Webinar zum Bundesteilhabegesetz

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1 Webinar zum Bundesteilhabegesetz Antje Welke Leiterin der Abteilung Konzepte und Recht der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 1 Aufbau des Seminars Uhr 1. Überblick über die Inhalte, das Gesetzgebungsverfahren und was tritt wann in Kraft? - Beantwortung der Fragen - 2. Was ändert sich für Menschen mit geistiger Behinderung? 1. Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Beantwortung der Fragen - 2. Leistungen zur Pflege 3. Wie bekommt man die Leistungen künftig? 4. Neue Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen - Beantwortung der Fragen - 3. Was muss noch geklärt werden? - Beantwortung der Fragen - Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 2 1

2 1. Teil Überblick über die Inhalte, das Gesetzgebungsverfahren und was tritt wann in Kraft? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 3 BTHG + PSG III + RBEG Pflegestärkungsgesetz Regelbedarfsermittlungsgesetz Drittes Bundesteilhabegesetz Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 4 2

3 SGB IX - neu Teil 1 (allg. Regelungen) Teil 2 (Eingliederungshilfe) Teil 3 (Schwerbehindertenrecht) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 5 Antje Welke, Bundesvereinigung Lebenshilfe Inhalt des Pflegestärkungsgesetzes III führt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Hilfe zur Pflege ein. regelt die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe neu. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 6 3

4 Inhalt des Regelbedarfsermittlungsgesetzes stuft Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern leben, in die Regelbedarfsstufe 1 (409,- ) ein (Januar 2017). stuft Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, in die Regelbedarfsstufe 2 (368,- ) (2020) und schafft hierfür eine Sonderregelung für die Kosten der Unterkunft Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 7 Inhalt des Bundesteilhabegesetzes regelt die Eingliederungshilfe neu und verschiebt sie aus der Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation und Teilhabe vollzieht einen Systemwechsel (Trennung von Eingliederungshilfe und Existenzsicherung). verändert die Schnittstelle zur Pflege. reformiert das Verfahren zur Bedarfsfeststellung und zur Zuständigkeitsklärung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 8 4

5 Gesetzgebungsverfahren Referentenentwürfe, Frühjahr 2016 erhebliche Kritik (u. a. 99, Schnittstelle zur Pflege, Kosten der Unterkunft, Wunschund Wahlrecht und zahlreiche weitere Punkte) Regierungsentwurf, Juni 2016 zahlreiche Kritikpunkte aufgegriffen 5 Hauptkritikpunkte unverändert Verschlechterung: Ausweitung des 43a SGB XI Gesetze, Dezember 2016 Verbesserungen bei den 5 Hauptkritikpunkten weniger massive Ausweitung des 43a SGB XI Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 9 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 10 5

6 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 11 Beantwortung der Fragen bis 14:20 Uhr Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 12 6

7 2. Teil Was ändert sich für Menschen mit geistiger Behinderung? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie Leistungen der Eingliederungshilfe und der Teilhabe am Arbeitsleben Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 14 7

8 Wer bekommt Eingliederungshilfe? Menschen mit Behinderung, die wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind Was ist Eingliederungshilfe? Leistungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe in allen Lebensbereichen z.b. in der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 15 Von den insgesamt 7,5 Mio. Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland beziehen nur gut 11 % Leistungen der Eingliederungshilfe. Von den aktuell Eingliederungshilfeberechtigten (Statistisches Bundesamt, 2014) haben über Menschen eine geistige Behinderung. Damit sind die Menschen mit geistiger Behinderung die größte Gruppe der Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 16 8

9 Personenzentrierung der Leistungen (2020) alt neu Leistungen der Eingliederungshilfe gab es bislang als ambulante oder auch als teilstationäre oder stationäre Leistung Diese Unterscheidung fällt ab 2020 weg. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 17 Systemumstellung Trennung der Leistung (2020) alt neu Gesamtpaket im stationären Setting (Wohneinrichtungen) EGH leistet umfassend MmB erhält Barbetrag und Kleidungspauschale Trennung der Leistung im stationären Bereich EGH erbringt nur Fachleistung MmB erhält zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt (Regelbedarfsstufe 2 & Kosten der Unterkunft) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 18 9

10 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (2020) offener Leistungskatalog Neustrukturierung der Leistungsansprüche im 2. Teil des SGB IX, zb: Assistenzleistung (vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung und die Befähigung ) Leistungen zur Mobilität Heilpädagogische Leistungen Leistungen zur Förderung der Verständigung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 19 Wunsch- und Wahlrecht und Poolen (2020) alt neu 13 SGB XII: Mehrkostenvorbehalt Vorrang ambulant vor stationär keine besondere Regelung zum Poolen = gemeinsame Leistungserbringung 104 SGB IX: Berücksichtigung der Wünsche zur Wohnform und damit verbundener bestimmter Assistenzleistungen 116 Abs. 2 SGB IX: Poolen auch gegen den Willen möglich Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 20 10

11 Wunsch- und Wahlrecht ( 104 SGB IX) Angemessenen Wünschen ist zu entsprechen Ausnahme: 1. Alternative Leistung ist bedarfsdeckend, 2. Alternative Leistung ist zumutbar und 3. Gewünschte Leistung ist unverhältnismäßig teuer Zumutbarkeitsprüfung Wohnen außerhalb besond. Wohnformen privilegiert dort kein Zwangspoolen bei Assistenz zur Gestaltung sozialer Beziehungen und persönlicher Lebensplanung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 21 Leistung zur Teilhabe an Bildung (2020) alt neu Hilfen zur angemessenen Schulbildung Konkretisierung über EGH-VO P: Assistenz am Nachmittag eigene Leistungsgruppen schulische Bildung (hoch-)schulische Aus-/Weiterbildung Schulassistenz weiter gewährleistet schulische Ganztagsangebote in offener Form Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 22 11

12 Teilhabe am Arbeitsleben (Ende 2016 bzw. 2018) alt neu WfbM als zentraler Ort der Teilhabe am Arbeitsleben WMVO: Mitwirkung Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit verschiedene Alternativen für die Teilhabe am Arbeitsleben (2018) WMVO neu ( ): Mitbestimmung Frauenbeauftragte Mindestmaß bleibt Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 23 Budget für Arbeit ( 61 SGB IX) Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber Lohnkostenzuschuss zwischen 40 und 75 % des vom AGer regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt Länderregelungen: Abweichung nur nach oben notwendige Assistenz am Arbeitsplatz Bemessung: individueller Bedarf (ggf. dauerhaft) Rückkehrrecht ( 220 Abs. 3 SGB IX) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 24 12

13 Andere Anbieter ( 60 SGB IX) grds. gleiche Voraussetzungen wie WfbM, 219 ff SGB IX Ausnahmen: keine förmliche Anerkennung keine Mindestplatzzahl & keine Aufnahmeverpflichtung keine räumliche/ sächliche Ausstattung wie in der WfbM keine Pflicht, beruflichen Bildung & Arbeitsbereich anzubieten d.h.: gleicher Personenkreis & gleiche Aufgaben AN-ähnliches RV etc. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 25 Beantwortung der Fragen bis 14:50 Uhr Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 26 13

14 2. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 27 Schnittstelle: Eingliederungshilfe und Pflege (2017/2020) alt neu Gleichrang zwischen EGH und SGB XI Gleichrang zwischen EGH und HzP 43a SGB XI nur für Wohnheime Gleichrang zwischen EGH und SGB XI & Koordinierung Lebenslagenmodell (Schnittstelle EGH/HzP) Neuformulierung des 43a SGB XI (Ausweitung weniger stark) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 28 14

15 - Verhältnis EGH / Hilfe zur Pflege - Lebenslagenmodell Behinderung - von Geburt an oder - bis zur Regelaltersgrenze eingetreten Behinderung und Pflegebedürftigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Über die Regelaltersgrenze hinaus, soweit die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht werden können Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen die häuslichen Leistungen der Hilfe zur Pflege Gleichrangigkeit von Eingliederungs- und Pflegeleistungen Zugang zu beiden Leistungen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Eingliederungshilfe gelten Hilfe zur Pflege wird nach den Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe erbracht Quelle: BMAS 29 43a i. V. m. 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI Räumlichkeiten erfasst, die dem Wohnen von MmB und der Erbringung von EGH-Leistungen dienen, auf die das WBVG Anwendung findet und in denen der Umfang der Gesamtversorgung regelmäßig den Umfang erreicht, der einer vollstationären Versorgung entspricht Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 30 15

16 3. Wie bekommt man die Leistungen? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 31 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (2018) bisher zusätzlich Beratungspflicht der Leistungsträger landesspezifische Beratungsstrukturen Beratung durch Leistungserbringer Ergänzung der Beratung durch Leistungsträger/- erbringer Peer-Beratung als zentrales Element Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 32 16

17 Antragserfordernis in der Eingliederungshilfe (2020) alt neu Eingliederungshilfe Antragserfordernis Kenntnisgrundsatz Antragserfordernis ( 108 SGB IX) Ausnahme: Ermittlung des Bedarfs im Rahmen der Gesamtplanung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 33 Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe alt neu keine bundesgesetzlichen Vorgaben für das Instrument zur Bedarfsermittlung bundeseinheitliche Vorgaben ICF-Orientierung 9 Lebensbereiche Ermächtigung der Länder, Näheres zum Instrument zu bestimmen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 34 17

18 Gesamtplanverfahren ( 141 SGB XII bzw. 117 SGB IX) bundeseinheitliche Verfahrensregelungen zur Bedarfsermittlung und Leistungsgewährung gesetzliche definierte Maßstäben und Kriterien, u. a. Beteiligung des MmB & Vertrauensperson bei Bedarf Beteiligung der Pflegekasse und der Träger für Hilfe zur Pflege & Existenzsicherung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 35 Gesamtplankonferenz ( 143 SGB XII bzw. 119 SGB IX) nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten kein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Durchführung (Ausnahme: Elternassistenz) Beratung des Anteils des Regelsatzes, der zur freien Verfügung verbleibt (ab 2020) - Barbetrag Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 36 18

19 4. Anrechnung von Einkommen und Vermögen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 37 Anrechnung von Einkommen/Vermögen in der EGH alt neu Heranziehung von Einkommen Heranziehung von Vermögen (bis : frei) auch Heranziehung von Ehegatten/ Lebenspartnern 2017: 1. Stufe Verbesserung beim Einkommen und Vermögen (zusätzlich ) 2020: 2. Stufe Einkommen: Beitragsregelung Vermögen: über Ehe-/Lebenspartner: keine Heranziehung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 38 19

20 Weitere finanzielle Verbesserungen alt neu Vermögensfreigrenze in der Sozialhilfe, z. B. GruSi/HLU: (bis ) Anrechnung von Werkstattentgelt AFÖG: 26 Vermögensfreigrenzen: in der Sozialhilfe (April 2017) Verbesserung bei der Anrechnung von Werkstattentgelt (2017) Verdoppelung des AFÖG auf 52 (2017) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 39 Beantwortung der Fragen bis 15:15 Uhr Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 40 20

21 3. Teil Was muss noch geklärt werden? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 41 Erhebliche Umgestaltung der Eingliederungshilfe durch die gesetzlichen Neuregelungen wichtige Umsetzungsschritte vollziehen sich auf Landesebene (Landesrahmengesetze, Verträge, Zuständigkeiten, Bedarfsermittlungsintrument ) modellhafte Erprobung ggf. gesetzgeberisches Nachsteuern nötig Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 42 21

22 Untersuchung der Wirkung der Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises (Art. 25 Abs. 5, Art. 25 a, 99 SGB IX) bis Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 43 Modellhafte Erprobung (Art. 25 Abs. 3 BTHG) Abgrenzung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege Assistenzleistungen einschließlich der Assistenz beim Ehrenamt Zumutbarkeit und Angemessenheit beim Wunsch- und Wahlrecht Poolen neue Einkommens- und Vermögensregelungen ab 2019 neue Zugangskriterien für die Eingliederungshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 44 22

23 Informations-Plattform zu "BTHG und Co. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 46 23

24 ggf. Beantwortung letzter Fragen bis 15:30 Uhr Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 47 24

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