturierten Vorgehensweise bei der Entstehung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen im Rahmen einer arbeitssicherheitlichen Betreuung 6

7 Kompetenzaufbau Arbeitssicherheit für Führungskräfte Wenn es um das Thema Arbeitssicherheit geht, ist es natürlich sinnvoll Ihren Mitarbeitern die richtige Herangehensweise nahe zu bringen, um künftig gut aufgestellt zu sein. Um Unsicherheiten abzubauen bieten wir Ihnen unseren zweitägigen Workshop an, in dem Vorgesetzte lernen, welche Aufgaben ihnen obliegen, was das Gesetz von ihnen verlangt und wie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird individuell abgestimmt auf Ihren Betrieb. Inhalte: Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Dauer: Teilnehmerzahl: Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen Pflichten des Vorgesetzten Prozessablauf bei Arbeitsunfällen Mögliche Konsequenzen eines Arbeitsunfalles Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsfaktoren Beurteilung von Gefährdungen Maßnahmenplan nach TOP Praktische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Betrieb Betriebsanweisung und Unterweisung Aufbau/Erstellen einer Betriebsanweisung Anlässe für Unterweisungen Unterweisungen und Dokumentation 2 Tage Maximal 10 Personen 7

8 Arbeitssicherheitliche Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 Die Arbeitssicherheitliche Betreuung ist seit dem durch die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit neu geregelt. Ein Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich zu bestellen. Der Arbeitgeber hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er diese Verpflichtung erfüllt hat. Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Zusammen bildet sich daraus die Gesamtbetreuung. Sollten Sie nur einzelne Aufgabenfelder der Grundbetreuung wünschen, wie z. B.: Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen Unterstützung bei Unterweisungen Mitwirkung bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses Erstellung von Betriebsanweisungen so wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns, damit wir Ihnen ein passgenaues Angebot unterbreiten können. Dies gilt natürlich auch für den betriebsspezifischen Teil wie z. B.: Arbeitsmedizinische Vorsorge Entwicklung eines Gesundheitsmanagements Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen 8

9 Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und VDE Gemäß 2 (1) der DGUV Vorschrift 3 versteht man unter elektrischen Arbeitsmitteln alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Ortsveränderliche Arbeitsmittel sind z.b.: Elektrisches Werkzeug (Kabeltrommel, Sägen, Bohrmaschinen, etc.) Bürogeräte (PC, Schreibtischlampe, Drucker, etc.) Büroinventar (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Ladekabel, etc.) In einer Einzelprüfung erfolgt: Sichtprüfung, ob das Gerät beschädigt ist Messung mit einem kalibrierten Messgerät Erprobung, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert Bei bestandener Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette sowie einen Barcode-Aufkleber (bei Erstaufnahme des Gerätes), und der Kunde erhält unseren ausführlichen Prüfbericht. Die Prüfung bzw. der Prüftermin/die Prüffrist wird jeweils durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit Mitarbeiter bei uns in einer zweitägigen Fortbildung zur Befähigten Person für die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ausbilden zu lassen und die Prüfungen selbst durchzuführen. Voraussetzung: Elektrofachkraft oder Elektrotechnisch unterwiesene Person 9

10 Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information und TRBS 2121 Teil 2 Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein. Um den arbeitssicheren Zustand von Leitern und Tritten zu beurteilen müssen diese einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Leitern und Tritte mindestens ein Mal pro Jahr prüfen! Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit Mitarbeiter bei uns in einer eintägigen Fortbildung zur Befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten ausbilden zu lassen und die Prüfungen selbst durchzuführen. 10

11 Prüfung von Anschlagmitteln gemäß DGUV Regel Zu den Anschlagmitteln gehören unter anderem Ketten Schäkel Seile Haken Ösen Hebebänder etc. Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich einer Prüfung unterzogen werden. Eine ausgebildete Befähigte Person prüft, ob sicherheitsrelevante Schäden vorliegen und schlägt die weitere Vorgehensweise vor. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns einen Prüfbericht. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit Mitarbeiter bei uns in einer zweitägigen Fortbildung zur Befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln ausbilden zu lassen und die Prüfungen selbst durchzuführen. 11

12 Prüfung von Regalen gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel und DGUV Information Laut der DIN EN müssen Regale mindestens einmal jährlich von einer Sachkundigen Person geprüft werden. Die Norm weist besonders eindringlich darauf hin, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers eine geeignete Person auszuwählen, die die regelmäßige beziehungsweise die interne Prüfung der Regale vornimmt. Zu den zu prüfenden Regalen gehören: Palettenregale Einfahrregale Umlaufregale Durchfahrregale Fachbodenregale Kleinteilregale Im Detail beschreiben die DGUV Regel und die DGUV Information wie eine Prüfung Ihrer Regale ablaufen sollte: Der Prüfer kontrolliert den ordnungsgemäßen Aufbau, das Vorhandensein der notwendigen Schutzeinrichtungen und Dokumente sowie die Ausweisung der zulässigen Belastung. Sie erhalten von uns das Prüfprotokoll mit der Auflistung von eventuellen Beanstandungen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen. 12

13 Prüfung von Kranen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 Prüfverfahren nach DGUV Grundsatz Wiederkehrende Prüfung durch hierzu befähigte Personen (Sachkundige) DGUV Vorschrift 52 Absatz Krane sind gemäß 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Dokumentationsprüfung Sichtprüfung Funktionsprüfung ohne Last Funktionsprüfung mit Last(en) Nachbesichtigung Prüfergebnis Bei bestandener Prüfung erhält der Kran eine Prüfplakette und der Kunde erhält unseren Prüfbericht. 13

14 Prüfung von Hebezeugen gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54 und DGUV Regel Als Hebezeug werden Geräte zum Heben und Bewegen von Lasten bezeichnet. Es sind sicherheitsrelevante Anlagen, deren technisch einwandfreier Zustand Voraussetzung für einen unfallfreien betrieblichen Ablauf ist. Der Gesetzgeber schreibt aus diesem Grund wiederkehrende Prüfungen von Hebezeuge über die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Zu Hebezeugen gehören unter anderem: Hebebaum Hebebühne Hebelzug Hubbrücke Hubwerk Winde Kettenzug Ladebaum Laufkatze Seilzug Wagenheber Die Verantwortung für die Prüfung liegt beim Betreiber der Hebezeuge. Die Unfallverhütungsvorschriften als Satzungsrecht schreiben dabei wiederkehrende Prüfungen durch Sachkundige abhängig von den betrieblichen Einsatzbedingungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich vor. Die Vorgehensweise bei einer Prüfung: Bestandsaufnahme Sichtprüfung Messung Rissprüfung Instandsetzung Prüfbescheinigung Unser Sachkundiges Personal führt Ihre Prüfungen ordnungsgemäß und zeitnah durch. 14

15 Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz nach BetrSichV und TRBS 1203 Die Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Prüfungen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie haben Folgendes zu veranlassen: Eine Sichtprüfung der PSA gegen Absturz vor jeder Nutzung (Überwachung während des Gebrauchs) durch die Benutzer Die regelmäßige Prüfung entsprechend den betrieblichen Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal jährlich durch eine Befähigte Person Die Prüfung nach besonderen Ereignissen, die schädigende Auswirkungen haben können, durch eine Befähigte Person Grundlage für die Prüfung der Sachkundigen sind die von den Herstellern zu den einzelnen Produkten gegebenen Prüfkriterien (Prüflisten) sowie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die entsprechenden Vorschriften. 15

16 Prüfung von Anschlagpunkten gemäß BetrSichV Bei einer Sicht- und Funktionsprüfung werden permanente Anschlageinrichtungen, u. a. überprüft auf Verschleiß Korrosion Beschädigungen lose Bestandteile Eine sachkundige Überprüfung ist im Regelfall mindestens einmal jährlich durchzuführen. Darüber hinaus ergibt sich bei besonderen Umständen eine kürzere Frist. Dies kann bei besonderen Witterungseinflüssen oder Beschädigungen der Fall sein. Ist die Anschlageinrichtung durch das Auffangen eines Sturzes beansprucht, so darf sie erst wieder benutzt werden, wenn eine Befähigte Person oder eine vom Hersteller autorisierte Person schriftlich zugestimmt hat. 16

17 Prüfung von Flurförderzeugen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 68 Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen hängt vom einwandfreien Zustand der einzelnen Bauteile ab. Ein Versagen einzelner Bauteile kann unter Umständen zu schweren Unfällen führen. Gemäß 3 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung müssen vom Unternehmer Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen der in seinem Betrieb eingesetzten Flurförderzeuge, Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen in Schmalgängen festgelegt werden. Die Prüfung ist mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (Sachkundiger) durchführen zu lassen. Dokumentationsprüfung Sichtprüfung Funktionsprüfung ohne Last Funktionsprüfung mit Last(en) Nachbesichtigung Prüfergebnis Bei bestandener Prüfung erhält das Flurförderzeug eine Prüfplakette und der Kunde erhält unseren Prüfbericht. Anbaugeräte wie Lastaufnahmemittel, Drehgeräte, Aufsatzbühnen und Fassgreifer sind gesondert zu prüfen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit Mitarbeiter bei uns in einer zweitägigen Fortbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen ausbilden zu lassen und die Prüfung selbst durchzuführen. 17

18 Unsere Bildungszentren Bildungszentrum Fenne Saarbrücker Straße Völklingen Telefon : qm Werkstatt und Schulungsräume 300 Ausbildungsplätze Bildungszentrum Homburg c/o Michelin Reifenwerke GmbH Edouard-Michelin-Platz Homburg Telefon: qm Werkstatt und Schulungsräume 60 Ausbildungsplätze Bildungszentrum Saarbrücken Schroten 1a Saarbrücken Telefon: qm Werkstatt und Schulungsräume 15 Ausbildungsplätze Ausbildungswerkstatt im BZ Fenne Ausbildungswerkstatt im BZ Homburg 18

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20 TÜV NORD Bildung Saar GmbH In unserem Seminarkatalog finden Sie ausgewählte Schulungen und Weiterbildungen für sich und Ihre Mitarbeiter!

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