Informationen über die Oberbank AG und ihre Dienstleistungen

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1 Infrmatinen über die Oberbank AG und ihre Dienstleistungen Die Oberbank AG wurde 1869 gegründet und besitzt eine Vllbankknzessin ( 1 Abs. 1 Zi 1-11, Zi und Zi 20 Bankwesengesetz (BWG)), welche ihr durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Ott-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, erteilt wurde und auch in Deutschland Gültigkeit hat. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindrfer Straße 108, Bnn bzw. Marie-Curie- Str , Frankfurt (im Internet unter: Oberbank AG Niederlassung Deutschland Oskar-vn-Miller-Ring München Telefn: +49 (0)89 / Telefax: +49 (0)89 / M1@berbank.at Die Oberbank AG bietet eine breite Palette vn Geschäften in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten an, insbesndere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung vn Wertpapieren swie deren Verwahrung. Infrmatin nach dem Hnraranlageberatungsgesetz: Die Oberbank AG erbringt die Anlageberatung nicht als Hnrar-Anlageberatung. Es wird kein gesndertes Entgelt für die Erbringung vn Beratungsleistungen berechnet. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung darf die Oberbank AG allfällige Zuwendungen gemäß 31d WpHG vn den Vertriebspartnern erhalten. Die Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlssen. Sfern für ein vn der Oberbank AG ausgegebenes und öffentlich angebtenes Wertpapier ein Prspekt nach dem Wertpapierprspektgesetz (WpPG) veröffentlicht ist, wird dieser zur kstenlsen Ausgabe bei der Oberbank AG, Untere Dnaulände 28, 4020 Linz und der Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, Oskar-vn-Miller-Ring 38, München bereitgehalten. Der Kunde hat die Möglichkeit, persönlich, telefnisch, per Brief, per Telefax der per in deutscher der englischer Sprache während der Geschäftszeiten mit der Oberbank AG zu kmmunizieren. Aufträge des Kunden können persönlich der schriftlich in deutscher Sprache übermittelt werden. Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ist die Übermittlung auch telefnisch möglich. Die Oberbank AG übermittelt dem Kunden auf Wunsch Infrmatinen über den Stand seines Auftrages. Dem Kunden wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung eines Auftrages der, sfern die Bank die Bestätigung des Auftrages vn einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der vllständigen Daten eine Abrechnung der eine Auftragsbestätigung übermittelt. Oberbank. Nicht wie jede Bank. 1

2 Infrmatin über das Prduktangebt bei der Anlageberatung in der Oberbank Die Wertpapierberatung in der Oberbank AG, Niederlassung Deutschland beschränkt sich auf nachstehende Prduktkategrien: Oberbank Emissinen Investmentfnds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Ausgewählte Prdukte vn Drittanbietern: Anleihen / Investmentfnds / Zertifikate / ETFs Individuelles Prtfli-Management Für alle übrigen Finanzinstrumente stellen wir auf Wunsch unserer Kunden gerne Infrmatinsmaterial zur Verfügung (sweit wir dieses besrgen können). Es erflgt aber keine Beratung in diesen Instrumenten. Oberbank. Nicht wie jede Bank. 2

3 Infrmatin über die Kundeneinstufung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Kreditinstitute haben ihre Kunden als Privatkunde, prfessineller Kunde der geeignete Gegenpartei einzustufen. Ein prfessineller Kunde ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Prfessinelle Kunden nach dem Gesetz sind jedenfalls Kreditinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Pensinsfnds, Bund, Länder und grße Unternehmen, die mindestens zwei der flgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme mindestens 20 Millinen Umsatzerlöse mindestens 40 Millinen Eigenmittel mindestens 2 Millinen Weiters kann jeder Kunde einen Antrag auf Einstufung als prfessineller Kunde stellen, sfern er zwei der nachstehenden Kriterien erfüllt: Innerhalb der letzten vier vrhergehenden Quartale durchschnittlich pr Quartal 10 Geschäfte vn erheblichem Umfang Finanzinstrumente und Bankguthaben übersteigen ,- Mindestens einjährige, berufliche Psitin im Finanzsektr, die Kenntnisse über die geplanten Geschäfte und Dienstleistungen vraussetzt. Prfessinelle Kunden genießen ein gegenüber Privatkunden herabgesetztes Schutzniveau. Beispielsweise erhalten diese weniger Infrmatinen, der Geeignetheitstest wird nur eingeschränkt, der Angemessenheitstest (Prüfung der Kenntnisse und Erfahrungen) überhaupt nicht durchgeführt. Ein prfessineller Kunde hat das Kreditinstitut über alle Änderungen zu infrmieren, die seine Einstufung beeinflussen könnten. Prfessinelle Kunden können die Einstufung als geeignete Gegenpartei beantragen. Dies hat zur Flge, dass bei Geschäften, die die Ausführung vn Geschäften für Kunden, den Handel für eigene Rechnung und die Annahme und Übermittlung vn Aufträgen beinhalten, gegenüber der geeigneten Gegenpartei die Whlverhaltensregeln des Wertpapierhandelsgesetzes keine Anwendung finden. Bei der Erbringung vn Anlageberatung und Vermögens-management sind geeignete Gegenparteien als prfessinelle Kunden zu behandeln. Alle Kunden, die weder prfessinelle Kunden der geeignete Gegenpartei sind, sind Privatkunden. Der Privatkunde genießt das höchstmögliche Schutzniveau. Auch prfessinelle Kunden der geeignete Gegenparteien können jedch jederzeit ihre Behandlung als Privatkunden (der prfessinelle Kunden) und smit ein erhöhtes Schutzniveau verlangen. Eine Umstufung in Bezug auf einzelne Finanzinstrumente der Wertpapierdienstleistungen ist nicht möglich. Oberbank. Nicht wie jede Bank. 3

4 Kundeninfrmatin über den Umgang der Oberbank AG mit möglichen Interessenknflikten Rechtmäßiges Handeln, Srgfalt, Redlichkeit, Prfessinalität, die Einhaltung vn Marktstandards swie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, vn denen wir uns in der Geschäftsbeziehung mit Ihnen als unserem Kunden leiten lassen. Um diesen hhen Ansprüchen gerecht zu werden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei der Vielfalt der geschäftlichen Aktivitäten im Verhältnis zu Ihnen Interessenknflikte auftreten können, die hne entsprechende rganisatrische Vrkehrungen möglicherweise zu Nachteilen für Sie führen können. Sie können insbesndere durch kllidierende Interessen zwischen der Oberbank AG, ihren Mitarbeitern, der Geschäftsleitung, anderen Unternehmen unserer Unternehmensgruppe, und unseren Kunden der auch zwischen unseren Kunden entstehen. Interessenknflikte können beispielsweise bei der Erbringung vn Dienstleistungen wie dem An- und Verkauf bzw. der Vermittlung vn Finanzinstrumenten, der Anlageberatung, der Vermögensverwaltung, dem Emissins- der Platzierungsgeschäft und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Emissinsgeschäft, eigenen Geschäften der Bank in Finanzinstrumenten, einschließlich Designated Spnsring und Market Making, dem Deptgeschäft, der Finanzierung vn Finanzinstrumenten, der Beratung vn Unternehmen, beispielsweise über ihre Kapitalstruktur und bei Unternehmenskäufen der zusammenschlüssen, Devisengeschäften im Zusammenhang mit Geschäften in Finanzinstrumenten der Erstellung und der öffentlichen Verbreitung der Weitergabe vn Finanzanalysen an Kunden auftreten. Um zu vermeiden, dass sich Interessenknflikte zu Ihrem Nachteil auswirken können, haben wir vielfältige rganisatrische und arbeitsrechtliche Vrkehrungen zu Ihrem Schutz getrffen. Wesentliche Vrkehrungen sind die Schaffung vn Vertraulichkeitsbereichen, die Trennung vn Verantwrtlichkeiten swie die Verpflichtung unserer Mitarbeiter zur Einhaltung vn Verhaltensregeln bei Geschäften mit Ihnen, für unser Haus der privaten Geschäften. Unsere Mitarbeiter dürfen Geschenke der snstige Vrteile nur annehmen der gewähren, wenn die Annahme der Gewährung dem Gebt der Höflichkeit entspricht, das Geschenk nicht unverhältnismäßig ist und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung unserer Mitarbeiter ausgeschlssen ist. Detaillierte Vrgaben enthält eine für unsere Mitarbeiter verbindliche hausinterne Regelung. Oberbank. Nicht wie jede Bank. 4

5 Zuwendungen vn Dritten, wie beispielsweise Vermittlungsprvisinen, werden vn unserem Haus nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen angenmmen. Entsprechendes gilt auch für die Gewährung vn Zuwendungen an Dritte. Die Einhaltung sämtlicher Verhaltensregeln wird vn unabhängigen Stellen in unserem Haus überwacht. Daneben wird die Ordnungsmäßigkeit unseres Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen jährlich neben internen Revisinsprüfungen zusätzlich durch externe Prüfer kntrlliert. Sllten unsere Vrkehrungen einmal nicht ausreichen, eine mögliche Beeinträchtigung Ihrer Interessen auszuschließen, werden wir Ihnen den zugrunde liegenden Interessenknflikt vrab ffen legen, um Ihnen eine Entscheidung auf infrmierter Grundlage zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang halten wir fest, dass wir unsere eigenen Prdukte bzw. Prdukte vn Unternehmen, an denen wir beteiligt sind, bevrzugt anbieten, sfern das Prdukt für den Kunden geeignet und angemessen ist. Die Oberbank wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine kundenrientierte, anleger- und anlagegerechte Beratung vrnehmen und auch über geeignete Prdukte anderer Anbieter infrmieren. Nähere Infrmatinen zu möglichen Interessenknflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die wir Ihnen gegenüber erbringen, swie den zu Ihrem Schutz ergriffenen Vrkehrungen werden wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin zur Verfügung stellen. Oberbank AG Niederlassung Deutschland Oberbank. Nicht wie jede Bank. 5

6 Infrmatin über die Gewährung und Annahme vn Zuwendungen im Geschäft mit Finanzinstrumenten Die Oberbank AG erhält der gewährt flgende Arten vn Zuwendungen im Sinne des 31d WpHG. Investmentfndsgeschäft Im Geschäft mit Investmentfnds bietet die Oberbank swhl hauseigene Fnds, das sind Fnds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. als auch fremde Fnds diverser Fndsgesellschaften an. An der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. hält die Oberbank eine Beteiligung. Ankauf und Verkauf vn Investmentfnds Beim Kauf eines Investmentfnds durch den Kunden fällt in der Regel der sgenannte Ausgabeaufschlag an, dieser Satz wird vn der Fndsgesellschaft vrgegeben. Die Bank erhält als Vertriebsprvisin einen Anteil am Ausgabeaufschlag, der bis zu 100 % des Ausgabeaufschlags betragen kann. Die Höhe des Ausgabeaufschlags können Sie der Prduktinfrmatin zum jeweiligen Fnds entnehmen. Bestand an Investmentfnds Für den Bestand an Investmentfnds erhält die Bank Vergütungen (Bestandsprvisinen) vn der jeweiligen Fndsgesellschaft. Innerhalb eines Fnds verrechnet die Fndsgesellschaft für die Verwaltung des Fnds eine Verwaltungsgebühr (= Management Fee) vm Fndsvermögen; ein Teil dieser Verwaltungsgebühr wird an die Bank als Bestandsprvisin weitergegeben. Die Bandbreite bei den Investmentfnds der 3 Banken- Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. beträgt 0,11% - 1,05%. Bei Investmentfnds vn Drittanbietern 0,008% - 0,813%. Detaillierte Infrmatinen zu einzelnen Prdukten können jederzeit angefrdert werden. Unterstützung seitens der Fndsgesellschaft: Zusätzlich erhalten wir vn der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. regelmäßig Unterstützung bei Vertriebsschulungen swie aktuelle Marktkmmentare. Strukturierte Prdukte/Zertifikate Zertifikate werden teilweise mit Ausgabeaufschlag (siehe Investmentfnds) angebten, daneben gibt es auch Zertifikate hne Ausgabeaufschlag bzw. den Sekundärmarkt; hier werden je nach Ausgestaltung die üblichen Spesen für Aktien- bzw. Anleihenan- und verkäufe verrechnet. In diesem Geschäftsfeld hat sich eine s genannte Up-Frnt etabliert. Das ist die Differenz zwischen dem Ausgabekurs vn 100 (%-Ntiz) und dem Preis zu dem die Bank das Papier erwirbt. Beispiel: Kurs: 100 % + Ausgabeaufschlag: 1 % ergibt einen Kundenkurs vn 101 %; die Bank kauft das Prdukt aber ihrerseits um 99,50 %. Die Up-Frnt beträgt in diesem Beispiel 0,50 %. Bei Fremdanbietern wird diese Differenz als Vertriebsprvisin an die Oberbank vergütet, bei den Oberbank-Prdukten werden aus dieser Differenz die Ksten für die Strukturierung des Prduktes bezahlt. Oberbank. Nicht wie jede Bank. 6

7 Unterstützung seitens der Emissinshäuser: Die Prduktanbieter stellen uns regelmäßig Marktkmmentare und Finanzanalysen zur Verfügung und unterstützen uns anlassbezgen mit Prduktschulungen. Verbesserung der Dienstleistungsqualität Alle ben angeführten Vertriebs- bzw. Bestandsprvisinen haben für die Kunden keinerlei nachteilige Wirkungen, insbesndere entstehen dadurch auch keine Interessenknflikte: Prvisinen die für Bestände in Dachfnds vereinnahmt werden, werden diesen vllständig zugebucht. Die Bank bietet umfangreiche Aufklärungs- und Beratungsleistungen für den Kunden an. Hierfür berechnet sie zunächst keine gesnderte Gebühr. Daher sind zur Abdeckung dieser Wertschöpfung Erträge aus den Geschäften mit Wertpapieren nötig. Die Vertriebs- und Bestandsprvisinen dienen der Schaffung eines Vertriebsnetzes (z.b. die Fndsgesellschaften wenden sich ja nicht direkt an das Anlagepublikum) und smit der Stärkung des Betreuungsangebts. Abgedeckt werden insbesndere: Ntwendige Investitinen: Persnalksten Berater, Schulungsaufwand, Systemksten Gesprächsvrbereitung mit dem Kunden Ergebnisffene, bedarfsrientierte und kundenindividuelle Beratung Aushändigung vn Unterlagen/Beantwrtung vn Rückfragen Risikaufklärung über die einzelnen Prdukte Der Kunde kann jederzeit und hne Bezahlung eine qualitativ hchwertige Beratungsdienstleistung in Anspruch nehmen mit der keine Abschlussverpflichtung verbunden ist. Damit wird deutlich, dass die indirekte Vergütung durch die Refinanzierung aus den Prdukten für den Kunden sehr vrteilhaft ist. Bestandsprvisinen dienen der Entlastung der Erwerbsksten der Kunden. Ferner dienen Bestandsprvisinen als Anti-Churning-Fee, als der Vermeidung des Anreizes zu ständigem Umschichten. Zusammenfassend handelt es sich als um Vrteile, die dazu dienen, effiziente und qualitativ hchwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung vn Finanzinstrumenten aufzubauen der zu erhalten. In Bezug auf Erflgsbnifikatinen ist festzuhalten, dass zu deren Erzielung ein höherer Persnal- und Sachaufwand der Bank erfrderlich ist. Vermittlergeschäft Für Kunden, die über Vermittler in die Oberbank gekmmen sind, erhält der Vermittler, wenn der Kunde in weiterer Flge vn der Oberbank betreut wird, eine einmalige Finding Fee. Kunden die vm Vermittler betreut werden und w sich die Dienstleistung der Oberbank auf die reine Abwicklung beschränkt erhalten ben genannte Vertriebsprvisinen bzw. einen Anteil daran vn der Oberbank ausbezahlt. Alle ptentiellen und tatsächlichen Vrteile werden in dieser Infrmatin aufgelistet, weiterführende Auskünfte werden dem Kunden auf Anfrage selbstverständlich erteilt. Oberbank. Nicht wie jede Bank. 7

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